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Neue Studie: Kinder sehen pro Tag 15 Werbungen für ungesundes Essen – Kinderärzte, Wissenschaftler und AOK fordern Verbot von Kindermarketing für Dickmacher

11.03.2021 – 11:56

AOK-Bundesverband

Neue Studie: Kinder sehen pro Tag 15 Werbungen für ungesundes Essen – Kinderärzte, Wissenschaftler und AOK fordern Verbot von Kindermarketing für Dickmacher


















Berlin (ots)

Ein mediennutzendes Kind sieht in Deutschland durchschnittlich pro Tag 15,48 Werbespots oder -anzeigen für ungesunde Lebensmittel. Davon entfallen 5,14 auf das Internet und 10,34 auf das Fernsehen. Zugleich ist die Zahl der TV-Spots pro Stunde um 29 Prozent gestiegen. Das ist das Ergebnis einer Studie der Universität Hamburg, die heute vorgestellt wurde, basierend auf Daten noch vor der Corona-Krise. Durchschnittlich 92 Prozent der Lebensmittelwerbung, die Kinder in Internet und TV wahrnehmen, bezogen sich auf ungesunde Produkte wie Fast Food, Snacks oder Süßigkeiten (Fernsehen 89 Prozent, Internet 98 Prozent). Ein Bündnis aus Wissenschaftlern, Kinderärzten und dem AOK-Bundesverband erneuert angesichts dieser Zahlen die Forderung, Kindermarketing für ungesunde Produkte in allen Medienarten zu untersagen – wie es in vielen Ländern bereits Standard ist.

Die Studie von Wirtschaftswissenschaftler Dr. Tobias Effertz analysiert die Werbekontakte von Kindern von 3 bis 13 Jahren für den Zeitraum März 2019 bis Februar 2020 für Internet und von Juni bis September 2019 für TV. Grundlagen waren neben eigenen Erhebungen unter anderem Daten von Nielsen Media Research zum Internetsurfverhalten von Kindern und zur Reichweite von Webseiten sowie Daten über rezipierte Werbung. Die Bewertung der Produkte als gesund oder ungesund erfolgte nach dem Nutrition Profile Model der Weltgesundheitsorganisation (WHO), das eigens für den Bereich Kinder entwickelt wurde. Die Auswertung bezog sich auf die Kinder, die Internet bzw. TV nutzen.

Die Ergebnisse sind erschreckend: So richten sich 70 Prozent der untersuchten Lebensmittelwerbespots im Fernsehen durch ihre Aufmachung oder Sendeumfeld speziell an Kinder. 89 Prozent aller TV-Spots werben für ungesunde Produkte. Die Zahl der von Kindern gesehenen Spots pro Tag ist zwar seit 2007 etwa gleichgeblieben. Aber Kinder sehen heute 30 Minuten weniger fern. Pro Stunde werden also 29 Prozent mehr ungesunde Spots ausgestrahlt als früher. „Die Unternehmen haben den Werbedruck auf Kinder bewusst erhöht“, kritisiert Dr. med. Sigrid Peter, Kinderärztin in Berlin und stellvertretende Vorsitzende des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVJK). „Die schädlichen gesundheitlichen Folgen davon sehen wir täglich in unseren Praxen. Wir müssen endlich die Ursachen angehen für Übergewicht bei Kindern – und Werbung ist dabei ein wichtiger Faktor.“

Im Internet werden Kinder vor allem über Facebook mit Werbepostings zu ungesunden Produkten erreicht – über zehn Milliarden Mal pro Jahr in Deutschland. Zudem locken die Unternehmen Kinder gezielt auf ihre Webseiten zu ungesunden Produkten und versuchen sie dort durch Spiele oder ähnliches lange zu halten. Auf YouTube erfolgt die Werbung für Ungesundes mit Kindermarketing zu zwei Dritteln durch Influencer.

„Über 15 mal am Tag werden unsere Kinder von der Industrie dazu animiert, mehr Zucker, Salz und Fett zu essen“, kritisiert Professor Dr. Hans Hauner, Leiter des Else Kröner-Fresenius-Zentrum für Ernährungsmedizin der TU München und Vorsitzender der Deutschen Diabetes Stiftung (DDS). „Das macht alle Bemühungen um eine Erziehung zur gesunden Ernährung zunichte und darf nicht weiter toleriert werden. Diese Werbeaktivitäten in den digitalen Medien nehmen rasch zu und sind besonders wirksam.“ Zumal es Nachweise gebe, dass Werbung sogar stärker wirken kann als ein gutes Vorbild der Eltern.

„Die Studie zeigt erneut, dass seitens der Lebensmittelindustrie offenkundig keine Übernahme von Verantwortung oder Unterstützung zu erwarten ist“, sagt Dr. Kai Kolpatzik, Leiter der Abteilung Prävention beim AOK-Bundesverband. „Es wird daher höchste Zeit, diese Branche in die Pflicht zu nehmen. Denn freiwillige Selbstverpflichtungen, ganz egal ob im Rahmen der Nationalen Reduktionsstrategie oder beim Werbeverbot für Kinderlebensmittel, liefen bisher ins Leere.“ Ein gesetzlich verankertes Werbeverbot fordert auch das Wissenschaftsbündnis Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK): „Ernährungsbedingte Krankheiten haben sich auch bei Covid-19 als verhängnisvolle Risikofaktoren für schwere Verläufe und Versterben gezeigt“, sagt DANK-Sprecherin Barbara Bitzer. „Viele Todesfälle hätten verhindert werden können, wenn die Politik früher Maßnahmen gegen Übergewicht ergriffen hätte. Deshalb ist ein Werbeverbot jetzt mehr als überfällig.“

Die Studie wurde von der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK), dem AOK-Bundesverband sowie sechs medizinischen Fachgesellschaften und Organisationen finanziert.

Die Kurzfassung der Studie finden Sie auf der Website der DANK oder des AOK-Bundesverbandes.

