Veröffentlicht am

Umfrage: So denken Mieter und Vermieter über den Mietendeckel

15.04.2021 – 10:47

objego GmbH

Umfrage: So denken Mieter und Vermieter über den Mietendeckel


















Umfrage: So denken Mieter und Vermieter über den Mietendeckel

  • Bild-Infos
  • Download

Essen (ots)

Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig. Umfrage zeigt: Deutsche wünschen sich dennoch eine Mietobergrenze.

-  Überraschend: Jeder Dritte Vermieter befürwortet einen Mietendeckel 
-  54 Prozent der Deutschen sind für einen Mietendeckel 
-  Ein Drittel der Befragten spricht sich gegen eine Mietobergrenze aus  

Anlässlich der heute bekanntgegebenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärte, wollte der digitale Immobilienmanager objego herausfinden, wie Mieter und Vermieter zur Berliner Mietobergrenze stehen.

Die repräsentative Umfrage unter 2.500 Mietern und Vermietern aus Deutschland zeigt eine mehrheitliche Zustimmung der Bürger zur Maßnahme „Mietendeckel“.

54 Prozent der Deutschen wünschen sich eine Mietobergrenze auch am eigenen Wohnort. Insgesamt 30 Prozent der Befragten stimmten dagegen.

Es überrascht, dass auch ein Drittel der Vermieter einen Mietendeckel befürwortet.

Rund 54 Prozent der Vermieter sprechen sich gegen eine Mietobergrenze aus und dürften mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts zufrieden sein.

Über objego: objego erleichtert den Vermieter-Alltag mit digitalen Lösungen. Seit der Gründung im Jahr 2020 arbeitet das PropTech-Unternehmen an einer digitalen Plattform zur Immobilienverwaltung und bietet privaten Vermietern bereits eine digitale Lösungen zur unkomplizierten Nebenkostenabrechnung, Finanzverwaltung, Dokumentenmanagement und Vorbereitung der Anlage V für die Steuererklärung. Insbesondere die vier Millionen Privatvermieter in Deutschland, die in nebenberuflicher Tätigkeit rund 14 Millionen Wohnungen verwalten, sollen von der cloud-basierten Verwaltungssoftware profitieren. objego ist eine Beteiligung des Energiedienstleisters ista und der Aareal Bank. Mehr Informationen unter www.objego.de.

Pressekontakt:

ABCD Agency
Frederik Betz
frederik@abcd.agency

Original-Content von: objego GmbH, übermittelt

Veröffentlicht am

Mietendeckel-Urteil lässt Berliner Immobilienmarkt aufatmenvdp begrüßt heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

15.04.2021 – 16:36

Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.

Mietendeckel-Urteil lässt Berliner Immobilienmarkt aufatmen
vdp begrüßt heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts


















Berlin (ots)

Die heute vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bekanntgegebene Entscheidung, dass das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietbegrenzung (MietenWoG), besser bekannt als „Berliner Mietendeckel“, verfassungswidrig ist, wird vom Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) ausdrücklich begrüßt. Die Richter des Verfassungsgerichts beurteilen das Anfang 2020 in Berlin in Kraft getretene MietenWoG für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Das Land Berlin habe damit seine Gesetzgebungsbefugnis übertreten, da der Bund das Mietpreisrecht über die im Jahr 2015 beschlossene Mietpreisbremse geregelt hat.

„Das Mietendeckel-Urteil schafft die dringend benötigte Rechtsklarheit und ist eine gute Nachricht für die gesamte Immobilienwirtschaft – für Investoren, Projektentwickler und Finanzierer, für Vermieter – und auch für die Mieter. Es lässt vor allem den Berliner Immobilienmarkt aufatmen, hat zugleich aber auch Signalwirkung für den gesamtdeutschen Immobilienmarkt“, erklärt vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt. Er äußert sein Bedauern darüber, dass nicht zuletzt die Mieter die Leidtragenden dieses Gesetzes gewesen sind und dessen negative Folgen auf sie auch noch nachwirken werden. Tolckmitt befürchtet zugleich, dass die Politik in Berlin trotz der heutigen Gerichtsentscheidung auch weiterhin versuchen wird, so stark wie möglich in den Wohnungsmarkt einzugreifen und funktionierende Marktmechanismen außer Kraft zu setzen – zum Nachteil aller Marktakteure. „Der Mietendeckel war schon vor zwei Jahren keine gute Idee, er ist es heute nicht und wird es auch dann nicht sein, wenn sich der Bundesgesetzgeber, wie nun schon vom Berliner Senat gefordert, des Themas annehmen sollte.“

