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Das Erste, Dienstag, 13. April 2021, 5.30 – 9.00 UhrGäste im ARD Morgenmagazin

12.04.2021 – 19:42

ARD Das Erste

Das Erste, Dienstag, 13. April 2021, 5.30 – 9.00 Uhr
Gäste im ARD Morgenmagazin


















Köln (ots)

7.05 Uhr, Hubertus Heil, SPD, Bundesarbeitsminister, Thema: Testpflicht in Unternehmen

8.05 Uhr, Christian Lindner, Vorsitzender FDP, Thema: Corona-Gesetze

Pressekontakt:

Weitere Informationen unter www.ard-morgenmagazin.de
Redaktion: Martin Hövel
WDR Kommunikation, kommunikation@wdr.de, Tel. 0221 220 7100
Agentur Ulrike Boldt, Tel. 0172 2439200

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Kritik an sozialversicherungsrechtlicher BerufshaftpflichtversicherungAnhörung zum GVWG – Stellungnahme der Zahnärzteschaft

12.04.2021 – 11:00

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

Kritik an sozialversicherungsrechtlicher Berufshaftpflichtversicherung
Anhörung zum GVWG – Stellungnahme der Zahnärzteschaft


















Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Anhörung zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) insbesondere die geplante Regelung für eine sozialversicherungsrechtliche Berufshaftpflichtversicherung kritisiert. Zugleich nutzte die KZBV die Anhörung, um weitere politische Forderungen und Positionierungen des Berufsstandes an den Gesetzgeber zu adressieren.

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV:“Die angemessene Versicherung von Zahnärztinnen und Zahnärzten gegen Haftpflichtansprüche aus ihrer Tätigkeit ist schon jetzt zentrales Element des Patientenschutzes, zu dem wir uns mit Nachdruck bekennen. Die geplante Einführung einer sozialversicherungsrechtlichen Berufshaftpflichtversicherungspflicht neben der bestehenden berufsrechtlichen Pflicht verfehlt jedoch ihr Ziel und ist nicht erforderlich.“

Die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung sei bereits in den Berufsordnungen der Zahnärztekammern verankert. „Zahnärzte müssen diese Versicherung bei der zuständigen Kammer nachweisen, Verstöße werden konsequent verfolgt. Uns sind keine Fälle bekannt, bei denen haftende Vertragszahnärzte über keine oder über eine nur unzureichende Haftpflichtversicherung verfügt hätten. Es macht daher keinen Sinn, dieses bewährte System zusätzlich in das Sozialrecht zu spiegeln und damit zwei parallele Versicherungspflichten zu etablieren“, betonte Eßer. Den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen würden damit weitere Überwachungs- und Verwaltungsaufgaben und damit unnötige Bürokratie aufgebürdet. Auch ließen sich vertragszahnärztliche und privatzahnärztliche Haftungsansprüche in der Versorgung nicht immer klar voneinander abgrenzen.

Eine weitere Regelung im GVWG betrifft die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung. Bei einer Versorgung mit Zahnersatz sollen Patienten demnach keine Nachteile bei der Berechnung von Boni für Festzuschüsse durch gesetzliche Kassen haben, wenn sie in 2020 aufgrund der Corona-Pandemie die Vorsorgeuntersuchung nicht in Anspruch genommen haben. „Wir begrüßen die Zielsetzung des Gesetzgebers hier grundsätzlich, sprechen uns im Interesse der Patienten aber für eine möglichst unbürokratische Ausgestaltung der Regelung aus, die Praxen und KZVen zugleich nicht zusätzlich belastet“, sagte Eßer. Die Regelung soll rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten.

Mit dem GVWG soll künftig zudem eine Veröffentlichung von Daten der Qualitätssicherung erfolgen. Eßer betonte, dass Qualitätsförderung im Fokus stehen müsse und keine „Pranger- oder Sanktionspolitik“. „Die geplante Richtlinie ist aus Sicht der KZBV ungeeignet, um das angestrebte Ziel einer weiteren Qualitätsverbesserung in der Versorgung zu erreichen. Die geplante Veröffentlichung von Daten der Qualitätssicherung – insbesondere im Hinblick auf die Ergebnisqualität – unterliegt zu Recht höchsten Anforderungen bezüglich Methodik, Datenschutz sowie der Qualität der Daten. Daran fehlt es in dem Gesetzentwurf jedoch. Aufwand und Nutzen der Regelung stehen für alle Beteiligten nicht in Relation zueinander, auch nicht für Patienten.“

Eßer begrüßte hingegen, dass mit dem GVWG eine Rechtsgrundlage geschaffen werden soll, um Sitzungen der Zulassungs- und Berufungsausschüsse auch per Videotechnik rechtssicher zu ermöglichen.

