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Ab sofort bestellbar: das dynamisch designte Elektro-SUV Å KODA ENYAQ iV SPORTLINE

09.03.2021 – 09:58

Skoda Auto Deutschland GmbH

Ab sofort bestellbar: das dynamisch designte Elektro-SUV Å KODA ENYAQ iV SPORTLINE


















Ab sofort bestellbar: das dynamisch designte Elektro-SUV ŠKODA ENYAQ iV SPORTLINE

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Weiterstadt (ots)

> 20-Zoll-Leichtmetallfelgen und markante schwarze Karosseriedetails verleihen ENYAQ iV SPORTLINE dynamischen Auftritt

> Serienmäßiges Sportfahrwerk erzielt hohe Fahrdynamik

> SPORTLINE-Variante für ENYAQ iV 60 mit 132 kW (180 PS) und ENYAQ iV 80 mit 150 kW (204 PS) erhältlich

> Reichweite beträgt bis zu 527 Kilometer

> SKODA bietet ENYAQ iV SPORTLINE ab 43.500 Euro an

Der neue SKODA ENYAQ iV steht ab sofort auch in der SPORTLINE-Variante bereit. Markante schwarze Details an Stoßfängern, Kühlergrill, Dachreling, Fensterleisten und Außenspiegeln erzeugen einen charakterstarken Auftritt. Für besonders agile Fahreigenschaften sorgen Heckantrieb und Sportfahrwerk. Den ENYAQ iV SPORTLINE bietet SKODA als 132 kW (180 PS) starke Version iV 60 oder als iV 80 mit 150 kW (204 PS) an. Die Batterie ist 62 kWh beziehungsweise 82 kWh groß. Mit der größeren legt der ENYAQ iV 80 SPORTLINE bis zu 527 Kilometer(1) zurück. Der ENYAQ iV SPORTLINE beginnt preislich bei 43.500 Euro. Dank der staatlichen Innovations- und der Herstellerprämie sparen Käufer bis zu 9.570 Euro.

Den Einstieg in die dynamische Designline bildet der ŠKODA ENYAQ iV 60 SPORTLINE mit 132 kW (180 PS). Die Batterie mit 62 kWh (netto 58 kWh) ermöglicht eine Reichweite von bis zu 410 Kilometern(1) im WLTP-Zyklus. Als ENYAQ iV 80 SPORTLINE inklusive 82-kWh-Batterie (netto 77 kWh) legt das 150 kW (204 PS) starke Elektro-SUV im WLTP-Zyklus bis zu 527 Kilometer(1) zurück.

Sportfahrwerk für besonders agiles Fahrverhalten

Der ENYAQ iV SPORTLINE besitzt viel Temperament: Beide Varianten bieten mit einem maximalen Drehmoment von 310 Nm ausgesprochen sportliche Fahrleistungen. Dieses kann der Elektroantrieb aus dem Stand abrufen. Das serienmäßige Sportfahrwerk mit 15 Millimeter Tieferlegung an der Vorderachse und zehn Millimeter an der Hinterachse wertet die dynamischen Fahreigenschaften zusätzlich auf. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt bei beiden Motorvarianten 160 km/h.

Schwarz ist Trumpf: Für ein ebenso elegantes wie dynamisches Design sorgen die vielen schwarzen Exterieurdetails wie zum Beispiel die speziell designten Stoßfänger, die schwarz glänzende Dachreling und die schwarzen Außenspiegel. Die glanzgedrehten Leichtmetallfelgen Vega in 20-Zoll-Dimension lackiert ŠKODA in Anthrazit. Serienmäßig verfügt der ENYAQ iV SPORTLINE über Voll-LED-Matrix-Scheinwerfer inklusive automatischer Lichtsteuerung und LED-Rückleuchten sowie Blinker mit Lauflichteffekt.

