Veröffentlicht am

Stephan Brandner: Auch nach Änderungen: AfD bleibt bei „Nein“!

19.04.2021 – 13:20

AfD – Alternative für Deutschland

Stephan Brandner: Auch nach Änderungen: AfD bleibt bei „Nein“!


















Berlin (ots)

Am heutigen Montag soll Medienberichten zufolge eine Einigung bezüglich der geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes erreicht worden sein. So soll die Ausgangsbeschränkung von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr Geltung haben, Spaziergänge bis Mitternacht möglich sein und das Abholen bestellter Waren erlaubt bleiben.

Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, macht deutlich, dass auch ein solcher „fauler Kompromiss“ nicht dazu führe, dass die AfD ihre vollständig ablehnende Haltung aufgebe. Von derartigen Lösungen ließen sich vielleicht die anderen Oppositionsparteien beeindrucken – die AfD bliebe aber standhaft.

„Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes geht mit einem massiven Angriff auf den Föderalismus einher und inakzeptable Grundrechtseingriffe sind immer noch Herzstücke des Gesetzentwurfes. Die geplante Änderung ist aus vollem Herzen abzulehnen: sie schränkt zudem den Rechtsweg massiv ein. Wir werden uns mit allen Möglichkeiten gegen den Gesetzentwurf stemmen.“

Pressekontakt:

Alternative für Deutschland
Bundesgeschäftsstelle

Schillstraße 9 / 10785 Berlin
Telefon: 030 220 5696 50
E-Mail: presse@afd.de

Original-Content von: AfD – Alternative für Deutschland, übermittelt

Veröffentlicht am

Stephan Brandner: Auch nach Änderungen: AfD bleibt bei „Nein“!

19.04.2021 – 13:20

AfD – Alternative für Deutschland

Stephan Brandner: Auch nach Änderungen: AfD bleibt bei „Nein“!


















Berlin (ots)

Am heutigen Montag soll Medienberichten zufolge eine Einigung bezüglich der geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes erreicht worden sein. So soll die Ausgangsbeschränkung von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr Geltung haben, Spaziergänge bis Mitternacht möglich sein und das Abholen bestellter Waren erlaubt bleiben.

Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, macht deutlich, dass auch ein solcher „fauler Kompromiss“ nicht dazu führe, dass die AfD ihre vollständig ablehnende Haltung aufgebe. Von derartigen Lösungen ließen sich vielleicht die anderen Oppositionsparteien beeindrucken – die AfD bliebe aber standhaft.

„Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes geht mit einem massiven Angriff auf den Föderalismus einher und inakzeptable Grundrechtseingriffe sind immer noch Herzstücke des Gesetzentwurfes. Die geplante Änderung ist aus vollem Herzen abzulehnen: sie schränkt zudem den Rechtsweg massiv ein. Wir werden uns mit allen Möglichkeiten gegen den Gesetzentwurf stemmen.“

Pressekontakt:

Alternative für Deutschland
Bundesgeschäftsstelle

Schillstraße 9 / 10785 Berlin
Telefon: 030 220 5696 50
E-Mail: presse@afd.de

Original-Content von: AfD – Alternative für Deutschland, übermittelt

Veröffentlicht am

Tabaksteuerpläne werfen politische Grundsatzfragen auf

19.04.2021 – 08:55

Bundesverband Rauchfreie Alternative e.V.

Tabaksteuerpläne werfen politische Grundsatzfragen auf


















Tabaksteuerpläne werfen politische Grundsatzfragen auf
  • Bild-Infos
  • Download

Berlin (ots)

Am 22. April spricht der Bundestag erstmalig über das Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG), einen Entwurf aus dem Finanzministerium von Olaf Scholz. Auf den ersten Blick erscheint der Ansatz sinnvoll, das Tabakrauchen zu verteuern. Bei allein in Deutschland über 120.000 tabakbedingten Todesfällen pro Jahr, wer würde ernsthaft widersprechen wollen? Doch es lohnt sich, hier einen genaueren Blick auf das Gesetzgebungsvorhaben zu werfen. Der Entwurf bevorteilt in mehrfacher Hinsicht die Tabakkonzerne, die Zahlengrundlagen zur Besteuerung von Nikotin in E-Zigaretten sind inhaltlich hanebüchen, die geschätzten Einnahmen in diesem Bereich absurde Luftschlösser, die Konsequenzen für Länder und Kommunen werden verheimlicht, Regierungsvertreter belogen offenbar mehrfach die Oppositionsparteien.

Eine Packung Tabakzigaretten sollen in den nächsten Jahren in kleinen jährlichen Schritten im Preis von 7 Euro auf etwa 7,50 Euro steigen. Auch loser Feinschnitttabak zum Selbstdrehen wird ebenfalls nur homöopathisch verteuert. Das hat für die Tabakindustrie, die sich außerordentlich zufrieden mit dem Entwurf zeigt, gleich mehrere Vorteile [1]. Zuerst einmal sorgen die Minimalschritte bei den Erhöhungen dafür, dass Raucher nicht aussteigen, weil die jährlichen finanziellen Erhöhungen für den Konsumenten fast unbemerkt bleiben. Diese winzigen Schritte geben der Tabakindustrie, wie auch schon bei vorangegangenen Erhöhungen der Tabaksteuer, zudem die Möglichkeit zu versteckten Preiserhöhungen. Eine Lenkungswirkung, die Raucher zum Aufhören bewegt existiert an dieser Stelle nicht. Entsprechende politische Statements, damit Raucher zum Aufhören bewegen zu können, erscheinen an dieser Stelle schon mehr als befremdlich.