Die gemeinsame Stellungnahme der Zahnärzteschaft zum GVWG kann auf der Website der KZBV abgerufen werden.

Pressekontakt:

Kai Fortelka
Tel: 030 28 01 79 27
E-Mail: presse@kzbv.de

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Weidel/Gauland: Infektionsschutzgesetz untergräbt demokratische Grundprinzipien

12.04.2021 – 13:36

AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag

Weidel/Gauland: Infektionsschutzgesetz untergräbt demokratische Grundprinzipien


















Berlin (ots)

Die Fraktionsvorsitzenden der AfD im Deutschen Bundestag Alice Weidel und Alexander Gauland fordern den Verzicht auf die geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes:

„Die AfD-Fraktion lehnt den vorliegenden Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes ab. Dieses Gesetzesvorhaben untergräbt die föderale Architektur der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt keinen Grund, die Zuständigkeit der Bundesländer im Kampf gegen Corona zu beschneiden und dadurch den Föderalismus zu entkernen.

Die geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes ist nicht nur ein Freibrief für weitreichende pauschale Grundrechtsbeschneidungen durch die Zentralgewalt, sondern schränkt auch noch die Möglichkeit der Bürger ein, sich vor Gericht gegen unangemessene und überzogene Maßnahmen zu wehren.

Ein willkürlich politisch festgelegter und manipulierbarer Wert wie die sogenannten ‚Inzidenzzahlen‘ ist nicht als Grundlage für massive und automatische Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte geeignet. Die Bundesregierung maßt sich Kompetenzen an, die ihr nicht zustehen, um von ihrem offenkundigen Versagen etwa bei der Impfstoffbeschaffung abzulenken. Es ist nicht hinnehmbar, dass diese Bundesregierung demokratische Grundprinzipien beschädigt, weil sie nicht davon ablassen kann, sich an ihrem gescheiterten Dauer-Lockdown festzuklammern.“

Pressekontakt:

Pressestelle
der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag
Tel. 030 22757029

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Uschi Glas: Hass-Mails wegen Einsatz für Corona-Impfung

12.04.2021 – 12:10

DUB UNTERNEHMER-Magazin

Uschi Glas: Hass-Mails wegen Einsatz für Corona-Impfung


















Uschi Glas: Hass-Mails wegen Einsatz für Corona-Impfung
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Hamburg (ots)

Schauspielerin wird wegen Teilnahme an Kampagne der Bundesregierung „schwerst beleidigt“ / „Man muss einen guten Magen haben“ / Förderung für Kinder angemahnt

Die Schauspielerin Uschi Glas sieht sich wegen ihrer Teilnahme an der Impf-Werbekampagne der Bundesregierung einer Welle von Hass-Mails ausgesetzt. Sie werde „schwerst beleidigt“, sagte Glas bei „19 – die Chefvisite“: „Unvorstellbar, was das für eine Masse ist.“ Allein auf YouTube finden sich unter dem Spot mit Glas über 2000 Kommentare. Die Schauspielerin weiter: „Man muss einen guten Magen haben.“ Sie werde sich jetzt beraten lassen, wie sie auf Drohzuschriften reagieren soll. Die Anfeindungen stimmten sie traurig, „aber umso mehr muss man kämpfen“. Dass Krankheiten wie Kinderlähmung oder die Pocken durch Impfungen verschwunden seien, „realisieren viele Menschen heute nicht mehr“. Glas tritt in einem Werbespot der Kampagne #ÄrmelHoch auf, mit der das Bundesgesundheitsministerium für die Teilnahme an der Corona-Impfung wirbt.

