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Nach der Arbeit statt auf die Couch ins KrankenhausStart Up will mit neuem Portal Arbeitsunfälle vermeiden

05.04.2021 – 10:35

arbeitsschutz24.net

Nach der Arbeit statt auf die Couch ins Krankenhaus
Start Up will mit neuem Portal Arbeitsunfälle vermeiden


















Nach der Arbeit statt auf die Couch ins Krankenhaus / Start Up will mit neuem Portal Arbeitsunfälle vermeiden
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Essen (ots)

Die meisten Arbeitnehmer gehen unbewusst ganz selbstverständlich davon aus, dass ihnen während der Arbeit nichts passiert. So auch die OP-Schwester Britta.

Wie immer wollte Britta OP-Instrumente aus einem Sterilisator nehmen. Wegen eines technischen Defekts schloss sich unvorhergesehen die Tür des Sterilisators. Obwohl ihre Hand noch im Gerät war liess es sich nicht wieder öffnen. Brittas Hand war eine Dreiviertelstunde lang bei 120 Grad eingeschlossen. Als sie endlich befreit wurde, war ihre Hand nicht mehr zu retten. Seitdem trägt Britta eine Prothese.

Tödliche Arbeitsunfälle

Arbeitsunfälle wie Brittas geschehen jeden Tag in Deutschland. Schwere Verletzungen, Invalidität und selbst Tod gehören zum Arbeitsalltag. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung weist 806 tödliche Arbeitsunfälle für 2019 aus. Bei 250 Arbeitstagen und 20 Urlaubstagen starben somit statistisch 3,5 Menschen je Arbeitstag durch einen Arbeitsunfall.

Dabei verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz jeden Arbeitgeber, sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Vernachlässigt ein Unternehmen den Arbeitsschutz, drohen dem Arbeitgeber bei einem Unfall Geldbuße und Regressforderungen.

Fachkraft für Arbeitssicherheit hilft Arbeitgebern

Genau hierfür ausgebildet sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Sie beraten Arbeitgeber dabei, ihrer Pflicht nachzukommen.

Große Unternehmen beschäftigen Sicherheitsfachkräfte meist selbst. Für kleine und mittlere Unternehmen ist es hingegen wirtschaftlicher, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beauftragen anstatt sie einzustellen.

Doch nicht jeder Arbeitsschützer kann jedes Unternehmen betreuen – dafür ist die Arbeitswelt von der Hochseeschiffahrt bis zur Fleischerei zu vielseitig. Und die Entfernung zwischen Wohnort und Unternehmenssitz muss auch zu bewältigen sein.

Start Up will helfen, Arbeitsunfälle zu vermeiden

Hierfür hat sich das Start Up Arbeitsschutz24.net gegründet. Mit seinem Portal bildet es eine Brücke zwischen Arbeitgebern und Sicherheitsfachkräften. Mittels einer Karte können Unternehmen den geeigneten Dienstleister in ihrer Gegend auswählen.

Hinter der Idee von Arbeitsschutz24.net steckt Elmar Wiesenmüller. Vor der Corona-Pandemie arbeitete Wiesenmüller unter anderem als Musiker bei Firmenveranstaltungen. „In meinem Umfeld hatten bereits 3 Menschen schwere Arbeitsunfälle. Auch wenn für uns selbstständige Künstler die Pandemie eine große Herausforderung ist: ohne Corona hätte ich niemals die Zeit gehabt, diese Idee zu realisieren“.

Jetzt hofft er, dass sich viele Fachkräfte für Arbeitssicherheit auf der Webseite eintragen. Damit Deutschlands 45 Millionen Erwerbstätige nach der Arbeit nicht ins Krankenhaus sondern auf die Couch können.

Pressekontakt:

Elmar Wiesenmüller
0172 2952526
support@arbeitsschutz24.net

Original-Content von: arbeitsschutz24.net, übermittelt

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Unfälle an Baustellenkreissägen vermeidenBG BAU unterstützt

30.03.2021 – 10:32

BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Unfälle an Baustellenkreissägen vermeiden
BG BAU unterstützt


















Unfälle an Baustellenkreissägen vermeiden / BG BAU unterstützt
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Berlin (ots)

Mit Beginn des Frühjahrs steigt die Zahl der Baustellen im Freien. Die Baustellenkreissäge kommt wieder vermehrt zum Einsatz. Doch nur eine Sekunde Unaufmerksamkeit oder ein falscher Griff können an dieser Maschine schwerwiegende Folgen haben, wie massive Schnittverletzungen oder gar der Verlust von Fingern. „Dabei sind solche Unfälle vermeidbar: Seit 2009 dürfen Baustellenkreissägen nur noch mit selbsttätig absenkender Schutzhaube in Verkehr gebracht werden.“ Darauf verweist Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Zudem fördert die BG BAU zusätzliche Sicherheitseinrichtungen, die Manipulationen von selbsttätig absenkenden Schutzhauben von Baustellenkreissägen verhindern beziehungsweise weitreichend verhindern.

