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Viele ältere Menschen trotz Durchimpfung weiterhin isoliert in Pflegeheimen

10.03.2021 – 16:37

rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg

Viele ältere Menschen trotz Durchimpfung weiterhin isoliert in Pflegeheimen


















Berlin (ots)

Viele ältere Menschen leben nach Recherchen des ARD-Mittagsmagazins trotz hoher Impfquoten weiterhin nahezu isoliert in ihren Pflegeheimen.

Trotz Empfehlungen des Ethikrates sowie der Gesundheitsministerkonferenz, die Beschränkungen in den Heimen nach Erreichen des vollen Impfschutzes aufzuheben, hätten die Bundesländer es bisher versäumt, die Verordnungen in diesem Sinne anzupassen, kritisiert der Pflegeschutzbund BIVA. Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen sowie deren Angehörige seien frustriert. Viele fühlten sich alleine gelassen. „Sie wollen die sozialen Kontakte in einem sehr viel stärkeren Umfang durchführen können, und da hat die Politik bisher überhaupt kein Angebot gemacht,“ sagte Markus Sutorius, Rechtsreferent beim Pflegeschutzbund, am Mittwoch im ARD-Mittagsmagazin.

Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, appellierte an die Länder sowie die Pflegeheime, die Teilhabe der Menschen sicherzustellen. Die Bewohnerinnen und Bewohner dürften nicht „weggesperrt und isoliert“ werden. „Da brauche ich die gleiche Kreativität wie ich sie im Laufe der Pandemie bei Einrichtungen hatte, die das können. Und ich erwarte von allen anderen, dass sie es im Sinne der Menschen auch umsetzen“, sagte Westerfellhaus. Zudem appellierte er an die Heime, die Verordnungen der Länder im Anschluss auch anzuwenden. Es gebe Einrichtungen, die sich trotz der Empfehlungen in der Umsetzung der Maßnahmen restriktiv verhielten, kritisierte der Pflegebevollmächtigte.

Zuletzt hatte Bayern Lockerungen angekündigt. Ab Ende März könnte es laut dem bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) gelockerte Besuchsregeln geben.

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Dringender Handlungsbedarf bei Finanzierung der Pflegekosten – Brossardt: „Wir brauchen mehr private Pflegevorsorge“

10.03.2021 – 09:26

ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft

Dringender Handlungsbedarf bei Finanzierung der Pflegekosten – Brossardt: „Wir brauchen mehr private Pflegevorsorge“


















München (ots)

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. diskutierte auf ihrem Online-Kongress zum Thema Pflege wie die Pflegekosten einer künftig weiter stark ansteigenden Zahl an Pflegebedürftigen zu bewältigen sind. So waren Ende 2019 in Bayern über 490.000 Personen pflegebedürftig. Das sind zwei Drittel mehr als 20 Jahre zuvor. Bundesweit wurde zuletzt mit 4,1 Millionen Pflegebedürftigen ein neuer Höchststand erreicht. „Zeitgleich hat sich seit 2006 in der sozialen Pflegeversicherung die Zahl der Leistungsempfänger verdoppelt und die Ausgaben haben sich auf 41 Milliarden Euro jährlich verdreifacht. Das umlagefinanzierte System der sozialen Pflegeversicherung stößt an seine Grenzen. Wir brauchen ein tragfähiges Konzept, dass eine generationengerechte Finanzierung der Pflegekosten ermöglicht und sicherstellt, dass die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts nicht durch Beitragssatzsteigerungen gefährdet wird“, erklärt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Die vbw setzt sich daher dafür ein, dass die Pflegefinanzierung durch eine verpflichtende private Pflegeversicherung mit Abfederung sozialer Härten ergänzt wird. „Die bisherigen Bemühungen, eine zusätzliche privaten Absicherung zu etablieren sind gescheitert. Wir fordern den Gesetzgeber auf, hier dringend nachzubessern und beispielsweise die steuerlichen Förderoptionen auszuweiten“, so Brossardt. Ein weiteres Anliegen der vbw sind verbesserte Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung. „Es kann nicht sein, dass der Einsatz technischer und digitaler Pflegeunterstützungslösungen faktisch nicht mit der Pflegeversicherung abzurechnen ist. Das verhindert eine effizientere und qualitativ hochwertigere Pflege. Dabei würde dies einen Beitrag zur Entlastung des Pflegepersonals leisten, damit eine bessere Arbeitszufriedenheit fördern und schlussendlich durch bessere Pflegebedingungen zentral zur Fachkräftesicherung beitragen“, erklärt Brossardt.

