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Trotz massiver Lobbyarbeit von Erdgas- und Atomkraftindustrie: Zwischenerfolg bei EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen

21.04.2021 – 08:00

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Trotz massiver Lobbyarbeit von Erdgas- und Atomkraftindustrie: Zwischenerfolg bei EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen


















Berlin (ots)

-  EU-Kommission vertagt Entscheidung über Aufnahme von Atomkraft und fossilem Erdgas in europäischer Regelung für nachhaltige Investitionen auf Herbst 
-  Bundesregierung macht sich zur Gehilfin der Gaslobby und fordert Nachhaltigkeitslabel für Investitionen in fossiles Gas 
-  Deutsche Umwelthilfe und Organisation .ausgestrahlt fordern: Taxonomie muss klima- und umweltschädliche Technologien wie Erdgas oder Atomkraft ausschließen  

Den Rechtsakt zur EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen, den die Europäische Kommission heute erlassen will, begrüßen die Organisationen Deutsche Umwelthilfe (DUH) und .ausgestrahlt als ersten Zwischenerfolg. Die Kommission hat Erdgas und Atomkraft bisher nicht als nachhaltige Investition klassifiziert, trotz intensiver Lobbyarbeit der Industrie. Die DUH und .ausgestrahlt fordern die EU-Kommission auf, auch bei der finalen Entscheidung im Herbst 2021 nicht gegenüber den Lobbyverbänden einzuknicken.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Bundesregierung macht sich auf europäischer Ebene zum Sprachrohr der Erdgaslobby. Fossiles Erdgas ist aber keine ‚Brückentechnologie‘, sondern widerspricht den Klimazielen. Es ist zudem ein Armutszeugnis deutscher Europapolitik, dass sich die Bundesregierung nicht stärker gegen die Aufnahme der Atomkraft in die Taxonomie eingesetzt hat – und das 35 Jahre nachdem die Tschernobyl-Katastrophe die Gefahren der hochriskanten Kernkraft unmissverständlich gezeigt hat. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich endlich klar gegen umweltschädliche Scheinlösungen wie Erdgas oder Atomkraft einzusetzen und deren Aufnahme in die Taxonomie zu verhindern. Klimaschädliche, fossile oder hochriskante Projekte würden die EU-Taxonomie ad absurdum führen.“

Hinter den Kulissen wird weiter um die Ausgestaltung des Nachhaltigkeitslabels im Finanzwesen gestritten. Mit einer entsprechenden Klassifizierung sind Vorteile auf den Finanzmärkten verbunden. Die Bundesregierung hat sich dabei dafür stark gemacht, Investitionen in klimaschädliche Erdgasprojekte ein Nachhaltigkeitslabel zu verleihen. Auch deutsche Europaabgeordnete der konservativen EVP-Fraktion unter dem Geschäftsführer der CDU/CSU-Gruppe Markus Pieper hatten sich für eine Öffnung der Taxonomie für Atomkraft und Erdgas eingesetzt. Die Aufnahme solcher Projekte würde jedoch dem Do-No-Significant-Harm-Prinzip und damit dem Green Deal der EU widersprechen. Die Taxonomie soll mehr Transparenz schaffen und privates Kapital für die Umsetzung des Green Deal mobilisieren.

Matthias Weyland, Vorstand der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt, kommentiert: „Atomkraft ist offensichtlich auch Jahrzehnte nach Markteinführung noch unrentabel. Ihr jetzt über das Nachhaltigkeitslabel der EU-Taxonomie Vorteile auf dem Finanzmarkt und damit eine indirekte Förderung zu verschaffen, ist grotesk. Die massiven Lobbyaktivitäten für Atomkraft zeigen eindrücklich, dass sich die Hochrisikotechnik überholt hat. Statt Scheinlösungen wie Atomkraft braucht es vielmehr einen europäischen Atomausstieg. Die Bundesregierung muss sich bei der Taxonomie nachdrücklich für den dauerhaften Ausschluss von Atomkraft einsetzen, damit die Energiewende in Europa vorankommt.“

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Matthias Weyland, Vorstand .ausgestrahlt
0163 7758838, matthias.weyland@ausgestrahlt.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

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EU-Gesetzgebung gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern im InternetMenschenrechtsorganisationen sehen weitere Herausforderungen

20.04.2021 – 17:13

International Justice Mission e.V.

EU-Gesetzgebung gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet
Menschenrechtsorganisationen sehen weitere Herausforderungen


















Berlin (ots)

Aktuell diskutiert die Europäische Union eine neue Gesetzgebung, um Darstellungen sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet zu erkennen und zu entfernen. International Justice Mission (IJM) beteiligte sich im April 2021 an einer öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission, um wesentliche Überlegungen in die laufende Diskussion einzubringen. Seit Ende 2020 drängt IJM zusammen mit Partnerorganisationen in ganz Europa auf die Notwendigkeit einer Übergangsverordnung zum Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation. Ohne eine entsprechende Verordnung bliebe es Anbietern von Kommunikationsdiensten nach aktueller Rechtslage untersagt, Software und digitale Instrumente zur Aufdeckung sexueller Online-Ausbeutung von Kindern einzusetzen.

