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Frei: Haft für Kinderpornographie und Kindesmissbrauch

05.03.2021 – 16:29

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Frei: Haft für Kinderpornographie und Kindesmissbrauch


















Berlin (ots)

CDU/CSU setzt sich durch: Kindesmissbrauch und Kinderpornographie sollen härter bestraft werden

Am heutigen Tag haben sich auf Druck der CDU/CSU die Rechtspolitiker der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zum Gesetzesentwurf „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ (künftig: „Sexueller Missbrauch von Kindern“) geeinigt. Dazu erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:

„Die Einigung auf diesen wichtigen Gesetzentwurf ist ein Meilenstein für den Kinderschutz in Deutschland. Dieses Gesetz ist ein klares Signal, dass der Rechtsstaat Sexualstraftaten gegen die Schwächsten unserer Gesellschaft den Kampf ansagt. Es zeigt endlich ganz deutlich: Wer Kinder missbraucht, wer Missbrauchsbilder konsumiert oder verbreitet, muss in Zukunft mit der ganzen Härte des Strafrechts rechnen. Künftig wird der Kindesmissbrauch als Verbrechen und damit im Mindestmaß mit einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet. Damit wird eine jahrelange Forderung von CDU und CSU Gesetz. Auch die Strafen für Kinderpornographie werden erheblich angehoben und die Einträge in das polizeiliche Führungszeugnis erheblich verlängert. Bei besonders schweren Sexualstraftaten gegen Kinder ist künftig auch ein dauerhafter Eintrag in das erweiterte Führungszeugnis möglich.

Eine weitere wichtige Neuerung des Gesetzentwurfs ist, dass der Erwerb, der Besitz und das Inverkehrbringen von Kindersexpuppen endlich unter Strafe gestellt werden sollen.

Besonders bedeutsam für die Verfolgung von Straftaten gegen Kinder ist es, dass wir Polizei und Staatsanwaltschaft in ihrer Arbeit stärken: Ermittler können in Fällen von sexuellen Übergriffen gegen Kinder und Kinderpornographie künftig wesentlich besser Telefon und Internet überwachen sowie Online-Durchsuchungen durchführen.

Weitere Verbesserungen hat das Bundesjustizministerium für andere Gesetzentwürfe zugesagt: So sollen in Kürze die Durchsuchungen zur Nachtzeit so erleichtert werden, dass Kinderstraftäter bei offenem Rechner erwischt werden können. Außerdem soll die Strafbarkeit von Kinderpornographie-Plattformen in Kürze verschärft werden. Zugesagt hat das Bundesjustizministerium auch, als nächstes einen Vorschlag zur Strafbarkeit von ‚Missbrauchshandbüchern‘ vorzulegen. Diese widerlichen Machwerke erläutern Interessenten, wie Kinder angelockt und möglichst ohne Verdacht auf sich selbst zu lenken missbraucht werden können. Um sicherzustellen, dass hier die Strafverfolgung auch dann greifen kann, wenn keine Bilder gezeigt werden, brauchen wir hier dringend eine Formulierung aus dem Ministerium.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Tillmann/Müller: Hilfsfonds für die Veranstaltungsbranche muss jetzt kommen

05.03.2021 – 10:41

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Tillmann/Müller: Hilfsfonds für die Veranstaltungsbranche muss jetzt kommen


















Berlin (ots)

Mehrfach angekündigt, aber noch nicht umgesetzt

Mehrfach hat Bundesfinanzminister Scholz angekündigt, dass es einen Hilfsfonds für die Veranstaltungsbranche geben soll. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, sowie der zuständige Berichterstatter der Arbeitsgruppe Wirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Carsten Müller:

Antje Tillmann: „Geplant war, dass der 2,5 Mrd. EUR schwere Hilfsfonds Kulturveranstaltungen finanziell fördert, die sich nicht rechnen, weil die Anzahl der Zuschauer wegen der Hygienemaßnahmen begrenzt werden muss. Zum anderen sollten mit einer Art Ausfallversicherung Kulturveranstaltungen abgesichert werden. Sie sollte dann einspringen, wenn eine Veranstaltung geplant und organisiert wird, aber dann wegen Corona doch noch abgesagt werden muss.

