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Infektionsschutzgesetz: Irrfahrt durch die Inzidenzzonen geht weiter

13.04.2021 – 15:21

Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Infektionsschutzgesetz: Irrfahrt durch die Inzidenzzonen geht weiter


















Bonn (ots)

Als Fortsetzung der Irrfahrt durch die Inzidenzzonen bewertet der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) den Änderungsentwurf des Infektionsschutzgesetzes. „Was bleibt von den vielversprechenden Konzepten vieler Kreise und Städte, mit Schnelltests und digitaler Kontaktnachverfolgung dem Handel erste Öffnungsperspektiven zu bieten?“, fragt ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. Sobald der Inzidenz-Tacho die 100 überschreite, sei jetzt wieder eine Vollbremsung fällig. Und nur alle darüber hinausgehenden härteren Regelungen sollen fortbestehen. „Wie soll ein Unternehmer mit diesen Vorgaben vernünftig planen? Mögliches Öffnen und Schließen im Fünf-Tages-Rhythmus kann niemand mehr nachvollziehen. Im Zweifel bleiben die Kunden zuhause, und das nun schon seit vier Monaten.“

Dabei sei ein Besuch im Autohaus laut dem Robert-Koch-Institut fast so sicher wie ein Aufenthalt im Freien. Statt wechselnd zu bremsen und wieder Gas zu geben wäre es viel wirksamer, weiter auf Öffnungsschritte mit flächendeckenden Schnelltests und Systemen digitaler Kontaktnachverfolgung zu setzen – unabhängig vom starren Blick auf den Inzidenz-Tacho.

Laut Karpinski empfehle auch der ZDK den Autohäusern und Kfz-Werkstätten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben regelmäßig testen zu lassen. „Dieses Engagement ist in den vergangenen Wochen kontinuierlich ausgeweitet worden. Wir setzen hier auf das freiwillige Engagement der Betriebe und lehnen eine Zwangsverpflichtung ab“, so der ZDK-Präsident. Wenn die Politik die Übernahme der Testkosten durch die Betriebe als Beitrag zur Pandemiebekämpfung deklariere, werde komplett vergessen, welche wirtschaftlichen Belastungen der Automobilhandel aufgrund des monatelangen Verkaufsverbots bisher zu tragen habe. „Auch unter Infektionsschutzgesichtspunkten halten wir die Aufnahme des Automobilhandels in die vom Öffnungsverbot ausgenommenen Ladengeschäfte für gerechtfertigt und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sogar für zwingend notwendig. Aufgrund der großen Ausstellungsflächen und der typischerweise sehr geringen Zahl gleichzeitig anwesender Kunden ist das Infektionsrisiko im Automobilhandel minimal und sicherlich nicht größer als in den laut Entwurf privilegierten Gartenmärkten oder Buchhandlungen“, betont Karpinski.

Pressekontakt:

Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de

Original-Content von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), übermittelt

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BDU-Präsident Ralf Strehlau: „Die Corona-Pandemie legt die Defizite staatlichen Handelns schonungslos offen.“

13.04.2021 – 14:17

BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberater

BDU-Präsident Ralf Strehlau: „Die Corona-Pandemie legt die Defizite staatlichen Handelns schonungslos offen.“


















Bonn (ots)

Die Aufforderung des Haushaltsausschusses im Bundestag an Bundesministerien, bis Mitte des Jahres konkrete Einsparungen beim Einsatz externer Dienstleister – somit auch von Unternehmensberatern – zu benennen, sieht der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) in hohem Maße kritisch. „Wir erleben zurzeit auf vielen Ebenen, dass die Corona-Pandemie die Defizite staatlichen Handelns schonungslos offenlegt“, so BDU-Präsident Ralf Strehlau. Jüngste Beispiele wie die holprige Impfstoff- und Maskenbeschaffung oder die fehlerbehaftete Steuerung der Impflogistik zeigten sowohl akuten als auch langfristigen Handlungsbedarf. Gemäß eines exklusiven Berichts in der heutigen Wirtschaftszeitung Handelsblatt hat auch der Wissenschaftliche Beirat des Wirtschaftsministeriums in einem Gutachten eklatante Rückstände bei der Digitalisierung in Deutschlands Behörden sowie verschiedene Formen von Organisationsversagen moniert. „Es ist und bleibt ein großer Irrtum zu glauben, die Öffentliche Hand habe intern genügend Kompetenzen, um die dringend notwendige Transformation auf den Verwaltungsebenen alleine zu stemmen. Im Gegenteil: Es braucht sogar absehbar mehr Expertise von außen. Denn die Veränderung von Organisationen und Verwaltungen ist von innen heraus nicht möglich.“

Auch würden die Aufgaben und deren Komplexität bei Bund, Ländern und Kommunen weiter steigen. Dies mache alleine schon der stetig steigende Bundeshaushalt oder die zunehmende Zahl an gesetzlichen Regelungen deutlich. Es müsse zügig umfassende Initiativen für die drastisch steigenden Anforderungen an den Einsatz von digitaler Technik geben. „Hier hinken wir alleine im europäischen Vergleich massiv hinterher. Das offenbaren jüngste Vergleichszahlen der Europäischen Kommission nochmals eindrücklich. Digitale Services der Öffentlichen Hand entwickeln sich in Deutschland im Schneckentempo. Bleibt es dabei, geraten wir im internationalen Vergleich noch stärker ins Hintertreffen“, so der BDU-Präsident. Die dringend notwendigen Veränderungen dürften nicht durch die geforderte Einsparaufforderung des Haushaltsausschusses gefährdet werden. Vielmehr müsse es darum gehen, die aus der Digitalisierung resultierenden Anpassungen von Konzepten, Strukturen und Prozessen in den Verwaltungen. schnellst möglich umzusetzen. Impulse, Innovationen und Best-Practice-Lösungen aus der Privatwirtschaft sowie aus internationalen Projekten könnten hierbei wirkungsvolle Unterstützung leisten, so der BDU.