Das Inkrafttreten des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation im Dezember 2020 zog ein Einbrechen der Rechtssicherheit für Anbieter von Kommunikationsdiensten nach sich. Zahlreiche Kommunikationsdienstleiter hatten bis dahin freiwillig elektronische Verfahren genutzt, um zur Aufdeckung sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet beizutragen. Nach Angaben des US-amerikanischen National Center for Missing & Exploited Children (Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder) ist seit Dezember die Zahl der freiwilligen Meldungen allerdings um 46 Prozent gesunken.

„Wir begrüßen den wichtigen Schritt der EU, aktuell neben einer notwendigen Übergangsverordnung auch eine langfristige Lösung zur Bekämpfung sexueller Online-Ausbeutung von Kindern ganz oben auf ihre Agenda zu setzen. Wir erhoffen uns allerdings, dass das Ergebnis nicht nur den rechtlichen Anforderungen im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre gerecht wird, sondern auch alle technischen Möglichkeiten miteinbezieht, die uns gegenwärtig und in der Zukunft zur Verfügung stehen. Dem Schutz der Privatsphäre von Kindern muss immer Vorrang eingeräumt werden gegenüber dem Schutz der Privatsphäre von Straftäter/-innen. Kinderrechte sind unveräußerlich und Kinderschutz als Recht ist vorrangig zu behandeln,“ sagt Dietmar Roller, Vorstandsvorsitzender von IJM Deutschland e. V.

IJM beteiligte sich im Rahmen dieser Diskussion an einer offenen Konsultation der Europäischen Kommission, um aktuelle Herausforderungen in der Bekämpfung sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet aufzuzeigen.

Gemeinsam mit Partnerorganisationen aus Europa konnte IJM auf folgende Punkte hinweisen:

- Die EU-Gesetzgebung sollte sämtliche Formen sexueller Ausbeutung von Kindern abdecken. "Die Suche im Netz muss ausgeweitet werden auf Materialien, die sexuelle Ausbeutung von Kindern beinhalten und darf nicht auf Elemente sexuellen Missbrauchs beschränkt bleiben. Bei der Suche kann dadurch auch Material einbezogen werden, das z.B. beim sogenannten "Grooming" (gezielte Kontaktaufnahme Erwachsener mit Minderjährigen mit der Absicht des Missbrauchs) entsteht. Missbrauchsfälle können so in einem umfassenderen Umfang verhindert werden," erklärt Aleksandra Koluvija, Leiterin der politischen Arbeit von IJM Deutschland e. V. 
- Präventive Maßnahmen müssen im Vordergrund stehen, um Schädigung durch sexuellen Missbrauch von vornherein zu verhindern. "Wir empfehlen, nicht primär bei der Verbreitung von bereits bestehendem Material anzusetzen, sondern präventiv die Produktion von neuem Material zu verhindern. Werden Bilder und Videos erst produziert, kann man das Problem direkt an der Quelle angehen und verhindern. Sind Dateien im Internet allerdings bereits im Umlauf, ist es schwieriger, sie wieder zu entfernen," so Koluvija. 
- Anreize für Technologien zur Prävention sexueller Online-Ausbeutung von Kindern müssen geschaffen werden. Koluvija: "Wir wissen von Lösungen, die sich in der Entwicklungsphase befinden und in der Lage sind Darstellungen sexueller Ausbeutung von Kindern zu erkennen bevor diese auf eine verschlüsselte Plattform gelangen können. Aktuell existieren allerdings keinerlei Anreize für Firmen im Technologie-Sektor, die Entwicklung derartiger Tools voranzutreiben oder bereits bestehende Tools zu nutzen." 
- Die freiwilligen Regelungen, gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet vorzugehen, sind nicht ausreichend. "Die bestehenden freiwillige Maßnahmen sind aus unserer Sicht nicht transparent und tragen wenig zur Lösung des Problems bei. Daher brauchen wir gesetzliche Regelungen für Anbieter von Kommunikationsdiensten. Rechtlich bindende Bestimmungen legen nicht nur branchenweit gültige Standards fest. Sie treiben auch die benötigten technischen Entwicklungen voran und bringen Unternehmen dazu, nach langfristigen Lösungen zu suchen," schließt Koluvija.  

Vier europäische Kinderrechtsorganisationen gemeinsam mit International Justice Mission wenden sich mit einem Positionspapier an die Europäische Union. In sieben zentralen Punkten fordern sie darin die EU dazu auf, ihren Ansatz für die Gesetzgebung zur sexuellen Ausbeutung von Kindern, zu überdenken.

Weiterführende Informationen dazu finden sich im Positionspapier zu den vorgeschlagenen EU-Rechtsvorschriften zur Aufdeckung, Beseitigung und Meldung von sexueller Ausbeutung im Internet und zur Einrichtung eines EU-Zentrums.

International Justice Mission Deutschland e. V. ist der deutsche Zweig der weltweit agierenden Menschenrechtsorganisation International Justice Mission (IJM), die gemeinsam mit Regierungen und lokalen Behörden Rechtssysteme verbessert, um Gewalt gegen Menschen in Armut zu bekämpfen und ihren Schutz zu garantieren. Weltweit arbeitet IJM an 30 Standorten in 22 Ländern mit über 1.000 Mitarbeitenden.

Kontakt und Anfragen für Interviews:

David Eißler: 030 246 369 013 oder deissler@ijm-deutschland.de
www.ijm-deutschland.de

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EU-Gesetzgebung gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern im InternetMenschenrechtsorganisationen sehen weitere Herausforderungen

20.04.2021 – 17:13

International Justice Mission e.V.

