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Stellvertretender Bundesvorsitzender der FREIE WÄHLER begrüßt Hängebeschluss des BVerfG zum Corona-Wiederaufbaufonds

26.03.2021 – 18:55

Engin Eroglu MdEP (Renew Europe Fraktion)

Stellvertretender Bundesvorsitzender der FREIE WÄHLER begrüßt Hängebeschluss des BVerfG zum Corona-Wiederaufbaufonds


















Stellvertretender Bundesvorsitzender der FREIE WÄHLER begrüßt Hängebeschluss des BVerfG zum Corona-Wiederaufbaufonds
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Brüssel (ots)

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der FREIE WÄHLER, Engin Eroglu MdEP, begrüßt den Hängebeschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz. Bundestag und Bundesrat hatten mit diesem Gesetz der EU das Aufnehmen von Anleihen in Höhe von 750 Milliarden Euro mit einer Laufzeit bis 2058 zur Finanzierung des „Corona-Wiederaufbaufonds“(„RRF“) erlaubt.

Eine Gruppe von Klägern hatte dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, weil es das Haushaltsrecht des Bundestags untergräbt, und dem Verschuldungsverbot der EU widerspricht. Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Bundespräsidenten in einer Eilentscheidung angewiesen, das deutsche Beitrittsgesetz zum europäischen Corona-Wiederaufbaufonds vorerst nicht zu unterzeichnen.

Engin Eroglu, Mitglied des Wirtschafts- und Währungsausschusses des Europäischen Parlaments,kommentiert:

„Ich habe schon hier im Parlament den RRF abgelehnt. Als Rechtsstaatspartei und als Partei der Subsidiarität treten wir als FREIE WÄHLER für das Verschuldungsverbot der EU ein. Ich erwarte, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Vorgang in Ruhe prüft und ihn als das benennt, was er ist: Eine Verschuldung der EU, die der EU aus guten Gründen untersagt ist.“

Mehrere Thinktanks hatten bereits die rechtliche Basis des EU-Beschlusses infrage gestellt:

„Die Regelung der Anleiheermächtigung in dem gemäß Art. 311 Abs. 3 AEUV änderbaren Eigenmittelbeschluss ist in der vorgesehenen Form rechtlich problematisch. Art. 311 Abs. 3 AEUV stellt keine passende Rechtsgrundlage für die Anleiheermächtigung in ihrer geplanten Form dar“, so das Centrum für Europäische Politik. „Allerdings scheint die Rechtsgrundlage für eine Kreditfinanzierung in diesem Umfang überaus angreifbar“, hatte die Stiftung Wissenschaft und Politik angemerkt.

„Trotzdem sind wir als FREIE WÄHLER eine pro-europäische Partei. Die EU wird jedoch auf Dauer nur funktionieren, wenn wir das „No-Bailout-Prinzip“ achten. Jeder Staat ist finanziell für sich selbst verantwortlich – so wie das zum Beispiel auch zwischen den US-Bundesstaaten ist. Nur dann gibt es keine falschen Anreize, sich zu verschulden,und andere die Zeche zahlen zu lassen. Eine Transferunion schafft Unfrieden zwischen befreundeten Staaten.“ ergänzt Eroglu.

Pressekontakt:

Karolina Mirbach
Karolina.mirbach@europarl.europa.eu

Original-Content von: Engin Eroglu MdEP (Renew Europe Fraktion), übermittelt

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Deutsche Umwelthilfe reicht Klage ein: Landesregierung von Manuela Schwesig verweigert Herausgabe von Informationen zur Nord Stream 2 Stiftung

26.03.2021 – 08:00

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe reicht Klage ein: Landesregierung von Manuela Schwesig verweigert Herausgabe von Informationen zur Nord Stream 2 Stiftung


















Berlin (ots)

-  Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hält Unterlagen zur Gründung der "Stiftung Klima- und Umweltschutz MV" unter Verschluss 
-  DUH reicht heute Klage gegen die Landesregierung ein, um Zugang zu den Informationen zu erhalten und Hintergründe aufklären zu können 
-  Anträge der DUH auf Herausgabe des Anerkennungsbescheids der Stiftung abgelehnt - gesetzlich garantierte Auskunftsrechte werden ausgehebelt  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt gegen die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, um den Bescheid zur Anerkennung der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ einsehen zu können. Die vom Land gegründete Stiftung soll den Weiterbau der Mega-Pipeline Nord Stream 2 absichern. Einen Antrag auf Übersendung des Anerkennungsbescheids hatte das Land zuvor abgelehnt und das Dokument auch im Widerspruchsverfahren nicht herausgegeben. Die DUH klagt deshalb nun vor dem Verwaltungsgericht Schwerin auf Basis des Umweltinformationsgesetzes (UIG) sowie des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG).

