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Auf den europäischen Büromärkten legen Mietpreise (noch leicht) und Angebot (deutlich) zu

20.04.2021 – 09:53

Jones Lang LaSalle SE (JLL)

Auf den europäischen Büromärkten legen Mietpreise (noch leicht) und Angebot (deutlich) zu


















Frankfurt (ots)

-  Der europäische Mietpreis-Index von JLL steigt im ersten Quartal 2021 gegenüber dem Vorquartal um 0,2 Prozent - Anstieg im Jahresvergleich um 1,0 Prozent ist die niedrigste Wachstumsrate seit 2014. 
-  Mit ca. 2,1 Mio. m² liegt der europäische Büroflächenumsatz um 11 Prozent unter dem Vorjahresvolumen. 
-  Europäische Leerstandsquote auf 7,1 Prozent gestiegen - Mit 1,5 Mio. m² Fertigstellungsvolumen im ersten Quartal höchster Stand seit Ende März 2008.  

Der Verlauf der Pandemie bleibt die wichtigste Determinante für die Wirtschaftsleistung und die Immobilienmarkt-Performance. Eine zweite / dritte Welle hat europaweit erneut zu Reisebeschränkungen, Einschränkungen und Unsicherheiten bei den Unternehmen geführt mit weiteren Abschwächungen der Wirtschaftsleistungen in den ersten drei Monaten. Das sorgte für eine weitere Verschiebung der Erholungsphase. Versorgungsengpässe bei der Lieferung der Impfstoffe, unzureichende Vorbereitung, unerwartete Nebenwirkungen verzögern geplante Impfkampagnen. Um die Wirtschaft in vielen Bereichen zu stützen, bleiben Finanzhilfe und steuerliche Entlastungsprogramme weitgehend bestehen. Die Hoffnung auf eine deutlich bessere zweite Jahreshälfte wird v.a. getragen von den Aussichten auf schnellere Impfungen weltweit und damit einer Aufhebung der Beschränkungen.

JLL Spitzenmietpreis-Index noch leicht im Plus – immer mehr Nutzer profitieren von Incentives

Der gewichtete europäische nominale Spitzen-Mietpreisindex von JLL* legte im ersten Quartal 2021 gegenüber dem Vorquartal um 0,2 Prozent zu. Diese solide Performance unter den außergewöhnlichen Marktbedingungen der Pandemie wurde u.a. ermöglicht durch den Mangel an verfügbarem Angebot von 1A-Flächen bei starker Nachfrage in diesem Segment. Allerdings: Der Anstieg im Jahresvergleich um 1,0 Prozent ist die niedrigste Wachstumsrate seit 2014. Der Fünf- und Zehnjahresschnitt lag bei 3,7 bzw. 2,5 Prozent.

Nur in einigen wenigen Städten dürfte 2021 ein niedriger einstelliger Rückgang der nominalen Spitzenmiete zu Buche schlagen. Mit dem weiter anhaltenden Fokus auf qualitativ hochwertige Flächen werden deutlichere Einbußen bei schlechter ausgestatteten Objekten außerhalb der sehr guten Lagen erwartet.

Mietzuwächse im Spitzensegment im ersten Quartal wurden in lediglich zwei der 24 Index-Städte verzeichnet: in Luxemburg (+ 2,0% gegenüber dem Vorquartal) und Paris (+ 1,2%). In Paris stiegen die Nominalmieten zum vierten Mal in Folge und liegen derzeit bei 930 Euro/m²/Jahr. Vorwiegend Finanz- und Beratungsunternehmen unterzeichneten Verträge mit solchen Vertragsmieten. Dabei liegt die Verfügbarkeit von erstklassigen 1-A-Flächen auf einem Allzeittief.

In keinem Markt war ein Rückgang der Spitzenmieten zu verzeichnen. In einigen europäischen Städten wurden allerdings Büroflächen von Untermietern zu Mietpreisen bezogen, die deutlich unter Marktniveau liegen. Während die Durchschnittsmieten dadurch weiter unter Druck gesetzt werden, wurde das Spitzensegment vor allem in Projektentwicklungen bislang nicht stark beeinträchtigt.

Beim Blick auf die deutsche Big 7 (Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln, München, Stuttgart) zeigen Hamburg mit 6,9 Prozent und die schwäbische Metropole mit einem Plus von 4,1 Prozent die stärksten Steigerungen im 12-Monatsvergleich. Berlin kommt auf 2,7 Prozent. Im weiteren Jahresverlauf erwartet JLL nur noch für Berlin ein Wachstum von 2,6 Prozent, alle anderen Märkte bleiben voraussichtlich stabil bei ihren aktuellen Werten. Die große Mietpreis-Dynamik wird in den deutschen Immobilienhochburgen auch 2022 nicht erwartet, dagegen sprechen die Schwere der aktuellen Krise und die länger als von vielen erwartete andauernde Erholungsphase.

Die Unternehmen müssen in kleinen und vor allem wohlüberlegten Schritten denken, zu einschneidend sind die künftigen Veränderungsprozesse in Bezug auf Remote Working, Bürobelegungsquoten oder Flächenausstattungen.

Der Blick auf den Index für die effektive Netto-Spitzenmiete ist gegenüber dem Vorquartal unverändert geblieben. Zum zweiten Mal in Folge zeigt sich damit für den Jahresvergleich ein Rückgang: 0,9 Prozent sind es im aktuellen Zeitraum (Q1 2021/Q1 2020). 14 Indexstädte weisen gegenüber dem ersten Quartal 2020 eine Verminderung der effektiven Netto-Spitzenmieten auf, darunter Prag (-12,2%) Utrecht (-11,6%), Barcelona (-8,2%), Madrid (-7,9%), Stockholm (-6,8%), Frankfurt (-3,3%) und München (- 0,8 %). In diesen Städten zeigen sich damit mieterfreundlichere Bedingungen. Im Gegensatz dazu blieben sowohl die französische Hauptstadt (+8,1% gegenüber Vorjahr) als auch Hamburg (+ 6,9 % sowohl für Nominal- als auch Netto-Effektivmiete) sehr vermieterfreundliche Märkte.

Für 2021 wird in den meisten Städten eine deutliche Zunahme von Mietanreizen erwartet, da Vermieter versuchen werden, ihre Mieteinnahmen zu sichern, insbesondere bei Pipeline-Projekten für den Zeitraum 2021-2023.

Es wird wieder mehr angemietet

Nach einem verhaltenen Jahresbeginn im Januar waren in den europäischen Büromärkten im Februar und März Anzeichen einer verstärkten Aktivität zu beobachten – vor allem in London und in Deutschland kam es gegen Ende des ersten Quartals zu einem deutlichen Anstieg an Besichtigungen, Vertragsverhandlungen und -abschlüssen. Mittlerweile arbeiten immer mehr Unternehmen an Rahmenbedingungen, wann und unter welchen Bedingungen die Mitarbeiter wieder ins Büro zurückkehren können. Da viele Arbeitnehmer wachsenden Wert auf Gesundheit, Wohlbefinden, Büroausstattung und Erreichbarkeit legen, ist die Nachfrage nach Objekten/Flächen, deren Eigenschaften diesem Bedürfnis nachkommen, am größten.

Die Vermietungsaktivitäten in den 24 Index-Märkten sind auch im ersten Quartal 2021 durch die Unsicherheit im Blick auf eine allgemeine Erholung des Marktes und strukturelle Auswirkungen auf die Büroflächen-Nachfrage belastet. In 13 Märkten gab es einen Rückgang, in 11 einen Anstieg. Allerdings zeigen sich mit einem Umsatz von 2,1 Mio. m² in den ersten drei Monaten 2021 deutlich weniger Einbußen (-11%) als ein Jahr zuvor (-27 %). Im Zehnjahresvergleich (der ersten Quartale) gilt es aber immer noch ein Minus von 20 Prozent zu notieren, wenngleich auch eine deutliche Verbesserung gegenüber den neun Monaten April bis Dezember 2020. In diesem Zeitraum war das Vermietungsvolumen gegenüber dem Zehnjahresschnitt um 40 Prozent zurückgegangen.

Mit zunehmenden Nutzeraktivitäten werden die Anzeichen für veränderte Bedarfe deutlich. Im ersten Quartal 2021 gab es eine Reihe von Abschlüssen, bei denen die Pandemie direkt als entscheidender Faktor dafür genannt wurde, weniger Flächen als vor der Pandemie geplant anzumieten. Gleichzeitig gehen solche Anmietungen einher mit höheren Investitionen im Blick auf die Qualität der Immobilie und ihre Ausstattung.

London verzeichnete mit einem Büroflächenumsatz in den ersten drei Monaten von 120.000 m² das stärkste Quartal seit Beginn der Pandemie, dies auf Basis einer Reihe größerer Deals, vor allem von Rechtsanwaltskanzleien oder von Unternehmen aus dem Finanzsektor.

Während der gesamten Krise zeigten die größten deutschen Märkte im Vergleich zu den meisten europäischen Ländern eine relativ geringe Volatilität, nicht zuletzt auch aufgrund ungewöhnlich vieler Abschlüsse durch Nutzer der Öffentlichen Hand. Insgesamt kamen die Big-7-Märkte auf ein Umsatzvolumen von 715.000 m², ein Ergebnis auf dem Niveau des ersten und bislang letzten weitgehend coronafreien Quartals 2020. Die Nachfragedelle scheint überwunden. Angesichts der zahlreichen in diesem Jahr auslaufenden Mietverträge standen und stehen viele Unternehmen unter einem gewissen Druck, aktiv zu werden. Wenn die Option Mietvertragsverlängerung nicht zum Tragen kommt, ist es am Ende der Umzug in neue Flächen.

Beim Blick auf die einzelnen Märkte kann immerhin in vier der sieben deutschen Hochburgen ein Umsatzplus gegenüber dem ersten Quartal 2020 konstatiert werden. Dieses Plus fällt in Köln mit über 130 Prozent besonders deutlich aus (auf 89.400 m²). Auch in Hamburg (+31 %; 137.000 m²), Frankfurt (+22 %; 82.700 m²) und Berlin (+20 %; 212.700 m²) konnte Wachstum registriert werden. Stuttgart hielt mit vermieteten rund 33.000 m² sein Vorjahresniveau, lediglich München (- 44 %; 103.600 m²) und Düsseldorf (- 52 %; 47.100 m²) mussten weitere deutliche Einbußen hinnehmen. In der bayerischen Landeshauptstadt fehlten in diesem Quartal die sonst so typischen Eigennutzerdeals besonders im Umland.

