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TERRE DES FEMMES ruft die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben. Kurzvideos machen auf den Irrsinn dieses frauenfeindlichen Paragrafen aufmerksam

20.04.2021 – 09:00

TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e. V.

TERRE DES FEMMES ruft die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben. Kurzvideos machen auf den Irrsinn dieses frauenfeindlichen Paragrafen aufmerksam


















TERRE DES FEMMES ruft die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben. Kurzvideos machen auf den Irrsinn dieses frauenfeindlichen Paragrafen aufmerksam
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Berlin (ots)

Der Paragraf 219a (StGB) verbietet, so wörtlich, „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Doch der Paragraf beschränkt sich nicht auf Werbung, sondern umfasst nahezu jegliche Art der Information. Konkret heißt das: Ärztinnen und Ärzte dürfen nur öffentlich machen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Sie dürfen aber nicht öffentlich darüber informieren, wie sie sie durchführen. Sonst machen sie sich strafbar, es droht ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Und ungewollt Schwangere bekommen nicht die Informationen, die sie brauchen.

TERRE DES FEMMES ruft deshalb die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben und will damit einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über Schwangerschaftsabbrüche leisten. Das klare Ziel: Paragraf 219a muss aus dem Strafgesetzbuch verschwinden. „Die Freiheit der Frau geht für uns einher mit der Freiheit ihrer Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch. Mit der neuen Kampagne möchten wir erreichen, dass der Paragraf 219a abgeschafft wird. Jede Frau muss das Recht haben an fachlich gesicherte Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zu kommen“, sagt Christa Stolle, geschäftsführende Vorständin von TERRE DES FEMMES.

Das „Herz“ der Kampagne ist die Webseite www.streicht219a.jetzt. Dort bündelt und veröffentlicht TERRE DES FEMMES alle wichtigen Informationen rund um das Thema eines Schwangerschaftsabbruchs, die Ärztinnen und Ärzte nach aktuell geltendem Recht nicht veröffentlichen dürfen. Informationen stehen dort in verschiedenen Formaten zum Download bereit, damit jede/r sie zum Beispiel über die eigenen Social-Media-Kanäle an Betroffene und Interessierte weitergeben kann. Emotionale Funkspots und Filme, in denen fachfremde Laien wie ein Gastronom, eine Moderatorin oder ein KfZ-Mechaniker wertvolle Informationen über den Schwangerschaftsabbruch teilen, unterstützen die Kampagne und zeigen dadurch, wie irrsinnig der frauenfeindliche Paragraf 219a ist. Die Spots heben dabei das Absurde hervor: Alle fachfremden Personen dürfen Informationen teilen – viele Ärztinnen und Ärzte nicht.

Prominente Unterstützerin der Kampagne ist die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel. Die 64-Jährige war selbst von den schwerwiegenden Folgen des Paragrafen betroffen: Sie wurde trotz Revision vom Oberlandesgericht Frankfurt rechtskräftig verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite über das Vorgehen bei Schwangerschaftsabbrüchen informierte. Kurz darauf legte sie eine Verfassungsbeschwerde ein. Ihr Fall liegt nun dem Verfassungsgericht in Karlsruhe vor. Den Kampf vor Gericht trägt Kristina Hänel dabei mit einem Appell in die Öffentlichkeit: „Ich finde es wichtig, dass alle, die die Möglichkeit haben, über Schwangerschaftsabbrüche berichten und aufklären. Oft befinden sich Frauen, die darüber nachdenken, in einer emotionalen Notsituation. Für sie wäre der Zugang zu verlässlichen Informationen enorm wichtig.“

Weitere Informationen finden Sie unter www.frauenrechte.de

Für Anfragen und Interviews wenden Sie sich bitte an:

TERRE DES FEMMES, Lisa Kaiser, Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Tel. 030/40504699-25 oder per E-Mail an presse@frauenrechte.de.

Oder an Sarah Lüth, achtung! GmbH, Tel. +49 40 45 02 10-570 oder per E-Mail an sarah.lueth@achtung.de

Original-Content von: TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e. V., übermittelt

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European Solidarity Challenge: Von Peter Maffay bis Michael Patrick Kelly – Künstler_innen musizieren online für Menschen auf der Flucht

20.04.2021 – 10:25

Caritas international

European Solidarity Challenge: Von Peter Maffay bis Michael Patrick Kelly – Künstler_innen musizieren online für Menschen auf der Flucht


















European Solidarity Challenge: Von Peter Maffay bis Michael Patrick Kelly - Künstler_innen musizieren online für Menschen auf der Flucht
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Freiburg (ots)

Caritas international und die Jugendaktion „Wir gegen Rassismus“ veranstalten zum zweiten Mal ein Benefiz-Konzert mit zahlreichen internationalen und nationalen Künstler_innen – Spenden kommen den Projekten von Caritas international zugute

Mehr als 25 renommierte Künstler_innen aus Deutschland und der Welt werden am Freitagabend, den 23. April, in der Online-Musikgala „European Solidarity Challenge“ ihre Fans mit einem Video begeistern. Mit dabei sind: Peter Maffay, Michael Patrick Kelly, Tom Gregory, die Höhner, Gil Ofarim, Cat Ballou, Kasalla, Zweierpasch und viele mehr.

