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FOCUS-MONEY: Höchste Kundenzufriedenheit bei CHECK24

05.03.2021 – 09:00

CHECK24 GmbH

FOCUS-MONEY: Höchste Kundenzufriedenheit bei CHECK24


















München (ots)

- CHECK24 erreicht Bestnote in den Kategorien Insurtechs und Fintechs
- Service: Kostenlose Beratung und einfache Vertragsverwaltung im Kundenkonto 

CHECK24 hat die zufriedensten Kund*innen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage von ServiceValue im Auftrag von FOCUS-MONEY. In den Kategorien Digitale Versicherungsexperten (Insurtechs) und Digitale Finanzexperten (Fintechs) erreicht CHECK24 jeweils die Bestnote „Höchste Kundenzufriedenheit“ und positioniert sich damit z. B. vor Clark, wefox und Verivox.1)

Über ein Online-Panel wurden rund 280.000 Kundenurteile zu insgesamt 1.418 Unternehmen oder Marken in 87 Branchen eingeholt. Anhand einer fünfstufigen Skala fragten die Expert*innen von ServiceValue nach der Zufriedenheit mit einem Anbieter im Allgemeinen. Berücksichtigt wurden nur die Antworten von Befragten, die in den vergangenen zwölf Monaten Kund*in des Unternehmens waren.

Aus dem Mittelwert ergibt sich der Kundenzufriedenheits-Index, der die Grundlage für das Ranking bildet. Anbieter, die über dem Branchenschnitt liegen, erhalten die Auszeichnung „Hohe Kundenzufriedenheit“. Wer innerhalb dieser Gruppe überdurchschnittlich stark abschneidet, wurde mit dem Urteil „Höchste Kundenzufriedenheit“ ausgezeichnet.

Service: Kostenlose Beratung und einfache Vertragsverwaltung im Kundenkonto

CHECK24 bietet an sieben Tagen die Woche persönliche Beratung per Telefon, Chat und E-Mail. Verbraucher*innen sehen und verwalten ihre Verträge im Kundenkonto. Diese und weitere kostenlose Serviceleistungen wissen über 15 Millionen Kund*innen zu schätzen.

1)Quelle: FOCUS-MONEY (Heft 10/2021); S. 66-78

Über CHECK24

CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kund*innen sparen durch einen Wechsel oft einige hundert Euro. Sie wählen aus über 300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr als 300 Banken und Kreditvermittlern, über 300 Telekommunikationsanbietern für DSL und Mobilfunk, über 10.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als 150 Mietwagenanbietern, über 1.000.000 Unterkünften, mehr als 700 Fluggesellschaften und über 75 Pauschalreiseveranstaltern. Die Nutzung der CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen die Woche ist für Verbraucher*innen kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine Vergütung.

CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale

Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission „Key Principles for Comparison Tools“ enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz, die CHECK24 in allen Punkten erfüllt – unter anderem zu Rankings, Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und Kundenservice.

Pressekontakt:

Julia Leopold, Public Relations Managerin,
Tel. +49 89 2000 47 1174, julia.leopold@check24.de

Daniel Friedheim, Director Public Relations,
Tel. +49 89 2000 47 1170, daniel.friedheim@check24.de

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Müllvermeidung im Lockdown: 30 Prozent nutzen eigene Behältnisse beim Lebensmitteleinkauf oder für den „Coffee to go“, weitaus weniger für das Abholen von Essen in der Gastronomie

05.03.2021 – 11:18

Lebensmittelverband Deutschland e. V.

Müllvermeidung im Lockdown: 30 Prozent nutzen eigene Behältnisse beim Lebensmitteleinkauf oder für den „Coffee to go“, weitaus weniger für das Abholen von Essen in der Gastronomie


















Müllvermeidung im Lockdown: 30 Prozent nutzen eigene Behältnisse beim Lebensmitteleinkauf oder für den "Coffee to go", weitaus weniger für das Abholen von Essen in der Gastronomie

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Berlin (ots)

Auch im anhaltenden Lockdown ist es weiterhin möglich, eigene Behältnisse für den Einkauf von Lebensmitteln oder die Mitnahme von Speisen zu verwenden und so Müll zu vermeiden. Diese Möglichkeit nutzen meistens oder immer fast 30 Prozent der Deutschen beim Lebensmitteleinkauf im Supermarkt, beim Metzger oder in der Bäckerei oder beim „Coffee to go“ mit eigenem Mehrwegbecher. Beim Abholen von Essen zum Mitnehmen in der Gastronomie nutzt hingegen nur zwölf Prozent eigene Behältnisse. Das zeigt eine repräsentative Befragung des Forsa-Instituts im Auftrag des Lebensmittelverbands Deutschland, die der Spitzenverband heute veröffentlicht hat. Dazu hat Forsa 1.003 erwachsene Deutsche zur Mitnahme von eigene Behältnissen für Heißgetränke, für frische Lebensmittel sowie für fertig zubereitete Speisen befragt.