Bemerkenswerte Umsatz-Ergebnisse wurden auch in Barcelona (+ 101% gegenüber Vorjahr auf 56.000 m²), Luxemburg (+ 92% auf 87.000 m²), Brüssel (+ 50% auf 113.000 m²) und Prag (+ 50% auf 80.000 m²) notiert. Deutliche Umsatzrückgänge gab es gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr bei Dublin (-96% auf 3.750 m²), Amsterdam (-65% auf 30.000 m²), Edinburgh (-44% auf 7.000 m²), Madrid und Paris (jeweils -30% auf 66.000 bzw. 327.000 m²).

JLL geht davon aus, dass sich Stimmung, Büro-Anmietungsvorhaben und auch realisierter Umsatz in den kommenden neun Monaten sukzessive erholen werden. Mit rund 9,5 Mio. m² wird der Umsatz 2021 voraussichtlich um 15 bis 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr zulegen. 2020 war eines der schwächeren Jahre und lag mit 8,2 Mio. m² 31 Prozent unter dem Zehnjahresschnitt.

Büroflächen-Angebot steigt: Leerstandsquote und Fertigstellung legen in fast allen Märkten zu

Die Leerstandsquote in Europa ist im ersten Quartal 2021 um 40 Basispunkte angestiegen, mit 7,1 Prozent ist es der höchste Wert der letzten drei Jahre. Europaweit verzeichneten drei der 24 Indexstädte gegenüber dem Vorquartal einen Rückgang der Leerstände: Budapest (-20 Basispunkte auf 8,9%), Luxemburg (-10 Bps auf 4,0%) und Hamburg (-10 Bps auf 2,9 %).

In 19 Index-Städten stieg der Leerstand, wobei London (+100 Basispunkte auf 7,8%), Utrecht (+90 Bps auf 6,0%), Den Haag (+80 Bps auf 4,8%), Rotterdam (+80 Bps auf 8,7%) und Stockholm ( +70 Bps auf 8,0%) den größten Anstieg verzeichneten. Leerstände in 1A-Flächen bewegen sich allerdings auf historischem Tiefstand.

Die Leerstandsquoten in den deutschen Immobilienhochburgen haben bis auf zwei Städte zugelegt. Der über die Big 7 gemittelte Wert liegt mit 3,9 Prozent aber deutlich niedriger als der europäische Durchschnitt. Am stärksten hat das Angebot kurzfristig verfügbaren Flächenvolumens in Berlin zugelegt, plus 19 Prozent auf eine Quote von 3,4 Prozent, ebenfalls deutlich über dem Big 7 – Schnitt liegt München mit einem Plus des Leerstandsvolumens von 8 Prozent auf eine Quote von 3,8 Prozent. Bis Jahresende wird es für die deutschen Big 7 einen moderaten Anstieg der Leerstände auf 4,5 Prozent im Schnitt geben.

Auch für Europa insgesamt wird der Anstieg eher moderat ausfallen, bleibt es bei der „7“ vor dem Komma. JLL geht davon aus, dass 2021 7,7 Prozent erreicht werden, zurückzuführen auf ein großes Neubauvolumen und auf einen zunehmenden Anteil verfügbarer Untermietflächen. Unternehmen werden versuchen, ihre Liquidität durch solche Untervermietungen zu verbessern.

Die Projektentwicklungs-Pipeline nimmt europaweit zu. Im ersten Quartal 2021 wurden rund 1,5 Mio. m² fertiggestellt. Dies war der höchste Stand seit dem ersten Quartal 2008. Auf Moskau (309.000 m²), Paris (293.000 m²) und Warschau (156.000 m²) entfiel der größte Anteil der neu fertiggestellten Flächen. Weitere 6,4 Mio. m² Bürofläche werden voraussichtlich bis Ende des Jahres auf den Markt kommen. Dies würde die Fertigstellungen von 2021 auf ca. 7,8 Mio. m² anwachsen lassen, auf annähernd zwei Drittel über dem Niveau von 2020. Ein hoher Anteil ist allerdings bereits vorvermietet.

* Der Index umfasst 24 Städte: Amsterdam, Barcelona, Berlin, Brüssel, Budapest, Den Haag, Dublin, Düsseldorf, Edinburgh, Frankfurt, Hamburg, London, Luxemburg, Lyon, Madrid, Mailand, Moskau, München, Paris, Prag, Rotterdam, Stockholm, Utrecht und Warschau.

Pressekontakt:

Dorothea Koch, Tel. +49 (0)69 2003 1007, dorothea.koch@eu.jll.com

Original-Content von: Jones Lang LaSalle SE (JLL), übermittelt

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Alles neu macht der Mai – Warum sich der Heizungstausch jetzt lohnt

20.04.2021 – 13:10

Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V.

Alles neu macht der Mai – Warum sich der Heizungstausch jetzt lohnt


















Alles neu macht der Mai - Warum sich der Heizungstausch jetzt lohnt
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Berlin (ots)

Wärmepumpen erfreuen steigender Beliebtheit und sparen auch im Altbau viel CO2 ein. So schafft man Wohlfühlwärme im eigenen Haus und tut gleichzeitig etwas Gutes fürs Klima.

In Deutschlands Heizungskellern schlummert Potenzial. Potenzial für individuellen Klimaschutz. Denn in Deutschland sind rund ein Drittel der CO2-Emissionen durch Gebäudeheizungen verursacht. Küche neu, Bad neu, Auto neu, doch ausgerechnet die Heizung ist bereits über 30 Jahre alt. Diese Situation ist keine Seltenheit in hiesigen Haushalten. Tatsächlich herrscht in Deutschlands Heizungskellern ein Sanierungsstau. Von den insgesamt 20,5 Millionen Heizungssystemen werden nur 3,1 Prozent jährlich modernisiert (Statista 2021). Dabei ist der Wechsel zu einem erneuerbaren Heizsystem wie der Wärmepumpe eine nachhaltige Investition. Sie schafft zudem oft noch einen zusätzlichen Raum für Sauna, Fitness oder Party, denn ein Lager für fossile Brennstoffe ist nicht mehr nötig.

Mit neuer Heizung wohlfühlen und das Klima schonen

Der Wechsel von einem fossilen Heizsystem zu einer Wärmepumpe sollte mit einem Fachhandwerker sorgfältig geplant und installiert werden. Durch das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung hat sich die Nachfrage nach erneuerbaren Technologien verstärkt und Handwerksbetriebe stellen sich zunehmend auf klimaschonende Heizsysteme um. Wärmepumpen erzeugen aus einem Anteil Strom die drei- bis fünffache Menge an Wärmeenergie und versorgen das eigene Haus mit grüner Wärme und Warmwasser. Dafür entnimmt sie der Umwelt kostenlose Energie aus Erde, Wasser oder Luft. Da immer mehr Strom aus Wind und Sonne erzeugt wird, gehört die Wärmepumpe zu den umweltfreundlichsten Heizsystemen am Markt. Und das Schöne: Im Sommer kann sie an heißen Tagen auch kühlen.

Unabhängig von fossilen Brennstoffen

Dass Wärmepumpen ein attraktives Heizsystem für den Neubau sind, liegt nahe. Dass sie aber für den Altbauten ebenfalls gut geeignet sind und sich meist auch ohne aufwändige Sanierungsmaßnahmen verwenden lassen, ist vielen Hausbesitzern dagegen nicht bewusst. So können häufig alte Heizkörper weiterverwendet werden. Ob und wie ihr Gebäude für eine Wärmepumpenheizung geeignet ist, können Hausbesitzer und Modernisierer zusammen mit einem Fachpartner oder Energieberater herausfinden. Einen Überblick über notwendige erste Schritte, eine Fachpartnersuche und wertvolle Infos gibt es unter www.waermepumpe.de. Der Umstieg auf eine Wärmepumpe lohnt sich im Übrigen nicht nur wegen der Energiekosteneinsparung und der Unabhängigkeit von fossilen Rohstoffen. Für den Austausch der alten Heizanlage gegen eine effiziente Wärmepumpe gibt es finanzielle Unterstützung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die KfW. Der Austausch eines alten Ölkessels z.B. gegen eine neue Wärmepumpe inklusive der Entsorgung der Altanlage und der Modernisierung der Heizkörper wird vom BAFA mit bis zu 50 Prozent bezuschusst.

In fünf Schritten zur neuen Heizung!

Welche Wärmepumpe ist möglich? Zunächst sollte geprüft werde, ob ein erdgekoppeltes System realisierbar ist oder eine Luft-Wärmepumpe ausreicht. Im zweiten Schritt sollte geschaut werden, wie das Haus gedämmt und ob ein neues Verteilsystem nötig ist. Da hilft oft das Know-How eines Energieberaters. Dann entscheiden Sie sich für ein Modell und nehmen Kontakt mit einem erfahrenen Fachhandwerker auf. Im letzten Schritt informieren Sie sich über die Fördermöglichkeiten und sichern so die Finanzierung. Dann kann der Austausch zum neuen klimaschonenden Heizsystem losgehen! Auf unserer Website finden Sie den richtigen Fachpartner und alles zum Thema Förderung. Und viele tolle Beispiele für gelungene Modernisierung finden Sie hier.

Pressekontakt:

Bundesverband Wärmepumpe, 030 208 799 723, presse@wärmepumpe.de

Original-Content von: Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V., übermittelt

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Auf den europäischen Büromärkten legen Mietpreise (noch leicht) und Angebot (deutlich) zu

20.04.2021 – 09:53

Jones Lang LaSalle SE (JLL)

Auf den europäischen Büromärkten legen Mietpreise (noch leicht) und Angebot (deutlich) zu


















Frankfurt (ots)

-  Der europäische Mietpreis-Index von JLL steigt im ersten Quartal 2021 gegenüber dem Vorquartal um 0,2 Prozent - Anstieg im Jahresvergleich um 1,0 Prozent ist die niedrigste Wachstumsrate seit 2014. 
-  Mit ca. 2,1 Mio. m² liegt der europäische Büroflächenumsatz um 11 Prozent unter dem Vorjahresvolumen. 
-  Europäische Leerstandsquote auf 7,1 Prozent gestiegen - Mit 1,5 Mio. m² Fertigstellungsvolumen im ersten Quartal höchster Stand seit Ende März 2008.  

