Veröffentlicht am

EU-Gesetzgebung gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern im InternetMenschenrechtsorganisationen sehen weitere Herausforderungen

20.04.2021 – 17:13

International Justice Mission e.V.

EU-Gesetzgebung gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet
Menschenrechtsorganisationen sehen weitere Herausforderungen


















Berlin (ots)

Aktuell diskutiert die Europäische Union eine neue Gesetzgebung, um Darstellungen sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet zu erkennen und zu entfernen. International Justice Mission (IJM) beteiligte sich im April 2021 an einer öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission, um wesentliche Überlegungen in die laufende Diskussion einzubringen. Seit Ende 2020 drängt IJM zusammen mit Partnerorganisationen in ganz Europa auf die Notwendigkeit einer Übergangsverordnung zum Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation. Ohne eine entsprechende Verordnung bliebe es Anbietern von Kommunikationsdiensten nach aktueller Rechtslage untersagt, Software und digitale Instrumente zur Aufdeckung sexueller Online-Ausbeutung von Kindern einzusetzen.

Das Inkrafttreten des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation im Dezember 2020 zog ein Einbrechen der Rechtssicherheit für Anbieter von Kommunikationsdiensten nach sich. Zahlreiche Kommunikationsdienstleiter hatten bis dahin freiwillig elektronische Verfahren genutzt, um zur Aufdeckung sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet beizutragen. Nach Angaben des US-amerikanischen National Center for Missing & Exploited Children (Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder) ist seit Dezember die Zahl der freiwilligen Meldungen allerdings um 46 Prozent gesunken.

„Wir begrüßen den wichtigen Schritt der EU, aktuell neben einer notwendigen Übergangsverordnung auch eine langfristige Lösung zur Bekämpfung sexueller Online-Ausbeutung von Kindern ganz oben auf ihre Agenda zu setzen. Wir erhoffen uns allerdings, dass das Ergebnis nicht nur den rechtlichen Anforderungen im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre gerecht wird, sondern auch alle technischen Möglichkeiten miteinbezieht, die uns gegenwärtig und in der Zukunft zur Verfügung stehen. Dem Schutz der Privatsphäre von Kindern muss immer Vorrang eingeräumt werden gegenüber dem Schutz der Privatsphäre von Straftäter/-innen. Kinderrechte sind unveräußerlich und Kinderschutz als Recht ist vorrangig zu behandeln,“ sagt Dietmar Roller, Vorstandsvorsitzender von IJM Deutschland e. V.

IJM beteiligte sich im Rahmen dieser Diskussion an einer offenen Konsultation der Europäischen Kommission, um aktuelle Herausforderungen in der Bekämpfung sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet aufzuzeigen.

Gemeinsam mit Partnerorganisationen aus Europa konnte IJM auf folgende Punkte hinweisen:

- Die EU-Gesetzgebung sollte sämtliche Formen sexueller Ausbeutung von Kindern abdecken. "Die Suche im Netz muss ausgeweitet werden auf Materialien, die sexuelle Ausbeutung von Kindern beinhalten und darf nicht auf Elemente sexuellen Missbrauchs beschränkt bleiben. Bei der Suche kann dadurch auch Material einbezogen werden, das z.B. beim sogenannten "Grooming" (gezielte Kontaktaufnahme Erwachsener mit Minderjährigen mit der Absicht des Missbrauchs) entsteht. Missbrauchsfälle können so in einem umfassenderen Umfang verhindert werden," erklärt Aleksandra Koluvija, Leiterin der politischen Arbeit von IJM Deutschland e. V. 
- Präventive Maßnahmen müssen im Vordergrund stehen, um Schädigung durch sexuellen Missbrauch von vornherein zu verhindern. "Wir empfehlen, nicht primär bei der Verbreitung von bereits bestehendem Material anzusetzen, sondern präventiv die Produktion von neuem Material zu verhindern. Werden Bilder und Videos erst produziert, kann man das Problem direkt an der Quelle angehen und verhindern. Sind Dateien im Internet allerdings bereits im Umlauf, ist es schwieriger, sie wieder zu entfernen," so Koluvija. 
- Anreize für Technologien zur Prävention sexueller Online-Ausbeutung von Kindern müssen geschaffen werden. Koluvija: "Wir wissen von Lösungen, die sich in der Entwicklungsphase befinden und in der Lage sind Darstellungen sexueller Ausbeutung von Kindern zu erkennen bevor diese auf eine verschlüsselte Plattform gelangen können. Aktuell existieren allerdings keinerlei Anreize für Firmen im Technologie-Sektor, die Entwicklung derartiger Tools voranzutreiben oder bereits bestehende Tools zu nutzen." 
- Die freiwilligen Regelungen, gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet vorzugehen, sind nicht ausreichend. "Die bestehenden freiwillige Maßnahmen sind aus unserer Sicht nicht transparent und tragen wenig zur Lösung des Problems bei. Daher brauchen wir gesetzliche Regelungen für Anbieter von Kommunikationsdiensten. Rechtlich bindende Bestimmungen legen nicht nur branchenweit gültige Standards fest. Sie treiben auch die benötigten technischen Entwicklungen voran und bringen Unternehmen dazu, nach langfristigen Lösungen zu suchen," schließt Koluvija.  

