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Statement von Andreas Kuhlmann zur Vorstellung der deutschen Klimabilanz 2020

16.03.2021 – 12:15

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

Statement von Andreas Kuhlmann zur Vorstellung der deutschen Klimabilanz 2020


















Berlin (ots)

Heute hat das Umweltbundesamt im Rahmen des neu eingeführten jährlichen CO2-Monitoring die Emissionsdaten aus 2020 vorgelegt. Zum ersten Mal dienen diese Zahlen zur Bewertung der im Klimaschutzgesetz verbindlich festgehaltenen Treibhausgasminderungsziele der einzelnen Sektoren. Bei Zielverfehlungen müssen die Bundesresorts des jeweiligen Sektors innerhalb von drei Monaten Sofortmaßnahmen vorlegen. Zu dem neuen Vorgang erklärt Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur (dena):

„Mit den seit heute vorliegenden Zahlen beginnt ein spannender neuer Prozess auf dem Weg zur Klimaneutralität. Erstmals kommt der Kontroll-Mechanismus aus dem verabschiedeten Klimaschutzgesetz zum Einsatz. Ein für Deutschland neuartiges und innovatives legislatives Instrument mit enormen Auswirkungen auf die weitere Gestaltung der Klimaschutzpolitik in Deutschland.

Insgesamt sind die heute vorgelegten Zahlen – unabhängig vom Corona-Effekt – deutlich erfreulicher als es noch vor wenigen Jahren zu erwarten war. In allen Bereichen gibt es Fortschritte. Die Maßnahmen der letzten Jahre zeigen Wirkung. Lediglich der Gebäudesektor verfehlt die im Klimaschutzgesetz verankerten Zielvorgaben knapp. Bei Berücksichtigung der besonderen Effekte des vergangenen Jahres ist schon jetzt festzustellen, dass die Anstrengungen mit Blick auf die Erreichung der Klimaziele weiter verstärkt werden müssen.

Bei der weiteren Ausgestaltung des Kontrollmechanismus inklusive der Aufstellung von Sofortmaßnahmen wird es wichtig sein, die Zahlen und Effekte richtig einzuordnen. Viele Fördermaßnahmen aus 2020 sollten in diesem Jahr zu weiteren Einsparungen führen. Trotzdem ist klar, dass im Gebäudebereich noch viel Potenzial gehoben werden kann, zum Beispiel über Innovationen wie das serielle Sanieren, mehr Beratungen, einer besseren Nutzung von grünen Gasen, einer Steigerung der Gebäudeeffizienz sowie durch ordnungspolitische Regleungen.

In einem ersten Schritt ist es nun am Expertenrat, die Emissionsdaten zu prüfen und zu bewerten. Sollte der Expertenrat sektorspezifischen Nachsteuerungsbedarf feststellen, muss der Gesetzeslage zur Folge das entsprechende Ministerium handeln. Allen beratenden und handelnden Akteuren dieses nun erstmals durchgeführten Kontroll- und Nachsteuerungsmechanismus kommt dabei eine hohe Verantwortung zu. Schließich geht es nicht nur um die Erreichbarkeit der Klimaziele, sondern auch um die Suche nach einer belastbaren Grundlage für die besten Wege, diese zu erreichen.

Dabei wird es zunächst entscheidend sein, die Datenlage für die einzelnen Sektoren des vergangenen Ausnahmejahres richtig einzuordnen und ihre Verhältnismäßigkeit und Schwankungsbreite zu bestimmen. Möglicherweise lassen sich daraus Verbesserungen für den Datenaufnahmeprozess in den Folgejahren entwickeln. Dabei gilt es auch abzuwägen, welche der jeweiligen Sondereffekte (u.a. Temperaturschwankungen, Corona-Auswirkungen, Vorzieheffekte aufgrund Mehrwertsteuersenkung und CO2-Bepreisung) beständig sind oder Ausnahmeerscheinungen bleiben. Dazu kommt, dass viele neue Maßnahmen aus dem Klimapaket oder dem Corona-Konjunkturprogramm aus dem Juni 2020 stammen und noch nicht ihre volle Wirksamkeit entfalten konnten. Auch das wird zu berücksichtigen sein, wenn es um die Ausgestaltung weiterer Instrumente geht.