Mangel an hochqualifiziertem Personal in den Verwaltungen

Hinzu komme: Die dynamisch gewachsenen Anforderungen an Wissen in einer komplexer werdenden Welt haben mit der Ausbildung und Weiterbildung im Öffentlichen Sektor nicht immer mitgehalten. Die Folge: Es gibt einen Mangel an hochqualifiziertem Personalauf der Verwaltungsebene. Besonders fehle es aus Sicht des Consultingverbandes an betriebswirtschaftlichem und technologischem Know-how. Hingegen ließen die vorhandenen juristischen Kompetenzen sicherlich weitgehend zu, die erforderlichen Tätigkeiten – zum Beispiel im Rahmen von Gesetzesvorhaben – mit eigenen Fachkräften zu bewältigen.

Consulting-Nachfrage von Kunden aus dem Public Sector weltweit höher

Der aktuelle Vergleich von internationalem Zahlenmaterial (Quellen: FEACO, AMCF, BDU, 2019-2021) belegt, dass der Anteil am Consulting-Gesamtumsatz von Kunden aus der Öffentlichen Hand in Deutschland eher niedrig ausfällt. Hierzulande liegt der Anteil bei 9,9 Prozent (Quelle: BDU). Der US-Consultingverband AMCF gibt mit 30 Prozent eine dreimal so hohe Quote an. Das europäische Mittel liegt bei 13,9 Prozent. Großbritannien und Dänemark kommen auf einen Anteil von jeweils 22 Prozent, Spanien auf 17,5 Prozent sowie Frankreich auf 10,0 Prozent. (Quelle: FEACO).

In Deutschland wächst der Consulting-Gesamtmarkt seit vielen Jahren stärker als die Nachfrage aus dem Public Sector. Der Anteil dieser Kundenbranche lag in den vergangenen Jahren jeweils stabil zwischen neun und zehn Prozent. Gemäß der aktuellen BDU-Branchenstudie zum Beratungsmarkt 2021 betrug der Gesamtumsatz der Consultingbranche im Jahr 2020 insgesamt 34,6 Milliarden Euro. Der Umsatzanteil von 9,9 Prozent, der davon auf Kunden der gesamten Öffentlichen Hand entfällt, entspricht 3,42 Milliarden Euro.

Pressekontakt:

Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Klaus Reiners // Pressesprecher
Joseph-Schumpeter-Allee 29, 53227 Bonn
T +49 (0) 228 9161-22 klaus.reiners@bdu.de

Original-Content von: BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberater, übermittelt

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BDU-Präsident Ralf Strehlau: „Die Corona-Pandemie legt die Defizite staatlichen Handelns schonungslos offen.“

13.04.2021 – 14:17

BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberater

BDU-Präsident Ralf Strehlau: „Die Corona-Pandemie legt die Defizite staatlichen Handelns schonungslos offen.“


















Bonn (ots)

Die Aufforderung des Haushaltsausschusses im Bundestag an Bundesministerien, bis Mitte des Jahres konkrete Einsparungen beim Einsatz externer Dienstleister – somit auch von Unternehmensberatern – zu benennen, sieht der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) in hohem Maße kritisch. „Wir erleben zurzeit auf vielen Ebenen, dass die Corona-Pandemie die Defizite staatlichen Handelns schonungslos offenlegt“, so BDU-Präsident Ralf Strehlau. Jüngste Beispiele wie die holprige Impfstoff- und Maskenbeschaffung oder die fehlerbehaftete Steuerung der Impflogistik zeigten sowohl akuten als auch langfristigen Handlungsbedarf. Gemäß eines exklusiven Berichts in der heutigen Wirtschaftszeitung Handelsblatt hat auch der Wissenschaftliche Beirat des Wirtschaftsministeriums in einem Gutachten eklatante Rückstände bei der Digitalisierung in Deutschlands Behörden sowie verschiedene Formen von Organisationsversagen moniert. „Es ist und bleibt ein großer Irrtum zu glauben, die Öffentliche Hand habe intern genügend Kompetenzen, um die dringend notwendige Transformation auf den Verwaltungsebenen alleine zu stemmen. Im Gegenteil: Es braucht sogar absehbar mehr Expertise von außen. Denn die Veränderung von Organisationen und Verwaltungen ist von innen heraus nicht möglich.“

Auch würden die Aufgaben und deren Komplexität bei Bund, Ländern und Kommunen weiter steigen. Dies mache alleine schon der stetig steigende Bundeshaushalt oder die zunehmende Zahl an gesetzlichen Regelungen deutlich. Es müsse zügig umfassende Initiativen für die drastisch steigenden Anforderungen an den Einsatz von digitaler Technik geben. „Hier hinken wir alleine im europäischen Vergleich massiv hinterher. Das offenbaren jüngste Vergleichszahlen der Europäischen Kommission nochmals eindrücklich. Digitale Services der Öffentlichen Hand entwickeln sich in Deutschland im Schneckentempo. Bleibt es dabei, geraten wir im internationalen Vergleich noch stärker ins Hintertreffen“, so der BDU-Präsident. Die dringend notwendigen Veränderungen dürften nicht durch die geforderte Einsparaufforderung des Haushaltsausschusses gefährdet werden. Vielmehr müsse es darum gehen, die aus der Digitalisierung resultierenden Anpassungen von Konzepten, Strukturen und Prozessen in den Verwaltungen. schnellst möglich umzusetzen. Impulse, Innovationen und Best-Practice-Lösungen aus der Privatwirtschaft sowie aus internationalen Projekten könnten hierbei wirkungsvolle Unterstützung leisten, so der BDU.