Vier europäische Kinderrechtsorganisationen gemeinsam mit International Justice Mission wenden sich mit einem Positionspapier an die Europäische Union. In sieben zentralen Punkten fordern sie darin die EU dazu auf, ihren Ansatz für die Gesetzgebung zur sexuellen Ausbeutung von Kindern, zu überdenken.

Weiterführende Informationen dazu finden sich im Positionspapier zu den vorgeschlagenen EU-Rechtsvorschriften zur Aufdeckung, Beseitigung und Meldung von sexueller Ausbeutung im Internet und zur Einrichtung eines EU-Zentrums.

International Justice Mission Deutschland e. V. ist der deutsche Zweig der weltweit agierenden Menschenrechtsorganisation International Justice Mission (IJM), die gemeinsam mit Regierungen und lokalen Behörden Rechtssysteme verbessert, um Gewalt gegen Menschen in Armut zu bekämpfen und ihren Schutz zu garantieren. Weltweit arbeitet IJM an 30 Standorten in 22 Ländern mit über 1.000 Mitarbeitenden.

Kontakt und Anfragen für Interviews:

David Eißler: 030 246 369 013 oder deissler@ijm-deutschland.de
www.ijm-deutschland.de

Original-Content von: International Justice Mission e.V., übermittelt

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EU-Gesetzgebung gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern im InternetMenschenrechtsorganisationen sehen weitere Herausforderungen

20.04.2021 – 17:13

International Justice Mission e.V.

EU-Gesetzgebung gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet
Menschenrechtsorganisationen sehen weitere Herausforderungen


















Berlin (ots)

Aktuell diskutiert die Europäische Union eine neue Gesetzgebung, um Darstellungen sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet zu erkennen und zu entfernen. International Justice Mission (IJM) beteiligte sich im April 2021 an einer öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission, um wesentliche Überlegungen in die laufende Diskussion einzubringen. Seit Ende 2020 drängt IJM zusammen mit Partnerorganisationen in ganz Europa auf die Notwendigkeit einer Übergangsverordnung zum Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation. Ohne eine entsprechende Verordnung bliebe es Anbietern von Kommunikationsdiensten nach aktueller Rechtslage untersagt, Software und digitale Instrumente zur Aufdeckung sexueller Online-Ausbeutung von Kindern einzusetzen.

Das Inkrafttreten des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation im Dezember 2020 zog ein Einbrechen der Rechtssicherheit für Anbieter von Kommunikationsdiensten nach sich. Zahlreiche Kommunikationsdienstleiter hatten bis dahin freiwillig elektronische Verfahren genutzt, um zur Aufdeckung sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet beizutragen. Nach Angaben des US-amerikanischen National Center for Missing & Exploited Children (Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder) ist seit Dezember die Zahl der freiwilligen Meldungen allerdings um 46 Prozent gesunken.

„Wir begrüßen den wichtigen Schritt der EU, aktuell neben einer notwendigen Übergangsverordnung auch eine langfristige Lösung zur Bekämpfung sexueller Online-Ausbeutung von Kindern ganz oben auf ihre Agenda zu setzen. Wir erhoffen uns allerdings, dass das Ergebnis nicht nur den rechtlichen Anforderungen im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre gerecht wird, sondern auch alle technischen Möglichkeiten miteinbezieht, die uns gegenwärtig und in der Zukunft zur Verfügung stehen. Dem Schutz der Privatsphäre von Kindern muss immer Vorrang eingeräumt werden gegenüber dem Schutz der Privatsphäre von Straftäter/-innen. Kinderrechte sind unveräußerlich und Kinderschutz als Recht ist vorrangig zu behandeln,“ sagt Dietmar Roller, Vorstandsvorsitzender von IJM Deutschland e. V.

IJM beteiligte sich im Rahmen dieser Diskussion an einer offenen Konsultation der Europäischen Kommission, um aktuelle Herausforderungen in der Bekämpfung sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet aufzuzeigen.

Gemeinsam mit Partnerorganisationen aus Europa konnte IJM auf folgende Punkte hinweisen:

- Die EU-Gesetzgebung sollte sämtliche Formen sexueller Ausbeutung von Kindern abdecken. "Die Suche im Netz muss ausgeweitet werden auf Materialien, die sexuelle Ausbeutung von Kindern beinhalten und darf nicht auf Elemente sexuellen Missbrauchs beschränkt bleiben. Bei der Suche kann dadurch auch Material einbezogen werden, das z.B. beim sogenannten "Grooming" (gezielte Kontaktaufnahme Erwachsener mit Minderjährigen mit der Absicht des Missbrauchs) entsteht. Missbrauchsfälle können so in einem umfassenderen Umfang verhindert werden," erklärt Aleksandra Koluvija, Leiterin der politischen Arbeit von IJM Deutschland e. V. 
- Präventive Maßnahmen müssen im Vordergrund stehen, um Schädigung durch sexuellen Missbrauch von vornherein zu verhindern. "Wir empfehlen, nicht primär bei der Verbreitung von bereits bestehendem Material anzusetzen, sondern präventiv die Produktion von neuem Material zu verhindern. Werden Bilder und Videos erst produziert, kann man das Problem direkt an der Quelle angehen und verhindern. Sind Dateien im Internet allerdings bereits im Umlauf, ist es schwieriger, sie wieder zu entfernen," so Koluvija. 
- Anreize für Technologien zur Prävention sexueller Online-Ausbeutung von Kindern müssen geschaffen werden. Koluvija: "Wir wissen von Lösungen, die sich in der Entwicklungsphase befinden und in der Lage sind Darstellungen sexueller Ausbeutung von Kindern zu erkennen bevor diese auf eine verschlüsselte Plattform gelangen können. Aktuell existieren allerdings keinerlei Anreize für Firmen im Technologie-Sektor, die Entwicklung derartiger Tools voranzutreiben oder bereits bestehende Tools zu nutzen." 
- Die freiwilligen Regelungen, gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet vorzugehen, sind nicht ausreichend. "Die bestehenden freiwillige Maßnahmen sind aus unserer Sicht nicht transparent und tragen wenig zur Lösung des Problems bei. Daher brauchen wir gesetzliche Regelungen für Anbieter von Kommunikationsdiensten. Rechtlich bindende Bestimmungen legen nicht nur branchenweit gültige Standards fest. Sie treiben auch die benötigten technischen Entwicklungen voran und bringen Unternehmen dazu, nach langfristigen Lösungen zu suchen," schließt Koluvija.  

Vier europäische Kinderrechtsorganisationen gemeinsam mit International Justice Mission wenden sich mit einem Positionspapier an die Europäische Union. In sieben zentralen Punkten fordern sie darin die EU dazu auf, ihren Ansatz für die Gesetzgebung zur sexuellen Ausbeutung von Kindern, zu überdenken.

Weiterführende Informationen dazu finden sich im Positionspapier zu den vorgeschlagenen EU-Rechtsvorschriften zur Aufdeckung, Beseitigung und Meldung von sexueller Ausbeutung im Internet und zur Einrichtung eines EU-Zentrums.

International Justice Mission Deutschland e. V. ist der deutsche Zweig der weltweit agierenden Menschenrechtsorganisation International Justice Mission (IJM), die gemeinsam mit Regierungen und lokalen Behörden Rechtssysteme verbessert, um Gewalt gegen Menschen in Armut zu bekämpfen und ihren Schutz zu garantieren. Weltweit arbeitet IJM an 30 Standorten in 22 Ländern mit über 1.000 Mitarbeitenden.

Kontakt und Anfragen für Interviews:

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UNFPA-Weltbevölkerungsbericht 2021Körperliche Selbstbestimmung gilt nur für knapp die Hälfte der Frauen in Entwicklungsländern

14.04.2021 – 14:30

Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW)

UNFPA-Weltbevölkerungsbericht 2021
Körperliche Selbstbestimmung gilt nur für knapp die Hälfte der Frauen in Entwicklungsländern


















Hannover (ots)

DSW: „In Krisen werden noch mehr Frauen und Mädchen Opfer von Zwangsverheiratung und Genitalverstümmelung!“

Der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) veröffentlicht am 14. April den diesjährigen Weltbevölkerungsbericht mit dem Titel Mein Körper gehört mir: Das Recht auf Autonomie und Selbstbestimmung einfordern. Herausgeberin der deutschen Kurzfassung ist die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW). Im Zentrum des UNFPA-Weltbevölkerungsberichts 2021 steht das Recht auf körperliche Selbstbestimmung und Unversehrtheit von Mädchen und Frauen. Nur 55 Prozent der Frauen in Ländern mit mittlerem und niedrigem Einkommen können selbst entscheiden, ob sie Sex haben, verhüten oder Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen möchten.

Zitat Dr. Natalia Kanem, Exekutivdirektorin von UNFPA: „Die Tatsache, dass fast die Hälfte der Frauen immer noch nicht selbst entscheiden kann, ob sie Sex haben, verhüten oder medizinische Versorgung in Anspruch nehmen wollen oder nicht, muss uns alle empören. Hunderte Millionen Frauen und Mädchen besitzen ihre eigenen Körper nicht. Ihr Leben wird von anderen bestimmt.“