Seit Inkrafttreten des MietenWoG weist der vdp darauf hin, dass der Mietendeckel bestimmte Mietergruppen benachteiligt und erforderlichen Modernisierungen entgegensteht. „Will man eine Entspannung an Wohnungsmärkten und eine Drosselung von Neuvertragsmieten erreichen, führt kein Weg an einem Abbau der weiterhin ausgeprägten Bauüberhänge und Anreizen, neuen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, vorbei. Ein Mietendeckel wirkt hingegen kontraproduktiv, verschärft er doch bestehende Marktengpässe“, so Tolckmitt.

Über den Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp)

Der Verband deutscher Pfandbriefbanken ist einer der fünf Spitzenverbände der Deutschen Kreditwirtschaft. Er repräsentiert die bedeutendsten Kapitalgeber für den Wohnungs- und Gewerbebau sowie für den Staat und seine Institutionen.

Pressekontakt:

Carsten Dickhut
T +49 30 20915-320
E dickhut@pfandbrief.de

Franziska Roederstein
T +49 30 20915-380
E roederstein@pfandbrief.de

Original-Content von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V., übermittelt

Veröffentlicht am

Mietendeckel-Urteil: BUND und Paritätischer appellieren an Bundesregierung Mietpreise wirksam einzudämmen

15.04.2021 – 11:25

Paritätischer Wohlfahrtsverband

Mietendeckel-Urteil: BUND und Paritätischer appellieren an Bundesregierung Mietpreise wirksam einzudämmen


















Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel fordern der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Paritätische Wohlfahrtsverband von der Bundesregierung mehr Engagement für eine wirksame Mietpreisbegrenzung und eine sozial gerechte und ökologisch verträgliche Wohnungs- und Baupolitik. Hohe Mieten belasten viele Menschen gerade während der aktuellen Krise ganz besonders – aber auch nach Corona bleibe Wohnen eine der zentralen sozialen und ökologischen Fragen unserer Zeit. Nötig seien wirksame Instrumente der Mietpreisbegrenzung wie ein Mietendeckel sowie öffentliche Investitionen in gutes und gesundes Wohnen für alle in einem sozialen und grünen Gemeinwesen, das Naherholungsmöglichkeiten und den Erhalt der Biodiversität genauso wie soziale und kulturelle Angebote sichert.

„Heute ist ein schwarzer Tag für Mieter*innen in Berlin, die von zu hohen Mietzahlungen und Verdrängung bedroht sind und leider ein guter Tag für Mietenzocker. Es ist nun der Bund gefordert, die Länder zu ermächtigen oder selbst tätig zu werden, einen Mietendeckel auf den Weg zu bringen. Der Mietendeckel wird damit unweigerlich zu einem zentralen Wahlkampfthema. Für unser Gemeinwesen braucht es Möglichkeiten eines Mietendeckels und des Milieuschutz für Privatmieter, aber auch für soziale Einrichtungen“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

„Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein herber Rückschlag für Mieterinnen und Mieter und die Umwelt. Das ewige Credo ‚Bauen, Bauen ,Bauen‘ löst die Wohnungsfrage nicht, sondern bedroht sogar die für die Menschen wertvolle Stadtnatur und damit die biologische Vielfalt. Es braucht stattdessen eine bundesweit geregelte Eindämmung der Mietpreise. Der BUND fordert zudem einen gemeinwohlorientierten Neustart in der Bodenpolitik, um Spekulationen zu verhindern und Stadtnatur zu schützen“, so der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt.

