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Linnemann/Lange: Moderner und zukunftsfester Rechtsrahmen für die Telekommunikation

21.04.2021 – 15:17

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Linnemann/Lange: Moderner und zukunftsfester Rechtsrahmen für die Telekommunikation


















Berlin (ots)

Bundestag beschließt in dieser Woche die Novelle des Telekommunikationsgesetzes

Am heutigen Mittwoch wurde im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (sog. Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, TKMoG) beschlossen. Dazu erklären die Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Carsten Linnemann und Ulrich Lange:

Carsten Linnemann: „Mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz beschließen wir ein zentrales Gesetzesvorhaben dieser Wahlperiode und stellen die Weichen für einen modernen Telekommunikationsrechtsrahmen in Deutschland. Das Gesetz setzt die Vorgaben des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EU-Richtlinie 2018/1972) um. Es schafft die notwendigen Rahmenbedingungen für einen schnelleren Ausbau der digitalen Infrastruktur, setzt Anreize für Innovationen sowie für die Verlegung moderner Glasfaser bis in die Wohnungen und stärkt die Verbraucherrechte. So wird es bei neuen Festnetz- und Mobilfunkverträgen nach Ablauf der 24-monatigen Vertragslaufzeit zukünftig eine Kündigungsmöglichkeit zum Ende jedes Monats geben. Das schafft für die Verbraucher eine deutlich höhere Wahlfreiheit und fördert gleichzeitig den Wettbewerb.“

Ulrich Lange: „Der Mobilfunkausbau bekommt neue Spielregeln und die Bundesnetzagentur einen deutlich klareren Regulierungsauftrag. Möglichst bis 2026 soll durchgehend und unterbrechungsfrei entlang aller Straßen und Schienenstrecken für alle Mobilfunkkunden mindestens 4G ausgebaut werden. Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Unionsfraktion hat gezeigt, dass der Gesetzgeber diesen Festlegungsspielraum hat. Diesen Spielraum nutzen wir jetzt auch und setzen den Koalitionsvertrag eins zu eins um. Dazu wird der Instrumentenkasten der Bundesnetzagentur erweitert. Notfalls kann auch zum gemeinsamen Netzausbau in ländlichen Regionen verpflichtet werden. Außerdem ist das milliardenschwere Mobilfunkförderprogramm bei der Konzeption von Auflagen zu berücksichtigen und dem zuständigen Ausschuss des Bundestages zukünftig regelmäßig über die Fortschritte beim Ausbau zu berichten.

Durch den Rechtsanspruch auf schnelles Internet stellen wir erstmals eine Grundversorgung verpflichtend sicher. Die Schere zwischen Stadt und Land darf auch beim Netzausbau nicht mehr weiter auseinandergehen. Neben der Mindestbandbreite sind nun auch technische Kriterien wie Latenz und Uploadrate festzulegen. Denn nur so kann über die Grundversorgungsanschlüsse stabil und ruckelfrei Homeschooling und Homeoffice mit Verschlüsselung gewährleistet werden. Die Festlegung der konkreten Leistungsmerkmale erfolgt im Einvernehmen mit dem Bundestag. Dies geschieht erstmals sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, danach jährlich und bei Bedarf mit Anpassungen nach oben.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

Pressekontakt:

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Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
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Frei: Corona-Notbremse schafft Balance zwischen Akzeptanz und effektiver Pandemiebekämpfung

21.04.2021 – 15:57

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Frei: Corona-Notbremse schafft Balance zwischen Akzeptanz und effektiver Pandemiebekämpfung


















Berlin (ots)

Bundeseinheitliche, zeitlich begrenzte Regeln ab 100er-Inzidenz

Am heutigen Mittwoch hat der Deutsche Bundestag das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite abschließend beraten. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:

„Es ist ein großer Erfolg, dass wir mit dem Vierten Bevölkerungsschutzgesetz endlich bundeseinheitlich regeln, was bei hohen Inzidenzzahlen in den einzelnen Landkreisen gilt. Denn die Bund-Länder-Koordinierung war zuletzt deutlich an ihre Grenzen gekommen, weil nicht alle Ministerpräsidenten zu gemeinsamem Vorgehen bereit waren. Die neue Regelung des § 28b Infektionsschutzgesetz sorgt für zeitlich begrenzte Regelungen, die ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern im jeweiligen Landkreis greifen. Welche Inzidenz gilt, ist für jedermann einfach und nachvollziehbar auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts zu ersehen.