Außerdem wird es wichtig sein, dass bei der Erstellung von Sofortmaßnahmen die sektorübergreifenden Aspekte einer Integrierten Energiewende nicht außer Acht geraten. Eine Erkenntnis der vergangenen Jahre ist, dass Maßnahmen vor allem dann effizient und wirksam sind, wenn sie sektorübergreifend gedacht und umgesetzt werden.

Der neue Prozess stellt die Akteure und am Ende das Klimakabinett vor große Herausforderungen. Sie müssen das richtige Maß finden und sollten ihre Bereiche nicht streng isoliert betrachten, auch wenn die Emissionsdaten dazu verleiten. Die derzeitigen Gespräche innerhalb der EU über Zielverschärfungen, machen den Prozess ebenfalls nicht einfacher.

Ich bin sicher, dass der Expertenrat der großen Aufgabe gewachsen ist und wertvolle Impulse für den weiteren Prozess liefern wird. Die dena bietet in diesem Prozess gerne Unterstützung für sektorspezifische Analysen und die Ausarbeitung von möglichen Verbesserungsvorschläge an. Das Monitoring der verbindlichen Treibhausgasminderungsziele ist ein wichtiges Instrument und kann zu einem zentralen Indikator auf dem Weg zur Klimaneutralität werden. Dafür brauchen wir eine solide Bilanz und Bewertung und sollten uns nicht scheuen, an erforderlichen Stellen Anpassungen vorzunehmen.“

Pressekontakt:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Alexander Perschel,
Chausseestraße 128 a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 66 777-379, Fax: +49 (0)30 66 777-699,
E-Mail:perschel@dena.de, Internet: www.dena.de

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EVG Klaus-Dieter Hommel: Deutliches Signal aus dem Bundesverkehrsministerium – Staatssekretär Enak Ferlemann steht zum integrierten Bahnkonzern

16.03.2021 – 10:47

EVG Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft

EVG Klaus-Dieter Hommel: Deutliches Signal aus dem Bundesverkehrsministerium – Staatssekretär Enak Ferlemann steht zum integrierten Bahnkonzern


















Berlin (ots)

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) begrüßt die klaren Aussagen von Enak Ferlemann, dem Bahn-Beauftragten der Bundesregierung, zum integrierten DB-Konzern. „Diese eindeutigen Bekenntnisse seitens des Bundesverkehrsministeriums zum integrierten Konzern sind richtig, wichtig und ein deutliches Signal“, sagte der EVG-Vorsitzende Klaus-Dieter Hommel.

Ferlemann, Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, hat sich aktuell im Bundesvorstand der EVG klar gegen die Zerschlagung des DB-Konzerns ausgesprochen. „Wir sind der Meinung, dass unsere Art, in Deutschland Schienenverkehre zu betreiben, sehr erfolgreich ist“, so der CDU-Politiker. „Ich bin dagegen, etwas zu zerschlagen, was organisatorisch gut funktioniert, und die Bahn funktioniert im Wesentlichen gut.“

Ferlemann forderte allerdings eine stärkere Verantwortung des Bundes für die Infrastruktur ein. „Wer die Musik bezahlt, kann sie auch bestellen. Derzeit ist das Gewicht der DB hier zu groß, das des Bundes zu klein. In der Zusammenarbeit müssen wir schneller und besser werden.“

Der CDU-Politiker zog ein halbes Jahr vor der Bundestagswahl ein positives Fazit der Schienenpolitik der Großen Koalition. „Wir haben den Koalitionsvertrag, was die Schiene betrifft, gut abgearbeitet.“ Insbesondere dem im vorigen Jahr abgeschlossenen Zukunftsbündnis Schiene kommt hier eine herausragende Bedeutung zu. „Das ZBS ist die Blaupause für die Schienenpolitik der kommenden 25 Jahre. Wir stehen am Anfang des Jahrzehnts der Schiene.“

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Anne Jacobs // Pressesprecherin
Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)

Vorstandsbereich Vorsitzender Klaus-Dieter Hommel
Reinhardtstr. 23 // 10117 Berlin

Mobil: 0174 878 5351
Mail: anne.jacobs@evg-online.org
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16.03.2021 – 12:15

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Berlin (ots)

Heute hat das Umweltbundesamt im Rahmen des neu eingeführten jährlichen CO2-Monitoring die Emissionsdaten aus 2020 vorgelegt. Zum ersten Mal dienen diese Zahlen zur Bewertung der im Klimaschutzgesetz verbindlich festgehaltenen Treibhausgasminderungsziele der einzelnen Sektoren. Bei Zielverfehlungen müssen die Bundesresorts des jeweiligen Sektors innerhalb von drei Monaten Sofortmaßnahmen vorlegen. Zu dem neuen Vorgang erklärt Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur (dena):

