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30 Jahre ŠKODA AUTO als Teil des Volkswagen Konzerns: eine erfolgreiche europäische Wirtschaftsgeschichte

22.03.2021 – 15:28

Skoda Auto Deutschland GmbH

30 Jahre ŠKODA AUTO als Teil des Volkswagen Konzerns: eine erfolgreiche europäische Wirtschaftsgeschichte


















30 Jahre ŠKODA AUTO als Teil des Volkswagen Konzerns: eine erfolgreiche europäische Wirtschaftsgeschichte

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Mladá Boleslav (ots)

› Eintritt von ŠKODA AUTO in den Volkswagen Konzern als Meilenstein deutsch-tschechischer Wirtschaftszusammenarbeit nach 1989

› 30 Jahre dynamische Entwicklung von ŠKODA AUTO: Fahrzeugauslieferungen mehr als versechsfacht, Belegschaft von 17.000 auf weltweit über 42.000 gesteigert und Milliardeninvestitionen in Entwicklung, Produktion und Qualifikation

› Zukunftsprogramm NEXT LEVEL ŠKODA: weiteres Wachstum im Volumensegment, Eroberung neuer Märkte und weitere Fortschritte bei Nachhaltigkeit und Diversität

Für ŠKODA AUTO jährt sich am 28. März ein wichtiges Jubiläum zum dreißigsten Mal: An diesem Tag im Jahr 1991 wurde die Vereinigung des Unternehmens ,ŠKODA, automobilová akciová společnost‘ und des Volkswagen Konzerns vertraglich besiegelt. Seitdem hat sich der Automobilhersteller aus Mladá Boleslav von einem regionalen Marktführer zu einem dynamisch wachsenden Global Player entwickelt, der weltweit auf mehr als 100 Märkten aktiv ist. Aktuell bietet ŠKODA AUTO zehn Modellreihen an und hat im vergangenen Jahr bereits zum siebten Mal in Folge mehr als eine Million Fahrzeuge an Kunden ausgeliefert.

Thomas Schäfer, Vorstandsvorsitzender von ŠKODA AUTO, unterstreicht: „Die Integration von ŠKODA AUTO in den Volkswagen Konzern ist ein tolles Beispiel für eine gelungene Transformation in Tschechien genauso wie in der gesamten Europäischen Union. Die damals handelnden Personen haben mit Entschlossenheit, Weitblick und Mut die richtigen Weichen für die beeindruckende Entwicklung von ŠKODA AUTO gelegt. Heute steht das Unternehmen in Tschechien für neun Prozent der Exporte. Im Volkswagen Konzern ist die Marke ebenfalls ein echter Aktivposten und übernimmt in vielfältiger Weise Verantwortung, etwa für die Wachstumsregionen Indien, Russland und Nordafrika genauso wie für die Entwicklung der kommenden ŠKODA SUPERB- und Volkswagen Passat-Generation. Mit unserem Zukunftsprogramm NEXT LEVEL ŠKODA gehen wir jetzt die nächsten Schritte, um das Unternehmen erfolgreich durch die neue Dekade zu führen. Wir konzentrieren uns dabei auf drei Prioritäten: Wir erweitern unser Modellportfolio in Richtung Einstiegssegmente, wir erschließen neue Märkte für weiteres Wachstum im Volumensegment und wir erzielen konkrete Fortschritte bei den Themen Nachhaltigkeit und Diversität.“

Fortschrittlich konstruiertes Kompaktmodell FAVORIT weckte das Interesse von Volkswagen

Die ersten Kontakte zwischen ŠKODA und dem Volkswagen Konzern reichen bis in die 1970er-Jahre zurück. Ihre Fortsetzung fand die lose Zusammenarbeit zwischen den beiden Unternehmen mit der Vorstellung des neuen ŠKODA FAVORIT. ŠKODA hatte das Fahrzeug mit Schrägheckkarosserie und Frontantrieb komplett selbst entwickelt. Damit war der FAVORIT eine große Ausnahme im damaligen Ostblock, wo zu dieser Zeit Fahrzeuge meistens in Lizenz westeuropäischer Automobilhersteller gefertigt wurden. Volkswagen testete in Wolfsburg einen serienreifen Prototypen des FAVORIT und dachte darüber nach, das Modell mit Volkswagen Motoren sowie anderen Bremsbelägen und weiteren modifizierten Komponenten auszustatten.

Aus finanziellen Gründen wurden diese Pläne allerdings wieder verworfen. Dennoch führten die umfassenden Eindrücke vom ŠKODA FAVORIT und die mittlerweile bestehenden Kontakte zwischen Wolfsburg und Mladá Boleslav nach dem Zusammenbruch des kommunistischen Regimes im November 1989 zu intensiveren Gesprächen über die Möglichkeit einer Zusammenarbeit, entsprechende Verhandlungen nahmen schon bald Fahrt auf. Die Ausgangslage war eindeutig: Ohne einen starken strategischen Partner würde ŠKODA auf dem Weltmarkt keine Chance haben. Die Produktionskapazität lag damals nur bei knapp 200.000 Fahrzeugen und das Portfolio bestand neben einer einzigen modernen Modellfamilie – dem FAVORIT und dem Kombi FORMAN – aus technisch veralteten Heckmotormodellen. Die Zukunft der Marke lag in der Privatisierung des bis dahin staatlichen Unternehmens. Neben der Modellreihe FAVORIT gehörten vor allem seine qualifizierte und hoch motivierte Belegschaft sowie die große Tradition des Fahrzeugbaus am Standort Mladá Boleslav zu den größten Trümpfen des Automobilherstellers.

Als mögliche Partner kamen zunächst 24 Unternehmen in Frage, bevor im Sommer 1990 unter Führung von Premierminister Petr Pithart Gespräche mit acht ausgewählten Automobilherstellern aus Europa und Übersee stattfanden. Vier dieser Hersteller unterbreiteten ein konkretes Angebot, im August 1990 schieden allerdings zwei dieser Mitbewerber aus. Im Rennen blieben die Allianz Renault/Volvo und der Volkswagen Konzern. Am 9. und 10. Dezember 1990 fanden weitere Sondierungsgespräche statt und schließlich unterzeichnete die Regierung am 21. Dezember 1990 einen Vertrag mit dem Volkswagen Konzern, der mit Blick auf die zukünftige Entwicklung von ŠKODA AUTO das attraktivere Konzept vorgestellt hatte. Es folgten lange und umfassende Verhandlungen zwischen verschiedenen Expertenteams sowie Vertretern des Managements aus dem Volkswagen Konzern und tschechischen Partnern. Die Gespräche führte neben dem stellvertretenden Premierminister František Vlasák vor allem Industrieminister Jan Vrba, als informeller Vermittler war Hanuš Holzer beteiligt, der später Konsul in Basel wurde.

Am 28. März 1991 unterzeichneten Industrieminister Jan Vrba für die Tschechische Republik und Carl H. Hahn als Vorstandsvorsitzender des Volkswagen Konzerns den Hauptvertrag über die Gründung eines Joint Ventures zur Produktion von ŠKODA Fahrzeugen. Nachdem der Volkswagen Konzern die vertraglich vereinbarten Zusagen erfüllt hatte, erhielt er am 16. April 1991 für eine Einlage von 620 Millionen Mark 31 Prozent der Aktien von ŠKODA AUTO. In der Folge steigerte der neue Anteilseigner seine Beteiligung schrittweise, bis er am 30. Mai 2000 als Alleinaktionär 100 Prozent der Unternehmensanteile hielt.

Umfassendes Investitionsprogramm als Grundlage für eine beeindruckende Entwicklung

Grundlage für die dynamische Entwicklung von ŠKODA AUTO war in den folgenden drei Jahrzehnten ein umfassendes Investitionsprogramm. Mehrere Hundert Milliarden Tschechische Kronen flossen in Forschung und Entwicklung, in die Erweiterung der Produktionskapazitäten sowie in den konsequenten Ausbau des Vertriebs- und Kundendienstnetzes von ŠKODA AUTO in Tschechien. Die Belegschaft in der Entwicklungsabteilung wuchs von rund 600 im Jahr 1991 auf heute mehr als 2.000 hochqualifizierte Angestellte. Um seine Beschäftigten optimal zu schulen und junge Nachwuchskräfte im Rahmen einer umfassenden technischen Ausbildung auf ihre Berufstätigkeit im Unternehmen vorzubereiten, verfügt ŠKODA AUTO über eine eigene Berufsschule und bietet an der ŠKODA AUTO Hochschule zahlreiche duale Studiengänge an.

Produktseitig erweiterte ŠKODA AUTO unter dem Dach des Volkswagen Konzerns zunächst die Modellreihe FAVORIT/FORMAN um das leichte Nutzfahrzeug PICK-UP. Dank ihres ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnisses und weiterer Fortschritte in den Bereichen Technik und Qualität war diese Modellreihe sehr gefragt. 1994 präsentierte ŠKODA mit dem FELICIA den Nachfolger des FAVORIT. Mit diesem Modell hielten technisch innovative Ausstattungsfeatures wie ABS, Airbags, Klimaanlage, Servolenkung und die Konzernmotoren 1,6 MPI und 1,9 D Einzug in das ŠKODA Portfolio.

Mit der ersten Generation des modernen OCTAVIA debütierte im September 1996 gleichzeitig das erste Modell, das ŠKODA AUTO auf der A4-Plattform komplett unter dem Dach des Volkswagen Konzerns entwickelte. Das Kompaktmodell markierte für ŠKODA den Beginn eines neuen Kapitels: Der OCTAVIA wurde in einem der modernsten europäischen Automobilwerke produziert und stieg schnell zum Bestseller der Marke auf. Im Herbst 1999 löste der neue Kleinwagen ŠKODA FABIA die Modellreihe FELICIA ab. Inzwischen gehören sowohl der OCTAVIA als auch der FABIA zu den gefragtesten Modellreihen von ŠKODA: Der OCTAVIA begeistert seine Kunden weltweit inzwischen in vierter Generation und die vierte Generation des FABIA steht bereits in den Startlöchern.

Ab 2001 erweiterte ŠKODA sein Modellportfolio um den SUPERB und brachte für sein neues Flaggschiff eine der klangvollsten und traditionsreichsten Modellbezeichnungen der Unternehmenshistorie zurück. Die aktuelle dritte Generation rollt als SUPERB iV* auch mit Plug-in-Hybridantrieb vom Band. Im September 2016 startete ŠKODA mit der Premiere seines großen SUV-Modells ŠKODA KODIAQ seine SUV-Offensive und erschloss mit ihm ein neues, dynamisch wachsendes Fahrzeugsegment für den tschechischen Automobilhersteller. Heute umfasst die SUV-Palette neben dem KODIAQ auch die Modellreihen KAROQ und KAMIQ sowie den rein batterieelektrischen ENYAQ iV. Zudem feierte kürzlich der exklusiv für den indischen Markt entwickelte ŠKODA KUSHAQ seine Weltpremiere.

In Tschechien daheim, doch weltweit zuhause

In den 30 Jahren unter dem Dach des Volkswagen Konzerns hat ŠKODA AUTO seine Belegschaft von 17.000 Angestellten im Jahr 1991 auf heute rund 42.000 Mitarbeiter weltweit gesteigert. Das Unternehmen produziert aktuell zehn attraktive, moderne Modellreihen und liefert sie an Kunden in über 100 Märkten aus. Diese dynamische Entwicklung von ŠKODA AUTO spiegelt sich auch in den weltweiten Auslieferungen wider: Während der Hersteller 1991 noch 172.000 Fahrzeuge produzierte, hat sich deren Anzahl inzwischen versechsfacht. 2020 beliefen sich die Auslieferungen weltweit bereits zum siebten Mal in Folge auf mehr als eine Million Fahrzeuge. Neben den drei ursprünglichen tschechischen Produktionsstandorten fertigt das Unternehmen inzwischen auch in China, Russland, in der Slowakei und in Indien überwiegend im Rahmen von Konzernpartnerschaften sowie in der Ukraine in Zusammenarbeit mit einem lokalen Partner.

Neben Automobilen entwickelt und produziert ŠKODA AUTO im Konzernverbund auch Komponenten und Baugruppen wie etwa Motoren oder Getriebe. Darüber hinaus trägt das Unternehmen im Rahmen des Projekts INDIA 2.0 die federführende Verantwortung für die Aktivitäten des gesamten Volkswagen Konzerns in Indien und hat diese Aufgabe zum 1. Januar 2021 auch für die Regionen Russland inklusive der GUS-Staaten sowie für Nordafrika übernommen.

Mit dem Zukunftsprogramm NEXT LEVEL ŠKODA geht der Automobilhersteller jetzt die nächsten Schritte, um das Unternehmen erfolgreich durch die neue Dekade zu führen und konzentriert sich dabei auf drei Prioritäten: die Erweiterung des Modellportfolios in Richtung Einstiegssegmente, die Erschließung neuer Märkte für weiteres Wachstum im Volumensegment sowie auf konkrete Fortschritte bei den Themen Nachhaltigkeit und Diversität.

Erfolgsstory im Zeitraffer: die Zusammenarbeit zwischen ŠKODA AUTO und dem Volkswagen Konzern im Überblick

Vorgeschichte (1978 – 1988)

1978

Volkswagen beantragt bei den tschechoslowakischen Behörden die Genehmigung, Fahrzeuge der deutschen Marke auf tschechoslowakischen Straßen testen zu dürfen.

3 – 5/1979

Sondierungsgespräche über eine mögliche Anschaffung von Bremsbelägen und Volkswagen Motoren der Baureihe EA 801 für ŠKODA Fahrzeuge.

8/1985

Wiederaufnahme der Gespräche nach dem Start des Projekts ŠKODA Typ 781 (künftiger FAVORIT).

9/1986

Vorlage eines konkreten Angebots zum Lizenzbau von Motoren der Baureihe EA 111.

8/1987

Beginn der Fertigung des ŠKODA FAVORIT in Mladá Boleslav.

9 – 11/1987

Volkswagen führt eine Testreihe mit einem Prototypen des künftigen ŠKODA FAVORIT mit VW Motoren der Baureihen EA 827 und EA 111 durch.

03 – 10/ 1988

Überwiegend aus finanziellen Erwägungen wird die angedachte Zusammenarbeit im Rahmen der Produktion von Lizenzmotoren der Reihen EA 111 (1,05; 1,3 Liter) und EA 827 (1,4; 1,6; 1,8 Liter) nicht umgesetzt. Die Leitung des Volkswagen Konzerns macht sich jedoch im Detail mit dem neuen tschechischen Fahrzeug vertraut.

