Veröffentlicht am

Weckruf für alle geplanten Flüssigerdgas-Terminals in Deutschland: Uniper bestätigt endgültiges Aus für LNG-Terminal Wilhelmshaven

16.04.2021 – 09:43

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Weckruf für alle geplanten Flüssigerdgas-Terminals in Deutschland: Uniper bestätigt endgültiges Aus für LNG-Terminal Wilhelmshaven


















Berlin (ots)

-  Energiekonzern Uniper zieht nach Protest und mangelnder Nachfrage Schlussstrich unter Pläne für ein LNG-Terminal am Standort Wilhelmshaven 
-  Stattdessen Machbarkeitsstudien für Wasserstoff-Herstellung und Import von Ammoniak angekündigt 
-  Deutsche Umwelthilfe begrüßt Absage des LNG-Terminals und mahnt hohe Umwelt- und Sicherheitsstandards beim Import von Ammoniak an  

Nach langem Widerstand der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und lokaler Gruppen sowie mangelnder Marktnachfrage hat der Energiekonzern Uniper in dieser Woche das endgültige Aus für das geplante LNG-Terminal in Wilhelmshaven bestätigt. Die DUH begrüßt die Absage der Pläne für ein Flüssigerdgas-Terminal, dessen Betrieb mit dem Import von besonders klima- und umweltschädlichem Fracking-Gas einhergegangen wäre. Stattdessen hat Uniper Machbarkeitsstudien für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur sowie den Import von Ammoniak angekündigt. Die Prüfung alternativer Optionen zum Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft hält die DUH für den richtigen Weg, mahnt jedoch die Einhaltung strenger Umwelt- und Sicherheitsstandards an.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die endgültige Absage des LNG-Terminals in Wilhelmshaven ist ein Paukenschlag. Damit geraten die Pläne für die LNG-Terminals in Brunsbüttel und Stade noch stärker ins Wanken: Auch für diese Terminals gibt es keinen energiewirtschaftlichen Bedarf, mit den Klimazielen ist ein Import von Fracking-Gas ohnehin nicht vereinbar. Die Betreiber aus Brunsbüttel und Stade müssen sich nun fragen lassen, wie sie ihre Planungen angesichts dieses Weckrufs noch fortsetzen können. Uniper hat sich mit der Absage für den richtigen Schritt entschieden. Die Alternativen müssen nun sorgfältig geprüft werden. Dabei muss im Mittelpunkt stehen, ob sie zu den Klimazielen beitragen und sicher sind.“

Nach eigenen Angaben möchte Uniper nun den Bau eines Anlande-Terminals für Ammoniak sowie die Errichtung eines so genannten Ammoniak-Crackers in einer Machbarkeitsstudie prüfen. In dem Cracker kann aus dem Ammoniak Wasserstoff hergestellt werden. Geprüft werden soll darüber hinaus der Bau eines Elektrolyseurs zur Herstellung von grünem Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien. Auch das Ammoniak soll aus Erneuerbarer Energie stammen – die Bezugsquellen bleiben jedoch unklar.

Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie- und Klimaschutz der DUH: „Mit der Absage des LNG-Terminals und der Prüfung von Alternativen geht Uniper den richtigen Weg. Ob die angekündigte Infrastruktur für Ammoniak aber tatsächlich die beste Lösung ist, muss sorgfältig und ergebnisoffen in den anstehenden Machbarkeitsstudien untersucht werden. Ammoniak ist extrem explosiv und toxisch. Bauchschmerzen macht uns zudem seine Herkunft: Ammoniak kann zwar aus Erneuerbaren Energien hergestellt werden, dieser Prozess ist jedoch extrem energieaufwendig und die benötigten Mengen sind in absehbarer Zeit nicht verfügbar. Sinn ergibt ohnehin nur ein Import aus Ländern, die einen Überschuss aus Erneuerbaren Energien haben. Wenn erneuerbares Ammoniak mit hohen Umwandlungsverlusten nach Deutschland importiert wird, im Herkunftsland aber die fossilen Kraftwerke weiter qualmen, ist für das Klima nichts gewonnen.