Wirklich neu ist im Gesetzesvorhaben neben dem Schließen eines „Steuerschlupflochs“ für sog. Tabakerhitzer auch die erstmalige Besteuerung von Nikotin in Nachfüllflüssigkeiten für E-Zigaretten. Die Besteuerung fällt dabei so hoch aus, dass dieses dem wissenschaftlichen Kontext nach weniger schädlichen Alternativ- bzw. Ausweichprodukte [2,3] teurer werden als das Rauchen selbst, und zwar erheblich. Dieser Preisdruck ist mehr als geeignet, Umsteiger wieder zurück zum Tabakrauchen zu bewegen, Public Health Experten zeigten sich bereits frühzeitig deswegen besorgt [4]. Zollgewerkschaften und Sicherheitsexperten zeigen sich zudem sehr besorgt darüber, dass bei derartig absurden Preissprüngen, neue lukrative Betätigungsfelder für die Organisierte Kriminalität entstehen werden [5,6].

Wirklich interessant wird das Gesetzesvorhaben aber erst, wenn man sich seine gesamte Historie anschaut. Dazu sagte Simon Bauer, Geschäftsführender Vorsitzender des BVRA e.V.: „Die Missachtung demokratischer und parlamentarischer Gepflogenheiten zur Durchsetzung dieses fiskalisch und gesundheitspolitisch gefährlichen Projektes ist mehr als bemerkenswert. Die Frage, ob wir es hier mit Dilettantismus oder Korruption zu tun haben, ist kaum zu beantworten.“.

-  Bereits im Mai 2020 brachte Bündnis90/Die Grünen einen Antrag zur Weiterentwicklung der Tabaksteuer in die Debatte ein, die auch Tabakerhitzer und Liquids für E-Zigaretten umfassen sollte [7]. Dieser adressierte die Änderung aber klar bei der EU und votierte zudem für eine Abstufung nach unterschiedlicher Schädlichkeit der jeweiligen Produkte. Der Antrag scheiterte und die SPD präferierte bereits in dieser Debatte einen nationalen Alleingang. 
-  Am 3. September fand eine Anhörung des Finanzausschusses zum Antrag von Bündnis90/Die Grünen statt. Dabei warnte die Mehrheit der geladenen Experten deutlich vor den negativen gesundheitspolitischen Auswirkungen, wenn Alternativprodukte zum Rauchen zu hoch besteuert werden. 
-  Am 06. Januar 2021 antwortete die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, dass sie auf eine Harmonisierung auf Ebene der EU warte, bevor sie über das weitere Vorgehen entscheide. Umsatzzahlen zu E-Zigaretten lägen ihr nicht vor [8]. 
-  Am 27. Januar 2021 antwortete die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, dass sie nicht plant, die Tabaksteuer zu erhöhen [9]. 
-  Am 05. Februar berichtete der Spiegel [10] über den bereits fertig ausgearbeiteten Referentenentwurf des TabStMoG, womit auch klar war, dass die Bundesregierung bei den beiden zuvor genannten kleinen Anfragen die Opposition bewusst und vorsätzlich angelogen haben muss. 
-  Am 14. April stellte der FDP-Abgeordnete Dr. Gero Hocker in der 220. Sitzung des Bundestages der Bundesregierung die Frage, warum das geplante TabStMoG das Konzept der Schadensminimierung ignoriert. In einer schriftlichen Antwort erwiderte die Bundesregierung, dass die Tabaksteuer sich grundsätzlich nicht an einer Schadenswirkung orientiert, eine Besteuerung nach Schadenspotential für unionsrechtswidrig hält und sich nur am Kleinverkaufspreis orientiert. Dies war erneut gelogen und das gleich dreifach. Der Entwurf des TabStMoG argumentiert selbst mit Zielen der öffentlichen Gesundheit, für die Einschätzung zur Unionsrechtswidrigkeit gibt es keinen Beleg und noch einen Monat zuvor hatte die Bundesregierung angegeben, keine Umsatzzahlen vorliegen zu haben.  