Die Design Selection SPORTLINE setzt die sportliche Anmutung im Interieur fort. Die vorderen Sportsitze mit integrierten Kopfstützen sowie die drei Sitze im Fond besitzen einen schwarzen Bezug aus hochwertigem Leder-Stoff-Microfaser-Gewebe und grauen Ziernähten. Die Dekorleisten und Türverkleidungen setzen Akzente mit ihrem Carbon-Design. Über das beheizbare Leder-Multifunktions-Sportlenkrad kann der Fahrer zahlreiche Funktionen des ENYAQ iV steuern. Die Pedalerie im Edelstahl-Look rundet das sportlich-elegante Interieur ab.

Zur weiteren Serienausstattung des ENYAQ iV SPORTLINE gehören das Virtual Cockpit, ein 13 Zoll großes Infotainmentdisplay, die Zwei-Zonen-Klimaanlage Climatronic, eine Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Sprachbedienung und die Ambientebeleuchtung. Hinzu kommt die Wireless SmartLink-Schnittstelle für die Standards Apple CarPlay und Android Auto sowie das kabelgebundene SmartLink für MirrorLink. Der ENYAQ iV ist immer online und clever vernetzt. Der Fahrer kann zum Beispiel aus der Ferne Ladevorgänge sowie die Vorklimatisierung des Innenraums über die MyŠKODA(2)-App steuern.

Der ENYAQ iV SPORTLINE kommt serienmäßig mit den Ausstattungspaketen Licht & Sicht Basic, Convenience Basic und Drive SPORT Basic. Diese umfassen unter anderem Müdigkeitserkennung, getönte Heck- und hintere Seitenscheiben (Sunset), Fahrprofilauswahl und die Progressivlenkung sowie die Phonebox inklusive induktiver Ladefunktion und das Zugangs- und Start-Stopp-System Kessy.

Viele Assistenzsysteme serienmäßig an Bord

In puncto Sicherheit überzeugt der ENYAQ iV SPORTLINE mit einer Vielzahl von Assistenzsystemen. Unter anderem besitzt er Verkehrszeichenerkennung, Ausweich- und Abbiegeassistent, Frontradarassistent mit Fußgänger- und Radfahrererkennung und City-Notbremsfunktion, Speedlimiter, Geschwindigkeitsregelanlage und Spurhalteassistent. Beim iV 80 ergänzen Parksensoren vorne und eine Rückfahrkamera das Angebot.

Zum Laden der leistungsfähigen Batterien befinden sich ein Schnellladeanschluss für die Standards CCS/Combo 2 sowie ein Ladekabel für AC-Ladestationen (Mode-3-Ladekabel, Typ 2, 16A) an Bord.

Bis zu 9.570 Euro Ersparnis durch Innovations- und Herstellerprämie

Käufer des ŠKODA ENYAQ iV SPORTLINE können die staatliche Innovationsprämie beantragen und so bis zu 9.570 Euro sparen. Dieser Bonus setzt sich zusammen aus der staatlichen Förderung für Elektroautos und der ŠKODA Herstellerprämie. Die Höhe der Bezuschussung variiert je nach Nettolistenpreis. Beim ENYAQ iV 60 SPORTLINE profitieren Kunden von 6.000 Euro staatlicher Prämie und 3.000 Euro netto Ersparnis beim Hersteller, was brutto 3.570 Euro entspricht. Den iV 80 fördert der Bund mit 5.000 Euro, ŠKODA gewährt 2.500 Euro netto – der Zuschuss summiert sich also auf 2.975 Euro brutto. Den Herstelleranteil der Prämie erlässt ŠKODA direkt beim Kauf. Die Förderung durch den Bund können Käufer beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Abzüglich des ŠKODA Bonus sowie der staatlichen Förderung gibt es den ENYAQ iV SPORTLINE 60 bereits ab 33.930 Euro, die iV 80-Version startet bei 40.025 Euro.

Alle Details zu Preisen und Ausstattungen des ENYAQ iV SPORTLINE hält ŠKODA unter www.skoda-media.de bereit.

SKODA ENYAQ iV SPORTLINE – Motorisierungen und Preise in Euro inkl. 19 % Mwst.

