Veröffentlicht am

SchipanskiSauer: Bundestag beschließt Personenbeförderungsgesetz

04.03.2021 – 11:37

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Schipanski
Sauer: Bundestag beschließt Personenbeförderungsgesetz


















Berlin (ots)

Rechtssicherer Rahmen für innovative Mobilitätskonzepte

Am morgigen Freitag beschließt der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung das Personenbeförderungsgesetz. Dazu erklären der Sprecher für die Digitale Agenda der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tankred Schipanski, und der zuständige Berichterstatter für die AG Digitale Agenda, Stefan Sauer:

Tankred Schipanski: „Die Digitalisierung und der technische Fortschritt führen auch im Mobilitätssektor zu disruptiven Ideen sowie neuen Geschäftsmodellen. Die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes wird dem gerecht und schafft den Rechtsrahmen für innovative Mobilitätskonzepte. Taxifahrer werden ebenfalls der technischen Entwicklung angemessen entlastet. Die veraltete Ortskundeprüfung wird durch eine Navi-Pflicht ersetzt. Der geschaffene Interessenausgleich im Personenbeförderungsgesetz kommt am Ende den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute, die von besserer Mobilität und mehr Angeboten profitieren werden.“

Stefan Sauer: „Digitalbasierte Mobilitätsangebote und Geschäftsmodelle zu ermöglichen, war uns wichtig. Durch das Personenbeförderungsgesetz ist dies nun rechtssicher geregelt. Wettbewerbsnachteile für die bisherigen Anbieter wie Taxis oder den ÖPNV entstehen dabei nicht. Die Novelle stellt einen breiten Konsens dar, weil zuvor in einer überparteilichen Findungskommission zwischen Bund und Ländern die nötigen Eckpunkte hart erarbeitet wurden. Es war eine lange Diskussion, die schlussendlich zu einem Kompromiss führte. Neben dem üblichen Angebot von Taxen und Bussen wird die Gesetzgebung nun zum Beispiel die Pooling-Dienste ermöglichen. Als ein wertvoller Baustein für die Verkehrswende können so gerade im ländlichen Raum wichtige Angebotslücken zwischen dem Individualverkehr und dem ÖPNV geschlossen werden. Länder und Kommunen erhalten dabei zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten, um die neuen Mobilitätsangebote bedarfsgerecht in der Fläche anzubieten.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Kontaktdaten anzeigen

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU – Bundestagsfraktion, übermittelt

Veröffentlicht am

SAMMELQUOTE FUER ELEKTROSCHROTT KRACHEND VERFEHLT DEUTSCHE UMWELTHILFE FORDERT STOPP DER NOVELLE DES ELEKTROGESETZES IM BUNDESTAG

03.03.2021 – 11:36

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Sammelquote für Elektroschrott krachend verfehlt: Deutsche Umwelthilfe fordert Stopp der Novelle des Elektrogesetzes im Bundestag


















Berlin (ots)

-  Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts verfehlt Deutschland 2019 mit nur 44,3 Prozent die gesetzliche Sammelquote von 65 Prozent um Längen 
-  Von fast einer Million Tonnen gesammelter Altgeräte wurde nicht einmal ein Prozent einer Wiederverwendung zugeführt 
-  Gesetzentwurf erstmals am 4. März im Bundestag: Deutsche Umwelthilfe fordert Abgeordnete auf, nicht zuzustimmen, solange Hersteller keine Sammelquote erfüllen müssen und Händler die Rücknahme von Altgeräten verweigern können  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, dem aktuellen Kabinettsentwurf des Elektrogesetzes nicht zuzustimmen. Denn dieser stellt nicht sicher, dass das gesetzliche Sammelziel für Elektroschrott von 65 Prozent erfüllt wird. Aktuell vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Zahlen zeigen, dass 2019 in Deutschland eine Sammelquote für Elektroschrott von nur 44,3 Prozent erreicht wurde. Aufgrund des verfehlten Sammelziels weist die DUH auf ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren der EU hin und fordert vom Bundestag, die Hersteller und Händler von Elektrogeräten deutlich stärker in die Pflicht zu nehmen. Am Donnerstag den 4. März befasst sich der Bundestag erstmals mit der Gesetzesnovelle.

