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Expertenkommission Fracking veröffentlicht Studie zu Risiken induzierter Seismizität bei der Gewinnung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten

15.04.2021 – 12:05

Expertenkommission Fracking

Expertenkommission Fracking veröffentlicht Studie zu Risiken induzierter Seismizität bei der Gewinnung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten


















Berlin (ots)

Die Expertenkommission Fracking (ExpKom) hat durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine Studie zur Untersuchung möglicher Risiken durch induzierte Seismizität bei der Gewinnung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten beauftragen lassen. Als unkonventionell gelten Lagerstätten, in denen Erdgas und Erdöl in den Muttergesteinen Schiefer-, Mergel-, Ton- und Kohleflözgestein eingeschlossen sind.

Für die Studie hat die Q-con GmbH internationale Publikationen zum Auftreten seismischer Begleiterscheinungen ausgewertet, die im Zusammenhang mit der Förderung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten stehen. Betrachtet wurden dabei insbesondere seismische Ereignisse in den USA, China und in Europa. Darüber hinaus wurden die spezifischen geologisch-tektonischen Bedingungen möglicher Potenzialregionen in Deutschland charakterisiert. Die Ergebnisse der Studie weisen darauf hin, dass das Auftreten induzierter Seismizität vom Zusammenspiel verschiedener geologisch-tektonischer Faktoren abhängig ist. Hierbei spielen unter anderem Spannungsveränderungen in bereits existierenden Rissen oder Störungen sowie die Druckerhöhung durch das Einbringen von Fluiden eine Rolle.

In der Studie wird das seismische Risiko bei der Erschließung unkonventioneller Lagerstätten dargelegt. Möglichkeiten der Risikominderung durch eine geeignete Standortwahl und eine seismische Überwachung werden beschrieben. Zusätzlich zu diesen Handlungsempfehlungen zeigt die Studie auch Forschungsbedarfe auf.

Die Expertenkommission Fracking wurde von der Bundesregierung berufen, um eventuelle Erprobungsmaßnahmen zum unkonventionellen Fracking wissenschaftlich zu begleiten und die erzielten Ergebnisse fachlich zu bewerten. Die Kommission hat gemäß ihres Auftrages aus WHG § 13a Abs. (6) insgesamt drei Studien beauftragen lassen, um den Stand von Wissenschaft und Technik in anderen Staaten zusammenfassend dokumentieren und eine mögliche Übertragbarkeit auf Deutschland prüfen zu können. Studien zu Methanemissionen und Szenarien sowie zu Monitoringkonzepten für Grundwasser und Oberflächengewässer stehen der Öffentlichkeit bereits seit Februar bzw. März dieses Jahres ungekürzt auf der Webseite der Kommission zur Verfügung.

Mit der Veröffentlichung der Studie zu möglichen Risiken durch induzierte Seismizität bei der Gewinnung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten sind nun auch diese Ergebnisse öffentlich zugänglich. Die vollständige Studie kann auf der Webseite der Expertenkommission Fracking nachgelesen werden.

Die Einschätzung der Kommission zu allen drei Studien erfolgt zum 30. Juni 2021 in einem Bericht an den Deutschen Bundestag.

Weitere Informationen:

- Informationen zur Arbeit der Expertenkommission
- Wasserhaushaltsgesetz §13a
- Mitteilung der Bundesregierung
- Fragen und Antworten zum Thema Fracking des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit 

Pressekontakt:

Anfragen und Stellungnahmen zur Studie richten Sie bitte über das Kontaktformular auf der Webseite oder per E-Mail: ptj-expkom-fracking@fz-juelich.de an die Expertenkommission.

Original-Content von: Expertenkommission Fracking, übermittelt

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Berlin (ots)

Die Expertenkommission Fracking (ExpKom) hat durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine Studie zur Untersuchung möglicher Risiken durch induzierte Seismizität bei der Gewinnung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten beauftragen lassen. Als unkonventionell gelten Lagerstätten, in denen Erdgas und Erdöl in den Muttergesteinen Schiefer-, Mergel-, Ton- und Kohleflözgestein eingeschlossen sind.

Für die Studie hat die Q-con GmbH internationale Publikationen zum Auftreten seismischer Begleiterscheinungen ausgewertet, die im Zusammenhang mit der Förderung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten stehen. Betrachtet wurden dabei insbesondere seismische Ereignisse in den USA, China und in Europa. Darüber hinaus wurden die spezifischen geologisch-tektonischen Bedingungen möglicher Potenzialregionen in Deutschland charakterisiert. Die Ergebnisse der Studie weisen darauf hin, dass das Auftreten induzierter Seismizität vom Zusammenspiel verschiedener geologisch-tektonischer Faktoren abhängig ist. Hierbei spielen unter anderem Spannungsveränderungen in bereits existierenden Rissen oder Störungen sowie die Druckerhöhung durch das Einbringen von Fluiden eine Rolle.