Beide Verbände betonen, dass auch eine Neuausrichtung in der Bodenpolitik kein Tabu bleiben dürfe. Boden sei Gemeingut und keine beliebige Ware, für das Gemeinwohl müsse der Markt begrenzt werden. Die Belange von Natur und Umwelt müssen bei Bebauungsplänen gestärkt werden und bei Bauprojekten ein Schwerpunkt auf dem sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau liegen. Dabei dürften soziale nicht gegen ökologische Interessen ausgespielt werden. Eine Förderung der Stadtnatur sei ebenso wichtig, um Folgen der Klimaerhitzung zu mildern, und Biodiversität und die Gesundheit zu fördern.

BUND und Paritätischer kündigen an, zur Bundestagswahl eine gemeinsame Agenda mit detaillierten Forderungen für eine sozial-ökologische Transformation vorzustellen.

Pressekontakt:

Gwendolyn Stilling, Der Paritätische Gesamtverband, Tel. 030/24636-305, pr@paritaet.org
Afra Heil, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Tel. 030/275 86-311, afra.heil@bund.net

Original-Content von: Paritätischer Wohlfahrtsverband, übermittelt

Veröffentlicht am

Mietendeckel-Urteil lässt Berliner Immobilienmarkt aufatmenvdp begrüßt heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

15.04.2021 – 16:36

Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.

Mietendeckel-Urteil lässt Berliner Immobilienmarkt aufatmen
vdp begrüßt heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts


















Berlin (ots)

Die heute vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bekanntgegebene Entscheidung, dass das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietbegrenzung (MietenWoG), besser bekannt als „Berliner Mietendeckel“, verfassungswidrig ist, wird vom Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) ausdrücklich begrüßt. Die Richter des Verfassungsgerichts beurteilen das Anfang 2020 in Berlin in Kraft getretene MietenWoG für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Das Land Berlin habe damit seine Gesetzgebungsbefugnis übertreten, da der Bund das Mietpreisrecht über die im Jahr 2015 beschlossene Mietpreisbremse geregelt hat.

„Das Mietendeckel-Urteil schafft die dringend benötigte Rechtsklarheit und ist eine gute Nachricht für die gesamte Immobilienwirtschaft – für Investoren, Projektentwickler und Finanzierer, für Vermieter – und auch für die Mieter. Es lässt vor allem den Berliner Immobilienmarkt aufatmen, hat zugleich aber auch Signalwirkung für den gesamtdeutschen Immobilienmarkt“, erklärt vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt. Er äußert sein Bedauern darüber, dass nicht zuletzt die Mieter die Leidtragenden dieses Gesetzes gewesen sind und dessen negative Folgen auf sie auch noch nachwirken werden. Tolckmitt befürchtet zugleich, dass die Politik in Berlin trotz der heutigen Gerichtsentscheidung auch weiterhin versuchen wird, so stark wie möglich in den Wohnungsmarkt einzugreifen und funktionierende Marktmechanismen außer Kraft zu setzen – zum Nachteil aller Marktakteure. „Der Mietendeckel war schon vor zwei Jahren keine gute Idee, er ist es heute nicht und wird es auch dann nicht sein, wenn sich der Bundesgesetzgeber, wie nun schon vom Berliner Senat gefordert, des Themas annehmen sollte.“

Seit Inkrafttreten des MietenWoG weist der vdp darauf hin, dass der Mietendeckel bestimmte Mietergruppen benachteiligt und erforderlichen Modernisierungen entgegensteht. „Will man eine Entspannung an Wohnungsmärkten und eine Drosselung von Neuvertragsmieten erreichen, führt kein Weg an einem Abbau der weiterhin ausgeprägten Bauüberhänge und Anreizen, neuen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, vorbei. Ein Mietendeckel wirkt hingegen kontraproduktiv, verschärft er doch bestehende Marktengpässe“, so Tolckmitt.

Über den Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp)

Der Verband deutscher Pfandbriefbanken ist einer der fünf Spitzenverbände der Deutschen Kreditwirtschaft. Er repräsentiert die bedeutendsten Kapitalgeber für den Wohnungs- und Gewerbebau sowie für den Staat und seine Institutionen.