Der Verlauf der Pandemie bleibt die wichtigste Determinante für die Wirtschaftsleistung und die Immobilienmarkt-Performance. Eine zweite / dritte Welle hat europaweit erneut zu Reisebeschränkungen, Einschränkungen und Unsicherheiten bei den Unternehmen geführt mit weiteren Abschwächungen der Wirtschaftsleistungen in den ersten drei Monaten. Das sorgte für eine weitere Verschiebung der Erholungsphase. Versorgungsengpässe bei der Lieferung der Impfstoffe, unzureichende Vorbereitung, unerwartete Nebenwirkungen verzögern geplante Impfkampagnen. Um die Wirtschaft in vielen Bereichen zu stützen, bleiben Finanzhilfe und steuerliche Entlastungsprogramme weitgehend bestehen. Die Hoffnung auf eine deutlich bessere zweite Jahreshälfte wird v.a. getragen von den Aussichten auf schnellere Impfungen weltweit und damit einer Aufhebung der Beschränkungen.

JLL Spitzenmietpreis-Index noch leicht im Plus – immer mehr Nutzer profitieren von Incentives

Der gewichtete europäische nominale Spitzen-Mietpreisindex von JLL* legte im ersten Quartal 2021 gegenüber dem Vorquartal um 0,2 Prozent zu. Diese solide Performance unter den außergewöhnlichen Marktbedingungen der Pandemie wurde u.a. ermöglicht durch den Mangel an verfügbarem Angebot von 1A-Flächen bei starker Nachfrage in diesem Segment. Allerdings: Der Anstieg im Jahresvergleich um 1,0 Prozent ist die niedrigste Wachstumsrate seit 2014. Der Fünf- und Zehnjahresschnitt lag bei 3,7 bzw. 2,5 Prozent.

Nur in einigen wenigen Städten dürfte 2021 ein niedriger einstelliger Rückgang der nominalen Spitzenmiete zu Buche schlagen. Mit dem weiter anhaltenden Fokus auf qualitativ hochwertige Flächen werden deutlichere Einbußen bei schlechter ausgestatteten Objekten außerhalb der sehr guten Lagen erwartet.

Mietzuwächse im Spitzensegment im ersten Quartal wurden in lediglich zwei der 24 Index-Städte verzeichnet: in Luxemburg (+ 2,0% gegenüber dem Vorquartal) und Paris (+ 1,2%). In Paris stiegen die Nominalmieten zum vierten Mal in Folge und liegen derzeit bei 930 Euro/m²/Jahr. Vorwiegend Finanz- und Beratungsunternehmen unterzeichneten Verträge mit solchen Vertragsmieten. Dabei liegt die Verfügbarkeit von erstklassigen 1-A-Flächen auf einem Allzeittief.

In keinem Markt war ein Rückgang der Spitzenmieten zu verzeichnen. In einigen europäischen Städten wurden allerdings Büroflächen von Untermietern zu Mietpreisen bezogen, die deutlich unter Marktniveau liegen. Während die Durchschnittsmieten dadurch weiter unter Druck gesetzt werden, wurde das Spitzensegment vor allem in Projektentwicklungen bislang nicht stark beeinträchtigt.

Beim Blick auf die deutsche Big 7 (Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln, München, Stuttgart) zeigen Hamburg mit 6,9 Prozent und die schwäbische Metropole mit einem Plus von 4,1 Prozent die stärksten Steigerungen im 12-Monatsvergleich. Berlin kommt auf 2,7 Prozent. Im weiteren Jahresverlauf erwartet JLL nur noch für Berlin ein Wachstum von 2,6 Prozent, alle anderen Märkte bleiben voraussichtlich stabil bei ihren aktuellen Werten. Die große Mietpreis-Dynamik wird in den deutschen Immobilienhochburgen auch 2022 nicht erwartet, dagegen sprechen die Schwere der aktuellen Krise und die länger als von vielen erwartete andauernde Erholungsphase.

Die Unternehmen müssen in kleinen und vor allem wohlüberlegten Schritten denken, zu einschneidend sind die künftigen Veränderungsprozesse in Bezug auf Remote Working, Bürobelegungsquoten oder Flächenausstattungen.

Der Blick auf den Index für die effektive Netto-Spitzenmiete ist gegenüber dem Vorquartal unverändert geblieben. Zum zweiten Mal in Folge zeigt sich damit für den Jahresvergleich ein Rückgang: 0,9 Prozent sind es im aktuellen Zeitraum (Q1 2021/Q1 2020). 14 Indexstädte weisen gegenüber dem ersten Quartal 2020 eine Verminderung der effektiven Netto-Spitzenmieten auf, darunter Prag (-12,2%) Utrecht (-11,6%), Barcelona (-8,2%), Madrid (-7,9%), Stockholm (-6,8%), Frankfurt (-3,3%) und München (- 0,8 %). In diesen Städten zeigen sich damit mieterfreundlichere Bedingungen. Im Gegensatz dazu blieben sowohl die französische Hauptstadt (+8,1% gegenüber Vorjahr) als auch Hamburg (+ 6,9 % sowohl für Nominal- als auch Netto-Effektivmiete) sehr vermieterfreundliche Märkte.

Für 2021 wird in den meisten Städten eine deutliche Zunahme von Mietanreizen erwartet, da Vermieter versuchen werden, ihre Mieteinnahmen zu sichern, insbesondere bei Pipeline-Projekten für den Zeitraum 2021-2023.

Es wird wieder mehr angemietet

Nach einem verhaltenen Jahresbeginn im Januar waren in den europäischen Büromärkten im Februar und März Anzeichen einer verstärkten Aktivität zu beobachten – vor allem in London und in Deutschland kam es gegen Ende des ersten Quartals zu einem deutlichen Anstieg an Besichtigungen, Vertragsverhandlungen und -abschlüssen. Mittlerweile arbeiten immer mehr Unternehmen an Rahmenbedingungen, wann und unter welchen Bedingungen die Mitarbeiter wieder ins Büro zurückkehren können. Da viele Arbeitnehmer wachsenden Wert auf Gesundheit, Wohlbefinden, Büroausstattung und Erreichbarkeit legen, ist die Nachfrage nach Objekten/Flächen, deren Eigenschaften diesem Bedürfnis nachkommen, am größten.

Die Vermietungsaktivitäten in den 24 Index-Märkten sind auch im ersten Quartal 2021 durch die Unsicherheit im Blick auf eine allgemeine Erholung des Marktes und strukturelle Auswirkungen auf die Büroflächen-Nachfrage belastet. In 13 Märkten gab es einen Rückgang, in 11 einen Anstieg. Allerdings zeigen sich mit einem Umsatz von 2,1 Mio. m² in den ersten drei Monaten 2021 deutlich weniger Einbußen (-11%) als ein Jahr zuvor (-27 %). Im Zehnjahresvergleich (der ersten Quartale) gilt es aber immer noch ein Minus von 20 Prozent zu notieren, wenngleich auch eine deutliche Verbesserung gegenüber den neun Monaten April bis Dezember 2020. In diesem Zeitraum war das Vermietungsvolumen gegenüber dem Zehnjahresschnitt um 40 Prozent zurückgegangen.

Mit zunehmenden Nutzeraktivitäten werden die Anzeichen für veränderte Bedarfe deutlich. Im ersten Quartal 2021 gab es eine Reihe von Abschlüssen, bei denen die Pandemie direkt als entscheidender Faktor dafür genannt wurde, weniger Flächen als vor der Pandemie geplant anzumieten. Gleichzeitig gehen solche Anmietungen einher mit höheren Investitionen im Blick auf die Qualität der Immobilie und ihre Ausstattung.

London verzeichnete mit einem Büroflächenumsatz in den ersten drei Monaten von 120.000 m² das stärkste Quartal seit Beginn der Pandemie, dies auf Basis einer Reihe größerer Deals, vor allem von Rechtsanwaltskanzleien oder von Unternehmen aus dem Finanzsektor.

Während der gesamten Krise zeigten die größten deutschen Märkte im Vergleich zu den meisten europäischen Ländern eine relativ geringe Volatilität, nicht zuletzt auch aufgrund ungewöhnlich vieler Abschlüsse durch Nutzer der Öffentlichen Hand. Insgesamt kamen die Big-7-Märkte auf ein Umsatzvolumen von 715.000 m², ein Ergebnis auf dem Niveau des ersten und bislang letzten weitgehend coronafreien Quartals 2020. Die Nachfragedelle scheint überwunden. Angesichts der zahlreichen in diesem Jahr auslaufenden Mietverträge standen und stehen viele Unternehmen unter einem gewissen Druck, aktiv zu werden. Wenn die Option Mietvertragsverlängerung nicht zum Tragen kommt, ist es am Ende der Umzug in neue Flächen.

Beim Blick auf die einzelnen Märkte kann immerhin in vier der sieben deutschen Hochburgen ein Umsatzplus gegenüber dem ersten Quartal 2020 konstatiert werden. Dieses Plus fällt in Köln mit über 130 Prozent besonders deutlich aus (auf 89.400 m²). Auch in Hamburg (+31 %; 137.000 m²), Frankfurt (+22 %; 82.700 m²) und Berlin (+20 %; 212.700 m²) konnte Wachstum registriert werden. Stuttgart hielt mit vermieteten rund 33.000 m² sein Vorjahresniveau, lediglich München (- 44 %; 103.600 m²) und Düsseldorf (- 52 %; 47.100 m²) mussten weitere deutliche Einbußen hinnehmen. In der bayerischen Landeshauptstadt fehlten in diesem Quartal die sonst so typischen Eigennutzerdeals besonders im Umland.

Bemerkenswerte Umsatz-Ergebnisse wurden auch in Barcelona (+ 101% gegenüber Vorjahr auf 56.000 m²), Luxemburg (+ 92% auf 87.000 m²), Brüssel (+ 50% auf 113.000 m²) und Prag (+ 50% auf 80.000 m²) notiert. Deutliche Umsatzrückgänge gab es gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr bei Dublin (-96% auf 3.750 m²), Amsterdam (-65% auf 30.000 m²), Edinburgh (-44% auf 7.000 m²), Madrid und Paris (jeweils -30% auf 66.000 bzw. 327.000 m²).

