Veröffentlicht am

Lehrieder: Insolvenzschutz für Pauschalreisen praxisgerecht gestalten

16.04.2021 – 11:44

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Lehrieder: Insolvenzschutz für Pauschalreisen praxisgerecht gestalten


















Berlin (ots)

Kleine und mittelständische Reiseveranstalter nicht unverhältnismäßig belasten

Am heutigen Freitag berät der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Insolvenzabsicherung im Reiserecht. Dazu erklärt der tourismuspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Paul Lehrieder:

„Mit diesem Gesetzentwurf wird ein besserer Insolvenzschutz für Pauschalreisen auf den Weg gebracht. Die Thomas Cook-Pleite im September 2019 hat die unzureichende Wirksamkeit der bisherigen Regelung gezeigt. Der Großteil der Reiseveranstalter soll künftig durch einen Fonds abgesichert werden, den die Unternehmen selbst finanzieren.

Wir müssen aber sicherstellen, dass wir keine unerfüllbaren Regelungen für die ohnehin schwer von der Corona-Krise getroffenen Reisebranche schaffen. Kleine und mittelständische Veranstalter dürfen nicht das deutlich höhere Schadensrisiko von Großveranstaltern mitfinanzieren. Außerdem sollten die Vorgaben für den Fonds die Leistungsfähigkeit der Unternehmen berücksichtigen. Auch aus Gründen des Verbraucherschutzes wollen wir eine vielfältige Reisewirtschaft in Deutschland erhalten, die am Urlaubsort eine persönliche Betreuung auch bei Problemen garantiert.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU – Bundestagsfraktion, übermittelt

Veröffentlicht am

Luczak/Steineke: In den Urlaub – aber sicher

16.04.2021 – 11:34

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Luczak/Steineke: In den Urlaub – aber sicher


















Berlin (ots)

Reisesicherungsfonds schafft Rechtssicherheit für Reisebüros und Reisende

Am heutigen Freitag berät der Bundestag in erster Lesung die geplante Einführung eines Reisesicherungsfonds, um Pauschalreisende zukünftig vor Insolvenzen von Reiseveranstaltern zu schützen. Dazu erklären der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, und der Verbraucherschutzbeauftragte der Fraktion, Sebastian Steineke:

Jan-Marco Luczak: „Wir wollen, dass die Menschen nicht nur sicher, sondern auch ohne Risiko reisen können. Vor allem die Pleite von Thomas Cook hat uns gezeigt, dass wir hierbei zügig handeln müssen. Hunderte von Reisenden saßen nicht nur an ihren Urlaubsorten fest, sondern viele Verbraucherinnen und Verbraucher, die bei Thomas Cook eine Reise gebucht und angezahlt oder schon ganz bezahlt hatten, blieben auch auf ihren Forderungen sitzen. Am Ende musste der Steuerzahler einen Großteil der Kosten tragen. Für die Union ist klar, eine solche Situation ist inakzeptabel und darf sich nicht mehr wiederholen. Deswegen haben wir auf eine rasche Lösung gedrängt. Wir haben durchgesetzt, dass ein Reisesicherungsfonds aufgesetzt wird. Damit schaffen wir Rechtssicherheit für Reisende und Reiseunternehmen und sorgen so schon vor Urlaubsbeginn für Entspannung. Denn eines ist klar, auch Urlaube werden bald wieder möglich sein – und das mit Sicherheit.“

Sebastian Steineke: „Mit dem Reisesicherungsfonds schaffen wir ein solventes Instrument, das Insolvenzen durch die und innerhalb der Reisebranche absichern wird. Damit schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass der Steuerzahler in Zukunft nicht mehr in Anspruch genommen wird. Wichtig ist nun, dass wir das Gesetz schnell beraten und zeitnah verabschieden. Weil die Bundesjustizministerin nun mehrere Monate gebraucht hat, nach den Eckpunkten auch einen Entwurf vorzulegen, drängt nun erst recht die Zeit. Man wird im Sommer aller Voraussicht nach wieder Pauschalreisen durchführen können. Wir wollen deshalb erreichen, dass der Schutz des Fonds schon in dieser Hauptsaison greift.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU – Bundestagsfraktion, übermittelt

Veröffentlicht am

Lehrieder: Insolvenzschutz für Pauschalreisen praxisgerecht gestalten

16.04.2021 – 11:44

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Lehrieder: Insolvenzschutz für Pauschalreisen praxisgerecht gestalten


















Berlin (ots)

Kleine und mittelständische Reiseveranstalter nicht unverhältnismäßig belasten

Am heutigen Freitag berät der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Insolvenzabsicherung im Reiserecht. Dazu erklärt der tourismuspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Paul Lehrieder:

„Mit diesem Gesetzentwurf wird ein besserer Insolvenzschutz für Pauschalreisen auf den Weg gebracht. Die Thomas Cook-Pleite im September 2019 hat die unzureichende Wirksamkeit der bisherigen Regelung gezeigt. Der Großteil der Reiseveranstalter soll künftig durch einen Fonds abgesichert werden, den die Unternehmen selbst finanzieren.

Wir müssen aber sicherstellen, dass wir keine unerfüllbaren Regelungen für die ohnehin schwer von der Corona-Krise getroffenen Reisebranche schaffen. Kleine und mittelständische Veranstalter dürfen nicht das deutlich höhere Schadensrisiko von Großveranstaltern mitfinanzieren. Außerdem sollten die Vorgaben für den Fonds die Leistungsfähigkeit der Unternehmen berücksichtigen. Auch aus Gründen des Verbraucherschutzes wollen wir eine vielfältige Reisewirtschaft in Deutschland erhalten, die am Urlaubsort eine persönliche Betreuung auch bei Problemen garantiert.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU – Bundestagsfraktion, übermittelt

Veröffentlicht am

Luczak/Steineke: In den Urlaub – aber sicher

16.04.2021 – 11:34

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Luczak/Steineke: In den Urlaub – aber sicher


















Berlin (ots)

Reisesicherungsfonds schafft Rechtssicherheit für Reisebüros und Reisende

Am heutigen Freitag berät der Bundestag in erster Lesung die geplante Einführung eines Reisesicherungsfonds, um Pauschalreisende zukünftig vor Insolvenzen von Reiseveranstaltern zu schützen. Dazu erklären der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, und der Verbraucherschutzbeauftragte der Fraktion, Sebastian Steineke:

Jan-Marco Luczak: „Wir wollen, dass die Menschen nicht nur sicher, sondern auch ohne Risiko reisen können. Vor allem die Pleite von Thomas Cook hat uns gezeigt, dass wir hierbei zügig handeln müssen. Hunderte von Reisenden saßen nicht nur an ihren Urlaubsorten fest, sondern viele Verbraucherinnen und Verbraucher, die bei Thomas Cook eine Reise gebucht und angezahlt oder schon ganz bezahlt hatten, blieben auch auf ihren Forderungen sitzen. Am Ende musste der Steuerzahler einen Großteil der Kosten tragen. Für die Union ist klar, eine solche Situation ist inakzeptabel und darf sich nicht mehr wiederholen. Deswegen haben wir auf eine rasche Lösung gedrängt. Wir haben durchgesetzt, dass ein Reisesicherungsfonds aufgesetzt wird. Damit schaffen wir Rechtssicherheit für Reisende und Reiseunternehmen und sorgen so schon vor Urlaubsbeginn für Entspannung. Denn eines ist klar, auch Urlaube werden bald wieder möglich sein – und das mit Sicherheit.“

Sebastian Steineke: „Mit dem Reisesicherungsfonds schaffen wir ein solventes Instrument, das Insolvenzen durch die und innerhalb der Reisebranche absichern wird. Damit schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass der Steuerzahler in Zukunft nicht mehr in Anspruch genommen wird. Wichtig ist nun, dass wir das Gesetz schnell beraten und zeitnah verabschieden. Weil die Bundesjustizministerin nun mehrere Monate gebraucht hat, nach den Eckpunkten auch einen Entwurf vorzulegen, drängt nun erst recht die Zeit. Man wird im Sommer aller Voraussicht nach wieder Pauschalreisen durchführen können. Wir wollen deshalb erreichen, dass der Schutz des Fonds schon in dieser Hauptsaison greift.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU – Bundestagsfraktion, übermittelt

Veröffentlicht am

Kreditrisikomanagement: Kunden in kritischen Situationen verstehen und binden

08.04.2021 – 12:37

Intrum Deutschland GmbH

Kreditrisikomanagement: Kunden in kritischen Situationen verstehen und binden


















Heppenheim (ots)

Einkommenskrise durch Corona / Banken müssen proaktiv agieren / Eine Lösung: Customer Retention Management by Intrum / Aktuelles Whitepaper zum Thema

Die Wirtschaft ist durch die Coronavirus-Pandemie hart getroffen worden. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) verzeichnete nach Zahlen des Statistischen Bundesamts 2020 ein Minus von 5,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. „Das ist nach zehn Jahren Wachstum eine tiefe Rezession und erhöht die Kreditrisiken“, resümiert Intrum-Deutschland-Chef Florian Wöretshofer. Gerade jetzt ist wichtig, im engen Austausch mit den Kunden zu bleiben. Um nicht selbst in Schwierigkeiten zu geraten, müssen Banken die vergebenen Kredite genau im Blick behalten und sich so aufstellen, dass sie präventiv im Rahmen des Kreditrisikomanagements über alle Kanäle agieren können. Erfolgsfaktoren sind eine zugewandte, anlassgerechte Kundenkommunikation sowie darauf abgestimmte digitale Prozesse.

Die Krise hat nicht nur Auswirkungen auf die finanzielle Situation vieler Firmenkunden. Fehlender Umsatz und verzögerte Auszahlungen von Hilfen haben ihre Wirkung. Durch die monatelang ausgesetzte Insolvenzmeldepflicht wird für 2021 bereits ein „Nachholeffekt bei Firmenpleiten“ erwartet. Dazu kommt die sinkende Liquidität von Privatkunden. Wer weniger Geld hat, für den wird es schwerer Kredite zu bedienen, geschweige denn den Umsatz von geschwächten Branchen wieder anzukurbeln. Im Laufe des letzten Jahres waren teilweise über sechs Millionen Erwerbstätige durch den Lockdown in der Kurzarbeit und mussten meist auf Teile ihres Einkommen verzichten. Erstmals seit 2007 ist die Lohnentwicklung rückläufig. Ende Dezember gab es bereits 480.000 Arbeitslose mehr als im Vorjahr, weitere Menschen werden voraussichtlich ihre Arbeit verlieren.

Schnelle Reaktion ist gefragt

Auf diese schwierige Situation ihrer Kunden müssen Banken reagieren. „Viele Kunden werden Hilfe brauchen“, so Wöretshofer. Rechtzeitig, im Dialog und auf Augenhöhe. Wer frühzeitig die Situation der Kunden versteht und handelt, der kann sein Ausfallrisiko minimieren. „Die Bankbilanzen werden durch erhöhte Kreditausfälle früher oder später Schaden nehmen, das ist klar. Unklar ist nur, wann und wie hoch genau. Ich persönlich gehe von mehreren Wellen aus“, sagte Felix Hufeld, Chef der Bundesanstalt für Finanzdiensleistungsaufsicht BaFin im Dezember dem Handelsblatt. Und auch die Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e.V. (BKS) geht von einen deutlichen Anstieg des Volumens von notleidenden Krediten / Non-performing Loans (NPL) aus. „In den kommenden beiden Jahren prognostizieren die Risikomanager laut einer aktuellen Studie vom März 2021 eine Steigerung von 30 auf 50 Milliarden Euro. Nur die massiven staatlichen Unterstützungsmaßnahmen haben bisher eine NPL-Welle verhindert“, so BKS-Präsident Jürgen Sonder.

Die Europäische Zentralbank (EZB) fordert von den Banken zeitnah effiziente und nachhaltige Lösungen. Ein wirksames Risikomanagement ist die Basis. Um Kreditrisiken positiv zu beeinflussen, ist aber auch eine systematische digitale Kommunikation entscheidend. In vielen Organisationen reichen die Möglichkeiten dazu derzeit nicht aus. „Wir bieten deshalb für das Risikomanagement mit dem Interactive Communication Service eine digitale Kundenbindungs- und Kommunikationslösung für Banken an, um Kreditausfälle zu reduzieren und Klippeneffekte zu vermeiden“, berichtet Wöretshofer. „Gerade in diesen Krisenzeiten brauchen Kunden geeignete Kanäle und eine intensive Kommunikation mit den Kreditinstituten, um mögliche Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig zu klären und nach tragfähigen Lösungen zu suchen“. Aber auch bei der Bearbeitung von gekündigten Krediten, ist die digitale Kommunikation bei den durchzuführenden Recoverymaßnahmen ein entscheidener Faktor für eine erfolgreiche Mittelrückführung. Und zwar unabhängig davon, ob die Bearbeitung der notleidenden Kredite in der Bank erfolgt oder einem externen Servicer übertragen wird.

Interactive Communication Service by Intrum: Kommunikationshürden verringern

Der Einsatz von smarten Lösungen für Kunden sowie die Adaption des veränderten Kommunikationsverhaltens der Menschen und Unternehmen, erhöhen die Effektivität in der Zusammenarbeit. Die Idee: Durch eine zeitnahe Interaktion über unterschiedliche Kanäle wird eine Vertrauensbasis geschaffen – gerade weil man Kunden dort anspricht, wo sie sich digital bewegen. „Letztendlich geht es für Banken darum, eine nachhaltige Kundenbeziehung aufzubauen und zu vertiefen, um mögliche Kündigungen vonseiten des Kunden bereits im Vorfeld zu vermeiden. Aber vor allem erhöht der Einsatz dieser Plattform im internen Workflow einer Bank bei zahlungsgestörten Engagements oder bei der Bearbeitung notleidender Kredite die Recovery-Rückflüsse und wird so zu einem wirksamen Instrument“, so Wöretshofer.