Sexualisierte und geschlechtsbasierte Gewalt nimmt durch Coronakrise zu

Der Weltbevölkerungsbericht 2021 wertet aus, inwieweit Frauen und Mädchen die Macht haben, Entscheidungen über ihren Körper zu treffen. Er untersucht auch, inwieweit Regierungen die körperliche Selbstbestimmung und Unversehrtheit fördern oder behindern. Die Daten zeigen einen starken Zusammenhang zwischen der Entscheidungsmacht und dem Bildungsniveau einer Frau. Die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW) macht darauf aufmerksam, dass mit geschlossenen Schulen zur Eindämmung der Corona-Pandemie das Risiko für Mädchen steigt, sexualisierter und geschlechtsbasierter Gewalt ausgesetzt zu sein. Auch fallen aufgrund von Lockdown-Bestimmungen viele Dienste der sexuellen und reproduktiven Gesundheit weg, die sonst dafür Sorge tragen, dass junge Menschen und vor allem Mädchen und Frauen über ihr körperliches Selbstbestimmungsrecht aufgeklärt werden. Nur 56 Prozent der Länder weltweit haben überdies eine umfassende Sexualaufklärung gesetzlich verankert.

Zitat Jan Kreutzberg, Geschäftsführer der Deutschen Stiftung Weltbevölkerung (DSW): „In Krisen werden noch mehr Frauen und Mädchen Opfer von Zwangsverheiratung und Genitalverstümmelung! Sexualisierte und geschlechtsbasierte Gewalt sind an der Tagesordnung. Regierungen dürfen davor nicht die Augen verschließen. Es muss mehr getan werden, um sexuelle und reproduktive Gesundheitsdienste in Krisen aufrecht zu erhalten und junge Menschen über ihre sexuellen und reproduktiven Rechte aufzuklären.“

Pressematerial

- UNFPA-Weltbevölkerungsbericht 2021: "Mein Körper gehört mir: Das Recht auf Autonomie und Selbstbestimmung einfordern"
- Pressemappe der DSW zum UNFPA-Weltbevölkerungsbericht 2021 

Über die DSW

Die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW) ist eine international tätige Entwicklungsorganisation. Ihr Ziel ist es, zu einer zukunftsfähigen Bevölkerungsentwicklung beizutragen. Daher unterstützt sie junge Menschen dabei, selbstbestimmte Entscheidungen über ihre Sexualität und Verhütung zu treffen. Gleichzeitig bringt sie sich auf nationaler und internationaler Ebene in politische Entscheidungsprozesse in den Bereichen Gesundheit, Familienplanung und Gleichstellung der Geschlechter ein.

Über UNFPA

Der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) fördert eine Welt, in der jede Schwangerschaft gewollt, jede Geburt sicher und das Potenzial jedes jungen Menschen verwirklicht wird.

Pressekontakt:

Anke Witte
Pressesprecherin | Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0511 94373-32 | Fax: 0511 94373-73
E-Mail: anke.witte@dsw.org

Monika Schröder
Referentin Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0511 94373-38 | Fax: 0511 94373-73
E-Mail: monika.schroeder@dsw.org

Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW)
Hindenburgstr. 25 | 30175 Hannover
Internet: www.dsw.org

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14.04.2021 – 14:30

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UNFPA-Weltbevölkerungsbericht 2021
Körperliche Selbstbestimmung gilt nur für knapp die Hälfte der Frauen in Entwicklungsländern


















Hannover (ots)

DSW: „In Krisen werden noch mehr Frauen und Mädchen Opfer von Zwangsverheiratung und Genitalverstümmelung!“

Der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) veröffentlicht am 14. April den diesjährigen Weltbevölkerungsbericht mit dem Titel Mein Körper gehört mir: Das Recht auf Autonomie und Selbstbestimmung einfordern. Herausgeberin der deutschen Kurzfassung ist die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW). Im Zentrum des UNFPA-Weltbevölkerungsberichts 2021 steht das Recht auf körperliche Selbstbestimmung und Unversehrtheit von Mädchen und Frauen. Nur 55 Prozent der Frauen in Ländern mit mittlerem und niedrigem Einkommen können selbst entscheiden, ob sie Sex haben, verhüten oder Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen möchten.

Zitat Dr. Natalia Kanem, Exekutivdirektorin von UNFPA: „Die Tatsache, dass fast die Hälfte der Frauen immer noch nicht selbst entscheiden kann, ob sie Sex haben, verhüten oder medizinische Versorgung in Anspruch nehmen wollen oder nicht, muss uns alle empören. Hunderte Millionen Frauen und Mädchen besitzen ihre eigenen Körper nicht. Ihr Leben wird von anderen bestimmt.“

Sexualisierte und geschlechtsbasierte Gewalt nimmt durch Coronakrise zu

Der Weltbevölkerungsbericht 2021 wertet aus, inwieweit Frauen und Mädchen die Macht haben, Entscheidungen über ihren Körper zu treffen. Er untersucht auch, inwieweit Regierungen die körperliche Selbstbestimmung und Unversehrtheit fördern oder behindern. Die Daten zeigen einen starken Zusammenhang zwischen der Entscheidungsmacht und dem Bildungsniveau einer Frau. Die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW) macht darauf aufmerksam, dass mit geschlossenen Schulen zur Eindämmung der Corona-Pandemie das Risiko für Mädchen steigt, sexualisierter und geschlechtsbasierter Gewalt ausgesetzt zu sein. Auch fallen aufgrund von Lockdown-Bestimmungen viele Dienste der sexuellen und reproduktiven Gesundheit weg, die sonst dafür Sorge tragen, dass junge Menschen und vor allem Mädchen und Frauen über ihr körperliches Selbstbestimmungsrecht aufgeklärt werden. Nur 56 Prozent der Länder weltweit haben überdies eine umfassende Sexualaufklärung gesetzlich verankert.

