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Englischlernen noch vor der Einschulung? Deshalb ist das Lernen einer Fremdsprache schon im Kindergartenalter von Vorteil

12.03.2021 – 16:08

Novakid

Englischlernen noch vor der Einschulung? Deshalb ist das Lernen einer Fremdsprache schon im Kindergartenalter von Vorteil


















Berlin (ots)

„Je eher, desto besser“, sagen Sprachwissenschaftler, wenn es um das Erlernen einer neuen Sprache bei Kindern geht. Doch wann genau soll der richtige Zeitpunkt dafür sein? Béa Beste, Bildungsexpertin bei der Online-Lernplattform Novakid (www.novakid.de), erklärt, was genau die Vorteile des frühen Sprachenlernens sind und was es dabei zu beachten gilt.

Bei der Frage, ab wann Kinder eine Fremdsprache wie Englisch lernen sollten, gehen die Meinungen der Eltern oft auseinander. Für die einen kann Bildung bei den eigenen Sprösslingen nicht früh genug beginnen. Für die anderen ist es eine Belastung, die sie dem Nachwuchs noch nicht zumuten möchten. Denn schließlich würden Kinder schon früh genug mit dem Ernst des Lebens konfrontiert werden. Das sieht Bildungsexpertin Béa Beste anders und weiß, was dazu beiträgt, Kindern das Englischlernen so attraktiv wie möglich zu gestalten.

Der Schlüssel zum Erfolg: Spaß an der Freude

Kinder lernen rund um die Uhr Neues – sei es das eigene Umfeld, neue Verhaltensweisen oder ihre Muttersprache. Kommt dann das frühzeitige Erlernen einer Fremdsprache hinzu, fürchten viele Eltern eine mögliche Überforderung des Kindes. Bildungsexpertin Béa Beste entgegnet diesen Bedenken: „Beim Lernen einer neuen Sprache ist die Lernbeziehung zwischen Kind und Sprache ausschlaggebend. Diese entsteht vor allem durch einen Menschen, mit dem das Kind positiv und spielerisch interagiert – sprich Freude entwickelt. Denn nur so kann es sich entfalten und dabei lernen. Solange diese Voraussetzung gegeben ist, spielt der Zeitpunkt keine Rolle. Denn Kinder lernen nicht für ’später‘ – sie leben im Moment und Sprache ist Kommunikation im Moment.“

Ein weiterer entscheidender Faktor, der für das frühzeitige Erlernen einer zweiten Sprache spricht, ist jener, dass die Fähigkeit, sich mehrere Sprachen aneignen zu können, im menschlichen Gehirn angeboren ist. Nicht umsonst sagt man über Kinder, dass sie alles Neue „aufschnappen“ oder „aufsaugen“ – eben weil sie ohne rationale Barrieren denken und ohne negative Assoziationen zum Grammatik-Büffeln an die Sprache herangehen.

Kinder lernen unbewusst und frei von Vorurteilen

Doch warum dann nicht bis zur Schule warten, wo Englisch ohnehin auf dem Stundenplan steht? Dort wären Kinder dann ja schließlich mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern zusammen, mit denen sie spielerisch interagieren könnten. „Jein, gemeint sind natürlich nicht Kinder, sondern eben ‚Lehrkräfte‘ – idealerweise solche, die mithilfe der Immersionsmethode arbeiten, denn dies ist die natürlichste Form des Spracherwerbs. Kinder denken nicht in Rastern und Strukturen mit Grammatik, sie gehen intuitiv heran, erspüren aus dem Kontext, um was es geht und imitieren dann ihre Bezugsperson. Für die „Muttersprache“ sind das die Eltern. Beim Novakid-Englisch sind es speziell trainierte Muttersprachler und sogenannte ‚Nahezu-Muttersprachler‘, die mit Spielen und Gesten Kinder für die Sprache begeistern“, so Beste und ergänzt: „Der entscheidende Vorteil hierbei wiederum ist jener, dass in jedem Muttersprachler das Kind steckt, das damals die Sprache in Liebe von seiner Familie gelernt hat. Es findet nicht nur ein Wissenstransfer statt, sondern eine kulturelle und emotionale Verbindung über Mimik, Klang, Gestik, Spiele sowie Gesang.“