Version             Leistung            Antrieb                   Preis              
ENYAQ iV 60         132 kW (180 PS)     Heckantrieb, 1-Gang       43.500             
                                        (EV)                                   
ENYAQ iV 80         150 kW (204 PS)     Heckantrieb, 1-Gang       48.000             
                                        (EV)                                   
                                                                                
    
   

(1) Wert im WLTP-Messverfahren ermittelt. Tatsächliche Reichweite abhängig von Faktoren wie persönliche Fahrweise, Streckenbeschaffenheit, Außentemperatur, Witterungsverhältnisse, Nutzung von Heizung und Klimaanlage, Vortemperierung, Anzahl der Mitfahrer.

(2) Unter ŠKODA Connect sind für dieses Modell Funktionen von Infotainment Online und Care Connect erhältlich. Die Dienste sind teilweise kostenpflichtig und ihre Verfügbarkeit ist abhängig vom Land und vom Mobilfunkempfang. Registrierung bei der ŠKODA AUTO a.s. erforderlich, außer für eCall. Nutzung von Infotainment Online nur mit ŠKODA Navigationssystem. Care Connect (Remote Access) wird mit der MyŠKODA-App gesteuert, wofür ein Smartphone (iOS oder Android) mit Internetzugang benötigt wird. Nähere Informationen zu ŠKODA Connect erhalten Sie bei Ihrem ŠKODA Partner und unter www.skoda-auto.de/connect.

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Automobilindustrie: Deutsch-Türkische Wertschöpfungskette

09.03.2021 – 08:15

OIB – Turkish Automotive

Automobilindustrie: Deutsch-Türkische Wertschöpfungskette


















Automobilindustrie: Deutsch-Türkische Wertschöpfungskette
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Stuttgart, Istanbul (ots)

Auf dem Online-Fachtag der Automobilverbände OIB und TAYSAD Ende Februar 2021 haben etwa 200 Unternehmer aus Deutschland und der Türkei in zehn Gruppen die Lage der türkischen Automobil- und Zulieferindustrie besprochen. Darüber hinaus wurden über Kooperationsmöglichkeiten zwischen der deutschen und der türkischen Automobilbranche beraten.

Auch 2020 trieb die türkische Automobilbranche als Wachstums- und Innovationsmotor die Wirtschaft der Türkei immens an. Mehr noch: Trotz Corona-Pandemie war sie mit 32 Milliarden US-Dollar führend in der Exportwirtschaft, was knapp ein Fünftel des Gesamtexports der Türkei ausmacht.

Zweifellos: Die türkische Automobil- und Zulieferindustrie spielt weltweit in der Champions League. Baran Çelik, Vorsitzender des OIB erklärte hierzu:

Die türkischen Automobilhersteller und -zulieferer sind wichtiger Bestandteil europäischer und deutscher Wertschöpfungsketten, die ihre Wettbewerbsfähigkeit weiter ausbauen. In der Automobilproduktion ist die Türkei europaweit von fünf auf Rang vier aufgestiegen. Für das Jahr 2023 zielen wir auf ein Exportvolumen im Wert von 43,8 Milliarden US-Dollar – Ausfuhren im Wert von 15,3 Milliarden US-Dollar aus der Zulieferindustrie.“

77 Prozent des türkischen Exports gingen in die Europäische Union. Dies zeigt: Die türkische Automobil- und Zulieferindustrie ist ein integraler Bestandteil der europäischen und damit auch der deutschen Wertschöpfungsketten. Die Türkei ist weltweit ein wichtiger Standort – auch für Forschung und Entwicklung.

„Die türkische Automobil- und Zulieferindustrie ist die Branche mit den meisten – in absoluten wie relativen Zahlen – Forschungs- und Entwicklungszentren. Das hat zur Folge, dass die türkische Automobilbranche hohe Kompetenzen in den Bereichen Design, Testung und Qualitätssicherung besitzt. Die Branche ist auch zukunftsfähig: Immer mehr Automobilunternehmen investieren in Automobile, die mit alternativer Energie betrieben werden, in Hybridautos und Plug-In Elektrofahrzeuge,“ erklärt Alper Kanca, Vorsitzender des türkischen Automobilverbandes TAYSAD.

