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Statement von Andreas Kuhlmann zur Vorstellung der deutschen Klimabilanz 2020

16.03.2021 – 12:15

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

Statement von Andreas Kuhlmann zur Vorstellung der deutschen Klimabilanz 2020


















Berlin (ots)

Heute hat das Umweltbundesamt im Rahmen des neu eingeführten jährlichen CO2-Monitoring die Emissionsdaten aus 2020 vorgelegt. Zum ersten Mal dienen diese Zahlen zur Bewertung der im Klimaschutzgesetz verbindlich festgehaltenen Treibhausgasminderungsziele der einzelnen Sektoren. Bei Zielverfehlungen müssen die Bundesresorts des jeweiligen Sektors innerhalb von drei Monaten Sofortmaßnahmen vorlegen. Zu dem neuen Vorgang erklärt Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur (dena):

„Mit den seit heute vorliegenden Zahlen beginnt ein spannender neuer Prozess auf dem Weg zur Klimaneutralität. Erstmals kommt der Kontroll-Mechanismus aus dem verabschiedeten Klimaschutzgesetz zum Einsatz. Ein für Deutschland neuartiges und innovatives legislatives Instrument mit enormen Auswirkungen auf die weitere Gestaltung der Klimaschutzpolitik in Deutschland.

Insgesamt sind die heute vorgelegten Zahlen – unabhängig vom Corona-Effekt – deutlich erfreulicher als es noch vor wenigen Jahren zu erwarten war. In allen Bereichen gibt es Fortschritte. Die Maßnahmen der letzten Jahre zeigen Wirkung. Lediglich der Gebäudesektor verfehlt die im Klimaschutzgesetz verankerten Zielvorgaben knapp. Bei Berücksichtigung der besonderen Effekte des vergangenen Jahres ist schon jetzt festzustellen, dass die Anstrengungen mit Blick auf die Erreichung der Klimaziele weiter verstärkt werden müssen.

Bei der weiteren Ausgestaltung des Kontrollmechanismus inklusive der Aufstellung von Sofortmaßnahmen wird es wichtig sein, die Zahlen und Effekte richtig einzuordnen. Viele Fördermaßnahmen aus 2020 sollten in diesem Jahr zu weiteren Einsparungen führen. Trotzdem ist klar, dass im Gebäudebereich noch viel Potenzial gehoben werden kann, zum Beispiel über Innovationen wie das serielle Sanieren, mehr Beratungen, einer besseren Nutzung von grünen Gasen, einer Steigerung der Gebäudeeffizienz sowie durch ordnungspolitische Regleungen.

In einem ersten Schritt ist es nun am Expertenrat, die Emissionsdaten zu prüfen und zu bewerten. Sollte der Expertenrat sektorspezifischen Nachsteuerungsbedarf feststellen, muss der Gesetzeslage zur Folge das entsprechende Ministerium handeln. Allen beratenden und handelnden Akteuren dieses nun erstmals durchgeführten Kontroll- und Nachsteuerungsmechanismus kommt dabei eine hohe Verantwortung zu. Schließich geht es nicht nur um die Erreichbarkeit der Klimaziele, sondern auch um die Suche nach einer belastbaren Grundlage für die besten Wege, diese zu erreichen.

Dabei wird es zunächst entscheidend sein, die Datenlage für die einzelnen Sektoren des vergangenen Ausnahmejahres richtig einzuordnen und ihre Verhältnismäßigkeit und Schwankungsbreite zu bestimmen. Möglicherweise lassen sich daraus Verbesserungen für den Datenaufnahmeprozess in den Folgejahren entwickeln. Dabei gilt es auch abzuwägen, welche der jeweiligen Sondereffekte (u.a. Temperaturschwankungen, Corona-Auswirkungen, Vorzieheffekte aufgrund Mehrwertsteuersenkung und CO2-Bepreisung) beständig sind oder Ausnahmeerscheinungen bleiben. Dazu kommt, dass viele neue Maßnahmen aus dem Klimapaket oder dem Corona-Konjunkturprogramm aus dem Juni 2020 stammen und noch nicht ihre volle Wirksamkeit entfalten konnten. Auch das wird zu berücksichtigen sein, wenn es um die Ausgestaltung weiterer Instrumente geht.

Außerdem wird es wichtig sein, dass bei der Erstellung von Sofortmaßnahmen die sektorübergreifenden Aspekte einer Integrierten Energiewende nicht außer Acht geraten. Eine Erkenntnis der vergangenen Jahre ist, dass Maßnahmen vor allem dann effizient und wirksam sind, wenn sie sektorübergreifend gedacht und umgesetzt werden.

Der neue Prozess stellt die Akteure und am Ende das Klimakabinett vor große Herausforderungen. Sie müssen das richtige Maß finden und sollten ihre Bereiche nicht streng isoliert betrachten, auch wenn die Emissionsdaten dazu verleiten. Die derzeitigen Gespräche innerhalb der EU über Zielverschärfungen, machen den Prozess ebenfalls nicht einfacher.