Doch Vorsicht, wenn der Ehrgeiz der Eltern in den Vordergrund rückt

Der Spracherwerb gilt per se als ultimativer Brainbooster. Doch sobald Eltern eher ihren Ehrgeiz als den Spaß des Kindes im Blick haben, kann der Lernerfolg auf der Strecke bleiben. Das weiß auch Expertin Béa Beste: „Wer mit der Idee herangeht, seinem Kind damit später die besten Noten zu sichern, sollte am besten die Finger davon lassen. Leistungsdruck, Perfektionismus, Angst vor Fehlern und Bewertungen können Menschen jeden Alters die Freude an Sprache und Kommunikation verderben. Das gleiche gilt für Konkurrenzdruck: Je verbissener wir an den Spracherwerb herangehen, desto staksiger, unsicherer und unbeholfener wird das Endergebnis.“

Und genau das wird bei Novakid berücksichtigt: Denn nur auf Grundlage der erreichten Fortschritte werden bei Novakid individuelle Lehrpläne für die Kinder entwickelt – einzigartig und ausschließlich für das eigene Kind. Außerdem werden die Eltern regelmäßig über die Lernfortschritte ihrer Sprösslinge informiert und bleiben so mit am Ball.

Test-Angebot für Journalist*innen und Blogger*innen

Wer das Novakid-Angebot ausgiebig testen möchte, kann einen kostenfreien Test-Account anfordern und zusammen mit den eigenen Kindern den individuellen Englisch-Einzelunterricht ausprobieren. Der Englischunterricht ist für Kinder zwischen vier und zwölf Jahren geeignet.

Bei Interesse benötigen wir die Anzahl der zu unterrichtenden Kinder sowie das Alter und jeweilige Sprachniveau per Mail an novakid@publiclink.de.

Über Novakid

Novakid (https://de.novakidschool.com) ist eine Online-Lernplattform, bei der Kinder im virtuellen Einzelunterricht Englisch von Muttersprachler*innen lernen können. Der international verfügbare Service richtet sich an Schüler*innen zwischen vier und zwölf Jahren, die sich ihre Tutoren aus über 1.000 qualifizierten Lehrkräften aussuchen können. In den 25-minütigen Unterrichtseinheiten wird auch Augmented Reality eingesetzt, um den Kindern ein möglichst authentisches Lernen zu ermöglichen. Die eigens entwickelte Online-Lernplattform von Novakid legt den Schwerpunkt auf Personalisierung und KI-gestützte Datenextraktion und -analyse, um den Lehrplan und die verwendeten Unterlagen kontinuierlich zu verbessern.

Das Unternehmen mit Hauptsitz in San Francisco (Kalifornien, USA) wurde 2017 von Max Azarow und Dmitry Malin gegründet. Derzeit ist Novakid in über 30 Ländern tätig und beschäftigt 130 Mitarbeiter. Novakid steigerte sein Geschäft 2020 um das sechsfache und unterrichtet derzeit über 30.000 Schüler*innen.

Pressekontakt:

Pressebüro Novakid, c/o public link GmbH
Damla Güder
novakid@publiclink.de
Telefon: +49 30 44 31 88 25

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Lingoda erhält Note „Sehr gut“ im TÜV-Kundenzufriedenheitstest

11.03.2021 – 13:50

Lingoda GmbH

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Lingoda erhält Note "Sehr gut" im TÜV-Kundenzufriedenheitstest
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Berlin (ots)

-  Lingoda bekam eine Gesamtzufriedenheitsnote von 1,6. 
-  82% der Kunden würden wieder mit Lingoda lernen und 86% würden Lingoda weiter empfehlen 
-  Besonders positiv hervorgehoben wurden von den Kunden die fachliche Kompetenz der Lehrkräfte, die Flexibilität des Systems und die Qualität der Lernmaterialien  

Mit Lingoda, Europas beliebtester Online-Sprachschule, lernen Schüler gern und erfolgreich – zu diesem Ergebnis ist auch der TÜV bei einer Kundenbefragung gekommen und hat im Februar 2021 die Kundenzufriedenheit mit der Höchstnote bescheinigt.

Im Februar 2021 wurde Lingoda vom TÜV Saarland für die Kundenzufriedenheit mit dem Siegel „Sehr gut“ zertifiziert. In dieser repräsentativen Umfrage, über 300 Personen haben sich beteiligt, 86% von den Teilnehmern empfehlen unser Unternehmen weiter, wobei die Gesamtzufriedenheit vom TÜV mit der Note 1,6 bescheinigt wird. Unter anderem wurden Fragen zur Qualität des Unterrichts, der Transparenz der Website und den Lernmaterialien gestellt.