„Die Umweltpolitik von Ministerin Schulze ist krachend gescheitert: In Deutschland wird mehr Elektroschrott illegal entsorgt oder exportiert als ordnungsgemäß erfasst. Lediglich 11,4 Kilogramm wurden pro Einwohner in 2019 korrekt gesammelt, obwohl mehr als 31 Kilogramm pro Einwohner in Verkehr gebracht wurden. Dabei enthält Elektroschrott Schadstoffe, wie Schwermetalle, Flammschutzmittel und Weichmacher, die unbedingt sachgerecht behandelt werden müssen. Der Bundestag darf dem Kabinettsentwurf des neuen Elektrogesetzes in dieser Form nicht zustimmen und muss sicherstellen, dass das EU-Sammelziel von 65 Prozent erreicht wird“, sagt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH.

Die DUH fordert deshalb drei entscheidende Veränderungen: Erstens muss jeder Hersteller von Elektrogeräten zur Erfüllung der Sammelquote verpflichtet werden. Zweitens sollten alle Händler, die Elektrogeräte verkaufen, auch entsprechende Altgeräte zurücknehmen müssen. Bislang ist das lediglich für Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mehr als 400 Quadratmetern sowie für Supermärkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern vorgesehen. Und drittens sollten Händler und Hersteller ihre Sammelquoten veröffentlichen müssen, um mehr Transparenz zu gewährleisten. Nur so kann erreicht werden, dass sich niemand seiner Verantwortung entzieht.

Aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts zufolge wurden in 2019 lediglich 947.100 Tonnen Elektroaltgeräte ordnungsgemäß erfasst, was einer Sammelquote von 44,3 Prozent entspricht. Nach EU-Vorgaben hätten jedoch 65 Prozent und damit 443.000 Tonnen mehr gesammelt werden müssen. In Verkehr gebracht wurden im gleichen Jahr 2.590.244 Tonnen. Gleichzeitig sank der Anteil von zur Wiederverwendung vorbereiteten Altgeräten auf 9.200 Tonnen und damit auf unter ein Prozent.

„Es darf nicht sein, dass funktionierende Elektrogeräte grundlos verschrottet werden. Damit die bereits vorhandene Pflicht, Altgeräte auf die Eignung zur Wiederverwendung zu prüfen und ihnen nach Möglichkeit ein zweites Leben zu geben, tatsächlich angewendet wird, braucht es auch für die Wiederverwendung eine Quote, die von den Herstellern erfüllt werden muss. Wir unterstützen daher ausdrücklich die Forderung des Bundesrats nach einer verbindlichen Quote für die Wiederverwendung“, sagt Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter des Bereichs Kreislaufwirtschaft bei der DUH.

In seiner 1.000 Sitzung am 12. Februar hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, dass zehn Prozent der erfassten Elektroaltgeräte zukünftig in eine Wiederverwendung gebracht werden sollten. Die DUH begrüßt diese Forderung und weist auf die enormen Umweltvorteile einer Wiederverwendung hin. So spart bereits die Wiederverwendung eines 130 Gramm schweren Smartphones 14 Kilogramm Ressourcen und 58 Kilogramm CO2-Emissionen ein.

Links:

-  DUH-Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des Elektrogesetzes: https://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/
-  Informationen zur Nachhaltigkeit sowie der Wiederverwendung und Sammlung von Smartphones: https://www.duh.de/projekte/althandy/ 

Pressekontakt:

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-462, 0151 74463368, sommer@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

Kontaktdaten anzeigen

Pressekontakt:

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-462, 0151 74463368, sommer@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt

Veröffentlicht am

Sammelquote für Elektroschrott krachend verfehlt: Deutsche Umwelthilfe fordert Stopp der Novelle des Elektrogesetzes im Bundestag

03.03.2021 – 11:36

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Sammelquote für Elektroschrott krachend verfehlt: Deutsche Umwelthilfe fordert Stopp der Novelle des Elektrogesetzes im Bundestag


















Berlin (ots)

-  Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts verfehlt Deutschland 2019 mit nur 44,3 Prozent die gesetzliche Sammelquote von 65 Prozent um Längen 
-  Von fast einer Million Tonnen gesammelter Altgeräte wurde nicht einmal ein Prozent einer Wiederverwendung zugeführt 
-  Gesetzentwurf erstmals am 4. März im Bundestag: Deutsche Umwelthilfe fordert Abgeordnete auf, nicht zuzustimmen, solange Hersteller keine Sammelquote erfüllen müssen und Händler die Rücknahme von Altgeräten verweigern können  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, dem aktuellen Kabinettsentwurf des Elektrogesetzes nicht zuzustimmen. Denn dieser stellt nicht sicher, dass das gesetzliche Sammelziel für Elektroschrott von 65 Prozent erfüllt wird. Aktuell vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Zahlen zeigen, dass 2019 in Deutschland eine Sammelquote für Elektroschrott von nur 44,3 Prozent erreicht wurde. Aufgrund des verfehlten Sammelziels weist die DUH auf ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren der EU hin und fordert vom Bundestag, die Hersteller und Händler von Elektrogeräten deutlich stärker in die Pflicht zu nehmen. Am Donnerstag den 4. März befasst sich der Bundestag erstmals mit der Gesetzesnovelle.