Verhandlungen über die Privatisierung und Eingliederung in den Volkswagen Konzern (1989 – 2000)

11/1989

Die gewaltfreie ,samtene‘ Revolution in der Tschechoslowakei setzt der kommunistischen Diktatur ein Ende. Das Land bereitet freie Wahlen vor und ebnet den Weg für eine demokratisch legitimierte Regierung.

1/1990

Petr Hrdlička, Leiter der Forschungs- und Entwicklungsabteilung des Automobilwerks AZNP in Mladá Boleslav, tritt in Kontakt mit Volkhard Köhler, dem Direktor des Volkswagen Konzerns für Auslandskooperationen. Er regt an, dass sich Volkswagen bei der angedachten Privatisierung von ŠKODA engagiert.

2/1990

Am 4. Februar 1990 findet das erste informelle Treffen zwischen dem Vorstandsvorsitzenden des Volkswagen Konzerns, Carl H. Hahn und Volkhard Köhler mit dem tschechoslowakischen Außenhandelsminister Slavomír Stračár auf dem Flughafen Prag-Ruzyně statt.

3/1990

Wiederaufnahme der Gespräche zwischen den tschechoslowakischen Vertretern und der Leitung des Volkswagen Konzerns. Am 22. März kommen Carl H. Hahn und Volkhard Köhler mit einer Delegation aus Wolfsburg erstmals nach Mladá Boleslav.

6/1990

Die Suche nach einem strategischen Partner hat offiziell begonnen: Die tschechische Regierung schreibt acht von ursprünglich 24 potenziellen Kandidaten an, vier namhafte Automobilhersteller legen daraufhin ein konkretes Angebot vor.

8/1990

Die Auswahl eines strategischen Partners beschränkt sich auf die Allianz Renault/Volvo und den Volkswagen Konzern als größten Automobilhersteller Europas. Das deutsche Unternehmen respektiert den Wunsch der tschechischen Seite, die Traditionsmarke ŠKODA zu fördern, die eigene Entwicklung in Tschechien zu belassen und die Produktion der Modellreihe FAVORIT/FORMAN fortzusetzen. Volkswagen unterbreitet einen umfassenden Investitionsplan.

12/1990

Bei einer Sondersitzung der tschechischen Regierung am 9. und 10. Dezember erhält der Volkswagen Konzern den Zuschlag. Neben dem Wirtschaftsrat der Regierung hatte sich auch die Gewerkschaft in den ŠKODA Werken sowie ein externes Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen für diese Entscheidung ausgesprochen. Am 21. Dezember 1990 unterschreiben die Partner den Kooperationsvertrag.

12/1990

Der Zerfall der Zentralverwaltungswirtschaft sowie erhebliche Rückgänge auf wichtigen Exportmärkten treffen ŠKODA wirtschaftlich schwer. Der für das Unternehmen wichtige Heimatmarkt bricht fast komplett ein: Hier liefert der Automobilhersteller im Jahr 1990 anstelle der erwarteten 126.000 Fahrzeuge nur rund 27.000 Einheiten aus. Im Jahr 1990 entstehen insgesamt 187.181 Fahrzeuge in Mladá Boleslav, Vrchlabí und Kvasiny.

28. März 1991

Am Donnerstag, den 28. März 1991 unterschreiben der tschechische Industrieminister Jan Vrba und Carl H. Hahn als Vorstandsvorsitzender des Volkswagen Konzerns den Vertrag über die Gründung eines Joint Ventures zur Produktion von ŠKODA Fahrzeugen.

16. April 1991

Nach Erfüllung entsprechender Vertragsvereinbarungen wird ŠKODA neben VW, Audi und SEAT als vierte Marke Bestandteil des Volkswagen Konzerns.

10/1991

Am 8. Oktober besucht der deutsche Bundespräsident Richard von Weizsäcker die Stadt Mladá Boleslav, der sich bereits seit Frühling 1990 für die Privatisierung des Automobilherstellers engagiert hatte.

11/1992

Der Aufsichtsrat des Volkswagen Konzerns verabschiedet den Investitionsplan für ŠKODA AUTO. Er sieht bis ins Jahr 2000 Investitionen in Höhe von 3,749 Milliarden Mark vor.

6/1994

Am 16. Juni 1994 stellt Å KODA das einmillionste Fahrzeug mit Frontantrieb her.

10/1994

Debüt des neuen ŠKODA FELICIA, des ersten ŠKODA Modells mit Komponenten aus dem Volkswagen Konzern.

9/1996

In Mladá Boleslav nimmt eines der modernsten Automobilwerke Europas den Betrieb auf. Erstes Produkt ist eine Fließhecklimousine der unteren Mittelklasse – die erste Generation des modernen OCTAVIA. Er ist das das erste ŠKODA Modell, das auf einer Plattform aus dem Volkswagen Konzern basiert.

5/2000

Volkswagen wird hundertprozentiger Eigentümer von ŠKODA AUTO.

12/2014

ŠKODA AUTO übertrifft zum ersten Mal die Marke von einer Million produzierten Fahrzeugen.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 ersetzt der neue WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) den bisherigen Fahrzyklus (NEFZ). Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.skoda-auto.de/wltp.

Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

* Verbrauch nach Verordnung (EG) Nr. 715/2007; CO2-Emissionen und CO2-Effizienz nach Richtlinie 1999/94/EG. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de), unentgeltlich erhältlich ist.

SUPERB iV (Plug-in-Hybrid)

Kraftstoffverbrauch kombiniert 1,5 – 1,4 l/100km, Stromverbrauch kombiniert 14,5 – 13,6 kWh/100km, CO2-Emissionen kombiniert 35 – 32 g/km, CO2-Effizienzklasse A+

SUPERB COMBI iV (Plug-in-Hybrid)

Kraftstoffverbrauch kombiniert 1,7 – 1,5 l/100km, Stromverbrauch kombiniert 15,4 – 14,5 kWh/100km, CO2-Emissionen kombiniert 38 – 35 g/km, CO2-Effizienzklasse A+

Pressekontakt:

Ulrich Bethscheider-Kieser
Leiter Produkt- und Markenkommunikation
Telefon: +49 6150 133 121
E-Mail: ulrich.bethscheider-kieser@skoda-auto.de

Karel Müller
Media Relations
Telefon: +49 6150 133 115
E-Mail: Karel.Mueller@skoda-auto.de

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30 Jahre ŠKODA AUTO als Teil des Volkswagen Konzerns: eine erfolgreiche europäische Wirtschaftsgeschichte

22.03.2021 – 15:28

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30 Jahre ŠKODA AUTO als Teil des Volkswagen Konzerns: eine erfolgreiche europäische Wirtschaftsgeschichte

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Mladá Boleslav (ots)

› Eintritt von ŠKODA AUTO in den Volkswagen Konzern als Meilenstein deutsch-tschechischer Wirtschaftszusammenarbeit nach 1989

› 30 Jahre dynamische Entwicklung von ŠKODA AUTO: Fahrzeugauslieferungen mehr als versechsfacht, Belegschaft von 17.000 auf weltweit über 42.000 gesteigert und Milliardeninvestitionen in Entwicklung, Produktion und Qualifikation

› Zukunftsprogramm NEXT LEVEL ŠKODA: weiteres Wachstum im Volumensegment, Eroberung neuer Märkte und weitere Fortschritte bei Nachhaltigkeit und Diversität

Für ŠKODA AUTO jährt sich am 28. März ein wichtiges Jubiläum zum dreißigsten Mal: An diesem Tag im Jahr 1991 wurde die Vereinigung des Unternehmens ,ŠKODA, automobilová akciová společnost‘ und des Volkswagen Konzerns vertraglich besiegelt. Seitdem hat sich der Automobilhersteller aus Mladá Boleslav von einem regionalen Marktführer zu einem dynamisch wachsenden Global Player entwickelt, der weltweit auf mehr als 100 Märkten aktiv ist. Aktuell bietet ŠKODA AUTO zehn Modellreihen an und hat im vergangenen Jahr bereits zum siebten Mal in Folge mehr als eine Million Fahrzeuge an Kunden ausgeliefert.

Thomas Schäfer, Vorstandsvorsitzender von ŠKODA AUTO, unterstreicht: „Die Integration von ŠKODA AUTO in den Volkswagen Konzern ist ein tolles Beispiel für eine gelungene Transformation in Tschechien genauso wie in der gesamten Europäischen Union. Die damals handelnden Personen haben mit Entschlossenheit, Weitblick und Mut die richtigen Weichen für die beeindruckende Entwicklung von ŠKODA AUTO gelegt. Heute steht das Unternehmen in Tschechien für neun Prozent der Exporte. Im Volkswagen Konzern ist die Marke ebenfalls ein echter Aktivposten und übernimmt in vielfältiger Weise Verantwortung, etwa für die Wachstumsregionen Indien, Russland und Nordafrika genauso wie für die Entwicklung der kommenden ŠKODA SUPERB- und Volkswagen Passat-Generation. Mit unserem Zukunftsprogramm NEXT LEVEL ŠKODA gehen wir jetzt die nächsten Schritte, um das Unternehmen erfolgreich durch die neue Dekade zu führen. Wir konzentrieren uns dabei auf drei Prioritäten: Wir erweitern unser Modellportfolio in Richtung Einstiegssegmente, wir erschließen neue Märkte für weiteres Wachstum im Volumensegment und wir erzielen konkrete Fortschritte bei den Themen Nachhaltigkeit und Diversität.“

Fortschrittlich konstruiertes Kompaktmodell FAVORIT weckte das Interesse von Volkswagen

Die ersten Kontakte zwischen ŠKODA und dem Volkswagen Konzern reichen bis in die 1970er-Jahre zurück. Ihre Fortsetzung fand die lose Zusammenarbeit zwischen den beiden Unternehmen mit der Vorstellung des neuen ŠKODA FAVORIT. ŠKODA hatte das Fahrzeug mit Schrägheckkarosserie und Frontantrieb komplett selbst entwickelt. Damit war der FAVORIT eine große Ausnahme im damaligen Ostblock, wo zu dieser Zeit Fahrzeuge meistens in Lizenz westeuropäischer Automobilhersteller gefertigt wurden. Volkswagen testete in Wolfsburg einen serienreifen Prototypen des FAVORIT und dachte darüber nach, das Modell mit Volkswagen Motoren sowie anderen Bremsbelägen und weiteren modifizierten Komponenten auszustatten.

Aus finanziellen Gründen wurden diese Pläne allerdings wieder verworfen. Dennoch führten die umfassenden Eindrücke vom ŠKODA FAVORIT und die mittlerweile bestehenden Kontakte zwischen Wolfsburg und Mladá Boleslav nach dem Zusammenbruch des kommunistischen Regimes im November 1989 zu intensiveren Gesprächen über die Möglichkeit einer Zusammenarbeit, entsprechende Verhandlungen nahmen schon bald Fahrt auf. Die Ausgangslage war eindeutig: Ohne einen starken strategischen Partner würde ŠKODA auf dem Weltmarkt keine Chance haben. Die Produktionskapazität lag damals nur bei knapp 200.000 Fahrzeugen und das Portfolio bestand neben einer einzigen modernen Modellfamilie – dem FAVORIT und dem Kombi FORMAN – aus technisch veralteten Heckmotormodellen. Die Zukunft der Marke lag in der Privatisierung des bis dahin staatlichen Unternehmens. Neben der Modellreihe FAVORIT gehörten vor allem seine qualifizierte und hoch motivierte Belegschaft sowie die große Tradition des Fahrzeugbaus am Standort Mladá Boleslav zu den größten Trümpfen des Automobilherstellers.

Als mögliche Partner kamen zunächst 24 Unternehmen in Frage, bevor im Sommer 1990 unter Führung von Premierminister Petr Pithart Gespräche mit acht ausgewählten Automobilherstellern aus Europa und Übersee stattfanden. Vier dieser Hersteller unterbreiteten ein konkretes Angebot, im August 1990 schieden allerdings zwei dieser Mitbewerber aus. Im Rennen blieben die Allianz Renault/Volvo und der Volkswagen Konzern. Am 9. und 10. Dezember 1990 fanden weitere Sondierungsgespräche statt und schließlich unterzeichnete die Regierung am 21. Dezember 1990 einen Vertrag mit dem Volkswagen Konzern, der mit Blick auf die zukünftige Entwicklung von ŠKODA AUTO das attraktivere Konzept vorgestellt hatte. Es folgten lange und umfassende Verhandlungen zwischen verschiedenen Expertenteams sowie Vertretern des Managements aus dem Volkswagen Konzern und tschechischen Partnern. Die Gespräche führte neben dem stellvertretenden Premierminister František Vlasák vor allem Industrieminister Jan Vrba, als informeller Vermittler war Hanuš Holzer beteiligt, der später Konsul in Basel wurde.

Am 28. März 1991 unterzeichneten Industrieminister Jan Vrba für die Tschechische Republik und Carl H. Hahn als Vorstandsvorsitzender des Volkswagen Konzerns den Hauptvertrag über die Gründung eines Joint Ventures zur Produktion von ŠKODA Fahrzeugen. Nachdem der Volkswagen Konzern die vertraglich vereinbarten Zusagen erfüllt hatte, erhielt er am 16. April 1991 für eine Einlage von 620 Millionen Mark 31 Prozent der Aktien von ŠKODA AUTO. In der Folge steigerte der neue Anteilseigner seine Beteiligung schrittweise, bis er am 30. Mai 2000 als Alleinaktionär 100 Prozent der Unternehmensanteile hielt.

Umfassendes Investitionsprogramm als Grundlage für eine beeindruckende Entwicklung

Grundlage für die dynamische Entwicklung von ŠKODA AUTO war in den folgenden drei Jahrzehnten ein umfassendes Investitionsprogramm. Mehrere Hundert Milliarden Tschechische Kronen flossen in Forschung und Entwicklung, in die Erweiterung der Produktionskapazitäten sowie in den konsequenten Ausbau des Vertriebs- und Kundendienstnetzes von ŠKODA AUTO in Tschechien. Die Belegschaft in der Entwicklungsabteilung wuchs von rund 600 im Jahr 1991 auf heute mehr als 2.000 hochqualifizierte Angestellte. Um seine Beschäftigten optimal zu schulen und junge Nachwuchskräfte im Rahmen einer umfassenden technischen Ausbildung auf ihre Berufstätigkeit im Unternehmen vorzubereiten, verfügt ŠKODA AUTO über eine eigene Berufsschule und bietet an der ŠKODA AUTO Hochschule zahlreiche duale Studiengänge an.

Produktseitig erweiterte ŠKODA AUTO unter dem Dach des Volkswagen Konzerns zunächst die Modellreihe FAVORIT/FORMAN um das leichte Nutzfahrzeug PICK-UP. Dank ihres ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnisses und weiterer Fortschritte in den Bereichen Technik und Qualität war diese Modellreihe sehr gefragt. 1994 präsentierte ŠKODA mit dem FELICIA den Nachfolger des FAVORIT. Mit diesem Modell hielten technisch innovative Ausstattungsfeatures wie ABS, Airbags, Klimaanlage, Servolenkung und die Konzernmotoren 1,6 MPI und 1,9 D Einzug in das ŠKODA Portfolio.

