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Sommer, Sonne, Pflanzen-WonneDrei Tipps für einen wunderbaren Sommer im eigenen Outdoor-Bereich

18.03.2021 – 10:57

Blumenbüro

Sommer, Sonne, Pflanzen-Wonne
Drei Tipps für einen wunderbaren Sommer im eigenen Outdoor-Bereich


















Sommer, Sonne, Pflanzen-Wonne / Drei Tipps für einen wunderbaren Sommer im eigenen Outdoor-Bereich
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Essen (ots)

Im Sommer ist der eigene Garten oder Balkon ein besonderer Genuss. Zarte Blütendüfte und besondere Farben laden in den warmen Monaten zum Verweilen ein. Dafür lässt sich das eigene Grün den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen anpassen: Mittagsgold und Bougainvillien bringen Farbe, Stockrosen unterstützen die Bienenpopulation und mit Sukkulenten wird der Sommer ganz entspannt, denn sie benötigen wenig Aufmerksamkeit.

Let’s get colorful

Die richtige Pflanzenauswahl sorgt auf der Terrasse für farbenfrohe Blüten mit zartem Duft. Der perfekte Begleiter für einen bunten Sommer ist das Mittagsgold. Es blüht den gesamten Sommer über in Weiß, Gelb, Orange, Rot oder Violett und ist robust und genügsam. Die Blüten öffnen sich – wie der Name verrät – mittags mit der Sonne und schließen sich abends. So passt die Pflanze am besten zu Balkonen oder Gärten mit südlicher Ausrichtung. Besonders schöne Arrangements lassen sich mit Color Blocking erzielen: Hellblaue Elemente mit einem orangenen Mittagsgold und rosanen Bouganvillieen setzen aufregende Akzente, die viel gute Laune verbreiten.

Bougainvillieen sorgen in kräftigen Farben von Weiß und Gelborange über Rosa, Pink und Lila bis Blutrot für eine besondere Farbpracht im Outdoorbereich. Dabei zahlt sich gute Pflege aus: Bei der richtigen Zuwendung blüht die Bougainvillie, auch Drillingsblume genannt, in mehreren Schüben den ganzen Sommer über. In Kombination mit weißen Wänden und natürlichen Materialien bringt sie den Charme einer kleinen griechischen Insel in den eigenen Grünbereich. So wird ein Sommer-Urlaub zu Hause zu einem blütenreichen Spektakel.

Let’s bee friends

Bienen sind wichtig für unser Leben, weil sie ein Drittel unserer Lebensmittel-Pflanzen bestäuben. Leider gibt es auch in unseren Breitengraden immer weniger Bienen. Zwei einfache Tipps helfen, das eigene Grün bienenfreundlich zu gestalten und einen kleinen Beitrag zur Erhaltung des Ökosystems zu leisten:

Tipp 1: Jeder noch so kleine Outdoorbereich macht den Unterschied: Eine vielfältige Auswahl an heimischen Pflanzensorten nährt und stärkt die Bienenpopulation. Die Blüten sollten möglichst ungefüllt sein, sodass die für die Bienen so wichtigen Staubblätter zugänglich sind.

Tipp 2: Das ganze Jahr über helfen: Damit die Bienen von März bis November genug Nahrung finden, brauchen sie verschiedene Pflanzensorten, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten blühen.

Besondere Bienenmagneten sind Stockrosen und Schafgarben. Die Pollen der Stockrose sind eine wichtige Nahrungsquelle für Bienen und sehr leicht zugänglich. Schafgarbe hingegen hat zwar weniger Pollen und Nektar, blüht aber länger und verströmt einen besonderen Duft, der die Bienen anlockt. In dezenten Lila- und Rosatönen erfreuen beide Pflanzen Bienen und Bewohner gleichermaßen. Denn diese Kombination verleiht der Terrasse im Handumdrehen eine romantische Bauernhof-Stimmung.

Let’s plant carefee

Wer sich einen perfekten Sommer nicht im Beet oder über Pflanzenkübel gebeugt vorstellt, sondern die freie Zeit lieber zum Entspannen nutzt, braucht Pflanzen, die auch bei Hitze mit wenig Pflege auskommen. Die beste Wahl sind Sukkulenten, zum Beispiel Agaven und Jadebäume. Diese Dickblattgewächse speichern Wasser und müssen deshalb nicht jeden Abend gegossen werden. Ihre einzigartige Wüstenoptik vermittelt das unbeschwerte Gefühl eines Urlaubs in Südafrika. In einem Garten oder Balkon im Industrial Stil ergänzen sich warme Brauntöne von Terrakotta, Holz oder gewolltem Rost mit den dezenten silbrig-grünen Farbtönen der Agave. Helle Dekoelemente präsentieren sie in einem schlichteren Arrangement. Dieses fügt sich perfekt in das Gesamtbild verschiedenster Outdoor-Wohnzimmer ein.

Weitere Inspirationen und Informationen zu Gartenpflanzen gibt es auf https://www.pflanzenfreude.de/.

Abdruck honorarfrei mit Bildquelle „Pflanzenfreude.de“, Beleg erbeten.

Pflanzenfreude.de ist eine Initiative von Blumenbüro Holland, die Konsumenten erleben lässt, dass man sich in der Gesellschaft von Pflanzen einfach wohler fühlt.

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Zucker.Kommunikation GmbH 
Team Pflanzenfreude.de
Torstraße 107, 10119 Berlin
Fon: 030 / 247 587-0, Fax: 030 / 247 587-77
Mail: pflanzen@zucker-kommunikation.de
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Der Sicht und Sonnenschutz, der mitdenkt: Der neue RolloTron DECT – Kompatibel mit der FRITZ!Box

18.03.2021 – 10:15

Rademacher Geräte-Elektronik

Der Sicht und Sonnenschutz, der mitdenkt: Der neue RolloTron DECT – Kompatibel mit der FRITZ!Box


















Der Sicht und Sonnenschutz, der mitdenkt: Der neue RolloTron DECT - Kompatibel mit der FRITZ!Box
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Rhede/Westfalen (ots)

Die elektrischen Gurtwickler RolloTron von Rademacher bewegen seit den 80er Jahren in Millionen deutscher Haushalte die Rollläden auf Knopfdruck. Ein Komfort, der sich für alle Besitzer:innen einer FRITZ!Box jetzt ganz einfach realisieren lässt: Der neue RolloTron DECT von Rademacher lässt sich mit der FRITZ!Box kombinieren und so bequem per FRITZ!Fon, der kostenlosen Smart-Home-App von FRITZ! oder dem FRITZ!-Taster steuern. Das ist besonders für alle interessant, die ihren Rollladen noch immer manuell mit einem mechanischen Gurtwickler hoch- und herunterziehen. Mit der Kombination aus elektrischem Gurtwickler und der FRITZ!Box ist ein automatisierter Sicht- und Sonnenschutz im Handumdrehen eingerichtet – und lästiges Ziehen gehört der Vergangenheit an!

Die FRITZ!Box – Internetrouter und Smart-Home-Zentrale in einem

Die FRITZ!Box ist ein beliebter Internetrouter und mittlerweile auch eine Smart-Home-Zentrale, über die Lampen und Heizungsthermostate smart gesteuert werden können, zum Beispiel per Smartphone oder FRITZ!Fon. Wer ein Smart Home-System nachrüsten möchte, kommt in der Regel nicht um die Investition in eine Smart Home-Zentrale herum, die mit dem heimischen Internetrouter verbunden wird. Sie sorgt für die Übersetzung des WLAN-Signals in die weniger stromintensiven Smart-Home Funkstandards. So kommuniziert der WLAN-Router dann über die Smart Home-Zentrale mit allen installierten Smart Home-Geräten. Als logische Konsequenz hat AVM seinen Internetrouter direkt mit einem Smart-Home-Funkstandard ausgestattet. Damit ist die FRITZ!Box also Internetrouter und Smart Home-Zentrale in einem.

