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Anhörung zum Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2021/2022Gewerkschaften kritisieren Bundesfinanzministerium für Rückzug

18.03.2021 – 11:03

dbb beamtenbund und tarifunion

Anhörung zum Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2021/2022
Gewerkschaften kritisieren Bundesfinanzministerium für Rückzug


















(ots)

Das Bundesinnenministerium hat innerhalb kürzester Zeit einen neuen Entwurf des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2021/2022 auf den Weg gebracht. Damit wird zumindest die bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte zeit- und systemgerechte Übertragung der Ergebnisse des Tarifvertrages auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes abgesichert.

„Ein Affront gegen die Beamtinnen und Beamten ist allerdings, dass der Ursprungsentwurf vom Finanzministerium gestoppt wurde. Dieser beinhaltete auch diskutable Lösungen für die Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation“, sagte der zweite Vorsitzende des dbb Friedhelm Schäfer in der Anhörung zum aktuellen Gesetzentwurf am 18. März 2021.

„Besonders irritiert, dass von Seiten des Finanzministeriums nicht ansatzweise ein alternativer Lösungsvorschlag unterbreitet wurde. Eine solche Politik geht insbesondere zu Lasten der Kolleginnen und Kollegen in den unteren Einkommensgruppen. Es kommt zudem der Verdacht auf, dass Olaf Scholz beim öffentlichen Dienst schon mal mit der Rückzahlung der Verpflichtungen aus seiner teilweise wenig durchdachten Bazooka-Politik beginnen will“, so Schäfer.

Dieter Dewes, Bundesvorsitzender der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ), kommentierte den Entwurf in eine ähnliche Richtung: „Wir begrüßen die vorgesehene Linearanpassung von 1,2 Prozent zum 1. April 2021 sowie weiterer 1,8 Prozent zum 1. April 2022. Nicht akzeptabel ist jedoch, dass das finanzielle Volumen des nicht übertragenen Mindestbetrages aus dem Tarifabschluss den Beamtinnen und Beamten nicht über andere, systemgerechte Maßnahmen zu Gute kommt. Dafür käme insbesondere die seit Jahren vom dbb geforderte Rückführung der einseitig erhöhten Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten in Betracht.“

Auch Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, ist enttäuscht: „Es ist bedauerlich, dass die ursprünglich vorgesehenen Umsetzungen der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr im Gesetzentwurf enthalten sind. Dies hätte durch die Einführung eines regionalen Ergänzungszuschlages gerade für Kolleginnen und Kollegen in Hochpreisregionen erhebliche Einkommenszuwächse mit sich gebracht und auch zur Anhebung der Grundgehälter des einfachen und mittleren Dienstes geführt. Das entwickelte neue Besoldungselement des regionalen Ergänzungszuschlags war zwar noch verbesserungsbedürftig, aber dafür hätte man im parlamentarischen Verfahren kämpfen können. Die Aufgabe des Ursprungsentwurfs jetzt aber als Erfolg zu verkaufen, wie es von einigen Gewerkschaften erfolgt, ist angesichts der Tatsache, dass nunmehr mit der Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu rechnen ist, etwas zu kurz gedacht und verkennt die finanzielle Lage, in der sich die Kolleginnen und Kollegen in den unteren Einkommensgruppen seit Jahren befinden.“

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DeutschlandTrend im ARD-Morgenmagazin:Corona: Jedem Dritten gehen die Maßnahmen nicht weit genug

18.03.2021 – 23:55

ARD Das Erste

DeutschlandTrend im ARD-Morgenmagazin:
Corona: Jedem Dritten gehen die Maßnahmen nicht weit genug


















Köln (ots)

Sperrfrist für Print, Online und elektronische Medien:

Donnerstag, 18. März 2021, 23.55 Uhr

Die Ergebnisse werden im ARD-Morgenmagazin am Freitag, 19. März 2021 ab 5.30 Uhr veröffentlicht.