Mangel an hochqualifiziertem Personal in den Verwaltungen

Hinzu komme: Die dynamisch gewachsenen Anforderungen an Wissen in einer komplexer werdenden Welt haben mit der Ausbildung und Weiterbildung im Öffentlichen Sektor nicht immer mitgehalten. Die Folge: Es gibt einen Mangel an hochqualifiziertem Personalauf der Verwaltungsebene. Besonders fehle es aus Sicht des Consultingverbandes an betriebswirtschaftlichem und technologischem Know-how. Hingegen ließen die vorhandenen juristischen Kompetenzen sicherlich weitgehend zu, die erforderlichen Tätigkeiten – zum Beispiel im Rahmen von Gesetzesvorhaben – mit eigenen Fachkräften zu bewältigen.

Consulting-Nachfrage von Kunden aus dem Public Sector weltweit höher

Der aktuelle Vergleich von internationalem Zahlenmaterial (Quellen: FEACO, AMCF, BDU, 2019-2021) belegt, dass der Anteil am Consulting-Gesamtumsatz von Kunden aus der Öffentlichen Hand in Deutschland eher niedrig ausfällt. Hierzulande liegt der Anteil bei 9,9 Prozent (Quelle: BDU). Der US-Consultingverband AMCF gibt mit 30 Prozent eine dreimal so hohe Quote an. Das europäische Mittel liegt bei 13,9 Prozent. Großbritannien und Dänemark kommen auf einen Anteil von jeweils 22 Prozent, Spanien auf 17,5 Prozent sowie Frankreich auf 10,0 Prozent. (Quelle: FEACO).

In Deutschland wächst der Consulting-Gesamtmarkt seit vielen Jahren stärker als die Nachfrage aus dem Public Sector. Der Anteil dieser Kundenbranche lag in den vergangenen Jahren jeweils stabil zwischen neun und zehn Prozent. Gemäß der aktuellen BDU-Branchenstudie zum Beratungsmarkt 2021 betrug der Gesamtumsatz der Consultingbranche im Jahr 2020 insgesamt 34,6 Milliarden Euro. Der Umsatzanteil von 9,9 Prozent, der davon auf Kunden der gesamten Öffentlichen Hand entfällt, entspricht 3,42 Milliarden Euro.

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Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Klaus Reiners // Pressesprecher
Joseph-Schumpeter-Allee 29, 53227 Bonn
T +49 (0) 228 9161-22 klaus.reiners@bdu.de

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BDU-Präsident Ralf Strehlau: „Die Corona-Pandemie legt die Defizite staatlichen Handelns schonungslos offen.“

13.04.2021 – 14:17

BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberater

BDU-Präsident Ralf Strehlau: „Die Corona-Pandemie legt die Defizite staatlichen Handelns schonungslos offen.“


















Bonn (ots)

Die Aufforderung des Haushaltsausschusses im Bundestag an Bundesministerien, bis Mitte des Jahres konkrete Einsparungen beim Einsatz externer Dienstleister – somit auch von Unternehmensberatern – zu benennen, sieht der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) in hohem Maße kritisch. „Wir erleben zurzeit auf vielen Ebenen, dass die Corona-Pandemie die Defizite staatlichen Handelns schonungslos offenlegt“, so BDU-Präsident Ralf Strehlau. Jüngste Beispiele wie die holprige Impfstoff- und Maskenbeschaffung oder die fehlerbehaftete Steuerung der Impflogistik zeigten sowohl akuten als auch langfristigen Handlungsbedarf. Gemäß eines exklusiven Berichts in der heutigen Wirtschaftszeitung Handelsblatt hat auch der Wissenschaftliche Beirat des Wirtschaftsministeriums in einem Gutachten eklatante Rückstände bei der Digitalisierung in Deutschlands Behörden sowie verschiedene Formen von Organisationsversagen moniert. „Es ist und bleibt ein großer Irrtum zu glauben, die Öffentliche Hand habe intern genügend Kompetenzen, um die dringend notwendige Transformation auf den Verwaltungsebenen alleine zu stemmen. Im Gegenteil: Es braucht sogar absehbar mehr Expertise von außen. Denn die Veränderung von Organisationen und Verwaltungen ist von innen heraus nicht möglich.“

Auch würden die Aufgaben und deren Komplexität bei Bund, Ländern und Kommunen weiter steigen. Dies mache alleine schon der stetig steigende Bundeshaushalt oder die zunehmende Zahl an gesetzlichen Regelungen deutlich. Es müsse zügig umfassende Initiativen für die drastisch steigenden Anforderungen an den Einsatz von digitaler Technik geben. „Hier hinken wir alleine im europäischen Vergleich massiv hinterher. Das offenbaren jüngste Vergleichszahlen der Europäischen Kommission nochmals eindrücklich. Digitale Services der Öffentlichen Hand entwickeln sich in Deutschland im Schneckentempo. Bleibt es dabei, geraten wir im internationalen Vergleich noch stärker ins Hintertreffen“, so der BDU-Präsident. Die dringend notwendigen Veränderungen dürften nicht durch die geforderte Einsparaufforderung des Haushaltsausschusses gefährdet werden. Vielmehr müsse es darum gehen, die aus der Digitalisierung resultierenden Anpassungen von Konzepten, Strukturen und Prozessen in den Verwaltungen. schnellst möglich umzusetzen. Impulse, Innovationen und Best-Practice-Lösungen aus der Privatwirtschaft sowie aus internationalen Projekten könnten hierbei wirkungsvolle Unterstützung leisten, so der BDU.

Mangel an hochqualifiziertem Personal in den Verwaltungen

Hinzu komme: Die dynamisch gewachsenen Anforderungen an Wissen in einer komplexer werdenden Welt haben mit der Ausbildung und Weiterbildung im Öffentlichen Sektor nicht immer mitgehalten. Die Folge: Es gibt einen Mangel an hochqualifiziertem Personalauf der Verwaltungsebene. Besonders fehle es aus Sicht des Consultingverbandes an betriebswirtschaftlichem und technologischem Know-how. Hingegen ließen die vorhandenen juristischen Kompetenzen sicherlich weitgehend zu, die erforderlichen Tätigkeiten – zum Beispiel im Rahmen von Gesetzesvorhaben – mit eigenen Fachkräften zu bewältigen.

