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LIVE am 8. März ab 20.15 UhrRTL Spezial: Angriff auf unsere Kinder und was WIR dagegen machen können!

07.03.2021 – 10:10

RTL Television GmbH

LIVE am 8. März ab 20.15 Uhr
RTL Spezial: Angriff auf unsere Kinder und was WIR dagegen machen können!


















Köln (ots)

Das RTL Spezial mit Moderator Steffen Hallaschka thematisiert ein hochsensibles und gleichzeitig massiv unterschätztes Thema, das uns alle angeht: die Sicherheit unserer Kinder im Internet. Denn selbst auf scheinbar harmlosen Portalen kann binnen weniger Minuten Gefahr lauern. In einem Experiment hat RTL drei Schauspieler als angeblich minderjährige Lockvögel mit jugendlicher Erscheinung platziert. Innerhalb von nur drei Tagen erhalten diese Lockvögel über 500 übergriffige Chat-Anfragen, sind massiven Manipulationsversuchen erwachsener Männer ausgeliefert und sehen sich schließlich konfrontiert mit der unmittelbaren Gefahr des sexuellen Missbrauchs. Wie können wir unsere Kinder effektiver schützen? Wie bringen wir sie dazu, uns zu erzählen, was sie im digitalen Raum erleben? Was tun wir, wenn unsere Kinder bereits Opfer von Manipulation und sexualisierter Gewalt im Netz geworden sind? Und wie kann es gelingen, Plattformbetreiber verstärkt in die Verantwortung zu nehmen?

Steffen Hallaschka begrüßt am 8. März ab 20.15 Uhr unter anderem Lydia Benecke, Kriminalpsychologin mit Arbeitsschwerpunkt im Bereich der Gewalt- und Sexualstraftaten, Julia von Weiler, Diplom-Psychologin und Leiterin „Innocence in Danger e.V.“, Emmaly Baecker, Kriminalhauptkommissarin LKA Berlin, Vertreter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW), sowie den Vater eines Opfers im Studio. Zudem stehen Vertreter der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) den Zuschauerinnen und Zuschauern unter der Telefonnummer 0800 2008008 für Rückfragen zur Verfügung.

Das Experiment übertrifft die schlimmsten Befürchtungen der Redaktion. Die Lockvögel Hanna, Lea und Paul sind Schauspieler und können sich durch ihr jugendliches Äußeres in Videochats glaubhaft als zwölfjährige Kinder ausgeben. In zahlreichen Fällen werden sie schon binnen weniger Minuten und unmittelbar nach gegenseitiger Begrüßung von ihrem Gegenüber auf andere Kommunikationsplattformen gelockt. Im verschlüsselten WhatsApp-Chat wird Hanna von einem 27-Jährigen sofort zum Videochat aufgefordert. Er bittet um ein Treffen, spricht davon, einen 33-jährigen Freund mitbringen zu wollen, entblößt sein Geschlechtsteil vor der Kamera und kündigt an, „wenn wir zu dir kommen, werden wir, glaube ich, nicht angezogen bleiben“. In einem weiteren Beispiel sagt ein Mann, dass er seine Nichte sexuell belästigt und offenbart dem vermeintlichen Opfer sogar seinen vollen Namen und Wohnort. Von Unrechtsbewusstsein keine Spur.

„Wir wollen ein Bewusstsein dafür schaffen, wie groß die Gefahren für Kinder im Internet sind. Es war absolut erschreckend, wie zahlreich die Übergriffe im Chat waren und wie zielstrebig die Täter dabei vorgegangen sind. Viele der Männer haben keinen Zweifel daran gelassen, dass ihre sexuellen Übergriffe im Netz häufig auch eine Fortsetzung im realen Leben finden“, so Moderator Steffen Hallaschka. „Ich bin voller Hoffnung, dass dieser ungewöhnliche Fernsehabend bei RTL wirklich etwas zum Besseren verändern wird.“

Henning Tewes, RTL-Geschäftsführer: „Mit dem RTL Spezial wollen wir am Montagabend und den Tagen darauf dringend nötige Aufmerksamkeit auf ein in der Öffentlichkeit völlig unterschätztes Thema lenken und zugleich zeigen, wie Eltern ihre Kinder im Netz schützen können. Das Ausmaß der übergriffigen Belästigungen im Experiment, bei dem wir eng mit der Staatsanwaltschaft zusammengearbeitet haben, ist alarmierend und macht zugleich betroffen. Wir haben uns bewusst dazu entschieden, das RTL Spezial ohne Werbung zu senden, um der besonderen Brisanz des Themas Rechnung zu tragen, welches wir weiter verfolgen werden.“