Zitat Jan Kreutzberg, Geschäftsführer der Deutschen Stiftung Weltbevölkerung (DSW): „In Krisen werden noch mehr Frauen und Mädchen Opfer von Zwangsverheiratung und Genitalverstümmelung! Sexualisierte und geschlechtsbasierte Gewalt sind an der Tagesordnung. Regierungen dürfen davor nicht die Augen verschließen. Es muss mehr getan werden, um sexuelle und reproduktive Gesundheitsdienste in Krisen aufrecht zu erhalten und junge Menschen über ihre sexuellen und reproduktiven Rechte aufzuklären.“

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- UNFPA-Weltbevölkerungsbericht 2021: "Mein Körper gehört mir: Das Recht auf Autonomie und Selbstbestimmung einfordern"
- Pressemappe der DSW zum UNFPA-Weltbevölkerungsbericht 2021 

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Die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW) ist eine international tätige Entwicklungsorganisation. Ihr Ziel ist es, zu einer zukunftsfähigen Bevölkerungsentwicklung beizutragen. Daher unterstützt sie junge Menschen dabei, selbstbestimmte Entscheidungen über ihre Sexualität und Verhütung zu treffen. Gleichzeitig bringt sie sich auf nationaler und internationaler Ebene in politische Entscheidungsprozesse in den Bereichen Gesundheit, Familienplanung und Gleichstellung der Geschlechter ein.

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Körperliche Selbstbestimmung gilt nur für knapp die Hälfte der Frauen in Entwicklungsländern


















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Der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) veröffentlicht am 14. April den diesjährigen Weltbevölkerungsbericht mit dem Titel Mein Körper gehört mir: Das Recht auf Autonomie und Selbstbestimmung einfordern. Herausgeberin der deutschen Kurzfassung ist die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW). Im Zentrum des UNFPA-Weltbevölkerungsberichts 2021 steht das Recht auf körperliche Selbstbestimmung und Unversehrtheit von Mädchen und Frauen. Nur 55 Prozent der Frauen in Ländern mit mittlerem und niedrigem Einkommen können selbst entscheiden, ob sie Sex haben, verhüten oder Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen möchten.

Zitat Dr. Natalia Kanem, Exekutivdirektorin von UNFPA: „Die Tatsache, dass fast die Hälfte der Frauen immer noch nicht selbst entscheiden kann, ob sie Sex haben, verhüten oder medizinische Versorgung in Anspruch nehmen wollen oder nicht, muss uns alle empören. Hunderte Millionen Frauen und Mädchen besitzen ihre eigenen Körper nicht. Ihr Leben wird von anderen bestimmt.“

Sexualisierte und geschlechtsbasierte Gewalt nimmt durch Coronakrise zu

Der Weltbevölkerungsbericht 2021 wertet aus, inwieweit Frauen und Mädchen die Macht haben, Entscheidungen über ihren Körper zu treffen. Er untersucht auch, inwieweit Regierungen die körperliche Selbstbestimmung und Unversehrtheit fördern oder behindern. Die Daten zeigen einen starken Zusammenhang zwischen der Entscheidungsmacht und dem Bildungsniveau einer Frau. Die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW) macht darauf aufmerksam, dass mit geschlossenen Schulen zur Eindämmung der Corona-Pandemie das Risiko für Mädchen steigt, sexualisierter und geschlechtsbasierter Gewalt ausgesetzt zu sein. Auch fallen aufgrund von Lockdown-Bestimmungen viele Dienste der sexuellen und reproduktiven Gesundheit weg, die sonst dafür Sorge tragen, dass junge Menschen und vor allem Mädchen und Frauen über ihr körperliches Selbstbestimmungsrecht aufgeklärt werden. Nur 56 Prozent der Länder weltweit haben überdies eine umfassende Sexualaufklärung gesetzlich verankert.

Zitat Jan Kreutzberg, Geschäftsführer der Deutschen Stiftung Weltbevölkerung (DSW): „In Krisen werden noch mehr Frauen und Mädchen Opfer von Zwangsverheiratung und Genitalverstümmelung! Sexualisierte und geschlechtsbasierte Gewalt sind an der Tagesordnung. Regierungen dürfen davor nicht die Augen verschließen. Es muss mehr getan werden, um sexuelle und reproduktive Gesundheitsdienste in Krisen aufrecht zu erhalten und junge Menschen über ihre sexuellen und reproduktiven Rechte aufzuklären.“

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Körperliche Selbstbestimmung gilt nur für knapp die Hälfte der Frauen in Entwicklungsländern


















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Der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) veröffentlicht am 14. April den diesjährigen Weltbevölkerungsbericht mit dem Titel Mein Körper gehört mir: Das Recht auf Autonomie und Selbstbestimmung einfordern. Herausgeberin der deutschen Kurzfassung ist die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW). Im Zentrum des UNFPA-Weltbevölkerungsberichts 2021 steht das Recht auf körperliche Selbstbestimmung und Unversehrtheit von Mädchen und Frauen. Nur 55 Prozent der Frauen in Ländern mit mittlerem und niedrigem Einkommen können selbst entscheiden, ob sie Sex haben, verhüten oder Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen möchten.