JLL geht davon aus, dass sich Stimmung, Büro-Anmietungsvorhaben und auch realisierter Umsatz in den kommenden neun Monaten sukzessive erholen werden. Mit rund 9,5 Mio. m² wird der Umsatz 2021 voraussichtlich um 15 bis 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr zulegen. 2020 war eines der schwächeren Jahre und lag mit 8,2 Mio. m² 31 Prozent unter dem Zehnjahresschnitt.

Büroflächen-Angebot steigt: Leerstandsquote und Fertigstellung legen in fast allen Märkten zu

Die Leerstandsquote in Europa ist im ersten Quartal 2021 um 40 Basispunkte angestiegen, mit 7,1 Prozent ist es der höchste Wert der letzten drei Jahre. Europaweit verzeichneten drei der 24 Indexstädte gegenüber dem Vorquartal einen Rückgang der Leerstände: Budapest (-20 Basispunkte auf 8,9%), Luxemburg (-10 Bps auf 4,0%) und Hamburg (-10 Bps auf 2,9 %).

In 19 Index-Städten stieg der Leerstand, wobei London (+100 Basispunkte auf 7,8%), Utrecht (+90 Bps auf 6,0%), Den Haag (+80 Bps auf 4,8%), Rotterdam (+80 Bps auf 8,7%) und Stockholm ( +70 Bps auf 8,0%) den größten Anstieg verzeichneten. Leerstände in 1A-Flächen bewegen sich allerdings auf historischem Tiefstand.

Die Leerstandsquoten in den deutschen Immobilienhochburgen haben bis auf zwei Städte zugelegt. Der über die Big 7 gemittelte Wert liegt mit 3,9 Prozent aber deutlich niedriger als der europäische Durchschnitt. Am stärksten hat das Angebot kurzfristig verfügbaren Flächenvolumens in Berlin zugelegt, plus 19 Prozent auf eine Quote von 3,4 Prozent, ebenfalls deutlich über dem Big 7 – Schnitt liegt München mit einem Plus des Leerstandsvolumens von 8 Prozent auf eine Quote von 3,8 Prozent. Bis Jahresende wird es für die deutschen Big 7 einen moderaten Anstieg der Leerstände auf 4,5 Prozent im Schnitt geben.

Auch für Europa insgesamt wird der Anstieg eher moderat ausfallen, bleibt es bei der „7“ vor dem Komma. JLL geht davon aus, dass 2021 7,7 Prozent erreicht werden, zurückzuführen auf ein großes Neubauvolumen und auf einen zunehmenden Anteil verfügbarer Untermietflächen. Unternehmen werden versuchen, ihre Liquidität durch solche Untervermietungen zu verbessern.

Die Projektentwicklungs-Pipeline nimmt europaweit zu. Im ersten Quartal 2021 wurden rund 1,5 Mio. m² fertiggestellt. Dies war der höchste Stand seit dem ersten Quartal 2008. Auf Moskau (309.000 m²), Paris (293.000 m²) und Warschau (156.000 m²) entfiel der größte Anteil der neu fertiggestellten Flächen. Weitere 6,4 Mio. m² Bürofläche werden voraussichtlich bis Ende des Jahres auf den Markt kommen. Dies würde die Fertigstellungen von 2021 auf ca. 7,8 Mio. m² anwachsen lassen, auf annähernd zwei Drittel über dem Niveau von 2020. Ein hoher Anteil ist allerdings bereits vorvermietet.

* Der Index umfasst 24 Städte: Amsterdam, Barcelona, Berlin, Brüssel, Budapest, Den Haag, Dublin, Düsseldorf, Edinburgh, Frankfurt, Hamburg, London, Luxemburg, Lyon, Madrid, Mailand, Moskau, München, Paris, Prag, Rotterdam, Stockholm, Utrecht und Warschau.

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Dorothea Koch, Tel. +49 (0)69 2003 1007, dorothea.koch@eu.jll.com

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Dött/Kießling: Mehr Sekundärrohstoffe für Baumaterialien nutzen

20.04.2021 – 09:59

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Dött/Kießling: Mehr Sekundärrohstoffe für Baumaterialien nutzen


















Berlin (ots)

Kräftige Preissteigerung bei Baustoffen verdeutlicht Handlungsdruck

Die Preise für Baumaterialien steigen stark an. Dazu erklären die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött, und der zuständige Berichterstatter Michael Kießling:

Marie-Luise Dött: „Unsere Forderung, Stoffkreisläufe konsequent zu schließen und in allen Bereichen der Wirtschaft mehr recycelte Materialien zu verwenden, gewinnt angesichts der aktuell hohen globalen Nachfrage nach Baumaterialen an Bedeutung. Die weltweit wachsende Bauproduktion und die damit verbundene Steigerung der Preise können wir vor allem mit umfassendem Recycling kompensieren. Dazu müssen wir Barrieren abbauen. Die derzeit in der Abstimmung befindliche Mantelverordnung, die unter anderem den Wiedereinsatz von Bauabfällen regelt, ist hierfür ein wichtiges Element. Die Verhandlungen sollten deshalb zügig abgeschlossen werden, damit die Verordnung endlich in Kraft treten kann und die Wiedernutzung wichtiger Materialen für den Baubereich ermöglicht wird.“

Michael Kießling: „Die Preissteigerung bei Primärbaustoffen verdeutlicht, wie wichtig die Nutzung von Recyclingmaterialien ist. Damit kann sich Deutschland als rohstoffarmes Land aus der Lieferabhängigkeit lösen, der Preisentwicklung auf dem Bau entgegenwirken und im Sinne der Kreislaufwirtschaft einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten. Was uns jedoch ärgert, ist die Forderung nach einem höheren Einsatz recycelter Baustoffe auf der einen Seite und der Verschärfung von Grenzwerten für den Einsatz eben dieser auf der anderen Seite. Es kann keine Baustoffe ohne Schadstoffe geben – nicht einmal die Natur kennt solche schadstofffreien Materialien. Diesen Zielkonflikt müssen wir aufheben.“

Hintergrund:

Seit dem vierten Quartal 2020 sind die Preise für Baustoffe stark gestiegen. So erhöhten sich laut Zentralverband des Deutschen Baugewerbes die Preise für Betonstahl um 30 Prozent, für Mineralölerzeugnisse um 15 Prozent und für Holz um 15 bis 20 Prozent im Vergleich zu September 2020.

Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU – Bundestagsfraktion, übermittelt

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Auf den europäischen Büromärkten legen Mietpreise (noch leicht) und Angebot (deutlich) zu

20.04.2021 – 09:53

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Auf den europäischen Büromärkten legen Mietpreise (noch leicht) und Angebot (deutlich) zu


















Frankfurt (ots)

-  Der europäische Mietpreis-Index von JLL steigt im ersten Quartal 2021 gegenüber dem Vorquartal um 0,2 Prozent - Anstieg im Jahresvergleich um 1,0 Prozent ist die niedrigste Wachstumsrate seit 2014. 
-  Mit ca. 2,1 Mio. m² liegt der europäische Büroflächenumsatz um 11 Prozent unter dem Vorjahresvolumen. 
-  Europäische Leerstandsquote auf 7,1 Prozent gestiegen - Mit 1,5 Mio. m² Fertigstellungsvolumen im ersten Quartal höchster Stand seit Ende März 2008.  

Der Verlauf der Pandemie bleibt die wichtigste Determinante für die Wirtschaftsleistung und die Immobilienmarkt-Performance. Eine zweite / dritte Welle hat europaweit erneut zu Reisebeschränkungen, Einschränkungen und Unsicherheiten bei den Unternehmen geführt mit weiteren Abschwächungen der Wirtschaftsleistungen in den ersten drei Monaten. Das sorgte für eine weitere Verschiebung der Erholungsphase. Versorgungsengpässe bei der Lieferung der Impfstoffe, unzureichende Vorbereitung, unerwartete Nebenwirkungen verzögern geplante Impfkampagnen. Um die Wirtschaft in vielen Bereichen zu stützen, bleiben Finanzhilfe und steuerliche Entlastungsprogramme weitgehend bestehen. Die Hoffnung auf eine deutlich bessere zweite Jahreshälfte wird v.a. getragen von den Aussichten auf schnellere Impfungen weltweit und damit einer Aufhebung der Beschränkungen.

JLL Spitzenmietpreis-Index noch leicht im Plus – immer mehr Nutzer profitieren von Incentives

Der gewichtete europäische nominale Spitzen-Mietpreisindex von JLL* legte im ersten Quartal 2021 gegenüber dem Vorquartal um 0,2 Prozent zu. Diese solide Performance unter den außergewöhnlichen Marktbedingungen der Pandemie wurde u.a. ermöglicht durch den Mangel an verfügbarem Angebot von 1A-Flächen bei starker Nachfrage in diesem Segment. Allerdings: Der Anstieg im Jahresvergleich um 1,0 Prozent ist die niedrigste Wachstumsrate seit 2014. Der Fünf- und Zehnjahresschnitt lag bei 3,7 bzw. 2,5 Prozent.

Nur in einigen wenigen Städten dürfte 2021 ein niedriger einstelliger Rückgang der nominalen Spitzenmiete zu Buche schlagen. Mit dem weiter anhaltenden Fokus auf qualitativ hochwertige Flächen werden deutlichere Einbußen bei schlechter ausgestatteten Objekten außerhalb der sehr guten Lagen erwartet.

Mietzuwächse im Spitzensegment im ersten Quartal wurden in lediglich zwei der 24 Index-Städte verzeichnet: in Luxemburg (+ 2,0% gegenüber dem Vorquartal) und Paris (+ 1,2%). In Paris stiegen die Nominalmieten zum vierten Mal in Folge und liegen derzeit bei 930 Euro/m²/Jahr. Vorwiegend Finanz- und Beratungsunternehmen unterzeichneten Verträge mit solchen Vertragsmieten. Dabei liegt die Verfügbarkeit von erstklassigen 1-A-Flächen auf einem Allzeittief.

