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Genossenschaftsbanken auch in schwierigen Zeiten verlässlich und erfolgreichKolak: „Bundesregierung sollte eine klare Haltung gegen EDIS einnehmen“

16.03.2021 – 10:30

BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken

Genossenschaftsbanken auch in schwierigen Zeiten verlässlich und erfolgreich
Kolak: „Bundesregierung sollte eine klare Haltung gegen EDIS einnehmen“


















Berlin (ots)

Die deutschen Genossenschaftsbanken haben sich im Geschäftsjahr 2020 in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld erfolgreich behauptet. Die 814 Institute standen ihren mittelständischen und privaten Kundinnen und Kunden in der Pandemie als verlässliche Finanzpartner zur Seite. So wuchsen die ausgereichten Kredite um 6,2 Prozent. Die Einlagen erhöhten sich um 7,6 Prozent. Der Zinsüberschuss war mit minus 1,9 Prozent rückläufig, während der Provisionsüberschuss erneut zulegte (3,8 Prozent). Der vorläufige Jahresüberschuss erreichte 2,1 Milliarden Euro. Ihre gute Eigenkapitalausstattung konnten die Genossenschaftsbanken um 4,1 Prozent weiter stärken.

Als regional verankerte Banken teilen die Genossenschaftsbanken die Sorgen der mittelständischen Firmenkundschaft. „Die vom Lockdown am stärksten betroffenen Branchen werden die aufgelaufenen Umsatzverluste wohl in diesem Jahr nicht mehr ausgleichen können“, sagte Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). „Die mittelständischen Unternehmen brauchen eine verlässliche und evidenzbasierte Öffnungsstrategie, mit der die Wirtschaft rasch wieder hochfahren kann“, forderte Kolak.

In diesem Umfeld ist es umso wichtiger, dass Genossenschaftsbanken ein Stabilitätsanker sind. „Die Institute haben die Risiken auch im Umfeld der Coronapandemie im Griff“, so die BVR-Präsidentin. Risiko, Ertrag und Eigenkapital seien seit Jahren im guten Gleichgewicht.

Kritisch bewertet Kolak das unbeirrte Festhalten der EU-Kommission und der portugiesischen Ratspräsidentschaft an einer europäischen Einlagensicherung (EDIS). Statt der Umverteilung von Risiken müsse gerade angesichts der wirtschaftlichen Unsicherheiten in der Pandemie der Risikoabbau in den Bankbilanzen im Mittelpunkt stehen. Kolak: „Eine Vergemeinschaftung der Haftung für bestehende Risiken erhöht systemische Gefahren innerhalb der Bankenunion. Die Bundesregierung sollte daher eine klare Haltung gegen EDIS einnehmen, da die Voraussetzungen für einen solch weitreichenden Schritt nicht vorhanden sind.“

Stabiles Kundengeschäft

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wuchsen die Kredite über alle Kundengruppen hinweg um 6,2 Prozent auf 665 Milliarden Euro. Der Marktanteil erhöhte sich um 0,4 Prozentpunkte auf 17,6 Prozent. Treiber dieser Entwicklung ist die anhaltend rege Nachfrage nach langfristigen Wohnungsbaukrediten, die mehr als die Hälfte des Kreditportfolios der Genossenschaftsbanken ausmachen.

Auch auf der Einlagenseite sind die Genossenschaftsbanken in den vergangenen Jahren kräftig gewachsen. Die Kundeneinlagen stiegen 2020 um 7,6 Prozent auf 791 Milliarden Euro.

Das gute Kundengeschäft spiegelt sich auch in den vorläufigen Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung wider. Der Zinsüberschuss sank zwar leicht um 311 Millionen Euro auf gut 16 Milliarden Euro. Allerdings fehlt hier im Berichtsjahr die aufgrund der Empfehlung der Europäischen Zentralbank unterbliebene Dividendenausschüttung der DZ BANK, die 2019 noch 322 Millionen Euro ausgeschüttet hatte. Der Provisionsüberschuss stieg 2020 um 3,8 Prozent auf 5,7 Milliarden Euro. Die Haupterlösquellen bleiben der Zahlungsverkehr und das Vermittlungsgeschäft mit den Unternehmen der genossenschaftlichen FinanzGruppe. Das außerbilanzielle Kundenvolumen stieg um 5,5 Prozent auf 507 Milliarden Euro.