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH: „Die Landesregierung von Manuela Schwesig versucht anscheinend mit allen Mitteln, Klarheit und Transparenz über die von ihr gegründete Fake-Stiftung zu verhindern. Die Stiftung trägt das Wort Umwelt im Namen – wieso verweigert uns die Landesregierung den rechtmäßigen Zugriff auf diese umweltbezogenen Informationen? Offenbar ist die Landesregierung zum Schutz von Nord Stream 2 sogar bereit, sich über gesetzlich garantierte Informationsansprüche hinwegzusetzen. Mit unserer Klage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin fordern wir eine Aufklärung durch die Herausgabe der Unterlagen gerichtlich ein.“

Die Stiftung wurde am 7. Januar 2021 vom Land Mecklenburg-Vorpommern gegründet und bereits einen Tag später vom Justizministerium anerkannt. Auf dem Papier ist der Hauptzweck der Stiftung Klima- und Umweltschutz. Tatsächlich soll sie den Weiterbau von Nord Stream 2 absichern. Die Nord Stream 2 AG unterstützt die Stiftung langfristig mit 60 Millionen Euro. Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern steuert hingegen lediglich 200.000 Euro zu. Nach Auffassung der DUH ist der Hauptzweck der Stiftung wirtschaftlicher Natur und entsprechend nicht mit Stiftungsrecht vereinbar.

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz: „Unser Schriftverkehr mit dem Justizministerium macht deutlich: Die Landesregierung von Frau Schwesig will die Herausgabe der Unterlagen zur Stiftungsgründung um jeden Preis vermeiden. Sie schreckt dabei auch vor fragwürdigen rechtlichen Winkelzügen nicht zurück. Das ganze Konstrukt ist ohnehin hanebüchen: Die Stiftung schiebt Klimaschutz vor, um eine Mega-Pipeline für fossiles Erdgas fertig zu bauen. Dies ist ihr eigentlicher Zweck. Das offenbaren nicht zuletzt die enormen Einzahlungen der Nord Stream 2 AG. Wir fordern deshalb von Frau Schwesig, Transparenz zu schaffen, die Stiftung aufzulösen und stattdessen wirklichen Klimaschutz zu betreiben – durch den konsequenten Ausbau von Wind- und Solaranlagen in Mecklenburg-Vorpommern.“

Während die Landesregierung noch die Transparenz zur Stiftung verweigert, werden zeitgleich bereits Fakten zum Weiterbau der Pipeline geschaffen. Die Hansestadt Rostock hat laut Medienberichten jüngst einen Pachtvertrag mit einem Unternehmen geschlossen, dessen Gründungszweck der Weiterbau von Nord Stream 2 ist. Dieses Unternehmen hat auch einen Vertrag mit der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ abgeschlossen.

Links:

Zur Klageschrift: http://l.duh.de/p210326

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt

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Stellvertretender Bundesvorsitzender der FREIE WÄHLER begrüßt Hängebeschluss des BVerfG zum Corona-Wiederaufbaufonds

26.03.2021 – 18:55

Engin Eroglu MdEP (Renew Europe Fraktion)

Stellvertretender Bundesvorsitzender der FREIE WÄHLER begrüßt Hängebeschluss des BVerfG zum Corona-Wiederaufbaufonds


















Stellvertretender Bundesvorsitzender der FREIE WÄHLER begrüßt Hängebeschluss des BVerfG zum Corona-Wiederaufbaufonds
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Brüssel (ots)

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der FREIE WÄHLER, Engin Eroglu MdEP, begrüßt den Hängebeschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz. Bundestag und Bundesrat hatten mit diesem Gesetz der EU das Aufnehmen von Anleihen in Höhe von 750 Milliarden Euro mit einer Laufzeit bis 2058 zur Finanzierung des „Corona-Wiederaufbaufonds“(„RRF“) erlaubt.

Eine Gruppe von Klägern hatte dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, weil es das Haushaltsrecht des Bundestags untergräbt, und dem Verschuldungsverbot der EU widerspricht. Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Bundespräsidenten in einer Eilentscheidung angewiesen, das deutsche Beitrittsgesetz zum europäischen Corona-Wiederaufbaufonds vorerst nicht zu unterzeichnen.