In keinem Markt war ein Rückgang der Spitzenmieten zu verzeichnen. In einigen europäischen Städten wurden allerdings Büroflächen von Untermietern zu Mietpreisen bezogen, die deutlich unter Marktniveau liegen. Während die Durchschnittsmieten dadurch weiter unter Druck gesetzt werden, wurde das Spitzensegment vor allem in Projektentwicklungen bislang nicht stark beeinträchtigt.

Beim Blick auf die deutsche Big 7 (Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln, München, Stuttgart) zeigen Hamburg mit 6,9 Prozent und die schwäbische Metropole mit einem Plus von 4,1 Prozent die stärksten Steigerungen im 12-Monatsvergleich. Berlin kommt auf 2,7 Prozent. Im weiteren Jahresverlauf erwartet JLL nur noch für Berlin ein Wachstum von 2,6 Prozent, alle anderen Märkte bleiben voraussichtlich stabil bei ihren aktuellen Werten. Die große Mietpreis-Dynamik wird in den deutschen Immobilienhochburgen auch 2022 nicht erwartet, dagegen sprechen die Schwere der aktuellen Krise und die länger als von vielen erwartete andauernde Erholungsphase.

Die Unternehmen müssen in kleinen und vor allem wohlüberlegten Schritten denken, zu einschneidend sind die künftigen Veränderungsprozesse in Bezug auf Remote Working, Bürobelegungsquoten oder Flächenausstattungen.

Der Blick auf den Index für die effektive Netto-Spitzenmiete ist gegenüber dem Vorquartal unverändert geblieben. Zum zweiten Mal in Folge zeigt sich damit für den Jahresvergleich ein Rückgang: 0,9 Prozent sind es im aktuellen Zeitraum (Q1 2021/Q1 2020). 14 Indexstädte weisen gegenüber dem ersten Quartal 2020 eine Verminderung der effektiven Netto-Spitzenmieten auf, darunter Prag (-12,2%) Utrecht (-11,6%), Barcelona (-8,2%), Madrid (-7,9%), Stockholm (-6,8%), Frankfurt (-3,3%) und München (- 0,8 %). In diesen Städten zeigen sich damit mieterfreundlichere Bedingungen. Im Gegensatz dazu blieben sowohl die französische Hauptstadt (+8,1% gegenüber Vorjahr) als auch Hamburg (+ 6,9 % sowohl für Nominal- als auch Netto-Effektivmiete) sehr vermieterfreundliche Märkte.

Für 2021 wird in den meisten Städten eine deutliche Zunahme von Mietanreizen erwartet, da Vermieter versuchen werden, ihre Mieteinnahmen zu sichern, insbesondere bei Pipeline-Projekten für den Zeitraum 2021-2023.

Es wird wieder mehr angemietet

Nach einem verhaltenen Jahresbeginn im Januar waren in den europäischen Büromärkten im Februar und März Anzeichen einer verstärkten Aktivität zu beobachten – vor allem in London und in Deutschland kam es gegen Ende des ersten Quartals zu einem deutlichen Anstieg an Besichtigungen, Vertragsverhandlungen und -abschlüssen. Mittlerweile arbeiten immer mehr Unternehmen an Rahmenbedingungen, wann und unter welchen Bedingungen die Mitarbeiter wieder ins Büro zurückkehren können. Da viele Arbeitnehmer wachsenden Wert auf Gesundheit, Wohlbefinden, Büroausstattung und Erreichbarkeit legen, ist die Nachfrage nach Objekten/Flächen, deren Eigenschaften diesem Bedürfnis nachkommen, am größten.

Die Vermietungsaktivitäten in den 24 Index-Märkten sind auch im ersten Quartal 2021 durch die Unsicherheit im Blick auf eine allgemeine Erholung des Marktes und strukturelle Auswirkungen auf die Büroflächen-Nachfrage belastet. In 13 Märkten gab es einen Rückgang, in 11 einen Anstieg. Allerdings zeigen sich mit einem Umsatz von 2,1 Mio. m² in den ersten drei Monaten 2021 deutlich weniger Einbußen (-11%) als ein Jahr zuvor (-27 %). Im Zehnjahresvergleich (der ersten Quartale) gilt es aber immer noch ein Minus von 20 Prozent zu notieren, wenngleich auch eine deutliche Verbesserung gegenüber den neun Monaten April bis Dezember 2020. In diesem Zeitraum war das Vermietungsvolumen gegenüber dem Zehnjahresschnitt um 40 Prozent zurückgegangen.

Mit zunehmenden Nutzeraktivitäten werden die Anzeichen für veränderte Bedarfe deutlich. Im ersten Quartal 2021 gab es eine Reihe von Abschlüssen, bei denen die Pandemie direkt als entscheidender Faktor dafür genannt wurde, weniger Flächen als vor der Pandemie geplant anzumieten. Gleichzeitig gehen solche Anmietungen einher mit höheren Investitionen im Blick auf die Qualität der Immobilie und ihre Ausstattung.

London verzeichnete mit einem Büroflächenumsatz in den ersten drei Monaten von 120.000 m² das stärkste Quartal seit Beginn der Pandemie, dies auf Basis einer Reihe größerer Deals, vor allem von Rechtsanwaltskanzleien oder von Unternehmen aus dem Finanzsektor.

Während der gesamten Krise zeigten die größten deutschen Märkte im Vergleich zu den meisten europäischen Ländern eine relativ geringe Volatilität, nicht zuletzt auch aufgrund ungewöhnlich vieler Abschlüsse durch Nutzer der Öffentlichen Hand. Insgesamt kamen die Big-7-Märkte auf ein Umsatzvolumen von 715.000 m², ein Ergebnis auf dem Niveau des ersten und bislang letzten weitgehend coronafreien Quartals 2020. Die Nachfragedelle scheint überwunden. Angesichts der zahlreichen in diesem Jahr auslaufenden Mietverträge standen und stehen viele Unternehmen unter einem gewissen Druck, aktiv zu werden. Wenn die Option Mietvertragsverlängerung nicht zum Tragen kommt, ist es am Ende der Umzug in neue Flächen.

Beim Blick auf die einzelnen Märkte kann immerhin in vier der sieben deutschen Hochburgen ein Umsatzplus gegenüber dem ersten Quartal 2020 konstatiert werden. Dieses Plus fällt in Köln mit über 130 Prozent besonders deutlich aus (auf 89.400 m²). Auch in Hamburg (+31 %; 137.000 m²), Frankfurt (+22 %; 82.700 m²) und Berlin (+20 %; 212.700 m²) konnte Wachstum registriert werden. Stuttgart hielt mit vermieteten rund 33.000 m² sein Vorjahresniveau, lediglich München (- 44 %; 103.600 m²) und Düsseldorf (- 52 %; 47.100 m²) mussten weitere deutliche Einbußen hinnehmen. In der bayerischen Landeshauptstadt fehlten in diesem Quartal die sonst so typischen Eigennutzerdeals besonders im Umland.

Bemerkenswerte Umsatz-Ergebnisse wurden auch in Barcelona (+ 101% gegenüber Vorjahr auf 56.000 m²), Luxemburg (+ 92% auf 87.000 m²), Brüssel (+ 50% auf 113.000 m²) und Prag (+ 50% auf 80.000 m²) notiert. Deutliche Umsatzrückgänge gab es gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr bei Dublin (-96% auf 3.750 m²), Amsterdam (-65% auf 30.000 m²), Edinburgh (-44% auf 7.000 m²), Madrid und Paris (jeweils -30% auf 66.000 bzw. 327.000 m²).

JLL geht davon aus, dass sich Stimmung, Büro-Anmietungsvorhaben und auch realisierter Umsatz in den kommenden neun Monaten sukzessive erholen werden. Mit rund 9,5 Mio. m² wird der Umsatz 2021 voraussichtlich um 15 bis 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr zulegen. 2020 war eines der schwächeren Jahre und lag mit 8,2 Mio. m² 31 Prozent unter dem Zehnjahresschnitt.

Büroflächen-Angebot steigt: Leerstandsquote und Fertigstellung legen in fast allen Märkten zu

Die Leerstandsquote in Europa ist im ersten Quartal 2021 um 40 Basispunkte angestiegen, mit 7,1 Prozent ist es der höchste Wert der letzten drei Jahre. Europaweit verzeichneten drei der 24 Indexstädte gegenüber dem Vorquartal einen Rückgang der Leerstände: Budapest (-20 Basispunkte auf 8,9%), Luxemburg (-10 Bps auf 4,0%) und Hamburg (-10 Bps auf 2,9 %).

In 19 Index-Städten stieg der Leerstand, wobei London (+100 Basispunkte auf 7,8%), Utrecht (+90 Bps auf 6,0%), Den Haag (+80 Bps auf 4,8%), Rotterdam (+80 Bps auf 8,7%) und Stockholm ( +70 Bps auf 8,0%) den größten Anstieg verzeichneten. Leerstände in 1A-Flächen bewegen sich allerdings auf historischem Tiefstand.

Die Leerstandsquoten in den deutschen Immobilienhochburgen haben bis auf zwei Städte zugelegt. Der über die Big 7 gemittelte Wert liegt mit 3,9 Prozent aber deutlich niedriger als der europäische Durchschnitt. Am stärksten hat das Angebot kurzfristig verfügbaren Flächenvolumens in Berlin zugelegt, plus 19 Prozent auf eine Quote von 3,4 Prozent, ebenfalls deutlich über dem Big 7 – Schnitt liegt München mit einem Plus des Leerstandsvolumens von 8 Prozent auf eine Quote von 3,8 Prozent. Bis Jahresende wird es für die deutschen Big 7 einen moderaten Anstieg der Leerstände auf 4,5 Prozent im Schnitt geben.

Auch für Europa insgesamt wird der Anstieg eher moderat ausfallen, bleibt es bei der „7“ vor dem Komma. JLL geht davon aus, dass 2021 7,7 Prozent erreicht werden, zurückzuführen auf ein großes Neubauvolumen und auf einen zunehmenden Anteil verfügbarer Untermietflächen. Unternehmen werden versuchen, ihre Liquidität durch solche Untervermietungen zu verbessern.