Für Nachrichtenagenturen: Frei mit Übernahme des Sperrfristvermerks

Verwendung nur mit Quellenangabe „DeutschlandTrend im ARD-Morgenmagazin“

Corona: Jedem Dritten gehen die Maßnahmen nicht weit genug

Vor dem Hintergrund erster Lockerungen und steigender Infektionszahlen ist Bewegung in die Bewertung der Corona-Maßnahmen gekommen. 38 Prozent der Befragten halten die geltenden Einschränkungen aktuell für angemessen. (-9 Prozentpunkte im Vergleich zu Anfang März). Deutlich gestiegen auf nun 32 Prozent (+12) ist die Zahl derer, denen die Einschränkungen nicht weit genug gehen. Jeder

Vierte (25 Prozent) empfindet die geltenden Maßnahmen zur Pandemieeindämmung als zu weitgehend (-5).

Kanzlerkandidat der Union: Mehrheit unterstützt Markus Söder

51 Prozent der Bundesbürger (-4 im Vergleich zu Anfang Januar) und 78 Prozent der Unions-Anhänger halten den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder für einen guten Unions-Kanzlerkandidaten. Für den CDU-Vorsitzenden Armin Laschet sprechen sich aktuell 22 Prozent (-5) der Wahlberechtigten und 30 Prozent der Unions-Anhänger aus.

Sonntagsfrage: Union fällt auf niedrigsten Wert seit März 2020

Wenn am Sonntag Bundestagswahl wäre, käme die Union aus CDU und CSU auf 29 Prozent der Wählerstimmen. Die Grünen wären mit 20 Prozent zweitstärkste Kraft. Für die SPD würden sich 17 Prozent entscheiden, für die AfD 11 Prozent. Die Linke käme auf 7 Prozent der Stimmen, die FDP auf 9 Prozent. Insgesamt käme die Regierungskoalition aus Union und SPD auf 46 Prozent der Stimmen.

Im Vergleich zum DeutschlandTrend vom 4. März 2021 verliert die Union vier Prozentpunkte und kommt damit auf den niedrigsten Wert seit März 2020. Die FDP gewinnt zwei Prozentpunkte, die SPD einen Prozentpunkt. Der Stimmenanteil für die Grünen und die AfD bleibt unverändert.

Studieninformation

Der DeutschlandTrend ist eine zufallsbasierte Telefon- und Onlinebefragung von Infratest dimap im Auftrag des ARD-Morgenmagazins. Befragt wurden vom 15. bis 17. März 1.207 Wahlberechtigte in Deutschland (787 Telefoninterviews und 420 Online-Interviews). Fehlende Werte zu 100 Prozent bedeuten: Weiß nicht / keine Angabe.

Die Fehlertoleranz liegt bei 2 (bei einem Anteilswert von 10 Prozent) bis 3 (bei einem Anteilswert von 50 Prozent) Prozentpunkten. Die vollständige Untersuchung kann telefonisch unter 0172 – 24 39 200 (Agentur Ulrike Boldt) angefordert werden.

Die Fragen im Wortlaut:

1. Sind aus Ihrer Sicht die geltenden Corona-Maßnahmen in Deutschland alles in allem angemessen, gehen sie zu weit oder gehen sie Ihnen nicht weit genug?
2. Als Kanzlerkandidaten der CDU/CSU zur Bundestagswahl im September sind verschiedene Politiker im Gespräch. Bitte geben Sie für jeden der folgenden Politiker an, ob er ein guter Kanzlerkandidat oder kein guter Kanzlerkandidat der Union wäre?
3. Welche Partei würden Sie wählen, wenn am kommenden Sonntag Bundestagswahl wäre? 

.Fotos finden Sie unter ARD-Foto.de

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Jörg Meuthen u. Tino Chrupalla zur heutigen Eilentscheidung des BVerfG

18.03.2021 – 13:01

AfD – Alternative für Deutschland

Jörg Meuthen u. Tino Chrupalla zur heutigen Eilentscheidung des BVerfG


















Berlin (ots)

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat heute bekanntgegeben, dass es einen Eilantrag der AfD abgelehnt hat, mit dem die Partei dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) untersagen lassen wollte, weiterhin die Zahl von 7000 „Flügel“-Anhängern zu kommunizieren, die es in der AfD angeblich geben soll. Die beantragte Untersagung hätte bis zum Ende des in der gleichen Sache vor dem Verwaltungsgericht Köln anhängigen Eilverfahrens Geltung gehabt. Das BVerfG begründet seine Eilentscheidung rein prozessual. Eine Entscheidung in der Sache hat es nicht getroffen.