Die Genossenschaftsbanken konnten die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen im Jahr 2020 um 0,3 Prozent auf 14,8 Milliarden Euro reduzieren. Dabei blieb der Personalaufwand mit 8,5 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr fast unverändert. Insgesamt zählten die Genossenschaftsbanken mit 138.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 1,8 Prozent weniger Beschäftigte als im Vorjahr. Die Zahl der Auszubildenden liegt bei 8.600, ein Plus von 200. Die Aufwands-Ertrags-Relation (Cost-Income-Ratio) veränderte sich nur leicht auf 68,6 Prozent (2019: 68,3 Prozent).

Das Teilbetriebsergebnis – als Ergebnis der operativen Geschäftstätigkeit – blieb im abgelaufenen Geschäftsjahr nahezu konstant bei 6,8 Milliarden Euro (minus 1 Prozent). Das Betriebsergebnis vor Bewertung stieg im Vergleich zum Vorjahr leicht um 0,4 Prozent auf 7,3 Milliarden Euro. Das Bewertungsergebnis der Genossenschaftsbanken erreichte 2020 minus 927 Millionen Euro. Im Kreditgeschäft gab es dabei trotz der Pandemie nur moderate Abschreibungen und Wertberichtigungen, so dass sich das Bewertungsergebnis Forderungen auf minus 412 Millionen Euro belief. Die Risikovorsorge im Wertpapierbereich lag aufgrund von Kurskorrekturen im Wertpapierbestand 2020 bei minus 206 Millionen Euro. Trotz der erhöhten Abschreibungen und Wertberichtigungen im Forderungs- und Wertpapierbereich verfügten die Genossenschaftsbanken über den Spielraum, weitere Vorsorgereserven gemäß § 340f Handelsgesetzbuch (HGB) in Höhe von 309 Millionen Euro zu bilden.

Die Eigenmittel gemäß der Capital Requirements Regulation (CRR) erhöhten sich um 4,8 Prozent auf 98,4 Milliarden Euro. Die Kernkapitalquote stieg leicht auf 15,4 Prozent. Die Gesamtkapitalquote betrug Ende 2020 17,2 Prozent, eine Steigerung um 0,15 Prozentpunkte. Somit wurde der Mindeststandard von 8 Prozent wieder deutlich übertroffen.

Das Betriebsergebnisnach Bewertung reduzierte sich um 1,4 Milliarden Euro auf 6,4 Milliarden Euro. Der voraussichtliche Jahresüberschuss vor Steuern lag bei 6,3 Milliarden Euro und damit um 16,9 Prozent unter dem Wert des Jahres 2019. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag erreichten rund 2 Milliarden Euro. Dem Fonds für allgemeine Bankrisiken haben die Genossenschaftsbanken im Jahr 2020 voraussichtlich 2,3 Milliarden Euro zugeführt. Die bereits solide Eigenkapitalausstattung der Institute wird durch diese Dotierung erneut gestärkt.

Alle Unterlagen der Pressekonferenz (Reden, Präsentationen, Zahlen):

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Das Erste, Dienstag, 16. März 2021, 5.30 – 9.00 UhrGäste im ARD Morgenmagazin

15.03.2021 – 19:27

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Köln (ots)

8.35 Uhr, Karl Lauterbach, SPD-Bundestagsabgeordneter und Epidemiologe, Thema: Vorerst keine Corona-Impfungen mit AstraZeneca mehr

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Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer besucht Kommando Streitkräftebasis

12.03.2021 – 15:01

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Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer besucht Kommando Streitkräftebasis


















Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer besucht Kommando Streitkräftebasis

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Bonn (ots)

Die Bundesministerin der Verteidigung, Annegret Kramp-Karrenbauer, besuchte am 12. März 2021 das Kommando Streitkräftebasis in Bonn. Dabei machte Sie sich persönlich ein Bild vom Heimatschutz, der Führungsorganisation der Streitkräftebasis und der Amtshilfe der Bundeswehr in der Corona-Pandemie. Zum Abschluss besuchte die Verteidigungsministerin die Regionale Ausstellung „20 Jahre Streitkräftebasis“.