Die einzelnen Maßnahmen sind zum Teil deutlich einschränkend, vor allem die Regelung zu den Ausgangssperren. Wir sind aber zuversichtlich, dass wir mit den vorgesehenen Ausnahmen etwa für abendliche Spaziergänge eine gute Balance zwischen Akzeptanz und effektiver Pandemiebekämpfung finden. Besonders schwierig war eine Lösung für die Schulen. Es ist nachvollziehbar, dass sich Eltern und Schüler danach sehnen, endlich wieder zu normalen Verhältnissen zurückkehren zu können. Das Verbot von Präsenzunterricht ab einer Inzidenz von 165 und die gleichzeitige Möglichkeit für Kindersport bis zu fünf Kindern an der frischen Luft ist aus unserer Sicht ein ausgewogener Kompromiss.

Es geht jetzt darum, die Zeit zu überbrücken, bis uns die Impfkampagne weitgehenden Schutz gewährt. Mit Spitzenwerten von fast 770.000 Impfungen an einem Tag sind wir zuversichtlich, dass wir jetzt zügig erst den Prioritätsgruppen und dann der gesamten Bevölkerung ein Impfangebot machen können. Dabei steht zu hoffen, dass die Studien über die Wirksamkeit des Biontech-Impfstoffs bei den 12-16jährigen bald dazu führen, dass wir auch diese Altersgruppe zügig mit Impfungen schützen können.

Diese hoffentlich letzte Phase der Pandemie wird noch einmal eine große Kraftanstrengung – für jeden einzelnen von uns.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Linnemann/Lange: Moderner und zukunftsfester Rechtsrahmen für die Telekommunikation

21.04.2021 – 15:17

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Berlin (ots)

Bundestag beschließt in dieser Woche die Novelle des Telekommunikationsgesetzes

Am heutigen Mittwoch wurde im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (sog. Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, TKMoG) beschlossen. Dazu erklären die Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Carsten Linnemann und Ulrich Lange:

Carsten Linnemann: „Mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz beschließen wir ein zentrales Gesetzesvorhaben dieser Wahlperiode und stellen die Weichen für einen modernen Telekommunikationsrechtsrahmen in Deutschland. Das Gesetz setzt die Vorgaben des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EU-Richtlinie 2018/1972) um. Es schafft die notwendigen Rahmenbedingungen für einen schnelleren Ausbau der digitalen Infrastruktur, setzt Anreize für Innovationen sowie für die Verlegung moderner Glasfaser bis in die Wohnungen und stärkt die Verbraucherrechte. So wird es bei neuen Festnetz- und Mobilfunkverträgen nach Ablauf der 24-monatigen Vertragslaufzeit zukünftig eine Kündigungsmöglichkeit zum Ende jedes Monats geben. Das schafft für die Verbraucher eine deutlich höhere Wahlfreiheit und fördert gleichzeitig den Wettbewerb.“

Ulrich Lange: „Der Mobilfunkausbau bekommt neue Spielregeln und die Bundesnetzagentur einen deutlich klareren Regulierungsauftrag. Möglichst bis 2026 soll durchgehend und unterbrechungsfrei entlang aller Straßen und Schienenstrecken für alle Mobilfunkkunden mindestens 4G ausgebaut werden. Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Unionsfraktion hat gezeigt, dass der Gesetzgeber diesen Festlegungsspielraum hat. Diesen Spielraum nutzen wir jetzt auch und setzen den Koalitionsvertrag eins zu eins um. Dazu wird der Instrumentenkasten der Bundesnetzagentur erweitert. Notfalls kann auch zum gemeinsamen Netzausbau in ländlichen Regionen verpflichtet werden. Außerdem ist das milliardenschwere Mobilfunkförderprogramm bei der Konzeption von Auflagen zu berücksichtigen und dem zuständigen Ausschuss des Bundestages zukünftig regelmäßig über die Fortschritte beim Ausbau zu berichten.