Die Langfassung finden Sie unter www.bwl.uni-hamburg.de/irdw/forschung.html

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Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
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Neue Studie: Kinder sehen pro Tag 15 Werbungen für ungesundes Essen – Kinderärzte, Wissenschaftler und AOK fordern Verbot von Kindermarketing für Dickmacher

11.03.2021 – 11:56

AOK-Bundesverband

Neue Studie: Kinder sehen pro Tag 15 Werbungen für ungesundes Essen – Kinderärzte, Wissenschaftler und AOK fordern Verbot von Kindermarketing für Dickmacher


















Berlin (ots)

Ein mediennutzendes Kind sieht in Deutschland durchschnittlich pro Tag 15,48 Werbespots oder -anzeigen für ungesunde Lebensmittel. Davon entfallen 5,14 auf das Internet und 10,34 auf das Fernsehen. Zugleich ist die Zahl der TV-Spots pro Stunde um 29 Prozent gestiegen. Das ist das Ergebnis einer Studie der Universität Hamburg, die heute vorgestellt wurde, basierend auf Daten noch vor der Corona-Krise. Durchschnittlich 92 Prozent der Lebensmittelwerbung, die Kinder in Internet und TV wahrnehmen, bezogen sich auf ungesunde Produkte wie Fast Food, Snacks oder Süßigkeiten (Fernsehen 89 Prozent, Internet 98 Prozent). Ein Bündnis aus Wissenschaftlern, Kinderärzten und dem AOK-Bundesverband erneuert angesichts dieser Zahlen die Forderung, Kindermarketing für ungesunde Produkte in allen Medienarten zu untersagen – wie es in vielen Ländern bereits Standard ist.

Die Studie von Wirtschaftswissenschaftler Dr. Tobias Effertz analysiert die Werbekontakte von Kindern von 3 bis 13 Jahren für den Zeitraum März 2019 bis Februar 2020 für Internet und von Juni bis September 2019 für TV. Grundlagen waren neben eigenen Erhebungen unter anderem Daten von Nielsen Media Research zum Internetsurfverhalten von Kindern und zur Reichweite von Webseiten sowie Daten über rezipierte Werbung. Die Bewertung der Produkte als gesund oder ungesund erfolgte nach dem Nutrition Profile Model der Weltgesundheitsorganisation (WHO), das eigens für den Bereich Kinder entwickelt wurde. Die Auswertung bezog sich auf die Kinder, die Internet bzw. TV nutzen.

Die Ergebnisse sind erschreckend: So richten sich 70 Prozent der untersuchten Lebensmittelwerbespots im Fernsehen durch ihre Aufmachung oder Sendeumfeld speziell an Kinder. 89 Prozent aller TV-Spots werben für ungesunde Produkte. Die Zahl der von Kindern gesehenen Spots pro Tag ist zwar seit 2007 etwa gleichgeblieben. Aber Kinder sehen heute 30 Minuten weniger fern. Pro Stunde werden also 29 Prozent mehr ungesunde Spots ausgestrahlt als früher. „Die Unternehmen haben den Werbedruck auf Kinder bewusst erhöht“, kritisiert Dr. med. Sigrid Peter, Kinderärztin in Berlin und stellvertretende Vorsitzende des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVJK). „Die schädlichen gesundheitlichen Folgen davon sehen wir täglich in unseren Praxen. Wir müssen endlich die Ursachen angehen für Übergewicht bei Kindern – und Werbung ist dabei ein wichtiger Faktor.“

Im Internet werden Kinder vor allem über Facebook mit Werbepostings zu ungesunden Produkten erreicht – über zehn Milliarden Mal pro Jahr in Deutschland. Zudem locken die Unternehmen Kinder gezielt auf ihre Webseiten zu ungesunden Produkten und versuchen sie dort durch Spiele oder ähnliches lange zu halten. Auf YouTube erfolgt die Werbung für Ungesundes mit Kindermarketing zu zwei Dritteln durch Influencer.

„Über 15 mal am Tag werden unsere Kinder von der Industrie dazu animiert, mehr Zucker, Salz und Fett zu essen“, kritisiert Professor Dr. Hans Hauner, Leiter des Else Kröner-Fresenius-Zentrum für Ernährungsmedizin der TU München und Vorsitzender der Deutschen Diabetes Stiftung (DDS). „Das macht alle Bemühungen um eine Erziehung zur gesunden Ernährung zunichte und darf nicht weiter toleriert werden. Diese Werbeaktivitäten in den digitalen Medien nehmen rasch zu und sind besonders wirksam.“ Zumal es Nachweise gebe, dass Werbung sogar stärker wirken kann als ein gutes Vorbild der Eltern.

„Die Studie zeigt erneut, dass seitens der Lebensmittelindustrie offenkundig keine Übernahme von Verantwortung oder Unterstützung zu erwarten ist“, sagt Dr. Kai Kolpatzik, Leiter der Abteilung Prävention beim AOK-Bundesverband. „Es wird daher höchste Zeit, diese Branche in die Pflicht zu nehmen. Denn freiwillige Selbstverpflichtungen, ganz egal ob im Rahmen der Nationalen Reduktionsstrategie oder beim Werbeverbot für Kinderlebensmittel, liefen bisher ins Leere.“ Ein gesetzlich verankertes Werbeverbot fordert auch das Wissenschaftsbündnis Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK): „Ernährungsbedingte Krankheiten haben sich auch bei Covid-19 als verhängnisvolle Risikofaktoren für schwere Verläufe und Versterben gezeigt“, sagt DANK-Sprecherin Barbara Bitzer. „Viele Todesfälle hätten verhindert werden können, wenn die Politik früher Maßnahmen gegen Übergewicht ergriffen hätte. Deshalb ist ein Werbeverbot jetzt mehr als überfällig.“

Die Studie wurde von der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK), dem AOK-Bundesverband sowie sechs medizinischen Fachgesellschaften und Organisationen finanziert.

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Neurodermitis-App Nia: BKK Pfalz übernimmt Kosten für die Premiumversion

11.03.2021 – 10:45

BKK Pfalz

Neurodermitis-App Nia: BKK Pfalz übernimmt Kosten für die Premiumversion


















Neurodermitis-App Nia: BKK Pfalz übernimmt Kosten für die Premiumversion

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Ludwigshafen (ots)

Die chronische Hauterkrankung Neurodermitis ist nicht ansteckend, entzündlich und verläuft schubweise. Trockene und empfindliche Haut sowie quälender Juckreiz und Rötungen sind häufige Symptome. Die Erkrankung schränkt Patienten und Patientinnen in ihrer Lebensweise oft stark ein. Die BKK Pfalz stellt nun ihren Versicherten die Premiumversion von Nia, der meistgenutzten Neurodermitis-App im deutschsprachigen Raum zur Verfügung. Nia ist die erste als Medizinprodukt zugelassene App dieser Art überhaupt und wurde von dem Medizinproduktehersteller Nia Health, ein Spin-Off der Charité Universitätsmedizin Berlin, im Jahr 2019 ins Leben gerufen.

Patient*innen sowie Eltern von betroffenen Kindern unterstützt die Nia App im Umgang mit der Erkrankung digital. Nutzer*innen erhalten durch Nia viele im Alltag direkt anwendbare Tipps sowie Hintergrundwissen rund um die Erkrankung. Außerdem können sie mit Nia potentielle Schub-Auslöser dokumentieren.

