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Mietendeckel-Urteil lässt Berliner Immobilienmarkt aufatmenvdp begrüßt heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

15.04.2021 – 16:36

Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.

Mietendeckel-Urteil lässt Berliner Immobilienmarkt aufatmen
vdp begrüßt heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts


















Berlin (ots)

Die heute vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bekanntgegebene Entscheidung, dass das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietbegrenzung (MietenWoG), besser bekannt als „Berliner Mietendeckel“, verfassungswidrig ist, wird vom Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) ausdrücklich begrüßt. Die Richter des Verfassungsgerichts beurteilen das Anfang 2020 in Berlin in Kraft getretene MietenWoG für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Das Land Berlin habe damit seine Gesetzgebungsbefugnis übertreten, da der Bund das Mietpreisrecht über die im Jahr 2015 beschlossene Mietpreisbremse geregelt hat.

„Das Mietendeckel-Urteil schafft die dringend benötigte Rechtsklarheit und ist eine gute Nachricht für die gesamte Immobilienwirtschaft – für Investoren, Projektentwickler und Finanzierer, für Vermieter – und auch für die Mieter. Es lässt vor allem den Berliner Immobilienmarkt aufatmen, hat zugleich aber auch Signalwirkung für den gesamtdeutschen Immobilienmarkt“, erklärt vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt. Er äußert sein Bedauern darüber, dass nicht zuletzt die Mieter die Leidtragenden dieses Gesetzes gewesen sind und dessen negative Folgen auf sie auch noch nachwirken werden. Tolckmitt befürchtet zugleich, dass die Politik in Berlin trotz der heutigen Gerichtsentscheidung auch weiterhin versuchen wird, so stark wie möglich in den Wohnungsmarkt einzugreifen und funktionierende Marktmechanismen außer Kraft zu setzen – zum Nachteil aller Marktakteure. „Der Mietendeckel war schon vor zwei Jahren keine gute Idee, er ist es heute nicht und wird es auch dann nicht sein, wenn sich der Bundesgesetzgeber, wie nun schon vom Berliner Senat gefordert, des Themas annehmen sollte.“

Seit Inkrafttreten des MietenWoG weist der vdp darauf hin, dass der Mietendeckel bestimmte Mietergruppen benachteiligt und erforderlichen Modernisierungen entgegensteht. „Will man eine Entspannung an Wohnungsmärkten und eine Drosselung von Neuvertragsmieten erreichen, führt kein Weg an einem Abbau der weiterhin ausgeprägten Bauüberhänge und Anreizen, neuen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, vorbei. Ein Mietendeckel wirkt hingegen kontraproduktiv, verschärft er doch bestehende Marktengpässe“, so Tolckmitt.

Über den Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp)

Der Verband deutscher Pfandbriefbanken ist einer der fünf Spitzenverbände der Deutschen Kreditwirtschaft. Er repräsentiert die bedeutendsten Kapitalgeber für den Wohnungs- und Gewerbebau sowie für den Staat und seine Institutionen.

Pressekontakt:

Carsten Dickhut
T +49 30 20915-320
E dickhut@pfandbrief.de

Franziska Roederstein
T +49 30 20915-380
E roederstein@pfandbrief.de

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Umfrage: So denken Mieter und Vermieter über den Mietendeckel

15.04.2021 – 10:47

objego GmbH

Umfrage: So denken Mieter und Vermieter über den Mietendeckel


















Umfrage: So denken Mieter und Vermieter über den Mietendeckel

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Essen (ots)

Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig. Umfrage zeigt: Deutsche wünschen sich dennoch eine Mietobergrenze.

-  Überraschend: Jeder Dritte Vermieter befürwortet einen Mietendeckel 
-  54 Prozent der Deutschen sind für einen Mietendeckel 
-  Ein Drittel der Befragten spricht sich gegen eine Mietobergrenze aus  

Anlässlich der heute bekanntgegebenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärte, wollte der digitale Immobilienmanager objego herausfinden, wie Mieter und Vermieter zur Berliner Mietobergrenze stehen.

Die repräsentative Umfrage unter 2.500 Mietern und Vermietern aus Deutschland zeigt eine mehrheitliche Zustimmung der Bürger zur Maßnahme „Mietendeckel“.

54 Prozent der Deutschen wünschen sich eine Mietobergrenze auch am eigenen Wohnort. Insgesamt 30 Prozent der Befragten stimmten dagegen.