Automatische Schaltzeiten statt manueller Routine

Smart-Home-Fans, die bereits eine FRITZ!Box zuhause haben, können sich mit dem neuen RolloTron DECT jetzt über ein Produkt freuen, das die Anwendungsvielfalt des FRITZ!-Smart-Homes um den Bereich Sicht- und Sonnenschutz erweitert. Mit der FRITZ!Box als Zentrale des Heimnetzes und dem elektrischen Gurtwickler RolloTron DECT genießen Nutzer:innen dieser smarten Kombi automatisierten Sonnenschutz, der ihren persönlichen Routinen folgt. „Die Rollos jeden Tag zu unterschiedlichen Zeiten und in verschiedenen Räumen selbst hoch und herunter zu lassen ist nicht nur schnell vergessen, sondern auch lästig und kräftezehrend“, so Thomas de Vos, Produktmanager bei Rademacher. „Zur automatischen Schaltung von Rollläden ist der RolloTron DECT ideal. So gewinnen Nutzerinnen und Nutzer wertvolle Zeit im Alltag und entscheiden selbst, wann die Sonne Sie wecken darf und wann es abends Zeit ist, Privatsphäre zu schaffen.“

Das Zuhause vor Sonneneinstrahlung schützen – mit Komfort und Leichtigkeit

Gerade in Frühling und Sommer kann die Sonneneinstrahlung sehr kräftig sein und insbesondere Wohnräume mit nach Süden liegenden Fensterflächen heizen sich stark auf. Eine einfache, kostengünstige und energiesparende Lösung ist ein guter Sicht- und Sonnenschutz, der mit Rollläden, Raffstoren oder Jalousien gelingt. Im Gegensatz zu Vorhängen schirmen sie Sonne zuverlässig ab und lassen sich zudem gezielt herunterfahren, sodass sie starke Sonneneinstrahlung verhindern, während gleichzeitig noch genügend Tageslicht den Raum erhellt. Mit wenigen Handgriffen lässt sich ein manueller Gurtwickler gegen den elektrischen Gurtwickler RolloTron DECT austauschen, der in jeden gängigen Gurtkasten passt. Einmal an die FRITZ!Box angemeldet, profitieren Smart-Home-Fans von den umfangreichen Anwendungsmöglichkeiten wie automatisierten Schaltzeiten. Morgens lässt der Rollladen pünktlich um 7 Uhr die ersten Sonnenstrahlen in den Raum und abends sorgt ein geschlossener Rollladen dafür, dass der Serienmarathon ungestört beginnen kann.

Von unterwegs aus schalten und walten

Schaltzeiten ändern oder die Rollläden manuell fahren ist jederzeit von allen Orten der Welt möglich – mit der mobilen FRITZ!-Smart-Home-App bleiben Nutzer:innen flexibel. Sie können jederzeit über das Internet auf Ihre FRITZ!Box zugreifen und die entsprechenden Einstellungen tätigen. Wenn Bewohner:innen einmal nicht zuhause sind, hat die FRITZ!Box als Heimzentrale in Kombination mit dem RolloTron DECT alles im Griff. Durch personalisierte Schaltzeiten fahren die Rollläden auch in Abwesenheit und simulieren so ein bewohntes Haus – eine einfache Methode, um Einbrecher effektiv abzuschrecken. Festgelegte Schaltzeiten sorgen zudem dafür, dass Pflanzen auf der Fensterbank ausreichend Sonne oder Verschattung bekommen, um auch nach dem Urlaub Freude zu bereiten.

Das kann der RolloTron DECT – die Funktionen im Überblick:

-  Einfache Einbindung ins AVM Smart Home (FRITZ!Box). Smarte Bedienung per FRITZ!App Smart Home, Telefone FRITZ!Fon C5 und C6, Funktaster FRITZ!DECT 400 und 440 
-  Universal einsetzbar: für alle gängigen Gurtkästen ab 36 mm Breite 
-  Extra große Bedientasten für eine komfortable manuelle Bedienung 
-  Durch die komfortable Soft-Start- und Soft-Stopp-Funktion arbeitet der Gurtwickler besonders ruhig und materialschonend 
-  Blockiererkennung: Überlastsicherung schützt die Rollläden, wenn sie beispielsweise festgefroren sind 
-  Hinderniserkennung für sichere Bedienung: Bei Erkennung eines Hindernisses stoppt der Rollladen automatisch 
-  Lieblingsposition: Festlegen von individuellen Wunschpositionen der Rollläden, damit beispielsweise auch bei geschlossenen Rollläden noch Luft durch die gekippten Fenster in den Raum gelangen kann 
-  Automatische Schaltzeiten (Zeitautomatik) in Verbindung mit der FRITZ!Box (ab Software-Version FRITZ!OS 7.20)Über die FRITZ!Box ist auch eine Astrofunktion (Sonnenaufgang & Sonnenuntergang) und die Synchronisation mit einem Google-Kalender möglich  

Weitere Informationen:

https://www.rademacher.de/rollladen-sonnenschutz/loesungen/rollotron-dect

Über die RADEMACHER Geräte-Elektronik GmbH

RADEMACHER bietet vielseitige Lösungen: vom automatisierten Sicht- und Sonnenschutz bis hin zum intelligenten Zuhause. Einmal installiert, unterstützen die RADEMACHER Produktlösungen die Bewohnerinnen und Bewohner in ihrem täglichen Leben individuell und sorgen für Komfort, Sicherheit und Energieeffizienz. Das Unternehmen entwickelt und produziert seine Automations- und Smart-Home-Produkte im Münsterland. Für die Planung, Installation und Inbetriebnahme setzt RADEMACHER auf starke Partner aus Handel und Handwerk. Das Produktportfolio umfasst neben dem Smart-Home-System HomePilot die innovativen Gurtwickler RolloTron, RolloTube Rohrmotoren und RolloPort Garagentorantriebe.

RADEMACHER Geräte Elektronik GmbH

Peggy Losen

Buschkamp 7

46414 Rhede/Westfalen

Tel.: 02872 / 933-137

E-Mail: peggy.losen@rademacher.de

www.rademacher.de

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+49 69 4305214-15
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Sommer, Sonne, Pflanzen-WonneDrei Tipps für einen wunderbaren Sommer im eigenen Outdoor-Bereich

18.03.2021 – 10:57

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Essen (ots)

Im Sommer ist der eigene Garten oder Balkon ein besonderer Genuss. Zarte Blütendüfte und besondere Farben laden in den warmen Monaten zum Verweilen ein. Dafür lässt sich das eigene Grün den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen anpassen: Mittagsgold und Bougainvillien bringen Farbe, Stockrosen unterstützen die Bienenpopulation und mit Sukkulenten wird der Sommer ganz entspannt, denn sie benötigen wenig Aufmerksamkeit.

Let’s get colorful

Die richtige Pflanzenauswahl sorgt auf der Terrasse für farbenfrohe Blüten mit zartem Duft. Der perfekte Begleiter für einen bunten Sommer ist das Mittagsgold. Es blüht den gesamten Sommer über in Weiß, Gelb, Orange, Rot oder Violett und ist robust und genügsam. Die Blüten öffnen sich – wie der Name verrät – mittags mit der Sonne und schließen sich abends. So passt die Pflanze am besten zu Balkonen oder Gärten mit südlicher Ausrichtung. Besonders schöne Arrangements lassen sich mit Color Blocking erzielen: Hellblaue Elemente mit einem orangenen Mittagsgold und rosanen Bouganvillieen setzen aufregende Akzente, die viel gute Laune verbreiten.

