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Schneider: Inzidenzwert mit Altersgewichtung einführen

14.04.2021 – 11:38

AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag

Schneider: Inzidenzwert mit Altersgewichtung einführen


















Berlin (ots)

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jörg Schneider, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit, schlägt die Einführung eines Inzidenzwertes mit Altersgewichtung vor:

„Der derzeitig ermittelte Inzidenzwert ist wenig aussagekräftig. Die Anzahl der schweren Verläufe nimmt vor allem mit steigendem Alter stark zu. So liegt die Sterblichkeit in der Altersgruppe bis 34 Jahre bei 0,004 Prozent, die Sterblichkeit in der Altersgruppe von über 85 Jährigen bei 22,3 Prozent.

Die Inzidenz unterscheidet aber nicht, ob innerhalb einer Woche in einem Kreis mit 100.000 Einwohnern 100 Teenager oder 100 Seniorenheimbewohner getestet wurden – sie ist in beiden Fällen 100.

Da sich aber durch die Impfung insbesondere älterer Menschen das Infektionsgeschehen zunehmend in jüngere Altersgruppen verlagert, ist eine Vergleichbarkeit von zu unterschiedlichen Zeitpunkten ermittelten Inzidenzen seit Beginn der Impfungen nicht mehr gegeben.

Sinnvoll wäre daher eine Korrektur der Inzidenz: Die Fallzahl innerhalb einer Altersgruppe wird multipliziert mit der in der Altersgruppe ermittelten Wahrscheinlichkeit eines schweren Verlaufs.

Dadurch entsteht ein Zahlenwert, der eine Prognose der intensivmedizinisch zu behandelnden Fälle mit einem Vorlauf von etwa ein bis zwei Wochen zulässt.

Somit wird aus der Inzidenz eine realistische Prognose der Folgen des aktuell ermittelten Infektionsgeschehens und der daraus zu erwartenden Belastung unseres Gesundheitssystems.“

Pressekontakt:

Pressestelle
der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag
Tel. 030 22757029

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Stephan Stracke ist neuer stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion

14.04.2021 – 15:42

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Stephan Stracke ist neuer stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion


















Berlin (ots)

CSU-Abgeordneter übernimmt die Themen Umwelt und Gesundheit

Der CSU-Abgeordnete Stephan Stracke ist neuer stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Der 47-jährige Jurist aus dem Allgäu wird sich um die Themen Gesundheit, Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit kümmern.

Dem Bundestag gehört Stracke seit 2009 an. Von 2009 bis 2013 saß er im Ausschuss für Gesundheit. Dort setzte er sich nach eigenen Angaben dafür ein, das Gesundheitssystem immer wieder an neue Herausforderungen anzupassen und somit „wetterfest“ zu machen. Von Januar 2012 bis August 2013 war Stracke stellvertretender Vorsitzender des NSU-Untersuchungsausschusses. Seit 2013 ist er ordentliches Mitglied im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales.

Innerhalb der CSU-Landesgruppe kümmert er sich um die Bereiche Arbeit und Soziales, Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Darüber hinaus war Stracke bisher Beisitzer im Fraktionsvorstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Als stellvertretender Fraktionsvorsitzender tritt Stracke die Nachfolge von Georg Nüßlein an.

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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Stephan Stracke ist neuer stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion

14.04.2021 – 15:42

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Stephan Stracke ist neuer stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion


















Berlin (ots)

CSU-Abgeordneter übernimmt die Themen Umwelt und Gesundheit

Der CSU-Abgeordnete Stephan Stracke ist neuer stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Der 47-jährige Jurist aus dem Allgäu wird sich um die Themen Gesundheit, Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit kümmern.

Dem Bundestag gehört Stracke seit 2009 an. Von 2009 bis 2013 saß er im Ausschuss für Gesundheit. Dort setzte er sich nach eigenen Angaben dafür ein, das Gesundheitssystem immer wieder an neue Herausforderungen anzupassen und somit „wetterfest“ zu machen. Von Januar 2012 bis August 2013 war Stracke stellvertretender Vorsitzender des NSU-Untersuchungsausschusses. Seit 2013 ist er ordentliches Mitglied im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales.

Innerhalb der CSU-Landesgruppe kümmert er sich um die Bereiche Arbeit und Soziales, Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Darüber hinaus war Stracke bisher Beisitzer im Fraktionsvorstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Als stellvertretender Fraktionsvorsitzender tritt Stracke die Nachfolge von Georg Nüßlein an.