Ich bin sicher, dass der Expertenrat der großen Aufgabe gewachsen ist und wertvolle Impulse für den weiteren Prozess liefern wird. Die dena bietet in diesem Prozess gerne Unterstützung für sektorspezifische Analysen und die Ausarbeitung von möglichen Verbesserungsvorschläge an. Das Monitoring der verbindlichen Treibhausgasminderungsziele ist ein wichtiges Instrument und kann zu einem zentralen Indikator auf dem Weg zur Klimaneutralität werden. Dafür brauchen wir eine solide Bilanz und Bewertung und sollten uns nicht scheuen, an erforderlichen Stellen Anpassungen vorzunehmen.“

Pressekontakt:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Alexander Perschel,
Chausseestraße 128 a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 66 777-379, Fax: +49 (0)30 66 777-699,
E-Mail:perschel@dena.de, Internet: www.dena.de

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16.03.2021 – 12:15

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

Statement von Andreas Kuhlmann zur Vorstellung der deutschen Klimabilanz 2020


















Berlin (ots)

Heute hat das Umweltbundesamt im Rahmen des neu eingeführten jährlichen CO2-Monitoring die Emissionsdaten aus 2020 vorgelegt. Zum ersten Mal dienen diese Zahlen zur Bewertung der im Klimaschutzgesetz verbindlich festgehaltenen Treibhausgasminderungsziele der einzelnen Sektoren. Bei Zielverfehlungen müssen die Bundesresorts des jeweiligen Sektors innerhalb von drei Monaten Sofortmaßnahmen vorlegen. Zu dem neuen Vorgang erklärt Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur (dena):

„Mit den seit heute vorliegenden Zahlen beginnt ein spannender neuer Prozess auf dem Weg zur Klimaneutralität. Erstmals kommt der Kontroll-Mechanismus aus dem verabschiedeten Klimaschutzgesetz zum Einsatz. Ein für Deutschland neuartiges und innovatives legislatives Instrument mit enormen Auswirkungen auf die weitere Gestaltung der Klimaschutzpolitik in Deutschland.

Insgesamt sind die heute vorgelegten Zahlen – unabhängig vom Corona-Effekt – deutlich erfreulicher als es noch vor wenigen Jahren zu erwarten war. In allen Bereichen gibt es Fortschritte. Die Maßnahmen der letzten Jahre zeigen Wirkung. Lediglich der Gebäudesektor verfehlt die im Klimaschutzgesetz verankerten Zielvorgaben knapp. Bei Berücksichtigung der besonderen Effekte des vergangenen Jahres ist schon jetzt festzustellen, dass die Anstrengungen mit Blick auf die Erreichung der Klimaziele weiter verstärkt werden müssen.

Bei der weiteren Ausgestaltung des Kontrollmechanismus inklusive der Aufstellung von Sofortmaßnahmen wird es wichtig sein, die Zahlen und Effekte richtig einzuordnen. Viele Fördermaßnahmen aus 2020 sollten in diesem Jahr zu weiteren Einsparungen führen. Trotzdem ist klar, dass im Gebäudebereich noch viel Potenzial gehoben werden kann, zum Beispiel über Innovationen wie das serielle Sanieren, mehr Beratungen, einer besseren Nutzung von grünen Gasen, einer Steigerung der Gebäudeeffizienz sowie durch ordnungspolitische Regleungen.

In einem ersten Schritt ist es nun am Expertenrat, die Emissionsdaten zu prüfen und zu bewerten. Sollte der Expertenrat sektorspezifischen Nachsteuerungsbedarf feststellen, muss der Gesetzeslage zur Folge das entsprechende Ministerium handeln. Allen beratenden und handelnden Akteuren dieses nun erstmals durchgeführten Kontroll- und Nachsteuerungsmechanismus kommt dabei eine hohe Verantwortung zu. Schließich geht es nicht nur um die Erreichbarkeit der Klimaziele, sondern auch um die Suche nach einer belastbaren Grundlage für die besten Wege, diese zu erreichen.

Dabei wird es zunächst entscheidend sein, die Datenlage für die einzelnen Sektoren des vergangenen Ausnahmejahres richtig einzuordnen und ihre Verhältnismäßigkeit und Schwankungsbreite zu bestimmen. Möglicherweise lassen sich daraus Verbesserungen für den Datenaufnahmeprozess in den Folgejahren entwickeln. Dabei gilt es auch abzuwägen, welche der jeweiligen Sondereffekte (u.a. Temperaturschwankungen, Corona-Auswirkungen, Vorzieheffekte aufgrund Mehrwertsteuersenkung und CO2-Bepreisung) beständig sind oder Ausnahmeerscheinungen bleiben. Dazu kommt, dass viele neue Maßnahmen aus dem Klimapaket oder dem Corona-Konjunkturprogramm aus dem Juni 2020 stammen und noch nicht ihre volle Wirksamkeit entfalten konnten. Auch das wird zu berücksichtigen sein, wenn es um die Ausgestaltung weiterer Instrumente geht.

Außerdem wird es wichtig sein, dass bei der Erstellung von Sofortmaßnahmen die sektorübergreifenden Aspekte einer Integrierten Energiewende nicht außer Acht geraten. Eine Erkenntnis der vergangenen Jahre ist, dass Maßnahmen vor allem dann effizient und wirksam sind, wenn sie sektorübergreifend gedacht und umgesetzt werden.