Mit der ersten Generation des modernen OCTAVIA debütierte im September 1996 gleichzeitig das erste Modell, das ŠKODA AUTO auf der A4-Plattform komplett unter dem Dach des Volkswagen Konzerns entwickelte. Das Kompaktmodell markierte für ŠKODA den Beginn eines neuen Kapitels: Der OCTAVIA wurde in einem der modernsten europäischen Automobilwerke produziert und stieg schnell zum Bestseller der Marke auf. Im Herbst 1999 löste der neue Kleinwagen ŠKODA FABIA die Modellreihe FELICIA ab. Inzwischen gehören sowohl der OCTAVIA als auch der FABIA zu den gefragtesten Modellreihen von ŠKODA: Der OCTAVIA begeistert seine Kunden weltweit inzwischen in vierter Generation und die vierte Generation des FABIA steht bereits in den Startlöchern.

Ab 2001 erweiterte ŠKODA sein Modellportfolio um den SUPERB und brachte für sein neues Flaggschiff eine der klangvollsten und traditionsreichsten Modellbezeichnungen der Unternehmenshistorie zurück. Die aktuelle dritte Generation rollt als SUPERB iV* auch mit Plug-in-Hybridantrieb vom Band. Im September 2016 startete ŠKODA mit der Premiere seines großen SUV-Modells ŠKODA KODIAQ seine SUV-Offensive und erschloss mit ihm ein neues, dynamisch wachsendes Fahrzeugsegment für den tschechischen Automobilhersteller. Heute umfasst die SUV-Palette neben dem KODIAQ auch die Modellreihen KAROQ und KAMIQ sowie den rein batterieelektrischen ENYAQ iV. Zudem feierte kürzlich der exklusiv für den indischen Markt entwickelte ŠKODA KUSHAQ seine Weltpremiere.

In Tschechien daheim, doch weltweit zuhause

In den 30 Jahren unter dem Dach des Volkswagen Konzerns hat ŠKODA AUTO seine Belegschaft von 17.000 Angestellten im Jahr 1991 auf heute rund 42.000 Mitarbeiter weltweit gesteigert. Das Unternehmen produziert aktuell zehn attraktive, moderne Modellreihen und liefert sie an Kunden in über 100 Märkten aus. Diese dynamische Entwicklung von ŠKODA AUTO spiegelt sich auch in den weltweiten Auslieferungen wider: Während der Hersteller 1991 noch 172.000 Fahrzeuge produzierte, hat sich deren Anzahl inzwischen versechsfacht. 2020 beliefen sich die Auslieferungen weltweit bereits zum siebten Mal in Folge auf mehr als eine Million Fahrzeuge. Neben den drei ursprünglichen tschechischen Produktionsstandorten fertigt das Unternehmen inzwischen auch in China, Russland, in der Slowakei und in Indien überwiegend im Rahmen von Konzernpartnerschaften sowie in der Ukraine in Zusammenarbeit mit einem lokalen Partner.

Neben Automobilen entwickelt und produziert ŠKODA AUTO im Konzernverbund auch Komponenten und Baugruppen wie etwa Motoren oder Getriebe. Darüber hinaus trägt das Unternehmen im Rahmen des Projekts INDIA 2.0 die federführende Verantwortung für die Aktivitäten des gesamten Volkswagen Konzerns in Indien und hat diese Aufgabe zum 1. Januar 2021 auch für die Regionen Russland inklusive der GUS-Staaten sowie für Nordafrika übernommen.

Mit dem Zukunftsprogramm NEXT LEVEL ŠKODA geht der Automobilhersteller jetzt die nächsten Schritte, um das Unternehmen erfolgreich durch die neue Dekade zu führen und konzentriert sich dabei auf drei Prioritäten: die Erweiterung des Modellportfolios in Richtung Einstiegssegmente, die Erschließung neuer Märkte für weiteres Wachstum im Volumensegment sowie auf konkrete Fortschritte bei den Themen Nachhaltigkeit und Diversität.

Erfolgsstory im Zeitraffer: die Zusammenarbeit zwischen ŠKODA AUTO und dem Volkswagen Konzern im Überblick

Vorgeschichte (1978 – 1988)

1978

Volkswagen beantragt bei den tschechoslowakischen Behörden die Genehmigung, Fahrzeuge der deutschen Marke auf tschechoslowakischen Straßen testen zu dürfen.

3 – 5/1979

Sondierungsgespräche über eine mögliche Anschaffung von Bremsbelägen und Volkswagen Motoren der Baureihe EA 801 für ŠKODA Fahrzeuge.

8/1985

Wiederaufnahme der Gespräche nach dem Start des Projekts ŠKODA Typ 781 (künftiger FAVORIT).

9/1986

Vorlage eines konkreten Angebots zum Lizenzbau von Motoren der Baureihe EA 111.

8/1987

Beginn der Fertigung des ŠKODA FAVORIT in Mladá Boleslav.

9 – 11/1987

Volkswagen führt eine Testreihe mit einem Prototypen des künftigen ŠKODA FAVORIT mit VW Motoren der Baureihen EA 827 und EA 111 durch.

03 – 10/ 1988

Überwiegend aus finanziellen Erwägungen wird die angedachte Zusammenarbeit im Rahmen der Produktion von Lizenzmotoren der Reihen EA 111 (1,05; 1,3 Liter) und EA 827 (1,4; 1,6; 1,8 Liter) nicht umgesetzt. Die Leitung des Volkswagen Konzerns macht sich jedoch im Detail mit dem neuen tschechischen Fahrzeug vertraut.

Verhandlungen über die Privatisierung und Eingliederung in den Volkswagen Konzern (1989 – 2000)

11/1989

Die gewaltfreie ,samtene‘ Revolution in der Tschechoslowakei setzt der kommunistischen Diktatur ein Ende. Das Land bereitet freie Wahlen vor und ebnet den Weg für eine demokratisch legitimierte Regierung.

1/1990

Petr Hrdlička, Leiter der Forschungs- und Entwicklungsabteilung des Automobilwerks AZNP in Mladá Boleslav, tritt in Kontakt mit Volkhard Köhler, dem Direktor des Volkswagen Konzerns für Auslandskooperationen. Er regt an, dass sich Volkswagen bei der angedachten Privatisierung von ŠKODA engagiert.

2/1990

Am 4. Februar 1990 findet das erste informelle Treffen zwischen dem Vorstandsvorsitzenden des Volkswagen Konzerns, Carl H. Hahn und Volkhard Köhler mit dem tschechoslowakischen Außenhandelsminister Slavomír Stračár auf dem Flughafen Prag-Ruzyně statt.

3/1990

Wiederaufnahme der Gespräche zwischen den tschechoslowakischen Vertretern und der Leitung des Volkswagen Konzerns. Am 22. März kommen Carl H. Hahn und Volkhard Köhler mit einer Delegation aus Wolfsburg erstmals nach Mladá Boleslav.

6/1990

Die Suche nach einem strategischen Partner hat offiziell begonnen: Die tschechische Regierung schreibt acht von ursprünglich 24 potenziellen Kandidaten an, vier namhafte Automobilhersteller legen daraufhin ein konkretes Angebot vor.

8/1990

Die Auswahl eines strategischen Partners beschränkt sich auf die Allianz Renault/Volvo und den Volkswagen Konzern als größten Automobilhersteller Europas. Das deutsche Unternehmen respektiert den Wunsch der tschechischen Seite, die Traditionsmarke ŠKODA zu fördern, die eigene Entwicklung in Tschechien zu belassen und die Produktion der Modellreihe FAVORIT/FORMAN fortzusetzen. Volkswagen unterbreitet einen umfassenden Investitionsplan.

12/1990

Bei einer Sondersitzung der tschechischen Regierung am 9. und 10. Dezember erhält der Volkswagen Konzern den Zuschlag. Neben dem Wirtschaftsrat der Regierung hatte sich auch die Gewerkschaft in den ŠKODA Werken sowie ein externes Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen für diese Entscheidung ausgesprochen. Am 21. Dezember 1990 unterschreiben die Partner den Kooperationsvertrag.

12/1990

Der Zerfall der Zentralverwaltungswirtschaft sowie erhebliche Rückgänge auf wichtigen Exportmärkten treffen ŠKODA wirtschaftlich schwer. Der für das Unternehmen wichtige Heimatmarkt bricht fast komplett ein: Hier liefert der Automobilhersteller im Jahr 1990 anstelle der erwarteten 126.000 Fahrzeuge nur rund 27.000 Einheiten aus. Im Jahr 1990 entstehen insgesamt 187.181 Fahrzeuge in Mladá Boleslav, Vrchlabí und Kvasiny.

28. März 1991

Am Donnerstag, den 28. März 1991 unterschreiben der tschechische Industrieminister Jan Vrba und Carl H. Hahn als Vorstandsvorsitzender des Volkswagen Konzerns den Vertrag über die Gründung eines Joint Ventures zur Produktion von ŠKODA Fahrzeugen.

16. April 1991

Nach Erfüllung entsprechender Vertragsvereinbarungen wird ŠKODA neben VW, Audi und SEAT als vierte Marke Bestandteil des Volkswagen Konzerns.

10/1991

Am 8. Oktober besucht der deutsche Bundespräsident Richard von Weizsäcker die Stadt Mladá Boleslav, der sich bereits seit Frühling 1990 für die Privatisierung des Automobilherstellers engagiert hatte.

11/1992

Der Aufsichtsrat des Volkswagen Konzerns verabschiedet den Investitionsplan für ŠKODA AUTO. Er sieht bis ins Jahr 2000 Investitionen in Höhe von 3,749 Milliarden Mark vor.

6/1994

Am 16. Juni 1994 stellt Å KODA das einmillionste Fahrzeug mit Frontantrieb her.

10/1994

Debüt des neuen ŠKODA FELICIA, des ersten ŠKODA Modells mit Komponenten aus dem Volkswagen Konzern.

9/1996

In Mladá Boleslav nimmt eines der modernsten Automobilwerke Europas den Betrieb auf. Erstes Produkt ist eine Fließhecklimousine der unteren Mittelklasse – die erste Generation des modernen OCTAVIA. Er ist das das erste ŠKODA Modell, das auf einer Plattform aus dem Volkswagen Konzern basiert.

5/2000

Volkswagen wird hundertprozentiger Eigentümer von ŠKODA AUTO.

12/2014

ŠKODA AUTO übertrifft zum ersten Mal die Marke von einer Million produzierten Fahrzeugen.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 ersetzt der neue WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) den bisherigen Fahrzyklus (NEFZ). Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.skoda-auto.de/wltp.

Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

* Verbrauch nach Verordnung (EG) Nr. 715/2007; CO2-Emissionen und CO2-Effizienz nach Richtlinie 1999/94/EG. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de), unentgeltlich erhältlich ist.

SUPERB iV (Plug-in-Hybrid)

Kraftstoffverbrauch kombiniert 1,5 – 1,4 l/100km, Stromverbrauch kombiniert 14,5 – 13,6 kWh/100km, CO2-Emissionen kombiniert 35 – 32 g/km, CO2-Effizienzklasse A+

SUPERB COMBI iV (Plug-in-Hybrid)

Kraftstoffverbrauch kombiniert 1,7 – 1,5 l/100km, Stromverbrauch kombiniert 15,4 – 14,5 kWh/100km, CO2-Emissionen kombiniert 38 – 35 g/km, CO2-Effizienzklasse A+

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30 Jahre ŠKODA AUTO als Teil des Volkswagen Konzerns: eine erfolgreiche europäische Wirtschaftsgeschichte

22.03.2021 – 15:28

Skoda Auto Deutschland GmbH

30 Jahre ŠKODA AUTO als Teil des Volkswagen Konzerns: eine erfolgreiche europäische Wirtschaftsgeschichte


















30 Jahre ŠKODA AUTO als Teil des Volkswagen Konzerns: eine erfolgreiche europäische Wirtschaftsgeschichte

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Mladá Boleslav (ots)

› Eintritt von ŠKODA AUTO in den Volkswagen Konzern als Meilenstein deutsch-tschechischer Wirtschaftszusammenarbeit nach 1989

› 30 Jahre dynamische Entwicklung von ŠKODA AUTO: Fahrzeugauslieferungen mehr als versechsfacht, Belegschaft von 17.000 auf weltweit über 42.000 gesteigert und Milliardeninvestitionen in Entwicklung, Produktion und Qualifikation

› Zukunftsprogramm NEXT LEVEL ŠKODA: weiteres Wachstum im Volumensegment, Eroberung neuer Märkte und weitere Fortschritte bei Nachhaltigkeit und Diversität

Für ŠKODA AUTO jährt sich am 28. März ein wichtiges Jubiläum zum dreißigsten Mal: An diesem Tag im Jahr 1991 wurde die Vereinigung des Unternehmens ,ŠKODA, automobilová akciová společnost‘ und des Volkswagen Konzerns vertraglich besiegelt. Seitdem hat sich der Automobilhersteller aus Mladá Boleslav von einem regionalen Marktführer zu einem dynamisch wachsenden Global Player entwickelt, der weltweit auf mehr als 100 Märkten aktiv ist. Aktuell bietet ŠKODA AUTO zehn Modellreihen an und hat im vergangenen Jahr bereits zum siebten Mal in Folge mehr als eine Million Fahrzeuge an Kunden ausgeliefert.

Thomas Schäfer, Vorstandsvorsitzender von ŠKODA AUTO, unterstreicht: „Die Integration von ŠKODA AUTO in den Volkswagen Konzern ist ein tolles Beispiel für eine gelungene Transformation in Tschechien genauso wie in der gesamten Europäischen Union. Die damals handelnden Personen haben mit Entschlossenheit, Weitblick und Mut die richtigen Weichen für die beeindruckende Entwicklung von ŠKODA AUTO gelegt. Heute steht das Unternehmen in Tschechien für neun Prozent der Exporte. Im Volkswagen Konzern ist die Marke ebenfalls ein echter Aktivposten und übernimmt in vielfältiger Weise Verantwortung, etwa für die Wachstumsregionen Indien, Russland und Nordafrika genauso wie für die Entwicklung der kommenden ŠKODA SUPERB- und Volkswagen Passat-Generation. Mit unserem Zukunftsprogramm NEXT LEVEL ŠKODA gehen wir jetzt die nächsten Schritte, um das Unternehmen erfolgreich durch die neue Dekade zu führen. Wir konzentrieren uns dabei auf drei Prioritäten: Wir erweitern unser Modellportfolio in Richtung Einstiegssegmente, wir erschließen neue Märkte für weiteres Wachstum im Volumensegment und wir erzielen konkrete Fortschritte bei den Themen Nachhaltigkeit und Diversität.“

Fortschrittlich konstruiertes Kompaktmodell FAVORIT weckte das Interesse von Volkswagen

Die ersten Kontakte zwischen ŠKODA und dem Volkswagen Konzern reichen bis in die 1970er-Jahre zurück. Ihre Fortsetzung fand die lose Zusammenarbeit zwischen den beiden Unternehmen mit der Vorstellung des neuen ŠKODA FAVORIT. ŠKODA hatte das Fahrzeug mit Schrägheckkarosserie und Frontantrieb komplett selbst entwickelt. Damit war der FAVORIT eine große Ausnahme im damaligen Ostblock, wo zu dieser Zeit Fahrzeuge meistens in Lizenz westeuropäischer Automobilhersteller gefertigt wurden. Volkswagen testete in Wolfsburg einen serienreifen Prototypen des FAVORIT und dachte darüber nach, das Modell mit Volkswagen Motoren sowie anderen Bremsbelägen und weiteren modifizierten Komponenten auszustatten.