Dabei hören die seltsamen Begleitumstände noch nicht auf. Im Entwurf des TabStMoG ist von 2,5 Millionen Konsumenten die Rede. Die Grundlage dieser Zahl ist nicht ersichtlich, geht man nach DEBRA [12] sind es weniger als eine Million. Schon an dieser Stelle sind die daraus abgeleiteten Steuerschätzungen grotesk überhöht. Weiter geht der Entwurf von einem jährlichen Marktwachstum von 15% aus, während sowohl Ökonomen als auch Sicherheitsexperten von einem nahezu vollständigen Zusammenbruch des mittelständischen E-Zigarettenmarktes und einer weitgehenden Verlagerung auf den Schwarzmarkt ausgehen. Was neben dem Schwarzmarkt an Marktanteilen übrig bleibt können und werden sich dann die Tabakkonzerne einverleiben. Ebendiese sind aktuell im Markt der E-Zigaretten trotz teilweise gegenteiliger Wahrnehmung nur marginal vertreten und wären nach Wirksamwerden des TabStMoG die einzigen, die sich die notwendigen Erstinvestition in Zolllager und Steuerzeichen überhaupt leisten könnten. Bei der aktuellen Situation des mittelständischen Einzelhandels können die Fachhändler für E-Zigaretten das jedenfalls nicht. Der Entwurf spricht hier in triefendem Zynismus davon, dass es dem Fachhandel freistünde, die Preiserhöhungen an den Verbraucher weiterzugeben. Wie das bei einem Preisanstieg von teilweise um das Dreifache funktionieren soll, versucht man nicht einmal zu erklären. Wie sollte man auch?

An dieser Stelle muss man sich die Frage stellen, warum hier mit großer Vehemenz ein Gesetzgebungsvorhaben betrieben wird, bei dem sowohl der Staat als auch die Konsumenten und nicht zuletzt hunderte von inhabergeführten Mittelständern eindeutige Verlierer sind, während allein große Tabakkonzerne gleich mehrfach profitieren. Nicht nur, dass man wieder einmal die Preissteigerung beim Tabakrauchen völlig schmerzfrei gestaltet, sondern man überreicht grade der Industrie, die seit Jahrzehnten Politik und Verbraucher systematisch anlügt und Millionen Menschenleben auf dem Gewissen hat einen aktuell noch mittelständisch geprägten Konkurrenzmarkt, der für sinkende Raucherzahlen verantwortlich ist [13].

Die avisierten Steuereinnahmen wird es nicht geben. Durch die Pleitewelle im Fachhandel werden Ländern und Kommunen mehr Steuerausfälle entstehen, als der Bund durch die Besteuerung von Nikotin in E-Zigarettenliquids überhaupt einnehmen kann. Der Schwarzmarkt wird blühen. Die Raucherraten werden steigen.

Das alles in großer Eile in beschleunigten Verfahren, während die EU noch dieses Jahr einen Vorschlag zur Harmonisierung der Tabakbesteuerung vorlegen wird und noch nicht absehbar ist, ob eine Besteuerung von Nikotin statt der grundlegenden Flüssigkeitsmenge überhaupt noch rechtlich möglich sein wird.

Und dafür lügt man dann systematisch und wiederholt die Opposition an, verschleiert im Entwurf die tatsächlichen Erfüllungsaufwände und erfindet Steuerschätzungen, die sachlich nicht zu rechtfertigen sind. Warnungen von Ökonomen, Marktteilnehmern, Forschern und Sicherheitsexperten ignoriert man, ohne auch nur zu versuchen, die Bedenken in der Sache zu adressieren. Eine Erörterung in den fachlich relevanten Bundestagsausschüssen wie Gesundheit oder Ernährung und Landwirtschaft, versucht man aus offensichtlichen Gründen offenbar zu vermeiden.

Zunehmend wird politischer Widerstand laut und das nicht nur aus den Oppositionsparteien. Mehr und mehr Unionsabgeordnete nehmen öffentlich Abstand vom zunehmend fragwürdiger erscheinenden SPD-Projekt TabStMoG. Offenbar mangelte es den Sozialdemokraten in der Regierung nicht nur am Umgang mit der Opposition, sondern auch am Umgang mit dem Koalitionspartner.

Das alles wirft gewichtige Fragen auf!

Über uns

Der Bundesverband Rauchfreie Alternative e.V. ist ein unabhängiger Konsumentenverband. Seine Aufgabe ist die Information und Aufklärung über Alternativen zum schädlichen Tabakkonsum. Der Verband ist Ansprechpartner für Politik und Medien im Namen der Verbraucher, frei von moralischen Scheuklappen, basierend auf den wissenschaftlichen Erkenntnissen, unabhängig von Industrie und Handel.

Für den weiteren Kontext möchten wir auch auf unsere Verbandsstellungnahme zum Thema TabStMoG an das Bundesministerium für Finanzen verweisen, dies finden Sie hier: https://ots.de/vuRAjf (bvra.info)

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Gerne benennen wir Ihnen auch weitere Ansprechpartner aus Politik, Forschung und Markt zu den hier angesprochenen Themen.

info@bvra.info

0151/54725502 (Geschäftsführender Vorstand Simon Bauer)

Quellenverweise

[1] https://ots.de/rimGXq (Sueddeutsche Zeitung)

[2] https://ots.de/J4iQ5t (wissenschaft.de)

[3] https://ots.de/u57bp9 (frankfurt-university.de)

[4] https://twitter.com/UteMons/status/1357588236726640640?s=20

[5] https://ots.de/SVcGhG (Stellungnahme BDZ beim BMF)