EU-Gesetzgebung gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet
Menschenrechtsorganisationen sehen weitere Herausforderungen


















Berlin (ots)

Aktuell diskutiert die Europäische Union eine neue Gesetzgebung, um Darstellungen sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet zu erkennen und zu entfernen. International Justice Mission (IJM) beteiligte sich im April 2021 an einer öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission, um wesentliche Überlegungen in die laufende Diskussion einzubringen. Seit Ende 2020 drängt IJM zusammen mit Partnerorganisationen in ganz Europa auf die Notwendigkeit einer Übergangsverordnung zum Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation. Ohne eine entsprechende Verordnung bliebe es Anbietern von Kommunikationsdiensten nach aktueller Rechtslage untersagt, Software und digitale Instrumente zur Aufdeckung sexueller Online-Ausbeutung von Kindern einzusetzen.

Das Inkrafttreten des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation im Dezember 2020 zog ein Einbrechen der Rechtssicherheit für Anbieter von Kommunikationsdiensten nach sich. Zahlreiche Kommunikationsdienstleiter hatten bis dahin freiwillig elektronische Verfahren genutzt, um zur Aufdeckung sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet beizutragen. Nach Angaben des US-amerikanischen National Center for Missing & Exploited Children (Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder) ist seit Dezember die Zahl der freiwilligen Meldungen allerdings um 46 Prozent gesunken.

„Wir begrüßen den wichtigen Schritt der EU, aktuell neben einer notwendigen Übergangsverordnung auch eine langfristige Lösung zur Bekämpfung sexueller Online-Ausbeutung von Kindern ganz oben auf ihre Agenda zu setzen. Wir erhoffen uns allerdings, dass das Ergebnis nicht nur den rechtlichen Anforderungen im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre gerecht wird, sondern auch alle technischen Möglichkeiten miteinbezieht, die uns gegenwärtig und in der Zukunft zur Verfügung stehen. Dem Schutz der Privatsphäre von Kindern muss immer Vorrang eingeräumt werden gegenüber dem Schutz der Privatsphäre von Straftäter/-innen. Kinderrechte sind unveräußerlich und Kinderschutz als Recht ist vorrangig zu behandeln,“ sagt Dietmar Roller, Vorstandsvorsitzender von IJM Deutschland e. V.

IJM beteiligte sich im Rahmen dieser Diskussion an einer offenen Konsultation der Europäischen Kommission, um aktuelle Herausforderungen in der Bekämpfung sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet aufzuzeigen.

Gemeinsam mit Partnerorganisationen aus Europa konnte IJM auf folgende Punkte hinweisen:

- Die EU-Gesetzgebung sollte sämtliche Formen sexueller Ausbeutung von Kindern abdecken. "Die Suche im Netz muss ausgeweitet werden auf Materialien, die sexuelle Ausbeutung von Kindern beinhalten und darf nicht auf Elemente sexuellen Missbrauchs beschränkt bleiben. Bei der Suche kann dadurch auch Material einbezogen werden, das z.B. beim sogenannten "Grooming" (gezielte Kontaktaufnahme Erwachsener mit Minderjährigen mit der Absicht des Missbrauchs) entsteht. Missbrauchsfälle können so in einem umfassenderen Umfang verhindert werden," erklärt Aleksandra Koluvija, Leiterin der politischen Arbeit von IJM Deutschland e. V. 
- Präventive Maßnahmen müssen im Vordergrund stehen, um Schädigung durch sexuellen Missbrauch von vornherein zu verhindern. "Wir empfehlen, nicht primär bei der Verbreitung von bereits bestehendem Material anzusetzen, sondern präventiv die Produktion von neuem Material zu verhindern. Werden Bilder und Videos erst produziert, kann man das Problem direkt an der Quelle angehen und verhindern. Sind Dateien im Internet allerdings bereits im Umlauf, ist es schwieriger, sie wieder zu entfernen," so Koluvija. 
- Anreize für Technologien zur Prävention sexueller Online-Ausbeutung von Kindern müssen geschaffen werden. Koluvija: "Wir wissen von Lösungen, die sich in der Entwicklungsphase befinden und in der Lage sind Darstellungen sexueller Ausbeutung von Kindern zu erkennen bevor diese auf eine verschlüsselte Plattform gelangen können. Aktuell existieren allerdings keinerlei Anreize für Firmen im Technologie-Sektor, die Entwicklung derartiger Tools voranzutreiben oder bereits bestehende Tools zu nutzen." 
- Die freiwilligen Regelungen, gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet vorzugehen, sind nicht ausreichend. "Die bestehenden freiwillige Maßnahmen sind aus unserer Sicht nicht transparent und tragen wenig zur Lösung des Problems bei. Daher brauchen wir gesetzliche Regelungen für Anbieter von Kommunikationsdiensten. Rechtlich bindende Bestimmungen legen nicht nur branchenweit gültige Standards fest. Sie treiben auch die benötigten technischen Entwicklungen voran und bringen Unternehmen dazu, nach langfristigen Lösungen zu suchen," schließt Koluvija.  

Vier europäische Kinderrechtsorganisationen gemeinsam mit International Justice Mission wenden sich mit einem Positionspapier an die Europäische Union. In sieben zentralen Punkten fordern sie darin die EU dazu auf, ihren Ansatz für die Gesetzgebung zur sexuellen Ausbeutung von Kindern, zu überdenken.