Zitat Dr. Natalia Kanem, Exekutivdirektorin von UNFPA: „Die Tatsache, dass fast die Hälfte der Frauen immer noch nicht selbst entscheiden kann, ob sie Sex haben, verhüten oder medizinische Versorgung in Anspruch nehmen wollen oder nicht, muss uns alle empören. Hunderte Millionen Frauen und Mädchen besitzen ihre eigenen Körper nicht. Ihr Leben wird von anderen bestimmt.“

Sexualisierte und geschlechtsbasierte Gewalt nimmt durch Coronakrise zu

Der Weltbevölkerungsbericht 2021 wertet aus, inwieweit Frauen und Mädchen die Macht haben, Entscheidungen über ihren Körper zu treffen. Er untersucht auch, inwieweit Regierungen die körperliche Selbstbestimmung und Unversehrtheit fördern oder behindern. Die Daten zeigen einen starken Zusammenhang zwischen der Entscheidungsmacht und dem Bildungsniveau einer Frau. Die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW) macht darauf aufmerksam, dass mit geschlossenen Schulen zur Eindämmung der Corona-Pandemie das Risiko für Mädchen steigt, sexualisierter und geschlechtsbasierter Gewalt ausgesetzt zu sein. Auch fallen aufgrund von Lockdown-Bestimmungen viele Dienste der sexuellen und reproduktiven Gesundheit weg, die sonst dafür Sorge tragen, dass junge Menschen und vor allem Mädchen und Frauen über ihr körperliches Selbstbestimmungsrecht aufgeklärt werden. Nur 56 Prozent der Länder weltweit haben überdies eine umfassende Sexualaufklärung gesetzlich verankert.

Zitat Jan Kreutzberg, Geschäftsführer der Deutschen Stiftung Weltbevölkerung (DSW): „In Krisen werden noch mehr Frauen und Mädchen Opfer von Zwangsverheiratung und Genitalverstümmelung! Sexualisierte und geschlechtsbasierte Gewalt sind an der Tagesordnung. Regierungen dürfen davor nicht die Augen verschließen. Es muss mehr getan werden, um sexuelle und reproduktive Gesundheitsdienste in Krisen aufrecht zu erhalten und junge Menschen über ihre sexuellen und reproduktiven Rechte aufzuklären.“

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Der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) veröffentlicht am 14. April den diesjährigen Weltbevölkerungsbericht mit dem Titel Mein Körper gehört mir: Das Recht auf Autonomie und Selbstbestimmung einfordern. Herausgeberin der deutschen Kurzfassung ist die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW). Im Zentrum des UNFPA-Weltbevölkerungsberichts 2021 steht das Recht auf körperliche Selbstbestimmung und Unversehrtheit von Mädchen und Frauen. Nur 55 Prozent der Frauen in Ländern mit mittlerem und niedrigem Einkommen können selbst entscheiden, ob sie Sex haben, verhüten oder Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen möchten.

Zitat Dr. Natalia Kanem, Exekutivdirektorin von UNFPA: „Die Tatsache, dass fast die Hälfte der Frauen immer noch nicht selbst entscheiden kann, ob sie Sex haben, verhüten oder medizinische Versorgung in Anspruch nehmen wollen oder nicht, muss uns alle empören. Hunderte Millionen Frauen und Mädchen besitzen ihre eigenen Körper nicht. Ihr Leben wird von anderen bestimmt.“

Sexualisierte und geschlechtsbasierte Gewalt nimmt durch Coronakrise zu

Der Weltbevölkerungsbericht 2021 wertet aus, inwieweit Frauen und Mädchen die Macht haben, Entscheidungen über ihren Körper zu treffen. Er untersucht auch, inwieweit Regierungen die körperliche Selbstbestimmung und Unversehrtheit fördern oder behindern. Die Daten zeigen einen starken Zusammenhang zwischen der Entscheidungsmacht und dem Bildungsniveau einer Frau. Die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW) macht darauf aufmerksam, dass mit geschlossenen Schulen zur Eindämmung der Corona-Pandemie das Risiko für Mädchen steigt, sexualisierter und geschlechtsbasierter Gewalt ausgesetzt zu sein. Auch fallen aufgrund von Lockdown-Bestimmungen viele Dienste der sexuellen und reproduktiven Gesundheit weg, die sonst dafür Sorge tragen, dass junge Menschen und vor allem Mädchen und Frauen über ihr körperliches Selbstbestimmungsrecht aufgeklärt werden. Nur 56 Prozent der Länder weltweit haben überdies eine umfassende Sexualaufklärung gesetzlich verankert.