Obwohl der Finanzminister den Hilfsfonds ausdrücklich über das Finanzministerium führen wollte, hat er ihn hier offenbar nicht zur Chefsache gemacht. Die Veranstalter und Künstler brauchen aber jetzt die Sicherheit und Unterstützung. Schon jetzt sagen viele Veranstalter und Künstler ihre Veranstaltungen für den Sommer 2021 ab, weil nicht sicher ist, ob sie sich im Sommer überhaupt rechnen oder eventuell sogar ganz abgesagt werden müssen.“

Carsten Müller: „Gerade die Kultur- und Veranstaltungsbranche hat die Corona-Krise hart getroffen.

Wenn der Fonds nicht bald kommt, haben die Veranstalter und Künstler keine dringend benötigte Planungssicherheit und es wird in diesem Jahr keine Veranstaltungen mehr geben. Das wäre ein weiterer harter Schlag für die Kulturbranche. Olaf Scholz muss jetzt liefern!“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Luczak/Lehrieder: Selbstbestimmung ist künftig zentral im Vormundschafts- und Betreuungsrecht

05.03.2021 – 10:25

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Luczak/Lehrieder: Selbstbestimmung ist künftig zentral im Vormundschafts- und Betreuungsrecht


















Berlin (ots)

Am heutigen Freitag verabschiedet der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Dazu erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, und der Berichterstatter für das Familienrecht, Paul Lehrieder:

Jan-Marco Luczak: „Mehr Selbstbestimmung für die Betroffenen – das ist der Kern der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Die rechtliche Betreuung hat künftig primär zum Ziel, die Betroffenen zu ertüchtigen, ihre eigenen Angelegenheiten selbst wahrnehmen zu können. Den Leitgedanken der Stärkung der Betroffenen konnten wir in den Beratungen noch einmal untermauern, etwa mit der Möglichkeit der Bestellung eines Betreuungsvereins auf Wunsch des Betreuten oder verbesserten prozessualen Handlungsmöglichkeiten des Betreuten. Auch im Vormundschaftsrecht rücken wir den Mündel mit seinen subjektiven Rechten stärker in das Zentrum des Verfahrens.

Zugleich passen wir die Wirklichkeit im Familienrecht in einem wichtigen Punkt an die Erwartungen der Menschen an. Ehepartner gehen bereits heute vielfach davon aus, in gesundheitlichen Notsituationen füreinander Entscheidungen treffen zu können. Tatsächlich ist das aktuell nicht möglich. Für viele Ehepaare birgt es eine böse Überraschung, in einer solchen Lage einen gerichtlichen Betreuer zu benötigen. Viele empfinden das als entmündigend. Deswegen schaffen wir nun die rechtliche Basis dafür, dass Ehepartner auch in schlechten Zeiten füreinander einstehen können. Mit dem neuen Notvertretungsrecht wird Ehegatten per Gesetz das Recht zur gegenseitigen Vertretung in gesundheitlichen Notsituationen für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten übertragen.“

Paul Lehrieder: „Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, ist ein sehr großes, ehrgeiziges und gleichsam eines der wichtigsten Reformprojekte der gesamten Legislaturperiode. Wir verbessern damit die Situation für viele Menschen, die kurz-, mittel oder sogar langfristig auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind.

Das Vormundschaftsrecht ist zwar im Laufe der Jahre immer wieder novelliert worden, stammt aber in weiten Teilen noch aus der Entstehungszeit des Bürgerlichen Gesetzbuches. In diesem Kontext waren die gesellschaftlichen Verhältnisse um das Jahr 1900 maßgeblich. Künftig werden das sogenannte Mündel und die Regelungen zur Personensorge im Zentrum stehen. Wir wollen damit einen stabilen Grundstein für die Entwicklung betroffener Kinder legen.

