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Hafen Straubing-Sand trotzt CoronaKeine Auswirkungen auf Umschlagszahlen dank resilienter Ansiedlerfirmen

17.03.2021 – 13:30

BioCampus Straubing GmbH

Hafen Straubing-Sand trotzt Corona
Keine Auswirkungen auf Umschlagszahlen dank resilienter Ansiedlerfirmen


















Hafen Straubing-Sand trotzt Corona / Keine Auswirkungen auf Umschlagszahlen dank resilienter Ansiedlerfirmen
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Straubing (ots)

Der Hafen Straubing-Sand stemmt sich gegen die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Das zeigt der Blick auf die Zahlen und Entwicklungen des Zweckverbands Hafen Straubing-Sand (ZVH) im Jahr 2020. So konnte das hervorragende Ergebnis des Vorjahres – im Gesamtumschlag über alle Verkehrsträger hinweg – wieder erreicht werden (4,25 Millionen Tonnen, plus 5 Prozent). Der Bahnumschlag verbesserte sich im Vergleich zu 2019 nochmals und verzeichnete mit 381.000 Tonnen eine neue Bestmarke. Beim Schiffsgüterumschlag wurde mit 667.000 Tonnen das zweitbeste Jahresergebnis der Hafen-Geschichte erzielt. Darüber hinaus machten 2020 insgesamt 822 Schiffe im Hafen Straubing fest – das sind 80 mehr als 2019 und so viele wie nie zuvor. Da auch der straßenseitige Umschlag zulegte, ergab sich keine Veränderung des Modal Split (Verteilung der transportierten Güter auf die Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasser).

Der Hafen Straubing ist als Teil der Lieferkette vor allem für die Lebensmittelindustrie systemrelevant. Durch die Einhaltung hoher Hygienestandards und einer konsequenten Trennung von Mannschaften in eigens entwickelten Schichtmodellen konnte der Hafenbetrieb auch in der Pandemie unterbrechungsfrei aufrechterhalten werden. Für die Geschäftsleitung des Hafens sind die positiven Zahlen insgesamt auf die Resilienz der Hafenkund*innen zurückzuführen: „Dass sich die Pandemie nicht stärker in unserem Jahresergebnis zeigt, liegt ganz klar an der Leistungsfähigkeit derer, die die von uns bereitgestellte Infrastruktur und Dienstleistungen nutzen“, betont ZVH-Geschäftsleiter Andreas Löffert. Dank dieser Situation könne man gute Leistungen erzielen und in neue Infrastrukturmaßnahmen investieren, die wiederum den Kunden*innen zugute kommen sollen.

TGZ plant Erweiterung

Eine ähnlich erfreuliche Entwicklung zeigt sich im Technologie- und Gründerzentrum (TGZ) auf dem BioCampus des Hafens, das durch den ZVH verwaltet wird. Landrat Josef Laumer, der 2020 wieder den Vorsitz der ZVH-Verbandsversammlung übernahm, freut sich über die Stabilität der jungen Unternehmen, die im TGZ angesiedelt sind: „Trotz der Branchenbreite, die unsere Firmen im TGZ abbilden, war die Belegung unserer Räumlichkeiten auch 2020 sehr stabil. Sie bewegt sich weiterhin zwischen 90 und 100 Prozent“. Es habe auch über den gesamten Jahresverlauf immer wieder Anfragen von Mietinteressent*innen gegeben, erläutert Zentrumsleiter Stefan Niedermeier. So könne man mit einer positiven Perspektive die Planungen für eine Erweiterung der Büro- und Laborflächen fortsetzen. Eine Besonderheit erlebte das TGZ im Frühjahr. Kurz vor dem ersten Lockdown fand ein Pächterwechsel im zugehörigen Restaurant statt. Alexander Baumann übernahm das ehemalige Lokanta, das er nun unter dem Namen ALEX mit kreativen Ideen und Angeboten durch die Krise führt.

Hafenansiedlerfirmen investieren im Pandemiejahr 26 Mio. EUR

Zum Stichtag 31.12.2020 hatten insgesamt 3.058 Menschen einen Arbeitsplatz bei 83 Unternehmen im Hafen gefunden. Im Jahr 2020 wurden zudem privatwirtschaftliche Investitionen von insgesamt 26 Millionen Euro getätigt. Diesen Ausgaben seitens der Unternehmen standen Investitionen des ZVH von 600.000 EUR gegenüber. Das langjährige Verhältnis zwischen öffentlichen und privaten Investitionen im Hafen liegt damit bei 1 zu 23. „Wir sehen diese Entwicklung als Beleg dafür, dass sich die interkommunale Beteiligung am Hafen auszahlt“, resümiert Aiterhofens Bürgermeister Adalbert Hösl.

Auf der Bioökonomie-Landkarte präsent

Der Geschäftsbereich der biobasierten Wirtschaft befasst sich mit der Profilbildung und Entwicklung des Hafens sowie der Region als Bioökonomie-Standort. 2020 standen für die zuständige Tochtergesellschaft des ZVH, die BioCampus Straubing GmbH, die Themen Start-up-Unterstützung und Infrastrukturentwicklung im Fokus. Im Mai 2020 ging der vom Bayerischen Wirtschaftsministerium geförderte Gründerwettbewerb „PlanB – Biobasiert.Business.Bayern.“ in die vierte Runde. Mit 62 Einreichungen verzeichnete der branchenfokussierte Wettbewerb einen Teilnahme-Rekord. Noch nie hatten so viele Teams aus so vielen Teilen Deutschlands und der Welt ihre biobasierten, auf den Rohstoffwandel ausgerichteten Geschäftsideen eingereicht. Die Sieger-Kür erfolgt im Juni 2021. Noch bis Jahresende können alle PlanB-Start-ups von Unterstützungsaktivitäten wie Workshops und Vernetzung profitieren.