Die meisten Unfälle an Baustellenkreissägen sind auf zwei Gründe zurückzuführen: den Einsatz älterer Modelle ohne selbsttätig schließende Schutzhaube und selbsttätig absenkende Schutzhauben, die manipuliert wurden, um eine angeblich bessere Sicht auf das Werkstück und das Sägeblatt zu erhalten. Fast die Hälfte aller Unfallopfer haben eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent und darüber. Die Behandlung ist aufwendig: Finger, Gefäße, Sehnen und Nerven müssen angenäht, Glieder häufig verschraubt werden. Nach der Wundheilung und oft wochenlanger stationärer Pflege folgen Monate mit Ergotherapie und Krankengymnastik. Nicht selten bleiben Schäden, wie eine eingeschränkte Beweglichkeit oder ein psychisches Leiden, zurück.

Dabei sind Unfälle an Baustellenkreissägen mit geeigneten Schutzeinrichtungen vermeidbar. Dazu Arenz: „Selbsttätig schließende Schutzhauben sind längst Stand der Technik. Den Einsatz eines Stopp-Schalters als zusätzliche Sicherheitseinrichtung fördern wir außerdem im Rahmen unserer Arbeitsschutzprämien.“ Ob neue oder ältere Sägen: In jedem Fall muss eine Betriebsanweisung erstellt werden, die die Betriebsanleitung des Herstellers berücksichtigt. Auf dieser Grundlage müssen die Beschäftigten regelmäßig unterwiesen und durch Fachkräfte mit Erfahrung an Holzbearbeitungsmaschinen beaufsichtigt werden. Die BG BAU unterstützt Unternehmen mit speziellen Schulungen.

Zudem betont Arenz, „dass beim Zuführen schmaler Werkstücke mit einer Breite von 120 Millimetern oder weniger ein Schiebeholz oder Schiebestock verwendet werden muss. Eine gute Möglichkeit bieten auch Schiebehölzer mit Wechselgriffen, die einfach und werkzeuglos montiert werden können.“ Wie der Präventionsleiter ergänzt, sind Baustellenkreissägen grundsätzlich nicht für das Schneiden von Polystyrol (Styrodur und Styropor) geeignet. Immer wieder geschehen auch durch solche Zweckentfremdung schwere Unfälle.

Der Einsatz für mehr Sicherheit lohnt sich, denn nicht nur das Leid der Unfallopfer, sondern auch hohe Kosten können für alle Beteiligten vermieden werden. Zu Beitragszuschlägen und Ausfallkosten kommen zum Beispiel hohe Ausgaben der Solidargemeinschaft der Beitragszahler für Unfalltransporte, Heilbehandlung, Verletztengeld und orthopädische Hilfsmittel.

Weiterführende Informationen

https://www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/Bausteine/b_265/b_265.pdf

https://ots.de/lEpp0D

https://www.youtube.com/watch?v=PZCB5Z-fBAY

Hintergrund – die BG BAU

Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen und damit ein wichtiger Pfeiler des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie betreut ca. 2,9 Millionen Versicherte in über 500.000 Betrieben und ca. 50.000 privaten Bauvorhaben.

Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung.

