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Tabaksteuerpläne werfen politische Grundsatzfragen auf

19.04.2021 – 08:55

Bundesverband Rauchfreie Alternative e.V.

Tabaksteuerpläne werfen politische Grundsatzfragen auf


















Tabaksteuerpläne werfen politische Grundsatzfragen auf
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Berlin (ots)

Am 22. April spricht der Bundestag erstmalig über das Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG), einen Entwurf aus dem Finanzministerium von Olaf Scholz. Auf den ersten Blick erscheint der Ansatz sinnvoll, das Tabakrauchen zu verteuern. Bei allein in Deutschland über 120.000 tabakbedingten Todesfällen pro Jahr, wer würde ernsthaft widersprechen wollen? Doch es lohnt sich, hier einen genaueren Blick auf das Gesetzgebungsvorhaben zu werfen. Der Entwurf bevorteilt in mehrfacher Hinsicht die Tabakkonzerne, die Zahlengrundlagen zur Besteuerung von Nikotin in E-Zigaretten sind inhaltlich hanebüchen, die geschätzten Einnahmen in diesem Bereich absurde Luftschlösser, die Konsequenzen für Länder und Kommunen werden verheimlicht, Regierungsvertreter belogen offenbar mehrfach die Oppositionsparteien.

Eine Packung Tabakzigaretten sollen in den nächsten Jahren in kleinen jährlichen Schritten im Preis von 7 Euro auf etwa 7,50 Euro steigen. Auch loser Feinschnitttabak zum Selbstdrehen wird ebenfalls nur homöopathisch verteuert. Das hat für die Tabakindustrie, die sich außerordentlich zufrieden mit dem Entwurf zeigt, gleich mehrere Vorteile [1]. Zuerst einmal sorgen die Minimalschritte bei den Erhöhungen dafür, dass Raucher nicht aussteigen, weil die jährlichen finanziellen Erhöhungen für den Konsumenten fast unbemerkt bleiben. Diese winzigen Schritte geben der Tabakindustrie, wie auch schon bei vorangegangenen Erhöhungen der Tabaksteuer, zudem die Möglichkeit zu versteckten Preiserhöhungen. Eine Lenkungswirkung, die Raucher zum Aufhören bewegt existiert an dieser Stelle nicht. Entsprechende politische Statements, damit Raucher zum Aufhören bewegen zu können, erscheinen an dieser Stelle schon mehr als befremdlich.

Wirklich neu ist im Gesetzesvorhaben neben dem Schließen eines „Steuerschlupflochs“ für sog. Tabakerhitzer auch die erstmalige Besteuerung von Nikotin in Nachfüllflüssigkeiten für E-Zigaretten. Die Besteuerung fällt dabei so hoch aus, dass dieses dem wissenschaftlichen Kontext nach weniger schädlichen Alternativ- bzw. Ausweichprodukte [2,3] teurer werden als das Rauchen selbst, und zwar erheblich. Dieser Preisdruck ist mehr als geeignet, Umsteiger wieder zurück zum Tabakrauchen zu bewegen, Public Health Experten zeigten sich bereits frühzeitig deswegen besorgt [4]. Zollgewerkschaften und Sicherheitsexperten zeigen sich zudem sehr besorgt darüber, dass bei derartig absurden Preissprüngen, neue lukrative Betätigungsfelder für die Organisierte Kriminalität entstehen werden [5,6].

Wirklich interessant wird das Gesetzesvorhaben aber erst, wenn man sich seine gesamte Historie anschaut. Dazu sagte Simon Bauer, Geschäftsführender Vorsitzender des BVRA e.V.: „Die Missachtung demokratischer und parlamentarischer Gepflogenheiten zur Durchsetzung dieses fiskalisch und gesundheitspolitisch gefährlichen Projektes ist mehr als bemerkenswert. Die Frage, ob wir es hier mit Dilettantismus oder Korruption zu tun haben, ist kaum zu beantworten.“.

-  Bereits im Mai 2020 brachte Bündnis90/Die Grünen einen Antrag zur Weiterentwicklung der Tabaksteuer in die Debatte ein, die auch Tabakerhitzer und Liquids für E-Zigaretten umfassen sollte [7]. Dieser adressierte die Änderung aber klar bei der EU und votierte zudem für eine Abstufung nach unterschiedlicher Schädlichkeit der jeweiligen Produkte. Der Antrag scheiterte und die SPD präferierte bereits in dieser Debatte einen nationalen Alleingang. 
-  Am 3. September fand eine Anhörung des Finanzausschusses zum Antrag von Bündnis90/Die Grünen statt. Dabei warnte die Mehrheit der geladenen Experten deutlich vor den negativen gesundheitspolitischen Auswirkungen, wenn Alternativprodukte zum Rauchen zu hoch besteuert werden. 
-  Am 06. Januar 2021 antwortete die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, dass sie auf eine Harmonisierung auf Ebene der EU warte, bevor sie über das weitere Vorgehen entscheide. Umsatzzahlen zu E-Zigaretten lägen ihr nicht vor [8]. 
-  Am 27. Januar 2021 antwortete die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, dass sie nicht plant, die Tabaksteuer zu erhöhen [9]. 
-  Am 05. Februar berichtete der Spiegel [10] über den bereits fertig ausgearbeiteten Referentenentwurf des TabStMoG, womit auch klar war, dass die Bundesregierung bei den beiden zuvor genannten kleinen Anfragen die Opposition bewusst und vorsätzlich angelogen haben muss. 
-  Am 14. April stellte der FDP-Abgeordnete Dr. Gero Hocker in der 220. Sitzung des Bundestages der Bundesregierung die Frage, warum das geplante TabStMoG das Konzept der Schadensminimierung ignoriert. In einer schriftlichen Antwort erwiderte die Bundesregierung, dass die Tabaksteuer sich grundsätzlich nicht an einer Schadenswirkung orientiert, eine Besteuerung nach Schadenspotential für unionsrechtswidrig hält und sich nur am Kleinverkaufspreis orientiert. Dies war erneut gelogen und das gleich dreifach. Der Entwurf des TabStMoG argumentiert selbst mit Zielen der öffentlichen Gesundheit, für die Einschätzung zur Unionsrechtswidrigkeit gibt es keinen Beleg und noch einen Monat zuvor hatte die Bundesregierung angegeben, keine Umsatzzahlen vorliegen zu haben.  