Auch das seit Anfang der 1990er Jahre geltende Betreuungsrecht wird verbessert – auch unter Bezugnahme aktueller Forschungsvorhaben. Zentrale Ziele der Reform sind die Stärkung der Selbstbestimmung der betroffenen Menschen im Vorfeld und innerhalb einer rechtlichen Betreuung im Sinne von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention sowie die Verbesserung der Qualität der rechtlichen Betreuung in der Anwendungspraxis. Neben dem Ehegattennotvertretungsrecht haben wir uns im parlamentarischen Verfahren für die Stärkung der Qualität ehrenamtlicher Angehörigenbetreuer eingesetzt. Angehörige machen etwa die Hälfte aller Betreuungen aus und erhalten zukünftig die Möglichkeit, auf die Beratungs- und Unterstützungsangebote von Betreuungsvereinen zurückzugreifen.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Schummer: Betriebsärztinnen und -ärzte in die Nationale Impfstrategie einbeziehen

04.03.2021 – 15:07

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Schummer: Betriebsärztinnen und -ärzte in die Nationale Impfstrategie einbeziehen


















Berlin (ots)

Corona-Impfung am Arbeitsplatz schafft mehr Tempo bei der Pandemiebekämpfung

Die Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass die rund 20 000 Betriebsärztinnen und -ärzte im Rahmen der Nationalen Impfstrategie in die Bekämpfung der Pandemie eingebunden werden. Immer mehr Betriebe, darunter fast alle Dax 30-Unternehmen, bekunden auch die Absicht, im Betrieb impfen zu wollen. Hierzu erklärt Uwe Schummer, Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe:

„Es zeugt von großem Verantwortungsbewusstsein, dass immer mehr Unternehmen erklären, ihren Beschäftigten ein Impfangebot am Arbeitsplatz machen zu wollen. Einige von ihnen haben sogar schon eigene Impfpläne erstellen. Jede dieser Initiativen ist als Beitrag zum Sieg über die Pandemie sehr zu begrüßen.

Jetzt, wo wir positive Signale für die Impfstoffversorgung bekommen, ist absehbar, dass wir die betriebsärztliche Expertise im Rahmen der Nationalen Impfstrategie in absehbarer Zeit dringend brauchen werden. So können z.B. besonders gefährdete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer passgenau beraten und lange Wartezeiten in den öffentlichen Impfzentren vermieden werden.

Die betriebliche Anbindung schafft Vertrauen, vergleichbar mit der hausärztlichen Versorgung. Eine breite Aufstellung und die Nutzung dezentraler Strukturen sind besonders wichtig, um in den kommenden Monaten große Teile der Bevölkerung mit einem Impfangebot zu erreichen und um das Impfen generell zu beschleunigen.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Rehberg/Gienger: Verbessertes Corona-Hilfspaket für den Profisport

03.03.2021 – 14:28

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Rehberg/Gienger: Verbessertes Corona-Hilfspaket für den Profisport


















Berlin (ots)

Einsatz der Union zahlt sich aus

Am Mittwochnachmittag hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages seinen Beschluss zu den Corona-Hilfen für den Profisport angepasst. Dazu erklären Eckhardt Rehberg, haushaltspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Eberhard Gienger, sportpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

Eckhardt Rehberg:“Mit dem heutigen Beschluss wird der von der Europäischen Kommission gewährte beihilferechtliche Spielraum auch auf den Profisportbereich übertragen. Insbesondere wurde die beihilferechtliche Obergrenze für die Kleinbeihilfen substanziell von 800.000 Euro auf 1,8 Millionen Euro erhöht und der Zeitraum des Hilfspaketes bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Durch diese Verbesserungen wird eine Angleichung an die allgemeinen Wirtschaftshilfen für Unternehmen sichergestellt. Gerade da im Sportbereich ein Ende der pandemiebedingten Beschränkungen wie das Zuschauerverbot nicht absehbar sind, ist das eine sehr gute Nachricht für die Profisportbranche. Die insbesondere auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Bundeshaushalt 2021 zur Verfügung gestellten 200 Mio. EUR ermöglichen die Fortführung des bisherigen Hilfspakets im laufenden Jahr.“

Eberhard Gienger:“Die „Corona-Hilfen Profisport“ haben sich bereits im vergangenen Jahr neben den allgemeinen Wirtschaftshilfen in der Pandemie als wichtiger Baustein für viele Sportvereine und Sportverbände erwiesen. Auch in 2021 sind diese Hilfen als Ergänzung zu den allgemeinen Wirtschaftshilfen des Bundes und der Länder konzipiert. Das schafft Flexibilität bei der Beantragung der staatlichen Beihilfen.