Der aktuelle Beitragssatz in der Pflegeversicherung liegt mit 3,05 Prozent rund 80 Prozent höher als vor 15 Jahren. Und schon jetzt zeigt sich, dass auch dieser Beitrag zur Finanzierung der Pflegekosten nicht ausreicht. Im letzten Jahr war erstmalig ein Steuerzuschuss zur Pflegeversicherung nötig. „Die bislang vorgelegten Reformpläne greifen jedoch zu kurz und bleiben hinter den Erwartungen zurück. Den Vorstoß, pauschal den Eigenanteil von Pflegebedürftigen zu deckeln, lehnen wir ab. Eine solche Maßnahme ist langfristig nicht finanzierbar und auch nicht gerecht. Vor allem dann nicht, wenn der Eigenanteil durch Einkünfte oder Vermögen selbst gedeckt werden kann. Eine hochwertige und würdige Versorgung im Pflegefall darf keine Frage des Geldbeutels sein“, findet Brossardt.

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Tobias Rademacher, Tel. 089-551 78-399, E-Mail: tobias.rademacher@ibw-bayern.de

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Wieder Qualitätsprüfungen in PflegeeinrichtungenPrüfdienst der PKV startet diese Woche

09.03.2021 – 12:06

PKV – Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

Wieder Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen
Prüfdienst der PKV startet diese Woche


















Berlin (ots)

Nach monatelanger Corona-Zwangspause starten bundesweit im März wieder die Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen. Der Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung (PKV) wird jetzt die Arbeit vor Ort wiederaufnehmen. Die Einsätze erfolgen nach strengen Hygienevorschriften, sodass die Sicherheit der Pflegeeinrichtungen vollständig gewährleistet ist.

„Wir freuen uns sehr, dass die Regelprüfungen endlich wieder stattfinden können“, erklärte der Direktor des PKV-Verbands, Florian Reuther. „Die Pflegebedürftigen haben einen Anspruch darauf. In den Zeiten der Pandemie ist diese Qualitätssicherung in Pflegeeinrichtungen besonders wichtig. Die PKV-Prüfteams bieten auch Beratung zu aktuellen Fragen der Hygiene und des Infektionsschutzes an. Die Prüfeinsätze erfolgen nur, wenn die Situation vor Ort es aufgrund der Corona-Lage zulässt.“ Reuther dankte den PKV-Pflegefachkräften, die während der Zwangspause vor Ort in Kliniken, Pflegeheimen oder Gesundheitsämtern mehr als 27.000 Stunden im Ehrenamt geleistet haben.

Im PKV-Prüfdienst sind 150 Pflegefachkräfte im Einsatz, alle mit langjähriger Praxiserfahrung, darunter rund 70 Prozent ausgebildete Auditoren. Sie arbeiten nach einem besonders beratungsorientierten Prüfkonzept. Dadurch werden die Einrichtungen nicht nur auf mögliche Mängel hingewiesen, sondern sie erhalten konkrete Hinweise, wie diese zu beheben sind.

Auch Medicproof, der medizinische Dienst der PKV, startet ab Ende März wieder mit der Begutachtung per Hausbesuch, sofern keine Ausschlusskriterien vorliegen. In diesen Fällen wird weiter die „digitale Begutachtung“ genutzt, die sich sehr gut bewährt hat.

Bei der compass private pflegeberatung sind bundesweit auch wieder Terminvereinbarungen für Pflegeberatungen mit Hausbesuchen vor Ort bei den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen möglich. Auch compass bietet alternativ weiterhin die Möglichkeit der digitalen Beratung an.

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Stefan Reker
– Geschäftsführer –
Leiter des Bereiches Kommunikation
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Unter den Linden 21
10117 Berlin
Telefon 030 / 20 45 89 – 44
Telefax 030 / 20 45 89 – 33
E-Mail stefan.reker@pkv.de
Internet www.pkv.de
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Freche Fragen an Pflegekräfte online

09.03.2021 – 14:40

RHÖN-KLINIKUM AG

Freche Fragen an Pflegekräfte online


















Freche Fragen an Pflegekräfte online
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Bad Berka (ots)

Die Zentralklinik Bad Berka hat ein neues Videoformat online gestellt. In insgesamt 14 Folgen beantworten Schwestern und Pfleger „Freche Fragen an Pflegekräfte“. Gefragt wird. u. a. nach dem Berufswunsch in der Kindheit, ob sie lieber Mediziner geworden wären, was Patienten über sie sagen oder welche Lieblingsarztserien sie schauen. „Wir möchten mit diesen kurzen Videos zeigen, wie humorvoll, nachdenklich, zupackend und unterschiedlich die Menschen sind, die bei uns in der Pflege arbeiten. Außerdem sind viele Folgen sehr unterhaltsam“, erklärt der Geschäftsführer der Zentralklinik Bad Berka Robert Koch.