Bougainvillieen sorgen in kräftigen Farben von Weiß und Gelborange über Rosa, Pink und Lila bis Blutrot für eine besondere Farbpracht im Outdoorbereich. Dabei zahlt sich gute Pflege aus: Bei der richtigen Zuwendung blüht die Bougainvillie, auch Drillingsblume genannt, in mehreren Schüben den ganzen Sommer über. In Kombination mit weißen Wänden und natürlichen Materialien bringt sie den Charme einer kleinen griechischen Insel in den eigenen Grünbereich. So wird ein Sommer-Urlaub zu Hause zu einem blütenreichen Spektakel.

Let’s bee friends

Bienen sind wichtig für unser Leben, weil sie ein Drittel unserer Lebensmittel-Pflanzen bestäuben. Leider gibt es auch in unseren Breitengraden immer weniger Bienen. Zwei einfache Tipps helfen, das eigene Grün bienenfreundlich zu gestalten und einen kleinen Beitrag zur Erhaltung des Ökosystems zu leisten:

Tipp 1: Jeder noch so kleine Outdoorbereich macht den Unterschied: Eine vielfältige Auswahl an heimischen Pflanzensorten nährt und stärkt die Bienenpopulation. Die Blüten sollten möglichst ungefüllt sein, sodass die für die Bienen so wichtigen Staubblätter zugänglich sind.

Tipp 2: Das ganze Jahr über helfen: Damit die Bienen von März bis November genug Nahrung finden, brauchen sie verschiedene Pflanzensorten, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten blühen.

Besondere Bienenmagneten sind Stockrosen und Schafgarben. Die Pollen der Stockrose sind eine wichtige Nahrungsquelle für Bienen und sehr leicht zugänglich. Schafgarbe hingegen hat zwar weniger Pollen und Nektar, blüht aber länger und verströmt einen besonderen Duft, der die Bienen anlockt. In dezenten Lila- und Rosatönen erfreuen beide Pflanzen Bienen und Bewohner gleichermaßen. Denn diese Kombination verleiht der Terrasse im Handumdrehen eine romantische Bauernhof-Stimmung.

Let’s plant carefee

Wer sich einen perfekten Sommer nicht im Beet oder über Pflanzenkübel gebeugt vorstellt, sondern die freie Zeit lieber zum Entspannen nutzt, braucht Pflanzen, die auch bei Hitze mit wenig Pflege auskommen. Die beste Wahl sind Sukkulenten, zum Beispiel Agaven und Jadebäume. Diese Dickblattgewächse speichern Wasser und müssen deshalb nicht jeden Abend gegossen werden. Ihre einzigartige Wüstenoptik vermittelt das unbeschwerte Gefühl eines Urlaubs in Südafrika. In einem Garten oder Balkon im Industrial Stil ergänzen sich warme Brauntöne von Terrakotta, Holz oder gewolltem Rost mit den dezenten silbrig-grünen Farbtönen der Agave. Helle Dekoelemente präsentieren sie in einem schlichteren Arrangement. Dieses fügt sich perfekt in das Gesamtbild verschiedenster Outdoor-Wohnzimmer ein.

Weitere Inspirationen und Informationen zu Gartenpflanzen gibt es auf https://www.pflanzenfreude.de/.

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Pflanzenfreude.de ist eine Initiative von Blumenbüro Holland, die Konsumenten erleben lässt, dass man sich in der Gesellschaft von Pflanzen einfach wohler fühlt.

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Nachhaltig wohnenGerichte müssen sich immer wieder mit diesem Fragenkomplex beschäftigen

15.03.2021 – 09:00

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Nachhaltig wohnen
Gerichte müssen sich immer wieder mit diesem Fragenkomplex beschäftigen


















Nachhaltig wohnen / Gerichte müssen sich immer wieder mit diesem Fragenkomplex beschäftigen
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Berlin (ots)

Längst ist es in der Breite der Gesellschaft angekommen, dass auf der Welt zu viele Ressourcen verschwendet werden und fast jeder Mensch etwas dagegen unternehmen kann. Das gilt auch für Bauträger, Wohnungseigentümer und Mieter. Doch manchmal steht der Wert Nachhaltigkeit gegen andere Werte. Das Recht auf Eigentum, der Denkmalschutz und vieles andere kann davon betroffen sein. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige Urteile zu diesem Themenkomplex vor.

Allmählich gewöhnen wir uns an die Ladesäulen für Elektrofahrzeuge im Straßenbild. Diese Parkplätze dürfen von anderen Verkehrsteilnehmern nicht belegt werden – aber auch nicht immer von Besitzern von E-Autos. Grundsätzlich gilt: Es muss ein Ladevorgang stattfinden, während man sein Fahrzeug dort abstellt. Der Besitzer eines Elektrofahrzeuges in Berlin hatte sein Gefährt an einer Ladesäule in einer Privatstraße abgestellt, ohne die Energiequelle anzuzapfen. Der PKW wurde gegen eine Gebühr von 150 Euro abgeschleppt. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Aktenzeichen 227 C 76/16) hielt das für angemessen.

Luftwärmepumpen genießen aus Sicht des Umweltschutzes einen guten Ruf. Doch trotzdem rechtfertigt ihre Installation es nicht, gegen andere bestehende Rechtsvorschriften zu verstoßen. So stritten zwei Nachbarn über die Lärmbelästigung durch eine Luftwärmepumpe. Der Kläger bemängelte, dass das Gerät in lediglich zwei Metern Entfernung zur Grundstücksgrenze angebracht sei und somit die vorgeschriebenen Abstandsregelungen verletze. Das Oberlandesgericht Nürnberg (Aktenzeichen 14 U 2612/15) ging von einer Gefährdung des nachbarschaftlichen Friedens aus und ordnete eine Entfernung der Pumpe an.

Die energetische Sanierung einer Immobilie verursacht einen gewissen Aufwand. Gelegentlich müssen sogar die Mieter für eine bestimmte Zeit ausziehen, um die Arbeiten zu ermöglichen. Ein Eigentümer plante eine umfangreiche Instandsetzung (unter anderem mit Wärmedämmung) und teilte dem Mieter mit, er könne deswegen seine Wohnung über zwölf Monate hinweg nicht nutzen. Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 65 S 301/15) sah darin eine nicht hinnehmbare Härte und entschied, der Mieter müsse solch einen langen Auszug nicht dulden. Zwingende Gründe für eine solch ausufernde Sanierung seien nicht erkennbar gewesen.

Manch eine gut gemeinte Maßnahme, die der Nachhaltigkeit dienen soll, hat unerwünschte Nebenwirkungen. So hatte ein Vermieter auf dem Dach eines Mehrparteienhauses eine Solaranlage installieren lassen. Der direkt unter dem Dach wohnende Mieter beklagte sich, dass diese Art der Anlage Tauben angelockt habe, indem sie ihnen Nistmöglichkeiten und Schutz vor Feinden biete. Nun sei unter anderem sein Balkon durch die Tiere stark verkotet worden. Das Amtsgericht Augsburg (Aktenzeichen 17 C 4796/15) verurteilte den Hauseigentümer dazu, geeignete Maßnahmen gegen die Taubenplage einzuleiten.

Wer sich eine Photovoltaikanlage zulegt, der sollte bedenken, dass diese auch unerwünschte Blendwirkungen entfalten kann. Nachbarn müssen es nach Einschätzung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen I-9 U 35/17) nicht hinnehmen, dass sie auf ihrem eigenen Grundstück durch reflektiertes Sonnenlicht gestört werden. Im konkreten Fall war das nach Meinung eines Sachverständigen an 130 Tagen im Jahr mit jeweils bis zu zwei Stunden der Fall. Das sei eindeutig zu viel, befanden die Richter.

