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Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Agrarpolitik führt klimaschädliche Subventionsverteilung fort: Bundesrat muss nachbessern

12.03.2021 – 08:00

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Agrarpolitik führt klimaschädliche Subventionsverteilung fort: Bundesrat muss nachbessern


















Berlin (ots)

-  Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums ist rückwärtsgewandt und sieht keine wirkungsvollen Instrumente für mehr Klima- und Artenschutz vor 
-  Deutsche Umwelthilfe fordert Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder auf, nachzubessern und Ökoregelungen sowie die Förderung für biologische Landwirtschaft deutlich auszuweiten 
-  DUH kritisiert, dass Zivilgesellschaft und Bundesländern nur sechs Tage Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt wurde  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert in ihrer Stellungnahme den vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgestellten Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Agrarpolitik als Gesetz im Geiste von gestern. Der rückwärtsgewandte Entwurf sieht keine grundlegenden Änderungen vor, sondern folgt vielmehr dem Prinzip „weiter so“. Obwohl sich die Bundesregierung verpflichtet hat, die Biodiversitäts- und Klimaschutzziele der EU zu erreichen, fehlen in dem Entwurf wirkungsvolle Instrumente, um die Ziele auch tatsächlich zu verwirklichen. Die klimaschädliche Landwirtschaftspolitik von Agrarministerin Julia Klöckner wird mit dem Gesetzentwurf nur weiter fortgeführt.

Die DUH fordert die Agrarministerinnen und Agrarminister der Bundesländer auf, massiv nachzubessern. Das EU-Agrarbudget für Deutschland im Umfang von 4,9 Milliarden Euro an Steuergeld pro Jahr muss zum Aufbau einer klimaresilienten, gesellschaftlich akzeptierten Landwirtschaft genutzt werden. Die Mittel müssen so eingesetzt werden, dass sie die Erfüllung bestehender Verpflichtungen im Klima- und Umweltschutz sowie in der Luftreinhaltung unterstützen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die EU-Kommission diesen Nationalen Strategieplan nicht anerkennen wird. Denn das Ziel der EU-Kommission ist es, die Einkommenssicherung in der Landwirtschaft verstärkt an Klima- und Artenschutz zu koppeln und bis 2030 mindestens 25 Prozent Ökolandbaufläche zu erzielen.

Um hier wirkungsvoll voranzukommen, müssen die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder dafür sorgen, die Subventionen an ein Punktesystem im Sinne einer Gemeinwohlprämie zu koppeln. Betriebe, die auf Ökolandbau umstellen wollen, brauchen Zuverlässigkeit und Planungssicherheit. Agrarministerin Klöckner verwehrt dies, während Großempfänger der industriellen Landwirtschaft weiter von pauschalen Subventionen profitieren.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, kommentiert: „Abermals versagt Frau Klöckner, für mehr Artenvielfalt und Klimaschutz in der Landwirtschaft zu sorgen. Fest steht: Mit dem Gesetzentwurf können die nationalen Verpflichtungen für Klima- und Artenschutz sowie für Luftreinhaltung und Gewässerschutz in der Landwirtschaft nicht eingehalten werden. Es liegt jetzt an den Agrarministerinnen und Agrarministern der Länder, die Entwürfe massiv nachzubessern. Wir brauchen einen umfangreichen Neustart für die deutsche Agrarpolitik. Brüssel weist dafür mit der Strategie „Vom Hof zum Teller“ die Richtung. Zentral dabei: Mindestens 30 Prozent der bisher pauschalen Hektarprämien müssen künftig an wirksame Ökoregelungen gekoppelt werden. Auch die Finanzierung für Naturschutz und Ökolandbau muss ausgebaut anstatt gekürzt werden.

Auch kritisiert die DUH, dass zivilgesellschaftlichen Akteuren und auch den Bundesländern nur sechs Tage Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt wurde. „Nur sechs Tage wird den Bundesländern und den Verbänden eingeräumt, um zu drei großen Gesetzesvorhaben Stellung zu beziehen. Damit tritt Frau Klöckner demokratische Beteiligungsregeln mit Füßen,“ so Müller-Kraenner.

Links:

Die Stellungnahme finden Sie hier: http://l.duh.de/p210312

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Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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Mehr Rechtssicherheit auf deutschen Straßen

12.03.2021 – 10:10

Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V. (VOD)

Mehr Rechtssicherheit auf deutschen Straßen


















Münster (ots)

Darf Datenschutz der Aufklärung von Verkehrsunfällen und der Gerechtigkeit für Unfallopfer entgegenstehen? Der Event Data Recorder (EDR) muss bei schweren Verkehrsunfällen gerichtsverwertbare Daten liefern dürfen.

Laut Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V. (VOD) würde mit der geplanten EU-Verordnung zum Event Data Recorder eine große Chance vertan, für mehr Rechtssicherheit auf deutschen Straßen zu sorgen. Betroffen sind neu-typgenehmigte Fahrzeuge, die ab Juli 2022 auf den Markt kommen.