Ab dieser Woche werden bis Ostern in regelmäßigen Abständen alle Videos auf www.zentralklinik.de online gestellt.

Die Veranstaltungsreihe „Freche Fragen an Chefärzte“ gibt es bereits seit 2016, seit 2017 im Haus Dacheröden in Erfurt. Seit März 2020 beantworten die Chefärzte „Freche Fragen“ in Podcastfolgen. Auf www.zentralklinik.de sind inzwischen zwölf Folgen zu finden, u. a. zu Herzerkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Bewegungsapparates und Schmerztherapie zu finden. Individuelle Fragen zu Gesundheitsthemen des aktuellen Programms können gern an presse@zentralklinik.de gesandt werden.

Die zum Verbund der RHÖN-KLINIKUM AG gehörende Zentralklinik Bad Berka zählt mit ihren 21 Fachkliniken und Fachabteilungen sowie ihrer über 120-jährigen Geschichte zu den großen Thüringer Kliniken. Jährlich werden hier rund 40.000 Patienten behandelt, 1.800 Mitarbeitende sind an der Klinik beschäftigt. www.zentralklinik.de

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Anke Geyer
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Die Zentralklinik Bad Berka hat ein neues Videoformat online gestellt. In insgesamt 14 Folgen beantworten Schwestern und Pfleger „Freche Fragen an Pflegekräfte“. Gefragt wird. u. a. nach dem Berufswunsch in der Kindheit, ob sie lieber Mediziner geworden wären, was Patienten über sie sagen oder welche Lieblingsarztserien sie schauen. „Wir möchten mit diesen kurzen Videos zeigen, wie humorvoll, nachdenklich, zupackend und unterschiedlich die Menschen sind, die bei uns in der Pflege arbeiten. Außerdem sind viele Folgen sehr unterhaltsam“, erklärt der Geschäftsführer der Zentralklinik Bad Berka Robert Koch.

Ab dieser Woche werden bis Ostern in regelmäßigen Abständen alle Videos auf www.zentralklinik.de online gestellt.

Die Veranstaltungsreihe „Freche Fragen an Chefärzte“ gibt es bereits seit 2016, seit 2017 im Haus Dacheröden in Erfurt. Seit März 2020 beantworten die Chefärzte „Freche Fragen“ in Podcastfolgen. Auf www.zentralklinik.de sind inzwischen zwölf Folgen zu finden, u. a. zu Herzerkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Bewegungsapparates und Schmerztherapie zu finden. Individuelle Fragen zu Gesundheitsthemen des aktuellen Programms können gern an presse@zentralklinik.de gesandt werden.

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09.03.2021 – 14:40

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Bad Berka (ots)

Die Zentralklinik Bad Berka hat ein neues Videoformat online gestellt. In insgesamt 14 Folgen beantworten Schwestern und Pfleger „Freche Fragen an Pflegekräfte“. Gefragt wird. u. a. nach dem Berufswunsch in der Kindheit, ob sie lieber Mediziner geworden wären, was Patienten über sie sagen oder welche Lieblingsarztserien sie schauen. „Wir möchten mit diesen kurzen Videos zeigen, wie humorvoll, nachdenklich, zupackend und unterschiedlich die Menschen sind, die bei uns in der Pflege arbeiten. Außerdem sind viele Folgen sehr unterhaltsam“, erklärt der Geschäftsführer der Zentralklinik Bad Berka Robert Koch.

Ab dieser Woche werden bis Ostern in regelmäßigen Abständen alle Videos auf www.zentralklinik.de online gestellt.

Die Veranstaltungsreihe „Freche Fragen an Chefärzte“ gibt es bereits seit 2016, seit 2017 im Haus Dacheröden in Erfurt. Seit März 2020 beantworten die Chefärzte „Freche Fragen“ in Podcastfolgen. Auf www.zentralklinik.de sind inzwischen zwölf Folgen zu finden, u. a. zu Herzerkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Bewegungsapparates und Schmerztherapie zu finden. Individuelle Fragen zu Gesundheitsthemen des aktuellen Programms können gern an presse@zentralklinik.de gesandt werden.