Begrüßt wurde die Verteidigungsministerin beim Kommando Streitkräftebasis von Generalleutnant Martin Schelleis, Inspekteur der Streitkräftebasis und Nationaler Territorialer Befehlshaber. In dieser Funktion führt er zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Rahmen der Amtshilfe die Kräfte der Unterstützungsleistungen der Bundeswehr. „Das bis zu 25.000 Bundeswehrangehörige zählenden Einsatzkontingent ,Hilfeleistung Corona‘ ist weiterhin eine tragende Säule des Gesundheitsschutzes unserer Bevölkerung“, so Generalleutnant Martin Schelleis. Über 4.700 Amtshilfeanträge hat die Bundeswehr im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bisher bewilligt, mehr als jemals zuvor in ihrer 65-jährigen Geschichte. Bundeswehrangehörige sind in allen Bundesländern im Einsatz.

„Es ist unser bisher umfangreichster und längster Amtshilfeeinsatz. Und ich bin stolz auf die Tatkraft, mit der sich die Soldatinnen und Soldaten einbringen. Uns ist wichtig, alle Unterstützungsersuchen der zuständigen Behörden zu erfüllen, solange wir die geeigneten Frauen und Männer sowie das Gerät dafür haben und es uns rechtlich möglich ist. Wir werden solange unterstützen, wie wir gebraucht werden.“ – Annegret Kramp-Karrenbauer, Bundesministerin der Verteidigung

Ebenfalls Gesprächsthema war der neu organisierte Heimatschutz. Dabei wurde nicht nur das Pilotprojekt Landesregiment Bayern hervorgehoben, sondern insbesondere der neue Freiwillige Wehrdienst (FWD) Heimatschutz. In diesem wird der FWD nicht am Stück, sondern nach einer siebenmonatigen Ausbildung in Reservedienstleistungen innerhalb von sechs Jahren geleistet. Ein Pilotprojekt startet am 6. April an elf Standorten und wird im April im Rahmen von Medientagen vertieft vorgestellt.

„Es ist überwältigend zu hören, dass sich bereits über 7.500 Interessierte, darunter rund 20% Frauen, gemeldet haben. Die neuen Rekrutinnen und Rekruten möchten ihrer Heimat dienen. Und die Bundeswehr wird da sein für die Menschen in diesem Land: schnell, unkompliziert und verlässlich. – Annegret Kramp-Karrenbauer, Bundesministerin der Verteidigung

In einem Vieraugengespräch zwischen der Verteidigungsministerin und Generalleutnant Schelleis ging es zudem auch um die Führungsorganisation der Streitkräftebasis. In der SKB sind die Spezialisten der Bundeswehr gebündelt, unter anderem aus den Bereichen Logistik, Feldjägerwesen, ABC-Abwehr, Spitzensportförderung, Diensthundewesen und Militärmusik. Die Streitkräftebasis stellt zusammen mit dem Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr und den Landeskommandos die Verbindung zu den Bundesländern sicher.

Im Anschluss besuchte die Verteidigungsministerin die Regionale Ausstellung „20 Jahre Streitkräftebasis“.

Weitere Informationen zum Thema Amtshilfe und Zivil-Militärische Zusammenarbeit finden Sie immer auch hier:

https://www.bundeswehr.de/de/organisation/streitkraeftebasis/auftrag/zivil-militaerische-zusammenarbeit

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Deutsche Umwelthilfe verklagt Bundesregierung auf mehr Klimaschutz in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft

11.03.2021 – 10:05

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe verklagt Bundesregierung auf mehr Klimaschutz in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft


















Berlin (ots)

-  Von der Regierung vorgesehene Maßnahmen zur Reduzierung klimaschädlicher Treibhausgase reichen sektorenübergreifend nicht aus 
-  CO2-Höchstmengen aus Klimaschutzgesetz und Pariser Klimaziele werden drastisch überschritten 
-  DUH weitet damit juristisches Vorgehen für mehr Klimaschutz deutlich aus  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verklagt die Bundesregierung auf Einhaltung der Klimaziele in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft. Im Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung Ende 2019 jährliche Höchstmengen klimaschädlicher Treibhausgase festgelegt. Die bislang vorgesehenen Maßnahmen reichen nicht aus, um diese Höchstmengen in den Sektoren einzuhalten. Ziel der Klage ist ein Programm, das mit seinen darin enthaltenen Maßnahmen die Ziele des Klimaschutzgesetzes einhält und die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 senkt. Die Klageschrift wurde am 9. März 2021 beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Bereits im September 2020 hatte die DUH die Bundesregierung auf Einhaltung der Klimaziele im Verkehr verklagt.