Die Projektentwicklungs-Pipeline nimmt europaweit zu. Im ersten Quartal 2021 wurden rund 1,5 Mio. m² fertiggestellt. Dies war der höchste Stand seit dem ersten Quartal 2008. Auf Moskau (309.000 m²), Paris (293.000 m²) und Warschau (156.000 m²) entfiel der größte Anteil der neu fertiggestellten Flächen. Weitere 6,4 Mio. m² Bürofläche werden voraussichtlich bis Ende des Jahres auf den Markt kommen. Dies würde die Fertigstellungen von 2021 auf ca. 7,8 Mio. m² anwachsen lassen, auf annähernd zwei Drittel über dem Niveau von 2020. Ein hoher Anteil ist allerdings bereits vorvermietet.

* Der Index umfasst 24 Städte: Amsterdam, Barcelona, Berlin, Brüssel, Budapest, Den Haag, Dublin, Düsseldorf, Edinburgh, Frankfurt, Hamburg, London, Luxemburg, Lyon, Madrid, Mailand, Moskau, München, Paris, Prag, Rotterdam, Stockholm, Utrecht und Warschau.

Pressekontakt:

Dorothea Koch, Tel. +49 (0)69 2003 1007, dorothea.koch@eu.jll.com

Original-Content von: Jones Lang LaSalle SE (JLL), übermittelt

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Photovoltaik Ochtmissen und Wilschenbruch – Elektro Burmester setzt neue Maßstäbe

20.04.2021 – 06:00

Burmester

Photovoltaik Ochtmissen und Wilschenbruch – Elektro Burmester setzt neue Maßstäbe


















Photovoltaik Ochtmissen und Wilschenbruch - Elektro Burmester setzt neue Maßstäbe
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Lüneburg (ots)

Burmester Elektrotechnik offeriert eine enorme Palette an Serviceleistungen der Elektrotechnik an. Das junge Unternehmen von Mike Burmester aus Lüneburg besitzt reichlich Expertise und ein großes Maß an Knowhow.

Insbesondere wenn Sie auf der Recherche nach „Photovoltaik Ochtmissen und Wilschenbruch“ sind, haben Sie mit Burmester Elektrotechnik den perfekten Partner gefunden.

Burmester ist ausgerichtet auf gewöhnliche Elektroinstallationen wie Stromzähler, Steckdosen, Schalter oder Leitungen. Türklingeln und Sprechanlagen werden genauso qualifiziert verbaut und gewartet wie Telefonanalagen. Die dazugehörige Netzwerktechnik ist ebenfalls ein Spezialgebiet von Burmester Elektrotechnik. Die Firma verlegt erfolgreich Glasfaserkabel in Lüneburg und Umgebung. Kunden wertschätzen ausgesprochen die fixen Übertragungsraten ebendieser Technik und die geringe Anfälligkeit für Pannen.

Zu einem absoluten Fachbetrieb hat sich Elektro Burmester in den Sparten Photovoltaik und Photovoltaik Speicher entwickelt und bereits jede Menge Verbraucher in der kompletten Region zufriedengestellt. Die Realisierung von Smart Home Lösungen gehören genauso zum Portfolio wie Lösungen zum Themenbereich E-Mobilität.

Bei der Beleuchtungstechnik setzt Burmester Elektrotechnik brandneue Maßstäbe. Die Firma montiert ausgezeichnete LED-Beleuchtung in Innenräumen oder Büro- und Geschäftsräumen und Gewerbeflächen. Im Außenbereich, einerseits in Privathäusern als auch bei der Straßen- und Parkplatzbeleuchtung, vertrauen Kunden auf die Lösungsvorschläge von Mike Burmester Elektrotechnik.

Nicht nur Firmen- und Betriebsgelände werden sicherheitstechnisch überwacht. Ebenso Privatpersonen erkennen immer mehr die Notwendigkeit, ihr Hab und Gut zu bewachen. Mike Burmester Elektrotechnik hilft in diesem Fall mit Kameraüberwachung und Einbruchmeldeanlagen. Die Anlagen genügen den aktuellsten sicherheitstechnischen Erfordernissen und werden versiert montiert.

Beim Feuerschutz zählt Burmester Elektrotechnik auf moderne Systeme, die auf Wunsch des Kunden von der Firma turnusmäßig gecheckt und in Stand gesetzt werden. Auftraggeber profitieren davon, dass alle Services aus einer Hand kommen. Vervollständigt wird die Leistungspalette von Burmester Elektrotechnik durch die Themenfelder Baustrom und Sonnenbatterie.

Mit dem E-Check bietet Burmester einen interessanten Service für sämtliche Vermieter, Hauverwalter oder Besitzer eines Hauses. Denn bei ebendiesem Check werden Elektroanlagen auf eventuelle Defekte überprüft. Auf diese Weise werden Schwierigkeiten vermieden, bevor sie entstehen. Genau das reduziert Folgekosten und garantiert für ein ausgezeichnetes Gefühl.

Die individuelle und qualifizierte Fachberatung liegt den Angestellten am Herzen. Denn nur so entstehen kundenindividuelle Rundumlösungen zur Zufriedenheit jedweder Involvierten. Ein Dienst nach Maß, Termineinhaltung und die Einhaltung des ausgemachten Kostenrahmens zeichnen die Arbeit des Betriebes aus. Montiert werden einzig qualitativ erstklassige Artikel.

Mehr Auskünfte, auch zum Thema „Photovoltaik Ochtmissen und Wilschenbruch“, erhalten Sie unter http://www.burmester-elektrotechnik.de/

Pressekontakt:

Mike Burmester
Telefon 04131 / 989 98 16
Email info@burmester-elektrotechnik.de

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Wohnen im AlterEntscheidungen deutscher Gerichte zum Thema Senioren und Immobilie

19.04.2021 – 09:00

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Wohnen im Alter
Entscheidungen deutscher Gerichte zum Thema Senioren und Immobilie


















Wohnen im Alter / Entscheidungen deutscher Gerichte zum Thema Senioren und Immobilie
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Berlin (ots)

Wir leben in einer alternden Gesellschaft. Immer öfter stellt sich die Frage, ob und unter welchen Umständen Senioren weiter in ihrer Immobilie wohnen können, wenn sie betreut werden müssen bzw. wenn Umbauten nötig werden, die auch den Bereich des Gemeinschaftseigentums betreffen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige solcher Fälle gesammelt.

Wie ist eigentlich eine Senioren-WG zu bewerten, die sich in einer größeren Eigentumswohnung eingemietet hat und dort von einer ständig anwesenden Pflegekraft betreut wird? Das musste das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Aktenzeichen 73 C 64/18) entscheiden. Die übrigen Eigentümer forderten eine Unterlassung, denn es handle sich hier um eine Nutzung der Immobilie als kommerzielles Altenheim. Doch dem schloss sich der zuständige Richter nicht an. Er ging von einer Wohnnutzung aus, denn die WG weise keinen kommerziellen Pflegeheimcharakter auf.

Die Nachbarschaft zu einem Alten- und Pflegeheim begründet keinen Entschädigungsanspruch. Anwohner hatten sich an den Geräuschen der Heimbewohner gestört und auch daran, dass diese direkt in ihren Garten blicken konnten. Auch der Lieferverkehr war ihnen ein Dorn im Auge. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 14 U 43/06) betonte, es handle sich erstens nicht um eine wesentliche Störung und zweitens sei es ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen, pflegebedürftigen Menschen ein möglichst unbeschränktes Leben zu ermöglichen.

Eine Tochter hatte ihren kranken Vater in dessen Mietwohnung aufopferungsvoll betreut. Nachdem der Mann gestorben war, wollte sie in dessen fast 50 Jahre bestehendes Mietverhältnis eintreten. Doch der Eigentümer wies darauf hin, dass kein gemeinsamer Haushalt geführt worden sei, der eventuell einen solchen Anspruch begründen könne. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 452 C 17000/17) schloss sich dieser Rechtsmeinung an. Zwar habe die Frau immer wieder in der Wohnung des Vaters übernachtet, aber ihre eigene Wohnung trotzdem nicht aufgegeben.

Anders sah es im Falle eines betagten Mieters aus, der jahrelang mit einem als Untermieter gemeldeten Freund zusammengelebt hatte. Als der Hauptmieter starb, gestattete das Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg (Aktenzeichen 7 C 39/17) dem Freund den Eintritt in den Mietvertrag. Es sei unbestritten, dass es sich hier um einen gemeinsamen, auf Dauer angelegten Haushalt gehandelt habe. Ein exklusives Nähe- oder Liebesverhältnis sei dazu nicht erforderlich.

In der Werbung für ein Bauprojekt war die Rede davon, dass die Wohnungen „seniorengerecht“ ausgestattet seien. Doch das sahen die Auftraggeber nach Fertigstellung nicht als gegeben an. So fehlten zum Beispiel die völlige Barrierefreiheit, die Begehbarkeit mit Rollator und Haltegriffe in Bad und Toilette. Nach Überzeugung des Oberlandesgerichts Koblenz (Aktenzeichen 10 U 1504/09) beinhaltet aber der werbemäßige Begriff „seniorengerecht“ das alles nicht automatisch. Vertragsbestandteil sei nur das, was sich eindeutig als Ausstattungsmerkmal ergebe.

Immer wieder spielt es vor Gericht eine Rolle, ob älteren und psychisch oder physisch stark belasteten Mieterinnen und Mietern ein Auszug zuzumuten ist. Das Landgericht Limburg (Aktenzeichen 7 T 116/20) entschied, dass alleine die latente Suizidgefahr eines 70-Jährigen nicht ausreiche, um eine Zwangsvollstreckung auf Räumung vorläufig einzustellen. Es habe eine ausreichend lange Vorbereitungszeit gegeben, um sich (auch mit ärztlicher Betreuung) auf diese gewiss schwierige Lage einzustellen.

Im Falle einer pflegebedürftigen 87-jährigen Mieterin ließ das Amtsgericht Nürnberg (Aktenzeichen 244 C 7495/18) eine Eigenbedarfskündigung und die damit verbundene Räumung der Wohnung nicht gelten. Die betagte Frau lebe seit über einem halben Jahrhundert in der Immobilie und sei in der Nachbarschaft tief verwurzelt. Zudem leide sie an einer Angststörung. In der Gesamtschau müsse man von einer unzumutbaren Härte ausgehen.