Die BKK Pfalz empfiehlt die Neurodermitis-App ab sofort ihren an Neurodermitis erkrankten Versicherten. Diese können kostenfrei einen individualisierten Lizenzschlüssel bei der BKK Pfalz beantragen und damit die Premiumversion von Nia freischalten. Einzige Voraussetzung für die Antragstellung ist das Vorliegen einer Neurodermitis-Erkrankung. Mathias Mülbert, Ressortleiter Versorgung der BKK Pfalz, sieht die Nia App als eine wichtige Ergänzung zur bestehenden Versorgung: „Mit dieser digitalen Innovation möchten wir die Versorgungsqualität von Patient*innen und Angehörigen weiter erhöhen. Das gilt auch für die Eltern von an Neurodermitis leidenden Kindern. Gerade in Zeiten von Corona, wo Offline-Angebote häufig nicht in gewohnter Form stattfinden können, sehen wir die Nia-App als einen großen Gewinn.“

Die Inhalte der App sind wissenschaftlich validiert. Auf Basis des renommierten AGNES Curriculums können sich Patient*innen über multimediale Inhalte auf den neuesten Stand bringen. „Mit moderner Technologie können wir in Ergänzung zu bestehenden Therapieformen die Arzt-Patienten-Kommunikation unterstützen“, sagt die Dermatologin und Nia Health Co-Gründerin, Dr. Reem Alneebari.

Weitere Infos: https://www.bkkpfalz.de/highlights/nia

Pressekontakt:

Die BKK Pfalz ist eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse mit Sitz in Ludwigshafen und besteht seit 1923. Die freundliche Familienkasse setzt bei ihren Leistungen verstärkt auf innovative Lösungen und baut ihre digitalen Angebote für ihre Versicherten kontinuierlich aus. Rund 400 Mitarbeiter betreuen circa 170.000 Versicherte.
Weitere Infos: www.bkkpfalz.de
Ansprechpartnerin: Martina Stamm, Leiterin Unternehmenskommunikation, mstamm@bkkpfalz.de, Tel: 0621/68559120

Nia Health unterstützt Patienten mit chronischen Erkrankungen mithilfe innovativer medizinischer Software vollumfänglich und digital. Der Medizinproduktehersteller entstand 2019 aus einer Ausgründung der Charité Berlin. Ihr erstes Produkt, die preisgekrönte Neurodermitis-App Nia, ist inzwischen die meistgenutzte Neurodermitis-App im deutschsprachigen Raum. Mit der Psoriasis-App Sorea hat Nia Health im Jahr 2020 seine zweite App auf den Markt gebracht.
Ansprechpartner: Tobias Seidl, press@nia-health.de

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Nia Health unterstützt Patienten mit chronischen Erkrankungen mithilfe innovativer medizinischer Software vollumfänglich und digital. Der Medizinproduktehersteller entstand 2019 aus einer Ausgründung der Charité Berlin. Ihr erstes Produkt, die preisgekrönte Neurodermitis-App Nia, ist inzwischen die meistgenutzte Neurodermitis-App im deutschsprachigen Raum. Mit der Psoriasis-App Sorea hat Nia Health im Jahr 2020 seine zweite App auf den Markt gebracht.
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11.03.2021 – 11:56

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Neue Studie: Kinder sehen pro Tag 15 Werbungen für ungesundes Essen – Kinderärzte, Wissenschaftler und AOK fordern Verbot von Kindermarketing für Dickmacher


















Berlin (ots)

Ein mediennutzendes Kind sieht in Deutschland durchschnittlich pro Tag 15,48 Werbespots oder -anzeigen für ungesunde Lebensmittel. Davon entfallen 5,14 auf das Internet und 10,34 auf das Fernsehen. Zugleich ist die Zahl der TV-Spots pro Stunde um 29 Prozent gestiegen. Das ist das Ergebnis einer Studie der Universität Hamburg, die heute vorgestellt wurde, basierend auf Daten noch vor der Corona-Krise. Durchschnittlich 92 Prozent der Lebensmittelwerbung, die Kinder in Internet und TV wahrnehmen, bezogen sich auf ungesunde Produkte wie Fast Food, Snacks oder Süßigkeiten (Fernsehen 89 Prozent, Internet 98 Prozent). Ein Bündnis aus Wissenschaftlern, Kinderärzten und dem AOK-Bundesverband erneuert angesichts dieser Zahlen die Forderung, Kindermarketing für ungesunde Produkte in allen Medienarten zu untersagen – wie es in vielen Ländern bereits Standard ist.

Die Studie von Wirtschaftswissenschaftler Dr. Tobias Effertz analysiert die Werbekontakte von Kindern von 3 bis 13 Jahren für den Zeitraum März 2019 bis Februar 2020 für Internet und von Juni bis September 2019 für TV. Grundlagen waren neben eigenen Erhebungen unter anderem Daten von Nielsen Media Research zum Internetsurfverhalten von Kindern und zur Reichweite von Webseiten sowie Daten über rezipierte Werbung. Die Bewertung der Produkte als gesund oder ungesund erfolgte nach dem Nutrition Profile Model der Weltgesundheitsorganisation (WHO), das eigens für den Bereich Kinder entwickelt wurde. Die Auswertung bezog sich auf die Kinder, die Internet bzw. TV nutzen.

Die Ergebnisse sind erschreckend: So richten sich 70 Prozent der untersuchten Lebensmittelwerbespots im Fernsehen durch ihre Aufmachung oder Sendeumfeld speziell an Kinder. 89 Prozent aller TV-Spots werben für ungesunde Produkte. Die Zahl der von Kindern gesehenen Spots pro Tag ist zwar seit 2007 etwa gleichgeblieben. Aber Kinder sehen heute 30 Minuten weniger fern. Pro Stunde werden also 29 Prozent mehr ungesunde Spots ausgestrahlt als früher. „Die Unternehmen haben den Werbedruck auf Kinder bewusst erhöht“, kritisiert Dr. med. Sigrid Peter, Kinderärztin in Berlin und stellvertretende Vorsitzende des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVJK). „Die schädlichen gesundheitlichen Folgen davon sehen wir täglich in unseren Praxen. Wir müssen endlich die Ursachen angehen für Übergewicht bei Kindern – und Werbung ist dabei ein wichtiger Faktor.“

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„Über 15 mal am Tag werden unsere Kinder von der Industrie dazu animiert, mehr Zucker, Salz und Fett zu essen“, kritisiert Professor Dr. Hans Hauner, Leiter des Else Kröner-Fresenius-Zentrum für Ernährungsmedizin der TU München und Vorsitzender der Deutschen Diabetes Stiftung (DDS). „Das macht alle Bemühungen um eine Erziehung zur gesunden Ernährung zunichte und darf nicht weiter toleriert werden. Diese Werbeaktivitäten in den digitalen Medien nehmen rasch zu und sind besonders wirksam.“ Zumal es Nachweise gebe, dass Werbung sogar stärker wirken kann als ein gutes Vorbild der Eltern.