Im Zuge der Recherchen hat der Kölner Sender eng mit der Staatsanwaltschaft und der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW) zusammengearbeitet, einem Portal der Staatsanwaltschaft Köln, das es Medienhäusern ermöglicht, per Drag and Drop Hassbotschaften aus dem Internet umgehend zur Anzeige zu bringen. Aufgrund der Recherchen für das RTL Spezial wurden bereits gegen 19 Männer, die im Zuge des Experiments identifiziert wurden, Ermittlungsverfahren eingeleitet.

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Thomas Steuer
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„Meine Mutter räumt Minen!“Weltfrauentag 8. März 2021

07.03.2021 – 10:00

Handicap International e.V.

„Meine Mutter räumt Minen!“
Weltfrauentag 8. März 2021


















"Meine Mutter räumt Minen!" / Weltfrauentag 8. März 2021
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München (ots)

Liby Lenis Diaz kämpft jeden Tag dafür, dass ihre Heimat ein bisschen sicherer wird. Die Angst ist immer dabei, erzählt die Kolumbianerin. Seit sie denken kann, hat sie Angst, da in ihrer Gegend im Süden der Hauptstadt Bogotá seit Jahrzehnten unzählige Minen liegen. Sie hat Angst, dass ihren Kindern etwas passiert. Und sie hat Angst, dass ihr selber etwas zustößt. Doch wenn sie auf den Knien Meter für Meter über den Boden rutscht und nach Minen sucht, dann ist sie ganz ruhig und konzentriert. Liby ist eine der Entminerinnen von Handicap International (HI). Die gemeinnützige Organisation hat seit 2017 mehr als 600.000 Quadratmeter Land in Kolumbien geräumt.

„Ich helfe dabei, dass die Menschen hier in der Gegend ohne Furcht leben können und dass sie auf ihre Felder zurückkehren können. Solange nicht geräumt ist und das Gebiet für sicher erklärt wird, kann keiner da hin“, erzählt Liby mit ruhiger Stimme. „Ich möchte, dass meine Kinder ein besseres Leben haben“, fügt sie hinzu und sagt, dass ihre Kinder wahnsinnig stolz auf sie seien. „Sie erzählen: Meine Mutter räumt Minen! Aber sie haben auch Angst, dass ich nicht zurückkomme.“

„Wir sind Kämpferinnen!“

Liby Lenis ist 29 Jahre alt und räumt seit drei Jahren genau in der Gegend Minen, in der sie selber aufgewachsen ist. Als sie 15 Jahre alt war, hatten ihre Eltern Angst, dass bewaffnete Gruppen sie und ihren Bruder mitnehmen und zwangsrekrutieren würden. Sie mussten den kleinen Hof überstürzt verlassen und flohen in die nächste Kleinstadt, nach Vista Hermosa. Rund um die Kleinstadt arbeiten heute allein elf Frauen als Entminerinnen für Handicap International. Morgens marschieren sie ca. eine Stunde durch das Gelände bis zu den abgesteckten Flächen. Liby lächelt stolz: „Es ist eine Arbeit, die nicht nur Männer machen können. Wir Frauen sind ordentlich, genauer und vorsichtiger. Wir wollen auch, dass andere Frauen sehen, dass man diese Arbeit machen kann – als Frau! Wir glauben an uns selber! Wir können das! Wir leben in einer Welt, wo Frauen als schwach angesehen werden und als Hausfrauen leben sollen. Wir aber zeigen den Männern und dem ganzen Dorf und der ganzen Welt, dass wir das können! Wir sind Kämpferinnen, und unsere Kollegen sind stolz auf uns Frauen.“

„Wir wissen nie, ob etwas passiert.“

„Die Menschen hier haben großen Respekt vor den Entminerinnen und Entminern“, erzählt die alleinerziehende Mutter von Jorge und Carol – die Großmutter kümmert sich um die beiden, wenn sie im Einsatz ist. „Während der Arbeit habe ich keine Angst, aber wir sind immer sehr angespannt. Wir wissen nie, ob etwas passiert. Ich weiß nie, ob ich mein Leben verliere“, erklärt sie und fügt an, wie mühsam die Arbeit sei, wie heiß unter der Schutzausrüstung und wie anstrengend, sich hundertprozentig konzentrieren zu müssen – immer! „Das Leben lehrt uns, dass wir trotz so viel Leid, Positives sehen müssen. Meine Kinder sollen das nicht erleben, wie ich als Kind gelebt habe. Sie sollen es besser haben. Dafür kämpfe ich jeden Tag zusammen mit meinem Team von Handicap International.“