Die Schauspielerin setzt sich mit ihrem Verein „Brotzeit“ für Kinder ein, der sie in Schulen mit einem kostenlosen Frühstück versorgt. Glas stellt fest: „Gerade die Kleinen haben nach dem Lockdown nahezu alles vergessen, was sie gelernt haben.“ Viele Kinder mit Migrationshintergrund sprächen „kein Wort Deutsch mehr“. Für umso wichtiger hält sie das Erlebnis des gemeinsamen Essens vor dem Unterricht. Manche hätten „noch nie mit Messer und Gabel gegessen“ und wüssten nicht, „was es bedeutet, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen“. Glas betonte, dass ihr Verein Schulen in sozialen Brennpunkten identifiziere, an denen das Frühstücksangebot dann allen Kindern offenstehe. „Das verhindert Stigmatisierung“, so Glas.

Im Videocast „19 – die DUB Chefvisite“ diskutieren der Verleger Jens de Buhr und Professor Jochen A. Werner, Chef des Essener Universitätsklinikums, täglich die aktuell wichtigsten Entwicklungen der Corona-Krise und ihre medizinischen und wirtschaftlichen Aspekte – in nur 19 Minuten. Alle Sendungen sind jederzeit abrufbar in der Mediathek auf DUB-magazin.de.

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leserservice@dub.de

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IKK e.V.: Um die Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern, ist eine Finanzierungszusage notwendig

12.04.2021 – 13:13

IKK e.V.

IKK e.V.: Um die Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern, ist eine Finanzierungszusage notwendig


















Berlin (ots)

Mit Blick auf die in dieser Woche anstehenden Anhörungen im Deutschen Bundestag zu zwei gesundheitspolitischen Gesetzespaketen kritisieren die Vorstandsvorsitzenden der Gemeinsamen Vertretung der Innungskrankenkassen (IKK e.V.) die fehlende Finanzierungszusage seitens des Bundes.

In Verbindung mit den Corona-bedingten Mehrbelastungen und der von der Pandemie unabhängigen Ausgabenpolitik der Bundesregierung stehen die Kassen vor großen finanziellen Herausforderungen. Der Grund: Die Einnahmen- und Ausgabenseite fällt immer deutlicher auseinander. Der Handlungsdruck wächst mit jeder neuen ausgabenintensiven Reform oder Verordnung. Deshalb appellieren die Innungskrankenkassen an den Bundestag, einen Ausgleich der bestehenden Finanzierungslücke noch vor der Sommerpause gesetzlich zu verankern und den Kassen keine weiteren unnötigen Ausgaben ins Gesetzbuch zu schreiben.

Der Vorstand des IKK e.V. bezieht sich in seiner Kritik aktuell auf die in der Länderabstimmung befindliche Verordnung zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser. Nach Schätzungen der GKV löst diese bei Inkrafttreten zusätzliche Belastungen in Milliardenhöhe aus.

„Die politischen Entscheidungsträger haben offenbar aus den Fehlern der ersten Phase der Pandemie nichts gelernt“, sagt Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. und verweist dabei auf die Verwerfungen aufgrund der pauschalen Finanzierung von Leerbetten im Jahr 2020 hin. „Jetzt sollen die Finanzen der GKV für die Liquiditätssicherung von Krankenhäuser herhalten.“ Gleichzeitig flössen nicht abgerufene Mittel, wie zum Beispiel für das Pflegstellenförderprogramm, aber nicht an die Kassen zurück, obwohl es der Bunderechnungshof moniere.

Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., ergänzt: „Auch wenn die Sicherstellung der ambulanten und stationären Versorgung in Pandemiezeiten von höchster Relevanz ist, dürfen die Gelder der Versicherten und Arbeitgeber nicht erneut mit der Gießkanne verteilt werden. Das vorgesehene Verfahren zu den Abschlagszahlungen stuft die GKV zum bloßen Zahler herab, ohne Möglichkeit für eine Prüfung oder gar einen Widerspruch!“ Wollseifer weist in diesem Zusammenhang auf die Finanzverantwortung der Länder hin.

