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R+V und VHV investieren Millionenbetrag in neue Bürgschaftsservice-Plattform

15.04.2021 – 10:17

R+V Versicherung AG

R+V und VHV investieren Millionenbetrag in neue Bürgschaftsservice-Plattform


















Wiesbaden (ots)

Digital, unabhängig und offen für jedermann: Mit der neuen Plattform Trustlog vereinfachen die beiden führenden Kautionsversicherer R+V und VHV den Bürgschaftsprozess in der Baubranche – kostenlos für Bauunternehmen und ihre Auftraggeber.

Getrennte Geschäfte – gemeinsame Dienstleistung: Um ein Optimum an Service und Sicherheit bieten zu können, haben die R+V und die VHV die neue Plattform gemeinsam realisiert und dafür zum Start zehn Millionen Euro investiert. Beide Versicherer verfügen über jahrzehntelanges Know-how in der Kautionsversicherung. „Mit unserem Joint Venture leiten wir ein neues Kapitel in der Digitalisierung der Bürgschaftsprozesse ein. Über die Plattform können alle Beteiligten schnell und effizient zusammenarbeiten. Für alle beteiligten Bauunternehmen sowie Auftraggeber und Auftragnehmer ist dieser Service kostenlos“, sagt Alexander Niemeyer, Leiter der Kreditversicherungssparte für Warenkredit-/Kautions- und Vertrauensschadenversicherung bei der R+V Versicherung. „Ein weiteres großes Plus ist die Sicherheit: Die digitale Ablage im geschützten Bereich beugt der Dokumentenfälschung und damit dem Betrug vor.“ Außerdem dämmt die Plattform die Papierflut ein und reduziert den enormen Verwaltungsaufwand bei Kunden, die Bürgschaften bisher in Papierform erhalten haben.

Trustlog ist eine offene Serviceplattform, an der die R+V und die VHV zu gleichen Teilen beteiligt sind. Die komplette Organisation läuft über die eigens zu diesem Zweck gegründete GmbH mit Sitz in Hamburg. „Das Portal ist unabhängig und offen für alle Beteiligten an den Bürgschaftsprozessen“, sagt Jörg Franz, Leiter Kreditversicherung Vertrag der VHV Allgemeine Versicherung. „Bei den meisten Projekten arbeiten die Bauunternehmer mit unterschiedlichen Bürgen zusammen. Deshalb werden wir im nächsten Schritt weitere Versicherer und auch Banken an die Plattform anbinden.“

Den ersten Praxistest hat Trustlog mit Bravour bestanden. In einer sechsmonatigen Pilotphase haben ausgewählte Bauunternehmen der Plattform Bestnoten für Qualität und Service erteilt.

Pressekontakt:

Brigitte Römstedt
Konzern-Kommunikation
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Tel.: 0611 533-4656
E-Mail: presse@ruv.de

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Expertentipp: Worauf man beim Kauf eines Elektroautos achten sollte

15.04.2021 – 11:01

CosmosDirekt

Expertentipp: Worauf man beim Kauf eines Elektroautos achten sollte


















Saarbrücken (ots)

Die Zahl der Elektroautos in Deutschland wächst und wächst. Gefördert wird dieser Trend durch die Bundesregierung mit dem Umweltbonus sowie Vorteilen für Elektroautos im Straßenverkehr. CosmosDirekt, der Direktversicherer der Generali in Deutschland, gibt Tipps für den Kauf und die Versicherung eines E-Autos.

Leise, energiesparend, schadstoffarm – Elektroautos gehören zu den aktuell emissionsärmsten Fahrzeugen auf dem Markt und erfreuen sich großer Beliebtheit. Das bestätigen auch die Kfz-Neuzulassungszahlen: 2020 wurden laut dem Kraftfahrt-Bundesamt insgesamt 194.163 reine Elektroautos in Deutschland zugelassen, ein Plus von über 200 Prozent im Vergleich zum Vorjahr[1]. CosmosDirekt erklärt, worauf man beim Kauf eines Elektroautos achten sollte und welche Vorteile man sich sichern kann.

VON UMWELTBONUS UND INNOVATIONSPRÄMIE PROFITIEREN

Um den Klimaschutz und die Luftqualität zu verbessern, fördert der Gesetzgeber seit 2016 mit dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) die Anschaffung von reinen Batterieelektrofahrzeugen, Brennstoffzellenfahrzeugen und den meisten Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen mit einem Listenpreis von maximal 65.000 Euro. Dieser sogenannte Umweltbonus soll den Absatz von neuen sowie jungen gebrauchten Elektrofahrzeugen ankurbeln. Im Jahr 2020 wurde der bisherige Umweltbonus erhöht. Diese Regelung ist bis mindestens 31. Dezember 2025 gültig.[2] „Aktuell erhält man beim Kauf eines Plug-In-Hybriden einen Zuschuss vom Staat von bis zu 4.500 Euro, bei Fahrzeugen mit Batterie- oder Brennstoffzellenantrieb sogar bis zu 6.000 Euro. Dieser gilt auch rückwirkend für Autos mit einer EU-Zulassung ab dem 4. November 2019“, erklärt Roman Wagner, Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) führt eine aktuelle Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge (sogenannte BAFA-Liste)[3].

STEUERFREI FAHREN MIT ELEKTROAUTOS

Bei der Versicherung für elektrisch betriebene Autos lässt sich laut EmoG ebenfalls sparen. Grundsätzlich ist in Deutschland für jedes, für den öffentlichen Straßenverkehr zuzulassende Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben – auch für elektrisch betriebene Fahrzeuge wie E-, Hybrid- und Brennstoffzellenautos. Verursacht ein Fahrer einen Unfall, kommt diese Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden des Geschädigten auf. Schäden am eigenen Fahrzeug deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung allerdings nicht ab. Es ist deshalb unbedingt ratsam, eine zusätzliche Teil- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen, um sich für mögliche Schäden am eigenen Fahrzeug abzusichern. Roman Wagner dazu: „Grundsätzlich ist eine Voll- oder Teilkaskoversicherung auch für elektrisch betriebene Pkw sehr empfehlenswert. Kaskoversicherungen für E-Autos sehen meist spezielle Zusatzleistungen vor, denn der Antriebs-Akku ist besonders wertvoll und sollte gegen möglichst viele Arten von Schäden abgesichert sein. Gerade bei Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen sollte möglichst auch die fest installierte, heimische Ladestation im Kasko-Versicherungsschutz enthalten sein.“ Schäden an dieser sogenannten Wallbox sichert oftmals schon die Teilkasko ab.

Dasselbe gilt für Überspannungsschäden am elektrisch betriebenen Fahrzeug, wenn während des Ladevorgangs ein Blitz ins Gebäude einschlägt und über das Ladekabel zum Fahrzeug übertragen wird. Roman Wagner empfiehlt eine Vollkaskoversicherung für elektrisch betriebene Autos: „Meist gewährleistet diese den umfassendsten Schutz und sichert u. a. den Antriebs-Akku gegen fast jede Art von Beschädigung, Zerstörung, Verlust und Bedienfehler ab.“ Beim Gebrauchtkauf eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs sollte man besonders auf eine noch möglichst lange Dauer der Herstellergarantie für den Akku achten. „Generell gilt: Falls dieser Akku nur gemietet ist, sollte man mit seiner Kfz-Versicherung klären, ob er in den üblichen Leistungsrahmen einer Kaskopolice fällt“, rät Roman Wagner.