„Mit den seit heute vorliegenden Zahlen beginnt ein spannender neuer Prozess auf dem Weg zur Klimaneutralität. Erstmals kommt der Kontroll-Mechanismus aus dem verabschiedeten Klimaschutzgesetz zum Einsatz. Ein für Deutschland neuartiges und innovatives legislatives Instrument mit enormen Auswirkungen auf die weitere Gestaltung der Klimaschutzpolitik in Deutschland.

Insgesamt sind die heute vorgelegten Zahlen – unabhängig vom Corona-Effekt – deutlich erfreulicher als es noch vor wenigen Jahren zu erwarten war. In allen Bereichen gibt es Fortschritte. Die Maßnahmen der letzten Jahre zeigen Wirkung. Lediglich der Gebäudesektor verfehlt die im Klimaschutzgesetz verankerten Zielvorgaben knapp. Bei Berücksichtigung der besonderen Effekte des vergangenen Jahres ist schon jetzt festzustellen, dass die Anstrengungen mit Blick auf die Erreichung der Klimaziele weiter verstärkt werden müssen.

Bei der weiteren Ausgestaltung des Kontrollmechanismus inklusive der Aufstellung von Sofortmaßnahmen wird es wichtig sein, die Zahlen und Effekte richtig einzuordnen. Viele Fördermaßnahmen aus 2020 sollten in diesem Jahr zu weiteren Einsparungen führen. Trotzdem ist klar, dass im Gebäudebereich noch viel Potenzial gehoben werden kann, zum Beispiel über Innovationen wie das serielle Sanieren, mehr Beratungen, einer besseren Nutzung von grünen Gasen, einer Steigerung der Gebäudeeffizienz sowie durch ordnungspolitische Regleungen.

In einem ersten Schritt ist es nun am Expertenrat, die Emissionsdaten zu prüfen und zu bewerten. Sollte der Expertenrat sektorspezifischen Nachsteuerungsbedarf feststellen, muss der Gesetzeslage zur Folge das entsprechende Ministerium handeln. Allen beratenden und handelnden Akteuren dieses nun erstmals durchgeführten Kontroll- und Nachsteuerungsmechanismus kommt dabei eine hohe Verantwortung zu. Schließich geht es nicht nur um die Erreichbarkeit der Klimaziele, sondern auch um die Suche nach einer belastbaren Grundlage für die besten Wege, diese zu erreichen.

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Außerdem wird es wichtig sein, dass bei der Erstellung von Sofortmaßnahmen die sektorübergreifenden Aspekte einer Integrierten Energiewende nicht außer Acht geraten. Eine Erkenntnis der vergangenen Jahre ist, dass Maßnahmen vor allem dann effizient und wirksam sind, wenn sie sektorübergreifend gedacht und umgesetzt werden.

Der neue Prozess stellt die Akteure und am Ende das Klimakabinett vor große Herausforderungen. Sie müssen das richtige Maß finden und sollten ihre Bereiche nicht streng isoliert betrachten, auch wenn die Emissionsdaten dazu verleiten. Die derzeitigen Gespräche innerhalb der EU über Zielverschärfungen, machen den Prozess ebenfalls nicht einfacher.

Ich bin sicher, dass der Expertenrat der großen Aufgabe gewachsen ist und wertvolle Impulse für den weiteren Prozess liefern wird. Die dena bietet in diesem Prozess gerne Unterstützung für sektorspezifische Analysen und die Ausarbeitung von möglichen Verbesserungsvorschläge an. Das Monitoring der verbindlichen Treibhausgasminderungsziele ist ein wichtiges Instrument und kann zu einem zentralen Indikator auf dem Weg zur Klimaneutralität werden. Dafür brauchen wir eine solide Bilanz und Bewertung und sollten uns nicht scheuen, an erforderlichen Stellen Anpassungen vorzunehmen.“

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Fördervorgaben sind nicht erfüllbar und praxisfernBDZV fordert Überarbeitung

16.03.2021 – 14:01

BDZV – Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.