Ergebnisse im Detail

In der Gesamtzufriedenheit ist besonders positiv die Fachkompetenz der Lehrkräfte hervorgehoben worden. Diese korreliert besonders stark mit dem Lernerfolg. Weiterhin mit einem Gesamtergebnis von 1,8 steht die Flexibilität im Fokus der Kundenzufriedenheit, da sie es erlaubt, den Sprachunterricht entlang des Kalenders zu strukturieren. Rund 93% sind der Meinung, dass Sprachenlernen mit Lingoda das eigene Leben verbessert hat, 96% sind sogar davon überzeugt, dass man durch das Erlernen einer Fremdspracher erfolgreicher und selbstbewusster wird. Die Kunden von Lingoda heben die Möglichkeit als sehr positiv hervor, die Sprache auch während des Unterrichts aktiv sprechen und das Gelernte somit anzuwenden. 97% geben sogar an, dass man eine neue Sprache besser mit einer muttersprachlichen Lehrkraft lernt als mit einer App allein. Ungefähr 1/3 der Befragten geben an, die neue Sprache aus beruflichen Gründen zu lernen und räumen der Lingoda-Methode damit einen zentralen Baustein in ihrer persönlichen Weiterentwicklung ein.

„Wir sind dankbar für das sensationelle Feedback unserer Kunden! Das TÜV-Siegel und die Note „Sehr gut“ für Kundenzufriedenheit bestätigen unseren Ansatz, bei der Planung die Kunden und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt zu stellen“, sagt Michael Shangkuan Geschäftsführer von Lingoda.

ÜBER LINGODA: https://www.lingoda.com/de/ueber-uns/

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Mit Lingoda, Europas beliebtester Online-Sprachschule, lernen Schüler gern und erfolgreich – zu diesem Ergebnis ist auch der TÜV bei einer Kundenbefragung gekommen und hat im Februar 2021 die Kundenzufriedenheit mit der Höchstnote bescheinigt.

Im Februar 2021 wurde Lingoda vom TÜV Saarland für die Kundenzufriedenheit mit dem Siegel „Sehr gut“ zertifiziert. In dieser repräsentativen Umfrage, über 300 Personen haben sich beteiligt, 86% von den Teilnehmern empfehlen unser Unternehmen weiter, wobei die Gesamtzufriedenheit vom TÜV mit der Note 1,6 bescheinigt wird. Unter anderem wurden Fragen zur Qualität des Unterrichts, der Transparenz der Website und den Lernmaterialien gestellt.

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DATEV setzt auf Cognigy.AI für Sprachinteraktionen der Zukunft

11.03.2021 – 10:31

Cognigy GmbH

DATEV setzt auf Cognigy.AI für Sprachinteraktionen der Zukunft


















Düsseldorf (ots)

Automatisierte Kundenkommunikation: DATEV, drittgrößter Anbieter für Business Software in Deutschland, entwickelt mit Cognigy.AI smarte, datenschutzkonforme Sprachassistenzlösungen.

DATEV, drittgrößter Anbieter für Business Software in Deutschland, setzt auf die Conversational AI-Plattform von Cognigy, um smarte, datenschutzkonforme Sprachassistenten für seine Lösungen im Bereich Steuern, Recht und Wirtschaftsprüfung sowie Unternehmens-Software zu entwickeln. Das DATEV Lab, die Innovationsschmiede der DATEV, hat in Voice-Projekten bereits positive Erfahrungen mit der Plattform des Customer-Service-Automation-Anbieters aus Düsseldorf gesammelt. Ein Beispiel hierfür ist der Alexa Skill „DATEV Lab Nachrichten Steuern und Recht“. Über diesen können Steuerberater, Rechtanwälte, Wirtschaftsprüfer und auch Laien per Alexa aktuelle Nachrichten und Fachinformationen abrufen. Diese Erkenntnisse fließen nun in konkrete B2B-Anwendungen ein, die die Kundendialoge und die Zusammenarbeit zwischen Steuer- und Rechtsanwaltskanzleien und ihren Mandanten effektiver gestalten sollen.