Die zum Verbund der RHÖN-KLINIKUM AG gehörende Zentralklinik Bad Berka zählt mit ihren 21 Fachkliniken und Fachabteilungen sowie ihrer über 120-jährigen Geschichte zu den großen Thüringer Kliniken. Jährlich werden hier rund 40.000 Patienten behandelt, 1.800 Mitarbeitende sind an der Klinik beschäftigt. www.zentralklinik.de

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Berufe in der Kindererziehung und Gesundheitsberufe waren 2020 am stärksten von Covid-19 betroffen

09.03.2021 – 10:00

Wissenschaftliches Institut der AOK

Berufe in der Kindererziehung und Gesundheitsberufe waren 2020 am stärksten von Covid-19 betroffen


















Berufe in der Kindererziehung und Gesundheitsberufe waren 2020 am stärksten von Covid-19 betroffen
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Berlin (ots)

Berufe in der Betreuung und Erziehung von Kindern waren im „Pandemie-Jahr“ 2020 am stärksten von Krankschreibungen im Zusammenhang mit Covid-19 betroffen. Eine Analyse der Arbeitsunfähigkeitsdaten der AOK-Mitglieder durch das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) zeigt, dass von März bis Dezember 2020 in dieser Berufsgruppe 4.490 je 100.000 AOK-versicherte Beschäftigte im Zusammenhang mit Covid-19 krankgeschrieben worden waren. Damit liegt der Wert dieser Berufsgruppe mehr als doppelt so hoch wie der Durchschnittswert aller Berufsgruppen (2.127 Betroffene je 100.000 AOK-versicherte Beschäftigte). Auch Beschäftigte in den Gesundheitsberufen waren überdurchschnittlich oft im Zusammenhang mit Covid-19 arbeitsunfähig und belegten die Plätze 2 bis 10 der Rangliste. „Die Ergebnisse unserer früheren Analysen bestätigen sich auch für die zweite Welle: Sozial- und Gesundheitsberufe, die mit vielen Kontakten zu anderen Menschen verbunden sind, sind stärker von Covid-19 betroffen als andere Berufsgruppen“, sagt Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des WIdO.

Insgesamt erhielten von den 13,6 Millionen AOK-versicherten Erwerbstätigen von März bis Dezember 2020 289.282 Beschäftigte von einem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Zusammenhang mit einer Covid-19-Diagnose. Bei mehr als der Hälfte der betroffenen Beschäftigten wurde der gesicherte Nachweis der Infektion-on auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dokumentiert (55,4 Prozent). Bei den übrigen Fällen wurde SARS-CoV-2 nicht durch einen Labortest nachgewiesen, sondern aufgrund eines klinischen Kriteriums (zum Beispiel typische Symptome für Covid-19) und eines epidemiologischen Kriteriums (zum Beispiel enger Kontakt zu einer Person mit bestätigter Infektion) als Verdachtsfall dokumentiert.

Pflegeberufe und Medizinische Fachangestellte in der Rangliste weit oben

Neben Berufen in der Kinderbetreuung und -erziehung waren von März bis Dezember 2020 insbesondere Berufe in der Altenpflege (4.209 je 100.000 Beschäftigte) sowie in der Gesundheits- und Krankenpflege (4.128 je 100.000 Beschäftigte) stark von Fehlzeiten im Zusammenhang mit Covid-19 betroffen. Die Anzahl der Personen mit einer per Labortest nachgewiesenen Diagnose (U07.1) war unter den zehn Berufen mit den meisten Erkrankten je 100.000 Beschäftigten bei den Berufen in der Gesundheits- und Krankenpflege (2.937 Erkrankte je 100.000 Beschäftigte) sowie in der Altenpflege (2.872 Erkrankte je 100.000 Beschäftigte) am höchsten. Die niedrigsten krankheitsbedingten Fehlzeiten im Zusammenhang mit Covid-19 zeigten sich bei den Berufen in der Landwirtschaft (581 Betroffene je 100.000 Beschäftigte) sowie in der Hochschullehre und -forschung (788 Betroffene je 100.000 Beschäftigte).

