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Gröhe/Oellers: Inklusion von Menschen mit Hörbehinderungen muss weltweit gestärkt werden

03.03.2021 – 11:07

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Gröhe/Oellers: Inklusion von Menschen mit Hörbehinderungen muss weltweit gestärkt werden


















Berlin (ots)

Der Weltbericht des Hörens zeigt dringenden Handlungsbedarf auf

Am heutigen Mittwoch hat die Weltgesundheitsorganisation anlässlich des Welttages des Hörens ihren ersten Weltbericht über das Hören („World Report on Hearing“) veröffentlicht. Dazu erklären seitens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Stellvertretende Vorsitzende, Hermann Gröhe, und der Behindertenbeauftragte Wilfried Oellers:

Hermann Gröhe: „Der von der Weltgesundheitsorganisation veröffentlichte Bericht über das Hören zeigt am Beispiel von Hörbehinderungen den großen Handlungsbedarf bei der besseren Berücksichtigung der Belange von Menschen mit solchen Behinderungen weltweit auf. Dies ist die Voraussetzung für gelungene Inklusion. Jeder fünfte Mensch auf der Welt leidet heute an einer Hörbehinderung, 2050 wird es jeder vierte sein, wenn nicht gegengesteuert wird. 80 Prozent davon leben in Entwicklungsländern mit vielfach kaum vorhandenem Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen. Allein 1 Mrd. junge Menschen leiden unter eingeschränktem Hörvermögen, 200 Mio. davon aufgrund von vermeidbaren und behandelbaren chronischen Infektionen. Auf fast eine Billion US-Dollar wird der weltweite jährliche wirtschaftliche Schaden von Hörbehinderungen beziffert, von dem nicht messbaren menschlichen Leid ganz abgesehen. Gerade in sehr armen Ländern leiden Menschen mit Hörbehinderungen vielfach unter sehr geringen Chancen bei Bildung und auf dem Arbeitsmarkt und in der Folge einer nicht selbstbestimmten Lebensführung. Dies Beispiel mahnt uns, das Thema Inklusion auch in der Entwicklungszusammenarbeit stärker zur Geltung zu bringen. Der Aufbau von Gesundheitssystemen muss den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Vorbeuge- und Behandlungsmaßnahmen als wichtigen Baustein zwingend vorsehen. Zivilgesellschaftliche Einrichtungen wie die Christoffel-Blindenmission leisten hier bereits wichtige Arbeit, an denen sich andere wie auch die staatliche Entwicklungszusammenarbeit orientieren können.“

Wilfried Oellers: „Neben dem unmittelbaren Zugang zu Gesundheitssystemen muss sich auch der Zugang von Menschen mit Hörbehinderungen zur Information und Kommunikation verbessern. Gehörlose Menschen haben ein Recht darauf, gleichberechtigt mit anderen Menschen zu kommunizieren. Dazu gibt es die Gebärdensprache. Diese kann unter Umständen sogar lebensrettend sein. Am heutigen „Welttag des Hörens“ denken wir dabei vor allem an die weltweite Corona-Pandemie. Sie hat uns vor Augen geführt, wie wichtig es ist, dass Informationen über die Entwicklung der Pandemie auch in Gebärdensprache übersetzt werden. Mittlerweile ist dies zum Beispiel bei Pressekonferenzen des Robert-Koch-Instituts selbstverständlich. Das Gleiche muss auch für sämtliche Informationen zum Impfverfahren gelten. Wir sind hier schon ein gutes Stück vorangekommen, aber dürfen in unseren Bemühungen nicht nachlassen, die barrierefreie Kommunikation für hörbehinderte und gehörlose Menschen weiter zu verbessern. Das gilt natürlich nicht nur bei der Bewältigung der Corona-Pandemie. Es ist gut, dass in diesen Tagen der Deutsche Bundestag über das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz berät, in dem wir nach langem Vorlauf die vertraglich bereits vereinbarte Einführung einer Notruf-App für gehörlose und hörbehinderte Menschen auch gesetzlich verankern werden.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Frei/Maag: Die Anstrengungen gegen das Coronavirus müssen weitergeführt werden

03.03.2021 – 06:44

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Frei/Maag: Die Anstrengungen gegen das Coronavirus müssen weitergeführt werden


















Berlin (ots)

Unterstützung für Familien in dieser Krisenzeit ausbauen

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf den Gesetzentwurf zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen geeinigt. Er soll am Donnerstag im Plenum beschlossen werden. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, und die gesundheitspolitische Sprecherin Karin Maag:

Thorsten Frei: „Das Gesetz zur Fortgeltung der Regelungen über die epidemische Lage ist in dieser Krisensituation ein weiterer wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Mit Augenmaß sorgt das Gesetz dafür, dass die notwendigen Regelungen zur Überwindung der Krise in der erforderlichen Weise fortgeführt werden. Damit der Bundestag in kurzen und regelmäßigen Abständen überprüft, ob diese epidemische Lage nach wie vor vorliegt, tritt diese Feststellung der epidemischen Lage künftig dann außer Kraft, wenn sie nicht spätestens binnen dreier Monate erneut bestätigt worden ist. Auch für die Zukunft gilt damit: Die Krisenbefugnisse werden auf Zeit erteilt und kommen regelmäßig, künftig sogar in festgelegten Fristen, auf den Prüfstand. Natürlich hoffen wir alle, dass diese Befugnisse letztlich nicht mehr lange vonnöten sein werden. Für den Moment aber ist es gut und auch wichtig, dass die Voraussetzungen für eine wirksame Bekämpfung der Corona-Krise fortgeführt werden können. In diesem Gesetz präzisieren wir gleichzeitig die Vorgaben für die Ländermaßnahmen, indem wir festschreiben, dass bei Erwägungen über Öffnungsschritte oder Erleichterungen insbesondere auch die Impfquote und der R-Wert zu berücksichtigen sind. Zugleich sehen wir vor, dass zum Jahresende die Maßnahmen der Krisenbekämpfung von einem unabhängigen Wissenschaftlergremium evaluiert werden. Auf diese Weise schreiben wir schon jetzt fest, dass wir unser Handeln in der Krise zum Jahresende überprüfen lassen wollen.“

Karin Maag: „Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen weiter unterstützt werden. Mindereinnahmen, die aufgrund der Corona-Pandemie entstehen, werden ausgeglichen. Das sorgt für mehr Planungssicherheit in diesen schwierigen Zeiten. Gleichzeitig halten wir an unseren pandemiebedingten Sonderregelungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige fest: So erhöhen wir bis zum Jahresende nicht nur die Pflegehilfsmittelpauschale von 40 auf 60 Euro, sondern verlängern bis Ende Juni 2021 auch die Möglichkeit für Familien, zusätzliche Pflegezeit und Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen.

Zudem sorgen wir für eine Gleichbehandlung von privat krankenversicherten und gesetzlich krankenversicherten Familien, wenn es um Unterstützungsangebote im Falle von Schul- und Kitaschließungen geht. So soll der Entschädigungsanspruch auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes auch dann gelten, wenn die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wird. Dasselbe greift auch dann, wenn eine behördliche Empfehlung vorliegt, vom Besuch einer solchen Einrichtung abzusehen. Der Anspruch soll im Übrigen unabhängig davon bestehen, ob die geschuldete Arbeitsleistung nicht auch grundsätzlich im Homeoffice erbracht werden kann und ob eine Notbetreuung zur Verfügung steht. Das führt zu einer weiteren Entlastung für die von der Corona-Pandemie sehr beanspruchten Familien. Die Anspruchsdauer von insgesamt zehn Wochen pro Elternteil bzw. zwanzig Wochen für alleinerziehende Mütter oder Väter zählt ab Ende März 2021 neu.

Darüber hinaus sehen wir eine zusätzliche Prämie für Klinik-Beschäftigte vor, die einer erhöhten Arbeitsbelastung aufgrund der Versorgung von Covid-Patienten ausgesetzt waren. Damit reagieren wir auf die Tatsache, dass die zweite Welle der Pandemie viele Krankenhäuser und ihre Beschäftigten vor eine noch größere Belastung gestellt hat als die erste.“

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Das Erste, Donnerstag, 4. März 2021, 5.30 – 9.00 UhrGäste im ARD Morgenmagazin

03.03.2021 – 20:14

ARD Das Erste

Das Erste, Donnerstag, 4. März 2021, 5.30 – 9.00 Uhr
Gäste im ARD Morgenmagazin


















Köln (ots)

7.10 Uhr, Olaf Scholz, SPD, Bundesfinanzminister, Thema: MP-Beschlüsse

8.05 Uhr, Helge Braun, CDU, Kanzleramtsminister, Thema: MP-Beschlüsse

8.35 Uhr, Annalena Baerbock, BundesvorsitzendeBündnis 90/Die Grünen,Thema: MP-Beschlüsse

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Weitere Informationen unter www.ard-morgenmagazin.de
Redaktion: Martin Hövel
WDR Kommunikation, kommunikation@wdr.de, Tel. 0221 220 7100
Agentur Ulrike Boldt, Tel. 0172 2439200