Weitere Informationen unter www.bgbau.de

Pressekontakt:

Susanne Diehr
Telefon: 030 85781-690
E-Mail: presse@bgbau.de

BG BAU – Pressestelle
Hildegardstraße 29/30
10715 Berlin

Original-Content von: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, übermittelt

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Unfälle an Baustellenkreissägen vermeidenBG BAU unterstützt

30.03.2021 – 10:32

BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Unfälle an Baustellenkreissägen vermeiden
BG BAU unterstützt


















Unfälle an Baustellenkreissägen vermeiden / BG BAU unterstützt
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Mit Beginn des Frühjahrs steigt die Zahl der Baustellen im Freien. Die Baustellenkreissäge kommt wieder vermehrt zum Einsatz. Doch nur eine Sekunde Unaufmerksamkeit oder ein falscher Griff können an dieser Maschine schwerwiegende Folgen haben, wie massive Schnittverletzungen oder gar der Verlust von Fingern. „Dabei sind solche Unfälle vermeidbar: Seit 2009 dürfen Baustellenkreissägen nur noch mit selbsttätig absenkender Schutzhaube in Verkehr gebracht werden.“ Darauf verweist Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Zudem fördert die BG BAU zusätzliche Sicherheitseinrichtungen, die Manipulationen von selbsttätig absenkenden Schutzhauben von Baustellenkreissägen verhindern beziehungsweise weitreichend verhindern.

Die meisten Unfälle an Baustellenkreissägen sind auf zwei Gründe zurückzuführen: den Einsatz älterer Modelle ohne selbsttätig schließende Schutzhaube und selbsttätig absenkende Schutzhauben, die manipuliert wurden, um eine angeblich bessere Sicht auf das Werkstück und das Sägeblatt zu erhalten. Fast die Hälfte aller Unfallopfer haben eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent und darüber. Die Behandlung ist aufwendig: Finger, Gefäße, Sehnen und Nerven müssen angenäht, Glieder häufig verschraubt werden. Nach der Wundheilung und oft wochenlanger stationärer Pflege folgen Monate mit Ergotherapie und Krankengymnastik. Nicht selten bleiben Schäden, wie eine eingeschränkte Beweglichkeit oder ein psychisches Leiden, zurück.

Dabei sind Unfälle an Baustellenkreissägen mit geeigneten Schutzeinrichtungen vermeidbar. Dazu Arenz: „Selbsttätig schließende Schutzhauben sind längst Stand der Technik. Den Einsatz eines Stopp-Schalters als zusätzliche Sicherheitseinrichtung fördern wir außerdem im Rahmen unserer Arbeitsschutzprämien.“ Ob neue oder ältere Sägen: In jedem Fall muss eine Betriebsanweisung erstellt werden, die die Betriebsanleitung des Herstellers berücksichtigt. Auf dieser Grundlage müssen die Beschäftigten regelmäßig unterwiesen und durch Fachkräfte mit Erfahrung an Holzbearbeitungsmaschinen beaufsichtigt werden. Die BG BAU unterstützt Unternehmen mit speziellen Schulungen.

Zudem betont Arenz, „dass beim Zuführen schmaler Werkstücke mit einer Breite von 120 Millimetern oder weniger ein Schiebeholz oder Schiebestock verwendet werden muss. Eine gute Möglichkeit bieten auch Schiebehölzer mit Wechselgriffen, die einfach und werkzeuglos montiert werden können.“ Wie der Präventionsleiter ergänzt, sind Baustellenkreissägen grundsätzlich nicht für das Schneiden von Polystyrol (Styrodur und Styropor) geeignet. Immer wieder geschehen auch durch solche Zweckentfremdung schwere Unfälle.

Der Einsatz für mehr Sicherheit lohnt sich, denn nicht nur das Leid der Unfallopfer, sondern auch hohe Kosten können für alle Beteiligten vermieden werden. Zu Beitragszuschlägen und Ausfallkosten kommen zum Beispiel hohe Ausgaben der Solidargemeinschaft der Beitragszahler für Unfalltransporte, Heilbehandlung, Verletztengeld und orthopädische Hilfsmittel.

Weiterführende Informationen

https://www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/Bausteine/b_265/b_265.pdf

https://ots.de/lEpp0D

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Hintergrund – die BG BAU

Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen und damit ein wichtiger Pfeiler des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie betreut ca. 2,9 Millionen Versicherte in über 500.000 Betrieben und ca. 50.000 privaten Bauvorhaben.

Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung.