Es überrascht, dass auch ein Drittel der Vermieter einen Mietendeckel befürwortet.

Rund 54 Prozent der Vermieter sprechen sich gegen eine Mietobergrenze aus und dürften mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts zufrieden sein.

Über objego: objego erleichtert den Vermieter-Alltag mit digitalen Lösungen. Seit der Gründung im Jahr 2020 arbeitet das PropTech-Unternehmen an einer digitalen Plattform zur Immobilienverwaltung und bietet privaten Vermietern bereits eine digitale Lösungen zur unkomplizierten Nebenkostenabrechnung, Finanzverwaltung, Dokumentenmanagement und Vorbereitung der Anlage V für die Steuererklärung. Insbesondere die vier Millionen Privatvermieter in Deutschland, die in nebenberuflicher Tätigkeit rund 14 Millionen Wohnungen verwalten, sollen von der cloud-basierten Verwaltungssoftware profitieren. objego ist eine Beteiligung des Energiedienstleisters ista und der Aareal Bank. Mehr Informationen unter www.objego.de.

Pressekontakt:

ABCD Agency
Frederik Betz
frederik@abcd.agency

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Mietendeckel-Urteil lässt Berliner Immobilienmarkt aufatmenvdp begrüßt heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

15.04.2021 – 16:36

Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.

Mietendeckel-Urteil lässt Berliner Immobilienmarkt aufatmen
vdp begrüßt heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts


















Berlin (ots)

Die heute vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bekanntgegebene Entscheidung, dass das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietbegrenzung (MietenWoG), besser bekannt als „Berliner Mietendeckel“, verfassungswidrig ist, wird vom Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) ausdrücklich begrüßt. Die Richter des Verfassungsgerichts beurteilen das Anfang 2020 in Berlin in Kraft getretene MietenWoG für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Das Land Berlin habe damit seine Gesetzgebungsbefugnis übertreten, da der Bund das Mietpreisrecht über die im Jahr 2015 beschlossene Mietpreisbremse geregelt hat.

„Das Mietendeckel-Urteil schafft die dringend benötigte Rechtsklarheit und ist eine gute Nachricht für die gesamte Immobilienwirtschaft – für Investoren, Projektentwickler und Finanzierer, für Vermieter – und auch für die Mieter. Es lässt vor allem den Berliner Immobilienmarkt aufatmen, hat zugleich aber auch Signalwirkung für den gesamtdeutschen Immobilienmarkt“, erklärt vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt. Er äußert sein Bedauern darüber, dass nicht zuletzt die Mieter die Leidtragenden dieses Gesetzes gewesen sind und dessen negative Folgen auf sie auch noch nachwirken werden. Tolckmitt befürchtet zugleich, dass die Politik in Berlin trotz der heutigen Gerichtsentscheidung auch weiterhin versuchen wird, so stark wie möglich in den Wohnungsmarkt einzugreifen und funktionierende Marktmechanismen außer Kraft zu setzen – zum Nachteil aller Marktakteure. „Der Mietendeckel war schon vor zwei Jahren keine gute Idee, er ist es heute nicht und wird es auch dann nicht sein, wenn sich der Bundesgesetzgeber, wie nun schon vom Berliner Senat gefordert, des Themas annehmen sollte.“

Seit Inkrafttreten des MietenWoG weist der vdp darauf hin, dass der Mietendeckel bestimmte Mietergruppen benachteiligt und erforderlichen Modernisierungen entgegensteht. „Will man eine Entspannung an Wohnungsmärkten und eine Drosselung von Neuvertragsmieten erreichen, führt kein Weg an einem Abbau der weiterhin ausgeprägten Bauüberhänge und Anreizen, neuen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, vorbei. Ein Mietendeckel wirkt hingegen kontraproduktiv, verschärft er doch bestehende Marktengpässe“, so Tolckmitt.

Über den Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp)

Der Verband deutscher Pfandbriefbanken ist einer der fünf Spitzenverbände der Deutschen Kreditwirtschaft. Er repräsentiert die bedeutendsten Kapitalgeber für den Wohnungs- und Gewerbebau sowie für den Staat und seine Institutionen.

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Carsten Dickhut
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E dickhut@pfandbrief.de

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Umfrage: So denken Mieter und Vermieter über den Mietendeckel

15.04.2021 – 10:47

objego GmbH

Umfrage: So denken Mieter und Vermieter über den Mietendeckel


















Umfrage: So denken Mieter und Vermieter über den Mietendeckel

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Essen (ots)

Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig. Umfrage zeigt: Deutsche wünschen sich dennoch eine Mietobergrenze.