Aus finanziellen Gründen wurden diese Pläne allerdings wieder verworfen. Dennoch führten die umfassenden Eindrücke vom ŠKODA FAVORIT und die mittlerweile bestehenden Kontakte zwischen Wolfsburg und Mladá Boleslav nach dem Zusammenbruch des kommunistischen Regimes im November 1989 zu intensiveren Gesprächen über die Möglichkeit einer Zusammenarbeit, entsprechende Verhandlungen nahmen schon bald Fahrt auf. Die Ausgangslage war eindeutig: Ohne einen starken strategischen Partner würde ŠKODA auf dem Weltmarkt keine Chance haben. Die Produktionskapazität lag damals nur bei knapp 200.000 Fahrzeugen und das Portfolio bestand neben einer einzigen modernen Modellfamilie – dem FAVORIT und dem Kombi FORMAN – aus technisch veralteten Heckmotormodellen. Die Zukunft der Marke lag in der Privatisierung des bis dahin staatlichen Unternehmens. Neben der Modellreihe FAVORIT gehörten vor allem seine qualifizierte und hoch motivierte Belegschaft sowie die große Tradition des Fahrzeugbaus am Standort Mladá Boleslav zu den größten Trümpfen des Automobilherstellers.

Als mögliche Partner kamen zunächst 24 Unternehmen in Frage, bevor im Sommer 1990 unter Führung von Premierminister Petr Pithart Gespräche mit acht ausgewählten Automobilherstellern aus Europa und Übersee stattfanden. Vier dieser Hersteller unterbreiteten ein konkretes Angebot, im August 1990 schieden allerdings zwei dieser Mitbewerber aus. Im Rennen blieben die Allianz Renault/Volvo und der Volkswagen Konzern. Am 9. und 10. Dezember 1990 fanden weitere Sondierungsgespräche statt und schließlich unterzeichnete die Regierung am 21. Dezember 1990 einen Vertrag mit dem Volkswagen Konzern, der mit Blick auf die zukünftige Entwicklung von ŠKODA AUTO das attraktivere Konzept vorgestellt hatte. Es folgten lange und umfassende Verhandlungen zwischen verschiedenen Expertenteams sowie Vertretern des Managements aus dem Volkswagen Konzern und tschechischen Partnern. Die Gespräche führte neben dem stellvertretenden Premierminister František Vlasák vor allem Industrieminister Jan Vrba, als informeller Vermittler war Hanuš Holzer beteiligt, der später Konsul in Basel wurde.

Am 28. März 1991 unterzeichneten Industrieminister Jan Vrba für die Tschechische Republik und Carl H. Hahn als Vorstandsvorsitzender des Volkswagen Konzerns den Hauptvertrag über die Gründung eines Joint Ventures zur Produktion von ŠKODA Fahrzeugen. Nachdem der Volkswagen Konzern die vertraglich vereinbarten Zusagen erfüllt hatte, erhielt er am 16. April 1991 für eine Einlage von 620 Millionen Mark 31 Prozent der Aktien von ŠKODA AUTO. In der Folge steigerte der neue Anteilseigner seine Beteiligung schrittweise, bis er am 30. Mai 2000 als Alleinaktionär 100 Prozent der Unternehmensanteile hielt.

Umfassendes Investitionsprogramm als Grundlage für eine beeindruckende Entwicklung

Grundlage für die dynamische Entwicklung von ŠKODA AUTO war in den folgenden drei Jahrzehnten ein umfassendes Investitionsprogramm. Mehrere Hundert Milliarden Tschechische Kronen flossen in Forschung und Entwicklung, in die Erweiterung der Produktionskapazitäten sowie in den konsequenten Ausbau des Vertriebs- und Kundendienstnetzes von ŠKODA AUTO in Tschechien. Die Belegschaft in der Entwicklungsabteilung wuchs von rund 600 im Jahr 1991 auf heute mehr als 2.000 hochqualifizierte Angestellte. Um seine Beschäftigten optimal zu schulen und junge Nachwuchskräfte im Rahmen einer umfassenden technischen Ausbildung auf ihre Berufstätigkeit im Unternehmen vorzubereiten, verfügt ŠKODA AUTO über eine eigene Berufsschule und bietet an der ŠKODA AUTO Hochschule zahlreiche duale Studiengänge an.

Produktseitig erweiterte ŠKODA AUTO unter dem Dach des Volkswagen Konzerns zunächst die Modellreihe FAVORIT/FORMAN um das leichte Nutzfahrzeug PICK-UP. Dank ihres ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnisses und weiterer Fortschritte in den Bereichen Technik und Qualität war diese Modellreihe sehr gefragt. 1994 präsentierte ŠKODA mit dem FELICIA den Nachfolger des FAVORIT. Mit diesem Modell hielten technisch innovative Ausstattungsfeatures wie ABS, Airbags, Klimaanlage, Servolenkung und die Konzernmotoren 1,6 MPI und 1,9 D Einzug in das ŠKODA Portfolio.

Mit der ersten Generation des modernen OCTAVIA debütierte im September 1996 gleichzeitig das erste Modell, das ŠKODA AUTO auf der A4-Plattform komplett unter dem Dach des Volkswagen Konzerns entwickelte. Das Kompaktmodell markierte für ŠKODA den Beginn eines neuen Kapitels: Der OCTAVIA wurde in einem der modernsten europäischen Automobilwerke produziert und stieg schnell zum Bestseller der Marke auf. Im Herbst 1999 löste der neue Kleinwagen ŠKODA FABIA die Modellreihe FELICIA ab. Inzwischen gehören sowohl der OCTAVIA als auch der FABIA zu den gefragtesten Modellreihen von ŠKODA: Der OCTAVIA begeistert seine Kunden weltweit inzwischen in vierter Generation und die vierte Generation des FABIA steht bereits in den Startlöchern.

Ab 2001 erweiterte ŠKODA sein Modellportfolio um den SUPERB und brachte für sein neues Flaggschiff eine der klangvollsten und traditionsreichsten Modellbezeichnungen der Unternehmenshistorie zurück. Die aktuelle dritte Generation rollt als SUPERB iV* auch mit Plug-in-Hybridantrieb vom Band. Im September 2016 startete ŠKODA mit der Premiere seines großen SUV-Modells ŠKODA KODIAQ seine SUV-Offensive und erschloss mit ihm ein neues, dynamisch wachsendes Fahrzeugsegment für den tschechischen Automobilhersteller. Heute umfasst die SUV-Palette neben dem KODIAQ auch die Modellreihen KAROQ und KAMIQ sowie den rein batterieelektrischen ENYAQ iV. Zudem feierte kürzlich der exklusiv für den indischen Markt entwickelte ŠKODA KUSHAQ seine Weltpremiere.

In Tschechien daheim, doch weltweit zuhause

In den 30 Jahren unter dem Dach des Volkswagen Konzerns hat ŠKODA AUTO seine Belegschaft von 17.000 Angestellten im Jahr 1991 auf heute rund 42.000 Mitarbeiter weltweit gesteigert. Das Unternehmen produziert aktuell zehn attraktive, moderne Modellreihen und liefert sie an Kunden in über 100 Märkten aus. Diese dynamische Entwicklung von ŠKODA AUTO spiegelt sich auch in den weltweiten Auslieferungen wider: Während der Hersteller 1991 noch 172.000 Fahrzeuge produzierte, hat sich deren Anzahl inzwischen versechsfacht. 2020 beliefen sich die Auslieferungen weltweit bereits zum siebten Mal in Folge auf mehr als eine Million Fahrzeuge. Neben den drei ursprünglichen tschechischen Produktionsstandorten fertigt das Unternehmen inzwischen auch in China, Russland, in der Slowakei und in Indien überwiegend im Rahmen von Konzernpartnerschaften sowie in der Ukraine in Zusammenarbeit mit einem lokalen Partner.

Neben Automobilen entwickelt und produziert ŠKODA AUTO im Konzernverbund auch Komponenten und Baugruppen wie etwa Motoren oder Getriebe. Darüber hinaus trägt das Unternehmen im Rahmen des Projekts INDIA 2.0 die federführende Verantwortung für die Aktivitäten des gesamten Volkswagen Konzerns in Indien und hat diese Aufgabe zum 1. Januar 2021 auch für die Regionen Russland inklusive der GUS-Staaten sowie für Nordafrika übernommen.

Mit dem Zukunftsprogramm NEXT LEVEL ŠKODA geht der Automobilhersteller jetzt die nächsten Schritte, um das Unternehmen erfolgreich durch die neue Dekade zu führen und konzentriert sich dabei auf drei Prioritäten: die Erweiterung des Modellportfolios in Richtung Einstiegssegmente, die Erschließung neuer Märkte für weiteres Wachstum im Volumensegment sowie auf konkrete Fortschritte bei den Themen Nachhaltigkeit und Diversität.

Erfolgsstory im Zeitraffer: die Zusammenarbeit zwischen ŠKODA AUTO und dem Volkswagen Konzern im Überblick

Vorgeschichte (1978 – 1988)

1978

Volkswagen beantragt bei den tschechoslowakischen Behörden die Genehmigung, Fahrzeuge der deutschen Marke auf tschechoslowakischen Straßen testen zu dürfen.

3 – 5/1979

Sondierungsgespräche über eine mögliche Anschaffung von Bremsbelägen und Volkswagen Motoren der Baureihe EA 801 für ŠKODA Fahrzeuge.

8/1985

Wiederaufnahme der Gespräche nach dem Start des Projekts ŠKODA Typ 781 (künftiger FAVORIT).

9/1986

Vorlage eines konkreten Angebots zum Lizenzbau von Motoren der Baureihe EA 111.

8/1987

Beginn der Fertigung des ŠKODA FAVORIT in Mladá Boleslav.

9 – 11/1987

Volkswagen führt eine Testreihe mit einem Prototypen des künftigen ŠKODA FAVORIT mit VW Motoren der Baureihen EA 827 und EA 111 durch.

03 – 10/ 1988

Überwiegend aus finanziellen Erwägungen wird die angedachte Zusammenarbeit im Rahmen der Produktion von Lizenzmotoren der Reihen EA 111 (1,05; 1,3 Liter) und EA 827 (1,4; 1,6; 1,8 Liter) nicht umgesetzt. Die Leitung des Volkswagen Konzerns macht sich jedoch im Detail mit dem neuen tschechischen Fahrzeug vertraut.

Verhandlungen über die Privatisierung und Eingliederung in den Volkswagen Konzern (1989 – 2000)

11/1989

Die gewaltfreie ,samtene‘ Revolution in der Tschechoslowakei setzt der kommunistischen Diktatur ein Ende. Das Land bereitet freie Wahlen vor und ebnet den Weg für eine demokratisch legitimierte Regierung.

1/1990

Petr Hrdlička, Leiter der Forschungs- und Entwicklungsabteilung des Automobilwerks AZNP in Mladá Boleslav, tritt in Kontakt mit Volkhard Köhler, dem Direktor des Volkswagen Konzerns für Auslandskooperationen. Er regt an, dass sich Volkswagen bei der angedachten Privatisierung von ŠKODA engagiert.

2/1990

Am 4. Februar 1990 findet das erste informelle Treffen zwischen dem Vorstandsvorsitzenden des Volkswagen Konzerns, Carl H. Hahn und Volkhard Köhler mit dem tschechoslowakischen Außenhandelsminister Slavomír Stračár auf dem Flughafen Prag-Ruzyně statt.

3/1990

Wiederaufnahme der Gespräche zwischen den tschechoslowakischen Vertretern und der Leitung des Volkswagen Konzerns. Am 22. März kommen Carl H. Hahn und Volkhard Köhler mit einer Delegation aus Wolfsburg erstmals nach Mladá Boleslav.

6/1990

Die Suche nach einem strategischen Partner hat offiziell begonnen: Die tschechische Regierung schreibt acht von ursprünglich 24 potenziellen Kandidaten an, vier namhafte Automobilhersteller legen daraufhin ein konkretes Angebot vor.

8/1990

Die Auswahl eines strategischen Partners beschränkt sich auf die Allianz Renault/Volvo und den Volkswagen Konzern als größten Automobilhersteller Europas. Das deutsche Unternehmen respektiert den Wunsch der tschechischen Seite, die Traditionsmarke ŠKODA zu fördern, die eigene Entwicklung in Tschechien zu belassen und die Produktion der Modellreihe FAVORIT/FORMAN fortzusetzen. Volkswagen unterbreitet einen umfassenden Investitionsplan.

12/1990

Bei einer Sondersitzung der tschechischen Regierung am 9. und 10. Dezember erhält der Volkswagen Konzern den Zuschlag. Neben dem Wirtschaftsrat der Regierung hatte sich auch die Gewerkschaft in den ŠKODA Werken sowie ein externes Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen für diese Entscheidung ausgesprochen. Am 21. Dezember 1990 unterschreiben die Partner den Kooperationsvertrag.

12/1990

Der Zerfall der Zentralverwaltungswirtschaft sowie erhebliche Rückgänge auf wichtigen Exportmärkten treffen ŠKODA wirtschaftlich schwer. Der für das Unternehmen wichtige Heimatmarkt bricht fast komplett ein: Hier liefert der Automobilhersteller im Jahr 1990 anstelle der erwarteten 126.000 Fahrzeuge nur rund 27.000 Einheiten aus. Im Jahr 1990 entstehen insgesamt 187.181 Fahrzeuge in Mladá Boleslav, Vrchlabí und Kvasiny.

28. März 1991

Am Donnerstag, den 28. März 1991 unterschreiben der tschechische Industrieminister Jan Vrba und Carl H. Hahn als Vorstandsvorsitzender des Volkswagen Konzerns den Vertrag über die Gründung eines Joint Ventures zur Produktion von ŠKODA Fahrzeugen.