In der Studie wird das seismische Risiko bei der Erschließung unkonventioneller Lagerstätten dargelegt. Möglichkeiten der Risikominderung durch eine geeignete Standortwahl und eine seismische Überwachung werden beschrieben. Zusätzlich zu diesen Handlungsempfehlungen zeigt die Studie auch Forschungsbedarfe auf.

Die Expertenkommission Fracking wurde von der Bundesregierung berufen, um eventuelle Erprobungsmaßnahmen zum unkonventionellen Fracking wissenschaftlich zu begleiten und die erzielten Ergebnisse fachlich zu bewerten. Die Kommission hat gemäß ihres Auftrages aus WHG § 13a Abs. (6) insgesamt drei Studien beauftragen lassen, um den Stand von Wissenschaft und Technik in anderen Staaten zusammenfassend dokumentieren und eine mögliche Übertragbarkeit auf Deutschland prüfen zu können. Studien zu Methanemissionen und Szenarien sowie zu Monitoringkonzepten für Grundwasser und Oberflächengewässer stehen der Öffentlichkeit bereits seit Februar bzw. März dieses Jahres ungekürzt auf der Webseite der Kommission zur Verfügung.

Mit der Veröffentlichung der Studie zu möglichen Risiken durch induzierte Seismizität bei der Gewinnung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten sind nun auch diese Ergebnisse öffentlich zugänglich. Die vollständige Studie kann auf der Webseite der Expertenkommission Fracking nachgelesen werden.

Die Einschätzung der Kommission zu allen drei Studien erfolgt zum 30. Juni 2021 in einem Bericht an den Deutschen Bundestag.

Weitere Informationen:

- Informationen zur Arbeit der Expertenkommission
- Wasserhaushaltsgesetz §13a
- Mitteilung der Bundesregierung
- Fragen und Antworten zum Thema Fracking des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit 

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Anfragen und Stellungnahmen zur Studie richten Sie bitte über das Kontaktformular auf der Webseite oder per E-Mail: ptj-expkom-fracking@fz-juelich.de an die Expertenkommission.

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Berlin (ots)

Die Expertenkommission Fracking (ExpKom) hat durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine Studie zur Untersuchung möglicher Risiken durch induzierte Seismizität bei der Gewinnung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten beauftragen lassen. Als unkonventionell gelten Lagerstätten, in denen Erdgas und Erdöl in den Muttergesteinen Schiefer-, Mergel-, Ton- und Kohleflözgestein eingeschlossen sind.

Für die Studie hat die Q-con GmbH internationale Publikationen zum Auftreten seismischer Begleiterscheinungen ausgewertet, die im Zusammenhang mit der Förderung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten stehen. Betrachtet wurden dabei insbesondere seismische Ereignisse in den USA, China und in Europa. Darüber hinaus wurden die spezifischen geologisch-tektonischen Bedingungen möglicher Potenzialregionen in Deutschland charakterisiert. Die Ergebnisse der Studie weisen darauf hin, dass das Auftreten induzierter Seismizität vom Zusammenspiel verschiedener geologisch-tektonischer Faktoren abhängig ist. Hierbei spielen unter anderem Spannungsveränderungen in bereits existierenden Rissen oder Störungen sowie die Druckerhöhung durch das Einbringen von Fluiden eine Rolle.

In der Studie wird das seismische Risiko bei der Erschließung unkonventioneller Lagerstätten dargelegt. Möglichkeiten der Risikominderung durch eine geeignete Standortwahl und eine seismische Überwachung werden beschrieben. Zusätzlich zu diesen Handlungsempfehlungen zeigt die Studie auch Forschungsbedarfe auf.

Die Expertenkommission Fracking wurde von der Bundesregierung berufen, um eventuelle Erprobungsmaßnahmen zum unkonventionellen Fracking wissenschaftlich zu begleiten und die erzielten Ergebnisse fachlich zu bewerten. Die Kommission hat gemäß ihres Auftrages aus WHG § 13a Abs. (6) insgesamt drei Studien beauftragen lassen, um den Stand von Wissenschaft und Technik in anderen Staaten zusammenfassend dokumentieren und eine mögliche Übertragbarkeit auf Deutschland prüfen zu können. Studien zu Methanemissionen und Szenarien sowie zu Monitoringkonzepten für Grundwasser und Oberflächengewässer stehen der Öffentlichkeit bereits seit Februar bzw. März dieses Jahres ungekürzt auf der Webseite der Kommission zur Verfügung.

Mit der Veröffentlichung der Studie zu möglichen Risiken durch induzierte Seismizität bei der Gewinnung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten sind nun auch diese Ergebnisse öffentlich zugänglich. Die vollständige Studie kann auf der Webseite der Expertenkommission Fracking nachgelesen werden.

Die Einschätzung der Kommission zu allen drei Studien erfolgt zum 30. Juni 2021 in einem Bericht an den Deutschen Bundestag.

Weitere Informationen:

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- Mitteilung der Bundesregierung
- Fragen und Antworten zum Thema Fracking des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit 

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Spanien stellt Weichen für Verbot der Öl- und Gassuche in seinen Gewässern

08.04.2021 – 15:30

Shifting Values e.U.