Es wird von vielen Menschen als natürlich und wohltuend empfunden, wenn sie im öffentlichen Raum plätscherndes Wasser hören – zum Beispiel von Flüssen, Bächen und Brunnen. Allerdings kann man als Nachbar auch davon genervt sein. So erging es Anwohnern eines innerstädtischen Platzes, die sich juristisch gegen die Lärmimmissionen eines Brunnens wehrten. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Aktenzeichen 10 S 1878/16) konnte jedoch keine schädlichen Auswirkungen des plätschernden Wassers erkennen. Diese Geräusche seien sozial adäquat.

Immer wieder kollidieren die Vorschriften des Denkmalschutzes mit der Idee der nachhaltigen Energiegewinnung. So war in Rheinland-Pfalz die Errichtung zweier Windenergieanlagen in der Nähe bekannter Burgen geplant. Das Verwaltungsgericht Koblenz (Aktenzeichen 4 K 652/15) musste diesen Konflikt lösen. Es gab der kulturellen Bedeutung der Gebäude den Vorrang. Die Burgen seien landschaftsprägend und würden durch die Dominanz der Windräder ihre visuelle Anziehungskraft verlieren, hieß es im Urteil.

Und wie sieht es mit der Errichtung von Photovoltaikanlagen in einer mittelalterlich geprägten Altstadt aus? Auch hier kann es für Bauherren schwierig werden, wie eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 2 N 68.14) belegt. Die Richter stellten fest, dass das in Frage stehende Gebäude mit seiner auffallenden Fassade viele Blicke von Passanten auf sich ziehe und Veränderungen am Dach dort besonders auffallend wären. Dass der Hausbesitzer erneuerbare Energien erzielen wolle und dafür sogar staatliche Unterstützung erfahre, verdeutliche zwar einen Zielkonflikt, schalte aber den Denkmalschutz nicht aus.

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
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Nachhaltig wohnenGerichte müssen sich immer wieder mit diesem Fragenkomplex beschäftigen

15.03.2021 – 09:00

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Nachhaltig wohnen
Gerichte müssen sich immer wieder mit diesem Fragenkomplex beschäftigen


















Nachhaltig wohnen / Gerichte müssen sich immer wieder mit diesem Fragenkomplex beschäftigen
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Berlin (ots)

Längst ist es in der Breite der Gesellschaft angekommen, dass auf der Welt zu viele Ressourcen verschwendet werden und fast jeder Mensch etwas dagegen unternehmen kann. Das gilt auch für Bauträger, Wohnungseigentümer und Mieter. Doch manchmal steht der Wert Nachhaltigkeit gegen andere Werte. Das Recht auf Eigentum, der Denkmalschutz und vieles andere kann davon betroffen sein. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige Urteile zu diesem Themenkomplex vor.

Allmählich gewöhnen wir uns an die Ladesäulen für Elektrofahrzeuge im Straßenbild. Diese Parkplätze dürfen von anderen Verkehrsteilnehmern nicht belegt werden – aber auch nicht immer von Besitzern von E-Autos. Grundsätzlich gilt: Es muss ein Ladevorgang stattfinden, während man sein Fahrzeug dort abstellt. Der Besitzer eines Elektrofahrzeuges in Berlin hatte sein Gefährt an einer Ladesäule in einer Privatstraße abgestellt, ohne die Energiequelle anzuzapfen. Der PKW wurde gegen eine Gebühr von 150 Euro abgeschleppt. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Aktenzeichen 227 C 76/16) hielt das für angemessen.

Luftwärmepumpen genießen aus Sicht des Umweltschutzes einen guten Ruf. Doch trotzdem rechtfertigt ihre Installation es nicht, gegen andere bestehende Rechtsvorschriften zu verstoßen. So stritten zwei Nachbarn über die Lärmbelästigung durch eine Luftwärmepumpe. Der Kläger bemängelte, dass das Gerät in lediglich zwei Metern Entfernung zur Grundstücksgrenze angebracht sei und somit die vorgeschriebenen Abstandsregelungen verletze. Das Oberlandesgericht Nürnberg (Aktenzeichen 14 U 2612/15) ging von einer Gefährdung des nachbarschaftlichen Friedens aus und ordnete eine Entfernung der Pumpe an.

Die energetische Sanierung einer Immobilie verursacht einen gewissen Aufwand. Gelegentlich müssen sogar die Mieter für eine bestimmte Zeit ausziehen, um die Arbeiten zu ermöglichen. Ein Eigentümer plante eine umfangreiche Instandsetzung (unter anderem mit Wärmedämmung) und teilte dem Mieter mit, er könne deswegen seine Wohnung über zwölf Monate hinweg nicht nutzen. Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 65 S 301/15) sah darin eine nicht hinnehmbare Härte und entschied, der Mieter müsse solch einen langen Auszug nicht dulden. Zwingende Gründe für eine solch ausufernde Sanierung seien nicht erkennbar gewesen.

Manch eine gut gemeinte Maßnahme, die der Nachhaltigkeit dienen soll, hat unerwünschte Nebenwirkungen. So hatte ein Vermieter auf dem Dach eines Mehrparteienhauses eine Solaranlage installieren lassen. Der direkt unter dem Dach wohnende Mieter beklagte sich, dass diese Art der Anlage Tauben angelockt habe, indem sie ihnen Nistmöglichkeiten und Schutz vor Feinden biete. Nun sei unter anderem sein Balkon durch die Tiere stark verkotet worden. Das Amtsgericht Augsburg (Aktenzeichen 17 C 4796/15) verurteilte den Hauseigentümer dazu, geeignete Maßnahmen gegen die Taubenplage einzuleiten.

Wer sich eine Photovoltaikanlage zulegt, der sollte bedenken, dass diese auch unerwünschte Blendwirkungen entfalten kann. Nachbarn müssen es nach Einschätzung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen I-9 U 35/17) nicht hinnehmen, dass sie auf ihrem eigenen Grundstück durch reflektiertes Sonnenlicht gestört werden. Im konkreten Fall war das nach Meinung eines Sachverständigen an 130 Tagen im Jahr mit jeweils bis zu zwei Stunden der Fall. Das sei eindeutig zu viel, befanden die Richter.

Es wird von vielen Menschen als natürlich und wohltuend empfunden, wenn sie im öffentlichen Raum plätscherndes Wasser hören – zum Beispiel von Flüssen, Bächen und Brunnen. Allerdings kann man als Nachbar auch davon genervt sein. So erging es Anwohnern eines innerstädtischen Platzes, die sich juristisch gegen die Lärmimmissionen eines Brunnens wehrten. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Aktenzeichen 10 S 1878/16) konnte jedoch keine schädlichen Auswirkungen des plätschernden Wassers erkennen. Diese Geräusche seien sozial adäquat.

Immer wieder kollidieren die Vorschriften des Denkmalschutzes mit der Idee der nachhaltigen Energiegewinnung. So war in Rheinland-Pfalz die Errichtung zweier Windenergieanlagen in der Nähe bekannter Burgen geplant. Das Verwaltungsgericht Koblenz (Aktenzeichen 4 K 652/15) musste diesen Konflikt lösen. Es gab der kulturellen Bedeutung der Gebäude den Vorrang. Die Burgen seien landschaftsprägend und würden durch die Dominanz der Windräder ihre visuelle Anziehungskraft verlieren, hieß es im Urteil.

Und wie sieht es mit der Errichtung von Photovoltaikanlagen in einer mittelalterlich geprägten Altstadt aus? Auch hier kann es für Bauherren schwierig werden, wie eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 2 N 68.14) belegt. Die Richter stellten fest, dass das in Frage stehende Gebäude mit seiner auffallenden Fassade viele Blicke von Passanten auf sich ziehe und Veränderungen am Dach dort besonders auffallend wären. Dass der Hausbesitzer erneuerbare Energien erzielen wolle und dafür sogar staatliche Unterstützung erfahre, verdeutliche zwar einen Zielkonflikt, schalte aber den Denkmalschutz nicht aus.