Die Ergebnisse verdeutlichen, dass vor allem Berufe von Covid-19 betroffen waren, bei denen die Beschäftigten auch in den Hochphasen der Pandemie mit einer Vielzahl von Menschen in Kontakt kamen. Tätigkeiten, die eher in der freien Natur oder im Homeoffice ausgeübt werden, waren dagegen mit einem niedrigeren Infektionsrisiko verbunden. „Beschäftigte mit Berufen mit häufigen zwischenmenschlichen Kontakten, die aufgrund der Lockdown-Maßnahmen gezwungenermaßen weniger Kontakte hatten oder ihren Beruf nicht ausüben konnten, hatten ein deutlich reduziertes Risiko zu erkranken“, so Schröder. Hierzu zählen beispielsweise Berufe in der Gastronomie (1.013 Betroffene je 100.000 Beschäftigte) oder im Kosmetikgewerbe (1.035 Betroffene je 100.000 Beschäftigte).

Eine Detail-Analyse für die zehn Berufsgruppen mit den meisten Erkrankten zeigt, dass die Betroffenheit der Berufsgruppen im Verlauf des Jahres starken Schwankungen unterliegt. Besonders für die Monaten November und Dezember, in denen die Infektionszahlen in vielen Regionen Deutschlands ihren Höchststand erreichten, lässt sich für mehrere Berufsgruppen in der Pflege ein rasanter Anstieg der Krankschreibungen auf Basis von laborbestätigten Diagnosen erkennen. Bei den Berufen der Kindererziehung und -betreuung zeigt sich im Vergleich mit den weiteren Berufsgruppen der Anstieg der Erkrankten mit laborbestätigten Infektion zu Beginn der zweiten Welle im September und Oktober am deutlichsten. Damit bilden die WIdO-Daten einen ähnlichen Trend ab wie die Daten des Robert Koch-Instituts zu den Infektionsfällen in Kitas oder Kinderhorten, die auf Basis des Infektionsschutzgesetzes erfasst werden. „Die Auswertungen belegen, dass es gut war, dass die Politik auf die spezifische Betroffenheit der Berufe in der Kinderbetreuung und -erziehung reagiert hat und dafür sorgt, dass auch dieser Beschäftigtengruppe ein früherer Impftermin angeboten wird“, so Schröder. „Zusammen mit den Hygienemaßnahmen in den Kindergärten kann damit die Gesundheit der Erzieherinnen und Erzieher in den nächsten Wochen und Monaten noch besser geschützt werden.“

Süden Deutschlands am stärksten betroffen

Die Betrachtung der regionalen Unterschiede bei Covid-19-bedingten Fehlzeiten macht deutlich: In der Tendenz war die südliche Hälfte Deutschlands im Zeitraum von März bis Dezember stärker betroffen als der Norden. Allerdings gab es auch in Teilen Niedersachsens auffällig viele Krankschreibungen im Zusammenhang mit einer Infektion. Die wenigsten Erkrankten je 100.000 Beschäftigte gab es von März bis Dezember 2020 im Nordosten des Landes und in Schleswig-Holstein.

Höhepunkt der Krankmeldungen im Dezember

Die wellenartige Prävalenz von Covid-19-Infektionen in der Bevölkerung spiegelt sich auch in den krankheitsbedingten Fehlzeiten der AOK-versicherten Beschäftigten wider. Im April 2020 gab es mit 281 Erkrankten je 100.000 Beschäftigte einen ersten Höhepunkt der Krankschreibungen aufgrund einer im Labor bestätigten Covid-19-Diagnose. Von Juni bis August 2020 zeigte sich dann ein deutlicher Rückgang, der jedoch ab September 2020 in die sogenannte „zweite Welle“ überging. Im Dezember 2020 wurde mit 486 Erkrankten je 100.000 Beschäftigten die höchste Anzahl an Krankschreibungen aufgrund einer im Labor bestätigten Covid-19-Infektion im Jahr 2020 erreicht.