Für Banken kann die komplette Prozessabwicklung mithilfe der Plattform umgesetzt werden. Die Fälle werden zunächst – datenschutzrechtlich abgesichert – eingebunden und die Daten per File-Transfer zur cloud-basierten Intrum-Plattform hochgeladen. In der Folge lassen sich unterschiedliche Kommunikationskanäle nutzen, um die Kunden „digital“ abzuholen – vom Webportal über (interaktive) SMS bis zum E-Mail-System. Interaktiv bedeutet, dass man im Dialog mit dem Kunden ist, den präferierten Kommunikationskanal nutzt und Fragen oder Vorschläge beantwortet werden. Es geht um eine schnelle Zwei-Wege-Kommunikation bei der direkte Reaktionen erfolgen können. Der Klient, also die Verantwortlichen der Bank, sind durch ein digitales Reporting laufend über die Ergebnisse informiert. Für spezialisierte Experten wie Intrum ist diese Prozessabwicklung ein Standard in der Phase der ersten Zahlungsstörungen aber auch bei der Bearbeitung von gekündigten Krediten.

Vertrauensvoll zusammenarbeiten und Zahlungswahrscheinlichkeit erhöhen

Neben der stärkeren digitalen Kundenbindung und -ansprache auf Basis einer aktiven Lösungsfindung bei Zahlungsverzögerungen, können sich die Klienten auf die langjährige Erfahrung von Intrum im Risikomanagement verlassen. Durch die digitalen Prozesse lassen sich sehr viele Fälle systematisch und parallel bearbeiten. „Unser oberstes Ziel ist, den Kunden zu helfen und als Bestandskunden für die Bank zu erhalten, also Kündigungen zu verhindern aber gleichzeitig die Zahlungswahrscheinlichkeit und Rückflüsse zu erhöhen“, stellt Wöretshofer klar. Der Plattform-Einsatz hilft, die Kommunikationshürden bei der Kundenansprache zu verringern, das Risikomanagement zu professionalisieren und die Kundenbindung nachhaltig zu unterstützen. Vertrauen ist die Grundlage für eine gute und langfristige Geschäftsbeziehung.

Kreditausfälle reduzieren – Eine Frage der digitalen Kommunikation“

Intrum hat über das Customer Retention Management by Intrum für Banken ein Whitepaper verfasst, das hier abgerufen werden kann. Darin werden die beschriebenen Ansätze detailliert vorgestellt. Aktuelles Whitepaper ist hier abzurufen.

Pressekontakt:

Kristina Klehr, National Marketing & Communication Manager
Intrum Deutschland GmbH. E-Mail: PressestelleDE@intrum.com

Original-Content von: Intrum Deutschland GmbH, übermittelt

Veröffentlicht am

Kreditrisikomanagement: Kunden in kritischen Situationen verstehen und binden

08.04.2021 – 12:37

Intrum Deutschland GmbH

Kreditrisikomanagement: Kunden in kritischen Situationen verstehen und binden


















Heppenheim (ots)

Einkommenskrise durch Corona / Banken müssen proaktiv agieren / Eine Lösung: Customer Retention Management by Intrum / Aktuelles Whitepaper zum Thema

Die Wirtschaft ist durch die Coronavirus-Pandemie hart getroffen worden. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) verzeichnete nach Zahlen des Statistischen Bundesamts 2020 ein Minus von 5,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. „Das ist nach zehn Jahren Wachstum eine tiefe Rezession und erhöht die Kreditrisiken“, resümiert Intrum-Deutschland-Chef Florian Wöretshofer. Gerade jetzt ist wichtig, im engen Austausch mit den Kunden zu bleiben. Um nicht selbst in Schwierigkeiten zu geraten, müssen Banken die vergebenen Kredite genau im Blick behalten und sich so aufstellen, dass sie präventiv im Rahmen des Kreditrisikomanagements über alle Kanäle agieren können. Erfolgsfaktoren sind eine zugewandte, anlassgerechte Kundenkommunikation sowie darauf abgestimmte digitale Prozesse.

Die Krise hat nicht nur Auswirkungen auf die finanzielle Situation vieler Firmenkunden. Fehlender Umsatz und verzögerte Auszahlungen von Hilfen haben ihre Wirkung. Durch die monatelang ausgesetzte Insolvenzmeldepflicht wird für 2021 bereits ein „Nachholeffekt bei Firmenpleiten“ erwartet. Dazu kommt die sinkende Liquidität von Privatkunden. Wer weniger Geld hat, für den wird es schwerer Kredite zu bedienen, geschweige denn den Umsatz von geschwächten Branchen wieder anzukurbeln. Im Laufe des letzten Jahres waren teilweise über sechs Millionen Erwerbstätige durch den Lockdown in der Kurzarbeit und mussten meist auf Teile ihres Einkommen verzichten. Erstmals seit 2007 ist die Lohnentwicklung rückläufig. Ende Dezember gab es bereits 480.000 Arbeitslose mehr als im Vorjahr, weitere Menschen werden voraussichtlich ihre Arbeit verlieren.

Schnelle Reaktion ist gefragt

Auf diese schwierige Situation ihrer Kunden müssen Banken reagieren. „Viele Kunden werden Hilfe brauchen“, so Wöretshofer. Rechtzeitig, im Dialog und auf Augenhöhe. Wer frühzeitig die Situation der Kunden versteht und handelt, der kann sein Ausfallrisiko minimieren. „Die Bankbilanzen werden durch erhöhte Kreditausfälle früher oder später Schaden nehmen, das ist klar. Unklar ist nur, wann und wie hoch genau. Ich persönlich gehe von mehreren Wellen aus“, sagte Felix Hufeld, Chef der Bundesanstalt für Finanzdiensleistungsaufsicht BaFin im Dezember dem Handelsblatt. Und auch die Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e.V. (BKS) geht von einen deutlichen Anstieg des Volumens von notleidenden Krediten / Non-performing Loans (NPL) aus. „In den kommenden beiden Jahren prognostizieren die Risikomanager laut einer aktuellen Studie vom März 2021 eine Steigerung von 30 auf 50 Milliarden Euro. Nur die massiven staatlichen Unterstützungsmaßnahmen haben bisher eine NPL-Welle verhindert“, so BKS-Präsident Jürgen Sonder.