Consulting-Nachfrage von Kunden aus dem Public Sector weltweit höher

Der aktuelle Vergleich von internationalem Zahlenmaterial (Quellen: FEACO, AMCF, BDU, 2019-2021) belegt, dass der Anteil am Consulting-Gesamtumsatz von Kunden aus der Öffentlichen Hand in Deutschland eher niedrig ausfällt. Hierzulande liegt der Anteil bei 9,9 Prozent (Quelle: BDU). Der US-Consultingverband AMCF gibt mit 30 Prozent eine dreimal so hohe Quote an. Das europäische Mittel liegt bei 13,9 Prozent. Großbritannien und Dänemark kommen auf einen Anteil von jeweils 22 Prozent, Spanien auf 17,5 Prozent sowie Frankreich auf 10,0 Prozent. (Quelle: FEACO).

In Deutschland wächst der Consulting-Gesamtmarkt seit vielen Jahren stärker als die Nachfrage aus dem Public Sector. Der Anteil dieser Kundenbranche lag in den vergangenen Jahren jeweils stabil zwischen neun und zehn Prozent. Gemäß der aktuellen BDU-Branchenstudie zum Beratungsmarkt 2021 betrug der Gesamtumsatz der Consultingbranche im Jahr 2020 insgesamt 34,6 Milliarden Euro. Der Umsatzanteil von 9,9 Prozent, der davon auf Kunden der gesamten Öffentlichen Hand entfällt, entspricht 3,42 Milliarden Euro.

Pressekontakt:

Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Klaus Reiners // Pressesprecher
Joseph-Schumpeter-Allee 29, 53227 Bonn
T +49 (0) 228 9161-22 klaus.reiners@bdu.de

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Digital Future Challenge 2021: Studierenden-Wettbewerb soll Impulse zu digitaler Unternehmensverantwortung für Wirtschaft und Politik liefern

13.04.2021 – 08:05

Deloitte

Digital Future Challenge 2021: Studierenden-Wettbewerb soll Impulse zu digitaler Unternehmensverantwortung für Wirtschaft und Politik liefern


















München und Berlin (ots)

-  Fokusthema: Corporate Digital Responsibility (CDR) - Unternehmensverantwortung in der digitalen Transformation 
-  Neue Edition des Hochschulwettbewerbs setzt zwei Themenschwerpunkte: Digital Literacy und Digital Sustainability 
-  Gefördert vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und in Kooperation mit der CDR-Initiative des BMJV  

Mit der Leitfrage nach der Verantwortung von Unternehmen in der digitalen Transformation startet heute der Studierenden-Wettbewerb „Digital Future Challenge“. Anhand konkreter Fallbeispiele entwerfen interdisziplinäre Studierenden-Teams Lösungsansätze für eine sozial-ökologisch gestaltete Digitalisierung, die Wirtschaftlichkeit und Ethik zusammenbringt. Die Beispiele bilden reale Herausforderungen von Konzernen, Mittelstandsunternehmen und Organisationen ab – vom Verbraucherschutz bis zur Zukunft der Arbeit. Initiatoren der „Digital Future Challenge“ sind die Deloitte-Stiftung und die Initiative D21. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz fördert den Wettbewerb und übernimmt die Schirmherrschaft.

Bundesministerin Christine Lambrecht erklärt: „Die digitale Transformation kann Treiber für Innovation und Fortschritt, aber auch Brandbeschleuniger für Hassrede und Desinformationen im Netz sein. Um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, müssen wir Vertrauen stärken und Verantwortung einfordern. Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft sind gemeinsam gefragt, diese Werte zu stärken, um unsere digitale Zukunft für alle fair und gemeinwohlorientiert zu gestalten. Gerade wenn wir im digitalen Kontext von Chancengleichheit und Nachhaltigkeit sprechen, brauchen wir die kreativen und neuen Perspektiven junger Menschen. Denn wir profitieren in der Politik und Wirtschaft von der jungen, engagierten Zivilgesellschaft“.

Digital Future Challenge soll Impulse für Unternehmen und Politik geben

„Für eine digitale Teilhabe müssen wir Kompetenzen und Fähigkeiten über alle Alters- und Ausbildungsstufen hinweg fördern. Gerade während der Corona-Pandemie bietet die Digitalisierung viele Chancen, erfordert aber auch die aufgeklärte Verarbeitung und Bewertung von digitalen Inhalten“, erklärt Thomas Northoff, Vorstand der Deloitte-Stiftung.

Dazu ergänzt Hannes Schwaderer, Präsident der Initiative D21: „Bei der Digital Future Challenge setzen sich die Führungskräfte von morgen mit realen Problemstellungen auseinander und erarbeiten Lösungen, mit denen sie schon jetzt die Zukunft mitgestalten können. Wie können wir unsere Wertschöpfung klimafreundlich und nachhaltig gestalten? Welche Fähigkeiten braucht die Gesellschaft, um sich kompetent und selbstbestimmt in der zunehmend digitalisierten Welt zu bewegen? Darauf werden die Studierenden nun Antworten erarbeiten.“

Teilnahmemöglichkeiten bis Ende Mai – Finale im August

Studierende können sich bis zum 31. Mai 2021 online als Team ab drei Personen für die Digital Future Challenge anmelden. Bislang beteiligen sich Studierende aus 12 Bundesländern an der Challenge. Die teilnehmenden Studierenden bilden über eine Online-Plattform Projektgruppen, die sich der Umsetzbarkeit eines digital-ethischen Wandels widmen. Das Finale findet Ende August 2021 statt, bei der eine hochkarätige Jury aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft die Siegerinnen und Sieger kürt. Als Gewinne stehen Förder- und Bildungspreise in Aussicht sowie ein Einblick in die Arbeit des BMJV und der Austausch mit der CDR-Initiative für das Gewinnerteam.