Der neue Prozess stellt die Akteure und am Ende das Klimakabinett vor große Herausforderungen. Sie müssen das richtige Maß finden und sollten ihre Bereiche nicht streng isoliert betrachten, auch wenn die Emissionsdaten dazu verleiten. Die derzeitigen Gespräche innerhalb der EU über Zielverschärfungen, machen den Prozess ebenfalls nicht einfacher.

Ich bin sicher, dass der Expertenrat der großen Aufgabe gewachsen ist und wertvolle Impulse für den weiteren Prozess liefern wird. Die dena bietet in diesem Prozess gerne Unterstützung für sektorspezifische Analysen und die Ausarbeitung von möglichen Verbesserungsvorschläge an. Das Monitoring der verbindlichen Treibhausgasminderungsziele ist ein wichtiges Instrument und kann zu einem zentralen Indikator auf dem Weg zur Klimaneutralität werden. Dafür brauchen wir eine solide Bilanz und Bewertung und sollten uns nicht scheuen, an erforderlichen Stellen Anpassungen vorzunehmen.“

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Heute hat das Umweltbundesamt im Rahmen des neu eingeführten jährlichen CO2-Monitoring die Emissionsdaten aus 2020 vorgelegt. Zum ersten Mal dienen diese Zahlen zur Bewertung der im Klimaschutzgesetz verbindlich festgehaltenen Treibhausgasminderungsziele der einzelnen Sektoren. Bei Zielverfehlungen müssen die Bundesresorts des jeweiligen Sektors innerhalb von drei Monaten Sofortmaßnahmen vorlegen. Zu dem neuen Vorgang erklärt Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur (dena):

„Mit den seit heute vorliegenden Zahlen beginnt ein spannender neuer Prozess auf dem Weg zur Klimaneutralität. Erstmals kommt der Kontroll-Mechanismus aus dem verabschiedeten Klimaschutzgesetz zum Einsatz. Ein für Deutschland neuartiges und innovatives legislatives Instrument mit enormen Auswirkungen auf die weitere Gestaltung der Klimaschutzpolitik in Deutschland.

Insgesamt sind die heute vorgelegten Zahlen – unabhängig vom Corona-Effekt – deutlich erfreulicher als es noch vor wenigen Jahren zu erwarten war. In allen Bereichen gibt es Fortschritte. Die Maßnahmen der letzten Jahre zeigen Wirkung. Lediglich der Gebäudesektor verfehlt die im Klimaschutzgesetz verankerten Zielvorgaben knapp. Bei Berücksichtigung der besonderen Effekte des vergangenen Jahres ist schon jetzt festzustellen, dass die Anstrengungen mit Blick auf die Erreichung der Klimaziele weiter verstärkt werden müssen.

Bei der weiteren Ausgestaltung des Kontrollmechanismus inklusive der Aufstellung von Sofortmaßnahmen wird es wichtig sein, die Zahlen und Effekte richtig einzuordnen. Viele Fördermaßnahmen aus 2020 sollten in diesem Jahr zu weiteren Einsparungen führen. Trotzdem ist klar, dass im Gebäudebereich noch viel Potenzial gehoben werden kann, zum Beispiel über Innovationen wie das serielle Sanieren, mehr Beratungen, einer besseren Nutzung von grünen Gasen, einer Steigerung der Gebäudeeffizienz sowie durch ordnungspolitische Regleungen.

In einem ersten Schritt ist es nun am Expertenrat, die Emissionsdaten zu prüfen und zu bewerten. Sollte der Expertenrat sektorspezifischen Nachsteuerungsbedarf feststellen, muss der Gesetzeslage zur Folge das entsprechende Ministerium handeln. Allen beratenden und handelnden Akteuren dieses nun erstmals durchgeführten Kontroll- und Nachsteuerungsmechanismus kommt dabei eine hohe Verantwortung zu. Schließich geht es nicht nur um die Erreichbarkeit der Klimaziele, sondern auch um die Suche nach einer belastbaren Grundlage für die besten Wege, diese zu erreichen.

Dabei wird es zunächst entscheidend sein, die Datenlage für die einzelnen Sektoren des vergangenen Ausnahmejahres richtig einzuordnen und ihre Verhältnismäßigkeit und Schwankungsbreite zu bestimmen. Möglicherweise lassen sich daraus Verbesserungen für den Datenaufnahmeprozess in den Folgejahren entwickeln. Dabei gilt es auch abzuwägen, welche der jeweiligen Sondereffekte (u.a. Temperaturschwankungen, Corona-Auswirkungen, Vorzieheffekte aufgrund Mehrwertsteuersenkung und CO2-Bepreisung) beständig sind oder Ausnahmeerscheinungen bleiben. Dazu kommt, dass viele neue Maßnahmen aus dem Klimapaket oder dem Corona-Konjunkturprogramm aus dem Juni 2020 stammen und noch nicht ihre volle Wirksamkeit entfalten konnten. Auch das wird zu berücksichtigen sein, wenn es um die Ausgestaltung weiterer Instrumente geht.

Außerdem wird es wichtig sein, dass bei der Erstellung von Sofortmaßnahmen die sektorübergreifenden Aspekte einer Integrierten Energiewende nicht außer Acht geraten. Eine Erkenntnis der vergangenen Jahre ist, dass Maßnahmen vor allem dann effizient und wirksam sind, wenn sie sektorübergreifend gedacht und umgesetzt werden.