„Die Umweltpolitik von Ministerin Schulze ist krachend gescheitert: In Deutschland wird mehr Elektroschrott illegal entsorgt oder exportiert als ordnungsgemäß erfasst. Lediglich 11,4 Kilogramm wurden pro Einwohner in 2019 korrekt gesammelt, obwohl mehr als 31 Kilogramm pro Einwohner in Verkehr gebracht wurden. Dabei enthält Elektroschrott Schadstoffe, wie Schwermetalle, Flammschutzmittel und Weichmacher, die unbedingt sachgerecht behandelt werden müssen. Der Bundestag darf dem Kabinettsentwurf des neuen Elektrogesetzes in dieser Form nicht zustimmen und muss sicherstellen, dass das EU-Sammelziel von 65 Prozent erreicht wird“, sagt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH.

Die DUH fordert deshalb drei entscheidende Veränderungen: Erstens muss jeder Hersteller von Elektrogeräten zur Erfüllung der Sammelquote verpflichtet werden. Zweitens sollten alle Händler, die Elektrogeräte verkaufen, auch entsprechende Altgeräte zurücknehmen müssen. Bislang ist das lediglich für Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mehr als 400 Quadratmetern sowie für Supermärkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern vorgesehen. Und drittens sollten Händler und Hersteller ihre Sammelquoten veröffentlichen müssen, um mehr Transparenz zu gewährleisten. Nur so kann erreicht werden, dass sich niemand seiner Verantwortung entzieht.

Aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts zufolge wurden in 2019 lediglich 947.100 Tonnen Elektroaltgeräte ordnungsgemäß erfasst, was einer Sammelquote von 44,3 Prozent entspricht. Nach EU-Vorgaben hätten jedoch 65 Prozent und damit 443.000 Tonnen mehr gesammelt werden müssen. In Verkehr gebracht wurden im gleichen Jahr 2.590.244 Tonnen. Gleichzeitig sank der Anteil von zur Wiederverwendung vorbereiteten Altgeräten auf 9.200 Tonnen und damit auf unter ein Prozent.

„Es darf nicht sein, dass funktionierende Elektrogeräte grundlos verschrottet werden. Damit die bereits vorhandene Pflicht, Altgeräte auf die Eignung zur Wiederverwendung zu prüfen und ihnen nach Möglichkeit ein zweites Leben zu geben, tatsächlich angewendet wird, braucht es auch für die Wiederverwendung eine Quote, die von den Herstellern erfüllt werden muss. Wir unterstützen daher ausdrücklich die Forderung des Bundesrats nach einer verbindlichen Quote für die Wiederverwendung“, sagt Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter des Bereichs Kreislaufwirtschaft bei der DUH.

In seiner 1.000 Sitzung am 12. Februar hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, dass zehn Prozent der erfassten Elektroaltgeräte zukünftig in eine Wiederverwendung gebracht werden sollten. Die DUH begrüßt diese Forderung und weist auf die enormen Umweltvorteile einer Wiederverwendung hin. So spart bereits die Wiederverwendung eines 130 Gramm schweren Smartphones 14 Kilogramm Ressourcen und 58 Kilogramm CO2-Emissionen ein.

Links:

-  DUH-Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des Elektrogesetzes: https://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/
-  Informationen zur Nachhaltigkeit sowie der Wiederverwendung und Sammlung von Smartphones: https://www.duh.de/projekte/althandy/ 

Pressekontakt:

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-462, 0151 74463368, sommer@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

Kontaktdaten anzeigen

Pressekontakt:

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-462, 0151 74463368, sommer@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt

Veröffentlicht am

Sammelquote für Elektroschrott krachend verfehlt: Deutsche Umwelthilfe fordert Stopp der Novelle des Elektrogesetzes im Bundestag

03.03.2021 – 11:36

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Sammelquote für Elektroschrott krachend verfehlt: Deutsche Umwelthilfe fordert Stopp der Novelle des Elektrogesetzes im Bundestag


















Berlin (ots)