Weiterführende Informationen dazu finden sich im Positionspapier zu den vorgeschlagenen EU-Rechtsvorschriften zur Aufdeckung, Beseitigung und Meldung von sexueller Ausbeutung im Internet und zur Einrichtung eines EU-Zentrums.

International Justice Mission Deutschland e. V. ist der deutsche Zweig der weltweit agierenden Menschenrechtsorganisation International Justice Mission (IJM), die gemeinsam mit Regierungen und lokalen Behörden Rechtssysteme verbessert, um Gewalt gegen Menschen in Armut zu bekämpfen und ihren Schutz zu garantieren. Weltweit arbeitet IJM an 30 Standorten in 22 Ländern mit über 1.000 Mitarbeitenden.

Kontakt und Anfragen für Interviews:

David Eißler: 030 246 369 013 oder deissler@ijm-deutschland.de
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Schutzschirm für Lieferketten läuft aus“Der richtige Zeitpunkt“

20.04.2021 – 13:16

Coface Deutschland

Schutzschirm für Lieferketten läuft aus
„Der richtige Zeitpunkt“


















Mainz (ots)

Der gemeinsam gespannte Schutzschirm der Warenkreditversicherer und des Bundes zur Stabilisierung der Lieferketten läuft wie geplant am 30. Juni 2021 aus. Eine erneute Verlängerung ist angesichts der aktuellen Markt- und Datenlage nicht notwendig, zumal das Auslaufen des Schutzschirms durch die Fortführung anderer liquiditätssichernder Maßnahmen des Bundes flankiert bzw. abgefedert wird.

Coface und alle weiteren Beteiligten werden über den 30. Juni 2021 hinaus in einem sehr engen Austausch bleiben, um im Fall einer deutlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation und einer damit verbundenen Gefährdung der Lieferketten im Rahmen der EU-rechtlichen Möglichkeiten rasch handeln zu können. Hierzu wird es eine enge Abstimmung und Beobachtung der Marktentwicklung geben.

Die Vertragspartner sind sich einig, dass das Programm ein wichtiger und sehr erfolgreicher Stützpfeiler war, um Ruhe und Stabilität in den Markt zu bringen. Der im Frühjahr 2020 gespannte Schutzschirm hat dazu beigetragen, Lieferketten und Warenströme in einem Umfang von rund 420 Milliarden Euro zu stabilisieren. Die in Folge der Corona-Pandemie gefährdeten Lieferketten der deutschen Wirtschaft wurden aufrechterhalten.

Katarzyna Kompowska, CEO bei Coface für Nordeuropa, zum Auslaufen des Schutzschirms: „Nach über einem Jahr ist nun der richtige Zeitpunkt gekommen, um den Schutzschirm wie geplant auslaufen zu lassen. Auch wenn die Pandemie und deren wirtschaftliche Folgen noch nicht überstanden sind, sehen wir uns wieder in der Lage, die Risiken mit unserer Expertise nachhaltig zu steuern. Die Lieferketten haben sich weitgehend stabilisiert und beträchtliche Teile der Wirtschaft befinden sich in einem Erholungsprozess. Es verbleiben noch viele Herausforderungen, die wir mit unserem individuellen Risikomanagement und im engen Austausch mit unseren Kunden jedoch meistern werden.“

Versicherungsschutz wieder auf rein marktwirtschaftlicher Basis

Die gesamtwirtschaftlichen Aussichten deuten derzeit auf eine Erholung hin. Zudem laufen viele der staatlichen Stützungsmaßnahmen bis zum Ende des Jahres weiter. Diese werden dazu beitragen, den Erholungspfad der deutschen Wirtschaft zu flankieren. Vor diesem Hintergrund ist es der richtige Zeitpunkt, den Versicherungsschutz wieder auf rein marktwirtschaftlicher Basis zur Verfügung zu stellen und die staatlichen Markteingriffe sukzessive zurückzufahren. Die Kreditversicherer haben als etablierte Risikonavigatoren hierfür ein seit Jahren bewährtes Konzept zur Risikoüberwachung und -steuerung, bei dem die Prävention und der enge Austausch mit ihren Kunden und deren Abnehmern im Vordergrund stehen. Coface ist sich seiner volkswirtschaftlichen Verantwortung bewusst und wird seinen Kunden auch nach dem Auslaufen des staatlichen Hilfsprogramms Versicherungsschutz auf Basis einer fundierten Risikoanalyse bieten.

Kreditversicherer tragen aktiv zum Programm bei

Im Rahmen der Vereinbarung übernimmt die Bundesregierung eine Garantie für Schadenzahlungen der Kreditversicherer in Höhe von 30 Milliarden Euro. Im Gegenzug haben sich die Kreditversicherer verpflichtet, ihre bestehenden Kreditlimite weitestgehend aufrecht zu erhalten und sich an den Schadenzahlungen im Rahmen des Schutzschirms mit zehn Prozent zu beteiligen. Die über die Garantie des Bundes hinausgehenden Ausfallrisiken tragen die Kreditversicherer. Darüber hinaus werden sie knapp 60 Prozent ihrer Prämieneinnahmen für das erste Halbjahr 2021 an den Bund abführen.

www.coface.de

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Coface, Niederlassung in Deutschland
Sebastian Knierim – Pressesprecher –
Tel. 06131/323-335
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20.04.2021 – 13:16

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Schutzschirm für Lieferketten läuft aus
„Der richtige Zeitpunkt“


















Mainz (ots)

Der gemeinsam gespannte Schutzschirm der Warenkreditversicherer und des Bundes zur Stabilisierung der Lieferketten läuft wie geplant am 30. Juni 2021 aus. Eine erneute Verlängerung ist angesichts der aktuellen Markt- und Datenlage nicht notwendig, zumal das Auslaufen des Schutzschirms durch die Fortführung anderer liquiditätssichernder Maßnahmen des Bundes flankiert bzw. abgefedert wird.