16. April 1991

Nach Erfüllung entsprechender Vertragsvereinbarungen wird ŠKODA neben VW, Audi und SEAT als vierte Marke Bestandteil des Volkswagen Konzerns.

10/1991

Am 8. Oktober besucht der deutsche Bundespräsident Richard von Weizsäcker die Stadt Mladá Boleslav, der sich bereits seit Frühling 1990 für die Privatisierung des Automobilherstellers engagiert hatte.

11/1992

Der Aufsichtsrat des Volkswagen Konzerns verabschiedet den Investitionsplan für ŠKODA AUTO. Er sieht bis ins Jahr 2000 Investitionen in Höhe von 3,749 Milliarden Mark vor.

6/1994

Am 16. Juni 1994 stellt Å KODA das einmillionste Fahrzeug mit Frontantrieb her.

10/1994

Debüt des neuen ŠKODA FELICIA, des ersten ŠKODA Modells mit Komponenten aus dem Volkswagen Konzern.

9/1996

In Mladá Boleslav nimmt eines der modernsten Automobilwerke Europas den Betrieb auf. Erstes Produkt ist eine Fließhecklimousine der unteren Mittelklasse – die erste Generation des modernen OCTAVIA. Er ist das das erste ŠKODA Modell, das auf einer Plattform aus dem Volkswagen Konzern basiert.

5/2000

Volkswagen wird hundertprozentiger Eigentümer von ŠKODA AUTO.

12/2014

ŠKODA AUTO übertrifft zum ersten Mal die Marke von einer Million produzierten Fahrzeugen.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 ersetzt der neue WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) den bisherigen Fahrzyklus (NEFZ). Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.skoda-auto.de/wltp.

Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

* Verbrauch nach Verordnung (EG) Nr. 715/2007; CO2-Emissionen und CO2-Effizienz nach Richtlinie 1999/94/EG. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de), unentgeltlich erhältlich ist.

SUPERB iV (Plug-in-Hybrid)

Kraftstoffverbrauch kombiniert 1,5 – 1,4 l/100km, Stromverbrauch kombiniert 14,5 – 13,6 kWh/100km, CO2-Emissionen kombiniert 35 – 32 g/km, CO2-Effizienzklasse A+

SUPERB COMBI iV (Plug-in-Hybrid)

Kraftstoffverbrauch kombiniert 1,7 – 1,5 l/100km, Stromverbrauch kombiniert 15,4 – 14,5 kWh/100km, CO2-Emissionen kombiniert 38 – 35 g/km, CO2-Effizienzklasse A+

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Kampfbegriff „Klageindustrie“ soll vom Dieselskandal der Autobauer ablenkenDr. Stoll & Sauer sieht Verbraucheranwälte als nötiges Gleichgewicht zur Betrugsindustrie

21.03.2021 – 10:30

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kampfbegriff „Klageindustrie“ soll vom Dieselskandal der Autobauer ablenken
Dr. Stoll & Sauer sieht Verbraucheranwälte als nötiges Gleichgewicht zur Betrugsindustrie


















Lahr (ots)

Der von der Automobilindustrie eingeführte Kampfbegriff der „Klageindustrie“ vernebelt nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Deutschland eine vernünftige und seriöse Diskussion über kollektiven Rechtsschutz in Deutschland. In der Berichterstattung entsteht derzeit der Eindruck, als verfolgten Klägeranwälte im Diesel-Abgasskandal unberechtigte Ansprüche zu Erpressungszwecken und Gerichte winkten solche Begierden willig durch. Amerikanische Verhältnisse drohten, so die Befürchtungen. Deutschland ist jedoch meilenweit von Verhältnissen wie in den USA entfernt.

Beide Rechtssysteme sind überhaupt nicht vergleichbar. Deutschland kennt beispielsweise kein Strafschadensersatz. Der Bundesgerichtshof hat VW zivilrechtlich verurteilt. Und damit war die Sache für den Autokonzern im Großen und Ganzen erledigt. In den USA mussten die Wolfsburger einen hohen zweistelligen Milliardenbetrag als Strafe zahlen. Zudem sorgte die Politik beim Gesetz zur Musterfeststellungsklage dafür, dass die Industrie weiter erfolgreich vor den Verbrauchern geschützt wird. So können beispielsweise nur ausgewiesene Verbände Musterklagen anstrengen – Verbraucher und Anwälte nicht. Warum also dieses Gejammer über das Schreckgespenst einer Klageindustrie?

Autobauer zittern vor Dieselgate 2.0

Es geht natürlich um Ablenkung vom großen Diesel-Betrug der Automobilindustrie. Noch einmal zur Erinnerung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 25. Mai 2020 deutlich die vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung festgestellt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist am 17. Dezember 2020 noch weiter gegangen und hat generell alle Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren als illegal erklärt – das gilt auch für das von zahlreichen Herstellern verwendete Thermofenster zur Regulierung der Abgasreinigung. Das Argument Motorschutz für Abschalteinrichtungen ist vom EuGH pulverisiert worden. Damit hat sich die Industrie Dieselgate 2.0 endgültig eingefangen. Die Rechtsprechung auch in Fällen der neuen Motorengenerationen wie den EA288 von VW oder die OM-Palette von Mercedes beginnt sich, verbraucherfreundlicher zu gestalten. Und da geht natürlich bei den Autobossen die Angst um, dass Schadensersatzforderungen die Gewinne schmälern könnten.

Jura-Professor Heese sieht legitimes Ersuchen um Rechtsschutz

Der renommierte Rechtswissenschaftler Professor Dr. Michael Heese von der Universität Regensburg weist in einem Beitrag der aktuellen Ausgabe der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) darauf hin, „dass wir es in Deutschland traditionell eher mit einer „Beklagtenindustrie“ zu tun haben: Großkanzleien, die gegen hohe Stundensätze für zahlungskräftige Wirtschaftsunternehmen auftreten – und dabei nicht selten mit Erfolg massenhaft berechtigte Ansprüche abwehren. Im Dieselskandal wurde auch das auf die Spitze getrieben. Die Auszeichnung als Kanzlei des Jahres (Juve Award 2019) unter anderem für die „Abwehr der Diesel-Massenklagen für Volkswagen“ (gemeint waren die offensichtlich nach § 826 BGB begründeten EA 189-Fälle) mag als Beleg genügen.“

Heese führt weiter beim Thema Klageindustrie differenziert aus, dass sich Übertreibungen und Fehlentwicklungen auf beiden Seiten nicht von der Hand weisen ließen. Gleichzeitig kritisiert er den Begriff der „Klageindustrie“ deutlich. „Wer dann noch eine „Industrie“ am Werk sieht, der diskreditiert nicht nur ein legitimes Ersuchen um Rechtsschutz, sondern verwechselt Ursache und Wirkung: Die massenhaft gleichgelagerten Einzelklagen führen gegenwärtig nur deshalb zu einer Verschwendung staatlicher Ressourcen, weil der Gesetzgeber bei der Digitalisierung der Justiz hinterherhinkt und sich fortgesetzt gegen effektiven kollektiven Rechtsschutz sperrt.“ Hier hat Heese das Gesetz zur Musterfeststellungsklage im Blick. „Gruppenverfahren müssen auch ohne Verbandsinitiative möglich sein, ebenso wie die nachträgliche Verbindung gleichgelagerter Einzelverfahren an einem Gerichtsstand. Kollektiver Rechtsschutz muss über eine bloße Haftungsfeststellung hinausgehen und für schlagkräftige Kanzleien auf beiden Seiten finanziell attraktiv sein.“

Autobauer haben im Abgasskandal Recht und Gesetz gebrochen

Auch für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist wie für Heese ersichtlich, dass die Automobilindustrie Ursache und Wirkung im Abgasskandal verwechselt. Sie rührt mit allen Mitteln die Werbetrommel gegen Verbraucheranwälte. Dabei ist es schon bemerkenswert, dass der Begriff „Industrie“ nur in Bezug auf diejenigen, die den Opfern helfen, negativ gebraucht wird, aber die Betrugsindustrie sich als Opfer darstellt. Doch das Gegenteil ist der Fall: Die Autobauer haben Verbraucher betrogen sowie Recht und Gesetz gebrochen. Die Verbraucher sind durch geschickte Werbemaßnahmen der Industrie dazu animiert worden, dreckige, überteuerte und nicht zulässige Fahrzeuge zu kaufen. Wenn aber Unternehmen in diesem nie dagewesenen industriellen Maßstab betrügen, dann benötigt es als Gegengewicht für die Wahrnehmung der betrogenen Verbraucherinteressen auch einen industriellen Maßstab – also Klagen wie am Fließband. Verbraucher-Anwälte bilden aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein notwendiges und natürliches Gegengewicht zur betrügerischen Industrie. Sie setzen sich für die Rechte der Verbraucher ein.

Politik hat Verbraucher im Abgasskandal im Regen stehen gelassen

Und das war und ist immer noch dringend notwendig. Denn der Diesel-Abgasskandal hat gezeigt, dass die Politik die geschädigten Verbraucher im Regen stehen ließ. Der Staat hat komplett versagt. Der Untersuchungsausschuss des Bundestags zum VW-Abgasskandal zeigte deutlich, wie unkontrolliert VW handeln konnte. Das Kraftfahrt-Bundesamt winkte die Angaben zur Typgenehmigung von VW einfach nur durch. Eigene Untersuchungen sind nie angestellt worden, obwohl es bereits seit 2008 Hinweise auf Abgasmanipulationen gab. Da haben staatliche Stellen beim Täuschen weggeschaut oder das Täuschen womöglich gedeckt. Verbraucherverbände sahen im September 2015 gegen den Autobauer keine Handhabe. Nahezu alle Rechtsschutzversicherungen verweigerten offenkundig rechtswidrig die Übernahme der Kostendeckung. Dr. Stoll & Sauer hat in mehr als 600 Fällen Klagen gegen die Versicherungen erhoben – und gewonnen. Nur durch solches Engagement war es möglich die Rechtsprechung im Abgasskandal zu Gunsten der Verbraucher zu entwickeln und Hundertausende zu ihrem Recht zu verhelfen. Ohne die dadurch ermöglichte überwiegend verbrauchergünstige Rechtsprechung hätte es auch keinen Druck auf den Gesetzgeber gegeben, das Gesetz zur Musterfeststellungsklage für all diejenigen zu schaffen, die sich eine Individualklage nicht leisten konnten.

Klageindustrie als Spiegelbild der kriminellen Energie der Autobauer

Wäre der Staat seiner Pflicht nachgekommen, dafür zu sorgen, dass die Autoindustrie Recht und Gesetz einhält, hätte es keine Anwälte benötigt. Und je weniger die Konzerne betrügen und je redlicher sie sind, desto weniger können Anwälte Geld verdienen. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist darauf stolz, Ansprüche in Milliardenhöhe für Verbraucher durchgesetzt zu haben. Der Umfang und die Dimension der sogenannten „Klageindustrie“ ist nur der Spiegel der umso größeren Dimension der kriminellen Energie, die die Industrie an den Tag legt, und der Unfähigkeit und Unwilligkeit der Aufsichtsbehörden – was ja auch der Fall Wirecard wieder eindrucksvoll gezeigt hat.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Verbraucher-Kanzlei rät vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Verbrauchern nach wie vor zu einer anwaltlichen Beratung und empfiehlt dafür den kanzleieigenen kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei ist daneben auch auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Pressekontakt:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 – 0
Fax: 07821 / 92 37 68 – 889
Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/

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Veröffentlicht am

Kampfbegriff „Klageindustrie“ soll vom Dieselskandal der Autobauer ablenkenDr. Stoll & Sauer sieht Verbraucheranwälte als nötiges Gleichgewicht zur Betrugsindustrie

21.03.2021 – 10:30

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kampfbegriff „Klageindustrie“ soll vom Dieselskandal der Autobauer ablenken
Dr. Stoll & Sauer sieht Verbraucheranwälte als nötiges Gleichgewicht zur Betrugsindustrie


















Lahr (ots)

Der von der Automobilindustrie eingeführte Kampfbegriff der „Klageindustrie“ vernebelt nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Deutschland eine vernünftige und seriöse Diskussion über kollektiven Rechtsschutz in Deutschland. In der Berichterstattung entsteht derzeit der Eindruck, als verfolgten Klägeranwälte im Diesel-Abgasskandal unberechtigte Ansprüche zu Erpressungszwecken und Gerichte winkten solche Begierden willig durch. Amerikanische Verhältnisse drohten, so die Befürchtungen. Deutschland ist jedoch meilenweit von Verhältnissen wie in den USA entfernt.

Beide Rechtssysteme sind überhaupt nicht vergleichbar. Deutschland kennt beispielsweise kein Strafschadensersatz. Der Bundesgerichtshof hat VW zivilrechtlich verurteilt. Und damit war die Sache für den Autokonzern im Großen und Ganzen erledigt. In den USA mussten die Wolfsburger einen hohen zweistelligen Milliardenbetrag als Strafe zahlen. Zudem sorgte die Politik beim Gesetz zur Musterfeststellungsklage dafür, dass die Industrie weiter erfolgreich vor den Verbrauchern geschützt wird. So können beispielsweise nur ausgewiesene Verbände Musterklagen anstrengen – Verbraucher und Anwälte nicht. Warum also dieses Gejammer über das Schreckgespenst einer Klageindustrie?

Autobauer zittern vor Dieselgate 2.0

Es geht natürlich um Ablenkung vom großen Diesel-Betrug der Automobilindustrie. Noch einmal zur Erinnerung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 25. Mai 2020 deutlich die vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung festgestellt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist am 17. Dezember 2020 noch weiter gegangen und hat generell alle Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren als illegal erklärt – das gilt auch für das von zahlreichen Herstellern verwendete Thermofenster zur Regulierung der Abgasreinigung. Das Argument Motorschutz für Abschalteinrichtungen ist vom EuGH pulverisiert worden. Damit hat sich die Industrie Dieselgate 2.0 endgültig eingefangen. Die Rechtsprechung auch in Fällen der neuen Motorengenerationen wie den EA288 von VW oder die OM-Palette von Mercedes beginnt sich, verbraucherfreundlicher zu gestalten. Und da geht natürlich bei den Autobossen die Angst um, dass Schadensersatzforderungen die Gewinne schmälern könnten.