Engin Eroglu, Mitglied des Wirtschafts- und Währungsausschusses des Europäischen Parlaments,kommentiert:

„Ich habe schon hier im Parlament den RRF abgelehnt. Als Rechtsstaatspartei und als Partei der Subsidiarität treten wir als FREIE WÄHLER für das Verschuldungsverbot der EU ein. Ich erwarte, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Vorgang in Ruhe prüft und ihn als das benennt, was er ist: Eine Verschuldung der EU, die der EU aus guten Gründen untersagt ist.“

Mehrere Thinktanks hatten bereits die rechtliche Basis des EU-Beschlusses infrage gestellt:

„Die Regelung der Anleiheermächtigung in dem gemäß Art. 311 Abs. 3 AEUV änderbaren Eigenmittelbeschluss ist in der vorgesehenen Form rechtlich problematisch. Art. 311 Abs. 3 AEUV stellt keine passende Rechtsgrundlage für die Anleiheermächtigung in ihrer geplanten Form dar“, so das Centrum für Europäische Politik. „Allerdings scheint die Rechtsgrundlage für eine Kreditfinanzierung in diesem Umfang überaus angreifbar“, hatte die Stiftung Wissenschaft und Politik angemerkt.

„Trotzdem sind wir als FREIE WÄHLER eine pro-europäische Partei. Die EU wird jedoch auf Dauer nur funktionieren, wenn wir das „No-Bailout-Prinzip“ achten. Jeder Staat ist finanziell für sich selbst verantwortlich – so wie das zum Beispiel auch zwischen den US-Bundesstaaten ist. Nur dann gibt es keine falschen Anreize, sich zu verschulden,und andere die Zeche zahlen zu lassen. Eine Transferunion schafft Unfrieden zwischen befreundeten Staaten.“ ergänzt Eroglu.

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Karolina Mirbach
Karolina.mirbach@europarl.europa.eu

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Deutsche Umwelthilfe reicht Klage ein: Landesregierung von Manuela Schwesig verweigert Herausgabe von Informationen zur Nord Stream 2 Stiftung

26.03.2021 – 08:00

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe reicht Klage ein: Landesregierung von Manuela Schwesig verweigert Herausgabe von Informationen zur Nord Stream 2 Stiftung


















Berlin (ots)

-  Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hält Unterlagen zur Gründung der "Stiftung Klima- und Umweltschutz MV" unter Verschluss 
-  DUH reicht heute Klage gegen die Landesregierung ein, um Zugang zu den Informationen zu erhalten und Hintergründe aufklären zu können 
-  Anträge der DUH auf Herausgabe des Anerkennungsbescheids der Stiftung abgelehnt - gesetzlich garantierte Auskunftsrechte werden ausgehebelt  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt gegen die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, um den Bescheid zur Anerkennung der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ einsehen zu können. Die vom Land gegründete Stiftung soll den Weiterbau der Mega-Pipeline Nord Stream 2 absichern. Einen Antrag auf Übersendung des Anerkennungsbescheids hatte das Land zuvor abgelehnt und das Dokument auch im Widerspruchsverfahren nicht herausgegeben. Die DUH klagt deshalb nun vor dem Verwaltungsgericht Schwerin auf Basis des Umweltinformationsgesetzes (UIG) sowie des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG).

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH: „Die Landesregierung von Manuela Schwesig versucht anscheinend mit allen Mitteln, Klarheit und Transparenz über die von ihr gegründete Fake-Stiftung zu verhindern. Die Stiftung trägt das Wort Umwelt im Namen – wieso verweigert uns die Landesregierung den rechtmäßigen Zugriff auf diese umweltbezogenen Informationen? Offenbar ist die Landesregierung zum Schutz von Nord Stream 2 sogar bereit, sich über gesetzlich garantierte Informationsansprüche hinwegzusetzen. Mit unserer Klage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin fordern wir eine Aufklärung durch die Herausgabe der Unterlagen gerichtlich ein.“

Die Stiftung wurde am 7. Januar 2021 vom Land Mecklenburg-Vorpommern gegründet und bereits einen Tag später vom Justizministerium anerkannt. Auf dem Papier ist der Hauptzweck der Stiftung Klima- und Umweltschutz. Tatsächlich soll sie den Weiterbau von Nord Stream 2 absichern. Die Nord Stream 2 AG unterstützt die Stiftung langfristig mit 60 Millionen Euro. Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern steuert hingegen lediglich 200.000 Euro zu. Nach Auffassung der DUH ist der Hauptzweck der Stiftung wirtschaftlicher Natur und entsprechend nicht mit Stiftungsrecht vereinbar.