Menschen im höheren Alter sind häufig auf die Unterstützung von Familienmitgliedern und auf die professionelle Hilfe eines Pflegedienstes angewiesen. Doch diese Personen müssen auch die Möglichkeit haben, mit Hilfe eines eigenen Schlüssels in die Wohnung zu gelangen, ohne stets die Betreuten um die Türöffnung bitten zu müssen. Ein Vermieter verweigerte allerdings die Übergabe eines zusätzlichen Schlüssels für den Pflegedienst. Das Amtsgericht Gelsenkirchen (Aktenzeichen 210 C 147/13) stellte sich auf die Seite der Mieterin und ordnete die Aushändigung des Schlüssels an.

Wenn ein Handwerker eine Wohnung betreten muss, dann sind auch das Alter der Mieterin sowie deren Ängste und Befürchtungen kein Grund dafür, darauf zu verzichten. Eine 92-jährige Frau wurde vom Amtsgericht München (Aktenzeichen 418 C 18466/18) dazu verurteilt, Handwerkern für Vorarbeiten zu einem Fensteraustausch den Zutritt zu gewähren. Zumal deswegen, weil sie im Vorfeld selbst die undichten Fenster gerügt hatte.

Ein Aufzug kann nicht ohne weiteres stillgelegt werden, wenn er zum Zeitpunkt des Mietvertrages bereits vorhanden und damit Bestandteil der Mietsache war. Eine 82-Jährige, die im vierten Stock des Hauses wohnte, wollte sich nicht damit abfinden, dass ihr plötzlich kein Lift mehr zur Verfügung stand. So sah es auch das Amtsgericht München (Aktenzeichen 425 C 11160/15) und wies den Eigentümer darauf hin, dass er den vom TÜV wegen einer fehlenden Notrufeinrichtung gesperrten Aufzug wieder instandsetzen müsse.

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

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Berlin (ots)

Wir leben in einer alternden Gesellschaft. Immer öfter stellt sich die Frage, ob und unter welchen Umständen Senioren weiter in ihrer Immobilie wohnen können, wenn sie betreut werden müssen bzw. wenn Umbauten nötig werden, die auch den Bereich des Gemeinschaftseigentums betreffen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige solcher Fälle gesammelt.

Wie ist eigentlich eine Senioren-WG zu bewerten, die sich in einer größeren Eigentumswohnung eingemietet hat und dort von einer ständig anwesenden Pflegekraft betreut wird? Das musste das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Aktenzeichen 73 C 64/18) entscheiden. Die übrigen Eigentümer forderten eine Unterlassung, denn es handle sich hier um eine Nutzung der Immobilie als kommerzielles Altenheim. Doch dem schloss sich der zuständige Richter nicht an. Er ging von einer Wohnnutzung aus, denn die WG weise keinen kommerziellen Pflegeheimcharakter auf.

Die Nachbarschaft zu einem Alten- und Pflegeheim begründet keinen Entschädigungsanspruch. Anwohner hatten sich an den Geräuschen der Heimbewohner gestört und auch daran, dass diese direkt in ihren Garten blicken konnten. Auch der Lieferverkehr war ihnen ein Dorn im Auge. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 14 U 43/06) betonte, es handle sich erstens nicht um eine wesentliche Störung und zweitens sei es ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen, pflegebedürftigen Menschen ein möglichst unbeschränktes Leben zu ermöglichen.

Eine Tochter hatte ihren kranken Vater in dessen Mietwohnung aufopferungsvoll betreut. Nachdem der Mann gestorben war, wollte sie in dessen fast 50 Jahre bestehendes Mietverhältnis eintreten. Doch der Eigentümer wies darauf hin, dass kein gemeinsamer Haushalt geführt worden sei, der eventuell einen solchen Anspruch begründen könne. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 452 C 17000/17) schloss sich dieser Rechtsmeinung an. Zwar habe die Frau immer wieder in der Wohnung des Vaters übernachtet, aber ihre eigene Wohnung trotzdem nicht aufgegeben.

Anders sah es im Falle eines betagten Mieters aus, der jahrelang mit einem als Untermieter gemeldeten Freund zusammengelebt hatte. Als der Hauptmieter starb, gestattete das Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg (Aktenzeichen 7 C 39/17) dem Freund den Eintritt in den Mietvertrag. Es sei unbestritten, dass es sich hier um einen gemeinsamen, auf Dauer angelegten Haushalt gehandelt habe. Ein exklusives Nähe- oder Liebesverhältnis sei dazu nicht erforderlich.

In der Werbung für ein Bauprojekt war die Rede davon, dass die Wohnungen „seniorengerecht“ ausgestattet seien. Doch das sahen die Auftraggeber nach Fertigstellung nicht als gegeben an. So fehlten zum Beispiel die völlige Barrierefreiheit, die Begehbarkeit mit Rollator und Haltegriffe in Bad und Toilette. Nach Überzeugung des Oberlandesgerichts Koblenz (Aktenzeichen 10 U 1504/09) beinhaltet aber der werbemäßige Begriff „seniorengerecht“ das alles nicht automatisch. Vertragsbestandteil sei nur das, was sich eindeutig als Ausstattungsmerkmal ergebe.

Immer wieder spielt es vor Gericht eine Rolle, ob älteren und psychisch oder physisch stark belasteten Mieterinnen und Mietern ein Auszug zuzumuten ist. Das Landgericht Limburg (Aktenzeichen 7 T 116/20) entschied, dass alleine die latente Suizidgefahr eines 70-Jährigen nicht ausreiche, um eine Zwangsvollstreckung auf Räumung vorläufig einzustellen. Es habe eine ausreichend lange Vorbereitungszeit gegeben, um sich (auch mit ärztlicher Betreuung) auf diese gewiss schwierige Lage einzustellen.

Im Falle einer pflegebedürftigen 87-jährigen Mieterin ließ das Amtsgericht Nürnberg (Aktenzeichen 244 C 7495/18) eine Eigenbedarfskündigung und die damit verbundene Räumung der Wohnung nicht gelten. Die betagte Frau lebe seit über einem halben Jahrhundert in der Immobilie und sei in der Nachbarschaft tief verwurzelt. Zudem leide sie an einer Angststörung. In der Gesamtschau müsse man von einer unzumutbaren Härte ausgehen.

Menschen im höheren Alter sind häufig auf die Unterstützung von Familienmitgliedern und auf die professionelle Hilfe eines Pflegedienstes angewiesen. Doch diese Personen müssen auch die Möglichkeit haben, mit Hilfe eines eigenen Schlüssels in die Wohnung zu gelangen, ohne stets die Betreuten um die Türöffnung bitten zu müssen. Ein Vermieter verweigerte allerdings die Übergabe eines zusätzlichen Schlüssels für den Pflegedienst. Das Amtsgericht Gelsenkirchen (Aktenzeichen 210 C 147/13) stellte sich auf die Seite der Mieterin und ordnete die Aushändigung des Schlüssels an.

Wenn ein Handwerker eine Wohnung betreten muss, dann sind auch das Alter der Mieterin sowie deren Ängste und Befürchtungen kein Grund dafür, darauf zu verzichten. Eine 92-jährige Frau wurde vom Amtsgericht München (Aktenzeichen 418 C 18466/18) dazu verurteilt, Handwerkern für Vorarbeiten zu einem Fensteraustausch den Zutritt zu gewähren. Zumal deswegen, weil sie im Vorfeld selbst die undichten Fenster gerügt hatte.

Ein Aufzug kann nicht ohne weiteres stillgelegt werden, wenn er zum Zeitpunkt des Mietvertrages bereits vorhanden und damit Bestandteil der Mietsache war. Eine 82-Jährige, die im vierten Stock des Hauses wohnte, wollte sich nicht damit abfinden, dass ihr plötzlich kein Lift mehr zur Verfügung stand. So sah es auch das Amtsgericht München (Aktenzeichen 425 C 11160/15) und wies den Eigentümer darauf hin, dass er den vom TÜV wegen einer fehlenden Notrufeinrichtung gesperrten Aufzug wieder instandsetzen müsse.

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
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Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
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E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

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19.04.2021 – 09:00

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Berlin (ots)

Wir leben in einer alternden Gesellschaft. Immer öfter stellt sich die Frage, ob und unter welchen Umständen Senioren weiter in ihrer Immobilie wohnen können, wenn sie betreut werden müssen bzw. wenn Umbauten nötig werden, die auch den Bereich des Gemeinschaftseigentums betreffen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige solcher Fälle gesammelt.

Wie ist eigentlich eine Senioren-WG zu bewerten, die sich in einer größeren Eigentumswohnung eingemietet hat und dort von einer ständig anwesenden Pflegekraft betreut wird? Das musste das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Aktenzeichen 73 C 64/18) entscheiden. Die übrigen Eigentümer forderten eine Unterlassung, denn es handle sich hier um eine Nutzung der Immobilie als kommerzielles Altenheim. Doch dem schloss sich der zuständige Richter nicht an. Er ging von einer Wohnnutzung aus, denn die WG weise keinen kommerziellen Pflegeheimcharakter auf.

Die Nachbarschaft zu einem Alten- und Pflegeheim begründet keinen Entschädigungsanspruch. Anwohner hatten sich an den Geräuschen der Heimbewohner gestört und auch daran, dass diese direkt in ihren Garten blicken konnten. Auch der Lieferverkehr war ihnen ein Dorn im Auge. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 14 U 43/06) betonte, es handle sich erstens nicht um eine wesentliche Störung und zweitens sei es ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen, pflegebedürftigen Menschen ein möglichst unbeschränktes Leben zu ermöglichen.

Eine Tochter hatte ihren kranken Vater in dessen Mietwohnung aufopferungsvoll betreut. Nachdem der Mann gestorben war, wollte sie in dessen fast 50 Jahre bestehendes Mietverhältnis eintreten. Doch der Eigentümer wies darauf hin, dass kein gemeinsamer Haushalt geführt worden sei, der eventuell einen solchen Anspruch begründen könne. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 452 C 17000/17) schloss sich dieser Rechtsmeinung an. Zwar habe die Frau immer wieder in der Wohnung des Vaters übernachtet, aber ihre eigene Wohnung trotzdem nicht aufgegeben.

Anders sah es im Falle eines betagten Mieters aus, der jahrelang mit einem als Untermieter gemeldeten Freund zusammengelebt hatte. Als der Hauptmieter starb, gestattete das Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg (Aktenzeichen 7 C 39/17) dem Freund den Eintritt in den Mietvertrag. Es sei unbestritten, dass es sich hier um einen gemeinsamen, auf Dauer angelegten Haushalt gehandelt habe. Ein exklusives Nähe- oder Liebesverhältnis sei dazu nicht erforderlich.