Dabei hören die seltsamen Begleitumstände noch nicht auf. Im Entwurf des TabStMoG ist von 2,5 Millionen Konsumenten die Rede. Die Grundlage dieser Zahl ist nicht ersichtlich, geht man nach DEBRA [12] sind es weniger als eine Million. Schon an dieser Stelle sind die daraus abgeleiteten Steuerschätzungen grotesk überhöht. Weiter geht der Entwurf von einem jährlichen Marktwachstum von 15% aus, während sowohl Ökonomen als auch Sicherheitsexperten von einem nahezu vollständigen Zusammenbruch des mittelständischen E-Zigarettenmarktes und einer weitgehenden Verlagerung auf den Schwarzmarkt ausgehen. Was neben dem Schwarzmarkt an Marktanteilen übrig bleibt können und werden sich dann die Tabakkonzerne einverleiben. Ebendiese sind aktuell im Markt der E-Zigaretten trotz teilweise gegenteiliger Wahrnehmung nur marginal vertreten und wären nach Wirksamwerden des TabStMoG die einzigen, die sich die notwendigen Erstinvestition in Zolllager und Steuerzeichen überhaupt leisten könnten. Bei der aktuellen Situation des mittelständischen Einzelhandels können die Fachhändler für E-Zigaretten das jedenfalls nicht. Der Entwurf spricht hier in triefendem Zynismus davon, dass es dem Fachhandel freistünde, die Preiserhöhungen an den Verbraucher weiterzugeben. Wie das bei einem Preisanstieg von teilweise um das Dreifache funktionieren soll, versucht man nicht einmal zu erklären. Wie sollte man auch?

An dieser Stelle muss man sich die Frage stellen, warum hier mit großer Vehemenz ein Gesetzgebungsvorhaben betrieben wird, bei dem sowohl der Staat als auch die Konsumenten und nicht zuletzt hunderte von inhabergeführten Mittelständern eindeutige Verlierer sind, während allein große Tabakkonzerne gleich mehrfach profitieren. Nicht nur, dass man wieder einmal die Preissteigerung beim Tabakrauchen völlig schmerzfrei gestaltet, sondern man überreicht grade der Industrie, die seit Jahrzehnten Politik und Verbraucher systematisch anlügt und Millionen Menschenleben auf dem Gewissen hat einen aktuell noch mittelständisch geprägten Konkurrenzmarkt, der für sinkende Raucherzahlen verantwortlich ist [13].

Die avisierten Steuereinnahmen wird es nicht geben. Durch die Pleitewelle im Fachhandel werden Ländern und Kommunen mehr Steuerausfälle entstehen, als der Bund durch die Besteuerung von Nikotin in E-Zigarettenliquids überhaupt einnehmen kann. Der Schwarzmarkt wird blühen. Die Raucherraten werden steigen.

Das alles in großer Eile in beschleunigten Verfahren, während die EU noch dieses Jahr einen Vorschlag zur Harmonisierung der Tabakbesteuerung vorlegen wird und noch nicht absehbar ist, ob eine Besteuerung von Nikotin statt der grundlegenden Flüssigkeitsmenge überhaupt noch rechtlich möglich sein wird.

Und dafür lügt man dann systematisch und wiederholt die Opposition an, verschleiert im Entwurf die tatsächlichen Erfüllungsaufwände und erfindet Steuerschätzungen, die sachlich nicht zu rechtfertigen sind. Warnungen von Ökonomen, Marktteilnehmern, Forschern und Sicherheitsexperten ignoriert man, ohne auch nur zu versuchen, die Bedenken in der Sache zu adressieren. Eine Erörterung in den fachlich relevanten Bundestagsausschüssen wie Gesundheit oder Ernährung und Landwirtschaft, versucht man aus offensichtlichen Gründen offenbar zu vermeiden.

Zunehmend wird politischer Widerstand laut und das nicht nur aus den Oppositionsparteien. Mehr und mehr Unionsabgeordnete nehmen öffentlich Abstand vom zunehmend fragwürdiger erscheinenden SPD-Projekt TabStMoG. Offenbar mangelte es den Sozialdemokraten in der Regierung nicht nur am Umgang mit der Opposition, sondern auch am Umgang mit dem Koalitionspartner.

Das alles wirft gewichtige Fragen auf!

Über uns

Der Bundesverband Rauchfreie Alternative e.V. ist ein unabhängiger Konsumentenverband. Seine Aufgabe ist die Information und Aufklärung über Alternativen zum schädlichen Tabakkonsum. Der Verband ist Ansprechpartner für Politik und Medien im Namen der Verbraucher, frei von moralischen Scheuklappen, basierend auf den wissenschaftlichen Erkenntnissen, unabhängig von Industrie und Handel.