Die Europäische Zentralbank (EZB) fordert von den Banken zeitnah effiziente und nachhaltige Lösungen. Ein wirksames Risikomanagement ist die Basis. Um Kreditrisiken positiv zu beeinflussen, ist aber auch eine systematische digitale Kommunikation entscheidend. In vielen Organisationen reichen die Möglichkeiten dazu derzeit nicht aus. „Wir bieten deshalb für das Risikomanagement mit dem Interactive Communication Service eine digitale Kundenbindungs- und Kommunikationslösung für Banken an, um Kreditausfälle zu reduzieren und Klippeneffekte zu vermeiden“, berichtet Wöretshofer. „Gerade in diesen Krisenzeiten brauchen Kunden geeignete Kanäle und eine intensive Kommunikation mit den Kreditinstituten, um mögliche Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig zu klären und nach tragfähigen Lösungen zu suchen“. Aber auch bei der Bearbeitung von gekündigten Krediten, ist die digitale Kommunikation bei den durchzuführenden Recoverymaßnahmen ein entscheidener Faktor für eine erfolgreiche Mittelrückführung. Und zwar unabhängig davon, ob die Bearbeitung der notleidenden Kredite in der Bank erfolgt oder einem externen Servicer übertragen wird.

Interactive Communication Service by Intrum: Kommunikationshürden verringern

Der Einsatz von smarten Lösungen für Kunden sowie die Adaption des veränderten Kommunikationsverhaltens der Menschen und Unternehmen, erhöhen die Effektivität in der Zusammenarbeit. Die Idee: Durch eine zeitnahe Interaktion über unterschiedliche Kanäle wird eine Vertrauensbasis geschaffen – gerade weil man Kunden dort anspricht, wo sie sich digital bewegen. „Letztendlich geht es für Banken darum, eine nachhaltige Kundenbeziehung aufzubauen und zu vertiefen, um mögliche Kündigungen vonseiten des Kunden bereits im Vorfeld zu vermeiden. Aber vor allem erhöht der Einsatz dieser Plattform im internen Workflow einer Bank bei zahlungsgestörten Engagements oder bei der Bearbeitung notleidender Kredite die Recovery-Rückflüsse und wird so zu einem wirksamen Instrument“, so Wöretshofer.

Für Banken kann die komplette Prozessabwicklung mithilfe der Plattform umgesetzt werden. Die Fälle werden zunächst – datenschutzrechtlich abgesichert – eingebunden und die Daten per File-Transfer zur cloud-basierten Intrum-Plattform hochgeladen. In der Folge lassen sich unterschiedliche Kommunikationskanäle nutzen, um die Kunden „digital“ abzuholen – vom Webportal über (interaktive) SMS bis zum E-Mail-System. Interaktiv bedeutet, dass man im Dialog mit dem Kunden ist, den präferierten Kommunikationskanal nutzt und Fragen oder Vorschläge beantwortet werden. Es geht um eine schnelle Zwei-Wege-Kommunikation bei der direkte Reaktionen erfolgen können. Der Klient, also die Verantwortlichen der Bank, sind durch ein digitales Reporting laufend über die Ergebnisse informiert. Für spezialisierte Experten wie Intrum ist diese Prozessabwicklung ein Standard in der Phase der ersten Zahlungsstörungen aber auch bei der Bearbeitung von gekündigten Krediten.

Vertrauensvoll zusammenarbeiten und Zahlungswahrscheinlichkeit erhöhen

Neben der stärkeren digitalen Kundenbindung und -ansprache auf Basis einer aktiven Lösungsfindung bei Zahlungsverzögerungen, können sich die Klienten auf die langjährige Erfahrung von Intrum im Risikomanagement verlassen. Durch die digitalen Prozesse lassen sich sehr viele Fälle systematisch und parallel bearbeiten. „Unser oberstes Ziel ist, den Kunden zu helfen und als Bestandskunden für die Bank zu erhalten, also Kündigungen zu verhindern aber gleichzeitig die Zahlungswahrscheinlichkeit und Rückflüsse zu erhöhen“, stellt Wöretshofer klar. Der Plattform-Einsatz hilft, die Kommunikationshürden bei der Kundenansprache zu verringern, das Risikomanagement zu professionalisieren und die Kundenbindung nachhaltig zu unterstützen. Vertrauen ist die Grundlage für eine gute und langfristige Geschäftsbeziehung.

Kreditausfälle reduzieren – Eine Frage der digitalen Kommunikation“

Intrum hat über das Customer Retention Management by Intrum für Banken ein Whitepaper verfasst, das hier abgerufen werden kann. Darin werden die beschriebenen Ansätze detailliert vorgestellt. Aktuelles Whitepaper ist hier abzurufen.

Pressekontakt:

Kristina Klehr, National Marketing & Communication Manager
Intrum Deutschland GmbH. E-Mail: PressestelleDE@intrum.com

Original-Content von: Intrum Deutschland GmbH, übermittelt

Veröffentlicht am

Frankreich: Weniger Insolvenzen, aber 22.500 „versteckte“ PleitenTextilsektor verzeichnet die vier größten Insolvenzen

30.03.2021 – 10:05

Coface Deutschland

Frankreich: Weniger Insolvenzen, aber 22.500 „versteckte“ Pleiten
Textilsektor verzeichnet die vier größten Insolvenzen


















Mainz (ots)

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Frankreich bleibt rückläufig. Hauptgrund sind staatliche Hilfen, die die Wirtschaft seit Beginn der Pandemie entlasten. Ausnahme sind Firmen mit einem Umsatz von mehr als 100 Mio. Euro pro Jahr: Hier stieg die Zahl der Insolvenzen und traf besonders die Bekleidungsbranche. Eine Modellrechnung des Kreditversicherers Coface ermittelt 22.500 „versteckte“ Insolvenzen für das Jahr 2020.

In Frankreich setzt sich der Trend sinkender Insolvenzzahlen zu Beginn des Jahres fort. Im Januar 2021 ist die Zahl der Unternehmenspleiten im Vergleich zum Vorjahr um 38% gesunken. Um exakt diesen Wert waren die Insolvenzen auch im gesamten Jahr 2020 zurückgegangen.

Textilsektor verzeichnet die vier größten Insolvenzen

Die Pandemie hat zwar nicht alle Branchen gleichermaßen getroffen, aber die Zahl der Insolvenzen ist in Frankreich im vergangenen Jahr auf breiter Front gesunken. Das gilt auch für Branchen, die bereits seit Monaten von Schließungen betroffen sind, wie etwa Bars, Hotels, Restaurants, Fitnessstudios. Selbst bei Kleinstbetrieben, die in der Regel in der Rezession besonders gefährdet sind, ist die Zahl der Insolvenzen zurückgegangen. Einzige Ausnahme: Die Zahl der Insolvenzen von Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 100 Mio. Euro pro Jahr stieg von acht im Jahr 2019 auf 21 im Jahr 2020, wobei die vier größten Pleiten allesamt die Bekleidungsbranche trafen. Diese Entwicklung hat zur Folge, dass der durchschnittliche Umsatz der insolventen Unternehmen im Jahr 2020 bei 460.000 Euro lag, was einen Anstieg von 52% zum Vorjahr bedeutet. Die finanziellen Kosten der Insolvenzen – gemessen an den gesamten ausstehenden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – haben sich im Vergleich zum Jahr 2019 um 3% erhöht. Dem gegenüber stehen die Auswirkungen auf die Beschäftigung: 126.000 Arbeitsplätze waren im Laufe des vergangenen Jahres von Insolvenzen betroffen, der niedrigste Stand seit 2006. Die Zahl betroffener Arbeitsplätze sank in allen Branchen, mit Ausnahme der Bekleidungsbranche und bedingt durch die Insolvenz größerer Einzelhändler. Alle Regionen verzeichneten einen deutlichen Rückgang der Insolvenzen, von 34% in der Bretagne bis hin zu 49% auf Korsika.