Der neue Prozess stellt die Akteure und am Ende das Klimakabinett vor große Herausforderungen. Sie müssen das richtige Maß finden und sollten ihre Bereiche nicht streng isoliert betrachten, auch wenn die Emissionsdaten dazu verleiten. Die derzeitigen Gespräche innerhalb der EU über Zielverschärfungen, machen den Prozess ebenfalls nicht einfacher.

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Jetzt neues Klimaschutzziel von mindestens 70 Prozent bis 2030 im Klimaschutzgesetz festschreiben

16.03.2021 – 10:45

BUND

Jetzt neues Klimaschutzziel von mindestens 70 Prozent bis 2030 im Klimaschutzgesetz festschreiben


















Berlin (ots)

Anlässlich der Veröffentlichung der deutschen Klimabilanz 2020 durch das Umweltbundesamt erklärt Antje von Broock, Geschäftsführerin des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

„Die heute präsentierten Zahlen zeigen leider keinen echten Fortschritt beim Klimaschutz. Denn ohne die Corona-Lockdowns mit den Einschränkungen bei Produktion und Mobilität hätte Deutschland sein Klimaziel für 2020 klar verfehlt. Außerdem beziehen sich die Zahlen auf ein veraltetes Klimaziel.

Deutschland muss sein Klimaschutzziel dringend an das erhöhte EU-Ziel und vor allem an die tatsächlichen Herausforderungen der Klimakrise anpassen. Umweltministerin Schulze muss jetzt vorangehen. Corona-Effekte ersetzen keinen echten Klimaschutz.

Eine Erhöhung der Ziele erst nach der Bundestagswahl kommt zu spät und erschwert die Umsetzung in konkrete Maßnahmen. Deshalb fordern wir zusammen mit insgesamt 85 anderen Verbänden, Organisationen und Kirchen in einem heute veröffentlichten Appell, das deutsche Klimaziel noch vor der Sommerpause des Bundestags deutlich anzuheben. Wir brauchen mindestens 70 Prozent Treibhausgasreduktion bis 2030 gegenüber 1990.“

Mehr Informationen: www.bund.net/klimaschutzgesetz_verbaendeappell

Kontakt:

Thorben Becker, Leiter Kohlepolitik, Tel.: 030-27586-421, Mobil: 0173-6071503, E-Mail: thorben.becker@bund.net

BUND-Pressestelle:
Daniel Jahn | Judith Freund | Heye Jensen
Tel. 030-27586-531 | -497 | -464 | E-Mail: presse@bund.net
www.bund.net/presse

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Heute hat das Umweltbundesamt im Rahmen des neu eingeführten jährlichen CO2-Monitoring die Emissionsdaten aus 2020 vorgelegt. Zum ersten Mal dienen diese Zahlen zur Bewertung der im Klimaschutzgesetz verbindlich festgehaltenen Treibhausgasminderungsziele der einzelnen Sektoren. Bei Zielverfehlungen müssen die Bundesresorts des jeweiligen Sektors innerhalb von drei Monaten Sofortmaßnahmen vorlegen. Zu dem neuen Vorgang erklärt Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur (dena):

„Mit den seit heute vorliegenden Zahlen beginnt ein spannender neuer Prozess auf dem Weg zur Klimaneutralität. Erstmals kommt der Kontroll-Mechanismus aus dem verabschiedeten Klimaschutzgesetz zum Einsatz. Ein für Deutschland neuartiges und innovatives legislatives Instrument mit enormen Auswirkungen auf die weitere Gestaltung der Klimaschutzpolitik in Deutschland.

Insgesamt sind die heute vorgelegten Zahlen – unabhängig vom Corona-Effekt – deutlich erfreulicher als es noch vor wenigen Jahren zu erwarten war. In allen Bereichen gibt es Fortschritte. Die Maßnahmen der letzten Jahre zeigen Wirkung. Lediglich der Gebäudesektor verfehlt die im Klimaschutzgesetz verankerten Zielvorgaben knapp. Bei Berücksichtigung der besonderen Effekte des vergangenen Jahres ist schon jetzt festzustellen, dass die Anstrengungen mit Blick auf die Erreichung der Klimaziele weiter verstärkt werden müssen.

Bei der weiteren Ausgestaltung des Kontrollmechanismus inklusive der Aufstellung von Sofortmaßnahmen wird es wichtig sein, die Zahlen und Effekte richtig einzuordnen. Viele Fördermaßnahmen aus 2020 sollten in diesem Jahr zu weiteren Einsparungen führen. Trotzdem ist klar, dass im Gebäudebereich noch viel Potenzial gehoben werden kann, zum Beispiel über Innovationen wie das serielle Sanieren, mehr Beratungen, einer besseren Nutzung von grünen Gasen, einer Steigerung der Gebäudeeffizienz sowie durch ordnungspolitische Regleungen.

In einem ersten Schritt ist es nun am Expertenrat, die Emissionsdaten zu prüfen und zu bewerten. Sollte der Expertenrat sektorspezifischen Nachsteuerungsbedarf feststellen, muss der Gesetzeslage zur Folge das entsprechende Ministerium handeln. Allen beratenden und handelnden Akteuren dieses nun erstmals durchgeführten Kontroll- und Nachsteuerungsmechanismus kommt dabei eine hohe Verantwortung zu. Schließich geht es nicht nur um die Erreichbarkeit der Klimaziele, sondern auch um die Suche nach einer belastbaren Grundlage für die besten Wege, diese zu erreichen.