Das virtuelle Benefiz-Konzert wird schon im zweiten Jahr von der Jugendaktion „Wir gegen Rassismus“ im Bistum Trier und Caritas international, dem Hilfswerk des Deutschen Caritasverbandes, veranstaltet. Bei der Challenge treten die Musiker_innen nicht gegeneinander an, sondern setzen sich mit ihrem bunten Musikmix von Rock und Pop bis Gospel und HipHop gemeinsam für Geflüchtete in Not ein.

Ziel der Aktion ist es, Spenden im Wert von mindestens 50.000 Euro für die weltweite Flüchtlingshilfe von Caritas international zu sammeln. „80 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht, so viele wie nie zuvor“, erinnert Oliver Müller, Leiter von Caritas international an die Dimension dieser Krise. „Wir kümmern uns in zahlreichen Projekten um diese Menschen, die vielfach alles verloren haben. Zum Beispiel in Syrien, in den Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln, im Südsudan oder in den Rohingya-Camps in Bangladesch. Ich bin den vielen Künstler_innen und Beteiligten der European Solidarity Challenge sehr dankbar, dass sie uns durch ihr Mitwirken dabei unterstützen, die Situation der Menschen zu verbessern.“

Das live moderierte Charity-Konzert wird ab 20.00 Uhr auf der Webseite www.caritas-international.de/challenge2021 und dem Facebook-Kanal von Caritas international zu sehen sein.

Auf unserem Flickr-Kanal finden Sie Fotos der Künstler_innen zur Verwendung: https://www.flickr.com/photos/caritasinternational/albums/72157718812821412/

Caritas international bittet um Spenden:

https://www.caritas-international.de/spenden/

Caritas international ist das Hilfswerk des Deutschen Caritasverbandes. Dieser gehört zum weltweiten Netzwerk der Caritas mit 162 nationalen Mitgliedsverbänden.

Pressekontakt:

Herausgeber: Deutscher Caritasverband, Caritas international,
Öffentlichkeitsarbeit, Karlstraße 40, 79104 Freiburg. Telefon
0761/200-0. Achim Reinke (Durchwahl -515).
www.caritas-international.de

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20.04.2021 – 09:00

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Berlin (ots)

Der Paragraf 219a (StGB) verbietet, so wörtlich, „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Doch der Paragraf beschränkt sich nicht auf Werbung, sondern umfasst nahezu jegliche Art der Information. Konkret heißt das: Ärztinnen und Ärzte dürfen nur öffentlich machen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Sie dürfen aber nicht öffentlich darüber informieren, wie sie sie durchführen. Sonst machen sie sich strafbar, es droht ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Und ungewollt Schwangere bekommen nicht die Informationen, die sie brauchen.

TERRE DES FEMMES ruft deshalb die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben und will damit einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über Schwangerschaftsabbrüche leisten. Das klare Ziel: Paragraf 219a muss aus dem Strafgesetzbuch verschwinden. „Die Freiheit der Frau geht für uns einher mit der Freiheit ihrer Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch. Mit der neuen Kampagne möchten wir erreichen, dass der Paragraf 219a abgeschafft wird. Jede Frau muss das Recht haben an fachlich gesicherte Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zu kommen“, sagt Christa Stolle, geschäftsführende Vorständin von TERRE DES FEMMES.

Das „Herz“ der Kampagne ist die Webseite www.streicht219a.jetzt. Dort bündelt und veröffentlicht TERRE DES FEMMES alle wichtigen Informationen rund um das Thema eines Schwangerschaftsabbruchs, die Ärztinnen und Ärzte nach aktuell geltendem Recht nicht veröffentlichen dürfen. Informationen stehen dort in verschiedenen Formaten zum Download bereit, damit jede/r sie zum Beispiel über die eigenen Social-Media-Kanäle an Betroffene und Interessierte weitergeben kann. Emotionale Funkspots und Filme, in denen fachfremde Laien wie ein Gastronom, eine Moderatorin oder ein KfZ-Mechaniker wertvolle Informationen über den Schwangerschaftsabbruch teilen, unterstützen die Kampagne und zeigen dadurch, wie irrsinnig der frauenfeindliche Paragraf 219a ist. Die Spots heben dabei das Absurde hervor: Alle fachfremden Personen dürfen Informationen teilen – viele Ärztinnen und Ärzte nicht.