Weitere Informationen unter www.bgbau.de

Pressekontakt:

Susanne Diehr
Telefon: 030 85781-690
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Seit 50 Jahren ein Erfolgsmodell: die Schüler-UnfallversicherungKita-Kinder, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

29.03.2021 – 10:00

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Seit 50 Jahren ein Erfolgsmodell: die Schüler-Unfallversicherung
Kita-Kinder, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung


















Berlin (ots)

Wenn Kinder in der Kita toben, Schülerinnen auf dem Schulhof bolzen oder Studierende beim Unisport aktiv sind, passiert schnell mal ein Unfall. Dann ist es gut zu wissen, dass in diesen Fällen die Schüler-Unfallversicherung greift: Die Versicherten selbst oder ihre Eltern zahlen keine Beiträge. Die Kosten für die Heilbehandlung, die Rehabilitation und für mögliche Renten zahlt die öffentliche Hand. Auch bei Ausflügen, Exkursionen, im Hort sowie auf dem Weg von oder zur Bildungseinrichtung greift dieser Schutz. „Das ist eine gewaltige soziale Errungenschaft im Vergleich zu dem Zustand von vor 50 Jahren“, sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Am 1. April 1971 trat das „Gesetz über die Unfallversicherung der Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten“ in Kraft. Seitdem profitieren nicht nur Beschäftigte, sondern auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beim Besuch von Bildungseinrichtungen von den zwei Grundprinzipien der gesetzlichen Unfallversicherung: „Alles aus einer Hand“ und Prävention sowie Rehabilitation „mit allen geeigneten Mitteln“. Dem vorausgegangen war ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Dieser entschied 1967, dass es einem sozialen Rechtsstaat anstehe, einem Schulkind „in geeigneter Weise Fürsorge zuteilwerden zu lassen“, so die Urteilsbegründung.

Im Jahr 2019 war die Schüler-Unfallversicherung für 17,6 Millionen Versicherte zuständig, eine Zahl, die in den vergangenen 20 Jahren relativ konstant war. Deutlich gesunken ist hingegen die Zahl der Unfälle, die die Versicherten in den Bildungseinrichtungen oder auf dem Weg erlitten haben: Ereigneten sich im Jahr 1999 noch 86 Unfälle in Bildungseinrichtungen und 8,6 Wegeunfälle pro 1000 Versicherte, waren es 20 Jahre später nur noch 66,9 Unfälle und 6,2 Wegeunfälle pro 1000 Versicherte.

„Dass die Zahlen erfreulicherweise rückläufig sind, ist auch das Verdienst der nachhaltigen Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger“, so Dr. Stefan Hussy. „Wir tun viel dafür, dass Beschäftigte, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Bildungseinrichtungen sicher und gesund arbeiten, lernen und sich entfalten können.“ Präventionsleistungen wie Vorschriften und Regelungen, Schulungen, Seminare sowie verschiedenste Unterrichts- und Arbeitshilfen unterstützen die Bildungsträger dabei, gute Bedingungen zu schaffen. „Wichtig ist uns dabei der Blick auf das gesamte System sowie die Vernetzung und die Mitarbeit von sämtlichen Beteiligten. So schaffen wir es, die Themen Sicherheit und Gesundheit im Denken und Handeln aller nachhaltig zu verankern.“

Zum Jubiläum der Schüler-Unfallversicherung hat die DGUV eine Hintergrundseite im Mediencenter eingerichtet

Pressekontakt:

PRESSEKONTAKT:

Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Tel.: +49-30-130011414
presse@dguv.de

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Seit 50 Jahren ein Erfolgsmodell: die Schüler-UnfallversicherungKita-Kinder, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Seit 50 Jahren ein Erfolgsmodell: die Schüler-Unfallversicherung
Kita-Kinder, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung


















Berlin (ots)

Wenn Kinder in der Kita toben, Schülerinnen auf dem Schulhof bolzen oder Studierende beim Unisport aktiv sind, passiert schnell mal ein Unfall. Dann ist es gut zu wissen, dass in diesen Fällen die Schüler-Unfallversicherung greift: Die Versicherten selbst oder ihre Eltern zahlen keine Beiträge. Die Kosten für die Heilbehandlung, die Rehabilitation und für mögliche Renten zahlt die öffentliche Hand. Auch bei Ausflügen, Exkursionen, im Hort sowie auf dem Weg von oder zur Bildungseinrichtung greift dieser Schutz. „Das ist eine gewaltige soziale Errungenschaft im Vergleich zu dem Zustand von vor 50 Jahren“, sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Am 1. April 1971 trat das „Gesetz über die Unfallversicherung der Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten“ in Kraft. Seitdem profitieren nicht nur Beschäftigte, sondern auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beim Besuch von Bildungseinrichtungen von den zwei Grundprinzipien der gesetzlichen Unfallversicherung: „Alles aus einer Hand“ und Prävention sowie Rehabilitation „mit allen geeigneten Mitteln“. Dem vorausgegangen war ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Dieser entschied 1967, dass es einem sozialen Rechtsstaat anstehe, einem Schulkind „in geeigneter Weise Fürsorge zuteilwerden zu lassen“, so die Urteilsbegründung.