„Die Studie zeigt erneut, dass seitens der Lebensmittelindustrie offenkundig keine Übernahme von Verantwortung oder Unterstützung zu erwarten ist“, sagt Dr. Kai Kolpatzik, Leiter der Abteilung Prävention beim AOK-Bundesverband. „Es wird daher höchste Zeit, diese Branche in die Pflicht zu nehmen. Denn freiwillige Selbstverpflichtungen, ganz egal ob im Rahmen der Nationalen Reduktionsstrategie oder beim Werbeverbot für Kinderlebensmittel, liefen bisher ins Leere.“ Ein gesetzlich verankertes Werbeverbot fordert auch das Wissenschaftsbündnis Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK): „Ernährungsbedingte Krankheiten haben sich auch bei Covid-19 als verhängnisvolle Risikofaktoren für schwere Verläufe und Versterben gezeigt“, sagt DANK-Sprecherin Barbara Bitzer. „Viele Todesfälle hätten verhindert werden können, wenn die Politik früher Maßnahmen gegen Übergewicht ergriffen hätte. Deshalb ist ein Werbeverbot jetzt mehr als überfällig.“

Die Studie wurde von der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK), dem AOK-Bundesverband sowie sechs medizinischen Fachgesellschaften und Organisationen finanziert.

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Cannabis-Report 2020: Wissenschaftlicher Beitrag zu mehr Transparenz:“Cannabis ist kein Wundermittel!“

11.03.2021 – 06:47

BKK Mobil Oil

Cannabis-Report 2020: Wissenschaftlicher Beitrag zu mehr Transparenz:
„Cannabis ist kein Wundermittel!“


















Cannabis-Report 2020: Wissenschaftlicher Beitrag zu mehr Transparenz: / "Cannabis ist kein Wundermittel!"
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Hamburg (ots)

Zum Einsatz medizinischer Cannabinoide in der Therapie hat die BKK Mobil Oil gemeinsam mit dem Forschungszentrum SOCIUM der Universität Bremen unter Leitung von Prof. Dr. Gerd Glaeske eine Studie initiiert – den Cannabis-Report 2020.

Aufgrund der steigenden Verordnungen von Cannabis-basierten Arzneimitteln hat die BKK Mobil Oil eine wissenschaftliche Einschätzung zu Therapiesicherheit und Patientennutzen gefördert. Hintergrund: Seit dem Inkrafttreten der Verschreibungsmöglichkeit von Cannabis im März 2017 haben die gesetzlichen Krankenversicherungen einen sprunghaften Ausgabenanstieg in Millionenhöhe verzeichnet: Studienleiter Professor Dr. Glaeske vom SOCIUM in Bremen: „Im Jahre 2017 lagen die Ausgaben in der GKV bei 27 Millionen Euro, im Jahre 2018 schon bei 73,5 Mio. EUR, im Jahre 2019 bei 123 Mio. EUR und für 2020 kann man aus den ersten drei Quartalen Ausgaben in Höhe von 151 Mio. EUR prognostizieren – in vier Jahren also ein Zuwachs von mehr als 500 Prozent.“

Sinnvolle Ergänzung und Therapieoption

Auch die BKK Mobil Oil ist davon betroffen, wenngleich sie neuen Therapieoptionen grundsätzlich positiv gegenübersteht: „Wir sehen für manche Patientinnen und Patienten durchaus ein Potenzial in der therapeutischen Anwendung von Cannabinoiden – als sinnvolle Ergänzung der Basistherapie und sofern sie von Fachärzten bei schwerwiegenden Erkrankungen verschrieben werden“, bekräftigt Mario Heise, Vorstandsvorsitzender der BKK Mobil Oil. Aber aufgrund kontroverser Diskussionen gäbe es auch ein großes Interesse daran, das Thema aus wissenschaftlicher Sicht näher zu durchleuchten, so der Vorstandsvorsitzende.

Verordnung außerhalb der geprüften Anwendungsgebiete

Gemeinsam mit der Arbeitsgruppe von Professor Glaeske aus dem SOCIUM der Universität Bremen hat die BKK Mobil Oil die Arzneimittelabrechnungen für Cannabis-Verordnungen von 2017 bis Oktober 2019 unter Einhaltung aller gebotenen Datenschutzauflagen analysiert. Ergebnis: Lediglich ein Fünftel der Antragsteller, also nur 173 Patienten, erhielt Cannabis-basierte Arzneimittel im Rahmen gut geprüfter und zugelassener Anwendungsgebiete. Dazu gehört vor allem die spezialisierte ambulante Palliativversorgung von Krebspatienten sowie Anträge von Versicherten mit neurologischen Leiden oder Anorexie. Hier wurden überwiegend Dronabinoltropfen mit einer Versorgungsdauer von bis zu zwei Monaten eingesetzt.

Für viele Indikationen keine relevante Therapieoption

Ein Großteil der Patienten erhielt Cannabinoide jedoch außerhalb der in klinischen Studien geprüften Indikation – zum Beispiel aufgrund eines chronischen Schmerzsyndroms (27%), wegen anhaltender Rückenschmerzen (7%), wegen Spastik (6%) oder wegen Polyneuropathie (5%). „Also überwiegend für Indikationen, in denen eine Reihe von Studien gezeigt haben, dass THC-haltige Medikamente im Mittel keine relevante Schmerzlinderung erzeugt“, kommentiert Schmerzmediziner Prof. Dr. Christoph Maier, ehemaliger Chefarzt der Schmerzklinik an der Universität Bochum.

Unverarbeitete Blüten auf der Liste ganz oben

Für die Experten erstaunlichstes Ergebnis der Studie: 62% der Leistungsausgaben entfielen 2019 auf unverarbeitete Cannabisblüten und Blüten in Zubereitungen. „Archaisch anmutende Therapien in Zeiten der Verfügbarkeit von standardisiert hergestellten und im Markt verfügbaren zugelassenen Cannabis-Produkten und vor allem gut geprüften, wirksamen und vielfach erprobten Schmerzmitteln“, urteilt Studienleiter Glaeske. In diesen Bereich fielen auch die Hochkostenfälle mit Ausgaben von mehr als 15.000 Euro im Analysezeitraum von 34 Monaten. Auffällig sei in diesem Zusammenhang, dass vor allem männliche Patienten im Alter von 20 bis 29 Jahren zu den Antragstellern gehörten. Auffälligkeiten auch bei den Tagesdosen: Diese würden mitunter um ein Vielfaches über denen des staatlichen Cannabisprogrammes der Niederlande liegen. Dies ließe auch die Frage aufkommen, ob diese Dosierungen noch mit einer verantwortungsvollen Versorgung in Einklang zu bringen seien oder ob getrocknete Cannabisblüten auch als Rauschmittel „auf Rezept“ missbraucht oder sogar weiterverkauft werden, so der Experte.