Prominente Unterstützerin der Kampagne ist die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel. Die 64-Jährige war selbst von den schwerwiegenden Folgen des Paragrafen betroffen: Sie wurde trotz Revision vom Oberlandesgericht Frankfurt rechtskräftig verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite über das Vorgehen bei Schwangerschaftsabbrüchen informierte. Kurz darauf legte sie eine Verfassungsbeschwerde ein. Ihr Fall liegt nun dem Verfassungsgericht in Karlsruhe vor. Den Kampf vor Gericht trägt Kristina Hänel dabei mit einem Appell in die Öffentlichkeit: „Ich finde es wichtig, dass alle, die die Möglichkeit haben, über Schwangerschaftsabbrüche berichten und aufklären. Oft befinden sich Frauen, die darüber nachdenken, in einer emotionalen Notsituation. Für sie wäre der Zugang zu verlässlichen Informationen enorm wichtig.“

Weitere Informationen finden Sie unter www.frauenrechte.de

Für Anfragen und Interviews wenden Sie sich bitte an:

TERRE DES FEMMES, Lisa Kaiser, Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Tel. 030/40504699-25 oder per E-Mail an presse@frauenrechte.de.

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20.04.2021 – 09:00

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Der Paragraf 219a (StGB) verbietet, so wörtlich, „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Doch der Paragraf beschränkt sich nicht auf Werbung, sondern umfasst nahezu jegliche Art der Information. Konkret heißt das: Ärztinnen und Ärzte dürfen nur öffentlich machen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Sie dürfen aber nicht öffentlich darüber informieren, wie sie sie durchführen. Sonst machen sie sich strafbar, es droht ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Und ungewollt Schwangere bekommen nicht die Informationen, die sie brauchen.

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Das „Herz“ der Kampagne ist die Webseite www.streicht219a.jetzt. Dort bündelt und veröffentlicht TERRE DES FEMMES alle wichtigen Informationen rund um das Thema eines Schwangerschaftsabbruchs, die Ärztinnen und Ärzte nach aktuell geltendem Recht nicht veröffentlichen dürfen. Informationen stehen dort in verschiedenen Formaten zum Download bereit, damit jede/r sie zum Beispiel über die eigenen Social-Media-Kanäle an Betroffene und Interessierte weitergeben kann. Emotionale Funkspots und Filme, in denen fachfremde Laien wie ein Gastronom, eine Moderatorin oder ein KfZ-Mechaniker wertvolle Informationen über den Schwangerschaftsabbruch teilen, unterstützen die Kampagne und zeigen dadurch, wie irrsinnig der frauenfeindliche Paragraf 219a ist. Die Spots heben dabei das Absurde hervor: Alle fachfremden Personen dürfen Informationen teilen – viele Ärztinnen und Ärzte nicht.

Prominente Unterstützerin der Kampagne ist die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel. Die 64-Jährige war selbst von den schwerwiegenden Folgen des Paragrafen betroffen: Sie wurde trotz Revision vom Oberlandesgericht Frankfurt rechtskräftig verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite über das Vorgehen bei Schwangerschaftsabbrüchen informierte. Kurz darauf legte sie eine Verfassungsbeschwerde ein. Ihr Fall liegt nun dem Verfassungsgericht in Karlsruhe vor. Den Kampf vor Gericht trägt Kristina Hänel dabei mit einem Appell in die Öffentlichkeit: „Ich finde es wichtig, dass alle, die die Möglichkeit haben, über Schwangerschaftsabbrüche berichten und aufklären. Oft befinden sich Frauen, die darüber nachdenken, in einer emotionalen Notsituation. Für sie wäre der Zugang zu verlässlichen Informationen enorm wichtig.“

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TERRE DES FEMMES, Lisa Kaiser, Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
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European Solidarity Challenge: Von Peter Maffay bis Michael Patrick Kelly – Künstler_innen musizieren online für Menschen auf der Flucht

20.04.2021 – 10:25

Caritas international

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Freiburg (ots)

Caritas international und die Jugendaktion „Wir gegen Rassismus“ veranstalten zum zweiten Mal ein Benefiz-Konzert mit zahlreichen internationalen und nationalen Künstler_innen – Spenden kommen den Projekten von Caritas international zugute

Mehr als 25 renommierte Künstler_innen aus Deutschland und der Welt werden am Freitagabend, den 23. April, in der Online-Musikgala „European Solidarity Challenge“ ihre Fans mit einem Video begeistern. Mit dabei sind: Peter Maffay, Michael Patrick Kelly, Tom Gregory, die Höhner, Gil Ofarim, Cat Ballou, Kasalla, Zweierpasch und viele mehr.