Weiterer Schwerpunkt war die fortschreitende Planung der Mehrzweck-Demonstrationsanlage für industrielle Biotechnologie, die auf dem BioCampus im Hafen errichtet wird. Unter anderem erfolgten die Branding-Festlegung (BioCampus MultiPilot), ein weiterer Personalaufbau für die Anlage, die Vorbereitung der Ausschreibungsmaßnahmen und die Ausgestaltung der wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen. „Die Entwicklung des BioCampus im Hafen schreitet voran“, betont Markus Pannermayr, Straubinger Oberbürgermeister und BCG-Aufsichtsratsvorsitzender: „In Verbindung mit den wissenschaftlichen Aktivitäten rund um Biotechnologie und die nachhaltige Nutzung biogener Ressourcen sind wir auf der bayerischen Bioökonomie-Landkarte, und weit darüber hinaus, sehr präsent“.

Pressekontakt:

Ansprechpartner:
BioCampus Straubing GmbH
Ann-Kathrin Kaufmann
ann-kathrin.kaufmann@biocampus-straubing.de
09421 – 785 161

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Augenheilkunde in schwierigen ZeitenLangfristige Auswirkungen der Pandemie nicht absehbar – Berufspolitisches Statement zur AAD 2021 online

17.03.2021 – 10:41

Berufsverband der Augenärzte Deutschlands. e.V.

Augenheilkunde in schwierigen Zeiten
Langfristige Auswirkungen der Pandemie nicht absehbar – Berufspolitisches Statement zur AAD 2021 online


















Düsseldorf (ots)

COVID 19 – dieses Thema würden die meisten Menschen gerne schnell abhaken und doch kommt auf absehbare Zeit niemand daran vorbei. Ebenso wenig wie die langfristigen Auswirkungen auf die Gesundheit der betroffenen Patienten abschließend beurteilt werden können, lassen sich heute die Auswirkungen auf das Gesundheitswesen einschätzen. Eindeutig ist nur: Sie sind gravierend. Aus Sicht der niedergelassenen Augenärzte lässt sich heute dazu sagen:

1. Die Fallzahlen, die im Frühjahr 2020 dramatisch einstürzten – bayerische Augenärzte beispielsweise hatten im ersten Halbjahr 2020 einen Rückgang der Fallzahlen von 15 Prozent verglichen mit dem Vorjahr – werden das Niveau der Vor-Corona-Zeit noch lange nicht wieder erreichen.

2. Mit einer enormen Kraftanstrengung ist es Augenärztinnen und Augenärzten mit ihren Praxisteams gelungen, die ophthalmologische Regelversorgung aufrecht zu erhalten – trotz des anfangs gravierenden Mangels an Schutzausrüstung.

3. Der Aufwand für die Behandlung jedes einzelnen Patienten ist enorm gestiegen. Alleine die Mehrkosten und der organisatorische Mehraufwand für zusätzliche Hygienemaßnahmen sind erheblich. Die gesetzlichen Krankenkassen erkennen diese Kosten jedoch bis heute nicht an.

4. Neue Wege der Patientenbetreuung werden erprobt – von der ausführlichen telefonischen Beratung bis hin zur Videokonsultation. Gerade in der Augenheilkunde zeigt sich aber immer wieder, dass die Telemedizin ihre Grenzen hat und die persönliche Untersuchung in der Augenarztpraxis dann oft doch zwingend notwendig ist.

5. COVID 19 hat nichts daran geändert, das der Bedarf an augenärztlichen Leistungen groß ist und weiter steigt. Augenkrankheiten wie das Glaukom (Grüner Star), die Katarakt (Grauer Star) und die Altersabhängige Makuladegeneration (AMD) und nicht zuletzt die Kontrollen beim Vorliegen diabetischer Netzhautschädigungen betrifft ältere Menschen besonders häufig. Diese Patienten, die bei einer Ansteckung mit COVID 19 ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, scheuten sich im vergangenen Jahr, dringend notwendige Kontrolluntersuchungen wahrzunehmen. Damit birgt die Pandemie auch das Risiko, dass Patienten einen vermeidbaren dauerhaften Sehverlust erleiden.

6. Augenärzte und ihre Mitarbeiter müssen den Patienten für die Augenuntersuchungen nahe kommen. Sie haben mit viel Kreativität und Aufwand die Untersuchungsplätze so umgestaltet, dass das Infektionsrisiko so weit wie möglich reduziert wird, sie tragen Schutzausrüstung und halten sich konsequent an Hygieneregeln. Und doch bleibt eine erhöhte Infektionsgefahr für die Untersuchenden. Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts (RKI) urteilte daher, dass das medizinische Personal in Augen- und HNO-Praxen wegen „aerosolgenierenden oder gesichtsnahen Tätigkeiten“ in der Priorisierung unmittelbar nach hochbetagten Personen und intensivmedizinisch tätigen Ärztinnen und Ärzten einzustufen sei (1).

7. Trotz dieser Gefahr sind Augenärzte in vielen Bundesländern in der Priorisierung für Impfungen zunächst nach hinten gerutscht. Der Berufsverband der Augenärzte fordert, dass die Gesundheitspolitik ihrem erhöhten Risiko Rechnung trägt und ihnen so rasch wie möglich die Impfung ermöglicht.

