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Folgen von COVID-19 – Jede/r vierte Deutsche bangt um finanzielle Existenz

14.04.2021 – 10:00

Vodafone Institut für Gesellschaft und Kommunikation GmbH

Folgen von COVID-19 – Jede/r vierte Deutsche bangt um finanzielle Existenz


















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Berlin (ots)

Anmoderationsvorschlag: Über ein Jahr Corona-Krise liegt nun mittlerweile hinter uns – ein Jahr des Verzichts, der Kontaktbeschränkungen und ein Jahr, das viele Branchen und Freiberufler auch finanziell arg gebeutelt hat. So sehr, dass viele von uns Existenzängste haben, wie eine repräsentative Umfrage von Kantar in 15 europäischen Ländern im Auftrag des Vodafone Instituts ergeben hat. Mario Hattwig berichtet.

Sprecher: Die Folgen der dritten Welle der Corona-Pandemie sind kaum absehbar, die der zweiten Welle aus dem Herbst, hat aber Europa bereits stark getroffen, so die aktuelle Umfrage. Allein zwölf Prozent der befragten Europäer gaben an, ihren Job verloren zu haben, so Inger Paus, Geschäftsführerin des Vodafone Instituts.

O-Ton 1 (Inger Paus, 17 Sek.): „Das ist ein Anstieg von immerhin drei Prozent im Vergleich zu Mai 2020. Es gibt aber auch innerhalb von Europa teils erhebliche regionale Unterschiede: In Griechenland, Spanien und Portugal zum Beispiel geben 15 Prozent der Befragten an, dass sie ihren Job verloren haben. In Deutschland mit sieben Prozent deutlich weniger Menschen.“

Sprecher: Ähnlich sieht es bei den Ersparnissen der Befragten aus. In Deutschland haben elf Prozent im Zuge von Covid-19 kaum noch finanzielle Mittel.

O-Ton 2 (Inger Paus, 15 Sek.): „Weitere 16 Prozent erwarten dies in näherer Zukunft. In Griechenland haben 26%, in Portugal 23% und in Spanien immerhin noch 22% ihr Erspartes bereits verloren. Die Zahlen zeigen, dass die Lage vor allem im Süden Europas besorgniserregend ist.“

Sprecher: Wie auch in den Familien, die vor allem von den wirtschaftlichen Folgen der Krise betroffen sind.

O-Ton 3 (Inger Paus, 17 Sek.): „Europaweit sagen knapp 21% der Befragten in Haushalten mit Kindern, dass sie ihre Ersparnisse verloren haben. Im Gegensatz dazu geben das nur knapp 17% der Singles an. Jede zehnte Familie kann außerdem ihre Miete nicht mehr bezahlen. Bei Bewohnern aus Singlehaushalten trifft dies nur auf rund die Hälfte zu.“

Sprecher: Trotz dieser ernüchternden Fakten, gibt es aber auch etwas Positives.

O-Ton 4 (Inger Paus, 9 Sek.): „Im Mai 2020 haben wir eine ähnliche Umfrage gemacht. Und es ist so, dass mittlerweile weniger Befragte langfristige Auswirkungen der Krise auf ihr Leben befürchten – insgesamt sieben Prozent weniger.“

Abmoderationsvorschlag: Eine aktuelle Umfrage in 15 Europäischen Staaten hat ergeben, dass mittlerweile zwölf Prozent der Europäer/innen im Zuge der Corona-Krise ihre Arbeit verloren haben – sogar 18 Prozent ihr Erspartes. Dabei ist vor allem die Lage im Süden Europas und bei den Familien besorgniserregend. Mehr Infos zur Studie finden Sie im Internet unter vodafone-institut.de.

Pressekontakt:

Friedrich Pohl,
49 (0) 172 71 55 900;
Friedrich.Pohl@vodafone.com

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Salzburger Jungunternehmen erhält Zulassung für Kanada USA

13.04.2021 – 11:16

OZONOS GmbH

Salzburger Jungunternehmen erhält Zulassung für Kanada USA


















Salzburg (ots)

Mit ihren innovativen mobilen Aircleanern ist die Salzburger OZONOS GmbH Vorreiter im Bereich der Luftreinigung. Nun wagt das 2017 gegründete Start-up den Sprung über den großen Teich. Als erster Ozonluftreiniger erhielt das Produkt die Zertifizierung UL Listed für den nordamerikanischen Markt.

„Wir sind unglaublich stolz“, freut sich OZONOS CEO Fredy Scheucher. „Hinter der Zertifizierung steckt viel Arbeit und beeindruckendes Know-How. Nicht ohne Grund hat es vor uns niemand geschafft, diese Zulassung zu erhalten.“

Pionierarbeit ist der erst 4 Jahre jungen OZONOS GmbH nicht fremd. Die mobilen Luftreiniger basieren auf einer mehrfach patentierten Weiterentwicklung der Ozontechnologie. Während sogenannte Ozongeneratoren bekanntermaßen gefährlich sind, produziert der OZONOS nur geringste Mengen an Ozon und ist nachweislich unbedenklich für Mensch und Tier. Die von der Natur inspirierte Funktionsweise eignet sich im Alltag damit optimal für die Beseitigung von Gerüchen und Aerosolfetten, aber auch Allergenen und Krankheitserregern.

„Uns war es von Anfang an wichtig, dass unsere Produkte mit Hochwertigkeit und Seriosität überzeugen“, so Scheucher. „Deshalb haben wir den OZONOS AC-I 2018 über unseren Produzenten vom TÜV SÜD prüfen lassen. Als weltweit erster Ozonluftreiniger erhielt das Produkt damals eine Haushaltsgerätezulassung und Unbedenklichkeitsbescheinigung. Das war ein Meilenstein.“

Seitdem kommt der mobile Aircleaner nicht nur in Privathaushalten zum Einsatz, sondern auch in der Hotellerie und Gastronomie, in Kindergärten, Schulen, Reisebussen, und bei zahlreichen Ärzten. Die Aufmerksamkeit stieg nicht zuletzt durch das COVID-19 Virus, gegen welches der OZONOS nachweislich eingesetzt werden kann.

Die Expansion nach Nordamerika, als nächster großer Schritt, barg vor allem eine große Herausforderung: die Zertifizierung durch Underwriters Laboratories Inc. als Haushaltsgerät. „UL ist weltweit eine der wichtigsten unabhängigen Einrichtungen für die Prüfung und Zertifizierung von Materialien, Komponenten und Endprodukten im Bereich Produktsicherheit. Um die mobilen Aircleaner an die Anforderungen von UL anzupassen, wurde das aktuelle Gerät für den amerikanischen Markt optimiert. Das Ergebnis: Ein Mehr an Mobilität, Variabilität und Internationalität“, erklärt Klaus Seelenbacher, Projektleiter beim OZONOS Produzenten Digital Elektronik.

Anfang des Jahres stand dem Markteintritt in Kanada und den USA somit nichts mehr im Wege. Der kanadische Distributionspartner CIRVIS Consulting Inc. hielt im Januar die ersten Aircleaner in den Händen und konnte bereits die ersten Kunden für die revolutionäre Luftreinigungstechnologie gewinnen. Fredy Scheucher: „Wir sind uns sicher, dass der OZONOS auch auf dem nordamerikanischen Markt überzeugen wird. Es gibt auch dort nichts Vergleichbares. Wir freuen uns sehr über diesen neuen Meilenstein.“

Pressekontakt:

OZONOS – Ihr Ansprechpartner für Presse und Marketing
Iris Ranner, Head of Marketing
presse@ozonos.com
Tel: +43 (0) 662 238 288 0

CIRVIS Consulting Inc. – Generalimporteur Kanada und USA
www.myozonos.com

Original-Content von: OZONOS GmbH, übermittelt

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SÜBA goes international: Renommierter österreichischer Bauträger expandiert nach Deutschland

13.04.2021 – 09:12

alpha_z Kommunikationsberatung GmbH

SÜBA goes international: Renommierter österreichischer Bauträger expandiert nach Deutschland


















Wien (ots)

Wien, 13. April 2021 – Gemeinsam mit Alleineigentümer Klemens Hallmann setzt die renommierte österreichische SÜBA, einer der führenden Bauträger in Österreich, nun auch auf dem benachbarten Immobilienmarkt neue Maßstäbe für modernen und nachhaltigen Wohn-, Gewerbe- und Bürobau. Die SÜBA AG ist auf Planung, Bau und Vertrieb von architektonisch und baulich hochwertigen Immobilien im urbanen Bereich spezialisiert. Erklärtes Ziel: Das in Österreich erfolgreiche Konzept der SÜBA auch für den deutschen Markt zu etablieren: SÜBA-Projekte zeichnen sich durch ressourcenschonendes und nachhaltiges Bauen, signifikante Reduktion fossiler Energieträger und systematische Verankerung alternativer Energiesysteme im Immobilienbau aus. Dies reduziert den Energiebedarf und den CO2-Fussabdruck der SÜBA-Immobilien und sorgt dadurch gleichzeitig für eine langfristige Senkung der Betriebskosten für die Nutzer.

„Ich bin mit Deutschland seit vielen Jahren persönlich stark verbunden und dort bereits seit über 15 Jahren als Investor tätig“, erklärt Klemens Hallmann, einer der führenden Immobilien-Unternehmer in Österreich. „Die Expansion der SÜBA auf den deutschen Markt ist ein weiterer Meilenstein in der Unternehmensgeschichte der Hallmann Gruppe. Ich bin stolz darauf, meine Ideen und Konzepte für nachhaltiges Bauen nun auch in Deutschland aktiv umsetzen zu können.“

Die SÜBA AG, 100%ige Tochtergesellschaft der HALLMANN HOLDING, führt die deutschen Geschäfte operativ aus ihrer Unternehmenszentrale in Wien. SÜBA-Vorstand Heinz Fletzberger verantwortet damit zukünftig auch die Entwicklung des Unternehmens auf dem deutschen Markt. Die Aktivitäten der SÜBA in Deutschland werden zukünftig unterstützt durch die SÜBA Deutschland Bau- und Projektmanagement GmbH mit Sitz in München. Geschäftsführer dieser Tochtergesellschaft der SÜBA AG ist Albert Heinermann. Mit ihren hohen Qualitätsstandards und ihrem Fokus auf nachhaltiges, energieeffizientes Bauen sieht die SÜBA in Deutschland interessantes Marktpotenzial.