Durch den Rechtsanspruch auf schnelles Internet stellen wir erstmals eine Grundversorgung verpflichtend sicher. Die Schere zwischen Stadt und Land darf auch beim Netzausbau nicht mehr weiter auseinandergehen. Neben der Mindestbandbreite sind nun auch technische Kriterien wie Latenz und Uploadrate festzulegen. Denn nur so kann über die Grundversorgungsanschlüsse stabil und ruckelfrei Homeschooling und Homeoffice mit Verschlüsselung gewährleistet werden. Die Festlegung der konkreten Leistungsmerkmale erfolgt im Einvernehmen mit dem Bundestag. Dies geschieht erstmals sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, danach jährlich und bei Bedarf mit Anpassungen nach oben.“

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Bundestag beschließt in dieser Woche die Novelle des Telekommunikationsgesetzes

Am heutigen Mittwoch wurde im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (sog. Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, TKMoG) beschlossen. Dazu erklären die Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Carsten Linnemann und Ulrich Lange:

Carsten Linnemann: „Mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz beschließen wir ein zentrales Gesetzesvorhaben dieser Wahlperiode und stellen die Weichen für einen modernen Telekommunikationsrechtsrahmen in Deutschland. Das Gesetz setzt die Vorgaben des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EU-Richtlinie 2018/1972) um. Es schafft die notwendigen Rahmenbedingungen für einen schnelleren Ausbau der digitalen Infrastruktur, setzt Anreize für Innovationen sowie für die Verlegung moderner Glasfaser bis in die Wohnungen und stärkt die Verbraucherrechte. So wird es bei neuen Festnetz- und Mobilfunkverträgen nach Ablauf der 24-monatigen Vertragslaufzeit zukünftig eine Kündigungsmöglichkeit zum Ende jedes Monats geben. Das schafft für die Verbraucher eine deutlich höhere Wahlfreiheit und fördert gleichzeitig den Wettbewerb.“

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21.04.2021 – 15:17

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Carsten Linnemann: „Mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz beschließen wir ein zentrales Gesetzesvorhaben dieser Wahlperiode und stellen die Weichen für einen modernen Telekommunikationsrechtsrahmen in Deutschland. Das Gesetz setzt die Vorgaben des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EU-Richtlinie 2018/1972) um. Es schafft die notwendigen Rahmenbedingungen für einen schnelleren Ausbau der digitalen Infrastruktur, setzt Anreize für Innovationen sowie für die Verlegung moderner Glasfaser bis in die Wohnungen und stärkt die Verbraucherrechte. So wird es bei neuen Festnetz- und Mobilfunkverträgen nach Ablauf der 24-monatigen Vertragslaufzeit zukünftig eine Kündigungsmöglichkeit zum Ende jedes Monats geben. Das schafft für die Verbraucher eine deutlich höhere Wahlfreiheit und fördert gleichzeitig den Wettbewerb.“

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Kampf ums KanzleramtRTL Aktuell Spezial mit Baerbock, Laschet und Scholz

20.04.2021 – 16:11

RTL Television GmbH

Kampf ums Kanzleramt
RTL Aktuell Spezial mit Baerbock, Laschet und Scholz


















Köln (ots)

Die Spitzenkandidat:innen für den Bundestagswahlkampf stehen fest. Neben Olaf Scholz für die SPD treten Annalena Baerbock für Bündnis 90/Die Grünen und Armin Laschet für CDU/CSU am 26. September an, um Angela Merkel ins Kanzleramt zu folgen. RTL nimmt heute um 20:15 Uhr kurzfristig ein „RTL Aktuell Spezial: Kampf ums Kanzleramt – Die Kandidaten stellen sich“ ins Programm, in dem zum ersten Mal alle drei zu Wort kommen. In der von Maik Meuser moderierten Sendung geht es unter anderem darum, wie sich die Spitzenkandidat:innen gegenseitig finden, wer mit wem kann und welche Koalition sie sich wünschen. Außerdem werden Menschen im Land befragt, welches ihrer Meinung nach die drängendsten Probleme neben Corona sind und welche Erwartungen sie diesbezüglich an die jeweiligen Kandidat:innen haben.

Alle weiteren Sendungen bei RTL verschieben sich entsprechend um etwa 15 Minuten.