Zitat Jan Kreutzberg, Geschäftsführer der Deutschen Stiftung Weltbevölkerung (DSW): „In Krisen werden noch mehr Frauen und Mädchen Opfer von Zwangsverheiratung und Genitalverstümmelung! Sexualisierte und geschlechtsbasierte Gewalt sind an der Tagesordnung. Regierungen dürfen davor nicht die Augen verschließen. Es muss mehr getan werden, um sexuelle und reproduktive Gesundheitsdienste in Krisen aufrecht zu erhalten und junge Menschen über ihre sexuellen und reproduktiven Rechte aufzuklären.“

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Die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW) ist eine international tätige Entwicklungsorganisation. Ihr Ziel ist es, zu einer zukunftsfähigen Bevölkerungsentwicklung beizutragen. Daher unterstützt sie junge Menschen dabei, selbstbestimmte Entscheidungen über ihre Sexualität und Verhütung zu treffen. Gleichzeitig bringt sie sich auf nationaler und internationaler Ebene in politische Entscheidungsprozesse in den Bereichen Gesundheit, Familienplanung und Gleichstellung der Geschlechter ein.

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Kindernothilfe: Bewerbungsstart für zwei Journalistenpreise zu Kinderrechten

14.04.2021 – 11:23

Kindernothilfe e.V.

Kindernothilfe: Bewerbungsstart für zwei Journalistenpreise zu Kinderrechten


















Duisburg (ots)

Gleich zwei Journalistenpreise für Kinderrechte schreibt die Kindernothilfe in diesem Jahr aus und ruft alle Medienschaffenden auf, sich bis zum 30. Juni 2021 mit ihren Beiträgen zu bewerben. Das neue Medien-Event steht unter der Schirmherrschaft der First Lady Elke Büdenbender und richtet sich an Journalistinnen und Journalisten in Deutschland, Österreich, Luxemburg und der Schweiz.

Mit dem „Preis der Kinderjury“, bekannt durch den Medienpreis der Kindernothilfe, zeichnen Mädchen und Jungen die drei besten Kinderrechtsbeiträge aus, die von Medienschaffenden im Vorjahr für Kinder und Jugendliche produziert wurden. Für diese Kategorie steht ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 10.000 Euro zur Verfügung.

Neu ist die Vergabe des „Story-on-Stage“-Preises. Journalistinnen und Journalisten aller Kategorien sind eingeladen, sich mit ihrem Beitrag zu Kinderrechtsverletzungen aus dem Jahr 2020 zu bewerben und über die Geschichte hinter der Geschichte zu berichten: Welche besonderen Herausforderungen gab es bei der Recherche? Welche Resonanz hat der Beitrag durch die Veröffentlichung ausgelöst? Ein Kuratorium unter dem Vorsitz von Elke Büdenbender entscheidet über die beste Story, die mit 5.000 Euro belohnt wird.

Die beiden Journalistenpreise werden Anfang November 2021 im Rahmen der neuen Veranstaltung „Ein Abend, fünf Geschichten – Kinderrechte in der Einen Welt“ verliehen. Das Event löst nach 22 Jahren den Kindernothilfe-Medienpreis ab. „Das Format ist neu, aber unser Engagement für Kinder und ihre Rechte bleibt dasselbe“, sagt Katrin Weidemann, Vorstandsvorsitzende der Kindernothilfe. „Die Coronakrise hat weltweit die Situation von Kindern verschärft. Mit den Journalistenpreisen wollen wir Medienschaffende weiterhin ermutigen, gerade jetzt hinzuschauen und Kindern und Jugendlichen die Stimme zu geben, die ihnen oftmals verwehrt wird.“

Weitere Infos und die Anmeldungen zum Preis der Kinderjury und der Story on Stage gibt es unter: www.kindernothilfe.de

Als eine der größten christlichen Kinderrechtsorganisationen Europas unterstützt die Kindernothilfe benachteiligte Mädchen und Jungen auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes Leben. In fast 600 Projekten schützt und fördert sie rund 2 Millionen Kinder und ihre Familien in 32 Ländern der Erde, um ihre Lebensbedingungen nachhaltig zu verbessern.

Pressekontakt:

Angelika Böhling, Pressesprecherin
Angelika.Boehling@kindernothilfe.de
Mobil: 0178.8808013

Original-Content von: Kindernothilfe e.V., übermittelt

Veröffentlicht am

Lieferkettengesetz nimmt Unternehmen in die Pflicht – Consline AG bietet KI-gestütztes Supplier Risk Monitoring weltweit

09.04.2021 – 10:50

Consline AG

Lieferkettengesetz nimmt Unternehmen in die Pflicht – Consline AG bietet KI-gestütztes Supplier Risk Monitoring weltweit


















Lieferkettengesetz nimmt Unternehmen in die Pflicht - Consline AG bietet KI-gestütztes Supplier Risk Monitoring weltweit
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München (ots)

Mit dem neuen Lieferkettengesetz, das im Januar 2022 in Kraft treten soll, werden Unternehmen dazu verpflichtet, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltvorgaben bei ihren Zulieferern weltweit zu überprüfen. Ein verlässliches Monitoring der unmittelbaren und mittelbaren Lieferanten wird damit unabdingbar, um Risiken, Eskalationen und nicht zuletzt auch Imageschäden zu vermeiden.