8. Der finanzielle Schutzschirm, mit dem die Bundesregierung nicht nur Krankenhäuser, sondern auch die ambulante medizinische Versorgung sicherte, ist für den ambulanten Bereich zum 31.12.2020 ausgelaufen. Obwohl die Kassenärztliche Bundesvereinigung, der Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands und auch Berufsverband der Augenärzte wie viele andere ärztliche Verbände gefordert hatte, dass die Regelung verlängert wird, wurde lediglich eine Mogelpackung als „Schutzschirm“ von der Politik verabschiedet. Letzten Endes sollen die Ärzte ihren Schutzschirm nämlich selbst bezahlen. Das zeugt nicht von Anerkennung unserer Leistungen, die wir im Rahmen dieser Pandemie für die gesamte Gesellschaft erbracht haben und erbringen.

9. Wie der Rest der Gesellschaft ist auch der BVA in Pandemie notgedrungen „digitaler“ geworden: Nicht nur die Augenärztliche Akademie findet online statt. Qualitätszirkel, regionale und überregionale Gremien treffen sich bei Videokonferenzen, Seminare und Prüfungen laufen online. Vieles davon bewährt sich und wird auch in der Corona-freien Zukunft erhalten bleiben.

10. Die berufspolitische Arbeit des BVA beschränkt sich bei weitem aber nicht nur auf COVID 19. Ob die übereilte Einführung der Telematikinfrastruktur, die geplante Änderung der Approbationsordnung, die geforderte Neubewertung des operativen Kapitels im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) oder die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die mit so vielen Mängeln behaftet ist, dass die Augenärzte nur hoffen können, dass die alte GOÄ noch lange in Kraft bleibt: Das deutsche Gesundheitswesen umfasst zahlreiche Herausforderungen für die niedergelassenen Augenärzte.

Dr. Peter Heinz

1. Vorsitzender des Berufsverbands der Augenärzte Deutschlands e.V.

Tersteegen Str. 12

D – 40474 Düsseldorf

Tel.: (02 11) 4 30 37 00

Fax: (02 11) 4 30 37 20

E-mail: bva@augeninfo.de

www.augeninfo.de

(1) Vygen-Bonnet S, Koch J, Bogdan C, Harder T, Heininger U, Kling K, Littmann M, Meerpohl J, Meyer H, Mertens T, Schmid-Küpke N, Scholz S, Terhardt M, Treskova-Schwarzbach M, Überla K, van der Sande M, Wichmann O, Wicker S, Wiedermann U, Wild V, von Kries R: Beschluss der STIKO zur 1. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung, Epid Bull 2021;2:64 -132 | DOI 10.25646/7820

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Berufsverband der Augenärzte Deutschlands
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Langfristige Auswirkungen der Pandemie nicht absehbar – Berufspolitisches Statement zur AAD 2021 online


















Düsseldorf (ots)

COVID 19 – dieses Thema würden die meisten Menschen gerne schnell abhaken und doch kommt auf absehbare Zeit niemand daran vorbei. Ebenso wenig wie die langfristigen Auswirkungen auf die Gesundheit der betroffenen Patienten abschließend beurteilt werden können, lassen sich heute die Auswirkungen auf das Gesundheitswesen einschätzen. Eindeutig ist nur: Sie sind gravierend. Aus Sicht der niedergelassenen Augenärzte lässt sich heute dazu sagen:

1. Die Fallzahlen, die im Frühjahr 2020 dramatisch einstürzten – bayerische Augenärzte beispielsweise hatten im ersten Halbjahr 2020 einen Rückgang der Fallzahlen von 15 Prozent verglichen mit dem Vorjahr – werden das Niveau der Vor-Corona-Zeit noch lange nicht wieder erreichen.

2. Mit einer enormen Kraftanstrengung ist es Augenärztinnen und Augenärzten mit ihren Praxisteams gelungen, die ophthalmologische Regelversorgung aufrecht zu erhalten – trotz des anfangs gravierenden Mangels an Schutzausrüstung.

3. Der Aufwand für die Behandlung jedes einzelnen Patienten ist enorm gestiegen. Alleine die Mehrkosten und der organisatorische Mehraufwand für zusätzliche Hygienemaßnahmen sind erheblich. Die gesetzlichen Krankenkassen erkennen diese Kosten jedoch bis heute nicht an.

4. Neue Wege der Patientenbetreuung werden erprobt – von der ausführlichen telefonischen Beratung bis hin zur Videokonsultation. Gerade in der Augenheilkunde zeigt sich aber immer wieder, dass die Telemedizin ihre Grenzen hat und die persönliche Untersuchung in der Augenarztpraxis dann oft doch zwingend notwendig ist.

5. COVID 19 hat nichts daran geändert, das der Bedarf an augenärztlichen Leistungen groß ist und weiter steigt. Augenkrankheiten wie das Glaukom (Grüner Star), die Katarakt (Grauer Star) und die Altersabhängige Makuladegeneration (AMD) und nicht zuletzt die Kontrollen beim Vorliegen diabetischer Netzhautschädigungen betrifft ältere Menschen besonders häufig. Diese Patienten, die bei einer Ansteckung mit COVID 19 ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, scheuten sich im vergangenen Jahr, dringend notwendige Kontrolluntersuchungen wahrzunehmen. Damit birgt die Pandemie auch das Risiko, dass Patienten einen vermeidbaren dauerhaften Sehverlust erleiden.

6. Augenärzte und ihre Mitarbeiter müssen den Patienten für die Augenuntersuchungen nahe kommen. Sie haben mit viel Kreativität und Aufwand die Untersuchungsplätze so umgestaltet, dass das Infektionsrisiko so weit wie möglich reduziert wird, sie tragen Schutzausrüstung und halten sich konsequent an Hygieneregeln. Und doch bleibt eine erhöhte Infektionsgefahr für die Untersuchenden. Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts (RKI) urteilte daher, dass das medizinische Personal in Augen- und HNO-Praxen wegen „aerosolgenierenden oder gesichtsnahen Tätigkeiten“ in der Priorisierung unmittelbar nach hochbetagten Personen und intensivmedizinisch tätigen Ärztinnen und Ärzten einzustufen sei (1).