Pressekontakt:

Thomas Steuer
Unternehmenskommunikation Mediengruppe RTL Deutschland
Telefon: +49 221 456-74102
thomas.steuer@mediengruppe-rtl.de

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Kampf ums KanzleramtRTL Aktuell Spezial mit Baerbock, Laschet und Scholz

20.04.2021 – 16:11

RTL Television GmbH

Kampf ums Kanzleramt
RTL Aktuell Spezial mit Baerbock, Laschet und Scholz


















Köln (ots)

Die Spitzenkandidat:innen für den Bundestagswahlkampf stehen fest. Neben Olaf Scholz für die SPD treten Annalena Baerbock für Bündnis 90/Die Grünen und Armin Laschet für CDU/CSU am 26. September an, um Angela Merkel ins Kanzleramt zu folgen. RTL nimmt heute um 20:15 Uhr kurzfristig ein „RTL Aktuell Spezial: Kampf ums Kanzleramt – Die Kandidaten stellen sich“ ins Programm, in dem zum ersten Mal alle drei zu Wort kommen. In der von Maik Meuser moderierten Sendung geht es unter anderem darum, wie sich die Spitzenkandidat:innen gegenseitig finden, wer mit wem kann und welche Koalition sie sich wünschen. Außerdem werden Menschen im Land befragt, welches ihrer Meinung nach die drängendsten Probleme neben Corona sind und welche Erwartungen sie diesbezüglich an die jeweiligen Kandidat:innen haben.

Alle weiteren Sendungen bei RTL verschieben sich entsprechend um etwa 15 Minuten.

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RTL/ntv-TrendbarometerFORSA-AKTUELL: Nach der Nominierung von Baerbock und Laschet: Union verliert 7 Prozentpunkte – Grüne (28 Prozent) auf Platz 1, vor CDU/CSU (21 Prozent)

20.04.2021 – 18:30

RTL News

RTL/ntv-Trendbarometer
FORSA-AKTUELL: Nach der Nominierung von Baerbock und Laschet: Union verliert 7 Prozentpunkte – Grüne (28 Prozent) auf Platz 1, vor CDU/CSU (21 Prozent)


















Köln (ots)

Grüne 28, CDU/CSU 21, SPD 13, FDP 12, Linke 7, AfD 11 Prozent

Nach der Nominierung von Annalena Baerbock und Armin Laschet zu Spitzenkandidaten ihrer Parteien für die kommende Bundestagswahl hat sich die politische Stimmung in Deutschland deutlich verändert. Die Union fiel im Vergleich zur Vorwoche (13. – 16.4.) im RTL/Trendbarometer um sieben Prozentpunkte auf 21 Prozent. Die Grünen legten um fünf Prozentpunkte zu und liegen jetzt mit 28 Prozent vor der CDU/CSU auf Platz 1. Die SPD verliert zwei Prozentpunkte und kommt auf 13 Prozent. Die FDP gewinnt zwei, die Linke und die sonstigen kleineren Parteien gewinnen je einen Prozentpunkt. Lediglich bei der AfD ändert sich nichts.

Noch in der Woche davor, vom 13. bis 16. April, hatten sich die Parteizahlen nur unwesentlich verändert. Die CDU/CSU hatte also, anders als vielfach vermutet, durch den Wettbewerb zwischen Laschet und Markus Söder um die Kanzlerkandidatur keine Sympathien verloren. Bis die Entscheidung darüber fiel.

Wenn jetzt Bundestagswahl wäre, könnten die Parteien mit folgendem Ergebnis rechnen: CDU/CSU 21 Prozent (Bundestagswahl 32,9%), SPD 13 Prozent (20,5%), FDP 12 Prozent (10,7%), Grüne 28 Prozent (8,9%), Linke 7 Prozent (9,2%), AfD 11 Prozent (12,6%). 8 Prozent würden sich für eine der sonstigen Parteien entscheiden (5,2%). Die Zahl der Nichtwähler und Unentschlossenen wäre mit 25 Prozent etwas größer als der Anteil der Nichtwähler bei der Bundestagswahl 2017 (23,8%).