Die DUH hat sich zusammen mit lokalen Initiativen lange gegen die Pläne zum Bau eines LNG-Terminals in Wilhelmshaven gewehrt und vor dem Import von Fracking-Gas gewarnt. 2019 hatte die DUH ein Rechtsgutachten veröffentlicht, wonach ein LNG-Terminal am geplanten Standort in der Jade-Mündung aus Gründen des Klima- und Naturschutzes sowie des Störfallrechts nicht genehmigungsfähig wäre. Die Machbarkeitsstudien für eine Ammoniak- bzw. Wasserstoff-Infrastruktur in Wilhelmshaven wird die DUH auch weiter begleiten.

Links:

-  Mehr zum Thema LNG: www.duh.de/lng
-  Zur Meldung von Uniper: https://ots.de/SCxc4p 

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt

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Berlin (ots)

-  Energiekonzern Uniper zieht nach Protest und mangelnder Nachfrage Schlussstrich unter Pläne für ein LNG-Terminal am Standort Wilhelmshaven 
-  Stattdessen Machbarkeitsstudien für Wasserstoff-Herstellung und Import von Ammoniak angekündigt 
-  Deutsche Umwelthilfe begrüßt Absage des LNG-Terminals und mahnt hohe Umwelt- und Sicherheitsstandards beim Import von Ammoniak an  

Nach langem Widerstand der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und lokaler Gruppen sowie mangelnder Marktnachfrage hat der Energiekonzern Uniper in dieser Woche das endgültige Aus für das geplante LNG-Terminal in Wilhelmshaven bestätigt. Die DUH begrüßt die Absage der Pläne für ein Flüssigerdgas-Terminal, dessen Betrieb mit dem Import von besonders klima- und umweltschädlichem Fracking-Gas einhergegangen wäre. Stattdessen hat Uniper Machbarkeitsstudien für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur sowie den Import von Ammoniak angekündigt. Die Prüfung alternativer Optionen zum Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft hält die DUH für den richtigen Weg, mahnt jedoch die Einhaltung strenger Umwelt- und Sicherheitsstandards an.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die endgültige Absage des LNG-Terminals in Wilhelmshaven ist ein Paukenschlag. Damit geraten die Pläne für die LNG-Terminals in Brunsbüttel und Stade noch stärker ins Wanken: Auch für diese Terminals gibt es keinen energiewirtschaftlichen Bedarf, mit den Klimazielen ist ein Import von Fracking-Gas ohnehin nicht vereinbar. Die Betreiber aus Brunsbüttel und Stade müssen sich nun fragen lassen, wie sie ihre Planungen angesichts dieses Weckrufs noch fortsetzen können. Uniper hat sich mit der Absage für den richtigen Schritt entschieden. Die Alternativen müssen nun sorgfältig geprüft werden. Dabei muss im Mittelpunkt stehen, ob sie zu den Klimazielen beitragen und sicher sind.“

Nach eigenen Angaben möchte Uniper nun den Bau eines Anlande-Terminals für Ammoniak sowie die Errichtung eines so genannten Ammoniak-Crackers in einer Machbarkeitsstudie prüfen. In dem Cracker kann aus dem Ammoniak Wasserstoff hergestellt werden. Geprüft werden soll darüber hinaus der Bau eines Elektrolyseurs zur Herstellung von grünem Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien. Auch das Ammoniak soll aus Erneuerbarer Energie stammen – die Bezugsquellen bleiben jedoch unklar.

Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie- und Klimaschutz der DUH: „Mit der Absage des LNG-Terminals und der Prüfung von Alternativen geht Uniper den richtigen Weg. Ob die angekündigte Infrastruktur für Ammoniak aber tatsächlich die beste Lösung ist, muss sorgfältig und ergebnisoffen in den anstehenden Machbarkeitsstudien untersucht werden. Ammoniak ist extrem explosiv und toxisch. Bauchschmerzen macht uns zudem seine Herkunft: Ammoniak kann zwar aus Erneuerbaren Energien hergestellt werden, dieser Prozess ist jedoch extrem energieaufwendig und die benötigten Mengen sind in absehbarer Zeit nicht verfügbar. Sinn ergibt ohnehin nur ein Import aus Ländern, die einen Überschuss aus Erneuerbaren Energien haben. Wenn erneuerbares Ammoniak mit hohen Umwandlungsverlusten nach Deutschland importiert wird, im Herkunftsland aber die fossilen Kraftwerke weiter qualmen, ist für das Klima nichts gewonnen.