Für den weiteren Kontext möchten wir auch auf unsere Verbandsstellungnahme zum Thema TabStMoG an das Bundesministerium für Finanzen verweisen, dies finden Sie hier: https://ots.de/vuRAjf (bvra.info)

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Gerne benennen wir Ihnen auch weitere Ansprechpartner aus Politik, Forschung und Markt zu den hier angesprochenen Themen.

info@bvra.info

0151/54725502 (Geschäftsführender Vorstand Simon Bauer)

Quellenverweise

[1] https://ots.de/rimGXq (Sueddeutsche Zeitung)

[2] https://ots.de/J4iQ5t (wissenschaft.de)

[3] https://ots.de/u57bp9 (frankfurt-university.de)

[4] https://twitter.com/UteMons/status/1357588236726640640?s=20

[5] https://ots.de/SVcGhG (Stellungnahme BDZ beim BMF)

[6] https://ots.de/o7T4YK (Stellungnahme GDP Zoll beim BMF)

[7] http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/189/1918978.pdf

[8] http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2570/257089.html

[9] https://www.bundestag.de/presse/hib/819080-819080

[10] https://ots.de/wNiMPy (spiegel.de)

[11] https://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19220.pdf (Seite 87, oben)

[12] https://www.debra-study.info/

[13] https://ots.de/fBqfzA (Cochrane.org)

Pressekontakt:

Bundesverband Rauchfreie Alternative e.V.
Schönhauser Allee 163
10435 Berlin
vorstand@bvra.info
0151/54725502 (Geschäftsführender Vorstand Simon Bauer)

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Tabaksteuerpläne werfen politische Grundsatzfragen auf

19.04.2021 – 08:55

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Tabaksteuerpläne werfen politische Grundsatzfragen auf
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Am 22. April spricht der Bundestag erstmalig über das Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG), einen Entwurf aus dem Finanzministerium von Olaf Scholz. Auf den ersten Blick erscheint der Ansatz sinnvoll, das Tabakrauchen zu verteuern. Bei allein in Deutschland über 120.000 tabakbedingten Todesfällen pro Jahr, wer würde ernsthaft widersprechen wollen? Doch es lohnt sich, hier einen genaueren Blick auf das Gesetzgebungsvorhaben zu werfen. Der Entwurf bevorteilt in mehrfacher Hinsicht die Tabakkonzerne, die Zahlengrundlagen zur Besteuerung von Nikotin in E-Zigaretten sind inhaltlich hanebüchen, die geschätzten Einnahmen in diesem Bereich absurde Luftschlösser, die Konsequenzen für Länder und Kommunen werden verheimlicht, Regierungsvertreter belogen offenbar mehrfach die Oppositionsparteien.

Eine Packung Tabakzigaretten sollen in den nächsten Jahren in kleinen jährlichen Schritten im Preis von 7 Euro auf etwa 7,50 Euro steigen. Auch loser Feinschnitttabak zum Selbstdrehen wird ebenfalls nur homöopathisch verteuert. Das hat für die Tabakindustrie, die sich außerordentlich zufrieden mit dem Entwurf zeigt, gleich mehrere Vorteile [1]. Zuerst einmal sorgen die Minimalschritte bei den Erhöhungen dafür, dass Raucher nicht aussteigen, weil die jährlichen finanziellen Erhöhungen für den Konsumenten fast unbemerkt bleiben. Diese winzigen Schritte geben der Tabakindustrie, wie auch schon bei vorangegangenen Erhöhungen der Tabaksteuer, zudem die Möglichkeit zu versteckten Preiserhöhungen. Eine Lenkungswirkung, die Raucher zum Aufhören bewegt existiert an dieser Stelle nicht. Entsprechende politische Statements, damit Raucher zum Aufhören bewegen zu können, erscheinen an dieser Stelle schon mehr als befremdlich.

Wirklich neu ist im Gesetzesvorhaben neben dem Schließen eines „Steuerschlupflochs“ für sog. Tabakerhitzer auch die erstmalige Besteuerung von Nikotin in Nachfüllflüssigkeiten für E-Zigaretten. Die Besteuerung fällt dabei so hoch aus, dass dieses dem wissenschaftlichen Kontext nach weniger schädlichen Alternativ- bzw. Ausweichprodukte [2,3] teurer werden als das Rauchen selbst, und zwar erheblich. Dieser Preisdruck ist mehr als geeignet, Umsteiger wieder zurück zum Tabakrauchen zu bewegen, Public Health Experten zeigten sich bereits frühzeitig deswegen besorgt [4]. Zollgewerkschaften und Sicherheitsexperten zeigen sich zudem sehr besorgt darüber, dass bei derartig absurden Preissprüngen, neue lukrative Betätigungsfelder für die Organisierte Kriminalität entstehen werden [5,6].

Wirklich interessant wird das Gesetzesvorhaben aber erst, wenn man sich seine gesamte Historie anschaut. Dazu sagte Simon Bauer, Geschäftsführender Vorsitzender des BVRA e.V.: „Die Missachtung demokratischer und parlamentarischer Gepflogenheiten zur Durchsetzung dieses fiskalisch und gesundheitspolitisch gefährlichen Projektes ist mehr als bemerkenswert. Die Frage, ob wir es hier mit Dilettantismus oder Korruption zu tun haben, ist kaum zu beantworten.“.