Fördervorgaben sind nicht erfüllbar und praxisfern
BDZV fordert Überarbeitung


















Berlin (ots)

Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geplante „Förderrichtlinie zur Transformation im Verlagswesen“ ist in der Praxis nicht realistisch und sinnvoll durchführbar. Zu dieser Einschätzung kommt der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), nachdem das BMWi den Verlegerverbänden wichtige Details aus dem Richtlinienentwurf mitgeteilt hatte. „Die Vorgaben sind unpraktikabel und daher abzulehnen. Sie müssen dringend geändert werden“, resümierte Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff das eindeutige Meinungsbild des Präsidiums.

Kernpunkte der Kritik seien die viel zu kurzen Antrags- und Umsetzungsfristen sowie der zu enge Katalog für förderfähige Projekte. Ungewiss sei, wann und mit welchem konkreten Inhalt die Richtlinie in Kraft trete. Die Förderanträge sollen allerdings laut Planung kurz nach Inkrafttreten der Richtlinie und mit einer Frist von nur drei Monaten gestellt werden. „Es fehlt an einer sicheren Planungsbasis“, erklärte Wolff. Die zudem vorgegebene Umsetzungsfrist für einzelne Projekte von nur sechs Monaten sei ein unrealistisches Zeitfenster für Planung, Finanzierung und Umsetzung von relevanten Projekten.

Um die Digitalisierung voranzutreiben, haben viele Verlage in den letzten Jahren bereits intensiv in eigene oder gemeinschaftliche Unternehmen oder eigene Einheiten investiert, die für die Entwicklung von digitalen Produkten oder IT-Dienstleistungen – auch verlagsübergreifend – zuständig sind. Genau diese sinnvolle und zukunftsgerichtete Entwicklung und Kooperation werde aber in der vorgesehenen Förderrichtlinie konterkariert: Projekte und Leistungen von verlagseigenen IT-Dienstleistern oder Gemeinschaftsunternehmen oder eigenen Einheiten sollen nach den Vorstellungen des BMWi nicht förderfähig sein.

Der BDZV halte nach wie vor eine Förderung der flächendeckenden physischen Abo-Zustellung für notwendig. „Gleichwohl ist anzuerkennen, dass auch eine Digitalförderung unter Wahrung des Unabhängigkeitsaspekts hilfreich für die Transformation sein kann. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Vorgaben umsetzbar, praktikabel und weitreichend genug sind. Das ist nach unserer Ansicht hier nicht der Fall“, sagte Wolff und signalisierte zugleich den weiteren Gesprächsbedarf.

Pressekontakt:

Alexander von Schmettow
Leiter Kommunikation
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: schmettow@bdzv.de

Anja Pasquay
Pressesprecherin
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16.03.2021 – 14:01

BDZV – Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.

Fördervorgaben sind nicht erfüllbar und praxisfern
BDZV fordert Überarbeitung


















Berlin (ots)

Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geplante „Förderrichtlinie zur Transformation im Verlagswesen“ ist in der Praxis nicht realistisch und sinnvoll durchführbar. Zu dieser Einschätzung kommt der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), nachdem das BMWi den Verlegerverbänden wichtige Details aus dem Richtlinienentwurf mitgeteilt hatte. „Die Vorgaben sind unpraktikabel und daher abzulehnen. Sie müssen dringend geändert werden“, resümierte Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff das eindeutige Meinungsbild des Präsidiums.

Kernpunkte der Kritik seien die viel zu kurzen Antrags- und Umsetzungsfristen sowie der zu enge Katalog für förderfähige Projekte. Ungewiss sei, wann und mit welchem konkreten Inhalt die Richtlinie in Kraft trete. Die Förderanträge sollen allerdings laut Planung kurz nach Inkrafttreten der Richtlinie und mit einer Frist von nur drei Monaten gestellt werden. „Es fehlt an einer sicheren Planungsbasis“, erklärte Wolff. Die zudem vorgegebene Umsetzungsfrist für einzelne Projekte von nur sechs Monaten sei ein unrealistisches Zeitfenster für Planung, Finanzierung und Umsetzung von relevanten Projekten.

Um die Digitalisierung voranzutreiben, haben viele Verlage in den letzten Jahren bereits intensiv in eigene oder gemeinschaftliche Unternehmen oder eigene Einheiten investiert, die für die Entwicklung von digitalen Produkten oder IT-Dienstleistungen – auch verlagsübergreifend – zuständig sind. Genau diese sinnvolle und zukunftsgerichtete Entwicklung und Kooperation werde aber in der vorgesehenen Förderrichtlinie konterkariert: Projekte und Leistungen von verlagseigenen IT-Dienstleistern oder Gemeinschaftsunternehmen oder eigenen Einheiten sollen nach den Vorstellungen des BMWi nicht förderfähig sein.