Das virtuelle Benefiz-Konzert wird schon im zweiten Jahr von der Jugendaktion „Wir gegen Rassismus“ im Bistum Trier und Caritas international, dem Hilfswerk des Deutschen Caritasverbandes, veranstaltet. Bei der Challenge treten die Musiker_innen nicht gegeneinander an, sondern setzen sich mit ihrem bunten Musikmix von Rock und Pop bis Gospel und HipHop gemeinsam für Geflüchtete in Not ein.

Ziel der Aktion ist es, Spenden im Wert von mindestens 50.000 Euro für die weltweite Flüchtlingshilfe von Caritas international zu sammeln. „80 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht, so viele wie nie zuvor“, erinnert Oliver Müller, Leiter von Caritas international an die Dimension dieser Krise. „Wir kümmern uns in zahlreichen Projekten um diese Menschen, die vielfach alles verloren haben. Zum Beispiel in Syrien, in den Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln, im Südsudan oder in den Rohingya-Camps in Bangladesch. Ich bin den vielen Künstler_innen und Beteiligten der European Solidarity Challenge sehr dankbar, dass sie uns durch ihr Mitwirken dabei unterstützen, die Situation der Menschen zu verbessern.“

Das live moderierte Charity-Konzert wird ab 20.00 Uhr auf der Webseite www.caritas-international.de/challenge2021 und dem Facebook-Kanal von Caritas international zu sehen sein.

Auf unserem Flickr-Kanal finden Sie Fotos der Künstler_innen zur Verwendung: https://www.flickr.com/photos/caritasinternational/albums/72157718812821412/

Caritas international bittet um Spenden:

https://www.caritas-international.de/spenden/

Caritas international ist das Hilfswerk des Deutschen Caritasverbandes. Dieser gehört zum weltweiten Netzwerk der Caritas mit 162 nationalen Mitgliedsverbänden.

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Herausgeber: Deutscher Caritasverband, Caritas international,
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Der Paragraf 219a (StGB) verbietet, so wörtlich, „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Doch der Paragraf beschränkt sich nicht auf Werbung, sondern umfasst nahezu jegliche Art der Information. Konkret heißt das: Ärztinnen und Ärzte dürfen nur öffentlich machen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Sie dürfen aber nicht öffentlich darüber informieren, wie sie sie durchführen. Sonst machen sie sich strafbar, es droht ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Und ungewollt Schwangere bekommen nicht die Informationen, die sie brauchen.

TERRE DES FEMMES ruft deshalb die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben und will damit einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über Schwangerschaftsabbrüche leisten. Das klare Ziel: Paragraf 219a muss aus dem Strafgesetzbuch verschwinden. „Die Freiheit der Frau geht für uns einher mit der Freiheit ihrer Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch. Mit der neuen Kampagne möchten wir erreichen, dass der Paragraf 219a abgeschafft wird. Jede Frau muss das Recht haben an fachlich gesicherte Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zu kommen“, sagt Christa Stolle, geschäftsführende Vorständin von TERRE DES FEMMES.

Das „Herz“ der Kampagne ist die Webseite www.streicht219a.jetzt. Dort bündelt und veröffentlicht TERRE DES FEMMES alle wichtigen Informationen rund um das Thema eines Schwangerschaftsabbruchs, die Ärztinnen und Ärzte nach aktuell geltendem Recht nicht veröffentlichen dürfen. Informationen stehen dort in verschiedenen Formaten zum Download bereit, damit jede/r sie zum Beispiel über die eigenen Social-Media-Kanäle an Betroffene und Interessierte weitergeben kann. Emotionale Funkspots und Filme, in denen fachfremde Laien wie ein Gastronom, eine Moderatorin oder ein KfZ-Mechaniker wertvolle Informationen über den Schwangerschaftsabbruch teilen, unterstützen die Kampagne und zeigen dadurch, wie irrsinnig der frauenfeindliche Paragraf 219a ist. Die Spots heben dabei das Absurde hervor: Alle fachfremden Personen dürfen Informationen teilen – viele Ärztinnen und Ärzte nicht.