40-jährige Erfolgsgeschichte

Die SÜBA AG ist einer der renommiertesten Bauträger Österreichs und seit über 40 Jahren am heimischen Immobilienmarkt erfolgreich. Das Kerngeschäft der SÜBA umfasst Leistungen in den Bereichen Planung, Bau und Vertrieb von Eigentums- und Mietwohnungen sowie Gewerbe- und Büroimmobilien. Der Unternehmer Klemens Hallmann erkannte das Potential der SÜBA schon vor Jahren: Nach einer ersten Beteiligung im Jahr 2016 übernahm er mit seiner HALLMANN HOLDING den Wiener Bauträger im Jahr 2018 zur Gänze. Die HALLMANN HOLDING steht im Alleineigentum von Klemens Hallmann und ist seither Einzelaktionär der SÜBA AG.

SÜBA-Vorstand Heinz Fletzberger zieht eine überaus positive Zwischenbilanz: „Dank dem Einstieg von Klemens Hallmann vor fünf Jahren können wir auch für 2020 neuerlich mit einem Rekordergebnis aufwarten: Aktuell hat die SÜBA nachhaltige Immobilienprojekte mit rund 500.000 m2 Nettofläche im Gesamtvolumen von über zwei Milliarden Euro in Entwicklung. Davon sind rund 320.000 m2 reine Wohnfläche – das heißt, wir können in den nächsten Jahren rund 5.000 Wohnungen fertigstellen. Ich freue mich darauf, diesen erfolgreichen Weg nun auch auf Deutschland auszuweiten.“

Pioniere im ressourcen- und umweltschonenden Bauen

Klemens Hallmann und die SÜBA beeindrucken nicht nur durch Zahlen – sondern auch durch ihren konsequenten Fokus auf energieeffizientes und nachhaltiges Bauen. Als einer der Top 5 Bauträger Österreichs ist die SÜBA Wegweiser in punkto Klimaschutz im Immobilienbereich. Auch den neuen Anforderungen an Wohnraum, die sich in den vergangenen Jahren rasant verändert haben, wird rasch Rechnung getragen. Die Grenzen zwischen, Arbeit, Wohnen und Freizeit verschwimmen, es bedarf neuer, ganzheitlicher Nutzungskonzepte für Bewohner, die von SÜBA und Hallmann neu gedacht und modern umgesetzt werden.

Die SÜBA AG und die Hallmann Holding zählen auch zu den unterstützenden Mitgliedern der „Allianz für Entwicklung und Klima“ in Deutschland und Österreich – einer vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland, Dr. Gerd Müller, mitbegründeten Multi-Stakeholder-Initiative mit dem Ziel, nichtstaatliches Engagement für Entwicklung und internationalen Klimaschutz in beträchtlichem Umfang zu fördern. Den Schwerpunkt bilden freiwillige Leistungen in der Vermeidung, Reduktion und Kompensation von CO2-Emissionen, kombiniert mit der Unterstützung von Entwicklungsanliegen.

„Wir in Deutschland und Europa haben die größten Möglichkeiten und die Technologie, gemeinsam klimaneutrale Lösungen umzusetzen und so den Klimawandel zu bremsen. Damit das noch gelingt, müssen wir rasch und entschlossen handeln. Darum habe ich im Herbst 2018 die Allianz für Entwicklung und Klima ins Leben gerufen“, erklärt Dr. Gerd Müller, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das Ziel der Klimaallianz.

Die SÜBA ist darüber hinaus ebenfalls Mitglied der österreichischen Initiative „Klimaneutralitätsbündnis 2025“ und leistet somit freiwillig einen aktiven Beitrag zum weltweiten Klimaschutz.

Zusätzlich sind die Themen Ökologie und Umweltschutz untrennbar mit der Person Klemens Hallmann verbunden: Mit seiner Unternehmensgruppe setzt Hallmann konsequent auf den Einsatz modernster Technologien, um den CO2-Fußabdruck seiner Immobilienprojekte wesentlich zu reduzieren. Neben der Schaffung qualitativ hochwertigen und nach höchsten Kriterien der Nachhaltigkeit geplanten Wohnraums steht für Hallmann auch immer die Leistbarkeit für die Nutzer im Vordergrund. Auf dem internationalen Parkett tritt Hallman für den Klimaschutz ein und unterstützt zahlreiche Projekte, wie etwa die Schwarzenegger Climate Initiative und den Austrian World Summit seines langjährigen Freundes Arnold Schwarzenegger als Leading Partner.

Aktuelle Landmark-Projekte der SÜBA AG

SÜBA-Vorstand Heinz Fletzberger betont die Aufgabe der Immobilienbranche, Verantwortung für zukünftige Generationen zu übernehmen: „Wir setzen bei unseren Bauprojekten voll auf die Nutzung erneuerbarer Energie und verzichten wo immer möglich auf den Einsatz fossiler Energieträger. Mit dem Einsatz von alternativen Energiesystemen wie Erdwärme, Gebäudeteilaktivierung, Photovoltaik, Windkraft und Energiezwischen­speicherung stellen wir die Weichen für eine klimafreundliche Zukunft im Bausektor.“

Aktuelle Immobilien-Großprojekte des Bauträgers bestätigen diesen Weg: In Wien planen HALLMANN HOLDING und SÜBA gemeinsam mit der Stadt WienÖsterreichs erstes urbanes Plus-Energie-Quartier. Das Areal Pilzgasse 33 im 21. Wiener Gemeindebezirk beeindruckt mit einem Projektvolumen von rund 110 Millionen Euro, innovativen Bau- und Energietechnologien und einer durchdachten Flächenwidmung für Wohnen, Arbeiten und Gewerbe. Die hochkomplexe Planung des ersten urbanen Plus-Energie-Quartiers wird vom FFG-Forschungsprojekt „Zukunftsquartier 2.0“ wissenschaftlich begleitet und ist ein wichtiger Bestandteil der Wiener Stadtentwicklung.

Auch in Wiener Neustadt entsteht in den kommenden Jahren ein innovatives Stadtquartier, mit einem Projektvolumen von über 200 Millionen Euro, das höchste Standards für Qualität und Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt stellt und starke Impulse für die Belebung und Begrünung des Zentrums von Wiener Neustadt setzen wird.

Diese Position als First Mover beim nachhaltigen Wohn-, Gewerbe- und Bürobau will die SÜBA zukünftig auch in Deutschland erfüllen. Als freifinanzierter privater Bauträger verfolgt sie auch eine höchst soziale Mission: Nachhaltigkeit und Qualitätsstandards, die dem Wohl von Mensch und Umwelt verpflichtet sind. Damit will die SÜBA ab sofort auch auf dem deutschen Markt ihre Vorreiterposition im Bereich des energieeffizienten Bauens ausbauen.

Klemens Hallmann

Klemens Hallmann ist ein österreichischer Unternehmer und Investor. Die von ihm gegründete HALLMANN Corporate Group ist eine der großen österreichischen Unternehmensgruppen mit Schwerpunkt auf Immobilien und Unternehmensbeteiligungen. Klemens Hallmann ist Alleineigentümer und Aufsichtsratsvorsitzender der SÜBA AG, einem seit über 40 Jahren erfolgreichen Bauträger. Zudem ist Hallmann Kernaktionär und Aufsichtsrat bei MagForce AG, einem auf dem Gebiet der nanotechnologisch unterstützten Krebstherapie führenden Unternehmen, sowie Kernaktionär und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der auf digitale Finanzberatung spezialisierten JDC Group.

Neben den oben genannten Beteiligungen ist Klemens Hallmann Aufsichtsrat und Großaktionär der PANTAFLIX AG, der Film House Germany AG und deren Tochtergesellschaften Summerstorm Entertainment und Egoli Tossell Film New GmbH sowie der Film- und Dokumentationsproduktionsfirma HALLMANN Entertainment Company GmbH. Darüber hinaus ist Hallmann Producer einer Vielzahl internationaler Kinofilme und Dokumentationen.

HALLMANN HOLDING International Investment GmbH

Die HALLMANN HOLDING, mit Sitz in Österreich, ist seit über 25 Jahren in der Entwicklung und Adaptierung qualitativ hochwertiger Immobilien-Projekte in Österreich, Europa und weltweit sowie als Investor tätig. Einen der Schwerpunkte bilden der Erwerb von hochwertigen Immobilien, Zinshäusern und die Revitalisierung von Liegenschaften. In Österreich zählt sie mittlerweile zu einem der großen unabhängigen Akteure auf diesem Gebiet.

SÜBA AG

Die SÜBA AG ist einer der renommiertesten und erfahrensten Bauträger Österreichs und seit über 40 Jahren am heimischen Immobilienmarkt erfolgreich. Das Kerngeschäft der SÜBA AG umfasst Leistungen in den Bereichen Planung, Bau und Vertrieb von Eigentumswohnungen. Als einer der Top 5 Bauträger Österreichs mit Fokus auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz legt SÜBA einen weiteren Schwerpunkt auf den Bau von Vorsorgewohnungen, die durch optimale Grundrisse und ausgesucht gute Infrastruktur bestechen. Diese Objekte werden in Zusammenarbeit mit renommierten Baufirmen für namhafte Investoren errichtet und stellen eine verlässliche Kapitalanlage für Investoren und Anleger dar.

www.sueba.at| www.hallmannholding.com

Pressekontakt:

Julia Schmid | alpha_z Kommunikationsberatung
M: +43 664 2542780
E: julia.schmid@alpha-z.at

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BGH fällt verbraucherfreundliches Urteil im Diesel-AbgasskandalVW muss Kläger Finanzierungskosten erstattenEA189-Klagen lohnen sich auch 2021

13.04.2021 – 14:30

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

BGH fällt verbraucherfreundliches Urteil im Diesel-Abgasskandal
VW muss Kläger Finanzierungskosten erstatten
EA189-Klagen lohnen sich auch 2021


















Lahr (ots)

Der erste Diesel-Abgasskandal bei Volkswagen um den Motor EA189 ist noch längst nicht zu Ende. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13. April 2020 ein verbraucherfreundliches Urteil zur Erstattung von Finanzierungskosten beim Autokauf verkündet (Az. VI ZR 274/20). Nach Ansicht des BGH sind die Kosten der Finanzierung wie etwa Zinsen und Gebühren dem Verbraucher zu erstatten, wenn seine Klage im Abgasskandal erfolgreich war. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wertet das Urteil als Meilenstein im Kampf für mehr Verbraucherschutz.