54 Prozent bewerten Entscheidung für Baerbock positiv – 47 Prozent hätten Entscheidung für Söder statt Laschet besser gefunden

54 Prozent der Deutschen halten es für eine gute Entscheidung, dass Annalena Baerbock Kanzlerkandidatin der Grünen geworden ist. 23 Prozent hätten es besser gefunden, wenn Robert Habeck Spitzenkandidat geworden wäre. Von den Anhängern der Grünen begrüßen 79 Prozent die Nominierung Baerbocks.

32 Prozent der Befragten finden es gut, dass sich der CDU-Bundesvorstand mehrheitlich für Armin Laschet als Kanzlerkandidat der Union ausgesprochen hat. 47 Prozent wäre Markus Söder lieber gewesen. Von den Unions-Anhängern hält eine deutliche Mehrheit die Entscheidung für Laschet nicht für gut: 58 Prozent der CDU-Anhänger und 88 Prozent der CSU-Anhänger hätten Söder den Vorzug gegeben. 5 Prozent der CSU-Anhänger finden es gut, dass Laschet die Union in den Wahlkampf führt.

Negativ wird von den meisten Bundesbürgern auch gewertet, auf welche Weise Armin Laschet zum Kanzlerkandidaten der Union gekürt wurde. 66 Prozent der Befragten hätten ein Verfahren, „bei dem auch die CSU beteiligt gewesen wäre“, besser gefunden. 26 Prozent finden es richtig, dass allein der CDU-Vorstand über die Kanzlerkandidatur Armin Laschets bestimmt hat. Auch die meisten Anhänger der CDU (72%) und der CSU (88%) sehen dieses Verfahren kritisch.

Verbesserte Wahlchancen für Grüne, Verschlechterte Wahlchancen für Union vermutet

35 Prozent aller Befragten und 55 Prozent der Grünen-Anhänger sind überzeugt, dass sich durch die Nominierung von Annalena Baerbock die Chancen der Grünen für die Bundestagswahl verbessert haben. 13 Prozent der Bundesbürger meinen, durch Baerbock hätten sich die Wahl-Aussichten für die Grünen verschlechtert.

Fast zwei Drittel der Bundesbürger (63%) sind überzeugt, dass sich die Wahlchancen der Union durch die Nominierung Armin Laschets verschlechtert haben. Nur 9 Prozent glauben, dass die Werte für die Union mit Laschet besser werden. Auch die Anhänger der CDU (67%) und der CSU (90%) sind skeptisch und befürchten, dass die Aussichten der Union mit Laschet an der Spitze schlechter geworden sind. Die Mehrheit der Bürger (74%) glaubt außerdem nicht daran, dass sich die schlechten Umfragewerte für Laschet und die Union bis zum Wahltag im September deutlich verbessern werden. 17 Prozent der Bundesbürger sehen das optimistischer.

Kanzlerfrage: Baerbock 32, Laschet 15, Scholz 15 Prozent

Könnten die Bundesbürger ihre Kanzlerin oder ihren Kanzler direkt wählen, würde Annalena Baerbock unmittelbar nach ihrer Nominierung zur Spitzenkandidatin der Grünen mehr als doppelt so viele Stimmen bekommen als Armin Laschet und Olaf Scholz zusammen. Im RTL/ntv-Trendbarometer kommt Baerbock auf 32 Prozent, ein Plus von sechs Prozentpunkten gegenüber der Vorwoche. Für Laschet und Scholz würden sich jeweils 15 Prozent entscheiden – das bedeutet für den CDU-Chef einen Verlust von 4, für den SPD-Kanzlerkandidaten ein Minus von 2 Prozentpunkten. In der Vorwoche (Dienstag bis Freitag) hätten sich noch 26 Prozent für Baerbock, 19 Prozent für Laschet und 17 Prozent für Scholz entschieden.

Die Meldungen sind mit der Quellenangabe RTL/ntv-Trendbarometer frei zur Veröffentlichung.

Die Daten zu Partei- und Kanzlerpräferenzen wurden vom Markt- und Meinungsforschungsinstitut forsa im Auftrag der Mediengruppe RTL vom 13. bis 20. April 2021 wurden erhoben. Datenbasis: 3.505 Befragte, davon 1.502 Befragte am 20. April. Statistische Fehlertoleranz: +/-2,5 Prozentpunkte.