Die Kinder kennen das seit Geburt

Allein rund um Vista Hermosa sind noch viele verminte Gebiete. Bisher wurden 54.000 m² geräumt und über 50 Minen gefunden. 38.000 m² fehlen noch. Doch die Menschen wissen, wo sie laufen dürfen, welche Wege als sicher gelten. Den Kindern wird das von Anfang an beigebracht. „Wir erzählen den Kindern immer und immer wieder, dass sie vorsichtig sein müssen, dass sie nicht einfach irgendwohin gehen dürfen. Wir sagen ihnen, dass sie nie etwas aufheben dürfen. Die kennen das seit Geburt“, berichtet Liby. Noch heute sind 30 von 32 Regionen in Kolumbien vermint. Da ist noch viel Arbeit für die Entminerinnen von Handicap International.

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Huberta von Roedern
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Frei: Haft für Kinderpornographie und Kindesmissbrauch

05.03.2021 – 16:29

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Frei: Haft für Kinderpornographie und Kindesmissbrauch


















Berlin (ots)

CDU/CSU setzt sich durch: Kindesmissbrauch und Kinderpornographie sollen härter bestraft werden

Am heutigen Tag haben sich auf Druck der CDU/CSU die Rechtspolitiker der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zum Gesetzesentwurf „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ (künftig: „Sexueller Missbrauch von Kindern“) geeinigt. Dazu erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:

„Die Einigung auf diesen wichtigen Gesetzentwurf ist ein Meilenstein für den Kinderschutz in Deutschland. Dieses Gesetz ist ein klares Signal, dass der Rechtsstaat Sexualstraftaten gegen die Schwächsten unserer Gesellschaft den Kampf ansagt. Es zeigt endlich ganz deutlich: Wer Kinder missbraucht, wer Missbrauchsbilder konsumiert oder verbreitet, muss in Zukunft mit der ganzen Härte des Strafrechts rechnen. Künftig wird der Kindesmissbrauch als Verbrechen und damit im Mindestmaß mit einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet. Damit wird eine jahrelange Forderung von CDU und CSU Gesetz. Auch die Strafen für Kinderpornographie werden erheblich angehoben und die Einträge in das polizeiliche Führungszeugnis erheblich verlängert. Bei besonders schweren Sexualstraftaten gegen Kinder ist künftig auch ein dauerhafter Eintrag in das erweiterte Führungszeugnis möglich.

Eine weitere wichtige Neuerung des Gesetzentwurfs ist, dass der Erwerb, der Besitz und das Inverkehrbringen von Kindersexpuppen endlich unter Strafe gestellt werden sollen.

Besonders bedeutsam für die Verfolgung von Straftaten gegen Kinder ist es, dass wir Polizei und Staatsanwaltschaft in ihrer Arbeit stärken: Ermittler können in Fällen von sexuellen Übergriffen gegen Kinder und Kinderpornographie künftig wesentlich besser Telefon und Internet überwachen sowie Online-Durchsuchungen durchführen.

Weitere Verbesserungen hat das Bundesjustizministerium für andere Gesetzentwürfe zugesagt: So sollen in Kürze die Durchsuchungen zur Nachtzeit so erleichtert werden, dass Kinderstraftäter bei offenem Rechner erwischt werden können. Außerdem soll die Strafbarkeit von Kinderpornographie-Plattformen in Kürze verschärft werden. Zugesagt hat das Bundesjustizministerium auch, als nächstes einen Vorschlag zur Strafbarkeit von ‚Missbrauchshandbüchern‘ vorzulegen. Diese widerlichen Machwerke erläutern Interessenten, wie Kinder angelockt und möglichst ohne Verdacht auf sich selbst zu lenken missbraucht werden können. Um sicherzustellen, dass hier die Strafverfolgung auch dann greifen kann, wenn keine Bilder gezeigt werden, brauchen wir hier dringend eine Formulierung aus dem Ministerium.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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CDU/CSU – Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
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CDU/CSU setzt sich durch: Kindesmissbrauch und Kinderpornographie sollen härter bestraft werden

Am heutigen Tag haben sich auf Druck der CDU/CSU die Rechtspolitiker der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zum Gesetzesentwurf „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ (künftig: „Sexueller Missbrauch von Kindern“) geeinigt. Dazu erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:

„Die Einigung auf diesen wichtigen Gesetzentwurf ist ein Meilenstein für den Kinderschutz in Deutschland. Dieses Gesetz ist ein klares Signal, dass der Rechtsstaat Sexualstraftaten gegen die Schwächsten unserer Gesellschaft den Kampf ansagt. Es zeigt endlich ganz deutlich: Wer Kinder missbraucht, wer Missbrauchsbilder konsumiert oder verbreitet, muss in Zukunft mit der ganzen Härte des Strafrechts rechnen. Künftig wird der Kindesmissbrauch als Verbrechen und damit im Mindestmaß mit einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet. Damit wird eine jahrelange Forderung von CDU und CSU Gesetz. Auch die Strafen für Kinderpornographie werden erheblich angehoben und die Einträge in das polizeiliche Führungszeugnis erheblich verlängert. Bei besonders schweren Sexualstraftaten gegen Kinder ist künftig auch ein dauerhafter Eintrag in das erweiterte Führungszeugnis möglich.

Eine weitere wichtige Neuerung des Gesetzentwurfs ist, dass der Erwerb, der Besitz und das Inverkehrbringen von Kindersexpuppen endlich unter Strafe gestellt werden sollen.

Besonders bedeutsam für die Verfolgung von Straftaten gegen Kinder ist es, dass wir Polizei und Staatsanwaltschaft in ihrer Arbeit stärken: Ermittler können in Fällen von sexuellen Übergriffen gegen Kinder und Kinderpornographie künftig wesentlich besser Telefon und Internet überwachen sowie Online-Durchsuchungen durchführen.

Weitere Verbesserungen hat das Bundesjustizministerium für andere Gesetzentwürfe zugesagt: So sollen in Kürze die Durchsuchungen zur Nachtzeit so erleichtert werden, dass Kinderstraftäter bei offenem Rechner erwischt werden können. Außerdem soll die Strafbarkeit von Kinderpornographie-Plattformen in Kürze verschärft werden. Zugesagt hat das Bundesjustizministerium auch, als nächstes einen Vorschlag zur Strafbarkeit von ‚Missbrauchshandbüchern‘ vorzulegen. Diese widerlichen Machwerke erläutern Interessenten, wie Kinder angelockt und möglichst ohne Verdacht auf sich selbst zu lenken missbraucht werden können. Um sicherzustellen, dass hier die Strafverfolgung auch dann greifen kann, wenn keine Bilder gezeigt werden, brauchen wir hier dringend eine Formulierung aus dem Ministerium.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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„Die Einigung auf diesen wichtigen Gesetzentwurf ist ein Meilenstein für den Kinderschutz in Deutschland. Dieses Gesetz ist ein klares Signal, dass der Rechtsstaat Sexualstraftaten gegen die Schwächsten unserer Gesellschaft den Kampf ansagt. Es zeigt endlich ganz deutlich: Wer Kinder missbraucht, wer Missbrauchsbilder konsumiert oder verbreitet, muss in Zukunft mit der ganzen Härte des Strafrechts rechnen. Künftig wird der Kindesmissbrauch als Verbrechen und damit im Mindestmaß mit einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet. Damit wird eine jahrelange Forderung von CDU und CSU Gesetz. Auch die Strafen für Kinderpornographie werden erheblich angehoben und die Einträge in das polizeiliche Führungszeugnis erheblich verlängert. Bei besonders schweren Sexualstraftaten gegen Kinder ist künftig auch ein dauerhafter Eintrag in das erweiterte Führungszeugnis möglich.

Eine weitere wichtige Neuerung des Gesetzentwurfs ist, dass der Erwerb, der Besitz und das Inverkehrbringen von Kindersexpuppen endlich unter Strafe gestellt werden sollen.

Besonders bedeutsam für die Verfolgung von Straftaten gegen Kinder ist es, dass wir Polizei und Staatsanwaltschaft in ihrer Arbeit stärken: Ermittler können in Fällen von sexuellen Übergriffen gegen Kinder und Kinderpornographie künftig wesentlich besser Telefon und Internet überwachen sowie Online-Durchsuchungen durchführen.