Coface und alle weiteren Beteiligten werden über den 30. Juni 2021 hinaus in einem sehr engen Austausch bleiben, um im Fall einer deutlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation und einer damit verbundenen Gefährdung der Lieferketten im Rahmen der EU-rechtlichen Möglichkeiten rasch handeln zu können. Hierzu wird es eine enge Abstimmung und Beobachtung der Marktentwicklung geben.

Die Vertragspartner sind sich einig, dass das Programm ein wichtiger und sehr erfolgreicher Stützpfeiler war, um Ruhe und Stabilität in den Markt zu bringen. Der im Frühjahr 2020 gespannte Schutzschirm hat dazu beigetragen, Lieferketten und Warenströme in einem Umfang von rund 420 Milliarden Euro zu stabilisieren. Die in Folge der Corona-Pandemie gefährdeten Lieferketten der deutschen Wirtschaft wurden aufrechterhalten.

Katarzyna Kompowska, CEO bei Coface für Nordeuropa, zum Auslaufen des Schutzschirms: „Nach über einem Jahr ist nun der richtige Zeitpunkt gekommen, um den Schutzschirm wie geplant auslaufen zu lassen. Auch wenn die Pandemie und deren wirtschaftliche Folgen noch nicht überstanden sind, sehen wir uns wieder in der Lage, die Risiken mit unserer Expertise nachhaltig zu steuern. Die Lieferketten haben sich weitgehend stabilisiert und beträchtliche Teile der Wirtschaft befinden sich in einem Erholungsprozess. Es verbleiben noch viele Herausforderungen, die wir mit unserem individuellen Risikomanagement und im engen Austausch mit unseren Kunden jedoch meistern werden.“

Versicherungsschutz wieder auf rein marktwirtschaftlicher Basis

Die gesamtwirtschaftlichen Aussichten deuten derzeit auf eine Erholung hin. Zudem laufen viele der staatlichen Stützungsmaßnahmen bis zum Ende des Jahres weiter. Diese werden dazu beitragen, den Erholungspfad der deutschen Wirtschaft zu flankieren. Vor diesem Hintergrund ist es der richtige Zeitpunkt, den Versicherungsschutz wieder auf rein marktwirtschaftlicher Basis zur Verfügung zu stellen und die staatlichen Markteingriffe sukzessive zurückzufahren. Die Kreditversicherer haben als etablierte Risikonavigatoren hierfür ein seit Jahren bewährtes Konzept zur Risikoüberwachung und -steuerung, bei dem die Prävention und der enge Austausch mit ihren Kunden und deren Abnehmern im Vordergrund stehen. Coface ist sich seiner volkswirtschaftlichen Verantwortung bewusst und wird seinen Kunden auch nach dem Auslaufen des staatlichen Hilfsprogramms Versicherungsschutz auf Basis einer fundierten Risikoanalyse bieten.

Kreditversicherer tragen aktiv zum Programm bei

Im Rahmen der Vereinbarung übernimmt die Bundesregierung eine Garantie für Schadenzahlungen der Kreditversicherer in Höhe von 30 Milliarden Euro. Im Gegenzug haben sich die Kreditversicherer verpflichtet, ihre bestehenden Kreditlimite weitestgehend aufrecht zu erhalten und sich an den Schadenzahlungen im Rahmen des Schutzschirms mit zehn Prozent zu beteiligen. Die über die Garantie des Bundes hinausgehenden Ausfallrisiken tragen die Kreditversicherer. Darüber hinaus werden sie knapp 60 Prozent ihrer Prämieneinnahmen für das erste Halbjahr 2021 an den Bund abführen.

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„Der richtige Zeitpunkt“


















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Der gemeinsam gespannte Schutzschirm der Warenkreditversicherer und des Bundes zur Stabilisierung der Lieferketten läuft wie geplant am 30. Juni 2021 aus. Eine erneute Verlängerung ist angesichts der aktuellen Markt- und Datenlage nicht notwendig, zumal das Auslaufen des Schutzschirms durch die Fortführung anderer liquiditätssichernder Maßnahmen des Bundes flankiert bzw. abgefedert wird.

Coface und alle weiteren Beteiligten werden über den 30. Juni 2021 hinaus in einem sehr engen Austausch bleiben, um im Fall einer deutlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation und einer damit verbundenen Gefährdung der Lieferketten im Rahmen der EU-rechtlichen Möglichkeiten rasch handeln zu können. Hierzu wird es eine enge Abstimmung und Beobachtung der Marktentwicklung geben.

Die Vertragspartner sind sich einig, dass das Programm ein wichtiger und sehr erfolgreicher Stützpfeiler war, um Ruhe und Stabilität in den Markt zu bringen. Der im Frühjahr 2020 gespannte Schutzschirm hat dazu beigetragen, Lieferketten und Warenströme in einem Umfang von rund 420 Milliarden Euro zu stabilisieren. Die in Folge der Corona-Pandemie gefährdeten Lieferketten der deutschen Wirtschaft wurden aufrechterhalten.