Prominente Unterstützerin der Kampagne ist die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel. Die 64-Jährige war selbst von den schwerwiegenden Folgen des Paragrafen betroffen: Sie wurde trotz Revision vom Oberlandesgericht Frankfurt rechtskräftig verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite über das Vorgehen bei Schwangerschaftsabbrüchen informierte. Kurz darauf legte sie eine Verfassungsbeschwerde ein. Ihr Fall liegt nun dem Verfassungsgericht in Karlsruhe vor. Den Kampf vor Gericht trägt Kristina Hänel dabei mit einem Appell in die Öffentlichkeit: „Ich finde es wichtig, dass alle, die die Möglichkeit haben, über Schwangerschaftsabbrüche berichten und aufklären. Oft befinden sich Frauen, die darüber nachdenken, in einer emotionalen Notsituation. Für sie wäre der Zugang zu verlässlichen Informationen enorm wichtig.“

Weitere Informationen finden Sie unter www.frauenrechte.de

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TERRE DES FEMMES, Lisa Kaiser, Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
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7 Jahre Bündnis für nachhaltige Textilien: Wie viel Ambition steckt noch drin?/Die Zivilgesellschaft im Textilbündnis wird Ende 2021 anhand der Roadmaps von Mitgliedsunternehmen kritisch Bilanz ziehen

20.04.2021 – 06:00

Zivilgesellschaft im Bündnis für nachhaltige Textilien

7 Jahre Bündnis für nachhaltige Textilien: Wie viel Ambition steckt noch drin?/Die Zivilgesellschaft im Textilbündnis wird Ende 2021 anhand der Roadmaps von Mitgliedsunternehmen kritisch Bilanz ziehen


















Berlin / Bonn (ots)

Textilbündnis weit entfernt vom Ziel existenzsichernder Löhne

Das Bündnis für nachhaltige Textilien ist 2014 angetreten, um nachweislich die sozialen und ökologischen Bedingungen entlang der gesamten textilen Lieferkette zu verbessern. Existenzsichernde Löhne waren seitdem auf der Agenda, aber bisher fehlt bei diesem Thema nachweislicher Fortschritt. Die COVID-19-Krise hat vielmehr gezeigt, wie rücksichtslose Einkaufpraktiken hiesiger Textil-Marken- und Einzelhandelsunternehmen, etwa Auftragsstornierungen oder geringere oder verspätete Zahlung von Aufträgen, Arbeiter*innen in ihrer Lieferkette ins Bodenlose stürzen lassen. Die morgige 7. Mitgliederversammlung widmet sich daher schwerpunktmäßig fairen Einkaufspraktiken. „Unternehmen dürfen nicht bei einem Austausch stehen bleiben, sondern müssen mit einem progressiven Geist die vorhandenen Ideen auch zügig umsetzen. Wir fordern, dass Unternehmen sich zu fairen Einkaufspraktiken verpflichten, um endlich Existenzsichernde Löhne, aber auch soziale Sicherung von Arbeiter*innen zu erreichen“, sagt Berndt Hinzmann vom INKOTA-Netzwerk.

Zivilgesellschaft wird Textilbündnis auf Grundlage der von Unternehmen eingereichten Roadmaps bewerten

Für die Zivilgesellschaft ist der in diesem Monat gestartete Review-Prozess eine Wegmarke, um zu bewerten, ob das Bündnis und seine Mitgliedsunternehmen noch auf einem glaubwürdigen Pfad zu nachweislichen Verbesserungen sind. Im Review-Prozess berichten Mitgliedsunternehmen, welche menschenrechtlichen, ökologischen und korruptionsbezogenen Risiken in ihren Lieferketten bestehen und wie sie hierzu Verbesserungen erreichen möchten. Die Berichte werden geprüft und voraussichtlich im Oktober veröffentlicht. Sabine Ferenschild vom SÜDWIND-Institut kündigt an: „Die Zivilgesellschaft im Textilbündnis wird dann genau analysieren, ob die veröffentlichten Roadmaps nachvollziehbar sind und die Unternehmen ambitioniert und wirkungsorientiert die vielfältigen Probleme der Lieferkette angehen: Hungerlöhne, Einsatz gefährlicher Chemikalien, Korruption, geschlechtsspezifische Gewalt und Diskriminierung, Zwangsarbeit in Xinjiang, Verletzungen von Vereinigungsfreiheit etwa in Myanmar, um nur einige zu nennen. Unternehmen sollten dies als Training für zukünftige Lieferkettengesetzgebung in Deutschland oder der EU begreifen.“

Textilbündnis muss sich als Katalysator für Best Practices beweisen

Die Roadmaps müssen widerspiegeln, dass Unternehmen ihre Teilnahme im Textilbündnis in effektive Maßnahmen für Verbesserungen übersetzen. „2020 war geschlechtsspezifische Gewalt Jahresthema im Bündnis. Wir erwarten, dass sich dies in den Roadmaps der Unternehmen in Form von ambitionierten Zielen und wirkungsorientierten Maßnahmen niederschlägt. Beim Thema Existenzsichernde Löhne sollten möglichst viele Unternehmen einer Bündnis-Initiative beitreten, um gemeinsam bestehende Lücken zwischen gezahlten und Existenzsichernden Löhnen zu schließen,“ sagt Gisela Burckhardt von FEMNET. Gleichzeitig muss das Textilbündnis selbst zu Best Practices aufschließen. Im Textilbündnis sind nur 23 von 85 Unternehmen bereit, freiwillig ihre Lieferanten in einer aggregierten Liste zu veröffentlichen. Andere Initiativen verlangen von ihren Mitgliedern verbindlich die Offenlegung von Lieferanten. Mangelnde Lieferkettentransparenz untergräbt eine wirksame Prüfung von Roadmaps im Review Prozess.