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz: „Unser Schriftverkehr mit dem Justizministerium macht deutlich: Die Landesregierung von Frau Schwesig will die Herausgabe der Unterlagen zur Stiftungsgründung um jeden Preis vermeiden. Sie schreckt dabei auch vor fragwürdigen rechtlichen Winkelzügen nicht zurück. Das ganze Konstrukt ist ohnehin hanebüchen: Die Stiftung schiebt Klimaschutz vor, um eine Mega-Pipeline für fossiles Erdgas fertig zu bauen. Dies ist ihr eigentlicher Zweck. Das offenbaren nicht zuletzt die enormen Einzahlungen der Nord Stream 2 AG. Wir fordern deshalb von Frau Schwesig, Transparenz zu schaffen, die Stiftung aufzulösen und stattdessen wirklichen Klimaschutz zu betreiben – durch den konsequenten Ausbau von Wind- und Solaranlagen in Mecklenburg-Vorpommern.“

Während die Landesregierung noch die Transparenz zur Stiftung verweigert, werden zeitgleich bereits Fakten zum Weiterbau der Pipeline geschaffen. Die Hansestadt Rostock hat laut Medienberichten jüngst einen Pachtvertrag mit einem Unternehmen geschlossen, dessen Gründungszweck der Weiterbau von Nord Stream 2 ist. Dieses Unternehmen hat auch einen Vertrag mit der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ abgeschlossen.

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Zur Klageschrift: http://l.duh.de/p210326

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Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

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Corona-Zuschuss zu gering und verfassungswidrig: Der Paritätische zum Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe

26.03.2021 – 17:04

Paritätischer Wohlfahrtsverband

Corona-Zuschuss zu gering und verfassungswidrig: Der Paritätische zum Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe


















Berlin (ots)

Das heute ergangene Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe, das den geplanten einmaligen Corona-Zuschuss für Grundsicherungsbeziehende für zu gering und verfassungswidrig hält, kommentiert der Paritätische Gesamtverband wie folgt:

Der Paritätische Gesamtverband bewertet es als beschämend, dass das Sozialgericht Karlsruhe nun bereits zum wiederholten Mal das armutspolitische Versagen dieser Bundesregierung in der Corona-Krise feststellen muss. Mit dem Hinweis, dass ein Zuschlag von 100 Euro pro Monat nötig wäre, um die Mehrbedarfe angesichts der Pandemie zu kompensieren, folgt das Gericht der Forderung von rund 50 Gewerkschaften und Sozialverbänden.

„Das Krisenmanagement der Bundesregierung ist ein armutspolitisches Trauerspiel. Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich dafür zu sorgen, dass Deutschland wieder seinen sozialstaatlichen Verpflichtungen nachkommt“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Es braucht eine zügige Erhöhung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro und für die Dauer der Pandemie finanzielle Soforthilfe in Höhe von 100 Euro pro Kopf und Monat für alle, die auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind.“

Mehr Informationen zum Appell „Corona trifft Arme extra hart – Soforthilfen jetzt!“ unter www.der-paritaetische.de/coronahilfe

Hintergründe und Reportagen zur Lage armer Menschen während der Corona-Pandemie finden Sie auch in einer aktuellen Schwerpunktausgabe des Paritätischen Verbandsmagazins: https://ots.de/6IRPN2

Pressekontakt:

Gwendolyn Stilling, pr@paritaet.org, Tel.: 030 24636-305

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Deutsche Umwelthilfe reicht Klage ein: Landesregierung von Manuela Schwesig verweigert Herausgabe von Informationen zur Nord Stream 2 Stiftung

26.03.2021 – 08:00

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe reicht Klage ein: Landesregierung von Manuela Schwesig verweigert Herausgabe von Informationen zur Nord Stream 2 Stiftung


















Berlin (ots)

-  Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hält Unterlagen zur Gründung der "Stiftung Klima- und Umweltschutz MV" unter Verschluss 
-  DUH reicht heute Klage gegen die Landesregierung ein, um Zugang zu den Informationen zu erhalten und Hintergründe aufklären zu können 
-  Anträge der DUH auf Herausgabe des Anerkennungsbescheids der Stiftung abgelehnt - gesetzlich garantierte Auskunftsrechte werden ausgehebelt  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt gegen die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, um den Bescheid zur Anerkennung der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ einsehen zu können. Die vom Land gegründete Stiftung soll den Weiterbau der Mega-Pipeline Nord Stream 2 absichern. Einen Antrag auf Übersendung des Anerkennungsbescheids hatte das Land zuvor abgelehnt und das Dokument auch im Widerspruchsverfahren nicht herausgegeben. Die DUH klagt deshalb nun vor dem Verwaltungsgericht Schwerin auf Basis des Umweltinformationsgesetzes (UIG) sowie des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG).