Der BDZV halte nach wie vor eine Förderung der flächendeckenden physischen Abo-Zustellung für notwendig. „Gleichwohl ist anzuerkennen, dass auch eine Digitalförderung unter Wahrung des Unabhängigkeitsaspekts hilfreich für die Transformation sein kann. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Vorgaben umsetzbar, praktikabel und weitreichend genug sind. Das ist nach unserer Ansicht hier nicht der Fall“, sagte Wolff und signalisierte zugleich den weiteren Gesprächsbedarf.

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16.03.2021 – 14:01

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Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geplante „Förderrichtlinie zur Transformation im Verlagswesen“ ist in der Praxis nicht realistisch und sinnvoll durchführbar. Zu dieser Einschätzung kommt der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), nachdem das BMWi den Verlegerverbänden wichtige Details aus dem Richtlinienentwurf mitgeteilt hatte. „Die Vorgaben sind unpraktikabel und daher abzulehnen. Sie müssen dringend geändert werden“, resümierte Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff das eindeutige Meinungsbild des Präsidiums.

Kernpunkte der Kritik seien die viel zu kurzen Antrags- und Umsetzungsfristen sowie der zu enge Katalog für förderfähige Projekte. Ungewiss sei, wann und mit welchem konkreten Inhalt die Richtlinie in Kraft trete. Die Förderanträge sollen allerdings laut Planung kurz nach Inkrafttreten der Richtlinie und mit einer Frist von nur drei Monaten gestellt werden. „Es fehlt an einer sicheren Planungsbasis“, erklärte Wolff. Die zudem vorgegebene Umsetzungsfrist für einzelne Projekte von nur sechs Monaten sei ein unrealistisches Zeitfenster für Planung, Finanzierung und Umsetzung von relevanten Projekten.

Um die Digitalisierung voranzutreiben, haben viele Verlage in den letzten Jahren bereits intensiv in eigene oder gemeinschaftliche Unternehmen oder eigene Einheiten investiert, die für die Entwicklung von digitalen Produkten oder IT-Dienstleistungen – auch verlagsübergreifend – zuständig sind. Genau diese sinnvolle und zukunftsgerichtete Entwicklung und Kooperation werde aber in der vorgesehenen Förderrichtlinie konterkariert: Projekte und Leistungen von verlagseigenen IT-Dienstleistern oder Gemeinschaftsunternehmen oder eigenen Einheiten sollen nach den Vorstellungen des BMWi nicht förderfähig sein.

Der BDZV halte nach wie vor eine Förderung der flächendeckenden physischen Abo-Zustellung für notwendig. „Gleichwohl ist anzuerkennen, dass auch eine Digitalförderung unter Wahrung des Unabhängigkeitsaspekts hilfreich für die Transformation sein kann. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Vorgaben umsetzbar, praktikabel und weitreichend genug sind. Das ist nach unserer Ansicht hier nicht der Fall“, sagte Wolff und signalisierte zugleich den weiteren Gesprächsbedarf.

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Ausstellung „Wir Juden“Wir Juden sind anders als anders

16.03.2021 – 09:00

DEIN – Demokratie und Information e.V.

Ausstellung „Wir Juden“
Wir Juden sind anders als anders


















Ausstellung "Wir Juden" / Wir Juden sind anders als anders
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München (ots)

Eine unkonventionelle Online-Ausstellung zum Festjahr „1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland.“ 1.000 Bilder und Texte zeigen Juden auf allen Kontinenten: geniale Erfinder, sexy Models oder furchterregende Piraten. Berühmte Boxer, gefeierte Kriegshelden oder bekannte Schauspieler. Die Ausstellung präsentiert selbstbewusst die herausragenden Leistungen von Juden in Deutschland und anderen Ländern – und führt antisemitische Vorurteile ad absurdum.