Die DUH hat sich zusammen mit lokalen Initiativen lange gegen die Pläne zum Bau eines LNG-Terminals in Wilhelmshaven gewehrt und vor dem Import von Fracking-Gas gewarnt. 2019 hatte die DUH ein Rechtsgutachten veröffentlicht, wonach ein LNG-Terminal am geplanten Standort in der Jade-Mündung aus Gründen des Klima- und Naturschutzes sowie des Störfallrechts nicht genehmigungsfähig wäre. Die Machbarkeitsstudien für eine Ammoniak- bzw. Wasserstoff-Infrastruktur in Wilhelmshaven wird die DUH auch weiter begleiten.

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-  Energiekonzern Uniper zieht nach Protest und mangelnder Nachfrage Schlussstrich unter Pläne für ein LNG-Terminal am Standort Wilhelmshaven 
-  Stattdessen Machbarkeitsstudien für Wasserstoff-Herstellung und Import von Ammoniak angekündigt 
-  Deutsche Umwelthilfe begrüßt Absage des LNG-Terminals und mahnt hohe Umwelt- und Sicherheitsstandards beim Import von Ammoniak an  

Nach langem Widerstand der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und lokaler Gruppen sowie mangelnder Marktnachfrage hat der Energiekonzern Uniper in dieser Woche das endgültige Aus für das geplante LNG-Terminal in Wilhelmshaven bestätigt. Die DUH begrüßt die Absage der Pläne für ein Flüssigerdgas-Terminal, dessen Betrieb mit dem Import von besonders klima- und umweltschädlichem Fracking-Gas einhergegangen wäre. Stattdessen hat Uniper Machbarkeitsstudien für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur sowie den Import von Ammoniak angekündigt. Die Prüfung alternativer Optionen zum Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft hält die DUH für den richtigen Weg, mahnt jedoch die Einhaltung strenger Umwelt- und Sicherheitsstandards an.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die endgültige Absage des LNG-Terminals in Wilhelmshaven ist ein Paukenschlag. Damit geraten die Pläne für die LNG-Terminals in Brunsbüttel und Stade noch stärker ins Wanken: Auch für diese Terminals gibt es keinen energiewirtschaftlichen Bedarf, mit den Klimazielen ist ein Import von Fracking-Gas ohnehin nicht vereinbar. Die Betreiber aus Brunsbüttel und Stade müssen sich nun fragen lassen, wie sie ihre Planungen angesichts dieses Weckrufs noch fortsetzen können. Uniper hat sich mit der Absage für den richtigen Schritt entschieden. Die Alternativen müssen nun sorgfältig geprüft werden. Dabei muss im Mittelpunkt stehen, ob sie zu den Klimazielen beitragen und sicher sind.“

Nach eigenen Angaben möchte Uniper nun den Bau eines Anlande-Terminals für Ammoniak sowie die Errichtung eines so genannten Ammoniak-Crackers in einer Machbarkeitsstudie prüfen. In dem Cracker kann aus dem Ammoniak Wasserstoff hergestellt werden. Geprüft werden soll darüber hinaus der Bau eines Elektrolyseurs zur Herstellung von grünem Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien. Auch das Ammoniak soll aus Erneuerbarer Energie stammen – die Bezugsquellen bleiben jedoch unklar.

Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie- und Klimaschutz der DUH: „Mit der Absage des LNG-Terminals und der Prüfung von Alternativen geht Uniper den richtigen Weg. Ob die angekündigte Infrastruktur für Ammoniak aber tatsächlich die beste Lösung ist, muss sorgfältig und ergebnisoffen in den anstehenden Machbarkeitsstudien untersucht werden. Ammoniak ist extrem explosiv und toxisch. Bauchschmerzen macht uns zudem seine Herkunft: Ammoniak kann zwar aus Erneuerbaren Energien hergestellt werden, dieser Prozess ist jedoch extrem energieaufwendig und die benötigten Mengen sind in absehbarer Zeit nicht verfügbar. Sinn ergibt ohnehin nur ein Import aus Ländern, die einen Überschuss aus Erneuerbaren Energien haben. Wenn erneuerbares Ammoniak mit hohen Umwandlungsverlusten nach Deutschland importiert wird, im Herkunftsland aber die fossilen Kraftwerke weiter qualmen, ist für das Klima nichts gewonnen.

Die DUH hat sich zusammen mit lokalen Initiativen lange gegen die Pläne zum Bau eines LNG-Terminals in Wilhelmshaven gewehrt und vor dem Import von Fracking-Gas gewarnt. 2019 hatte die DUH ein Rechtsgutachten veröffentlicht, wonach ein LNG-Terminal am geplanten Standort in der Jade-Mündung aus Gründen des Klima- und Naturschutzes sowie des Störfallrechts nicht genehmigungsfähig wäre. Die Machbarkeitsstudien für eine Ammoniak- bzw. Wasserstoff-Infrastruktur in Wilhelmshaven wird die DUH auch weiter begleiten.

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Verschleierungstaktik in Brunsbüttel: Stadt möchte in einem intransparenten Verfahren Weg für geplantes LNG-Terminal freimachen

12.03.2021 – 10:19

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Verschleierungstaktik in Brunsbüttel: Stadt möchte in einem intransparenten Verfahren Weg für geplantes LNG-Terminal freimachen


















Berlin (ots)

-  Aktuell gültiger Bebauungsplan aus 2018, der ein LNG-Terminal neben atomaren Anlagen ausschließt, soll mithilfe eines intransparenten Verfahrens geändert werden 
-  Angrenzende atomare Anlagen werden dafür in Planungsunterlagen und Karten entweder ignoriert oder als nicht schutzbedürftig eingestuft 
-  Stadt Brunsbüttel übergeht Störfallrecht trotz Nachbarschaft von LNG-Terminal, Sonderabfallverbrennungsanlage, Chemiepark und atomaren Anlagen 
-  Deutsche Umwelthilfe fordert, das Verfahren einzustellen und an dem geplanten Standort weiterhin die Ansiedlung eines LNG-Terminals auszuschließen  

Die Stadt Brunsbüttel versucht den Weg für den Bau des geplanten LNG-Terminals Brunsbüttel frei zu machen, indem sie den Bebauungsplan in einem intransparenten Verfahren ändert. Der bisher gültige Bebauungsplan von 2018 schließt die Ansiedlung eines Störfallbetriebs, wie zum Beispiel eines LNG-Terminals, wegen der unmittelbaren Nähe zum Chemiepark, zur Sondermüllverbrennungsanlage sowie zu den atomaren Anlagen aus. Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist das von der Stadt durchgeführte Änderungsverfahren rechtswidrig. In ihrer heute an die Stadt Brunsbüttel übermittelten Stellungnahme fordert die DUH daher die Einstellung des Verfahrens. Zum einen ist die öffentliche Bekanntmachung der geplanten Änderung des Bebauungsplans fehlerhaft: Aus dieser geht die beabsichtige Änderung – den Bau eines LNG-Terminals zu ermöglichen – gar nicht hervor. Zum anderen werden die Vorgaben des Störfallrechts nicht beachtet, die eine Bewertung der Gesamtsituation einfordern. Die unmittelbar benachbarten Atomanlagen dürfen dabei nicht einfach ignoriert werden, sondern müssen in die Bewertung einfließen.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der Bau eines LNG-Terminals in Brunsbüttel bleibt doppelt falsch: Der Standort ist ungeeignet und das fossile Mega-Projekt mit dem geplanten Import von Fracking-Gas widerspricht den Klimazielen. Die Verantwortlichen in der Stadt Brunsbüttel handeln verantwortungslos, wenn sie das Störfallrecht ignorieren und an diesem Standort ein LNG-Terminal ansiedeln möchten. Der bisher gültige Bebauungsplan der Stadt schließt die Ansiedlung eines weiteren Störfallbetriebs und damit eines LNG-Terminals in dieser explosiven Gemengelage zu Recht aus. Es ist völlig unverständlich, warum eine solche wesentliche Änderung nicht offen von der Stadt in der Bekanntmachung angesprochen wird.