Viele Vereine sind durch die andauernde Pandemie weiterhin in einer schweren Notlage. Sie brauchen daher unsere Unterstützung. Mit unseren bewährten Corona-Hilfen tun wir weiterhin alles, um die Substanz im Sportbereich zu erhalten.“

Hintergrund

Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier: https://ots.de/mAYeNT

Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Personalausweis-Pflicht für Online Dienste und der Staatstrojaner sind ein Angriff auf die Kommunikationsfreiheit

03.03.2021 – 19:48

Piratenpartei Deutschland

Personalausweis-Pflicht für Online Dienste und der Staatstrojaner sind ein Angriff auf die Kommunikationsfreiheit


















Stuttgart (ots)

Das Bundesinnenministerium unter Horst Seehofer (CSU) strebt an, dass WhatsApp, Zoom, Skype, Signal, Threema, Telegram, iMessage, Facebook-Messenger, E-Mail und weitere Dienste die Personalien von Nutzern zukünftig verifizieren und hinterlegen müssen. Außerdem sollen Anbieter von Diensten beim Aufspielen von Staatstrojanern zur Mithilfe verpflichtet werden. Die Piratenpartei Baden-Württemberg und Landtagskandidat Philip Köngeter lehnen diesen Vorschlag auf das schärfste ab und bezeichnen es als einen Angriff auf die Freiheit der Menschen.

„Die CSU ist wieder voll in ihrem Element und möchte den Überwachungsstaat in Deutschland noch weiter ausbauen. Scheinbar ist China für Seehofer ein großes Vorbild“, kritisiert Landtagskandidat Philip Köngeter die Vorschläge des Bundesinnenministeriums. „Mit der Personalausweis-Pflicht möchte man die Anbieter noch zu Gehilfen eines großen Lauschangriffs verpflichten. Auch sie zu verpflichten, den Staatstrojaner auf Endgeräte Ihrer Kunden zu installieren, ist Teil davon. Solche Maßnahmen kennen wir sonst aus nicht demokratischen Staaten. Dass Trojaner und Hintertüren auch ein Einfallstor für kriminelle Machenschaften jeder Art sind, ist da nur noch das Sahnehäubchen.“

„Das Papier des Bundesinnenministeriums hat es in sich. Es wird versucht die Überwachungsbehörden noch weiter zu stärken, denn auch Krankenhäuser oder Hotels sollen verpflichtet werden, Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden zu erheben und zu speichern“, erklärt Köngeter. „Die Opposition darf sich nicht von der Pflicht zu Verifizierung bei Online-Diensten täuschen lassen. Hier wird ein gewaltiges Fass aufgemacht, um andere Punkte als nicht relevant darzustellen. Das ganze Papier muss aber abgelehnt werden.“

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Rehberg/Gienger: Verbessertes Corona-Hilfspaket für den Profisport

03.03.2021 – 14:28

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Rehberg/Gienger: Verbessertes Corona-Hilfspaket für den Profisport


















Berlin (ots)

Einsatz der Union zahlt sich aus

Am Mittwochnachmittag hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages seinen Beschluss zu den Corona-Hilfen für den Profisport angepasst. Dazu erklären Eckhardt Rehberg, haushaltspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Eberhard Gienger, sportpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

Eckhardt Rehberg:“Mit dem heutigen Beschluss wird der von der Europäischen Kommission gewährte beihilferechtliche Spielraum auch auf den Profisportbereich übertragen. Insbesondere wurde die beihilferechtliche Obergrenze für die Kleinbeihilfen substanziell von 800.000 Euro auf 1,8 Millionen Euro erhöht und der Zeitraum des Hilfspaketes bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Durch diese Verbesserungen wird eine Angleichung an die allgemeinen Wirtschaftshilfen für Unternehmen sichergestellt. Gerade da im Sportbereich ein Ende der pandemiebedingten Beschränkungen wie das Zuschauerverbot nicht absehbar sind, ist das eine sehr gute Nachricht für die Profisportbranche. Die insbesondere auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Bundeshaushalt 2021 zur Verfügung gestellten 200 Mio. EUR ermöglichen die Fortführung des bisherigen Hilfspakets im laufenden Jahr.“

Eberhard Gienger:“Die „Corona-Hilfen Profisport“ haben sich bereits im vergangenen Jahr neben den allgemeinen Wirtschaftshilfen in der Pandemie als wichtiger Baustein für viele Sportvereine und Sportverbände erwiesen. Auch in 2021 sind diese Hilfen als Ergänzung zu den allgemeinen Wirtschaftshilfen des Bundes und der Länder konzipiert. Das schafft Flexibilität bei der Beantragung der staatlichen Beihilfen.

