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Mietrenditeatlas von Baufi24: Lieber in Berlin kaufen als in München

16.04.2021 – 09:47

Baufi24 Baufinanzierung AG

Mietrenditeatlas von Baufi24: Lieber in Berlin kaufen als in München


















Mietrenditeatlas von Baufi24: Lieber in Berlin kaufen als in München
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Hamburg (ots)

Immobilien als Kapitalanlage lohnen sich in Köln und Berlin mehr als in München. Bei den Universitätsstädten verspricht Göttingen die höchsten Mietrenditen und bei den Boom-Städten liegt Potsdam ganz vorn. Das ergibt eine Auswertung des Mietrenditeatlasses von Baufi24.

Der Mietrenditeatlas von Baufi24 gibt für jedes Postleitzahlengebiet in Deutschland die durchschnittliche jährliche Brutto-Mietrendite an. Jetzt hat das Unternehmen eine Auswertung für ausgewählte deutsche Städte vorgenommen. Demnach liegt die Mietrendite in Köln bei durchschnittlich 3,63 Prozent. Damit führt die Karnevalsmetropole das Ranking der sieben größten Städte Deutschlands an. Auf den Plätzen zwei und drei folgen Stuttgart mit 3,58 Prozent und Frankfurt am Main mit 3,35 Prozent. Berlin liegt sogar mit Mietendeckel mit 3,21 Prozent Mietrendite auf Platz fünf. Die schlechtesten Renditen unter den „Big Seven“ sind mit durchschnittlich 2,65 Prozent pro Jahr in München zu erwarten.

„In Deutschland sind Werte zwischen 2 und 5 Prozent üblich. Alles, was über 4 Prozent liegt, ist schon ziemlich gut. Natürlich müssen immer die Parameter des konkreten Objekts berücksichtigt werden“, ordnet Tomas Peeters aus dem Vorstand von Baufi24 die Ergebnisse ein. Gerade in den Großstädten, so Peeters weiter, seien die Kaufpreise dermaßen gestiegen, dass hohe Renditen selten sind.

Wer in einer Universitätsstadt investieren möchte, liegt in Göttingen richtig. Hier beträgt die durchschnittliche jährliche Mietrendite 4,43 Prozent. 3,90 Prozent werden in Gießen erzielt und 3,87 Prozent in Darmstadt. Für dieses Ranking hat Baufi24 deutsche Städte mit einem Studierendenanteil von mindestens 15 Prozent miteinander verglichen.

Baufi24 hat zudem das Potenzial der sieben deutschen Großstädte mit dem größten Bevölkerungswachstum innerhalb der vergangenen fünf Jahre untersucht. Die beste Mietrendite dieser Boom-Städte verspricht mit durchschnittlich 4,28 Prozent pro Jahr Potsdam, gefolgt von Flensburg mit 4,20 Prozent und Offenbach am Main mit 3,88 Prozent.

Bewertung auch für konkrete Objekte mit Standortangabe

Der Mietrenditeatlas ermittelt aus den Angaben zum Kaufpreis, zur Wohnfläche und zur Kaltmiete die Brutto-Mietrendite einer Immobilie. Baufi24 stellt die drei Tools Kaufpreisatlas, Mietpreisatlas sowie Renditerechner kostenfrei und ohne Registrierung zur Verfügung. Nach einer pauschalen Ermittlung des Werts eines Hauses oder einer Wohnung kann der Kunde zudem auf eine detailliertere Berechnung zugreifen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert. „Wir machen Immobilienfinanzierung so einfach wie möglich. Dazu gehört eine qualifizierte Einschätzung darüber, ob sich der Immobilienkauf an einem bestimmten Standort für Kaufinteressenten lohnt“, erklärt Tomas Peeters. Die kürzlich gelaunchten Rechner schaffen dabei größtmögliche Transparenz über den Immobilienmarkt in Deutschland. Zum Mietrenditeatlas von Baufi24

Über Baufi24

Die Hamburger Baufi24 Baufinanzierung AG ist einer der großen deutschen Immobilienfinanzierungsvermittler für Baufinanzierung, Bausparen und Kredite. Geführt durch den CEO Tomas Peeters sowie die Gründer und Vorstände Stephan Scharfenorth, Michael Lorenz, Basar Caniperk und Gernot Schusser steht das Fintech für smarte, innovative Immobilienfinanzierung. Baufi24 startete 2006 als Suchmaschine für Baufinanzierungen und positioniert sich seit 2017 als ganzheitlicher, unabhängiger Immobilienfinanzierungsvermittler. Bei jeder Finanzierungsanfrage vergleicht Baufi24 die Angebote von 450 Banken mit dem Ziel, seinen Kunden schnellere Kreditzusagen bei geringem bürokratischem Aufwand zu ermöglichen. Das digitale Angebot kombiniert Baufi24 mit derzeit 60 franchisebetriebenen Filialen für die persönliche Beratung vor Ort sowie per Video. Zur Baufi24-Gruppe gehören die Konsumentenangebote Baufi24, Kredit24 und LoanLink24 sowie das B2B-Unternehmen FinLink. Aktuell beschäftigt die Baufi24-Gruppe 100 Mitarbeiter am Hauptsitz Hamburg sowie in Berlin, Mannheim und München.

Bildmaterial zum Download (Quelle: Baufi24 Baufinanzierung AG)

-  Überblick Deutschlandkarte (jpg) // Tabelle Ergebnisse 21 Städte (jpg) 
-  So verdienen Immobilienkäufer in den sieben großen Städten (jpg) 
-  So verdienen Immobilienkäufer in der Stadt Köln (jpg) 
-  Die sieben Studentenstädte mit den höchsten Mietrenditen (jpg) 
-  Göttingen hat die höchste Mietrendite unter den Studentenstädten (jpg) 
-  Diese Renditen lassen sich in den sieben Boom-Städten erzielen (jpg) 
-  Potsdam gewinnt das Mietrenditeranking der Boom-Städte (jpg) 
-  Photo Tomas Peeters, Baufi24-CEO (jpg)  

Pressekontakt:

Baufi24 Baufinanzierung AG
Michelle Kuhnert-Marggraff
E-Mail & Presseverteileraufnahme: presse@baufi24.de

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Innenstadtsterben: So gelingt die urbane Erneuerung

15.04.2021 – 10:25

CSMM GmbH

Innenstadtsterben: So gelingt die urbane Erneuerung


















München (ots)

– Die Rettung der europaweit sterbenden Innenstädte ist nur durch eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung zu schultern.

– Städte und Gemeinden sind aufgefordert, dem Aussterben entgegenzuwirken und Innenstädte zu beleben. Erste Beispiele von Paris bis Gelsenkirchen zeigen, dass es Wege gibt.

– Beratungs- und Architekturunternehmen CSMM: Chancen für einen urbanen Neuanfang auch in deutschen Innenstädten liegen unter anderem in der Revitalisierung und multifunktionalen Nutzung brachliegender Retailflächen.

Verwaiste Innenstädte, geschlossene Geschäfte, brachliegende Wirtschaft: Die Abwanderung ganzer Käuferschichten in Richtung Onlinehandel hat sich durch die Lockdowns exponentiell beschleunigt. Europaweit drohen ganze Stadtzentren zu veröden. Deshalb sind Städte und Gemeinden aufgefordert, dem Aussterben entgegenzuwirken. Timo Brehme, geschäftsführender Gesellschafter des Münchner Beratungs- und Architekturunternehmens CSMM warnt eindringlich vor den gesamtgesellschaftlichen Folgen der aktuellen Entwicklung. Gleichzeitig begreift er die existenzielle Krise und den strukturellen Wandel als Chance für einen umfassenden Neuanfang. Vorausgesetzt, Politik, Gesellschaft und Investoren ziehen an einem Strang. Brehme: „Dieser komplette Wandel ist nicht durch einzelne Eigentümer umsetzbar. Es braucht gesamtstrategische Entscheidungen und ein ganzheitliches Konzept, in das auch Städte, Gemeinden und die Gesellschaft eingebunden werden.“ Die Zeit ist jetzt, den Umbruch multifunktional und unter nachhaltigeren Vorzeichen zu gestalten. Denn in den alten Strukturen steckt noch genug Energie für ein zweites, lebendigeres Leben.

Handelsriesen wie Galeria Kaufhof spüren den Wandel schon länger. In Deutschland musste das einstige Flaggschiff innerstädtischer Konsumlust über 40 Filialen dichtmachen. Betroffen davon sind nicht nur teils denkmalgeschützte Traditionsstandorte wie das Karstadt Sporthaus in der Münchner Neuhauser Straße, sondern auch der aus dem Stadtbild kaum mehr wegzudenkende Glaskasten am Stachus, dem unlängst noch einmal eine Schonfrist von zwei Jahren eingeräumt worden war. Auch etliche Modeketten und Einzelhändler hatten in den vergangenen Wochen und Monaten Insolvenz beantragt. Was der Onlinehandel seit Jahren eingeläutet hat, beschleunigt die Corona-Pandemie. Brehme: „Wir sehen erst den Anfang. Wir haben in München in den vergangenen Monaten mehrere Gespräche mit eingesessenen Adressen geführt, welche Möglichkeiten und Nutzungskonzepte mit Blick auf die Bausubstanz machbar sind – und was bei umfangreichen Revitalisierungen theoretisch möglich wäre. Die Karten werden aktuell neu gemischt.“ Das gilt nicht nur für München, sondern für alle Großstädte.

Die multifunktionale Stadt der Zukunft

Für CSMM ist es höchste Zeit für eine städteplanerische Vision. Das Architektur- und Beratungsunternehmen sieht in der Rückkehr von Handwerk, Produktion, Wohnen und Bildung einen Schlüssel für die multifunktionale Stadt der Zukunft. Mehr Vielfalt mache Quartiere nicht nur resilienter, die Verankerung von Einrichtungen wie Universitäten und Krankenhäusern belebe die Innenstädte zudem maßgeblich. Und macht diese für Investoren auch weiterhin attraktiv. Außerdem könnte der zweite große Verlierer der Corona-Pandemie in Gestalt von Veranstaltungszentren einen neuen Raum erhalten: die Kultur- und Bildungseinrichtungen.

Revitalisierung und Renaturierung

„Um die Innenstädte zum Schaufenster in die Seele einer neuen, nachhaltigen und vor allem auch vielfältigen Urbanität werden zu lassen, müssen die alten Strukturen mit neuem Leben gefüllt werden“, führt Timo Brehme aus. „Und zwar so, dass die in zahlreichen Bestandsgebäuden bereits gebundene graue Energie, die im Fall von Abriss und Neubau ein zweites Mal aufgewendet werden müsste, als Fundament für einen nachhaltig eingeläuteten Wandel dient.“ Deshalb plädiert Brehme für eine umfassende Revitalisierung und Umnutzung leer stehender Bestandsgebäude, bei der auch Aspekte der klimapolitisch so wichtigen Renaturierung der Städte in Betracht gezogen werden. „Die Revitalisierung und Renaturierung kann das städtische Gemeinschaftsgefühl wiederbeleben“, erklärt Brehme. „Die Innenstadt der Zukunft ist revitalisiert, nachhaltig und vielseitig.“ Und als solche für Anleger mit Sinn für gesellschaftlichen und umweltpolitischen Mehrwert ein Anreiz, künftig zu investieren und damit die dringend notwendige Umgestaltung zu finanzieren.

Lockerungen für den Kurswechsel

Dabei sehen sich Architekten, Städteplaner und Politik nach Einschätzung des Beratungshauses CSMM im interdisziplinären Schulterschluss vielen Herausforderungen gegenüber. Denn neben Themen wie Brandschutz, unbelichteten und tief angelegten Gebäuden sowie eingeschränkten Zugängen stellen sich in deutschen Großstädten grundsätzliche Fragen nach der Sinnhaftigkeit mehrstöckiger Kaufhäuser. Weshalb es zunehmend wichtig werde, dass Städte und Kommunen baurechtliche Maßnahmen lockern und so einen Kurswechsel ermöglichen. Überdies macht Brehme deutlich: „Der Rück- und Umbau bestehender Gebäudestrukturen birgt nicht nur erhebliche umweltschutztechnisch relevante Einsparungsmöglichkeiten, sondern auch den Kern neuer Lebensräume im urbanen Bereich.“ Vorstellbar sind vielfältige Mixed-Use-Konzepte. Ob Lärm oder Nutzungserlaubnis: Soll der Wandel gelingen, darf die Politik keine Angst vor der Überarbeitung bestehender Verordnungen haben und muss ein stärkeres Nebeneinander von Arbeit, Wohnen und Freizeit möglich machen.

Chance für einen Neuanfang

Der Onlinehandel hat dem innerstädtischen Einkaufsbummel den Rang abgelaufen. Nun stellt sich die Frage, ob kleinere Geschäfte trotz einbrechender Umsätze und hoher Mieten überleben können. Dass in dieser dramatischen Situation die Chance für einen Neuanfang schlummert, zeigt sich überall dort, wo politischer Wille und ökonomische Umsicht der Vermieter den Weg für einen dauerhaften Wandel bereits geebnet haben: In Paris beispielsweise hat eine Stiftung insolvente Kaufhäuser übernommen und die Flächen an lokales Gewerbe vermietet. In Gelsenkirchen wurde ein früheres Kaufhaus nach einem Umbau zum neuen Zuhause von Gastronomie, Einzelhändlern, Bildungseinrichtungen und Seniorenwohnungen und Kleinstädte wie Hanau und Mühldorf am Inn können sich über eine Rückkehr von Handwerk und Start-ups in Innenstadtlagen freuen.

Über CSMM – architecture matters

CSMM versteht sich seit 18 Jahren als Beratungs- und Architekturunternehmen, das sich auf Büroimmobilien und Arbeitswelten im In- und Ausland spezialisiert hat.

Mieter und Nutzer von Gewerbeimmobilien begleitet CSMM bei allen kreativen und rationalen Entscheidungen rund um das maßgeschneiderte Bürokonzept. Dazu zählen unter anderem die Beratung bei der Auswahl des Objektes, Organisationsanalysen, Arbeitsplatzstrategien, Um- und Einzug sowie die zukunftsfähige Neugestaltung des Arbeitsumfelds. Darüber hinaus begleiten die Experten auf Wunsch Change-Management-Prozesse.

Für Entwickler, Vermieter und Eigentümer entwirft, plant und steuert CSMM als Berater und Architekten sämtliche baulichen und kommunikativen Prozesse für den Um-, Aus- oder Neubau von Gewerbeimmobilien. Dazu zählen Standortbewertung, architektonische Gesamtplanung und kreative Vermarktungsstrategien. Der Schwerpunkt liegt in der Unterstützung der Projektentwicklung und der Revitalisierung von Bestandsgebäuden.

Das 65-köpfige interdisziplinär und international zusammengesetzte Team von CSMM ist auf gewerbliche Immobilien spezialisiert. Dazu gehören Büros, Gastronomie, Hotellerie, studentisches Wohnen und Retail-Flächen jeder Größenordnung. Die geschäftsführenden Gesellschafter sind Sven Bietau, Timo Brehme, Reiner Nowak und Malte Tschörtner. Neben dem Münchner Stammsitz agiert das Unternehmen auch mit Dependancen in Berlin, Frankfurt a.M. und Düsseldorf.

CSMM ist Mitglied des Expertenpools der „Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB“ sowie des Zentralen Immobilienausschusses – ZIA „New Ways of Working“. Zudem im Forschungsbereich aktiv kooperiert das Unternehmen mit der Fakultät Architektur an der Ostbayerischen Technischen Hochschule und dem Institut für Sozialwissenschaftliche Forschung. Darüber hinaus fördert CSMM die „Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung – gif e.V.“, ist Partner der Stiftung Wilderness International und engagiert sich in der „Werte-Stiftung“. Weitere Informationen im Internet unter: www.cs-mm.com

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Ansprechpartner: Kai Oppel / Katja Kraus
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Umfrage: So denken Mieter und Vermieter über den Mietendeckel

15.04.2021 – 10:47

objego GmbH

Umfrage: So denken Mieter und Vermieter über den Mietendeckel


















Umfrage: So denken Mieter und Vermieter über den Mietendeckel

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Essen (ots)

Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig. Umfrage zeigt: Deutsche wünschen sich dennoch eine Mietobergrenze.

-  Überraschend: Jeder Dritte Vermieter befürwortet einen Mietendeckel 
-  54 Prozent der Deutschen sind für einen Mietendeckel 
-  Ein Drittel der Befragten spricht sich gegen eine Mietobergrenze aus  

Anlässlich der heute bekanntgegebenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärte, wollte der digitale Immobilienmanager objego herausfinden, wie Mieter und Vermieter zur Berliner Mietobergrenze stehen.

Die repräsentative Umfrage unter 2.500 Mietern und Vermietern aus Deutschland zeigt eine mehrheitliche Zustimmung der Bürger zur Maßnahme „Mietendeckel“.

54 Prozent der Deutschen wünschen sich eine Mietobergrenze auch am eigenen Wohnort. Insgesamt 30 Prozent der Befragten stimmten dagegen.

Es überrascht, dass auch ein Drittel der Vermieter einen Mietendeckel befürwortet.

Rund 54 Prozent der Vermieter sprechen sich gegen eine Mietobergrenze aus und dürften mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts zufrieden sein.

Über objego: objego erleichtert den Vermieter-Alltag mit digitalen Lösungen. Seit der Gründung im Jahr 2020 arbeitet das PropTech-Unternehmen an einer digitalen Plattform zur Immobilienverwaltung und bietet privaten Vermietern bereits eine digitale Lösungen zur unkomplizierten Nebenkostenabrechnung, Finanzverwaltung, Dokumentenmanagement und Vorbereitung der Anlage V für die Steuererklärung. Insbesondere die vier Millionen Privatvermieter in Deutschland, die in nebenberuflicher Tätigkeit rund 14 Millionen Wohnungen verwalten, sollen von der cloud-basierten Verwaltungssoftware profitieren. objego ist eine Beteiligung des Energiedienstleisters ista und der Aareal Bank. Mehr Informationen unter www.objego.de.

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ABCD Agency
Frederik Betz
frederik@abcd.agency

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Mietendeckel-Urteil lässt Berliner Immobilienmarkt aufatmenvdp begrüßt heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

15.04.2021 – 16:36

Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.

Mietendeckel-Urteil lässt Berliner Immobilienmarkt aufatmen
vdp begrüßt heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts


















Berlin (ots)

Die heute vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bekanntgegebene Entscheidung, dass das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietbegrenzung (MietenWoG), besser bekannt als „Berliner Mietendeckel“, verfassungswidrig ist, wird vom Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) ausdrücklich begrüßt. Die Richter des Verfassungsgerichts beurteilen das Anfang 2020 in Berlin in Kraft getretene MietenWoG für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Das Land Berlin habe damit seine Gesetzgebungsbefugnis übertreten, da der Bund das Mietpreisrecht über die im Jahr 2015 beschlossene Mietpreisbremse geregelt hat.

„Das Mietendeckel-Urteil schafft die dringend benötigte Rechtsklarheit und ist eine gute Nachricht für die gesamte Immobilienwirtschaft – für Investoren, Projektentwickler und Finanzierer, für Vermieter – und auch für die Mieter. Es lässt vor allem den Berliner Immobilienmarkt aufatmen, hat zugleich aber auch Signalwirkung für den gesamtdeutschen Immobilienmarkt“, erklärt vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt. Er äußert sein Bedauern darüber, dass nicht zuletzt die Mieter die Leidtragenden dieses Gesetzes gewesen sind und dessen negative Folgen auf sie auch noch nachwirken werden. Tolckmitt befürchtet zugleich, dass die Politik in Berlin trotz der heutigen Gerichtsentscheidung auch weiterhin versuchen wird, so stark wie möglich in den Wohnungsmarkt einzugreifen und funktionierende Marktmechanismen außer Kraft zu setzen – zum Nachteil aller Marktakteure. „Der Mietendeckel war schon vor zwei Jahren keine gute Idee, er ist es heute nicht und wird es auch dann nicht sein, wenn sich der Bundesgesetzgeber, wie nun schon vom Berliner Senat gefordert, des Themas annehmen sollte.“

Seit Inkrafttreten des MietenWoG weist der vdp darauf hin, dass der Mietendeckel bestimmte Mietergruppen benachteiligt und erforderlichen Modernisierungen entgegensteht. „Will man eine Entspannung an Wohnungsmärkten und eine Drosselung von Neuvertragsmieten erreichen, führt kein Weg an einem Abbau der weiterhin ausgeprägten Bauüberhänge und Anreizen, neuen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, vorbei. Ein Mietendeckel wirkt hingegen kontraproduktiv, verschärft er doch bestehende Marktengpässe“, so Tolckmitt.

Über den Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp)

Der Verband deutscher Pfandbriefbanken ist einer der fünf Spitzenverbände der Deutschen Kreditwirtschaft. Er repräsentiert die bedeutendsten Kapitalgeber für den Wohnungs- und Gewerbebau sowie für den Staat und seine Institutionen.

Pressekontakt:

Carsten Dickhut
T +49 30 20915-320
E dickhut@pfandbrief.de

Franziska Roederstein
T +49 30 20915-380
E roederstein@pfandbrief.de

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Mietendeckel-Urteil lässt Berliner Immobilienmarkt aufatmenvdp begrüßt heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

15.04.2021 – 16:36

Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.

Mietendeckel-Urteil lässt Berliner Immobilienmarkt aufatmen
vdp begrüßt heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts


















Berlin (ots)

Die heute vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bekanntgegebene Entscheidung, dass das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietbegrenzung (MietenWoG), besser bekannt als „Berliner Mietendeckel“, verfassungswidrig ist, wird vom Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) ausdrücklich begrüßt. Die Richter des Verfassungsgerichts beurteilen das Anfang 2020 in Berlin in Kraft getretene MietenWoG für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Das Land Berlin habe damit seine Gesetzgebungsbefugnis übertreten, da der Bund das Mietpreisrecht über die im Jahr 2015 beschlossene Mietpreisbremse geregelt hat.

„Das Mietendeckel-Urteil schafft die dringend benötigte Rechtsklarheit und ist eine gute Nachricht für die gesamte Immobilienwirtschaft – für Investoren, Projektentwickler und Finanzierer, für Vermieter – und auch für die Mieter. Es lässt vor allem den Berliner Immobilienmarkt aufatmen, hat zugleich aber auch Signalwirkung für den gesamtdeutschen Immobilienmarkt“, erklärt vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt. Er äußert sein Bedauern darüber, dass nicht zuletzt die Mieter die Leidtragenden dieses Gesetzes gewesen sind und dessen negative Folgen auf sie auch noch nachwirken werden. Tolckmitt befürchtet zugleich, dass die Politik in Berlin trotz der heutigen Gerichtsentscheidung auch weiterhin versuchen wird, so stark wie möglich in den Wohnungsmarkt einzugreifen und funktionierende Marktmechanismen außer Kraft zu setzen – zum Nachteil aller Marktakteure. „Der Mietendeckel war schon vor zwei Jahren keine gute Idee, er ist es heute nicht und wird es auch dann nicht sein, wenn sich der Bundesgesetzgeber, wie nun schon vom Berliner Senat gefordert, des Themas annehmen sollte.“

Seit Inkrafttreten des MietenWoG weist der vdp darauf hin, dass der Mietendeckel bestimmte Mietergruppen benachteiligt und erforderlichen Modernisierungen entgegensteht. „Will man eine Entspannung an Wohnungsmärkten und eine Drosselung von Neuvertragsmieten erreichen, führt kein Weg an einem Abbau der weiterhin ausgeprägten Bauüberhänge und Anreizen, neuen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, vorbei. Ein Mietendeckel wirkt hingegen kontraproduktiv, verschärft er doch bestehende Marktengpässe“, so Tolckmitt.

Über den Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp)

Der Verband deutscher Pfandbriefbanken ist einer der fünf Spitzenverbände der Deutschen Kreditwirtschaft. Er repräsentiert die bedeutendsten Kapitalgeber für den Wohnungs- und Gewerbebau sowie für den Staat und seine Institutionen.

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Umfrage: So denken Mieter und Vermieter über den Mietendeckel

15.04.2021 – 10:47

objego GmbH

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Umfrage: So denken Mieter und Vermieter über den Mietendeckel

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Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig. Umfrage zeigt: Deutsche wünschen sich dennoch eine Mietobergrenze.

-  Überraschend: Jeder Dritte Vermieter befürwortet einen Mietendeckel 
-  54 Prozent der Deutschen sind für einen Mietendeckel 
-  Ein Drittel der Befragten spricht sich gegen eine Mietobergrenze aus  

Anlässlich der heute bekanntgegebenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärte, wollte der digitale Immobilienmanager objego herausfinden, wie Mieter und Vermieter zur Berliner Mietobergrenze stehen.

Die repräsentative Umfrage unter 2.500 Mietern und Vermietern aus Deutschland zeigt eine mehrheitliche Zustimmung der Bürger zur Maßnahme „Mietendeckel“.

54 Prozent der Deutschen wünschen sich eine Mietobergrenze auch am eigenen Wohnort. Insgesamt 30 Prozent der Befragten stimmten dagegen.

Es überrascht, dass auch ein Drittel der Vermieter einen Mietendeckel befürwortet.

Rund 54 Prozent der Vermieter sprechen sich gegen eine Mietobergrenze aus und dürften mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts zufrieden sein.

Über objego: objego erleichtert den Vermieter-Alltag mit digitalen Lösungen. Seit der Gründung im Jahr 2020 arbeitet das PropTech-Unternehmen an einer digitalen Plattform zur Immobilienverwaltung und bietet privaten Vermietern bereits eine digitale Lösungen zur unkomplizierten Nebenkostenabrechnung, Finanzverwaltung, Dokumentenmanagement und Vorbereitung der Anlage V für die Steuererklärung. Insbesondere die vier Millionen Privatvermieter in Deutschland, die in nebenberuflicher Tätigkeit rund 14 Millionen Wohnungen verwalten, sollen von der cloud-basierten Verwaltungssoftware profitieren. objego ist eine Beteiligung des Energiedienstleisters ista und der Aareal Bank. Mehr Informationen unter www.objego.de.

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Bauwirtschaft: Gute Zwischenergebnisse bei Erreichung der Klimaschutzziele

15.04.2021 – 13:28

Bundesvereinigung Bauwirtschaft

Bauwirtschaft: Gute Zwischenergebnisse bei Erreichung der Klimaschutzziele


















Berlin (ots)

- Herausforderung für Gebäudesektor bleibt weiterhin groß. 

„Das Zwischenziel der Minderung der Treibhausgasemissionen, insbesondere der CO2-Emissionen, hat Deutschland erreicht. Das geht aus dem 8. Monitoringbericht des Bundeswirtschaftsministeriums zur Energiewende sowie aus Zahlen des Umweltbundesamtes hervor. Wir dürfen uns aber auf diesen Zahlen nicht ausruhen, denn im Bereich der energetischen Gebäudesanierung gibt es weiterhin viel zu tun,“ so der Kommentar von Marcus Nachbauer, dem Vorsitzenden der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, dem Zusammenschluss des deutschen Bau- und Ausbauhandwerks.

Im Gebäudebereich wurden seit 1990 die Treibhausgasemissionen (THG) um 42,9 % auf 120 Mio. t CO2-Äquivalente reduziert. Damit ist das im Energiekonzept aus dem Jahre 2010 über alle Sektoren hinweg gesetzte Ziel von 40 % bis 2020 übertroffen. „Das ist eine gute Bilanz. Auch wenn der Gebäudesektor sein Sektorziel, was ihm mit dem Klimaschutzgesetz aufgegeben war, um 2 Mio. t und damit um 2,9 % verfehlt hat, hat sich die Energieeffizienz von Gebäuden stetig verbessert,“ so das Fazit Nachbauers. Denn auch die für 2020 vorgegebene Zielmarke für den Anteil Erneuerbarer Energie am Wärmeverbrauch von 14 % ist mit 14,3 % (2018) und 14,5 % (2019) bereits erfüllt worden. Ebenso ist der nicht erneuerbare Primärenergieanteil von 2008 bis 2019 um 23,2 % zurückgegangen, 2018 waren es sogar 26 %. „Auch hier ist die Zielmarke von 20 % übererfüllt. Damit sind wir auf einem guten Pfad, um das Ziel einer Reduktion um 55 % bis 2030 zu erreichen,“ so Nachbauer.

Nachbauer weiter: „Wir wollen in unseren Anstrengungen, den Gebäudebereich energetisch zu modernisieren, nicht nachlassen. Aber das Ziel, die Gebäudesanierungsrate von derzeit rund 1 % deutlich anzuheben, bleibt ambitioniert.“ Die Expertenkommission empfiehlt in ihrer Stellungnahme zum Monitoringbericht unter anderem, dass nicht nur Bundesgebäude ihrer Vorbildwirkung verpflichtend ab 2022 nachkommen, sondern eine Verdopplung der Sanierungsrate auch für landeseigene Gebäude übernommen werden sollte. „Dabei dürfen aus unserer Sicht auch die kommunalen Gebäude wie auch sämtliche Industrie- und Wirtschaftsgebäude nicht außer Betracht gelassen werden,“ ergänzte Nachbauer.

„Allerdings gehen wir auch davon aus, dass die verbesserten Fördersätze der KfW-Programme, die Einführung der steuerlichen Förderung und die Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms ihre volle Wirkung erst noch entfalten werden. Daher gilt es, den eingeschlagenen Weg des Informierens und Förderns weiterzugehen und jetzt nicht einfach die Anforderungen an die Energieeffizienz zu verschärfen“, so Nachbauer abschließend, „denn Bauen und Wohnen müssen für alle bezahlbar bleiben.“

Pressekontakt:

Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de

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Haus und Grund Berlin begrüßt Beschluss zum Mietendeckel

15.04.2021 – 13:16

rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg

Haus und Grund Berlin begrüßt Beschluss zum Mietendeckel


















Berlin (ots)

Der Vorsitzende des Eigentümerverbands Haus und Grund Berlin, Carsten Brückner, begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel gekippt hat.

Im Inforadio vom rbb sagte Brückner am Donnerstag, er sei sehr zufrieden mit dem Beschluss: „Und zwar, weil jetzt diese rechtliche Unsicherheit, die aufgrund des Gesetzes seit über einem Jahr bestanden hat, endlich gelöst ist und wir wissen, woran wir sind – sowohl die Vermieter als auch die Mieter.“

Brückner sagte weiter, der Beschluss zeige, dass der Alleingang des Berliner Senats schief gegangen sei: „Wir können die Probleme, die wir insbesondere auf dem Wohnungsmarkt haben, nur gemeinsam lösen – sowohl die Politik als auch die Eigentümerinnen und Eigentümer müssen sich zusammensetzen.“

Mieterinnen und Mieter müssten nicht gezahlte Mieten nun nachzahlen, so Brückner. Dabei sei Eigeninitiative wichtig:

„Wenn ein kündigungsrelevanter Zahlungsrückstand besteht, dann besteht auch die Gefahr einer fristlosen Kündigung durch den Vermieter. Und deswegen ist es Sache des Mieters, ganz genau zu gucken: Wie hoch ist mein Zahlungsrückstand? Und dann – wenn er das nicht auf einmal nachzahlen kann, auf den Vermieter zugehen und um eine Problemlösung bitten. Weil wenn man sich nicht darum kümmert, dann kann man natürlich auch nicht erwarten, dass die Probleme durch andere gelöst werden.“

Das Interview zum Nachhören: https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/202104/15/551214.html

Pressekontakt:

Rundfunk Berlin-Brandenburg
Inforadio
Chef/Chefin vom Dienst
Tel.: 030 – 97993 – 37400
Mail: info@inforadio.de
Ihr Rundfunkbeitrag für gutes Programm.

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Haus und Grund Berlin begrüßt Beschluss zum Mietendeckel

15.04.2021 – 13:16

rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg

Haus und Grund Berlin begrüßt Beschluss zum Mietendeckel


















Berlin (ots)

Der Vorsitzende des Eigentümerverbands Haus und Grund Berlin, Carsten Brückner, begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel gekippt hat.

Im Inforadio vom rbb sagte Brückner am Donnerstag, er sei sehr zufrieden mit dem Beschluss: „Und zwar, weil jetzt diese rechtliche Unsicherheit, die aufgrund des Gesetzes seit über einem Jahr bestanden hat, endlich gelöst ist und wir wissen, woran wir sind – sowohl die Vermieter als auch die Mieter.“

Brückner sagte weiter, der Beschluss zeige, dass der Alleingang des Berliner Senats schief gegangen sei: „Wir können die Probleme, die wir insbesondere auf dem Wohnungsmarkt haben, nur gemeinsam lösen – sowohl die Politik als auch die Eigentümerinnen und Eigentümer müssen sich zusammensetzen.“

Mieterinnen und Mieter müssten nicht gezahlte Mieten nun nachzahlen, so Brückner. Dabei sei Eigeninitiative wichtig:

„Wenn ein kündigungsrelevanter Zahlungsrückstand besteht, dann besteht auch die Gefahr einer fristlosen Kündigung durch den Vermieter. Und deswegen ist es Sache des Mieters, ganz genau zu gucken: Wie hoch ist mein Zahlungsrückstand? Und dann – wenn er das nicht auf einmal nachzahlen kann, auf den Vermieter zugehen und um eine Problemlösung bitten. Weil wenn man sich nicht darum kümmert, dann kann man natürlich auch nicht erwarten, dass die Probleme durch andere gelöst werden.“

Das Interview zum Nachhören: https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/202104/15/551214.html

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Mietendeckel-Urteil lässt Berliner Immobilienmarkt aufatmenvdp begrüßt heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

15.04.2021 – 16:36

Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.

Mietendeckel-Urteil lässt Berliner Immobilienmarkt aufatmen
vdp begrüßt heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts


















Berlin (ots)

Die heute vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bekanntgegebene Entscheidung, dass das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietbegrenzung (MietenWoG), besser bekannt als „Berliner Mietendeckel“, verfassungswidrig ist, wird vom Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) ausdrücklich begrüßt. Die Richter des Verfassungsgerichts beurteilen das Anfang 2020 in Berlin in Kraft getretene MietenWoG für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Das Land Berlin habe damit seine Gesetzgebungsbefugnis übertreten, da der Bund das Mietpreisrecht über die im Jahr 2015 beschlossene Mietpreisbremse geregelt hat.

„Das Mietendeckel-Urteil schafft die dringend benötigte Rechtsklarheit und ist eine gute Nachricht für die gesamte Immobilienwirtschaft – für Investoren, Projektentwickler und Finanzierer, für Vermieter – und auch für die Mieter. Es lässt vor allem den Berliner Immobilienmarkt aufatmen, hat zugleich aber auch Signalwirkung für den gesamtdeutschen Immobilienmarkt“, erklärt vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt. Er äußert sein Bedauern darüber, dass nicht zuletzt die Mieter die Leidtragenden dieses Gesetzes gewesen sind und dessen negative Folgen auf sie auch noch nachwirken werden. Tolckmitt befürchtet zugleich, dass die Politik in Berlin trotz der heutigen Gerichtsentscheidung auch weiterhin versuchen wird, so stark wie möglich in den Wohnungsmarkt einzugreifen und funktionierende Marktmechanismen außer Kraft zu setzen – zum Nachteil aller Marktakteure. „Der Mietendeckel war schon vor zwei Jahren keine gute Idee, er ist es heute nicht und wird es auch dann nicht sein, wenn sich der Bundesgesetzgeber, wie nun schon vom Berliner Senat gefordert, des Themas annehmen sollte.“

Seit Inkrafttreten des MietenWoG weist der vdp darauf hin, dass der Mietendeckel bestimmte Mietergruppen benachteiligt und erforderlichen Modernisierungen entgegensteht. „Will man eine Entspannung an Wohnungsmärkten und eine Drosselung von Neuvertragsmieten erreichen, führt kein Weg an einem Abbau der weiterhin ausgeprägten Bauüberhänge und Anreizen, neuen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, vorbei. Ein Mietendeckel wirkt hingegen kontraproduktiv, verschärft er doch bestehende Marktengpässe“, so Tolckmitt.

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