Vor diesem Hintergrund wird die Forderung nach gesetzlichen Rahmenbedingungen, Darreichungsformen und Dosierungen sowie einer Nutzenbewertung der gesamten Cannabis-Anwendungspalette immer lauter. „Cannabis ist schließlich kein Wundermittel!“, fasst Prof. Gerd Glaeske zusammen: „Evidenz, Therapiesicherheit und Patientennutzen sollten bei der Entscheidung über die Anwendung von Cannabisprodukten im Vordergrund stehen. Daher ist wie bei allen neuen Arzneimitteltherapien eine AMNOG-Prüfung beim gemeinsamen Bundesausschuss schnellstens nachzuholen.“ Doch davon seien wir, so der Experte, auch nach vier Jahren Cannabis-Verordnungen noch weit entfernt.

Eine Aufzeichnung der Online-Pressekonferenz vom 10.03.2021, den Cannabis-Report 2020 sowie weiterführende Informationen finden Sie unter bkk-mobil-oil.de/cannabis-report.

Pressekontakt:

BKK Mobil Oil Pressestelle
Dirk Becker
Telefon: 040 3002-11423
E-Mail: pressestelle@bkk-mobil-oil.de

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11.03.2021 – 06:47

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„Cannabis ist kein Wundermittel!“


















Cannabis-Report 2020: Wissenschaftlicher Beitrag zu mehr Transparenz: / "Cannabis ist kein Wundermittel!"
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Hamburg (ots)

Zum Einsatz medizinischer Cannabinoide in der Therapie hat die BKK Mobil Oil gemeinsam mit dem Forschungszentrum SOCIUM der Universität Bremen unter Leitung von Prof. Dr. Gerd Glaeske eine Studie initiiert – den Cannabis-Report 2020.

Aufgrund der steigenden Verordnungen von Cannabis-basierten Arzneimitteln hat die BKK Mobil Oil eine wissenschaftliche Einschätzung zu Therapiesicherheit und Patientennutzen gefördert. Hintergrund: Seit dem Inkrafttreten der Verschreibungsmöglichkeit von Cannabis im März 2017 haben die gesetzlichen Krankenversicherungen einen sprunghaften Ausgabenanstieg in Millionenhöhe verzeichnet: Studienleiter Professor Dr. Glaeske vom SOCIUM in Bremen: „Im Jahre 2017 lagen die Ausgaben in der GKV bei 27 Millionen Euro, im Jahre 2018 schon bei 73,5 Mio. EUR, im Jahre 2019 bei 123 Mio. EUR und für 2020 kann man aus den ersten drei Quartalen Ausgaben in Höhe von 151 Mio. EUR prognostizieren – in vier Jahren also ein Zuwachs von mehr als 500 Prozent.“

Sinnvolle Ergänzung und Therapieoption

Auch die BKK Mobil Oil ist davon betroffen, wenngleich sie neuen Therapieoptionen grundsätzlich positiv gegenübersteht: „Wir sehen für manche Patientinnen und Patienten durchaus ein Potenzial in der therapeutischen Anwendung von Cannabinoiden – als sinnvolle Ergänzung der Basistherapie und sofern sie von Fachärzten bei schwerwiegenden Erkrankungen verschrieben werden“, bekräftigt Mario Heise, Vorstandsvorsitzender der BKK Mobil Oil. Aber aufgrund kontroverser Diskussionen gäbe es auch ein großes Interesse daran, das Thema aus wissenschaftlicher Sicht näher zu durchleuchten, so der Vorstandsvorsitzende.

Verordnung außerhalb der geprüften Anwendungsgebiete

Gemeinsam mit der Arbeitsgruppe von Professor Glaeske aus dem SOCIUM der Universität Bremen hat die BKK Mobil Oil die Arzneimittelabrechnungen für Cannabis-Verordnungen von 2017 bis Oktober 2019 unter Einhaltung aller gebotenen Datenschutzauflagen analysiert. Ergebnis: Lediglich ein Fünftel der Antragsteller, also nur 173 Patienten, erhielt Cannabis-basierte Arzneimittel im Rahmen gut geprüfter und zugelassener Anwendungsgebiete. Dazu gehört vor allem die spezialisierte ambulante Palliativversorgung von Krebspatienten sowie Anträge von Versicherten mit neurologischen Leiden oder Anorexie. Hier wurden überwiegend Dronabinoltropfen mit einer Versorgungsdauer von bis zu zwei Monaten eingesetzt.

Für viele Indikationen keine relevante Therapieoption

Ein Großteil der Patienten erhielt Cannabinoide jedoch außerhalb der in klinischen Studien geprüften Indikation – zum Beispiel aufgrund eines chronischen Schmerzsyndroms (27%), wegen anhaltender Rückenschmerzen (7%), wegen Spastik (6%) oder wegen Polyneuropathie (5%). „Also überwiegend für Indikationen, in denen eine Reihe von Studien gezeigt haben, dass THC-haltige Medikamente im Mittel keine relevante Schmerzlinderung erzeugt“, kommentiert Schmerzmediziner Prof. Dr. Christoph Maier, ehemaliger Chefarzt der Schmerzklinik an der Universität Bochum.

Unverarbeitete Blüten auf der Liste ganz oben

Für die Experten erstaunlichstes Ergebnis der Studie: 62% der Leistungsausgaben entfielen 2019 auf unverarbeitete Cannabisblüten und Blüten in Zubereitungen. „Archaisch anmutende Therapien in Zeiten der Verfügbarkeit von standardisiert hergestellten und im Markt verfügbaren zugelassenen Cannabis-Produkten und vor allem gut geprüften, wirksamen und vielfach erprobten Schmerzmitteln“, urteilt Studienleiter Glaeske. In diesen Bereich fielen auch die Hochkostenfälle mit Ausgaben von mehr als 15.000 Euro im Analysezeitraum von 34 Monaten. Auffällig sei in diesem Zusammenhang, dass vor allem männliche Patienten im Alter von 20 bis 29 Jahren zu den Antragstellern gehörten. Auffälligkeiten auch bei den Tagesdosen: Diese würden mitunter um ein Vielfaches über denen des staatlichen Cannabisprogrammes der Niederlande liegen. Dies ließe auch die Frage aufkommen, ob diese Dosierungen noch mit einer verantwortungsvollen Versorgung in Einklang zu bringen seien oder ob getrocknete Cannabisblüten auch als Rauschmittel „auf Rezept“ missbraucht oder sogar weiterverkauft werden, so der Experte.