Für VW ist der erste Dieselskandal nicht ausgestanden. Erstens ist nichts verjährt. Zweitens gibt es Indizien, wonach das Software-Update zum EA189 unzulässig ist. Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Verbrauchern die kostenlose Beratung im kanzleieigenen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Dieselskandal. Die Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt.

Deutliches Signal für mehr Verbraucherschutz durch den BGH

Für Kunden von Autobauern hat der BGH mit seinem vorliegenden Urteil ein verbraucherfreundliches Signal gesetzt. Sind Verbraucher sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt worden, haben sie nicht nur ein Anrecht auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, sondern auch auf die Erstattung der Finanzierungskosten für das Auto. Rund 65 Prozent der Neuwagen in Deutschland werden von Banken finanziert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Eckdaten zum BGH-Urteil kurz zusammen:

-  Die Klägerin erwarb im Februar 2013 von einem Autohaus einen gebrauchten VW Golf. Den Kaufpreis bezahlte sie zum Teil in bar, den Rest finanzierte sie mit einem Darlehen der Volkswagen Bank. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs EA189, Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet. 
-  Die Vorinstanzen haben VW aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB zu Schadensersatz verurteilt. Strittig war zum Schluss noch die Frage, ob VW auch die Finanzierungskosten des Fahrzeugs in Höhe von 3.275,55 EUR (Darlehenszinsen und Kreditausfallversicherung) ersetzen muss. 
-  Der sechste Zivilsenat urteilte, dass die Klägerin so zu stellen sei, als wäre es nicht zu dem Autokauf gekommen. "Hätte die Klägerin das Fahrzeug nicht gekauft, hätte sie den Kaufpreis nicht mit einem Darlehen der Volkswagen Bank teilweise finanziert. Die Beklagte hat daher neben dem Kaufpreis für das Fahrzeug auch die Finanzierungskosten in voller Höhe zu erstatten", so der BGH in seiner Begründung. Durch die Finanzierung hatte die Klägerin keinen Liquiditätsvorteil. Dadurch erhöhten die Finanzierungskosten den objektiven Wert des Fahrzeugs nicht und vergrößerten damit auch nicht den Gebrauchsvorteil, den die Klägerin aus der Nutzung des Fahrzeugs gezogen hat. Deshalb lehnte der Senat es auch ab, die Finanzierung in den schadensmindernden Vorteilsausgleich miteinzubeziehen.  

Der VW-Abgasskandal ist noch lange nicht zu Ende

Nach den zahlreichen Urteilen des BGH im Diesel-Abgasskandal von VW war für viele Beobachter der Eindruck erweckt worden, dass der Autobauer mit einem blauen Auge davongekommen ist. Doch der Skandal ist noch lange nicht ausgestanden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Fakten zur großen Diesel-Manipulation bei der VW AG zusammen:

1. Nichts verjährt: Im ersten Diesel-Abgasskandal ist noch nichts verjährt. Zwei Oberlandesgerichte haben VW aufgrund §852 BGB zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Endgültig verjährt der Skandal somit erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs. Damit sind auch aktuell im Jahr 2021 Klagen noch erfolgsversprechend. Dabei spielt es keine Rolle, dass der BGH in seinem Urteil vom 17. Dezember 2020 zum Schluss gekommen ist, dass der Abgasskandal in einem Spezialfall bereits Ende 2018 verjährt ist (Az. VI ZR 739/20). Der BGH hat nur über die übliche dreijährige Verjährung nach § 195, 199 BGB verhandelt. Ist diese Verjährung bereits eingetreten, gibt es trotzdem Ansprüche - und zwar auf den sogenannten Restschadensersatz. Auch hier steigt mittlerweile die Zahl der Gerichte, die diesen Anspruch den Verbrauchern gewähren. Und auch der BGH hat sich in seinem Urteil zum Thema Verjährung im Fall VW nicht ablehnend zum Restschadensersatzanspruch geäußert, sondern nur darauf hingewiesen, dass der Kläger diesen Anspruch vor Gericht vortragen müsse. Voraussetzung für den Anspruch auf Restschadensersatz ist das Vorliegen einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Verbrauchers. Aber diese Schädigung nach §826 BGB hat der BGH am 25. Mai 2020 höchstrichterlich festgestellt (Az.VI ZR 252/19).
2. Problem Software-Update: Auch das Software-Update zum Skandalmotor EA189 bleibt weiter in der Kritik. Das zeigt auch der KBA-Rückruf zum VW-Modell EOS. Bereits im September 2020 ordnete das KBA an: "Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. erhöhte Emissionswerte auch nach Durchführung der Aktion 23R7." Übersetzt bedeutet das: Trotz Software-Updates (Aktion 23R7) wird die Abgasreinigung auf illegale Weise manipuliert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hält das Update zum EA189 daher für unzulässig. Zwar hat der BGH in einem ersten Beschluss am 9. März 2021 das Software-Update für zulässig erklärt, aber nur, weil der Kläger keinen Nachweis vorgetragen hatte, ob VW das KBA beim Einbau eines Thermofensters in das Update getäuscht habe (Az. VI ZR 889/20). Und gerade der EOS-Fall mit dem verpflichtenden Rückruf durch das KBA zeigt, dass mit dem Update etwas nicht in Ordnung sein kann. 
3. EuGH: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 17. Dezember 2020 Abschalteinrichtungen generell für unzulässig erklärt (Az. C-693/18). Das von den Autobauern gerne für Abgasmanipulationen angeführte Argument des Motorschutzes haben die Luxemburger Richter damit zu den Akten befördert. Die Klausel zum Motorschutz greift erst, wenn das Fahrzeug - salopp gesagt - vor der Explosion steht oder Gefahr für die Insassen besteht. Versottung und erhöhter Verschleiß des Motors, was die Autobauer gerne als Begründung anführen, spielt keine Rolle. Damit ist das Thermofenster ebenfalls illegal. 
4. Thermofenster: Der BGH hält den Einbau eines solchen Thermofensters nicht von vornherein für eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung der Verbraucher. In einem Beschluss vom 19. Januar 2021 zu einem Daimler-Fall macht der BGH jedoch auch klar, dass Kläger ausführen müssten, ob Autobauer zum Beispiel das KBA getäuscht haben (Az. VI ZR 433/19). Trifft das zu, steht nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, einer Verurteilung nichts mehr im Wege. Da das KBA sich mit allen juristischen Mitteln wehrt, Ermittlungsakten beispielsweise zum EA288 offenzulegen, geht Dr. Stoll & Sauer davon aus, dass die Behörde etwas zu verbergen hat. Der EA288 ist das Nachfolgemodell des Skandalmotors EA189. Der Deutschen Umwelthilfe weigert sich die Behörde bis heute, EA288-Akten zur Einsicht zu übergeben, obwohl zu dem Vorgang ein rechtskräftiger Beschluss eines Gerichts vorliegt.
5. Dieselgate 2.0: Darüber hinaus kommt Dieselgate 2.0 derzeit ins Rollen. Betroffen ist unter anderem der Nachfolgemotor des EA189. Auch im EA288 sollen Abschalteinrichtungen verbaut worden sein. Dabei geht es nicht nur um das Thermofenster. Gleiches gilt für die 3-Liter-Motoren EA897 und EA896. Die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile steigt seit Monaten bei allen Motoren an. Am Oberlandesgericht in Köln ist VW in einem EA288 Fall am 19. Februar 2021 zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden (Az. 19 U 151/20). Auch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer konnte bereits erste Verurteilungen des VW-Konzerns erzielen.  

Die Kanzlei rät vor diesen Hintergründen betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. VW hat im großen Stil Motoren manipuliert. Die Fahrzeuge sind im Wert gemindert. Und die Chancen stehen vor Gericht sehr gut, Schadensersatz zu erstreiten. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 19.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Pressekontakt:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 – 0
Fax: 07821 / 92 37 68 – 889
Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307
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BGH fällt verbraucherfreundliches Urteil im Diesel-AbgasskandalVW muss Kläger Finanzierungskosten erstattenEA189-Klagen lohnen sich auch 2021

13.04.2021 – 14:30

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

BGH fällt verbraucherfreundliches Urteil im Diesel-Abgasskandal
VW muss Kläger Finanzierungskosten erstatten
EA189-Klagen lohnen sich auch 2021


















Lahr (ots)

Der erste Diesel-Abgasskandal bei Volkswagen um den Motor EA189 ist noch längst nicht zu Ende. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13. April 2020 ein verbraucherfreundliches Urteil zur Erstattung von Finanzierungskosten beim Autokauf verkündet (Az. VI ZR 274/20). Nach Ansicht des BGH sind die Kosten der Finanzierung wie etwa Zinsen und Gebühren dem Verbraucher zu erstatten, wenn seine Klage im Abgasskandal erfolgreich war. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wertet das Urteil als Meilenstein im Kampf für mehr Verbraucherschutz.

Für VW ist der erste Dieselskandal nicht ausgestanden. Erstens ist nichts verjährt. Zweitens gibt es Indizien, wonach das Software-Update zum EA189 unzulässig ist. Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Verbrauchern die kostenlose Beratung im kanzleieigenen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Dieselskandal. Die Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt.