Dabei wird es zunächst entscheidend sein, die Datenlage für die einzelnen Sektoren des vergangenen Ausnahmejahres richtig einzuordnen und ihre Verhältnismäßigkeit und Schwankungsbreite zu bestimmen. Möglicherweise lassen sich daraus Verbesserungen für den Datenaufnahmeprozess in den Folgejahren entwickeln. Dabei gilt es auch abzuwägen, welche der jeweiligen Sondereffekte (u.a. Temperaturschwankungen, Corona-Auswirkungen, Vorzieheffekte aufgrund Mehrwertsteuersenkung und CO2-Bepreisung) beständig sind oder Ausnahmeerscheinungen bleiben. Dazu kommt, dass viele neue Maßnahmen aus dem Klimapaket oder dem Corona-Konjunkturprogramm aus dem Juni 2020 stammen und noch nicht ihre volle Wirksamkeit entfalten konnten. Auch das wird zu berücksichtigen sein, wenn es um die Ausgestaltung weiterer Instrumente geht.

Außerdem wird es wichtig sein, dass bei der Erstellung von Sofortmaßnahmen die sektorübergreifenden Aspekte einer Integrierten Energiewende nicht außer Acht geraten. Eine Erkenntnis der vergangenen Jahre ist, dass Maßnahmen vor allem dann effizient und wirksam sind, wenn sie sektorübergreifend gedacht und umgesetzt werden.

Der neue Prozess stellt die Akteure und am Ende das Klimakabinett vor große Herausforderungen. Sie müssen das richtige Maß finden und sollten ihre Bereiche nicht streng isoliert betrachten, auch wenn die Emissionsdaten dazu verleiten. Die derzeitigen Gespräche innerhalb der EU über Zielverschärfungen, machen den Prozess ebenfalls nicht einfacher.

Ich bin sicher, dass der Expertenrat der großen Aufgabe gewachsen ist und wertvolle Impulse für den weiteren Prozess liefern wird. Die dena bietet in diesem Prozess gerne Unterstützung für sektorspezifische Analysen und die Ausarbeitung von möglichen Verbesserungsvorschläge an. Das Monitoring der verbindlichen Treibhausgasminderungsziele ist ein wichtiges Instrument und kann zu einem zentralen Indikator auf dem Weg zur Klimaneutralität werden. Dafür brauchen wir eine solide Bilanz und Bewertung und sollten uns nicht scheuen, an erforderlichen Stellen Anpassungen vorzunehmen.“

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Jetzt neues Klimaschutzziel von mindestens 70 Prozent bis 2030 im Klimaschutzgesetz festschreiben

16.03.2021 – 10:45

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Jetzt neues Klimaschutzziel von mindestens 70 Prozent bis 2030 im Klimaschutzgesetz festschreiben


















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Anlässlich der Veröffentlichung der deutschen Klimabilanz 2020 durch das Umweltbundesamt erklärt Antje von Broock, Geschäftsführerin des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

„Die heute präsentierten Zahlen zeigen leider keinen echten Fortschritt beim Klimaschutz. Denn ohne die Corona-Lockdowns mit den Einschränkungen bei Produktion und Mobilität hätte Deutschland sein Klimaziel für 2020 klar verfehlt. Außerdem beziehen sich die Zahlen auf ein veraltetes Klimaziel.

Deutschland muss sein Klimaschutzziel dringend an das erhöhte EU-Ziel und vor allem an die tatsächlichen Herausforderungen der Klimakrise anpassen. Umweltministerin Schulze muss jetzt vorangehen. Corona-Effekte ersetzen keinen echten Klimaschutz.

Eine Erhöhung der Ziele erst nach der Bundestagswahl kommt zu spät und erschwert die Umsetzung in konkrete Maßnahmen. Deshalb fordern wir zusammen mit insgesamt 85 anderen Verbänden, Organisationen und Kirchen in einem heute veröffentlichten Appell, das deutsche Klimaziel noch vor der Sommerpause des Bundestags deutlich anzuheben. Wir brauchen mindestens 70 Prozent Treibhausgasreduktion bis 2030 gegenüber 1990.“

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Deutsche Umwelthilfe verklagt Bundesregierung auf mehr Klimaschutz in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft

11.03.2021 – 10:05

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe verklagt Bundesregierung auf mehr Klimaschutz in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft


















Berlin (ots)

-  Von der Regierung vorgesehene Maßnahmen zur Reduzierung klimaschädlicher Treibhausgase reichen sektorenübergreifend nicht aus 
-  CO2-Höchstmengen aus Klimaschutzgesetz und Pariser Klimaziele werden drastisch überschritten 
-  DUH weitet damit juristisches Vorgehen für mehr Klimaschutz deutlich aus  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verklagt die Bundesregierung auf Einhaltung der Klimaziele in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft. Im Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung Ende 2019 jährliche Höchstmengen klimaschädlicher Treibhausgase festgelegt. Die bislang vorgesehenen Maßnahmen reichen nicht aus, um diese Höchstmengen in den Sektoren einzuhalten. Ziel der Klage ist ein Programm, das mit seinen darin enthaltenen Maßnahmen die Ziele des Klimaschutzgesetzes einhält und die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 senkt. Die Klageschrift wurde am 9. März 2021 beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Bereits im September 2020 hatte die DUH die Bundesregierung auf Einhaltung der Klimaziele im Verkehr verklagt.