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Gröhe/Oellers: Inklusion von Menschen mit Hörbehinderungen muss weltweit gestärkt werden

03.03.2021 – 11:07

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Berlin (ots)

Der Weltbericht des Hörens zeigt dringenden Handlungsbedarf auf

Am heutigen Mittwoch hat die Weltgesundheitsorganisation anlässlich des Welttages des Hörens ihren ersten Weltbericht über das Hören („World Report on Hearing“) veröffentlicht. Dazu erklären seitens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Stellvertretende Vorsitzende, Hermann Gröhe, und der Behindertenbeauftragte Wilfried Oellers:

Hermann Gröhe: „Der von der Weltgesundheitsorganisation veröffentlichte Bericht über das Hören zeigt am Beispiel von Hörbehinderungen den großen Handlungsbedarf bei der besseren Berücksichtigung der Belange von Menschen mit solchen Behinderungen weltweit auf. Dies ist die Voraussetzung für gelungene Inklusion. Jeder fünfte Mensch auf der Welt leidet heute an einer Hörbehinderung, 2050 wird es jeder vierte sein, wenn nicht gegengesteuert wird. 80 Prozent davon leben in Entwicklungsländern mit vielfach kaum vorhandenem Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen. Allein 1 Mrd. junge Menschen leiden unter eingeschränktem Hörvermögen, 200 Mio. davon aufgrund von vermeidbaren und behandelbaren chronischen Infektionen. Auf fast eine Billion US-Dollar wird der weltweite jährliche wirtschaftliche Schaden von Hörbehinderungen beziffert, von dem nicht messbaren menschlichen Leid ganz abgesehen. Gerade in sehr armen Ländern leiden Menschen mit Hörbehinderungen vielfach unter sehr geringen Chancen bei Bildung und auf dem Arbeitsmarkt und in der Folge einer nicht selbstbestimmten Lebensführung. Dies Beispiel mahnt uns, das Thema Inklusion auch in der Entwicklungszusammenarbeit stärker zur Geltung zu bringen. Der Aufbau von Gesundheitssystemen muss den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Vorbeuge- und Behandlungsmaßnahmen als wichtigen Baustein zwingend vorsehen. Zivilgesellschaftliche Einrichtungen wie die Christoffel-Blindenmission leisten hier bereits wichtige Arbeit, an denen sich andere wie auch die staatliche Entwicklungszusammenarbeit orientieren können.“

Wilfried Oellers: „Neben dem unmittelbaren Zugang zu Gesundheitssystemen muss sich auch der Zugang von Menschen mit Hörbehinderungen zur Information und Kommunikation verbessern. Gehörlose Menschen haben ein Recht darauf, gleichberechtigt mit anderen Menschen zu kommunizieren. Dazu gibt es die Gebärdensprache. Diese kann unter Umständen sogar lebensrettend sein. Am heutigen „Welttag des Hörens“ denken wir dabei vor allem an die weltweite Corona-Pandemie. Sie hat uns vor Augen geführt, wie wichtig es ist, dass Informationen über die Entwicklung der Pandemie auch in Gebärdensprache übersetzt werden. Mittlerweile ist dies zum Beispiel bei Pressekonferenzen des Robert-Koch-Instituts selbstverständlich. Das Gleiche muss auch für sämtliche Informationen zum Impfverfahren gelten. Wir sind hier schon ein gutes Stück vorangekommen, aber dürfen in unseren Bemühungen nicht nachlassen, die barrierefreie Kommunikation für hörbehinderte und gehörlose Menschen weiter zu verbessern. Das gilt natürlich nicht nur bei der Bewältigung der Corona-Pandemie. Es ist gut, dass in diesen Tagen der Deutsche Bundestag über das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz berät, in dem wir nach langem Vorlauf die vertraglich bereits vereinbarte Einführung einer Notruf-App für gehörlose und hörbehinderte Menschen auch gesetzlich verankern werden.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Frei/Maag: Die Anstrengungen gegen das Coronavirus müssen weitergeführt werden

03.03.2021 – 06:44

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Berlin (ots)

Unterstützung für Familien in dieser Krisenzeit ausbauen

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf den Gesetzentwurf zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen geeinigt. Er soll am Donnerstag im Plenum beschlossen werden. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, und die gesundheitspolitische Sprecherin Karin Maag:

Thorsten Frei: „Das Gesetz zur Fortgeltung der Regelungen über die epidemische Lage ist in dieser Krisensituation ein weiterer wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Mit Augenmaß sorgt das Gesetz dafür, dass die notwendigen Regelungen zur Überwindung der Krise in der erforderlichen Weise fortgeführt werden. Damit der Bundestag in kurzen und regelmäßigen Abständen überprüft, ob diese epidemische Lage nach wie vor vorliegt, tritt diese Feststellung der epidemischen Lage künftig dann außer Kraft, wenn sie nicht spätestens binnen dreier Monate erneut bestätigt worden ist. Auch für die Zukunft gilt damit: Die Krisenbefugnisse werden auf Zeit erteilt und kommen regelmäßig, künftig sogar in festgelegten Fristen, auf den Prüfstand. Natürlich hoffen wir alle, dass diese Befugnisse letztlich nicht mehr lange vonnöten sein werden. Für den Moment aber ist es gut und auch wichtig, dass die Voraussetzungen für eine wirksame Bekämpfung der Corona-Krise fortgeführt werden können. In diesem Gesetz präzisieren wir gleichzeitig die Vorgaben für die Ländermaßnahmen, indem wir festschreiben, dass bei Erwägungen über Öffnungsschritte oder Erleichterungen insbesondere auch die Impfquote und der R-Wert zu berücksichtigen sind. Zugleich sehen wir vor, dass zum Jahresende die Maßnahmen der Krisenbekämpfung von einem unabhängigen Wissenschaftlergremium evaluiert werden. Auf diese Weise schreiben wir schon jetzt fest, dass wir unser Handeln in der Krise zum Jahresende überprüfen lassen wollen.“

Karin Maag: „Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen weiter unterstützt werden. Mindereinnahmen, die aufgrund der Corona-Pandemie entstehen, werden ausgeglichen. Das sorgt für mehr Planungssicherheit in diesen schwierigen Zeiten. Gleichzeitig halten wir an unseren pandemiebedingten Sonderregelungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige fest: So erhöhen wir bis zum Jahresende nicht nur die Pflegehilfsmittelpauschale von 40 auf 60 Euro, sondern verlängern bis Ende Juni 2021 auch die Möglichkeit für Familien, zusätzliche Pflegezeit und Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen.

Zudem sorgen wir für eine Gleichbehandlung von privat krankenversicherten und gesetzlich krankenversicherten Familien, wenn es um Unterstützungsangebote im Falle von Schul- und Kitaschließungen geht. So soll der Entschädigungsanspruch auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes auch dann gelten, wenn die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wird. Dasselbe greift auch dann, wenn eine behördliche Empfehlung vorliegt, vom Besuch einer solchen Einrichtung abzusehen. Der Anspruch soll im Übrigen unabhängig davon bestehen, ob die geschuldete Arbeitsleistung nicht auch grundsätzlich im Homeoffice erbracht werden kann und ob eine Notbetreuung zur Verfügung steht. Das führt zu einer weiteren Entlastung für die von der Corona-Pandemie sehr beanspruchten Familien. Die Anspruchsdauer von insgesamt zehn Wochen pro Elternteil bzw. zwanzig Wochen für alleinerziehende Mütter oder Väter zählt ab Ende März 2021 neu.

Darüber hinaus sehen wir eine zusätzliche Prämie für Klinik-Beschäftigte vor, die einer erhöhten Arbeitsbelastung aufgrund der Versorgung von Covid-Patienten ausgesetzt waren. Damit reagieren wir auf die Tatsache, dass die zweite Welle der Pandemie viele Krankenhäuser und ihre Beschäftigten vor eine noch größere Belastung gestellt hat als die erste.“

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Herzliche Einladung zum gemeinsamen Pressegespräch der Landesregierung Baden-Württemberg und dm-drogerie markt in Karlsruhe

03.03.2021 – 17:31

dm-drogerie markt

Herzliche Einladung zum gemeinsamen Pressegespräch der Landesregierung Baden-Württemberg und dm-drogerie markt in Karlsruhe


















Karlsruhe (ots)

Gemeinsam mit dem Ministerium für Soziales und Integration in Baden-Württemberg und der Koordinierungsstelle des Landes startet dm-drogerie markt morgen, 4. März, eine Initiative mit dem Ziel, Schnelltest-Center für kostenfreie und zertifizierte Corona-Schnelltests bei dm-Märkten im Bundesland aufzubauen.