Hintergrund-Informationen

Weitere Informationen: https://www.nro-textilbuendnis.de

Zivilgesellschaft im Textilbündnis (2020): Synthese-Bericht: Auswirkungen von COVID-19 auf die Textilindustrie

Diese Pressemitteilung wurde von den zivilgesellschaftlichen Organisationen im Steuerungskreis verfasst und repräsentiert nicht zwangsläufig die Meinung aller zivilgesellschaftlichen Mitglieder. Das Textilbündnis hat 21 zivilgesellschaftliche Mitgliedsorganisationen, die von FEMNET, INKOTA-netzwerk und dem SÜDWIND-Institut im Steuerungskreis vertreten werden.

Pressekontakt:

Dr. Gisela Burckhardt,
FEMNET, gisela.burckhardt@femnet-ev.de,
Tel.: 0152 01774080

Dr. Sabine Ferenschild,
SÜDWIND-Institut, ferenschild@suedwind-institut.de,
Tel: 01578 9606450

Berndt Hinzmann,
INKOTA-netzwerk, hinzmann@inkota.de,
Tel.: 0160 94 69 87 70

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„Football for Friendship“ startet Bewerbungsprozess zur Teilnahme an seiner neunten Saison

20.04.2021 – 14:55

FOOTBALL FOR FRIENDSHIP

„Football for Friendship“ startet Bewerbungsprozess zur Teilnahme an seiner neunten Saison


















"Football for Friendship" startet Bewerbungsprozess zur Teilnahme an seiner neunten Saison
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Moskau/Berlin (ots)

Das soziale Kinderprojekt „Football for Friendship“ (F4F) von Gazprom ruft Kinder aus der ganzen Welt auf, sich um die Teilnahme am diesjährigen Programm zu bewerben.

Nationale Fußballakademien sind eingeladen, bis 1. Mai Kinder im Alter 12-16 Jahren zur Teilnahme an der neunten Saison von F4F vorzuschlagen. Gesucht werden junge Spieler, junge Trainer und Kindereporter. Das Projekt findet vom 13. bis 29. Mai im Online-Format statt. Auf diese Weise können die jungen Leute auf der ganzen Welt neue Freunde finden, ohne das Haus zu verlassen. Die Teilnahme ist kostenlos. Den Gewinnern winken attraktive Preise.

Aus jedem der 211 Teilnehmerländer werden entweder Spieler (männlich oder weiblich) im Alter von zwölf Jahren, Trainer (bis 16 Jahre) oder Kinderreporter (12-14 Jahre) gesucht. Voraussetzung sind Interesse für Fußball und eine gute Beherrschung der englischen Sprache. Alle Teilnehmer müssen über einen PC oder Smartphone verfügen. Die Bewerbungen sollen bis zum 1. Mai 2020 an die E-Mail po@footballforfriendship.com geschickt werden.

Höhepunkte sind die öffentliche Auslosung der Mannschaften am 14. Mai, das „Online International Friendship Camp“ vom 15. bis 23. Mai und die „2021 Football for Friendship eWorld Championship“ vom 27.-29. Mai.

Die nationalen Fußballakademien der Spieler der Siegermannschaften erhalten Geldprämien (die Siegprämie beträgt 25.000 Euro) zur Verbreitung der neun Werte von F4F. Diese sind Freundschaft, Gleichheit, Fairness, Gesundheit, Frieden, Hingabe, Erfolg, Traditionen und Ehre.

Danilo Pejovic, 13, Montenegro: „Als Spieler hatte ich 2020 die Gelegenheit, viele neue Menschen kennenzulernen, es war alles sehr motivierend und emotional. F4F brachte in Zeiten von COVID-19 viel Abwechslung in meinen Alltag. In diesem Jahr bin ich als Kindereporter dabei.“

Über „Football for Friendship“

F4F besteht seit 2013. Es wird von Gazprom organisiert und von UEFF, FIFA und UNO unterstützt. In den vergangenen acht Spielzeiten haben etwa 15 000 Kinder und Jugendliche aus 211 Ländern und Regionen an dem Programm teilgenommen. Im Jahr 2020 fand Fußball für Freundschaft erstmals im Online-Format auf einer eigens entwickelten digitalen Plattform statt.