7. Trotz dieser Gefahr sind Augenärzte in vielen Bundesländern in der Priorisierung für Impfungen zunächst nach hinten gerutscht. Der Berufsverband der Augenärzte fordert, dass die Gesundheitspolitik ihrem erhöhten Risiko Rechnung trägt und ihnen so rasch wie möglich die Impfung ermöglicht.

8. Der finanzielle Schutzschirm, mit dem die Bundesregierung nicht nur Krankenhäuser, sondern auch die ambulante medizinische Versorgung sicherte, ist für den ambulanten Bereich zum 31.12.2020 ausgelaufen. Obwohl die Kassenärztliche Bundesvereinigung, der Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands und auch Berufsverband der Augenärzte wie viele andere ärztliche Verbände gefordert hatte, dass die Regelung verlängert wird, wurde lediglich eine Mogelpackung als „Schutzschirm“ von der Politik verabschiedet. Letzten Endes sollen die Ärzte ihren Schutzschirm nämlich selbst bezahlen. Das zeugt nicht von Anerkennung unserer Leistungen, die wir im Rahmen dieser Pandemie für die gesamte Gesellschaft erbracht haben und erbringen.

9. Wie der Rest der Gesellschaft ist auch der BVA in Pandemie notgedrungen „digitaler“ geworden: Nicht nur die Augenärztliche Akademie findet online statt. Qualitätszirkel, regionale und überregionale Gremien treffen sich bei Videokonferenzen, Seminare und Prüfungen laufen online. Vieles davon bewährt sich und wird auch in der Corona-freien Zukunft erhalten bleiben.

10. Die berufspolitische Arbeit des BVA beschränkt sich bei weitem aber nicht nur auf COVID 19. Ob die übereilte Einführung der Telematikinfrastruktur, die geplante Änderung der Approbationsordnung, die geforderte Neubewertung des operativen Kapitels im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) oder die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die mit so vielen Mängeln behaftet ist, dass die Augenärzte nur hoffen können, dass die alte GOÄ noch lange in Kraft bleibt: Das deutsche Gesundheitswesen umfasst zahlreiche Herausforderungen für die niedergelassenen Augenärzte.

Dr. Peter Heinz

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Langfristige Auswirkungen der Pandemie nicht absehbar – Berufspolitisches Statement zur AAD 2021 online


















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COVID 19 – dieses Thema würden die meisten Menschen gerne schnell abhaken und doch kommt auf absehbare Zeit niemand daran vorbei. Ebenso wenig wie die langfristigen Auswirkungen auf die Gesundheit der betroffenen Patienten abschließend beurteilt werden können, lassen sich heute die Auswirkungen auf das Gesundheitswesen einschätzen. Eindeutig ist nur: Sie sind gravierend. Aus Sicht der niedergelassenen Augenärzte lässt sich heute dazu sagen:

1. Die Fallzahlen, die im Frühjahr 2020 dramatisch einstürzten – bayerische Augenärzte beispielsweise hatten im ersten Halbjahr 2020 einen Rückgang der Fallzahlen von 15 Prozent verglichen mit dem Vorjahr – werden das Niveau der Vor-Corona-Zeit noch lange nicht wieder erreichen.

2. Mit einer enormen Kraftanstrengung ist es Augenärztinnen und Augenärzten mit ihren Praxisteams gelungen, die ophthalmologische Regelversorgung aufrecht zu erhalten – trotz des anfangs gravierenden Mangels an Schutzausrüstung.

3. Der Aufwand für die Behandlung jedes einzelnen Patienten ist enorm gestiegen. Alleine die Mehrkosten und der organisatorische Mehraufwand für zusätzliche Hygienemaßnahmen sind erheblich. Die gesetzlichen Krankenkassen erkennen diese Kosten jedoch bis heute nicht an.

4. Neue Wege der Patientenbetreuung werden erprobt – von der ausführlichen telefonischen Beratung bis hin zur Videokonsultation. Gerade in der Augenheilkunde zeigt sich aber immer wieder, dass die Telemedizin ihre Grenzen hat und die persönliche Untersuchung in der Augenarztpraxis dann oft doch zwingend notwendig ist.

5. COVID 19 hat nichts daran geändert, das der Bedarf an augenärztlichen Leistungen groß ist und weiter steigt. Augenkrankheiten wie das Glaukom (Grüner Star), die Katarakt (Grauer Star) und die Altersabhängige Makuladegeneration (AMD) und nicht zuletzt die Kontrollen beim Vorliegen diabetischer Netzhautschädigungen betrifft ältere Menschen besonders häufig. Diese Patienten, die bei einer Ansteckung mit COVID 19 ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, scheuten sich im vergangenen Jahr, dringend notwendige Kontrolluntersuchungen wahrzunehmen. Damit birgt die Pandemie auch das Risiko, dass Patienten einen vermeidbaren dauerhaften Sehverlust erleiden.

6. Augenärzte und ihre Mitarbeiter müssen den Patienten für die Augenuntersuchungen nahe kommen. Sie haben mit viel Kreativität und Aufwand die Untersuchungsplätze so umgestaltet, dass das Infektionsrisiko so weit wie möglich reduziert wird, sie tragen Schutzausrüstung und halten sich konsequent an Hygieneregeln. Und doch bleibt eine erhöhte Infektionsgefahr für die Untersuchenden. Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts (RKI) urteilte daher, dass das medizinische Personal in Augen- und HNO-Praxen wegen „aerosolgenierenden oder gesichtsnahen Tätigkeiten“ in der Priorisierung unmittelbar nach hochbetagten Personen und intensivmedizinisch tätigen Ärztinnen und Ärzten einzustufen sei (1).