-  Bereits im Mai 2020 brachte Bündnis90/Die Grünen einen Antrag zur Weiterentwicklung der Tabaksteuer in die Debatte ein, die auch Tabakerhitzer und Liquids für E-Zigaretten umfassen sollte [7]. Dieser adressierte die Änderung aber klar bei der EU und votierte zudem für eine Abstufung nach unterschiedlicher Schädlichkeit der jeweiligen Produkte. Der Antrag scheiterte und die SPD präferierte bereits in dieser Debatte einen nationalen Alleingang. 
-  Am 3. September fand eine Anhörung des Finanzausschusses zum Antrag von Bündnis90/Die Grünen statt. Dabei warnte die Mehrheit der geladenen Experten deutlich vor den negativen gesundheitspolitischen Auswirkungen, wenn Alternativprodukte zum Rauchen zu hoch besteuert werden. 
-  Am 06. Januar 2021 antwortete die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, dass sie auf eine Harmonisierung auf Ebene der EU warte, bevor sie über das weitere Vorgehen entscheide. Umsatzzahlen zu E-Zigaretten lägen ihr nicht vor [8]. 
-  Am 27. Januar 2021 antwortete die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, dass sie nicht plant, die Tabaksteuer zu erhöhen [9]. 
-  Am 05. Februar berichtete der Spiegel [10] über den bereits fertig ausgearbeiteten Referentenentwurf des TabStMoG, womit auch klar war, dass die Bundesregierung bei den beiden zuvor genannten kleinen Anfragen die Opposition bewusst und vorsätzlich angelogen haben muss. 
-  Am 14. April stellte der FDP-Abgeordnete Dr. Gero Hocker in der 220. Sitzung des Bundestages der Bundesregierung die Frage, warum das geplante TabStMoG das Konzept der Schadensminimierung ignoriert. In einer schriftlichen Antwort erwiderte die Bundesregierung, dass die Tabaksteuer sich grundsätzlich nicht an einer Schadenswirkung orientiert, eine Besteuerung nach Schadenspotential für unionsrechtswidrig hält und sich nur am Kleinverkaufspreis orientiert. Dies war erneut gelogen und das gleich dreifach. Der Entwurf des TabStMoG argumentiert selbst mit Zielen der öffentlichen Gesundheit, für die Einschätzung zur Unionsrechtswidrigkeit gibt es keinen Beleg und noch einen Monat zuvor hatte die Bundesregierung angegeben, keine Umsatzzahlen vorliegen zu haben.  

Dabei hören die seltsamen Begleitumstände noch nicht auf. Im Entwurf des TabStMoG ist von 2,5 Millionen Konsumenten die Rede. Die Grundlage dieser Zahl ist nicht ersichtlich, geht man nach DEBRA [12] sind es weniger als eine Million. Schon an dieser Stelle sind die daraus abgeleiteten Steuerschätzungen grotesk überhöht. Weiter geht der Entwurf von einem jährlichen Marktwachstum von 15% aus, während sowohl Ökonomen als auch Sicherheitsexperten von einem nahezu vollständigen Zusammenbruch des mittelständischen E-Zigarettenmarktes und einer weitgehenden Verlagerung auf den Schwarzmarkt ausgehen. Was neben dem Schwarzmarkt an Marktanteilen übrig bleibt können und werden sich dann die Tabakkonzerne einverleiben. Ebendiese sind aktuell im Markt der E-Zigaretten trotz teilweise gegenteiliger Wahrnehmung nur marginal vertreten und wären nach Wirksamwerden des TabStMoG die einzigen, die sich die notwendigen Erstinvestition in Zolllager und Steuerzeichen überhaupt leisten könnten. Bei der aktuellen Situation des mittelständischen Einzelhandels können die Fachhändler für E-Zigaretten das jedenfalls nicht. Der Entwurf spricht hier in triefendem Zynismus davon, dass es dem Fachhandel freistünde, die Preiserhöhungen an den Verbraucher weiterzugeben. Wie das bei einem Preisanstieg von teilweise um das Dreifache funktionieren soll, versucht man nicht einmal zu erklären. Wie sollte man auch?

An dieser Stelle muss man sich die Frage stellen, warum hier mit großer Vehemenz ein Gesetzgebungsvorhaben betrieben wird, bei dem sowohl der Staat als auch die Konsumenten und nicht zuletzt hunderte von inhabergeführten Mittelständern eindeutige Verlierer sind, während allein große Tabakkonzerne gleich mehrfach profitieren. Nicht nur, dass man wieder einmal die Preissteigerung beim Tabakrauchen völlig schmerzfrei gestaltet, sondern man überreicht grade der Industrie, die seit Jahrzehnten Politik und Verbraucher systematisch anlügt und Millionen Menschenleben auf dem Gewissen hat einen aktuell noch mittelständisch geprägten Konkurrenzmarkt, der für sinkende Raucherzahlen verantwortlich ist [13].

Die avisierten Steuereinnahmen wird es nicht geben. Durch die Pleitewelle im Fachhandel werden Ländern und Kommunen mehr Steuerausfälle entstehen, als der Bund durch die Besteuerung von Nikotin in E-Zigarettenliquids überhaupt einnehmen kann. Der Schwarzmarkt wird blühen. Die Raucherraten werden steigen.

Das alles in großer Eile in beschleunigten Verfahren, während die EU noch dieses Jahr einen Vorschlag zur Harmonisierung der Tabakbesteuerung vorlegen wird und noch nicht absehbar ist, ob eine Besteuerung von Nikotin statt der grundlegenden Flüssigkeitsmenge überhaupt noch rechtlich möglich sein wird.