Spanien stellt Weichen für Verbot der Öl- und Gassuche in seinen Gewässern


















Madrid/Zürich/Wien (ots)

Entscheidung zur Energiewende wird vielfache Vorteile auch für die Meerestiere in spanischen Gewässern haben

Heute beschloss das spanische Abgeordnetenhaus, die erste Kammer des spanischen Parlaments, ein Verbot der Suche nach Öl- und Gasvorkommen in spanischen Gewässern. Dies gilt für die Territorialgewässer ebenso wie für die Ausschließliche Wirtschaftszone und den Kontinentalschelf (Art. 8 des Gesetzes). Diese Entscheidung ist Teil des neuen Gesetzes über Klimawandel und Energiewende, das knapp ein Jahr lang intensiv im spanischen Parlament diskutiert wurde.

Der angenommene Text wird nun dem Senat, der zweiten Parlamentskammer, übermittelt. Es wird erwartet, dass der Senat das Gesetz ohne Änderungen annimmt und dass es unmittelbar danach in Kraft tritt.

„Wir gratulieren dem spanischen Parlament und der spanischen Regierung zur heutigen Entscheidung, keine weitere Suche nach Öl und Gas in seinen Gewässern zuzulassen. Spanien ist damit auf dem Weg in die Gruppe jener progressiven Staaten, die zu einem Ende der fossilen Ära entschlossen sind und die ‚Dekarbonisierung‘ der Wirtschaft im Einklang mit dem Klimaschutz-Abkommen von Paris vorantreiben“, erklärt Nicolas Entrup, Co-Leiter Internationale Zusammenarbeit bei der internationalen Meeresschutzorganisation OceanCare.

Spanien folgt damit Ländern wie Frankreich, Dänemark und Neuseeland, die bereits ähnliche Rechtsnormen verabschiedet haben. Im Dezember 2017 war Frankreich das Land, das als erstes die Suche nach Öl und Gas in seinen Gewässern untersagte. Im April 2018 verkündete Neuseelands Premierministerin Jacinda Ardern ein ebensolches Verbot in den Gewässern unter der Hoheit des Landes. Neuseeland hat die weltweit viertgrößte Ausschließliche Wirtschaftszone und die Hälfte der Wal- und Delphinarten des Planeten bewohnen oder durchstreifen neuseeländische Gewässer – darunter das größte Säugetier der Welt, der Blauwal, und vom Aussterben bedrohte Arten wie der Maui-Delphin.

Erst kürzlich, im Dezember 2020, untersagte Dänemark neue Öl- und Gassuche in seinem Teil der Nordsee als Teil des Plans, die Förderung fossiler Brennstoffe bis 2050 auslaufen zu lassen. Allerdings gilt diese Entscheidung nicht für die Gewässer der autonomen Gebiete Grönland und Färöer-Inseln, die zum Königreich Dänemark gehören, aber vermutlich weiter nach Öl und Gas suchen und bohren werden.

Das neue spanische Klimagesetz wird viele weitere Vorteile für die Lebewesen der Meere bringen. So beendet es etwa die seismischen Untersuchungen, die zu den lautesten Aktivitäten des Menschen im Meer zählen. Solche Untersuchungen haben viele dokumentierte schädliche Auswirkungen auf marine Tiere von Meeressäugern über Fische bis zu Wirbellosen.

„Die spanische Öffentlichkeit wendet sich seit vielen Jahren gegen die Öl- und Gassuche im Meer. Die heutige Entscheidung ist eine Anerkennung der zivilgesellschaftlichen Proteste und markiert das Ende der fossilen Ära in Spanien. Sie ist ein bedeutsamer Schritt für den Schutz der Meeres-Ökosysteme. Ein großer Tag, auf den wir seit Jahren hingearbeitet und gehofft haben“, sagt Carlos Bravo, OceanCare-Sprecher in Spanien.

Pressekontakt:

Nicolas Entrup: T. +43 660 211 9963; E-Mail: nentrup@oceancare.org
Carlos Bravo: T. +34 626 998 241; E-Mail: cbravovilla@oceancare.org

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Spanien stellt Weichen für Verbot der Öl- und Gassuche in seinen Gewässern

08.04.2021 – 15:30

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Spanien stellt Weichen für Verbot der Öl- und Gassuche in seinen Gewässern


















Madrid/Zürich/Wien (ots)

Entscheidung zur Energiewende wird vielfache Vorteile auch für die Meerestiere in spanischen Gewässern haben

Heute beschloss das spanische Abgeordnetenhaus, die erste Kammer des spanischen Parlaments, ein Verbot der Suche nach Öl- und Gasvorkommen in spanischen Gewässern. Dies gilt für die Territorialgewässer ebenso wie für die Ausschließliche Wirtschaftszone und den Kontinentalschelf (Art. 8 des Gesetzes). Diese Entscheidung ist Teil des neuen Gesetzes über Klimawandel und Energiewende, das knapp ein Jahr lang intensiv im spanischen Parlament diskutiert wurde.