22.500 „versteckte“ Insolvenzen, davon 8.600 im Bausektor

Hauptgrund für die atypische Entwicklung der französischen Insolvenzzahlen ist, analog zu Deutschland, das beispiellose Ausmaß staatlicher Hilfsmaßnahmen. Diese haben vorübergehend den Zusammenhang zwischen wirtschaftlicher Aktivität und Unternehmensinsolvenzen aufgehoben. Aus diesem Grund hat Coface die wichtigsten Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen (Kurzarbeitergeld, staatlich gestützte Darlehen, Solidaritätsfonds) in sein Insolvenzprognosemodell aufgenommen. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen und des Umsatzrückgangs nach Branchen wäre die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Frankreich im vergangenen Jahr um 6,5% gestiegen. Nach dieser Modellrechnung hätte es 2020 fast 54.000 Insolvenzen geben müssen, tatsächlich wurden im vergangenen Jahr aber nur 31.490 Insolvenzverfahren eröffnet. Dementsprechend stehen 22.500 „versteckte“ Insolvenzen noch aus. Wann diese eintreten, lässt sich nur schwer vorhersagen. Es wird jedoch erwartet, dass sie in den Jahren 2021 und 2022 nach und nach eintreten, wenn die normale Geschäftstätigkeit allmählich zurückkehrt und die Unterstützungsmaßnahmen auslaufen. Von den „versteckten“ Insolvenzen entfallen 8.600 auf den Bausektor, 3.000 auf das Gastgewerbe, 1.800 auf den Einzelhandel, 1.500 auf das Verarbeitende Gewerbe, 1.200 auf Unternehmensdienstleistungen und fast 800 auf das Transportwesen.

Mehr Infos: www.coface.de

Pressekontakt:

Coface, Niederlassung in Deutschland
Sebastian Knierim – Pressesprecher –
Tel. 06131/323-335
sebastian.knierim@coface.com
www.coface.de

Original-Content von: Coface Deutschland, übermittelt

Veröffentlicht am

Insolvenzen 2021: Licht und Schatten – leichter Anstieg von niedrigem Niveau erwartet

29.03.2021 – 10:19

Euler Hermes Deutschland

Insolvenzen 2021: Licht und Schatten – leichter Anstieg von niedrigem Niveau erwartet


















Insolvenzen 2021: Licht und Schatten - leichter Anstieg von niedrigem Niveau erwartet
  • Bild-Infos
  • Download

Hamburg (ots)

-  Staatliche Unterstützungsmaßnahmen zeigen Wirkung: Insolvenzen in Deutschland bleiben auch 2021 künstlich niedrig: +6% Zuwachs, von niedrigem Niveau kommend 
-  Rückkehr zur neuen Normalität: moderater Anstieg erst mit Auslaufen der Unterstützungsmaßnahmen erwartet 
-  2022 Zuwachs um voraussichtlich 15% erwartet, auf in etwa das Insolvenzniveau von 2017 
-  Gegen den Trend: 2020 fast doppelt so viele Großinsolvenzen (58) als im Vorjahr (32) 
-  Risiko Insolvenzantragspflicht: Nur wenige Unternehmen fallen unter die weitere Aussetzung bis Ende April, viele sind sich dessen aber nicht bewusst und könnten in Haftungsrisiken schlittern  

Gute Nachrichten für die deutschen Unternehmen: Insolvenzen bleiben trotz eines leichten Anstiegs um rund 6% auch 2021 voraussichtlich auf künstlich niedrigem Niveau. Die Fallzahlen dürften im laufenden Jahr sogar geringer ausfallen als vor der Pandemie im Jahr 2019. Der Grund dafür sind die umfangreichen Maßnahmenpakete, um die Folgen der Covid-19-Pandemie für die Unternehmen teilweise abzufedern. Mit der Verlängerung und Ausweitung dieser Maßnahmen Ende 2020 erwartet Euler Hermes auch für 2021 keinen sprunghaften Anstieg der Firmenpleiten. Ausgehend von den aktuellen Rahmenbedingungen prognostiziert der weltweit führende Kreditversicherer in seiner aktuellen Analyse zwar einen Zuwachs der Insolvenzen in Deutschland im Jahr 2021 um 6%, allerdings erst ab dem zweiten Halbjahr und von sehr niedrigem Niveau kommend.

Erst im Laufe von 2022 dürften die Pleiten um rund 15% zunehmen. Die Fallzahlen 2022 dürften dann jedoch nur etwa 4% höher liegen als 2019, vor der Pandemie. Das entspricht in etwa dem Niveau von 2017. Damit steht Deutschland im internationalen Vergleich gut da.

Entkoppelt: Insolvenzentwicklung hängt nicht vom Markt, sondern von Hilfsmaßnahmen ab

„Es ist paradox: Trotz einer der größten Wirtschaftskrisen sind Insolvenzen in Deutschland im vergangenen Jahr mit rund -15% deutlich auf einen neuen Niedrigstand seit 1993 gesunken“, sagt Ron van het Hof, CEO von Euler Hermes in Deutschland, Österreich und der Schweiz. „Das zeigt, wie stark die Insolvenzentwicklung von der tatsächlichen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und dem aktuellen Zustand der Unternehmen entkoppelt ist.“

Die Insolvenzentwicklung ist derzeit nicht von Marktmechanismen, sondern von der weiteren Entwicklung und dem Fortbestand von Unterstützungsmaßnahmen abhängig.

„Das wird nicht ewig so weitergehen“, sagt Van het Hof. „Aber auch mit der sukzessiven Rückkehr in eine neue Normalität ist ein umgehender oder sprunghafter Anstieg dadurch erst einmal nicht in Sicht. Für deutsche Unternehmen ist dies zunächst eine gute Nachricht in diesen herausfordernden Zeiten.“

Trotz des erneuten und verlängerten Lockdowns, der viele Branchen empfindlich trifft, sind mit zunehmendem Impffortschritt die gesamtwirtschaftlichen Aussichten für 2021 relativ gut, und am Horizont winkt ab voraussichtlich dem zweiten Halbjahr ein „Nachhol-Boom“ sowie eine deutliche wirtschaftliche Erholung.