Und dafür lügt man dann systematisch und wiederholt die Opposition an, verschleiert im Entwurf die tatsächlichen Erfüllungsaufwände und erfindet Steuerschätzungen, die sachlich nicht zu rechtfertigen sind. Warnungen von Ökonomen, Marktteilnehmern, Forschern und Sicherheitsexperten ignoriert man, ohne auch nur zu versuchen, die Bedenken in der Sache zu adressieren. Eine Erörterung in den fachlich relevanten Bundestagsausschüssen wie Gesundheit oder Ernährung und Landwirtschaft, versucht man aus offensichtlichen Gründen offenbar zu vermeiden.

Zunehmend wird politischer Widerstand laut und das nicht nur aus den Oppositionsparteien. Mehr und mehr Unionsabgeordnete nehmen öffentlich Abstand vom zunehmend fragwürdiger erscheinenden SPD-Projekt TabStMoG. Offenbar mangelte es den Sozialdemokraten in der Regierung nicht nur am Umgang mit der Opposition, sondern auch am Umgang mit dem Koalitionspartner.

Das alles wirft gewichtige Fragen auf!

Über uns

Der Bundesverband Rauchfreie Alternative e.V. ist ein unabhängiger Konsumentenverband. Seine Aufgabe ist die Information und Aufklärung über Alternativen zum schädlichen Tabakkonsum. Der Verband ist Ansprechpartner für Politik und Medien im Namen der Verbraucher, frei von moralischen Scheuklappen, basierend auf den wissenschaftlichen Erkenntnissen, unabhängig von Industrie und Handel.

Für den weiteren Kontext möchten wir auch auf unsere Verbandsstellungnahme zum Thema TabStMoG an das Bundesministerium für Finanzen verweisen, dies finden Sie hier: https://ots.de/vuRAjf (bvra.info)

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Gerne benennen wir Ihnen auch weitere Ansprechpartner aus Politik, Forschung und Markt zu den hier angesprochenen Themen.

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0151/54725502 (Geschäftsführender Vorstand Simon Bauer)

Quellenverweise

[1] https://ots.de/rimGXq (Sueddeutsche Zeitung)

[2] https://ots.de/J4iQ5t (wissenschaft.de)

[3] https://ots.de/u57bp9 (frankfurt-university.de)

[4] https://twitter.com/UteMons/status/1357588236726640640?s=20

[5] https://ots.de/SVcGhG (Stellungnahme BDZ beim BMF)

[6] https://ots.de/o7T4YK (Stellungnahme GDP Zoll beim BMF)

[7] http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/189/1918978.pdf

[8] http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2570/257089.html

[9] https://www.bundestag.de/presse/hib/819080-819080

[10] https://ots.de/wNiMPy (spiegel.de)

[11] https://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19220.pdf (Seite 87, oben)

[12] https://www.debra-study.info/

[13] https://ots.de/fBqfzA (Cochrane.org)

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Stattliche Steuererstattung für ledige Riester-SparerLBS-Tipp: Wohn-Riester-Beiträge steuerlich geltend machen

15.04.2021 – 10:11

LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG

Stattliche Steuererstattung für ledige Riester-Sparer
LBS-Tipp: Wohn-Riester-Beiträge steuerlich geltend machen


















Potsdam (ots)

Riester-Verträge werden vom Staat auf zwei verschiedene Arten gefördert. Mit Wohn-Riester werden die eigenen vier Wände mit 175 Euro Grundzulage und bis zu 300 Euro Zuschuss für jedes Kind gefördert. Das Eigenheim steht nach wie vor ganz oben auf der Wunschliste und ist heute Teil der privaten Altersvorsorge. Neben den Zulagen können viele Sparer außerdem mit einer jährlichen Steuererstattung rechnen. Die förderfähigen Ausgaben für die Altersvorsorge von bis zu 2.100 Euro (inklusive Zulagen) werden in der Anlage AV der Einkommenssteuerklärung als Sonderausgaben berücksichtigt. Die tatsächliche Erstattung ist durch die Verrechnung der Zulagen immer niedriger. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung, ob die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug höher als der Zulagenanspruch ist. Ist die Steuervergünstigung höher, ergibt sich ein zusätzlicher Steuervorteil.

Eine Familie mit einem 2010 geborenen Kind und einem gemeinsamen Bruttoeinkommen von 65.000 Euro erhält insgesamt 650 Euro Zulagen und eine Steuerersparnis von annäherungsweise 198 Euro. Hierzu müssen insgesamt 2.600 Euro als Vorsorgebeitrag aufgebracht werden. Damit übernimmt der Staat 848 Euro an der Altersversorgung.

Für einen Single mit einem Bruttoeinkommen von 39.000 Euro ergibt sich neben der Grundzulage zusätzlich eine Steuerentlastung von rund 384 Euro. In der Steuererklärung können als Sonderausgabe 574 Euro berücksichtigt werden. Der Staat übernimmt hier 749 Euro der Altersvorsorge

Die Steuervorteile sind je nach Familienstand und Einkommen sehr unterschiedlich. „Familien profitieren bei der Riester-Förderung vor allem von den Zulagen, Alleinstehende haben oft einen höheren Steuervorteil“, so Werner Schäfer, Vorsitzender des Vorstandes der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG.