-  Überraschend: Jeder Dritte Vermieter befürwortet einen Mietendeckel 
-  54 Prozent der Deutschen sind für einen Mietendeckel 
-  Ein Drittel der Befragten spricht sich gegen eine Mietobergrenze aus  

Anlässlich der heute bekanntgegebenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärte, wollte der digitale Immobilienmanager objego herausfinden, wie Mieter und Vermieter zur Berliner Mietobergrenze stehen.

Die repräsentative Umfrage unter 2.500 Mietern und Vermietern aus Deutschland zeigt eine mehrheitliche Zustimmung der Bürger zur Maßnahme „Mietendeckel“.

54 Prozent der Deutschen wünschen sich eine Mietobergrenze auch am eigenen Wohnort. Insgesamt 30 Prozent der Befragten stimmten dagegen.

Es überrascht, dass auch ein Drittel der Vermieter einen Mietendeckel befürwortet.

Rund 54 Prozent der Vermieter sprechen sich gegen eine Mietobergrenze aus und dürften mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts zufrieden sein.

Über objego: objego erleichtert den Vermieter-Alltag mit digitalen Lösungen. Seit der Gründung im Jahr 2020 arbeitet das PropTech-Unternehmen an einer digitalen Plattform zur Immobilienverwaltung und bietet privaten Vermietern bereits eine digitale Lösungen zur unkomplizierten Nebenkostenabrechnung, Finanzverwaltung, Dokumentenmanagement und Vorbereitung der Anlage V für die Steuererklärung. Insbesondere die vier Millionen Privatvermieter in Deutschland, die in nebenberuflicher Tätigkeit rund 14 Millionen Wohnungen verwalten, sollen von der cloud-basierten Verwaltungssoftware profitieren. objego ist eine Beteiligung des Energiedienstleisters ista und der Aareal Bank. Mehr Informationen unter www.objego.de.

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Senator Scheel zu gekipptem Mietendeckel: „Schwerer Tag für den Senat und Mieter:innen in Berlin“

15.04.2021 – 17:12

rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg

Senator Scheel zu gekipptem Mietendeckel: „Schwerer Tag für den Senat und Mieter:innen in Berlin“


















Berlin (ots)

Berlins Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Die Linke) bedauert, dass das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt hat.

Scheel sagte am Donnerstag im Inforadio vom rbb, man habe Neuland betreten, um die soziale Mischung in der Stadt zu erhalten:

„Dass wir jetzt von Karlsruhe eine Abfuhr bekommen haben, heißt nicht, dass das Instrument nicht tauglich ist. Es heißt nur, dass wir das Instrument nicht anwenden können. Insofern ist jetzt der Bund gefragt, eine sozialverträgliche Mietrechtsgestaltung vorzunehmen und da wird es wahrscheinlich die Möglichkeit geben, in diesem Jahr noch eine Entscheidung zu treffen.“

Scheel verteidigte außerdem, dass der Senat Mietern helfen will, die die durch den gekippten Mietendeckel eingesparten Beträge nicht zurückzahlen können:

„Wir können sie dort auch nicht allein lassen, das ist, glaube ich, auch in der Verantwortung von Politik. (…) Wir werden auch die Kommunikation mit den Vermietern aufnehmen. Einer der großen Vermieter in Berlin hat ja auch schon erklärt, dass er auf Rückzahlungen verzichtet. Ich kann da nur an alle anderen Vermieter appellieren, es ihm gleichzutun.“

Einen Rücktritt als Stadtentwicklungssenator lehnt Scheel ab:

„Jetzt müssen wir erstmal die Konsequenzen, die aus dem Urteil ergehen, bearbeiten. Ich glaube, da hilft es jetzt auch niemandem weiter, wenn irgendjemand zurücktritt. (…) Ich glaube, die Mieterinnen und Mieter haben auch wahrgenommen, dass wir zumindest mal etwas wagen, um ihre Nöte und Ängste zu lindern und das wird meines Erachtens auch honoriert werden.“

Das Interview zum Nachhören: https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/202104/15/551200.html

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Inforadio
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Mietendeckel gekippt: Nachholeffekte bei Bestandswohnungen erwartet

15.04.2021 – 11:11

Immowelt AG

Mietendeckel gekippt: Nachholeffekte bei Bestandswohnungen erwartet


















Nürnberg (ots)