2020 kein erhöhter Krankenstand im Fünf-Jahres-Vergleich

Ein Vergleich der monatlichen Krankenstände im Jahr 2020 mit den Ergebnissen der letzten fünf Jahre zeigt, dass lediglich in den Monaten März, April und Oktober ein höherer Krankenstand festzustellen ist als im Durchschnitt der letzten fünf Jahre. In diesem Vergleich, der Sondereffekte in einzelnen Jahren – zum Beispiel durch starke Grippewellen – ausgleicht, war die größte Differenz mit 1,6 Prozentpunkten Unterschied im März zu erkennen: In diesem Monat erreichte der Gesamt-Krankenstand im Jahr 2020 mit 7,8 Prozent seinen Höchststand. Von April bis August blieb der Krankenstand hingegen hinter dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre zurück. Der niedrigste Krankenstand war mit 4,4 Prozent im Mai zu verzeichnen; er lag damit leicht unter dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre (4,9 Prozent). Die Daten sprechen für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung wegen Atemwegserkrankungen, die vom 9. März bis zum 31. Mai sowie vom 19. Oktober bis zum 31. Dezember 2020 bestand. „Die Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung dürfte zu einer Entlastung der Arztpraxen sowie zu einer Verringerung der Kontakte von erkrankten Personen beigetragen haben. Bis auf einen Ausschlag im Frühjahr hatten Atemwegserkrankungen in der Pandemie keinen erkennbaren Einfluss auf den Krankenstand“, so Schröders Fazit.

Psychische Erkrankungen: Weniger Krankmeldungen, aber längere Krankheitsdauer

Eine Zusatzauswertung zu den psychischen Erkrankungen bestätigt die Ergebnisse einer früher veröffentlichten WIdO-Analyse. Danach gab es im Jahr 2020 mit durchschnittlich 10,8 Arbeitsunfähigkeitsfällen je 100 AOK-Mitglieder weniger Krankschreibungen wegen psychischer Erkrankungen als im Vorjahr: 2019 waren 11,6 AU-Fälle je 100 AOK-Mitglieder gemeldet worden. Auch bei den darunter subsummierten depressiven Störungen (ICD-GM: F32) zeigt sich ein Rückgang um 8,1 Prozent von 3,0 in 2019 auf 2,7 AU-Fälle je 100 AOK-Mitglieder. „Es ist zu vermuten, dass viele psychisch erkrankte Beschäftigte gerade in der ersten Lockdown-Phase aus Angst vor Ansteckung auf einen Arztbesuch verzichtet haben“, so Helmut Schröder. Bemerkenswert ist, dass parallel zur Abnahme der Fallzahlen eine sprunghafte Zunahme der Länge dieser Krankschreibungen zu verzeichnen ist. So stieg die Dauer eines durchschnittlichen psychisch bedingten Arbeitsunfähigkeitsfalls bei den AOK-Mitgliedern im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als drei Tage – von 27,1 Tagen im Jahr 2019 auf 30,3 Tage im Jahr 2020. Bei den depressiven Erkrankungen zeigt sich ein ähnlicher Effekt: auch hier gab es einen Anstieg von 37,3 Tagen im Jahr 2019 auf 42,1 Tage im Jahr 2020. „Offenbar waren die Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen, die sich an ihre ärztliche Praxis gewandt haben, durch die Folgen der Pandemie besonders belastet und dadurch über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig“, so Schröder. Insgesamt verstärkt sich damit der Trend der letzten Jahre zu immer längeren Krankschreibungen aufgrund von psychischer Erkrankungen.

Beim Thema Burnout zeigt sich im eine ähnliche Entwicklung wie bei den psychischen Erkrankungen: Die Burnout-Fallzahlen waren im Pandemiejahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr rückläufig (-7,3 Prozent). Gleichzeitig ist ein Anstieg der durchschnittlichen Fehltage mit der Diagnose Burnout gegenüber dem Vorjahr um 9,1 Prozent auf durchschnittlich 24 Tage zu verzeichnen. Burnout wird in der offiziellen Klassifikation der Diagnosen (ICD) nicht als psychische Erkrankung geführt. Es handelt sich um einen Zustand physischer und psychischer Erschöpfung, der vom Arzt in der Regel als Zusatzinformation mit dokumentiert wird (Code Z73, „Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung“).

Hinweis für die Redaktionen: Grafiken und weiterführende Informationen finden Sie auf www.wido.de. Unter anderem sind dort die Krankschreibungen im Zusammenhang mit Covid-19 für mehr als 150 Berufsgruppen dargestellt

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RHÖN-KLINIKUM AG stärkt PflegeMichael Kiens übernimmt Leitung Pflegerisches Prozessmanagement

08.03.2021 – 12:43

RHÖN-KLINIKUM AG

RHÖN-KLINIKUM AG stärkt Pflege
Michael Kiens übernimmt Leitung Pflegerisches Prozessmanagement


















RHÖN-KLINIKUM AG stärkt Pflege / Michael Kiens übernimmt Leitung Pflegerisches Prozessmanagement
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Bad Neustadt a.d.Saale (ots)

Michael Kiens (50) hat am 1. März 2021 die neu geschaffene Position der Leitung Pflegerisches Prozessmanagement bei der RHÖN-KLINIKUM AG übernommen.