Pressekontakt:

Ariane Greiner
Tel.: 0331 969 21 54
Mail: ariane.greiner@lbs-ost.de

Original-Content von: LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG, übermittelt

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Stattliche Steuererstattung für ledige Riester-SparerLBS-Tipp: Wohn-Riester-Beiträge steuerlich geltend machen

15.04.2021 – 10:11

LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG

Stattliche Steuererstattung für ledige Riester-Sparer
LBS-Tipp: Wohn-Riester-Beiträge steuerlich geltend machen


















Potsdam (ots)

Riester-Verträge werden vom Staat auf zwei verschiedene Arten gefördert. Mit Wohn-Riester werden die eigenen vier Wände mit 175 Euro Grundzulage und bis zu 300 Euro Zuschuss für jedes Kind gefördert. Das Eigenheim steht nach wie vor ganz oben auf der Wunschliste und ist heute Teil der privaten Altersvorsorge. Neben den Zulagen können viele Sparer außerdem mit einer jährlichen Steuererstattung rechnen. Die förderfähigen Ausgaben für die Altersvorsorge von bis zu 2.100 Euro (inklusive Zulagen) werden in der Anlage AV der Einkommenssteuerklärung als Sonderausgaben berücksichtigt. Die tatsächliche Erstattung ist durch die Verrechnung der Zulagen immer niedriger. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung, ob die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug höher als der Zulagenanspruch ist. Ist die Steuervergünstigung höher, ergibt sich ein zusätzlicher Steuervorteil.

Eine Familie mit einem 2010 geborenen Kind und einem gemeinsamen Bruttoeinkommen von 65.000 Euro erhält insgesamt 650 Euro Zulagen und eine Steuerersparnis von annäherungsweise 198 Euro. Hierzu müssen insgesamt 2.600 Euro als Vorsorgebeitrag aufgebracht werden. Damit übernimmt der Staat 848 Euro an der Altersversorgung.

Für einen Single mit einem Bruttoeinkommen von 39.000 Euro ergibt sich neben der Grundzulage zusätzlich eine Steuerentlastung von rund 384 Euro. In der Steuererklärung können als Sonderausgabe 574 Euro berücksichtigt werden. Der Staat übernimmt hier 749 Euro der Altersvorsorge

Die Steuervorteile sind je nach Familienstand und Einkommen sehr unterschiedlich. „Familien profitieren bei der Riester-Förderung vor allem von den Zulagen, Alleinstehende haben oft einen höheren Steuervorteil“, so Werner Schäfer, Vorsitzender des Vorstandes der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG.

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Tillmann/Gutting: Steuergerechtigkeit beim Hauskauf wahren

14.04.2021 – 09:49

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Tillmann/Gutting: Steuergerechtigkeit beim Hauskauf wahren


















Berlin (ots)

Koalitionspartner verhindern Missbrauch bei Grunderwerbsteuer

Die Koalitionsfraktionen haben heute im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, und der zuständige Berichterstatter, Olav Gutting:

Tillmann: „Mit dem heutigen Beschluss gehen wir gegen eine Umgehung der Grunderwerbsteuer bei Immobilienkäufen vor. Findige Erwerber konnten in der Vergangenheit die Zahlung der Grunderwerbsteuer von bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises vermeiden, indem sie so genannte Share Deals abschlossen. Dabei werden die Anteile an einer Immobiliengesellschaft übertragen, in die die Immobilie zuvor überführt wurde, statt die Immobilie unmittelbar zu übertragen. Bisher kann die Grunderwerbsteuer umgangen werden, wenn nicht mehr als 94,9 Prozent an der Grundstücksgesellschaft über fünf Jahre den Eigentümer wechseln. Diese Gestaltungsmöglichkeit ist dem privaten Hauskäufer, der die Grunderwerbsteuer zahlen muss, nicht erklärbar.

Die Koalitionspartner haben heute im Finanzausschuss beschlossen, dass

-  die steuerauslösende Grenze von 95 auf 90 Prozent sinkt, 
-  die Fünfjahresfrist auf zehn Jahre ausgedehnt wird und 
-  diese Regeln nun auch für Kapitalgesellschaften verschärft werden."  

Gutting: „Zur Vermeidung einer übermäßigen Besteuerung bei börsennotierten Kapitalgesellschaften haben wir uns für die nun auch beschlossene Börsenklausel eingesetzt. Anteilsübergänge, die auf Grund eines Geschäfts über eine anerkannte Börse erfolgen, lösen keine Grunderwerbsteuer aus.

Mit diesen Änderungen bekämpfen wir wirksam die Steuergestaltungen der Vergangenheit. Dadurch erreichen wir, dass ein Immobilieninvestor beim Erwerb eines Kaufhauses seinen Anteil zur Finanzierung des Staatswesens genauso trägt wie die junge Familie beim Erwerb des eigenen Heimes.

Wir hätten uns gewünscht, dass unser Koalitionspartner beim Vergleich dieser zwei Fälle unserer Forderung zugestimmt hätte, einen Freibetrag für den Ersterwerb der selbstgenutzten Wohnimmobilie einzuführen. Es entzieht sich unserem Verständnis, weshalb hier der Koalitionspartner Arbeitnehmern und jungen Familien den Traum vom Erwerb des eigenen Heims nicht erleichtern will.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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14.04.2021 – 09:49

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Tillmann/Gutting: Steuergerechtigkeit beim Hauskauf wahren


















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Koalitionspartner verhindern Missbrauch bei Grunderwerbsteuer

Die Koalitionsfraktionen haben heute im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, und der zuständige Berichterstatter, Olav Gutting:

Tillmann: „Mit dem heutigen Beschluss gehen wir gegen eine Umgehung der Grunderwerbsteuer bei Immobilienkäufen vor. Findige Erwerber konnten in der Vergangenheit die Zahlung der Grunderwerbsteuer von bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises vermeiden, indem sie so genannte Share Deals abschlossen. Dabei werden die Anteile an einer Immobiliengesellschaft übertragen, in die die Immobilie zuvor überführt wurde, statt die Immobilie unmittelbar zu übertragen. Bisher kann die Grunderwerbsteuer umgangen werden, wenn nicht mehr als 94,9 Prozent an der Grundstücksgesellschaft über fünf Jahre den Eigentümer wechseln. Diese Gestaltungsmöglichkeit ist dem privaten Hauskäufer, der die Grunderwerbsteuer zahlen muss, nicht erklärbar.

Die Koalitionspartner haben heute im Finanzausschuss beschlossen, dass

-  die steuerauslösende Grenze von 95 auf 90 Prozent sinkt, 
-  die Fünfjahresfrist auf zehn Jahre ausgedehnt wird und 
-  diese Regeln nun auch für Kapitalgesellschaften verschärft werden."  

Gutting: „Zur Vermeidung einer übermäßigen Besteuerung bei börsennotierten Kapitalgesellschaften haben wir uns für die nun auch beschlossene Börsenklausel eingesetzt. Anteilsübergänge, die auf Grund eines Geschäfts über eine anerkannte Börse erfolgen, lösen keine Grunderwerbsteuer aus.

Mit diesen Änderungen bekämpfen wir wirksam die Steuergestaltungen der Vergangenheit. Dadurch erreichen wir, dass ein Immobilieninvestor beim Erwerb eines Kaufhauses seinen Anteil zur Finanzierung des Staatswesens genauso trägt wie die junge Familie beim Erwerb des eigenen Heimes.

Wir hätten uns gewünscht, dass unser Koalitionspartner beim Vergleich dieser zwei Fälle unserer Forderung zugestimmt hätte, einen Freibetrag für den Ersterwerb der selbstgenutzten Wohnimmobilie einzuführen. Es entzieht sich unserem Verständnis, weshalb hier der Koalitionspartner Arbeitnehmern und jungen Familien den Traum vom Erwerb des eigenen Heims nicht erleichtern will.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
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Tillmann/Gutting: Steuergerechtigkeit beim Hauskauf wahren

14.04.2021 – 09:49

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Tillmann/Gutting: Steuergerechtigkeit beim Hauskauf wahren


















Berlin (ots)

Koalitionspartner verhindern Missbrauch bei Grunderwerbsteuer

Die Koalitionsfraktionen haben heute im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, und der zuständige Berichterstatter, Olav Gutting:

Tillmann: „Mit dem heutigen Beschluss gehen wir gegen eine Umgehung der Grunderwerbsteuer bei Immobilienkäufen vor. Findige Erwerber konnten in der Vergangenheit die Zahlung der Grunderwerbsteuer von bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises vermeiden, indem sie so genannte Share Deals abschlossen. Dabei werden die Anteile an einer Immobiliengesellschaft übertragen, in die die Immobilie zuvor überführt wurde, statt die Immobilie unmittelbar zu übertragen. Bisher kann die Grunderwerbsteuer umgangen werden, wenn nicht mehr als 94,9 Prozent an der Grundstücksgesellschaft über fünf Jahre den Eigentümer wechseln. Diese Gestaltungsmöglichkeit ist dem privaten Hauskäufer, der die Grunderwerbsteuer zahlen muss, nicht erklärbar.

Die Koalitionspartner haben heute im Finanzausschuss beschlossen, dass

-  die steuerauslösende Grenze von 95 auf 90 Prozent sinkt, 
-  die Fünfjahresfrist auf zehn Jahre ausgedehnt wird und 
-  diese Regeln nun auch für Kapitalgesellschaften verschärft werden."  

Gutting: „Zur Vermeidung einer übermäßigen Besteuerung bei börsennotierten Kapitalgesellschaften haben wir uns für die nun auch beschlossene Börsenklausel eingesetzt. Anteilsübergänge, die auf Grund eines Geschäfts über eine anerkannte Börse erfolgen, lösen keine Grunderwerbsteuer aus.

Mit diesen Änderungen bekämpfen wir wirksam die Steuergestaltungen der Vergangenheit. Dadurch erreichen wir, dass ein Immobilieninvestor beim Erwerb eines Kaufhauses seinen Anteil zur Finanzierung des Staatswesens genauso trägt wie die junge Familie beim Erwerb des eigenen Heimes.

Wir hätten uns gewünscht, dass unser Koalitionspartner beim Vergleich dieser zwei Fälle unserer Forderung zugestimmt hätte, einen Freibetrag für den Ersterwerb der selbstgenutzten Wohnimmobilie einzuführen. Es entzieht sich unserem Verständnis, weshalb hier der Koalitionspartner Arbeitnehmern und jungen Familien den Traum vom Erwerb des eigenen Heims nicht erleichtern will.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Durchschnittlich 1.000 Euro vom Staat zurück: COMPUTER BILD testet Steuerprogramme

08.04.2021 – 16:13

COMPUTER BILD

Durchschnittlich 1.000 Euro vom Staat zurück: COMPUTER BILD testet Steuerprogramme


















Durchschnittlich 1.000 Euro vom Staat zurück: COMPUTER BILD testet Steuerprogramme
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Hamburg (ots)

Über 40 Millionen Steuerpflichtige leben in Deutschland. Die meisten müssen am 31. Juli 2021 die Einkommensteuererklärung für 2020 beim Finanzamt abgeben. Hilfe bei dieser ungeliebten Pflichtübung versprechen Steuerprogramme. COMPUTER BILD hat sechs Kandidaten auf Herz und Nieren getestet.

Die Redaktion ließ hierfür von Experten der Megra Steuerberatung & Wirtschaftsprüfung in Troisdorf drei Musterfälle entwickeln – mit typischen Szenarien für Singles, Familien und Rentner. Diese wurden dann mit dem WISO Steuersparbuch und Tax von Buhl, der Steuersparerklärung und Steuereasy von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft sowie Taxman und Quicksteuer von Lexware bearbeitet.

Wichtig im Corona-Jahr 2020: die Home-Office-Pauschale über 5 Euro täglich, die aber für maximal 120 Tage gilt. Die wurde am besten von WISO Steuersparbuch und Tax abgefragt – als Teil der Fahrtkosten. Abstriche gab es hier bei der Steuersparerklärung der Akademischen Arbeitsgemeinschaft. Dort mussten die Tester zuerst ein Häkchen bei „Arbeitszimmer und andere Räume“ setzen, damit die Pauschale überhaupt erschien

Unterm Strich konnte nur WISO Steuersparbuch 2021 von Buhl Data mit der Testnote „sehr gut“ voll und ganz überzeugen. Tax 2021 vom gleichen Hersteller und landete mit der Testnote 1,5 und der Endnote „gut“ auf dem zweiten Platz. Der dritte Platz ging an Taxman 2021 von der Firma Lexware mit einer Note von 1,9.

Den vollständigen Steuersoftware-Vergleichstest lesen Sie in der aktuellen COMPUTER BILD-Ausgabe 8/2021, die ab 9. April 2021 im Handel verfügbar ist.

Abdruck mit Quellenangabe „COMPUTER BILD“ honorarfrei.

COMPUTER BILD ist für über 20 Millionen Nutzer pro Monat der wichtigste Anlaufpunkt für Technik-Kaufberatung und nutzwertige Tipps in der digitalen Welt. Seit mehr als 20 Jahren liefert COMPUTER BILD ihren Lesern fundierte Einschätzungen zu Technik-Trends und gibt klare Produktempfehlungen – von A wie Android-Smartphone bis Z wie elektrische Zahnbürste. Die Experten der Redaktion bieten bestmögliche Beratung auf Basis unabhängiger Tests aus dem einzigartigen COMPUTER BILD-Labor.

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COMPUTER BILD Digital GmbH
Andrea Starke
Telefon: (040) 347 26626
E-Mail: andrea.starke@axelspringer.de

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08.04.2021 – 16:13

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Über 40 Millionen Steuerpflichtige leben in Deutschland. Die meisten müssen am 31. Juli 2021 die Einkommensteuererklärung für 2020 beim Finanzamt abgeben. Hilfe bei dieser ungeliebten Pflichtübung versprechen Steuerprogramme. COMPUTER BILD hat sechs Kandidaten auf Herz und Nieren getestet.

Die Redaktion ließ hierfür von Experten der Megra Steuerberatung & Wirtschaftsprüfung in Troisdorf drei Musterfälle entwickeln – mit typischen Szenarien für Singles, Familien und Rentner. Diese wurden dann mit dem WISO Steuersparbuch und Tax von Buhl, der Steuersparerklärung und Steuereasy von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft sowie Taxman und Quicksteuer von Lexware bearbeitet.

Wichtig im Corona-Jahr 2020: die Home-Office-Pauschale über 5 Euro täglich, die aber für maximal 120 Tage gilt. Die wurde am besten von WISO Steuersparbuch und Tax abgefragt – als Teil der Fahrtkosten. Abstriche gab es hier bei der Steuersparerklärung der Akademischen Arbeitsgemeinschaft. Dort mussten die Tester zuerst ein Häkchen bei „Arbeitszimmer und andere Räume“ setzen, damit die Pauschale überhaupt erschien

Unterm Strich konnte nur WISO Steuersparbuch 2021 von Buhl Data mit der Testnote „sehr gut“ voll und ganz überzeugen. Tax 2021 vom gleichen Hersteller und landete mit der Testnote 1,5 und der Endnote „gut“ auf dem zweiten Platz. Der dritte Platz ging an Taxman 2021 von der Firma Lexware mit einer Note von 1,9.

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Die Redaktion ließ hierfür von Experten der Megra Steuerberatung & Wirtschaftsprüfung in Troisdorf drei Musterfälle entwickeln – mit typischen Szenarien für Singles, Familien und Rentner. Diese wurden dann mit dem WISO Steuersparbuch und Tax von Buhl, der Steuersparerklärung und Steuereasy von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft sowie Taxman und Quicksteuer von Lexware bearbeitet.

Wichtig im Corona-Jahr 2020: die Home-Office-Pauschale über 5 Euro täglich, die aber für maximal 120 Tage gilt. Die wurde am besten von WISO Steuersparbuch und Tax abgefragt – als Teil der Fahrtkosten. Abstriche gab es hier bei der Steuersparerklärung der Akademischen Arbeitsgemeinschaft. Dort mussten die Tester zuerst ein Häkchen bei „Arbeitszimmer und andere Räume“ setzen, damit die Pauschale überhaupt erschien

Unterm Strich konnte nur WISO Steuersparbuch 2021 von Buhl Data mit der Testnote „sehr gut“ voll und ganz überzeugen. Tax 2021 vom gleichen Hersteller und landete mit der Testnote 1,5 und der Endnote „gut“ auf dem zweiten Platz. Der dritte Platz ging an Taxman 2021 von der Firma Lexware mit einer Note von 1,9.

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