Weitere Informationen zur Digital Future Challenge sind unter https://app.ekipa.de/challenge/digital-future-21 abrufbar.

______________________

Über das Projekt „Digital Future Challenge“

Die Digital Future Challenge ist ein Hochschulwettbewerb der Deloitte-Stiftung und der Initiative D21 zur unternehmerische Verantwortung in der digitalen Transformation – Corporate Digital Responsibility (CDR). Das gemeinnützige Projekt wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert und steht unter der Schirmherrschaft von Bundesministerin Christine Lambrecht. Die Bertelsmann Stiftung unterstützt das Projekt.

Über die Deloitte-Stiftung

Unter dem Leitmotiv „Perspektiven für morgen“ bündelt die Deloitte-Stiftung ihr Engagement für Bildung und Wissenschaft. Mit unseren Aktivitäten fördern wir die Aus- und Weiterbildung junger Menschen, unterstützen die Entwicklung neuer, zukunftstauglicher Bildungsmodelle und leisten einen Beitrag zur Verbesserung des Innovationstransfers von der Hochschule in die Wirtschaft. Die Deloitte-Stiftung wurde von den Gesellschaftern und Führungskräften von Deloitte als eine nicht-rechtsfähige Stiftung in der treuhänderischen Verwaltung des Stifterverbandes gegründet.

Über die Initiative D21 e. V.

Seit 20 Jahren setzt sich die Initiative D21 als Deutschlands größtes Netzwerk für die Digitale Gesellschaft dafür ein, die Herausforderungen im digitalen Wandel zu durchleuchten, Lösungsperspektiven durch das Zusammenwirken von Politik und Wirtschaft aufzuzeigen und die Zukunft in einer digitalisierten Welt sinnvoll zu gestalten.

Über die CDR-Initiative des BMJV

In der im Mai 2018 gestarteten CDR-Initiative des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) arbeiten Unternehmen brachenübergreifend daran, Verantwortung in der digitalen Transformation zu einer Selbstverständlichkeit werden zu lassen. Hierzu werden u.a. Handlungsprinzipien für einen verantwortungs- und gemeinwohlorientierten Umgang mit digitalen Herausforderungen entwickelt und in Best-Practice-Beispielen umgesetzt (www.bmjv.de/CDR-Initiative).

Pressekontakt:

Initiative D21 e. V. Deloitte-Stiftung
Roland Dathe Isabelle Schlegel
030 / 526872258
030 / 254685142
presse@initiatived21.de info@deloitte-stiftung.de
www.InitiativeD21.de www.deloitte-stiftung.de

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Infektionsschutzgesetz: Irrfahrt durch die Inzidenzzonen geht weiter

13.04.2021 – 15:21

Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Infektionsschutzgesetz: Irrfahrt durch die Inzidenzzonen geht weiter


















Bonn (ots)

Als Fortsetzung der Irrfahrt durch die Inzidenzzonen bewertet der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) den Änderungsentwurf des Infektionsschutzgesetzes. „Was bleibt von den vielversprechenden Konzepten vieler Kreise und Städte, mit Schnelltests und digitaler Kontaktnachverfolgung dem Handel erste Öffnungsperspektiven zu bieten?“, fragt ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. Sobald der Inzidenz-Tacho die 100 überschreite, sei jetzt wieder eine Vollbremsung fällig. Und nur alle darüber hinausgehenden härteren Regelungen sollen fortbestehen. „Wie soll ein Unternehmer mit diesen Vorgaben vernünftig planen? Mögliches Öffnen und Schließen im Fünf-Tages-Rhythmus kann niemand mehr nachvollziehen. Im Zweifel bleiben die Kunden zuhause, und das nun schon seit vier Monaten.“

Dabei sei ein Besuch im Autohaus laut dem Robert-Koch-Institut fast so sicher wie ein Aufenthalt im Freien. Statt wechselnd zu bremsen und wieder Gas zu geben wäre es viel wirksamer, weiter auf Öffnungsschritte mit flächendeckenden Schnelltests und Systemen digitaler Kontaktnachverfolgung zu setzen – unabhängig vom starren Blick auf den Inzidenz-Tacho.

Laut Karpinski empfehle auch der ZDK den Autohäusern und Kfz-Werkstätten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben regelmäßig testen zu lassen. „Dieses Engagement ist in den vergangenen Wochen kontinuierlich ausgeweitet worden. Wir setzen hier auf das freiwillige Engagement der Betriebe und lehnen eine Zwangsverpflichtung ab“, so der ZDK-Präsident. Wenn die Politik die Übernahme der Testkosten durch die Betriebe als Beitrag zur Pandemiebekämpfung deklariere, werde komplett vergessen, welche wirtschaftlichen Belastungen der Automobilhandel aufgrund des monatelangen Verkaufsverbots bisher zu tragen habe. „Auch unter Infektionsschutzgesichtspunkten halten wir die Aufnahme des Automobilhandels in die vom Öffnungsverbot ausgenommenen Ladengeschäfte für gerechtfertigt und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sogar für zwingend notwendig. Aufgrund der großen Ausstellungsflächen und der typischerweise sehr geringen Zahl gleichzeitig anwesender Kunden ist das Infektionsrisiko im Automobilhandel minimal und sicherlich nicht größer als in den laut Entwurf privilegierten Gartenmärkten oder Buchhandlungen“, betont Karpinski.