Viele Vereine sind durch die andauernde Pandemie weiterhin in einer schweren Notlage. Sie brauchen daher unsere Unterstützung. Mit unseren bewährten Corona-Hilfen tun wir weiterhin alles, um die Substanz im Sportbereich zu erhalten.“

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Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Frei/Maag: Die Anstrengungen gegen das Coronavirus müssen weitergeführt werden

03.03.2021 – 06:44

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Frei/Maag: Die Anstrengungen gegen das Coronavirus müssen weitergeführt werden


















Berlin (ots)

Unterstützung für Familien in dieser Krisenzeit ausbauen

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf den Gesetzentwurf zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen geeinigt. Er soll am Donnerstag im Plenum beschlossen werden. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, und die gesundheitspolitische Sprecherin Karin Maag:

Thorsten Frei: „Das Gesetz zur Fortgeltung der Regelungen über die epidemische Lage ist in dieser Krisensituation ein weiterer wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Mit Augenmaß sorgt das Gesetz dafür, dass die notwendigen Regelungen zur Überwindung der Krise in der erforderlichen Weise fortgeführt werden. Damit der Bundestag in kurzen und regelmäßigen Abständen überprüft, ob diese epidemische Lage nach wie vor vorliegt, tritt diese Feststellung der epidemischen Lage künftig dann außer Kraft, wenn sie nicht spätestens binnen dreier Monate erneut bestätigt worden ist. Auch für die Zukunft gilt damit: Die Krisenbefugnisse werden auf Zeit erteilt und kommen regelmäßig, künftig sogar in festgelegten Fristen, auf den Prüfstand. Natürlich hoffen wir alle, dass diese Befugnisse letztlich nicht mehr lange vonnöten sein werden. Für den Moment aber ist es gut und auch wichtig, dass die Voraussetzungen für eine wirksame Bekämpfung der Corona-Krise fortgeführt werden können. In diesem Gesetz präzisieren wir gleichzeitig die Vorgaben für die Ländermaßnahmen, indem wir festschreiben, dass bei Erwägungen über Öffnungsschritte oder Erleichterungen insbesondere auch die Impfquote und der R-Wert zu berücksichtigen sind. Zugleich sehen wir vor, dass zum Jahresende die Maßnahmen der Krisenbekämpfung von einem unabhängigen Wissenschaftlergremium evaluiert werden. Auf diese Weise schreiben wir schon jetzt fest, dass wir unser Handeln in der Krise zum Jahresende überprüfen lassen wollen.“

Karin Maag: „Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen weiter unterstützt werden. Mindereinnahmen, die aufgrund der Corona-Pandemie entstehen, werden ausgeglichen. Das sorgt für mehr Planungssicherheit in diesen schwierigen Zeiten. Gleichzeitig halten wir an unseren pandemiebedingten Sonderregelungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige fest: So erhöhen wir bis zum Jahresende nicht nur die Pflegehilfsmittelpauschale von 40 auf 60 Euro, sondern verlängern bis Ende Juni 2021 auch die Möglichkeit für Familien, zusätzliche Pflegezeit und Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen.

Zudem sorgen wir für eine Gleichbehandlung von privat krankenversicherten und gesetzlich krankenversicherten Familien, wenn es um Unterstützungsangebote im Falle von Schul- und Kitaschließungen geht. So soll der Entschädigungsanspruch auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes auch dann gelten, wenn die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wird. Dasselbe greift auch dann, wenn eine behördliche Empfehlung vorliegt, vom Besuch einer solchen Einrichtung abzusehen. Der Anspruch soll im Übrigen unabhängig davon bestehen, ob die geschuldete Arbeitsleistung nicht auch grundsätzlich im Homeoffice erbracht werden kann und ob eine Notbetreuung zur Verfügung steht. Das führt zu einer weiteren Entlastung für die von der Corona-Pandemie sehr beanspruchten Familien. Die Anspruchsdauer von insgesamt zehn Wochen pro Elternteil bzw. zwanzig Wochen für alleinerziehende Mütter oder Väter zählt ab Ende März 2021 neu.