Katarzyna Kompowska, CEO bei Coface für Nordeuropa, zum Auslaufen des Schutzschirms: „Nach über einem Jahr ist nun der richtige Zeitpunkt gekommen, um den Schutzschirm wie geplant auslaufen zu lassen. Auch wenn die Pandemie und deren wirtschaftliche Folgen noch nicht überstanden sind, sehen wir uns wieder in der Lage, die Risiken mit unserer Expertise nachhaltig zu steuern. Die Lieferketten haben sich weitgehend stabilisiert und beträchtliche Teile der Wirtschaft befinden sich in einem Erholungsprozess. Es verbleiben noch viele Herausforderungen, die wir mit unserem individuellen Risikomanagement und im engen Austausch mit unseren Kunden jedoch meistern werden.“

Versicherungsschutz wieder auf rein marktwirtschaftlicher Basis

Die gesamtwirtschaftlichen Aussichten deuten derzeit auf eine Erholung hin. Zudem laufen viele der staatlichen Stützungsmaßnahmen bis zum Ende des Jahres weiter. Diese werden dazu beitragen, den Erholungspfad der deutschen Wirtschaft zu flankieren. Vor diesem Hintergrund ist es der richtige Zeitpunkt, den Versicherungsschutz wieder auf rein marktwirtschaftlicher Basis zur Verfügung zu stellen und die staatlichen Markteingriffe sukzessive zurückzufahren. Die Kreditversicherer haben als etablierte Risikonavigatoren hierfür ein seit Jahren bewährtes Konzept zur Risikoüberwachung und -steuerung, bei dem die Prävention und der enge Austausch mit ihren Kunden und deren Abnehmern im Vordergrund stehen. Coface ist sich seiner volkswirtschaftlichen Verantwortung bewusst und wird seinen Kunden auch nach dem Auslaufen des staatlichen Hilfsprogramms Versicherungsschutz auf Basis einer fundierten Risikoanalyse bieten.

Kreditversicherer tragen aktiv zum Programm bei

Im Rahmen der Vereinbarung übernimmt die Bundesregierung eine Garantie für Schadenzahlungen der Kreditversicherer in Höhe von 30 Milliarden Euro. Im Gegenzug haben sich die Kreditversicherer verpflichtet, ihre bestehenden Kreditlimite weitestgehend aufrecht zu erhalten und sich an den Schadenzahlungen im Rahmen des Schutzschirms mit zehn Prozent zu beteiligen. Die über die Garantie des Bundes hinausgehenden Ausfallrisiken tragen die Kreditversicherer. Darüber hinaus werden sie knapp 60 Prozent ihrer Prämieneinnahmen für das erste Halbjahr 2021 an den Bund abführen.

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„Der richtige Zeitpunkt“


















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Der gemeinsam gespannte Schutzschirm der Warenkreditversicherer und des Bundes zur Stabilisierung der Lieferketten läuft wie geplant am 30. Juni 2021 aus. Eine erneute Verlängerung ist angesichts der aktuellen Markt- und Datenlage nicht notwendig, zumal das Auslaufen des Schutzschirms durch die Fortführung anderer liquiditätssichernder Maßnahmen des Bundes flankiert bzw. abgefedert wird.

Coface und alle weiteren Beteiligten werden über den 30. Juni 2021 hinaus in einem sehr engen Austausch bleiben, um im Fall einer deutlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation und einer damit verbundenen Gefährdung der Lieferketten im Rahmen der EU-rechtlichen Möglichkeiten rasch handeln zu können. Hierzu wird es eine enge Abstimmung und Beobachtung der Marktentwicklung geben.

Die Vertragspartner sind sich einig, dass das Programm ein wichtiger und sehr erfolgreicher Stützpfeiler war, um Ruhe und Stabilität in den Markt zu bringen. Der im Frühjahr 2020 gespannte Schutzschirm hat dazu beigetragen, Lieferketten und Warenströme in einem Umfang von rund 420 Milliarden Euro zu stabilisieren. Die in Folge der Corona-Pandemie gefährdeten Lieferketten der deutschen Wirtschaft wurden aufrechterhalten.

Katarzyna Kompowska, CEO bei Coface für Nordeuropa, zum Auslaufen des Schutzschirms: „Nach über einem Jahr ist nun der richtige Zeitpunkt gekommen, um den Schutzschirm wie geplant auslaufen zu lassen. Auch wenn die Pandemie und deren wirtschaftliche Folgen noch nicht überstanden sind, sehen wir uns wieder in der Lage, die Risiken mit unserer Expertise nachhaltig zu steuern. Die Lieferketten haben sich weitgehend stabilisiert und beträchtliche Teile der Wirtschaft befinden sich in einem Erholungsprozess. Es verbleiben noch viele Herausforderungen, die wir mit unserem individuellen Risikomanagement und im engen Austausch mit unseren Kunden jedoch meistern werden.“

Versicherungsschutz wieder auf rein marktwirtschaftlicher Basis

Die gesamtwirtschaftlichen Aussichten deuten derzeit auf eine Erholung hin. Zudem laufen viele der staatlichen Stützungsmaßnahmen bis zum Ende des Jahres weiter. Diese werden dazu beitragen, den Erholungspfad der deutschen Wirtschaft zu flankieren. Vor diesem Hintergrund ist es der richtige Zeitpunkt, den Versicherungsschutz wieder auf rein marktwirtschaftlicher Basis zur Verfügung zu stellen und die staatlichen Markteingriffe sukzessive zurückzufahren. Die Kreditversicherer haben als etablierte Risikonavigatoren hierfür ein seit Jahren bewährtes Konzept zur Risikoüberwachung und -steuerung, bei dem die Prävention und der enge Austausch mit ihren Kunden und deren Abnehmern im Vordergrund stehen. Coface ist sich seiner volkswirtschaftlichen Verantwortung bewusst und wird seinen Kunden auch nach dem Auslaufen des staatlichen Hilfsprogramms Versicherungsschutz auf Basis einer fundierten Risikoanalyse bieten.