Entwickelt wurde „Wir Juden“ vom Münchner Politologen und Kommunikationspsychologen Leo Sucharewicz, Vorsitzender des Trägervereins „Demokratie und Information e.V.“ Seine Haltung bringt er auf eine klare Formel: „Antijüdische Vorurteile wurden und werden produziert – manchmal richtig industriell – und verbreitet. Von skrupellosen Herrschenden, dummen Menschen oder gehässigen Medien. Die Ausstellung „Wir Juden“ entlarvt die Vorurteile als das, was sie sind: blanker Unsinn.“

Die Ausstellung wird flankiert durch ein breites Spektrum an Vorträgen und Seminaren. Sie richten sich vor allem an Bildungsbeauftragte in Polizei und Bundeswehr, Journalisten, Lehrer und Bildungseinrichtungen.

Der Online Launch von www.wir-juden.com erfolgt mit 14 Kapiteln, die inhaltlich laufend erweitert werden. Monatlich kommen drei weitere Kapitel hinzu. Das Projekt wird vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie vom Zentralrat der Juden in Deutschland gefördert.

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Bettina S. Edelmann, Referat Medien & PR
Tel.: 0049-(0)89-44478230
pr-by-edelmann@t-online.de

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Genossenschaftsbanken auch in schwierigen Zeiten verlässlich und erfolgreichKolak: „Bundesregierung sollte eine klare Haltung gegen EDIS einnehmen“

16.03.2021 – 10:30

BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken

Genossenschaftsbanken auch in schwierigen Zeiten verlässlich und erfolgreich
Kolak: „Bundesregierung sollte eine klare Haltung gegen EDIS einnehmen“


















Berlin (ots)

Die deutschen Genossenschaftsbanken haben sich im Geschäftsjahr 2020 in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld erfolgreich behauptet. Die 814 Institute standen ihren mittelständischen und privaten Kundinnen und Kunden in der Pandemie als verlässliche Finanzpartner zur Seite. So wuchsen die ausgereichten Kredite um 6,2 Prozent. Die Einlagen erhöhten sich um 7,6 Prozent. Der Zinsüberschuss war mit minus 1,9 Prozent rückläufig, während der Provisionsüberschuss erneut zulegte (3,8 Prozent). Der vorläufige Jahresüberschuss erreichte 2,1 Milliarden Euro. Ihre gute Eigenkapitalausstattung konnten die Genossenschaftsbanken um 4,1 Prozent weiter stärken.

Als regional verankerte Banken teilen die Genossenschaftsbanken die Sorgen der mittelständischen Firmenkundschaft. „Die vom Lockdown am stärksten betroffenen Branchen werden die aufgelaufenen Umsatzverluste wohl in diesem Jahr nicht mehr ausgleichen können“, sagte Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). „Die mittelständischen Unternehmen brauchen eine verlässliche und evidenzbasierte Öffnungsstrategie, mit der die Wirtschaft rasch wieder hochfahren kann“, forderte Kolak.

In diesem Umfeld ist es umso wichtiger, dass Genossenschaftsbanken ein Stabilitätsanker sind. „Die Institute haben die Risiken auch im Umfeld der Coronapandemie im Griff“, so die BVR-Präsidentin. Risiko, Ertrag und Eigenkapital seien seit Jahren im guten Gleichgewicht.

Kritisch bewertet Kolak das unbeirrte Festhalten der EU-Kommission und der portugiesischen Ratspräsidentschaft an einer europäischen Einlagensicherung (EDIS). Statt der Umverteilung von Risiken müsse gerade angesichts der wirtschaftlichen Unsicherheiten in der Pandemie der Risikoabbau in den Bankbilanzen im Mittelpunkt stehen. Kolak: „Eine Vergemeinschaftung der Haftung für bestehende Risiken erhöht systemische Gefahren innerhalb der Bankenunion. Die Bundesregierung sollte daher eine klare Haltung gegen EDIS einnehmen, da die Voraussetzungen für einen solch weitreichenden Schritt nicht vorhanden sind.“

Stabiles Kundengeschäft

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wuchsen die Kredite über alle Kundengruppen hinweg um 6,2 Prozent auf 665 Milliarden Euro. Der Marktanteil erhöhte sich um 0,4 Prozentpunkte auf 17,6 Prozent. Treiber dieser Entwicklung ist die anhaltend rege Nachfrage nach langfristigen Wohnungsbaukrediten, die mehr als die Hälfte des Kreditportfolios der Genossenschaftsbanken ausmachen.

Auch auf der Einlagenseite sind die Genossenschaftsbanken in den vergangenen Jahren kräftig gewachsen. Die Kundeneinlagen stiegen 2020 um 7,6 Prozent auf 791 Milliarden Euro.