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH: „Die Landesregierung von Manuela Schwesig versucht anscheinend mit allen Mitteln, Klarheit und Transparenz über die von ihr gegründete Fake-Stiftung zu verhindern. Die Stiftung trägt das Wort Umwelt im Namen – wieso verweigert uns die Landesregierung den rechtmäßigen Zugriff auf diese umweltbezogenen Informationen? Offenbar ist die Landesregierung zum Schutz von Nord Stream 2 sogar bereit, sich über gesetzlich garantierte Informationsansprüche hinwegzusetzen. Mit unserer Klage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin fordern wir eine Aufklärung durch die Herausgabe der Unterlagen gerichtlich ein.“

Die Stiftung wurde am 7. Januar 2021 vom Land Mecklenburg-Vorpommern gegründet und bereits einen Tag später vom Justizministerium anerkannt. Auf dem Papier ist der Hauptzweck der Stiftung Klima- und Umweltschutz. Tatsächlich soll sie den Weiterbau von Nord Stream 2 absichern. Die Nord Stream 2 AG unterstützt die Stiftung langfristig mit 60 Millionen Euro. Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern steuert hingegen lediglich 200.000 Euro zu. Nach Auffassung der DUH ist der Hauptzweck der Stiftung wirtschaftlicher Natur und entsprechend nicht mit Stiftungsrecht vereinbar.

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz: „Unser Schriftverkehr mit dem Justizministerium macht deutlich: Die Landesregierung von Frau Schwesig will die Herausgabe der Unterlagen zur Stiftungsgründung um jeden Preis vermeiden. Sie schreckt dabei auch vor fragwürdigen rechtlichen Winkelzügen nicht zurück. Das ganze Konstrukt ist ohnehin hanebüchen: Die Stiftung schiebt Klimaschutz vor, um eine Mega-Pipeline für fossiles Erdgas fertig zu bauen. Dies ist ihr eigentlicher Zweck. Das offenbaren nicht zuletzt die enormen Einzahlungen der Nord Stream 2 AG. Wir fordern deshalb von Frau Schwesig, Transparenz zu schaffen, die Stiftung aufzulösen und stattdessen wirklichen Klimaschutz zu betreiben – durch den konsequenten Ausbau von Wind- und Solaranlagen in Mecklenburg-Vorpommern.“

Während die Landesregierung noch die Transparenz zur Stiftung verweigert, werden zeitgleich bereits Fakten zum Weiterbau der Pipeline geschaffen. Die Hansestadt Rostock hat laut Medienberichten jüngst einen Pachtvertrag mit einem Unternehmen geschlossen, dessen Gründungszweck der Weiterbau von Nord Stream 2 ist. Dieses Unternehmen hat auch einen Vertrag mit der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ abgeschlossen.

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Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
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Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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Stellvertretender Bundesvorsitzender der FREIE WÄHLER begrüßt Hängebeschluss des BVerfG zum Corona-Wiederaufbaufonds

26.03.2021 – 18:55

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Stellvertretender Bundesvorsitzender der FREIE WÄHLER begrüßt Hängebeschluss des BVerfG zum Corona-Wiederaufbaufonds


















Stellvertretender Bundesvorsitzender der FREIE WÄHLER begrüßt Hängebeschluss des BVerfG zum Corona-Wiederaufbaufonds
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Der stellvertretende Bundesvorsitzende der FREIE WÄHLER, Engin Eroglu MdEP, begrüßt den Hängebeschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz. Bundestag und Bundesrat hatten mit diesem Gesetz der EU das Aufnehmen von Anleihen in Höhe von 750 Milliarden Euro mit einer Laufzeit bis 2058 zur Finanzierung des „Corona-Wiederaufbaufonds“(„RRF“) erlaubt.

Eine Gruppe von Klägern hatte dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, weil es das Haushaltsrecht des Bundestags untergräbt, und dem Verschuldungsverbot der EU widerspricht. Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Bundespräsidenten in einer Eilentscheidung angewiesen, das deutsche Beitrittsgesetz zum europäischen Corona-Wiederaufbaufonds vorerst nicht zu unterzeichnen.