Jura-Professor Heese sieht legitimes Ersuchen um Rechtsschutz

Der renommierte Rechtswissenschaftler Professor Dr. Michael Heese von der Universität Regensburg weist in einem Beitrag der aktuellen Ausgabe der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) darauf hin, „dass wir es in Deutschland traditionell eher mit einer „Beklagtenindustrie“ zu tun haben: Großkanzleien, die gegen hohe Stundensätze für zahlungskräftige Wirtschaftsunternehmen auftreten – und dabei nicht selten mit Erfolg massenhaft berechtigte Ansprüche abwehren. Im Dieselskandal wurde auch das auf die Spitze getrieben. Die Auszeichnung als Kanzlei des Jahres (Juve Award 2019) unter anderem für die „Abwehr der Diesel-Massenklagen für Volkswagen“ (gemeint waren die offensichtlich nach § 826 BGB begründeten EA 189-Fälle) mag als Beleg genügen.“

Heese führt weiter beim Thema Klageindustrie differenziert aus, dass sich Übertreibungen und Fehlentwicklungen auf beiden Seiten nicht von der Hand weisen ließen. Gleichzeitig kritisiert er den Begriff der „Klageindustrie“ deutlich. „Wer dann noch eine „Industrie“ am Werk sieht, der diskreditiert nicht nur ein legitimes Ersuchen um Rechtsschutz, sondern verwechselt Ursache und Wirkung: Die massenhaft gleichgelagerten Einzelklagen führen gegenwärtig nur deshalb zu einer Verschwendung staatlicher Ressourcen, weil der Gesetzgeber bei der Digitalisierung der Justiz hinterherhinkt und sich fortgesetzt gegen effektiven kollektiven Rechtsschutz sperrt.“ Hier hat Heese das Gesetz zur Musterfeststellungsklage im Blick. „Gruppenverfahren müssen auch ohne Verbandsinitiative möglich sein, ebenso wie die nachträgliche Verbindung gleichgelagerter Einzelverfahren an einem Gerichtsstand. Kollektiver Rechtsschutz muss über eine bloße Haftungsfeststellung hinausgehen und für schlagkräftige Kanzleien auf beiden Seiten finanziell attraktiv sein.“

Autobauer haben im Abgasskandal Recht und Gesetz gebrochen

Auch für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist wie für Heese ersichtlich, dass die Automobilindustrie Ursache und Wirkung im Abgasskandal verwechselt. Sie rührt mit allen Mitteln die Werbetrommel gegen Verbraucheranwälte. Dabei ist es schon bemerkenswert, dass der Begriff „Industrie“ nur in Bezug auf diejenigen, die den Opfern helfen, negativ gebraucht wird, aber die Betrugsindustrie sich als Opfer darstellt. Doch das Gegenteil ist der Fall: Die Autobauer haben Verbraucher betrogen sowie Recht und Gesetz gebrochen. Die Verbraucher sind durch geschickte Werbemaßnahmen der Industrie dazu animiert worden, dreckige, überteuerte und nicht zulässige Fahrzeuge zu kaufen. Wenn aber Unternehmen in diesem nie dagewesenen industriellen Maßstab betrügen, dann benötigt es als Gegengewicht für die Wahrnehmung der betrogenen Verbraucherinteressen auch einen industriellen Maßstab – also Klagen wie am Fließband. Verbraucher-Anwälte bilden aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein notwendiges und natürliches Gegengewicht zur betrügerischen Industrie. Sie setzen sich für die Rechte der Verbraucher ein.

Politik hat Verbraucher im Abgasskandal im Regen stehen gelassen

Und das war und ist immer noch dringend notwendig. Denn der Diesel-Abgasskandal hat gezeigt, dass die Politik die geschädigten Verbraucher im Regen stehen ließ. Der Staat hat komplett versagt. Der Untersuchungsausschuss des Bundestags zum VW-Abgasskandal zeigte deutlich, wie unkontrolliert VW handeln konnte. Das Kraftfahrt-Bundesamt winkte die Angaben zur Typgenehmigung von VW einfach nur durch. Eigene Untersuchungen sind nie angestellt worden, obwohl es bereits seit 2008 Hinweise auf Abgasmanipulationen gab. Da haben staatliche Stellen beim Täuschen weggeschaut oder das Täuschen womöglich gedeckt. Verbraucherverbände sahen im September 2015 gegen den Autobauer keine Handhabe. Nahezu alle Rechtsschutzversicherungen verweigerten offenkundig rechtswidrig die Übernahme der Kostendeckung. Dr. Stoll & Sauer hat in mehr als 600 Fällen Klagen gegen die Versicherungen erhoben – und gewonnen. Nur durch solches Engagement war es möglich die Rechtsprechung im Abgasskandal zu Gunsten der Verbraucher zu entwickeln und Hundertausende zu ihrem Recht zu verhelfen. Ohne die dadurch ermöglichte überwiegend verbrauchergünstige Rechtsprechung hätte es auch keinen Druck auf den Gesetzgeber gegeben, das Gesetz zur Musterfeststellungsklage für all diejenigen zu schaffen, die sich eine Individualklage nicht leisten konnten.

Klageindustrie als Spiegelbild der kriminellen Energie der Autobauer

Wäre der Staat seiner Pflicht nachgekommen, dafür zu sorgen, dass die Autoindustrie Recht und Gesetz einhält, hätte es keine Anwälte benötigt. Und je weniger die Konzerne betrügen und je redlicher sie sind, desto weniger können Anwälte Geld verdienen. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist darauf stolz, Ansprüche in Milliardenhöhe für Verbraucher durchgesetzt zu haben. Der Umfang und die Dimension der sogenannten „Klageindustrie“ ist nur der Spiegel der umso größeren Dimension der kriminellen Energie, die die Industrie an den Tag legt, und der Unfähigkeit und Unwilligkeit der Aufsichtsbehörden – was ja auch der Fall Wirecard wieder eindrucksvoll gezeigt hat.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Verbraucher-Kanzlei rät vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Verbrauchern nach wie vor zu einer anwaltlichen Beratung und empfiehlt dafür den kanzleieigenen kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei ist daneben auch auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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Kampfbegriff „Klageindustrie“ soll vom Dieselskandal der Autobauer ablenken
Dr. Stoll & Sauer sieht Verbraucheranwälte als nötiges Gleichgewicht zur Betrugsindustrie


















Lahr (ots)

Der von der Automobilindustrie eingeführte Kampfbegriff der „Klageindustrie“ vernebelt nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Deutschland eine vernünftige und seriöse Diskussion über kollektiven Rechtsschutz in Deutschland. In der Berichterstattung entsteht derzeit der Eindruck, als verfolgten Klägeranwälte im Diesel-Abgasskandal unberechtigte Ansprüche zu Erpressungszwecken und Gerichte winkten solche Begierden willig durch. Amerikanische Verhältnisse drohten, so die Befürchtungen. Deutschland ist jedoch meilenweit von Verhältnissen wie in den USA entfernt.

Beide Rechtssysteme sind überhaupt nicht vergleichbar. Deutschland kennt beispielsweise kein Strafschadensersatz. Der Bundesgerichtshof hat VW zivilrechtlich verurteilt. Und damit war die Sache für den Autokonzern im Großen und Ganzen erledigt. In den USA mussten die Wolfsburger einen hohen zweistelligen Milliardenbetrag als Strafe zahlen. Zudem sorgte die Politik beim Gesetz zur Musterfeststellungsklage dafür, dass die Industrie weiter erfolgreich vor den Verbrauchern geschützt wird. So können beispielsweise nur ausgewiesene Verbände Musterklagen anstrengen – Verbraucher und Anwälte nicht. Warum also dieses Gejammer über das Schreckgespenst einer Klageindustrie?

Autobauer zittern vor Dieselgate 2.0

Es geht natürlich um Ablenkung vom großen Diesel-Betrug der Automobilindustrie. Noch einmal zur Erinnerung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 25. Mai 2020 deutlich die vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung festgestellt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist am 17. Dezember 2020 noch weiter gegangen und hat generell alle Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren als illegal erklärt – das gilt auch für das von zahlreichen Herstellern verwendete Thermofenster zur Regulierung der Abgasreinigung. Das Argument Motorschutz für Abschalteinrichtungen ist vom EuGH pulverisiert worden. Damit hat sich die Industrie Dieselgate 2.0 endgültig eingefangen. Die Rechtsprechung auch in Fällen der neuen Motorengenerationen wie den EA288 von VW oder die OM-Palette von Mercedes beginnt sich, verbraucherfreundlicher zu gestalten. Und da geht natürlich bei den Autobossen die Angst um, dass Schadensersatzforderungen die Gewinne schmälern könnten.

Jura-Professor Heese sieht legitimes Ersuchen um Rechtsschutz

Der renommierte Rechtswissenschaftler Professor Dr. Michael Heese von der Universität Regensburg weist in einem Beitrag der aktuellen Ausgabe der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) darauf hin, „dass wir es in Deutschland traditionell eher mit einer „Beklagtenindustrie“ zu tun haben: Großkanzleien, die gegen hohe Stundensätze für zahlungskräftige Wirtschaftsunternehmen auftreten – und dabei nicht selten mit Erfolg massenhaft berechtigte Ansprüche abwehren. Im Dieselskandal wurde auch das auf die Spitze getrieben. Die Auszeichnung als Kanzlei des Jahres (Juve Award 2019) unter anderem für die „Abwehr der Diesel-Massenklagen für Volkswagen“ (gemeint waren die offensichtlich nach § 826 BGB begründeten EA 189-Fälle) mag als Beleg genügen.“

Heese führt weiter beim Thema Klageindustrie differenziert aus, dass sich Übertreibungen und Fehlentwicklungen auf beiden Seiten nicht von der Hand weisen ließen. Gleichzeitig kritisiert er den Begriff der „Klageindustrie“ deutlich. „Wer dann noch eine „Industrie“ am Werk sieht, der diskreditiert nicht nur ein legitimes Ersuchen um Rechtsschutz, sondern verwechselt Ursache und Wirkung: Die massenhaft gleichgelagerten Einzelklagen führen gegenwärtig nur deshalb zu einer Verschwendung staatlicher Ressourcen, weil der Gesetzgeber bei der Digitalisierung der Justiz hinterherhinkt und sich fortgesetzt gegen effektiven kollektiven Rechtsschutz sperrt.“ Hier hat Heese das Gesetz zur Musterfeststellungsklage im Blick. „Gruppenverfahren müssen auch ohne Verbandsinitiative möglich sein, ebenso wie die nachträgliche Verbindung gleichgelagerter Einzelverfahren an einem Gerichtsstand. Kollektiver Rechtsschutz muss über eine bloße Haftungsfeststellung hinausgehen und für schlagkräftige Kanzleien auf beiden Seiten finanziell attraktiv sein.“

Autobauer haben im Abgasskandal Recht und Gesetz gebrochen

Auch für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist wie für Heese ersichtlich, dass die Automobilindustrie Ursache und Wirkung im Abgasskandal verwechselt. Sie rührt mit allen Mitteln die Werbetrommel gegen Verbraucheranwälte. Dabei ist es schon bemerkenswert, dass der Begriff „Industrie“ nur in Bezug auf diejenigen, die den Opfern helfen, negativ gebraucht wird, aber die Betrugsindustrie sich als Opfer darstellt. Doch das Gegenteil ist der Fall: Die Autobauer haben Verbraucher betrogen sowie Recht und Gesetz gebrochen. Die Verbraucher sind durch geschickte Werbemaßnahmen der Industrie dazu animiert worden, dreckige, überteuerte und nicht zulässige Fahrzeuge zu kaufen. Wenn aber Unternehmen in diesem nie dagewesenen industriellen Maßstab betrügen, dann benötigt es als Gegengewicht für die Wahrnehmung der betrogenen Verbraucherinteressen auch einen industriellen Maßstab – also Klagen wie am Fließband. Verbraucher-Anwälte bilden aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein notwendiges und natürliches Gegengewicht zur betrügerischen Industrie. Sie setzen sich für die Rechte der Verbraucher ein.

Politik hat Verbraucher im Abgasskandal im Regen stehen gelassen

Und das war und ist immer noch dringend notwendig. Denn der Diesel-Abgasskandal hat gezeigt, dass die Politik die geschädigten Verbraucher im Regen stehen ließ. Der Staat hat komplett versagt. Der Untersuchungsausschuss des Bundestags zum VW-Abgasskandal zeigte deutlich, wie unkontrolliert VW handeln konnte. Das Kraftfahrt-Bundesamt winkte die Angaben zur Typgenehmigung von VW einfach nur durch. Eigene Untersuchungen sind nie angestellt worden, obwohl es bereits seit 2008 Hinweise auf Abgasmanipulationen gab. Da haben staatliche Stellen beim Täuschen weggeschaut oder das Täuschen womöglich gedeckt. Verbraucherverbände sahen im September 2015 gegen den Autobauer keine Handhabe. Nahezu alle Rechtsschutzversicherungen verweigerten offenkundig rechtswidrig die Übernahme der Kostendeckung. Dr. Stoll & Sauer hat in mehr als 600 Fällen Klagen gegen die Versicherungen erhoben – und gewonnen. Nur durch solches Engagement war es möglich die Rechtsprechung im Abgasskandal zu Gunsten der Verbraucher zu entwickeln und Hundertausende zu ihrem Recht zu verhelfen. Ohne die dadurch ermöglichte überwiegend verbrauchergünstige Rechtsprechung hätte es auch keinen Druck auf den Gesetzgeber gegeben, das Gesetz zur Musterfeststellungsklage für all diejenigen zu schaffen, die sich eine Individualklage nicht leisten konnten.

Klageindustrie als Spiegelbild der kriminellen Energie der Autobauer

Wäre der Staat seiner Pflicht nachgekommen, dafür zu sorgen, dass die Autoindustrie Recht und Gesetz einhält, hätte es keine Anwälte benötigt. Und je weniger die Konzerne betrügen und je redlicher sie sind, desto weniger können Anwälte Geld verdienen. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist darauf stolz, Ansprüche in Milliardenhöhe für Verbraucher durchgesetzt zu haben. Der Umfang und die Dimension der sogenannten „Klageindustrie“ ist nur der Spiegel der umso größeren Dimension der kriminellen Energie, die die Industrie an den Tag legt, und der Unfähigkeit und Unwilligkeit der Aufsichtsbehörden – was ja auch der Fall Wirecard wieder eindrucksvoll gezeigt hat.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Verbraucher-Kanzlei rät vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Verbrauchern nach wie vor zu einer anwaltlichen Beratung und empfiehlt dafür den kanzleieigenen kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei ist daneben auch auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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Kampfbegriff „Klageindustrie“ soll vom Dieselskandal der Autobauer ablenkenDr. Stoll & Sauer sieht Verbraucheranwälte als nötiges Gleichgewicht zur Betrugsindustrie

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Kampfbegriff „Klageindustrie“ soll vom Dieselskandal der Autobauer ablenken
Dr. Stoll & Sauer sieht Verbraucheranwälte als nötiges Gleichgewicht zur Betrugsindustrie


















Lahr (ots)

Der von der Automobilindustrie eingeführte Kampfbegriff der „Klageindustrie“ vernebelt nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Deutschland eine vernünftige und seriöse Diskussion über kollektiven Rechtsschutz in Deutschland. In der Berichterstattung entsteht derzeit der Eindruck, als verfolgten Klägeranwälte im Diesel-Abgasskandal unberechtigte Ansprüche zu Erpressungszwecken und Gerichte winkten solche Begierden willig durch. Amerikanische Verhältnisse drohten, so die Befürchtungen. Deutschland ist jedoch meilenweit von Verhältnissen wie in den USA entfernt.