„Es gibt sektorenübergreifend eklatante Lücken bei der CO2-Minderung. Der Einmal-Effekt durch die Corona-Pandemie wird die Bundesregierung dabei nicht retten. Genau wie im Verkehrsbereich mit einem generellen Tempolimit gibt es auch in anderen Sektoren kurzfristige Maßnahmen für weniger klimaschädliche Emissionen. Gerade in der Industriepolitik muss der Umbau der Autohersteller weg vom Verbrenner und hin zur emissionsfreien Mobilität massiv beschleunigt werden. Selbst die Gutachten der Bundesregierung attestieren dem eigenen Klimaschutzgesetz mangelnde Wirkung in fast allen Bereichen. Diese Baustellen muss die Bundesregierung noch im Wahljahr angehen, um nicht völlig ihre Glaubwürdigkeit zu verlieren“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Zahlreiche Gutachten – unter anderem erstellt für das Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium – bestätigen, dass die Maßnahmen der Bundesregierung nicht ausreichen, um die eigenen Vorgaben zu erfüllen. Laut Berechnungen des Öko-Instituts verfehlen die adressierten Sektoren die Klimaziele wie folgt: Die Sektoren Landwirtschaft und Verkehr erreichen nur 82 Prozent beziehungsweise 56 Prozent, der Gebäudesektor lediglich 94 Prozent, die Energiewirtschaft nur 97 Prozent und der Sektor Industrie erreicht nur 98 Prozent der im Klimaschutzgesetz vorgegebenen Einsparung. Zusätzlich wird Deutschland auch die EU-Minderungsvorgaben bis 2030 verfehlen.

In der Landwirtschaft muss es mehr Ökolandbau geben und die Zahl an Tieren pro Fläche muss sinken für weniger Klimagase und mehr Tierwohl. Im Energie- und Gebäudesektor muss die Bundesregierung die Wärmewende endlich voranbringen. Dafür braucht es höhere Effizienzstandards im Gebäudebereich und mehr Fördermittel, die es anders zu verteilen gilt. Fossile Gasheizungen dürfen überhaupt keine Fördermittel mehr erhalten, sie müssen ab 2025 verboten werden. Neue Ölheizungen muss die Bundesregierung ab sofort verbieten. Bei der Fernwärme braucht es mehr Anreize zur Nutzung Erneuerbarer Energien und die Förderung von fossiler Kraftwärmekopplung muss eingestellt werden. Im Sektor Industrie müssen Vorhaben, die für den Klimaschutz vorteilhaft sind, deutlich schneller genehmigt werden können.

„Deutschland tut zu wenig für den Klimaschutz. Schon die im Klimaschutzgesetz genannten Ziele bleiben extrem hinter dem zurück, was als Beitrag zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels erforderlich ist. Angesichts dessen ist es umso dramatischer, dass Deutschland nach Gutachten, die die Regierung selbst eingeholt hat, nicht einmal die Ziele des Klimaschutzgesetzes und der EU-Klimaschutzverordnung einhalten wird. Das Klimaschutzprogramm ist dringend zu überarbeiten“, so Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt.

Die DUH setzt damit die Reihe ihrer Klimaklagen fort. Sie unterstützt bereits zwei Verfassungsbeschwerden gegen das unzureichende Klimaschutzgesetz, für die nach der Terminvorschau des Bundesverfassungsgerichts noch in diesem Jahr Entscheidungen angekündigt sind. Außerdem klagt sie gegen die Bundesregierung auf Einhaltung der Klimaziele im Verkehrssektor und verklagt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf Fortschreibung ihres Klimaschutzplanes.

Links:

Zur Klageschrift: http://l.duh.de/p210311

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
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Deutsche Umwelthilfe verklagt Bundesregierung auf mehr Klimaschutz in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft

11.03.2021 – 10:05

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe verklagt Bundesregierung auf mehr Klimaschutz in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft


















Berlin (ots)

-  Von der Regierung vorgesehene Maßnahmen zur Reduzierung klimaschädlicher Treibhausgase reichen sektorenübergreifend nicht aus 
-  CO2-Höchstmengen aus Klimaschutzgesetz und Pariser Klimaziele werden drastisch überschritten 
-  DUH weitet damit juristisches Vorgehen für mehr Klimaschutz deutlich aus  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verklagt die Bundesregierung auf Einhaltung der Klimaziele in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft. Im Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung Ende 2019 jährliche Höchstmengen klimaschädlicher Treibhausgase festgelegt. Die bislang vorgesehenen Maßnahmen reichen nicht aus, um diese Höchstmengen in den Sektoren einzuhalten. Ziel der Klage ist ein Programm, das mit seinen darin enthaltenen Maßnahmen die Ziele des Klimaschutzgesetzes einhält und die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 senkt. Die Klageschrift wurde am 9. März 2021 beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Bereits im September 2020 hatte die DUH die Bundesregierung auf Einhaltung der Klimaziele im Verkehr verklagt.