Im Jahr 2019 war die Schüler-Unfallversicherung für 17,6 Millionen Versicherte zuständig, eine Zahl, die in den vergangenen 20 Jahren relativ konstant war. Deutlich gesunken ist hingegen die Zahl der Unfälle, die die Versicherten in den Bildungseinrichtungen oder auf dem Weg erlitten haben: Ereigneten sich im Jahr 1999 noch 86 Unfälle in Bildungseinrichtungen und 8,6 Wegeunfälle pro 1000 Versicherte, waren es 20 Jahre später nur noch 66,9 Unfälle und 6,2 Wegeunfälle pro 1000 Versicherte.

„Dass die Zahlen erfreulicherweise rückläufig sind, ist auch das Verdienst der nachhaltigen Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger“, so Dr. Stefan Hussy. „Wir tun viel dafür, dass Beschäftigte, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Bildungseinrichtungen sicher und gesund arbeiten, lernen und sich entfalten können.“ Präventionsleistungen wie Vorschriften und Regelungen, Schulungen, Seminare sowie verschiedenste Unterrichts- und Arbeitshilfen unterstützen die Bildungsträger dabei, gute Bedingungen zu schaffen. „Wichtig ist uns dabei der Blick auf das gesamte System sowie die Vernetzung und die Mitarbeit von sämtlichen Beteiligten. So schaffen wir es, die Themen Sicherheit und Gesundheit im Denken und Handeln aller nachhaltig zu verankern.“

Zum Jubiläum der Schüler-Unfallversicherung hat die DGUV eine Hintergrundseite im Mediencenter eingerichtet

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Kita-Kinder, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung


















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Wenn Kinder in der Kita toben, Schülerinnen auf dem Schulhof bolzen oder Studierende beim Unisport aktiv sind, passiert schnell mal ein Unfall. Dann ist es gut zu wissen, dass in diesen Fällen die Schüler-Unfallversicherung greift: Die Versicherten selbst oder ihre Eltern zahlen keine Beiträge. Die Kosten für die Heilbehandlung, die Rehabilitation und für mögliche Renten zahlt die öffentliche Hand. Auch bei Ausflügen, Exkursionen, im Hort sowie auf dem Weg von oder zur Bildungseinrichtung greift dieser Schutz. „Das ist eine gewaltige soziale Errungenschaft im Vergleich zu dem Zustand von vor 50 Jahren“, sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Am 1. April 1971 trat das „Gesetz über die Unfallversicherung der Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten“ in Kraft. Seitdem profitieren nicht nur Beschäftigte, sondern auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beim Besuch von Bildungseinrichtungen von den zwei Grundprinzipien der gesetzlichen Unfallversicherung: „Alles aus einer Hand“ und Prävention sowie Rehabilitation „mit allen geeigneten Mitteln“. Dem vorausgegangen war ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Dieser entschied 1967, dass es einem sozialen Rechtsstaat anstehe, einem Schulkind „in geeigneter Weise Fürsorge zuteilwerden zu lassen“, so die Urteilsbegründung.

Im Jahr 2019 war die Schüler-Unfallversicherung für 17,6 Millionen Versicherte zuständig, eine Zahl, die in den vergangenen 20 Jahren relativ konstant war. Deutlich gesunken ist hingegen die Zahl der Unfälle, die die Versicherten in den Bildungseinrichtungen oder auf dem Weg erlitten haben: Ereigneten sich im Jahr 1999 noch 86 Unfälle in Bildungseinrichtungen und 8,6 Wegeunfälle pro 1000 Versicherte, waren es 20 Jahre später nur noch 66,9 Unfälle und 6,2 Wegeunfälle pro 1000 Versicherte.

