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Haase/Schipanski: Künstliche Intelligenz ist eine Chance für Kommunen

16.03.2021 – 11:24

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Haase/Schipanski: Künstliche Intelligenz ist eine Chance für Kommunen


















Berlin (ots)

Algorithmen und automatisierte Verfahren können die Verwaltung entlasten

Die Initiative „Künstliche Intelligenz in den Kommunen“ stellt am heutigen Dienstag einen Arbeitsbericht über künstliche Intelligenz in Kommunen vor. Dazu erklären der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Christian Haase und der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Tankred Schipanski:

Christian Haase: „Viele Kommunalverwaltungen leiden unter Personalmangel – das zeigt sich nicht erst in der Krise, sondern bereits im normalen Alltag. Die Folgen sind nicht nur lange Wartezeiten bei der Bearbeitung von Anträgen. Dabei binden vor allem Routineaufgaben Personalressourcen, die dann an anderer Stelle fehlen. Die Automatisierung von Verfahren mittels künstlicher Intelligenz kann die Kommunalverwaltung bei Routineaufgaben entlasten und dazu beitragen, Verwaltungsverfahren effizienter zu gestalten. Sei es beispielsweise bei der auf Algorithmen basierenden automatisierten Straßenunterhaltung oder der Verzahnung von Meldedaten mit der Haushaltsplanung, um jederzeit ‚auf Knopfdruck‘ tagesaktuelle Entscheidungsgrundlagen abrufen zu können. Für eine effiziente und effektive kommunale Selbstverwaltung muss bei solchen Routineaufgaben Künstliche Intelligenz als Chance genutzt werden. Gleichwohl gebietet es die Verantwortung vor den Bürgerinnen und Bürgern, dass bei Anträgen mit Ermessensspielraum die letztendlichen Entscheidungen von Mitarbeitern getroffen werden und nicht von Algorithmen. Auch der beste Algorithmus wird keinen Bauantrag prüfen und genehmigen können. Die Einschaltung der zwischenmenschlichen Ebene erst im Widerspruchsverfahren ist im Sinne einer bürgerfreundlichen Kommunalverwaltung nicht zielführend und nicht anzustreben.“

Tankred Schipanski: „KI bietet für die Verwaltung große Potentiale. Bedingung ist hierfür eine gute Digitalisierung der Verwaltung. Diese schieben wir mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes voran. Knapp 600 Verwaltungsleistungen werden zusammen mit den Ländern bis Ende 2022 digitalisiert. Dafür hat der Bund im Koalitionsausschuss vom 3. Juni 2020 noch einmal die Mittel für die Digitalisierung der Verwaltungen in den Kommunen um 3 Milliarden Euro erhöht. Das im März 2021 verabschiedete Registermodernisierungsgesetz ist für die Vernetzung und die erleichterte Abrufung personenbezogener Daten ein Meilenstein. Damit haben wir eine wichtige Grundlage zur Nutzung Künstlicher Intelligenz auch in den Kommunalverwaltungen gelegt.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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SchipanskiSauer: Bundestag beschließt Personenbeförderungsgesetz

04.03.2021 – 11:37

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Schipanski
Sauer: Bundestag beschließt Personenbeförderungsgesetz


















Berlin (ots)

Rechtssicherer Rahmen für innovative Mobilitätskonzepte

Am morgigen Freitag beschließt der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung das Personenbeförderungsgesetz. Dazu erklären der Sprecher für die Digitale Agenda der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tankred Schipanski, und der zuständige Berichterstatter für die AG Digitale Agenda, Stefan Sauer:

Tankred Schipanski: „Die Digitalisierung und der technische Fortschritt führen auch im Mobilitätssektor zu disruptiven Ideen sowie neuen Geschäftsmodellen. Die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes wird dem gerecht und schafft den Rechtsrahmen für innovative Mobilitätskonzepte. Taxifahrer werden ebenfalls der technischen Entwicklung angemessen entlastet. Die veraltete Ortskundeprüfung wird durch eine Navi-Pflicht ersetzt. Der geschaffene Interessenausgleich im Personenbeförderungsgesetz kommt am Ende den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute, die von besserer Mobilität und mehr Angeboten profitieren werden.“

Stefan Sauer: „Digitalbasierte Mobilitätsangebote und Geschäftsmodelle zu ermöglichen, war uns wichtig. Durch das Personenbeförderungsgesetz ist dies nun rechtssicher geregelt. Wettbewerbsnachteile für die bisherigen Anbieter wie Taxis oder den ÖPNV entstehen dabei nicht. Die Novelle stellt einen breiten Konsens dar, weil zuvor in einer überparteilichen Findungskommission zwischen Bund und Ländern die nötigen Eckpunkte hart erarbeitet wurden. Es war eine lange Diskussion, die schlussendlich zu einem Kompromiss führte. Neben dem üblichen Angebot von Taxen und Bussen wird die Gesetzgebung nun zum Beispiel die Pooling-Dienste ermöglichen. Als ein wertvoller Baustein für die Verkehrswende können so gerade im ländlichen Raum wichtige Angebotslücken zwischen dem Individualverkehr und dem ÖPNV geschlossen werden. Länder und Kommunen erhalten dabei zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten, um die neuen Mobilitätsangebote bedarfsgerecht in der Fläche anzubieten.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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