Deutliches Signal für mehr Verbraucherschutz durch den BGH

Für Kunden von Autobauern hat der BGH mit seinem vorliegenden Urteil ein verbraucherfreundliches Signal gesetzt. Sind Verbraucher sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt worden, haben sie nicht nur ein Anrecht auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, sondern auch auf die Erstattung der Finanzierungskosten für das Auto. Rund 65 Prozent der Neuwagen in Deutschland werden von Banken finanziert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Eckdaten zum BGH-Urteil kurz zusammen:

-  Die Klägerin erwarb im Februar 2013 von einem Autohaus einen gebrauchten VW Golf. Den Kaufpreis bezahlte sie zum Teil in bar, den Rest finanzierte sie mit einem Darlehen der Volkswagen Bank. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs EA189, Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet. 
-  Die Vorinstanzen haben VW aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB zu Schadensersatz verurteilt. Strittig war zum Schluss noch die Frage, ob VW auch die Finanzierungskosten des Fahrzeugs in Höhe von 3.275,55 EUR (Darlehenszinsen und Kreditausfallversicherung) ersetzen muss. 
-  Der sechste Zivilsenat urteilte, dass die Klägerin so zu stellen sei, als wäre es nicht zu dem Autokauf gekommen. "Hätte die Klägerin das Fahrzeug nicht gekauft, hätte sie den Kaufpreis nicht mit einem Darlehen der Volkswagen Bank teilweise finanziert. Die Beklagte hat daher neben dem Kaufpreis für das Fahrzeug auch die Finanzierungskosten in voller Höhe zu erstatten", so der BGH in seiner Begründung. Durch die Finanzierung hatte die Klägerin keinen Liquiditätsvorteil. Dadurch erhöhten die Finanzierungskosten den objektiven Wert des Fahrzeugs nicht und vergrößerten damit auch nicht den Gebrauchsvorteil, den die Klägerin aus der Nutzung des Fahrzeugs gezogen hat. Deshalb lehnte der Senat es auch ab, die Finanzierung in den schadensmindernden Vorteilsausgleich miteinzubeziehen.  

Der VW-Abgasskandal ist noch lange nicht zu Ende

Nach den zahlreichen Urteilen des BGH im Diesel-Abgasskandal von VW war für viele Beobachter der Eindruck erweckt worden, dass der Autobauer mit einem blauen Auge davongekommen ist. Doch der Skandal ist noch lange nicht ausgestanden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Fakten zur großen Diesel-Manipulation bei der VW AG zusammen:

1. Nichts verjährt: Im ersten Diesel-Abgasskandal ist noch nichts verjährt. Zwei Oberlandesgerichte haben VW aufgrund §852 BGB zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Endgültig verjährt der Skandal somit erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs. Damit sind auch aktuell im Jahr 2021 Klagen noch erfolgsversprechend. Dabei spielt es keine Rolle, dass der BGH in seinem Urteil vom 17. Dezember 2020 zum Schluss gekommen ist, dass der Abgasskandal in einem Spezialfall bereits Ende 2018 verjährt ist (Az. VI ZR 739/20). Der BGH hat nur über die übliche dreijährige Verjährung nach § 195, 199 BGB verhandelt. Ist diese Verjährung bereits eingetreten, gibt es trotzdem Ansprüche - und zwar auf den sogenannten Restschadensersatz. Auch hier steigt mittlerweile die Zahl der Gerichte, die diesen Anspruch den Verbrauchern gewähren. Und auch der BGH hat sich in seinem Urteil zum Thema Verjährung im Fall VW nicht ablehnend zum Restschadensersatzanspruch geäußert, sondern nur darauf hingewiesen, dass der Kläger diesen Anspruch vor Gericht vortragen müsse. Voraussetzung für den Anspruch auf Restschadensersatz ist das Vorliegen einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Verbrauchers. Aber diese Schädigung nach §826 BGB hat der BGH am 25. Mai 2020 höchstrichterlich festgestellt (Az.VI ZR 252/19).
2. Problem Software-Update: Auch das Software-Update zum Skandalmotor EA189 bleibt weiter in der Kritik. Das zeigt auch der KBA-Rückruf zum VW-Modell EOS. Bereits im September 2020 ordnete das KBA an: "Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. erhöhte Emissionswerte auch nach Durchführung der Aktion 23R7." Übersetzt bedeutet das: Trotz Software-Updates (Aktion 23R7) wird die Abgasreinigung auf illegale Weise manipuliert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hält das Update zum EA189 daher für unzulässig. Zwar hat der BGH in einem ersten Beschluss am 9. März 2021 das Software-Update für zulässig erklärt, aber nur, weil der Kläger keinen Nachweis vorgetragen hatte, ob VW das KBA beim Einbau eines Thermofensters in das Update getäuscht habe (Az. VI ZR 889/20). Und gerade der EOS-Fall mit dem verpflichtenden Rückruf durch das KBA zeigt, dass mit dem Update etwas nicht in Ordnung sein kann. 
3. EuGH: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 17. Dezember 2020 Abschalteinrichtungen generell für unzulässig erklärt (Az. C-693/18). Das von den Autobauern gerne für Abgasmanipulationen angeführte Argument des Motorschutzes haben die Luxemburger Richter damit zu den Akten befördert. Die Klausel zum Motorschutz greift erst, wenn das Fahrzeug - salopp gesagt - vor der Explosion steht oder Gefahr für die Insassen besteht. Versottung und erhöhter Verschleiß des Motors, was die Autobauer gerne als Begründung anführen, spielt keine Rolle. Damit ist das Thermofenster ebenfalls illegal. 
4. Thermofenster: Der BGH hält den Einbau eines solchen Thermofensters nicht von vornherein für eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung der Verbraucher. In einem Beschluss vom 19. Januar 2021 zu einem Daimler-Fall macht der BGH jedoch auch klar, dass Kläger ausführen müssten, ob Autobauer zum Beispiel das KBA getäuscht haben (Az. VI ZR 433/19). Trifft das zu, steht nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, einer Verurteilung nichts mehr im Wege. Da das KBA sich mit allen juristischen Mitteln wehrt, Ermittlungsakten beispielsweise zum EA288 offenzulegen, geht Dr. Stoll & Sauer davon aus, dass die Behörde etwas zu verbergen hat. Der EA288 ist das Nachfolgemodell des Skandalmotors EA189. Der Deutschen Umwelthilfe weigert sich die Behörde bis heute, EA288-Akten zur Einsicht zu übergeben, obwohl zu dem Vorgang ein rechtskräftiger Beschluss eines Gerichts vorliegt.
5. Dieselgate 2.0: Darüber hinaus kommt Dieselgate 2.0 derzeit ins Rollen. Betroffen ist unter anderem der Nachfolgemotor des EA189. Auch im EA288 sollen Abschalteinrichtungen verbaut worden sein. Dabei geht es nicht nur um das Thermofenster. Gleiches gilt für die 3-Liter-Motoren EA897 und EA896. Die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile steigt seit Monaten bei allen Motoren an. Am Oberlandesgericht in Köln ist VW in einem EA288 Fall am 19. Februar 2021 zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden (Az. 19 U 151/20). Auch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer konnte bereits erste Verurteilungen des VW-Konzerns erzielen.  

Die Kanzlei rät vor diesen Hintergründen betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. VW hat im großen Stil Motoren manipuliert. Die Fahrzeuge sind im Wert gemindert. Und die Chancen stehen vor Gericht sehr gut, Schadensersatz zu erstreiten. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 19.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Pressekontakt:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 – 0
Fax: 07821 / 92 37 68 – 889
Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
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Veröffentlicht am

BGH fällt verbraucherfreundliches Urteil im Diesel-AbgasskandalVW muss Kläger Finanzierungskosten erstattenEA189-Klagen lohnen sich auch 2021

13.04.2021 – 14:30

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

BGH fällt verbraucherfreundliches Urteil im Diesel-Abgasskandal
VW muss Kläger Finanzierungskosten erstatten
EA189-Klagen lohnen sich auch 2021


















Lahr (ots)

Der erste Diesel-Abgasskandal bei Volkswagen um den Motor EA189 ist noch längst nicht zu Ende. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13. April 2020 ein verbraucherfreundliches Urteil zur Erstattung von Finanzierungskosten beim Autokauf verkündet (Az. VI ZR 274/20). Nach Ansicht des BGH sind die Kosten der Finanzierung wie etwa Zinsen und Gebühren dem Verbraucher zu erstatten, wenn seine Klage im Abgasskandal erfolgreich war. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wertet das Urteil als Meilenstein im Kampf für mehr Verbraucherschutz.

Für VW ist der erste Dieselskandal nicht ausgestanden. Erstens ist nichts verjährt. Zweitens gibt es Indizien, wonach das Software-Update zum EA189 unzulässig ist. Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Verbrauchern die kostenlose Beratung im kanzleieigenen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Dieselskandal. Die Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt.