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Dr. Ivonn Kappel
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Nachhaltig wohnenGerichte müssen sich immer wieder mit diesem Fragenkomplex beschäftigen

15.03.2021 – 09:00

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Gerichte müssen sich immer wieder mit diesem Fragenkomplex beschäftigen


















Nachhaltig wohnen / Gerichte müssen sich immer wieder mit diesem Fragenkomplex beschäftigen
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Berlin (ots)

Längst ist es in der Breite der Gesellschaft angekommen, dass auf der Welt zu viele Ressourcen verschwendet werden und fast jeder Mensch etwas dagegen unternehmen kann. Das gilt auch für Bauträger, Wohnungseigentümer und Mieter. Doch manchmal steht der Wert Nachhaltigkeit gegen andere Werte. Das Recht auf Eigentum, der Denkmalschutz und vieles andere kann davon betroffen sein. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige Urteile zu diesem Themenkomplex vor.

Allmählich gewöhnen wir uns an die Ladesäulen für Elektrofahrzeuge im Straßenbild. Diese Parkplätze dürfen von anderen Verkehrsteilnehmern nicht belegt werden – aber auch nicht immer von Besitzern von E-Autos. Grundsätzlich gilt: Es muss ein Ladevorgang stattfinden, während man sein Fahrzeug dort abstellt. Der Besitzer eines Elektrofahrzeuges in Berlin hatte sein Gefährt an einer Ladesäule in einer Privatstraße abgestellt, ohne die Energiequelle anzuzapfen. Der PKW wurde gegen eine Gebühr von 150 Euro abgeschleppt. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Aktenzeichen 227 C 76/16) hielt das für angemessen.

Luftwärmepumpen genießen aus Sicht des Umweltschutzes einen guten Ruf. Doch trotzdem rechtfertigt ihre Installation es nicht, gegen andere bestehende Rechtsvorschriften zu verstoßen. So stritten zwei Nachbarn über die Lärmbelästigung durch eine Luftwärmepumpe. Der Kläger bemängelte, dass das Gerät in lediglich zwei Metern Entfernung zur Grundstücksgrenze angebracht sei und somit die vorgeschriebenen Abstandsregelungen verletze. Das Oberlandesgericht Nürnberg (Aktenzeichen 14 U 2612/15) ging von einer Gefährdung des nachbarschaftlichen Friedens aus und ordnete eine Entfernung der Pumpe an.

Die energetische Sanierung einer Immobilie verursacht einen gewissen Aufwand. Gelegentlich müssen sogar die Mieter für eine bestimmte Zeit ausziehen, um die Arbeiten zu ermöglichen. Ein Eigentümer plante eine umfangreiche Instandsetzung (unter anderem mit Wärmedämmung) und teilte dem Mieter mit, er könne deswegen seine Wohnung über zwölf Monate hinweg nicht nutzen. Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 65 S 301/15) sah darin eine nicht hinnehmbare Härte und entschied, der Mieter müsse solch einen langen Auszug nicht dulden. Zwingende Gründe für eine solch ausufernde Sanierung seien nicht erkennbar gewesen.

Manch eine gut gemeinte Maßnahme, die der Nachhaltigkeit dienen soll, hat unerwünschte Nebenwirkungen. So hatte ein Vermieter auf dem Dach eines Mehrparteienhauses eine Solaranlage installieren lassen. Der direkt unter dem Dach wohnende Mieter beklagte sich, dass diese Art der Anlage Tauben angelockt habe, indem sie ihnen Nistmöglichkeiten und Schutz vor Feinden biete. Nun sei unter anderem sein Balkon durch die Tiere stark verkotet worden. Das Amtsgericht Augsburg (Aktenzeichen 17 C 4796/15) verurteilte den Hauseigentümer dazu, geeignete Maßnahmen gegen die Taubenplage einzuleiten.

Wer sich eine Photovoltaikanlage zulegt, der sollte bedenken, dass diese auch unerwünschte Blendwirkungen entfalten kann. Nachbarn müssen es nach Einschätzung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen I-9 U 35/17) nicht hinnehmen, dass sie auf ihrem eigenen Grundstück durch reflektiertes Sonnenlicht gestört werden. Im konkreten Fall war das nach Meinung eines Sachverständigen an 130 Tagen im Jahr mit jeweils bis zu zwei Stunden der Fall. Das sei eindeutig zu viel, befanden die Richter.

Es wird von vielen Menschen als natürlich und wohltuend empfunden, wenn sie im öffentlichen Raum plätscherndes Wasser hören – zum Beispiel von Flüssen, Bächen und Brunnen. Allerdings kann man als Nachbar auch davon genervt sein. So erging es Anwohnern eines innerstädtischen Platzes, die sich juristisch gegen die Lärmimmissionen eines Brunnens wehrten. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Aktenzeichen 10 S 1878/16) konnte jedoch keine schädlichen Auswirkungen des plätschernden Wassers erkennen. Diese Geräusche seien sozial adäquat.

Immer wieder kollidieren die Vorschriften des Denkmalschutzes mit der Idee der nachhaltigen Energiegewinnung. So war in Rheinland-Pfalz die Errichtung zweier Windenergieanlagen in der Nähe bekannter Burgen geplant. Das Verwaltungsgericht Koblenz (Aktenzeichen 4 K 652/15) musste diesen Konflikt lösen. Es gab der kulturellen Bedeutung der Gebäude den Vorrang. Die Burgen seien landschaftsprägend und würden durch die Dominanz der Windräder ihre visuelle Anziehungskraft verlieren, hieß es im Urteil.

Und wie sieht es mit der Errichtung von Photovoltaikanlagen in einer mittelalterlich geprägten Altstadt aus? Auch hier kann es für Bauherren schwierig werden, wie eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 2 N 68.14) belegt. Die Richter stellten fest, dass das in Frage stehende Gebäude mit seiner auffallenden Fassade viele Blicke von Passanten auf sich ziehe und Veränderungen am Dach dort besonders auffallend wären. Dass der Hausbesitzer erneuerbare Energien erzielen wolle und dafür sogar staatliche Unterstützung erfahre, verdeutliche zwar einen Zielkonflikt, schalte aber den Denkmalschutz nicht aus.

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Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
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Nachhaltig wohnenGerichte müssen sich immer wieder mit diesem Fragenkomplex beschäftigen

15.03.2021 – 09:00

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Nachhaltig wohnen
Gerichte müssen sich immer wieder mit diesem Fragenkomplex beschäftigen


















Nachhaltig wohnen / Gerichte müssen sich immer wieder mit diesem Fragenkomplex beschäftigen
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Berlin (ots)

Längst ist es in der Breite der Gesellschaft angekommen, dass auf der Welt zu viele Ressourcen verschwendet werden und fast jeder Mensch etwas dagegen unternehmen kann. Das gilt auch für Bauträger, Wohnungseigentümer und Mieter. Doch manchmal steht der Wert Nachhaltigkeit gegen andere Werte. Das Recht auf Eigentum, der Denkmalschutz und vieles andere kann davon betroffen sein. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige Urteile zu diesem Themenkomplex vor.

Allmählich gewöhnen wir uns an die Ladesäulen für Elektrofahrzeuge im Straßenbild. Diese Parkplätze dürfen von anderen Verkehrsteilnehmern nicht belegt werden – aber auch nicht immer von Besitzern von E-Autos. Grundsätzlich gilt: Es muss ein Ladevorgang stattfinden, während man sein Fahrzeug dort abstellt. Der Besitzer eines Elektrofahrzeuges in Berlin hatte sein Gefährt an einer Ladesäule in einer Privatstraße abgestellt, ohne die Energiequelle anzuzapfen. Der PKW wurde gegen eine Gebühr von 150 Euro abgeschleppt. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Aktenzeichen 227 C 76/16) hielt das für angemessen.