„Es gibt sektorenübergreifend eklatante Lücken bei der CO2-Minderung. Der Einmal-Effekt durch die Corona-Pandemie wird die Bundesregierung dabei nicht retten. Genau wie im Verkehrsbereich mit einem generellen Tempolimit gibt es auch in anderen Sektoren kurzfristige Maßnahmen für weniger klimaschädliche Emissionen. Gerade in der Industriepolitik muss der Umbau der Autohersteller weg vom Verbrenner und hin zur emissionsfreien Mobilität massiv beschleunigt werden. Selbst die Gutachten der Bundesregierung attestieren dem eigenen Klimaschutzgesetz mangelnde Wirkung in fast allen Bereichen. Diese Baustellen muss die Bundesregierung noch im Wahljahr angehen, um nicht völlig ihre Glaubwürdigkeit zu verlieren“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Zahlreiche Gutachten – unter anderem erstellt für das Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium – bestätigen, dass die Maßnahmen der Bundesregierung nicht ausreichen, um die eigenen Vorgaben zu erfüllen. Laut Berechnungen des Öko-Instituts verfehlen die adressierten Sektoren die Klimaziele wie folgt: Die Sektoren Landwirtschaft und Verkehr erreichen nur 82 Prozent beziehungsweise 56 Prozent, der Gebäudesektor lediglich 94 Prozent, die Energiewirtschaft nur 97 Prozent und der Sektor Industrie erreicht nur 98 Prozent der im Klimaschutzgesetz vorgegebenen Einsparung. Zusätzlich wird Deutschland auch die EU-Minderungsvorgaben bis 2030 verfehlen.

In der Landwirtschaft muss es mehr Ökolandbau geben und die Zahl an Tieren pro Fläche muss sinken für weniger Klimagase und mehr Tierwohl. Im Energie- und Gebäudesektor muss die Bundesregierung die Wärmewende endlich voranbringen. Dafür braucht es höhere Effizienzstandards im Gebäudebereich und mehr Fördermittel, die es anders zu verteilen gilt. Fossile Gasheizungen dürfen überhaupt keine Fördermittel mehr erhalten, sie müssen ab 2025 verboten werden. Neue Ölheizungen muss die Bundesregierung ab sofort verbieten. Bei der Fernwärme braucht es mehr Anreize zur Nutzung Erneuerbarer Energien und die Förderung von fossiler Kraftwärmekopplung muss eingestellt werden. Im Sektor Industrie müssen Vorhaben, die für den Klimaschutz vorteilhaft sind, deutlich schneller genehmigt werden können.

„Deutschland tut zu wenig für den Klimaschutz. Schon die im Klimaschutzgesetz genannten Ziele bleiben extrem hinter dem zurück, was als Beitrag zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels erforderlich ist. Angesichts dessen ist es umso dramatischer, dass Deutschland nach Gutachten, die die Regierung selbst eingeholt hat, nicht einmal die Ziele des Klimaschutzgesetzes und der EU-Klimaschutzverordnung einhalten wird. Das Klimaschutzprogramm ist dringend zu überarbeiten“, so Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt.

Die DUH setzt damit die Reihe ihrer Klimaklagen fort. Sie unterstützt bereits zwei Verfassungsbeschwerden gegen das unzureichende Klimaschutzgesetz, für die nach der Terminvorschau des Bundesverfassungsgerichts noch in diesem Jahr Entscheidungen angekündigt sind. Außerdem klagt sie gegen die Bundesregierung auf Einhaltung der Klimaziele im Verkehrssektor und verklagt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf Fortschreibung ihres Klimaschutzplanes.

Links:

Zur Klageschrift: http://l.duh.de/p210311

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

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Neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes: Paritätischer kritisiert Konjunkturpaket als armutspolitischen Fehlschlag – Forderung nach Hartz-IV-Erhöhung

11.03.2021 – 12:15

Paritätischer Wohlfahrtsverband

Neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes: Paritätischer kritisiert Konjunkturpaket als armutspolitischen Fehlschlag – Forderung nach Hartz-IV-Erhöhung


















Berlin (ots)

Als massiven armuts- und konjunkturpolitischen Fehlschlag wertet der Paritätische Wohlfahrtsverband die Konjunkturmaßnahmen der Bundesregierung anlässlich der heute veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Wirkung der Coronahilfen aus dem vergangenen Jahr. Der Verband fordert gezielte Hilfen für arme Haushalte für die Dauer der Krise und eine deutliche Erhöhung der Regelsätze in Hartz IV und der Altersgrundsicherung.