Bundessprecher Jörg Meuthen erklärt dazu:

„Die heute verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist für die AfD kein Rückschlag in der Sache. Das Gericht hat nämlich nicht darüber entschieden, ob die von Bundesamt für Verfassungsschutz kommunizierte Zahl von vermeintlich 7000 ‚Flügel‘-Anhängern in der AfD korrekt ist und deshalb weiter kommuniziert werden darf. Es hat lediglich entschieden, dass die Voraussetzungen für die beantragte Eilentscheidung seitens der AfD prozessual nicht hinreichend dargelegt worden seien.

Dass wir das anders sehen, ist naheliegend – und auch begründet. Denn die beiden Vorinstanzen, das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Münster, haben uns keineswegs vorgeworfen, ungenügend vorgetragen zu haben. Dass das BVerfG so argumentiert, ist für uns deshalb jetzt ebenso überraschend wie enttäuschend.“

Bundessprecher Tino Chrupalla ergänzt:

„Bleiben wir bei den Fakten. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist keine Niederlage für die AfD. Karlsruhe begründet die Eilentscheidung rein prozessual. Eine Entscheidung in der Sache hat es nicht getroffen. Die gilt es abzuwarten.“

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Jörg Meuthen u. Tino Chrupalla zur heutigen Eilentscheidung des BVerfG

18.03.2021 – 13:01

AfD – Alternative für Deutschland

Jörg Meuthen u. Tino Chrupalla zur heutigen Eilentscheidung des BVerfG


















Berlin (ots)

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat heute bekanntgegeben, dass es einen Eilantrag der AfD abgelehnt hat, mit dem die Partei dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) untersagen lassen wollte, weiterhin die Zahl von 7000 „Flügel“-Anhängern zu kommunizieren, die es in der AfD angeblich geben soll. Die beantragte Untersagung hätte bis zum Ende des in der gleichen Sache vor dem Verwaltungsgericht Köln anhängigen Eilverfahrens Geltung gehabt. Das BVerfG begründet seine Eilentscheidung rein prozessual. Eine Entscheidung in der Sache hat es nicht getroffen.

Bundessprecher Jörg Meuthen erklärt dazu:

„Die heute verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist für die AfD kein Rückschlag in der Sache. Das Gericht hat nämlich nicht darüber entschieden, ob die von Bundesamt für Verfassungsschutz kommunizierte Zahl von vermeintlich 7000 ‚Flügel‘-Anhängern in der AfD korrekt ist und deshalb weiter kommuniziert werden darf. Es hat lediglich entschieden, dass die Voraussetzungen für die beantragte Eilentscheidung seitens der AfD prozessual nicht hinreichend dargelegt worden seien.

Dass wir das anders sehen, ist naheliegend – und auch begründet. Denn die beiden Vorinstanzen, das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Münster, haben uns keineswegs vorgeworfen, ungenügend vorgetragen zu haben. Dass das BVerfG so argumentiert, ist für uns deshalb jetzt ebenso überraschend wie enttäuschend.“

Bundessprecher Tino Chrupalla ergänzt:

„Bleiben wir bei den Fakten. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist keine Niederlage für die AfD. Karlsruhe begründet die Eilentscheidung rein prozessual. Eine Entscheidung in der Sache hat es nicht getroffen. Die gilt es abzuwarten.“

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Hardt: Russische Besetzung der Krim auch nach sieben Jahren völkerrechtswidrig

18.03.2021 – 12:48

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Hardt: Russische Besetzung der Krim auch nach sieben Jahren völkerrechtswidrig


















Berlin (ots)

Europäische Friedensordnung ist durch die Annexion massiv verletzt

Am 18. März 2014 wurde im Kreml der Vertrag über den Beitritt der Krim zur russischen Föderation unterzeichnet. Dazu erklärt der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jürgen Hardt:

„Heute vor sieben Jahren wurde die Krim und mit ihr die Stadt Sewastopol in die Russische Föderation eingegliedert. Für die CDU / CSU – Fraktion im Deutschen Bundestag ist und bleibt die Besetzung der Krim durch Russland ein eindeutiger Bruch geltenden Völkerrechts. Mit der Annexion der Krim wurden erstmals seit dem 2. Weltkrieg unverletzlich geltende Grenzen in Europa verschoben. Russland hat damit nicht nur die Charta der Vereinten Nationen, die Charta von Paris, die Nato-Russland-Grundakte sowie das Memorandum von Budapest verletzt, sondern zudem die nach dem Ende des Kalten Krieges gemeinsam aufgebaute europäische Sicherheitsordnung in ihren Grundfesten erschüttert. Dass ein Mitglied des Europarates, dessen Ziel die Stärkung von Menschrechten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie ist, ein anderes Mitglied militärisch angreift, galt bis dahin als nicht vorstellbar.

Mit der Annexion der Krim wurden zudem zentrale Elemente der Abrüstungsbemühungen hin zu einer nuklearwaffenfreien Welt durch Russland zerstört. Denn im Memorandum von Budapest 1994, mit dem sich die Ukraine zur Abgabe aller Atomwaffen verpflichtet hatte, sicherte Russland gleichzeitig die Unantastbarkeit der ukrainischen Grenzen zu. Durch die Missachtung des Budapester Memorandums liefert Russland heute für viele Staaten einen Vorwand, an ihren Nuklearwaffenprogrammen festzuhalten. Russland hat die Welt gefährlicher gemacht.

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag setzt sich unvermindert für die Rückkehr der Krim in den ukrainischen Staatsverbund ein und unterstützt den europäischen Weg der Ukraine zu einem modernen demokratischen, rechtsstaatlichen und wirtschaftlich starken engen Partner von EU und NATO. Die Ukraine besitzt gemäß der Charta von Paris vom 21. November 1990 das Recht der freien Bündniswahl. Russland kann nur ein glaubwürdiger Partner in der Welt sein, wenn es sich an geschlossene Verträge hält. Sonst wird Russland zum Außenseiter, der seine wirtschaftlichen und strukturellen Schwächen durch Kriege zu verdecken versucht.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Anhörung zum Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2021/2022Gewerkschaften kritisieren Bundesfinanzministerium für Rückzug

18.03.2021 – 11:03

dbb beamtenbund und tarifunion

Anhörung zum Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2021/2022
Gewerkschaften kritisieren Bundesfinanzministerium für Rückzug


















(ots)

Das Bundesinnenministerium hat innerhalb kürzester Zeit einen neuen Entwurf des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2021/2022 auf den Weg gebracht. Damit wird zumindest die bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte zeit- und systemgerechte Übertragung der Ergebnisse des Tarifvertrages auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes abgesichert.

„Ein Affront gegen die Beamtinnen und Beamten ist allerdings, dass der Ursprungsentwurf vom Finanzministerium gestoppt wurde. Dieser beinhaltete auch diskutable Lösungen für die Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation“, sagte der zweite Vorsitzende des dbb Friedhelm Schäfer in der Anhörung zum aktuellen Gesetzentwurf am 18. März 2021.

„Besonders irritiert, dass von Seiten des Finanzministeriums nicht ansatzweise ein alternativer Lösungsvorschlag unterbreitet wurde. Eine solche Politik geht insbesondere zu Lasten der Kolleginnen und Kollegen in den unteren Einkommensgruppen. Es kommt zudem der Verdacht auf, dass Olaf Scholz beim öffentlichen Dienst schon mal mit der Rückzahlung der Verpflichtungen aus seiner teilweise wenig durchdachten Bazooka-Politik beginnen will“, so Schäfer.