Übrigens: Eine Wallbox sollte grundsätzlich nur von einem qualifizierten Elektro-Fachbetrieb installiert werden, der das vorhandene Stromnetz zuvor auf seine Eignung überprüft. Dringend abzuraten ist von Eigenbauten. Auch der Einbau einer eigenen Ladestation kann seit November 2020 auf Antrag durch die KfW mit 900 Euro pro Ladepunkt gefördert werden.[4]

E WIE ENTSPANNT: VORTEILE DES E-KENNZEICHENS

Seit 2015 können Fahrzeughalter im Zuge des EmoG einen zusätzlichen Buchstaben für das Kennzeichen ihres elektrisch betriebenen Fahrzeugs beantragen. Dieses dient dazu, die Verbreitung der Elektromobilität in Deutschland zu unterstützen und vor allem Rechtssicherheit zu schaffen. Denn das zusätzliche „E“ am Ende der klassischen Buchstaben-Nummern-Kombination bringt einige Vorteile mit sich. So berechtigt das E-Kennzeichen in manchen Städten und Kommunen zum kostenlosen Parken auf speziellen Parkplätzen, dem Fahren auf der Busspur oder zum gebührenfreien Stromtanken an öffentlichen Ladesäulen. Roman Wagner weist jedoch darauf hin: „Nicht jede Stadt oder Kommune setzt die Begünstigungen des E-Kennzeichens in gleichem Maße um. Im Zweifelsfall sollte man sich vorab informieren, welche Regelungen jeweils gelten.“ Das E-Kennzeichen kann man bei der Zulassung des elektrisch betriebenen Fahrzeugs auf Antrag bei der zuständigen Zulassungsbehörde erhalten. Eine Pflicht, ein Elektroauto mit einem E-Kennzeichen zuzulassen, gibt es in Deutschland jedoch nicht.

GEFAHREN DURCH GERÄUSCHARMES FAHREN

Bei allen Vorteilen: Einer der spürbarsten Nachteile von Elektroautos für andere Verkehrsteilnehmer im Vergleich zu herkömmlichen Verbrennern im Straßenverkehr ist das fehlende Motorgeräusch. Seit dem 1. Juli 2019 müssen deshalb bereits alle neuen Typen von Plug-in-Hybrid- und reinen Elektroautos mit einem künstlichen Geräusch, dem sogenannten AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System), ausgestattet sein. Dieses soll insbesondere Fußgänger und Radfahrer vor Unfällen schützen, indem es sowohl beim Rückwärtsfahren als auch beim Anfahren bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h einen bestimmten Geräuschpegel erzeugt. Alle ab Juli 2021 neu zugelassenen Hybrid- und Elektrofahrzeuge, also auch die aus älteren Modellreihen, müssen dann ein Warngeräusch abgeben. Fußgänger und Radfahrer sollten sich also grundsätzlich im Straßenverkehr und insbesondere beim Überqueren der Straße nicht nur auf ihr Gehör verlassen. Roman Wagner gibt zudem zu bedenken: „Alle E-Fahrzeugfahrer sollten sich bewusst sein, dass sie im Straßenverkehr von anderen Verkehrsteilnehmern anders als mit einem Verbrenner-Fahrzeug wahrgenommen werden können und daher umso aufmerksamer und vorausschauender beim Gebrauch des E-Fahrzeugs agieren.“

[1] Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt: https://ots.de/vVpWiD

[2] Quelle: Bundesregierung: https://ots.de/kuLlXD

[3] Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: https://ots.de/eTMYXO

[4] Quelle: KfW: https://ots.de/YJRrBW

COSMOSDIREKT

CosmosDirekt ist Deutschlands führender Online-Versicherer und der Direktversicherer der Generali in Deutschland. Mit einfachen und flexiblen Online-Angeboten und kompetenter persönlicher Beratung rund um die Uhr setzt das Unternehmen neue Maßstäbe in der Versicherungsbranche. Zum Angebot zählen private Absicherung, Vorsorge und Geldanlage. Mehr als 1,8 Millionen Kunden vertrauen auf CosmosDirekt.

GENERALI IN DEUTSCHLAND

Die Generali ist eine der führenden Erstversicherungsgruppen im deutschen Markt mit Beitragseinnahmen von 14,4 Mrd. EUR und rund 10 Mio. Kunden Ende 2020. Als Teil der internationalen Generali Group ist die Generali in Deutschland mit den Marken Generali, CosmosDirekt und Dialog in den Segmenten Leben, Kranken und Schaden/Unfall tätig. Ziel der Generali ist es, für ihre Kunden ein lebenslanger Partner zu sein, der dank eines hervorragenden Vertriebsnetzes im Ausschließlichkeits- und Direktvertrieb sowie im Maklerkanal innovative, individuelle Lösungen und Dienstleistungen anbietet.

Pressekontakt:

Sabine Gemballa
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CosmosDirekt
T +49 (0) 681 966-7560

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Unternehmenskommunikation
Leiter Externe Kommunikation
T +49 (0) 89 5121-6100

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Trotz Warnschild: Hundebesitzer haften für Bisse

15.04.2021 – 11:45

R+V Infocenter

Trotz Warnschild: Hundebesitzer haften für Bisse


















Wiesbaden (ots)

„Warnung vor dem Hund“ oder „Hier wache ich“: Solche Schilder zeigen, dass sich ein Hund frei auf dem Grundstück bewegt. Doch wenn das Tier einen Besucher beißt, kann der Verletzte den Besitzer zur Verantwortung ziehen – trotz Warnung. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

Schutz vor freilaufenden Hunden

Viele Hundebesitzer glauben, dass ein Warnschild sie von der Haftung befreit, wenn ihr Vierbeiner unerwünschte Besucher beißt. „Das ist falsch: Ein Hinweisschild reicht als Absicherung nicht aus. Zusätzlich muss das Grundstück so geschützt sein, dass es niemand betreten kann“, sagt Benny Barthelmann, Haftpflichtexperte bei der R+V Versicherung. Hundebesitzer haften sogar dann, wenn sich ihr Gartentor von außen nur durch Übergreifen öffnen lässt.

Der Grund: Jeder Grundstückseigentümer muss die Allgemeinheit vor Gefahren schützen, die von seinem Grundstück ausgehen. Dazu gehört auch ein freilaufender Hund. Beißt dieser zu, hat der Hundebesitzer diese Pflicht verletzt. Er haftet dann für Schäden und Verletzungen – im schlimmsten Fall ein Leben lang mit seinem gesamten Vermögen. Dabei ist es erst einmal sogar unerheblich, ob eine Person das Grundstück auf Einladung betreten hat oder nicht. „Auch wenn beispielsweise spielende Kinder über den Zaun klettern und gebissen werden, ist der Hundebesitzer verantwortlich“, so R+V-Experte Barthelmann. „Allerdings wird der Schadenersatz in einem solchen Fall normalerweise gekürzt.“ Absichern können sich Hundebesitzer mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung.

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Expertentipp: Worauf man beim Kauf eines Elektroautos achten sollte

15.04.2021 – 11:01

CosmosDirekt

Expertentipp: Worauf man beim Kauf eines Elektroautos achten sollte


















Saarbrücken (ots)

Die Zahl der Elektroautos in Deutschland wächst und wächst. Gefördert wird dieser Trend durch die Bundesregierung mit dem Umweltbonus sowie Vorteilen für Elektroautos im Straßenverkehr. CosmosDirekt, der Direktversicherer der Generali in Deutschland, gibt Tipps für den Kauf und die Versicherung eines E-Autos.

Leise, energiesparend, schadstoffarm – Elektroautos gehören zu den aktuell emissionsärmsten Fahrzeugen auf dem Markt und erfreuen sich großer Beliebtheit. Das bestätigen auch die Kfz-Neuzulassungszahlen: 2020 wurden laut dem Kraftfahrt-Bundesamt insgesamt 194.163 reine Elektroautos in Deutschland zugelassen, ein Plus von über 200 Prozent im Vergleich zum Vorjahr[1]. CosmosDirekt erklärt, worauf man beim Kauf eines Elektroautos achten sollte und welche Vorteile man sich sichern kann.