Vor diesem Hintergrund wird die Forderung nach gesetzlichen Rahmenbedingungen, Darreichungsformen und Dosierungen sowie einer Nutzenbewertung der gesamten Cannabis-Anwendungspalette immer lauter. „Cannabis ist schließlich kein Wundermittel!“, fasst Prof. Gerd Glaeske zusammen: „Evidenz, Therapiesicherheit und Patientennutzen sollten bei der Entscheidung über die Anwendung von Cannabisprodukten im Vordergrund stehen. Daher ist wie bei allen neuen Arzneimitteltherapien eine AMNOG-Prüfung beim gemeinsamen Bundesausschuss schnellstens nachzuholen.“ Doch davon seien wir, so der Experte, auch nach vier Jahren Cannabis-Verordnungen noch weit entfernt.

Eine Aufzeichnung der Online-Pressekonferenz vom 10.03.2021, den Cannabis-Report 2020 sowie weiterführende Informationen finden Sie unter bkk-mobil-oil.de/cannabis-report.

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Wieder Qualitätsprüfungen in PflegeeinrichtungenPrüfdienst der PKV startet diese Woche

09.03.2021 – 12:06

PKV – Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

Wieder Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen
Prüfdienst der PKV startet diese Woche


















Berlin (ots)

Nach monatelanger Corona-Zwangspause starten bundesweit im März wieder die Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen. Der Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung (PKV) wird jetzt die Arbeit vor Ort wiederaufnehmen. Die Einsätze erfolgen nach strengen Hygienevorschriften, sodass die Sicherheit der Pflegeeinrichtungen vollständig gewährleistet ist.

„Wir freuen uns sehr, dass die Regelprüfungen endlich wieder stattfinden können“, erklärte der Direktor des PKV-Verbands, Florian Reuther. „Die Pflegebedürftigen haben einen Anspruch darauf. In den Zeiten der Pandemie ist diese Qualitätssicherung in Pflegeeinrichtungen besonders wichtig. Die PKV-Prüfteams bieten auch Beratung zu aktuellen Fragen der Hygiene und des Infektionsschutzes an. Die Prüfeinsätze erfolgen nur, wenn die Situation vor Ort es aufgrund der Corona-Lage zulässt.“ Reuther dankte den PKV-Pflegefachkräften, die während der Zwangspause vor Ort in Kliniken, Pflegeheimen oder Gesundheitsämtern mehr als 27.000 Stunden im Ehrenamt geleistet haben.

Im PKV-Prüfdienst sind 150 Pflegefachkräfte im Einsatz, alle mit langjähriger Praxiserfahrung, darunter rund 70 Prozent ausgebildete Auditoren. Sie arbeiten nach einem besonders beratungsorientierten Prüfkonzept. Dadurch werden die Einrichtungen nicht nur auf mögliche Mängel hingewiesen, sondern sie erhalten konkrete Hinweise, wie diese zu beheben sind.

Auch Medicproof, der medizinische Dienst der PKV, startet ab Ende März wieder mit der Begutachtung per Hausbesuch, sofern keine Ausschlusskriterien vorliegen. In diesen Fällen wird weiter die „digitale Begutachtung“ genutzt, die sich sehr gut bewährt hat.

Bei der compass private pflegeberatung sind bundesweit auch wieder Terminvereinbarungen für Pflegeberatungen mit Hausbesuchen vor Ort bei den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen möglich. Auch compass bietet alternativ weiterhin die Möglichkeit der digitalen Beratung an.

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Stefan Reker
– Geschäftsführer –
Leiter des Bereiches Kommunikation
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Unter den Linden 21
10117 Berlin
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Berufe in der Kindererziehung und Gesundheitsberufe waren 2020 am stärksten von Covid-19 betroffen

09.03.2021 – 10:00

Wissenschaftliches Institut der AOK

Berufe in der Kindererziehung und Gesundheitsberufe waren 2020 am stärksten von Covid-19 betroffen


















Berufe in der Kindererziehung und Gesundheitsberufe waren 2020 am stärksten von Covid-19 betroffen
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Berlin (ots)

Berufe in der Betreuung und Erziehung von Kindern waren im „Pandemie-Jahr“ 2020 am stärksten von Krankschreibungen im Zusammenhang mit Covid-19 betroffen. Eine Analyse der Arbeitsunfähigkeitsdaten der AOK-Mitglieder durch das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) zeigt, dass von März bis Dezember 2020 in dieser Berufsgruppe 4.490 je 100.000 AOK-versicherte Beschäftigte im Zusammenhang mit Covid-19 krankgeschrieben worden waren. Damit liegt der Wert dieser Berufsgruppe mehr als doppelt so hoch wie der Durchschnittswert aller Berufsgruppen (2.127 Betroffene je 100.000 AOK-versicherte Beschäftigte). Auch Beschäftigte in den Gesundheitsberufen waren überdurchschnittlich oft im Zusammenhang mit Covid-19 arbeitsunfähig und belegten die Plätze 2 bis 10 der Rangliste. „Die Ergebnisse unserer früheren Analysen bestätigen sich auch für die zweite Welle: Sozial- und Gesundheitsberufe, die mit vielen Kontakten zu anderen Menschen verbunden sind, sind stärker von Covid-19 betroffen als andere Berufsgruppen“, sagt Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des WIdO.

Insgesamt erhielten von den 13,6 Millionen AOK-versicherten Erwerbstätigen von März bis Dezember 2020 289.282 Beschäftigte von einem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Zusammenhang mit einer Covid-19-Diagnose. Bei mehr als der Hälfte der betroffenen Beschäftigten wurde der gesicherte Nachweis der Infektion-on auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dokumentiert (55,4 Prozent). Bei den übrigen Fällen wurde SARS-CoV-2 nicht durch einen Labortest nachgewiesen, sondern aufgrund eines klinischen Kriteriums (zum Beispiel typische Symptome für Covid-19) und eines epidemiologischen Kriteriums (zum Beispiel enger Kontakt zu einer Person mit bestätigter Infektion) als Verdachtsfall dokumentiert.