7. Trotz dieser Gefahr sind Augenärzte in vielen Bundesländern in der Priorisierung für Impfungen zunächst nach hinten gerutscht. Der Berufsverband der Augenärzte fordert, dass die Gesundheitspolitik ihrem erhöhten Risiko Rechnung trägt und ihnen so rasch wie möglich die Impfung ermöglicht.

8. Der finanzielle Schutzschirm, mit dem die Bundesregierung nicht nur Krankenhäuser, sondern auch die ambulante medizinische Versorgung sicherte, ist für den ambulanten Bereich zum 31.12.2020 ausgelaufen. Obwohl die Kassenärztliche Bundesvereinigung, der Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands und auch Berufsverband der Augenärzte wie viele andere ärztliche Verbände gefordert hatte, dass die Regelung verlängert wird, wurde lediglich eine Mogelpackung als „Schutzschirm“ von der Politik verabschiedet. Letzten Endes sollen die Ärzte ihren Schutzschirm nämlich selbst bezahlen. Das zeugt nicht von Anerkennung unserer Leistungen, die wir im Rahmen dieser Pandemie für die gesamte Gesellschaft erbracht haben und erbringen.

9. Wie der Rest der Gesellschaft ist auch der BVA in Pandemie notgedrungen „digitaler“ geworden: Nicht nur die Augenärztliche Akademie findet online statt. Qualitätszirkel, regionale und überregionale Gremien treffen sich bei Videokonferenzen, Seminare und Prüfungen laufen online. Vieles davon bewährt sich und wird auch in der Corona-freien Zukunft erhalten bleiben.

10. Die berufspolitische Arbeit des BVA beschränkt sich bei weitem aber nicht nur auf COVID 19. Ob die übereilte Einführung der Telematikinfrastruktur, die geplante Änderung der Approbationsordnung, die geforderte Neubewertung des operativen Kapitels im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) oder die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die mit so vielen Mängeln behaftet ist, dass die Augenärzte nur hoffen können, dass die alte GOÄ noch lange in Kraft bleibt: Das deutsche Gesundheitswesen umfasst zahlreiche Herausforderungen für die niedergelassenen Augenärzte.

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17.03.2021 – 13:30

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Straubing (ots)

Der Hafen Straubing-Sand stemmt sich gegen die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Das zeigt der Blick auf die Zahlen und Entwicklungen des Zweckverbands Hafen Straubing-Sand (ZVH) im Jahr 2020. So konnte das hervorragende Ergebnis des Vorjahres – im Gesamtumschlag über alle Verkehrsträger hinweg – wieder erreicht werden (4,25 Millionen Tonnen, plus 5 Prozent). Der Bahnumschlag verbesserte sich im Vergleich zu 2019 nochmals und verzeichnete mit 381.000 Tonnen eine neue Bestmarke. Beim Schiffsgüterumschlag wurde mit 667.000 Tonnen das zweitbeste Jahresergebnis der Hafen-Geschichte erzielt. Darüber hinaus machten 2020 insgesamt 822 Schiffe im Hafen Straubing fest – das sind 80 mehr als 2019 und so viele wie nie zuvor. Da auch der straßenseitige Umschlag zulegte, ergab sich keine Veränderung des Modal Split (Verteilung der transportierten Güter auf die Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasser).

Der Hafen Straubing ist als Teil der Lieferkette vor allem für die Lebensmittelindustrie systemrelevant. Durch die Einhaltung hoher Hygienestandards und einer konsequenten Trennung von Mannschaften in eigens entwickelten Schichtmodellen konnte der Hafenbetrieb auch in der Pandemie unterbrechungsfrei aufrechterhalten werden. Für die Geschäftsleitung des Hafens sind die positiven Zahlen insgesamt auf die Resilienz der Hafenkund*innen zurückzuführen: „Dass sich die Pandemie nicht stärker in unserem Jahresergebnis zeigt, liegt ganz klar an der Leistungsfähigkeit derer, die die von uns bereitgestellte Infrastruktur und Dienstleistungen nutzen“, betont ZVH-Geschäftsleiter Andreas Löffert. Dank dieser Situation könne man gute Leistungen erzielen und in neue Infrastrukturmaßnahmen investieren, die wiederum den Kunden*innen zugute kommen sollen.

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Eine ähnlich erfreuliche Entwicklung zeigt sich im Technologie- und Gründerzentrum (TGZ) auf dem BioCampus des Hafens, das durch den ZVH verwaltet wird. Landrat Josef Laumer, der 2020 wieder den Vorsitz der ZVH-Verbandsversammlung übernahm, freut sich über die Stabilität der jungen Unternehmen, die im TGZ angesiedelt sind: „Trotz der Branchenbreite, die unsere Firmen im TGZ abbilden, war die Belegung unserer Räumlichkeiten auch 2020 sehr stabil. Sie bewegt sich weiterhin zwischen 90 und 100 Prozent“. Es habe auch über den gesamten Jahresverlauf immer wieder Anfragen von Mietinteressent*innen gegeben, erläutert Zentrumsleiter Stefan Niedermeier. So könne man mit einer positiven Perspektive die Planungen für eine Erweiterung der Büro- und Laborflächen fortsetzen. Eine Besonderheit erlebte das TGZ im Frühjahr. Kurz vor dem ersten Lockdown fand ein Pächterwechsel im zugehörigen Restaurant statt. Alexander Baumann übernahm das ehemalige Lokanta, das er nun unter dem Namen ALEX mit kreativen Ideen und Angeboten durch die Krise führt.