VON UMWELTBONUS UND INNOVATIONSPRÄMIE PROFITIEREN

Um den Klimaschutz und die Luftqualität zu verbessern, fördert der Gesetzgeber seit 2016 mit dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) die Anschaffung von reinen Batterieelektrofahrzeugen, Brennstoffzellenfahrzeugen und den meisten Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen mit einem Listenpreis von maximal 65.000 Euro. Dieser sogenannte Umweltbonus soll den Absatz von neuen sowie jungen gebrauchten Elektrofahrzeugen ankurbeln. Im Jahr 2020 wurde der bisherige Umweltbonus erhöht. Diese Regelung ist bis mindestens 31. Dezember 2025 gültig.[2] „Aktuell erhält man beim Kauf eines Plug-In-Hybriden einen Zuschuss vom Staat von bis zu 4.500 Euro, bei Fahrzeugen mit Batterie- oder Brennstoffzellenantrieb sogar bis zu 6.000 Euro. Dieser gilt auch rückwirkend für Autos mit einer EU-Zulassung ab dem 4. November 2019“, erklärt Roman Wagner, Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) führt eine aktuelle Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge (sogenannte BAFA-Liste)[3].

STEUERFREI FAHREN MIT ELEKTROAUTOS

Bei der Versicherung für elektrisch betriebene Autos lässt sich laut EmoG ebenfalls sparen. Grundsätzlich ist in Deutschland für jedes, für den öffentlichen Straßenverkehr zuzulassende Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben – auch für elektrisch betriebene Fahrzeuge wie E-, Hybrid- und Brennstoffzellenautos. Verursacht ein Fahrer einen Unfall, kommt diese Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden des Geschädigten auf. Schäden am eigenen Fahrzeug deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung allerdings nicht ab. Es ist deshalb unbedingt ratsam, eine zusätzliche Teil- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen, um sich für mögliche Schäden am eigenen Fahrzeug abzusichern. Roman Wagner dazu: „Grundsätzlich ist eine Voll- oder Teilkaskoversicherung auch für elektrisch betriebene Pkw sehr empfehlenswert. Kaskoversicherungen für E-Autos sehen meist spezielle Zusatzleistungen vor, denn der Antriebs-Akku ist besonders wertvoll und sollte gegen möglichst viele Arten von Schäden abgesichert sein. Gerade bei Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen sollte möglichst auch die fest installierte, heimische Ladestation im Kasko-Versicherungsschutz enthalten sein.“ Schäden an dieser sogenannten Wallbox sichert oftmals schon die Teilkasko ab.

Dasselbe gilt für Überspannungsschäden am elektrisch betriebenen Fahrzeug, wenn während des Ladevorgangs ein Blitz ins Gebäude einschlägt und über das Ladekabel zum Fahrzeug übertragen wird. Roman Wagner empfiehlt eine Vollkaskoversicherung für elektrisch betriebene Autos: „Meist gewährleistet diese den umfassendsten Schutz und sichert u. a. den Antriebs-Akku gegen fast jede Art von Beschädigung, Zerstörung, Verlust und Bedienfehler ab.“ Beim Gebrauchtkauf eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs sollte man besonders auf eine noch möglichst lange Dauer der Herstellergarantie für den Akku achten. „Generell gilt: Falls dieser Akku nur gemietet ist, sollte man mit seiner Kfz-Versicherung klären, ob er in den üblichen Leistungsrahmen einer Kaskopolice fällt“, rät Roman Wagner.

Übrigens: Eine Wallbox sollte grundsätzlich nur von einem qualifizierten Elektro-Fachbetrieb installiert werden, der das vorhandene Stromnetz zuvor auf seine Eignung überprüft. Dringend abzuraten ist von Eigenbauten. Auch der Einbau einer eigenen Ladestation kann seit November 2020 auf Antrag durch die KfW mit 900 Euro pro Ladepunkt gefördert werden.[4]

E WIE ENTSPANNT: VORTEILE DES E-KENNZEICHENS

Seit 2015 können Fahrzeughalter im Zuge des EmoG einen zusätzlichen Buchstaben für das Kennzeichen ihres elektrisch betriebenen Fahrzeugs beantragen. Dieses dient dazu, die Verbreitung der Elektromobilität in Deutschland zu unterstützen und vor allem Rechtssicherheit zu schaffen. Denn das zusätzliche „E“ am Ende der klassischen Buchstaben-Nummern-Kombination bringt einige Vorteile mit sich. So berechtigt das E-Kennzeichen in manchen Städten und Kommunen zum kostenlosen Parken auf speziellen Parkplätzen, dem Fahren auf der Busspur oder zum gebührenfreien Stromtanken an öffentlichen Ladesäulen. Roman Wagner weist jedoch darauf hin: „Nicht jede Stadt oder Kommune setzt die Begünstigungen des E-Kennzeichens in gleichem Maße um. Im Zweifelsfall sollte man sich vorab informieren, welche Regelungen jeweils gelten.“ Das E-Kennzeichen kann man bei der Zulassung des elektrisch betriebenen Fahrzeugs auf Antrag bei der zuständigen Zulassungsbehörde erhalten. Eine Pflicht, ein Elektroauto mit einem E-Kennzeichen zuzulassen, gibt es in Deutschland jedoch nicht.

GEFAHREN DURCH GERÄUSCHARMES FAHREN

Bei allen Vorteilen: Einer der spürbarsten Nachteile von Elektroautos für andere Verkehrsteilnehmer im Vergleich zu herkömmlichen Verbrennern im Straßenverkehr ist das fehlende Motorgeräusch. Seit dem 1. Juli 2019 müssen deshalb bereits alle neuen Typen von Plug-in-Hybrid- und reinen Elektroautos mit einem künstlichen Geräusch, dem sogenannten AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System), ausgestattet sein. Dieses soll insbesondere Fußgänger und Radfahrer vor Unfällen schützen, indem es sowohl beim Rückwärtsfahren als auch beim Anfahren bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h einen bestimmten Geräuschpegel erzeugt. Alle ab Juli 2021 neu zugelassenen Hybrid- und Elektrofahrzeuge, also auch die aus älteren Modellreihen, müssen dann ein Warngeräusch abgeben. Fußgänger und Radfahrer sollten sich also grundsätzlich im Straßenverkehr und insbesondere beim Überqueren der Straße nicht nur auf ihr Gehör verlassen. Roman Wagner gibt zudem zu bedenken: „Alle E-Fahrzeugfahrer sollten sich bewusst sein, dass sie im Straßenverkehr von anderen Verkehrsteilnehmern anders als mit einem Verbrenner-Fahrzeug wahrgenommen werden können und daher umso aufmerksamer und vorausschauender beim Gebrauch des E-Fahrzeugs agieren.“

[1] Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt: https://ots.de/vVpWiD

[2] Quelle: Bundesregierung: https://ots.de/kuLlXD

[3] Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: https://ots.de/eTMYXO

[4] Quelle: KfW: https://ots.de/YJRrBW

COSMOSDIREKT

CosmosDirekt ist Deutschlands führender Online-Versicherer und der Direktversicherer der Generali in Deutschland. Mit einfachen und flexiblen Online-Angeboten und kompetenter persönlicher Beratung rund um die Uhr setzt das Unternehmen neue Maßstäbe in der Versicherungsbranche. Zum Angebot zählen private Absicherung, Vorsorge und Geldanlage. Mehr als 1,8 Millionen Kunden vertrauen auf CosmosDirekt.