Weitere Verbesserungen hat das Bundesjustizministerium für andere Gesetzentwürfe zugesagt: So sollen in Kürze die Durchsuchungen zur Nachtzeit so erleichtert werden, dass Kinderstraftäter bei offenem Rechner erwischt werden können. Außerdem soll die Strafbarkeit von Kinderpornographie-Plattformen in Kürze verschärft werden. Zugesagt hat das Bundesjustizministerium auch, als nächstes einen Vorschlag zur Strafbarkeit von ‚Missbrauchshandbüchern‘ vorzulegen. Diese widerlichen Machwerke erläutern Interessenten, wie Kinder angelockt und möglichst ohne Verdacht auf sich selbst zu lenken missbraucht werden können. Um sicherzustellen, dass hier die Strafverfolgung auch dann greifen kann, wenn keine Bilder gezeigt werden, brauchen wir hier dringend eine Formulierung aus dem Ministerium.“

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„Die Einigung auf diesen wichtigen Gesetzentwurf ist ein Meilenstein für den Kinderschutz in Deutschland. Dieses Gesetz ist ein klares Signal, dass der Rechtsstaat Sexualstraftaten gegen die Schwächsten unserer Gesellschaft den Kampf ansagt. Es zeigt endlich ganz deutlich: Wer Kinder missbraucht, wer Missbrauchsbilder konsumiert oder verbreitet, muss in Zukunft mit der ganzen Härte des Strafrechts rechnen. Künftig wird der Kindesmissbrauch als Verbrechen und damit im Mindestmaß mit einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet. Damit wird eine jahrelange Forderung von CDU und CSU Gesetz. Auch die Strafen für Kinderpornographie werden erheblich angehoben und die Einträge in das polizeiliche Führungszeugnis erheblich verlängert. Bei besonders schweren Sexualstraftaten gegen Kinder ist künftig auch ein dauerhafter Eintrag in das erweiterte Führungszeugnis möglich.

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„Die Einigung auf diesen wichtigen Gesetzentwurf ist ein Meilenstein für den Kinderschutz in Deutschland. Dieses Gesetz ist ein klares Signal, dass der Rechtsstaat Sexualstraftaten gegen die Schwächsten unserer Gesellschaft den Kampf ansagt. Es zeigt endlich ganz deutlich: Wer Kinder missbraucht, wer Missbrauchsbilder konsumiert oder verbreitet, muss in Zukunft mit der ganzen Härte des Strafrechts rechnen. Künftig wird der Kindesmissbrauch als Verbrechen und damit im Mindestmaß mit einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet. Damit wird eine jahrelange Forderung von CDU und CSU Gesetz. Auch die Strafen für Kinderpornographie werden erheblich angehoben und die Einträge in das polizeiliche Führungszeugnis erheblich verlängert. Bei besonders schweren Sexualstraftaten gegen Kinder ist künftig auch ein dauerhafter Eintrag in das erweiterte Führungszeugnis möglich.

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Besonders bedeutsam für die Verfolgung von Straftaten gegen Kinder ist es, dass wir Polizei und Staatsanwaltschaft in ihrer Arbeit stärken: Ermittler können in Fällen von sexuellen Übergriffen gegen Kinder und Kinderpornographie künftig wesentlich besser Telefon und Internet überwachen sowie Online-Durchsuchungen durchführen.

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CDU/CSU setzt sich durch: Kindesmissbrauch und Kinderpornographie sollen härter bestraft werden

Am heutigen Tag haben sich auf Druck der CDU/CSU die Rechtspolitiker der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zum Gesetzesentwurf „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ (künftig: „Sexueller Missbrauch von Kindern“) geeinigt. Dazu erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:

„Die Einigung auf diesen wichtigen Gesetzentwurf ist ein Meilenstein für den Kinderschutz in Deutschland. Dieses Gesetz ist ein klares Signal, dass der Rechtsstaat Sexualstraftaten gegen die Schwächsten unserer Gesellschaft den Kampf ansagt. Es zeigt endlich ganz deutlich: Wer Kinder missbraucht, wer Missbrauchsbilder konsumiert oder verbreitet, muss in Zukunft mit der ganzen Härte des Strafrechts rechnen. Künftig wird der Kindesmissbrauch als Verbrechen und damit im Mindestmaß mit einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet. Damit wird eine jahrelange Forderung von CDU und CSU Gesetz. Auch die Strafen für Kinderpornographie werden erheblich angehoben und die Einträge in das polizeiliche Führungszeugnis erheblich verlängert. Bei besonders schweren Sexualstraftaten gegen Kinder ist künftig auch ein dauerhafter Eintrag in das erweiterte Führungszeugnis möglich.