Engin Eroglu, Mitglied des Wirtschafts- und Währungsausschusses des Europäischen Parlaments,kommentiert:

„Ich habe schon hier im Parlament den RRF abgelehnt. Als Rechtsstaatspartei und als Partei der Subsidiarität treten wir als FREIE WÄHLER für das Verschuldungsverbot der EU ein. Ich erwarte, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Vorgang in Ruhe prüft und ihn als das benennt, was er ist: Eine Verschuldung der EU, die der EU aus guten Gründen untersagt ist.“

Mehrere Thinktanks hatten bereits die rechtliche Basis des EU-Beschlusses infrage gestellt:

„Die Regelung der Anleiheermächtigung in dem gemäß Art. 311 Abs. 3 AEUV änderbaren Eigenmittelbeschluss ist in der vorgesehenen Form rechtlich problematisch. Art. 311 Abs. 3 AEUV stellt keine passende Rechtsgrundlage für die Anleiheermächtigung in ihrer geplanten Form dar“, so das Centrum für Europäische Politik. „Allerdings scheint die Rechtsgrundlage für eine Kreditfinanzierung in diesem Umfang überaus angreifbar“, hatte die Stiftung Wissenschaft und Politik angemerkt.

„Trotzdem sind wir als FREIE WÄHLER eine pro-europäische Partei. Die EU wird jedoch auf Dauer nur funktionieren, wenn wir das „No-Bailout-Prinzip“ achten. Jeder Staat ist finanziell für sich selbst verantwortlich – so wie das zum Beispiel auch zwischen den US-Bundesstaaten ist. Nur dann gibt es keine falschen Anreize, sich zu verschulden,und andere die Zeche zahlen zu lassen. Eine Transferunion schafft Unfrieden zwischen befreundeten Staaten.“ ergänzt Eroglu.

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Corona-Zuschuss zu gering und verfassungswidrig: Der Paritätische zum Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe

26.03.2021 – 17:04

Paritätischer Wohlfahrtsverband

Corona-Zuschuss zu gering und verfassungswidrig: Der Paritätische zum Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe


















Berlin (ots)

Das heute ergangene Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe, das den geplanten einmaligen Corona-Zuschuss für Grundsicherungsbeziehende für zu gering und verfassungswidrig hält, kommentiert der Paritätische Gesamtverband wie folgt:

Der Paritätische Gesamtverband bewertet es als beschämend, dass das Sozialgericht Karlsruhe nun bereits zum wiederholten Mal das armutspolitische Versagen dieser Bundesregierung in der Corona-Krise feststellen muss. Mit dem Hinweis, dass ein Zuschlag von 100 Euro pro Monat nötig wäre, um die Mehrbedarfe angesichts der Pandemie zu kompensieren, folgt das Gericht der Forderung von rund 50 Gewerkschaften und Sozialverbänden.

„Das Krisenmanagement der Bundesregierung ist ein armutspolitisches Trauerspiel. Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich dafür zu sorgen, dass Deutschland wieder seinen sozialstaatlichen Verpflichtungen nachkommt“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Es braucht eine zügige Erhöhung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro und für die Dauer der Pandemie finanzielle Soforthilfe in Höhe von 100 Euro pro Kopf und Monat für alle, die auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind.“

Mehr Informationen zum Appell „Corona trifft Arme extra hart – Soforthilfen jetzt!“ unter www.der-paritaetische.de/coronahilfe

Hintergründe und Reportagen zur Lage armer Menschen während der Corona-Pandemie finden Sie auch in einer aktuellen Schwerpunktausgabe des Paritätischen Verbandsmagazins: https://ots.de/6IRPN2

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Gerichtskrimi in Schleswig: Volkswagen AG will rechtskräftig entschiedene Akteneinsicht durch die Deutsche Umwelthilfe mit neuem Eilantrag verhindern

25.03.2021 – 10:44

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Gerichtskrimi in Schleswig: Volkswagen AG will rechtskräftig entschiedene Akteneinsicht durch die Deutsche Umwelthilfe mit neuem Eilantrag verhindern


















Berlin (ots)

Die Volkswagen AG versucht immer verzweifelter, die Dieselgate-VW-Akte beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) unter Verschluss zu halten. Erst vor wenigen Tagen hatte das Verwaltungsgericht Schleswig dem KBA ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angedroht, sollte es der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Akten nicht vollumfänglich innerhalb von zwei Wochen zur Einsicht bereitstellen. Jetzt hat der VW-Konzern Beschwerde gegen diesen Beschluss eingereicht und eine einstweilige Anordnung beantragt, mit der die Vollziehung des Beschlusses ausgesetzt werden soll.