Hafenansiedlerfirmen investieren im Pandemiejahr 26 Mio. EUR

Zum Stichtag 31.12.2020 hatten insgesamt 3.058 Menschen einen Arbeitsplatz bei 83 Unternehmen im Hafen gefunden. Im Jahr 2020 wurden zudem privatwirtschaftliche Investitionen von insgesamt 26 Millionen Euro getätigt. Diesen Ausgaben seitens der Unternehmen standen Investitionen des ZVH von 600.000 EUR gegenüber. Das langjährige Verhältnis zwischen öffentlichen und privaten Investitionen im Hafen liegt damit bei 1 zu 23. „Wir sehen diese Entwicklung als Beleg dafür, dass sich die interkommunale Beteiligung am Hafen auszahlt“, resümiert Aiterhofens Bürgermeister Adalbert Hösl.

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Der Geschäftsbereich der biobasierten Wirtschaft befasst sich mit der Profilbildung und Entwicklung des Hafens sowie der Region als Bioökonomie-Standort. 2020 standen für die zuständige Tochtergesellschaft des ZVH, die BioCampus Straubing GmbH, die Themen Start-up-Unterstützung und Infrastrukturentwicklung im Fokus. Im Mai 2020 ging der vom Bayerischen Wirtschaftsministerium geförderte Gründerwettbewerb „PlanB – Biobasiert.Business.Bayern.“ in die vierte Runde. Mit 62 Einreichungen verzeichnete der branchenfokussierte Wettbewerb einen Teilnahme-Rekord. Noch nie hatten so viele Teams aus so vielen Teilen Deutschlands und der Welt ihre biobasierten, auf den Rohstoffwandel ausgerichteten Geschäftsideen eingereicht. Die Sieger-Kür erfolgt im Juni 2021. Noch bis Jahresende können alle PlanB-Start-ups von Unterstützungsaktivitäten wie Workshops und Vernetzung profitieren.

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Konjunkturexperte rechnet mit Verlust von einer Million Jobs durch Pandemie in Deutschland

17.03.2021 – 10:20

PHOENIX

Konjunkturexperte rechnet mit Verlust von einer Million Jobs durch Pandemie in Deutschland


















Bonn (ots)

Die Corona-Pandemie hat in Deutschland nach Meinung von Professor Stefan Kooths vom Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) bislang rund eine Millionen Arbeitsplätze gekostet. Außerdem erwartet der Konjunkturexperte ein Staatsdefizit von 40 Milliarden Euro, das von der nächsten Bunderegierung ausgeglichen werden müsse. „Wir dürften durch die Pandemie etwa eine Million Jobs verloren haben, im Vergleich zu einer Situation ohne eine solche Krise“, sagte Kooths dem Fernsehsender phoenix. „Der Staat hat viel Geld ausgegeben. Ab dem Jahr 2022 ist dann Konsolidierung angesagt“, prognostiziert Kooths. „Wir rechnen damit, dass der Gesamtstaat ein zu hohes Defizit haben wird, von etwa 40 Milliarden Euro, die konsolidiert werden müssen, über alle staatlichen Ebenen hinweg.“ Auf eine neue Bundesregierung, die im Herbst gewählt werden wird, sieht er einen harten Sparkurs zukommen: „Die nächste Bundesregierung wird dann keine Bundesregierung sein, die das Geld mit vollen Händen ausgeben kann, sondern die dann die unangenehme Aufgabe hat, die Haushalte wieder ins Geleichgewicht zu bringen.“

Für das zweite und dritte Quartal 2021 geht Kooths von einem „konjunkturellen Aufholprozess“ in Deutschland aus, zurück auf Vorkrisenniveau. „Wir sehen einen Aufholprozess, nachdem die Wirtschaftsleistung zuvor dramatisch eingebrochen war. Wir kommen langsam auf das Vorkrisenniveau zurück, damit ist die Krise aber noch lange nicht ausgestanden.“

Der Wirtschaftssachverständigenrat wird der Bundesregierung heute eine aktualisierte Konjunkturprognose für die Jahre 2021 und 2022 übergeben.

Das ganze Interview finden Sie in Kürze im phoenix-Channel auf YouTube.

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Konjunkturexperte rechnet mit Verlust von einer Million Jobs durch Pandemie in Deutschland

17.03.2021 – 10:20

PHOENIX

Konjunkturexperte rechnet mit Verlust von einer Million Jobs durch Pandemie in Deutschland


















Bonn (ots)

Die Corona-Pandemie hat in Deutschland nach Meinung von Professor Stefan Kooths vom Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) bislang rund eine Millionen Arbeitsplätze gekostet. Außerdem erwartet der Konjunkturexperte ein Staatsdefizit von 40 Milliarden Euro, das von der nächsten Bunderegierung ausgeglichen werden müsse. „Wir dürften durch die Pandemie etwa eine Million Jobs verloren haben, im Vergleich zu einer Situation ohne eine solche Krise“, sagte Kooths dem Fernsehsender phoenix. „Der Staat hat viel Geld ausgegeben. Ab dem Jahr 2022 ist dann Konsolidierung angesagt“, prognostiziert Kooths. „Wir rechnen damit, dass der Gesamtstaat ein zu hohes Defizit haben wird, von etwa 40 Milliarden Euro, die konsolidiert werden müssen, über alle staatlichen Ebenen hinweg.“ Auf eine neue Bundesregierung, die im Herbst gewählt werden wird, sieht er einen harten Sparkurs zukommen: „Die nächste Bundesregierung wird dann keine Bundesregierung sein, die das Geld mit vollen Händen ausgeben kann, sondern die dann die unangenehme Aufgabe hat, die Haushalte wieder ins Geleichgewicht zu bringen.“

Für das zweite und dritte Quartal 2021 geht Kooths von einem „konjunkturellen Aufholprozess“ in Deutschland aus, zurück auf Vorkrisenniveau. „Wir sehen einen Aufholprozess, nachdem die Wirtschaftsleistung zuvor dramatisch eingebrochen war. Wir kommen langsam auf das Vorkrisenniveau zurück, damit ist die Krise aber noch lange nicht ausgestanden.“

Der Wirtschaftssachverständigenrat wird der Bundesregierung heute eine aktualisierte Konjunkturprognose für die Jahre 2021 und 2022 übergeben.