Eine weitere wichtige Neuerung des Gesetzentwurfs ist, dass der Erwerb, der Besitz und das Inverkehrbringen von Kindersexpuppen endlich unter Strafe gestellt werden sollen.

Besonders bedeutsam für die Verfolgung von Straftaten gegen Kinder ist es, dass wir Polizei und Staatsanwaltschaft in ihrer Arbeit stärken: Ermittler können in Fällen von sexuellen Übergriffen gegen Kinder und Kinderpornographie künftig wesentlich besser Telefon und Internet überwachen sowie Online-Durchsuchungen durchführen.

Weitere Verbesserungen hat das Bundesjustizministerium für andere Gesetzentwürfe zugesagt: So sollen in Kürze die Durchsuchungen zur Nachtzeit so erleichtert werden, dass Kinderstraftäter bei offenem Rechner erwischt werden können. Außerdem soll die Strafbarkeit von Kinderpornographie-Plattformen in Kürze verschärft werden. Zugesagt hat das Bundesjustizministerium auch, als nächstes einen Vorschlag zur Strafbarkeit von ‚Missbrauchshandbüchern‘ vorzulegen. Diese widerlichen Machwerke erläutern Interessenten, wie Kinder angelockt und möglichst ohne Verdacht auf sich selbst zu lenken missbraucht werden können. Um sicherzustellen, dass hier die Strafverfolgung auch dann greifen kann, wenn keine Bilder gezeigt werden, brauchen wir hier dringend eine Formulierung aus dem Ministerium.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Deutsches Kinderhilfswerk: Modernen Kinder- und Jugendschutz zügig umsetzen

05.03.2021 – 10:15

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Deutsches Kinderhilfswerk: Modernen Kinder- und Jugendschutz zügig umsetzen


















Berlin (ots)

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt eine zügige Umsetzung des novellierten Jugendschutzgesetzes an, um den Kinder- und Jugendmedienschutz in Deutschland zu verbessern. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation wird mit der für heute geplanten Verabschiedung des Jugendschutzgesetzes der Jugendmedienschutz explizit an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention ausgerichtet und folgt dem aktuellen Mediengebrauch der jungen Generation.

„Wir begrüßen es sehr, dass bei der Novellierung des Jugendschutzgesetzes an vielen Stellen die Rechte sowohl der Kinder als auch ihrer Eltern in den Mittelpunkt gestellt wurden. Die Aktualisierung der Schutzziele und die Neubenennung von Risiken, wie versteckten Kauf-Appellen und ungewollten Kontaktaufnahmen, sind wichtig und zeitgemäß. Ebenso ist es richtig Anbieter von Inhalten und Diensten für nachvollziehbare und wirksame Schutz- und Meldeverfahren sowie Angebote zur Aufklärung und Orientierung in die Verantwortung zu nehmen. Auch die persönlichen Daten von Kindern und Jugendlichen werden besser als bisher geschützt. Mit den jetzt verabschiedeten Regelungen sind wir insgesamt auf einem guten Weg“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Neben dem Schutz von Kindern und Jugendlichen ist es aus kinderrechtlicher Sicht unerlässlich, sie auf den Umgang mit Medien vorzubereiten, ihnen dabei Orientierung zu geben und Beteiligung zu ermöglichen. Symbole zur Deklarierung konkreter Gefahren verbindlich neben der Altersklassifizierung einzuführen, folgt diesem Ansatz und stärkt die Transparenz im Jugendmedienschutz. „Kinder wie Eltern werden so besser einschätzen können, ob und warum ein Angebot für sie geeignet ist. Und mit dem vom Familienausschuss des Bundestages vorgeschlagenen Beirat bei der neu zu schaffenden Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz wird ermöglicht, dass junge Menschen selbst ihre Ansichten und Meinungen zu jugendschutztechnischen Entwicklungen zur Geltung bringen können. Zukünftig gestalten sie ihren Schutz in den Medien mit. Das ist ein großartiges Signal mit Vorbildcharakter“, so Thomas Krüger.

Aus kinderrechtlicher Sicht ist jedoch nicht nachzuvollziehen, warum Diensteanbieter sowie Film- und Spieleplattformen mit einer vermeintlich geringen Reichweite von einer Million Nutzenden von den Vorsorge- und Schutzbestimmungen für Kinder und Jugendliche ausgenommen werden. „So, wie beispielsweise Gastronomie und Handel unabhängig von ihrer Größe Jugendschutzmaßnahmen umsetzen müssen, sollte dies auch für alle Anbieter im digitalen Raum gelten“, meint Thomas Krüger.

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