„Die Konjunkturpolitik der Bundesregierung zeigt eine bemerkenswerte soziale Schlagseite,“ so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigten nach Ansicht des Verbandes eindeutig, dass von den Konjunkturmaßnahmen vor allem wohlhabende Haushalte profitiert haben.

„Es ist absolut unverständlich, dass die Not armer Menschen so dermaßen missachtet und eine weitere Vertiefung der sozialen Spaltung in Kauf genommen wird“, so Ulrich Schneider weiter.

Die heute vorgelegten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigten, dass rund die Hälfte der Haushalte den Kinderbonus im letzten Jahr zur Erhöhung der Familiensparquote nutzte und ihn folglich gar nicht brauchte, kritisiert der Verband. Auch die Mehrwertsteuersenkung habe vor allem besserverdienenden Haushalten genutzt, während einkommensschwache Haushalte so gut wie gar nicht profitierten.

„Die bereits im letzten Sommer von uns geäußerten Befürchtungen haben sich mit den Daten des Statistischen Bundesamtes leider bestätigt,“ so Ulrich Schneider. Unter armutspolitischer Perspektive stellen die konjunkturpolitischen Beschlüsse von 2020 einen fulminanten Fehlschlag dar. „Wir fordern die Bundesregierung zu einer sofortigen Korrektur auf,“ so Ulrich Schneider weiter.

Der Verband fordert die zügige Erhöhung der Regelsätze in Hartz IV und Altersgrundsicherung um 100 Euro pro Kopf und Monat während der Corona-Krise und eine dauerhafte Erhöhung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro.

Das Statistische Bundesamt veröffentlichte heute Daten, wonach durch die Mehrwertsteuersenkung im letzten Jahr lediglich zwischen 20 und 25 Prozent der Haushalte Anschaffungen vorzogen oder sich ungeplante Anschaffungen leisteten und dabei insbesondere einkommenstärkere Haushalte profitierten. Über die Hälfte der befragten Haushalte gaben zudem an, den Kinderbonus teilweise oder gänzlich zum Sparen genutzt zu haben.

Pressekontakt:

Philipp Meinert
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Tel.: 030 24636-339

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Deutsche Umwelthilfe verklagt Bundesregierung auf mehr Klimaschutz in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft

11.03.2021 – 10:05

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe verklagt Bundesregierung auf mehr Klimaschutz in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft


















Berlin (ots)

-  Von der Regierung vorgesehene Maßnahmen zur Reduzierung klimaschädlicher Treibhausgase reichen sektorenübergreifend nicht aus 
-  CO2-Höchstmengen aus Klimaschutzgesetz und Pariser Klimaziele werden drastisch überschritten 
-  DUH weitet damit juristisches Vorgehen für mehr Klimaschutz deutlich aus  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verklagt die Bundesregierung auf Einhaltung der Klimaziele in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft. Im Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung Ende 2019 jährliche Höchstmengen klimaschädlicher Treibhausgase festgelegt. Die bislang vorgesehenen Maßnahmen reichen nicht aus, um diese Höchstmengen in den Sektoren einzuhalten. Ziel der Klage ist ein Programm, das mit seinen darin enthaltenen Maßnahmen die Ziele des Klimaschutzgesetzes einhält und die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 senkt. Die Klageschrift wurde am 9. März 2021 beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Bereits im September 2020 hatte die DUH die Bundesregierung auf Einhaltung der Klimaziele im Verkehr verklagt.