„Der Pflege- und Funktionsdienst ist das Herzstück unserer Kliniken, das wir weiter stärker wollen. Wir freuen uns, mit Michael Kiens einen ausgewiesenen Pflege- und Personalstrategen für unser Unternehmen gewonnen zu haben. Mit ihm wollen wir die Themen der Pflegenden direkt an den Vorstand binden und ihnen damit einen hohen Stellenwert einräumen“, sagte Dr. Christian Höftberger, Vorstandsvorsitzender der RHÖN-KLINIKUM AG.

Kiens verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der Pflege sowie im Personalmanagement.

Der Diplom-Pflegewirt, Master in Personalmanagement und examinierte Fachkrankenpfleger für Anästhesie und Intensivpflege war in verschiedenen leitenden Positionen kommunaler und privater Klinikbetreiber tätig, zuletzt als Vorstand für Krankenpflege, Patientenservice und Personalangelegenheiten am Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH).

Michael Kiens wird maßgeblich die Weiterentwicklung und Umsetzung moderner Pflegemanagementkonzepte in der RHÖN-KLINIKUM AG steuern und einen ganzheitlichen Blick auf den gesamten Pflege- und Patientenprozess der Kliniken haben. Darüber hinaus sollen die pflegerische Gemeinschaft, deren Tätigkeiten und Berufsbild sowie die Personalentwicklungsmöglichkeiten weiter gestärkt und ausgebaut werden.

Die RHÖN-KLINIKUM AG ist einer der größten Gesundheitsdienstleister in Deutschland. Wir bieten exzellente Medizin mit direkter Anbindung zu Universitäten und Forschungseinrichtungen. An den fünf Standorten Campus Bad Neustadt, Klinikum Frankfurt (Oder), Universitätsklinikum Gießen und Universitätsklinikum Marburg (UKGM) sowie der Zentralklinik Bad Berka werden jährlich über 860.000 Patienten behandelt. Mehr als 18.000 Mitarbeiter sind im Unternehmen beschäftigt. Das innovative RHÖN-Campus-Konzept für eine sektorenübergreifende und zukunftsweisende Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum und die konsequente Fortsetzung des schrittweisen digitalen Wandels im Unternehmen sind wichtige Säulen der Unternehmensstrategie. Die RHÖN-KLINIKUM AG ist ein eigenständiges Unternehmen unter dem Dach der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA. www.rhoen-klinikum-ag.com

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T. +49 9771 65-12130 | heike.ochmann@rhoen-klinikum-ag.com

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ASB fordert: Pflegebedürftige entlasten, Eigenanteil deckeln

05.03.2021 – 11:02

ASB-Bundesverband

ASB fordert: Pflegebedürftige entlasten, Eigenanteil deckeln


















Köln/Berlin (ots)

Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) als einer der größten Pflegeanbieter Deutschlands mahnt die Bundesregierung, zügig einen Gesetzentwurf für eine Pflegereform vorzulegen, damit diese noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden kann.

Der ASB drängt insbesondere auf eine Begrenzung der so genannten Eigenanteile für Pflegebedürftige in der Pflege. Hier sieht der ASB schon seit langem erheblichen Handlungsbedarf.

ASB-Hauptgeschäftsführer Dr. Uwe Martin Fichtmüller erklärt: „Eine bessere Bezahlung von Pflegekräften und eine gute Personalausstattung dürfen nicht allein zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen. Pflege darf nicht erneut zum Sozialhilferisiko werden. Deshalb brauchen wir die Pflegereform und die überfällige Begrenzung der Eigenanteile jetzt, damit diese noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden kann.“

In der stationären Pflege hat sich der durchschnittliche Eigenanteil im Bundesgebiet von monatlich 593 Euro im Januar 2018 auf 831 Euro im Januar 2021 erhöht. Regional haben sich die Eigenanteile teilweise sogar deutlich stärker erhöht: In Brandenburg stiegen sie von 506 Euro im Januar 2018 auf 784 Euro im Januar 2021 (Quelle: vdek). Dies ist eine Steigerung um 278 Euro bzw. um 55 Prozent innerhalb von drei Jahren.

Bundesweit sind weitere Erhöhungen der Eigenanteile absehbar. Sie folgen aus der angestrebten Zahlung von Tariflöhnen für Pflegekräfte und der geplanten schrittweisen Einführung eines Personalbemessungsverfahrens, welches zu einer verbesserten Personalausstattung führen soll.