Der angenommene Text wird nun dem Senat, der zweiten Parlamentskammer, übermittelt. Es wird erwartet, dass der Senat das Gesetz ohne Änderungen annimmt und dass es unmittelbar danach in Kraft tritt.

„Wir gratulieren dem spanischen Parlament und der spanischen Regierung zur heutigen Entscheidung, keine weitere Suche nach Öl und Gas in seinen Gewässern zuzulassen. Spanien ist damit auf dem Weg in die Gruppe jener progressiven Staaten, die zu einem Ende der fossilen Ära entschlossen sind und die ‚Dekarbonisierung‘ der Wirtschaft im Einklang mit dem Klimaschutz-Abkommen von Paris vorantreiben“, erklärt Nicolas Entrup, Co-Leiter Internationale Zusammenarbeit bei der internationalen Meeresschutzorganisation OceanCare.

Spanien folgt damit Ländern wie Frankreich, Dänemark und Neuseeland, die bereits ähnliche Rechtsnormen verabschiedet haben. Im Dezember 2017 war Frankreich das Land, das als erstes die Suche nach Öl und Gas in seinen Gewässern untersagte. Im April 2018 verkündete Neuseelands Premierministerin Jacinda Ardern ein ebensolches Verbot in den Gewässern unter der Hoheit des Landes. Neuseeland hat die weltweit viertgrößte Ausschließliche Wirtschaftszone und die Hälfte der Wal- und Delphinarten des Planeten bewohnen oder durchstreifen neuseeländische Gewässer – darunter das größte Säugetier der Welt, der Blauwal, und vom Aussterben bedrohte Arten wie der Maui-Delphin.

Erst kürzlich, im Dezember 2020, untersagte Dänemark neue Öl- und Gassuche in seinem Teil der Nordsee als Teil des Plans, die Förderung fossiler Brennstoffe bis 2050 auslaufen zu lassen. Allerdings gilt diese Entscheidung nicht für die Gewässer der autonomen Gebiete Grönland und Färöer-Inseln, die zum Königreich Dänemark gehören, aber vermutlich weiter nach Öl und Gas suchen und bohren werden.

Das neue spanische Klimagesetz wird viele weitere Vorteile für die Lebewesen der Meere bringen. So beendet es etwa die seismischen Untersuchungen, die zu den lautesten Aktivitäten des Menschen im Meer zählen. Solche Untersuchungen haben viele dokumentierte schädliche Auswirkungen auf marine Tiere von Meeressäugern über Fische bis zu Wirbellosen.

„Die spanische Öffentlichkeit wendet sich seit vielen Jahren gegen die Öl- und Gassuche im Meer. Die heutige Entscheidung ist eine Anerkennung der zivilgesellschaftlichen Proteste und markiert das Ende der fossilen Ära in Spanien. Sie ist ein bedeutsamer Schritt für den Schutz der Meeres-Ökosysteme. Ein großer Tag, auf den wir seit Jahren hingearbeitet und gehofft haben“, sagt Carlos Bravo, OceanCare-Sprecher in Spanien.

Pressekontakt:

Nicolas Entrup: T. +43 660 211 9963; E-Mail: nentrup@oceancare.org
Carlos Bravo: T. +34 626 998 241; E-Mail: cbravovilla@oceancare.org

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Spanien stellt Weichen für Verbot der Öl- und Gassuche in seinen Gewässern

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Entscheidung zur Energiewende wird vielfache Vorteile auch für die Meerestiere in spanischen Gewässern haben

Heute beschloss das spanische Abgeordnetenhaus, die erste Kammer des spanischen Parlaments, ein Verbot der Suche nach Öl- und Gasvorkommen in spanischen Gewässern. Dies gilt für die Territorialgewässer ebenso wie für die Ausschließliche Wirtschaftszone und den Kontinentalschelf (Art. 8 des Gesetzes). Diese Entscheidung ist Teil des neuen Gesetzes über Klimawandel und Energiewende, das knapp ein Jahr lang intensiv im spanischen Parlament diskutiert wurde.

Der angenommene Text wird nun dem Senat, der zweiten Parlamentskammer, übermittelt. Es wird erwartet, dass der Senat das Gesetz ohne Änderungen annimmt und dass es unmittelbar danach in Kraft tritt.

„Wir gratulieren dem spanischen Parlament und der spanischen Regierung zur heutigen Entscheidung, keine weitere Suche nach Öl und Gas in seinen Gewässern zuzulassen. Spanien ist damit auf dem Weg in die Gruppe jener progressiven Staaten, die zu einem Ende der fossilen Ära entschlossen sind und die ‚Dekarbonisierung‘ der Wirtschaft im Einklang mit dem Klimaschutz-Abkommen von Paris vorantreiben“, erklärt Nicolas Entrup, Co-Leiter Internationale Zusammenarbeit bei der internationalen Meeresschutzorganisation OceanCare.