Deutliches Signal für mehr Verbraucherschutz durch den BGH

Für Kunden von Autobauern hat der BGH mit seinem vorliegenden Urteil ein verbraucherfreundliches Signal gesetzt. Sind Verbraucher sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt worden, haben sie nicht nur ein Anrecht auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, sondern auch auf die Erstattung der Finanzierungskosten für das Auto. Rund 65 Prozent der Neuwagen in Deutschland werden von Banken finanziert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Eckdaten zum BGH-Urteil kurz zusammen:

-  Die Klägerin erwarb im Februar 2013 von einem Autohaus einen gebrauchten VW Golf. Den Kaufpreis bezahlte sie zum Teil in bar, den Rest finanzierte sie mit einem Darlehen der Volkswagen Bank. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs EA189, Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet. 
-  Die Vorinstanzen haben VW aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB zu Schadensersatz verurteilt. Strittig war zum Schluss noch die Frage, ob VW auch die Finanzierungskosten des Fahrzeugs in Höhe von 3.275,55 EUR (Darlehenszinsen und Kreditausfallversicherung) ersetzen muss. 
-  Der sechste Zivilsenat urteilte, dass die Klägerin so zu stellen sei, als wäre es nicht zu dem Autokauf gekommen. "Hätte die Klägerin das Fahrzeug nicht gekauft, hätte sie den Kaufpreis nicht mit einem Darlehen der Volkswagen Bank teilweise finanziert. Die Beklagte hat daher neben dem Kaufpreis für das Fahrzeug auch die Finanzierungskosten in voller Höhe zu erstatten", so der BGH in seiner Begründung. Durch die Finanzierung hatte die Klägerin keinen Liquiditätsvorteil. Dadurch erhöhten die Finanzierungskosten den objektiven Wert des Fahrzeugs nicht und vergrößerten damit auch nicht den Gebrauchsvorteil, den die Klägerin aus der Nutzung des Fahrzeugs gezogen hat. Deshalb lehnte der Senat es auch ab, die Finanzierung in den schadensmindernden Vorteilsausgleich miteinzubeziehen.  

Der VW-Abgasskandal ist noch lange nicht zu Ende

Nach den zahlreichen Urteilen des BGH im Diesel-Abgasskandal von VW war für viele Beobachter der Eindruck erweckt worden, dass der Autobauer mit einem blauen Auge davongekommen ist. Doch der Skandal ist noch lange nicht ausgestanden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Fakten zur großen Diesel-Manipulation bei der VW AG zusammen:

1. Nichts verjährt: Im ersten Diesel-Abgasskandal ist noch nichts verjährt. Zwei Oberlandesgerichte haben VW aufgrund §852 BGB zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Endgültig verjährt der Skandal somit erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs. Damit sind auch aktuell im Jahr 2021 Klagen noch erfolgsversprechend. Dabei spielt es keine Rolle, dass der BGH in seinem Urteil vom 17. Dezember 2020 zum Schluss gekommen ist, dass der Abgasskandal in einem Spezialfall bereits Ende 2018 verjährt ist (Az. VI ZR 739/20). Der BGH hat nur über die übliche dreijährige Verjährung nach § 195, 199 BGB verhandelt. Ist diese Verjährung bereits eingetreten, gibt es trotzdem Ansprüche - und zwar auf den sogenannten Restschadensersatz. Auch hier steigt mittlerweile die Zahl der Gerichte, die diesen Anspruch den Verbrauchern gewähren. Und auch der BGH hat sich in seinem Urteil zum Thema Verjährung im Fall VW nicht ablehnend zum Restschadensersatzanspruch geäußert, sondern nur darauf hingewiesen, dass der Kläger diesen Anspruch vor Gericht vortragen müsse. Voraussetzung für den Anspruch auf Restschadensersatz ist das Vorliegen einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Verbrauchers. Aber diese Schädigung nach §826 BGB hat der BGH am 25. Mai 2020 höchstrichterlich festgestellt (Az.VI ZR 252/19).
2. Problem Software-Update: Auch das Software-Update zum Skandalmotor EA189 bleibt weiter in der Kritik. Das zeigt auch der KBA-Rückruf zum VW-Modell EOS. Bereits im September 2020 ordnete das KBA an: "Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. erhöhte Emissionswerte auch nach Durchführung der Aktion 23R7." Übersetzt bedeutet das: Trotz Software-Updates (Aktion 23R7) wird die Abgasreinigung auf illegale Weise manipuliert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hält das Update zum EA189 daher für unzulässig. Zwar hat der BGH in einem ersten Beschluss am 9. März 2021 das Software-Update für zulässig erklärt, aber nur, weil der Kläger keinen Nachweis vorgetragen hatte, ob VW das KBA beim Einbau eines Thermofensters in das Update getäuscht habe (Az. VI ZR 889/20). Und gerade der EOS-Fall mit dem verpflichtenden Rückruf durch das KBA zeigt, dass mit dem Update etwas nicht in Ordnung sein kann. 
3. EuGH: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 17. Dezember 2020 Abschalteinrichtungen generell für unzulässig erklärt (Az. C-693/18). Das von den Autobauern gerne für Abgasmanipulationen angeführte Argument des Motorschutzes haben die Luxemburger Richter damit zu den Akten befördert. Die Klausel zum Motorschutz greift erst, wenn das Fahrzeug - salopp gesagt - vor der Explosion steht oder Gefahr für die Insassen besteht. Versottung und erhöhter Verschleiß des Motors, was die Autobauer gerne als Begründung anführen, spielt keine Rolle. Damit ist das Thermofenster ebenfalls illegal. 
4. Thermofenster: Der BGH hält den Einbau eines solchen Thermofensters nicht von vornherein für eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung der Verbraucher. In einem Beschluss vom 19. Januar 2021 zu einem Daimler-Fall macht der BGH jedoch auch klar, dass Kläger ausführen müssten, ob Autobauer zum Beispiel das KBA getäuscht haben (Az. VI ZR 433/19). Trifft das zu, steht nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, einer Verurteilung nichts mehr im Wege. Da das KBA sich mit allen juristischen Mitteln wehrt, Ermittlungsakten beispielsweise zum EA288 offenzulegen, geht Dr. Stoll & Sauer davon aus, dass die Behörde etwas zu verbergen hat. Der EA288 ist das Nachfolgemodell des Skandalmotors EA189. Der Deutschen Umwelthilfe weigert sich die Behörde bis heute, EA288-Akten zur Einsicht zu übergeben, obwohl zu dem Vorgang ein rechtskräftiger Beschluss eines Gerichts vorliegt.
5. Dieselgate 2.0: Darüber hinaus kommt Dieselgate 2.0 derzeit ins Rollen. Betroffen ist unter anderem der Nachfolgemotor des EA189. Auch im EA288 sollen Abschalteinrichtungen verbaut worden sein. Dabei geht es nicht nur um das Thermofenster. Gleiches gilt für die 3-Liter-Motoren EA897 und EA896. Die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile steigt seit Monaten bei allen Motoren an. Am Oberlandesgericht in Köln ist VW in einem EA288 Fall am 19. Februar 2021 zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden (Az. 19 U 151/20). Auch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer konnte bereits erste Verurteilungen des VW-Konzerns erzielen.  

Die Kanzlei rät vor diesen Hintergründen betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. VW hat im großen Stil Motoren manipuliert. Die Fahrzeuge sind im Wert gemindert. Und die Chancen stehen vor Gericht sehr gut, Schadensersatz zu erstreiten. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 19.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Pressekontakt:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 – 0
Fax: 07821 / 92 37 68 – 889
Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
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https://www.dr-stoll-kollegen.de/

Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt

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Khiron erhält Akkreditierung für medizinische Cannabis-Fortbildung in Großbritannien und arbeitet mit dem Unternehmen Cellen Therapeutics zusammen, um die Ausbildung von Klinikern zu verbessern

13.04.2021 – 17:34

Khiron Life Sciences Corp.

Khiron erhält Akkreditierung für medizinische Cannabis-Fortbildung in Großbritannien und arbeitet mit dem Unternehmen Cellen Therapeutics zusammen, um die Ausbildung von Klinikern zu verbessern


















Toronto (ots/PRNewswire)

- Unternehmen hat britische CPD-Akkreditierung ("Continuing Professional Development") für seine globale Fortbildungsplattform Khiron Academy erhalten 
- Mediziner können nun CPD-Punkte durch Khirons medizinisches Cannabis-Fortbildungs- programm erwerben 
- Unternehmen leistet mit der strategischen Partnerschaft mit Cellen Therapeutics, einem führenden Unternehmen im Bereich des digitalen Gesundheitswesens in Großbritannien, einen wichtigen Beitrag, um den Zugang von Patienten zu medizinischem Cannabis zu verbessern 
- Khiron ist mit fast 1.000 medizinischen Fachkräften für die Khiron Academy-Schulungen in Lateinamerika und Großbritannien führender internationaler Fortbilder für medizinisches Cannabis 

Khiron Life Sciences Corp. („Khiron“ oder das „Unternehmen“) (TSXV: KHRN) (OTCQX: KHRNF) (Frankfurt: A2JMZC), ein führendes vertikal integriertes Cannabisunternehmen mit Kerngeschäften in Lateinamerika und Europa, freut sich bekannt zu geben, dass die Khiron Academy, die globale medizinische Cannabis-Fortbildungsplattform des Unternehmens, die britische Akkreditierung für die kontinuierliche berufliche Weiterbildung („CPD“) erhalten hat.

Darüber hinaus ist das Unternehmen nach der Akkreditierung eine strategische Partnerschaft mit Cellen Therapeutics eingegangen, einem führenden Unternehmen im Bereich des digitalen Gesundheitswesens in Großbritannien und Gründungsmitglied der britischen Beobach- tungsstudie Project Twenty21, um den Zugang von Patienten zu medizinischem Cannabis zunächst durch Fortbildung zu verbessern. Die Khiron Academy wird Verschreibern in Großbritannien zur Verfügung gestellt, die sich bei Cellen’s MedCanHub, einem aufstrebenden Fortbildungsportal, registriert haben. Cellen ist Marktführer und dafür bekannt, mit Leva die erste digitale Schmerzklinik Großbritanniens eingeführt zu haben.