[6] https://ots.de/o7T4YK (Stellungnahme GDP Zoll beim BMF)

[7] http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/189/1918978.pdf

[8] http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2570/257089.html

[9] https://www.bundestag.de/presse/hib/819080-819080

[10] https://ots.de/wNiMPy (spiegel.de)

[11] https://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19220.pdf (Seite 87, oben)

[12] https://www.debra-study.info/

[13] https://ots.de/fBqfzA (Cochrane.org)

Pressekontakt:

Bundesverband Rauchfreie Alternative e.V.
Schönhauser Allee 163
10435 Berlin
vorstand@bvra.info
0151/54725502 (Geschäftsführender Vorstand Simon Bauer)

Original-Content von: Bundesverband Rauchfreie Alternative e.V., übermittelt

Veröffentlicht am

Tabaksteuerpläne werfen politische Grundsatzfragen auf

19.04.2021 – 08:55

Bundesverband Rauchfreie Alternative e.V.

Tabaksteuerpläne werfen politische Grundsatzfragen auf


















Tabaksteuerpläne werfen politische Grundsatzfragen auf
  • Bild-Infos
  • Download

Berlin (ots)

Am 22. April spricht der Bundestag erstmalig über das Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG), einen Entwurf aus dem Finanzministerium von Olaf Scholz. Auf den ersten Blick erscheint der Ansatz sinnvoll, das Tabakrauchen zu verteuern. Bei allein in Deutschland über 120.000 tabakbedingten Todesfällen pro Jahr, wer würde ernsthaft widersprechen wollen? Doch es lohnt sich, hier einen genaueren Blick auf das Gesetzgebungsvorhaben zu werfen. Der Entwurf bevorteilt in mehrfacher Hinsicht die Tabakkonzerne, die Zahlengrundlagen zur Besteuerung von Nikotin in E-Zigaretten sind inhaltlich hanebüchen, die geschätzten Einnahmen in diesem Bereich absurde Luftschlösser, die Konsequenzen für Länder und Kommunen werden verheimlicht, Regierungsvertreter belogen offenbar mehrfach die Oppositionsparteien.

Eine Packung Tabakzigaretten sollen in den nächsten Jahren in kleinen jährlichen Schritten im Preis von 7 Euro auf etwa 7,50 Euro steigen. Auch loser Feinschnitttabak zum Selbstdrehen wird ebenfalls nur homöopathisch verteuert. Das hat für die Tabakindustrie, die sich außerordentlich zufrieden mit dem Entwurf zeigt, gleich mehrere Vorteile [1]. Zuerst einmal sorgen die Minimalschritte bei den Erhöhungen dafür, dass Raucher nicht aussteigen, weil die jährlichen finanziellen Erhöhungen für den Konsumenten fast unbemerkt bleiben. Diese winzigen Schritte geben der Tabakindustrie, wie auch schon bei vorangegangenen Erhöhungen der Tabaksteuer, zudem die Möglichkeit zu versteckten Preiserhöhungen. Eine Lenkungswirkung, die Raucher zum Aufhören bewegt existiert an dieser Stelle nicht. Entsprechende politische Statements, damit Raucher zum Aufhören bewegen zu können, erscheinen an dieser Stelle schon mehr als befremdlich.

Wirklich neu ist im Gesetzesvorhaben neben dem Schließen eines „Steuerschlupflochs“ für sog. Tabakerhitzer auch die erstmalige Besteuerung von Nikotin in Nachfüllflüssigkeiten für E-Zigaretten. Die Besteuerung fällt dabei so hoch aus, dass dieses dem wissenschaftlichen Kontext nach weniger schädlichen Alternativ- bzw. Ausweichprodukte [2,3] teurer werden als das Rauchen selbst, und zwar erheblich. Dieser Preisdruck ist mehr als geeignet, Umsteiger wieder zurück zum Tabakrauchen zu bewegen, Public Health Experten zeigten sich bereits frühzeitig deswegen besorgt [4]. Zollgewerkschaften und Sicherheitsexperten zeigen sich zudem sehr besorgt darüber, dass bei derartig absurden Preissprüngen, neue lukrative Betätigungsfelder für die Organisierte Kriminalität entstehen werden [5,6].

Wirklich interessant wird das Gesetzesvorhaben aber erst, wenn man sich seine gesamte Historie anschaut. Dazu sagte Simon Bauer, Geschäftsführender Vorsitzender des BVRA e.V.: „Die Missachtung demokratischer und parlamentarischer Gepflogenheiten zur Durchsetzung dieses fiskalisch und gesundheitspolitisch gefährlichen Projektes ist mehr als bemerkenswert. Die Frage, ob wir es hier mit Dilettantismus oder Korruption zu tun haben, ist kaum zu beantworten.“.