Die türkische Automobil- und Zulieferindustrie will ihre Ausfuhren und ihren internationalen Marktanteil weiter ausbauen. Dieses Jahr stehen Deutschland und Frankreich im Visier. 2022 sollen die englischen, italienischen und US-amerikanischen Märkte gezielt adressiert werden.

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Abgasskandal in der Wohnmobilbranche: Wohnmobil Fiat Ducato 2 im Fokus – hoher Schadenersatz für geschädigte Verbraucher möglich!

09.03.2021 – 08:32

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Abgasskandal in der Wohnmobilbranche: Wohnmobil Fiat Ducato 2 im Fokus – hoher Schadenersatz für geschädigte Verbraucher möglich!


















Abgasskandal in der Wohnmobilbranche: Wohnmobil Fiat Ducato 2 im Fokus – hoher Schadenersatz für geschädigte Verbraucher möglich!
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Mönchengladbach (ots)

Das Landgericht Koblenz hat den Autobauer Fiat Chrysler Automobiles (FCA) für Abgasmanipulationen an einem Wohnmobil vom Typ Roller team Zefiro 266TL Fiat Ducato 2 mit 150 PS zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. In diesem Fahrzeug ist ein Dieselmotor vom Typ Multijet mit einem Hubraum von 2.2 Litern und der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Fiat Chrysler Automobiles (FCA) ist seit dem 16.01.2021 durch die Fusion mit Groupe PSA (PSA) in der Automobilholding Stellantis N.V. aufgegangen und damit für zukünftige Schadensersatzklagen verantwortlich.

Der Abgasskandal hat auch die Reisemobilbranche und damit die Wohnmobile mit Dieselmotoren erfasst. Der Autobauer Fiat Chrysler Automobiles (FCA) und sein Schwesterkonzern CNH Industrial mit der Marke Iveco sollen bei einer ganzen Reihe von kostspieligen Reise- und Wohnmobilen, Transportern und auch Diesel-Pkw in den Jahren 2014 bis 2019 mit Schummel-Software bei der Abgassteuerung gearbeitet haben. So hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nun in einem Gutachten festgestellt, dass zwei Fiat-Reise- beziehungsweise Wohnmobile der Abgasnorm Euro 5 die zulässigen Werte für den Ausstoß von giftigen Stickoxiden „bei Weitem“ übersteigen. Der Ducato 150 Multijet (Pilote G700G) beispielsweise überschreitet den erlaubten Stickoxidgrenzwert im realen Fahrbetrieb um den Faktor 6,9, der Ducato 150 Multijet (Dethleffs T7150) um das 9,9-Fache.

Jetzt hat das Landgericht Koblenz (Urteil vom 01.03.2021, Az.: 12 O 316/20) FCA verurteilt, an einen geschädigten Verbraucher einen Betrag in Höhe von 52.484,12 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Zudem muss die Beklagte den Kläger von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten des Klägers entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 3.352,86 Euro freistellen und die Kosten des Rechtsstreits tragen. Streitgegenständlich ist ein Wohnmobil vom Typ Roller team Zefiro 266TL Fiat Ducato 2 mit 150 PS. In diesem Fahrzeug ist ein von der Beklagten hergestellter Dieselmotor vom Typ Multijet mit einem Hubraum von 2.2 Litern und der Abgasnorm Euro 6 verbaut.

„Der Motor ist so konstruiert, dass die gesetzlich vorgeschriebene Abgasnachbehandlung circa 22 Minuten nach jedem Motorstart deaktiviert wird. Da der Testlauf auf einem Abgasprüfstand nach dem Neuen Europäischen Fahrzyklus nur rund 20 Minuten andauert, führt die Deaktivierung der Abgasnachbehandlung dazu, dass in der Prüfungssituation der Anschein vermittelt wird, das Fahrzeug würde den für Fahrzeuge der Euro 6-Klasse gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgrenzwerten für NOx-Mengen genügen. Das bedingt die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB“, erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Der Hintergrund laut Gericht: „Tatsächlich beträgt das reale Abgas-Emissionsverhalten (RDE) insgesamt das 9- bis 15-Fache und übersteigt somit beträchtlich die Grenzwerte, die bei 80 Milligramm pro Kilometer liegen. Im streitgegenständlichen Fahrzeug ist ein Manipulationssystem verbaut, welches zur Folge hat, dass das System nur auf dem Prüfungsstand ordnungsgemäß arbeitet, während die im Prüfungsstand erzielten Stickoxidwerte im Realbetrieb massiv überschritten werden.“