„Umso wichtiger ist jetzt eine Deckelung der Eigenanteile, damit nicht immer mehr Pflegebedürftige auf die Hilfe zur Pflege angewiesen sind“, sagt Dr. Uwe Martin Fichtmüller.

Hintergrund: Was ist der Eigenanteil?

Die Pflegeversicherung ist nicht als Vollversicherung ausgelegt. Sie zahlt nur einen bestimmten Festbetrag für verschiedene Pflegeleistungen entsprechend dem jeweiligen Pflegegrad. Die Differenz zu den tatsächlichen Pflegekosten müssen insbesondere die Pflegebedürftigen, die in einem Pflegeheim leben, selbst aufbringen.

Der Betrag, den die Pflegeversicherung entsprechend des jeweiligen Pflegegrads bezahlt, reicht von 770 Euro bei Pflegegrad 2 bis zu 2.005 Euro bei Pflegestufe 5. Da dieser Betrag nicht ausreicht, um alle Pflegekosten in einem Pflegeheim zu decken, müssen pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner pro Monat im Bundesdurchschnitt 831 Euro aus der eigenen Tasche zahlen.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.asb.de/pflegereform

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Dorothee Winden
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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ASB fordert: Pflegebedürftige entlasten, Eigenanteil deckeln

05.03.2021 – 11:02

ASB-Bundesverband

ASB fordert: Pflegebedürftige entlasten, Eigenanteil deckeln


















Köln/Berlin (ots)

Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) als einer der größten Pflegeanbieter Deutschlands mahnt die Bundesregierung, zügig einen Gesetzentwurf für eine Pflegereform vorzulegen, damit diese noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden kann.

Der ASB drängt insbesondere auf eine Begrenzung der so genannten Eigenanteile für Pflegebedürftige in der Pflege. Hier sieht der ASB schon seit langem erheblichen Handlungsbedarf.

ASB-Hauptgeschäftsführer Dr. Uwe Martin Fichtmüller erklärt: „Eine bessere Bezahlung von Pflegekräften und eine gute Personalausstattung dürfen nicht allein zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen. Pflege darf nicht erneut zum Sozialhilferisiko werden. Deshalb brauchen wir die Pflegereform und die überfällige Begrenzung der Eigenanteile jetzt, damit diese noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden kann.“

In der stationären Pflege hat sich der durchschnittliche Eigenanteil im Bundesgebiet von monatlich 593 Euro im Januar 2018 auf 831 Euro im Januar 2021 erhöht. Regional haben sich die Eigenanteile teilweise sogar deutlich stärker erhöht: In Brandenburg stiegen sie von 506 Euro im Januar 2018 auf 784 Euro im Januar 2021 (Quelle: vdek). Dies ist eine Steigerung um 278 Euro bzw. um 55 Prozent innerhalb von drei Jahren.

Bundesweit sind weitere Erhöhungen der Eigenanteile absehbar. Sie folgen aus der angestrebten Zahlung von Tariflöhnen für Pflegekräfte und der geplanten schrittweisen Einführung eines Personalbemessungsverfahrens, welches zu einer verbesserten Personalausstattung führen soll.

„Umso wichtiger ist jetzt eine Deckelung der Eigenanteile, damit nicht immer mehr Pflegebedürftige auf die Hilfe zur Pflege angewiesen sind“, sagt Dr. Uwe Martin Fichtmüller.

Hintergrund: Was ist der Eigenanteil?

Die Pflegeversicherung ist nicht als Vollversicherung ausgelegt. Sie zahlt nur einen bestimmten Festbetrag für verschiedene Pflegeleistungen entsprechend dem jeweiligen Pflegegrad. Die Differenz zu den tatsächlichen Pflegekosten müssen insbesondere die Pflegebedürftigen, die in einem Pflegeheim leben, selbst aufbringen.

Der Betrag, den die Pflegeversicherung entsprechend des jeweiligen Pflegegrads bezahlt, reicht von 770 Euro bei Pflegegrad 2 bis zu 2.005 Euro bei Pflegestufe 5. Da dieser Betrag nicht ausreicht, um alle Pflegekosten in einem Pflegeheim zu decken, müssen pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner pro Monat im Bundesdurchschnitt 831 Euro aus der eigenen Tasche zahlen.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.asb.de/pflegereform

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