-  Bereits im Mai 2020 brachte Bündnis90/Die Grünen einen Antrag zur Weiterentwicklung der Tabaksteuer in die Debatte ein, die auch Tabakerhitzer und Liquids für E-Zigaretten umfassen sollte [7]. Dieser adressierte die Änderung aber klar bei der EU und votierte zudem für eine Abstufung nach unterschiedlicher Schädlichkeit der jeweiligen Produkte. Der Antrag scheiterte und die SPD präferierte bereits in dieser Debatte einen nationalen Alleingang. 
-  Am 3. September fand eine Anhörung des Finanzausschusses zum Antrag von Bündnis90/Die Grünen statt. Dabei warnte die Mehrheit der geladenen Experten deutlich vor den negativen gesundheitspolitischen Auswirkungen, wenn Alternativprodukte zum Rauchen zu hoch besteuert werden. 
-  Am 06. Januar 2021 antwortete die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, dass sie auf eine Harmonisierung auf Ebene der EU warte, bevor sie über das weitere Vorgehen entscheide. Umsatzzahlen zu E-Zigaretten lägen ihr nicht vor [8]. 
-  Am 27. Januar 2021 antwortete die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, dass sie nicht plant, die Tabaksteuer zu erhöhen [9]. 
-  Am 05. Februar berichtete der Spiegel [10] über den bereits fertig ausgearbeiteten Referentenentwurf des TabStMoG, womit auch klar war, dass die Bundesregierung bei den beiden zuvor genannten kleinen Anfragen die Opposition bewusst und vorsätzlich angelogen haben muss. 
-  Am 14. April stellte der FDP-Abgeordnete Dr. Gero Hocker in der 220. Sitzung des Bundestages der Bundesregierung die Frage, warum das geplante TabStMoG das Konzept der Schadensminimierung ignoriert. In einer schriftlichen Antwort erwiderte die Bundesregierung, dass die Tabaksteuer sich grundsätzlich nicht an einer Schadenswirkung orientiert, eine Besteuerung nach Schadenspotential für unionsrechtswidrig hält und sich nur am Kleinverkaufspreis orientiert. Dies war erneut gelogen und das gleich dreifach. Der Entwurf des TabStMoG argumentiert selbst mit Zielen der öffentlichen Gesundheit, für die Einschätzung zur Unionsrechtswidrigkeit gibt es keinen Beleg und noch einen Monat zuvor hatte die Bundesregierung angegeben, keine Umsatzzahlen vorliegen zu haben.  

Dabei hören die seltsamen Begleitumstände noch nicht auf. Im Entwurf des TabStMoG ist von 2,5 Millionen Konsumenten die Rede. Die Grundlage dieser Zahl ist nicht ersichtlich, geht man nach DEBRA [12] sind es weniger als eine Million. Schon an dieser Stelle sind die daraus abgeleiteten Steuerschätzungen grotesk überhöht. Weiter geht der Entwurf von einem jährlichen Marktwachstum von 15% aus, während sowohl Ökonomen als auch Sicherheitsexperten von einem nahezu vollständigen Zusammenbruch des mittelständischen E-Zigarettenmarktes und einer weitgehenden Verlagerung auf den Schwarzmarkt ausgehen. Was neben dem Schwarzmarkt an Marktanteilen übrig bleibt können und werden sich dann die Tabakkonzerne einverleiben. Ebendiese sind aktuell im Markt der E-Zigaretten trotz teilweise gegenteiliger Wahrnehmung nur marginal vertreten und wären nach Wirksamwerden des TabStMoG die einzigen, die sich die notwendigen Erstinvestition in Zolllager und Steuerzeichen überhaupt leisten könnten. Bei der aktuellen Situation des mittelständischen Einzelhandels können die Fachhändler für E-Zigaretten das jedenfalls nicht. Der Entwurf spricht hier in triefendem Zynismus davon, dass es dem Fachhandel freistünde, die Preiserhöhungen an den Verbraucher weiterzugeben. Wie das bei einem Preisanstieg von teilweise um das Dreifache funktionieren soll, versucht man nicht einmal zu erklären. Wie sollte man auch?

An dieser Stelle muss man sich die Frage stellen, warum hier mit großer Vehemenz ein Gesetzgebungsvorhaben betrieben wird, bei dem sowohl der Staat als auch die Konsumenten und nicht zuletzt hunderte von inhabergeführten Mittelständern eindeutige Verlierer sind, während allein große Tabakkonzerne gleich mehrfach profitieren. Nicht nur, dass man wieder einmal die Preissteigerung beim Tabakrauchen völlig schmerzfrei gestaltet, sondern man überreicht grade der Industrie, die seit Jahrzehnten Politik und Verbraucher systematisch anlügt und Millionen Menschenleben auf dem Gewissen hat einen aktuell noch mittelständisch geprägten Konkurrenzmarkt, der für sinkende Raucherzahlen verantwortlich ist [13].

Die avisierten Steuereinnahmen wird es nicht geben. Durch die Pleitewelle im Fachhandel werden Ländern und Kommunen mehr Steuerausfälle entstehen, als der Bund durch die Besteuerung von Nikotin in E-Zigarettenliquids überhaupt einnehmen kann. Der Schwarzmarkt wird blühen. Die Raucherraten werden steigen.