Kreditversicherer tragen aktiv zum Programm bei

Im Rahmen der Vereinbarung übernimmt die Bundesregierung eine Garantie für Schadenzahlungen der Kreditversicherer in Höhe von 30 Milliarden Euro. Im Gegenzug haben sich die Kreditversicherer verpflichtet, ihre bestehenden Kreditlimite weitestgehend aufrecht zu erhalten und sich an den Schadenzahlungen im Rahmen des Schutzschirms mit zehn Prozent zu beteiligen. Die über die Garantie des Bundes hinausgehenden Ausfallrisiken tragen die Kreditversicherer. Darüber hinaus werden sie knapp 60 Prozent ihrer Prämieneinnahmen für das erste Halbjahr 2021 an den Bund abführen.

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Der gemeinsam gespannte Schutzschirm der Warenkreditversicherer und des Bundes zur Stabilisierung der Lieferketten läuft wie geplant am 30. Juni 2021 aus. Eine erneute Verlängerung ist angesichts der aktuellen Markt- und Datenlage nicht notwendig, zumal das Auslaufen des Schutzschirms durch die Fortführung anderer liquiditätssichernder Maßnahmen des Bundes flankiert bzw. abgefedert wird.

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Die gesamtwirtschaftlichen Aussichten deuten derzeit auf eine Erholung hin. Zudem laufen viele der staatlichen Stützungsmaßnahmen bis zum Ende des Jahres weiter. Diese werden dazu beitragen, den Erholungspfad der deutschen Wirtschaft zu flankieren. Vor diesem Hintergrund ist es der richtige Zeitpunkt, den Versicherungsschutz wieder auf rein marktwirtschaftlicher Basis zur Verfügung zu stellen und die staatlichen Markteingriffe sukzessive zurückzufahren. Die Kreditversicherer haben als etablierte Risikonavigatoren hierfür ein seit Jahren bewährtes Konzept zur Risikoüberwachung und -steuerung, bei dem die Prävention und der enge Austausch mit ihren Kunden und deren Abnehmern im Vordergrund stehen. Coface ist sich seiner volkswirtschaftlichen Verantwortung bewusst und wird seinen Kunden auch nach dem Auslaufen des staatlichen Hilfsprogramms Versicherungsschutz auf Basis einer fundierten Risikoanalyse bieten.

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Ausschuss der Regionen unterstützt die Europäische Bürgerinitiative zum Verbot von Käfighaltung

19.04.2021 – 18:10

Europäischer Ausschuss der Regionen

Ausschuss der Regionen unterstützt die Europäische Bürgerinitiative zum Verbot von Käfighaltung


















Ausschuss der Regionen unterstützt die Europäische Bürgerinitiative zum Verbot von Käfighaltung
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Brüssel (ots)

Der Berichterstatter des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und zur Agrarökologie, Guillaume Cros, hat an einer öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament zur Europäischen Bürgerinitiative „End the Cage Age“ teilgenommen. Er hat dabei den Anlass genutzt, um den Standpunkt des AdR zu bekräftigen, der sich sich bereits in seiner 2018 verabschiedeten Stellungnahme zur Reform der Geimeinsamen Agrarpolitik gegen die Käfighaltung von Vögeln und anderen Tieren ausgesprochen.

Eine Gruppe von Tierschutzorganisationen stellte am Donnerstag, den 15. April, die Initiative End the Cage Age im Europäischen Parlament vor. Im Jahr 2019 erreichte die Bürgerinitiative die erforderliche Mindestschwelle von einer Million Unterschriften, ab der sie dem Europäischen Parlament vorgelegt werden kann. Die Europäische Kommission ist dann verpflichtet, über einschlägige Maßnahmen zu beraten.

Guillaume Cros (FR/Grüne), Vizepräsident der Region Okzitanien und Berichterstatter für die AdR-Stellungnahme zur Reform der GAP und zur Agrarökologie (im März 2021 vom AdR verabschiedet) betonte, dass sich der Europäische Ausschuss der Regionen dafür einsetzt, die Käfighaltung europaweit zu beenden: „Wir können die negativen externen Effekte der industriellen Tierproduktion auf Umwelt, Klima und Gesundheit nicht länger ignorieren. Es gibt Alternativen, und die neue GAP muss sie fördern“.

In seinem Redebeitrag bei der Anhörung im Europäischen Parlament bekräftigte Guillaume Cros seine Unterstützung für die Bürgerinitiative: „Das Verbot der Käfighaltung wird dazu beitragen, die Konzentration der Tierproduktion in bestimmten Regionen zu verringern und eine extensive und artgerechte Haltung in anderen Regionen zu erhalten und zu entwickeln.“ Ferner sprach er sich dafür aus, die Kennzeichnung der Haltungsform „klar und verpflichtend zu machen. Sie soll den Lebensweg der Tiere abbilden, zu dem auch der Transport gehört. Dadurch haben die Erzeuger die Möglichkeit, die Verbesserung ihrer Haltungspraktiken zu signalisieren. Gleichzeitig wird den Verbrauchern eine Entscheidungshilfe bei der Auswahl der ihren Anforderungen entsprechenden Erzeugnisse gegeben“.