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Schneider: Inzidenzwert mit Altersgewichtung einführen

14.04.2021 – 11:38

AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag

Schneider: Inzidenzwert mit Altersgewichtung einführen


















Berlin (ots)

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jörg Schneider, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit, schlägt die Einführung eines Inzidenzwertes mit Altersgewichtung vor:

„Der derzeitig ermittelte Inzidenzwert ist wenig aussagekräftig. Die Anzahl der schweren Verläufe nimmt vor allem mit steigendem Alter stark zu. So liegt die Sterblichkeit in der Altersgruppe bis 34 Jahre bei 0,004 Prozent, die Sterblichkeit in der Altersgruppe von über 85 Jährigen bei 22,3 Prozent.

Die Inzidenz unterscheidet aber nicht, ob innerhalb einer Woche in einem Kreis mit 100.000 Einwohnern 100 Teenager oder 100 Seniorenheimbewohner getestet wurden – sie ist in beiden Fällen 100.

Da sich aber durch die Impfung insbesondere älterer Menschen das Infektionsgeschehen zunehmend in jüngere Altersgruppen verlagert, ist eine Vergleichbarkeit von zu unterschiedlichen Zeitpunkten ermittelten Inzidenzen seit Beginn der Impfungen nicht mehr gegeben.

Sinnvoll wäre daher eine Korrektur der Inzidenz: Die Fallzahl innerhalb einer Altersgruppe wird multipliziert mit der in der Altersgruppe ermittelten Wahrscheinlichkeit eines schweren Verlaufs.

Dadurch entsteht ein Zahlenwert, der eine Prognose der intensivmedizinisch zu behandelnden Fälle mit einem Vorlauf von etwa ein bis zwei Wochen zulässt.

Somit wird aus der Inzidenz eine realistische Prognose der Folgen des aktuell ermittelten Infektionsgeschehens und der daraus zu erwartenden Belastung unseres Gesundheitssystems.“

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der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag
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„Digitalisierung der Pflege braucht Unterstützung“bpa fordert Gesetzgeber zu Nachbesserungen beim DVPMG auf

14.04.2021 – 10:23

bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.

„Digitalisierung der Pflege braucht Unterstützung“
bpa fordert Gesetzgeber zu Nachbesserungen beim DVPMG auf


















Berlin (ots)

„Die Digitalisierung ist eine Chance, Pflegeeinrichtungen zu entlasten. Auch deshalb teilen wir die Zielsetzung des Gesetzentwurfs. Allerdings ist die Umsetzung durch die aktuell vorgesehenen Regelungen unzureichend. Der Gesetzgeber ist gefordert, den Gesetzentwurf nachzubessern.“ Das sagt Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), anlässlich der heutigen Anhörung des Gesetzentwurfs zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG).

Mit der verpflichtenden Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) von Pflegeeinrichtungen wird aus Sicht des bpa der zweite Schritt vor dem ersten gemacht. Meurer: „Die aktuell freiwillige Möglichkeit des Anschlusses ab 2024 in eine verpflichtende umzuwandeln, kann erst dann erfolgen, wenn alle Voraussetzungen zur erfolgreichen Umsetzung geschaffen sind. Akzeptanz entsteht nicht, wenn die Voraussetzungen zur Nutzung nicht vorhanden sind.“ Derzeit fehlen mobile Kartenlesegeräte und Softwarezugänge. Insbesondere fehlt der elektronische Heilberufsausweis für Pflegekräfte, er ist der Schlüssel zur Telematikinfrastruktur. „Der bpa unterstützt die weitere Anbindung der Pflegedienste an die Telematikinfrastruktur. Für die Nutzung elektronischer Verordnungen und Rezepte oder die Dokumentation in der Patientenakte brauchen wir die Hard- und Software, die Zugangsberechtigungen und Schulungen sowie die Berücksichtigung der Leistungen“, so der bpa-Präsident.

Um digitale Prozesse in allen Pflegeeinrichtungen zu etablieren, sind umfangreiche Investitionen und Schulungen notwendig. Meurer: „Der Digitalisierungszuschuss muss entbürokratisiert, der Eigenanteil verringert und die Laufzeit entfristet werden. Nur durch eine verlässliche Finanzierung kann es gelingen, schnell die notwendigen Investitionen anzustoßen. Wenn die Pflege durch digitale Mittel erleichtert und verbessert werden soll, braucht es umfangreiche Investitionen.“

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 12.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 365.000 Arbeitsplätze und circa 27.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 29 Milliarden Euro.