Bereits ohne die neue Krankenhausverordnung zeichnet sich ab, dass die GKV als Folge der Covid-19-Pandemie im kommenden Jahr einen zusätzlichen Finanzbedarf von bis zu 19 Milliarden Euro haben wird. Die nun formulierten Regelungen, so fürchten Müller und Wollseifer, belasten die GKV und ihre Beitragszahlenden darüber hinaus. „Die Politik muss endlich aufwachen! Unter den Vorzeichen – stetig steigende Ausgaben ohne Finanzausgleich über Bundesmittel auf der Einnahmenseite – werden die Zusatzbeitragssätze ab dem kommenden Jahr in die Höhe schnellen“, so Wollseifer. Damit dies nicht passiere, bräuchten die Kassen Planungssicherheit. Müller und Wollseifer sind sich einig: „Losgelöst von der Notwendigkeit, den Finanzierungsbedarf in der Finanz- und Haushaltsplanung des Bundes für das Jahr 2022 zu berücksichtigen, muss der Gesetzgeber den erforderlichen Bundeszuschuss noch vor der Sommerpause im Fünften Buch Sozialgesetzbuch festschreiben.“

Pressekontakt:

Pressesprecherin
Iris Kampf
Tel.: 030 202491-32
Fax: 030 202491-50
E-Mail: iris.kampf@ikkev.de

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Weidel/Gauland: Infektionsschutzgesetz untergräbt demokratische Grundprinzipien

12.04.2021 – 13:36

AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag

Weidel/Gauland: Infektionsschutzgesetz untergräbt demokratische Grundprinzipien


















Berlin (ots)

Die Fraktionsvorsitzenden der AfD im Deutschen Bundestag Alice Weidel und Alexander Gauland fordern den Verzicht auf die geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes:

„Die AfD-Fraktion lehnt den vorliegenden Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes ab. Dieses Gesetzesvorhaben untergräbt die föderale Architektur der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt keinen Grund, die Zuständigkeit der Bundesländer im Kampf gegen Corona zu beschneiden und dadurch den Föderalismus zu entkernen.

Die geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes ist nicht nur ein Freibrief für weitreichende pauschale Grundrechtsbeschneidungen durch die Zentralgewalt, sondern schränkt auch noch die Möglichkeit der Bürger ein, sich vor Gericht gegen unangemessene und überzogene Maßnahmen zu wehren.

Ein willkürlich politisch festgelegter und manipulierbarer Wert wie die sogenannten ‚Inzidenzzahlen‘ ist nicht als Grundlage für massive und automatische Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte geeignet. Die Bundesregierung maßt sich Kompetenzen an, die ihr nicht zustehen, um von ihrem offenkundigen Versagen etwa bei der Impfstoffbeschaffung abzulenken. Es ist nicht hinnehmbar, dass diese Bundesregierung demokratische Grundprinzipien beschädigt, weil sie nicht davon ablassen kann, sich an ihrem gescheiterten Dauer-Lockdown festzuklammern.“

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der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag
Tel. 030 22757029

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Kritik an sozialversicherungsrechtlicher BerufshaftpflichtversicherungAnhörung zum GVWG – Stellungnahme der Zahnärzteschaft

12.04.2021 – 11:00

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

Kritik an sozialversicherungsrechtlicher Berufshaftpflichtversicherung
Anhörung zum GVWG – Stellungnahme der Zahnärzteschaft


















Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Anhörung zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) insbesondere die geplante Regelung für eine sozialversicherungsrechtliche Berufshaftpflichtversicherung kritisiert. Zugleich nutzte die KZBV die Anhörung, um weitere politische Forderungen und Positionierungen des Berufsstandes an den Gesetzgeber zu adressieren.

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV:“Die angemessene Versicherung von Zahnärztinnen und Zahnärzten gegen Haftpflichtansprüche aus ihrer Tätigkeit ist schon jetzt zentrales Element des Patientenschutzes, zu dem wir uns mit Nachdruck bekennen. Die geplante Einführung einer sozialversicherungsrechtlichen Berufshaftpflichtversicherungspflicht neben der bestehenden berufsrechtlichen Pflicht verfehlt jedoch ihr Ziel und ist nicht erforderlich.“