Pflegeberufe und Medizinische Fachangestellte in der Rangliste weit oben

Neben Berufen in der Kinderbetreuung und -erziehung waren von März bis Dezember 2020 insbesondere Berufe in der Altenpflege (4.209 je 100.000 Beschäftigte) sowie in der Gesundheits- und Krankenpflege (4.128 je 100.000 Beschäftigte) stark von Fehlzeiten im Zusammenhang mit Covid-19 betroffen. Die Anzahl der Personen mit einer per Labortest nachgewiesenen Diagnose (U07.1) war unter den zehn Berufen mit den meisten Erkrankten je 100.000 Beschäftigten bei den Berufen in der Gesundheits- und Krankenpflege (2.937 Erkrankte je 100.000 Beschäftigte) sowie in der Altenpflege (2.872 Erkrankte je 100.000 Beschäftigte) am höchsten. Die niedrigsten krankheitsbedingten Fehlzeiten im Zusammenhang mit Covid-19 zeigten sich bei den Berufen in der Landwirtschaft (581 Betroffene je 100.000 Beschäftigte) sowie in der Hochschullehre und -forschung (788 Betroffene je 100.000 Beschäftigte).

Die Ergebnisse verdeutlichen, dass vor allem Berufe von Covid-19 betroffen waren, bei denen die Beschäftigten auch in den Hochphasen der Pandemie mit einer Vielzahl von Menschen in Kontakt kamen. Tätigkeiten, die eher in der freien Natur oder im Homeoffice ausgeübt werden, waren dagegen mit einem niedrigeren Infektionsrisiko verbunden. „Beschäftigte mit Berufen mit häufigen zwischenmenschlichen Kontakten, die aufgrund der Lockdown-Maßnahmen gezwungenermaßen weniger Kontakte hatten oder ihren Beruf nicht ausüben konnten, hatten ein deutlich reduziertes Risiko zu erkranken“, so Schröder. Hierzu zählen beispielsweise Berufe in der Gastronomie (1.013 Betroffene je 100.000 Beschäftigte) oder im Kosmetikgewerbe (1.035 Betroffene je 100.000 Beschäftigte).

Eine Detail-Analyse für die zehn Berufsgruppen mit den meisten Erkrankten zeigt, dass die Betroffenheit der Berufsgruppen im Verlauf des Jahres starken Schwankungen unterliegt. Besonders für die Monaten November und Dezember, in denen die Infektionszahlen in vielen Regionen Deutschlands ihren Höchststand erreichten, lässt sich für mehrere Berufsgruppen in der Pflege ein rasanter Anstieg der Krankschreibungen auf Basis von laborbestätigten Diagnosen erkennen. Bei den Berufen der Kindererziehung und -betreuung zeigt sich im Vergleich mit den weiteren Berufsgruppen der Anstieg der Erkrankten mit laborbestätigten Infektion zu Beginn der zweiten Welle im September und Oktober am deutlichsten. Damit bilden die WIdO-Daten einen ähnlichen Trend ab wie die Daten des Robert Koch-Instituts zu den Infektionsfällen in Kitas oder Kinderhorten, die auf Basis des Infektionsschutzgesetzes erfasst werden. „Die Auswertungen belegen, dass es gut war, dass die Politik auf die spezifische Betroffenheit der Berufe in der Kinderbetreuung und -erziehung reagiert hat und dafür sorgt, dass auch dieser Beschäftigtengruppe ein früherer Impftermin angeboten wird“, so Schröder. „Zusammen mit den Hygienemaßnahmen in den Kindergärten kann damit die Gesundheit der Erzieherinnen und Erzieher in den nächsten Wochen und Monaten noch besser geschützt werden.“

Süden Deutschlands am stärksten betroffen

Die Betrachtung der regionalen Unterschiede bei Covid-19-bedingten Fehlzeiten macht deutlich: In der Tendenz war die südliche Hälfte Deutschlands im Zeitraum von März bis Dezember stärker betroffen als der Norden. Allerdings gab es auch in Teilen Niedersachsens auffällig viele Krankschreibungen im Zusammenhang mit einer Infektion. Die wenigsten Erkrankten je 100.000 Beschäftigte gab es von März bis Dezember 2020 im Nordosten des Landes und in Schleswig-Holstein.

Höhepunkt der Krankmeldungen im Dezember

Die wellenartige Prävalenz von Covid-19-Infektionen in der Bevölkerung spiegelt sich auch in den krankheitsbedingten Fehlzeiten der AOK-versicherten Beschäftigten wider. Im April 2020 gab es mit 281 Erkrankten je 100.000 Beschäftigte einen ersten Höhepunkt der Krankschreibungen aufgrund einer im Labor bestätigten Covid-19-Diagnose. Von Juni bis August 2020 zeigte sich dann ein deutlicher Rückgang, der jedoch ab September 2020 in die sogenannte „zweite Welle“ überging. Im Dezember 2020 wurde mit 486 Erkrankten je 100.000 Beschäftigten die höchste Anzahl an Krankschreibungen aufgrund einer im Labor bestätigten Covid-19-Infektion im Jahr 2020 erreicht.

2020 kein erhöhter Krankenstand im Fünf-Jahres-Vergleich

Ein Vergleich der monatlichen Krankenstände im Jahr 2020 mit den Ergebnissen der letzten fünf Jahre zeigt, dass lediglich in den Monaten März, April und Oktober ein höherer Krankenstand festzustellen ist als im Durchschnitt der letzten fünf Jahre. In diesem Vergleich, der Sondereffekte in einzelnen Jahren – zum Beispiel durch starke Grippewellen – ausgleicht, war die größte Differenz mit 1,6 Prozentpunkten Unterschied im März zu erkennen: In diesem Monat erreichte der Gesamt-Krankenstand im Jahr 2020 mit 7,8 Prozent seinen Höchststand. Von April bis August blieb der Krankenstand hingegen hinter dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre zurück. Der niedrigste Krankenstand war mit 4,4 Prozent im Mai zu verzeichnen; er lag damit leicht unter dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre (4,9 Prozent). Die Daten sprechen für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung wegen Atemwegserkrankungen, die vom 9. März bis zum 31. Mai sowie vom 19. Oktober bis zum 31. Dezember 2020 bestand. „Die Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung dürfte zu einer Entlastung der Arztpraxen sowie zu einer Verringerung der Kontakte von erkrankten Personen beigetragen haben. Bis auf einen Ausschlag im Frühjahr hatten Atemwegserkrankungen in der Pandemie keinen erkennbaren Einfluss auf den Krankenstand“, so Schröders Fazit.