„Dass die Zahlen erfreulicherweise rückläufig sind, ist auch das Verdienst der nachhaltigen Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger“, so Dr. Stefan Hussy. „Wir tun viel dafür, dass Beschäftigte, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Bildungseinrichtungen sicher und gesund arbeiten, lernen und sich entfalten können.“ Präventionsleistungen wie Vorschriften und Regelungen, Schulungen, Seminare sowie verschiedenste Unterrichts- und Arbeitshilfen unterstützen die Bildungsträger dabei, gute Bedingungen zu schaffen. „Wichtig ist uns dabei der Blick auf das gesamte System sowie die Vernetzung und die Mitarbeit von sämtlichen Beteiligten. So schaffen wir es, die Themen Sicherheit und Gesundheit im Denken und Handeln aller nachhaltig zu verankern.“

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Kita-Kinder, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung


















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Wenn Kinder in der Kita toben, Schülerinnen auf dem Schulhof bolzen oder Studierende beim Unisport aktiv sind, passiert schnell mal ein Unfall. Dann ist es gut zu wissen, dass in diesen Fällen die Schüler-Unfallversicherung greift: Die Versicherten selbst oder ihre Eltern zahlen keine Beiträge. Die Kosten für die Heilbehandlung, die Rehabilitation und für mögliche Renten zahlt die öffentliche Hand. Auch bei Ausflügen, Exkursionen, im Hort sowie auf dem Weg von oder zur Bildungseinrichtung greift dieser Schutz. „Das ist eine gewaltige soziale Errungenschaft im Vergleich zu dem Zustand von vor 50 Jahren“, sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Am 1. April 1971 trat das „Gesetz über die Unfallversicherung der Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten“ in Kraft. Seitdem profitieren nicht nur Beschäftigte, sondern auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beim Besuch von Bildungseinrichtungen von den zwei Grundprinzipien der gesetzlichen Unfallversicherung: „Alles aus einer Hand“ und Prävention sowie Rehabilitation „mit allen geeigneten Mitteln“. Dem vorausgegangen war ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Dieser entschied 1967, dass es einem sozialen Rechtsstaat anstehe, einem Schulkind „in geeigneter Weise Fürsorge zuteilwerden zu lassen“, so die Urteilsbegründung.

Im Jahr 2019 war die Schüler-Unfallversicherung für 17,6 Millionen Versicherte zuständig, eine Zahl, die in den vergangenen 20 Jahren relativ konstant war. Deutlich gesunken ist hingegen die Zahl der Unfälle, die die Versicherten in den Bildungseinrichtungen oder auf dem Weg erlitten haben: Ereigneten sich im Jahr 1999 noch 86 Unfälle in Bildungseinrichtungen und 8,6 Wegeunfälle pro 1000 Versicherte, waren es 20 Jahre später nur noch 66,9 Unfälle und 6,2 Wegeunfälle pro 1000 Versicherte.

„Dass die Zahlen erfreulicherweise rückläufig sind, ist auch das Verdienst der nachhaltigen Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger“, so Dr. Stefan Hussy. „Wir tun viel dafür, dass Beschäftigte, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Bildungseinrichtungen sicher und gesund arbeiten, lernen und sich entfalten können.“ Präventionsleistungen wie Vorschriften und Regelungen, Schulungen, Seminare sowie verschiedenste Unterrichts- und Arbeitshilfen unterstützen die Bildungsträger dabei, gute Bedingungen zu schaffen. „Wichtig ist uns dabei der Blick auf das gesamte System sowie die Vernetzung und die Mitarbeit von sämtlichen Beteiligten. So schaffen wir es, die Themen Sicherheit und Gesundheit im Denken und Handeln aller nachhaltig zu verankern.“

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Seit 50 Jahren ein Erfolgsmodell: die Schüler-Unfallversicherung
Kita-Kinder, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung


















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Wenn Kinder in der Kita toben, Schülerinnen auf dem Schulhof bolzen oder Studierende beim Unisport aktiv sind, passiert schnell mal ein Unfall. Dann ist es gut zu wissen, dass in diesen Fällen die Schüler-Unfallversicherung greift: Die Versicherten selbst oder ihre Eltern zahlen keine Beiträge. Die Kosten für die Heilbehandlung, die Rehabilitation und für mögliche Renten zahlt die öffentliche Hand. Auch bei Ausflügen, Exkursionen, im Hort sowie auf dem Weg von oder zur Bildungseinrichtung greift dieser Schutz. „Das ist eine gewaltige soziale Errungenschaft im Vergleich zu dem Zustand von vor 50 Jahren“, sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Am 1. April 1971 trat das „Gesetz über die Unfallversicherung der Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten“ in Kraft. Seitdem profitieren nicht nur Beschäftigte, sondern auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beim Besuch von Bildungseinrichtungen von den zwei Grundprinzipien der gesetzlichen Unfallversicherung: „Alles aus einer Hand“ und Prävention sowie Rehabilitation „mit allen geeigneten Mitteln“. Dem vorausgegangen war ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Dieser entschied 1967, dass es einem sozialen Rechtsstaat anstehe, einem Schulkind „in geeigneter Weise Fürsorge zuteilwerden zu lassen“, so die Urteilsbegründung.