Pressekontakt:

Uwe Dolderer, Leiter bpa-Verbandskommunikation, Tel.: 030/30 87 88 60, www.bpa.de

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Hausärzteverband: Brandenburger Terminstopp ist „Ressourcen-Verschwendung“

14.04.2021 – 13:53

rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg

Hausärzteverband: Brandenburger Terminstopp ist „Ressourcen-Verschwendung“


















Potsdam/ Berlin (ots)

Der Hausärzteverband Berlin-Brandenburg kritisiert, dass das Land Brandenburg vorerst keine Termine mehr für Erstimpfungen mit BioNTech und Moderna vergibt.

Diese Entscheidung sei diskussionswürdig, sagte Verbandschef Wolfgang Kreischer am Mittwoch im Inforadio vom rbb. Er selbst hätte eine andere Strategie für sinnvoller gehalten. Es hätte Spielraum gegeben, die Zeitimpfung zeitlich etwas zu verschieben: „Erstmal Durchimpfen ist meines Erachtens viel besser als jetzt die Chargen aufzuheben und auf den Termin für die Zweitimpfung zu warten. Das ist Verschwendung von Ressourcen.“

Kreischer forderte, jetzt schnell so viele Erstimpfungen wie möglich durchzuführen: „Das führt dazu, dass es eine schnellere Herdenimmunität gibt.“

Das Interview zum Nachhören: https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/202104/14/551097.html

Pressekontakt:

Rundfunk Berlin-Brandenburg
Inforadio
Chef/Chefin vom Dienst
Tel.: 030 – 97993 – 37400
Mail: info@inforadio.de
Ihr Rundfunkbeitrag für gutes Programm.

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Infektionsschutzgesetz: Irrfahrt durch die Inzidenzzonen geht weiter

13.04.2021 – 15:21

Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Infektionsschutzgesetz: Irrfahrt durch die Inzidenzzonen geht weiter


















Bonn (ots)

Als Fortsetzung der Irrfahrt durch die Inzidenzzonen bewertet der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) den Änderungsentwurf des Infektionsschutzgesetzes. „Was bleibt von den vielversprechenden Konzepten vieler Kreise und Städte, mit Schnelltests und digitaler Kontaktnachverfolgung dem Handel erste Öffnungsperspektiven zu bieten?“, fragt ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. Sobald der Inzidenz-Tacho die 100 überschreite, sei jetzt wieder eine Vollbremsung fällig. Und nur alle darüber hinausgehenden härteren Regelungen sollen fortbestehen. „Wie soll ein Unternehmer mit diesen Vorgaben vernünftig planen? Mögliches Öffnen und Schließen im Fünf-Tages-Rhythmus kann niemand mehr nachvollziehen. Im Zweifel bleiben die Kunden zuhause, und das nun schon seit vier Monaten.“

Dabei sei ein Besuch im Autohaus laut dem Robert-Koch-Institut fast so sicher wie ein Aufenthalt im Freien. Statt wechselnd zu bremsen und wieder Gas zu geben wäre es viel wirksamer, weiter auf Öffnungsschritte mit flächendeckenden Schnelltests und Systemen digitaler Kontaktnachverfolgung zu setzen – unabhängig vom starren Blick auf den Inzidenz-Tacho.

Laut Karpinski empfehle auch der ZDK den Autohäusern und Kfz-Werkstätten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben regelmäßig testen zu lassen. „Dieses Engagement ist in den vergangenen Wochen kontinuierlich ausgeweitet worden. Wir setzen hier auf das freiwillige Engagement der Betriebe und lehnen eine Zwangsverpflichtung ab“, so der ZDK-Präsident. Wenn die Politik die Übernahme der Testkosten durch die Betriebe als Beitrag zur Pandemiebekämpfung deklariere, werde komplett vergessen, welche wirtschaftlichen Belastungen der Automobilhandel aufgrund des monatelangen Verkaufsverbots bisher zu tragen habe. „Auch unter Infektionsschutzgesichtspunkten halten wir die Aufnahme des Automobilhandels in die vom Öffnungsverbot ausgenommenen Ladengeschäfte für gerechtfertigt und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sogar für zwingend notwendig. Aufgrund der großen Ausstellungsflächen und der typischerweise sehr geringen Zahl gleichzeitig anwesender Kunden ist das Infektionsrisiko im Automobilhandel minimal und sicherlich nicht größer als in den laut Entwurf privilegierten Gartenmärkten oder Buchhandlungen“, betont Karpinski.