„Es gibt sektorenübergreifend eklatante Lücken bei der CO2-Minderung. Der Einmal-Effekt durch die Corona-Pandemie wird die Bundesregierung dabei nicht retten. Genau wie im Verkehrsbereich mit einem generellen Tempolimit gibt es auch in anderen Sektoren kurzfristige Maßnahmen für weniger klimaschädliche Emissionen. Gerade in der Industriepolitik muss der Umbau der Autohersteller weg vom Verbrenner und hin zur emissionsfreien Mobilität massiv beschleunigt werden. Selbst die Gutachten der Bundesregierung attestieren dem eigenen Klimaschutzgesetz mangelnde Wirkung in fast allen Bereichen. Diese Baustellen muss die Bundesregierung noch im Wahljahr angehen, um nicht völlig ihre Glaubwürdigkeit zu verlieren“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Zahlreiche Gutachten – unter anderem erstellt für das Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium – bestätigen, dass die Maßnahmen der Bundesregierung nicht ausreichen, um die eigenen Vorgaben zu erfüllen. Laut Berechnungen des Öko-Instituts verfehlen die adressierten Sektoren die Klimaziele wie folgt: Die Sektoren Landwirtschaft und Verkehr erreichen nur 82 Prozent beziehungsweise 56 Prozent, der Gebäudesektor lediglich 94 Prozent, die Energiewirtschaft nur 97 Prozent und der Sektor Industrie erreicht nur 98 Prozent der im Klimaschutzgesetz vorgegebenen Einsparung. Zusätzlich wird Deutschland auch die EU-Minderungsvorgaben bis 2030 verfehlen.

In der Landwirtschaft muss es mehr Ökolandbau geben und die Zahl an Tieren pro Fläche muss sinken für weniger Klimagase und mehr Tierwohl. Im Energie- und Gebäudesektor muss die Bundesregierung die Wärmewende endlich voranbringen. Dafür braucht es höhere Effizienzstandards im Gebäudebereich und mehr Fördermittel, die es anders zu verteilen gilt. Fossile Gasheizungen dürfen überhaupt keine Fördermittel mehr erhalten, sie müssen ab 2025 verboten werden. Neue Ölheizungen muss die Bundesregierung ab sofort verbieten. Bei der Fernwärme braucht es mehr Anreize zur Nutzung Erneuerbarer Energien und die Förderung von fossiler Kraftwärmekopplung muss eingestellt werden. Im Sektor Industrie müssen Vorhaben, die für den Klimaschutz vorteilhaft sind, deutlich schneller genehmigt werden können.

„Deutschland tut zu wenig für den Klimaschutz. Schon die im Klimaschutzgesetz genannten Ziele bleiben extrem hinter dem zurück, was als Beitrag zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels erforderlich ist. Angesichts dessen ist es umso dramatischer, dass Deutschland nach Gutachten, die die Regierung selbst eingeholt hat, nicht einmal die Ziele des Klimaschutzgesetzes und der EU-Klimaschutzverordnung einhalten wird. Das Klimaschutzprogramm ist dringend zu überarbeiten“, so Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt.

Die DUH setzt damit die Reihe ihrer Klimaklagen fort. Sie unterstützt bereits zwei Verfassungsbeschwerden gegen das unzureichende Klimaschutzgesetz, für die nach der Terminvorschau des Bundesverfassungsgerichts noch in diesem Jahr Entscheidungen angekündigt sind. Außerdem klagt sie gegen die Bundesregierung auf Einhaltung der Klimaziele im Verkehrssektor und verklagt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf Fortschreibung ihres Klimaschutzplanes.

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Deutsche Umwelthilfe verklagt Bundesregierung auf mehr Klimaschutz in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft

11.03.2021 – 10:05

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe verklagt Bundesregierung auf mehr Klimaschutz in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft


















Berlin (ots)

-  Von der Regierung vorgesehene Maßnahmen zur Reduzierung klimaschädlicher Treibhausgase reichen sektorenübergreifend nicht aus 
-  CO2-Höchstmengen aus Klimaschutzgesetz und Pariser Klimaziele werden drastisch überschritten 
-  DUH weitet damit juristisches Vorgehen für mehr Klimaschutz deutlich aus  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verklagt die Bundesregierung auf Einhaltung der Klimaziele in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft. Im Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung Ende 2019 jährliche Höchstmengen klimaschädlicher Treibhausgase festgelegt. Die bislang vorgesehenen Maßnahmen reichen nicht aus, um diese Höchstmengen in den Sektoren einzuhalten. Ziel der Klage ist ein Programm, das mit seinen darin enthaltenen Maßnahmen die Ziele des Klimaschutzgesetzes einhält und die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 senkt. Die Klageschrift wurde am 9. März 2021 beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Bereits im September 2020 hatte die DUH die Bundesregierung auf Einhaltung der Klimaziele im Verkehr verklagt.