Das ganze Interview finden Sie in Kürze im phoenix-Channel auf YouTube.

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Internetnutzung von Menschen in der zweiten Lebenshälfte während der Corona-Pandemie: Soziale Ungleichheiten bleiben bestehen

16.03.2021 – 08:44

Deutsches Zentrum für Altersfragen

Internetnutzung von Menschen in der zweiten Lebenshälfte während der Corona-Pandemie: Soziale Ungleichheiten bleiben bestehen


















Internetnutzung von Menschen in der zweiten Lebenshälfte während der Corona-Pandemie: Soziale Ungleichheiten bleiben bestehen
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Berlin (ots)

Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen zur Eindämmung haben den Alltag der meisten Menschen stark verändert. Sie sollen nur in Ausnahmefällen die eigene Wohnung verlassen. Soziale Kontakte zu pflegen und an Veranstaltungen teilzunehmen, ist kaum noch oder nur digital möglich. Verändert sich deshalb das Nutzungsverhalten rund um das Internet? Doch zuallererst ist ein Internetzugang erst einmal notwendig.

Im Rahmen des Deutschen Alterssurveys (DEAS) wurde untersucht, wie sich im Juni/Juli 2020 der Zugang zum Internet und seine Nutzung im Vergleich zu 2017 verändert haben. Befragt wurden Personen im Alter von 46 bis 90 Jahren. Circa ein Fünftel der Befragten gab an, das Internet seit Beginn der Corona Pandemie im März häufiger für private Zwecke zu nutzen als vor Beginn der Pandemie.

Besonders häufig suchten die Befragten im Jahr 2020 im Internet nach Informationen. Darunter fallen Nachrichten und Service-Angebote, beispielsweise um sich über das aktuelle Pandemiegeschehen zu informieren. Ebenfalls zeigen die DEAS-Daten, dass bestehende soziale Kontakte stärker über das Internet gepflegt wurden als noch im Jahr 2017. Vielfach ersetzen offenbar Videochats Zusammenkünfte innerhalb der Familie, z. B. von Großeltern und ihren Enkelkindern. Auch Angebote zur Unterhaltung und Kultur im Netz wurden stärker nachgefragt als 2017.

Um auf solche digitalen Möglichkeiten auszuweichen, ist zunächst ein Internetzugang erforderlich. Zwar ist zu erkennen, dass mehr Menschen darüber verfügen als noch im Jahr 2017 – aber die Unterschiede zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen sind immer noch deutlich. Auch im Jahr 2020 sind es weniger Frauen als Männer, die einen Zugang hatten. Noch entscheidender sind aber der Bildungsstatus und – das Alter. Insbesondere unter den 76- bis 90-Jährigen hat nur etwas mehr als jeder Zweite Zugang zum Internet – und damit zu wichtigen Ressourcen gerade in Pandemiezeiten.

Diese Unterschiede beim Zugang spiegeln sich auch bei der Art der Internetnutzung wider. Selbst unter denjenigen, die die Möglichkeit haben, im Internet zu surfen, nutzen Personen in der ältesten Altersgruppe seltener die damit verbundenen Möglichkeiten. Beispielsweise scheinen die über 76-Jährigen dem Online-Einkauf noch immer kritisch gegenüber zu stehen.

Die Corona-Pandemie hat noch einmal deutlich gezeigt, welche Handlungsmöglichkeiten das Internet eröffnen kann. Daher ist es wichtig, dass der Zugang zum Internet möglichst niedrigschwellig und kostengünstig gestaltet wird, sodass allen die Möglichkeit offen steht, das Internet zu nutzen. Dazu gehört auch die gezielte Vermittlung und Stärkung von Kompetenzen der Internetnutzung.

Die ausführlichen Studienergebnisse sind nachzulesen in: Lisa Kortmann, Christine Hagen, Cordula Endter, Julia Riesch und Clemens Tesch-Römer: Internetnutzung von Menschen in der zweiten Lebenshälfte während der Corona-Pandemie: Soziale Ungleichheiten bleiben bestehen [DZA-Aktuell 05/2021]. Berlin: Deutsches Zentrum für Altersfragen.

Der Deutsche Alterssurvey (DEAS) ist eine repräsentative Quer- und Längsschnittbefragung von Personen in der zweiten Lebenshälfte. Im Rahmen der Studie werden seit mehr als zwei Jahrzehnten Menschen auf ihrem Weg ins höhere und hohe Alter regelmäßig befragt. An der schriftlich-postalischen Befragung im Juni und Juli 2020 haben 4.762 Personen im Alter von 46 bis 90 Jahren teilgenommen. Der Deutsche Alterssurvey wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Pressekontakt:

Stefanie Hartmann
Deutsches Zentrum für Altersfragen
Pressestelle
https://www.dza.de/presse.html
stefanie.hartmann@dza.de
Tel.: 030 / 260 740 25

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Internetnutzung von Menschen in der zweiten Lebenshälfte während der Corona-Pandemie: Soziale Ungleichheiten bleiben bestehen

16.03.2021 – 08:44

Deutsches Zentrum für Altersfragen

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Internetnutzung von Menschen in der zweiten Lebenshälfte während der Corona-Pandemie: Soziale Ungleichheiten bleiben bestehen
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Berlin (ots)

Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen zur Eindämmung haben den Alltag der meisten Menschen stark verändert. Sie sollen nur in Ausnahmefällen die eigene Wohnung verlassen. Soziale Kontakte zu pflegen und an Veranstaltungen teilzunehmen, ist kaum noch oder nur digital möglich. Verändert sich deshalb das Nutzungsverhalten rund um das Internet? Doch zuallererst ist ein Internetzugang erst einmal notwendig.