Beide Rechtssysteme sind überhaupt nicht vergleichbar. Deutschland kennt beispielsweise kein Strafschadensersatz. Der Bundesgerichtshof hat VW zivilrechtlich verurteilt. Und damit war die Sache für den Autokonzern im Großen und Ganzen erledigt. In den USA mussten die Wolfsburger einen hohen zweistelligen Milliardenbetrag als Strafe zahlen. Zudem sorgte die Politik beim Gesetz zur Musterfeststellungsklage dafür, dass die Industrie weiter erfolgreich vor den Verbrauchern geschützt wird. So können beispielsweise nur ausgewiesene Verbände Musterklagen anstrengen – Verbraucher und Anwälte nicht. Warum also dieses Gejammer über das Schreckgespenst einer Klageindustrie?

Autobauer zittern vor Dieselgate 2.0

Es geht natürlich um Ablenkung vom großen Diesel-Betrug der Automobilindustrie. Noch einmal zur Erinnerung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 25. Mai 2020 deutlich die vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung festgestellt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist am 17. Dezember 2020 noch weiter gegangen und hat generell alle Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren als illegal erklärt – das gilt auch für das von zahlreichen Herstellern verwendete Thermofenster zur Regulierung der Abgasreinigung. Das Argument Motorschutz für Abschalteinrichtungen ist vom EuGH pulverisiert worden. Damit hat sich die Industrie Dieselgate 2.0 endgültig eingefangen. Die Rechtsprechung auch in Fällen der neuen Motorengenerationen wie den EA288 von VW oder die OM-Palette von Mercedes beginnt sich, verbraucherfreundlicher zu gestalten. Und da geht natürlich bei den Autobossen die Angst um, dass Schadensersatzforderungen die Gewinne schmälern könnten.

Jura-Professor Heese sieht legitimes Ersuchen um Rechtsschutz

Der renommierte Rechtswissenschaftler Professor Dr. Michael Heese von der Universität Regensburg weist in einem Beitrag der aktuellen Ausgabe der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) darauf hin, „dass wir es in Deutschland traditionell eher mit einer „Beklagtenindustrie“ zu tun haben: Großkanzleien, die gegen hohe Stundensätze für zahlungskräftige Wirtschaftsunternehmen auftreten – und dabei nicht selten mit Erfolg massenhaft berechtigte Ansprüche abwehren. Im Dieselskandal wurde auch das auf die Spitze getrieben. Die Auszeichnung als Kanzlei des Jahres (Juve Award 2019) unter anderem für die „Abwehr der Diesel-Massenklagen für Volkswagen“ (gemeint waren die offensichtlich nach § 826 BGB begründeten EA 189-Fälle) mag als Beleg genügen.“

Heese führt weiter beim Thema Klageindustrie differenziert aus, dass sich Übertreibungen und Fehlentwicklungen auf beiden Seiten nicht von der Hand weisen ließen. Gleichzeitig kritisiert er den Begriff der „Klageindustrie“ deutlich. „Wer dann noch eine „Industrie“ am Werk sieht, der diskreditiert nicht nur ein legitimes Ersuchen um Rechtsschutz, sondern verwechselt Ursache und Wirkung: Die massenhaft gleichgelagerten Einzelklagen führen gegenwärtig nur deshalb zu einer Verschwendung staatlicher Ressourcen, weil der Gesetzgeber bei der Digitalisierung der Justiz hinterherhinkt und sich fortgesetzt gegen effektiven kollektiven Rechtsschutz sperrt.“ Hier hat Heese das Gesetz zur Musterfeststellungsklage im Blick. „Gruppenverfahren müssen auch ohne Verbandsinitiative möglich sein, ebenso wie die nachträgliche Verbindung gleichgelagerter Einzelverfahren an einem Gerichtsstand. Kollektiver Rechtsschutz muss über eine bloße Haftungsfeststellung hinausgehen und für schlagkräftige Kanzleien auf beiden Seiten finanziell attraktiv sein.“

Autobauer haben im Abgasskandal Recht und Gesetz gebrochen

Auch für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist wie für Heese ersichtlich, dass die Automobilindustrie Ursache und Wirkung im Abgasskandal verwechselt. Sie rührt mit allen Mitteln die Werbetrommel gegen Verbraucheranwälte. Dabei ist es schon bemerkenswert, dass der Begriff „Industrie“ nur in Bezug auf diejenigen, die den Opfern helfen, negativ gebraucht wird, aber die Betrugsindustrie sich als Opfer darstellt. Doch das Gegenteil ist der Fall: Die Autobauer haben Verbraucher betrogen sowie Recht und Gesetz gebrochen. Die Verbraucher sind durch geschickte Werbemaßnahmen der Industrie dazu animiert worden, dreckige, überteuerte und nicht zulässige Fahrzeuge zu kaufen. Wenn aber Unternehmen in diesem nie dagewesenen industriellen Maßstab betrügen, dann benötigt es als Gegengewicht für die Wahrnehmung der betrogenen Verbraucherinteressen auch einen industriellen Maßstab – also Klagen wie am Fließband. Verbraucher-Anwälte bilden aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein notwendiges und natürliches Gegengewicht zur betrügerischen Industrie. Sie setzen sich für die Rechte der Verbraucher ein.

Politik hat Verbraucher im Abgasskandal im Regen stehen gelassen

Und das war und ist immer noch dringend notwendig. Denn der Diesel-Abgasskandal hat gezeigt, dass die Politik die geschädigten Verbraucher im Regen stehen ließ. Der Staat hat komplett versagt. Der Untersuchungsausschuss des Bundestags zum VW-Abgasskandal zeigte deutlich, wie unkontrolliert VW handeln konnte. Das Kraftfahrt-Bundesamt winkte die Angaben zur Typgenehmigung von VW einfach nur durch. Eigene Untersuchungen sind nie angestellt worden, obwohl es bereits seit 2008 Hinweise auf Abgasmanipulationen gab. Da haben staatliche Stellen beim Täuschen weggeschaut oder das Täuschen womöglich gedeckt. Verbraucherverbände sahen im September 2015 gegen den Autobauer keine Handhabe. Nahezu alle Rechtsschutzversicherungen verweigerten offenkundig rechtswidrig die Übernahme der Kostendeckung. Dr. Stoll & Sauer hat in mehr als 600 Fällen Klagen gegen die Versicherungen erhoben – und gewonnen. Nur durch solches Engagement war es möglich die Rechtsprechung im Abgasskandal zu Gunsten der Verbraucher zu entwickeln und Hundertausende zu ihrem Recht zu verhelfen. Ohne die dadurch ermöglichte überwiegend verbrauchergünstige Rechtsprechung hätte es auch keinen Druck auf den Gesetzgeber gegeben, das Gesetz zur Musterfeststellungsklage für all diejenigen zu schaffen, die sich eine Individualklage nicht leisten konnten.

Klageindustrie als Spiegelbild der kriminellen Energie der Autobauer

Wäre der Staat seiner Pflicht nachgekommen, dafür zu sorgen, dass die Autoindustrie Recht und Gesetz einhält, hätte es keine Anwälte benötigt. Und je weniger die Konzerne betrügen und je redlicher sie sind, desto weniger können Anwälte Geld verdienen. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist darauf stolz, Ansprüche in Milliardenhöhe für Verbraucher durchgesetzt zu haben. Der Umfang und die Dimension der sogenannten „Klageindustrie“ ist nur der Spiegel der umso größeren Dimension der kriminellen Energie, die die Industrie an den Tag legt, und der Unfähigkeit und Unwilligkeit der Aufsichtsbehörden – was ja auch der Fall Wirecard wieder eindrucksvoll gezeigt hat.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Verbraucher-Kanzlei rät vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Verbrauchern nach wie vor zu einer anwaltlichen Beratung und empfiehlt dafür den kanzleieigenen kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei ist daneben auch auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Pressekontakt:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 – 0
Fax: 07821 / 92 37 68 – 889
Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/

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Veröffentlicht am

Kampfbegriff „Klageindustrie“ soll vom Dieselskandal der Autobauer ablenkenDr. Stoll & Sauer sieht Verbraucheranwälte als nötiges Gleichgewicht zur Betrugsindustrie

21.03.2021 – 10:30

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kampfbegriff „Klageindustrie“ soll vom Dieselskandal der Autobauer ablenken
Dr. Stoll & Sauer sieht Verbraucheranwälte als nötiges Gleichgewicht zur Betrugsindustrie


















Lahr (ots)

Der von der Automobilindustrie eingeführte Kampfbegriff der „Klageindustrie“ vernebelt nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Deutschland eine vernünftige und seriöse Diskussion über kollektiven Rechtsschutz in Deutschland. In der Berichterstattung entsteht derzeit der Eindruck, als verfolgten Klägeranwälte im Diesel-Abgasskandal unberechtigte Ansprüche zu Erpressungszwecken und Gerichte winkten solche Begierden willig durch. Amerikanische Verhältnisse drohten, so die Befürchtungen. Deutschland ist jedoch meilenweit von Verhältnissen wie in den USA entfernt.

Beide Rechtssysteme sind überhaupt nicht vergleichbar. Deutschland kennt beispielsweise kein Strafschadensersatz. Der Bundesgerichtshof hat VW zivilrechtlich verurteilt. Und damit war die Sache für den Autokonzern im Großen und Ganzen erledigt. In den USA mussten die Wolfsburger einen hohen zweistelligen Milliardenbetrag als Strafe zahlen. Zudem sorgte die Politik beim Gesetz zur Musterfeststellungsklage dafür, dass die Industrie weiter erfolgreich vor den Verbrauchern geschützt wird. So können beispielsweise nur ausgewiesene Verbände Musterklagen anstrengen – Verbraucher und Anwälte nicht. Warum also dieses Gejammer über das Schreckgespenst einer Klageindustrie?

Autobauer zittern vor Dieselgate 2.0

Es geht natürlich um Ablenkung vom großen Diesel-Betrug der Automobilindustrie. Noch einmal zur Erinnerung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 25. Mai 2020 deutlich die vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung festgestellt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist am 17. Dezember 2020 noch weiter gegangen und hat generell alle Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren als illegal erklärt – das gilt auch für das von zahlreichen Herstellern verwendete Thermofenster zur Regulierung der Abgasreinigung. Das Argument Motorschutz für Abschalteinrichtungen ist vom EuGH pulverisiert worden. Damit hat sich die Industrie Dieselgate 2.0 endgültig eingefangen. Die Rechtsprechung auch in Fällen der neuen Motorengenerationen wie den EA288 von VW oder die OM-Palette von Mercedes beginnt sich, verbraucherfreundlicher zu gestalten. Und da geht natürlich bei den Autobossen die Angst um, dass Schadensersatzforderungen die Gewinne schmälern könnten.

Jura-Professor Heese sieht legitimes Ersuchen um Rechtsschutz

Der renommierte Rechtswissenschaftler Professor Dr. Michael Heese von der Universität Regensburg weist in einem Beitrag der aktuellen Ausgabe der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) darauf hin, „dass wir es in Deutschland traditionell eher mit einer „Beklagtenindustrie“ zu tun haben: Großkanzleien, die gegen hohe Stundensätze für zahlungskräftige Wirtschaftsunternehmen auftreten – und dabei nicht selten mit Erfolg massenhaft berechtigte Ansprüche abwehren. Im Dieselskandal wurde auch das auf die Spitze getrieben. Die Auszeichnung als Kanzlei des Jahres (Juve Award 2019) unter anderem für die „Abwehr der Diesel-Massenklagen für Volkswagen“ (gemeint waren die offensichtlich nach § 826 BGB begründeten EA 189-Fälle) mag als Beleg genügen.“

Heese führt weiter beim Thema Klageindustrie differenziert aus, dass sich Übertreibungen und Fehlentwicklungen auf beiden Seiten nicht von der Hand weisen ließen. Gleichzeitig kritisiert er den Begriff der „Klageindustrie“ deutlich. „Wer dann noch eine „Industrie“ am Werk sieht, der diskreditiert nicht nur ein legitimes Ersuchen um Rechtsschutz, sondern verwechselt Ursache und Wirkung: Die massenhaft gleichgelagerten Einzelklagen führen gegenwärtig nur deshalb zu einer Verschwendung staatlicher Ressourcen, weil der Gesetzgeber bei der Digitalisierung der Justiz hinterherhinkt und sich fortgesetzt gegen effektiven kollektiven Rechtsschutz sperrt.“ Hier hat Heese das Gesetz zur Musterfeststellungsklage im Blick. „Gruppenverfahren müssen auch ohne Verbandsinitiative möglich sein, ebenso wie die nachträgliche Verbindung gleichgelagerter Einzelverfahren an einem Gerichtsstand. Kollektiver Rechtsschutz muss über eine bloße Haftungsfeststellung hinausgehen und für schlagkräftige Kanzleien auf beiden Seiten finanziell attraktiv sein.“

Autobauer haben im Abgasskandal Recht und Gesetz gebrochen

Auch für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist wie für Heese ersichtlich, dass die Automobilindustrie Ursache und Wirkung im Abgasskandal verwechselt. Sie rührt mit allen Mitteln die Werbetrommel gegen Verbraucheranwälte. Dabei ist es schon bemerkenswert, dass der Begriff „Industrie“ nur in Bezug auf diejenigen, die den Opfern helfen, negativ gebraucht wird, aber die Betrugsindustrie sich als Opfer darstellt. Doch das Gegenteil ist der Fall: Die Autobauer haben Verbraucher betrogen sowie Recht und Gesetz gebrochen. Die Verbraucher sind durch geschickte Werbemaßnahmen der Industrie dazu animiert worden, dreckige, überteuerte und nicht zulässige Fahrzeuge zu kaufen. Wenn aber Unternehmen in diesem nie dagewesenen industriellen Maßstab betrügen, dann benötigt es als Gegengewicht für die Wahrnehmung der betrogenen Verbraucherinteressen auch einen industriellen Maßstab – also Klagen wie am Fließband. Verbraucher-Anwälte bilden aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein notwendiges und natürliches Gegengewicht zur betrügerischen Industrie. Sie setzen sich für die Rechte der Verbraucher ein.