Die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung sei bereits in den Berufsordnungen der Zahnärztekammern verankert. „Zahnärzte müssen diese Versicherung bei der zuständigen Kammer nachweisen, Verstöße werden konsequent verfolgt. Uns sind keine Fälle bekannt, bei denen haftende Vertragszahnärzte über keine oder über eine nur unzureichende Haftpflichtversicherung verfügt hätten. Es macht daher keinen Sinn, dieses bewährte System zusätzlich in das Sozialrecht zu spiegeln und damit zwei parallele Versicherungspflichten zu etablieren“, betonte Eßer. Den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen würden damit weitere Überwachungs- und Verwaltungsaufgaben und damit unnötige Bürokratie aufgebürdet. Auch ließen sich vertragszahnärztliche und privatzahnärztliche Haftungsansprüche in der Versorgung nicht immer klar voneinander abgrenzen.

Eine weitere Regelung im GVWG betrifft die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung. Bei einer Versorgung mit Zahnersatz sollen Patienten demnach keine Nachteile bei der Berechnung von Boni für Festzuschüsse durch gesetzliche Kassen haben, wenn sie in 2020 aufgrund der Corona-Pandemie die Vorsorgeuntersuchung nicht in Anspruch genommen haben. „Wir begrüßen die Zielsetzung des Gesetzgebers hier grundsätzlich, sprechen uns im Interesse der Patienten aber für eine möglichst unbürokratische Ausgestaltung der Regelung aus, die Praxen und KZVen zugleich nicht zusätzlich belastet“, sagte Eßer. Die Regelung soll rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten.

Mit dem GVWG soll künftig zudem eine Veröffentlichung von Daten der Qualitätssicherung erfolgen. Eßer betonte, dass Qualitätsförderung im Fokus stehen müsse und keine „Pranger- oder Sanktionspolitik“. „Die geplante Richtlinie ist aus Sicht der KZBV ungeeignet, um das angestrebte Ziel einer weiteren Qualitätsverbesserung in der Versorgung zu erreichen. Die geplante Veröffentlichung von Daten der Qualitätssicherung – insbesondere im Hinblick auf die Ergebnisqualität – unterliegt zu Recht höchsten Anforderungen bezüglich Methodik, Datenschutz sowie der Qualität der Daten. Daran fehlt es in dem Gesetzentwurf jedoch. Aufwand und Nutzen der Regelung stehen für alle Beteiligten nicht in Relation zueinander, auch nicht für Patienten.“

Eßer begrüßte hingegen, dass mit dem GVWG eine Rechtsgrundlage geschaffen werden soll, um Sitzungen der Zulassungs- und Berufungsausschüsse auch per Videotechnik rechtssicher zu ermöglichen.

Die gemeinsame Stellungnahme der Zahnärzteschaft zum GVWG kann auf der Website der KZBV abgerufen werden.

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Kai Fortelka
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Gegen Fachkräftemangel in Arztpraxen: Regierungsfraktionen wollen Beruf der Medizinischen Fachangestellten aufwerten

12.04.2021 – 10:49

CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

Gegen Fachkräftemangel in Arztpraxen: Regierungsfraktionen wollen Beruf der Medizinischen Fachangestellten aufwerten


















Ein Dokument

München (ots)

Mit einem gezielten Antragspaket setzen sich die Regierungsfraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN dafür ein, dass der Beruf der Medizinischen Fachangestellten (MFA) künftig mehr Wertschätzung erfährt. Das Antragspaket wird heute auf einer gemeinsamen Pressekonferenz präsentiert und bereits morgen im Gesundheitsausschuss beraten. Ziel ist es, den drohenden Fachkräfteengpass insbesondere in Arztpraxen zu verhindern.

Obwohl eine Ausbildung zur MFA grundsätzlich sehr beliebt ist, sind die Lehrverträge im Schuljahr 2019/2020 um 5,5 Prozent zurückgegangen. Zudem wurden allein in Bayern im Jahr 2016 mehr als 1050 Ausbildungsverträge vorzeitig aufgelöst. Nach fünf Jahren waren nur noch rund 60 Prozent der MFA im Berufsfeld tätig.