Pressekontakt:

Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de

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Der „Corona-Impfturbo“ stottert – Freie Ärzteschaft stellt Forderungen an die Politik

13.04.2021 – 10:06

Freie Ärzteschaft e.V.

Der „Corona-Impfturbo“ stottert – Freie Ärzteschaft stellt Forderungen an die Politik


















Essen (ots)

Kaum haben die Impfungen gegen das Coronavirus in den Arztpraxen begonnen, geraten sie schon wieder ins Stocken. „Die meisten Ärzte wollen beim Impfen mitmachen, um die Bewältigung dieser schweren Krise zu beschleunigen“, sagte Wieland Dietrich, Vorsitzender der Freien Ärzteschaft, am Dienstag in Essen. „Denn es ist klar: Ohne Massenimpfungen wird es keinen Ausweg aus der Corona-Krise geben.“ Klar ist auch, dass die EU im vergangenen Sommer versäumt hat, rechtzeitig genug Impfstoff zu beschaffen. Doch es hakt noch an anderen Stellen.

„Der staatliche Hyperbürokratismus behindert massiv die Impfkampagne in den Praxen“, erläutert die FÄ-Vize und Hamburger Allgemeinärztin Dr. Silke Lüder. Als Folge eines dogmatischen Bestehens auf der Impfpriorisierungsliste würden täglich zehntausende impfwillige Menschen am Telefon, online oder an den Impfzentren abgewiesen und vor den Kopf gestoßen. „Jeden Tag führen wir mit unseren Patienten unzählige Gespräche über kleinteilige Priorisierungsgruppen – in der Zeit hätte man mit genügend geeignetem Impfstoff schon viel mehr Menschen impfen können. Die höchste Priorität allen Menschen über 80 und den Menschen in den Pflegeheimen zu geben, war richtig“, betont Lüder. Aber nun sollten alle über 60-Jährigen, alle Menschen mit Vorerkrankungen und alle Mitarbeiter aus Medizin, Bildung und den Sozialbereichen sowie Ordnungskräfte sofort und unbürokratisch geimpft werden. Anstatt so zu vereinfachen, drohe man den Ärzten, falls sie von der Priorisierungsliste abweichen sollten.

Damit das Impfen in den Arztpraxen ein Erfolg wird, formuliert die Freie Ärzteschaft sieben Forderungen an die Politik:

1.  Alle, insbesondere alle niedergelassenen Ärzte sollen zeitnah gegen SARS-CoV-2 impfen dürfen. Dies schließt sämtliche Haus- und Fachärzte sowie alle Privatärzte ein, die impfen wollen. Das Ende des Impfstoffmangels ist absehbar und sollte ermöglichen, dass in den nächsten Wochen alle teilnahmebereiten Ärzte mit ausreichend Impfstoff beliefert werden. 
2.  Die Praxen sollen zeitnah sämtliche zugelassene Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 bekommen, um allen Patienten ein geeignetes Impfangebot machen zu können. 
3.  Das Honorar für die Impfung ist von aktuell 20 Euro auf einen für die komplizierte und mit mehr Aufklärung verbundene Corona-Impfung auf einen kostendeckenden Wert anzuheben. 
4.  Die Praxisärzte sind juristisch den angestellten Ärzten in den Impfzentren gleichzustellen. Dies bedeutet eine Haftungsfreistellung für die Impftätigkeit im Rahmen der Pandemiebekämpfung im Dienst der Allgemeinheit. 
5.  Die Impfaufklärung ist zu vereinfachen. Alle aufklärungsrelevanten Sachverhalte pro Impfung sollten auf einer DIN-A4-Seite verständlich formuliert sein. 
6.  Die Pflicht zur täglichen Online-Meldung an die Kassenärztliche Vereinigung und das Robert Koch-Institut ist aufzuheben. Denn jetzt geht es darum, rasch möglichst viele Bürger zu impfen, und nicht primär um Datenerfassung. 
7.  Alle Sanktionen gegen die Arzt- und Psychotherapiepraxen, die sich im zweiten Jahr der Corona-Pandemie aus Gründen der ärztlichen Schweigepflicht nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossen haben, sind auszusetzen.  