Psychische Erkrankungen: Weniger Krankmeldungen, aber längere Krankheitsdauer

Eine Zusatzauswertung zu den psychischen Erkrankungen bestätigt die Ergebnisse einer früher veröffentlichten WIdO-Analyse. Danach gab es im Jahr 2020 mit durchschnittlich 10,8 Arbeitsunfähigkeitsfällen je 100 AOK-Mitglieder weniger Krankschreibungen wegen psychischer Erkrankungen als im Vorjahr: 2019 waren 11,6 AU-Fälle je 100 AOK-Mitglieder gemeldet worden. Auch bei den darunter subsummierten depressiven Störungen (ICD-GM: F32) zeigt sich ein Rückgang um 8,1 Prozent von 3,0 in 2019 auf 2,7 AU-Fälle je 100 AOK-Mitglieder. „Es ist zu vermuten, dass viele psychisch erkrankte Beschäftigte gerade in der ersten Lockdown-Phase aus Angst vor Ansteckung auf einen Arztbesuch verzichtet haben“, so Helmut Schröder. Bemerkenswert ist, dass parallel zur Abnahme der Fallzahlen eine sprunghafte Zunahme der Länge dieser Krankschreibungen zu verzeichnen ist. So stieg die Dauer eines durchschnittlichen psychisch bedingten Arbeitsunfähigkeitsfalls bei den AOK-Mitgliedern im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als drei Tage – von 27,1 Tagen im Jahr 2019 auf 30,3 Tage im Jahr 2020. Bei den depressiven Erkrankungen zeigt sich ein ähnlicher Effekt: auch hier gab es einen Anstieg von 37,3 Tagen im Jahr 2019 auf 42,1 Tage im Jahr 2020. „Offenbar waren die Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen, die sich an ihre ärztliche Praxis gewandt haben, durch die Folgen der Pandemie besonders belastet und dadurch über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig“, so Schröder. Insgesamt verstärkt sich damit der Trend der letzten Jahre zu immer längeren Krankschreibungen aufgrund von psychischer Erkrankungen.

Beim Thema Burnout zeigt sich im eine ähnliche Entwicklung wie bei den psychischen Erkrankungen: Die Burnout-Fallzahlen waren im Pandemiejahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr rückläufig (-7,3 Prozent). Gleichzeitig ist ein Anstieg der durchschnittlichen Fehltage mit der Diagnose Burnout gegenüber dem Vorjahr um 9,1 Prozent auf durchschnittlich 24 Tage zu verzeichnen. Burnout wird in der offiziellen Klassifikation der Diagnosen (ICD) nicht als psychische Erkrankung geführt. Es handelt sich um einen Zustand physischer und psychischer Erschöpfung, der vom Arzt in der Regel als Zusatzinformation mit dokumentiert wird (Code Z73, „Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung“).

Hinweis für die Redaktionen: Grafiken und weiterführende Informationen finden Sie auf www.wido.de. Unter anderem sind dort die Krankschreibungen im Zusammenhang mit Covid-19 für mehr als 150 Berufsgruppen dargestellt

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Telefon: 030 34646 2467
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Sonder-Öffnungsaktion der PKV für Beamte endet am 31. März

03.03.2021 – 11:05

PKV – Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

Sonder-Öffnungsaktion der PKV für Beamte endet am 31. März


















Berlin (ots)

Noch bis Ende des Monats gewähren viele private Krankenversicherungsunternehmen allen freiwillig gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten mit Vorerkrankungen oder Behinderungen einen erleichterten Zugang zur PKV.

Für den genannten Personenkreis bedeutet das:

-  Niemand wird aufgrund von Vorerkrankungen oder einer Behinderung abgelehnt. 
-  Es gibt keine Leistungsausschlüsse. 
-  Ein eventuell notwendiger individueller Risikozuschlag wird auf 30 Prozent des Beitrags begrenzt.  

Wichtig ist, dass interessierte Personen einen entsprechenden Antrag bis spätestens 31. März bei den teilnehmenden Versicherungsunternehmen stellen.

Mit der Sonder-Öffnungsaktion haben freiwillig gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte, die es bisher versäumt haben, sich privat zu versichern, noch einmal die Möglichkeit dazu. „Wir setzen damit ein Signal, dass Beamtinnen und Beamte und PKV zusammengehören“, sagte PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. „Mit gutem Grund ist das eine millionenfach bewährte Kombination.“

Die reguläre PKV-Öffnungsaktion gilt unbefristet fort

Die reguläre PKV-Öffnungsaktion läuft unbefristet weiter. Insbesondere Beamtenanfänger haben damit auch in Zukunft einen vereinfachten Zugang zu einer privaten Krankenversicherung. Voraussetzung ist, dass sie einen entsprechenden Antrag innerhalb des ersten halben Jahres nach ihrer Verbeamtung stellen. Weitere Informationen zu den Bedingungen und zum teilnahmeberechtigen Personenkreis finden Sie unter:

www.beamte-in-der-pkv.de/oeffnung

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Stefan Reker
– Geschäftsführer –
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03.03.2021 – 11:05

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Sonder-Öffnungsaktion der PKV für Beamte endet am 31. März


















Berlin (ots)

Noch bis Ende des Monats gewähren viele private Krankenversicherungsunternehmen allen freiwillig gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten mit Vorerkrankungen oder Behinderungen einen erleichterten Zugang zur PKV.

Für den genannten Personenkreis bedeutet das:

-  Niemand wird aufgrund von Vorerkrankungen oder einer Behinderung abgelehnt. 
-  Es gibt keine Leistungsausschlüsse. 
-  Ein eventuell notwendiger individueller Risikozuschlag wird auf 30 Prozent des Beitrags begrenzt.  

Wichtig ist, dass interessierte Personen einen entsprechenden Antrag bis spätestens 31. März bei den teilnehmenden Versicherungsunternehmen stellen.

Mit der Sonder-Öffnungsaktion haben freiwillig gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte, die es bisher versäumt haben, sich privat zu versichern, noch einmal die Möglichkeit dazu. „Wir setzen damit ein Signal, dass Beamtinnen und Beamte und PKV zusammengehören“, sagte PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. „Mit gutem Grund ist das eine millionenfach bewährte Kombination.“

Die reguläre PKV-Öffnungsaktion gilt unbefristet fort

Die reguläre PKV-Öffnungsaktion läuft unbefristet weiter. Insbesondere Beamtenanfänger haben damit auch in Zukunft einen vereinfachten Zugang zu einer privaten Krankenversicherung. Voraussetzung ist, dass sie einen entsprechenden Antrag innerhalb des ersten halben Jahres nach ihrer Verbeamtung stellen. Weitere Informationen zu den Bedingungen und zum teilnahmeberechtigen Personenkreis finden Sie unter:

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