Pressekontakt:

Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de

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Digital Future Challenge 2021: Studierenden-Wettbewerb soll Impulse zu digitaler Unternehmensverantwortung für Wirtschaft und Politik liefern

13.04.2021 – 08:05

Deloitte

Digital Future Challenge 2021: Studierenden-Wettbewerb soll Impulse zu digitaler Unternehmensverantwortung für Wirtschaft und Politik liefern


















München und Berlin (ots)

-  Fokusthema: Corporate Digital Responsibility (CDR) - Unternehmensverantwortung in der digitalen Transformation 
-  Neue Edition des Hochschulwettbewerbs setzt zwei Themenschwerpunkte: Digital Literacy und Digital Sustainability 
-  Gefördert vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und in Kooperation mit der CDR-Initiative des BMJV  

Mit der Leitfrage nach der Verantwortung von Unternehmen in der digitalen Transformation startet heute der Studierenden-Wettbewerb „Digital Future Challenge“. Anhand konkreter Fallbeispiele entwerfen interdisziplinäre Studierenden-Teams Lösungsansätze für eine sozial-ökologisch gestaltete Digitalisierung, die Wirtschaftlichkeit und Ethik zusammenbringt. Die Beispiele bilden reale Herausforderungen von Konzernen, Mittelstandsunternehmen und Organisationen ab – vom Verbraucherschutz bis zur Zukunft der Arbeit. Initiatoren der „Digital Future Challenge“ sind die Deloitte-Stiftung und die Initiative D21. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz fördert den Wettbewerb und übernimmt die Schirmherrschaft.

Bundesministerin Christine Lambrecht erklärt: „Die digitale Transformation kann Treiber für Innovation und Fortschritt, aber auch Brandbeschleuniger für Hassrede und Desinformationen im Netz sein. Um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, müssen wir Vertrauen stärken und Verantwortung einfordern. Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft sind gemeinsam gefragt, diese Werte zu stärken, um unsere digitale Zukunft für alle fair und gemeinwohlorientiert zu gestalten. Gerade wenn wir im digitalen Kontext von Chancengleichheit und Nachhaltigkeit sprechen, brauchen wir die kreativen und neuen Perspektiven junger Menschen. Denn wir profitieren in der Politik und Wirtschaft von der jungen, engagierten Zivilgesellschaft“.

Digital Future Challenge soll Impulse für Unternehmen und Politik geben

„Für eine digitale Teilhabe müssen wir Kompetenzen und Fähigkeiten über alle Alters- und Ausbildungsstufen hinweg fördern. Gerade während der Corona-Pandemie bietet die Digitalisierung viele Chancen, erfordert aber auch die aufgeklärte Verarbeitung und Bewertung von digitalen Inhalten“, erklärt Thomas Northoff, Vorstand der Deloitte-Stiftung.

Dazu ergänzt Hannes Schwaderer, Präsident der Initiative D21: „Bei der Digital Future Challenge setzen sich die Führungskräfte von morgen mit realen Problemstellungen auseinander und erarbeiten Lösungen, mit denen sie schon jetzt die Zukunft mitgestalten können. Wie können wir unsere Wertschöpfung klimafreundlich und nachhaltig gestalten? Welche Fähigkeiten braucht die Gesellschaft, um sich kompetent und selbstbestimmt in der zunehmend digitalisierten Welt zu bewegen? Darauf werden die Studierenden nun Antworten erarbeiten.“

Teilnahmemöglichkeiten bis Ende Mai – Finale im August

Studierende können sich bis zum 31. Mai 2021 online als Team ab drei Personen für die Digital Future Challenge anmelden. Bislang beteiligen sich Studierende aus 12 Bundesländern an der Challenge. Die teilnehmenden Studierenden bilden über eine Online-Plattform Projektgruppen, die sich der Umsetzbarkeit eines digital-ethischen Wandels widmen. Das Finale findet Ende August 2021 statt, bei der eine hochkarätige Jury aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft die Siegerinnen und Sieger kürt. Als Gewinne stehen Förder- und Bildungspreise in Aussicht sowie ein Einblick in die Arbeit des BMJV und der Austausch mit der CDR-Initiative für das Gewinnerteam.

Weitere Informationen zur Digital Future Challenge sind unter https://app.ekipa.de/challenge/digital-future-21 abrufbar.

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Über das Projekt „Digital Future Challenge“

Die Digital Future Challenge ist ein Hochschulwettbewerb der Deloitte-Stiftung und der Initiative D21 zur unternehmerische Verantwortung in der digitalen Transformation – Corporate Digital Responsibility (CDR). Das gemeinnützige Projekt wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert und steht unter der Schirmherrschaft von Bundesministerin Christine Lambrecht. Die Bertelsmann Stiftung unterstützt das Projekt.

Über die Deloitte-Stiftung

Unter dem Leitmotiv „Perspektiven für morgen“ bündelt die Deloitte-Stiftung ihr Engagement für Bildung und Wissenschaft. Mit unseren Aktivitäten fördern wir die Aus- und Weiterbildung junger Menschen, unterstützen die Entwicklung neuer, zukunftstauglicher Bildungsmodelle und leisten einen Beitrag zur Verbesserung des Innovationstransfers von der Hochschule in die Wirtschaft. Die Deloitte-Stiftung wurde von den Gesellschaftern und Führungskräften von Deloitte als eine nicht-rechtsfähige Stiftung in der treuhänderischen Verwaltung des Stifterverbandes gegründet.

Über die Initiative D21 e. V.

Seit 20 Jahren setzt sich die Initiative D21 als Deutschlands größtes Netzwerk für die Digitale Gesellschaft dafür ein, die Herausforderungen im digitalen Wandel zu durchleuchten, Lösungsperspektiven durch das Zusammenwirken von Politik und Wirtschaft aufzuzeigen und die Zukunft in einer digitalisierten Welt sinnvoll zu gestalten.