Soeben hat das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel für nichtig erklärt. Seit gut einem Jahr galt das Gesetz in Berlin. Eine der Folgen: Die Wohnungsmärkte zwischen unregulierten Neubauten und vom Gesetz betroffenen Bestandswohnungen sind in der Zeit auseinandergedriftet. Eine gemeinsame Analyse des ifo Institutes und immowelt zeigt die Unterschiede: Vom 1. Quartal 2019, also vor Ankündigung des Gesetzes, bis Mitte Februar dieses Jahres sind die Angebotsmieten für vom Mietendeckel betroffene Wohnungen durchschnittlich um 4 Prozent gesunken. Die nicht regulierten Mieten (Neubauten ab 2014) sind dagegen im gleichen Zeitraum um 17 Prozent angestiegen.

Die gegensätzliche Entwicklung spiegelt sich auch in einer zusätzlichen immowelt Auswertung zu den Quadratmeterpreisen wider: Im Jahr 2020 betrug die Angebotsmiete für eine beispielhafte Wohnung (80 m2, 3 Zimmer, 2. Stock) im Bestand 9,40 Euro pro Quadratmeter. In einer gleich großen Neubauwohnung wurden hingegen 12,30 Euro je Quadratmeter verlangt.

Ein weiterer Effekt des Mietdeckels ist, dass bereits seit der Ankündigung des Gesetzes die Anzahl der Mietangebote von Bestandswohnungen, die vom Mietendeckel betroffen sind, zurückgeht. Gleichzeitig erhöht sich die Zahl der unregulierten Neubauwohnungen. Mieter finden somit schwieriger eine günstige Wohnung als vor dem Mietendeckel.

Mögliche Folgen der Gerichtsentscheidung

Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird es in den kommenden Monaten wahrscheinlich zu Nachholeffekten bei den Mieten von Bestandswohnungen kommen. Die Mieten dürften wieder deutlich anziehen, sodass sich die entstandene Lücke bei der Entwicklung von Neubau- und Bestandsmieten wieder etwas schließt. Hinzu kommt, dass nun möglicherweise Schattenmieten greifen, die Vermieter vorsorglich in den Mietvertrag geschrieben haben für den Fall, dass der Mietendeckel gekippt wird. Viele Mieter stehen in diesem Fall vor erheblichen Mietanstiegen, was wahrscheinlich einige weitere Gerichtsverfahren nach sich ziehen wird.

Einen ausführlichen Bericht zur Untersuchung des ifo Institutes und immowelt finden Sie hier.

Pressekontakt:

immowelt AG
Nordostpark 3-5
90411 Nürnberg

Barbara Schmid
+49 (0)911/520 25-808
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Umfrage: So denken Mieter und Vermieter über den Mietendeckel

15.04.2021 – 10:47

objego GmbH

Umfrage: So denken Mieter und Vermieter über den Mietendeckel


















Umfrage: So denken Mieter und Vermieter über den Mietendeckel

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Essen (ots)

Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig. Umfrage zeigt: Deutsche wünschen sich dennoch eine Mietobergrenze.

-  Überraschend: Jeder Dritte Vermieter befürwortet einen Mietendeckel 
-  54 Prozent der Deutschen sind für einen Mietendeckel 
-  Ein Drittel der Befragten spricht sich gegen eine Mietobergrenze aus  

Anlässlich der heute bekanntgegebenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärte, wollte der digitale Immobilienmanager objego herausfinden, wie Mieter und Vermieter zur Berliner Mietobergrenze stehen.

Die repräsentative Umfrage unter 2.500 Mietern und Vermietern aus Deutschland zeigt eine mehrheitliche Zustimmung der Bürger zur Maßnahme „Mietendeckel“.

54 Prozent der Deutschen wünschen sich eine Mietobergrenze auch am eigenen Wohnort. Insgesamt 30 Prozent der Befragten stimmten dagegen.

Es überrascht, dass auch ein Drittel der Vermieter einen Mietendeckel befürwortet.

Rund 54 Prozent der Vermieter sprechen sich gegen eine Mietobergrenze aus und dürften mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts zufrieden sein.