Das Antragspaket setzt genau hier an, um insbesondere auch die Bezahlung der MFA zu verbessern: Hier soll auf Bundesebene erreicht werden, dass die Tarifabschlüsse der Medizinischen Fachangestellten im ambulanten Bereich vollständig von den Kostenträgern refinanziert werden. Darüber hinaus sollen ambulante Tätigkeiten, die durch qualifizierte MFA erbracht werden, flächendeckend in den Leistungskatalog der Krankenkassen übernommen werden.

Da die „Bundesverordnung über die Berufsausbildung zur Medizinischen Fachangestellten“ aus dem Jahr 2006 stammt, besteht auch hier nach Ansicht der Regierungsfraktionen dringender Reformbedarf. So sollen sich die Inhalte der Ausbildung künftig wieder stärker an der aktuellen Versorgungsrealität orientieren. Im Bereich der Fort- und Weiterbildung sollen Aufstiegsmöglichkeiten eröffnet und so die Attraktivität des Berufsbilds gesteigert werden.

Weiters ist im Bereich der Ausbildung vorgesehen, genau zu evaluieren, wie sich die Zahl der MFA-Schüler an bayerischen Berufsschulen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt hat, um künftig ausreichend Ausbildungsplätze und Berufsschullehrkräfte verfügbar zu haben. Auch sollen digitale Anwendungen in den Schulen weiter verbessert und die Unterrichtsinhalte praxisnäher ausgestaltet werden, um den Auszubildenden den Umgang mit gängiger Praxissoftware zu vermitteln. Nötig ist hierfür eine adäquate technische und personelle Ausstattung der Berufsschulen.

Zudem setzen sich die Regierungsfraktionen dafür ein, das betriebliche Gesundheitsmanagement in ambulanten Praxen auszubauen und auch für Medizinische Fachangestellte besser nutzbar zu machen.

Dazu der Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit und Pflege sowie gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag Bernhard Seidenath: „Medizinische Fachangestellte sind eine unverzichtbare, häufig leider aber unterschätzte Säule in unserem Gesundheitswesen. Durch unser Antragspaket wollen wir dies ändern: inhaltlich und ganz konkret, aber auch durch mehr Aufmerksamkeit und Wertschätzung. Gerade in den Ballungszentren sind die niedergelassenen Haus-, Fach- und Zahnärzte ohne ihre MFAs und ZFAs aufgeschmissen. Ihnen kommt deshalb eine Schlüsselstellung in der Patientenversorgung zu. Wir sind uns dessen bewusst – und rücken die medizinischen Fachangestellten nun auch im Landtag ins Scheinwerferlicht.“

Dazu die gesundheitspolitische Sprecherin der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion Susann Enders: „Medizinische Fachangestellte leisten bei der Organisation von Terminen, der Betreuung und Beratung von Patientinnen und Patienten sowie der Assistenz bei der ärztlichen Therapie einen unentbehrlichen Beitrag. Nur durch ihren Einsatz kann ein reibungsloser Ablauf des Besuchs bei Haus- oder Fachärzten gewährleistet werden.“

Aus Praxis-Sicht dazu die Fachärztin für Allgemeinmedizin Dr. Nicola Fritz: „Das Antragspaket ist wichtiger denn je. Es gibt immer weniger gute und qualifiziert ausgebildete MFAs auf dem Arbeitsmarkt. Immer mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen aus dem Gesundheitswesen in andere Berufsfelder. Eine Bewerberin sagte letzte Woche zu mir, sie komme sich vor wie auf einem sinkenden Schiff. Immer mehr Verordnungen, immer mehr Forderungen, immer weniger Anerkennung.“

Das Antragspaket wird am 13. April 2021 im Ausschuss für Gesundheit und Pflege beraten und verabschiedet.

Pressekontakt:

Ursula Hoffmann
Pressesprecherin
Telefon: 089/4126-2496
Telefax: 089/4126-69496
E-Mail: ursula.hoffmann@csu-landtag.de

Andreas Schneider
Stellv. Pressesprecher
Telefon: 089/4126-2489
Telefax: 089/4126-69489
E-Mail: andreas.schneider@csu-landtag.de

Marcel Escher
Pressereferent und Referent für Social Media
Telefon: 089/4126-2452
Telefax: 089/4126-69452
E-Mail : marcel.escher@csu-landtag.de

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Kritik an sozialversicherungsrechtlicher BerufshaftpflichtversicherungAnhörung zum GVWG – Stellungnahme der Zahnärzteschaft

12.04.2021 – 11:00

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

Kritik an sozialversicherungsrechtlicher Berufshaftpflichtversicherung
Anhörung zum GVWG – Stellungnahme der Zahnärzteschaft


















Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Anhörung zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) insbesondere die geplante Regelung für eine sozialversicherungsrechtliche Berufshaftpflichtversicherung kritisiert. Zugleich nutzte die KZBV die Anhörung, um weitere politische Forderungen und Positionierungen des Berufsstandes an den Gesetzgeber zu adressieren.