Dieter Dewes, Bundesvorsitzender der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ), kommentierte den Entwurf in eine ähnliche Richtung: „Wir begrüßen die vorgesehene Linearanpassung von 1,2 Prozent zum 1. April 2021 sowie weiterer 1,8 Prozent zum 1. April 2022. Nicht akzeptabel ist jedoch, dass das finanzielle Volumen des nicht übertragenen Mindestbetrages aus dem Tarifabschluss den Beamtinnen und Beamten nicht über andere, systemgerechte Maßnahmen zu Gute kommt. Dafür käme insbesondere die seit Jahren vom dbb geforderte Rückführung der einseitig erhöhten Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten in Betracht.“

Auch Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, ist enttäuscht: „Es ist bedauerlich, dass die ursprünglich vorgesehenen Umsetzungen der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr im Gesetzentwurf enthalten sind. Dies hätte durch die Einführung eines regionalen Ergänzungszuschlages gerade für Kolleginnen und Kollegen in Hochpreisregionen erhebliche Einkommenszuwächse mit sich gebracht und auch zur Anhebung der Grundgehälter des einfachen und mittleren Dienstes geführt. Das entwickelte neue Besoldungselement des regionalen Ergänzungszuschlags war zwar noch verbesserungsbedürftig, aber dafür hätte man im parlamentarischen Verfahren kämpfen können. Die Aufgabe des Ursprungsentwurfs jetzt aber als Erfolg zu verkaufen, wie es von einigen Gewerkschaften erfolgt, ist angesichts der Tatsache, dass nunmehr mit der Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu rechnen ist, etwas zu kurz gedacht und verkennt die finanzielle Lage, in der sich die Kolleginnen und Kollegen in den unteren Einkommensgruppen seit Jahren befinden.“

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Schön/Schipanski: Wir sind beim Update für Deutschland dabei

18.03.2021 – 11:14

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Schön/Schipanski: Wir sind beim Update für Deutschland dabei


















Berlin (ots)

Social Innovation ist Wegbereiter für gesellschaftlichen Fortschritt

Bei UpdateDeutschland, einem öffentlichen Match- und Hackathon vom 19. bis 21. März 2021, entwickeln Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit Partnern aller föderalen Ebenen sowie mit Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft Lösungen für die drängendsten Herausforderungen in unserem Land. Dazu erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Nadine Schön, und der digitalpolitische Sprecher, Tankred Schipanski:

Nadine Schön: „In der Corona-Krise wird viel darüber diskutiert, was wir in unserem Land besser machen müssten, ob in der Verwaltung, im Bildungssystem oder im gesellschaftlichen Zusammenleben. Jeder kann mit anpacken. Dafür ist an diesem Wochenende bei ‚Update Deutschland‘ Gelegenheit. Unterschiedliche Menschen – von der Bürgermeisterin oder dem Abgeordneten, über den Startup-Gründer bis zur Software-Entwicklerin – werden gemeinsam an kreativen Lösungen für kleine und große Herausforderungen arbeiten, etwa wie unsere Innenstädte in Zukunft gestaltet werden sollen. Ein großes Kompliment an die Initiatoren von ProjectTogether, die mich schon mit den Ergebnissen des Hackathons #WirVsVirus im vergangenen Jahr begeistert haben. Und ein großes Dankeschön an das Bundeskanzleramt und an die beteiligten Landesregierungen wie das Saarland oder Schleswig-Holstein, die diesen breiten Beteiligungsprozess unterstützen. ‚Open Social Innovation‘ ist der Wegbereiter für gesellschaftlichen Fortschritt. Ich freue mich, ab morgen dabei zu sein, wenn Ideen für die Zukunft entstehen.“

Tankred Schipanski: „1.500 Ideen gegen das Coronavirus sind aus dem #WirVsVirus-Hackathon im letzten Jahr entstanden. Diese Erfolgsgeschichte wird nun mit UpdateDeutschland fortgeschrieben, denn Deutschland steckt voller Ideen – auch für andere Herausforderungen, wie die Digitalisierung, Nachhaltigkeit und echte Generationengerechtigkeit. Mit UpdateDeutschland werden neue Ideen gehoben und gefördert. Innovative Ideen machen unser Land besser bei der Bewältigung dieser Megatrends. Auf die Politik kommt es an, die Brücke von UpdateDeutschland in die Umsetzung zu gestalten. Das wird unsere Aufgabe als Parlamentarier sein, zusammen mit den Bundesministerien eine zeitnahe Umsetzung gelungener Projekte zu ermöglichen, die bestenfalls noch bis Sommer realisiert werden können. Denn gute Ideen müssen vom digitalen Reißbrett in konkrete Projekte umgewandelt werden.“