Tejinder Virk, Präsident von Khiron Europe, kommentiert: „Im letzten Jahr hat Khiron einen direkten Zusammenhang zwischen der Weiterbildung von Ärzten und dem Zugang von Patienten festgestellt. Mit der CPD-Akkreditierung der Khiron Academy und durch unsere strategische Partnerschaft mit Cellen Therapeutics sind wir in der Lage, eine wachsende Zahl von medizinischen Fachkräften zu erreichen und im Gegenzug Patienten einen besseren Zugang zu medizinischen Cannabisprodukten zu ermöglichen.“

Eric Bystrom, CEO von Cellen, fügt hinzu: „Wir freuen uns, mit Khiron zusammenzuarbeiten, um verschreibende Fachleute in Großbritannien zu schulen. Khiron ist ein Weltmarktführer in der medizinischen Cannabis-Fortbildung. Wir teilen gemeinsame Werte bei der Verbesserung von Patientenleben durch die Fortbildung von Ärzten und die Optimierung des Standards der medizinischen Versorgung. Unser Ziel ist es, einen praktischen Leitfaden für die verantwortungsvolle Verschreibung von sicheren und wirksamen medizinischen Cannabisprodukten für Patienten zu erstellen.“

Khiron nutzt weiterhin die vom Unternehmen entwickelten Fortbildungsmaterialien, um medizinisches Fachpersonal zu schulen und profitiert von den in Lateinamerika generierten klinischen Daten von Tausenden von Khiron-Patienten. Neben dem MedCanHub von Cellen steht die Khiron Academy den Mitgliedern der Medical Cannabis Clinicians Society (MCCS) zur Verfügung und ist das Herzstück der Ausbildung von verschreibenden Fachkräften für Project Twenty21, einer von Drug Science in Großbritannien unterstützten Beobachtungsstudie mit 20.000 Patienten.

Bis heute hat das Unternehmen fast 1000 medizinische Fachkräfte in Lateinamerika und Großbritannien geschult. Im letzten Jahr haben die von Khiron geschulten Ärzte in Lateinamerika mehr als 13.000 Verschreibungen ausgestellt, mit einer monatlichen Wachstumsrate von fast 50%. Die Khiron Academy wird eine Plattform für die Weitergabe des klinischen Fachwissens des Unternehmens in Verbindung mit klinischen Daten aus den eigenen Kliniken von Khiron in Lateinamerika sein.

Über Khiron Life Sciences Corp.

Khiron ist ein vertikal integriertes medizinisches und CPG-Cannabisunternehmen mit Kerngeschäften in Lateinamerika und operativen Aktivitäten in Europa und Nordamerika. Khiron ist der führende Anbieter von medizinischem Cannabis in Kolumbien und das erste Unternehmen, das in Kolumbien eine Lizenz für den Anbau, die Produktion, den nationalen Vertrieb und Verkauf sowie den internationalen Export von medizinischen Cannabisprodukten mit niedrigem und hohem THC-Gehalt erhalten hat. Das Unternehmen verantwortet die Ausstellung medizinischer Cannabisrezepte in Kolumbien, Peru, Deutschland und Großbritannien und ist in der Lage, 2021 mit dem Verkauf in Mexiko und Brasilien zu beginnen.

Durch den Einsatz eigener medizinischer Kliniken und eigener Telemedizin-Plattformen kombiniert Khiron einen patientenorientierten Ansatz, Schulungsprogramme für Ärzte, wissenschaftliche Expertise, Produktinnovationen und landwirtschaftliche Infrastruktur, um Verschreibungen und Markentreue zu fördern. Die Wellbeing-Einheit des Unternehmens hat mit KUIDA die erste CBD-Hautpflegemarke in Kolumbien auf den Markt gebracht, die inzwischen in mehreren Ländern in Lateinamerika, den USA und Großbritannien vermarktet wird. Das Unternehmen wird von Mitgründer und Chief Executive Officer, Alvaro Torres, zusammen mit einem erfahrenen und vielseitigen Führungsteam und dem Board of Directors geleitet.

Weitere Informationen auf www.khiron.ca

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung kann bestimmte „zukunftsgerichtete Informationen“ und „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze enthalten. Alle hierin enthaltenen Informationen, die nicht historischer Natur sind, können zukunftsgerichtete Informationen darstellen. Khiron ist nicht verpflichtet, Analysen, Erwartungen oder Aussagen von Dritten in Bezug auf Khiron, seine Wertpapiere oder Finanz- oder Betriebsergebnisse (soweit zutreffend) zu kommentieren. Obwohl Khiron der Ansicht ist, dass die Erwartungen, die sich in den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung widerspiegeln, vernünftig sind, basieren diese zukunftsgerichteten Aussagen auf Erwartungen, Faktoren und Annahmen in Bezug auf zukünftige Ereignisse, die sich als ungenau erweisen können und zahlreichen Risiken und Ungewissheiten unterliegen, von denen einige außerhalb der Kontrolle von Khiron liegen, einschließlich der Risikofaktoren, die in Khirons Jahresinformationsblatt erörtert werden, das auf Khirons SEDAR-Profil unter www.sedar.com verfügbar ist. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Informationen werden ausdrücklich durch diese Vorsichtsmaßnahme eingeschränkt und gelten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Khiron lehnt jede Absicht ab und ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Informationen zu aktualisieren oder zu revidieren, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben, sei es aufgrund von neuen Informationen, zukünftigen Ereignissen oder aus anderen Gründen.

Weder die TSXV noch ihr Regulierungsdienstleister (wie dieser Begriff in den Richtlinien der TSXV definiert ist) übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Pressemitteilung.

Kontakt für Investoren:
Paola Ricardo
E: investors@khiron.ca
T: +1 (647) 556-5750 

Pressekontakt:

Peter Leis
Europa Kommunikationsmanager
E: pleis.ext@khiron.ca
Khiron Europa:
Tejinder Virk
Europa Präsident
E: tvirk@khiron.ca

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Salzburger Jungunternehmen erhält Zulassung für Kanada USA

13.04.2021 – 11:16

OZONOS GmbH

Salzburger Jungunternehmen erhält Zulassung für Kanada USA


















Salzburg (ots)

Mit ihren innovativen mobilen Aircleanern ist die Salzburger OZONOS GmbH Vorreiter im Bereich der Luftreinigung. Nun wagt das 2017 gegründete Start-up den Sprung über den großen Teich. Als erster Ozonluftreiniger erhielt das Produkt die Zertifizierung UL Listed für den nordamerikanischen Markt.

„Wir sind unglaublich stolz“, freut sich OZONOS CEO Fredy Scheucher. „Hinter der Zertifizierung steckt viel Arbeit und beeindruckendes Know-How. Nicht ohne Grund hat es vor uns niemand geschafft, diese Zulassung zu erhalten.“

Pionierarbeit ist der erst 4 Jahre jungen OZONOS GmbH nicht fremd. Die mobilen Luftreiniger basieren auf einer mehrfach patentierten Weiterentwicklung der Ozontechnologie. Während sogenannte Ozongeneratoren bekanntermaßen gefährlich sind, produziert der OZONOS nur geringste Mengen an Ozon und ist nachweislich unbedenklich für Mensch und Tier. Die von der Natur inspirierte Funktionsweise eignet sich im Alltag damit optimal für die Beseitigung von Gerüchen und Aerosolfetten, aber auch Allergenen und Krankheitserregern.

„Uns war es von Anfang an wichtig, dass unsere Produkte mit Hochwertigkeit und Seriosität überzeugen“, so Scheucher. „Deshalb haben wir den OZONOS AC-I 2018 über unseren Produzenten vom TÜV SÜD prüfen lassen. Als weltweit erster Ozonluftreiniger erhielt das Produkt damals eine Haushaltsgerätezulassung und Unbedenklichkeitsbescheinigung. Das war ein Meilenstein.“

Seitdem kommt der mobile Aircleaner nicht nur in Privathaushalten zum Einsatz, sondern auch in der Hotellerie und Gastronomie, in Kindergärten, Schulen, Reisebussen, und bei zahlreichen Ärzten. Die Aufmerksamkeit stieg nicht zuletzt durch das COVID-19 Virus, gegen welches der OZONOS nachweislich eingesetzt werden kann.

Die Expansion nach Nordamerika, als nächster großer Schritt, barg vor allem eine große Herausforderung: die Zertifizierung durch Underwriters Laboratories Inc. als Haushaltsgerät. „UL ist weltweit eine der wichtigsten unabhängigen Einrichtungen für die Prüfung und Zertifizierung von Materialien, Komponenten und Endprodukten im Bereich Produktsicherheit. Um die mobilen Aircleaner an die Anforderungen von UL anzupassen, wurde das aktuelle Gerät für den amerikanischen Markt optimiert. Das Ergebnis: Ein Mehr an Mobilität, Variabilität und Internationalität“, erklärt Klaus Seelenbacher, Projektleiter beim OZONOS Produzenten Digital Elektronik.

Anfang des Jahres stand dem Markteintritt in Kanada und den USA somit nichts mehr im Wege. Der kanadische Distributionspartner CIRVIS Consulting Inc. hielt im Januar die ersten Aircleaner in den Händen und konnte bereits die ersten Kunden für die revolutionäre Luftreinigungstechnologie gewinnen. Fredy Scheucher: „Wir sind uns sicher, dass der OZONOS auch auf dem nordamerikanischen Markt überzeugen wird. Es gibt auch dort nichts Vergleichbares. Wir freuen uns sehr über diesen neuen Meilenstein.“

Pressekontakt:

OZONOS – Ihr Ansprechpartner für Presse und Marketing
Iris Ranner, Head of Marketing
presse@ozonos.com
Tel: +43 (0) 662 238 288 0

CIRVIS Consulting Inc. – Generalimporteur Kanada und USA
www.myozonos.com

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BGH fällt verbraucherfreundliches Urteil im Diesel-AbgasskandalVW muss Kläger Finanzierungskosten erstattenEA189-Klagen lohnen sich auch 2021

13.04.2021 – 14:30

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

BGH fällt verbraucherfreundliches Urteil im Diesel-Abgasskandal
VW muss Kläger Finanzierungskosten erstatten
EA189-Klagen lohnen sich auch 2021


















Lahr (ots)

Der erste Diesel-Abgasskandal bei Volkswagen um den Motor EA189 ist noch längst nicht zu Ende. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13. April 2020 ein verbraucherfreundliches Urteil zur Erstattung von Finanzierungskosten beim Autokauf verkündet (Az. VI ZR 274/20). Nach Ansicht des BGH sind die Kosten der Finanzierung wie etwa Zinsen und Gebühren dem Verbraucher zu erstatten, wenn seine Klage im Abgasskandal erfolgreich war. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wertet das Urteil als Meilenstein im Kampf für mehr Verbraucherschutz.