Das gute Kundengeschäft spiegelt sich auch in den vorläufigen Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung wider. Der Zinsüberschuss sank zwar leicht um 311 Millionen Euro auf gut 16 Milliarden Euro. Allerdings fehlt hier im Berichtsjahr die aufgrund der Empfehlung der Europäischen Zentralbank unterbliebene Dividendenausschüttung der DZ BANK, die 2019 noch 322 Millionen Euro ausgeschüttet hatte. Der Provisionsüberschuss stieg 2020 um 3,8 Prozent auf 5,7 Milliarden Euro. Die Haupterlösquellen bleiben der Zahlungsverkehr und das Vermittlungsgeschäft mit den Unternehmen der genossenschaftlichen FinanzGruppe. Das außerbilanzielle Kundenvolumen stieg um 5,5 Prozent auf 507 Milliarden Euro.

Die Genossenschaftsbanken konnten die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen im Jahr 2020 um 0,3 Prozent auf 14,8 Milliarden Euro reduzieren. Dabei blieb der Personalaufwand mit 8,5 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr fast unverändert. Insgesamt zählten die Genossenschaftsbanken mit 138.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 1,8 Prozent weniger Beschäftigte als im Vorjahr. Die Zahl der Auszubildenden liegt bei 8.600, ein Plus von 200. Die Aufwands-Ertrags-Relation (Cost-Income-Ratio) veränderte sich nur leicht auf 68,6 Prozent (2019: 68,3 Prozent).

Das Teilbetriebsergebnis – als Ergebnis der operativen Geschäftstätigkeit – blieb im abgelaufenen Geschäftsjahr nahezu konstant bei 6,8 Milliarden Euro (minus 1 Prozent). Das Betriebsergebnis vor Bewertung stieg im Vergleich zum Vorjahr leicht um 0,4 Prozent auf 7,3 Milliarden Euro. Das Bewertungsergebnis der Genossenschaftsbanken erreichte 2020 minus 927 Millionen Euro. Im Kreditgeschäft gab es dabei trotz der Pandemie nur moderate Abschreibungen und Wertberichtigungen, so dass sich das Bewertungsergebnis Forderungen auf minus 412 Millionen Euro belief. Die Risikovorsorge im Wertpapierbereich lag aufgrund von Kurskorrekturen im Wertpapierbestand 2020 bei minus 206 Millionen Euro. Trotz der erhöhten Abschreibungen und Wertberichtigungen im Forderungs- und Wertpapierbereich verfügten die Genossenschaftsbanken über den Spielraum, weitere Vorsorgereserven gemäß § 340f Handelsgesetzbuch (HGB) in Höhe von 309 Millionen Euro zu bilden.

Die Eigenmittel gemäß der Capital Requirements Regulation (CRR) erhöhten sich um 4,8 Prozent auf 98,4 Milliarden Euro. Die Kernkapitalquote stieg leicht auf 15,4 Prozent. Die Gesamtkapitalquote betrug Ende 2020 17,2 Prozent, eine Steigerung um 0,15 Prozentpunkte. Somit wurde der Mindeststandard von 8 Prozent wieder deutlich übertroffen.

Das Betriebsergebnisnach Bewertung reduzierte sich um 1,4 Milliarden Euro auf 6,4 Milliarden Euro. Der voraussichtliche Jahresüberschuss vor Steuern lag bei 6,3 Milliarden Euro und damit um 16,9 Prozent unter dem Wert des Jahres 2019. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag erreichten rund 2 Milliarden Euro. Dem Fonds für allgemeine Bankrisiken haben die Genossenschaftsbanken im Jahr 2020 voraussichtlich 2,3 Milliarden Euro zugeführt. Die bereits solide Eigenkapitalausstattung der Institute wird durch diese Dotierung erneut gestärkt.