Kaffee zum Mitnehmen: Mehr als ein Viertel nutzt häufig mitgebrachte Mehrwegbecher

13 Prozent der Deutschen kaufen regelmäßig, d. h. mindestens einmal pro Monat, einen frisch zubereiteten Kaffee oder Tee zum Mitnehmen, 14 Prozent tun dies nur ein- oder mehrmals pro Jahr. Von den unter 60-Jähigen geben deutlich mehr Befragte an, sich zumindest hin und wieder einen „Coffee to go“ zu kaufen, als von den älteren Befragten. Zudem kaufen sich eher die Einwohner von Großstädten (100.000 oder mehr Einwohner) hin und wieder einen „Coffee to go“. Von allen, die häufiger einen Kaffee zum Mitnehmen kaufen, gaben zwölf Prozent an, immer einen eigenen, mitgebrachten Mehrwegbecher zu verwenden. 15 Prozent gaben an, dies meistens zu tun, 28 Prozent zumindest hin und wieder. 45 Prozent der „Coffee to go“-Käufer gaben an, nie einen Mehrwergbecher zu verwenden.

Einkauf von Lebensmitteln: Zwei Drittel verwenden eigene Behältnisse

In vielen Lebensmittelgeschäften wie Bäckereien, Fleischereien oder an den Fleisch-, Käse- und Salattheken im Supermarkt kann man eigene Behältnisse für die Einkäufe mitbringen, um Einwegverpackungsmaterial einzusparen. Sieben Prozent der Befragten gaben an, immer, 22 Prozent meistens ein eigenes Gefäß zum Einkaufen von Lebensmitteln mitzubringen. Rund ein Drittel der Befragten bringt nie ein eigenes Gefäß wie eine Kunststoff-Dose zum Verpacken der Lebensmittel ins Geschäft mit. Männer (41 Prozent) gaben dabei häufiger an als Frauen (30 Prozent), nie ein eigenes Behältnis zu verwenden. Bei der Betrachtung der Altersgruppen fällt auf, dass die jüngeren Befragten (18- bis 29-Jährige) mit 17 Prozent häufiger eigene Gefäße zum Lebensmitteleinkauf mitbringen.

70 Prozent der Deutschen haben im Lockdown Essen bestellt und abgeholt, aber nur wenige bringen eigene Behältnisse mit

Vor dem Hintergrund der COVID-19-Eindämmungsmaßnahmen dürfen Restaurants und Cafés in Deutschland ihre Speisen nur noch liefern oder an Abholer ausgeben. 70 Prozent aller Befragten haben im aktuellen Lockdown Essen in einem Restaurant, Lokal oder Café bestellt und vor Ort selbst abgeholt. Dabei sticht die Gruppe der 18- bis 29-Jährigen hier mit dem höchsten Wert heraus: 87 Prozent dieser Altersgruppe haben Essen bestellt und abgeholt. Im Gegensatz dazu haben von den über 60-Jährigen nur 53 Prozent Essen bestellt. Nur wenige derjenigen, die in der letzten Zeit Speisen in einem gastronomischen Betrieb abgeholt haben, haben fünf Prozent immer und sieben Prozent meistens eigene Behältnisse mitgebracht, um das Essen darin abfüllen zu lassen. 15 Prozent gaben an, solche selten zu nutzen. 73 Prozent nutzten nie eigene Behältnisse. Hier fällt die Gruppe der über 60-Jährigen auf: Zwölf Prozent von ihnen gaben an, immer ein eigenes Behältnis zum Abholen ihrer Speisen mitzubringen. Das ist deutlich mehr als in allen anderen Altersgruppen.

Als Begründung dafür, selten oder nie eigene Behältnisse mit zum Restaurant genommen zu haben, geben 49 Prozent an, dass sie nicht wussten, ob das Restaurant das akzeptieren würde. 31 Prozent wussten nicht, ob das überhaupt erlaubt ist. 24 Prozent haben nicht daran gedacht und 23 Prozent fanden es zu kompliziert und unpraktisch, eigene Gefäße mitzunehmen. 13 Prozent geben an, keine geeigneten Behältnisse zu besitzen, 8 Prozent hatten hygienische Bedenken. 7 Prozent geben an, das Restaurant hätte mitgebrachte Behältnisse aus hygienischen Gründen bzw. coronabedingt abgelehnt.

Nutzung kundeneigener Mehrwegbehältnisse auch im Lockdown möglich

Der Lebensmittelverband Deutschland weist darauf hin, dass es auch in Corona-Zeiten grundsätzlich zulässig und möglich ist, eigene Behältnisse in Lebensmittelgeschäfte und die Gastronomie mitzubringen, unter der Voraussetzung, dass dort ein paar zusätzliche Regeln der Lebensmittelhygiene beachtet werden. Wenn ein Kunde seine eigenen Behältnisse mitbringt, so müsse vor allem darauf geachtet werden, dass Kreuzkontaminationen vermieden werden. Das Kundengeschirr muss an einer Stelle gehalten, befüllt und verschlossen werden und darf nicht in sensible betriebliche Bereiche gelangen. Auch rechtlich trägt der Gastronom keine Verantwortung, wenn das Kundengeschirr ungeeignet ist oder zum Beispiel ungewünschte Stoffe abgibt. Für den Umgang mit kundeneigenen Mehrwegbehältnissen hat der Lebensmittelverband Deutschland drei Merkblätter und Lehrvideos veröffentlicht, die unter https://ots.de/aPN5f9 zur Verfügung stehen.