Luftwärmepumpen genießen aus Sicht des Umweltschutzes einen guten Ruf. Doch trotzdem rechtfertigt ihre Installation es nicht, gegen andere bestehende Rechtsvorschriften zu verstoßen. So stritten zwei Nachbarn über die Lärmbelästigung durch eine Luftwärmepumpe. Der Kläger bemängelte, dass das Gerät in lediglich zwei Metern Entfernung zur Grundstücksgrenze angebracht sei und somit die vorgeschriebenen Abstandsregelungen verletze. Das Oberlandesgericht Nürnberg (Aktenzeichen 14 U 2612/15) ging von einer Gefährdung des nachbarschaftlichen Friedens aus und ordnete eine Entfernung der Pumpe an.

Die energetische Sanierung einer Immobilie verursacht einen gewissen Aufwand. Gelegentlich müssen sogar die Mieter für eine bestimmte Zeit ausziehen, um die Arbeiten zu ermöglichen. Ein Eigentümer plante eine umfangreiche Instandsetzung (unter anderem mit Wärmedämmung) und teilte dem Mieter mit, er könne deswegen seine Wohnung über zwölf Monate hinweg nicht nutzen. Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 65 S 301/15) sah darin eine nicht hinnehmbare Härte und entschied, der Mieter müsse solch einen langen Auszug nicht dulden. Zwingende Gründe für eine solch ausufernde Sanierung seien nicht erkennbar gewesen.

Manch eine gut gemeinte Maßnahme, die der Nachhaltigkeit dienen soll, hat unerwünschte Nebenwirkungen. So hatte ein Vermieter auf dem Dach eines Mehrparteienhauses eine Solaranlage installieren lassen. Der direkt unter dem Dach wohnende Mieter beklagte sich, dass diese Art der Anlage Tauben angelockt habe, indem sie ihnen Nistmöglichkeiten und Schutz vor Feinden biete. Nun sei unter anderem sein Balkon durch die Tiere stark verkotet worden. Das Amtsgericht Augsburg (Aktenzeichen 17 C 4796/15) verurteilte den Hauseigentümer dazu, geeignete Maßnahmen gegen die Taubenplage einzuleiten.

Wer sich eine Photovoltaikanlage zulegt, der sollte bedenken, dass diese auch unerwünschte Blendwirkungen entfalten kann. Nachbarn müssen es nach Einschätzung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen I-9 U 35/17) nicht hinnehmen, dass sie auf ihrem eigenen Grundstück durch reflektiertes Sonnenlicht gestört werden. Im konkreten Fall war das nach Meinung eines Sachverständigen an 130 Tagen im Jahr mit jeweils bis zu zwei Stunden der Fall. Das sei eindeutig zu viel, befanden die Richter.

Es wird von vielen Menschen als natürlich und wohltuend empfunden, wenn sie im öffentlichen Raum plätscherndes Wasser hören – zum Beispiel von Flüssen, Bächen und Brunnen. Allerdings kann man als Nachbar auch davon genervt sein. So erging es Anwohnern eines innerstädtischen Platzes, die sich juristisch gegen die Lärmimmissionen eines Brunnens wehrten. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Aktenzeichen 10 S 1878/16) konnte jedoch keine schädlichen Auswirkungen des plätschernden Wassers erkennen. Diese Geräusche seien sozial adäquat.

Immer wieder kollidieren die Vorschriften des Denkmalschutzes mit der Idee der nachhaltigen Energiegewinnung. So war in Rheinland-Pfalz die Errichtung zweier Windenergieanlagen in der Nähe bekannter Burgen geplant. Das Verwaltungsgericht Koblenz (Aktenzeichen 4 K 652/15) musste diesen Konflikt lösen. Es gab der kulturellen Bedeutung der Gebäude den Vorrang. Die Burgen seien landschaftsprägend und würden durch die Dominanz der Windräder ihre visuelle Anziehungskraft verlieren, hieß es im Urteil.

Und wie sieht es mit der Errichtung von Photovoltaikanlagen in einer mittelalterlich geprägten Altstadt aus? Auch hier kann es für Bauherren schwierig werden, wie eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 2 N 68.14) belegt. Die Richter stellten fest, dass das in Frage stehende Gebäude mit seiner auffallenden Fassade viele Blicke von Passanten auf sich ziehe und Veränderungen am Dach dort besonders auffallend wären. Dass der Hausbesitzer erneuerbare Energien erzielen wolle und dafür sogar staatliche Unterstützung erfahre, verdeutliche zwar einen Zielkonflikt, schalte aber den Denkmalschutz nicht aus.

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Menschen ab 65 Jahren bewerten ihre Wohnsituation gut – trotz schlechter WohnausstattungGute Nachbarschaft und Vertrautheit sind ausschlaggebend

12.03.2021 – 09:59

Deutsches Zentrum für Altersfragen

Menschen ab 65 Jahren bewerten ihre Wohnsituation gut – trotz schlechter Wohnausstattung
Gute Nachbarschaft und Vertrautheit sind ausschlaggebend


















Menschen ab 65 Jahren bewerten ihre Wohnsituation gut - trotz schlechter Wohnausstattung / Gute Nachbarschaft und Vertrautheit sind ausschlaggebend
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Berlin (ots)

Die eigenen vier Wände haben für ältere Menschen eine besondere Bedeutung. Oft leben sie über mehrere Jahrzehnte in der gleichen Wohnung, kennen dadurch die Umgebung gut und sind häufig Teil eines nachbarschaftlichen Netzwerks. Zunehmende Einschränkungen der Mobilität können dazu führen, dass außerhäusliche Aktivitäten seltener werden und die eigene Wohnung immer stärker Lebensmittelpunkt ist. Und obwohl die eigene Wohnung überwiegend nicht den spezifischen Bedürfnissen dieser Gruppe entspricht, zeigt sie sich dennoch mit ihrer Wohnsituation zufrieden. Dabei spielen gute nachbarschaftliche Verhältnisse sowie die Vertrautheit mit der eigenen Wohnung und der Wohnumgebung eine bedeutende Rolle. Dies zeigen Analysen mit Daten des Deutschen Alterssurveys.

Um die Anpassung der Wohnungen an die Wohnbedürfnisse älterer Menschen ist es schlecht bestellt. Nach Zahlen des Deutschen Alterssurveys (DEAS) berichtet im Jahr 2017 zum Beispiel jede siebte Person im Alter ab 65 Jahren (15 %) über starke Einschränkungen in der Mobilität und hat Schwierigkeiten, eine Treppe zu benutzen. Der Anteil erhöht sich mit zunehmendem Alter. Besonders problematisch ist das für jene, die auf Gehhilfen angewiesen sind. In der Altersgruppe der 65- bis 79-Jährigen betraf das fast jede zehnte Person (9 %), in der Altersgruppe ab 80 Jahren etwa jede dritte (34 %). Aber: nur etwa ein Drittel (31 %) der Personen mit Mobilitätsproblemen lebt in einer Wohnung, die stufenlos zu erreichen ist. Große Probleme gibt es nach wie vor auch hinsichtlich einer altersgerechten Badausstattung, bei außerhäuslichen Fortbewegungsmöglichkeiten, bei wohnortnahen Einkaufsmöglichkeiten und gesundheitlichen Versorgungsstrukturen wie Ärzten oder Apotheken…

Trotz der Vielzahl dieser Probleme bewerten ältere Menschen ihre eigene Wohnsituation im Durchschnitt eher positiv. Und obwohl gerade die „alten Alten“ (80 Jahre und älter) am stärksten von Mobilitätseinschränkungen und -barrieren betroffen sind, fällt ihre durchschnittliche Bewertung kaum negativer aus als bei den „jungen Alten“ (65- bis 79-Jährige).