Spanien folgt damit Ländern wie Frankreich, Dänemark und Neuseeland, die bereits ähnliche Rechtsnormen verabschiedet haben. Im Dezember 2017 war Frankreich das Land, das als erstes die Suche nach Öl und Gas in seinen Gewässern untersagte. Im April 2018 verkündete Neuseelands Premierministerin Jacinda Ardern ein ebensolches Verbot in den Gewässern unter der Hoheit des Landes. Neuseeland hat die weltweit viertgrößte Ausschließliche Wirtschaftszone und die Hälfte der Wal- und Delphinarten des Planeten bewohnen oder durchstreifen neuseeländische Gewässer – darunter das größte Säugetier der Welt, der Blauwal, und vom Aussterben bedrohte Arten wie der Maui-Delphin.

Erst kürzlich, im Dezember 2020, untersagte Dänemark neue Öl- und Gassuche in seinem Teil der Nordsee als Teil des Plans, die Förderung fossiler Brennstoffe bis 2050 auslaufen zu lassen. Allerdings gilt diese Entscheidung nicht für die Gewässer der autonomen Gebiete Grönland und Färöer-Inseln, die zum Königreich Dänemark gehören, aber vermutlich weiter nach Öl und Gas suchen und bohren werden.

Das neue spanische Klimagesetz wird viele weitere Vorteile für die Lebewesen der Meere bringen. So beendet es etwa die seismischen Untersuchungen, die zu den lautesten Aktivitäten des Menschen im Meer zählen. Solche Untersuchungen haben viele dokumentierte schädliche Auswirkungen auf marine Tiere von Meeressäugern über Fische bis zu Wirbellosen.

„Die spanische Öffentlichkeit wendet sich seit vielen Jahren gegen die Öl- und Gassuche im Meer. Die heutige Entscheidung ist eine Anerkennung der zivilgesellschaftlichen Proteste und markiert das Ende der fossilen Ära in Spanien. Sie ist ein bedeutsamer Schritt für den Schutz der Meeres-Ökosysteme. Ein großer Tag, auf den wir seit Jahren hingearbeitet und gehofft haben“, sagt Carlos Bravo, OceanCare-Sprecher in Spanien.

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Nicolas Entrup: T. +43 660 211 9963; E-Mail: nentrup@oceancare.org
Carlos Bravo: T. +34 626 998 241; E-Mail: cbravovilla@oceancare.org

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Spanien stellt Weichen für Verbot der Öl- und Gassuche in seinen Gewässern

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Spanien stellt Weichen für Verbot der Öl- und Gassuche in seinen Gewässern


















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Entscheidung zur Energiewende wird vielfache Vorteile auch für die Meerestiere in spanischen Gewässern haben

Heute beschloss das spanische Abgeordnetenhaus, die erste Kammer des spanischen Parlaments, ein Verbot der Suche nach Öl- und Gasvorkommen in spanischen Gewässern. Dies gilt für die Territorialgewässer ebenso wie für die Ausschließliche Wirtschaftszone und den Kontinentalschelf (Art. 8 des Gesetzes). Diese Entscheidung ist Teil des neuen Gesetzes über Klimawandel und Energiewende, das knapp ein Jahr lang intensiv im spanischen Parlament diskutiert wurde.

Der angenommene Text wird nun dem Senat, der zweiten Parlamentskammer, übermittelt. Es wird erwartet, dass der Senat das Gesetz ohne Änderungen annimmt und dass es unmittelbar danach in Kraft tritt.

„Wir gratulieren dem spanischen Parlament und der spanischen Regierung zur heutigen Entscheidung, keine weitere Suche nach Öl und Gas in seinen Gewässern zuzulassen. Spanien ist damit auf dem Weg in die Gruppe jener progressiven Staaten, die zu einem Ende der fossilen Ära entschlossen sind und die ‚Dekarbonisierung‘ der Wirtschaft im Einklang mit dem Klimaschutz-Abkommen von Paris vorantreiben“, erklärt Nicolas Entrup, Co-Leiter Internationale Zusammenarbeit bei der internationalen Meeresschutzorganisation OceanCare.

Spanien folgt damit Ländern wie Frankreich, Dänemark und Neuseeland, die bereits ähnliche Rechtsnormen verabschiedet haben. Im Dezember 2017 war Frankreich das Land, das als erstes die Suche nach Öl und Gas in seinen Gewässern untersagte. Im April 2018 verkündete Neuseelands Premierministerin Jacinda Ardern ein ebensolches Verbot in den Gewässern unter der Hoheit des Landes. Neuseeland hat die weltweit viertgrößte Ausschließliche Wirtschaftszone und die Hälfte der Wal- und Delphinarten des Planeten bewohnen oder durchstreifen neuseeländische Gewässer – darunter das größte Säugetier der Welt, der Blauwal, und vom Aussterben bedrohte Arten wie der Maui-Delphin.