Mehr Informationen:

Fotos und Videos für die Medien: http://media.footballforfriendship.com

Webseite: https://www.gazprom-football.com/football-for-friendship/

Instagram: https://www.instagram.com/footballforfriendship/

Facebook: https://www.facebook.com/FootballForFriendship/

YouTube: https://www.youtube.com/user/FOOTBALL4FRIENDSHIP

Wikipedia: https://en.wikipedia.org/wiki/Football_for_Friendship

Twitter: https://twitter.com/f4fprogramme

Pressekontakt:

Kunde:
AGT Communications Agency
International Press Center
Maroseyka str. 3/13
101990 Moskau (Russland)
T: +7 (495) 624 03 01
F: +7 (495) 621 00 60
http://www.gazprom-football.com
global_press@footballforfriendship.com

Pressekontakt:
KaiserCommunication GmbH
Global Communication Europe
Postfach 61 03 65
10926 Berlin (Deutschland)
+49 (0) 30 845 20 00 0
http://www.kaisercommunication.de/
info@kaisercommunication.de

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8 Jahre nach Rana Plaza-Einsturz: Arbeiter*innen brauchen Rechtsverbindlichkeit!

20.04.2021 – 08:05

Clean Clothes Campaign – Kampagne für Saubere Kleidung

8 Jahre nach Rana Plaza-Einsturz: Arbeiter*innen brauchen Rechtsverbindlichkeit!


















Berlin (ots)

Am Samstag, dem 24. April, gedenkt die Kampagne für Saubere Kleidung (CCC-DE) der 1.136 Arbeiter*innen, die 2013 durch den Einsturz eines fünfstöckigen Gebäudes in Dhaka, Bangladesch, ums Leben kamen. Um solche Tragödien in Bangladesch zukünftig zu verhindern, schlossen Gewerkschaften, Modemarken und zivilgesellschaftliche Akteure als Reaktion auf den Fabrikeinsturz das rechtsverbindliche Abkommen über Brandschutz und Gebäudesicherheit („Bangladesh Accord“) ab.

Das Abkommen hat mithilfe von angemessenen Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen eine echte Veränderung bewirkt für die Sicherheit von über zwei Millionen Bekleidungsarbeiter*innen in Bangladesch. Die aktuelle Vereinbarung, die sicherstellt, dass Modemarken rechtlich dafür zur Verantwortung gezogen werden können, ihre Fabriken sicher zu machen, läuft jedoch Ende Mai 2021 aus.

Ein Abkommen ist auch weiterhin nötig

Der Accord ist sehr wichtig,da er unabhängig und neutral arbeitet und sich sowohl im Ausland als auch bei den Arbeiter*innen einen guten Ruf und Glaubwürdigkeit erworben hat. Er garantiert die Sicherheit des Arbeitsplatzes für die Arbeiter*innen„, sagte Babul Akhter, Gewerkschafter der Bangladesh Garment & Industrial Workers Federation (BGIWF), einer Gewerkschaft, die den ACCORD unterzeichnet hat.

Ein neuer, tödlicher Brand bei Dhaka Garments and Washing Ltd. hat jedoch bewiesen, dass es noch viel zu tun gibt. Um weitere Vorfälle wie Rana Plaza zu vermeiden, fordert die CCC von den Modemarken und Einzelhändlern, bis Juni 2021 ein internationales rechtsverbindliches Abkommen zum Arbeitsschutz und zu einem starken Beschwerdemechanismus zu unterzeichnen.

Ein internationales verbindliches Abkommen muss unterzeichnet werden, um die effektivsten Elemente des Accords beizubehalten. Es kann ebenfalls dazu genutzt werden, um sicherzustellen, dass schließlich auch andere Länder von einem ähnlichen Programm erfasst werden„, sagt Artemisa Ljarja, Eilaktionskoordinatorin der deutschen CCC.

Lieferkettengesetz – Auch Politik ist gefragt

In diesen Tagen befasst sich auch der Deutsche Bundestag mit dem Gesetzentwurf zu Menschenrechten in Lieferketten deutscher Unternehmen. Die CCC-DE appelliert an die Abgeordneten, die Arbeiter*innen nicht erneut im Stich zu lassen und für ein starkes Lieferkettengesetz einzutreten. Gerade Deutschland hat aufgrund seiner wirtschaftlichen Stärke eine große Verantwortung. Betroffene von Menschenrechtsverstößen brauchen eine Chance, deutsche Firmen zivilrechtlich vor deutschen Gerichtenzur Verantwortung zu ziehen. Das Lieferkettengesetz muss Menschen wirksam schützen, also Unternehmen dazu verpflichten, ihre gesamte Lieferkette vorbeugend auf die Einhaltung der Menschenrechte zu überprüfen, nicht nur die direkten Zulieferer. Ohne vorbeugende Maßnahmen, wird es immer wieder zu Unfällen kommen. Es braucht ein starkes Lieferkettengesetz, damit Menschenrechte in den Lieferketten wirklich geachtet werden.