Spagat: Finanzen genau im Blick behalten und strategische Weichen stellen

„Gerade jetzt ist es wichtig, dass die Unternehmen einerseits ihre Finanzen ganz genau im Blick behalten und andererseits heute schon strategische Weichen für die Zukunft stellen“, sagt Van het Hof. „Das ist manchmal ein Spagat, denn nicht bei allem ist aktuell genügend Spielraum für Investitionen. Dennoch birgt jede Krise Chancen. Wir haben im letzten Jahr gesehen, dass einige Unternehmen diese genutzt und kreative Konzepte entwickelt haben und damit sehr erfolgreich sind.“

Vorsicht: Steigende Großinsolvenzen – wenn es kracht, dann richtig

Die Entwicklung ist allerdings sehr uneinheitlich. Firmen sollten deshalb weiterhin wachsam bleiben und ganz genau auf ihre Abnehmer schauen:

„Unternehmen sollten weiterhin auf ein sorgfältiges Risikomanagement achten und sich weder allein durch die jüngste Insolvenzentwicklung in falscher Sicherheit wiegen noch von großen und bekannten Namen täuschen lassen“, sagt Van het Hof. „Trotz insgesamt rückläufiger Fallzahlen sind in Deutschland die erwarteten Forderungsverluste, also die Schäden, die den Unternehmen voraussichtlich durch die Insolvenzen entstehen, deutlich gestiegen: von 26,3 Milliarden EUR im Jahr 2019 auf über 42 Milliarden EUR[1] im Jahr 2020. Zudem haben sich 2020 große Insolvenzen in Deutschland gegen den allgemeinen Trend fast verdoppelt, mit entsprechenden Schneeballeffekten auf die Lieferketten.“

58 große Unternehmen (mit einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro) rutschten 2020 in die Pleite gegenüber 32 im Vorjahr (+81%) – trotz der bis zum Herbst letzten Jahres komplett ausgesetzten Insolvenzantragspflicht. Die großen Insolvenzen häufen sich in vielen Branchen, in denen die Gesamtzahl der Fälle deutlich rückläufig war, wie beispielsweise im Einzelhandel. Das zeigt vor allem, dass große Unternehmen eine Insolvenz häufiger als Sanierungsinstrument nutzen, während kleine und mittelständische Unternehmen 2020 durch die ausgesetzte Insolvenzantragspflicht geschützt wurden.

Risiko Insolvenzantragspflicht: Nur wenige Unternehmen fallen unter die weitere Aussetzung

Seit 1. Oktober 2020 gilt die Insolvenzantragspflicht wieder für den Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit. Lediglich für den Insolvenzgrund der Überschuldung – unter den nur ein geringer Prozentsatz der Insolvenzen fällt – blieb die Antragspflicht weiterhin ausgesetzt. Die kürzlich beschlossene Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende April 2021 betrifft ebenfalls nur einen relativ kleinen Kreis an Unternehmen: Nur diejenigen Firmen mit Insolvenzreife, die bereits staatliche Hilfsgelder beantragt haben, die jedoch noch nicht ausgezahlt wurden, fallen drunter. Der Antrag allein reicht allerdings nicht aus, sondern es müssen noch eine Reihe weiterer Kriterien erfüllt werden: Das Unternehmen darf erst durch die Covid-19-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sein, der Antrag auf Hilfsgelder muss Aussicht auf Erfolg haben, und vor allem müssen die beantragten Hilfsgelder ausreichen, um die Insolvenzreife zu beseitigen.

„Dünnes Eis“: Haftungsrisiken für Unternehmen, Blindflug bei Lieferanten

„Viele Unternehmen sind sich nicht bewusst, dass die Insolvenzantragspflicht nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen weiterhin ausgesetzt bleibt“, sagt Van het Hof. „Das ist ein großes Risiko. Wir gehen davon aus, dass einige, insbesondere kleine Unternehmen, eigentlich bereits Insolvenz anmelden müssten. Der erneute und verlängerte Lockdown hat oft zu größeren finanziellen Belastungen geführt, als die beantragten Hilfsgelder abfedern können. Diese Firmen bewegen sich damit zum Teil auf sehr dünnem Eis und könnten so unwissentlich in Haftungsprobleme schlittern. Daher sollten Unternehmen genau prüfen, ob sie die entsprechenden Voraussetzungen für die Aussetzung erfüllen. Für die Lieferanten ist dies ebenfalls problematisch und die Unsicherheit dadurch umso größer. Sie sind teilweise im Blindflug unterwegs, weil sie gar nicht wissen, ob Abnehmer tatsächlich noch zahlungsfähig sind.“

Neues Sanierungsinstrument StaRUG – nicht auf Gehälter und Pensionszusagen anwendbar

In Deutschland haben Unternehmen mit Sanierungsbedarf seit Januar 2021 durch das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) jedoch eine zusätzliche Möglichkeit zur außerinsolvenzlichen Sanierung, ähnlich wie beim „Chapter 11 Verfahren“ in den USA. Sie können durch das neue Gesetz – bei Zustimmung der Mehrheit der Gläubiger (75%) zum Sanierungsplan – ihre Schulden reduzieren. Allerdings gibt es auch hier Einschränkungen: Das Sanierungsverfahren kann nur von Unternehmen genutzt werden, die nicht bereits aktuell zahlungsunfähig sind, bei denen dies jedoch vermutlich in den kommenden 12-24 Monaten eintreten dürfte (drohende Zahlungsunfähigkeit)[2]. Zudem kann es nicht für Forderungen der Arbeitnehmer (z.B. Gehälter) oder Pensionskassen angewendet werden (z.B. Pensionszusagen). Auch eine einseitige Beendigung von Dauerschuldverhältnissen (z.B. Mietverträgen) ist im Zuge des Verfahrens nicht möglich.

Die vollständige Studie finden Sie im Anhang sowie hier: https://ots.de/vTn0bg

[1] Januar-November 2020

[2] Dieser Prognosezeitraum ist derzeit wegen der Covid-19-Pandemie unter bestimmten Umständen auf 0-12 Monate verkürzt.

Euler Hermes ist weltweiter Marktführer im Kreditversicherungsgeschäft und anerkannter Spezialist für Kaution und Garantien, Inkasso sowie Schutz gegen Betrug oder politische Risiken. Das Unternehmen verfügt über mehr als 100 Jahre Erfahrung und bietet seinen Kunden umfassende Finanzdienstleistungen an, um sie im Liquiditäts- und Forderungsmanagement zu unterstützen. 

Über das unternehmenseigene Monitoring-System verfolgt und analysiert Euler Hermes täglich die Insolvenzentwicklung von mehr als 80 Millionen kleiner, mittlerer und multinationaler Unternehmen. Insgesamt umfassen die Expertenanalysen Märkte, auf die 92% des globalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) entfallen. 