Über die CDR-Initiative des BMJV

In der im Mai 2018 gestarteten CDR-Initiative des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) arbeiten Unternehmen brachenübergreifend daran, Verantwortung in der digitalen Transformation zu einer Selbstverständlichkeit werden zu lassen. Hierzu werden u.a. Handlungsprinzipien für einen verantwortungs- und gemeinwohlorientierten Umgang mit digitalen Herausforderungen entwickelt und in Best-Practice-Beispielen umgesetzt (www.bmjv.de/CDR-Initiative).

Pressekontakt:

Initiative D21 e. V. Deloitte-Stiftung
Roland Dathe Isabelle Schlegel
030 / 526872258
030 / 254685142
presse@initiatived21.de info@deloitte-stiftung.de
www.InitiativeD21.de www.deloitte-stiftung.de

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Infektionsschutzgesetz: Irrfahrt durch die Inzidenzzonen geht weiter

13.04.2021 – 15:21

Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Infektionsschutzgesetz: Irrfahrt durch die Inzidenzzonen geht weiter


















Bonn (ots)

Als Fortsetzung der Irrfahrt durch die Inzidenzzonen bewertet der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) den Änderungsentwurf des Infektionsschutzgesetzes. „Was bleibt von den vielversprechenden Konzepten vieler Kreise und Städte, mit Schnelltests und digitaler Kontaktnachverfolgung dem Handel erste Öffnungsperspektiven zu bieten?“, fragt ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. Sobald der Inzidenz-Tacho die 100 überschreite, sei jetzt wieder eine Vollbremsung fällig. Und nur alle darüber hinausgehenden härteren Regelungen sollen fortbestehen. „Wie soll ein Unternehmer mit diesen Vorgaben vernünftig planen? Mögliches Öffnen und Schließen im Fünf-Tages-Rhythmus kann niemand mehr nachvollziehen. Im Zweifel bleiben die Kunden zuhause, und das nun schon seit vier Monaten.“

Dabei sei ein Besuch im Autohaus laut dem Robert-Koch-Institut fast so sicher wie ein Aufenthalt im Freien. Statt wechselnd zu bremsen und wieder Gas zu geben wäre es viel wirksamer, weiter auf Öffnungsschritte mit flächendeckenden Schnelltests und Systemen digitaler Kontaktnachverfolgung zu setzen – unabhängig vom starren Blick auf den Inzidenz-Tacho.

Laut Karpinski empfehle auch der ZDK den Autohäusern und Kfz-Werkstätten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben regelmäßig testen zu lassen. „Dieses Engagement ist in den vergangenen Wochen kontinuierlich ausgeweitet worden. Wir setzen hier auf das freiwillige Engagement der Betriebe und lehnen eine Zwangsverpflichtung ab“, so der ZDK-Präsident. Wenn die Politik die Übernahme der Testkosten durch die Betriebe als Beitrag zur Pandemiebekämpfung deklariere, werde komplett vergessen, welche wirtschaftlichen Belastungen der Automobilhandel aufgrund des monatelangen Verkaufsverbots bisher zu tragen habe. „Auch unter Infektionsschutzgesichtspunkten halten wir die Aufnahme des Automobilhandels in die vom Öffnungsverbot ausgenommenen Ladengeschäfte für gerechtfertigt und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sogar für zwingend notwendig. Aufgrund der großen Ausstellungsflächen und der typischerweise sehr geringen Zahl gleichzeitig anwesender Kunden ist das Infektionsrisiko im Automobilhandel minimal und sicherlich nicht größer als in den laut Entwurf privilegierten Gartenmärkten oder Buchhandlungen“, betont Karpinski.

Pressekontakt:

Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de

Original-Content von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), übermittelt

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Infektionsschutzgesetz: Irrfahrt durch die Inzidenzzonen geht weiter

13.04.2021 – 15:21

Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Infektionsschutzgesetz: Irrfahrt durch die Inzidenzzonen geht weiter


















Bonn (ots)

Als Fortsetzung der Irrfahrt durch die Inzidenzzonen bewertet der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) den Änderungsentwurf des Infektionsschutzgesetzes. „Was bleibt von den vielversprechenden Konzepten vieler Kreise und Städte, mit Schnelltests und digitaler Kontaktnachverfolgung dem Handel erste Öffnungsperspektiven zu bieten?“, fragt ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. Sobald der Inzidenz-Tacho die 100 überschreite, sei jetzt wieder eine Vollbremsung fällig. Und nur alle darüber hinausgehenden härteren Regelungen sollen fortbestehen. „Wie soll ein Unternehmer mit diesen Vorgaben vernünftig planen? Mögliches Öffnen und Schließen im Fünf-Tages-Rhythmus kann niemand mehr nachvollziehen. Im Zweifel bleiben die Kunden zuhause, und das nun schon seit vier Monaten.“

Dabei sei ein Besuch im Autohaus laut dem Robert-Koch-Institut fast so sicher wie ein Aufenthalt im Freien. Statt wechselnd zu bremsen und wieder Gas zu geben wäre es viel wirksamer, weiter auf Öffnungsschritte mit flächendeckenden Schnelltests und Systemen digitaler Kontaktnachverfolgung zu setzen – unabhängig vom starren Blick auf den Inzidenz-Tacho.

Laut Karpinski empfehle auch der ZDK den Autohäusern und Kfz-Werkstätten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben regelmäßig testen zu lassen. „Dieses Engagement ist in den vergangenen Wochen kontinuierlich ausgeweitet worden. Wir setzen hier auf das freiwillige Engagement der Betriebe und lehnen eine Zwangsverpflichtung ab“, so der ZDK-Präsident. Wenn die Politik die Übernahme der Testkosten durch die Betriebe als Beitrag zur Pandemiebekämpfung deklariere, werde komplett vergessen, welche wirtschaftlichen Belastungen der Automobilhandel aufgrund des monatelangen Verkaufsverbots bisher zu tragen habe. „Auch unter Infektionsschutzgesichtspunkten halten wir die Aufnahme des Automobilhandels in die vom Öffnungsverbot ausgenommenen Ladengeschäfte für gerechtfertigt und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sogar für zwingend notwendig. Aufgrund der großen Ausstellungsflächen und der typischerweise sehr geringen Zahl gleichzeitig anwesender Kunden ist das Infektionsrisiko im Automobilhandel minimal und sicherlich nicht größer als in den laut Entwurf privilegierten Gartenmärkten oder Buchhandlungen“, betont Karpinski.