Politik hat Verbraucher im Abgasskandal im Regen stehen gelassen

Und das war und ist immer noch dringend notwendig. Denn der Diesel-Abgasskandal hat gezeigt, dass die Politik die geschädigten Verbraucher im Regen stehen ließ. Der Staat hat komplett versagt. Der Untersuchungsausschuss des Bundestags zum VW-Abgasskandal zeigte deutlich, wie unkontrolliert VW handeln konnte. Das Kraftfahrt-Bundesamt winkte die Angaben zur Typgenehmigung von VW einfach nur durch. Eigene Untersuchungen sind nie angestellt worden, obwohl es bereits seit 2008 Hinweise auf Abgasmanipulationen gab. Da haben staatliche Stellen beim Täuschen weggeschaut oder das Täuschen womöglich gedeckt. Verbraucherverbände sahen im September 2015 gegen den Autobauer keine Handhabe. Nahezu alle Rechtsschutzversicherungen verweigerten offenkundig rechtswidrig die Übernahme der Kostendeckung. Dr. Stoll & Sauer hat in mehr als 600 Fällen Klagen gegen die Versicherungen erhoben – und gewonnen. Nur durch solches Engagement war es möglich die Rechtsprechung im Abgasskandal zu Gunsten der Verbraucher zu entwickeln und Hundertausende zu ihrem Recht zu verhelfen. Ohne die dadurch ermöglichte überwiegend verbrauchergünstige Rechtsprechung hätte es auch keinen Druck auf den Gesetzgeber gegeben, das Gesetz zur Musterfeststellungsklage für all diejenigen zu schaffen, die sich eine Individualklage nicht leisten konnten.

Klageindustrie als Spiegelbild der kriminellen Energie der Autobauer

Wäre der Staat seiner Pflicht nachgekommen, dafür zu sorgen, dass die Autoindustrie Recht und Gesetz einhält, hätte es keine Anwälte benötigt. Und je weniger die Konzerne betrügen und je redlicher sie sind, desto weniger können Anwälte Geld verdienen. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist darauf stolz, Ansprüche in Milliardenhöhe für Verbraucher durchgesetzt zu haben. Der Umfang und die Dimension der sogenannten „Klageindustrie“ ist nur der Spiegel der umso größeren Dimension der kriminellen Energie, die die Industrie an den Tag legt, und der Unfähigkeit und Unwilligkeit der Aufsichtsbehörden – was ja auch der Fall Wirecard wieder eindrucksvoll gezeigt hat.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Verbraucher-Kanzlei rät vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Verbrauchern nach wie vor zu einer anwaltlichen Beratung und empfiehlt dafür den kanzleieigenen kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei ist daneben auch auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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Kampfbegriff „Klageindustrie“ soll vom Dieselskandal der Autobauer ablenkenDr. Stoll & Sauer sieht Verbraucheranwälte als nötiges Gleichgewicht zur Betrugsindustrie

21.03.2021 – 10:30

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kampfbegriff „Klageindustrie“ soll vom Dieselskandal der Autobauer ablenken
Dr. Stoll & Sauer sieht Verbraucheranwälte als nötiges Gleichgewicht zur Betrugsindustrie


















Lahr (ots)

Der von der Automobilindustrie eingeführte Kampfbegriff der „Klageindustrie“ vernebelt nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Deutschland eine vernünftige und seriöse Diskussion über kollektiven Rechtsschutz in Deutschland. In der Berichterstattung entsteht derzeit der Eindruck, als verfolgten Klägeranwälte im Diesel-Abgasskandal unberechtigte Ansprüche zu Erpressungszwecken und Gerichte winkten solche Begierden willig durch. Amerikanische Verhältnisse drohten, so die Befürchtungen. Deutschland ist jedoch meilenweit von Verhältnissen wie in den USA entfernt.

Beide Rechtssysteme sind überhaupt nicht vergleichbar. Deutschland kennt beispielsweise kein Strafschadensersatz. Der Bundesgerichtshof hat VW zivilrechtlich verurteilt. Und damit war die Sache für den Autokonzern im Großen und Ganzen erledigt. In den USA mussten die Wolfsburger einen hohen zweistelligen Milliardenbetrag als Strafe zahlen. Zudem sorgte die Politik beim Gesetz zur Musterfeststellungsklage dafür, dass die Industrie weiter erfolgreich vor den Verbrauchern geschützt wird. So können beispielsweise nur ausgewiesene Verbände Musterklagen anstrengen – Verbraucher und Anwälte nicht. Warum also dieses Gejammer über das Schreckgespenst einer Klageindustrie?

Autobauer zittern vor Dieselgate 2.0

Es geht natürlich um Ablenkung vom großen Diesel-Betrug der Automobilindustrie. Noch einmal zur Erinnerung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 25. Mai 2020 deutlich die vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung festgestellt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist am 17. Dezember 2020 noch weiter gegangen und hat generell alle Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren als illegal erklärt – das gilt auch für das von zahlreichen Herstellern verwendete Thermofenster zur Regulierung der Abgasreinigung. Das Argument Motorschutz für Abschalteinrichtungen ist vom EuGH pulverisiert worden. Damit hat sich die Industrie Dieselgate 2.0 endgültig eingefangen. Die Rechtsprechung auch in Fällen der neuen Motorengenerationen wie den EA288 von VW oder die OM-Palette von Mercedes beginnt sich, verbraucherfreundlicher zu gestalten. Und da geht natürlich bei den Autobossen die Angst um, dass Schadensersatzforderungen die Gewinne schmälern könnten.

Jura-Professor Heese sieht legitimes Ersuchen um Rechtsschutz

Der renommierte Rechtswissenschaftler Professor Dr. Michael Heese von der Universität Regensburg weist in einem Beitrag der aktuellen Ausgabe der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) darauf hin, „dass wir es in Deutschland traditionell eher mit einer „Beklagtenindustrie“ zu tun haben: Großkanzleien, die gegen hohe Stundensätze für zahlungskräftige Wirtschaftsunternehmen auftreten – und dabei nicht selten mit Erfolg massenhaft berechtigte Ansprüche abwehren. Im Dieselskandal wurde auch das auf die Spitze getrieben. Die Auszeichnung als Kanzlei des Jahres (Juve Award 2019) unter anderem für die „Abwehr der Diesel-Massenklagen für Volkswagen“ (gemeint waren die offensichtlich nach § 826 BGB begründeten EA 189-Fälle) mag als Beleg genügen.“

Heese führt weiter beim Thema Klageindustrie differenziert aus, dass sich Übertreibungen und Fehlentwicklungen auf beiden Seiten nicht von der Hand weisen ließen. Gleichzeitig kritisiert er den Begriff der „Klageindustrie“ deutlich. „Wer dann noch eine „Industrie“ am Werk sieht, der diskreditiert nicht nur ein legitimes Ersuchen um Rechtsschutz, sondern verwechselt Ursache und Wirkung: Die massenhaft gleichgelagerten Einzelklagen führen gegenwärtig nur deshalb zu einer Verschwendung staatlicher Ressourcen, weil der Gesetzgeber bei der Digitalisierung der Justiz hinterherhinkt und sich fortgesetzt gegen effektiven kollektiven Rechtsschutz sperrt.“ Hier hat Heese das Gesetz zur Musterfeststellungsklage im Blick. „Gruppenverfahren müssen auch ohne Verbandsinitiative möglich sein, ebenso wie die nachträgliche Verbindung gleichgelagerter Einzelverfahren an einem Gerichtsstand. Kollektiver Rechtsschutz muss über eine bloße Haftungsfeststellung hinausgehen und für schlagkräftige Kanzleien auf beiden Seiten finanziell attraktiv sein.“

Autobauer haben im Abgasskandal Recht und Gesetz gebrochen

Auch für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist wie für Heese ersichtlich, dass die Automobilindustrie Ursache und Wirkung im Abgasskandal verwechselt. Sie rührt mit allen Mitteln die Werbetrommel gegen Verbraucheranwälte. Dabei ist es schon bemerkenswert, dass der Begriff „Industrie“ nur in Bezug auf diejenigen, die den Opfern helfen, negativ gebraucht wird, aber die Betrugsindustrie sich als Opfer darstellt. Doch das Gegenteil ist der Fall: Die Autobauer haben Verbraucher betrogen sowie Recht und Gesetz gebrochen. Die Verbraucher sind durch geschickte Werbemaßnahmen der Industrie dazu animiert worden, dreckige, überteuerte und nicht zulässige Fahrzeuge zu kaufen. Wenn aber Unternehmen in diesem nie dagewesenen industriellen Maßstab betrügen, dann benötigt es als Gegengewicht für die Wahrnehmung der betrogenen Verbraucherinteressen auch einen industriellen Maßstab – also Klagen wie am Fließband. Verbraucher-Anwälte bilden aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein notwendiges und natürliches Gegengewicht zur betrügerischen Industrie. Sie setzen sich für die Rechte der Verbraucher ein.

Politik hat Verbraucher im Abgasskandal im Regen stehen gelassen

Und das war und ist immer noch dringend notwendig. Denn der Diesel-Abgasskandal hat gezeigt, dass die Politik die geschädigten Verbraucher im Regen stehen ließ. Der Staat hat komplett versagt. Der Untersuchungsausschuss des Bundestags zum VW-Abgasskandal zeigte deutlich, wie unkontrolliert VW handeln konnte. Das Kraftfahrt-Bundesamt winkte die Angaben zur Typgenehmigung von VW einfach nur durch. Eigene Untersuchungen sind nie angestellt worden, obwohl es bereits seit 2008 Hinweise auf Abgasmanipulationen gab. Da haben staatliche Stellen beim Täuschen weggeschaut oder das Täuschen womöglich gedeckt. Verbraucherverbände sahen im September 2015 gegen den Autobauer keine Handhabe. Nahezu alle Rechtsschutzversicherungen verweigerten offenkundig rechtswidrig die Übernahme der Kostendeckung. Dr. Stoll & Sauer hat in mehr als 600 Fällen Klagen gegen die Versicherungen erhoben – und gewonnen. Nur durch solches Engagement war es möglich die Rechtsprechung im Abgasskandal zu Gunsten der Verbraucher zu entwickeln und Hundertausende zu ihrem Recht zu verhelfen. Ohne die dadurch ermöglichte überwiegend verbrauchergünstige Rechtsprechung hätte es auch keinen Druck auf den Gesetzgeber gegeben, das Gesetz zur Musterfeststellungsklage für all diejenigen zu schaffen, die sich eine Individualklage nicht leisten konnten.

Klageindustrie als Spiegelbild der kriminellen Energie der Autobauer

Wäre der Staat seiner Pflicht nachgekommen, dafür zu sorgen, dass die Autoindustrie Recht und Gesetz einhält, hätte es keine Anwälte benötigt. Und je weniger die Konzerne betrügen und je redlicher sie sind, desto weniger können Anwälte Geld verdienen. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist darauf stolz, Ansprüche in Milliardenhöhe für Verbraucher durchgesetzt zu haben. Der Umfang und die Dimension der sogenannten „Klageindustrie“ ist nur der Spiegel der umso größeren Dimension der kriminellen Energie, die die Industrie an den Tag legt, und der Unfähigkeit und Unwilligkeit der Aufsichtsbehörden – was ja auch der Fall Wirecard wieder eindrucksvoll gezeigt hat.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Verbraucher-Kanzlei rät vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Verbrauchern nach wie vor zu einer anwaltlichen Beratung und empfiehlt dafür den kanzleieigenen kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei ist daneben auch auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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Deutsche Umwelthilfe fordert bis 2025 das Aus für neue Verbrenner-Autos in Deutschland

20.03.2021 – 10:00

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe fordert bis 2025 das Aus für neue Verbrenner-Autos in Deutschland


















Berlin (ots)

-  Gemeinsames Schreiben von Umwelt- und Verkehrsverbänden: BMW, Daimler und VW müssen sich verbindlich zum Umstieg auf effiziente Batterieantriebe bekennen 
-  Synthetische Kraftstoffe für Autos sind nicht im Einklang mit Klimaschutzzielen 
-  Autokonzerne gefährden Klima und Arbeitsplätze, wenn sie dem Beispiel ausländischer Hersteller und Länder nicht folgen und konkretes Ausstiegsdatum nennen  

Ergänzend zum heute veröffentlichten Brief zahlreicher Umwelt- und Verkehrsverbände an die deutschen Autohersteller fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) das Aus für neue Autos mit Verbrennungsmotor ab 2025. Der Verkehrssektor hat in den letzten 30 Jahren keinen Beitrag zur Minderung klimaschädlicher CO2-Emissionen geleistet. Ein Großteil der Emissionen entfällt auf den Autoverkehr. Die verringerten Emissionen im letzten Jahr sind fast vollständig den pandemiebedingten Einschränkungen zuzuschreiben. Ohne ein entschlossenes Gegensteuern können die verbindlichen Klimaschutzziele nicht eingehalten werden.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Anders als ihre ausländische Konkurrenz zögern deutsche Autobauer den Umstieg auf zukunftsfähige Antriebe seit Jahren hinaus. Während Konzerne wie Volvo oder General Motors den Ausstieg aus dem Verbrenner ankündigen, setzen BMW, Daimler und VW weiterhin auf lediglich fiktiv vorhandene synthetische Kraftstoffe. Dabei bekommen sie auch noch Rückendeckung vom völlig fehlgeleiteten Bundesverkehrsminister Scheuer. Zahlreiche Länder haben ein Ausstiegsdatum festgelegt, neun EU-Länder fordern von der Kommission, eines zu benennen. Für die deutschen Autobauer ist es fünf vor zwölf: Sie müssen schnellstens auf effiziente, sparsame Batterieantriebe setzen. Ab 2025 darf es keine neuen Verbrenner mehr geben – zum Schutz des Klimas und der Arbeitsplätze in diesem wichtigen Sektor. Dieses klare Bekenntnis zum Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor ab 2025 erwarten wir insbesondere auch von Bündnis 90/Die Grünen.“

Gemeinsam mit anderen Umwelt- und Verkehrsverbänden fordert die DUH die deutschen Automobilkonzerne Daimler, Volkswagen und BMW auf, in Europa spätestens 2030 keine neuen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr zu verkaufen, einschließlich Hybridfahrzeugen. Mit Blick auf die Klimakrise und das bisherige Versagen des Verkehrsbereiches, zur CO2-Minderung beizutragen, sei es vielmehr erforderlich, auf effiziente und verbrauchsarme Elektrofahrzeuge zu setzen, die energie- und ressourcensparend bei Bau, Betrieb und Recycling sind. Insbesondere die angekündigten SUV-Modelle bewerten die Verbände als klimapolitischen Irrweg.

Links:

Zum Verbändebrief: http://l.duh.de/p210320

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

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