Das alles in großer Eile in beschleunigten Verfahren, während die EU noch dieses Jahr einen Vorschlag zur Harmonisierung der Tabakbesteuerung vorlegen wird und noch nicht absehbar ist, ob eine Besteuerung von Nikotin statt der grundlegenden Flüssigkeitsmenge überhaupt noch rechtlich möglich sein wird.

Und dafür lügt man dann systematisch und wiederholt die Opposition an, verschleiert im Entwurf die tatsächlichen Erfüllungsaufwände und erfindet Steuerschätzungen, die sachlich nicht zu rechtfertigen sind. Warnungen von Ökonomen, Marktteilnehmern, Forschern und Sicherheitsexperten ignoriert man, ohne auch nur zu versuchen, die Bedenken in der Sache zu adressieren. Eine Erörterung in den fachlich relevanten Bundestagsausschüssen wie Gesundheit oder Ernährung und Landwirtschaft, versucht man aus offensichtlichen Gründen offenbar zu vermeiden.

Zunehmend wird politischer Widerstand laut und das nicht nur aus den Oppositionsparteien. Mehr und mehr Unionsabgeordnete nehmen öffentlich Abstand vom zunehmend fragwürdiger erscheinenden SPD-Projekt TabStMoG. Offenbar mangelte es den Sozialdemokraten in der Regierung nicht nur am Umgang mit der Opposition, sondern auch am Umgang mit dem Koalitionspartner.

Das alles wirft gewichtige Fragen auf!

Über uns

Der Bundesverband Rauchfreie Alternative e.V. ist ein unabhängiger Konsumentenverband. Seine Aufgabe ist die Information und Aufklärung über Alternativen zum schädlichen Tabakkonsum. Der Verband ist Ansprechpartner für Politik und Medien im Namen der Verbraucher, frei von moralischen Scheuklappen, basierend auf den wissenschaftlichen Erkenntnissen, unabhängig von Industrie und Handel.

Für den weiteren Kontext möchten wir auch auf unsere Verbandsstellungnahme zum Thema TabStMoG an das Bundesministerium für Finanzen verweisen, dies finden Sie hier: https://ots.de/vuRAjf (bvra.info)

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Gerne benennen wir Ihnen auch weitere Ansprechpartner aus Politik, Forschung und Markt zu den hier angesprochenen Themen.

info@bvra.info

0151/54725502 (Geschäftsführender Vorstand Simon Bauer)

Quellenverweise

[1] https://ots.de/rimGXq (Sueddeutsche Zeitung)

[2] https://ots.de/J4iQ5t (wissenschaft.de)

[3] https://ots.de/u57bp9 (frankfurt-university.de)

[4] https://twitter.com/UteMons/status/1357588236726640640?s=20

[5] https://ots.de/SVcGhG (Stellungnahme BDZ beim BMF)

[6] https://ots.de/o7T4YK (Stellungnahme GDP Zoll beim BMF)

[7] http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/189/1918978.pdf

[8] http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2570/257089.html

[9] https://www.bundestag.de/presse/hib/819080-819080

[10] https://ots.de/wNiMPy (spiegel.de)

[11] https://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19220.pdf (Seite 87, oben)

[12] https://www.debra-study.info/

[13] https://ots.de/fBqfzA (Cochrane.org)

Pressekontakt:

Bundesverband Rauchfreie Alternative e.V.
Schönhauser Allee 163
10435 Berlin
vorstand@bvra.info
0151/54725502 (Geschäftsführender Vorstand Simon Bauer)

Original-Content von: Bundesverband Rauchfreie Alternative e.V., übermittelt

Veröffentlicht am

Lehrieder: Insolvenzschutz für Pauschalreisen praxisgerecht gestalten

16.04.2021 – 11:44

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Lehrieder: Insolvenzschutz für Pauschalreisen praxisgerecht gestalten


















Berlin (ots)

Kleine und mittelständische Reiseveranstalter nicht unverhältnismäßig belasten

Am heutigen Freitag berät der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Insolvenzabsicherung im Reiserecht. Dazu erklärt der tourismuspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Paul Lehrieder:

„Mit diesem Gesetzentwurf wird ein besserer Insolvenzschutz für Pauschalreisen auf den Weg gebracht. Die Thomas Cook-Pleite im September 2019 hat die unzureichende Wirksamkeit der bisherigen Regelung gezeigt. Der Großteil der Reiseveranstalter soll künftig durch einen Fonds abgesichert werden, den die Unternehmen selbst finanzieren.