Im Jahr 2019 war die Schüler-Unfallversicherung für 17,6 Millionen Versicherte zuständig, eine Zahl, die in den vergangenen 20 Jahren relativ konstant war. Deutlich gesunken ist hingegen die Zahl der Unfälle, die die Versicherten in den Bildungseinrichtungen oder auf dem Weg erlitten haben: Ereigneten sich im Jahr 1999 noch 86 Unfälle in Bildungseinrichtungen und 8,6 Wegeunfälle pro 1000 Versicherte, waren es 20 Jahre später nur noch 66,9 Unfälle und 6,2 Wegeunfälle pro 1000 Versicherte.

„Dass die Zahlen erfreulicherweise rückläufig sind, ist auch das Verdienst der nachhaltigen Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger“, so Dr. Stefan Hussy. „Wir tun viel dafür, dass Beschäftigte, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Bildungseinrichtungen sicher und gesund arbeiten, lernen und sich entfalten können.“ Präventionsleistungen wie Vorschriften und Regelungen, Schulungen, Seminare sowie verschiedenste Unterrichts- und Arbeitshilfen unterstützen die Bildungsträger dabei, gute Bedingungen zu schaffen. „Wichtig ist uns dabei der Blick auf das gesamte System sowie die Vernetzung und die Mitarbeit von sämtlichen Beteiligten. So schaffen wir es, die Themen Sicherheit und Gesundheit im Denken und Handeln aller nachhaltig zu verankern.“

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Kita-Kinder, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung


















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Wenn Kinder in der Kita toben, Schülerinnen auf dem Schulhof bolzen oder Studierende beim Unisport aktiv sind, passiert schnell mal ein Unfall. Dann ist es gut zu wissen, dass in diesen Fällen die Schüler-Unfallversicherung greift: Die Versicherten selbst oder ihre Eltern zahlen keine Beiträge. Die Kosten für die Heilbehandlung, die Rehabilitation und für mögliche Renten zahlt die öffentliche Hand. Auch bei Ausflügen, Exkursionen, im Hort sowie auf dem Weg von oder zur Bildungseinrichtung greift dieser Schutz. „Das ist eine gewaltige soziale Errungenschaft im Vergleich zu dem Zustand von vor 50 Jahren“, sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Am 1. April 1971 trat das „Gesetz über die Unfallversicherung der Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten“ in Kraft. Seitdem profitieren nicht nur Beschäftigte, sondern auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beim Besuch von Bildungseinrichtungen von den zwei Grundprinzipien der gesetzlichen Unfallversicherung: „Alles aus einer Hand“ und Prävention sowie Rehabilitation „mit allen geeigneten Mitteln“. Dem vorausgegangen war ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Dieser entschied 1967, dass es einem sozialen Rechtsstaat anstehe, einem Schulkind „in geeigneter Weise Fürsorge zuteilwerden zu lassen“, so die Urteilsbegründung.

Im Jahr 2019 war die Schüler-Unfallversicherung für 17,6 Millionen Versicherte zuständig, eine Zahl, die in den vergangenen 20 Jahren relativ konstant war. Deutlich gesunken ist hingegen die Zahl der Unfälle, die die Versicherten in den Bildungseinrichtungen oder auf dem Weg erlitten haben: Ereigneten sich im Jahr 1999 noch 86 Unfälle in Bildungseinrichtungen und 8,6 Wegeunfälle pro 1000 Versicherte, waren es 20 Jahre später nur noch 66,9 Unfälle und 6,2 Wegeunfälle pro 1000 Versicherte.