Ein Testlauf erfolgt morgen vor dem Firmensitz in Karlsruhe, dem dm-dialogicum. Minister Manfred Lucha, Staatssekretär Dr. Florian Stegmann, der Koordinator der Landesregierung, und Christoph Werner, Vorsitzender der dm-Geschäftsführung, werden das Vorhaben vorstellen.

Wir laden Sie herzlich am Donnerstag, 4. März 2021, nach Karlsruhe ein. Beginn ist um 10 Uhr, am dm-dialogicum, Am dm-Platz 1.

Wir übertragen die Konferenz auch auf unserem Youtube-Kanal unter https://youtu.be/cw-7ZSPmDDQ.

Über Ihre Zusage freuen wir uns sehr. Bitte teilen Sie uns per E-Mail an herbert.arthen@dm.de mit, ob Sie vor Ort teilnehmen.

Im Anschluss an die Konferenz stehen Ihnen Minister Manfred Lucha, Staatssekretär Dr. Florian Stegmann und Christoph Werner für Fragen gerne vor Ort, telefonisch oder via Teams zur Verfügung.

Pressekontakt:

Herbert Arthen
dm-drogerie markt
Telefon: +49 721 5592 1195
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03.03.2021 – 06:44

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Berlin (ots)

Unterstützung für Familien in dieser Krisenzeit ausbauen

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf den Gesetzentwurf zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen geeinigt. Er soll am Donnerstag im Plenum beschlossen werden. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, und die gesundheitspolitische Sprecherin Karin Maag:

Thorsten Frei: „Das Gesetz zur Fortgeltung der Regelungen über die epidemische Lage ist in dieser Krisensituation ein weiterer wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Mit Augenmaß sorgt das Gesetz dafür, dass die notwendigen Regelungen zur Überwindung der Krise in der erforderlichen Weise fortgeführt werden. Damit der Bundestag in kurzen und regelmäßigen Abständen überprüft, ob diese epidemische Lage nach wie vor vorliegt, tritt diese Feststellung der epidemischen Lage künftig dann außer Kraft, wenn sie nicht spätestens binnen dreier Monate erneut bestätigt worden ist. Auch für die Zukunft gilt damit: Die Krisenbefugnisse werden auf Zeit erteilt und kommen regelmäßig, künftig sogar in festgelegten Fristen, auf den Prüfstand. Natürlich hoffen wir alle, dass diese Befugnisse letztlich nicht mehr lange vonnöten sein werden. Für den Moment aber ist es gut und auch wichtig, dass die Voraussetzungen für eine wirksame Bekämpfung der Corona-Krise fortgeführt werden können. In diesem Gesetz präzisieren wir gleichzeitig die Vorgaben für die Ländermaßnahmen, indem wir festschreiben, dass bei Erwägungen über Öffnungsschritte oder Erleichterungen insbesondere auch die Impfquote und der R-Wert zu berücksichtigen sind. Zugleich sehen wir vor, dass zum Jahresende die Maßnahmen der Krisenbekämpfung von einem unabhängigen Wissenschaftlergremium evaluiert werden. Auf diese Weise schreiben wir schon jetzt fest, dass wir unser Handeln in der Krise zum Jahresende überprüfen lassen wollen.“

Karin Maag: „Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen weiter unterstützt werden. Mindereinnahmen, die aufgrund der Corona-Pandemie entstehen, werden ausgeglichen. Das sorgt für mehr Planungssicherheit in diesen schwierigen Zeiten. Gleichzeitig halten wir an unseren pandemiebedingten Sonderregelungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige fest: So erhöhen wir bis zum Jahresende nicht nur die Pflegehilfsmittelpauschale von 40 auf 60 Euro, sondern verlängern bis Ende Juni 2021 auch die Möglichkeit für Familien, zusätzliche Pflegezeit und Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen.

Zudem sorgen wir für eine Gleichbehandlung von privat krankenversicherten und gesetzlich krankenversicherten Familien, wenn es um Unterstützungsangebote im Falle von Schul- und Kitaschließungen geht. So soll der Entschädigungsanspruch auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes auch dann gelten, wenn die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wird. Dasselbe greift auch dann, wenn eine behördliche Empfehlung vorliegt, vom Besuch einer solchen Einrichtung abzusehen. Der Anspruch soll im Übrigen unabhängig davon bestehen, ob die geschuldete Arbeitsleistung nicht auch grundsätzlich im Homeoffice erbracht werden kann und ob eine Notbetreuung zur Verfügung steht. Das führt zu einer weiteren Entlastung für die von der Corona-Pandemie sehr beanspruchten Familien. Die Anspruchsdauer von insgesamt zehn Wochen pro Elternteil bzw. zwanzig Wochen für alleinerziehende Mütter oder Väter zählt ab Ende März 2021 neu.