Wir müssen aber sicherstellen, dass wir keine unerfüllbaren Regelungen für die ohnehin schwer von der Corona-Krise getroffenen Reisebranche schaffen. Kleine und mittelständische Veranstalter dürfen nicht das deutlich höhere Schadensrisiko von Großveranstaltern mitfinanzieren. Außerdem sollten die Vorgaben für den Fonds die Leistungsfähigkeit der Unternehmen berücksichtigen. Auch aus Gründen des Verbraucherschutzes wollen wir eine vielfältige Reisewirtschaft in Deutschland erhalten, die am Urlaubsort eine persönliche Betreuung auch bei Problemen garantiert.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU – Bundestagsfraktion, übermittelt

Veröffentlicht am

Lehrieder: Insolvenzschutz für Pauschalreisen praxisgerecht gestalten

16.04.2021 – 11:44

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Lehrieder: Insolvenzschutz für Pauschalreisen praxisgerecht gestalten


















Berlin (ots)

Kleine und mittelständische Reiseveranstalter nicht unverhältnismäßig belasten

Am heutigen Freitag berät der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Insolvenzabsicherung im Reiserecht. Dazu erklärt der tourismuspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Paul Lehrieder:

„Mit diesem Gesetzentwurf wird ein besserer Insolvenzschutz für Pauschalreisen auf den Weg gebracht. Die Thomas Cook-Pleite im September 2019 hat die unzureichende Wirksamkeit der bisherigen Regelung gezeigt. Der Großteil der Reiseveranstalter soll künftig durch einen Fonds abgesichert werden, den die Unternehmen selbst finanzieren.

Wir müssen aber sicherstellen, dass wir keine unerfüllbaren Regelungen für die ohnehin schwer von der Corona-Krise getroffenen Reisebranche schaffen. Kleine und mittelständische Veranstalter dürfen nicht das deutlich höhere Schadensrisiko von Großveranstaltern mitfinanzieren. Außerdem sollten die Vorgaben für den Fonds die Leistungsfähigkeit der Unternehmen berücksichtigen. Auch aus Gründen des Verbraucherschutzes wollen wir eine vielfältige Reisewirtschaft in Deutschland erhalten, die am Urlaubsort eine persönliche Betreuung auch bei Problemen garantiert.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU – Bundestagsfraktion, übermittelt

Veröffentlicht am

Lehrieder: Insolvenzschutz für Pauschalreisen praxisgerecht gestalten

16.04.2021 – 11:44

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Lehrieder: Insolvenzschutz für Pauschalreisen praxisgerecht gestalten


















Berlin (ots)

Kleine und mittelständische Reiseveranstalter nicht unverhältnismäßig belasten

Am heutigen Freitag berät der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Insolvenzabsicherung im Reiserecht. Dazu erklärt der tourismuspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Paul Lehrieder:

„Mit diesem Gesetzentwurf wird ein besserer Insolvenzschutz für Pauschalreisen auf den Weg gebracht. Die Thomas Cook-Pleite im September 2019 hat die unzureichende Wirksamkeit der bisherigen Regelung gezeigt. Der Großteil der Reiseveranstalter soll künftig durch einen Fonds abgesichert werden, den die Unternehmen selbst finanzieren.

Wir müssen aber sicherstellen, dass wir keine unerfüllbaren Regelungen für die ohnehin schwer von der Corona-Krise getroffenen Reisebranche schaffen. Kleine und mittelständische Veranstalter dürfen nicht das deutlich höhere Schadensrisiko von Großveranstaltern mitfinanzieren. Außerdem sollten die Vorgaben für den Fonds die Leistungsfähigkeit der Unternehmen berücksichtigen. Auch aus Gründen des Verbraucherschutzes wollen wir eine vielfältige Reisewirtschaft in Deutschland erhalten, die am Urlaubsort eine persönliche Betreuung auch bei Problemen garantiert.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU – Bundestagsfraktion, übermittelt

Veröffentlicht am

Lehrieder: Insolvenzschutz für Pauschalreisen praxisgerecht gestalten

16.04.2021 – 11:44

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Lehrieder: Insolvenzschutz für Pauschalreisen praxisgerecht gestalten


















Berlin (ots)

Kleine und mittelständische Reiseveranstalter nicht unverhältnismäßig belasten

Am heutigen Freitag berät der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Insolvenzabsicherung im Reiserecht. Dazu erklärt der tourismuspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Paul Lehrieder:

„Mit diesem Gesetzentwurf wird ein besserer Insolvenzschutz für Pauschalreisen auf den Weg gebracht. Die Thomas Cook-Pleite im September 2019 hat die unzureichende Wirksamkeit der bisherigen Regelung gezeigt. Der Großteil der Reiseveranstalter soll künftig durch einen Fonds abgesichert werden, den die Unternehmen selbst finanzieren.

Wir müssen aber sicherstellen, dass wir keine unerfüllbaren Regelungen für die ohnehin schwer von der Corona-Krise getroffenen Reisebranche schaffen. Kleine und mittelständische Veranstalter dürfen nicht das deutlich höhere Schadensrisiko von Großveranstaltern mitfinanzieren. Außerdem sollten die Vorgaben für den Fonds die Leistungsfähigkeit der Unternehmen berücksichtigen. Auch aus Gründen des Verbraucherschutzes wollen wir eine vielfältige Reisewirtschaft in Deutschland erhalten, die am Urlaubsort eine persönliche Betreuung auch bei Problemen garantiert.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU – Bundestagsfraktion, übermittelt

Veröffentlicht am

Senator Scheel zu gekipptem Mietendeckel: „Schwerer Tag für den Senat und Mieter:innen in Berlin“

15.04.2021 – 17:12

rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg

Senator Scheel zu gekipptem Mietendeckel: „Schwerer Tag für den Senat und Mieter:innen in Berlin“


















Berlin (ots)

Berlins Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Die Linke) bedauert, dass das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt hat.