Restriktive Entwurfsvorgaben für die geplante EU-Durchführungsverordnung EDR

Laut Entwurf der Durchführungsverordnung sollen Halter oder Eigentümer von Fahrzeugen, die an einem Unfall beteiligt waren, nicht aus den EDR-Daten identifizierbar sein. Auch Ort, Datum und Zeit eines Unfalls dürfen nicht notiert werden, obwohl dies technisch möglich ist. Aber gerade die Zeit der Speicherung ist zwingend erforderlich, um die Fahrdaten aus dem EDR einem konkreten Unfallereignis zuordnen zu können. Nur so kann mithilfe von Event Data Recordern nach einem schweren Unfall beweissicher festgestellt werden, wie schnell etwa die Fahrzeuge waren, ob sie gebremst haben und ob sie eventuell bei Rot über eine Ampel gefahren sind. Damit könnte EDR dazu beitragen, dass Unfallopfer und Angehörige nach einem schweren Verkehrsunfall Gerechtigkeit erfahren. Eine Umsetzung der geplanten restriktiven Entwurfsvorgaben für den Event Data Recorder in das europäische Recht könnte zur Folge haben, dass der EDR für die Unfallrekonstruktion im Einzelfall nicht eingesetzt werden kann, obwohl dies technisch möglich wäre.

Der Event Data Recorder und die Unfallrekonstruktion

Für die Rekonstruktion eines Verkehrsunfalls und dessen juristische Bewertung werden Fakten in hinreichender Qualität und Quantität benötigt. Die konventionelle Unfallaufnahme durch die Polizei reicht mittlerweile oft nicht mehr aus, um die realen Anteile an der Verursachung ermitteln zu können. Spuren auf der Fahrbahn etwa, die Rückschlüsse auf den Unfallhergang bieten, sind wegen der Ausstattung moderner Fahrzeuge mit elektronischen Assistenzsystemen oft wenig bis gar nicht sichtbar. Zeugenaussagen haben in Straf- oder Zivilprozessen meist keinen hohen Beweiswert, besonders dann, wenn es dabei um Zeit- und Geschwindigkeitswahrnehmungen geht. Digitale Spuren über den Verlauf der Geschwindigkeit hingegen, wie sie im EDR erfasst werden können, ermöglichen die Klärung dieser Fragen.

EDR und Unfallopferschutz

Verkehrsunfallopfer müssen aufgrund von Ungenauigkeiten oder Zweifeln bei Zeugenaussagen oder aufgrund von zu wenigen aussagekräftigen Unfallspuren oft jahrelang – oftmals vergeblich – um ihr Recht kämpfen.

Deshalb müssen laut VOD wichtige digitale Unfallspuren, die in neu-typzugelassenen Fahrzeugen ab Juli 2022 gespeichert sind, auch ausgewertet werden dürfen. Nur so können objektive und zuverlässige Beweise zur Unfallverursachung ermittelt und die Rechte der Unfallbeteiligten und Unfallopfer gewährleistet werden. Ein Unfalldatenspeicher erfasst Daten wie Geschwindigkeit oder Beschleunigung lediglich einige Sekunden vor einem Unfallereignis. Wenn auf diese gespeicherten Daten nicht zugegriffen werden kann oder die Fahrdaten einem konkreten Unfallereignis zeitlich nicht zugeordnet werden können, werden Möglichkeiten der Unfallrekonstruktion vertan. Auch heute schon sind fast alle Pkw mit Datenspeichern in diversen Steuergeräten versehen. Der Zugriff auf diese Daten muss aber laut VOD gerecht geregelt werden, damit Berechtigte die Daten auslesen und die digitalen Spuren verwenden können. Datenschutz darf kein Hindernis sein, wenn berechtigte Interessen von Verkehrsunfallopfern bestehen.

Schutz vulnerabler Verkehrsteilnehmergruppen

Auch der EDR, der ab 2022 verpflichtend ist, wird Unfälle mit Fußgängern oder Radfahrern in der Regel nicht erkennen, weil die physikalischen Kräfte bei einer Kollision zu gering sind und Airbags meist nicht ausgelöst werden. Technisch wäre es aber möglich, selbst leichte Anstöße im EDR zu erkennen. Die VOD fordert deshalb, Schwellenwerte zu definieren und rechtlich vorzuschreiben. Sie sollen bewirken, dass Aufzeichnungen mit dem EDR auch bei Kollisionen mit vulnerablen Verkehrsteilnehmenden erfolgen. Technisch ist dies zum Beispiel durch Auswertung von Beschleunigungs- und Kameradaten möglich. Auch Sensoren in Stoßfängern, wie sie heute schon in Fahrzeugen mit aktiven Fußgängerschutz-Systemen verbaut sind, können eine Lösung sein.

Der EDR und die Vision Zero

Jeder Mensch kann unvorhergesehen in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt werden. Nicht zu wissen, was genau bei einem Unfall passiert ist oder dies nicht beweisen zu können, kann zu schweren psychischen Belastungen führen.