GENERALI IN DEUTSCHLAND

Die Generali ist eine der führenden Erstversicherungsgruppen im deutschen Markt mit Beitragseinnahmen von 14,4 Mrd. EUR und rund 10 Mio. Kunden Ende 2020. Als Teil der internationalen Generali Group ist die Generali in Deutschland mit den Marken Generali, CosmosDirekt und Dialog in den Segmenten Leben, Kranken und Schaden/Unfall tätig. Ziel der Generali ist es, für ihre Kunden ein lebenslanger Partner zu sein, der dank eines hervorragenden Vertriebsnetzes im Ausschließlichkeits- und Direktvertrieb sowie im Maklerkanal innovative, individuelle Lösungen und Dienstleistungen anbietet.

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Sabine Gemballa
Business Partner
CosmosDirekt
T +49 (0) 681 966-7560

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Leiter Externe Kommunikation
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Expertentipp: Worauf man beim Kauf eines Elektroautos achten sollte

15.04.2021 – 11:01

CosmosDirekt

Expertentipp: Worauf man beim Kauf eines Elektroautos achten sollte


















Saarbrücken (ots)

Die Zahl der Elektroautos in Deutschland wächst und wächst. Gefördert wird dieser Trend durch die Bundesregierung mit dem Umweltbonus sowie Vorteilen für Elektroautos im Straßenverkehr. CosmosDirekt, der Direktversicherer der Generali in Deutschland, gibt Tipps für den Kauf und die Versicherung eines E-Autos.

Leise, energiesparend, schadstoffarm – Elektroautos gehören zu den aktuell emissionsärmsten Fahrzeugen auf dem Markt und erfreuen sich großer Beliebtheit. Das bestätigen auch die Kfz-Neuzulassungszahlen: 2020 wurden laut dem Kraftfahrt-Bundesamt insgesamt 194.163 reine Elektroautos in Deutschland zugelassen, ein Plus von über 200 Prozent im Vergleich zum Vorjahr[1]. CosmosDirekt erklärt, worauf man beim Kauf eines Elektroautos achten sollte und welche Vorteile man sich sichern kann.

VON UMWELTBONUS UND INNOVATIONSPRÄMIE PROFITIEREN

Um den Klimaschutz und die Luftqualität zu verbessern, fördert der Gesetzgeber seit 2016 mit dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) die Anschaffung von reinen Batterieelektrofahrzeugen, Brennstoffzellenfahrzeugen und den meisten Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen mit einem Listenpreis von maximal 65.000 Euro. Dieser sogenannte Umweltbonus soll den Absatz von neuen sowie jungen gebrauchten Elektrofahrzeugen ankurbeln. Im Jahr 2020 wurde der bisherige Umweltbonus erhöht. Diese Regelung ist bis mindestens 31. Dezember 2025 gültig.[2] „Aktuell erhält man beim Kauf eines Plug-In-Hybriden einen Zuschuss vom Staat von bis zu 4.500 Euro, bei Fahrzeugen mit Batterie- oder Brennstoffzellenantrieb sogar bis zu 6.000 Euro. Dieser gilt auch rückwirkend für Autos mit einer EU-Zulassung ab dem 4. November 2019“, erklärt Roman Wagner, Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) führt eine aktuelle Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge (sogenannte BAFA-Liste)[3].

STEUERFREI FAHREN MIT ELEKTROAUTOS

Bei der Versicherung für elektrisch betriebene Autos lässt sich laut EmoG ebenfalls sparen. Grundsätzlich ist in Deutschland für jedes, für den öffentlichen Straßenverkehr zuzulassende Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben – auch für elektrisch betriebene Fahrzeuge wie E-, Hybrid- und Brennstoffzellenautos. Verursacht ein Fahrer einen Unfall, kommt diese Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden des Geschädigten auf. Schäden am eigenen Fahrzeug deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung allerdings nicht ab. Es ist deshalb unbedingt ratsam, eine zusätzliche Teil- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen, um sich für mögliche Schäden am eigenen Fahrzeug abzusichern. Roman Wagner dazu: „Grundsätzlich ist eine Voll- oder Teilkaskoversicherung auch für elektrisch betriebene Pkw sehr empfehlenswert. Kaskoversicherungen für E-Autos sehen meist spezielle Zusatzleistungen vor, denn der Antriebs-Akku ist besonders wertvoll und sollte gegen möglichst viele Arten von Schäden abgesichert sein. Gerade bei Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen sollte möglichst auch die fest installierte, heimische Ladestation im Kasko-Versicherungsschutz enthalten sein.“ Schäden an dieser sogenannten Wallbox sichert oftmals schon die Teilkasko ab.

Dasselbe gilt für Überspannungsschäden am elektrisch betriebenen Fahrzeug, wenn während des Ladevorgangs ein Blitz ins Gebäude einschlägt und über das Ladekabel zum Fahrzeug übertragen wird. Roman Wagner empfiehlt eine Vollkaskoversicherung für elektrisch betriebene Autos: „Meist gewährleistet diese den umfassendsten Schutz und sichert u. a. den Antriebs-Akku gegen fast jede Art von Beschädigung, Zerstörung, Verlust und Bedienfehler ab.“ Beim Gebrauchtkauf eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs sollte man besonders auf eine noch möglichst lange Dauer der Herstellergarantie für den Akku achten. „Generell gilt: Falls dieser Akku nur gemietet ist, sollte man mit seiner Kfz-Versicherung klären, ob er in den üblichen Leistungsrahmen einer Kaskopolice fällt“, rät Roman Wagner.

Übrigens: Eine Wallbox sollte grundsätzlich nur von einem qualifizierten Elektro-Fachbetrieb installiert werden, der das vorhandene Stromnetz zuvor auf seine Eignung überprüft. Dringend abzuraten ist von Eigenbauten. Auch der Einbau einer eigenen Ladestation kann seit November 2020 auf Antrag durch die KfW mit 900 Euro pro Ladepunkt gefördert werden.[4]

E WIE ENTSPANNT: VORTEILE DES E-KENNZEICHENS

Seit 2015 können Fahrzeughalter im Zuge des EmoG einen zusätzlichen Buchstaben für das Kennzeichen ihres elektrisch betriebenen Fahrzeugs beantragen. Dieses dient dazu, die Verbreitung der Elektromobilität in Deutschland zu unterstützen und vor allem Rechtssicherheit zu schaffen. Denn das zusätzliche „E“ am Ende der klassischen Buchstaben-Nummern-Kombination bringt einige Vorteile mit sich. So berechtigt das E-Kennzeichen in manchen Städten und Kommunen zum kostenlosen Parken auf speziellen Parkplätzen, dem Fahren auf der Busspur oder zum gebührenfreien Stromtanken an öffentlichen Ladesäulen. Roman Wagner weist jedoch darauf hin: „Nicht jede Stadt oder Kommune setzt die Begünstigungen des E-Kennzeichens in gleichem Maße um. Im Zweifelsfall sollte man sich vorab informieren, welche Regelungen jeweils gelten.“ Das E-Kennzeichen kann man bei der Zulassung des elektrisch betriebenen Fahrzeugs auf Antrag bei der zuständigen Zulassungsbehörde erhalten. Eine Pflicht, ein Elektroauto mit einem E-Kennzeichen zuzulassen, gibt es in Deutschland jedoch nicht.

GEFAHREN DURCH GERÄUSCHARMES FAHREN

Bei allen Vorteilen: Einer der spürbarsten Nachteile von Elektroautos für andere Verkehrsteilnehmer im Vergleich zu herkömmlichen Verbrennern im Straßenverkehr ist das fehlende Motorgeräusch. Seit dem 1. Juli 2019 müssen deshalb bereits alle neuen Typen von Plug-in-Hybrid- und reinen Elektroautos mit einem künstlichen Geräusch, dem sogenannten AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System), ausgestattet sein. Dieses soll insbesondere Fußgänger und Radfahrer vor Unfällen schützen, indem es sowohl beim Rückwärtsfahren als auch beim Anfahren bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h einen bestimmten Geräuschpegel erzeugt. Alle ab Juli 2021 neu zugelassenen Hybrid- und Elektrofahrzeuge, also auch die aus älteren Modellreihen, müssen dann ein Warngeräusch abgeben. Fußgänger und Radfahrer sollten sich also grundsätzlich im Straßenverkehr und insbesondere beim Überqueren der Straße nicht nur auf ihr Gehör verlassen. Roman Wagner gibt zudem zu bedenken: „Alle E-Fahrzeugfahrer sollten sich bewusst sein, dass sie im Straßenverkehr von anderen Verkehrsteilnehmern anders als mit einem Verbrenner-Fahrzeug wahrgenommen werden können und daher umso aufmerksamer und vorausschauender beim Gebrauch des E-Fahrzeugs agieren.“

[1] Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt: https://ots.de/vVpWiD

[2] Quelle: Bundesregierung: https://ots.de/kuLlXD

[3] Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: https://ots.de/eTMYXO

[4] Quelle: KfW: https://ots.de/YJRrBW

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Die Generali ist eine der führenden Erstversicherungsgruppen im deutschen Markt mit Beitragseinnahmen von 14,4 Mrd. EUR und rund 10 Mio. Kunden Ende 2020. Als Teil der internationalen Generali Group ist die Generali in Deutschland mit den Marken Generali, CosmosDirekt und Dialog in den Segmenten Leben, Kranken und Schaden/Unfall tätig. Ziel der Generali ist es, für ihre Kunden ein lebenslanger Partner zu sein, der dank eines hervorragenden Vertriebsnetzes im Ausschließlichkeits- und Direktvertrieb sowie im Maklerkanal innovative, individuelle Lösungen und Dienstleistungen anbietet.

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Nürnberger Versicherung: Positive Geschäftsbilanz trotz Corona

14.04.2021 – 14:04

NÜRNBERGER Versicherung

Nürnberger Versicherung: Positive Geschäftsbilanz trotz Corona


















Nürnberger Versicherung: Positive Geschäftsbilanz trotz Corona
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Nürnberg (ots)

-  Konzernergebnis steigt von 68,8 Mio. auf 78,5 Mio. EUR 
-  Neugeschäft wächst um 6,2 % 
-  Dividende soll stabil bleiben  

Die Corona-Pandemie hat die Nürnberger vor große Herausforderungen gestellt, die das Unternehmen erfolgreich gemeistert hat: Konzernergebnis, gebuchte Beiträge und das Neugeschäft konnten deutlich gesteigert werden. Das geht aus dem jetzt veröffentlichten Geschäftsbericht des Konzerns hervor.

Für Kunden und Partner, die wegen Corona finanzielle Engpässe überstehen mussten, hatte die Nürnberger schon zu Beginn der Pandemie umfangreiche Hilfsangebote bereitgestellt. „Auch bei Leistungen aus der Betriebsschließungsversicherung (BSV) reagierten wir schnell. Mehr als 95 Prozent aller Fälle sind bereits reguliert. Bei weniger als einer Handvoll Fälle wurde das Gericht angerufen“, betont Vorstandsvorsitzender Dr. Armin Zitzmann. Mit Zahlungen in einem mittleren zweistelligen Millionenbereich ist dies das größte Schadenereignis in der Geschichte der Nürnberger.

Insgesamt stiegen die Aufwendungen für Versicherungsfälle f. e. R. um 55 Mio. EUR auf 2,52 Mrd. EUR.

„Der überwiegende Teil unserer Belegschaft arbeitet seit Beginn der Pandemie im Homeoffice. Das hat unsere Arbeitsweisen grundlegend verändert“, sagt Zitzmann. Mittlerweile habe man mit FutureWork:N ein Projekt gestartet, in dem die Zukunft der Nürnberger Arbeitswelt entwickelt werde.

Die Nürnberger steht bereit, ihre Mitarbeitenden gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. „Wir haben Impfstationen aufgebaut und alle Vorbereitungen getroffen. Sobald wir das offizielle Ok der Behörden und den Impfstoff erhalten, können wir loslegen“, berichtet Armin Zitzmann.

Fokussierung und Kooperationen

Bei der Entwicklung neuer Produkte will sich die Nürnberger auf ihre Kernkompetenzen wie z. B. Einkommensschutz und gewerbliche Versicherungen fokussieren. „Um unseren Kunden den passenden Schutz anzubieten, müssen wir nicht alles selbst entwickeln, sondern setzen künftig verstärkt auf Kooperationen“, sagt Zitzmann. Schon seit Längerem arbeitet die Nürnberger u. a. mit der Uelzener und der Würzburger zusammen. Eine umfangreiche Kooperation mit dem Versicherer Die Bayerische kommt neu hinzu. Außerdem ist die Nürnberger mit Start-ups wie beispielsweise Worksurance im Austausch. Das InsurTech Getsurance – spezialisiert auf den digitalen Vertrieb einfacher Lebenprodukte – hat die Nürnberger ganz übernommen.

Die Hauptversammlung der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG findet am 28. April erstmals ausschließlich digital statt. Dort wird der Vorstand den Aktionären eine Dividende in unveränderter Höhe von 3,30 EUR pro Aktie vorschlagen.

Kennzahlen 2020

Die Beitragseinnahmen über sämtliche Versicherungszweige hinweg stiegen um 2,2 % auf 3.593 Mrd. EUR (3.515). Das Neugeschäft verbesserte sich um 6,2 % auf 629 (592) Mio. EUR. Die Kapitalanlagen erhöhten sich um 2,1 % auf 32,325 (31,672) Mrd. EUR. Die Zahl der Versicherungsverträge blieb mit rund 6,0 Millionen stabil. Auch der Konzernumsatz, der sich aus gebuchten Bruttobeiträgen, Erträgen aus Kapitalanlagen und Provisionserlösen zusammensetzt, blieb mit 4,568 Mrd. EUR stabil.

Im Geschäftsfeld Lebensversicherung wurden Neubeiträge von 482,2 (452,6) Mio. EUR erzielt,

was einem Zuwachs um 6,5 % entspricht. Das Gesamtergebnis lag mit 401,1 (375,2) Mio. EUR 6,9 % über dem Vorjahresniveau.

Im Segment Kranken betrugen die Neubeiträge 13,8 (11,9) Mio. EUR. Diese Steigerung resultierte aus Wachstum bei der Vollversicherung und den Zusatzversicherungen. Der Versicherungsbestand nach Verträgen konnte auf 445.633 (422.785) vergrößert werden.

Das Segment Schaden vermeldet ein Plus von 4,3 % bei den Neu- und Mehrbeiträgen auf 133,4 (127,9) Mio. EUR – vor allem wegen des erfolgreichen gewerblichen Geschäfts. Die Brutto-Schadenkostenquote erhöhte sich auf 94,9 % (91,0).

2,91 Mrd. EUR leistete die Nürnberger für Versicherungsfälle und Beitragsrückerstattungen an ihre Kunden (gegenüber 2,82 Mrd. EUR im Vorjahr).

Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Nürnberger Konzern stieg leicht von 4.615 auf 4.643, davon waren 133 (128) Auszubildende.

Die Dachgesellschaft des Konzerns, die NÜRNBERGER Beteiligungs-AG (NBG), verzeichnete mit 46 Mio. EUR einen gegenüber dem Vorjahr unveränderten Überschuss. Die Nürnberger will die Dividende stabil halten. „Wir möchten die Treue unserer Aktionäre belohnen und schlagen wieder eine Dividende von 3,30 EUR vor“, kündigt Vorstandsvorsitzender Dr. Armin Zitzmann an.

Pressekontakt:

Ulrich Zeidner
Leitung Unternehmenskommunikation
NÜRNBERGER Versicherung

Ulrich.Zeidner@nuernberger.de
(0911) 531-6221

Original-Content von: NÜRNBERGER Versicherung, übermittelt

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Nürnberger Versicherung: Positive Geschäftsbilanz trotz Corona

14.04.2021 – 14:04

NÜRNBERGER Versicherung

Nürnberger Versicherung: Positive Geschäftsbilanz trotz Corona


















Nürnberger Versicherung: Positive Geschäftsbilanz trotz Corona
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Nürnberg (ots)

-  Konzernergebnis steigt von 68,8 Mio. auf 78,5 Mio. EUR 
-  Neugeschäft wächst um 6,2 % 
-  Dividende soll stabil bleiben  

Die Corona-Pandemie hat die Nürnberger vor große Herausforderungen gestellt, die das Unternehmen erfolgreich gemeistert hat: Konzernergebnis, gebuchte Beiträge und das Neugeschäft konnten deutlich gesteigert werden. Das geht aus dem jetzt veröffentlichten Geschäftsbericht des Konzerns hervor.

Für Kunden und Partner, die wegen Corona finanzielle Engpässe überstehen mussten, hatte die Nürnberger schon zu Beginn der Pandemie umfangreiche Hilfsangebote bereitgestellt. „Auch bei Leistungen aus der Betriebsschließungsversicherung (BSV) reagierten wir schnell. Mehr als 95 Prozent aller Fälle sind bereits reguliert. Bei weniger als einer Handvoll Fälle wurde das Gericht angerufen“, betont Vorstandsvorsitzender Dr. Armin Zitzmann. Mit Zahlungen in einem mittleren zweistelligen Millionenbereich ist dies das größte Schadenereignis in der Geschichte der Nürnberger.

Insgesamt stiegen die Aufwendungen für Versicherungsfälle f. e. R. um 55 Mio. EUR auf 2,52 Mrd. EUR.

„Der überwiegende Teil unserer Belegschaft arbeitet seit Beginn der Pandemie im Homeoffice. Das hat unsere Arbeitsweisen grundlegend verändert“, sagt Zitzmann. Mittlerweile habe man mit FutureWork:N ein Projekt gestartet, in dem die Zukunft der Nürnberger Arbeitswelt entwickelt werde.

Die Nürnberger steht bereit, ihre Mitarbeitenden gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. „Wir haben Impfstationen aufgebaut und alle Vorbereitungen getroffen. Sobald wir das offizielle Ok der Behörden und den Impfstoff erhalten, können wir loslegen“, berichtet Armin Zitzmann.

Fokussierung und Kooperationen

Bei der Entwicklung neuer Produkte will sich die Nürnberger auf ihre Kernkompetenzen wie z. B. Einkommensschutz und gewerbliche Versicherungen fokussieren. „Um unseren Kunden den passenden Schutz anzubieten, müssen wir nicht alles selbst entwickeln, sondern setzen künftig verstärkt auf Kooperationen“, sagt Zitzmann. Schon seit Längerem arbeitet die Nürnberger u. a. mit der Uelzener und der Würzburger zusammen. Eine umfangreiche Kooperation mit dem Versicherer Die Bayerische kommt neu hinzu. Außerdem ist die Nürnberger mit Start-ups wie beispielsweise Worksurance im Austausch. Das InsurTech Getsurance – spezialisiert auf den digitalen Vertrieb einfacher Lebenprodukte – hat die Nürnberger ganz übernommen.

Die Hauptversammlung der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG findet am 28. April erstmals ausschließlich digital statt. Dort wird der Vorstand den Aktionären eine Dividende in unveränderter Höhe von 3,30 EUR pro Aktie vorschlagen.

Kennzahlen 2020

Die Beitragseinnahmen über sämtliche Versicherungszweige hinweg stiegen um 2,2 % auf 3.593 Mrd. EUR (3.515). Das Neugeschäft verbesserte sich um 6,2 % auf 629 (592) Mio. EUR. Die Kapitalanlagen erhöhten sich um 2,1 % auf 32,325 (31,672) Mrd. EUR. Die Zahl der Versicherungsverträge blieb mit rund 6,0 Millionen stabil. Auch der Konzernumsatz, der sich aus gebuchten Bruttobeiträgen, Erträgen aus Kapitalanlagen und Provisionserlösen zusammensetzt, blieb mit 4,568 Mrd. EUR stabil.

Im Geschäftsfeld Lebensversicherung wurden Neubeiträge von 482,2 (452,6) Mio. EUR erzielt,

was einem Zuwachs um 6,5 % entspricht. Das Gesamtergebnis lag mit 401,1 (375,2) Mio. EUR 6,9 % über dem Vorjahresniveau.

Im Segment Kranken betrugen die Neubeiträge 13,8 (11,9) Mio. EUR. Diese Steigerung resultierte aus Wachstum bei der Vollversicherung und den Zusatzversicherungen. Der Versicherungsbestand nach Verträgen konnte auf 445.633 (422.785) vergrößert werden.

Das Segment Schaden vermeldet ein Plus von 4,3 % bei den Neu- und Mehrbeiträgen auf 133,4 (127,9) Mio. EUR – vor allem wegen des erfolgreichen gewerblichen Geschäfts. Die Brutto-Schadenkostenquote erhöhte sich auf 94,9 % (91,0).

2,91 Mrd. EUR leistete die Nürnberger für Versicherungsfälle und Beitragsrückerstattungen an ihre Kunden (gegenüber 2,82 Mrd. EUR im Vorjahr).

Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Nürnberger Konzern stieg leicht von 4.615 auf 4.643, davon waren 133 (128) Auszubildende.

Die Dachgesellschaft des Konzerns, die NÜRNBERGER Beteiligungs-AG (NBG), verzeichnete mit 46 Mio. EUR einen gegenüber dem Vorjahr unveränderten Überschuss. Die Nürnberger will die Dividende stabil halten. „Wir möchten die Treue unserer Aktionäre belohnen und schlagen wieder eine Dividende von 3,30 EUR vor“, kündigt Vorstandsvorsitzender Dr. Armin Zitzmann an.

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-  Konzernergebnis steigt von 68,8 Mio. auf 78,5 Mio. EUR 
-  Neugeschäft wächst um 6,2 % 
-  Dividende soll stabil bleiben  

Die Corona-Pandemie hat die Nürnberger vor große Herausforderungen gestellt, die das Unternehmen erfolgreich gemeistert hat: Konzernergebnis, gebuchte Beiträge und das Neugeschäft konnten deutlich gesteigert werden. Das geht aus dem jetzt veröffentlichten Geschäftsbericht des Konzerns hervor.

Für Kunden und Partner, die wegen Corona finanzielle Engpässe überstehen mussten, hatte die Nürnberger schon zu Beginn der Pandemie umfangreiche Hilfsangebote bereitgestellt. „Auch bei Leistungen aus der Betriebsschließungsversicherung (BSV) reagierten wir schnell. Mehr als 95 Prozent aller Fälle sind bereits reguliert. Bei weniger als einer Handvoll Fälle wurde das Gericht angerufen“, betont Vorstandsvorsitzender Dr. Armin Zitzmann. Mit Zahlungen in einem mittleren zweistelligen Millionenbereich ist dies das größte Schadenereignis in der Geschichte der Nürnberger.

Insgesamt stiegen die Aufwendungen für Versicherungsfälle f. e. R. um 55 Mio. EUR auf 2,52 Mrd. EUR.

„Der überwiegende Teil unserer Belegschaft arbeitet seit Beginn der Pandemie im Homeoffice. Das hat unsere Arbeitsweisen grundlegend verändert“, sagt Zitzmann. Mittlerweile habe man mit FutureWork:N ein Projekt gestartet, in dem die Zukunft der Nürnberger Arbeitswelt entwickelt werde.

Die Nürnberger steht bereit, ihre Mitarbeitenden gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. „Wir haben Impfstationen aufgebaut und alle Vorbereitungen getroffen. Sobald wir das offizielle Ok der Behörden und den Impfstoff erhalten, können wir loslegen“, berichtet Armin Zitzmann.

Fokussierung und Kooperationen

Bei der Entwicklung neuer Produkte will sich die Nürnberger auf ihre Kernkompetenzen wie z. B. Einkommensschutz und gewerbliche Versicherungen fokussieren. „Um unseren Kunden den passenden Schutz anzubieten, müssen wir nicht alles selbst entwickeln, sondern setzen künftig verstärkt auf Kooperationen“, sagt Zitzmann. Schon seit Längerem arbeitet die Nürnberger u. a. mit der Uelzener und der Würzburger zusammen. Eine umfangreiche Kooperation mit dem Versicherer Die Bayerische kommt neu hinzu. Außerdem ist die Nürnberger mit Start-ups wie beispielsweise Worksurance im Austausch. Das InsurTech Getsurance – spezialisiert auf den digitalen Vertrieb einfacher Lebenprodukte – hat die Nürnberger ganz übernommen.

Die Hauptversammlung der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG findet am 28. April erstmals ausschließlich digital statt. Dort wird der Vorstand den Aktionären eine Dividende in unveränderter Höhe von 3,30 EUR pro Aktie vorschlagen.

Kennzahlen 2020

Die Beitragseinnahmen über sämtliche Versicherungszweige hinweg stiegen um 2,2 % auf 3.593 Mrd. EUR (3.515). Das Neugeschäft verbesserte sich um 6,2 % auf 629 (592) Mio. EUR. Die Kapitalanlagen erhöhten sich um 2,1 % auf 32,325 (31,672) Mrd. EUR. Die Zahl der Versicherungsverträge blieb mit rund 6,0 Millionen stabil. Auch der Konzernumsatz, der sich aus gebuchten Bruttobeiträgen, Erträgen aus Kapitalanlagen und Provisionserlösen zusammensetzt, blieb mit 4,568 Mrd. EUR stabil.

Im Geschäftsfeld Lebensversicherung wurden Neubeiträge von 482,2 (452,6) Mio. EUR erzielt,

was einem Zuwachs um 6,5 % entspricht. Das Gesamtergebnis lag mit 401,1 (375,2) Mio. EUR 6,9 % über dem Vorjahresniveau.

Im Segment Kranken betrugen die Neubeiträge 13,8 (11,9) Mio. EUR. Diese Steigerung resultierte aus Wachstum bei der Vollversicherung und den Zusatzversicherungen. Der Versicherungsbestand nach Verträgen konnte auf 445.633 (422.785) vergrößert werden.

Das Segment Schaden vermeldet ein Plus von 4,3 % bei den Neu- und Mehrbeiträgen auf 133,4 (127,9) Mio. EUR – vor allem wegen des erfolgreichen gewerblichen Geschäfts. Die Brutto-Schadenkostenquote erhöhte sich auf 94,9 % (91,0).

2,91 Mrd. EUR leistete die Nürnberger für Versicherungsfälle und Beitragsrückerstattungen an ihre Kunden (gegenüber 2,82 Mrd. EUR im Vorjahr).

Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Nürnberger Konzern stieg leicht von 4.615 auf 4.643, davon waren 133 (128) Auszubildende.

Die Dachgesellschaft des Konzerns, die NÜRNBERGER Beteiligungs-AG (NBG), verzeichnete mit 46 Mio. EUR einen gegenüber dem Vorjahr unveränderten Überschuss. Die Nürnberger will die Dividende stabil halten. „Wir möchten die Treue unserer Aktionäre belohnen und schlagen wieder eine Dividende von 3,30 EUR vor“, kündigt Vorstandsvorsitzender Dr. Armin Zitzmann an.

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-  Konzernergebnis steigt von 68,8 Mio. auf 78,5 Mio. EUR 
-  Neugeschäft wächst um 6,2 % 
-  Dividende soll stabil bleiben  

Die Corona-Pandemie hat die Nürnberger vor große Herausforderungen gestellt, die das Unternehmen erfolgreich gemeistert hat: Konzernergebnis, gebuchte Beiträge und das Neugeschäft konnten deutlich gesteigert werden. Das geht aus dem jetzt veröffentlichten Geschäftsbericht des Konzerns hervor.

Für Kunden und Partner, die wegen Corona finanzielle Engpässe überstehen mussten, hatte die Nürnberger schon zu Beginn der Pandemie umfangreiche Hilfsangebote bereitgestellt. „Auch bei Leistungen aus der Betriebsschließungsversicherung (BSV) reagierten wir schnell. Mehr als 95 Prozent aller Fälle sind bereits reguliert. Bei weniger als einer Handvoll Fälle wurde das Gericht angerufen“, betont Vorstandsvorsitzender Dr. Armin Zitzmann. Mit Zahlungen in einem mittleren zweistelligen Millionenbereich ist dies das größte Schadenereignis in der Geschichte der Nürnberger.

Insgesamt stiegen die Aufwendungen für Versicherungsfälle f. e. R. um 55 Mio. EUR auf 2,52 Mrd. EUR.

„Der überwiegende Teil unserer Belegschaft arbeitet seit Beginn der Pandemie im Homeoffice. Das hat unsere Arbeitsweisen grundlegend verändert“, sagt Zitzmann. Mittlerweile habe man mit FutureWork:N ein Projekt gestartet, in dem die Zukunft der Nürnberger Arbeitswelt entwickelt werde.

Die Nürnberger steht bereit, ihre Mitarbeitenden gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. „Wir haben Impfstationen aufgebaut und alle Vorbereitungen getroffen. Sobald wir das offizielle Ok der Behörden und den Impfstoff erhalten, können wir loslegen“, berichtet Armin Zitzmann.

Fokussierung und Kooperationen

Bei der Entwicklung neuer Produkte will sich die Nürnberger auf ihre Kernkompetenzen wie z. B. Einkommensschutz und gewerbliche Versicherungen fokussieren. „Um unseren Kunden den passenden Schutz anzubieten, müssen wir nicht alles selbst entwickeln, sondern setzen künftig verstärkt auf Kooperationen“, sagt Zitzmann. Schon seit Längerem arbeitet die Nürnberger u. a. mit der Uelzener und der Würzburger zusammen. Eine umfangreiche Kooperation mit dem Versicherer Die Bayerische kommt neu hinzu. Außerdem ist die Nürnberger mit Start-ups wie beispielsweise Worksurance im Austausch. Das InsurTech Getsurance – spezialisiert auf den digitalen Vertrieb einfacher Lebenprodukte – hat die Nürnberger ganz übernommen.

Die Hauptversammlung der NÜRNBERGER Beteiligungs-AG findet am 28. April erstmals ausschließlich digital statt. Dort wird der Vorstand den Aktionären eine Dividende in unveränderter Höhe von 3,30 EUR pro Aktie vorschlagen.

Kennzahlen 2020

Die Beitragseinnahmen über sämtliche Versicherungszweige hinweg stiegen um 2,2 % auf 3.593 Mrd. EUR (3.515). Das Neugeschäft verbesserte sich um 6,2 % auf 629 (592) Mio. EUR. Die Kapitalanlagen erhöhten sich um 2,1 % auf 32,325 (31,672) Mrd. EUR. Die Zahl der Versicherungsverträge blieb mit rund 6,0 Millionen stabil. Auch der Konzernumsatz, der sich aus gebuchten Bruttobeiträgen, Erträgen aus Kapitalanlagen und Provisionserlösen zusammensetzt, blieb mit 4,568 Mrd. EUR stabil.

Im Geschäftsfeld Lebensversicherung wurden Neubeiträge von 482,2 (452,6) Mio. EUR erzielt,

was einem Zuwachs um 6,5 % entspricht. Das Gesamtergebnis lag mit 401,1 (375,2) Mio. EUR 6,9 % über dem Vorjahresniveau.

Im Segment Kranken betrugen die Neubeiträge 13,8 (11,9) Mio. EUR. Diese Steigerung resultierte aus Wachstum bei der Vollversicherung und den Zusatzversicherungen. Der Versicherungsbestand nach Verträgen konnte auf 445.633 (422.785) vergrößert werden.

Das Segment Schaden vermeldet ein Plus von 4,3 % bei den Neu- und Mehrbeiträgen auf 133,4 (127,9) Mio. EUR – vor allem wegen des erfolgreichen gewerblichen Geschäfts. Die Brutto-Schadenkostenquote erhöhte sich auf 94,9 % (91,0).

2,91 Mrd. EUR leistete die Nürnberger für Versicherungsfälle und Beitragsrückerstattungen an ihre Kunden (gegenüber 2,82 Mrd. EUR im Vorjahr).

Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Nürnberger Konzern stieg leicht von 4.615 auf 4.643, davon waren 133 (128) Auszubildende.

Die Dachgesellschaft des Konzerns, die NÜRNBERGER Beteiligungs-AG (NBG), verzeichnete mit 46 Mio. EUR einen gegenüber dem Vorjahr unveränderten Überschuss. Die Nürnberger will die Dividende stabil halten. „Wir möchten die Treue unserer Aktionäre belohnen und schlagen wieder eine Dividende von 3,30 EUR vor“, kündigt Vorstandsvorsitzender Dr. Armin Zitzmann an.

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Urlaub 2021: Corona beeinflusst Reisepläne von jedem Zweiten

14.04.2021 – 07:35

CLARK

Urlaub 2021: Corona beeinflusst Reisepläne von jedem Zweiten


















Urlaub 2021: Corona beeinflusst Reisepläne von jedem Zweiten
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Frankfurt am Main (ots)

Nachdem die Urlaubssaison 2020 aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie für viele ausgefallen ist, blickt Deutschland gespannt auf die Reisezeit 2021. Dass Corona immer noch unsere Urlaubspläne bestimmt, bestätigt auch eine neue bevölkerungsrepräsentative Studie [1] des digitalen Versicherungsmanagers CLARK in Zusammenarbeit mit YouGov: Jede:r zweite Befragte (49 Prozent) gibt an, dass die Pandemie die Urlaubsplanung 2021 stark beeinflusst. Und obwohl die reiseintensive Sommersaison noch aussteht, geben schon jetzt 13 Prozent an, dass sie in 2021 bereits einen geplanten Urlaub aufgrund der Corona-Pandemie verschieben oder absagen mussten. Für alle, die trotz der aktuellen Lage eine Reise planen, gilt es nun einige Punkte zu beachten.

Urlaub in Zeiten der Pandemie: Frühzeitig absichern

Wer sich in 2021 dazu entscheidet, in den Urlaub zu fahren, muss sich darüber bewusst sein, dass Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherungen möglicherweise nicht greifen. Seitdem die WHO am 11.03.2020 das Coronavirus als Pandemie klassifiziert hat, entfallen bei vielen Versicherern in diesem Zusammenhang die Leistungen und der Schutz. Auch eine amtliche Quarantäne-Maßnahme fällt nicht unter den Versicherungsschutz – genauso wenig wie aus Angst vor Covid-19 eine Reise nicht anzutreten.

Es gibt jedoch auch einige Versicherer, die den Leistungsumfang ihrer Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherungen aufgrund der Corona-Pandemie angepasst haben und beispielsweise Covid-19-Ergänzungspolicen anbieten. „Wichtig ist es, schon zu Beginn der Reiseplanung die Leistungen seiner bisherige Reiserücktritt- oder Reiseabbruchversicherungen genau zu kennen beziehungsweise sich auch bei einem Neuabschluss individuell beraten zu lassen“, so Dr. Marco Adelt, COO und Co-Gründer von CLARK.

Reisewarnungen im Blick behalten

Das Auswärtige Amt spricht bei Bedarf Reisewarnungen aus. Urlauber und Reisewillige sollten diese Informationen stets beachten, denn wenn sie ihre Reise in ein gelistetes Land antreten, bleiben sie bei Problemen auf sich gestellt. Das RKI überprüft die Liste von Risikogebieten regelmäßig und passt sie gegebenenfalls an. Eine weltweite Reisewarnung wie im März 2020 soll es vorerst aber nicht wieder geben.

„Manche Menschen glauben, eine offizielle Reisewarnung wegen Covid-19 sei Grund genug, dass die Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung greift. Aber dies ist leider nicht der Fall. Denn die Warnungen der Regierung sind kein Verbot. Es handelt sich vielmehr um Appelle an die Bevölkerung, Gesundheit und Leben vor das eigene Vergnügen zu stellen“, so Adelt. „Anders verhält es sich bei Grenzschließungen von Urlaubsländern aus bei denen die Behörden Urlaubern die Einreise verweigern. Obwohl auch hier keine Versicherung greift, kommen im Allgemeinen die Reiseveranstalter für die Kosten auf, wenn man von der Reise zurücktritt.“

Corona-Verdachtsfall im Urlaub: Was nun?

Was vor lauter Vorfreude auf die bevorstehende Reise oft vergessen wird: Die deutsche Krankenversicherung endet an der Grenze. Wer sich zu Zeiten einer Pandemie ins Ausland begibt, sollte daher eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Denn trotz europäischem Krankenversicherungsschein kann bei der gesetzlichen Krankenkasse die Übernahme von Leistungen im Ausland nicht immer garantiert werden.

„Auch bei einer Auslandskrankenversicherung ist der Leistungsumfang natürlich begrenzt“, erklärt Adelt. „Sie greift beispielsweise nicht, wenn Reisende im Urlaub vorsorglich einen Corona-Test machen möchten. Dafür muss ein konkreter Verdacht auf eine Covid-Infektion bestehen, beispielsweise durch eine Kontaktkette zu einer erkrankten Person. Die Auslandsreiseversicherung sollte außerdem unbedingt bereits vor der Reise abgeschlossen werden, da sie nur für Auslandsreisen gilt, die in der Zukunft liegen und noch nicht angetreten wurden.“

Beherbergungsverbot im Heimaturlaub

Die Ministerpräsidenten und das Kanzleramt haben im Verlauf der Corona-Pandemie immer wieder regionale Beherbergungsverbote verhängt. Gerichte haben etliche dieser Maßnahmen gekippt. Auch bundesweite Übernachtungsverbote für Touristen bleiben rechtlich umstritten, solange es kein neues Gesetz gibt. Halten die Anti-Corona-Maßnahmen den Klagen von Bürgern stand, müssen Herbergen und Hotels Übernachtungen wahrscheinlich von sich aus stornieren und Urlauber bekommen ihre geleistete Zahlungen dann erstattet. „Solche Verbote gab es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bisher noch nicht. Reisende sollten zunächst in den Austausch mit ihrem Reiseveranstalter gehen. Und auch im Fall einer abgeschlossenen Reiseversicherung sind Heimaturlauber darauf angewiesen, dass sich der Versicherer kulant zeigt. In jedem Fall lohnt sich auch hier ein Gespräch mit dem persönlichen Versicherungsberater“, so Adelt abschließend.

[1] Hinweis zur Studie: Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1005 Personen zwischen dem 31.03. und 05.04.2021 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren

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Presse CLARK
Vivian Weitz
presse@clark.de

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