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV:“Die angemessene Versicherung von Zahnärztinnen und Zahnärzten gegen Haftpflichtansprüche aus ihrer Tätigkeit ist schon jetzt zentrales Element des Patientenschutzes, zu dem wir uns mit Nachdruck bekennen. Die geplante Einführung einer sozialversicherungsrechtlichen Berufshaftpflichtversicherungspflicht neben der bestehenden berufsrechtlichen Pflicht verfehlt jedoch ihr Ziel und ist nicht erforderlich.“

Die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung sei bereits in den Berufsordnungen der Zahnärztekammern verankert. „Zahnärzte müssen diese Versicherung bei der zuständigen Kammer nachweisen, Verstöße werden konsequent verfolgt. Uns sind keine Fälle bekannt, bei denen haftende Vertragszahnärzte über keine oder über eine nur unzureichende Haftpflichtversicherung verfügt hätten. Es macht daher keinen Sinn, dieses bewährte System zusätzlich in das Sozialrecht zu spiegeln und damit zwei parallele Versicherungspflichten zu etablieren“, betonte Eßer. Den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen würden damit weitere Überwachungs- und Verwaltungsaufgaben und damit unnötige Bürokratie aufgebürdet. Auch ließen sich vertragszahnärztliche und privatzahnärztliche Haftungsansprüche in der Versorgung nicht immer klar voneinander abgrenzen.

Eine weitere Regelung im GVWG betrifft die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung. Bei einer Versorgung mit Zahnersatz sollen Patienten demnach keine Nachteile bei der Berechnung von Boni für Festzuschüsse durch gesetzliche Kassen haben, wenn sie in 2020 aufgrund der Corona-Pandemie die Vorsorgeuntersuchung nicht in Anspruch genommen haben. „Wir begrüßen die Zielsetzung des Gesetzgebers hier grundsätzlich, sprechen uns im Interesse der Patienten aber für eine möglichst unbürokratische Ausgestaltung der Regelung aus, die Praxen und KZVen zugleich nicht zusätzlich belastet“, sagte Eßer. Die Regelung soll rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten.

Mit dem GVWG soll künftig zudem eine Veröffentlichung von Daten der Qualitätssicherung erfolgen. Eßer betonte, dass Qualitätsförderung im Fokus stehen müsse und keine „Pranger- oder Sanktionspolitik“. „Die geplante Richtlinie ist aus Sicht der KZBV ungeeignet, um das angestrebte Ziel einer weiteren Qualitätsverbesserung in der Versorgung zu erreichen. Die geplante Veröffentlichung von Daten der Qualitätssicherung – insbesondere im Hinblick auf die Ergebnisqualität – unterliegt zu Recht höchsten Anforderungen bezüglich Methodik, Datenschutz sowie der Qualität der Daten. Daran fehlt es in dem Gesetzentwurf jedoch. Aufwand und Nutzen der Regelung stehen für alle Beteiligten nicht in Relation zueinander, auch nicht für Patienten.“

Eßer begrüßte hingegen, dass mit dem GVWG eine Rechtsgrundlage geschaffen werden soll, um Sitzungen der Zulassungs- und Berufungsausschüsse auch per Videotechnik rechtssicher zu ermöglichen.

Die gemeinsame Stellungnahme der Zahnärzteschaft zum GVWG kann auf der Website der KZBV abgerufen werden.

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Arbeitskreis Berufsgesetz gegen eine Verlängerung der Modellklausel!

12.04.2021 – 11:01

Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V. (dbl)

Arbeitskreis Berufsgesetz gegen eine Verlängerung der Modellklausel!


