Pressekontakt:

Carsten Dickhut
T +49 30 20915-320
E dickhut@pfandbrief.de

Franziska Roederstein
T +49 30 20915-380
E roederstein@pfandbrief.de

Original-Content von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V., übermittelt

Veröffentlicht am

Umfrage: So denken Mieter und Vermieter über den Mietendeckel

15.04.2021 – 10:47

objego GmbH

Umfrage: So denken Mieter und Vermieter über den Mietendeckel


















Umfrage: So denken Mieter und Vermieter über den Mietendeckel

  • Bild-Infos
  • Download

Essen (ots)

Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig. Umfrage zeigt: Deutsche wünschen sich dennoch eine Mietobergrenze.

-  Überraschend: Jeder Dritte Vermieter befürwortet einen Mietendeckel 
-  54 Prozent der Deutschen sind für einen Mietendeckel 
-  Ein Drittel der Befragten spricht sich gegen eine Mietobergrenze aus  

Anlässlich der heute bekanntgegebenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärte, wollte der digitale Immobilienmanager objego herausfinden, wie Mieter und Vermieter zur Berliner Mietobergrenze stehen.

Die repräsentative Umfrage unter 2.500 Mietern und Vermietern aus Deutschland zeigt eine mehrheitliche Zustimmung der Bürger zur Maßnahme „Mietendeckel“.

54 Prozent der Deutschen wünschen sich eine Mietobergrenze auch am eigenen Wohnort. Insgesamt 30 Prozent der Befragten stimmten dagegen.

Es überrascht, dass auch ein Drittel der Vermieter einen Mietendeckel befürwortet.

Rund 54 Prozent der Vermieter sprechen sich gegen eine Mietobergrenze aus und dürften mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts zufrieden sein.

Über objego: objego erleichtert den Vermieter-Alltag mit digitalen Lösungen. Seit der Gründung im Jahr 2020 arbeitet das PropTech-Unternehmen an einer digitalen Plattform zur Immobilienverwaltung und bietet privaten Vermietern bereits eine digitale Lösungen zur unkomplizierten Nebenkostenabrechnung, Finanzverwaltung, Dokumentenmanagement und Vorbereitung der Anlage V für die Steuererklärung. Insbesondere die vier Millionen Privatvermieter in Deutschland, die in nebenberuflicher Tätigkeit rund 14 Millionen Wohnungen verwalten, sollen von der cloud-basierten Verwaltungssoftware profitieren. objego ist eine Beteiligung des Energiedienstleisters ista und der Aareal Bank. Mehr Informationen unter www.objego.de.

Pressekontakt:

ABCD Agency
Frederik Betz
frederik@abcd.agency

Original-Content von: objego GmbH, übermittelt

Veröffentlicht am

Senator Scheel zu gekipptem Mietendeckel: „Schwerer Tag für den Senat und Mieter:innen in Berlin“

15.04.2021 – 17:12

rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg

Senator Scheel zu gekipptem Mietendeckel: „Schwerer Tag für den Senat und Mieter:innen in Berlin“


















Berlin (ots)

Berlins Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Die Linke) bedauert, dass das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt hat.

Scheel sagte am Donnerstag im Inforadio vom rbb, man habe Neuland betreten, um die soziale Mischung in der Stadt zu erhalten:

„Dass wir jetzt von Karlsruhe eine Abfuhr bekommen haben, heißt nicht, dass das Instrument nicht tauglich ist. Es heißt nur, dass wir das Instrument nicht anwenden können. Insofern ist jetzt der Bund gefragt, eine sozialverträgliche Mietrechtsgestaltung vorzunehmen und da wird es wahrscheinlich die Möglichkeit geben, in diesem Jahr noch eine Entscheidung zu treffen.“

Scheel verteidigte außerdem, dass der Senat Mietern helfen will, die die durch den gekippten Mietendeckel eingesparten Beträge nicht zurückzahlen können:

„Wir können sie dort auch nicht allein lassen, das ist, glaube ich, auch in der Verantwortung von Politik. (…) Wir werden auch die Kommunikation mit den Vermietern aufnehmen. Einer der großen Vermieter in Berlin hat ja auch schon erklärt, dass er auf Rückzahlungen verzichtet. Ich kann da nur an alle anderen Vermieter appellieren, es ihm gleichzutun.“

Einen Rücktritt als Stadtentwicklungssenator lehnt Scheel ab:

„Jetzt müssen wir erstmal die Konsequenzen, die aus dem Urteil ergehen, bearbeiten. Ich glaube, da hilft es jetzt auch niemandem weiter, wenn irgendjemand zurücktritt. (…) Ich glaube, die Mieterinnen und Mieter haben auch wahrgenommen, dass wir zumindest mal etwas wagen, um ihre Nöte und Ängste zu lindern und das wird meines Erachtens auch honoriert werden.“

Das Interview zum Nachhören: https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/202104/15/551200.html

Pressekontakt:

Rundfunk Berlin-Brandenburg
Inforadio
Chef/Chefin vom Dienst
Tel.: 030 – 97993 – 37400
Mail: info@inforadio.de
Ihr Rundfunkbeitrag für gutes Programm.

Original-Content von: rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg, übermittelt

Veröffentlicht am

Haus und Grund Berlin begrüßt Beschluss zum Mietendeckel

15.04.2021 – 13:16

rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg

Haus und Grund Berlin begrüßt Beschluss zum Mietendeckel


















Berlin (ots)

Der Vorsitzende des Eigentümerverbands Haus und Grund Berlin, Carsten Brückner, begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel gekippt hat.

Im Inforadio vom rbb sagte Brückner am Donnerstag, er sei sehr zufrieden mit dem Beschluss: „Und zwar, weil jetzt diese rechtliche Unsicherheit, die aufgrund des Gesetzes seit über einem Jahr bestanden hat, endlich gelöst ist und wir wissen, woran wir sind – sowohl die Vermieter als auch die Mieter.“

Brückner sagte weiter, der Beschluss zeige, dass der Alleingang des Berliner Senats schief gegangen sei: „Wir können die Probleme, die wir insbesondere auf dem Wohnungsmarkt haben, nur gemeinsam lösen – sowohl die Politik als auch die Eigentümerinnen und Eigentümer müssen sich zusammensetzen.“

Mieterinnen und Mieter müssten nicht gezahlte Mieten nun nachzahlen, so Brückner. Dabei sei Eigeninitiative wichtig:

„Wenn ein kündigungsrelevanter Zahlungsrückstand besteht, dann besteht auch die Gefahr einer fristlosen Kündigung durch den Vermieter. Und deswegen ist es Sache des Mieters, ganz genau zu gucken: Wie hoch ist mein Zahlungsrückstand? Und dann – wenn er das nicht auf einmal nachzahlen kann, auf den Vermieter zugehen und um eine Problemlösung bitten. Weil wenn man sich nicht darum kümmert, dann kann man natürlich auch nicht erwarten, dass die Probleme durch andere gelöst werden.“

Das Interview zum Nachhören: https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/202104/15/551214.html

Pressekontakt:

Rundfunk Berlin-Brandenburg
Inforadio
Chef/Chefin vom Dienst
Tel.: 030 – 97993 – 37400
Mail: info@inforadio.de
Ihr Rundfunkbeitrag für gutes Programm.

Original-Content von: rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg, übermittelt

Veröffentlicht am

Berliner Mieterverein: Einbehaltene Miete innerhalb von 14 Tagen überweisen

15.04.2021 – 13:58

rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg

Berliner Mieterverein: Einbehaltene Miete innerhalb von 14 Tagen überweisen


















Berlin (ots)

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Mietendeckel müssen die meisten ausstehenden Mietzahlungen unaufgefordert zurückgezahlt werden.

Der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, sagte radioeins vom rbb am Donnerstag, nur ein kleiner Teil der Vermieter werde ausstehende Mietzahlungen nicht zurückfordern. In den meisten Fällen sollten die einbehaltenen Beträge innerhalb von zwei Wochen überwiesen werden.

Für Mieter in finanziell schwierigen Situationen seien aber auch die Vermieter am Zug. Mit einer Kündigung zu drohen, halte der Verein für nicht fair: „Wir erwarten und erhoffen uns von den Vermietern, dass sie im Zweifel auch Ratenzahlungen akzeptieren.“

Chancen auf eine erneute Art Mietendeckel gebe es nun lediglich noch auf Bundesebene, so Geschäftsführer Wild: „Selbstverständlich ist ja die Forderung jetzt nicht deswegen unsinnig geworden, weil hier ja nur über die Kompetenzfrage entschieden wurde.“ Deswegen sei der Mieterverein auch dabei, im Bundestagswahlkampf die Forderung nach einer Verbesserung des Mietenrechts zu stellen.