„Es gibt sektorenübergreifend eklatante Lücken bei der CO2-Minderung. Der Einmal-Effekt durch die Corona-Pandemie wird die Bundesregierung dabei nicht retten. Genau wie im Verkehrsbereich mit einem generellen Tempolimit gibt es auch in anderen Sektoren kurzfristige Maßnahmen für weniger klimaschädliche Emissionen. Gerade in der Industriepolitik muss der Umbau der Autohersteller weg vom Verbrenner und hin zur emissionsfreien Mobilität massiv beschleunigt werden. Selbst die Gutachten der Bundesregierung attestieren dem eigenen Klimaschutzgesetz mangelnde Wirkung in fast allen Bereichen. Diese Baustellen muss die Bundesregierung noch im Wahljahr angehen, um nicht völlig ihre Glaubwürdigkeit zu verlieren“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Zahlreiche Gutachten – unter anderem erstellt für das Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium – bestätigen, dass die Maßnahmen der Bundesregierung nicht ausreichen, um die eigenen Vorgaben zu erfüllen. Laut Berechnungen des Öko-Instituts verfehlen die adressierten Sektoren die Klimaziele wie folgt: Die Sektoren Landwirtschaft und Verkehr erreichen nur 82 Prozent beziehungsweise 56 Prozent, der Gebäudesektor lediglich 94 Prozent, die Energiewirtschaft nur 97 Prozent und der Sektor Industrie erreicht nur 98 Prozent der im Klimaschutzgesetz vorgegebenen Einsparung. Zusätzlich wird Deutschland auch die EU-Minderungsvorgaben bis 2030 verfehlen.

In der Landwirtschaft muss es mehr Ökolandbau geben und die Zahl an Tieren pro Fläche muss sinken für weniger Klimagase und mehr Tierwohl. Im Energie- und Gebäudesektor muss die Bundesregierung die Wärmewende endlich voranbringen. Dafür braucht es höhere Effizienzstandards im Gebäudebereich und mehr Fördermittel, die es anders zu verteilen gilt. Fossile Gasheizungen dürfen überhaupt keine Fördermittel mehr erhalten, sie müssen ab 2025 verboten werden. Neue Ölheizungen muss die Bundesregierung ab sofort verbieten. Bei der Fernwärme braucht es mehr Anreize zur Nutzung Erneuerbarer Energien und die Förderung von fossiler Kraftwärmekopplung muss eingestellt werden. Im Sektor Industrie müssen Vorhaben, die für den Klimaschutz vorteilhaft sind, deutlich schneller genehmigt werden können.

„Deutschland tut zu wenig für den Klimaschutz. Schon die im Klimaschutzgesetz genannten Ziele bleiben extrem hinter dem zurück, was als Beitrag zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels erforderlich ist. Angesichts dessen ist es umso dramatischer, dass Deutschland nach Gutachten, die die Regierung selbst eingeholt hat, nicht einmal die Ziele des Klimaschutzgesetzes und der EU-Klimaschutzverordnung einhalten wird. Das Klimaschutzprogramm ist dringend zu überarbeiten“, so Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt.

Die DUH setzt damit die Reihe ihrer Klimaklagen fort. Sie unterstützt bereits zwei Verfassungsbeschwerden gegen das unzureichende Klimaschutzgesetz, für die nach der Terminvorschau des Bundesverfassungsgerichts noch in diesem Jahr Entscheidungen angekündigt sind. Außerdem klagt sie gegen die Bundesregierung auf Einhaltung der Klimaziele im Verkehrssektor und verklagt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf Fortschreibung ihres Klimaschutzplanes.

Links:

Zur Klageschrift: http://l.duh.de/p210311

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

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Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt

Veröffentlicht am

Deutsche Umwelthilfe verklagt Bundesregierung auf mehr Klimaschutz in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft

11.03.2021 – 10:05

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe verklagt Bundesregierung auf mehr Klimaschutz in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft


















Berlin (ots)

-  Von der Regierung vorgesehene Maßnahmen zur Reduzierung klimaschädlicher Treibhausgase reichen sektorenübergreifend nicht aus 
-  CO2-Höchstmengen aus Klimaschutzgesetz und Pariser Klimaziele werden drastisch überschritten 
-  DUH weitet damit juristisches Vorgehen für mehr Klimaschutz deutlich aus  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verklagt die Bundesregierung auf Einhaltung der Klimaziele in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft. Im Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung Ende 2019 jährliche Höchstmengen klimaschädlicher Treibhausgase festgelegt. Die bislang vorgesehenen Maßnahmen reichen nicht aus, um diese Höchstmengen in den Sektoren einzuhalten. Ziel der Klage ist ein Programm, das mit seinen darin enthaltenen Maßnahmen die Ziele des Klimaschutzgesetzes einhält und die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 senkt. Die Klageschrift wurde am 9. März 2021 beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Bereits im September 2020 hatte die DUH die Bundesregierung auf Einhaltung der Klimaziele im Verkehr verklagt.