Die Europäische Kommission möchte gemäß „Vision Zero“ die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf null reduzieren. Menschen, die wissen, dass ihr Fahrzeug mit einem Unfalldatenspeicher ausgestattet ist, fahren vorsichtiger: Fallstudien aus Europa und den USA zeigen, dass in Fahrzeugflotten, die mit Black Boxes ausgestattet wurden, die Anzahl der Unfälle um 20 bis 30 Prozent reduziert werden konnte, ebenso die Schwere der Unfälle.

Eine EU-Verordnung zu den Event Data Recordern mit den bislang vorgesehenen Einschränkungen würde, so die Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland, der Vision Zero deutlich widersprechen.

Pressekontakt:

Michael Heß
Pressereferent
Silke von Beesten
Pressereferentin
Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V. (VOD)
Postfach 1134
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pressestelle@vod-ev.org
Tel.: +49 (0)800 8063338
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Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Agrarpolitik führt klimaschädliche Subventionsverteilung fort: Bundesrat muss nachbessern

12.03.2021 – 08:00

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Agrarpolitik führt klimaschädliche Subventionsverteilung fort: Bundesrat muss nachbessern


















Berlin (ots)

-  Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums ist rückwärtsgewandt und sieht keine wirkungsvollen Instrumente für mehr Klima- und Artenschutz vor 
-  Deutsche Umwelthilfe fordert Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder auf, nachzubessern und Ökoregelungen sowie die Förderung für biologische Landwirtschaft deutlich auszuweiten 
-  DUH kritisiert, dass Zivilgesellschaft und Bundesländern nur sechs Tage Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt wurde  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert in ihrer Stellungnahme den vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgestellten Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Agrarpolitik als Gesetz im Geiste von gestern. Der rückwärtsgewandte Entwurf sieht keine grundlegenden Änderungen vor, sondern folgt vielmehr dem Prinzip „weiter so“. Obwohl sich die Bundesregierung verpflichtet hat, die Biodiversitäts- und Klimaschutzziele der EU zu erreichen, fehlen in dem Entwurf wirkungsvolle Instrumente, um die Ziele auch tatsächlich zu verwirklichen. Die klimaschädliche Landwirtschaftspolitik von Agrarministerin Julia Klöckner wird mit dem Gesetzentwurf nur weiter fortgeführt.

Die DUH fordert die Agrarministerinnen und Agrarminister der Bundesländer auf, massiv nachzubessern. Das EU-Agrarbudget für Deutschland im Umfang von 4,9 Milliarden Euro an Steuergeld pro Jahr muss zum Aufbau einer klimaresilienten, gesellschaftlich akzeptierten Landwirtschaft genutzt werden. Die Mittel müssen so eingesetzt werden, dass sie die Erfüllung bestehender Verpflichtungen im Klima- und Umweltschutz sowie in der Luftreinhaltung unterstützen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die EU-Kommission diesen Nationalen Strategieplan nicht anerkennen wird. Denn das Ziel der EU-Kommission ist es, die Einkommenssicherung in der Landwirtschaft verstärkt an Klima- und Artenschutz zu koppeln und bis 2030 mindestens 25 Prozent Ökolandbaufläche zu erzielen.

Um hier wirkungsvoll voranzukommen, müssen die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder dafür sorgen, die Subventionen an ein Punktesystem im Sinne einer Gemeinwohlprämie zu koppeln. Betriebe, die auf Ökolandbau umstellen wollen, brauchen Zuverlässigkeit und Planungssicherheit. Agrarministerin Klöckner verwehrt dies, während Großempfänger der industriellen Landwirtschaft weiter von pauschalen Subventionen profitieren.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, kommentiert: „Abermals versagt Frau Klöckner, für mehr Artenvielfalt und Klimaschutz in der Landwirtschaft zu sorgen. Fest steht: Mit dem Gesetzentwurf können die nationalen Verpflichtungen für Klima- und Artenschutz sowie für Luftreinhaltung und Gewässerschutz in der Landwirtschaft nicht eingehalten werden. Es liegt jetzt an den Agrarministerinnen und Agrarministern der Länder, die Entwürfe massiv nachzubessern. Wir brauchen einen umfangreichen Neustart für die deutsche Agrarpolitik. Brüssel weist dafür mit der Strategie „Vom Hof zum Teller“ die Richtung. Zentral dabei: Mindestens 30 Prozent der bisher pauschalen Hektarprämien müssen künftig an wirksame Ökoregelungen gekoppelt werden. Auch die Finanzierung für Naturschutz und Ökolandbau muss ausgebaut anstatt gekürzt werden.

Auch kritisiert die DUH, dass zivilgesellschaftlichen Akteuren und auch den Bundesländern nur sechs Tage Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt wurde. „Nur sechs Tage wird den Bundesländern und den Verbänden eingeräumt, um zu drei großen Gesetzesvorhaben Stellung zu beziehen. Damit tritt Frau Klöckner demokratische Beteiligungsregeln mit Füßen,“ so Müller-Kraenner.

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Die Stellungnahme finden Sie hier: http://l.duh.de/p210312

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Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Agrarpolitik führt klimaschädliche Subventionsverteilung fort: Bundesrat muss nachbessern

12.03.2021 – 08:00

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Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Agrarpolitik führt klimaschädliche Subventionsverteilung fort: Bundesrat muss nachbessern


















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-  Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums ist rückwärtsgewandt und sieht keine wirkungsvollen Instrumente für mehr Klima- und Artenschutz vor 
-  Deutsche Umwelthilfe fordert Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder auf, nachzubessern und Ökoregelungen sowie die Förderung für biologische Landwirtschaft deutlich auszuweiten 
-  DUH kritisiert, dass Zivilgesellschaft und Bundesländern nur sechs Tage Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt wurde  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert in ihrer Stellungnahme den vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgestellten Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Agrarpolitik als Gesetz im Geiste von gestern. Der rückwärtsgewandte Entwurf sieht keine grundlegenden Änderungen vor, sondern folgt vielmehr dem Prinzip „weiter so“. Obwohl sich die Bundesregierung verpflichtet hat, die Biodiversitäts- und Klimaschutzziele der EU zu erreichen, fehlen in dem Entwurf wirkungsvolle Instrumente, um die Ziele auch tatsächlich zu verwirklichen. Die klimaschädliche Landwirtschaftspolitik von Agrarministerin Julia Klöckner wird mit dem Gesetzentwurf nur weiter fortgeführt.

Die DUH fordert die Agrarministerinnen und Agrarminister der Bundesländer auf, massiv nachzubessern. Das EU-Agrarbudget für Deutschland im Umfang von 4,9 Milliarden Euro an Steuergeld pro Jahr muss zum Aufbau einer klimaresilienten, gesellschaftlich akzeptierten Landwirtschaft genutzt werden. Die Mittel müssen so eingesetzt werden, dass sie die Erfüllung bestehender Verpflichtungen im Klima- und Umweltschutz sowie in der Luftreinhaltung unterstützen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die EU-Kommission diesen Nationalen Strategieplan nicht anerkennen wird. Denn das Ziel der EU-Kommission ist es, die Einkommenssicherung in der Landwirtschaft verstärkt an Klima- und Artenschutz zu koppeln und bis 2030 mindestens 25 Prozent Ökolandbaufläche zu erzielen.

Um hier wirkungsvoll voranzukommen, müssen die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder dafür sorgen, die Subventionen an ein Punktesystem im Sinne einer Gemeinwohlprämie zu koppeln. Betriebe, die auf Ökolandbau umstellen wollen, brauchen Zuverlässigkeit und Planungssicherheit. Agrarministerin Klöckner verwehrt dies, während Großempfänger der industriellen Landwirtschaft weiter von pauschalen Subventionen profitieren.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, kommentiert: „Abermals versagt Frau Klöckner, für mehr Artenvielfalt und Klimaschutz in der Landwirtschaft zu sorgen. Fest steht: Mit dem Gesetzentwurf können die nationalen Verpflichtungen für Klima- und Artenschutz sowie für Luftreinhaltung und Gewässerschutz in der Landwirtschaft nicht eingehalten werden. Es liegt jetzt an den Agrarministerinnen und Agrarministern der Länder, die Entwürfe massiv nachzubessern. Wir brauchen einen umfangreichen Neustart für die deutsche Agrarpolitik. Brüssel weist dafür mit der Strategie „Vom Hof zum Teller“ die Richtung. Zentral dabei: Mindestens 30 Prozent der bisher pauschalen Hektarprämien müssen künftig an wirksame Ökoregelungen gekoppelt werden. Auch die Finanzierung für Naturschutz und Ökolandbau muss ausgebaut anstatt gekürzt werden.

Auch kritisiert die DUH, dass zivilgesellschaftlichen Akteuren und auch den Bundesländern nur sechs Tage Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt wurde. „Nur sechs Tage wird den Bundesländern und den Verbänden eingeräumt, um zu drei großen Gesetzesvorhaben Stellung zu beziehen. Damit tritt Frau Klöckner demokratische Beteiligungsregeln mit Füßen,“ so Müller-Kraenner.

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-  Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums ist rückwärtsgewandt und sieht keine wirkungsvollen Instrumente für mehr Klima- und Artenschutz vor 
-  Deutsche Umwelthilfe fordert Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder auf, nachzubessern und Ökoregelungen sowie die Förderung für biologische Landwirtschaft deutlich auszuweiten 
-  DUH kritisiert, dass Zivilgesellschaft und Bundesländern nur sechs Tage Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt wurde  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert in ihrer Stellungnahme den vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgestellten Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Agrarpolitik als Gesetz im Geiste von gestern. Der rückwärtsgewandte Entwurf sieht keine grundlegenden Änderungen vor, sondern folgt vielmehr dem Prinzip „weiter so“. Obwohl sich die Bundesregierung verpflichtet hat, die Biodiversitäts- und Klimaschutzziele der EU zu erreichen, fehlen in dem Entwurf wirkungsvolle Instrumente, um die Ziele auch tatsächlich zu verwirklichen. Die klimaschädliche Landwirtschaftspolitik von Agrarministerin Julia Klöckner wird mit dem Gesetzentwurf nur weiter fortgeführt.

Die DUH fordert die Agrarministerinnen und Agrarminister der Bundesländer auf, massiv nachzubessern. Das EU-Agrarbudget für Deutschland im Umfang von 4,9 Milliarden Euro an Steuergeld pro Jahr muss zum Aufbau einer klimaresilienten, gesellschaftlich akzeptierten Landwirtschaft genutzt werden. Die Mittel müssen so eingesetzt werden, dass sie die Erfüllung bestehender Verpflichtungen im Klima- und Umweltschutz sowie in der Luftreinhaltung unterstützen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die EU-Kommission diesen Nationalen Strategieplan nicht anerkennen wird. Denn das Ziel der EU-Kommission ist es, die Einkommenssicherung in der Landwirtschaft verstärkt an Klima- und Artenschutz zu koppeln und bis 2030 mindestens 25 Prozent Ökolandbaufläche zu erzielen.

Um hier wirkungsvoll voranzukommen, müssen die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder dafür sorgen, die Subventionen an ein Punktesystem im Sinne einer Gemeinwohlprämie zu koppeln. Betriebe, die auf Ökolandbau umstellen wollen, brauchen Zuverlässigkeit und Planungssicherheit. Agrarministerin Klöckner verwehrt dies, während Großempfänger der industriellen Landwirtschaft weiter von pauschalen Subventionen profitieren.

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Auch kritisiert die DUH, dass zivilgesellschaftlichen Akteuren und auch den Bundesländern nur sechs Tage Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt wurde. „Nur sechs Tage wird den Bundesländern und den Verbänden eingeräumt, um zu drei großen Gesetzesvorhaben Stellung zu beziehen. Damit tritt Frau Klöckner demokratische Beteiligungsregeln mit Füßen,“ so Müller-Kraenner.

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PIRATEN: Geplanter COVID-19-Impfpass muss europaweit datenschutzfreundlich werden

11.03.2021 – 18:14

Piratenpartei Deutschland

PIRATEN: Geplanter COVID-19-Impfpass muss europaweit datenschutzfreundlich werden


















Berlin (ots)

Der Plan der EU-Kommission, einen „Digitalen Grünen Pass“ für EU-Bürger*innen einzuführen, droht zentrale Fragen des Datenschutzes offen zu lassen. Die PIRATEN befürworten zwar Maßnahmen, um die Reisefreiheit in der EU wiederherstellen, allerdings darf darunter nicht die Privatsphäre leiden. Die EU muss eine Lösung ohne zentrale Register sensibler medizinischer Daten und ohne Speicherung bei Privatunternehmen durchsetzen, fordern der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer und Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

Die EU-Kommission wird am 17. März ein Gesetz vorschlagen, das die Reisefreiheit in der EU garantieren soll, indem Impfdaten der Bevölkerung digital erfasst werden. Obwohl sich die PIRATEN für die rasche Impfung aller dazu bereiten EU-Bürger*innen und Wiederherstellung des Grundrechts der Freizügigkeit einsetzen, birgt der digitale Impfpass enorme Risiken. Neben der Diskriminierungsgefahr für Europäer*innen, die noch keine Impfung erhalten konnten, würde ein solches digitales Zertifikat mit sensiblen medizinischen Daten unter Umständen zentralisiert gespeichert werden.

Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der deutschen PIRATEN, kommentiert:

„Während in Deutschland erfreulicherweise eine dezentrale Datenspeicherung in den Händen jedes Bürgers und ihres Impfarztes geplant ist, dürfte der EU-Vorstoß in anderen Ländern zur Einrichtung elektronischer nationaler zentralisierter Impfregister führen. Diese könnten zu leicht für andere Zwecke genutzt oder gehackt werden. Sensible medizinische Informationen gehören nur in die Hände des Patienten und des medizinischen Personals seines Vertrauens. Es reicht aus, wenn Reisende einen Impf- oder Testnachweis in Papierform vorlegen, mit der zusätzlichen Option eines digitalen Zertifikats. Die EU-Bürger*innen sollen die volle Kontrolle darüber behalten, wer Zugang zu ihren Gesundheitsdaten hat. Die Aufbewahrung oder Zweckentfremdung der Impfpassdaten durch private Unternehmen muss gesetzlich verboten werden. Alternativ zu einer Impfung muss immer auch ein negatives Testergebnis akzeptiert werden.“

Auch Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, sieht keinen Grund für eine digitale Lösung:

„Da der „Grüne Pass“ als Smartphone-Anwendung gedacht ist, müssen Reisende ohnehin zusätzlich eindeutig per Personalausweis identifiziert werden. Andernfalls können ja die Daten beliebiger Dritter abgerufen beziehungsweise vorgelegt werden. Wenn man also ohnehin auf eine analoge Identifikation zurückgreift, dann kann man gleichermaßen auch die analoge Version des Testergebnisses oder Impfnachweises vorlegen. Ein digitales Impfregister, das mit weiteren persönlichen Daten wie etwa SIM- und Telefonnummern verknüpft ist, kann ein Türöffner für die Aufhebung der Anonymität und weiteren Datenmissbrauch sein.“ Wissenschaftliche Studien warnen bereits davor, den Zugriff auf sensible medizinische Daten mit der Reisefreiheit innerhalb der EU zu verknüpfen.[1] Zudem hat der Europadirektor der WHO, Hans Kluge, kürzlich in einem Interview große Zweifel an der medizinischen Sinnhaftigkeit eines Impfpasses geäußert. Es könne noch nicht belegt werden, ob eine Impfung auch die Übertragung des Covid-19-Virus stoppt.[2]

Quellen:

[1] https://royalsociety.org/-/media/policy/projects/set-c/set-c-vaccine-passports.pdf

[2] https://ots.de/nwurne

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Die DUH fordert die Agrarministerinnen und Agrarminister der Bundesländer auf, massiv nachzubessern. Das EU-Agrarbudget für Deutschland im Umfang von 4,9 Milliarden Euro an Steuergeld pro Jahr muss zum Aufbau einer klimaresilienten, gesellschaftlich akzeptierten Landwirtschaft genutzt werden. Die Mittel müssen so eingesetzt werden, dass sie die Erfüllung bestehender Verpflichtungen im Klima- und Umweltschutz sowie in der Luftreinhaltung unterstützen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die EU-Kommission diesen Nationalen Strategieplan nicht anerkennen wird. Denn das Ziel der EU-Kommission ist es, die Einkommenssicherung in der Landwirtschaft verstärkt an Klima- und Artenschutz zu koppeln und bis 2030 mindestens 25 Prozent Ökolandbaufläche zu erzielen.

Um hier wirkungsvoll voranzukommen, müssen die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder dafür sorgen, die Subventionen an ein Punktesystem im Sinne einer Gemeinwohlprämie zu koppeln. Betriebe, die auf Ökolandbau umstellen wollen, brauchen Zuverlässigkeit und Planungssicherheit. Agrarministerin Klöckner verwehrt dies, während Großempfänger der industriellen Landwirtschaft weiter von pauschalen Subventionen profitieren.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, kommentiert: „Abermals versagt Frau Klöckner, für mehr Artenvielfalt und Klimaschutz in der Landwirtschaft zu sorgen. Fest steht: Mit dem Gesetzentwurf können die nationalen Verpflichtungen für Klima- und Artenschutz sowie für Luftreinhaltung und Gewässerschutz in der Landwirtschaft nicht eingehalten werden. Es liegt jetzt an den Agrarministerinnen und Agrarministern der Länder, die Entwürfe massiv nachzubessern. Wir brauchen einen umfangreichen Neustart für die deutsche Agrarpolitik. Brüssel weist dafür mit der Strategie „Vom Hof zum Teller“ die Richtung. Zentral dabei: Mindestens 30 Prozent der bisher pauschalen Hektarprämien müssen künftig an wirksame Ökoregelungen gekoppelt werden. Auch die Finanzierung für Naturschutz und Ökolandbau muss ausgebaut anstatt gekürzt werden.

Auch kritisiert die DUH, dass zivilgesellschaftlichen Akteuren und auch den Bundesländern nur sechs Tage Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt wurde. „Nur sechs Tage wird den Bundesländern und den Verbänden eingeräumt, um zu drei großen Gesetzesvorhaben Stellung zu beziehen. Damit tritt Frau Klöckner demokratische Beteiligungsregeln mit Füßen,“ so Müller-Kraenner.

Links:

Die Stellungnahme finden Sie hier: http://l.duh.de/p210312

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Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

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Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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Hong Kong: Neues Wahlrecht beendet die Demokratie

11.03.2021 – 18:15

Piratenpartei Deutschland

Hong Kong: Neues Wahlrecht beendet die Demokratie


















Berlin (ots)

Den Beschluss des chinesischen Volkskongresses, das Wahlrecht in Hongkong zu begrenzen, kommentiert die Europaabgeordnete der tschechischen Piraten Markéta Gregorová:

„Das europäische Volk steht an der Seite der Bürger von Hongkong. Die systematische Demontage aller politischen Freiheiten in Hongkong durch die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) ist inakzeptabel. Der autoritären Machtergreifung muss mit europäischen Wirtschaftssanktionen gegen die verantwortlichen KPCh-Mitglieder begegnet werden. Das Territorium von Hongkong kann nicht länger als ein vom chinesischen Festland getrenntes System betrachtet werden. Die freie Bevölkerung Hongkongs muss die Möglichkeit haben, visafrei in die Europäische Union einzureisen und sich dort unbegrenzt aufzuhalten, wenn sie dies wünscht. Unsere diplomatischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu einem expansiven China müssen auf diese grobe Verletzung des Völkerrechts reagieren und die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Das Investitionsabkommen zwischen China und der EU darf nicht ratifiziert werden.“

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Mehr Rechtssicherheit auf deutschen Straßen

12.03.2021 – 10:10

Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V. (VOD)

Mehr Rechtssicherheit auf deutschen Straßen


















Münster (ots)

Darf Datenschutz der Aufklärung von Verkehrsunfällen und der Gerechtigkeit für Unfallopfer entgegenstehen? Der Event Data Recorder (EDR) muss bei schweren Verkehrsunfällen gerichtsverwertbare Daten liefern dürfen.

Laut Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V. (VOD) würde mit der geplanten EU-Verordnung zum Event Data Recorder eine große Chance vertan, für mehr Rechtssicherheit auf deutschen Straßen zu sorgen. Betroffen sind neu-typgenehmigte Fahrzeuge, die ab Juli 2022 auf den Markt kommen.

Restriktive Entwurfsvorgaben für die geplante EU-Durchführungsverordnung EDR

Laut Entwurf der Durchführungsverordnung sollen Halter oder Eigentümer von Fahrzeugen, die an einem Unfall beteiligt waren, nicht aus den EDR-Daten identifizierbar sein. Auch Ort, Datum und Zeit eines Unfalls dürfen nicht notiert werden, obwohl dies technisch möglich ist. Aber gerade die Zeit der Speicherung ist zwingend erforderlich, um die Fahrdaten aus dem EDR einem konkreten Unfallereignis zuordnen zu können. Nur so kann mithilfe von Event Data Recordern nach einem schweren Unfall beweissicher festgestellt werden, wie schnell etwa die Fahrzeuge waren, ob sie gebremst haben und ob sie eventuell bei Rot über eine Ampel gefahren sind. Damit könnte EDR dazu beitragen, dass Unfallopfer und Angehörige nach einem schweren Verkehrsunfall Gerechtigkeit erfahren. Eine Umsetzung der geplanten restriktiven Entwurfsvorgaben für den Event Data Recorder in das europäische Recht könnte zur Folge haben, dass der EDR für die Unfallrekonstruktion im Einzelfall nicht eingesetzt werden kann, obwohl dies technisch möglich wäre.

Der Event Data Recorder und die Unfallrekonstruktion

Für die Rekonstruktion eines Verkehrsunfalls und dessen juristische Bewertung werden Fakten in hinreichender Qualität und Quantität benötigt. Die konventionelle Unfallaufnahme durch die Polizei reicht mittlerweile oft nicht mehr aus, um die realen Anteile an der Verursachung ermitteln zu können. Spuren auf der Fahrbahn etwa, die Rückschlüsse auf den Unfallhergang bieten, sind wegen der Ausstattung moderner Fahrzeuge mit elektronischen Assistenzsystemen oft wenig bis gar nicht sichtbar. Zeugenaussagen haben in Straf- oder Zivilprozessen meist keinen hohen Beweiswert, besonders dann, wenn es dabei um Zeit- und Geschwindigkeitswahrnehmungen geht. Digitale Spuren über den Verlauf der Geschwindigkeit hingegen, wie sie im EDR erfasst werden können, ermöglichen die Klärung dieser Fragen.

EDR und Unfallopferschutz

Verkehrsunfallopfer müssen aufgrund von Ungenauigkeiten oder Zweifeln bei Zeugenaussagen oder aufgrund von zu wenigen aussagekräftigen Unfallspuren oft jahrelang – oftmals vergeblich – um ihr Recht kämpfen.

Deshalb müssen laut VOD wichtige digitale Unfallspuren, die in neu-typzugelassenen Fahrzeugen ab Juli 2022 gespeichert sind, auch ausgewertet werden dürfen. Nur so können objektive und zuverlässige Beweise zur Unfallverursachung ermittelt und die Rechte der Unfallbeteiligten und Unfallopfer gewährleistet werden. Ein Unfalldatenspeicher erfasst Daten wie Geschwindigkeit oder Beschleunigung lediglich einige Sekunden vor einem Unfallereignis. Wenn auf diese gespeicherten Daten nicht zugegriffen werden kann oder die Fahrdaten einem konkreten Unfallereignis zeitlich nicht zugeordnet werden können, werden Möglichkeiten der Unfallrekonstruktion vertan. Auch heute schon sind fast alle Pkw mit Datenspeichern in diversen Steuergeräten versehen. Der Zugriff auf diese Daten muss aber laut VOD gerecht geregelt werden, damit Berechtigte die Daten auslesen und die digitalen Spuren verwenden können. Datenschutz darf kein Hindernis sein, wenn berechtigte Interessen von Verkehrsunfallopfern bestehen.

Schutz vulnerabler Verkehrsteilnehmergruppen

Auch der EDR, der ab 2022 verpflichtend ist, wird Unfälle mit Fußgängern oder Radfahrern in der Regel nicht erkennen, weil die physikalischen Kräfte bei einer Kollision zu gering sind und Airbags meist nicht ausgelöst werden. Technisch wäre es aber möglich, selbst leichte Anstöße im EDR zu erkennen. Die VOD fordert deshalb, Schwellenwerte zu definieren und rechtlich vorzuschreiben. Sie sollen bewirken, dass Aufzeichnungen mit dem EDR auch bei Kollisionen mit vulnerablen Verkehrsteilnehmenden erfolgen. Technisch ist dies zum Beispiel durch Auswertung von Beschleunigungs- und Kameradaten möglich. Auch Sensoren in Stoßfängern, wie sie heute schon in Fahrzeugen mit aktiven Fußgängerschutz-Systemen verbaut sind, können eine Lösung sein.

Der EDR und die Vision Zero

Jeder Mensch kann unvorhergesehen in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt werden. Nicht zu wissen, was genau bei einem Unfall passiert ist oder dies nicht beweisen zu können, kann zu schweren psychischen Belastungen führen.