Ein rechtskräftiges Urteil des VG Schleswig verpflichtet das KBA dazu, der DUH vollständige Einsicht in die Akten des Diesel-Abgasskandals aus dem Herbst 2015 zu gewähren. Diese Einsicht betrifft nicht nur Unterlagen zu Fahrzeugen mit dem Motor EA 189, die zu Beginn des Abgasskandals im September 2015 im Fokus standen. Vielmehr geht es auch um Dokumente zum Motor EA 288. Gegen deren Herausgabe hatte Volkswagen trotz des rechtskräftigen Urteils eine Klage eingereicht. Mittlerweile wehrt sich der Konzern in vier gegen die DUH und das KBA geführten Auseinandersetzungen gegen die Einsicht in die Akten zum Motor EA 288. Die DUH wertet dies als verzweifelten Versuch der Vertuschung unzulässiger Manipulation der Abgasreinigung, die auch am Motor EA 288 stattfand.

Millionen betrogene VW-Diesel-Käufer warten auf die seit fünf Jahren vom Kraftfahrtbundesamt verweigerte Offenlegung der VW-Dieselgate-Akte, um ihre Rechte gegen den niedersächsischen Staatskonzern durchsetzen zu können. Nachdem rechtskräftige Urteile und sogar Zwangsgeldandrohungen gegen das KBA vorliegen, muss die Verzweiflung bei VW groß sein. Anders ist es nicht zu erklären, dass man mit vier parallelen rechtlichen Verfahren verhindern will, dass die Dieselgate-Akte veröffentlicht wird„, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Erst vor wenigen Tagen hatte das VG Schleswig die Androhung eines Zwangsgeldes gegen das KBA verfügt, sollten die Unterlagen nicht binnen zwei Wochen übergeben werden. Remo Klinger, der die DUH in diesem Verfahren vertritt: „Volkswagen zieht alle Register – und wird doch scheitern. Denn rechtskräftige Urteile sind zu erfüllen. Das wird man auch in Wolfsburg lernen.“

Hintergrund:

Die DUH hatte bereits unmittelbar nach Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals Ende 2015 die Einsicht und Überlassung der VW-Dieselgate-Akten eingefordert. In diesem Schriftwechsel erläutert VW die vorgenommenen Softwaremanipulationen und das KBA macht seine rechtliche Bewertung deutlich. Daraufhin übersandte das Amt im Frühjahr 2016 eine knapp 600-seitige, praktisch komplett geschwärzte Akte und verweigerte so die Einsicht. In der Folge erhob die DUH Klage auf „Entschwärzung“ und Offenlegung aller nicht personenbezogenen Angaben.

Mit Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 20. April 2018 (6 A 48/16) ist das KBA dazu verurteilt worden, der DUH Einsicht zu gewähren in den gesamten Schriftverkehr aus der Zeit vom 18. September 2015 bis 15. Oktober 2015 betreffend die Rückrufanordnung von VW-Dieselfahrzeugmodellen inklusive des dazu geführten Verwaltungsvorgangs. Daraufhin stellten das beklagte KBA sowie die Volkswagen AG als Beigeladene einen Antrag auf Zulassung der Berufung. Mit einem am 5. Oktober 2020 zugestellten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig wurden die Anträge abgelehnt, das Urteil von 2018 ist seitdem rechtskräftig. Es besteht nunmehr der Akteneinsichtsanspruch für die DUH.

Beim Termin der Akteneinsicht am 17. November 2020 hatte das KBA der DUH nicht nur unvollständige und dem Anschein nach willkürlich zusammengestellte Akten vorgelegt, bei denen ganz offensichtlich eine zweistellige Anzahl an Vorgängen gegenüber einer früheren Fassung des Dokuments fehlten. Die Behörde hatte sich darüber hinaus geweigert, angeforderte Kopien in dem von der DUH für notwendig angesehenen Umfang zu fertigen. Die DUH hatte daraufhin Ende November einen Antrag auf Zwangsvollstreckung des Urteils gestellt. Als Reaktion hierauf hatte die Volkswagen AG Klage und Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht eingereicht, um die Übergabe der Akten zu verhindern.