Die DUH hatte bereits 2019 ein Rechtsgutachten veröffentlicht, wonach die Ansiedlung eines LNG-Terminals in Brunsbüttel rechtlich nicht zulässig wäre. Hintergrund ist das Störfallrecht und die Nachbarschaft zu bereits bestehenden Störfallbetrieben. Diese Rechtslage wird in der geplanten Änderung des Bebauungsplans von der Stadt Brunsbüttel ignoriert. Die Änderung des Bebauungsplans in einem vereinfachten Verfahren ohne Umweltbericht – wie sie die Stadt derzeit versucht umzusetzen – ist bei dieser Gemengelage keinesfalls zulässig.

Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz bei der DUH: „Das Vorgehen der Stadt Brunsbüttel erinnert an einen schlechten Scherz: Die atomaren Anlagen bleiben bei der Änderung des Bebauungsplans völlig unberücksichtigt. In einem Teil der Unterlagen tauchen das stillgelegte Atomkraftwerk, das atomare Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle und das Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle gar nicht erst auf – und dies, obwohl sich diese Anlagen in unmittelbarer Nachbarschaft des geplanten LNG-Terminals befinden. Wir fordern die Stadt Brunsbüttel auf, dieses Verfahren unverzüglich einzustellen. Zudem muss die Atomaufsicht von Land und Bund einschreiten, um hier in direkter Nachbarschaft der atomaren Anlagen am Atomstandort Brunsbüttel die Entstehung einer noch gefährlicheren Gemengelage zu verhindern.

Zu der Änderung des Bebauungsplans können alle Interessierten noch bis zum 7. April 2021 Stellung nehmen.

Links:

Die Stellungnahme der DUH zur geplanten Änderung des Bebauungsplans in Brunsbüttel sowie das Rechtsgutachten der DUH zur rechtlichen Zulässigkeit eines LNG-Terminals in Brunsbüttel von Mai 2019 finden Sie hier: http://l.duh.de/p210312b

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Verschleierungstaktik in Brunsbüttel: Stadt möchte in einem intransparenten Verfahren Weg für geplantes LNG-Terminal freimachen

12.03.2021 – 10:19

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Verschleierungstaktik in Brunsbüttel: Stadt möchte in einem intransparenten Verfahren Weg für geplantes LNG-Terminal freimachen


















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-  Aktuell gültiger Bebauungsplan aus 2018, der ein LNG-Terminal neben atomaren Anlagen ausschließt, soll mithilfe eines intransparenten Verfahrens geändert werden 
-  Angrenzende atomare Anlagen werden dafür in Planungsunterlagen und Karten entweder ignoriert oder als nicht schutzbedürftig eingestuft 
-  Stadt Brunsbüttel übergeht Störfallrecht trotz Nachbarschaft von LNG-Terminal, Sonderabfallverbrennungsanlage, Chemiepark und atomaren Anlagen 
-  Deutsche Umwelthilfe fordert, das Verfahren einzustellen und an dem geplanten Standort weiterhin die Ansiedlung eines LNG-Terminals auszuschließen  