Mit dieser Expertise macht Euler Hermes den Welthandel sicherer und gibt den weltweit über 66.000 Kunden das notwendige Vertrauen in ihre Geschäfte und deren Bezahlung. Als Tochtergesellschaft der Allianz und mit einem AA-Rating von Standard & Poor's ist Euler Hermes im Schadensfall der finanzstarke Partner an der Seite seiner Kunden. 

Das Unternehmen mit Hauptsitz in Paris ist in über 50 Ländern vertreten und beschäftigt rund 5.800 Mitarbeiter weltweit. 2020 versicherte Euler Hermes weltweit Geschäftstransaktionen im Wert von EUR 824 Milliarden. 
Weitere Informationen auf www.eulerhermes.de 
Social Media CEO Blog Ron van het Hof https://www.eulerhermes.de/presse/ceo-blog.html 
Linkedin Euler Hermes Deutschland https://de.linkedin.com/company/euler-hermes-deutschland 
XING Euler Hermes Deutschland https://www.xing.com/company/eulerhermes/updates 
Youtube Euler Hermes Deutschland https://www.youtube.com/channel/UClM6TBY3iFJVXDX76FH8-cA 
Twitter @eulerhermes

Hinweis bezüglich zukunftsgerichteter Aussagen:

Die in dieser Meldung enthaltenen Informationen können Aussagen über
zukünftige Erwartungen und andere zukunftsgerichtete Aussagen
enthalten, die auf aktuellen Einschätzungen und Annahmen der
Geschäftsführung basieren, und bekannte und unbekannte Risiken sowie
Unsicherheiten beinhalten, aufgrund derer die tatsächlichen
Ergebnisse, Entwicklungen oder Ereignisse von den hier gemachten
Aussagen wesentlich abweichen können. Neben zukunftsgerichteten
Aussagen im jeweiligen Kontext spiegelt die Verwendung von Wörtern
wie "kann", "wird", "sollte", "erwartet", "plant", "beabsichtigt",
"glaubt", "schätzt", "prognostiziert", "potenziell" oder "weiterhin"
ebenfalls eine zukunftsgerichtete Aussage wider. Die tatsächlichen
Ergebnisse, Entwicklungen oder Ereignisse können aufgrund
verschiedener Faktoren von solchen zukunftsgerichteten Aussagen
beträchtlich abweichen. Zu solchen Faktoren gehören u.a.: (i) die
allgemeine konjunkturelle Lage einschließlich der
branchenspezifischen Lage für das Kerngeschäft bzw. die Kernmärkte
der Euler-Hermes-Gruppe, (ii) die Entwicklung der Finanzmärkte
einschließlich der "Emerging Markets" einschließlich
Marktvolatilität, Liquidität und Kreditereignisse, (iii) die
Häufigkeit und das Ausmaß der versicherten Schadenereignisse
einschließlich solcher, die sich aus Naturkatastrophen ergeben;
daneben auch die Schadenkostenentwicklung, (iv) Stornoraten, (v)
Ausmaß der Kreditausfälle, (vi) Zinsniveau, (vii)
Wechselkursentwicklungen einschließlich des Wechselkurses EUR-USD,
(viii) Entwicklung der Wettbewerbsintensität, (ix) gesetzliche und
aufsichtsrechtliche Änderungen einschließlich solcher bezüglich der
Währungskonvergenz und der Europäischen Währungsunion, (x) Änderungen
der Geldpolitik der Zentralbanken bzw. ausländischer Regierungen,
(xi) Auswirkungen von Akquisitionen, einschließlich der damit
verbundenen Integrationsthemen, (xii) Umstrukturierungsmaßnahmen,
sowie (xiii) allgemeine Wettbewerbsfaktoren jeweils in einem
örtlichen, regionalen, nationalen oder internationalen Rahmen. Die
Eintrittswahrscheinlichkeit vieler dieser Faktoren kann durch
Terroranschläge und deren Folgen noch weiter steigen. Das Unternehmen
übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu
aktualisieren. 

Pressekontakt:

Euler Hermes Deutschland
Antje Wolters
Pressesprecherin
Telefon: +49 (0)40 8834-1033
Mobil: +49 (0)160 899 2772
antje.wolters@eulerhermes.com

Original-Content von: Euler Hermes Deutschland, übermittelt

Veröffentlicht am

Schulcatering aktuell: Zur Bewältigung der Corona-Krise sind strukturelle Veränderungen im System der Schulverpflegung aktueller denn je, oder die Küchen bleiben kalt

19.03.2021 – 09:35

Deutsches Netzwerk für Schulverpflegung e.V. DNSV

Schulcatering aktuell: Zur Bewältigung der Corona-Krise sind strukturelle Veränderungen im System der Schulverpflegung aktueller denn je, oder die Küchen bleiben kalt


















Schulcatering aktuell: Zur Bewältigung der Corona-Krise sind strukturelle Veränderungen im System der Schulverpflegung aktueller denn je, oder die Küchen bleiben kalt
  • Bild-Infos
  • Download

Berlin (ots)

Die schwierige Situation der Cateringunternehmen hat sich im letzten halben Jahr drastisch zugespitzt. Die Auswirkungen sind absehbar: Es wird zu weiteren Insolvenzen und Betriebsschließungen der Betriebe kommen. Hinzu kommt bereits jetzt: Viele Caterer können aufgrund fehlender Liquidität oder gar Insolvenzen die Struktur der Kita- und Schulverpflegung nicht mehr aufrechterhalten. Viele Kita- und Schulcateringbetriebe stehen schon jetzt vor den Scherben ihrer Existenz. Für die Zukunft der Kita- und Schulverpflegung bedeutet dies, dass eine gesetzlich verlangte Bereitstellung einer täglichen Essensversorgung zukünftig nicht mehr möglich ist – schlicht, weil es keine Anbieter mehr geben wird. Sofortigen Rettungs- und Entschädigungsfonds speziell für die Anbieter von Kita- und Schulessen sind das Gebot der Stunde, wer keine Umsätze hat, dem hilft auch keine Befreiung von der MWST.

Im Superwahljahr 2021 fordert das DNSV von der Politik in Bund und Ländern:

Wir fordern: Ein Perspektivwechsel ist notwendig, weg von der Schul- hin zur Schüler*innen-Verpflegung: Die Qualität einer Mensa bemisst sich an der Akzeptanz der Schülerinnen und Schüler!

Wir fordern: Die Konsequente Förderung der Professionalität auf allen Stufen, statt überwiegend Ehrenamt, das Schulen, Eltern und alle anderen Beteiligten nur überfordert!

Wir fordern: Schul- und Kitaverpflegung als gesellschaftspolitisches Querschnittthema zu behandeln: Als Einheit Ernährung – Bildung- Gesundheit.

Wir fordern: Für kommerzielle Anbieter muss der Mehrwertsteuersatz von 19 auf sieben Prozent reduziert werden: Das Gebot lautet 7%! „Pro 7%! Auf Schulessen“! Auch nach 2022.