Erst kürzlich, im Dezember 2020, untersagte Dänemark neue Öl- und Gassuche in seinem Teil der Nordsee als Teil des Plans, die Förderung fossiler Brennstoffe bis 2050 auslaufen zu lassen. Allerdings gilt diese Entscheidung nicht für die Gewässer der autonomen Gebiete Grönland und Färöer-Inseln, die zum Königreich Dänemark gehören, aber vermutlich weiter nach Öl und Gas suchen und bohren werden.

Das neue spanische Klimagesetz wird viele weitere Vorteile für die Lebewesen der Meere bringen. So beendet es etwa die seismischen Untersuchungen, die zu den lautesten Aktivitäten des Menschen im Meer zählen. Solche Untersuchungen haben viele dokumentierte schädliche Auswirkungen auf marine Tiere von Meeressäugern über Fische bis zu Wirbellosen.

„Die spanische Öffentlichkeit wendet sich seit vielen Jahren gegen die Öl- und Gassuche im Meer. Die heutige Entscheidung ist eine Anerkennung der zivilgesellschaftlichen Proteste und markiert das Ende der fossilen Ära in Spanien. Sie ist ein bedeutsamer Schritt für den Schutz der Meeres-Ökosysteme. Ein großer Tag, auf den wir seit Jahren hingearbeitet und gehofft haben“, sagt Carlos Bravo, OceanCare-Sprecher in Spanien.

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Nicolas Entrup: T. +43 660 211 9963; E-Mail: nentrup@oceancare.org
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Entscheidung zur Energiewende wird vielfache Vorteile auch für die Meerestiere in spanischen Gewässern haben

Heute beschloss das spanische Abgeordnetenhaus, die erste Kammer des spanischen Parlaments, ein Verbot der Suche nach Öl- und Gasvorkommen in spanischen Gewässern. Dies gilt für die Territorialgewässer ebenso wie für die Ausschließliche Wirtschaftszone und den Kontinentalschelf (Art. 8 des Gesetzes). Diese Entscheidung ist Teil des neuen Gesetzes über Klimawandel und Energiewende, das knapp ein Jahr lang intensiv im spanischen Parlament diskutiert wurde.

Der angenommene Text wird nun dem Senat, der zweiten Parlamentskammer, übermittelt. Es wird erwartet, dass der Senat das Gesetz ohne Änderungen annimmt und dass es unmittelbar danach in Kraft tritt.

„Wir gratulieren dem spanischen Parlament und der spanischen Regierung zur heutigen Entscheidung, keine weitere Suche nach Öl und Gas in seinen Gewässern zuzulassen. Spanien ist damit auf dem Weg in die Gruppe jener progressiven Staaten, die zu einem Ende der fossilen Ära entschlossen sind und die ‚Dekarbonisierung‘ der Wirtschaft im Einklang mit dem Klimaschutz-Abkommen von Paris vorantreiben“, erklärt Nicolas Entrup, Co-Leiter Internationale Zusammenarbeit bei der internationalen Meeresschutzorganisation OceanCare.

Spanien folgt damit Ländern wie Frankreich, Dänemark und Neuseeland, die bereits ähnliche Rechtsnormen verabschiedet haben. Im Dezember 2017 war Frankreich das Land, das als erstes die Suche nach Öl und Gas in seinen Gewässern untersagte. Im April 2018 verkündete Neuseelands Premierministerin Jacinda Ardern ein ebensolches Verbot in den Gewässern unter der Hoheit des Landes. Neuseeland hat die weltweit viertgrößte Ausschließliche Wirtschaftszone und die Hälfte der Wal- und Delphinarten des Planeten bewohnen oder durchstreifen neuseeländische Gewässer – darunter das größte Säugetier der Welt, der Blauwal, und vom Aussterben bedrohte Arten wie der Maui-Delphin.

Erst kürzlich, im Dezember 2020, untersagte Dänemark neue Öl- und Gassuche in seinem Teil der Nordsee als Teil des Plans, die Förderung fossiler Brennstoffe bis 2050 auslaufen zu lassen. Allerdings gilt diese Entscheidung nicht für die Gewässer der autonomen Gebiete Grönland und Färöer-Inseln, die zum Königreich Dänemark gehören, aber vermutlich weiter nach Öl und Gas suchen und bohren werden.

Das neue spanische Klimagesetz wird viele weitere Vorteile für die Lebewesen der Meere bringen. So beendet es etwa die seismischen Untersuchungen, die zu den lautesten Aktivitäten des Menschen im Meer zählen. Solche Untersuchungen haben viele dokumentierte schädliche Auswirkungen auf marine Tiere von Meeressäugern über Fische bis zu Wirbellosen.

„Die spanische Öffentlichkeit wendet sich seit vielen Jahren gegen die Öl- und Gassuche im Meer. Die heutige Entscheidung ist eine Anerkennung der zivilgesellschaftlichen Proteste und markiert das Ende der fossilen Ära in Spanien. Sie ist ein bedeutsamer Schritt für den Schutz der Meeres-Ökosysteme. Ein großer Tag, auf den wir seit Jahren hingearbeitet und gehofft haben“, sagt Carlos Bravo, OceanCare-Sprecher in Spanien.

