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Seit 15 Jahren ist „Christoph 36“ rot-weiß

21.04.2021 – 14:01

DRF Luftrettung

Seit 15 Jahren ist „Christoph 36“ rot-weiß


















Seit 15 Jahren ist "Christoph 36" rot-weiß
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Magdeburg (ots)

2006 war für die meisten Deutschen ein besonderes Jahr: Während sich die Fußballfans auf die Weltmeisterschaft bei Freunden freuten, übernahm die DRF Luftrettung in der Elbestadt den Betrieb der Luftrettungsstation. „Christoph 36“ ist nun seit 15 Jahren rot-weiß und hat in dieser Zeit entscheidend dazu beigetragen, zahlreichen Menschen das Leben zu retten.

„Wir werden oft zu Verkehrsunfällen auf der A2 und A14 gerufen“, erläutert Stationsleiter Marco Cramme, ,,Es kommt aber auch immer wieder vor, dass wir bis zum Brocken fliegen, um zu helfen.“ Der Pilot ist seit 2010 in Magdeburg im Dienst und freut sich über die große Akzeptanz in der Bevölkerung. „Uns wird immer wieder gespiegelt, dass die Magdeburger

„Christoph 36″ als ihren Hubschrauber empfinden und genau so soll es ja auch sein. Dass die Menschen wissen: Wenn es notwendig ist, sind unsere Crews für sie da“, findet Marco Cramme.

Die Corona-Pandemie erschwert auch den drei Piloten und der medizinischen Besatzung den Arbeitsalltag, aber: „Unsere Hygienevorschriften waren bereits vor Corona sehr streng, der Umgang mit möglicherweise infektiösen Patientinnen und Patienten war nichts Neues für uns. Wir mussten daher intern nicht viel verändern“, erklärt Stationsleiter Cramme, „aber wir bedauern natürlich sehr, dass uns seit mehr als einem Jahr niemand mehr besuchen kann. Vor Corona kamen regelmäßig Gruppen aus Schulen und Kindergärten zu uns. Und das Kinderklinikkonzert, das wir sehr gerne unterstützen, konnte seit 2020 auch nicht mehr stattfinden.“

Die Feier findet online statt

Da Corona in diesem Jahr keine Feier vor Ort möglich ist, hat sich Marco Cramme etwas Besonderes ausgedacht. „Wenn niemand zu uns kommen kann, dann treffen wir uns mit denjenigen, die mal mit uns sprechen wollen, eben digital“, erzählt Marco Cramme. Das bedeutet, dass sich Interessierte am 22. April ab 19 Uhr auf dem Facebook- und Youtube-Kanal der DRF Luftrettung live mit dem Piloten austauschen können. „Wir freuen uns über jede Frage, jede Anmerkung und Anregung“, sagt der 52-jährige Stationsleiter, „Austausch ist uns grundsätzlich wichtig und zum Glück erleben wir auch viele positive Geschichten, die wir gerne mit der Öffentlichkeit teilen.“

Besonderheiten der Magdeburger Station der DRF Luftrettung

Der Magdeburger Rettungshubschrauber wird vor allem zu internistischen und chirurgischen Notfällen angefordert. Aufgrund der Nähe zu den Autobahnen A2 und A14, aber auch zu den verschiedenen Bundesstraßen, zählen auch häufig Verkehrsunfälle zum Einsatzspektrum.

Historische Entwicklung

Zwischen 1992 und 2006 stellte die Bundespolizei mit wechselnden Hubschraubertypen die Luftrettung in Magdeburg sicher, zuletzt mit einer Bell UH 1 D und einer BO 105. Beauftragt durch das Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt hat die DRF Luftrettung im April 2006 den Stationsbetrieb übernommen. Zunächst wurde eine EC135 in Dienst gestellt. Seit 2017 kommt ein Hubschrauber vom Typ H135 zum Einsatz.

Pressekontakt:

Konstantin Muffert
T +49 151-25182168
konstantin.muffert@drf-luftrettung.de

Original-Content von: DRF Luftrettung, übermittelt

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BG BAU bietet neue Web-App für digitale Gefährdungsbeurteilung

09.04.2021 – 10:20

BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

BG BAU bietet neue Web-App für digitale Gefährdungsbeurteilung


















BG BAU bietet neue Web-App für digitale Gefährdungsbeurteilung
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Berlin (ots)

Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz kann für Baustellen ab sofort am Bildschirm, mit dem Smartphone oder über das Tablet erledigt werden. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) stellt ihren Mitgliedsunternehmen dafür eine neue Anwendungssoftware zur Verfügung. Die Web-App „DigitGB der BG BAU“ ermöglicht eine einfache, digitale Erfassung der Gefährdungen der jeweiligen Tätigkeiten.

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen, Arbeitsbedingungen und damit verbundene Gefährdungen für Beschäftigte zu beurteilen und zu dokumentieren. Neben allgemeinen Gefährdungsbeurteilungen für den gesamten Betrieb müssen zu jedem Arbeitsplatz individuelle Überprüfungen erstellt werden, die die jeweiligen Besonderheiten vor Ort berücksichtigen. „Die Gefährdungsbeurteilung ist das effektivste Werkzeug, das wir haben, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden“, so Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. „Mit der neuen Anwendung wollen wir Unternehmen beim Einsatz dieses Instruments unterstützen.“ Mit der Web-App können Gefährdungsbeurteilungen direkt am Bildschirm erstellt werden – am PC oder mit mobilen Geräten.

Die Web-App „DigitGB der BG BAU“ berücksichtigt auch die Anforderungen der unterschiedlichen Gewerke. Nutzerinnen und Nutzer erhalten berufsspezifische Hinweise zu Arbeitsschutzmaßnahmen. Dafür sind alle relevanten Informationen und Sicherheitshinweise aus der Bausteine-App der BG BAU mit der neuen Web-App verknüpft. Ergänzend erhalten Anwenderinnen und Anwender rechtliche Erläuterungen sowie Vorschläge für passende Arbeitsschutzprämien der BG BAU. Die Inhalte der neuen Web-App werden ständig aktualisiert und erweitert sowie an veränderte rechtliche Vorgaben angepasst. Bernhard Arenz: „Wir haben die Web-App so konzipiert, dass alle Änderungen und Aktualisierungen sofort verfügbar sind. Das bedeutet, dass Nutzerinnen und Nutzer die Software nicht manuell aktualisieren müssen. So sind die Unternehmen bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen immer auf dem neuesten Stand.“

Mit der neuen Web-App werden Anwenderinnen und Anwender in der Wirksamkeitskontrolle automatisch auf Problemstellen hingewiesen, für die die Software auch gleich mögliche Lösungen anbietet. Außerdem lassen sich Gefährdungsbeurteilungen, die zum Beispiel am PC begonnen wurden, ohne weiteres am Smartphone oder Tablett fortführen.

Die Web-App „DigitGB der BG BAU“ zur Gefährdungsbeurteilung ist zunächst für 16 Gewerke der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen verfügbar. Dazu gehören das Boden- und Parkettlegehandwerk, Dachdeckerei, Fliesenlegerhandwerk, Gerüstbau, Glaserei, Holz- und Bautenschutz, Industriereinigerhandwerk, Klempnerei, Korrosionsschutz, das Maurerhandwerk, Malerhandwerk, Schornsteinfeger, Stuckateur- und Putzerhandwerk, Trockenbau, Zimmerei sowie Schreinerei. Weitere Gewerke werden sukzessive hinzukommen.

Unternehmen der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen können sich an der Weiterentwicklung der Web-App „DigitGB der BG BAU“ beteiligen, indem sie der BG BAU mitteilen, welche Gefährdungen sie beispielweise vermissen. Auf diese Weise lernt die App dazu und orientiert sich an den Bedürfnissen der Unternehmen und Beschäftigten.

Über folgenden Link können Unternehmen die Web-App „DigitGB der BG BAU“ herunterladen: „DigitGB der BG BAU“. Darüber hinaus stellt die BG BAU eine Bedienungsanleitung zur Verfügung. Fragen rund um die Anwendung der neuen Web-App können Unternehmen und Beschäftigte unter digitgb@bgbau.de per E-Mail an die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft senden.

Weiterführende Informationen:

Web-App „DigitGB der BG BAU“

Bedienungsanleitung Web-App „DigitGB der BG BAU“

Hintergrund – die BG BAU

Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen und damit ein wichtiger Pfeiler des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie betreut ca. 2,9 Millionen Versicherte in über 500.000 Betrieben und ca. 50.000 privaten Bauvorhaben.

Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung.

Weitere Informationen unter www.bgbau.de.

Pressekontakt:

Susanne Diehr
Telefon: 030 85781-690
E-Mail: presse@bgbau.de

BG BAU – Pressestelle
Hildegardstraße 29/30
10715 Berlin

Original-Content von: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, übermittelt

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BG BAU bietet neue Web-App für digitale Gefährdungsbeurteilung

09.04.2021 – 10:20

BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

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BG BAU bietet neue Web-App für digitale Gefährdungsbeurteilung
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Berlin (ots)

Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz kann für Baustellen ab sofort am Bildschirm, mit dem Smartphone oder über das Tablet erledigt werden. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) stellt ihren Mitgliedsunternehmen dafür eine neue Anwendungssoftware zur Verfügung. Die Web-App „DigitGB der BG BAU“ ermöglicht eine einfache, digitale Erfassung der Gefährdungen der jeweiligen Tätigkeiten.

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen, Arbeitsbedingungen und damit verbundene Gefährdungen für Beschäftigte zu beurteilen und zu dokumentieren. Neben allgemeinen Gefährdungsbeurteilungen für den gesamten Betrieb müssen zu jedem Arbeitsplatz individuelle Überprüfungen erstellt werden, die die jeweiligen Besonderheiten vor Ort berücksichtigen. „Die Gefährdungsbeurteilung ist das effektivste Werkzeug, das wir haben, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden“, so Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. „Mit der neuen Anwendung wollen wir Unternehmen beim Einsatz dieses Instruments unterstützen.“ Mit der Web-App können Gefährdungsbeurteilungen direkt am Bildschirm erstellt werden – am PC oder mit mobilen Geräten.

Die Web-App „DigitGB der BG BAU“ berücksichtigt auch die Anforderungen der unterschiedlichen Gewerke. Nutzerinnen und Nutzer erhalten berufsspezifische Hinweise zu Arbeitsschutzmaßnahmen. Dafür sind alle relevanten Informationen und Sicherheitshinweise aus der Bausteine-App der BG BAU mit der neuen Web-App verknüpft. Ergänzend erhalten Anwenderinnen und Anwender rechtliche Erläuterungen sowie Vorschläge für passende Arbeitsschutzprämien der BG BAU. Die Inhalte der neuen Web-App werden ständig aktualisiert und erweitert sowie an veränderte rechtliche Vorgaben angepasst. Bernhard Arenz: „Wir haben die Web-App so konzipiert, dass alle Änderungen und Aktualisierungen sofort verfügbar sind. Das bedeutet, dass Nutzerinnen und Nutzer die Software nicht manuell aktualisieren müssen. So sind die Unternehmen bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen immer auf dem neuesten Stand.“

Mit der neuen Web-App werden Anwenderinnen und Anwender in der Wirksamkeitskontrolle automatisch auf Problemstellen hingewiesen, für die die Software auch gleich mögliche Lösungen anbietet. Außerdem lassen sich Gefährdungsbeurteilungen, die zum Beispiel am PC begonnen wurden, ohne weiteres am Smartphone oder Tablett fortführen.

Die Web-App „DigitGB der BG BAU“ zur Gefährdungsbeurteilung ist zunächst für 16 Gewerke der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen verfügbar. Dazu gehören das Boden- und Parkettlegehandwerk, Dachdeckerei, Fliesenlegerhandwerk, Gerüstbau, Glaserei, Holz- und Bautenschutz, Industriereinigerhandwerk, Klempnerei, Korrosionsschutz, das Maurerhandwerk, Malerhandwerk, Schornsteinfeger, Stuckateur- und Putzerhandwerk, Trockenbau, Zimmerei sowie Schreinerei. Weitere Gewerke werden sukzessive hinzukommen.

Unternehmen der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen können sich an der Weiterentwicklung der Web-App „DigitGB der BG BAU“ beteiligen, indem sie der BG BAU mitteilen, welche Gefährdungen sie beispielweise vermissen. Auf diese Weise lernt die App dazu und orientiert sich an den Bedürfnissen der Unternehmen und Beschäftigten.

Über folgenden Link können Unternehmen die Web-App „DigitGB der BG BAU“ herunterladen: „DigitGB der BG BAU“. Darüber hinaus stellt die BG BAU eine Bedienungsanleitung zur Verfügung. Fragen rund um die Anwendung der neuen Web-App können Unternehmen und Beschäftigte unter digitgb@bgbau.de per E-Mail an die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft senden.

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Hintergrund – die BG BAU

Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen und damit ein wichtiger Pfeiler des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie betreut ca. 2,9 Millionen Versicherte in über 500.000 Betrieben und ca. 50.000 privaten Bauvorhaben.

Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung.

Weitere Informationen unter www.bgbau.de.

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BG BAU bietet neue Web-App für digitale Gefährdungsbeurteilung

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Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen, Arbeitsbedingungen und damit verbundene Gefährdungen für Beschäftigte zu beurteilen und zu dokumentieren. Neben allgemeinen Gefährdungsbeurteilungen für den gesamten Betrieb müssen zu jedem Arbeitsplatz individuelle Überprüfungen erstellt werden, die die jeweiligen Besonderheiten vor Ort berücksichtigen. „Die Gefährdungsbeurteilung ist das effektivste Werkzeug, das wir haben, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden“, so Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. „Mit der neuen Anwendung wollen wir Unternehmen beim Einsatz dieses Instruments unterstützen.“ Mit der Web-App können Gefährdungsbeurteilungen direkt am Bildschirm erstellt werden – am PC oder mit mobilen Geräten.

Die Web-App „DigitGB der BG BAU“ berücksichtigt auch die Anforderungen der unterschiedlichen Gewerke. Nutzerinnen und Nutzer erhalten berufsspezifische Hinweise zu Arbeitsschutzmaßnahmen. Dafür sind alle relevanten Informationen und Sicherheitshinweise aus der Bausteine-App der BG BAU mit der neuen Web-App verknüpft. Ergänzend erhalten Anwenderinnen und Anwender rechtliche Erläuterungen sowie Vorschläge für passende Arbeitsschutzprämien der BG BAU. Die Inhalte der neuen Web-App werden ständig aktualisiert und erweitert sowie an veränderte rechtliche Vorgaben angepasst. Bernhard Arenz: „Wir haben die Web-App so konzipiert, dass alle Änderungen und Aktualisierungen sofort verfügbar sind. Das bedeutet, dass Nutzerinnen und Nutzer die Software nicht manuell aktualisieren müssen. So sind die Unternehmen bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen immer auf dem neuesten Stand.“

Mit der neuen Web-App werden Anwenderinnen und Anwender in der Wirksamkeitskontrolle automatisch auf Problemstellen hingewiesen, für die die Software auch gleich mögliche Lösungen anbietet. Außerdem lassen sich Gefährdungsbeurteilungen, die zum Beispiel am PC begonnen wurden, ohne weiteres am Smartphone oder Tablett fortführen.

Die Web-App „DigitGB der BG BAU“ zur Gefährdungsbeurteilung ist zunächst für 16 Gewerke der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen verfügbar. Dazu gehören das Boden- und Parkettlegehandwerk, Dachdeckerei, Fliesenlegerhandwerk, Gerüstbau, Glaserei, Holz- und Bautenschutz, Industriereinigerhandwerk, Klempnerei, Korrosionsschutz, das Maurerhandwerk, Malerhandwerk, Schornsteinfeger, Stuckateur- und Putzerhandwerk, Trockenbau, Zimmerei sowie Schreinerei. Weitere Gewerke werden sukzessive hinzukommen.

Unternehmen der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen können sich an der Weiterentwicklung der Web-App „DigitGB der BG BAU“ beteiligen, indem sie der BG BAU mitteilen, welche Gefährdungen sie beispielweise vermissen. Auf diese Weise lernt die App dazu und orientiert sich an den Bedürfnissen der Unternehmen und Beschäftigten.

Über folgenden Link können Unternehmen die Web-App „DigitGB der BG BAU“ herunterladen: „DigitGB der BG BAU“. Darüber hinaus stellt die BG BAU eine Bedienungsanleitung zur Verfügung. Fragen rund um die Anwendung der neuen Web-App können Unternehmen und Beschäftigte unter digitgb@bgbau.de per E-Mail an die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft senden.

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Hintergrund – die BG BAU

Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen und damit ein wichtiger Pfeiler des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie betreut ca. 2,9 Millionen Versicherte in über 500.000 Betrieben und ca. 50.000 privaten Bauvorhaben.

Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung.

Weitere Informationen unter www.bgbau.de.

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Susanne Diehr
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Autounfall mit Nandu oder Reh: Auf die Tierart kommt es an

08.04.2021 – 11:45

R+V Infocenter

Autounfall mit Nandu oder Reh: Auf die Tierart kommt es an


















Wiesbaden (ots)

Mit Tempo 100 auf der Landstraße und plötzlich springt ein Reh vors Auto: Zusammenstöße mit Tieren gehören zu den häufigsten Autounfällen. Ob die Kfz-Versicherung den Schaden übernimmt, hängt von der Art des Tieres ab – und vom Versicherungsvertrag. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

Teilkasko übernimmt Schäden durch Haarwild

Wer mit einem Wildtier wie Reh, Hirsch, Fuchs oder Wildschwein zusammenstößt, bekommt den Schaden in der Regel von seiner Teilkaskoversicherung erstattet. „Unfälle mit diesem sogenannten Haarwild sind in allen Tarifen abgedeckt“, erklärt Silke Rimmelspacher, Abteilungsleiterin Kfz-Schaden bei der R+V Versicherung. Dazu gehören alle Tiere, die unter das Bundesjagdschutzgesetz fallen, auch Luchse, Seehunde und Wisente.

Blick in die Police gibt Sicherheit

Anders sieht es bei Federwild, Haus- und Nutztieren aus. Nicht generell versichert sind auch Unfälle mit freilebenden Wölfen und exotischen Tieren wie Waschbären oder Nandus, die in einigen Regionen Deutschlands heimisch geworden sind. „Damit die Versicherung auch bei Kollisionen mit diesen Tieren oder streunenden Hunden einspringt, ist ein erweiterter Teilkaskoschutz notwendig, beispielsweise auf ‚Tiere aller Art'“, so R+V-Expertin Rimmelspacher. Ein Blick in die Police verrät Autofahrern, welche Tierarten bei ihnen eingeschlossen sind. Wenn Haus- und Nutztiere wie Kühe oder Schafe nicht in der Teilkaskoversicherung aufgelistet sind, können Autofahrer versuchen, ihren Schaden vom Tierhalter ersetzt zu bekommen – falls das Tier noch am Unfallort ist und der Halter eindeutig ermittelt werden kann.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

-  So schwer es Autofahrern fällt: Nicht ausweichen, wenn ein Tier über die Fahrbahn läuft. Das gilt besonders bei kleinen Tieren wie Hasen oder Igel. Denn bei kleinen Tieren ist der Schaden durch ein Ausweichmanöver mit hoher Wahrscheinlichkeit größer als bei einem Zusammenstoß. 
-  Besser ist, die Geschwindigkeit nach und nach zu drosseln. Eine Vollbremsung sollten Autofahrer vermeiden, damit der Hintermann nicht auffährt. 
-  Geht beim Zusammenstoß ein Scheinwerfer oder eine Scheibe zu Bruch, ist dieser Schaden über die Teilkaskoversicherung abgedeckt - unabhängig von der Art des Tieres. 
-  Wichtig zu wissen: Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden durch ein Tier am eigenen Fahrzeug nicht auf. Sie ist für Schäden bei anderen zuständig und zahlt beispielsweise die kaputte Leitplanke oder das abgeknickte Verkehrsschild. 
-  Bei einem Unfall mit einem Tier immer die Polizei oder den Jagdpächter anrufen. Tote Tiere niemals mitnehmen. 
-  Um andere Verkehrsteilnehmer zu schützen, muss die Unfallstelle abgesichert werden. Auf keinen Fall darf ein totes Tier auf der Straße liegen bleiben.  

Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes

-  Wisent, Elchwild, Rotwild, Damwild, Sikawild, Rehwild, Gamswild, Steinwild, Muffelwild, Schwarzwild 
-  Feldhase, Schneehase, Wildkaninchen, Murmeltier 
-  Wildkatze, Luchs, Fuchs 
-  Steinmarder, Baummarder, Iltis, Hermelin, Mauswiesel, Dachs 
-  Fischotter, Seehund  

Pressekontakt:

R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
www.infocenter.ruv.de
Twitter: @ruv_news

Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt

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Autounfall mit Nandu oder Reh: Auf die Tierart kommt es an

08.04.2021 – 11:45

R+V Infocenter

Autounfall mit Nandu oder Reh: Auf die Tierart kommt es an


















Wiesbaden (ots)

Mit Tempo 100 auf der Landstraße und plötzlich springt ein Reh vors Auto: Zusammenstöße mit Tieren gehören zu den häufigsten Autounfällen. Ob die Kfz-Versicherung den Schaden übernimmt, hängt von der Art des Tieres ab – und vom Versicherungsvertrag. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

Teilkasko übernimmt Schäden durch Haarwild

Wer mit einem Wildtier wie Reh, Hirsch, Fuchs oder Wildschwein zusammenstößt, bekommt den Schaden in der Regel von seiner Teilkaskoversicherung erstattet. „Unfälle mit diesem sogenannten Haarwild sind in allen Tarifen abgedeckt“, erklärt Silke Rimmelspacher, Abteilungsleiterin Kfz-Schaden bei der R+V Versicherung. Dazu gehören alle Tiere, die unter das Bundesjagdschutzgesetz fallen, auch Luchse, Seehunde und Wisente.

Blick in die Police gibt Sicherheit

Anders sieht es bei Federwild, Haus- und Nutztieren aus. Nicht generell versichert sind auch Unfälle mit freilebenden Wölfen und exotischen Tieren wie Waschbären oder Nandus, die in einigen Regionen Deutschlands heimisch geworden sind. „Damit die Versicherung auch bei Kollisionen mit diesen Tieren oder streunenden Hunden einspringt, ist ein erweiterter Teilkaskoschutz notwendig, beispielsweise auf ‚Tiere aller Art'“, so R+V-Expertin Rimmelspacher. Ein Blick in die Police verrät Autofahrern, welche Tierarten bei ihnen eingeschlossen sind. Wenn Haus- und Nutztiere wie Kühe oder Schafe nicht in der Teilkaskoversicherung aufgelistet sind, können Autofahrer versuchen, ihren Schaden vom Tierhalter ersetzt zu bekommen – falls das Tier noch am Unfallort ist und der Halter eindeutig ermittelt werden kann.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

-  So schwer es Autofahrern fällt: Nicht ausweichen, wenn ein Tier über die Fahrbahn läuft. Das gilt besonders bei kleinen Tieren wie Hasen oder Igel. Denn bei kleinen Tieren ist der Schaden durch ein Ausweichmanöver mit hoher Wahrscheinlichkeit größer als bei einem Zusammenstoß. 
-  Besser ist, die Geschwindigkeit nach und nach zu drosseln. Eine Vollbremsung sollten Autofahrer vermeiden, damit der Hintermann nicht auffährt. 
-  Geht beim Zusammenstoß ein Scheinwerfer oder eine Scheibe zu Bruch, ist dieser Schaden über die Teilkaskoversicherung abgedeckt - unabhängig von der Art des Tieres. 
-  Wichtig zu wissen: Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden durch ein Tier am eigenen Fahrzeug nicht auf. Sie ist für Schäden bei anderen zuständig und zahlt beispielsweise die kaputte Leitplanke oder das abgeknickte Verkehrsschild. 
-  Bei einem Unfall mit einem Tier immer die Polizei oder den Jagdpächter anrufen. Tote Tiere niemals mitnehmen. 
-  Um andere Verkehrsteilnehmer zu schützen, muss die Unfallstelle abgesichert werden. Auf keinen Fall darf ein totes Tier auf der Straße liegen bleiben.  

Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes

-  Wisent, Elchwild, Rotwild, Damwild, Sikawild, Rehwild, Gamswild, Steinwild, Muffelwild, Schwarzwild 
-  Feldhase, Schneehase, Wildkaninchen, Murmeltier 
-  Wildkatze, Luchs, Fuchs 
-  Steinmarder, Baummarder, Iltis, Hermelin, Mauswiesel, Dachs 
-  Fischotter, Seehund  

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Autounfall mit Nandu oder Reh: Auf die Tierart kommt es an

08.04.2021 – 11:45

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Autounfall mit Nandu oder Reh: Auf die Tierart kommt es an


















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Mit Tempo 100 auf der Landstraße und plötzlich springt ein Reh vors Auto: Zusammenstöße mit Tieren gehören zu den häufigsten Autounfällen. Ob die Kfz-Versicherung den Schaden übernimmt, hängt von der Art des Tieres ab – und vom Versicherungsvertrag. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

Teilkasko übernimmt Schäden durch Haarwild

Wer mit einem Wildtier wie Reh, Hirsch, Fuchs oder Wildschwein zusammenstößt, bekommt den Schaden in der Regel von seiner Teilkaskoversicherung erstattet. „Unfälle mit diesem sogenannten Haarwild sind in allen Tarifen abgedeckt“, erklärt Silke Rimmelspacher, Abteilungsleiterin Kfz-Schaden bei der R+V Versicherung. Dazu gehören alle Tiere, die unter das Bundesjagdschutzgesetz fallen, auch Luchse, Seehunde und Wisente.

Blick in die Police gibt Sicherheit

Anders sieht es bei Federwild, Haus- und Nutztieren aus. Nicht generell versichert sind auch Unfälle mit freilebenden Wölfen und exotischen Tieren wie Waschbären oder Nandus, die in einigen Regionen Deutschlands heimisch geworden sind. „Damit die Versicherung auch bei Kollisionen mit diesen Tieren oder streunenden Hunden einspringt, ist ein erweiterter Teilkaskoschutz notwendig, beispielsweise auf ‚Tiere aller Art'“, so R+V-Expertin Rimmelspacher. Ein Blick in die Police verrät Autofahrern, welche Tierarten bei ihnen eingeschlossen sind. Wenn Haus- und Nutztiere wie Kühe oder Schafe nicht in der Teilkaskoversicherung aufgelistet sind, können Autofahrer versuchen, ihren Schaden vom Tierhalter ersetzt zu bekommen – falls das Tier noch am Unfallort ist und der Halter eindeutig ermittelt werden kann.

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-  So schwer es Autofahrern fällt: Nicht ausweichen, wenn ein Tier über die Fahrbahn läuft. Das gilt besonders bei kleinen Tieren wie Hasen oder Igel. Denn bei kleinen Tieren ist der Schaden durch ein Ausweichmanöver mit hoher Wahrscheinlichkeit größer als bei einem Zusammenstoß. 
-  Besser ist, die Geschwindigkeit nach und nach zu drosseln. Eine Vollbremsung sollten Autofahrer vermeiden, damit der Hintermann nicht auffährt. 
-  Geht beim Zusammenstoß ein Scheinwerfer oder eine Scheibe zu Bruch, ist dieser Schaden über die Teilkaskoversicherung abgedeckt - unabhängig von der Art des Tieres. 
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Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes

-  Wisent, Elchwild, Rotwild, Damwild, Sikawild, Rehwild, Gamswild, Steinwild, Muffelwild, Schwarzwild 
-  Feldhase, Schneehase, Wildkaninchen, Murmeltier 
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-  Fischotter, Seehund  

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Nach der Arbeit statt auf die Couch ins KrankenhausStart Up will mit neuem Portal Arbeitsunfälle vermeiden

05.04.2021 – 10:35

arbeitsschutz24.net

Nach der Arbeit statt auf die Couch ins Krankenhaus
Start Up will mit neuem Portal Arbeitsunfälle vermeiden


















Nach der Arbeit statt auf die Couch ins Krankenhaus / Start Up will mit neuem Portal Arbeitsunfälle vermeiden
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Essen (ots)

Die meisten Arbeitnehmer gehen unbewusst ganz selbstverständlich davon aus, dass ihnen während der Arbeit nichts passiert. So auch die OP-Schwester Britta.

Wie immer wollte Britta OP-Instrumente aus einem Sterilisator nehmen. Wegen eines technischen Defekts schloss sich unvorhergesehen die Tür des Sterilisators. Obwohl ihre Hand noch im Gerät war liess es sich nicht wieder öffnen. Brittas Hand war eine Dreiviertelstunde lang bei 120 Grad eingeschlossen. Als sie endlich befreit wurde, war ihre Hand nicht mehr zu retten. Seitdem trägt Britta eine Prothese.

Tödliche Arbeitsunfälle

Arbeitsunfälle wie Brittas geschehen jeden Tag in Deutschland. Schwere Verletzungen, Invalidität und selbst Tod gehören zum Arbeitsalltag. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung weist 806 tödliche Arbeitsunfälle für 2019 aus. Bei 250 Arbeitstagen und 20 Urlaubstagen starben somit statistisch 3,5 Menschen je Arbeitstag durch einen Arbeitsunfall.

Dabei verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz jeden Arbeitgeber, sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Vernachlässigt ein Unternehmen den Arbeitsschutz, drohen dem Arbeitgeber bei einem Unfall Geldbuße und Regressforderungen.

Fachkraft für Arbeitssicherheit hilft Arbeitgebern

Genau hierfür ausgebildet sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Sie beraten Arbeitgeber dabei, ihrer Pflicht nachzukommen.

Große Unternehmen beschäftigen Sicherheitsfachkräfte meist selbst. Für kleine und mittlere Unternehmen ist es hingegen wirtschaftlicher, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beauftragen anstatt sie einzustellen.

Doch nicht jeder Arbeitsschützer kann jedes Unternehmen betreuen – dafür ist die Arbeitswelt von der Hochseeschiffahrt bis zur Fleischerei zu vielseitig. Und die Entfernung zwischen Wohnort und Unternehmenssitz muss auch zu bewältigen sein.

Start Up will helfen, Arbeitsunfälle zu vermeiden

Hierfür hat sich das Start Up Arbeitsschutz24.net gegründet. Mit seinem Portal bildet es eine Brücke zwischen Arbeitgebern und Sicherheitsfachkräften. Mittels einer Karte können Unternehmen den geeigneten Dienstleister in ihrer Gegend auswählen.

Hinter der Idee von Arbeitsschutz24.net steckt Elmar Wiesenmüller. Vor der Corona-Pandemie arbeitete Wiesenmüller unter anderem als Musiker bei Firmenveranstaltungen. „In meinem Umfeld hatten bereits 3 Menschen schwere Arbeitsunfälle. Auch wenn für uns selbstständige Künstler die Pandemie eine große Herausforderung ist: ohne Corona hätte ich niemals die Zeit gehabt, diese Idee zu realisieren“.

Jetzt hofft er, dass sich viele Fachkräfte für Arbeitssicherheit auf der Webseite eintragen. Damit Deutschlands 45 Millionen Erwerbstätige nach der Arbeit nicht ins Krankenhaus sondern auf die Couch können.

Pressekontakt:

Elmar Wiesenmüller
0172 2952526
support@arbeitsschutz24.net

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Nach der Arbeit statt auf die Couch ins KrankenhausStart Up will mit neuem Portal Arbeitsunfälle vermeiden

05.04.2021 – 10:35

arbeitsschutz24.net

Nach der Arbeit statt auf die Couch ins Krankenhaus
Start Up will mit neuem Portal Arbeitsunfälle vermeiden


















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Die meisten Arbeitnehmer gehen unbewusst ganz selbstverständlich davon aus, dass ihnen während der Arbeit nichts passiert. So auch die OP-Schwester Britta.

Wie immer wollte Britta OP-Instrumente aus einem Sterilisator nehmen. Wegen eines technischen Defekts schloss sich unvorhergesehen die Tür des Sterilisators. Obwohl ihre Hand noch im Gerät war liess es sich nicht wieder öffnen. Brittas Hand war eine Dreiviertelstunde lang bei 120 Grad eingeschlossen. Als sie endlich befreit wurde, war ihre Hand nicht mehr zu retten. Seitdem trägt Britta eine Prothese.

Tödliche Arbeitsunfälle

Arbeitsunfälle wie Brittas geschehen jeden Tag in Deutschland. Schwere Verletzungen, Invalidität und selbst Tod gehören zum Arbeitsalltag. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung weist 806 tödliche Arbeitsunfälle für 2019 aus. Bei 250 Arbeitstagen und 20 Urlaubstagen starben somit statistisch 3,5 Menschen je Arbeitstag durch einen Arbeitsunfall.

Dabei verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz jeden Arbeitgeber, sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Vernachlässigt ein Unternehmen den Arbeitsschutz, drohen dem Arbeitgeber bei einem Unfall Geldbuße und Regressforderungen.

Fachkraft für Arbeitssicherheit hilft Arbeitgebern

Genau hierfür ausgebildet sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Sie beraten Arbeitgeber dabei, ihrer Pflicht nachzukommen.

Große Unternehmen beschäftigen Sicherheitsfachkräfte meist selbst. Für kleine und mittlere Unternehmen ist es hingegen wirtschaftlicher, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beauftragen anstatt sie einzustellen.

Doch nicht jeder Arbeitsschützer kann jedes Unternehmen betreuen – dafür ist die Arbeitswelt von der Hochseeschiffahrt bis zur Fleischerei zu vielseitig. Und die Entfernung zwischen Wohnort und Unternehmenssitz muss auch zu bewältigen sein.

Start Up will helfen, Arbeitsunfälle zu vermeiden

Hierfür hat sich das Start Up Arbeitsschutz24.net gegründet. Mit seinem Portal bildet es eine Brücke zwischen Arbeitgebern und Sicherheitsfachkräften. Mittels einer Karte können Unternehmen den geeigneten Dienstleister in ihrer Gegend auswählen.

Hinter der Idee von Arbeitsschutz24.net steckt Elmar Wiesenmüller. Vor der Corona-Pandemie arbeitete Wiesenmüller unter anderem als Musiker bei Firmenveranstaltungen. „In meinem Umfeld hatten bereits 3 Menschen schwere Arbeitsunfälle. Auch wenn für uns selbstständige Künstler die Pandemie eine große Herausforderung ist: ohne Corona hätte ich niemals die Zeit gehabt, diese Idee zu realisieren“.

Jetzt hofft er, dass sich viele Fachkräfte für Arbeitssicherheit auf der Webseite eintragen. Damit Deutschlands 45 Millionen Erwerbstätige nach der Arbeit nicht ins Krankenhaus sondern auf die Couch können.

Pressekontakt:

Elmar Wiesenmüller
0172 2952526
support@arbeitsschutz24.net

Original-Content von: arbeitsschutz24.net, übermittelt

Veröffentlicht am

Nach der Arbeit statt auf die Couch ins KrankenhausStart Up will mit neuem Portal Arbeitsunfälle vermeiden

05.04.2021 – 10:35

arbeitsschutz24.net

Nach der Arbeit statt auf die Couch ins Krankenhaus
Start Up will mit neuem Portal Arbeitsunfälle vermeiden


















Nach der Arbeit statt auf die Couch ins Krankenhaus / Start Up will mit neuem Portal Arbeitsunfälle vermeiden
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Essen (ots)

Die meisten Arbeitnehmer gehen unbewusst ganz selbstverständlich davon aus, dass ihnen während der Arbeit nichts passiert. So auch die OP-Schwester Britta.

Wie immer wollte Britta OP-Instrumente aus einem Sterilisator nehmen. Wegen eines technischen Defekts schloss sich unvorhergesehen die Tür des Sterilisators. Obwohl ihre Hand noch im Gerät war liess es sich nicht wieder öffnen. Brittas Hand war eine Dreiviertelstunde lang bei 120 Grad eingeschlossen. Als sie endlich befreit wurde, war ihre Hand nicht mehr zu retten. Seitdem trägt Britta eine Prothese.

Tödliche Arbeitsunfälle

Arbeitsunfälle wie Brittas geschehen jeden Tag in Deutschland. Schwere Verletzungen, Invalidität und selbst Tod gehören zum Arbeitsalltag. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung weist 806 tödliche Arbeitsunfälle für 2019 aus. Bei 250 Arbeitstagen und 20 Urlaubstagen starben somit statistisch 3,5 Menschen je Arbeitstag durch einen Arbeitsunfall.

Dabei verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz jeden Arbeitgeber, sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Vernachlässigt ein Unternehmen den Arbeitsschutz, drohen dem Arbeitgeber bei einem Unfall Geldbuße und Regressforderungen.

Fachkraft für Arbeitssicherheit hilft Arbeitgebern

Genau hierfür ausgebildet sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Sie beraten Arbeitgeber dabei, ihrer Pflicht nachzukommen.

Große Unternehmen beschäftigen Sicherheitsfachkräfte meist selbst. Für kleine und mittlere Unternehmen ist es hingegen wirtschaftlicher, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beauftragen anstatt sie einzustellen.

Doch nicht jeder Arbeitsschützer kann jedes Unternehmen betreuen – dafür ist die Arbeitswelt von der Hochseeschiffahrt bis zur Fleischerei zu vielseitig. Und die Entfernung zwischen Wohnort und Unternehmenssitz muss auch zu bewältigen sein.

Start Up will helfen, Arbeitsunfälle zu vermeiden

Hierfür hat sich das Start Up Arbeitsschutz24.net gegründet. Mit seinem Portal bildet es eine Brücke zwischen Arbeitgebern und Sicherheitsfachkräften. Mittels einer Karte können Unternehmen den geeigneten Dienstleister in ihrer Gegend auswählen.

Hinter der Idee von Arbeitsschutz24.net steckt Elmar Wiesenmüller. Vor der Corona-Pandemie arbeitete Wiesenmüller unter anderem als Musiker bei Firmenveranstaltungen. „In meinem Umfeld hatten bereits 3 Menschen schwere Arbeitsunfälle. Auch wenn für uns selbstständige Künstler die Pandemie eine große Herausforderung ist: ohne Corona hätte ich niemals die Zeit gehabt, diese Idee zu realisieren“.

Jetzt hofft er, dass sich viele Fachkräfte für Arbeitssicherheit auf der Webseite eintragen. Damit Deutschlands 45 Millionen Erwerbstätige nach der Arbeit nicht ins Krankenhaus sondern auf die Couch können.

Pressekontakt:

Elmar Wiesenmüller
0172 2952526
support@arbeitsschutz24.net

Original-Content von: arbeitsschutz24.net, übermittelt