Auf Basis ihrer langjährigen Erfahrung mit dem Monitoring von Qualitätsproblemen und Produktsicherheit im Internet hat die Consline AG (www.consline.com) ihr Consline Intelligence Management System (CIMS) in der aktuellen Version 6.0 um das Modul Supplier Risk Monitoring erweitert: Eine vollständige weltweite Quellenabdeckung in Verbindung mit der aus dem Product Safety Monitoring bewährten KI-gestützten Methodik zur Identifikation und Analyse relevanter Cases gewährleistet ein zuverlässiges Monitoring sämtlicher Lieferanten auf allen Wertschöpfungsstufen. Bei drohenden Risiken – z.B. in den Bereichen Zwangs- und Kinderarbeit, Arbeitsbedingungen, Vereinigungsfreiheit oder umweltbezogene Pflichten zum Gesundheitsschutz – werden die CIMS-Nutzer über ein Alert-System benachrichtigt und können über das integrierte Workflow-Tool Maßnahmen priorisieren, abstimmen und kontrollieren – und das bereichs- und länderübergreifend.

Mit dem einzigartigen Analyse-Tool des CIMS mit 30 verschiedenen Diagrammtypen können die identifizierten Cases ausgewertet, verglichen und gemappt werden – z.B. zur Identifikation von regionalen Risiko-Hotspots auf interaktiven geographischen Karten. Die Drill-in-Funktion führt von jedem beliebigen Datenpunkt direkt zur Originalmeldung inkl. Übersetzung und den integrierten Sharing- und Workflow-Optionen.

Als security-getestete, webbasierte Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) mit mehrsprachiger Oberfläche kann das CIMS ohne Installation weltweit im Unternehmen genutzt werden.

Die Consline AG ist seit über 20 Jahren Dienstleister im Bereich Information Intelligence für führende Unternehmen aus Branchen wie Automobil, Pharma, Handel und Energie.

Pressekontakt:

Dr. Dirk Schachtner
Consline AG
Leonrodstr. 68
80636 München
Tel.: +49 89 3063650
contact@consline.com
www.consline.com

Original-Content von: Consline AG, übermittelt

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09.04.2021 – 10:50

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Mit dem neuen Lieferkettengesetz, das im Januar 2022 in Kraft treten soll, werden Unternehmen dazu verpflichtet, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltvorgaben bei ihren Zulieferern weltweit zu überprüfen. Ein verlässliches Monitoring der unmittelbaren und mittelbaren Lieferanten wird damit unabdingbar, um Risiken, Eskalationen und nicht zuletzt auch Imageschäden zu vermeiden.

Auf Basis ihrer langjährigen Erfahrung mit dem Monitoring von Qualitätsproblemen und Produktsicherheit im Internet hat die Consline AG (www.consline.com) ihr Consline Intelligence Management System (CIMS) in der aktuellen Version 6.0 um das Modul Supplier Risk Monitoring erweitert: Eine vollständige weltweite Quellenabdeckung in Verbindung mit der aus dem Product Safety Monitoring bewährten KI-gestützten Methodik zur Identifikation und Analyse relevanter Cases gewährleistet ein zuverlässiges Monitoring sämtlicher Lieferanten auf allen Wertschöpfungsstufen. Bei drohenden Risiken – z.B. in den Bereichen Zwangs- und Kinderarbeit, Arbeitsbedingungen, Vereinigungsfreiheit oder umweltbezogene Pflichten zum Gesundheitsschutz – werden die CIMS-Nutzer über ein Alert-System benachrichtigt und können über das integrierte Workflow-Tool Maßnahmen priorisieren, abstimmen und kontrollieren – und das bereichs- und länderübergreifend.

Mit dem einzigartigen Analyse-Tool des CIMS mit 30 verschiedenen Diagrammtypen können die identifizierten Cases ausgewertet, verglichen und gemappt werden – z.B. zur Identifikation von regionalen Risiko-Hotspots auf interaktiven geographischen Karten. Die Drill-in-Funktion führt von jedem beliebigen Datenpunkt direkt zur Originalmeldung inkl. Übersetzung und den integrierten Sharing- und Workflow-Optionen.

Als security-getestete, webbasierte Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) mit mehrsprachiger Oberfläche kann das CIMS ohne Installation weltweit im Unternehmen genutzt werden.

Die Consline AG ist seit über 20 Jahren Dienstleister im Bereich Information Intelligence für führende Unternehmen aus Branchen wie Automobil, Pharma, Handel und Energie.

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