Hintergrund: UpdateDeutschland ist ein deutschlandweites Zukunftslabor, alle wichtigen Informationen gibt es hier: https://updatedeutschland.org/

Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Anhörung zum Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2021/2022
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Das Bundesinnenministerium hat innerhalb kürzester Zeit einen neuen Entwurf des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2021/2022 auf den Weg gebracht. Damit wird zumindest die bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte zeit- und systemgerechte Übertragung der Ergebnisse des Tarifvertrages auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes abgesichert.

„Ein Affront gegen die Beamtinnen und Beamten ist allerdings, dass der Ursprungsentwurf vom Finanzministerium gestoppt wurde. Dieser beinhaltete auch diskutable Lösungen für die Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation“, sagte der zweite Vorsitzende des dbb Friedhelm Schäfer in der Anhörung zum aktuellen Gesetzentwurf am 18. März 2021.

„Besonders irritiert, dass von Seiten des Finanzministeriums nicht ansatzweise ein alternativer Lösungsvorschlag unterbreitet wurde. Eine solche Politik geht insbesondere zu Lasten der Kolleginnen und Kollegen in den unteren Einkommensgruppen. Es kommt zudem der Verdacht auf, dass Olaf Scholz beim öffentlichen Dienst schon mal mit der Rückzahlung der Verpflichtungen aus seiner teilweise wenig durchdachten Bazooka-Politik beginnen will“, so Schäfer.

Dieter Dewes, Bundesvorsitzender der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ), kommentierte den Entwurf in eine ähnliche Richtung: „Wir begrüßen die vorgesehene Linearanpassung von 1,2 Prozent zum 1. April 2021 sowie weiterer 1,8 Prozent zum 1. April 2022. Nicht akzeptabel ist jedoch, dass das finanzielle Volumen des nicht übertragenen Mindestbetrages aus dem Tarifabschluss den Beamtinnen und Beamten nicht über andere, systemgerechte Maßnahmen zu Gute kommt. Dafür käme insbesondere die seit Jahren vom dbb geforderte Rückführung der einseitig erhöhten Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten in Betracht.“

Auch Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, ist enttäuscht: „Es ist bedauerlich, dass die ursprünglich vorgesehenen Umsetzungen der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr im Gesetzentwurf enthalten sind. Dies hätte durch die Einführung eines regionalen Ergänzungszuschlages gerade für Kolleginnen und Kollegen in Hochpreisregionen erhebliche Einkommenszuwächse mit sich gebracht und auch zur Anhebung der Grundgehälter des einfachen und mittleren Dienstes geführt. Das entwickelte neue Besoldungselement des regionalen Ergänzungszuschlags war zwar noch verbesserungsbedürftig, aber dafür hätte man im parlamentarischen Verfahren kämpfen können. Die Aufgabe des Ursprungsentwurfs jetzt aber als Erfolg zu verkaufen, wie es von einigen Gewerkschaften erfolgt, ist angesichts der Tatsache, dass nunmehr mit der Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu rechnen ist, etwas zu kurz gedacht und verkennt die finanzielle Lage, in der sich die Kolleginnen und Kollegen in den unteren Einkommensgruppen seit Jahren befinden.“

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Johanniter: Aktivitäten im Bevölkerungsschutz stärker koordinierenStatement zur Neuausrichtung des Bundeamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

17.03.2021 – 18:56

Johanniter Unfall Hilfe e.V.

Johanniter: Aktivitäten im Bevölkerungsschutz stärker koordinieren
Statement zur Neuausrichtung des Bundeamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe


















Berlin (ots)

Die Johanniter-Unfall-Hilfe begrüßt das Konzept für die Neuaufstellung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), das heute von Bundesinnenminister Horst Seehofer und BBK-Präsident Armin Schuster vorgestellt wurde. In der aktuellen Corona-Pandemie habe sich erneut die Notwendigkeit gezeigt, den Bevölkerungsschutz zu stärken und die Ressourcen und Aktivitäten auf allen Ebenen zu bündeln und stärker als bisher zu koordinieren.