Im Rahmen des Deutschen Alterssurveys (DEAS) wurde untersucht, wie sich im Juni/Juli 2020 der Zugang zum Internet und seine Nutzung im Vergleich zu 2017 verändert haben. Befragt wurden Personen im Alter von 46 bis 90 Jahren. Circa ein Fünftel der Befragten gab an, das Internet seit Beginn der Corona Pandemie im März häufiger für private Zwecke zu nutzen als vor Beginn der Pandemie.

Besonders häufig suchten die Befragten im Jahr 2020 im Internet nach Informationen. Darunter fallen Nachrichten und Service-Angebote, beispielsweise um sich über das aktuelle Pandemiegeschehen zu informieren. Ebenfalls zeigen die DEAS-Daten, dass bestehende soziale Kontakte stärker über das Internet gepflegt wurden als noch im Jahr 2017. Vielfach ersetzen offenbar Videochats Zusammenkünfte innerhalb der Familie, z. B. von Großeltern und ihren Enkelkindern. Auch Angebote zur Unterhaltung und Kultur im Netz wurden stärker nachgefragt als 2017.

Um auf solche digitalen Möglichkeiten auszuweichen, ist zunächst ein Internetzugang erforderlich. Zwar ist zu erkennen, dass mehr Menschen darüber verfügen als noch im Jahr 2017 – aber die Unterschiede zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen sind immer noch deutlich. Auch im Jahr 2020 sind es weniger Frauen als Männer, die einen Zugang hatten. Noch entscheidender sind aber der Bildungsstatus und – das Alter. Insbesondere unter den 76- bis 90-Jährigen hat nur etwas mehr als jeder Zweite Zugang zum Internet – und damit zu wichtigen Ressourcen gerade in Pandemiezeiten.

Diese Unterschiede beim Zugang spiegeln sich auch bei der Art der Internetnutzung wider. Selbst unter denjenigen, die die Möglichkeit haben, im Internet zu surfen, nutzen Personen in der ältesten Altersgruppe seltener die damit verbundenen Möglichkeiten. Beispielsweise scheinen die über 76-Jährigen dem Online-Einkauf noch immer kritisch gegenüber zu stehen.

Die Corona-Pandemie hat noch einmal deutlich gezeigt, welche Handlungsmöglichkeiten das Internet eröffnen kann. Daher ist es wichtig, dass der Zugang zum Internet möglichst niedrigschwellig und kostengünstig gestaltet wird, sodass allen die Möglichkeit offen steht, das Internet zu nutzen. Dazu gehört auch die gezielte Vermittlung und Stärkung von Kompetenzen der Internetnutzung.

Die ausführlichen Studienergebnisse sind nachzulesen in: Lisa Kortmann, Christine Hagen, Cordula Endter, Julia Riesch und Clemens Tesch-Römer: Internetnutzung von Menschen in der zweiten Lebenshälfte während der Corona-Pandemie: Soziale Ungleichheiten bleiben bestehen [DZA-Aktuell 05/2021]. Berlin: Deutsches Zentrum für Altersfragen.

Der Deutsche Alterssurvey (DEAS) ist eine repräsentative Quer- und Längsschnittbefragung von Personen in der zweiten Lebenshälfte. Im Rahmen der Studie werden seit mehr als zwei Jahrzehnten Menschen auf ihrem Weg ins höhere und hohe Alter regelmäßig befragt. An der schriftlich-postalischen Befragung im Juni und Juli 2020 haben 4.762 Personen im Alter von 46 bis 90 Jahren teilgenommen. Der Deutsche Alterssurvey wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

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phoenix persönlich: Der Evolutionsbiologe Matthias Glaubrecht zu Gast bei Michael Krons, Freitag, 12. März 2021, 18.00 Uhr

11.03.2021 – 15:22

PHOENIX

phoenix persönlich: Der Evolutionsbiologe Matthias Glaubrecht zu Gast bei Michael Krons, Freitag, 12. März 2021, 18.00 Uhr


















Bonn (ots)

„Unser Planet Erde leidet an multiplem Organversagen“, konstatiert der Evolutionsbiologe Matthias Glaubrecht mit Blick auf die Corona-Pandemie, den Klimawandel und das Artensterben. Selbst wenn der Fokus zurecht auf der Bekämpfung der Corona-Pandemie liege und der Klimawandel endlich auch die nötige Aufmerksamkeit erführe, dürfe das dritte große Zukunfts-Problem, das Artensterben, auf keinen Fall aus dem Blick geraten, fordert Glaubrecht. Für ihn stellt das Artensterben das größte Problem dar, das der Mensch durch seine Lebensweise auch noch befördere.

Die Vernichtung der Tropenwälder, die Plünderung der Ozeane, eine „Übernutzung“ der Erde in sämtlichen Lebensbereichen wie auch ein ansteigendes Bevölkerungswachstum könnte ein weltweites Massenaussterben der Arten, das sechste in der Erdgeschichte, zur Folge haben, warnt Glaubrecht.

In der Sendung phoenix persönlich äußert Matthias Glaubrecht, Professor für Biodiversität der Tiere, zu der Frage, ob Pandemien sich überhaupt verhindern lassen und dazu, warum er das Artensterben für das zentrale Thema hält.

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