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BDU-Präsident Ralf Strehlau: „Die Corona-Pandemie legt die Defizite staatlichen Handelns schonungslos offen.“

13.04.2021 – 14:17

BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberater

BDU-Präsident Ralf Strehlau: „Die Corona-Pandemie legt die Defizite staatlichen Handelns schonungslos offen.“


















Bonn (ots)

Die Aufforderung des Haushaltsausschusses im Bundestag an Bundesministerien, bis Mitte des Jahres konkrete Einsparungen beim Einsatz externer Dienstleister – somit auch von Unternehmensberatern – zu benennen, sieht der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) in hohem Maße kritisch. „Wir erleben zurzeit auf vielen Ebenen, dass die Corona-Pandemie die Defizite staatlichen Handelns schonungslos offenlegt“, so BDU-Präsident Ralf Strehlau. Jüngste Beispiele wie die holprige Impfstoff- und Maskenbeschaffung oder die fehlerbehaftete Steuerung der Impflogistik zeigten sowohl akuten als auch langfristigen Handlungsbedarf. Gemäß eines exklusiven Berichts in der heutigen Wirtschaftszeitung Handelsblatt hat auch der Wissenschaftliche Beirat des Wirtschaftsministeriums in einem Gutachten eklatante Rückstände bei der Digitalisierung in Deutschlands Behörden sowie verschiedene Formen von Organisationsversagen moniert. „Es ist und bleibt ein großer Irrtum zu glauben, die Öffentliche Hand habe intern genügend Kompetenzen, um die dringend notwendige Transformation auf den Verwaltungsebenen alleine zu stemmen. Im Gegenteil: Es braucht sogar absehbar mehr Expertise von außen. Denn die Veränderung von Organisationen und Verwaltungen ist von innen heraus nicht möglich.“

Auch würden die Aufgaben und deren Komplexität bei Bund, Ländern und Kommunen weiter steigen. Dies mache alleine schon der stetig steigende Bundeshaushalt oder die zunehmende Zahl an gesetzlichen Regelungen deutlich. Es müsse zügig umfassende Initiativen für die drastisch steigenden Anforderungen an den Einsatz von digitaler Technik geben. „Hier hinken wir alleine im europäischen Vergleich massiv hinterher. Das offenbaren jüngste Vergleichszahlen der Europäischen Kommission nochmals eindrücklich. Digitale Services der Öffentlichen Hand entwickeln sich in Deutschland im Schneckentempo. Bleibt es dabei, geraten wir im internationalen Vergleich noch stärker ins Hintertreffen“, so der BDU-Präsident. Die dringend notwendigen Veränderungen dürften nicht durch die geforderte Einsparaufforderung des Haushaltsausschusses gefährdet werden. Vielmehr müsse es darum gehen, die aus der Digitalisierung resultierenden Anpassungen von Konzepten, Strukturen und Prozessen in den Verwaltungen. schnellst möglich umzusetzen. Impulse, Innovationen und Best-Practice-Lösungen aus der Privatwirtschaft sowie aus internationalen Projekten könnten hierbei wirkungsvolle Unterstützung leisten, so der BDU.

Mangel an hochqualifiziertem Personal in den Verwaltungen

Hinzu komme: Die dynamisch gewachsenen Anforderungen an Wissen in einer komplexer werdenden Welt haben mit der Ausbildung und Weiterbildung im Öffentlichen Sektor nicht immer mitgehalten. Die Folge: Es gibt einen Mangel an hochqualifiziertem Personalauf der Verwaltungsebene. Besonders fehle es aus Sicht des Consultingverbandes an betriebswirtschaftlichem und technologischem Know-how. Hingegen ließen die vorhandenen juristischen Kompetenzen sicherlich weitgehend zu, die erforderlichen Tätigkeiten – zum Beispiel im Rahmen von Gesetzesvorhaben – mit eigenen Fachkräften zu bewältigen.

Consulting-Nachfrage von Kunden aus dem Public Sector weltweit höher

Der aktuelle Vergleich von internationalem Zahlenmaterial (Quellen: FEACO, AMCF, BDU, 2019-2021) belegt, dass der Anteil am Consulting-Gesamtumsatz von Kunden aus der Öffentlichen Hand in Deutschland eher niedrig ausfällt. Hierzulande liegt der Anteil bei 9,9 Prozent (Quelle: BDU). Der US-Consultingverband AMCF gibt mit 30 Prozent eine dreimal so hohe Quote an. Das europäische Mittel liegt bei 13,9 Prozent. Großbritannien und Dänemark kommen auf einen Anteil von jeweils 22 Prozent, Spanien auf 17,5 Prozent sowie Frankreich auf 10,0 Prozent. (Quelle: FEACO).

In Deutschland wächst der Consulting-Gesamtmarkt seit vielen Jahren stärker als die Nachfrage aus dem Public Sector. Der Anteil dieser Kundenbranche lag in den vergangenen Jahren jeweils stabil zwischen neun und zehn Prozent. Gemäß der aktuellen BDU-Branchenstudie zum Beratungsmarkt 2021 betrug der Gesamtumsatz der Consultingbranche im Jahr 2020 insgesamt 34,6 Milliarden Euro. Der Umsatzanteil von 9,9 Prozent, der davon auf Kunden der gesamten Öffentlichen Hand entfällt, entspricht 3,42 Milliarden Euro.

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