Lebensmittelverband Deutschland e. V.

Der Lebensmittelverband Deutschland e. V. ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette „von Acker bis Teller“, aus Landwirtschaft, Handwerk, Industrie, Handel und Gastronomie an. Daneben gehören zu seinen Mitgliedern auch private Untersuchungslaboratorien, Anwaltskanzleien und Einzelpersonen.

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Für weitere Informationen Lebensmittelverband Deutschland e. V.
Dr. Sieglinde Stähle
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Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
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Öffentlichkeitsarbeit Lebensmittelverband Deutschland e. V.
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Dieselskandal beim EA897: Audi AG haftet einmal mehr für Porsche Macan S mit manipuliertem Sechszylinder-Dieselmotor

04.03.2021 – 12:46

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dieselskandal beim EA897: Audi AG haftet einmal mehr für Porsche Macan S mit manipuliertem Sechszylinder-Dieselmotor


















Dieselskandal beim EA897: Audi AG haftet einmal mehr für Porsche Macan S mit manipuliertem Sechszylinder-Dieselmotor
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Mönchengladbach (ots)

Die Audi AG hat eine weitere herbe Niederlage im Diesel-Abgasskandal einstecken müssen. Streitgegenständlich vor dem Landgericht Saarbrücken war ein Porsche Macan S mit dem Dreiliter-Dieselmotor EA897 und sechs Zylindern der Abgasnorm Euro 6. Damit wurde die Audi AG einmal mehr wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB für Dieselmanipulationen bei einem Porsche-Fahrzeug verurteilt. Der verbaute Sechszylinder-Dieselmotor stammt aus dem Hause der Audi AG.

Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de) hat mit seiner Kanzlei einen weiteren wichtigen Sieg im Dieselskandal errungen. Die Audi AG wurde vom Landgericht Saabrücken (Urteil vom 26.02.2021, Az.: 12 O 271/20) zur Zahlung von 50.957,07 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25. Juli 2020, zur Freistellung von vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.954,46 Euro sowie zur Übernahme von 92 Prozent der Kosten des Rechtsstreits verurteilt. Streitgegenständlich war ein Porsche Macan S mit dem Dreiliter-Dieselmotor EA897 und sechs Zylindern (Euro 6).

Der Kläger hatte das Oberklassefahrzeug am 11. August 2017 als Neufahrzeug mit zehn Kilometern Laufleistung zu einem Kaufpreis von 62.699,99 Euro erworben. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat durch nachträgliche Nebenbestimmung für Fahrzeuge dieses Typs, darunter auch das streitbefangene Fahrzeug, wegen des Vorliegens zumindest einer unzulässigen Abschalteinrichtung (sogenannte „Strategie A“) einen verbindlichen Rückruf angeordnet. Bei der Strategie A handelt es sich um die sogenannte Aufheizstrategie. Diese springt im Wesentlichen nur beim Durchlaufen des Prüfstandsverfahrens des NEFZ (Neuer Europäischen Fahrzyklus) an, wird aber im realen Verkehr hingegen nicht aktiviert. Dadurch wird das Stickoxidemissionsverhalten des Fahrzeugs auf dem Prüfstand gegenüber dem Emissionsverhalten im normalen Fahrbetrieb verbessert, erklärt Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Seine Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Das Gericht wird hinsichtlich der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung deutlich: Die Beklagte hat im Rahmen des Schadensersatzanspruchs nach § 826 BGB sämtliche dem Kläger aus der sittenwidrigen Schädigung entstandenen Schäden zu ersetzen. Die Beklagte habe den Kläger dadurch in sittenwidriger und vorsätzlicher Weise geschädigt, dass sie einen Motor mit zumindest einer auch nach den Feststellungen des Kraftfahrt-Bundesamtes unzulässigen Abschalteinrichtung entwickelt und die betroffenen Fahrzeuge mit einer durch Täuschung des KBA erschlichenen Typgenehmigung zwecks Weiterveräußerung an Endkunden in den Verkehr gebracht habe.

Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung weist auf den schwachen Versuch der Audi AG hin, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Sie behauptet, es gebe in der Motorsteuerungssoftware des Fahrzeugs keine Umschaltung zwischen zwei Betriebsmodi der Abgasrückführung, wie dies bei dem Motortyp EA 189 mit Euro 5 der Fall gewesen sei. Zudem könne alleine aus der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht auf ein sittenwidriges Handeln geschlossen werden. Das Fahrzeug entspreche in seinem Abgasverhalten den Vorgaben der Euro 6-Norm und stimme insbesondere mit der erteilten EG-Typgenehmigung überein. Nach Aufspielen des vom KBA genehmigten Software-Updates liege keine unzulässige Abschalteinrichtung mehr vor. „Das reicht natürlich längst nicht aus, um Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu entgehen!“

Die Baureihe EA897 umfasst V6-Dieselmotoren mit drei Litern Hubraum und wird seit dem Jahr 2010 in verschiedenen Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns eingesetzt, wobei er von der Volkswagen-Tochter Audi AG hergestellt und an die Porsche AG zugeliefert wird. Damit sind vor allem Dieselfahrzeuge der Oberklasse betroffen. Dazu zählen beispielsweise die höherklassigen Modelle Porsche Cayenne II und Panamera II sowie Macan, Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 und VW Amarok, Touareg II und Phaeton. Kurz gesagt: „Dreiliter-Dieselmotoren vom Typ EA897 sind flächendeckend vom Dieselskandal betroffen und zwar sowohl in der Abgasnorm Euro 5 als auch in der neueren Norm Euro 6. Damit ist das landgerichtliche Urteil ein weiteres Beispiel dafür, wie erfolgreich eine Betrugshaftungsklage geschädigter Verbraucher gegen Autohersteller sein kann“, betont Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung.

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Dr. Gerrit W. Hartung
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41061 Mönchengladbach
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Back Market kündigt für 2021 Investitionen von 25 Millionen Euro in Deutschland an

04.03.2021 – 14:10

Back Market

Back Market kündigt für 2021 Investitionen von 25 Millionen Euro in Deutschland an


















Berlin (ots)

Back Market, Europas führender Online-Marktplatz für generalüberholte Elektronikgeräte, baut seine Marktposition in Deutschland weiter aus. Da das Wachstum stärker als erwartet voranschreitet, erhöht das Pariser Fairtech-Startup die ursprünglich geplanten Investitionen von 15 auf 25 Millionen Euro in Deutschland. Die Zahlen belegen den Erfolgskurs: Allein im Februar 2021 konnte Back Market ein Umsatzwachstum von mehr als 200 Prozent im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen, Tendenz weiter steigend. Erst im vergangenen Jahr hatte das Startup in einer von Goldman Sachs angeführten Finanzierungsrunde 110 Millionen Euro frisches Kapital eingesammelt.

„Die Wachstumszahlen zeigen: Second Hand ist als ‚New Normal‘ in der Elektronikbranche angekommen. Neben der gestiegenen Nachfrage für generalüberholte Elektronik durch Homeoffice und Homeschooling zeigt sich auch insgesamt eine größere Akzeptanz durch ein starkes Nachhaltigkeitsbewusstsein unter deutschen Verbrauchern. Mit den neuen Investitionen wollen wir unseren Marktanteil in Deutschland weiter rasant ausbauen“, sagt Thibaud Hug de Larauze, CEO und Gründer von Back Market.

Second-Hand-Branche boomt: Anzahl der Händler und Mitarbeiter steigt

Als Marktplatz vereint Back Market auf seiner Plattform weltweit rund 1.500 Händler, die von zertifizierten Werkstätten wiederaufbereitete Elektronikgeräte vertreiben. Diese bietet Back Market bis zu 70 Prozent günstiger als Neugeräte und mit einer 36-monatigen Garantie an. Die Anzahl der aktiven deutschen Händler hat sich in den vergangenen Monaten mit einem Anstieg von 40 auf über 80 mehr als verdoppelt. Einen großen Teil der Investitionen wird Back Market in den Ausbau der Produktpalette, der Qualitätssicherung und des Händler-Service-Ökosystems aufwenden. Auch eine Vergrößerung des neuen Büros in Berlin ist geplant: Das Team am neuen Standort in der Hauptstadt wird bis zum Jahresende auf 30 Mitarbeiter anwachsen. Weltweit arbeiten bereits mehr als 450 Mitarbeiter in zehn Ländern in Europa und den USA für Back Market.

Martin Hügli, General Manager für Deutschland und Österreich, sagt:“Unser Ziel: Deutschland als Schlüsselmarkt noch stärker erobern. Die Kombination aus einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis, stabilen lokalen Lieferketten und einer starken Nachhaltigkeitsmission ermöglicht es uns, auch in den aktuellen Zeiten flexibel auf die Bedürfnisse der Verbraucher zu reagieren.“

Neue Produkt-Innovationen: Swap-Funktion und Back Market App

Mittels neuer Funktionen konnte Back Market zuletzt die Customer Experience bereits stark verbessern. Dank des neuen Swap-Services nimmt Back Market seit diesem Februar erstmals auch gebrauchte Geräte an. Wer auf ein anderes Modell umsteigen möchte, kann sein altes Smartphone oder Tablet an Back Market geben und dafür ein neueres Refurbished-Gerät günstiger erhalten. Der Swap führte gleich in den ersten Wochen zu einer sehr hohen Nachfrage: Bereits mehrere tausende Geräte wurden seit Anfang Februar erfolgreich in den Kreislauf zurückgeführt. Auch die Back Market App, die 2020 an den Start ging, wurde seit November über 30.000-mal installiert und konnte hohe Engagement-Raten erzielen. In den kommenden drei Monaten plant Back Market den Launch von drei weiteren großen Innovationen.

Bildmaterial

Porträt Thibaud Hug de Larauze, CEO und Mitgründer von Back Market (Credit: Back Market)

Porträt Martin Hügli, General Manager für Deutschland und Österreich (Credit: Back Market)

Porträt 1 Gründer Quentin Le Brouster, Thibaud Hug de Larauze und Vianney Vaute (Credit: Back Market)

Porträt 2 Gründer Quentin Le Brouster, Thibaud Hug de Larauze und Vianney Vaute (Credit: Julie Glassberg)

Über Back Market

Das 2014 in Frankreich gegründete Startup Back Market ist einer der ersten europäischen Onlinemarktplätze für Tausende von Elektronikgeräten, die von zertifizierten Werkstätten wiederaufbereitet wurden. Die Gründer Thibaud Hug de Larauze, Quentin Le Brouster und Vianney Vaute sind fest davon überzeugt, dass die Wünsche und Bedürfnisse der Verbraucher auch von wiederaufbereiteten Geräten erfüllt werden können. Als Antreiber der Kreislaufwirtschaft will Back Market einen entscheidenden Beitrag zu einem grundlegenden Mentalitätswandel leisten und Elektroschrott reduzieren.

Derzeit in zehn Ländern vertreten (Frankreich, Deutschland, Österreich, Spanien, Italien, Vereinigtes Königreich, Belgien, Niederlande, Finnland und Vereinigte Staaten), beschäftigt das Unternehmen heute mehr als 450 Mitarbeiter in Paris, Bordeaux, New York, Prag und Berlin. www.backmarket.de

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Dieselskandal beim EA897: Audi AG haftet einmal mehr für Porsche Macan S mit manipuliertem Sechszylinder-Dieselmotor

04.03.2021 – 12:46

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dieselskandal beim EA897: Audi AG haftet einmal mehr für Porsche Macan S mit manipuliertem Sechszylinder-Dieselmotor


















Dieselskandal beim EA897: Audi AG haftet einmal mehr für Porsche Macan S mit manipuliertem Sechszylinder-Dieselmotor
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Die Audi AG hat eine weitere herbe Niederlage im Diesel-Abgasskandal einstecken müssen. Streitgegenständlich vor dem Landgericht Saarbrücken war ein Porsche Macan S mit dem Dreiliter-Dieselmotor EA897 und sechs Zylindern der Abgasnorm Euro 6. Damit wurde die Audi AG einmal mehr wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB für Dieselmanipulationen bei einem Porsche-Fahrzeug verurteilt. Der verbaute Sechszylinder-Dieselmotor stammt aus dem Hause der Audi AG.

Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de) hat mit seiner Kanzlei einen weiteren wichtigen Sieg im Dieselskandal errungen. Die Audi AG wurde vom Landgericht Saabrücken (Urteil vom 26.02.2021, Az.: 12 O 271/20) zur Zahlung von 50.957,07 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25. Juli 2020, zur Freistellung von vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.954,46 Euro sowie zur Übernahme von 92 Prozent der Kosten des Rechtsstreits verurteilt. Streitgegenständlich war ein Porsche Macan S mit dem Dreiliter-Dieselmotor EA897 und sechs Zylindern (Euro 6).

Der Kläger hatte das Oberklassefahrzeug am 11. August 2017 als Neufahrzeug mit zehn Kilometern Laufleistung zu einem Kaufpreis von 62.699,99 Euro erworben. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat durch nachträgliche Nebenbestimmung für Fahrzeuge dieses Typs, darunter auch das streitbefangene Fahrzeug, wegen des Vorliegens zumindest einer unzulässigen Abschalteinrichtung (sogenannte „Strategie A“) einen verbindlichen Rückruf angeordnet. Bei der Strategie A handelt es sich um die sogenannte Aufheizstrategie. Diese springt im Wesentlichen nur beim Durchlaufen des Prüfstandsverfahrens des NEFZ (Neuer Europäischen Fahrzyklus) an, wird aber im realen Verkehr hingegen nicht aktiviert. Dadurch wird das Stickoxidemissionsverhalten des Fahrzeugs auf dem Prüfstand gegenüber dem Emissionsverhalten im normalen Fahrbetrieb verbessert, erklärt Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Seine Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Das Gericht wird hinsichtlich der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung deutlich: Die Beklagte hat im Rahmen des Schadensersatzanspruchs nach § 826 BGB sämtliche dem Kläger aus der sittenwidrigen Schädigung entstandenen Schäden zu ersetzen. Die Beklagte habe den Kläger dadurch in sittenwidriger und vorsätzlicher Weise geschädigt, dass sie einen Motor mit zumindest einer auch nach den Feststellungen des Kraftfahrt-Bundesamtes unzulässigen Abschalteinrichtung entwickelt und die betroffenen Fahrzeuge mit einer durch Täuschung des KBA erschlichenen Typgenehmigung zwecks Weiterveräußerung an Endkunden in den Verkehr gebracht habe.

Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung weist auf den schwachen Versuch der Audi AG hin, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Sie behauptet, es gebe in der Motorsteuerungssoftware des Fahrzeugs keine Umschaltung zwischen zwei Betriebsmodi der Abgasrückführung, wie dies bei dem Motortyp EA 189 mit Euro 5 der Fall gewesen sei. Zudem könne alleine aus der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht auf ein sittenwidriges Handeln geschlossen werden. Das Fahrzeug entspreche in seinem Abgasverhalten den Vorgaben der Euro 6-Norm und stimme insbesondere mit der erteilten EG-Typgenehmigung überein. Nach Aufspielen des vom KBA genehmigten Software-Updates liege keine unzulässige Abschalteinrichtung mehr vor. „Das reicht natürlich längst nicht aus, um Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu entgehen!“

Die Baureihe EA897 umfasst V6-Dieselmotoren mit drei Litern Hubraum und wird seit dem Jahr 2010 in verschiedenen Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns eingesetzt, wobei er von der Volkswagen-Tochter Audi AG hergestellt und an die Porsche AG zugeliefert wird. Damit sind vor allem Dieselfahrzeuge der Oberklasse betroffen. Dazu zählen beispielsweise die höherklassigen Modelle Porsche Cayenne II und Panamera II sowie Macan, Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 und VW Amarok, Touareg II und Phaeton. Kurz gesagt: „Dreiliter-Dieselmotoren vom Typ EA897 sind flächendeckend vom Dieselskandal betroffen und zwar sowohl in der Abgasnorm Euro 5 als auch in der neueren Norm Euro 6. Damit ist das landgerichtliche Urteil ein weiteres Beispiel dafür, wie erfolgreich eine Betrugshaftungsklage geschädigter Verbraucher gegen Autohersteller sein kann“, betont Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung.

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Keine Verjährung im VW Abgasskandal: Autobesitzer können auch 2021 noch klagen!

04.03.2021 – 18:38

Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte

Keine Verjährung im VW Abgasskandal: Autobesitzer können auch 2021 noch klagen!


















Nürnberg (ots)

Bekanntermaßen bestätigte der BGH mit Urteil vom 25.05.2020, VI ZR 252/19, dass Käufern von Dieselfahrzeugen mit EA189-Motoren Schadensersatzansprüche gegen VW wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung zustehen. Damit ist die Rechtslage grundsätzlich geklärt. Viele Betroffene, die sich dem Musterfeststellungsklageverfahren angeschlossen und anschließend nichts weiter unternommen hatten, ärgern sich und glauben, dass es jetzt zu spät sei. Dies ist jedoch ein – leider weit verbreiteter – Irrglaube! „Nach unserer Rechtsauffassung, die sich zwingend aus dem Gesetz ergibt, können Geschädigte wegen einer oft verkannten Verjährungsvorschrift vielmehr auch im Jahr 2021 noch erfolgsversprechend klagen, wenn sie sich zuvor an der Musterfeststellungsklage beteiligt hatten“, halten Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg fest.

Die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte vertritt seit jeher die Auffassung, dass aufgrund verschiedener Überlegungen in vielen Fällen eine Verjährung in den sogenannten „EA189-Fällen“ nicht eingetreten ist. „Unsere Ansicht, wonach jedenfalls im Jahr 2015 noch kein Beginn der Verjährungsfrist anzunehmen war, weil eben stets auf die konkrete Einzelfallinformation bezüglich der Betroffenheit seitens VW abzustellen ist, wurde erst kürzlich unter anderem in einer durch unsere Kanzlei erstrittenen Entscheidungsserie des LG Nürnberg-Fürth, 9 O 5734/20, 9 O 5061/20 und 9 0 4008/20, sowie vor dem LG Bamberg, 42 O 157/20, bestätigt“, hält Rechtsanwalt Dr. Hoffmann fest.

Ein anderer und leider sehr weit verbreiteter Irrglaube ist, dass Teilnehmer der Musterfeststellungsklage gegen VW seit dem 30.10.2020 keine erfolgreiche Klage mehr erheben könnten. „Zwar ist es richtig, dass zum 30.10.2020 aufgrund der Vorschriften des § 204 Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 2 Satz 1 BGB die Hemmungswirkung des Musterfeststellungsklageverfahrens endete. Indes ist dies aber keinesfalls mit einem Verjährungseintritt gleichzusetzen“, erklärt Rechtsanwalt Göpfert. Hierbei würde nämlich die Wirkung der Vorschrift des § 209 BGB nicht beachtet. Danach ist die Zeit zwischen der Anmeldung zur Musterfeststellungsklage bis zum Ende deren Hemmungswirkung taggenau zum Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist hinzuzurechnen.

In allen Fällen, in denen sich Betroffene vor Ablauf des Jahres 2018 an der Musterfeststellungsklage beteiligt hatten, und in vielen Fällen, in denen dies 2019 geschah (aktuell mindestens bei Anmeldung bis 30.06.2019), ist daher eine Verjährung der Ansprüche noch nicht eingetreten. „Vielmehr verschiebt sich der Eintritt der Verjährung um den Zeitraum der Beteiligung an der Musterfeststellungsklage. Das heißt die Verjährung tritt regelmäßig erst und frühestens ab Anfang Mai 2021 bis circa November 2021 ein“, stellen die erfahrenen Praktiker der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner klar.

Wichtig ist: All dies hat auch nichts mit der aktuellen Entscheidung des BGH vom 17.12.2020, VI ZR 739/20, zu tun. Wie der vorangegangen Entscheidung des OLG Stuttgart zu entnehmen ist, erhob VW bereits in ihrer Klageerwiderung die Verjährungseinrede und machte umfangreiche Ausführungen zur positiven Kenntnis des Klägers von den anspruchsbegründenden Tatsachen. In seiner Replik nahm der Kläger zur Frage der Verjährung keine Stellung. Auch im weiteren Verlauf des Verfahrens bestritt er die Behauptungen der VW AG nicht. Einzig und allein diesen unstreitigen Sachverhalt hatte der BGH in seinem Urteil vom 17.12.2020, VI ZR 739/20, rechtlich zu bewerten. Hierbei handelt es sich jedoch um einen absoluten Sonderfall, der so gut wie nie vorkommt.

Es zeigt sich also, dass auch Betroffene des VW-Skandals, die sich an der Musterfeststellungsklage beteiligt hatten, aber bislang noch keine weiteren gerichtlichen Maßnahmen ergriffen haben, nicht zögern sollten, ihre Ansprüche weiter durchzusetzen. Gerade wenn Autobesitzer über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, die bereits vor dem Kauf abgeschlossen worden ist, besteht vielfach ohnehin kein Kostenrisiko, wobei Rechtsschutzversicherer die Rechtsauffassung der Nürnberger Rechtsanwälte zu der Verjährungsfrage schon mehrfach geteilt und entsprechende Deckungszusagen für das gerichtliche Verfahren gewährt haben.

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Das Erste, Donnerstag, 4. März 2021, 5.30 – 9.00 UhrGäste im ARD Morgenmagazin

03.03.2021 – 20:14

ARD Das Erste

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Köln (ots)

7.10 Uhr, Olaf Scholz, SPD, Bundesfinanzminister, Thema: MP-Beschlüsse

8.05 Uhr, Helge Braun, CDU, Kanzleramtsminister, Thema: MP-Beschlüsse

8.35 Uhr, Annalena Baerbock, BundesvorsitzendeBündnis 90/Die Grünen,Thema: MP-Beschlüsse

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SAMMELQUOTE FUER ELEKTROSCHROTT KRACHEND VERFEHLT DEUTSCHE UMWELTHILFE FORDERT STOPP DER NOVELLE DES ELEKTROGESETZES IM BUNDESTAG

03.03.2021 – 11:36

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Sammelquote für Elektroschrott krachend verfehlt: Deutsche Umwelthilfe fordert Stopp der Novelle des Elektrogesetzes im Bundestag


















Berlin (ots)

-  Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts verfehlt Deutschland 2019 mit nur 44,3 Prozent die gesetzliche Sammelquote von 65 Prozent um Längen 
-  Von fast einer Million Tonnen gesammelter Altgeräte wurde nicht einmal ein Prozent einer Wiederverwendung zugeführt 
-  Gesetzentwurf erstmals am 4. März im Bundestag: Deutsche Umwelthilfe fordert Abgeordnete auf, nicht zuzustimmen, solange Hersteller keine Sammelquote erfüllen müssen und Händler die Rücknahme von Altgeräten verweigern können  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, dem aktuellen Kabinettsentwurf des Elektrogesetzes nicht zuzustimmen. Denn dieser stellt nicht sicher, dass das gesetzliche Sammelziel für Elektroschrott von 65 Prozent erfüllt wird. Aktuell vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Zahlen zeigen, dass 2019 in Deutschland eine Sammelquote für Elektroschrott von nur 44,3 Prozent erreicht wurde. Aufgrund des verfehlten Sammelziels weist die DUH auf ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren der EU hin und fordert vom Bundestag, die Hersteller und Händler von Elektrogeräten deutlich stärker in die Pflicht zu nehmen. Am Donnerstag den 4. März befasst sich der Bundestag erstmals mit der Gesetzesnovelle.

„Die Umweltpolitik von Ministerin Schulze ist krachend gescheitert: In Deutschland wird mehr Elektroschrott illegal entsorgt oder exportiert als ordnungsgemäß erfasst. Lediglich 11,4 Kilogramm wurden pro Einwohner in 2019 korrekt gesammelt, obwohl mehr als 31 Kilogramm pro Einwohner in Verkehr gebracht wurden. Dabei enthält Elektroschrott Schadstoffe, wie Schwermetalle, Flammschutzmittel und Weichmacher, die unbedingt sachgerecht behandelt werden müssen. Der Bundestag darf dem Kabinettsentwurf des neuen Elektrogesetzes in dieser Form nicht zustimmen und muss sicherstellen, dass das EU-Sammelziel von 65 Prozent erreicht wird“, sagt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH.

Die DUH fordert deshalb drei entscheidende Veränderungen: Erstens muss jeder Hersteller von Elektrogeräten zur Erfüllung der Sammelquote verpflichtet werden. Zweitens sollten alle Händler, die Elektrogeräte verkaufen, auch entsprechende Altgeräte zurücknehmen müssen. Bislang ist das lediglich für Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mehr als 400 Quadratmetern sowie für Supermärkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern vorgesehen. Und drittens sollten Händler und Hersteller ihre Sammelquoten veröffentlichen müssen, um mehr Transparenz zu gewährleisten. Nur so kann erreicht werden, dass sich niemand seiner Verantwortung entzieht.

Aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts zufolge wurden in 2019 lediglich 947.100 Tonnen Elektroaltgeräte ordnungsgemäß erfasst, was einer Sammelquote von 44,3 Prozent entspricht. Nach EU-Vorgaben hätten jedoch 65 Prozent und damit 443.000 Tonnen mehr gesammelt werden müssen. In Verkehr gebracht wurden im gleichen Jahr 2.590.244 Tonnen. Gleichzeitig sank der Anteil von zur Wiederverwendung vorbereiteten Altgeräten auf 9.200 Tonnen und damit auf unter ein Prozent.

„Es darf nicht sein, dass funktionierende Elektrogeräte grundlos verschrottet werden. Damit die bereits vorhandene Pflicht, Altgeräte auf die Eignung zur Wiederverwendung zu prüfen und ihnen nach Möglichkeit ein zweites Leben zu geben, tatsächlich angewendet wird, braucht es auch für die Wiederverwendung eine Quote, die von den Herstellern erfüllt werden muss. Wir unterstützen daher ausdrücklich die Forderung des Bundesrats nach einer verbindlichen Quote für die Wiederverwendung“, sagt Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter des Bereichs Kreislaufwirtschaft bei der DUH.

In seiner 1.000 Sitzung am 12. Februar hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, dass zehn Prozent der erfassten Elektroaltgeräte zukünftig in eine Wiederverwendung gebracht werden sollten. Die DUH begrüßt diese Forderung und weist auf die enormen Umweltvorteile einer Wiederverwendung hin. So spart bereits die Wiederverwendung eines 130 Gramm schweren Smartphones 14 Kilogramm Ressourcen und 58 Kilogramm CO2-Emissionen ein.

Links:

-  DUH-Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des Elektrogesetzes: https://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/
-  Informationen zur Nachhaltigkeit sowie der Wiederverwendung und Sammlung von Smartphones: https://www.duh.de/projekte/althandy/ 

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LEDVANCE UVC-HEPA-Luftreiniger bekämpft Viren auch unterwegs

03.03.2021 – 14:34

Ledvance GmbH

LEDVANCE UVC-HEPA-Luftreiniger bekämpft Viren auch unterwegs


















LEDVANCE UVC-HEPA-Luftreiniger bekämpft Viren auch unterwegs
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Garching (ots)

Mobiles Gerät mit HEPA-Filter und UVC-LEDs reinigt die Luft von COVID-19-Viren und Bakterien

Mit dem UVC-HEPA-Luftreiniger bringt LEDVANCE einen mobilen, nachhaltigen, platzsparenden und umweltfreundlichen UVC-Luftreiniger auf den Markt, der bis zu 99,9 Prozent der Viren (inkl. SARS-CoV-2: Covid19) und Bakterien mit UVC-Strahlung eliminiert. Darüber hinaus reinigt er die Luft von Pollen, Mikrostaub, Gerüchen und Zigarettenrauch und sorgt so für ein gesünderes Wohnklima. Mit einer Höhe von nur 16 Zentimetern ist der USB-betriebene Luftreiniger klein und leicht, weshalb er überall hin mitgenommen werden kann, um Schadstoffe auch unterwegs sicher aus der Luft zu entfernen, sei es in Schulen, Büros und Restaurants, zu Hause auf dem Schreibtisch oder in der Küche und sogar im Taxi. Der weiße LEDVANCE UVC-HEPA-Luftreiniger ist für 69,95 Euro im Online-Shop von LEDVANCE erhältlich. Ersatz-HEPA-Filter sind separat verfügbar.

Drei Schritte für eine gesündere Umwelt

Der Luftreiniger nutzt eine dreistufige Desinfektion, um das Risiko einer Ansteckung zu verringern: Zunächst verhindert der H13 HEPA-Filter das Durchdringen von Aerosolpartikeln. Anschließend wird der HEPA-Filter durch VIOLED UVC-LEDs desinfiziert. Und schließlich desinfizieren die VIOLED UVC-LEDs auch die restliche Luft im Gerät. Da der Luftreiniger frei von Chemikalien und ohne Quecksilberlampen ist, kann er auch im Umfeld von Neugeborenen und Schwangeren eingesetzt werden. Außerdemåç gibt er keine UVC-Strahlung nach außen ab, so dass er sicher verwendet werden kann. Das Gerät wird über ein USB-Kabel mit Strom versorgt und zeichnet sich durch ein leises Betriebsgeräusch aus. Anwender können zwischen drei Geschwindigkeiten für die Luftreinigungsfunktion wählen: niedrig, mittel und hoch.

Weitere Details gibt es unter:

https://www.ledvance.com/professional/products/product-stories/uv-c-disinfection/index.jsp

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03.03.2021 – 20:14

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