Pressekontakt:

Rundfunk Berlin-Brandenburg
radioeins
Chef vom Dienst
Tel.: +49 (0)30 979 93-31 100
cvd@radioeins.de
Ihr Rundfunkbeitrag für gutes Programm.

Original-Content von: rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg, übermittelt

Veröffentlicht am

Wegner: Wohnungsbau statt MietendeckelIdeologie l̦st keine Probleme Рauch nicht am Wohnungsmarkt

15.04.2021 – 11:12

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Wegner: Wohnungsbau statt Mietendeckel
Ideologie l̦st keine Probleme Рauch nicht am Wohnungsmarkt


















Berlin (ots)

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Donnerstag den „Berliner Mietendeckel“ für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt. Dazu erklärt der bau- und wohnungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Kai Wegner:

„Die Entscheidung aus Karlsruhe ist eine empfindliche Niederlage für den Berliner Senat. Er hat die Mieterinnen und Mieter in Berlin mit einem falschen Mietendeckel-Versprechen getäuscht. Der Schaden ist groß.

Nun steht einmal mehr fest: Ideologie löst keine Probleme – auch nicht am Wohnungsmarkt. Auf Dauer kann nur ein ausreichendes Wohnungsangebot bezahlbare Mieten sichern. Mit der massiven Ausweitung der Wohnungsbauförderung in dieser Legislaturperiode hat die Bundesregierung die richtigen Weichen gestellt. Nun ist es wichtig, nicht nachzulassen und den Wohnungsbau weiter voranzubringen. Hier sind auch die Länder in der Verantwortung.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU – Bundestagsfraktion, übermittelt

Veröffentlicht am

Haus und Grund Berlin begrüßt Beschluss zum Mietendeckel

15.04.2021 – 13:16

rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg

Haus und Grund Berlin begrüßt Beschluss zum Mietendeckel


















Berlin (ots)

Der Vorsitzende des Eigentümerverbands Haus und Grund Berlin, Carsten Brückner, begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel gekippt hat.

Im Inforadio vom rbb sagte Brückner am Donnerstag, er sei sehr zufrieden mit dem Beschluss: „Und zwar, weil jetzt diese rechtliche Unsicherheit, die aufgrund des Gesetzes seit über einem Jahr bestanden hat, endlich gelöst ist und wir wissen, woran wir sind – sowohl die Vermieter als auch die Mieter.“

Brückner sagte weiter, der Beschluss zeige, dass der Alleingang des Berliner Senats schief gegangen sei: „Wir können die Probleme, die wir insbesondere auf dem Wohnungsmarkt haben, nur gemeinsam lösen – sowohl die Politik als auch die Eigentümerinnen und Eigentümer müssen sich zusammensetzen.“

Mieterinnen und Mieter müssten nicht gezahlte Mieten nun nachzahlen, so Brückner. Dabei sei Eigeninitiative wichtig:

„Wenn ein kündigungsrelevanter Zahlungsrückstand besteht, dann besteht auch die Gefahr einer fristlosen Kündigung durch den Vermieter. Und deswegen ist es Sache des Mieters, ganz genau zu gucken: Wie hoch ist mein Zahlungsrückstand? Und dann – wenn er das nicht auf einmal nachzahlen kann, auf den Vermieter zugehen und um eine Problemlösung bitten. Weil wenn man sich nicht darum kümmert, dann kann man natürlich auch nicht erwarten, dass die Probleme durch andere gelöst werden.“

Das Interview zum Nachhören: https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/202104/15/551214.html

Pressekontakt:

Rundfunk Berlin-Brandenburg
Inforadio
Chef/Chefin vom Dienst
Tel.: 030 – 97993 – 37400
Mail: info@inforadio.de
Ihr Rundfunkbeitrag für gutes Programm.

Original-Content von: rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg, übermittelt