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Nicolas Entrup: T. +43 660 211 9963; E-Mail: nentrup@oceancare.org
Carlos Bravo: T. +34 626 998 241; E-Mail: cbravovilla@oceancare.org

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Spanien stellt Weichen für Verbot der Öl- und Gassuche in seinen Gewässern


















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Entscheidung zur Energiewende wird vielfache Vorteile auch für die Meerestiere in spanischen Gewässern haben

Heute beschloss das spanische Abgeordnetenhaus, die erste Kammer des spanischen Parlaments, ein Verbot der Suche nach Öl- und Gasvorkommen in spanischen Gewässern. Dies gilt für die Territorialgewässer ebenso wie für die Ausschließliche Wirtschaftszone und den Kontinentalschelf (Art. 8 des Gesetzes). Diese Entscheidung ist Teil des neuen Gesetzes über Klimawandel und Energiewende, das knapp ein Jahr lang intensiv im spanischen Parlament diskutiert wurde.

Der angenommene Text wird nun dem Senat, der zweiten Parlamentskammer, übermittelt. Es wird erwartet, dass der Senat das Gesetz ohne Änderungen annimmt und dass es unmittelbar danach in Kraft tritt.

„Wir gratulieren dem spanischen Parlament und der spanischen Regierung zur heutigen Entscheidung, keine weitere Suche nach Öl und Gas in seinen Gewässern zuzulassen. Spanien ist damit auf dem Weg in die Gruppe jener progressiven Staaten, die zu einem Ende der fossilen Ära entschlossen sind und die ‚Dekarbonisierung‘ der Wirtschaft im Einklang mit dem Klimaschutz-Abkommen von Paris vorantreiben“, erklärt Nicolas Entrup, Co-Leiter Internationale Zusammenarbeit bei der internationalen Meeresschutzorganisation OceanCare.

Spanien folgt damit Ländern wie Frankreich, Dänemark und Neuseeland, die bereits ähnliche Rechtsnormen verabschiedet haben. Im Dezember 2017 war Frankreich das Land, das als erstes die Suche nach Öl und Gas in seinen Gewässern untersagte. Im April 2018 verkündete Neuseelands Premierministerin Jacinda Ardern ein ebensolches Verbot in den Gewässern unter der Hoheit des Landes. Neuseeland hat die weltweit viertgrößte Ausschließliche Wirtschaftszone und die Hälfte der Wal- und Delphinarten des Planeten bewohnen oder durchstreifen neuseeländische Gewässer – darunter das größte Säugetier der Welt, der Blauwal, und vom Aussterben bedrohte Arten wie der Maui-Delphin.

Erst kürzlich, im Dezember 2020, untersagte Dänemark neue Öl- und Gassuche in seinem Teil der Nordsee als Teil des Plans, die Förderung fossiler Brennstoffe bis 2050 auslaufen zu lassen. Allerdings gilt diese Entscheidung nicht für die Gewässer der autonomen Gebiete Grönland und Färöer-Inseln, die zum Königreich Dänemark gehören, aber vermutlich weiter nach Öl und Gas suchen und bohren werden.

Das neue spanische Klimagesetz wird viele weitere Vorteile für die Lebewesen der Meere bringen. So beendet es etwa die seismischen Untersuchungen, die zu den lautesten Aktivitäten des Menschen im Meer zählen. Solche Untersuchungen haben viele dokumentierte schädliche Auswirkungen auf marine Tiere von Meeressäugern über Fische bis zu Wirbellosen.

„Die spanische Öffentlichkeit wendet sich seit vielen Jahren gegen die Öl- und Gassuche im Meer. Die heutige Entscheidung ist eine Anerkennung der zivilgesellschaftlichen Proteste und markiert das Ende der fossilen Ära in Spanien. Sie ist ein bedeutsamer Schritt für den Schutz der Meeres-Ökosysteme. Ein großer Tag, auf den wir seit Jahren hingearbeitet und gehofft haben“, sagt Carlos Bravo, OceanCare-Sprecher in Spanien.

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Nicolas Entrup: T. +43 660 211 9963; E-Mail: nentrup@oceancare.org
Carlos Bravo: T. +34 626 998 241; E-Mail: cbravovilla@oceancare.org

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Gemeinsamer Goldsparplan von pro aurum und Ophirum

08.04.2021 – 10:14

pro aurum

Gemeinsamer Goldsparplan von pro aurum und Ophirum


















Gemeinsamer Goldsparplan von pro aurum und Ophirum
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München (ots)

Die beiden großen Edelmetallhäuser pro aurum und Ophirum haben das Joint-Venture-Unternehmen pro aurum Tresorgold GmbH gegründet, an dem beide Gesellschaften zu jeweils 50 Prozent beteiligt sind. Der alleinige Geschäftszweck des neuen Unternehmens besteht darin, privaten und institutionellen Anlegern den Abschluss eines Goldsparplans zu ermöglichen und diesen zu verwalten.

Neuer Goldsparplan am Markt

Für Claus Gabler, Co-Geschäftsführer der pro aurum GmbH, macht der Tausch von Geld in Gold angesichts stetig wachsender Geldmengen und Schuldenberge sowie anhaltender Inflationssorgen mehr Sinn denn je. Er sagt: „Mit Blick auf die derzeitige Altersvorsorge entwickeln sich an vielen Stellen Zahlungsversprechen, die kaum mehr zu erfüllen sein werden. Der neue Goldsparplan von pro aurum und Ophirum kann dieses Risiko reduzieren helfen.“

Über die Kooperation zwischen pro aurum und Ophirum können Anleger auf eine ausgereifte etablierte technische Lösung zugreifen – und dies bei ausgesprochen günstigen Konditionen. Dabei wurde auf drei Aspekte besonders großen Wert gelegt: Transparenz, Flexibilität und Sicherheit.

„Mit den gemeinsam lancierten Goldsparplänen bündeln wir unsere langjährigen Marktexpertisen und bieten Anlegern die Möglichkeit, mit kleinen Beträgen in physisches Gold zu investieren. Neben dem Direktinvestment in physisches Gold profitieren Anleger auch vom so genannten Cost-Average-Effekt. Dadurch haben Anleger die Möglichkeit, substanziell Vermögen aufzubauen und das bei voller Flexibilität und zu besonders attraktiven Konditionen“, sagt Markus Berger, Geschäftsführer der Ophirum GmbH.

Diese Features bietet der Goldsparplan

Mit dem Abschluss eines Goldsparplans der pro aurum Tresorgold GmbH können Anleger festlegen, welcher Kapitalbetrag monatlich in Gold investiert werden soll, wobei grundsätzlich auch Einmalzahlungen möglich sind. Die Kunden der pro aurum Tresorgold GmbH sparen auf konkrete Goldmünzen bzw. -barren, die physisch im Hochsicherheitstresor hinterlegt werden. Zur Auswahl stehen zwei Barrenprodukte sowie vier verschiedene Unzenmünzen aus Gold. Die Mindestsparrate beträgt 25 Euro monatlich. Für die Verwahrung der physischen Produkte fallen 0,75 Prozent des jeweiligen Warenwerts oder alternativ eine Mindestgebühr von 5,90 Euro pro Quartal an.

Um eine Trennung zwischen Händler und Lageristen zu gewährleisten, wird das erworbene Gold nicht bei pro aurum, sondern im Hochsicherheitstresor der global agierenden Sicherheitsfirma Brinks in Frankfurt eingelagert. Dieses Gold gilt zu 100 Prozent als Eigentum des jeweiligen Kunden. Punkten kann der Goldsparplan vor allem durch sein hohes Maß an Flexibilität, schließlich kann man den Sparplan jederzeit aussetzen oder bei Bedarf die Höhe des Sparbetrags verändern.

Außerdem besteht immer die Möglichkeit, bereits erworbenes Gold ohne zusätzliche Kosten wieder online zu verkaufen. Auf Wunsch können Münz- oder Barrenbestände kostenpflichtig ausgeliefert oder in den Filialen von pro aurum bzw. Ophirum abgeholt werden. Nach jedem erfolgten Goldkauf wird per E-Mail eine Abrechnung über die Anteile (auf fünf Nachkommastellen abgerundet) verschickt. Die aktuellen Goldbestände können sich die Kunden über eine Vermögensübersicht jederzeit via Internet im passwortgeschützten Kundenbereich anzeigen lassen.

Über die pro aurum GmbH: Das Edelmetallhaus pro aurum gehört im deutschsprachigen Raum zu den größten Anbietern von Edelmetalldienstleistungen und hat im Jahr 2004 als erste Firma den Onlinehandel von Edelmetallen ermöglicht. Derzeit verfügt das Unternehmen über Filialen in München, Bad Homburg, Berlin, Dresden, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart und Zürich.

Über die Ophirum GmbH:Ophirum ist ein auf Edelmetalle spezialisiertes Unternehmen, welches sowohl im Onlinehandel als auch im Filialgeschäft zu den größten Anbietern gehört. Ophirum betreibt Filialen in folgenden Städten: Frankfurt, Lindau, Würzburg, Dresden, Köln, Essen, Mannheim, Regensburg, Augsburg, Bremen, Hilden, Stuttgart, Bonn und Leipzig. Neben dem Goldgeschäft ist Ophirum Pionier in vielen goldbasierten Anlageprodukten.

Weitere Informationen:

Hier finden Sie allgemeine Informationen zu unserem Goldsparplan:

https://www.proaurum-tresorgold.de/de/meinsparplan_landing

Und hier beantworten wir übersichtlich die wichtigsten Fragen rund um unser neues Produkt:

https://www.proaurum-tresorgold.de/de/informieren

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Kontaktdaten:
pro aurum GmbH
Benjamin Summa, Unternehmenssprecher
Telefon (089) 444 584 – 344, Handynummer: 01516 – 2462902
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