„Es gibt sektorenübergreifend eklatante Lücken bei der CO2-Minderung. Der Einmal-Effekt durch die Corona-Pandemie wird die Bundesregierung dabei nicht retten. Genau wie im Verkehrsbereich mit einem generellen Tempolimit gibt es auch in anderen Sektoren kurzfristige Maßnahmen für weniger klimaschädliche Emissionen. Gerade in der Industriepolitik muss der Umbau der Autohersteller weg vom Verbrenner und hin zur emissionsfreien Mobilität massiv beschleunigt werden. Selbst die Gutachten der Bundesregierung attestieren dem eigenen Klimaschutzgesetz mangelnde Wirkung in fast allen Bereichen. Diese Baustellen muss die Bundesregierung noch im Wahljahr angehen, um nicht völlig ihre Glaubwürdigkeit zu verlieren“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Zahlreiche Gutachten – unter anderem erstellt für das Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium – bestätigen, dass die Maßnahmen der Bundesregierung nicht ausreichen, um die eigenen Vorgaben zu erfüllen. Laut Berechnungen des Öko-Instituts verfehlen die adressierten Sektoren die Klimaziele wie folgt: Die Sektoren Landwirtschaft und Verkehr erreichen nur 82 Prozent beziehungsweise 56 Prozent, der Gebäudesektor lediglich 94 Prozent, die Energiewirtschaft nur 97 Prozent und der Sektor Industrie erreicht nur 98 Prozent der im Klimaschutzgesetz vorgegebenen Einsparung. Zusätzlich wird Deutschland auch die EU-Minderungsvorgaben bis 2030 verfehlen.

In der Landwirtschaft muss es mehr Ökolandbau geben und die Zahl an Tieren pro Fläche muss sinken für weniger Klimagase und mehr Tierwohl. Im Energie- und Gebäudesektor muss die Bundesregierung die Wärmewende endlich voranbringen. Dafür braucht es höhere Effizienzstandards im Gebäudebereich und mehr Fördermittel, die es anders zu verteilen gilt. Fossile Gasheizungen dürfen überhaupt keine Fördermittel mehr erhalten, sie müssen ab 2025 verboten werden. Neue Ölheizungen muss die Bundesregierung ab sofort verbieten. Bei der Fernwärme braucht es mehr Anreize zur Nutzung Erneuerbarer Energien und die Förderung von fossiler Kraftwärmekopplung muss eingestellt werden. Im Sektor Industrie müssen Vorhaben, die für den Klimaschutz vorteilhaft sind, deutlich schneller genehmigt werden können.

„Deutschland tut zu wenig für den Klimaschutz. Schon die im Klimaschutzgesetz genannten Ziele bleiben extrem hinter dem zurück, was als Beitrag zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels erforderlich ist. Angesichts dessen ist es umso dramatischer, dass Deutschland nach Gutachten, die die Regierung selbst eingeholt hat, nicht einmal die Ziele des Klimaschutzgesetzes und der EU-Klimaschutzverordnung einhalten wird. Das Klimaschutzprogramm ist dringend zu überarbeiten“, so Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt.

Die DUH setzt damit die Reihe ihrer Klimaklagen fort. Sie unterstützt bereits zwei Verfassungsbeschwerden gegen das unzureichende Klimaschutzgesetz, für die nach der Terminvorschau des Bundesverfassungsgerichts noch in diesem Jahr Entscheidungen angekündigt sind. Außerdem klagt sie gegen die Bundesregierung auf Einhaltung der Klimaziele im Verkehrssektor und verklagt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf Fortschreibung ihres Klimaschutzplanes.

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Zur Klageschrift: http://l.duh.de/p210311

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Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

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Veröffentlicht am

Deutsche Umwelthilfe verklagt Bundesregierung auf mehr Klimaschutz in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft

11.03.2021 – 10:05

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe verklagt Bundesregierung auf mehr Klimaschutz in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft


















Berlin (ots)