Darüber hinaus sehen wir eine zusätzliche Prämie für Klinik-Beschäftigte vor, die einer erhöhten Arbeitsbelastung aufgrund der Versorgung von Covid-Patienten ausgesetzt waren. Damit reagieren wir auf die Tatsache, dass die zweite Welle der Pandemie viele Krankenhäuser und ihre Beschäftigten vor eine noch größere Belastung gestellt hat als die erste.“

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Gröhe: Guter Regierungsentwurf für ein Sorgfaltspflichtengesetz

03.03.2021 – 12:18

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Gröhe: Guter Regierungsentwurf für ein Sorgfaltspflichtengesetz


















Berlin (ots)

Wirksam für die Menschenrechte – umsetzbar für die Wirtschaft

Zum heutigen Kabinettsbeschluss über den Entwurf eines Sorgfaltspflichtengesetzes („Lieferkettengesetz“) erklärt der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Hermann Gröhe:

„Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt die Einigung des Bundeskabinetts auf den Entwurf für ein Sorgfaltspflichtengesetz. Der Gesetzentwurf ist eine gute Grundlage für die anstehenden parlamentarischen Beratungen.

Das Sorgfaltspflichtengesetz muss wirksam sein für die Menschenrechte und umsetzbar für die Wirtschaft. Es geht um einen verbindlichen Rechtsrahmen für eine stärkere Beachtung der Menschenrechte in der globalen Lieferkette. Zugleich ist es wichtig, dass die Bestimmungen im Gesetz nicht entwicklungspolitisch gewünschte, verantwortlich gestaltete Handels- und Investitionsbeziehungen mit Entwicklungsländern erschweren. Nach unserer Einschätzung erreicht der beschlossene Gesetzentwurf diese Ziele in hohem Maße.

Unser Ziel bleibt weiterhin eine möglichst zügige Verständigung auch in der Europäischen Union auf einen entsprechenden europäischen Rechtsrahmen.“

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Rehberg/Gienger: Verbessertes Corona-Hilfspaket für den Profisport

03.03.2021 – 14:28

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Rehberg/Gienger: Verbessertes Corona-Hilfspaket für den Profisport


















Berlin (ots)

Einsatz der Union zahlt sich aus

Am Mittwochnachmittag hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages seinen Beschluss zu den Corona-Hilfen für den Profisport angepasst. Dazu erklären Eckhardt Rehberg, haushaltspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Eberhard Gienger, sportpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

Eckhardt Rehberg:“Mit dem heutigen Beschluss wird der von der Europäischen Kommission gewährte beihilferechtliche Spielraum auch auf den Profisportbereich übertragen. Insbesondere wurde die beihilferechtliche Obergrenze für die Kleinbeihilfen substanziell von 800.000 Euro auf 1,8 Millionen Euro erhöht und der Zeitraum des Hilfspaketes bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Durch diese Verbesserungen wird eine Angleichung an die allgemeinen Wirtschaftshilfen für Unternehmen sichergestellt. Gerade da im Sportbereich ein Ende der pandemiebedingten Beschränkungen wie das Zuschauerverbot nicht absehbar sind, ist das eine sehr gute Nachricht für die Profisportbranche. Die insbesondere auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Bundeshaushalt 2021 zur Verfügung gestellten 200 Mio. EUR ermöglichen die Fortführung des bisherigen Hilfspakets im laufenden Jahr.“

Eberhard Gienger:“Die „Corona-Hilfen Profisport“ haben sich bereits im vergangenen Jahr neben den allgemeinen Wirtschaftshilfen in der Pandemie als wichtiger Baustein für viele Sportvereine und Sportverbände erwiesen. Auch in 2021 sind diese Hilfen als Ergänzung zu den allgemeinen Wirtschaftshilfen des Bundes und der Länder konzipiert. Das schafft Flexibilität bei der Beantragung der staatlichen Beihilfen.

Viele Vereine sind durch die andauernde Pandemie weiterhin in einer schweren Notlage. Sie brauchen daher unsere Unterstützung. Mit unseren bewährten Corona-Hilfen tun wir weiterhin alles, um die Substanz im Sportbereich zu erhalten.“

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