„Dass die Zahlen erfreulicherweise rückläufig sind, ist auch das Verdienst der nachhaltigen Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger“, so Dr. Stefan Hussy. „Wir tun viel dafür, dass Beschäftigte, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Bildungseinrichtungen sicher und gesund arbeiten, lernen und sich entfalten können.“ Präventionsleistungen wie Vorschriften und Regelungen, Schulungen, Seminare sowie verschiedenste Unterrichts- und Arbeitshilfen unterstützen die Bildungsträger dabei, gute Bedingungen zu schaffen. „Wichtig ist uns dabei der Blick auf das gesamte System sowie die Vernetzung und die Mitarbeit von sämtlichen Beteiligten. So schaffen wir es, die Themen Sicherheit und Gesundheit im Denken und Handeln aller nachhaltig zu verankern.“

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TÜV SÜD Akademie bietet Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten als Blended Training an

29.03.2021 – 09:30

TÜV SÜD AG

TÜV SÜD Akademie bietet Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten als Blended Training an


















München (ots)

Bei der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist die TÜV SÜD Akademie deutschlandweit mit jährlich mehr als 500 Teilnehmern führend. Brandschutzbeauftragte haben im Betrieb eine verantwortungsvolle Position und benötigen daher eine fundierte Ausbildung. Die TÜV SÜD Akademie bietet diesen Kurs wie viele andere gefragte Seminare nun als Blended Training an. Dabei wechseln sich Präsenzphasen mit eigenverantwortlichen Online-Trainings ab und bieten den Teilnehmenden eine hohe Flexibilität.

Brandschutzbeauftragte beraten und unterstützen die Arbeitgeber in Brandschutzfragen, kontrollieren die Einhaltung der Brandschutzvorschriften und beurteilen Brandgefährdungen. Sie können grundsätzlich in jedem Betrieb bestellt werden. Wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Brandgefährdung ermittelt, kann die Benennung eines Brandschutzbeauftragten zweckmäßig sein. Beispiele von Bereichen und Tätigkeiten in Arbeitsstätten mit erhöhter Brandgefährdung gibt die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Dabei sind die Personengefährdung, die baulichen Gegebenheiten, die angewendeten Arbeitsverfahren, die Menge und Art der eingesetzten Arbeitsstoffe, die Beschaffenheit usw. zu berücksichtigen.

Im Dezember 2020 ist die aktualisierte DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ bzw. die textgleiche vfdb-Richtlinie 12-09/01 erschienen. Die Vorgaben zur Ausbildung des Brandschutzbeauftragten wurden komplett überarbeitet und dem aktuellen Stand der Technik angepasst. Außerdem erlaubt die DGUV Information ab sofort neue Ausbildungsformate, wie Selbstlernphasen und Online-Seminare. Zusätzlich zum etablierten, zweiteiligen Präsenzseminar bietet die TÜV SÜD Akademie daher ab sofort ein flexibles Blended Training an. Dabei werden klassische Unterrichtsmethoden mit neuen, modernen Formen von mediengestütztem Lehren und Lernen kombiniert.

Konzept Blended Training

Im sogenannten Blended Training werden zwei Lernformate kombiniert, Präsenz- und Online-Lernphasen wechseln sich ab. Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten beinhaltet eine viertägige Präsenzzeit, in der ein Trainer der Gruppe die Inhalte unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneregeln vermittelt. Hier besteht auch ausreichend Gelegenheit zum Austausch unter den Teilnehmenden und mit dem Seminarleiter. Es folgt eine dreitägige Online-Selbstlernzeit inklusive Lernerfolgskontrollen, bei freier Ort- und Zeiteinteilung. So werden Fehlzeiten im Betrieb gemindert und Reisekosten gespart. Die Inhalte der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten setzen sich zusammen aus rechtlichen und baulichen Grundlagen, Brandlehre, Brand- und Explosionsgefahren, anlagentechnischem und organisatorischem Brandschutz sowie einer praktischen Übung mit Handfeuerlöschern und einer Begehung (falls das Infektionsgeschehen es zulässt).

Prüfung und Zertifikat

Teilnehmende, die nach der Selbstlernphase Fragen haben, können diese im Rahmen der Prüfungsvorbereitung noch am Prüfungstag stellen. Die Prüfung findet im Virtuellen Klassenzimmer statt und beinhaltet 45 Multiple-Choice-Fragen. Des Weiteren absolvieren die Teilnehmer eine mündliche Prüfung, in der sie Fragen zu einer Fallstudie beantworten müssen. Nach bestandener Prüfung wird das Zertifikat zum Brandschutzbeauftragten zugesandt.

Mehr Informationen und Anmeldungen zu den Kursen sind online verfügbar: www.tuvsud.com/akademie/bsb-blended.

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Sabine Krömer
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