-  Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts verfehlt Deutschland 2019 mit nur 44,3 Prozent die gesetzliche Sammelquote von 65 Prozent um Längen 
-  Von fast einer Million Tonnen gesammelter Altgeräte wurde nicht einmal ein Prozent einer Wiederverwendung zugeführt 
-  Gesetzentwurf erstmals am 4. März im Bundestag: Deutsche Umwelthilfe fordert Abgeordnete auf, nicht zuzustimmen, solange Hersteller keine Sammelquote erfüllen müssen und Händler die Rücknahme von Altgeräten verweigern können  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, dem aktuellen Kabinettsentwurf des Elektrogesetzes nicht zuzustimmen. Denn dieser stellt nicht sicher, dass das gesetzliche Sammelziel für Elektroschrott von 65 Prozent erfüllt wird. Aktuell vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Zahlen zeigen, dass 2019 in Deutschland eine Sammelquote für Elektroschrott von nur 44,3 Prozent erreicht wurde. Aufgrund des verfehlten Sammelziels weist die DUH auf ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren der EU hin und fordert vom Bundestag, die Hersteller und Händler von Elektrogeräten deutlich stärker in die Pflicht zu nehmen. Am Donnerstag den 4. März befasst sich der Bundestag erstmals mit der Gesetzesnovelle.

„Die Umweltpolitik von Ministerin Schulze ist krachend gescheitert: In Deutschland wird mehr Elektroschrott illegal entsorgt oder exportiert als ordnungsgemäß erfasst. Lediglich 11,4 Kilogramm wurden pro Einwohner in 2019 korrekt gesammelt, obwohl mehr als 31 Kilogramm pro Einwohner in Verkehr gebracht wurden. Dabei enthält Elektroschrott Schadstoffe, wie Schwermetalle, Flammschutzmittel und Weichmacher, die unbedingt sachgerecht behandelt werden müssen. Der Bundestag darf dem Kabinettsentwurf des neuen Elektrogesetzes in dieser Form nicht zustimmen und muss sicherstellen, dass das EU-Sammelziel von 65 Prozent erreicht wird“, sagt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH.

Die DUH fordert deshalb drei entscheidende Veränderungen: Erstens muss jeder Hersteller von Elektrogeräten zur Erfüllung der Sammelquote verpflichtet werden. Zweitens sollten alle Händler, die Elektrogeräte verkaufen, auch entsprechende Altgeräte zurücknehmen müssen. Bislang ist das lediglich für Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mehr als 400 Quadratmetern sowie für Supermärkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern vorgesehen. Und drittens sollten Händler und Hersteller ihre Sammelquoten veröffentlichen müssen, um mehr Transparenz zu gewährleisten. Nur so kann erreicht werden, dass sich niemand seiner Verantwortung entzieht.

Aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts zufolge wurden in 2019 lediglich 947.100 Tonnen Elektroaltgeräte ordnungsgemäß erfasst, was einer Sammelquote von 44,3 Prozent entspricht. Nach EU-Vorgaben hätten jedoch 65 Prozent und damit 443.000 Tonnen mehr gesammelt werden müssen. In Verkehr gebracht wurden im gleichen Jahr 2.590.244 Tonnen. Gleichzeitig sank der Anteil von zur Wiederverwendung vorbereiteten Altgeräten auf 9.200 Tonnen und damit auf unter ein Prozent.

„Es darf nicht sein, dass funktionierende Elektrogeräte grundlos verschrottet werden. Damit die bereits vorhandene Pflicht, Altgeräte auf die Eignung zur Wiederverwendung zu prüfen und ihnen nach Möglichkeit ein zweites Leben zu geben, tatsächlich angewendet wird, braucht es auch für die Wiederverwendung eine Quote, die von den Herstellern erfüllt werden muss. Wir unterstützen daher ausdrücklich die Forderung des Bundesrats nach einer verbindlichen Quote für die Wiederverwendung“, sagt Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter des Bereichs Kreislaufwirtschaft bei der DUH.

In seiner 1.000 Sitzung am 12. Februar hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, dass zehn Prozent der erfassten Elektroaltgeräte zukünftig in eine Wiederverwendung gebracht werden sollten. Die DUH begrüßt diese Forderung und weist auf die enormen Umweltvorteile einer Wiederverwendung hin. So spart bereits die Wiederverwendung eines 130 Gramm schweren Smartphones 14 Kilogramm Ressourcen und 58 Kilogramm CO2-Emissionen ein.

Links:

-  DUH-Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des Elektrogesetzes: https://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/
-  Informationen zur Nachhaltigkeit sowie der Wiederverwendung und Sammlung von Smartphones: https://www.duh.de/projekte/althandy/ 

Pressekontakt:

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-462, 0151 74463368, sommer@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

Kontaktdaten anzeigen

Pressekontakt:

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-462, 0151 74463368, sommer@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt