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Brandenburgs Bildungsministerin Britta Ernst (SPD): „Testpflicht macht die Schulen sicherer“

07.04.2021 – 10:39

rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg

Brandenburgs Bildungsministerin Britta Ernst (SPD): „Testpflicht macht die Schulen sicherer“


















Berlin (ots)

Die brandenburgische Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) hat Schülerinnen und Schüler aufgefordert, sich nach den Osterferien an die Testpflicht zu halten.

Das betreffe Grundschulen und Abschlussklassen, sagte Ernst am Mittwoch im Inforadio vom rbb. Für sie gelte weiterhin das Wechselmodell – allerdings müssten sie ab 19. April zwei Mal pro Woche einen negativen Corona-Test nachweisen.

„Ich glaube auch, dass das auf großes Verständnis stößt, denn es ist ein ganz wichtiger Baustein, um Schulen möglichst lange offen zu halten und um auch die weiterführenden Schulen bald wieder zu öffnen. Schülerinnen und Schüler, die nachweisen, dass sie sich zweimal die Woche testen, machen die Schule sicherer.“

Die SPD-Politikerin betonte, wer sich nicht testen wolle, müsse mit Konsequenzen rechnen: „Dann gibt es ein Angebot auf Distanzunterricht. Wer diese Testung nicht mitmachen möchte, hat keinen Anspruch darauf, in der Schule unterrichtet zu werden. Es wird dann ein Betretungsverbot für die Schule geben“, so Ernst.

Inzwischen gebe es knapp zwei Millionen Tests an den Schulen in Brandenburg. Weitere sollen zeitnah eintreffen, kündigte Ernst an.

Die Schüler der Klassen 7, 8, 9 und 11 müssen in Brandenburg nach den Osterferien wieder komplett zuhause lernen. Um sie werde man sich besonders kümmern, versprach Ernst. Es werde aber vermutlich länger als ein Jahr dauern, um die Rückstände aufzuarbeiten.

„Natürlich ist es so, dass wir ab dem nächsten Schuljahr ganz viele Anstrengungen unternehmen müssen, um das was nicht gelernt wurde, das was verpasst wurde, auch aufzuarbeiten und vermutlich werden wir auch länger als ein Jahr brauchen. Man wird sich aber sehr um diese Schülerinnen und Schüler kümmern.“

+++

Das Interview können Sie in voller Länge hier hören:

https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/202104/07/545864.html

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Brandenburgs Bildungsministerin Britta Ernst (SPD): „Testpflicht macht die Schulen sicherer“

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Berlin (ots)

Die brandenburgische Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) hat Schülerinnen und Schüler aufgefordert, sich nach den Osterferien an die Testpflicht zu halten.

Das betreffe Grundschulen und Abschlussklassen, sagte Ernst am Mittwoch im Inforadio vom rbb. Für sie gelte weiterhin das Wechselmodell – allerdings müssten sie ab 19. April zwei Mal pro Woche einen negativen Corona-Test nachweisen.

„Ich glaube auch, dass das auf großes Verständnis stößt, denn es ist ein ganz wichtiger Baustein, um Schulen möglichst lange offen zu halten und um auch die weiterführenden Schulen bald wieder zu öffnen. Schülerinnen und Schüler, die nachweisen, dass sie sich zweimal die Woche testen, machen die Schule sicherer.“

Die SPD-Politikerin betonte, wer sich nicht testen wolle, müsse mit Konsequenzen rechnen: „Dann gibt es ein Angebot auf Distanzunterricht. Wer diese Testung nicht mitmachen möchte, hat keinen Anspruch darauf, in der Schule unterrichtet zu werden. Es wird dann ein Betretungsverbot für die Schule geben“, so Ernst.

Inzwischen gebe es knapp zwei Millionen Tests an den Schulen in Brandenburg. Weitere sollen zeitnah eintreffen, kündigte Ernst an.

Die Schüler der Klassen 7, 8, 9 und 11 müssen in Brandenburg nach den Osterferien wieder komplett zuhause lernen. Um sie werde man sich besonders kümmern, versprach Ernst. Es werde aber vermutlich länger als ein Jahr dauern, um die Rückstände aufzuarbeiten.

„Natürlich ist es so, dass wir ab dem nächsten Schuljahr ganz viele Anstrengungen unternehmen müssen, um das was nicht gelernt wurde, das was verpasst wurde, auch aufzuarbeiten und vermutlich werden wir auch länger als ein Jahr brauchen. Man wird sich aber sehr um diese Schülerinnen und Schüler kümmern.“

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07.04.2021 – 10:39

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Brandenburgs Bildungsministerin Britta Ernst (SPD): „Testpflicht macht die Schulen sicherer“


















Berlin (ots)

Die brandenburgische Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) hat Schülerinnen und Schüler aufgefordert, sich nach den Osterferien an die Testpflicht zu halten.

Das betreffe Grundschulen und Abschlussklassen, sagte Ernst am Mittwoch im Inforadio vom rbb. Für sie gelte weiterhin das Wechselmodell – allerdings müssten sie ab 19. April zwei Mal pro Woche einen negativen Corona-Test nachweisen.

„Ich glaube auch, dass das auf großes Verständnis stößt, denn es ist ein ganz wichtiger Baustein, um Schulen möglichst lange offen zu halten und um auch die weiterführenden Schulen bald wieder zu öffnen. Schülerinnen und Schüler, die nachweisen, dass sie sich zweimal die Woche testen, machen die Schule sicherer.“

Die SPD-Politikerin betonte, wer sich nicht testen wolle, müsse mit Konsequenzen rechnen: „Dann gibt es ein Angebot auf Distanzunterricht. Wer diese Testung nicht mitmachen möchte, hat keinen Anspruch darauf, in der Schule unterrichtet zu werden. Es wird dann ein Betretungsverbot für die Schule geben“, so Ernst.

Inzwischen gebe es knapp zwei Millionen Tests an den Schulen in Brandenburg. Weitere sollen zeitnah eintreffen, kündigte Ernst an.

Die Schüler der Klassen 7, 8, 9 und 11 müssen in Brandenburg nach den Osterferien wieder komplett zuhause lernen. Um sie werde man sich besonders kümmern, versprach Ernst. Es werde aber vermutlich länger als ein Jahr dauern, um die Rückstände aufzuarbeiten.

„Natürlich ist es so, dass wir ab dem nächsten Schuljahr ganz viele Anstrengungen unternehmen müssen, um das was nicht gelernt wurde, das was verpasst wurde, auch aufzuarbeiten und vermutlich werden wir auch länger als ein Jahr brauchen. Man wird sich aber sehr um diese Schülerinnen und Schüler kümmern.“

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Bayernpartei: Ruf nach Testpflicht in Unternehmen ist Ablenken vom eigenen Versagen

30.03.2021 – 12:02

Bayernpartei

Bayernpartei: Ruf nach Testpflicht in Unternehmen ist Ablenken vom eigenen Versagen


















München (ots)

Aus der Politik häufen sich die Forderungen, dass Unternehmen zwingend Corona-Tests für ihre Mitarbeiter durchführen müssen. Vorreiterin war hier die SPD, namentlich der Parteichef Walter-Borjans und (natürlich) der parteieigene Dr. Doom, Dauer-Talkshow-Untergangsprophet Karl Lauterbach. Mittlerweile kann man ähnliches aber auch aus dem Kanzleramt hören.

Für die Bayernpartei ist dies in allererster Linie das Werfen von Nebelgranaten seitens der Politik, um vom eigenen Versagen abzulenken. Denn von einer Teststrategie etwa in den Schulen ist bislang allerhöchstens in Ansätzen etwas zu merken. Offensichtlich wird bereits im Vorfeld ein Sündenbock gesucht, falls der Lockdown entgegen aller Durchhalteparolen doch wieder verlängert wird.

Der Landesvorsitzende der Bayernpartei, Florian Weber, wies noch auf einen anderen Aspekt hin: „Wenn man sich im Internet umschaut, dann kostet ein Test minimal fünf Euro. Plus Mehrwertsteuer. Bei einem Unternehmen mit 10 Mitarbeitern und zwei Tests die Woche bin ich da bei einem wöchentlichen Kostenblock von 130 Euro. Gerade in diesen Zeiten gibt es kleine Unternehmen, denen tut das richtig weh.

Ich spreche hier wohlgemerkt nicht von den Konzernen, sondern vom gebeutelten Mittelstand. Man könnte von Seiten der Entscheidungsträger ja wenigstens ein kleines Zeichen setzen und etwa die Mehrwertsteuer für solche Tests und auch für Masken aussetzen. Aber wenn man seine Diäten immer und unabhängig von der wirtschaftlichen Lage bekommt, vielleicht ja sogar noch ein bisschen was nebenher verdienen kann, dann verliert man offensichtlich den Blick für die Sorgen und Nöte der kleinen Leute.“

Pressekontakt:

Harold Amann, Landespressesprecher

Kontakt: Telefon (Voicebox) und Fax: +49 321 24694313,
presse@bayernpartei.de

Bayernpartei, Landesgeschäftsstelle, Baumkirchner Straße 20, 81673
München

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Bayernpartei: Ruf nach Testpflicht in Unternehmen ist Ablenken vom eigenen Versagen

30.03.2021 – 12:02

Bayernpartei

Bayernpartei: Ruf nach Testpflicht in Unternehmen ist Ablenken vom eigenen Versagen


















München (ots)

Aus der Politik häufen sich die Forderungen, dass Unternehmen zwingend Corona-Tests für ihre Mitarbeiter durchführen müssen. Vorreiterin war hier die SPD, namentlich der Parteichef Walter-Borjans und (natürlich) der parteieigene Dr. Doom, Dauer-Talkshow-Untergangsprophet Karl Lauterbach. Mittlerweile kann man ähnliches aber auch aus dem Kanzleramt hören.

Für die Bayernpartei ist dies in allererster Linie das Werfen von Nebelgranaten seitens der Politik, um vom eigenen Versagen abzulenken. Denn von einer Teststrategie etwa in den Schulen ist bislang allerhöchstens in Ansätzen etwas zu merken. Offensichtlich wird bereits im Vorfeld ein Sündenbock gesucht, falls der Lockdown entgegen aller Durchhalteparolen doch wieder verlängert wird.

Der Landesvorsitzende der Bayernpartei, Florian Weber, wies noch auf einen anderen Aspekt hin: „Wenn man sich im Internet umschaut, dann kostet ein Test minimal fünf Euro. Plus Mehrwertsteuer. Bei einem Unternehmen mit 10 Mitarbeitern und zwei Tests die Woche bin ich da bei einem wöchentlichen Kostenblock von 130 Euro. Gerade in diesen Zeiten gibt es kleine Unternehmen, denen tut das richtig weh.

Ich spreche hier wohlgemerkt nicht von den Konzernen, sondern vom gebeutelten Mittelstand. Man könnte von Seiten der Entscheidungsträger ja wenigstens ein kleines Zeichen setzen und etwa die Mehrwertsteuer für solche Tests und auch für Masken aussetzen. Aber wenn man seine Diäten immer und unabhängig von der wirtschaftlichen Lage bekommt, vielleicht ja sogar noch ein bisschen was nebenher verdienen kann, dann verliert man offensichtlich den Blick für die Sorgen und Nöte der kleinen Leute.“

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Bayernpartei: Ruf nach Testpflicht in Unternehmen ist Ablenken vom eigenen Versagen

30.03.2021 – 12:02

Bayernpartei

Bayernpartei: Ruf nach Testpflicht in Unternehmen ist Ablenken vom eigenen Versagen


















München (ots)

Aus der Politik häufen sich die Forderungen, dass Unternehmen zwingend Corona-Tests für ihre Mitarbeiter durchführen müssen. Vorreiterin war hier die SPD, namentlich der Parteichef Walter-Borjans und (natürlich) der parteieigene Dr. Doom, Dauer-Talkshow-Untergangsprophet Karl Lauterbach. Mittlerweile kann man ähnliches aber auch aus dem Kanzleramt hören.

Für die Bayernpartei ist dies in allererster Linie das Werfen von Nebelgranaten seitens der Politik, um vom eigenen Versagen abzulenken. Denn von einer Teststrategie etwa in den Schulen ist bislang allerhöchstens in Ansätzen etwas zu merken. Offensichtlich wird bereits im Vorfeld ein Sündenbock gesucht, falls der Lockdown entgegen aller Durchhalteparolen doch wieder verlängert wird.

Der Landesvorsitzende der Bayernpartei, Florian Weber, wies noch auf einen anderen Aspekt hin: „Wenn man sich im Internet umschaut, dann kostet ein Test minimal fünf Euro. Plus Mehrwertsteuer. Bei einem Unternehmen mit 10 Mitarbeitern und zwei Tests die Woche bin ich da bei einem wöchentlichen Kostenblock von 130 Euro. Gerade in diesen Zeiten gibt es kleine Unternehmen, denen tut das richtig weh.

Ich spreche hier wohlgemerkt nicht von den Konzernen, sondern vom gebeutelten Mittelstand. Man könnte von Seiten der Entscheidungsträger ja wenigstens ein kleines Zeichen setzen und etwa die Mehrwertsteuer für solche Tests und auch für Masken aussetzen. Aber wenn man seine Diäten immer und unabhängig von der wirtschaftlichen Lage bekommt, vielleicht ja sogar noch ein bisschen was nebenher verdienen kann, dann verliert man offensichtlich den Blick für die Sorgen und Nöte der kleinen Leute.“

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Niedersachsen: Aktualisierte Testpflicht verhindert ambulante logopädische Versorgung

09.03.2021 – 13:23

Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V. (dbl)

Niedersachsen: Aktualisierte Testpflicht verhindert ambulante logopädische Versorgung


















Niedersachsen: Aktualisierte Testpflicht verhindert ambulante logopädische Versorgung
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Frechen (ots)

Vor einem Zusammenbruch der ambulanten logopädischen Versorgung in Niedersachsen hat heute die Präsidentin des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie e.V. (dbl), Dagmar Karrasch, gewarnt. „Völlig überraschend hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 8. März 2021 in der Neufassung der niedersächsischen Corona-Verordnung verfügt, dass in logopädischen Praxen von allen Patienten bei jedem einzelnen Praxisbesuch ein negativer Corona-Test verlangt wird. Diese Vorschrift bewirkt, dass die logopädische Versorgung für sehr viele Patienten – insbesondere für ältere und schwer erkrankte Menschen – ohne Not unmöglich gemacht wird und muss zurückgenommen werden“, warnt Karrasch.

Die in § 10 Abs. 1c der Verordnung verankerte Testpflicht, die bisher aufgrund der hervorragenden Hygiene-Managements in der ambulanten Logopädie in keinem Bundesland verlangt worden ist, erhöht die Hürden für die logopädische Versorgung im direkten Kontakt und fußt zudem auf falschen Annahmen über die Hygiene-Schutzstandards in diesem humanmedizinischen Heilberuf. Offensichtlich geht das Ministerium fälschlicherweise davon aus, dass im Rahmen einer logopädischen Behandlung eine „erforderliche medizinische Maske nicht dauerhaft getragen werden kann“, wie es in der Pressemitteilung heißt. „Dabei werden in ganz Deutschland jeden Tag tausende von Patientinnen und Patienten unter strengen Hygienemaßnahmen und unter Nutzung medizinischer Masken seit Beginn der Pandemie in logopädischen Praxen und auch im Hausbesuch erfolgreich behandelt. Es ist absolut unverständlich, warum dies gerade jetzt, da in vielen Bereichen sogar Lockerungen der Schutzmaßnahmen beschlossen worden sind, in Niedersachsen nicht mehr möglich sein soll“, so die dbl-Präsidentin.

Dabei verweist Karrasch auf den „Leitfaden Hygiene und Infektionsschutz“ des Verbandes, auf das gemeinsam mit dem Hygiene Technologie Kompetenzzentrum Bamberg (einem staatlich geförderten, unabhängigen Unternehmen) erarbeitete Konzept für ein „Risikoarmes Arbeiten im Alltag einer Logopädischen Praxis“ und auf den „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard-Logopädie“ der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Zudem kritisiert Karrasch, dass die Verordnung keinerlei Regelung darüber enthält, wie die logopädischen Praxen die vorgeschriebenen Tests umsetzen sollen. „Unsere Praxen verfügen aktuell weder über ausreichenden Zugang zu den hierzu notwendigen und zugelassenen Testsets noch ist geregelt, wer die Tests durchführen und bezahlen soll“, so die Präsidentin.

Logopädische Praxen haben gemäß der aktuellen Corona-Testverordnung (§ 6 Abs. 3) lediglich einen Anspruch, sich bis zu 10 PoC-Schnelltests je Mitarbeiter und Monat selbst zu beschaffen. Bei einer täglich erforderlichen Testung der Beschäftigten reicht diese Menge nicht einmal für die Testung der Therapeutinnen aus. Patienten haben lediglich einen Anspruch auf Testung 1 x pro Woche (§ 4a) und dies auch nur im Rahmen der Verfügbarkeit. Das bedeutet, dass die Aufrechterhaltung des Praxisbetriebes unter Einhaltung der Vorgaben in Niedersachsen schlicht unmöglich ist.

„Wir fordern das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung auf, umgehend eine Anpassung der niedersächsischen Corona-Schutzverordnung im Bereich der Logopädie vorzunehmen, um das auch unter infektiologischen Gesichtspunkten bisher erfolgreiche Arbeiten in der Logopädie unter Einhaltung der gebotenen Schutzmaßnahmen wieder zu ermöglichen. Die Verantwortung für die Versorgung bzw. nicht-Versorgung der Patienten in diesem Bundesland liegt nun bei der zuständigen Ministerin“, so Dagmar Karrasch.

Pressekontakt:

V.i.S.d.P.: Dagmar Karrasch, Deutscher Bundesverband für Logopädie, Augustinusstraße 11a, 50226 Frechen. Weitere Informationen: Margarete Feit, Tel.: 0171-1428030, E-Mail: presse@dbl-ev.de, Internet: www.dbl-ev.de

Kontaktdaten anzeigen

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V.i.S.d.P.: Dagmar Karrasch, Deutscher Bundesverband für Logopädie, Augustinusstraße 11a, 50226 Frechen. Weitere Informationen: Margarete Feit, Tel.: 0171-1428030, E-Mail: presse@dbl-ev.de, Internet: www.dbl-ev.de

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Niedersachsen: Aktualisierte Testpflicht verhindert ambulante logopädische Versorgung

09.03.2021 – 13:23

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Niedersachsen: Aktualisierte Testpflicht verhindert ambulante logopädische Versorgung
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Vor einem Zusammenbruch der ambulanten logopädischen Versorgung in Niedersachsen hat heute die Präsidentin des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie e.V. (dbl), Dagmar Karrasch, gewarnt. „Völlig überraschend hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 8. März 2021 in der Neufassung der niedersächsischen Corona-Verordnung verfügt, dass in logopädischen Praxen von allen Patienten bei jedem einzelnen Praxisbesuch ein negativer Corona-Test verlangt wird. Diese Vorschrift bewirkt, dass die logopädische Versorgung für sehr viele Patienten – insbesondere für ältere und schwer erkrankte Menschen – ohne Not unmöglich gemacht wird und muss zurückgenommen werden“, warnt Karrasch.

Die in § 10 Abs. 1c der Verordnung verankerte Testpflicht, die bisher aufgrund der hervorragenden Hygiene-Managements in der ambulanten Logopädie in keinem Bundesland verlangt worden ist, erhöht die Hürden für die logopädische Versorgung im direkten Kontakt und fußt zudem auf falschen Annahmen über die Hygiene-Schutzstandards in diesem humanmedizinischen Heilberuf. Offensichtlich geht das Ministerium fälschlicherweise davon aus, dass im Rahmen einer logopädischen Behandlung eine „erforderliche medizinische Maske nicht dauerhaft getragen werden kann“, wie es in der Pressemitteilung heißt. „Dabei werden in ganz Deutschland jeden Tag tausende von Patientinnen und Patienten unter strengen Hygienemaßnahmen und unter Nutzung medizinischer Masken seit Beginn der Pandemie in logopädischen Praxen und auch im Hausbesuch erfolgreich behandelt. Es ist absolut unverständlich, warum dies gerade jetzt, da in vielen Bereichen sogar Lockerungen der Schutzmaßnahmen beschlossen worden sind, in Niedersachsen nicht mehr möglich sein soll“, so die dbl-Präsidentin.

Dabei verweist Karrasch auf den „Leitfaden Hygiene und Infektionsschutz“ des Verbandes, auf das gemeinsam mit dem Hygiene Technologie Kompetenzzentrum Bamberg (einem staatlich geförderten, unabhängigen Unternehmen) erarbeitete Konzept für ein „Risikoarmes Arbeiten im Alltag einer Logopädischen Praxis“ und auf den „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard-Logopädie“ der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Zudem kritisiert Karrasch, dass die Verordnung keinerlei Regelung darüber enthält, wie die logopädischen Praxen die vorgeschriebenen Tests umsetzen sollen. „Unsere Praxen verfügen aktuell weder über ausreichenden Zugang zu den hierzu notwendigen und zugelassenen Testsets noch ist geregelt, wer die Tests durchführen und bezahlen soll“, so die Präsidentin.

Logopädische Praxen haben gemäß der aktuellen Corona-Testverordnung (§ 6 Abs. 3) lediglich einen Anspruch, sich bis zu 10 PoC-Schnelltests je Mitarbeiter und Monat selbst zu beschaffen. Bei einer täglich erforderlichen Testung der Beschäftigten reicht diese Menge nicht einmal für die Testung der Therapeutinnen aus. Patienten haben lediglich einen Anspruch auf Testung 1 x pro Woche (§ 4a) und dies auch nur im Rahmen der Verfügbarkeit. Das bedeutet, dass die Aufrechterhaltung des Praxisbetriebes unter Einhaltung der Vorgaben in Niedersachsen schlicht unmöglich ist.

„Wir fordern das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung auf, umgehend eine Anpassung der niedersächsischen Corona-Schutzverordnung im Bereich der Logopädie vorzunehmen, um das auch unter infektiologischen Gesichtspunkten bisher erfolgreiche Arbeiten in der Logopädie unter Einhaltung der gebotenen Schutzmaßnahmen wieder zu ermöglichen. Die Verantwortung für die Versorgung bzw. nicht-Versorgung der Patienten in diesem Bundesland liegt nun bei der zuständigen Ministerin“, so Dagmar Karrasch.