DATEV eG arbeitet für über 380.000 Kunden: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte sowie deren zumeist mittelständische Mandanten. Das Unternehmen belegt Platz 3 im Ranking der Anbieter von Business-Software in Deutschland (Quelle: IDC, 2020).

„Wir entwickeln bei DATEV geschäftliche Anwendungen, in denen hochsensible Daten sicher verarbeitet werden müssen. In unserer Conversational AI-Innovationsforschung benötigten wir daher eine Enterprise-Lösung, die Datenschutz, Datensicherheit, Identitätsmanagement etc. nach strengsten Richtlinien ermöglicht und gleichzeitig hochintegrativ und einfach in der Bedienung ist. Vor allem haben wir mit Cognigy.AI tolle Möglichkeiten der Konversationsgestaltung – ganz im Sinne der bestmöglichen User Experience. Es werden all diese Erwartungen mit sehr hohem Reifegrad erfüllt, was auf diesem jungen Markt einzigartig ist“, erklärt Dominik Henkel, Projektleiter aus dem DATEV Lab.

Cognigy.AI ist wesentlicher Bestandteil eines Projekts für Sprachassistenten bei DATEV

Als Erstes soll ein smarter Sprachassistent entwickelt werden, der die Kunden der DATEV bei der Organisation ihres Arbeitsalltags und bei der Arbeit mit DATEV Lösungen unterstützt. Die Kunden der DATEV sollen darüber rund um die Uhr und auch von unterwegs Antworten auf ihre individuellen Fragen erhalten sowie intelligente Unterstützung: beispielsweise im Projektmanagement in den Kanzleien, mit Informationen zu auslaufenden Fristen oder zum Bearbeitungsstand von Projekten und dergleichen.

Cognigy.AI bietet ein Höchstmaß an Datenschutz

Der Schutz von Nutzerdaten ist bei Cognigy.AI tief im Plattform-Design verankert. Dazu gehören umfassende Kontrolle über alle User-bezogenen Inhalte, granulare Steuerung von Benutzerrechten und grundsätzlich verschlüsselter Datenaustausch. Sämtliche Daten werden DSGVO-konform in europäischen Rechenzentren gespeichert oder können von Unternehmen vollständig „On-Premises“ verarbeitet werden, wofür sich ebenfalls DATEV entschieden hat. Cognigys Cybersicherheit- und Risikomanagement-Systeme sind SOC2-zertifiziert.

Über Cognigy

Cognigy ist ein weltweit führender Customer-Service-Automation-Anbieter. Mit der leicht einsetzbaren Cognigy.AI Plattform können Unternehmen ihren Kundenservice mithilfe intelligenter Sprach- und Textagenten auf Enterprise-Level automatisieren – in jedem Kanal und in beliebigen Sprachen. Die smarte, nahtlos mit Backend-Systemen integrierbare KI-Plattform versteht Anliegen wie ein Mensch, kann sie im Kontext richtig zuordnen und im Dialog in natürlicher Sprache lösen. Resultat: Business-Prozesse werden automatisiert, die Customer Experience verbessert und signifikant Kosten in Contact Centern eingespart. Zu den Kunden zählen Bosch, Daimler, Henkel, Lufthansa, Salzburg AG uvm. Für schnelle Projekterfolge stehen der Hersteller sowie ein weltweites Partnernetzwerk zur Verfügung. Weitere Informationen: cognigy.com

Pressekontakt:

Kontakt Cognigy weltweit
Cognigy GmbH
Sascha Poggemann / COO & Co-Founder
Speditionsstraße 1
40221 Düsseldorf
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+49 211 54591991

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Marcus Bond, BOND Business-Kommunikation
+49 177-6252663
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Niedersachsen: Aktualisierte Testpflicht verhindert ambulante logopädische Versorgung

09.03.2021 – 13:23

Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V. (dbl)

Niedersachsen: Aktualisierte Testpflicht verhindert ambulante logopädische Versorgung


















Niedersachsen: Aktualisierte Testpflicht verhindert ambulante logopädische Versorgung
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Frechen (ots)

Vor einem Zusammenbruch der ambulanten logopädischen Versorgung in Niedersachsen hat heute die Präsidentin des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie e.V. (dbl), Dagmar Karrasch, gewarnt. „Völlig überraschend hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 8. März 2021 in der Neufassung der niedersächsischen Corona-Verordnung verfügt, dass in logopädischen Praxen von allen Patienten bei jedem einzelnen Praxisbesuch ein negativer Corona-Test verlangt wird. Diese Vorschrift bewirkt, dass die logopädische Versorgung für sehr viele Patienten – insbesondere für ältere und schwer erkrankte Menschen – ohne Not unmöglich gemacht wird und muss zurückgenommen werden“, warnt Karrasch.

Die in § 10 Abs. 1c der Verordnung verankerte Testpflicht, die bisher aufgrund der hervorragenden Hygiene-Managements in der ambulanten Logopädie in keinem Bundesland verlangt worden ist, erhöht die Hürden für die logopädische Versorgung im direkten Kontakt und fußt zudem auf falschen Annahmen über die Hygiene-Schutzstandards in diesem humanmedizinischen Heilberuf. Offensichtlich geht das Ministerium fälschlicherweise davon aus, dass im Rahmen einer logopädischen Behandlung eine „erforderliche medizinische Maske nicht dauerhaft getragen werden kann“, wie es in der Pressemitteilung heißt. „Dabei werden in ganz Deutschland jeden Tag tausende von Patientinnen und Patienten unter strengen Hygienemaßnahmen und unter Nutzung medizinischer Masken seit Beginn der Pandemie in logopädischen Praxen und auch im Hausbesuch erfolgreich behandelt. Es ist absolut unverständlich, warum dies gerade jetzt, da in vielen Bereichen sogar Lockerungen der Schutzmaßnahmen beschlossen worden sind, in Niedersachsen nicht mehr möglich sein soll“, so die dbl-Präsidentin.

Dabei verweist Karrasch auf den „Leitfaden Hygiene und Infektionsschutz“ des Verbandes, auf das gemeinsam mit dem Hygiene Technologie Kompetenzzentrum Bamberg (einem staatlich geförderten, unabhängigen Unternehmen) erarbeitete Konzept für ein „Risikoarmes Arbeiten im Alltag einer Logopädischen Praxis“ und auf den „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard-Logopädie“ der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Zudem kritisiert Karrasch, dass die Verordnung keinerlei Regelung darüber enthält, wie die logopädischen Praxen die vorgeschriebenen Tests umsetzen sollen. „Unsere Praxen verfügen aktuell weder über ausreichenden Zugang zu den hierzu notwendigen und zugelassenen Testsets noch ist geregelt, wer die Tests durchführen und bezahlen soll“, so die Präsidentin.

Logopädische Praxen haben gemäß der aktuellen Corona-Testverordnung (§ 6 Abs. 3) lediglich einen Anspruch, sich bis zu 10 PoC-Schnelltests je Mitarbeiter und Monat selbst zu beschaffen. Bei einer täglich erforderlichen Testung der Beschäftigten reicht diese Menge nicht einmal für die Testung der Therapeutinnen aus. Patienten haben lediglich einen Anspruch auf Testung 1 x pro Woche (§ 4a) und dies auch nur im Rahmen der Verfügbarkeit. Das bedeutet, dass die Aufrechterhaltung des Praxisbetriebes unter Einhaltung der Vorgaben in Niedersachsen schlicht unmöglich ist.

„Wir fordern das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung auf, umgehend eine Anpassung der niedersächsischen Corona-Schutzverordnung im Bereich der Logopädie vorzunehmen, um das auch unter infektiologischen Gesichtspunkten bisher erfolgreiche Arbeiten in der Logopädie unter Einhaltung der gebotenen Schutzmaßnahmen wieder zu ermöglichen. Die Verantwortung für die Versorgung bzw. nicht-Versorgung der Patienten in diesem Bundesland liegt nun bei der zuständigen Ministerin“, so Dagmar Karrasch.

Pressekontakt:

V.i.S.d.P.: Dagmar Karrasch, Deutscher Bundesverband für Logopädie, Augustinusstraße 11a, 50226 Frechen. Weitere Informationen: Margarete Feit, Tel.: 0171-1428030, E-Mail: presse@dbl-ev.de, Internet: www.dbl-ev.de

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Pressekontakt:

V.i.S.d.P.: Dagmar Karrasch, Deutscher Bundesverband für Logopädie, Augustinusstraße 11a, 50226 Frechen. Weitere Informationen: Margarete Feit, Tel.: 0171-1428030, E-Mail: presse@dbl-ev.de, Internet: www.dbl-ev.de

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Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V. (dbl)

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Frechen (ots)

Vor einem Zusammenbruch der ambulanten logopädischen Versorgung in Niedersachsen hat heute die Präsidentin des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie e.V. (dbl), Dagmar Karrasch, gewarnt. „Völlig überraschend hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 8. März 2021 in der Neufassung der niedersächsischen Corona-Verordnung verfügt, dass in logopädischen Praxen von allen Patienten bei jedem einzelnen Praxisbesuch ein negativer Corona-Test verlangt wird. Diese Vorschrift bewirkt, dass die logopädische Versorgung für sehr viele Patienten – insbesondere für ältere und schwer erkrankte Menschen – ohne Not unmöglich gemacht wird und muss zurückgenommen werden“, warnt Karrasch.

Die in § 10 Abs. 1c der Verordnung verankerte Testpflicht, die bisher aufgrund der hervorragenden Hygiene-Managements in der ambulanten Logopädie in keinem Bundesland verlangt worden ist, erhöht die Hürden für die logopädische Versorgung im direkten Kontakt und fußt zudem auf falschen Annahmen über die Hygiene-Schutzstandards in diesem humanmedizinischen Heilberuf. Offensichtlich geht das Ministerium fälschlicherweise davon aus, dass im Rahmen einer logopädischen Behandlung eine „erforderliche medizinische Maske nicht dauerhaft getragen werden kann“, wie es in der Pressemitteilung heißt. „Dabei werden in ganz Deutschland jeden Tag tausende von Patientinnen und Patienten unter strengen Hygienemaßnahmen und unter Nutzung medizinischer Masken seit Beginn der Pandemie in logopädischen Praxen und auch im Hausbesuch erfolgreich behandelt. Es ist absolut unverständlich, warum dies gerade jetzt, da in vielen Bereichen sogar Lockerungen der Schutzmaßnahmen beschlossen worden sind, in Niedersachsen nicht mehr möglich sein soll“, so die dbl-Präsidentin.

Dabei verweist Karrasch auf den „Leitfaden Hygiene und Infektionsschutz“ des Verbandes, auf das gemeinsam mit dem Hygiene Technologie Kompetenzzentrum Bamberg (einem staatlich geförderten, unabhängigen Unternehmen) erarbeitete Konzept für ein „Risikoarmes Arbeiten im Alltag einer Logopädischen Praxis“ und auf den „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard-Logopädie“ der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Zudem kritisiert Karrasch, dass die Verordnung keinerlei Regelung darüber enthält, wie die logopädischen Praxen die vorgeschriebenen Tests umsetzen sollen. „Unsere Praxen verfügen aktuell weder über ausreichenden Zugang zu den hierzu notwendigen und zugelassenen Testsets noch ist geregelt, wer die Tests durchführen und bezahlen soll“, so die Präsidentin.

Logopädische Praxen haben gemäß der aktuellen Corona-Testverordnung (§ 6 Abs. 3) lediglich einen Anspruch, sich bis zu 10 PoC-Schnelltests je Mitarbeiter und Monat selbst zu beschaffen. Bei einer täglich erforderlichen Testung der Beschäftigten reicht diese Menge nicht einmal für die Testung der Therapeutinnen aus. Patienten haben lediglich einen Anspruch auf Testung 1 x pro Woche (§ 4a) und dies auch nur im Rahmen der Verfügbarkeit. Das bedeutet, dass die Aufrechterhaltung des Praxisbetriebes unter Einhaltung der Vorgaben in Niedersachsen schlicht unmöglich ist.

„Wir fordern das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung auf, umgehend eine Anpassung der niedersächsischen Corona-Schutzverordnung im Bereich der Logopädie vorzunehmen, um das auch unter infektiologischen Gesichtspunkten bisher erfolgreiche Arbeiten in der Logopädie unter Einhaltung der gebotenen Schutzmaßnahmen wieder zu ermöglichen. Die Verantwortung für die Versorgung bzw. nicht-Versorgung der Patienten in diesem Bundesland liegt nun bei der zuständigen Ministerin“, so Dagmar Karrasch.

Pressekontakt:

V.i.S.d.P.: Dagmar Karrasch, Deutscher Bundesverband für Logopädie, Augustinusstraße 11a, 50226 Frechen. Weitere Informationen: Margarete Feit, Tel.: 0171-1428030, E-Mail: presse@dbl-ev.de, Internet: www.dbl-ev.de

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Niedersachsen: Aktualisierte Testpflicht verhindert ambulante logopädische Versorgung

09.03.2021 – 13:23

Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V. (dbl)

Niedersachsen: Aktualisierte Testpflicht verhindert ambulante logopädische Versorgung


















Niedersachsen: Aktualisierte Testpflicht verhindert ambulante logopädische Versorgung
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Vor einem Zusammenbruch der ambulanten logopädischen Versorgung in Niedersachsen hat heute die Präsidentin des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie e.V. (dbl), Dagmar Karrasch, gewarnt. „Völlig überraschend hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 8. März 2021 in der Neufassung der niedersächsischen Corona-Verordnung verfügt, dass in logopädischen Praxen von allen Patienten bei jedem einzelnen Praxisbesuch ein negativer Corona-Test verlangt wird. Diese Vorschrift bewirkt, dass die logopädische Versorgung für sehr viele Patienten – insbesondere für ältere und schwer erkrankte Menschen – ohne Not unmöglich gemacht wird und muss zurückgenommen werden“, warnt Karrasch.

Die in § 10 Abs. 1c der Verordnung verankerte Testpflicht, die bisher aufgrund der hervorragenden Hygiene-Managements in der ambulanten Logopädie in keinem Bundesland verlangt worden ist, erhöht die Hürden für die logopädische Versorgung im direkten Kontakt und fußt zudem auf falschen Annahmen über die Hygiene-Schutzstandards in diesem humanmedizinischen Heilberuf. Offensichtlich geht das Ministerium fälschlicherweise davon aus, dass im Rahmen einer logopädischen Behandlung eine „erforderliche medizinische Maske nicht dauerhaft getragen werden kann“, wie es in der Pressemitteilung heißt. „Dabei werden in ganz Deutschland jeden Tag tausende von Patientinnen und Patienten unter strengen Hygienemaßnahmen und unter Nutzung medizinischer Masken seit Beginn der Pandemie in logopädischen Praxen und auch im Hausbesuch erfolgreich behandelt. Es ist absolut unverständlich, warum dies gerade jetzt, da in vielen Bereichen sogar Lockerungen der Schutzmaßnahmen beschlossen worden sind, in Niedersachsen nicht mehr möglich sein soll“, so die dbl-Präsidentin.

Dabei verweist Karrasch auf den „Leitfaden Hygiene und Infektionsschutz“ des Verbandes, auf das gemeinsam mit dem Hygiene Technologie Kompetenzzentrum Bamberg (einem staatlich geförderten, unabhängigen Unternehmen) erarbeitete Konzept für ein „Risikoarmes Arbeiten im Alltag einer Logopädischen Praxis“ und auf den „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard-Logopädie“ der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Zudem kritisiert Karrasch, dass die Verordnung keinerlei Regelung darüber enthält, wie die logopädischen Praxen die vorgeschriebenen Tests umsetzen sollen. „Unsere Praxen verfügen aktuell weder über ausreichenden Zugang zu den hierzu notwendigen und zugelassenen Testsets noch ist geregelt, wer die Tests durchführen und bezahlen soll“, so die Präsidentin.

Logopädische Praxen haben gemäß der aktuellen Corona-Testverordnung (§ 6 Abs. 3) lediglich einen Anspruch, sich bis zu 10 PoC-Schnelltests je Mitarbeiter und Monat selbst zu beschaffen. Bei einer täglich erforderlichen Testung der Beschäftigten reicht diese Menge nicht einmal für die Testung der Therapeutinnen aus. Patienten haben lediglich einen Anspruch auf Testung 1 x pro Woche (§ 4a) und dies auch nur im Rahmen der Verfügbarkeit. Das bedeutet, dass die Aufrechterhaltung des Praxisbetriebes unter Einhaltung der Vorgaben in Niedersachsen schlicht unmöglich ist.

„Wir fordern das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung auf, umgehend eine Anpassung der niedersächsischen Corona-Schutzverordnung im Bereich der Logopädie vorzunehmen, um das auch unter infektiologischen Gesichtspunkten bisher erfolgreiche Arbeiten in der Logopädie unter Einhaltung der gebotenen Schutzmaßnahmen wieder zu ermöglichen. Die Verantwortung für die Versorgung bzw. nicht-Versorgung der Patienten in diesem Bundesland liegt nun bei der zuständigen Ministerin“, so Dagmar Karrasch.

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