Ein möglicher Grund dafür ist die emotionale Verbundenheit der älteren Menschen mit ihrer Wohnsituation. Gut drei Viertel (77 %) von ihnen berichten über die vielen Erinnerungen, die sie mit ihrer Wohnung verbinden. Hinsichtlich der Wohngegend sind es sogar 90 %. Insgesamt wird die Wohnsituation umso positiver bewertet, je intensiver eine emotionale Verbundenheit mit ihr besteht.

Vertiefende statistische Analysen zeigen im Detail: Zur Miete Wohnende bewerteten ihre Situation im Durchschnitt schlechter als Personen im Haus- oder Wohnungseigentum. Eine altersgerechte, barrierefreie Ausstattung der Wohnung hat einen positiven Effekt auf die Bewertung der Wohnsituation, ebenso eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Umgekehrt führt ein Mangel an wohnortnahen gesundheitlichen Versorgungsstrukturen zu einer schlechteren Bewertung. Eine starke emotionale Verbundenheit der älteren Menschen mit ihrer Wohnung und ihrem häuslichen Umfeld gleicht eine negative Bewertung der objektiven Mängel weitestgehend aus. Das gilt auch für die nachbarschaftlichen Beziehungen: Besteht ein enger Kontakt zu den Nachbarn, so fällt die Bewertung positiver aus.

Die Analyse zeigt: Neben den objektiven Wohnbedingungen beeinflussen auch soziale Faktoren wie gute nachbarschaftliche Beziehungen und eine enge emotionale Verbundenheit mit den häuslichen Gegebenheiten die Bewertung der Wohnsituation. Sind diese sozialen und emotionalen Faktoren positiv, fühlen sich ältere Menschen trotz mangelnder objektiver Wohnbedingungen in ihren eigenen Wänden wohl und sind relativ sesshaft.

Für die Politik verweisen die Ergebnisse auf die Notwendigkeit, Möglichkeiten zu schaffen, die es älteren Menschen erlauben, ihren Lebensabend im gewohnten Umfeld zu verbringen. Dazu gehören neben einem altersgerechten Umbau der Wohnung auch die Schaffung wohnortnaher Hilfsangebote. Erweist sich ein Umzug als unvermeidbar, sollte dafür Sorge getragen werden, dass ältere Personen in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Denn große Bedeutung kommt den nachbarschaftlichen Beziehungen zu. Gerade die Nähe zu den Nachbarn kann neben konkreten Hilfen im Alltag auch Gefühle von Einsamkeit und sozialer Isolation mildern, insbesondere dann, wenn der Kontakt zu Freunden und zur Familie eingeschränkt ist.

Die Studie ist online verfügbar:

Hoffmann, E., Lozano Alcántara, A., & Romeu Gordo, L. (2021): „My home is my castle“: Verbundenheit mit der eigenen Wohnung im Alter. In: Statistisches Bundesamt,Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, & Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (Hrsg.): Datenreport 2021. Ein Sozialbericht für die Bundesrepublik Deutschland. Reihe Zeitbilder. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung. Kapitel 2.6, S.88-93. https://ots.de/ZpWap4

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51 Quadratmeter weniger als vor 10 Jahren: So viel Fläche gibt es noch für 1.000 Euro Miete

11.03.2021 – 09:23

Immowelt AG

51 Quadratmeter weniger als vor 10 Jahren: So viel Fläche gibt es noch für 1.000 Euro Miete


















Nürnberg (ots)

Ein 10-Jahresvergleich von immowelt zur Veränderung der Wohnfläche für 1.000 Euro Kaltmiete in 36 ausgewählten Großstädten zeigt:

- In allen Städten bekommen Mieter weniger Wohnfläche für ihr Geld - größte Einbußen in Berlin mit 51 Quadratmetern
- Kein Platz mehr für die Familie: In München und Frankfurt reicht das Budget inzwischen nur noch für eine 2-Zimmer-Wohnung
- Leipzig (-51 Quadratmeter) neben Berlin mit größtem Rückgang - auch Dresden (-47 Quadratmeter) mit großem Minus
- Corona-Krise hat bisher keinen preissenkenden Einfluss auf die Mieten 

Vor 10 Jahren haben 1.000 Euro Miete noch für eine großflächige Wohnung für die ganze Familie gereicht. Heute bekommt man für das gleiche Budget häufig nur noch 2 Zimmer. Eine immowelt Analyse für 36 deutsche Großstädte zeigt die großen Unterschiede auf: In allen Städten ist die Wohnfläche für 1.000 Euro Kaltmiete deutlich geringer geworden – in der Spitze sogar um 51 Quadratmeter. Besonders in den teuren Hotspots bekommen Mieter inzwischen deutlich weniger für ihr Geld: Die starken Preisanstiege der vergangenen Jahre haben in München dazu geführt, dass Mieter 34 Quadratmeter (-40 Prozent) einbüßen. Vor 10 Jahren haben 1.000 Euro noch im Mittel für 85 Quadratmeter gereicht, also eine familientaugliche Wohnung. Inzwischen bekommen Mieter für das Budget nur noch eine kleine 2-Raum-Wohnung mit 51 Quadratmetern. Eine ähnliche Entwicklung zeigt sich auch in Frankfurt, wo Mieter 27 Quadratmeter (-29 Prozent) weniger bekommen als 2010 – inzwischen reicht das Budget noch für 65 Quadratmeter. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass 1.000 Euro inflationsbedingt 2010 noch eine höhere Kaufkraft hatten – die Deutschen haben generell noch mehr fürs Geld bekommen.

Den größten Rückgang der Wohnfläche gibt es in Berlin. Während Mieter vor 10 Jahren im Mittel noch eine 120-Quadratmeter-Wohnung für eine Kaltmiete von 1.000 Euro bekommen haben, reicht das derzeit nur noch für 69 Quadratmeter – eine Verringerung von 51 Quadratmetern (-43 Prozent) oder umgerechnet rund 2 Zimmer weniger. Durch die Einführung des Mietendeckels nimmt die Hauptstadt allerdings auch eine Sonderrolle in der Analyse ein. Denn seit Ankündigung des Gesetzes in 2019 spaltet sich zunehmend der Markt: Die Angebotsmieten von regulierten Bestandswohnungen sinken, sodass Mieter wieder etwas mehr Fläche fürs Budget bekommen. Die Preise von Neubauten steigen hingegen stark an. Eine gemeinsame Analyse des ifo Institutes und immowelt zeigt die Effekte des Mietendeckels auf.

Leipzig und Dresden mit großem Rückgang

Zusammen mit Berlin verzeichnet Leipzig den größten absoluten Rückgang bei der Wohnfläche. Mit dem Unterschied, dass Leipziger Mieter für 1.000 Euro nach wie vor eine geräumige Wohnung mit 104 Quadratmetern bekommen. Vor 10 Jahren waren es zwar noch 155 Quadratmeter, doch derart große Wohnungen sind damals wie heute deutlich seltener zu finden. Eine nahezu identische Entwicklung ist auch in Dresden zu beobachten: In der sächsischen Landeshauptstadt bekommen Mieter 47 Quadratmeter (-33 Prozent) weniger fürs Geld. Auch in den hessischen Großstädten Offenbach (-45 Quadratmeter; -35 Prozent) und Kassel (-41 Quadratmeter; -28 Prozent) müssen sich Mieter beim Wohnungswechsel auf weniger Platz oder eine Vergrößerung des Budgets einstellen.

Der enorme Anstieg der Angebotsmieten hat eine verstärkte Immobilität auf dem Wohnungsmarkt zur Folge. Denn selbst ein Wechsel in eine kleinere Wohnung führt nicht zwangsläufig zu einer geringeren Miete. Viele ältere Menschen bleiben aufgrund mangelnder Anreize in ihren großen preiswerten Wohnungen – auch wenn sie den Platz eigentlich nicht mehr benötigen.