Scheel sagte am Donnerstag im Inforadio vom rbb, man habe Neuland betreten, um die soziale Mischung in der Stadt zu erhalten:

„Dass wir jetzt von Karlsruhe eine Abfuhr bekommen haben, heißt nicht, dass das Instrument nicht tauglich ist. Es heißt nur, dass wir das Instrument nicht anwenden können. Insofern ist jetzt der Bund gefragt, eine sozialverträgliche Mietrechtsgestaltung vorzunehmen und da wird es wahrscheinlich die Möglichkeit geben, in diesem Jahr noch eine Entscheidung zu treffen.“

Scheel verteidigte außerdem, dass der Senat Mietern helfen will, die die durch den gekippten Mietendeckel eingesparten Beträge nicht zurückzahlen können:

„Wir können sie dort auch nicht allein lassen, das ist, glaube ich, auch in der Verantwortung von Politik. (…) Wir werden auch die Kommunikation mit den Vermietern aufnehmen. Einer der großen Vermieter in Berlin hat ja auch schon erklärt, dass er auf Rückzahlungen verzichtet. Ich kann da nur an alle anderen Vermieter appellieren, es ihm gleichzutun.“

Einen Rücktritt als Stadtentwicklungssenator lehnt Scheel ab:

„Jetzt müssen wir erstmal die Konsequenzen, die aus dem Urteil ergehen, bearbeiten. Ich glaube, da hilft es jetzt auch niemandem weiter, wenn irgendjemand zurücktritt. (…) Ich glaube, die Mieterinnen und Mieter haben auch wahrgenommen, dass wir zumindest mal etwas wagen, um ihre Nöte und Ängste zu lindern und das wird meines Erachtens auch honoriert werden.“

Das Interview zum Nachhören: https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/202104/15/551200.html

Pressekontakt:

Rundfunk Berlin-Brandenburg
Inforadio
Chef/Chefin vom Dienst
Tel.: 030 – 97993 – 37400
Mail: info@inforadio.de
Ihr Rundfunkbeitrag für gutes Programm.

Original-Content von: rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg, übermittelt

Veröffentlicht am

Luczak/Jung: Wir legen kriminellen Plattformbetreibern das Handwerk

15.04.2021 – 15:13

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Luczak/Jung: Wir legen kriminellen Plattformbetreibern das Handwerk


















Berlin (ots)

Mit der Anpassung strafrechtlicher Regelungen machen wir klar: Recht und Gesetz gelten – sowohl real als auch digital

Der Deutsche Bundestag debattiert am kommenden Freitag in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet und des Bereitstellens entsprechender Server-Infrastrukturen. Dazu erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, und der zuständige Berichterstatter Ingmar Jung:

Dr. Jan-Marco Luczak: „Waffen, Drogen oder Kinderpornografie sind im Internet mit ein paar Klicks frei verfügbar. Das ist für uns als Union nicht akzeptabel. Diejenigen, die solche Handelsplattformen betreiben, nehmen wir daher jetzt konsequent in die Verantwortung. Mit dem neuen Gesetz werden Strafbarkeitslücken geschlossen, denn auch im Netz darf es keinen Freibrief für kriminelle Machenschaften geben. Das gilt vor allem auch für die Betreiber von Kinderpornografie-Plattformen. Deswegen haben wir mit dem Gesetz einen Verbrechenstatbestand für Plattformen durchgesetzt, auf denen mit Wissen und Willen des Betreibers unter anderem Kinderpornografie gehandelt oder getauscht wird. Wer sich an den Schwächsten in unserer Gesellschaft vergeht, verdient kein Pardon – egal ob als Haupttäter, Gehilfe oder Wegbereiter. Mit dem Gesetz verbessern wir damit auch den Schutz unserer Kinder. Die Kultur der Straflosigkeit von Mitwissern wird nun endlich gebrochen.“

Ingmar Jung: „Was analog verboten ist, darf digital nicht erlaubt sein. Kriminelle Straftäter besorgen sich ihre Waffen in der Regel auf einschlägigen Plattformen im Dark- oder sogar im Clearnet. Mit dem neuen Straftatbestand reagieren wir auf die Möglichkeiten Krimineller, die sich das Internet für ihre Machenschaften zu Nutze machen.

Durch die Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung, der Onlinedurchsuchung und der Verkehrsdatenerhebung bei dem Verdacht des gewerbs- oder bandenmäßigen Betreibens krimineller Handelsplattformen oder der gezielten Förderung von Verbrechen, wie z.B. Auftragsmorden, geben wir den Ermittlungsbehörden außerdem effektive Instrumente zur Strafverfolgung an die Hand. Ein entschlossenes Vorgehen der Strafjustiz, um die Straflosigkeit der Täter zu beseitigen und Verbrechen wie den Menschenhandel zu einer Aktivität mit hohem Risiko und niedrigem Profit zu machen – das ist unser Ziel.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU – Bundestagsfraktion, übermittelt