Über objego: objego erleichtert den Vermieter-Alltag mit digitalen Lösungen. Seit der Gründung im Jahr 2020 arbeitet das PropTech-Unternehmen an einer digitalen Plattform zur Immobilienverwaltung und bietet privaten Vermietern bereits eine digitale Lösungen zur unkomplizierten Nebenkostenabrechnung, Finanzverwaltung, Dokumentenmanagement und Vorbereitung der Anlage V für die Steuererklärung. Insbesondere die vier Millionen Privatvermieter in Deutschland, die in nebenberuflicher Tätigkeit rund 14 Millionen Wohnungen verwalten, sollen von der cloud-basierten Verwaltungssoftware profitieren. objego ist eine Beteiligung des Energiedienstleisters ista und der Aareal Bank. Mehr Informationen unter www.objego.de.

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ABCD Agency
Frederik Betz
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Umfrage: So denken Mieter und Vermieter über den Mietendeckel

15.04.2021 – 10:47

objego GmbH

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Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig. Umfrage zeigt: Deutsche wünschen sich dennoch eine Mietobergrenze.

-  Überraschend: Jeder Dritte Vermieter befürwortet einen Mietendeckel 
-  54 Prozent der Deutschen sind für einen Mietendeckel 
-  Ein Drittel der Befragten spricht sich gegen eine Mietobergrenze aus  

Anlässlich der heute bekanntgegebenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärte, wollte der digitale Immobilienmanager objego herausfinden, wie Mieter und Vermieter zur Berliner Mietobergrenze stehen.

Die repräsentative Umfrage unter 2.500 Mietern und Vermietern aus Deutschland zeigt eine mehrheitliche Zustimmung der Bürger zur Maßnahme „Mietendeckel“.

54 Prozent der Deutschen wünschen sich eine Mietobergrenze auch am eigenen Wohnort. Insgesamt 30 Prozent der Befragten stimmten dagegen.

Es überrascht, dass auch ein Drittel der Vermieter einen Mietendeckel befürwortet.

Rund 54 Prozent der Vermieter sprechen sich gegen eine Mietobergrenze aus und dürften mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts zufrieden sein.

Über objego: objego erleichtert den Vermieter-Alltag mit digitalen Lösungen. Seit der Gründung im Jahr 2020 arbeitet das PropTech-Unternehmen an einer digitalen Plattform zur Immobilienverwaltung und bietet privaten Vermietern bereits eine digitale Lösungen zur unkomplizierten Nebenkostenabrechnung, Finanzverwaltung, Dokumentenmanagement und Vorbereitung der Anlage V für die Steuererklärung. Insbesondere die vier Millionen Privatvermieter in Deutschland, die in nebenberuflicher Tätigkeit rund 14 Millionen Wohnungen verwalten, sollen von der cloud-basierten Verwaltungssoftware profitieren. objego ist eine Beteiligung des Energiedienstleisters ista und der Aareal Bank. Mehr Informationen unter www.objego.de.

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Mietendeckel-Urteil: BUND und Paritätischer appellieren an Bundesregierung Mietpreise wirksam einzudämmen

15.04.2021 – 11:25

Paritätischer Wohlfahrtsverband

Mietendeckel-Urteil: BUND und Paritätischer appellieren an Bundesregierung Mietpreise wirksam einzudämmen


















Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel fordern der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Paritätische Wohlfahrtsverband von der Bundesregierung mehr Engagement für eine wirksame Mietpreisbegrenzung und eine sozial gerechte und ökologisch verträgliche Wohnungs- und Baupolitik. Hohe Mieten belasten viele Menschen gerade während der aktuellen Krise ganz besonders – aber auch nach Corona bleibe Wohnen eine der zentralen sozialen und ökologischen Fragen unserer Zeit. Nötig seien wirksame Instrumente der Mietpreisbegrenzung wie ein Mietendeckel sowie öffentliche Investitionen in gutes und gesundes Wohnen für alle in einem sozialen und grünen Gemeinwesen, das Naherholungsmöglichkeiten und den Erhalt der Biodiversität genauso wie soziale und kulturelle Angebote sichert.

„Heute ist ein schwarzer Tag für Mieter*innen in Berlin, die von zu hohen Mietzahlungen und Verdrängung bedroht sind und leider ein guter Tag für Mietenzocker. Es ist nun der Bund gefordert, die Länder zu ermächtigen oder selbst tätig zu werden, einen Mietendeckel auf den Weg zu bringen. Der Mietendeckel wird damit unweigerlich zu einem zentralen Wahlkampfthema. Für unser Gemeinwesen braucht es Möglichkeiten eines Mietendeckels und des Milieuschutz für Privatmieter, aber auch für soziale Einrichtungen“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

„Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein herber Rückschlag für Mieterinnen und Mieter und die Umwelt. Das ewige Credo ‚Bauen, Bauen ,Bauen‘ löst die Wohnungsfrage nicht, sondern bedroht sogar die für die Menschen wertvolle Stadtnatur und damit die biologische Vielfalt. Es braucht stattdessen eine bundesweit geregelte Eindämmung der Mietpreise. Der BUND fordert zudem einen gemeinwohlorientierten Neustart in der Bodenpolitik, um Spekulationen zu verhindern und Stadtnatur zu schützen“, so der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt.

