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Neue Strafanzeige gegen VW und erstmals auch gegen das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt

01.04.2021 – 08:34

Verbraucherschutzverein

Neue Strafanzeige gegen VW und erstmals auch gegen das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt


















Wien (ots)

Softwareupdate für VW-Motor EA 189 ebenfalls illegal

Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat gestern bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine weitere Anzeige gegen unbekannte Täter der Volkswagen AG und des deutschen Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) sowie gegen das Unternehmen VW sowie erstmals auch gegen unbekannte Täter im Bereich des deutschen Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) eingebracht.

„Wir zeigen den Verdacht an, dass VW – entgegen der Rechtsprechung des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH) – seine Kunden über die Eigenschaften des Software-Updates für den VW-Motor EA 189 bei 8,5 Millionen Fahrzeugen arglistig getäuscht und betrogen hat,“ sagt Peter Kolba, Obmann des VSV.

„Der VSV unterstützt weiter betroffene Fahrzeughalter bei Schadenersatzklagen gegen VW in Deutschland und in Österreich.“

Am 18.9.2015 hatte die amerikanische Umweltbehörde den Abgasskandal aufgedeckt. Der VW Motor EA 198 189 enthielt illegale Abschalteinrichtungen, die bewirkten, dass zwar am Prüfstand die schädlichen Abgase auf die gesetzlich zulässigen Grenzwerte reguliert wurden, die Abgasreinigung bei der Fahrt auf der Strasse aber weitgehend reduziert bzw abgeschaltet wurde. Der Effekt: eine bis zu vierzigfache Überschreitung der Grenzwerte für das giftige Stickoxid (NOx).

Bereits am 22.9.2015 erklärte VW allerdings dem deutschen KBA, dass man im Zuge von amtlichen Rückrufen der Fahrzeuge diese Mängel durch ein Software-Update beheben werde.

Der deusche Bundesgerichtshof (BGH) leitet daraus ab, dass deshalb eine Haltungsänderung von VW erkennbar wurde und daher Käufer, die ihr Fahrzeug erst nach dem 22.9.2015 erwarben, keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen VW hätten.

Inzwischen hat aber der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 19.12.2020 klargestellt, dass jede Art von Abschalteinrichtung – somit auch die sogenannten „Thermofenster“ (Reduktion bzw Komplett-Abschaltung der Abgasreinigung unter 15 Grad und über 30 Grad Celsius) – gegen die EU-Typisierungsverordnung verstößt.

„Wenn VW diesen Umstand dem KBA offen gelegt hat und das KBA dennoch das Update dennoch genehmigt hat, dann trifft (unbekannte) Mitarbeiter des KBA der Vorwurf der Beitragstäterschaft. Für alle Beteiligten gilt aber natürlich die Unschuldsvermutung“ sagt Kolba.

VW hat jedenfalls besorgten Kunden ab 2016 ein sogenanntes „Zertifikat“ ausgestellt, in dem garantiert wird, dass die Fahrzeuge nach dem Update legal unterwegs seien und sich auch wesentliche Eigenschaften wie der Kraftstoffverbrauch, der CO2-Ausstoß, die Motorleistung und die Lärmemissionen (im Fahrzyklus genormten Testzyklus NEFZ – also am Prüfstand) nicht ändern würden.

Diese Zusage war doppelt falsch:

- Zum einen ist das „Thermofenster“ entgegen der Zusage von VW laut EuGH nach wie vor EU-rechtswidrig, und die Umwelt wird durch die Emissionen der VW-Motoren im Straßenbetrieb auf der Strasse weiterhin weit über die Grenzwerte hinaus belastet.   
- Zum anderen berichten viele Käufer, dass sich die Fahreigenschaften durch das Update sehr wohl zum Nachteil geändert hätten. Doch was nützt da eine „Garantie“, dass sich der Kraftstoffverbrauch „im genormten Testzyklus“, also am Prüfstand, nicht ändert, wenn man im normalen Fahrbetrieb sehr wohl einen höheren Verbrauch feststellen muss.  

Das KBA wurde von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) mittlerweile zwar erfolgreich auf Herausgabe der Zulassungsakten erfolgreich geklagt, doch es gelingt VW bis jetzt mit Eilt-Anträgen immer wieder, die Herausgabe der Akten zu verhindern.

„Wir hoffen, dass der Staatsanwalt die Zulassungsakten beischaffen und damit über die Genehmigung des VW-Software-Updates Klarheit schaffen kann,“ erklärt Kolba.

VW hat sich jedenfalls durch diese offensichtlich untauglichen Software-Updates viel Geld erspart. Fachleute gehen davon aus, dass das Software-Update je Auto 70 Euro kostet, während eine seriöse Nachrüstung der Abgasreinigung der in Form eines Hardware-Updates der Abgasreinigung mit rund 1500 Euro veranschlagt wird.

„VW hat also seine Kunden – so unser Verdacht – vorsätzlich und zum Zweck der eigenen Bereicherung neuerlich getäuscht. Das möge die Staatsanwaltschaft aufklären“ resümiert Kolba.

Service: Sammelaktion aufwww.klagen-ohne-risiko.at

Pressekontakt:

Dr. Peter Kolba, Obmann des VSV, +436602002437

Original-Content von: Verbraucherschutzverein, übermittelt

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Neue Strafanzeige gegen VW und erstmals auch gegen das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt

01.04.2021 – 08:34

Verbraucherschutzverein

Neue Strafanzeige gegen VW und erstmals auch gegen das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt


















Wien (ots)

Softwareupdate für VW-Motor EA 189 ebenfalls illegal

Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat gestern bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine weitere Anzeige gegen unbekannte Täter der Volkswagen AG und des deutschen Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) sowie gegen das Unternehmen VW sowie erstmals auch gegen unbekannte Täter im Bereich des deutschen Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) eingebracht.

„Wir zeigen den Verdacht an, dass VW – entgegen der Rechtsprechung des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH) – seine Kunden über die Eigenschaften des Software-Updates für den VW-Motor EA 189 bei 8,5 Millionen Fahrzeugen arglistig getäuscht und betrogen hat,“ sagt Peter Kolba, Obmann des VSV.

„Der VSV unterstützt weiter betroffene Fahrzeughalter bei Schadenersatzklagen gegen VW in Deutschland und in Österreich.“

Am 18.9.2015 hatte die amerikanische Umweltbehörde den Abgasskandal aufgedeckt. Der VW Motor EA 198 189 enthielt illegale Abschalteinrichtungen, die bewirkten, dass zwar am Prüfstand die schädlichen Abgase auf die gesetzlich zulässigen Grenzwerte reguliert wurden, die Abgasreinigung bei der Fahrt auf der Strasse aber weitgehend reduziert bzw abgeschaltet wurde. Der Effekt: eine bis zu vierzigfache Überschreitung der Grenzwerte für das giftige Stickoxid (NOx).

Bereits am 22.9.2015 erklärte VW allerdings dem deutschen KBA, dass man im Zuge von amtlichen Rückrufen der Fahrzeuge diese Mängel durch ein Software-Update beheben werde.

Der deusche Bundesgerichtshof (BGH) leitet daraus ab, dass deshalb eine Haltungsänderung von VW erkennbar wurde und daher Käufer, die ihr Fahrzeug erst nach dem 22.9.2015 erwarben, keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen VW hätten.

Inzwischen hat aber der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 19.12.2020 klargestellt, dass jede Art von Abschalteinrichtung – somit auch die sogenannten „Thermofenster“ (Reduktion bzw Komplett-Abschaltung der Abgasreinigung unter 15 Grad und über 30 Grad Celsius) – gegen die EU-Typisierungsverordnung verstößt.

„Wenn VW diesen Umstand dem KBA offen gelegt hat und das KBA dennoch das Update dennoch genehmigt hat, dann trifft (unbekannte) Mitarbeiter des KBA der Vorwurf der Beitragstäterschaft. Für alle Beteiligten gilt aber natürlich die Unschuldsvermutung“ sagt Kolba.

VW hat jedenfalls besorgten Kunden ab 2016 ein sogenanntes „Zertifikat“ ausgestellt, in dem garantiert wird, dass die Fahrzeuge nach dem Update legal unterwegs seien und sich auch wesentliche Eigenschaften wie der Kraftstoffverbrauch, der CO2-Ausstoß, die Motorleistung und die Lärmemissionen (im Fahrzyklus genormten Testzyklus NEFZ – also am Prüfstand) nicht ändern würden.

Diese Zusage war doppelt falsch:

- Zum einen ist das „Thermofenster“ entgegen der Zusage von VW laut EuGH nach wie vor EU-rechtswidrig, und die Umwelt wird durch die Emissionen der VW-Motoren im Straßenbetrieb auf der Strasse weiterhin weit über die Grenzwerte hinaus belastet.   
- Zum anderen berichten viele Käufer, dass sich die Fahreigenschaften durch das Update sehr wohl zum Nachteil geändert hätten. Doch was nützt da eine „Garantie“, dass sich der Kraftstoffverbrauch „im genormten Testzyklus“, also am Prüfstand, nicht ändert, wenn man im normalen Fahrbetrieb sehr wohl einen höheren Verbrauch feststellen muss.  

Das KBA wurde von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) mittlerweile zwar erfolgreich auf Herausgabe der Zulassungsakten erfolgreich geklagt, doch es gelingt VW bis jetzt mit Eilt-Anträgen immer wieder, die Herausgabe der Akten zu verhindern.

„Wir hoffen, dass der Staatsanwalt die Zulassungsakten beischaffen und damit über die Genehmigung des VW-Software-Updates Klarheit schaffen kann,“ erklärt Kolba.

VW hat sich jedenfalls durch diese offensichtlich untauglichen Software-Updates viel Geld erspart. Fachleute gehen davon aus, dass das Software-Update je Auto 70 Euro kostet, während eine seriöse Nachrüstung der Abgasreinigung der in Form eines Hardware-Updates der Abgasreinigung mit rund 1500 Euro veranschlagt wird.

„VW hat also seine Kunden – so unser Verdacht – vorsätzlich und zum Zweck der eigenen Bereicherung neuerlich getäuscht. Das möge die Staatsanwaltschaft aufklären“ resümiert Kolba.

Service: Sammelaktion aufwww.klagen-ohne-risiko.at

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Dr. Peter Kolba, Obmann des VSV, +436602002437

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Diese Geschenke bringt der Osterhase

01.04.2021 – 07:30

CHECK24 GmbH

Diese Geschenke bringt der Osterhase


















Diese Geschenke bringt der Osterhase
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München (ots)

- Am beliebtesten sind Spielzeuge für draußen, Lego und Kinderfahrzeuge
- Die meisten Verbraucher*innen wollen bis zu 50 Euro für Ostergeschenke ausgeben
- CHECK24 Shopping: über zehn Millionen Produkte bei mehr als 10.000 Onlineshops 

Zu Ostern 2021 sind vor allem Spiele für draußen angesagt. In keiner Spielwarenkategorie gab es im März mehr Bestellungen bei CHECK24 Shopping. Besonders hoch im Kurs ist dabei das Geschicklichkeitsspiel Kubb, das im deutschsprachigen Raum auch als Wikinger- oder Nordmann-Schach bekannt ist. Auf den Plätzen zwei und drei folgen Spikeball- oder Roundnet-Sets und Sand- bzw. Wassermuscheln.1)

„Spiele und Spielzeug für den Garten sind neben Schokohasen absolute Klassiker zu Ostern“, sagt Tobias Tammen, Geschäftsführer Shopping bei CHECK24. „Mit Klemmbausteinen und Gesellschaftsspielen lässt sich trotz der Kontaktbeschränkungen aufgrund des Corona-Virus die Zeit zu Hause vertreiben.“

Neben Spielzeug für draußen sind vor allem Lego, Kinderfahrzeuge, Gesellschaftsspiele und Tonies Online-Verkaufsschlager. Besonders häufig landen die Lego Duplo große Bauplatte, das Hudora My first Quad, die Idena Spielesammlung oder der WAS IST WAS Dinosaurier Tonie im Osternest.

YouGov-Umfrage: Die meisten Verbraucher*innen planen bis zu 50 Euro für Ostergeschenke ein

Eine repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag von CHECK24 aus dem vergangenen Jahr ergab, dass 43 Prozent der Deutschen bis zu 50 Euro für Ostergeschenke ausgeben möchten. Weitere 15 Prozent planen Ausgaben zwischen 50 und 100 Euro ein. Nur neun Prozent planen mit über 100 Euro. Ein Drittel der Befragten wusste noch nicht, wie viel sie für Ostergeschenke ausgeben möchten oder wollten dazu keine Angabe machen.2)

CHECK24 Shopping: über zehn Millionen Produkte bei mehr als 10.000 Onlineshops

Verbraucher*innen vergleichen bei CHECK24 Shopping über zehn Millionen Produkte bei mehr als 10.000 Onlineshops und bestellen unkompliziert mit nur einem Login über ihr digitales Kundenkonto. Bei Fragen zum Bestellvorgang unterstützen die CHECK24-Shoppingexpert*innen persönlich per Telefon oder E-Mail.

1)Datenbasis: alle verkauften Spielwaren über CHECK24 im März 2021 Stand 25.3.2021

2)Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH im Auftrag von CHECK24, an der 2.054 Personen zwischen dem 10.3. und dem 12.3.2020 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

Pressekontakt:

Edgar Kirk, Public Relations Manager, Tel. +49 89 2000 47 1175,
edgar.kirk@check24.de Daniel Friedheim, Director Public Relations,
Tel. +49 89 2000 47 1170, daniel.friedheim@check24.de

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Neuer Rückruf mit Folgen für den Wohnmobil-DieselskandalMotoren zahlreicher Wohnmobile wurden illegal manipuliert

01.04.2021 – 07:00

KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei

Neuer Rückruf mit Folgen für den Wohnmobil-Dieselskandal
Motoren zahlreicher Wohnmobile wurden illegal manipuliert


















Neuer Rückruf mit Folgen für den Wohnmobil-Dieselskandal / Motoren zahlreicher Wohnmobile wurden illegal manipuliert
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Köln (ots)

Ein aktuell laufender Rückruf mit der Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)-Nummer 010493 versetzt Wohnmobil-Inhaber in Unruhe. Denn es geht um Abgas-Manipulationen an Diesel-Motoren, die in eine Vielzahl von Wohnmobilen eingebaut wurden.

Inhabern von Wohnmobilen mit diesen und ähnlichen Motoren droht also ggf. ein durch das KBA angeordneter, verpflichtender Rückruf mit dem Risiko einer Stilllegung des kostspieligen Wohnmobils.

Technikexperten raten aufgrund der unberechenbaren negativen Folgen für den Motor oft davon ab, freiwilligen Rückruf-Aktionen Folge zu leisten, solange keine Aufforderung direkt vom KBA erhalten wurde. Betroffene Käufer von Wohnmobilen haben jedoch schon jetzt die Möglichkeit, Schadensersatz vom Händler oder Hersteller zu fordern.

Hintergrund des Rückrufs ist laut dem KBA eine mangelhafte Software, durch die sich die Abgasreinigung verschlechtert. Die betroffenen Fahrzeuge stoßen also eine erhöhte Menge gesundheitsschädlicher Stickoxide aus. Der Verdacht liegt sehr nahe, dass bei dem Software-Update eine illegale Abschalteinrichtung entfernt werden soll.

Halter von Fahrzeugen auf Basis des Iveco Daily mit einem „Heavy Duty“-Motor und dem Motorcode F1C sollen nun in einer Werkstatt vorstellig werden. Es handelt sich dabei um Transporter aus den Jahren 2016 bis 2019. Es spricht aber viel dafür, dass nun viele Wohnmobile, die einen Iveco Diesel-Motor verwenden, bald auch einen Rückruf mit entsprechender Aufforderung zu einem Softwareupdate erhalten werden.

„Erst einmal sind in Deutschland nur Transporter betroffen. Entsprechende Motoren werden laut Iveco aber auch bei beliebten Wohnmobil-Marken wie Bimobil, Bocklet, Concorde, Dethleffs, Laika, Morelo, Niesmann+Bischoff, Pilote, Phoenix und Woelcke verwendet. Damit stehen etliche Wohnmobile unter Verdacht, die gesetzlichen Grenzwerte für Abgas nicht einzuhalten.“ erläutert Dr. V. Ghendler, Rechtsanwalt und Partner der auf Verbraucherrechte im Abgasskandal spezialisierten Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. Ähnlich wie im VW-Dieselskandal seien also bald umfangreiche Rückrufaktionen zu erwarten.

Erstes Gerichtsurteil im Wohnmobil-Abgasskandal

Viele betroffene Inhaber von Wohnmobilen setzen ihre Rechte bereits gerichtlich durch. Ein erstes Urteil im Wohnmobil-Abgasskandal erging am 1. März 2021. Der Hersteller muss einem Wohnmobil-Inhaber demnach über 50.000 Euro Schadensersatz zahlen (LG Koblenz, Az. 12 O 316/20).

In dem Verfahren ging es um ein Reisemobil der Marke Roller Team mit einem Fiat Ducato 2,3 Liter Motor mit 150 PS (Typ Multijet) und der Abgasnorm Euro 6. Der Hersteller muss dem Käufer den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückzahlen. Statt einer Rückgabe besteht auch die Möglichkeit, Schadensersatz für die Wertminderung zu erhalten und das Wohnmobil zu behalten.

Nachdem dies gerichtlich festgestellt wurde, ist es jetzt deutlich wahrscheinlicher, dass das KBA der plumpen Manipulation des Herstellers einen Riegel vorschiebt und für betroffene Wohnmobile ggf. sogar eine Stilllegung ausspricht. Werden nach der Zulassung eines Wohnmobils Abschalteinrichtungen entdeckt, ist das KBA für Rückrufe zuständig.

Nach und nach kommen weitere Details zu der Manipulation im Wohnmobil-Abgasskandal ans Licht. Die Abschalteinrichtung ist demnach deutlich weniger komplex, als bislang von anderen Herstellern bekannt. Es soll sich u.a. schlicht um eine zeitabhängige Abschaltung der Abgasreinigung nach ca. 22 Minuten handeln. Hintergrund: Ein Abgastest dauert etwa 20 Minuten, also so lange, wie die Abgasreinigung aktiv bleibt.

„Gerade im Hinblick auf die hohen Kaufpreise im 5- und 6-stelligen Bereich, die erheblichen Kosten für Sonderausstattungen, Umbauten und den deutlichen Wertverlust infolge der Manipulationen sollten Wohnmobil-Inhaber nicht zögern, ihre Rechte geltend zu machen. Wer zu lange wartet, riskiert, auf dem Schaden sitzen zu bleiben.“ empfiehlt Dr. V. Ghendler.

Kanzleien wie KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ bieten für Interessenten im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung auch eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten für Schadensersatz.

Pressekontakt:

Ilja Ruvinskij, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Telefon: 0221 / 986 584 83
E-Mail: presse@anwalt-kg.de

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Neue Strafanzeige gegen VW und erstmals auch gegen das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt

01.04.2021 – 08:34

Verbraucherschutzverein

Neue Strafanzeige gegen VW und erstmals auch gegen das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt


















Wien (ots)

Softwareupdate für VW-Motor EA 189 ebenfalls illegal

Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat gestern bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine weitere Anzeige gegen unbekannte Täter der Volkswagen AG und des deutschen Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) sowie gegen das Unternehmen VW sowie erstmals auch gegen unbekannte Täter im Bereich des deutschen Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) eingebracht.

„Wir zeigen den Verdacht an, dass VW – entgegen der Rechtsprechung des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH) – seine Kunden über die Eigenschaften des Software-Updates für den VW-Motor EA 189 bei 8,5 Millionen Fahrzeugen arglistig getäuscht und betrogen hat,“ sagt Peter Kolba, Obmann des VSV.

„Der VSV unterstützt weiter betroffene Fahrzeughalter bei Schadenersatzklagen gegen VW in Deutschland und in Österreich.“

Am 18.9.2015 hatte die amerikanische Umweltbehörde den Abgasskandal aufgedeckt. Der VW Motor EA 198 189 enthielt illegale Abschalteinrichtungen, die bewirkten, dass zwar am Prüfstand die schädlichen Abgase auf die gesetzlich zulässigen Grenzwerte reguliert wurden, die Abgasreinigung bei der Fahrt auf der Strasse aber weitgehend reduziert bzw abgeschaltet wurde. Der Effekt: eine bis zu vierzigfache Überschreitung der Grenzwerte für das giftige Stickoxid (NOx).

Bereits am 22.9.2015 erklärte VW allerdings dem deutschen KBA, dass man im Zuge von amtlichen Rückrufen der Fahrzeuge diese Mängel durch ein Software-Update beheben werde.

Der deusche Bundesgerichtshof (BGH) leitet daraus ab, dass deshalb eine Haltungsänderung von VW erkennbar wurde und daher Käufer, die ihr Fahrzeug erst nach dem 22.9.2015 erwarben, keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen VW hätten.

Inzwischen hat aber der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 19.12.2020 klargestellt, dass jede Art von Abschalteinrichtung – somit auch die sogenannten „Thermofenster“ (Reduktion bzw Komplett-Abschaltung der Abgasreinigung unter 15 Grad und über 30 Grad Celsius) – gegen die EU-Typisierungsverordnung verstößt.

„Wenn VW diesen Umstand dem KBA offen gelegt hat und das KBA dennoch das Update dennoch genehmigt hat, dann trifft (unbekannte) Mitarbeiter des KBA der Vorwurf der Beitragstäterschaft. Für alle Beteiligten gilt aber natürlich die Unschuldsvermutung“ sagt Kolba.

VW hat jedenfalls besorgten Kunden ab 2016 ein sogenanntes „Zertifikat“ ausgestellt, in dem garantiert wird, dass die Fahrzeuge nach dem Update legal unterwegs seien und sich auch wesentliche Eigenschaften wie der Kraftstoffverbrauch, der CO2-Ausstoß, die Motorleistung und die Lärmemissionen (im Fahrzyklus genormten Testzyklus NEFZ – also am Prüfstand) nicht ändern würden.

Diese Zusage war doppelt falsch:

- Zum einen ist das „Thermofenster“ entgegen der Zusage von VW laut EuGH nach wie vor EU-rechtswidrig, und die Umwelt wird durch die Emissionen der VW-Motoren im Straßenbetrieb auf der Strasse weiterhin weit über die Grenzwerte hinaus belastet.   
- Zum anderen berichten viele Käufer, dass sich die Fahreigenschaften durch das Update sehr wohl zum Nachteil geändert hätten. Doch was nützt da eine „Garantie“, dass sich der Kraftstoffverbrauch „im genormten Testzyklus“, also am Prüfstand, nicht ändert, wenn man im normalen Fahrbetrieb sehr wohl einen höheren Verbrauch feststellen muss.  

Das KBA wurde von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) mittlerweile zwar erfolgreich auf Herausgabe der Zulassungsakten erfolgreich geklagt, doch es gelingt VW bis jetzt mit Eilt-Anträgen immer wieder, die Herausgabe der Akten zu verhindern.

„Wir hoffen, dass der Staatsanwalt die Zulassungsakten beischaffen und damit über die Genehmigung des VW-Software-Updates Klarheit schaffen kann,“ erklärt Kolba.

VW hat sich jedenfalls durch diese offensichtlich untauglichen Software-Updates viel Geld erspart. Fachleute gehen davon aus, dass das Software-Update je Auto 70 Euro kostet, während eine seriöse Nachrüstung der Abgasreinigung der in Form eines Hardware-Updates der Abgasreinigung mit rund 1500 Euro veranschlagt wird.

„VW hat also seine Kunden – so unser Verdacht – vorsätzlich und zum Zweck der eigenen Bereicherung neuerlich getäuscht. Das möge die Staatsanwaltschaft aufklären“ resümiert Kolba.

Service: Sammelaktion aufwww.klagen-ohne-risiko.at

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Dr. Peter Kolba, Obmann des VSV, +436602002437

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Benzin im März sechs Cent über VormonatsniveauDieselpreis steigt um 3,9 CentHöhere Rohölnotierungen lassen Spritpreise klettern

01.04.2021 – 12:47

ADAC

Benzin im März sechs Cent über Vormonatsniveau
Dieselpreis steigt um 3,9 Cent
Höhere Rohölnotierungen lassen Spritpreise klettern


















Benzin im März sechs Cent über Vormonatsniveau / Dieselpreis steigt um 3,9 Cent / Höhere Rohölnotierungen lassen Spritpreise klettern
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München (ots)

Die Kraftstoffpreise in Deutschland sind im März kräftig gestiegen. Vor allem Benzin hat sich gegenüber dem Vormonat deutlich verteuert. Wie die monatliche ADAC Auswertung der Kraftstoffpreise zeigt, kostete ein Liter Super E10 im Schnitt 1,454 Euro, das sind sechs Cent mehr als im Februar und 10,3 Cent mehr als im Januar. Diesel verteuerte sich ebenfalls, wenn auch in etwas geringerem Maß. Für einen Liter mussten die Autofahrer im Monatsmittel 1,315 Euro bezahlen und damit 3,9 Cent mehr als im Vormonat und 8,2 Cent mehr als im Januar.

Teuerster Tag zum Tanken im März und im bisherigen Jahresverlauf war bei beiden Kraftstoffsorten der 14. März. Ein Liter Super E10 kostete damals 1,472 Euro, ein Liter Diesel 1,330 Euro. Am günstigsten konnten die Autofahrer am 25. März tanken als ein Liter E10 1,432 Euro kostete und ein Liter Diesel 1,294 Euro. Günstigster Tag des Jahres war bislang der 1. Januar. Ein Liter Super E10 kostete am Neujahrstag 1,324 Euro, ein Liter Diesel 1,215 Euro.

Grund für die deutliche Verteuerung sind laut ADAC die höheren Rohölnotierungen. Der Preis für ein Barrel Rohöl kletterte zeitweise bis knapp unter 70 US-Dollar, pendelte ansonsten überwiegend um die 65 Dollar. Im Februar lag das Preisniveau bei Brent-Öl noch um einige Dollar niedriger.

Der ADAC empfiehlt den Autofahrern, grundsätzlich vor dem Tanken die Spritpreise zu vergleichen. Wer die teils erheblichen Preisunterschiede zwischen verschiedenen Tankstellen und insbesondere der Tageszeiten nutzt, kann viel Geld sparen. Laut Club ist Tanken in der Regel zwischen 18 und 22 Uhr am günstigsten.

Unkomplizierte und schnelle Hilfe bietet die Smartphone-App „ADAC Spritpreise“. Ausführliche Informationen zum Kraftstoffmarkt und aktuelle Preise gibt es auch unter www.adac.de/tanken.

Pressekontakt:

ADAC Kommunikation
T +49 89 76 76 54 95
aktuell@adac.de

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Die deutschen Legehennenhalter setzen Standards in Sachen Tierwohl und stellen zu Ostern die Versorgung mit Eiern sicher

31.03.2021 – 16:45

Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V.

Die deutschen Legehennenhalter setzen Standards in Sachen Tierwohl und stellen zu Ostern die Versorgung mit Eiern sicher


















Berlin (ots)

Das Osterei vermittelt vielen Menschen in Deutschland ein gutes Gefühl. Der Eierverbrauch legt zum Osterfest noch einmal deutlich zu. Die deutschen Legehennenhalter sind darauf vorbereitet, bei gleichzeitig höheren Anforderungen an das Tierhaltungsmanagement.

Wenn wir an Ostern denken, denken wir auch an bunte Eier. So geht es den meisten Menschen in Deutschland. Ostereier wurden schon in vorchristlicher Zeit gefärbt und getauscht. Sie gelten als Glücksbringer und leiten mit dem Osterfest den Frühling ein. „Sie geben vielen Menschen einfach ein gutes Gefühl“, meint Henner Schönecke. Er ist Vorsitzender des Bundesverbandes Ei (BVEi) im Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG). Damit das gute Gefühl bleibt, haben die deutschen Legehennenhalter in verantwortliche Tierhaltung und in das Tierwohl investiert. „Verbraucher können heute nicht nur der Produktqualität vertrauen, sondern auch darauf, dass die Legehennen verantwortungsvoll gehalten werden“, sagt Schönecke.

Die Halter verzichten seit 2017 auf Basis einer mit der Bundesregierung geschlossenen Vereinbarung freiwillig auf das Schnabelkürzen. Bei der heute intensiver als zuvor geführten Debatte über das Tierwohl in der Nutztierhaltung zeigt dieser Schritt, wie verantwortungsvoll und zukunftsorientiert die deutsche Eierwirtschaft denkt und handelt. „Wir bekennen uns zum Tierwohl als zentrales Leitprinzip“, unterstreicht Schönecke. So gibt das DE auf jedem Ei dem Verbraucher Sicherheit und ein gutes Gefühl: Er kauft ein hochwertiges Produkt, das verantwortungsvoll in Deutschland produziert wird.

„Wir mit unserem Betrieb unterstützen Brancheninitiativen zur Weiterentwicklung unserer Legehennenhaltung“, berichtet Alexander Wiedemann stolz. Er und seine Frau Franziska halten 8.000 Hennen in einem Betrieb im schwäbischen Westendorf.

Hier versorgen sie die Region mit Eiern aus Boden- und Freilandhaltung. „Die Legehennen fordern von uns ein hohes Maß an Sorgfalt bei der Tierhaltung“, so Franziska Wiedemann. Der Betrieb Wiedemann hat viel in Tierwohl und Umweltschutz investiert und setzt auf das Vertrauen seiner Kunden.

Insgesamt werden in Deutschland rund 500 Millionen Eier an Ostern konsumiert. Die deutschen Legehennenhalter sind auf die gestiegene Nachfrage vorbereitet – ganz im Sinne des Tierwohls.

Informationen zum Eier-Markt in Deutschland (Bundesinformationszentrum Landwirtschaft)

-  2020: 239 Eier pro Person (+ 4 Eier zum Vorjahr) 
-  Selbstversorgungsgrad: 72 Prozent 
-  2020: 49,2 Millionen Legehennen in Deutschland (+ 2,5 Prozent zum Vorjahr) 
-  2020: Erzeugung Deutschland:14,4 Milliarden Eier (+ 3 Prozent zum Vorjahr) 
-  2020: Verbrauch: fast 20 Milliarden Eier  

Weitere Informationen unter: www.legehennenhalter.de

Über den ZDG

Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. vertritt als berufsständische Dach- und Spitzenorganisation die Interessen der deutschen Geflügelwirtschaft auf Bundes- und EU-Ebene gegenüber politischen, amtlichen sowie berufsständischen Organisationen, der Öffentlichkeit und dem Ausland. Die rund 8.000 Mitglieder sind in Bundes- und Landesverbänden organisiert.

Über den BVEi

Unter dem Dach des ZDG bildet der Bundesverband Ei e. V. (BVEi) die gesamte Erzeugungskette von Eiern ab: Mitglieder sind Junghennenaufzuchtbetriebe, Legehennenhalter, Packstellen und der Eierhandel sowie als weitere Gruppe die Koch-, Schäl- und Färbebetriebe. Zielsetzung des BVEi ist die Bündelung und Vertretung aller berufsständischen Interessen der in Deutschland an der Eiererzeugung und -vermarktung Beteiligten gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.

Pressekontakt:

ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V.
Oskar Burmann
Claire-Waldoff-Str. 7 | 10117 Berlin
Tel. 030 288831-60 | Fax 030 288831-50
E-Mail: o.burmann@zdg-online.de | Internet: www.zdg-online.de

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Start von DocMorris Adipositas Care für eine bessere Lebensqualität: Digitaler Hub unterstützt Menschen mit Adipositas, relevante Gesundheitslösungen zu finden

01.04.2021 – 14:00

DocMorris Adipositas Care

Start von DocMorris Adipositas Care für eine bessere Lebensqualität: Digitaler Hub unterstützt Menschen mit Adipositas, relevante Gesundheitslösungen zu finden


















Berlin (ots)

In Zusammenarbeit mit Novo Nordisk stellt DocMorris, die Marke für das europäische Gesundheitsökosystem der Zur Rose-Gruppe, ein neues digitales Gesundheitsangebot vor: Es unterstützt Menschen mit Adipositas, den Weg zur bestmöglichen Versorgung zu finden. Über den digitalen Hub können sich Betroffene über die möglichen Gesundheitslösungen informieren, sich mit spezialisierten Ärzten vernetzen und Zugang zu digitalen Lösungen für die Adipositas-Versorgung finden. Darüber hinaus können sie auf Erfahrungsberichte von Menschen in vergleichbarer Lage zurückgreifen, um ihre Gesundheit besser zu managen – und das alles an einem digitalen Ort. Das Programm startet am 31. März 2021 in Deutschland; die Expansion in andere europäische Märkte ist geplant.

Im Januar 2021 gab die Zur Rose-Gruppe ihre Zusammenarbeit mit Novo Nordisk bekannt, die zum Ziel hat, das Bewusstsein für Adipositas zu schärfen und den Zugang zu aktuellen Informationen, Diagnosen und Behandlungen für Betroffene zu verbessern. Adipositas (BMI >30) ist eine Krankheit, von der ein Viertel der Erwachsenen (23% der Männer und 24% der Frauen) [1] betroffen sind. Diese Gruppe hat ein erhöhtes Risiko für eine Reihe anderer schwerwiegender Erkrankungen, wie z. B. Diabetes, Bluthochdruck und Osteoarthritis [2] . Um das Risiko für gesundheitliche Komplikationen zu senken und um ihre Lebensqualität zu verbessern, sollten die Betroffenen ihr Gewicht reduzieren, die psychischen Auswirkungen der Krankheit erkennen und lernen, mit sozialen Stigmata umzugehen. Am 31. März 2021 startet das neue webbasierte Gesundheitsangebot Adipositas Care. Unterstützt wird das Angebot mit einer erkenntnisbasierten Adipositas-Aufklärungskampagne für Menschen, die mit Adipositas leben.

„Dank unserer Zusammenarbeit mit Novo Nordisk beginnt heute ein neuer Abschnitt für Menschen mit Adipositas“, sagt Betül Susamis Unaran, Chief Strategy and Digital Officer der Zur Rose-Gruppe. „Der neue Adipositas-Behandlungspfad stärkt Menschen, die mit der Krankheit leben, indem er ihnen Zugang zu bestmöglichen Gesundheitslösungen bietet. Er ermöglicht es ihnen, sich über ihre Krankheit zu informieren und sich online sowie offline mit spezialisierten Ärzten und Experten in der Adipositas-Betreuung zu vernetzen. Der Start dieses neuen Gesundheitsangebotes ist ein entscheidender Schritt, um die Vision der Zur Rose-Gruppe zu verwirklichen: eine Welt zu schaffen, in der jeder seine Gesundheit mit einem Klick managen kann.“

Schaffung eines neuen, individualisierten Gesundheitsangebotes

DocMorris Adipositas Care stellt Menschen mit Adipositas in den Mittelpunkt der Versorgungslösungen. Das aktuelle Hub-Release ist die erste Produktversion, die in den nächsten Monaten weiterentwickelt wird. Zu den Funktionen der Startversion gehören:

Aufklärung, die Gewichtsabnahme, psychische Gesundheit und ebenso Stigmata adressiert, um Betroffene zu befähigen, bessere Gesundheitsentscheidungen für sich zu treffen: Der Hub unterstützt Menschen mit Adipositas dabei, ihren Zustand, die Gründe für ihre Schwierigkeiten beim Abnehmen und Halten des Gewichts sowie die möglichen Ursachen der Adipositas besser zu verstehen.

Unterstützung bei den ersten Schritten und bei der Bewältigung der häufigsten Probleme: Geleitet von den typischen Bedürfnissen der Betroffenen unterstützt der Hub beim Zugriff auf relevante Inhalte einschließlich von Erfahrungsberichten anderer Betroffener, empfohlenen Behandlungsoptionen sowie Links zu medizinischer Unterstützung und Beratung.

Aufzeigen von bewährten Behandlungsmöglichkeiten für diese chronische Erkrankung: Viele Menschen, die mit Adipositas leben, haben bereits verschiedene Ansätze ausprobiert, um ihr Gewicht zu senken und auf dem Weg dorthin die damit verbundenen Herausforderungen zu bewältigen. Der Hub ermöglicht es ihnen, verschiedene Behandlungsoptionen wie z.B. Medikamente, digitale Therapien und Operationen zu finden, die von spezialisierten Ärzten und Beratern für Adipositas angeboten werden.

Link zu spezialisierten Ärzten und Beratern im Bereich Adipositas: Der Hub ermöglicht den Zugang zu spezialisierten Ärzten online über einen eigenen Bereich bei TeleClinic, Deutschlands führender Telemedizinanbieterin, und vor Ort zu Ärzten und Beratern über adipositas-spezialisten.de, einem Tool zum Auffinden von spezialisierten Ärzten und Adipositas Beratern in Deutschland.

Ein wichtiger Schritt nach vorn für das europäische DocMorris-Gesundheitsökosystem

Der DocMorris Adipositas Care Hub ist ein Meilenstein im strategischen Ausbau der Marke DocMorris – von Arzneimitteln hin zu einer kundenzentrierten, digitalen Gesundheitsplattform, als Dachmarke für das europäische Gesundheitsökosystem der Zur Rose-Gruppe. Der neue DocMorris Adipositas Care Hub spiegelt die Vision der Gruppe wider, eine Welt zu schaffen, in der jeder bequemen Zugang zu Gesundheit hat – jederzeit, überall, nur einen Klick entfernt.

Erleben Sie DocMorris Adipositas Care: www.docmorriscare.com/adipositas

[1] RKI DEGS 1 Study 2012. Zugänglich unter: https://ots.de/eceeqz

[2] World Health Organization 2020, Obesity and overweight, United Nations. Zugänglich unter: https://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/obesity-and-overweight [January 2021]

Pressekontakt:

Kontakt für Medien
Segment Deutschland der Zur Rose-Gruppe:
Torben Bonnke, Director Communication & PR
E-Mail: torben.bonnke@docmorris.de, Telefon +49 30 21222 36 12
Kontakt eHealth-Ökosystem
Betül Susamis Unaran, Chief Strategy and Digital Officer
E-Mail: betul.unaran@zurrose.com, Telefon +41 79 834 41 40

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Veröffentlicht am

Benzin im März sechs Cent über VormonatsniveauDieselpreis steigt um 3,9 CentHöhere Rohölnotierungen lassen Spritpreise klettern

01.04.2021 – 12:47

ADAC

Benzin im März sechs Cent über Vormonatsniveau
Dieselpreis steigt um 3,9 Cent
Höhere Rohölnotierungen lassen Spritpreise klettern


















Benzin im März sechs Cent über Vormonatsniveau / Dieselpreis steigt um 3,9 Cent / Höhere Rohölnotierungen lassen Spritpreise klettern
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München (ots)

Die Kraftstoffpreise in Deutschland sind im März kräftig gestiegen. Vor allem Benzin hat sich gegenüber dem Vormonat deutlich verteuert. Wie die monatliche ADAC Auswertung der Kraftstoffpreise zeigt, kostete ein Liter Super E10 im Schnitt 1,454 Euro, das sind sechs Cent mehr als im Februar und 10,3 Cent mehr als im Januar. Diesel verteuerte sich ebenfalls, wenn auch in etwas geringerem Maß. Für einen Liter mussten die Autofahrer im Monatsmittel 1,315 Euro bezahlen und damit 3,9 Cent mehr als im Vormonat und 8,2 Cent mehr als im Januar.

Teuerster Tag zum Tanken im März und im bisherigen Jahresverlauf war bei beiden Kraftstoffsorten der 14. März. Ein Liter Super E10 kostete damals 1,472 Euro, ein Liter Diesel 1,330 Euro. Am günstigsten konnten die Autofahrer am 25. März tanken als ein Liter E10 1,432 Euro kostete und ein Liter Diesel 1,294 Euro. Günstigster Tag des Jahres war bislang der 1. Januar. Ein Liter Super E10 kostete am Neujahrstag 1,324 Euro, ein Liter Diesel 1,215 Euro.

Grund für die deutliche Verteuerung sind laut ADAC die höheren Rohölnotierungen. Der Preis für ein Barrel Rohöl kletterte zeitweise bis knapp unter 70 US-Dollar, pendelte ansonsten überwiegend um die 65 Dollar. Im Februar lag das Preisniveau bei Brent-Öl noch um einige Dollar niedriger.

Der ADAC empfiehlt den Autofahrern, grundsätzlich vor dem Tanken die Spritpreise zu vergleichen. Wer die teils erheblichen Preisunterschiede zwischen verschiedenen Tankstellen und insbesondere der Tageszeiten nutzt, kann viel Geld sparen. Laut Club ist Tanken in der Regel zwischen 18 und 22 Uhr am günstigsten.

Unkomplizierte und schnelle Hilfe bietet die Smartphone-App „ADAC Spritpreise“. Ausführliche Informationen zum Kraftstoffmarkt und aktuelle Preise gibt es auch unter www.adac.de/tanken.

Pressekontakt:

ADAC Kommunikation
T +49 89 76 76 54 95
aktuell@adac.de

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Benzin im März sechs Cent über VormonatsniveauDieselpreis steigt um 3,9 CentHöhere Rohölnotierungen lassen Spritpreise klettern

01.04.2021 – 12:47

ADAC

Benzin im März sechs Cent über Vormonatsniveau
Dieselpreis steigt um 3,9 Cent
Höhere Rohölnotierungen lassen Spritpreise klettern


















Benzin im März sechs Cent über Vormonatsniveau / Dieselpreis steigt um 3,9 Cent / Höhere Rohölnotierungen lassen Spritpreise klettern
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München (ots)

Die Kraftstoffpreise in Deutschland sind im März kräftig gestiegen. Vor allem Benzin hat sich gegenüber dem Vormonat deutlich verteuert. Wie die monatliche ADAC Auswertung der Kraftstoffpreise zeigt, kostete ein Liter Super E10 im Schnitt 1,454 Euro, das sind sechs Cent mehr als im Februar und 10,3 Cent mehr als im Januar. Diesel verteuerte sich ebenfalls, wenn auch in etwas geringerem Maß. Für einen Liter mussten die Autofahrer im Monatsmittel 1,315 Euro bezahlen und damit 3,9 Cent mehr als im Vormonat und 8,2 Cent mehr als im Januar.

Teuerster Tag zum Tanken im März und im bisherigen Jahresverlauf war bei beiden Kraftstoffsorten der 14. März. Ein Liter Super E10 kostete damals 1,472 Euro, ein Liter Diesel 1,330 Euro. Am günstigsten konnten die Autofahrer am 25. März tanken als ein Liter E10 1,432 Euro kostete und ein Liter Diesel 1,294 Euro. Günstigster Tag des Jahres war bislang der 1. Januar. Ein Liter Super E10 kostete am Neujahrstag 1,324 Euro, ein Liter Diesel 1,215 Euro.

Grund für die deutliche Verteuerung sind laut ADAC die höheren Rohölnotierungen. Der Preis für ein Barrel Rohöl kletterte zeitweise bis knapp unter 70 US-Dollar, pendelte ansonsten überwiegend um die 65 Dollar. Im Februar lag das Preisniveau bei Brent-Öl noch um einige Dollar niedriger.

Der ADAC empfiehlt den Autofahrern, grundsätzlich vor dem Tanken die Spritpreise zu vergleichen. Wer die teils erheblichen Preisunterschiede zwischen verschiedenen Tankstellen und insbesondere der Tageszeiten nutzt, kann viel Geld sparen. Laut Club ist Tanken in der Regel zwischen 18 und 22 Uhr am günstigsten.

Unkomplizierte und schnelle Hilfe bietet die Smartphone-App „ADAC Spritpreise“. Ausführliche Informationen zum Kraftstoffmarkt und aktuelle Preise gibt es auch unter www.adac.de/tanken.

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