„Die Schaffung eines gemeinsamen Kompetenzzentrums für Bevölkerungsschutz kann ein geeigneter Weg sein, um Information, Kommunikation und Koordination zwischen Bund, Ländern und Kommunen auf der einen und den anerkannten Hilfsorganisationen auf der anderen Seite zu intensivieren und weiter auszubauen. Die Johanniter stehen bereit, sich mit ihrem Know-how in den Prozess zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes in Deutschland einzubringen. Wir freuen uns auf den weitergehenden Dialog“, sagt Jörg Lüssem, Mitglied im Bundesvorstand der Johanniter-Unfall-Hilfe.

Auch weitere Maßnahmen wie die Einbeziehung der Bevölkerung über Ausbildungen im Bereich Selbstschutz und Selbsthilfe, die Gewinnung von Spontanhelfern bei Katastrophen und die Schaffung von zeitgemäßen Förderkonzepten zur Stärkung des Ehrenamts sind aus Sicht der Johanniter positiv zu bewerten.

Über die Johanniter-Unfall-Hilfe

Als eine der großen anerkannten Hilfsorganisationen in Deutschland mit rund 25.000 hauptamtlichen und mehr als 40.000 ehrenamtlichen Mitarbeitenden ist die Johanniter-Unfall-Hilfe bundesweit im Katastrophen- und Zivilschutz sowie im Europäischen Katastrophenschutz aktiv. Die Johanniter bilden jährlich mehr als 450.000 Menschen in Erster Hilfe aus und bieten seit letztem Jahr auch „Erste-Hilfe-Kurse mit Selbstschutzinhalten“ an.

Pressekontakt:

Juliane Flurschütz, Pressereferentin
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Bundesgeschäftsstelle
Tel. 030-26997-361, Mobil 0173 619 3409
E-Mail: medien@johanniter.de

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Jörg Meuthen u. Tino Chrupalla zur heutigen Eilentscheidung des BVerfG

18.03.2021 – 13:01

AfD – Alternative für Deutschland

Jörg Meuthen u. Tino Chrupalla zur heutigen Eilentscheidung des BVerfG


















Berlin (ots)

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat heute bekanntgegeben, dass es einen Eilantrag der AfD abgelehnt hat, mit dem die Partei dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) untersagen lassen wollte, weiterhin die Zahl von 7000 „Flügel“-Anhängern zu kommunizieren, die es in der AfD angeblich geben soll. Die beantragte Untersagung hätte bis zum Ende des in der gleichen Sache vor dem Verwaltungsgericht Köln anhängigen Eilverfahrens Geltung gehabt. Das BVerfG begründet seine Eilentscheidung rein prozessual. Eine Entscheidung in der Sache hat es nicht getroffen.

Bundessprecher Jörg Meuthen erklärt dazu:

„Die heute verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist für die AfD kein Rückschlag in der Sache. Das Gericht hat nämlich nicht darüber entschieden, ob die von Bundesamt für Verfassungsschutz kommunizierte Zahl von vermeintlich 7000 ‚Flügel‘-Anhängern in der AfD korrekt ist und deshalb weiter kommuniziert werden darf. Es hat lediglich entschieden, dass die Voraussetzungen für die beantragte Eilentscheidung seitens der AfD prozessual nicht hinreichend dargelegt worden seien.

Dass wir das anders sehen, ist naheliegend – und auch begründet. Denn die beiden Vorinstanzen, das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Münster, haben uns keineswegs vorgeworfen, ungenügend vorgetragen zu haben. Dass das BVerfG so argumentiert, ist für uns deshalb jetzt ebenso überraschend wie enttäuschend.“

Bundessprecher Tino Chrupalla ergänzt:

„Bleiben wir bei den Fakten. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist keine Niederlage für die AfD. Karlsruhe begründet die Eilentscheidung rein prozessual. Eine Entscheidung in der Sache hat es nicht getroffen. Die gilt es abzuwarten.“

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