Pressekontakt:

Mediengruppe RTL Deutschland: Alessia Gerkens, Telefon 0221 45674101
Ansprechpartner bei forsa: Dr. Peter Matuschek, Telefon 030 62882442

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RTL/ntv-TrendbarometerFORSA-AKTUELL: Nach der Nominierung von Baerbock und Laschet: Union verliert 7 Prozentpunkte – Grüne (28 Prozent) auf Platz 1, vor CDU/CSU (21 Prozent)

20.04.2021 – 18:30

RTL News

RTL/ntv-Trendbarometer
FORSA-AKTUELL: Nach der Nominierung von Baerbock und Laschet: Union verliert 7 Prozentpunkte – Grüne (28 Prozent) auf Platz 1, vor CDU/CSU (21 Prozent)


















Köln (ots)

Grüne 28, CDU/CSU 21, SPD 13, FDP 12, Linke 7, AfD 11 Prozent

Nach der Nominierung von Annalena Baerbock und Armin Laschet zu Spitzenkandidaten ihrer Parteien für die kommende Bundestagswahl hat sich die politische Stimmung in Deutschland deutlich verändert. Die Union fiel im Vergleich zur Vorwoche (13. – 16.4.) im RTL/Trendbarometer um sieben Prozentpunkte auf 21 Prozent. Die Grünen legten um fünf Prozentpunkte zu und liegen jetzt mit 28 Prozent vor der CDU/CSU auf Platz 1. Die SPD verliert zwei Prozentpunkte und kommt auf 13 Prozent. Die FDP gewinnt zwei, die Linke und die sonstigen kleineren Parteien gewinnen je einen Prozentpunkt. Lediglich bei der AfD ändert sich nichts.

Noch in der Woche davor, vom 13. bis 16. April, hatten sich die Parteizahlen nur unwesentlich verändert. Die CDU/CSU hatte also, anders als vielfach vermutet, durch den Wettbewerb zwischen Laschet und Markus Söder um die Kanzlerkandidatur keine Sympathien verloren. Bis die Entscheidung darüber fiel.

Wenn jetzt Bundestagswahl wäre, könnten die Parteien mit folgendem Ergebnis rechnen: CDU/CSU 21 Prozent (Bundestagswahl 32,9%), SPD 13 Prozent (20,5%), FDP 12 Prozent (10,7%), Grüne 28 Prozent (8,9%), Linke 7 Prozent (9,2%), AfD 11 Prozent (12,6%). 8 Prozent würden sich für eine der sonstigen Parteien entscheiden (5,2%). Die Zahl der Nichtwähler und Unentschlossenen wäre mit 25 Prozent etwas größer als der Anteil der Nichtwähler bei der Bundestagswahl 2017 (23,8%).

54 Prozent bewerten Entscheidung für Baerbock positiv – 47 Prozent hätten Entscheidung für Söder statt Laschet besser gefunden

54 Prozent der Deutschen halten es für eine gute Entscheidung, dass Annalena Baerbock Kanzlerkandidatin der Grünen geworden ist. 23 Prozent hätten es besser gefunden, wenn Robert Habeck Spitzenkandidat geworden wäre. Von den Anhängern der Grünen begrüßen 79 Prozent die Nominierung Baerbocks.

32 Prozent der Befragten finden es gut, dass sich der CDU-Bundesvorstand mehrheitlich für Armin Laschet als Kanzlerkandidat der Union ausgesprochen hat. 47 Prozent wäre Markus Söder lieber gewesen. Von den Unions-Anhängern hält eine deutliche Mehrheit die Entscheidung für Laschet nicht für gut: 58 Prozent der CDU-Anhänger und 88 Prozent der CSU-Anhänger hätten Söder den Vorzug gegeben. 5 Prozent der CSU-Anhänger finden es gut, dass Laschet die Union in den Wahlkampf führt.

Negativ wird von den meisten Bundesbürgern auch gewertet, auf welche Weise Armin Laschet zum Kanzlerkandidaten der Union gekürt wurde. 66 Prozent der Befragten hätten ein Verfahren, „bei dem auch die CSU beteiligt gewesen wäre“, besser gefunden. 26 Prozent finden es richtig, dass allein der CDU-Vorstand über die Kanzlerkandidatur Armin Laschets bestimmt hat. Auch die meisten Anhänger der CDU (72%) und der CSU (88%) sehen dieses Verfahren kritisch.