Wir fordern: Die Förderung/Umsetzung moderner entkoppelter Kostsysteme und Verpflichtende Zertifizierung aller Bereiche der Schulverpflegung!

Wir fordern: Ein Gesamtkonzept „Ernährungsbildung“ als Teil der Schulphilosophie!

Wir fordern: Dauerhafte Strukturen der Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Schulverpflegung!

Wir fordern: In die Curricula aller Pädagogikstudenten ist ein Fach Ernährungserziehung einzuführen und ein Konzept für eine Lehrerausbildung in dem Fach ,,Lebens- und Alltagsökonomie“!

Wir fordern: Einführung eine Unterrichtsfaches Ernährung/Kochen für alle Schüler der Klassen 1 – 6. Denn Praxis geht vor Theorie, d.h. Je niedriger die Schulstufe, desto höher sollte der Praxisanteil sein!

Wir fordern: dass alle Grundschulen in Deutschland einen Schulgarten haben und ihn nutzen können!

Wir fordern: Schaffung einer Bundesstiftung Kit- und Schulverpflegung (BSKSV) und Verabschiedung eines Bundesrahmengesetzes Kita- und Schulverpflegung (BRGKSV)!

In Auswertung unserer Wahlprüfsteine von der Bundestagswahl 2017 und den damaligen Antworten der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien, werden wir sie 2021 mit ihren Versprechungen von vor fünf Jahren konfrontieren und die öffentlich machen.

Pressekontakt:

Deutsches Netzwerk Schulverpflegung e.V. (DNSV),
D-10318 Berlin, +49 171 4514615
Mail to: info@schulverpflegungev.net,
Internet: www.dnsv.eu

Kontaktdaten anzeigen

Pressekontakt:

Deutsches Netzwerk Schulverpflegung e.V. (DNSV),
D-10318 Berlin, +49 171 4514615
Mail to: info@schulverpflegungev.net,
Internet: www.dnsv.eu

Original-Content von: Deutsches Netzwerk für Schulverpflegung e.V. DNSV, übermittelt

Veröffentlicht am

Schulcatering aktuell: Zur Bewältigung der Corona-Krise sind strukturelle Veränderungen im System der Schulverpflegung aktueller denn je, oder die Küchen bleiben kalt

19.03.2021 – 09:35

Deutsches Netzwerk für Schulverpflegung e.V. DNSV

Schulcatering aktuell: Zur Bewältigung der Corona-Krise sind strukturelle Veränderungen im System der Schulverpflegung aktueller denn je, oder die Küchen bleiben kalt


















Schulcatering aktuell: Zur Bewältigung der Corona-Krise sind strukturelle Veränderungen im System der Schulverpflegung aktueller denn je, oder die Küchen bleiben kalt
  • Bild-Infos
  • Download

Berlin (ots)

Die schwierige Situation der Cateringunternehmen hat sich im letzten halben Jahr drastisch zugespitzt. Die Auswirkungen sind absehbar: Es wird zu weiteren Insolvenzen und Betriebsschließungen der Betriebe kommen. Hinzu kommt bereits jetzt: Viele Caterer können aufgrund fehlender Liquidität oder gar Insolvenzen die Struktur der Kita- und Schulverpflegung nicht mehr aufrechterhalten. Viele Kita- und Schulcateringbetriebe stehen schon jetzt vor den Scherben ihrer Existenz. Für die Zukunft der Kita- und Schulverpflegung bedeutet dies, dass eine gesetzlich verlangte Bereitstellung einer täglichen Essensversorgung zukünftig nicht mehr möglich ist – schlicht, weil es keine Anbieter mehr geben wird. Sofortigen Rettungs- und Entschädigungsfonds speziell für die Anbieter von Kita- und Schulessen sind das Gebot der Stunde, wer keine Umsätze hat, dem hilft auch keine Befreiung von der MWST.

Im Superwahljahr 2021 fordert das DNSV von der Politik in Bund und Ländern:

Wir fordern: Ein Perspektivwechsel ist notwendig, weg von der Schul- hin zur Schüler*innen-Verpflegung: Die Qualität einer Mensa bemisst sich an der Akzeptanz der Schülerinnen und Schüler!

Wir fordern: Die Konsequente Förderung der Professionalität auf allen Stufen, statt überwiegend Ehrenamt, das Schulen, Eltern und alle anderen Beteiligten nur überfordert!

Wir fordern: Schul- und Kitaverpflegung als gesellschaftspolitisches Querschnittthema zu behandeln: Als Einheit Ernährung – Bildung- Gesundheit.

Wir fordern: Für kommerzielle Anbieter muss der Mehrwertsteuersatz von 19 auf sieben Prozent reduziert werden: Das Gebot lautet 7%! „Pro 7%! Auf Schulessen“! Auch nach 2022.

Wir fordern: Die Förderung/Umsetzung moderner entkoppelter Kostsysteme und Verpflichtende Zertifizierung aller Bereiche der Schulverpflegung!

Wir fordern: Ein Gesamtkonzept „Ernährungsbildung“ als Teil der Schulphilosophie!

Wir fordern: Dauerhafte Strukturen der Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Schulverpflegung!

Wir fordern: In die Curricula aller Pädagogikstudenten ist ein Fach Ernährungserziehung einzuführen und ein Konzept für eine Lehrerausbildung in dem Fach ,,Lebens- und Alltagsökonomie“!

Wir fordern: Einführung eine Unterrichtsfaches Ernährung/Kochen für alle Schüler der Klassen 1 – 6. Denn Praxis geht vor Theorie, d.h. Je niedriger die Schulstufe, desto höher sollte der Praxisanteil sein!

Wir fordern: dass alle Grundschulen in Deutschland einen Schulgarten haben und ihn nutzen können!

Wir fordern: Schaffung einer Bundesstiftung Kit- und Schulverpflegung (BSKSV) und Verabschiedung eines Bundesrahmengesetzes Kita- und Schulverpflegung (BRGKSV)!

In Auswertung unserer Wahlprüfsteine von der Bundestagswahl 2017 und den damaligen Antworten der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien, werden wir sie 2021 mit ihren Versprechungen von vor fünf Jahren konfrontieren und die öffentlich machen.

Pressekontakt:

Deutsches Netzwerk Schulverpflegung e.V. (DNSV),
D-10318 Berlin, +49 171 4514615
Mail to: info@schulverpflegungev.net,
Internet: www.dnsv.eu

Kontaktdaten anzeigen

Pressekontakt:

Deutsches Netzwerk Schulverpflegung e.V. (DNSV),
D-10318 Berlin, +49 171 4514615
Mail to: info@schulverpflegungev.net,
Internet: www.dnsv.eu

Original-Content von: Deutsches Netzwerk für Schulverpflegung e.V. DNSV, übermittelt