Um diesen Forderungen Gehör zu verschaffen und der Opfer zu gedenken, gibt es weltweit online und offline Aktionen und Veranstaltungen rund um den Rana Plaza Gedenktag.

Hintergrund:

Der Einsturz der Rana Plaza Fabrik am 24.4.2013 gilt als das größte Fabrikunglück in der Geschichte der Textilindustrie. Mehr als 1.800 weitere Menschen wurden bei dieser Katastrophe verletzt. In dem Rana Plaza-Gebäude produzierten fünf Textilfabriken, viele für große Modefirmen, deren Produkte auch in deutschen Kleiderschränken hängen.

Weitere Informationen:

-  Überblick über die in Deutschland stattfindenden Veranstaltungen und Aktionen in der Rana Plaza Gedenkwoche: https://saubere-kleidung.de/termine/rana-plaza-gedenkwoche/
-  Weitere Informationen zum Abkommen für Brandschutz und Gebäudesicherheit in Bangladesch: https://saubere-kleidung.de/?s=accord 

Pressekontakt:

Für Interviews und Fragen steht Ihnen zur Verfügung:

Artemisa Ljarja
Koordinatorin Eilaktionen | Kampagne für Saubere Kleidung,
Email: eilaktionen@saubere-kleidung.de
Telefon: +49 178 823 30 79

Original-Content von: Clean Clothes Campaign – Kampagne für Saubere Kleidung, übermittelt

Veröffentlicht am

European Solidarity Challenge: Von Peter Maffay bis Michael Patrick Kelly – Künstler_innen musizieren online für Menschen auf der Flucht

20.04.2021 – 10:25

Caritas international

European Solidarity Challenge: Von Peter Maffay bis Michael Patrick Kelly – Künstler_innen musizieren online für Menschen auf der Flucht


















European Solidarity Challenge: Von Peter Maffay bis Michael Patrick Kelly - Künstler_innen musizieren online für Menschen auf der Flucht
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Freiburg (ots)

Caritas international und die Jugendaktion „Wir gegen Rassismus“ veranstalten zum zweiten Mal ein Benefiz-Konzert mit zahlreichen internationalen und nationalen Künstler_innen – Spenden kommen den Projekten von Caritas international zugute

Mehr als 25 renommierte Künstler_innen aus Deutschland und der Welt werden am Freitagabend, den 23. April, in der Online-Musikgala „European Solidarity Challenge“ ihre Fans mit einem Video begeistern. Mit dabei sind: Peter Maffay, Michael Patrick Kelly, Tom Gregory, die Höhner, Gil Ofarim, Cat Ballou, Kasalla, Zweierpasch und viele mehr.

Das virtuelle Benefiz-Konzert wird schon im zweiten Jahr von der Jugendaktion „Wir gegen Rassismus“ im Bistum Trier und Caritas international, dem Hilfswerk des Deutschen Caritasverbandes, veranstaltet. Bei der Challenge treten die Musiker_innen nicht gegeneinander an, sondern setzen sich mit ihrem bunten Musikmix von Rock und Pop bis Gospel und HipHop gemeinsam für Geflüchtete in Not ein.

Ziel der Aktion ist es, Spenden im Wert von mindestens 50.000 Euro für die weltweite Flüchtlingshilfe von Caritas international zu sammeln. „80 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht, so viele wie nie zuvor“, erinnert Oliver Müller, Leiter von Caritas international an die Dimension dieser Krise. „Wir kümmern uns in zahlreichen Projekten um diese Menschen, die vielfach alles verloren haben. Zum Beispiel in Syrien, in den Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln, im Südsudan oder in den Rohingya-Camps in Bangladesch. Ich bin den vielen Künstler_innen und Beteiligten der European Solidarity Challenge sehr dankbar, dass sie uns durch ihr Mitwirken dabei unterstützen, die Situation der Menschen zu verbessern.“

Das live moderierte Charity-Konzert wird ab 20.00 Uhr auf der Webseite www.caritas-international.de/challenge2021 und dem Facebook-Kanal von Caritas international zu sehen sein.

Auf unserem Flickr-Kanal finden Sie Fotos der Künstler_innen zur Verwendung: https://www.flickr.com/photos/caritasinternational/albums/72157718812821412/

Caritas international bittet um Spenden:

https://www.caritas-international.de/spenden/

Caritas international ist das Hilfswerk des Deutschen Caritasverbandes. Dieser gehört zum weltweiten Netzwerk der Caritas mit 162 nationalen Mitgliedsverbänden.

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