Über die Freie Ärzteschaft e.V.

Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.

Pressekontakt:

presse@freie-aerzteschaft.de

V .i. S. d. P.: Wieland Dietrich, Freie Ärzteschaft e.V.,
Vorsitzender, Gervinusstraße 10, 45144 Essen, Tel.: 0201 68586090,
E-Mail: mail@freie-aerzteschaft.de, www.freie-aerzteschaft.de

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Infektionsschutzgesetz: Irrfahrt durch die Inzidenzzonen geht weiter

13.04.2021 – 15:21

Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Infektionsschutzgesetz: Irrfahrt durch die Inzidenzzonen geht weiter


















Bonn (ots)

Als Fortsetzung der Irrfahrt durch die Inzidenzzonen bewertet der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) den Änderungsentwurf des Infektionsschutzgesetzes. „Was bleibt von den vielversprechenden Konzepten vieler Kreise und Städte, mit Schnelltests und digitaler Kontaktnachverfolgung dem Handel erste Öffnungsperspektiven zu bieten?“, fragt ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. Sobald der Inzidenz-Tacho die 100 überschreite, sei jetzt wieder eine Vollbremsung fällig. Und nur alle darüber hinausgehenden härteren Regelungen sollen fortbestehen. „Wie soll ein Unternehmer mit diesen Vorgaben vernünftig planen? Mögliches Öffnen und Schließen im Fünf-Tages-Rhythmus kann niemand mehr nachvollziehen. Im Zweifel bleiben die Kunden zuhause, und das nun schon seit vier Monaten.“

Dabei sei ein Besuch im Autohaus laut dem Robert-Koch-Institut fast so sicher wie ein Aufenthalt im Freien. Statt wechselnd zu bremsen und wieder Gas zu geben wäre es viel wirksamer, weiter auf Öffnungsschritte mit flächendeckenden Schnelltests und Systemen digitaler Kontaktnachverfolgung zu setzen – unabhängig vom starren Blick auf den Inzidenz-Tacho.

Laut Karpinski empfehle auch der ZDK den Autohäusern und Kfz-Werkstätten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben regelmäßig testen zu lassen. „Dieses Engagement ist in den vergangenen Wochen kontinuierlich ausgeweitet worden. Wir setzen hier auf das freiwillige Engagement der Betriebe und lehnen eine Zwangsverpflichtung ab“, so der ZDK-Präsident. Wenn die Politik die Übernahme der Testkosten durch die Betriebe als Beitrag zur Pandemiebekämpfung deklariere, werde komplett vergessen, welche wirtschaftlichen Belastungen der Automobilhandel aufgrund des monatelangen Verkaufsverbots bisher zu tragen habe. „Auch unter Infektionsschutzgesichtspunkten halten wir die Aufnahme des Automobilhandels in die vom Öffnungsverbot ausgenommenen Ladengeschäfte für gerechtfertigt und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sogar für zwingend notwendig. Aufgrund der großen Ausstellungsflächen und der typischerweise sehr geringen Zahl gleichzeitig anwesender Kunden ist das Infektionsrisiko im Automobilhandel minimal und sicherlich nicht größer als in den laut Entwurf privilegierten Gartenmärkten oder Buchhandlungen“, betont Karpinski.

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Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
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Göring-Eckardt (Grüne) hält Ausgangssperren für verfassungsmäßig nicht haltbar

13.04.2021 – 09:59

PHOENIX

Göring-Eckardt (Grüne) hält Ausgangssperren für verfassungsmäßig nicht haltbar


















Berlin/Bonn (ots)

Die Fraktionsvorsitzende von B’90/Grüne im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, sieht mögliche Ausgangssperren äußerst kritisch. „Ausgangssperren können nur das allerletzte Mittel sein, wenn alles andere nicht gewirkt hat“, erklärte die Grünen-Politikerin im phoenix-Interview. Viele Maßnahmen seien nocht nicht ausgeschöpft. „Das genau ist das Problem, das wir sehen: Es ist verfassungsgemäß wahrscheinlich nicht haltbar“, so Göring-Eckardt weiter. Alle bisherigen Gerichtsurteile hätten das bestätigt. „Entweder man macht etwas, was dann auch durch die Verfassungsjuristen bestätigt wird – aber dann muss man vorher eben alle anderen Maßnahmen getroffen haben -, oder man lässt es.“

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