Die Stadt Brunsbüttel versucht den Weg für den Bau des geplanten LNG-Terminals Brunsbüttel frei zu machen, indem sie den Bebauungsplan in einem intransparenten Verfahren ändert. Der bisher gültige Bebauungsplan von 2018 schließt die Ansiedlung eines Störfallbetriebs, wie zum Beispiel eines LNG-Terminals, wegen der unmittelbaren Nähe zum Chemiepark, zur Sondermüllverbrennungsanlage sowie zu den atomaren Anlagen aus. Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist das von der Stadt durchgeführte Änderungsverfahren rechtswidrig. In ihrer heute an die Stadt Brunsbüttel übermittelten Stellungnahme fordert die DUH daher die Einstellung des Verfahrens. Zum einen ist die öffentliche Bekanntmachung der geplanten Änderung des Bebauungsplans fehlerhaft: Aus dieser geht die beabsichtige Änderung – den Bau eines LNG-Terminals zu ermöglichen – gar nicht hervor. Zum anderen werden die Vorgaben des Störfallrechts nicht beachtet, die eine Bewertung der Gesamtsituation einfordern. Die unmittelbar benachbarten Atomanlagen dürfen dabei nicht einfach ignoriert werden, sondern müssen in die Bewertung einfließen.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der Bau eines LNG-Terminals in Brunsbüttel bleibt doppelt falsch: Der Standort ist ungeeignet und das fossile Mega-Projekt mit dem geplanten Import von Fracking-Gas widerspricht den Klimazielen. Die Verantwortlichen in der Stadt Brunsbüttel handeln verantwortungslos, wenn sie das Störfallrecht ignorieren und an diesem Standort ein LNG-Terminal ansiedeln möchten. Der bisher gültige Bebauungsplan der Stadt schließt die Ansiedlung eines weiteren Störfallbetriebs und damit eines LNG-Terminals in dieser explosiven Gemengelage zu Recht aus. Es ist völlig unverständlich, warum eine solche wesentliche Änderung nicht offen von der Stadt in der Bekanntmachung angesprochen wird.

Die DUH hatte bereits 2019 ein Rechtsgutachten veröffentlicht, wonach die Ansiedlung eines LNG-Terminals in Brunsbüttel rechtlich nicht zulässig wäre. Hintergrund ist das Störfallrecht und die Nachbarschaft zu bereits bestehenden Störfallbetrieben. Diese Rechtslage wird in der geplanten Änderung des Bebauungsplans von der Stadt Brunsbüttel ignoriert. Die Änderung des Bebauungsplans in einem vereinfachten Verfahren ohne Umweltbericht – wie sie die Stadt derzeit versucht umzusetzen – ist bei dieser Gemengelage keinesfalls zulässig.

Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz bei der DUH: „Das Vorgehen der Stadt Brunsbüttel erinnert an einen schlechten Scherz: Die atomaren Anlagen bleiben bei der Änderung des Bebauungsplans völlig unberücksichtigt. In einem Teil der Unterlagen tauchen das stillgelegte Atomkraftwerk, das atomare Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle und das Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle gar nicht erst auf – und dies, obwohl sich diese Anlagen in unmittelbarer Nachbarschaft des geplanten LNG-Terminals befinden. Wir fordern die Stadt Brunsbüttel auf, dieses Verfahren unverzüglich einzustellen. Zudem muss die Atomaufsicht von Land und Bund einschreiten, um hier in direkter Nachbarschaft der atomaren Anlagen am Atomstandort Brunsbüttel die Entstehung einer noch gefährlicheren Gemengelage zu verhindern.

Zu der Änderung des Bebauungsplans können alle Interessierten noch bis zum 7. April 2021 Stellung nehmen.

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Die Stellungnahme der DUH zur geplanten Änderung des Bebauungsplans in Brunsbüttel sowie das Rechtsgutachten der DUH zur rechtlichen Zulässigkeit eines LNG-Terminals in Brunsbüttel von Mai 2019 finden Sie hier: http://l.duh.de/p210312b

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-  Aktuell gültiger Bebauungsplan aus 2018, der ein LNG-Terminal neben atomaren Anlagen ausschließt, soll mithilfe eines intransparenten Verfahrens geändert werden 
-  Angrenzende atomare Anlagen werden dafür in Planungsunterlagen und Karten entweder ignoriert oder als nicht schutzbedürftig eingestuft 
-  Stadt Brunsbüttel übergeht Störfallrecht trotz Nachbarschaft von LNG-Terminal, Sonderabfallverbrennungsanlage, Chemiepark und atomaren Anlagen 
-  Deutsche Umwelthilfe fordert, das Verfahren einzustellen und an dem geplanten Standort weiterhin die Ansiedlung eines LNG-Terminals auszuschließen  