In der Werbung für ein Bauprojekt war die Rede davon, dass die Wohnungen „seniorengerecht“ ausgestattet seien. Doch das sahen die Auftraggeber nach Fertigstellung nicht als gegeben an. So fehlten zum Beispiel die völlige Barrierefreiheit, die Begehbarkeit mit Rollator und Haltegriffe in Bad und Toilette. Nach Überzeugung des Oberlandesgerichts Koblenz (Aktenzeichen 10 U 1504/09) beinhaltet aber der werbemäßige Begriff „seniorengerecht“ das alles nicht automatisch. Vertragsbestandteil sei nur das, was sich eindeutig als Ausstattungsmerkmal ergebe.

Immer wieder spielt es vor Gericht eine Rolle, ob älteren und psychisch oder physisch stark belasteten Mieterinnen und Mietern ein Auszug zuzumuten ist. Das Landgericht Limburg (Aktenzeichen 7 T 116/20) entschied, dass alleine die latente Suizidgefahr eines 70-Jährigen nicht ausreiche, um eine Zwangsvollstreckung auf Räumung vorläufig einzustellen. Es habe eine ausreichend lange Vorbereitungszeit gegeben, um sich (auch mit ärztlicher Betreuung) auf diese gewiss schwierige Lage einzustellen.

Im Falle einer pflegebedürftigen 87-jährigen Mieterin ließ das Amtsgericht Nürnberg (Aktenzeichen 244 C 7495/18) eine Eigenbedarfskündigung und die damit verbundene Räumung der Wohnung nicht gelten. Die betagte Frau lebe seit über einem halben Jahrhundert in der Immobilie und sei in der Nachbarschaft tief verwurzelt. Zudem leide sie an einer Angststörung. In der Gesamtschau müsse man von einer unzumutbaren Härte ausgehen.

Menschen im höheren Alter sind häufig auf die Unterstützung von Familienmitgliedern und auf die professionelle Hilfe eines Pflegedienstes angewiesen. Doch diese Personen müssen auch die Möglichkeit haben, mit Hilfe eines eigenen Schlüssels in die Wohnung zu gelangen, ohne stets die Betreuten um die Türöffnung bitten zu müssen. Ein Vermieter verweigerte allerdings die Übergabe eines zusätzlichen Schlüssels für den Pflegedienst. Das Amtsgericht Gelsenkirchen (Aktenzeichen 210 C 147/13) stellte sich auf die Seite der Mieterin und ordnete die Aushändigung des Schlüssels an.

Wenn ein Handwerker eine Wohnung betreten muss, dann sind auch das Alter der Mieterin sowie deren Ängste und Befürchtungen kein Grund dafür, darauf zu verzichten. Eine 92-jährige Frau wurde vom Amtsgericht München (Aktenzeichen 418 C 18466/18) dazu verurteilt, Handwerkern für Vorarbeiten zu einem Fensteraustausch den Zutritt zu gewähren. Zumal deswegen, weil sie im Vorfeld selbst die undichten Fenster gerügt hatte.

Ein Aufzug kann nicht ohne weiteres stillgelegt werden, wenn er zum Zeitpunkt des Mietvertrages bereits vorhanden und damit Bestandteil der Mietsache war. Eine 82-Jährige, die im vierten Stock des Hauses wohnte, wollte sich nicht damit abfinden, dass ihr plötzlich kein Lift mehr zur Verfügung stand. So sah es auch das Amtsgericht München (Aktenzeichen 425 C 11160/15) und wies den Eigentümer darauf hin, dass er den vom TÜV wegen einer fehlenden Notrufeinrichtung gesperrten Aufzug wieder instandsetzen müsse.

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Wohnen im AlterEntscheidungen deutscher Gerichte zum Thema Senioren und Immobilie

19.04.2021 – 09:00

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Wohnen im Alter
Entscheidungen deutscher Gerichte zum Thema Senioren und Immobilie


















Wohnen im Alter / Entscheidungen deutscher Gerichte zum Thema Senioren und Immobilie
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Berlin (ots)

Wir leben in einer alternden Gesellschaft. Immer öfter stellt sich die Frage, ob und unter welchen Umständen Senioren weiter in ihrer Immobilie wohnen können, wenn sie betreut werden müssen bzw. wenn Umbauten nötig werden, die auch den Bereich des Gemeinschaftseigentums betreffen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige solcher Fälle gesammelt.

Wie ist eigentlich eine Senioren-WG zu bewerten, die sich in einer größeren Eigentumswohnung eingemietet hat und dort von einer ständig anwesenden Pflegekraft betreut wird? Das musste das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Aktenzeichen 73 C 64/18) entscheiden. Die übrigen Eigentümer forderten eine Unterlassung, denn es handle sich hier um eine Nutzung der Immobilie als kommerzielles Altenheim. Doch dem schloss sich der zuständige Richter nicht an. Er ging von einer Wohnnutzung aus, denn die WG weise keinen kommerziellen Pflegeheimcharakter auf.

Die Nachbarschaft zu einem Alten- und Pflegeheim begründet keinen Entschädigungsanspruch. Anwohner hatten sich an den Geräuschen der Heimbewohner gestört und auch daran, dass diese direkt in ihren Garten blicken konnten. Auch der Lieferverkehr war ihnen ein Dorn im Auge. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 14 U 43/06) betonte, es handle sich erstens nicht um eine wesentliche Störung und zweitens sei es ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen, pflegebedürftigen Menschen ein möglichst unbeschränktes Leben zu ermöglichen.

Eine Tochter hatte ihren kranken Vater in dessen Mietwohnung aufopferungsvoll betreut. Nachdem der Mann gestorben war, wollte sie in dessen fast 50 Jahre bestehendes Mietverhältnis eintreten. Doch der Eigentümer wies darauf hin, dass kein gemeinsamer Haushalt geführt worden sei, der eventuell einen solchen Anspruch begründen könne. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 452 C 17000/17) schloss sich dieser Rechtsmeinung an. Zwar habe die Frau immer wieder in der Wohnung des Vaters übernachtet, aber ihre eigene Wohnung trotzdem nicht aufgegeben.

Anders sah es im Falle eines betagten Mieters aus, der jahrelang mit einem als Untermieter gemeldeten Freund zusammengelebt hatte. Als der Hauptmieter starb, gestattete das Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg (Aktenzeichen 7 C 39/17) dem Freund den Eintritt in den Mietvertrag. Es sei unbestritten, dass es sich hier um einen gemeinsamen, auf Dauer angelegten Haushalt gehandelt habe. Ein exklusives Nähe- oder Liebesverhältnis sei dazu nicht erforderlich.

In der Werbung für ein Bauprojekt war die Rede davon, dass die Wohnungen „seniorengerecht“ ausgestattet seien. Doch das sahen die Auftraggeber nach Fertigstellung nicht als gegeben an. So fehlten zum Beispiel die völlige Barrierefreiheit, die Begehbarkeit mit Rollator und Haltegriffe in Bad und Toilette. Nach Überzeugung des Oberlandesgerichts Koblenz (Aktenzeichen 10 U 1504/09) beinhaltet aber der werbemäßige Begriff „seniorengerecht“ das alles nicht automatisch. Vertragsbestandteil sei nur das, was sich eindeutig als Ausstattungsmerkmal ergebe.

Immer wieder spielt es vor Gericht eine Rolle, ob älteren und psychisch oder physisch stark belasteten Mieterinnen und Mietern ein Auszug zuzumuten ist. Das Landgericht Limburg (Aktenzeichen 7 T 116/20) entschied, dass alleine die latente Suizidgefahr eines 70-Jährigen nicht ausreiche, um eine Zwangsvollstreckung auf Räumung vorläufig einzustellen. Es habe eine ausreichend lange Vorbereitungszeit gegeben, um sich (auch mit ärztlicher Betreuung) auf diese gewiss schwierige Lage einzustellen.

Im Falle einer pflegebedürftigen 87-jährigen Mieterin ließ das Amtsgericht Nürnberg (Aktenzeichen 244 C 7495/18) eine Eigenbedarfskündigung und die damit verbundene Räumung der Wohnung nicht gelten. Die betagte Frau lebe seit über einem halben Jahrhundert in der Immobilie und sei in der Nachbarschaft tief verwurzelt. Zudem leide sie an einer Angststörung. In der Gesamtschau müsse man von einer unzumutbaren Härte ausgehen.

Menschen im höheren Alter sind häufig auf die Unterstützung von Familienmitgliedern und auf die professionelle Hilfe eines Pflegedienstes angewiesen. Doch diese Personen müssen auch die Möglichkeit haben, mit Hilfe eines eigenen Schlüssels in die Wohnung zu gelangen, ohne stets die Betreuten um die Türöffnung bitten zu müssen. Ein Vermieter verweigerte allerdings die Übergabe eines zusätzlichen Schlüssels für den Pflegedienst. Das Amtsgericht Gelsenkirchen (Aktenzeichen 210 C 147/13) stellte sich auf die Seite der Mieterin und ordnete die Aushändigung des Schlüssels an.

Wenn ein Handwerker eine Wohnung betreten muss, dann sind auch das Alter der Mieterin sowie deren Ängste und Befürchtungen kein Grund dafür, darauf zu verzichten. Eine 92-jährige Frau wurde vom Amtsgericht München (Aktenzeichen 418 C 18466/18) dazu verurteilt, Handwerkern für Vorarbeiten zu einem Fensteraustausch den Zutritt zu gewähren. Zumal deswegen, weil sie im Vorfeld selbst die undichten Fenster gerügt hatte.

Ein Aufzug kann nicht ohne weiteres stillgelegt werden, wenn er zum Zeitpunkt des Mietvertrages bereits vorhanden und damit Bestandteil der Mietsache war. Eine 82-Jährige, die im vierten Stock des Hauses wohnte, wollte sich nicht damit abfinden, dass ihr plötzlich kein Lift mehr zur Verfügung stand. So sah es auch das Amtsgericht München (Aktenzeichen 425 C 11160/15) und wies den Eigentümer darauf hin, dass er den vom TÜV wegen einer fehlenden Notrufeinrichtung gesperrten Aufzug wieder instandsetzen müsse.

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