Verbesserte Wahlchancen für Grüne, Verschlechterte Wahlchancen für Union vermutet

35 Prozent aller Befragten und 55 Prozent der Grünen-Anhänger sind überzeugt, dass sich durch die Nominierung von Annalena Baerbock die Chancen der Grünen für die Bundestagswahl verbessert haben. 13 Prozent der Bundesbürger meinen, durch Baerbock hätten sich die Wahl-Aussichten für die Grünen verschlechtert.

Fast zwei Drittel der Bundesbürger (63%) sind überzeugt, dass sich die Wahlchancen der Union durch die Nominierung Armin Laschets verschlechtert haben. Nur 9 Prozent glauben, dass die Werte für die Union mit Laschet besser werden. Auch die Anhänger der CDU (67%) und der CSU (90%) sind skeptisch und befürchten, dass die Aussichten der Union mit Laschet an der Spitze schlechter geworden sind. Die Mehrheit der Bürger (74%) glaubt außerdem nicht daran, dass sich die schlechten Umfragewerte für Laschet und die Union bis zum Wahltag im September deutlich verbessern werden. 17 Prozent der Bundesbürger sehen das optimistischer.

Kanzlerfrage: Baerbock 32, Laschet 15, Scholz 15 Prozent

Könnten die Bundesbürger ihre Kanzlerin oder ihren Kanzler direkt wählen, würde Annalena Baerbock unmittelbar nach ihrer Nominierung zur Spitzenkandidatin der Grünen mehr als doppelt so viele Stimmen bekommen als Armin Laschet und Olaf Scholz zusammen. Im RTL/ntv-Trendbarometer kommt Baerbock auf 32 Prozent, ein Plus von sechs Prozentpunkten gegenüber der Vorwoche. Für Laschet und Scholz würden sich jeweils 15 Prozent entscheiden – das bedeutet für den CDU-Chef einen Verlust von 4, für den SPD-Kanzlerkandidaten ein Minus von 2 Prozentpunkten. In der Vorwoche (Dienstag bis Freitag) hätten sich noch 26 Prozent für Baerbock, 19 Prozent für Laschet und 17 Prozent für Scholz entschieden.

Die Meldungen sind mit der Quellenangabe RTL/ntv-Trendbarometer frei zur Veröffentlichung.

Die Daten zu Partei- und Kanzlerpräferenzen wurden vom Markt- und Meinungsforschungsinstitut forsa im Auftrag der Mediengruppe RTL vom 13. bis 20. April 2021 wurden erhoben. Datenbasis: 3.505 Befragte, davon 1.502 Befragte am 20. April. Statistische Fehlertoleranz: +/-2,5 Prozentpunkte.

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Ansprechpartner bei forsa: Dr. Peter Matuschek, Telefon 030 62882442

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Kampf ums KanzleramtRTL Aktuell Spezial mit Baerbock, Laschet und Scholz

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RTL Aktuell Spezial mit Baerbock, Laschet und Scholz


















Köln (ots)

Die Spitzenkandidat:innen für den Bundestagswahlkampf stehen fest. Neben Olaf Scholz für die SPD treten Annalena Baerbock für Bündnis 90/Die Grünen und Armin Laschet für CDU/CSU am 26. September an, um Angela Merkel ins Kanzleramt zu folgen. RTL nimmt heute um 20:15 Uhr kurzfristig ein „RTL Aktuell Spezial: Kampf ums Kanzleramt – Die Kandidaten stellen sich“ ins Programm, in dem zum ersten Mal alle drei zu Wort kommen. In der von Maik Meuser moderierten Sendung geht es unter anderem darum, wie sich die Spitzenkandidat:innen gegenseitig finden, wer mit wem kann und welche Koalition sie sich wünschen. Außerdem werden Menschen im Land befragt, welches ihrer Meinung nach die drängendsten Probleme neben Corona sind und welche Erwartungen sie diesbezüglich an die jeweiligen Kandidat:innen haben.

Alle weiteren Sendungen bei RTL verschieben sich entsprechend um etwa 15 Minuten.

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