Beide Verbände betonen, dass auch eine Neuausrichtung in der Bodenpolitik kein Tabu bleiben dürfe. Boden sei Gemeingut und keine beliebige Ware, für das Gemeinwohl müsse der Markt begrenzt werden. Die Belange von Natur und Umwelt müssen bei Bebauungsplänen gestärkt werden und bei Bauprojekten ein Schwerpunkt auf dem sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau liegen. Dabei dürften soziale nicht gegen ökologische Interessen ausgespielt werden. Eine Förderung der Stadtnatur sei ebenso wichtig, um Folgen der Klimaerhitzung zu mildern, und Biodiversität und die Gesundheit zu fördern.

BUND und Paritätischer kündigen an, zur Bundestagswahl eine gemeinsame Agenda mit detaillierten Forderungen für eine sozial-ökologische Transformation vorzustellen.

Pressekontakt:

Gwendolyn Stilling, Der Paritätische Gesamtverband, Tel. 030/24636-305, pr@paritaet.org
Afra Heil, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Tel. 030/275 86-311, afra.heil@bund.net

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Mietendeckel gekippt: Nachholeffekte bei Bestandswohnungen erwartet

15.04.2021 – 11:11

Immowelt AG

Mietendeckel gekippt: Nachholeffekte bei Bestandswohnungen erwartet


















Nürnberg (ots)

Soeben hat das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel für nichtig erklärt. Seit gut einem Jahr galt das Gesetz in Berlin. Eine der Folgen: Die Wohnungsmärkte zwischen unregulierten Neubauten und vom Gesetz betroffenen Bestandswohnungen sind in der Zeit auseinandergedriftet. Eine gemeinsame Analyse des ifo Institutes und immowelt zeigt die Unterschiede: Vom 1. Quartal 2019, also vor Ankündigung des Gesetzes, bis Mitte Februar dieses Jahres sind die Angebotsmieten für vom Mietendeckel betroffene Wohnungen durchschnittlich um 4 Prozent gesunken. Die nicht regulierten Mieten (Neubauten ab 2014) sind dagegen im gleichen Zeitraum um 17 Prozent angestiegen.

Die gegensätzliche Entwicklung spiegelt sich auch in einer zusätzlichen immowelt Auswertung zu den Quadratmeterpreisen wider: Im Jahr 2020 betrug die Angebotsmiete für eine beispielhafte Wohnung (80 m2, 3 Zimmer, 2. Stock) im Bestand 9,40 Euro pro Quadratmeter. In einer gleich großen Neubauwohnung wurden hingegen 12,30 Euro je Quadratmeter verlangt.

Ein weiterer Effekt des Mietdeckels ist, dass bereits seit der Ankündigung des Gesetzes die Anzahl der Mietangebote von Bestandswohnungen, die vom Mietendeckel betroffen sind, zurückgeht. Gleichzeitig erhöht sich die Zahl der unregulierten Neubauwohnungen. Mieter finden somit schwieriger eine günstige Wohnung als vor dem Mietendeckel.

Mögliche Folgen der Gerichtsentscheidung

Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird es in den kommenden Monaten wahrscheinlich zu Nachholeffekten bei den Mieten von Bestandswohnungen kommen. Die Mieten dürften wieder deutlich anziehen, sodass sich die entstandene Lücke bei der Entwicklung von Neubau- und Bestandsmieten wieder etwas schließt. Hinzu kommt, dass nun möglicherweise Schattenmieten greifen, die Vermieter vorsorglich in den Mietvertrag geschrieben haben für den Fall, dass der Mietendeckel gekippt wird. Viele Mieter stehen in diesem Fall vor erheblichen Mietanstiegen, was wahrscheinlich einige weitere Gerichtsverfahren nach sich ziehen wird.

Einen ausführlichen Bericht zur Untersuchung des ifo Institutes und immowelt finden Sie hier.

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