Die Stadt Brunsbüttel versucht den Weg für den Bau des geplanten LNG-Terminals Brunsbüttel frei zu machen, indem sie den Bebauungsplan in einem intransparenten Verfahren ändert. Der bisher gültige Bebauungsplan von 2018 schließt die Ansiedlung eines Störfallbetriebs, wie zum Beispiel eines LNG-Terminals, wegen der unmittelbaren Nähe zum Chemiepark, zur Sondermüllverbrennungsanlage sowie zu den atomaren Anlagen aus. Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist das von der Stadt durchgeführte Änderungsverfahren rechtswidrig. In ihrer heute an die Stadt Brunsbüttel übermittelten Stellungnahme fordert die DUH daher die Einstellung des Verfahrens. Zum einen ist die öffentliche Bekanntmachung der geplanten Änderung des Bebauungsplans fehlerhaft: Aus dieser geht die beabsichtige Änderung – den Bau eines LNG-Terminals zu ermöglichen – gar nicht hervor. Zum anderen werden die Vorgaben des Störfallrechts nicht beachtet, die eine Bewertung der Gesamtsituation einfordern. Die unmittelbar benachbarten Atomanlagen dürfen dabei nicht einfach ignoriert werden, sondern müssen in die Bewertung einfließen.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der Bau eines LNG-Terminals in Brunsbüttel bleibt doppelt falsch: Der Standort ist ungeeignet und das fossile Mega-Projekt mit dem geplanten Import von Fracking-Gas widerspricht den Klimazielen. Die Verantwortlichen in der Stadt Brunsbüttel handeln verantwortungslos, wenn sie das Störfallrecht ignorieren und an diesem Standort ein LNG-Terminal ansiedeln möchten. Der bisher gültige Bebauungsplan der Stadt schließt die Ansiedlung eines weiteren Störfallbetriebs und damit eines LNG-Terminals in dieser explosiven Gemengelage zu Recht aus. Es ist völlig unverständlich, warum eine solche wesentliche Änderung nicht offen von der Stadt in der Bekanntmachung angesprochen wird.

Die DUH hatte bereits 2019 ein Rechtsgutachten veröffentlicht, wonach die Ansiedlung eines LNG-Terminals in Brunsbüttel rechtlich nicht zulässig wäre. Hintergrund ist das Störfallrecht und die Nachbarschaft zu bereits bestehenden Störfallbetrieben. Diese Rechtslage wird in der geplanten Änderung des Bebauungsplans von der Stadt Brunsbüttel ignoriert. Die Änderung des Bebauungsplans in einem vereinfachten Verfahren ohne Umweltbericht – wie sie die Stadt derzeit versucht umzusetzen – ist bei dieser Gemengelage keinesfalls zulässig.

Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz bei der DUH: „Das Vorgehen der Stadt Brunsbüttel erinnert an einen schlechten Scherz: Die atomaren Anlagen bleiben bei der Änderung des Bebauungsplans völlig unberücksichtigt. In einem Teil der Unterlagen tauchen das stillgelegte Atomkraftwerk, das atomare Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle und das Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle gar nicht erst auf – und dies, obwohl sich diese Anlagen in unmittelbarer Nachbarschaft des geplanten LNG-Terminals befinden. Wir fordern die Stadt Brunsbüttel auf, dieses Verfahren unverzüglich einzustellen. Zudem muss die Atomaufsicht von Land und Bund einschreiten, um hier in direkter Nachbarschaft der atomaren Anlagen am Atomstandort Brunsbüttel die Entstehung einer noch gefährlicheren Gemengelage zu verhindern.

Zu der Änderung des Bebauungsplans können alle Interessierten noch bis zum 7. April 2021 Stellung nehmen.

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