Alle Unterlagen der Pressekonferenz (Reden, Präsentationen, Zahlen):

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Melanie Schmergal, Abteilungsleiterin Kommunikation und
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Modeunternehmen müssen Löhne für Arbeiter*innen garantieren!Bündnis startet Kampagne #payyourworkers

15.03.2021 – 10:05

Clean Clothes Campaign – Kampagne für Saubere Kleidung

Modeunternehmen müssen Löhne für Arbeiter*innen garantieren!
Bündnis startet Kampagne #payyourworkers


















Berlin (ots)

Mit umfassenden Forderungen an Modeunternehmen startete heute die Kampagne #PayYourWorkers #RespectLabourRights zahlreicher, namhafter NGOs und Gewerkschaften aus 37 Ländern. Das Bündnis fordert von Unternehmen wie Amazon, Nike und Next, Arbeiter*innen zu unterstützen, die während der Pandemie und den damit verbundenen Einkommensverlusten unverschuldet in Not geraten sind.

Mit einer Petition setzt sich die Kampagne dafür ein, dass große Modemarken und -händler einen Abfindungsfonds ins Leben rufen, der Textilarbeiter*innen finanziell absichert, wenn ihr Betrieb in Konkurs geht. Darüber hinaus sollen die Marken die Rechte der Arbeiter*innen auf Versammlungs- und Organisationsfreiheit sowie Tarifverhandlungen achten und sie bei der Einkommenssicherung auch mittel- und langfristig unterstützen.

„Wir haben ausgerechnet, dass es die Marken nur zehn Cent pro T-Shirt mehr kosten würde, um sicherzustellen, dass die Textilarbeiter*innen die Pandemie zumindest überleben können. Dies ist das Minimum, das Marken auf dem Weg zu existenzsichernden Löhnen tun sollten. Es ist realisierbar und Marken und Einzelhändler, die das leugnen, stellen ihre Profite über das Wohl der Menschen, die ihre Produkte fertigen.“, sagt Fabienne Winkler von der Kampagne für Saubere Kleidung.

Textilindustrie nach einem Jahr Corona

Der Blick auf den Modehandel und die Beschäftigten in der Textilindustrie nach einem Jahr Corona-Pandemie zeigt: Während viele Marken und Händler ihre anfänglichen Umsatzeinbrüche dadurch ausglichen, dass sie die Bezahlung ihrer Rechnungen hinauszögerten oder gar verweigerten und versuchten, die Preise der Lieferfirmen weiter zu drücken, stehen auf der anderen Seite Millionen von Beschäftigten in der Produktion mit leeren Händen da und kämpfen ums Überleben. Textilarbeiter*innen weltweit wurden alleine in den ersten drei Monaten der Pandemie 3,2 bis 5,8 Milliarden US-Dollar Löhne vorenthalten (1).

Dieser Not steht gegenüber, dass viele Modemarken trotz der Krise wieder Gewinne verzeichnen, zum Beispiel Next und Nike. Amazon steigerte im dritten Quartal 2020 laut Tagesschau.de seinen Umsatz um 37 Prozent – seinen Gewinn sogar um fast 200 Prozent.

Sophorn Yang, Präsident der kambodschanischen Allianz der Gewerkschaften (CATU), sagt: „Die Arbeiter*innen in Kambodscha haben wegen der Maßnahmen, die die Marken während der Pandemie ergriffen haben, Millionen Dollar an Einkommen verloren. Es ist Zeit, dass die Marken Verantwortung für die notleidenden Arbeiter*innen übernehmen, die ihnen Jahr für Jahr Gewinne in Milliardenhöhe einbringen.“

Kampagne #PayYourWorkers – Aktionswoche 15. – 21.03.2021

Zu den über 200 Organisationen, die die Kampagne unterstützen, gehören Basisgewerkschaften wie die Garment Labour Union in Indien, große Gewerkschaftsverbände wie die UNI Global Union sowie internationale Organisationen und Netzwerke wie die Kampagne für Saubere Kleidung (Clean Clothes Campaign, kurz: CCC). In einer globalen Aktionswoche vom 15.-21. März werden Gewerkschaften und Aktivist*innen mit Aktionen die Forderungen der Kampagne in die Öffentlichkeit tragen.

Weiterführende Informationen:

-  Kampagnen-Webseite mit Petition und Liste der Unterstützerorganisationen: www.payyourworkers.org
-  (1) Report:Underpaid in the Pandemic, Clean Clothes Campaign, August 2020.  

Für Interviews und Fragen steht Ihnen zur Verfügung:

Isabell Ullrich
Kampagne für Saubere Kleidung | Koordination
koordination@saubere-kleidung.de
Telefon: 01511-64 739 42
saubere-kleidung.de

Fabienne Winkler
Kampagne für Saubere Kleidung | Vorstand
fabienne.winkler@einewelt-sachsen.de

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