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V.i.S.d.P.: Dagmar Karrasch, Deutscher Bundesverband für Logopädie, Augustinusstraße 11a, 50226 Frechen. Weitere Informationen: Margarete Feit, Tel.: 0171-1428030, E-Mail: presse@dbl-ev.de, Internet: www.dbl-ev.de

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V.i.S.d.P.: Dagmar Karrasch, Deutscher Bundesverband für Logopädie, Augustinusstraße 11a, 50226 Frechen. Weitere Informationen: Margarete Feit, Tel.: 0171-1428030, E-Mail: presse@dbl-ev.de, Internet: www.dbl-ev.de

Original-Content von: Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V. (dbl), übermittelt

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Niedersachsen: Aktualisierte Testpflicht verhindert ambulante logopädische Versorgung

09.03.2021 – 13:23

Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V. (dbl)

Niedersachsen: Aktualisierte Testpflicht verhindert ambulante logopädische Versorgung


















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Vor einem Zusammenbruch der ambulanten logopädischen Versorgung in Niedersachsen hat heute die Präsidentin des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie e.V. (dbl), Dagmar Karrasch, gewarnt. „Völlig überraschend hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 8. März 2021 in der Neufassung der niedersächsischen Corona-Verordnung verfügt, dass in logopädischen Praxen von allen Patienten bei jedem einzelnen Praxisbesuch ein negativer Corona-Test verlangt wird. Diese Vorschrift bewirkt, dass die logopädische Versorgung für sehr viele Patienten – insbesondere für ältere und schwer erkrankte Menschen – ohne Not unmöglich gemacht wird und muss zurückgenommen werden“, warnt Karrasch.

Die in § 10 Abs. 1c der Verordnung verankerte Testpflicht, die bisher aufgrund der hervorragenden Hygiene-Managements in der ambulanten Logopädie in keinem Bundesland verlangt worden ist, erhöht die Hürden für die logopädische Versorgung im direkten Kontakt und fußt zudem auf falschen Annahmen über die Hygiene-Schutzstandards in diesem humanmedizinischen Heilberuf. Offensichtlich geht das Ministerium fälschlicherweise davon aus, dass im Rahmen einer logopädischen Behandlung eine „erforderliche medizinische Maske nicht dauerhaft getragen werden kann“, wie es in der Pressemitteilung heißt. „Dabei werden in ganz Deutschland jeden Tag tausende von Patientinnen und Patienten unter strengen Hygienemaßnahmen und unter Nutzung medizinischer Masken seit Beginn der Pandemie in logopädischen Praxen und auch im Hausbesuch erfolgreich behandelt. Es ist absolut unverständlich, warum dies gerade jetzt, da in vielen Bereichen sogar Lockerungen der Schutzmaßnahmen beschlossen worden sind, in Niedersachsen nicht mehr möglich sein soll“, so die dbl-Präsidentin.

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Zudem kritisiert Karrasch, dass die Verordnung keinerlei Regelung darüber enthält, wie die logopädischen Praxen die vorgeschriebenen Tests umsetzen sollen. „Unsere Praxen verfügen aktuell weder über ausreichenden Zugang zu den hierzu notwendigen und zugelassenen Testsets noch ist geregelt, wer die Tests durchführen und bezahlen soll“, so die Präsidentin.

Logopädische Praxen haben gemäß der aktuellen Corona-Testverordnung (§ 6 Abs. 3) lediglich einen Anspruch, sich bis zu 10 PoC-Schnelltests je Mitarbeiter und Monat selbst zu beschaffen. Bei einer täglich erforderlichen Testung der Beschäftigten reicht diese Menge nicht einmal für die Testung der Therapeutinnen aus. Patienten haben lediglich einen Anspruch auf Testung 1 x pro Woche (§ 4a) und dies auch nur im Rahmen der Verfügbarkeit. Das bedeutet, dass die Aufrechterhaltung des Praxisbetriebes unter Einhaltung der Vorgaben in Niedersachsen schlicht unmöglich ist.

„Wir fordern das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung auf, umgehend eine Anpassung der niedersächsischen Corona-Schutzverordnung im Bereich der Logopädie vorzunehmen, um das auch unter infektiologischen Gesichtspunkten bisher erfolgreiche Arbeiten in der Logopädie unter Einhaltung der gebotenen Schutzmaßnahmen wieder zu ermöglichen. Die Verantwortung für die Versorgung bzw. nicht-Versorgung der Patienten in diesem Bundesland liegt nun bei der zuständigen Ministerin“, so Dagmar Karrasch.

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