Darüber hinaus sehen wir eine zusätzliche Prämie für Klinik-Beschäftigte vor, die einer erhöhten Arbeitsbelastung aufgrund der Versorgung von Covid-Patienten ausgesetzt waren. Damit reagieren wir auf die Tatsache, dass die zweite Welle der Pandemie viele Krankenhäuser und ihre Beschäftigten vor eine noch größere Belastung gestellt hat als die erste.“

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03.03.2021 – 17:31

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Herzliche Einladung zum gemeinsamen Pressegespräch der Landesregierung Baden-Württemberg und dm-drogerie markt in Karlsruhe


















Karlsruhe (ots)

Gemeinsam mit dem Ministerium für Soziales und Integration in Baden-Württemberg und der Koordinierungsstelle des Landes startet dm-drogerie markt morgen, 4. März, eine Initiative mit dem Ziel, Schnelltest-Center für kostenfreie und zertifizierte Corona-Schnelltests bei dm-Märkten im Bundesland aufzubauen.

Ein Testlauf erfolgt morgen vor dem Firmensitz in Karlsruhe, dem dm-dialogicum. Minister Manfred Lucha, Staatssekretär Dr. Florian Stegmann, der Koordinator der Landesregierung, und Christoph Werner, Vorsitzender der dm-Geschäftsführung, werden das Vorhaben vorstellen.

Wir laden Sie herzlich am Donnerstag, 4. März 2021, nach Karlsruhe ein. Beginn ist um 10 Uhr, am dm-dialogicum, Am dm-Platz 1.

Wir übertragen die Konferenz auch auf unserem Youtube-Kanal unter https://youtu.be/cw-7ZSPmDDQ.

Über Ihre Zusage freuen wir uns sehr. Bitte teilen Sie uns per E-Mail an herbert.arthen@dm.de mit, ob Sie vor Ort teilnehmen.

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Gröhe/Oellers: Inklusion von Menschen mit Hörbehinderungen muss weltweit gestärkt werden

03.03.2021 – 11:07

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Am heutigen Mittwoch hat die Weltgesundheitsorganisation anlässlich des Welttages des Hörens ihren ersten Weltbericht über das Hören („World Report on Hearing“) veröffentlicht. Dazu erklären seitens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Stellvertretende Vorsitzende, Hermann Gröhe, und der Behindertenbeauftragte Wilfried Oellers:

Hermann Gröhe: „Der von der Weltgesundheitsorganisation veröffentlichte Bericht über das Hören zeigt am Beispiel von Hörbehinderungen den großen Handlungsbedarf bei der besseren Berücksichtigung der Belange von Menschen mit solchen Behinderungen weltweit auf. Dies ist die Voraussetzung für gelungene Inklusion. Jeder fünfte Mensch auf der Welt leidet heute an einer Hörbehinderung, 2050 wird es jeder vierte sein, wenn nicht gegengesteuert wird. 80 Prozent davon leben in Entwicklungsländern mit vielfach kaum vorhandenem Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen. Allein 1 Mrd. junge Menschen leiden unter eingeschränktem Hörvermögen, 200 Mio. davon aufgrund von vermeidbaren und behandelbaren chronischen Infektionen. Auf fast eine Billion US-Dollar wird der weltweite jährliche wirtschaftliche Schaden von Hörbehinderungen beziffert, von dem nicht messbaren menschlichen Leid ganz abgesehen. Gerade in sehr armen Ländern leiden Menschen mit Hörbehinderungen vielfach unter sehr geringen Chancen bei Bildung und auf dem Arbeitsmarkt und in der Folge einer nicht selbstbestimmten Lebensführung. Dies Beispiel mahnt uns, das Thema Inklusion auch in der Entwicklungszusammenarbeit stärker zur Geltung zu bringen. Der Aufbau von Gesundheitssystemen muss den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Vorbeuge- und Behandlungsmaßnahmen als wichtigen Baustein zwingend vorsehen. Zivilgesellschaftliche Einrichtungen wie die Christoffel-Blindenmission leisten hier bereits wichtige Arbeit, an denen sich andere wie auch die staatliche Entwicklungszusammenarbeit orientieren können.“

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Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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