-  Von der Regierung vorgesehene Maßnahmen zur Reduzierung klimaschädlicher Treibhausgase reichen sektorenübergreifend nicht aus 
-  CO2-Höchstmengen aus Klimaschutzgesetz und Pariser Klimaziele werden drastisch überschritten 
-  DUH weitet damit juristisches Vorgehen für mehr Klimaschutz deutlich aus  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verklagt die Bundesregierung auf Einhaltung der Klimaziele in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft. Im Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung Ende 2019 jährliche Höchstmengen klimaschädlicher Treibhausgase festgelegt. Die bislang vorgesehenen Maßnahmen reichen nicht aus, um diese Höchstmengen in den Sektoren einzuhalten. Ziel der Klage ist ein Programm, das mit seinen darin enthaltenen Maßnahmen die Ziele des Klimaschutzgesetzes einhält und die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 senkt. Die Klageschrift wurde am 9. März 2021 beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Bereits im September 2020 hatte die DUH die Bundesregierung auf Einhaltung der Klimaziele im Verkehr verklagt.

„Es gibt sektorenübergreifend eklatante Lücken bei der CO2-Minderung. Der Einmal-Effekt durch die Corona-Pandemie wird die Bundesregierung dabei nicht retten. Genau wie im Verkehrsbereich mit einem generellen Tempolimit gibt es auch in anderen Sektoren kurzfristige Maßnahmen für weniger klimaschädliche Emissionen. Gerade in der Industriepolitik muss der Umbau der Autohersteller weg vom Verbrenner und hin zur emissionsfreien Mobilität massiv beschleunigt werden. Selbst die Gutachten der Bundesregierung attestieren dem eigenen Klimaschutzgesetz mangelnde Wirkung in fast allen Bereichen. Diese Baustellen muss die Bundesregierung noch im Wahljahr angehen, um nicht völlig ihre Glaubwürdigkeit zu verlieren“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Zahlreiche Gutachten – unter anderem erstellt für das Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium – bestätigen, dass die Maßnahmen der Bundesregierung nicht ausreichen, um die eigenen Vorgaben zu erfüllen. Laut Berechnungen des Öko-Instituts verfehlen die adressierten Sektoren die Klimaziele wie folgt: Die Sektoren Landwirtschaft und Verkehr erreichen nur 82 Prozent beziehungsweise 56 Prozent, der Gebäudesektor lediglich 94 Prozent, die Energiewirtschaft nur 97 Prozent und der Sektor Industrie erreicht nur 98 Prozent der im Klimaschutzgesetz vorgegebenen Einsparung. Zusätzlich wird Deutschland auch die EU-Minderungsvorgaben bis 2030 verfehlen.

In der Landwirtschaft muss es mehr Ökolandbau geben und die Zahl an Tieren pro Fläche muss sinken für weniger Klimagase und mehr Tierwohl. Im Energie- und Gebäudesektor muss die Bundesregierung die Wärmewende endlich voranbringen. Dafür braucht es höhere Effizienzstandards im Gebäudebereich und mehr Fördermittel, die es anders zu verteilen gilt. Fossile Gasheizungen dürfen überhaupt keine Fördermittel mehr erhalten, sie müssen ab 2025 verboten werden. Neue Ölheizungen muss die Bundesregierung ab sofort verbieten. Bei der Fernwärme braucht es mehr Anreize zur Nutzung Erneuerbarer Energien und die Förderung von fossiler Kraftwärmekopplung muss eingestellt werden. Im Sektor Industrie müssen Vorhaben, die für den Klimaschutz vorteilhaft sind, deutlich schneller genehmigt werden können.

„Deutschland tut zu wenig für den Klimaschutz. Schon die im Klimaschutzgesetz genannten Ziele bleiben extrem hinter dem zurück, was als Beitrag zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels erforderlich ist. Angesichts dessen ist es umso dramatischer, dass Deutschland nach Gutachten, die die Regierung selbst eingeholt hat, nicht einmal die Ziele des Klimaschutzgesetzes und der EU-Klimaschutzverordnung einhalten wird. Das Klimaschutzprogramm ist dringend zu überarbeiten“, so Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt.

Die DUH setzt damit die Reihe ihrer Klimaklagen fort. Sie unterstützt bereits zwei Verfassungsbeschwerden gegen das unzureichende Klimaschutzgesetz, für die nach der Terminvorschau des Bundesverfassungsgerichts noch in diesem Jahr Entscheidungen angekündigt sind. Außerdem klagt sie gegen die Bundesregierung auf Einhaltung der Klimaziele im Verkehrssektor und verklagt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf Fortschreibung ihres Klimaschutzplanes.

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