Mieten steigen trotz Corona weiter

Selbst die Corona-Krise hat bisher zu keiner Entspannung am Mietmarkt geführt. Im Gegenteil: Die Angebotsmieten sind im vergangenen Jahr sogar noch weitergestiegen, für 1.000 Euro bekommen Mieter nochmal weniger. Ein aktueller Jahresvergleich der Mieten verdeutlicht das. Da sich viele Deutsche aufgrund von Homeoffice und Homeschooling nach größeren Wohnungen umsehen, könnte die Preisentwicklung für große Wohnungen in Zukunft noch weiter an Fahrt gewinnen.

Bis Ende 2021 werden die Mieten in den deutschen Großstädten aller Voraussicht nach weitersteigen. Die immowelt Mietpreis-Prognose geht von einer Erhöhung von bis zu 6 Prozent aus.

Ausführliche Ergebnistabellen stehen hier zum Download bereit.

Berechnungsgrundlage:

Datenbasis für die Berechnung der Wohnfläche in 36 ausgewählten deutschen Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern waren auf immowelt.de inserierte Angebote, die in den Jahren 2010 und 2020 angeboten wurden. Die Nettokaltmiete lag zwischen 900 und 1.100 Euro. Dabei wurden ausschließlich die Angebote berücksichtigt, die vermehrt nachgefragt wurden. Die Werte für die Wohnfläche stellen den Median über alle Angebote dar. Der Median ist der mittlere Wert.

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immowelt AG
Nordostpark 3-5
90411 Nürnberg

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51 Quadratmeter weniger als vor 10 Jahren: So viel Fläche gibt es noch für 1.000 Euro Miete

11.03.2021 – 09:23

Immowelt AG

51 Quadratmeter weniger als vor 10 Jahren: So viel Fläche gibt es noch für 1.000 Euro Miete


















Nürnberg (ots)

Ein 10-Jahresvergleich von immowelt zur Veränderung der Wohnfläche für 1.000 Euro Kaltmiete in 36 ausgewählten Großstädten zeigt:

- In allen Städten bekommen Mieter weniger Wohnfläche für ihr Geld - größte Einbußen in Berlin mit 51 Quadratmetern
- Kein Platz mehr für die Familie: In München und Frankfurt reicht das Budget inzwischen nur noch für eine 2-Zimmer-Wohnung
- Leipzig (-51 Quadratmeter) neben Berlin mit größtem Rückgang - auch Dresden (-47 Quadratmeter) mit großem Minus
- Corona-Krise hat bisher keinen preissenkenden Einfluss auf die Mieten 

Vor 10 Jahren haben 1.000 Euro Miete noch für eine großflächige Wohnung für die ganze Familie gereicht. Heute bekommt man für das gleiche Budget häufig nur noch 2 Zimmer. Eine immowelt Analyse für 36 deutsche Großstädte zeigt die großen Unterschiede auf: In allen Städten ist die Wohnfläche für 1.000 Euro Kaltmiete deutlich geringer geworden – in der Spitze sogar um 51 Quadratmeter. Besonders in den teuren Hotspots bekommen Mieter inzwischen deutlich weniger für ihr Geld: Die starken Preisanstiege der vergangenen Jahre haben in München dazu geführt, dass Mieter 34 Quadratmeter (-40 Prozent) einbüßen. Vor 10 Jahren haben 1.000 Euro noch im Mittel für 85 Quadratmeter gereicht, also eine familientaugliche Wohnung. Inzwischen bekommen Mieter für das Budget nur noch eine kleine 2-Raum-Wohnung mit 51 Quadratmetern. Eine ähnliche Entwicklung zeigt sich auch in Frankfurt, wo Mieter 27 Quadratmeter (-29 Prozent) weniger bekommen als 2010 – inzwischen reicht das Budget noch für 65 Quadratmeter. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass 1.000 Euro inflationsbedingt 2010 noch eine höhere Kaufkraft hatten – die Deutschen haben generell noch mehr fürs Geld bekommen.

Den größten Rückgang der Wohnfläche gibt es in Berlin. Während Mieter vor 10 Jahren im Mittel noch eine 120-Quadratmeter-Wohnung für eine Kaltmiete von 1.000 Euro bekommen haben, reicht das derzeit nur noch für 69 Quadratmeter – eine Verringerung von 51 Quadratmetern (-43 Prozent) oder umgerechnet rund 2 Zimmer weniger. Durch die Einführung des Mietendeckels nimmt die Hauptstadt allerdings auch eine Sonderrolle in der Analyse ein. Denn seit Ankündigung des Gesetzes in 2019 spaltet sich zunehmend der Markt: Die Angebotsmieten von regulierten Bestandswohnungen sinken, sodass Mieter wieder etwas mehr Fläche fürs Budget bekommen. Die Preise von Neubauten steigen hingegen stark an. Eine gemeinsame Analyse des ifo Institutes und immowelt zeigt die Effekte des Mietendeckels auf.

Leipzig und Dresden mit großem Rückgang

Zusammen mit Berlin verzeichnet Leipzig den größten absoluten Rückgang bei der Wohnfläche. Mit dem Unterschied, dass Leipziger Mieter für 1.000 Euro nach wie vor eine geräumige Wohnung mit 104 Quadratmetern bekommen. Vor 10 Jahren waren es zwar noch 155 Quadratmeter, doch derart große Wohnungen sind damals wie heute deutlich seltener zu finden. Eine nahezu identische Entwicklung ist auch in Dresden zu beobachten: In der sächsischen Landeshauptstadt bekommen Mieter 47 Quadratmeter (-33 Prozent) weniger fürs Geld. Auch in den hessischen Großstädten Offenbach (-45 Quadratmeter; -35 Prozent) und Kassel (-41 Quadratmeter; -28 Prozent) müssen sich Mieter beim Wohnungswechsel auf weniger Platz oder eine Vergrößerung des Budgets einstellen.

Der enorme Anstieg der Angebotsmieten hat eine verstärkte Immobilität auf dem Wohnungsmarkt zur Folge. Denn selbst ein Wechsel in eine kleinere Wohnung führt nicht zwangsläufig zu einer geringeren Miete. Viele ältere Menschen bleiben aufgrund mangelnder Anreize in ihren großen preiswerten Wohnungen – auch wenn sie den Platz eigentlich nicht mehr benötigen.

Mieten steigen trotz Corona weiter

Selbst die Corona-Krise hat bisher zu keiner Entspannung am Mietmarkt geführt. Im Gegenteil: Die Angebotsmieten sind im vergangenen Jahr sogar noch weitergestiegen, für 1.000 Euro bekommen Mieter nochmal weniger. Ein aktueller Jahresvergleich der Mieten verdeutlicht das. Da sich viele Deutsche aufgrund von Homeoffice und Homeschooling nach größeren Wohnungen umsehen, könnte die Preisentwicklung für große Wohnungen in Zukunft noch weiter an Fahrt gewinnen.

Bis Ende 2021 werden die Mieten in den deutschen Großstädten aller Voraussicht nach weitersteigen. Die immowelt Mietpreis-Prognose geht von einer Erhöhung von bis zu 6 Prozent aus.

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Berechnungsgrundlage:

Datenbasis für die Berechnung der Wohnfläche in 36 ausgewählten deutschen Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern waren auf immowelt.de inserierte Angebote, die in den Jahren 2010 und 2020 angeboten wurden. Die Nettokaltmiete lag zwischen 900 und 1.100 Euro. Dabei wurden ausschließlich die Angebote berücksichtigt, die vermehrt nachgefragt wurden. Die Werte für die Wohnfläche stellen den Median über alle Angebote dar. Der Median ist der mittlere Wert.

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