Die Dieselgate-Akten können für die seit fünf Jahren vor Zivilgerichten klagenden, von VW betrogenen Kunden von entscheidender Bedeutung sein. Allein mit der Baureihe EA 189 wurden in Deutschland 2,5 Millionen Kunden betrogen. Und das nicht nur beim Kauf der Fahrzeuge, sondern auch später durch neue aufgespielte Abschalteinrichtungen bei Software-Updates, die mit behördlichem Segen für massiv erhöhten Schadstoffausstoß sorgen.

Vor wenigen Tagen hatte das KBA der DUH einen Teil der Akten in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Akten zum Motor EA 288 fehlten jedoch immer noch. Nachdem das VG Schleswig am 16. März 2021 gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angedroht hatte, sollten die Akten nicht innerhalb von zwei Wochen vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden, beantragte VW nun die Aussetzung der Vollziehung bis zur Entscheidung seiner Klage.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
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BGH-Urteil: Lange überfälliger Schritt für legalen Verkauf von Nutzhanfprodukten

25.03.2021 – 12:51

Hempro International GmbH

BGH-Urteil: Lange überfälliger Schritt für legalen Verkauf von Nutzhanfprodukten


















BGH-Urteil: Lange überfälliger Schritt für legalen Verkauf von Nutzhanfprodukten
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Düsseldorf (ots)

Der Bundesgerichtshof hat den Weg für einen straffreien Verkauf von Nutzhanfprodukten freigemacht. Dafür musste der Düsseldorfer Hanfunternehmer und Pionier der Nutzhanfindustrie Daniel Kruse 26 Jahre lang kämpfen:

„Für mich als Unternehmer bedeutet das, dass ich endlich Hanfblätter für die Produktion traditioneller Lebensmittel, wie Tee-Zubereitungen, verwenden und vermarkten darf, ohne dafür eine Gefängnisstrafe zu riskieren. Die Willkür der Behörden und der Staatsanwaltschaften in den vergangenen Jahrzehnten, insbesondere in den vergangenen zwei Jahren, hat hiermit jetzt hoffentlich ein Ende gefunden.“

In seinem Urteil vom 24. März 2021 erklärt der BGH, dass der Verkauf von Hanfblüten und -blättern an Endabnehmer nicht grundsätzlich verboten ist.

Die Abgabe und der Besitz von unverarbeiteten Nutzhanfprodukten an Endverbraucher fällt demnach nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), solange der vorsätzliche Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist.

Bei der betäubungsmittelrechtlichen Beurteilung, inwieweit ein Missbrauch zu Rauschzwecken denkbar ist, kann nun nicht mehr der THC-arme Nutzhanf als solcher angeklagt werden. Ab sofort kommt es vielmehr auf die tatsächliche Aufnahmemenge der psychoaktiven Substanz THC an.

Im Übrigen sollte Nutzhanf vollständig aus dem BtMG gestrichen werden, um die unnötigen bürokratischen Hürden abzubauen, erklärt Daniel Kruse, Geschäftsführer der Hempro International GmbH und Präsident der European Industrial Hemp Association (EIHA):

„Nutzhanf spielte historisch immer schon eine große Rolle als Rohstoff und Lebensmittellieferant in Deutschland. Nicht ohne Grund, zeigt die Germania von 1848 des Künstlers Philipp Veit, zum Anlass der ersten deutschen Nationalversammlung – dem demokratischen Ursprung unseres Landes, den Zweig einer Hanfpflanze als Friedenssymbol. Wer nun, wie manch früherer Historiker, dies lediglich als ‚Ölzweig‘ bezeichnet, der würde auch übersehen, dass der Siegeskranz der Germania passenderweise aus Eichenlaub – vom ‚heiligsten‘ deutschen Baum – und nicht aus Lorbeerblättern besteht. Hanf ist eine hierzulande wachsende Pflanze mit Ölfrüchten. Die Olive wächst nicht in unserem Klima. Daher hat Veit ganz bewusst eine heimische Pflanze als Friedenssymbol gewählt.

Ich danke hiermit persönlich den Richtern des BGH für ihre korrekte, fundierte und weichenstellende Entscheidung!“

Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist extrem wichtig für die erfolgreiche Entwicklung der Hanfindustrie in Deutschland und Europa.

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 066/2021 vom 24.03.2021

Bundesgerichtshof entscheidet über Strafbarkeit des Verkaufs von Hanftee

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Von Philipp Veit – Philipp Veit, Gemeinfrei

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