„Es gibt sektorenübergreifend eklatante Lücken bei der CO2-Minderung. Der Einmal-Effekt durch die Corona-Pandemie wird die Bundesregierung dabei nicht retten. Genau wie im Verkehrsbereich mit einem generellen Tempolimit gibt es auch in anderen Sektoren kurzfristige Maßnahmen für weniger klimaschädliche Emissionen. Gerade in der Industriepolitik muss der Umbau der Autohersteller weg vom Verbrenner und hin zur emissionsfreien Mobilität massiv beschleunigt werden. Selbst die Gutachten der Bundesregierung attestieren dem eigenen Klimaschutzgesetz mangelnde Wirkung in fast allen Bereichen. Diese Baustellen muss die Bundesregierung noch im Wahljahr angehen, um nicht völlig ihre Glaubwürdigkeit zu verlieren“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Zahlreiche Gutachten – unter anderem erstellt für das Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium – bestätigen, dass die Maßnahmen der Bundesregierung nicht ausreichen, um die eigenen Vorgaben zu erfüllen. Laut Berechnungen des Öko-Instituts verfehlen die adressierten Sektoren die Klimaziele wie folgt: Die Sektoren Landwirtschaft und Verkehr erreichen nur 82 Prozent beziehungsweise 56 Prozent, der Gebäudesektor lediglich 94 Prozent, die Energiewirtschaft nur 97 Prozent und der Sektor Industrie erreicht nur 98 Prozent der im Klimaschutzgesetz vorgegebenen Einsparung. Zusätzlich wird Deutschland auch die EU-Minderungsvorgaben bis 2030 verfehlen.

In der Landwirtschaft muss es mehr Ökolandbau geben und die Zahl an Tieren pro Fläche muss sinken für weniger Klimagase und mehr Tierwohl. Im Energie- und Gebäudesektor muss die Bundesregierung die Wärmewende endlich voranbringen. Dafür braucht es höhere Effizienzstandards im Gebäudebereich und mehr Fördermittel, die es anders zu verteilen gilt. Fossile Gasheizungen dürfen überhaupt keine Fördermittel mehr erhalten, sie müssen ab 2025 verboten werden. Neue Ölheizungen muss die Bundesregierung ab sofort verbieten. Bei der Fernwärme braucht es mehr Anreize zur Nutzung Erneuerbarer Energien und die Förderung von fossiler Kraftwärmekopplung muss eingestellt werden. Im Sektor Industrie müssen Vorhaben, die für den Klimaschutz vorteilhaft sind, deutlich schneller genehmigt werden können.

„Deutschland tut zu wenig für den Klimaschutz. Schon die im Klimaschutzgesetz genannten Ziele bleiben extrem hinter dem zurück, was als Beitrag zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels erforderlich ist. Angesichts dessen ist es umso dramatischer, dass Deutschland nach Gutachten, die die Regierung selbst eingeholt hat, nicht einmal die Ziele des Klimaschutzgesetzes und der EU-Klimaschutzverordnung einhalten wird. Das Klimaschutzprogramm ist dringend zu überarbeiten“, so Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt.

Die DUH setzt damit die Reihe ihrer Klimaklagen fort. Sie unterstützt bereits zwei Verfassungsbeschwerden gegen das unzureichende Klimaschutzgesetz, für die nach der Terminvorschau des Bundesverfassungsgerichts noch in diesem Jahr Entscheidungen angekündigt sind. Außerdem klagt sie gegen die Bundesregierung auf Einhaltung der Klimaziele im Verkehrssektor und verklagt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf Fortschreibung ihres Klimaschutzplanes.

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11.03.2021 – 10:05

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Deutsche Umwelthilfe verklagt Bundesregierung auf mehr Klimaschutz in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft


















Berlin (ots)

-  Von der Regierung vorgesehene Maßnahmen zur Reduzierung klimaschädlicher Treibhausgase reichen sektorenübergreifend nicht aus 
-  CO2-Höchstmengen aus Klimaschutzgesetz und Pariser Klimaziele werden drastisch überschritten 
-  DUH weitet damit juristisches Vorgehen für mehr Klimaschutz deutlich aus  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verklagt die Bundesregierung auf Einhaltung der Klimaziele in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft. Im Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung Ende 2019 jährliche Höchstmengen klimaschädlicher Treibhausgase festgelegt. Die bislang vorgesehenen Maßnahmen reichen nicht aus, um diese Höchstmengen in den Sektoren einzuhalten. Ziel der Klage ist ein Programm, das mit seinen darin enthaltenen Maßnahmen die Ziele des Klimaschutzgesetzes einhält und die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 senkt. Die Klageschrift wurde am 9. März 2021 beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Bereits im September 2020 hatte die DUH die Bundesregierung auf Einhaltung der Klimaziele im Verkehr verklagt.

„Es gibt sektorenübergreifend eklatante Lücken bei der CO2-Minderung. Der Einmal-Effekt durch die Corona-Pandemie wird die Bundesregierung dabei nicht retten. Genau wie im Verkehrsbereich mit einem generellen Tempolimit gibt es auch in anderen Sektoren kurzfristige Maßnahmen für weniger klimaschädliche Emissionen. Gerade in der Industriepolitik muss der Umbau der Autohersteller weg vom Verbrenner und hin zur emissionsfreien Mobilität massiv beschleunigt werden. Selbst die Gutachten der Bundesregierung attestieren dem eigenen Klimaschutzgesetz mangelnde Wirkung in fast allen Bereichen. Diese Baustellen muss die Bundesregierung noch im Wahljahr angehen, um nicht völlig ihre Glaubwürdigkeit zu verlieren“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

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