Für VW ist der erste Dieselskandal nicht ausgestanden. Erstens ist nichts verjährt. Zweitens gibt es Indizien, wonach das Software-Update zum EA189 unzulässig ist. Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Verbrauchern die kostenlose Beratung im kanzleieigenen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Dieselskandal. Die Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt.

Deutliches Signal für mehr Verbraucherschutz durch den BGH

Für Kunden von Autobauern hat der BGH mit seinem vorliegenden Urteil ein verbraucherfreundliches Signal gesetzt. Sind Verbraucher sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt worden, haben sie nicht nur ein Anrecht auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, sondern auch auf die Erstattung der Finanzierungskosten für das Auto. Rund 65 Prozent der Neuwagen in Deutschland werden von Banken finanziert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Eckdaten zum BGH-Urteil kurz zusammen:

-  Die Klägerin erwarb im Februar 2013 von einem Autohaus einen gebrauchten VW Golf. Den Kaufpreis bezahlte sie zum Teil in bar, den Rest finanzierte sie mit einem Darlehen der Volkswagen Bank. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs EA189, Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet. 
-  Die Vorinstanzen haben VW aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB zu Schadensersatz verurteilt. Strittig war zum Schluss noch die Frage, ob VW auch die Finanzierungskosten des Fahrzeugs in Höhe von 3.275,55 EUR (Darlehenszinsen und Kreditausfallversicherung) ersetzen muss. 
-  Der sechste Zivilsenat urteilte, dass die Klägerin so zu stellen sei, als wäre es nicht zu dem Autokauf gekommen. "Hätte die Klägerin das Fahrzeug nicht gekauft, hätte sie den Kaufpreis nicht mit einem Darlehen der Volkswagen Bank teilweise finanziert. Die Beklagte hat daher neben dem Kaufpreis für das Fahrzeug auch die Finanzierungskosten in voller Höhe zu erstatten", so der BGH in seiner Begründung. Durch die Finanzierung hatte die Klägerin keinen Liquiditätsvorteil. Dadurch erhöhten die Finanzierungskosten den objektiven Wert des Fahrzeugs nicht und vergrößerten damit auch nicht den Gebrauchsvorteil, den die Klägerin aus der Nutzung des Fahrzeugs gezogen hat. Deshalb lehnte der Senat es auch ab, die Finanzierung in den schadensmindernden Vorteilsausgleich miteinzubeziehen.  

Der VW-Abgasskandal ist noch lange nicht zu Ende

Nach den zahlreichen Urteilen des BGH im Diesel-Abgasskandal von VW war für viele Beobachter der Eindruck erweckt worden, dass der Autobauer mit einem blauen Auge davongekommen ist. Doch der Skandal ist noch lange nicht ausgestanden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Fakten zur großen Diesel-Manipulation bei der VW AG zusammen:

1. Nichts verjährt: Im ersten Diesel-Abgasskandal ist noch nichts verjährt. Zwei Oberlandesgerichte haben VW aufgrund §852 BGB zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Endgültig verjährt der Skandal somit erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs. Damit sind auch aktuell im Jahr 2021 Klagen noch erfolgsversprechend. Dabei spielt es keine Rolle, dass der BGH in seinem Urteil vom 17. Dezember 2020 zum Schluss gekommen ist, dass der Abgasskandal in einem Spezialfall bereits Ende 2018 verjährt ist (Az. VI ZR 739/20). Der BGH hat nur über die übliche dreijährige Verjährung nach § 195, 199 BGB verhandelt. Ist diese Verjährung bereits eingetreten, gibt es trotzdem Ansprüche - und zwar auf den sogenannten Restschadensersatz. Auch hier steigt mittlerweile die Zahl der Gerichte, die diesen Anspruch den Verbrauchern gewähren. Und auch der BGH hat sich in seinem Urteil zum Thema Verjährung im Fall VW nicht ablehnend zum Restschadensersatzanspruch geäußert, sondern nur darauf hingewiesen, dass der Kläger diesen Anspruch vor Gericht vortragen müsse. Voraussetzung für den Anspruch auf Restschadensersatz ist das Vorliegen einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Verbrauchers. Aber diese Schädigung nach §826 BGB hat der BGH am 25. Mai 2020 höchstrichterlich festgestellt (Az.VI ZR 252/19).
2. Problem Software-Update: Auch das Software-Update zum Skandalmotor EA189 bleibt weiter in der Kritik. Das zeigt auch der KBA-Rückruf zum VW-Modell EOS. Bereits im September 2020 ordnete das KBA an: "Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. erhöhte Emissionswerte auch nach Durchführung der Aktion 23R7." Übersetzt bedeutet das: Trotz Software-Updates (Aktion 23R7) wird die Abgasreinigung auf illegale Weise manipuliert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hält das Update zum EA189 daher für unzulässig. Zwar hat der BGH in einem ersten Beschluss am 9. März 2021 das Software-Update für zulässig erklärt, aber nur, weil der Kläger keinen Nachweis vorgetragen hatte, ob VW das KBA beim Einbau eines Thermofensters in das Update getäuscht habe (Az. VI ZR 889/20). Und gerade der EOS-Fall mit dem verpflichtenden Rückruf durch das KBA zeigt, dass mit dem Update etwas nicht in Ordnung sein kann. 
3. EuGH: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 17. Dezember 2020 Abschalteinrichtungen generell für unzulässig erklärt (Az. C-693/18). Das von den Autobauern gerne für Abgasmanipulationen angeführte Argument des Motorschutzes haben die Luxemburger Richter damit zu den Akten befördert. Die Klausel zum Motorschutz greift erst, wenn das Fahrzeug - salopp gesagt - vor der Explosion steht oder Gefahr für die Insassen besteht. Versottung und erhöhter Verschleiß des Motors, was die Autobauer gerne als Begründung anführen, spielt keine Rolle. Damit ist das Thermofenster ebenfalls illegal. 
4. Thermofenster: Der BGH hält den Einbau eines solchen Thermofensters nicht von vornherein für eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung der Verbraucher. In einem Beschluss vom 19. Januar 2021 zu einem Daimler-Fall macht der BGH jedoch auch klar, dass Kläger ausführen müssten, ob Autobauer zum Beispiel das KBA getäuscht haben (Az. VI ZR 433/19). Trifft das zu, steht nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, einer Verurteilung nichts mehr im Wege. Da das KBA sich mit allen juristischen Mitteln wehrt, Ermittlungsakten beispielsweise zum EA288 offenzulegen, geht Dr. Stoll & Sauer davon aus, dass die Behörde etwas zu verbergen hat. Der EA288 ist das Nachfolgemodell des Skandalmotors EA189. Der Deutschen Umwelthilfe weigert sich die Behörde bis heute, EA288-Akten zur Einsicht zu übergeben, obwohl zu dem Vorgang ein rechtskräftiger Beschluss eines Gerichts vorliegt.
5. Dieselgate 2.0: Darüber hinaus kommt Dieselgate 2.0 derzeit ins Rollen. Betroffen ist unter anderem der Nachfolgemotor des EA189. Auch im EA288 sollen Abschalteinrichtungen verbaut worden sein. Dabei geht es nicht nur um das Thermofenster. Gleiches gilt für die 3-Liter-Motoren EA897 und EA896. Die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile steigt seit Monaten bei allen Motoren an. Am Oberlandesgericht in Köln ist VW in einem EA288 Fall am 19. Februar 2021 zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden (Az. 19 U 151/20). Auch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer konnte bereits erste Verurteilungen des VW-Konzerns erzielen.  

Die Kanzlei rät vor diesen Hintergründen betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. VW hat im großen Stil Motoren manipuliert. Die Fahrzeuge sind im Wert gemindert. Und die Chancen stehen vor Gericht sehr gut, Schadensersatz zu erstreiten. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 19.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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Veröffentlicht am

SÜBA goes international: Renommierter österreichischer Bauträger expandiert nach Deutschland

13.04.2021 – 09:12

alpha_z Kommunikationsberatung GmbH

SÜBA goes international: Renommierter österreichischer Bauträger expandiert nach Deutschland


















Wien (ots)

Wien, 13. April 2021 – Gemeinsam mit Alleineigentümer Klemens Hallmann setzt die renommierte österreichische SÜBA, einer der führenden Bauträger in Österreich, nun auch auf dem benachbarten Immobilienmarkt neue Maßstäbe für modernen und nachhaltigen Wohn-, Gewerbe- und Bürobau. Die SÜBA AG ist auf Planung, Bau und Vertrieb von architektonisch und baulich hochwertigen Immobilien im urbanen Bereich spezialisiert. Erklärtes Ziel: Das in Österreich erfolgreiche Konzept der SÜBA auch für den deutschen Markt zu etablieren: SÜBA-Projekte zeichnen sich durch ressourcenschonendes und nachhaltiges Bauen, signifikante Reduktion fossiler Energieträger und systematische Verankerung alternativer Energiesysteme im Immobilienbau aus. Dies reduziert den Energiebedarf und den CO2-Fussabdruck der SÜBA-Immobilien und sorgt dadurch gleichzeitig für eine langfristige Senkung der Betriebskosten für die Nutzer.

„Ich bin mit Deutschland seit vielen Jahren persönlich stark verbunden und dort bereits seit über 15 Jahren als Investor tätig“, erklärt Klemens Hallmann, einer der führenden Immobilien-Unternehmer in Österreich. „Die Expansion der SÜBA auf den deutschen Markt ist ein weiterer Meilenstein in der Unternehmensgeschichte der Hallmann Gruppe. Ich bin stolz darauf, meine Ideen und Konzepte für nachhaltiges Bauen nun auch in Deutschland aktiv umsetzen zu können.“

Die SÜBA AG, 100%ige Tochtergesellschaft der HALLMANN HOLDING, führt die deutschen Geschäfte operativ aus ihrer Unternehmenszentrale in Wien. SÜBA-Vorstand Heinz Fletzberger verantwortet damit zukünftig auch die Entwicklung des Unternehmens auf dem deutschen Markt. Die Aktivitäten der SÜBA in Deutschland werden zukünftig unterstützt durch die SÜBA Deutschland Bau- und Projektmanagement GmbH mit Sitz in München. Geschäftsführer dieser Tochtergesellschaft der SÜBA AG ist Albert Heinermann. Mit ihren hohen Qualitätsstandards und ihrem Fokus auf nachhaltiges, energieeffizientes Bauen sieht die SÜBA in Deutschland interessantes Marktpotenzial.

40-jährige Erfolgsgeschichte

Die SÜBA AG ist einer der renommiertesten Bauträger Österreichs und seit über 40 Jahren am heimischen Immobilienmarkt erfolgreich. Das Kerngeschäft der SÜBA umfasst Leistungen in den Bereichen Planung, Bau und Vertrieb von Eigentums- und Mietwohnungen sowie Gewerbe- und Büroimmobilien. Der Unternehmer Klemens Hallmann erkannte das Potential der SÜBA schon vor Jahren: Nach einer ersten Beteiligung im Jahr 2016 übernahm er mit seiner HALLMANN HOLDING den Wiener Bauträger im Jahr 2018 zur Gänze. Die HALLMANN HOLDING steht im Alleineigentum von Klemens Hallmann und ist seither Einzelaktionär der SÜBA AG.

SÜBA-Vorstand Heinz Fletzberger zieht eine überaus positive Zwischenbilanz: „Dank dem Einstieg von Klemens Hallmann vor fünf Jahren können wir auch für 2020 neuerlich mit einem Rekordergebnis aufwarten: Aktuell hat die SÜBA nachhaltige Immobilienprojekte mit rund 500.000 m2 Nettofläche im Gesamtvolumen von über zwei Milliarden Euro in Entwicklung. Davon sind rund 320.000 m2 reine Wohnfläche – das heißt, wir können in den nächsten Jahren rund 5.000 Wohnungen fertigstellen. Ich freue mich darauf, diesen erfolgreichen Weg nun auch auf Deutschland auszuweiten.“

Pioniere im ressourcen- und umweltschonenden Bauen

Klemens Hallmann und die SÜBA beeindrucken nicht nur durch Zahlen – sondern auch durch ihren konsequenten Fokus auf energieeffizientes und nachhaltiges Bauen. Als einer der Top 5 Bauträger Österreichs ist die SÜBA Wegweiser in punkto Klimaschutz im Immobilienbereich. Auch den neuen Anforderungen an Wohnraum, die sich in den vergangenen Jahren rasant verändert haben, wird rasch Rechnung getragen. Die Grenzen zwischen, Arbeit, Wohnen und Freizeit verschwimmen, es bedarf neuer, ganzheitlicher Nutzungskonzepte für Bewohner, die von SÜBA und Hallmann neu gedacht und modern umgesetzt werden.

Die SÜBA AG und die Hallmann Holding zählen auch zu den unterstützenden Mitgliedern der „Allianz für Entwicklung und Klima“ in Deutschland und Österreich – einer vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland, Dr. Gerd Müller, mitbegründeten Multi-Stakeholder-Initiative mit dem Ziel, nichtstaatliches Engagement für Entwicklung und internationalen Klimaschutz in beträchtlichem Umfang zu fördern. Den Schwerpunkt bilden freiwillige Leistungen in der Vermeidung, Reduktion und Kompensation von CO2-Emissionen, kombiniert mit der Unterstützung von Entwicklungsanliegen.

„Wir in Deutschland und Europa haben die größten Möglichkeiten und die Technologie, gemeinsam klimaneutrale Lösungen umzusetzen und so den Klimawandel zu bremsen. Damit das noch gelingt, müssen wir rasch und entschlossen handeln. Darum habe ich im Herbst 2018 die Allianz für Entwicklung und Klima ins Leben gerufen“, erklärt Dr. Gerd Müller, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das Ziel der Klimaallianz.

Die SÜBA ist darüber hinaus ebenfalls Mitglied der österreichischen Initiative „Klimaneutralitätsbündnis 2025“ und leistet somit freiwillig einen aktiven Beitrag zum weltweiten Klimaschutz.

Zusätzlich sind die Themen Ökologie und Umweltschutz untrennbar mit der Person Klemens Hallmann verbunden: Mit seiner Unternehmensgruppe setzt Hallmann konsequent auf den Einsatz modernster Technologien, um den CO2-Fußabdruck seiner Immobilienprojekte wesentlich zu reduzieren. Neben der Schaffung qualitativ hochwertigen und nach höchsten Kriterien der Nachhaltigkeit geplanten Wohnraums steht für Hallmann auch immer die Leistbarkeit für die Nutzer im Vordergrund. Auf dem internationalen Parkett tritt Hallman für den Klimaschutz ein und unterstützt zahlreiche Projekte, wie etwa die Schwarzenegger Climate Initiative und den Austrian World Summit seines langjährigen Freundes Arnold Schwarzenegger als Leading Partner.

Aktuelle Landmark-Projekte der SÜBA AG

SÜBA-Vorstand Heinz Fletzberger betont die Aufgabe der Immobilienbranche, Verantwortung für zukünftige Generationen zu übernehmen: „Wir setzen bei unseren Bauprojekten voll auf die Nutzung erneuerbarer Energie und verzichten wo immer möglich auf den Einsatz fossiler Energieträger. Mit dem Einsatz von alternativen Energiesystemen wie Erdwärme, Gebäudeteilaktivierung, Photovoltaik, Windkraft und Energiezwischen­speicherung stellen wir die Weichen für eine klimafreundliche Zukunft im Bausektor.“

Aktuelle Immobilien-Großprojekte des Bauträgers bestätigen diesen Weg: In Wien planen HALLMANN HOLDING und SÜBA gemeinsam mit der Stadt WienÖsterreichs erstes urbanes Plus-Energie-Quartier. Das Areal Pilzgasse 33 im 21. Wiener Gemeindebezirk beeindruckt mit einem Projektvolumen von rund 110 Millionen Euro, innovativen Bau- und Energietechnologien und einer durchdachten Flächenwidmung für Wohnen, Arbeiten und Gewerbe. Die hochkomplexe Planung des ersten urbanen Plus-Energie-Quartiers wird vom FFG-Forschungsprojekt „Zukunftsquartier 2.0“ wissenschaftlich begleitet und ist ein wichtiger Bestandteil der Wiener Stadtentwicklung.

Auch in Wiener Neustadt entsteht in den kommenden Jahren ein innovatives Stadtquartier, mit einem Projektvolumen von über 200 Millionen Euro, das höchste Standards für Qualität und Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt stellt und starke Impulse für die Belebung und Begrünung des Zentrums von Wiener Neustadt setzen wird.

Diese Position als First Mover beim nachhaltigen Wohn-, Gewerbe- und Bürobau will die SÜBA zukünftig auch in Deutschland erfüllen. Als freifinanzierter privater Bauträger verfolgt sie auch eine höchst soziale Mission: Nachhaltigkeit und Qualitätsstandards, die dem Wohl von Mensch und Umwelt verpflichtet sind. Damit will die SÜBA ab sofort auch auf dem deutschen Markt ihre Vorreiterposition im Bereich des energieeffizienten Bauens ausbauen.

Klemens Hallmann

Klemens Hallmann ist ein österreichischer Unternehmer und Investor. Die von ihm gegründete HALLMANN Corporate Group ist eine der großen österreichischen Unternehmensgruppen mit Schwerpunkt auf Immobilien und Unternehmensbeteiligungen. Klemens Hallmann ist Alleineigentümer und Aufsichtsratsvorsitzender der SÜBA AG, einem seit über 40 Jahren erfolgreichen Bauträger. Zudem ist Hallmann Kernaktionär und Aufsichtsrat bei MagForce AG, einem auf dem Gebiet der nanotechnologisch unterstützten Krebstherapie führenden Unternehmen, sowie Kernaktionär und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der auf digitale Finanzberatung spezialisierten JDC Group.

Neben den oben genannten Beteiligungen ist Klemens Hallmann Aufsichtsrat und Großaktionär der PANTAFLIX AG, der Film House Germany AG und deren Tochtergesellschaften Summerstorm Entertainment und Egoli Tossell Film New GmbH sowie der Film- und Dokumentationsproduktionsfirma HALLMANN Entertainment Company GmbH. Darüber hinaus ist Hallmann Producer einer Vielzahl internationaler Kinofilme und Dokumentationen.

HALLMANN HOLDING International Investment GmbH

Die HALLMANN HOLDING, mit Sitz in Österreich, ist seit über 25 Jahren in der Entwicklung und Adaptierung qualitativ hochwertiger Immobilien-Projekte in Österreich, Europa und weltweit sowie als Investor tätig. Einen der Schwerpunkte bilden der Erwerb von hochwertigen Immobilien, Zinshäusern und die Revitalisierung von Liegenschaften. In Österreich zählt sie mittlerweile zu einem der großen unabhängigen Akteure auf diesem Gebiet.

SÜBA AG

Die SÜBA AG ist einer der renommiertesten und erfahrensten Bauträger Österreichs und seit über 40 Jahren am heimischen Immobilienmarkt erfolgreich. Das Kerngeschäft der SÜBA AG umfasst Leistungen in den Bereichen Planung, Bau und Vertrieb von Eigentumswohnungen. Als einer der Top 5 Bauträger Österreichs mit Fokus auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz legt SÜBA einen weiteren Schwerpunkt auf den Bau von Vorsorgewohnungen, die durch optimale Grundrisse und ausgesucht gute Infrastruktur bestechen. Diese Objekte werden in Zusammenarbeit mit renommierten Baufirmen für namhafte Investoren errichtet und stellen eine verlässliche Kapitalanlage für Investoren und Anleger dar.

www.sueba.at| www.hallmannholding.com

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