Die Europäische Kommission möchte gemäß „Vision Zero“ die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf null reduzieren. Menschen, die wissen, dass ihr Fahrzeug mit einem Unfalldatenspeicher ausgestattet ist, fahren vorsichtiger: Fallstudien aus Europa und den USA zeigen, dass in Fahrzeugflotten, die mit Black Boxes ausgestattet wurden, die Anzahl der Unfälle um 20 bis 30 Prozent reduziert werden konnte, ebenso die Schwere der Unfälle.

Eine EU-Verordnung zu den Event Data Recordern mit den bislang vorgesehenen Einschränkungen würde, so die Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland, der Vision Zero deutlich widersprechen.

Pressekontakt:

Michael Heß
Pressereferent
Silke von Beesten
Pressereferentin
Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V. (VOD)
Postfach 1134
53852 Niederkassel
pressestelle@vod-ev.org
Tel.: +49 (0)800 8063338
www.vod-ev.org

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Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Agrarpolitik führt klimaschädliche Subventionsverteilung fort: Bundesrat muss nachbessern

12.03.2021 – 08:00

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Agrarpolitik führt klimaschädliche Subventionsverteilung fort: Bundesrat muss nachbessern


















Berlin (ots)

-  Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums ist rückwärtsgewandt und sieht keine wirkungsvollen Instrumente für mehr Klima- und Artenschutz vor 
-  Deutsche Umwelthilfe fordert Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder auf, nachzubessern und Ökoregelungen sowie die Förderung für biologische Landwirtschaft deutlich auszuweiten 
-  DUH kritisiert, dass Zivilgesellschaft und Bundesländern nur sechs Tage Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt wurde  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert in ihrer Stellungnahme den vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgestellten Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Agrarpolitik als Gesetz im Geiste von gestern. Der rückwärtsgewandte Entwurf sieht keine grundlegenden Änderungen vor, sondern folgt vielmehr dem Prinzip „weiter so“. Obwohl sich die Bundesregierung verpflichtet hat, die Biodiversitäts- und Klimaschutzziele der EU zu erreichen, fehlen in dem Entwurf wirkungsvolle Instrumente, um die Ziele auch tatsächlich zu verwirklichen. Die klimaschädliche Landwirtschaftspolitik von Agrarministerin Julia Klöckner wird mit dem Gesetzentwurf nur weiter fortgeführt.

Die DUH fordert die Agrarministerinnen und Agrarminister der Bundesländer auf, massiv nachzubessern. Das EU-Agrarbudget für Deutschland im Umfang von 4,9 Milliarden Euro an Steuergeld pro Jahr muss zum Aufbau einer klimaresilienten, gesellschaftlich akzeptierten Landwirtschaft genutzt werden. Die Mittel müssen so eingesetzt werden, dass sie die Erfüllung bestehender Verpflichtungen im Klima- und Umweltschutz sowie in der Luftreinhaltung unterstützen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die EU-Kommission diesen Nationalen Strategieplan nicht anerkennen wird. Denn das Ziel der EU-Kommission ist es, die Einkommenssicherung in der Landwirtschaft verstärkt an Klima- und Artenschutz zu koppeln und bis 2030 mindestens 25 Prozent Ökolandbaufläche zu erzielen.

Um hier wirkungsvoll voranzukommen, müssen die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder dafür sorgen, die Subventionen an ein Punktesystem im Sinne einer Gemeinwohlprämie zu koppeln. Betriebe, die auf Ökolandbau umstellen wollen, brauchen Zuverlässigkeit und Planungssicherheit. Agrarministerin Klöckner verwehrt dies, während Großempfänger der industriellen Landwirtschaft weiter von pauschalen Subventionen profitieren.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, kommentiert: „Abermals versagt Frau Klöckner, für mehr Artenvielfalt und Klimaschutz in der Landwirtschaft zu sorgen. Fest steht: Mit dem Gesetzentwurf können die nationalen Verpflichtungen für Klima- und Artenschutz sowie für Luftreinhaltung und Gewässerschutz in der Landwirtschaft nicht eingehalten werden. Es liegt jetzt an den Agrarministerinnen und Agrarministern der Länder, die Entwürfe massiv nachzubessern. Wir brauchen einen umfangreichen Neustart für die deutsche Agrarpolitik. Brüssel weist dafür mit der Strategie „Vom Hof zum Teller“ die Richtung. Zentral dabei: Mindestens 30 Prozent der bisher pauschalen Hektarprämien müssen künftig an wirksame Ökoregelungen gekoppelt werden. Auch die Finanzierung für Naturschutz und Ökolandbau muss ausgebaut anstatt gekürzt werden.

Auch kritisiert die DUH, dass zivilgesellschaftlichen Akteuren und auch den Bundesländern nur sechs Tage Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt wurde. „Nur sechs Tage wird den Bundesländern und den Verbänden eingeräumt, um zu drei großen Gesetzesvorhaben Stellung zu beziehen. Damit tritt Frau Klöckner demokratische Beteiligungsregeln mit Füßen,“ so Müller-Kraenner.

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