Im Dezember 2018 forderte der Europäische Ausschuss der Regionen in seiner Stellungnahme zur Reform der GAP, dass die EU angesichts der Herausforderungen in puncto Tierschutz und öffentliche Gesundheit bis 2027 für eine extensivere Viehzucht ohne Käfighaltung sorgen muss.

Guillaume Cros unterstützt die Organisatoren der Europäischen Bürgerinitiative „End the Cage Age“ schon seit 2019, als diese eine Million Unterschriften erreichte.

Die Käfighaltung von Tieren und Vögeln ist in Europa weit verbreitet. Jedes Jahr werden EU-weit über 300 Millionen landwirtschaftliche Nutztiere in Käfigen gehalten. Nach Aussage der Organisation Compassion in World Farming sind 94 % der Menschen in Europa der Ansicht, dass der Schutz des Wohlergehens landwirtschaftlicher Nutztiere wichtig ist, und 82 % glauben, dass landwirtschaftliche Nutztiere besser geschützt werden sollten.

Pressekontakt:

Tobias Kolonko
Tel. +32 (0)2 282 2003
Mobil +31 638097739
tobias.kolonko@ext.cor.europa.eu

Original-Content von: Europäischer Ausschuss der Regionen, übermittelt

Veröffentlicht am

Ausschuss der Regionen unterstützt die Europäische Bürgerinitiative zum Verbot von Käfighaltung

19.04.2021 – 18:10

Europäischer Ausschuss der Regionen

Ausschuss der Regionen unterstützt die Europäische Bürgerinitiative zum Verbot von Käfighaltung


















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Der Berichterstatter des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und zur Agrarökologie, Guillaume Cros, hat an einer öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament zur Europäischen Bürgerinitiative „End the Cage Age“ teilgenommen. Er hat dabei den Anlass genutzt, um den Standpunkt des AdR zu bekräftigen, der sich sich bereits in seiner 2018 verabschiedeten Stellungnahme zur Reform der Geimeinsamen Agrarpolitik gegen die Käfighaltung von Vögeln und anderen Tieren ausgesprochen.

Eine Gruppe von Tierschutzorganisationen stellte am Donnerstag, den 15. April, die Initiative End the Cage Age im Europäischen Parlament vor. Im Jahr 2019 erreichte die Bürgerinitiative die erforderliche Mindestschwelle von einer Million Unterschriften, ab der sie dem Europäischen Parlament vorgelegt werden kann. Die Europäische Kommission ist dann verpflichtet, über einschlägige Maßnahmen zu beraten.

Guillaume Cros (FR/Grüne), Vizepräsident der Region Okzitanien und Berichterstatter für die AdR-Stellungnahme zur Reform der GAP und zur Agrarökologie (im März 2021 vom AdR verabschiedet) betonte, dass sich der Europäische Ausschuss der Regionen dafür einsetzt, die Käfighaltung europaweit zu beenden: „Wir können die negativen externen Effekte der industriellen Tierproduktion auf Umwelt, Klima und Gesundheit nicht länger ignorieren. Es gibt Alternativen, und die neue GAP muss sie fördern“.

In seinem Redebeitrag bei der Anhörung im Europäischen Parlament bekräftigte Guillaume Cros seine Unterstützung für die Bürgerinitiative: „Das Verbot der Käfighaltung wird dazu beitragen, die Konzentration der Tierproduktion in bestimmten Regionen zu verringern und eine extensive und artgerechte Haltung in anderen Regionen zu erhalten und zu entwickeln.“ Ferner sprach er sich dafür aus, die Kennzeichnung der Haltungsform „klar und verpflichtend zu machen. Sie soll den Lebensweg der Tiere abbilden, zu dem auch der Transport gehört. Dadurch haben die Erzeuger die Möglichkeit, die Verbesserung ihrer Haltungspraktiken zu signalisieren. Gleichzeitig wird den Verbrauchern eine Entscheidungshilfe bei der Auswahl der ihren Anforderungen entsprechenden Erzeugnisse gegeben“.

Im Dezember 2018 forderte der Europäische Ausschuss der Regionen in seiner Stellungnahme zur Reform der GAP, dass die EU angesichts der Herausforderungen in puncto Tierschutz und öffentliche Gesundheit bis 2027 für eine extensivere Viehzucht ohne Käfighaltung sorgen muss.

Guillaume Cros unterstützt die Organisatoren der Europäischen Bürgerinitiative „End the Cage Age“ schon seit 2019, als diese eine Million Unterschriften erreichte.

Die Käfighaltung von Tieren und Vögeln ist in Europa weit verbreitet. Jedes Jahr werden EU-weit über 300 Millionen landwirtschaftliche Nutztiere in Käfigen gehalten. Nach Aussage der Organisation Compassion in World Farming sind 94 % der Menschen in Europa der Ansicht, dass der Schutz des Wohlergehens landwirtschaftlicher Nutztiere wichtig ist, und 82 % glauben, dass landwirtschaftliche Nutztiere besser geschützt werden sollten.

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