Frechen (ots)

Im Gesetzentwurf des geplanten Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG), der heute zur Anhörung ansteht, findet sich in den Artikeln 7 bis 9 die geplante Verlängerung der Modellklausel der Berufsgesetze der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie. Obwohl sich der Bundesrat gegen die geplante Verlängerung bis 2026 ausgesprochen hat und 2022 als Fristverlängerung vorsah, hält die Bundesregierung an ihrem Zeitraum fest!

„Das können wir nicht hinnehmen“, so Dietlinde Schrey-Dern, Sprecherin des Arbeitskreis Berufsgesetz. „Bereits 2016 hatte sich der Bundesrat gegen die damalige 10-jährige Verlängerung, die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) empfahl, ausgesprochen! Fazit: Die Verlängerung wurde nur bis 2021 in die Berufsgesetze eingefügt. Nun soll mit dem GVWG, in dem die Therapieberufe als Randbemerkung auftauchen, da dort mehr als 35 unterschiedliche Regelungen enthalten sind, über die Hintertür doch der Vorschlag des BMG von 2016 (!) umgesetzt werden“. In einer groß angelegten Protestaktion hatten sich bereits im November 2020, zur damaligen Anhörung des BMG, Verbände und Hochschulen gegen die geplante Verlängerung ausgesprochen.

„Seit Einführung der Modellklausel 2009 haben die Therapieberufe in der positiven Evaluation der ersten Modellphase ebenso wie in den nachfolgenden Studien und Absolvent*innenbefragungen immer wieder bewiesen, dass die hochschulische Ausbildung den geforderten Mehrwert der Patient*innenversorgung erfüllt“, so Schrey-Dern. „Es wird Zeit, das mittlerweile 41 Jahre alte Gesetz für Logopäd*innen durch ein neues Berufsgesetz für die 12 Berufe der Logopädie/Sprachtherapie[1] zu ersetzen! Und es an die Erfordernisse und Herausforderungen der künftigen Patient*innenversorgung anzupassen.“

Deutschland steht mit seinen unterschiedlichen Ausbildungsmöglichkeiten in der Logopädie/ Sprachtherapie, die von der berufsfachschulischen bis zur hochschulischen Ausbildung reicht, in Europa völlig allein da. Auch international ist es selbstverständlich, dass in der Logopädie/Sprachtherapie hochschulisch ausgebildet wird. „Die Weiterentwicklung der Fachexpertise kann nur aus den eigenen Reihen heraus erfolgen“, so Schrey-Dern. „Vorbehalte, die Patient*innenversorgung sei durch hochschulisch ausgebildete Therapeut*innen gefährdet, sind reine Vorurteile. Die Studien haben gezeigt, dass die Absolvent*innen in sehr hohem Umfang im klinischen und Praxis-Umfeld arbeiten. Das ist ebenso wie in der Medizin, auch hier arbeiten und sichern die hochschulisch ausgebildeten Mediziner*innen vor allem die Versorgung der Patient*innen. Wir sind bereit, die hochschulische Ausbildung als Regelausbildung umzusetzen“ unterstreicht Schrey-Dern.

Die Einführung eines primärqualifizierenden hochschulischen Studiums im Bereich Logopädie/ Sprachtherapie ist überfällig. Die Berufsgesetzvorlage des AK Berufsgesetz (2018), ein Modellvorschlag für den Übergang von der berufsfachschulischen in die hochschulische Ausbildung (2018) und das Positionspapier für eine primärqualifizierende hochschulische Ausbildung (2021) belegen die Machbarkeit der hochschulischen Ausbildung in der Logopädie/Sprachtherapie.

Der Begriff Logopädie/Sprachtherapie steht für alle beruflichen Handlungsfelder der Atem-, Stimm-, Sprech-, Sprach-, Hör- und Schlucktherapie und umfasst alle darin tätigen 12 Berufsgruppen

Pressekontakt:

V.i.S.d.P.: Dietlinde Schrey-Dern, Sprecherin AK Berufsgesetz, c/o dbl., Augustinusstr. 11a, 50226 Frechen, info@arbeitskreis-berufsgesetz.de, www.arbeitskreis-berufsgesetz.de

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