Ein wichtiger Punkt für Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung ist, dass bei Wohnmobilen die Nutzungsentschädigung nach der Gesamtlebensdauer von 25 Jahren berechnet werden kann, und nicht nur nach der Kilometerleistung. Der Kläger hatte das Wohnmobil am 23.05.2017 gekauft. Ebenso weist der Rechtsanwalt darauf hin, dass neue Klagen nicht mehr gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA) zu richten sind, sondern aufgrund der neuen Konzernstruktur gegen die Stellantis N.V. vorzugehen ist. Die Automobilholding Stellantis N.V. ist am 16.01.2021 aus der Fusion der Automobilkonzerne Groupe PSA (PSA) und Fiat Chrysler Automobiles (FCA) hervorgegangen. Der Konzern ist mit seinen 14 Marken der viertgrößte Automobilhersteller der Welt nach verkauften Fahrzeugen.

Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung betont: „Aufgrund der hohen Kaufpreise solcher Reise- und Wohnmobile können die wirtschaftlichen Schäden für geschädigte Dieselkäufer besonders groß sein. Eigentümer sollten daher die Möglichkeit einer Betrugshaftungsklage dringend prüfen, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht aufgrund der vorgenommenen Abgasmanipulationen erfolgreich durchzusetzen.“ In etwa 90 Prozent der Abgasskandal-Fälle bei Fiat Chrysler Automobiles (FCA) gehe es tatsächlich um Wohnmobile, teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit. Iveco hat aktuell folgende drei Wohnmobile im Angebot, die unter dringendem Verdacht stehen, die EU-Abgasnorm nicht einzuhalten und die Abgasreinigung unzulässig manipuliert zu haben: Daily Hi-Matic, Daily 4×4 und Eurocargo. Da Fahrgestelle und Motoren der Iveco-Wohnmobile auch bei zahlreichen anderen Marken verbaut werden – laut der Website von Iveco unter anderem bei Biomobil, Carthago, Dopfer, Niesmann Bischoff und Notin viele andere mehr –, besteht der begründete hinreichende Verdacht, dass auch Modelle dieser Anbieter die EU-Abgasnormen nicht einhalten.

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Vergünstigte Wallbox und weitere VorteileAttraktives Angebot: Renault ZOE für Vattenfall Kunden

08.03.2021 – 15:42

Vattenfall Europe Sales GmbH

Vergünstigte Wallbox und weitere Vorteile
Attraktives Angebot: Renault ZOE für Vattenfall Kunden


















Berlin (ots)

Vattenfall Stromkunden profitieren beim Kauf eines neuen Renault ZOE ab sofort von besonderen Vorteilen. Im Rahmen der von Renault Deutschland und Vattenfall gestarteten Kooperation erhalten Kunden mit Abschluss eines Vattenfall Ökostrom-Vertrags und dem anschließenden Kauf eines Renault ZOE eine vergünstigte Wallbox und einen Vattenfall Vorteil von 200 Euro sowie für den Renault ZOE gratis einen doppelten Kofferraumboden im Wert von 194 Euro UVP.

Die entsprechende Kooperation zwischen Renault Deutschland und der Vattenfall Europe Sales GmbH startet am 8. März 2021. Vattenfall ist einer der erfolgreichsten Energievertriebe Deutschlands. Mit dem neuen Angebot erhalten Vattenfall Kunden einen einfachen Einstieg in die Elektromobilität und profitieren dabei von besonderen Vorteilen.

Der Renault ZOE war 2020 das meistgekaufte Elektroauto Deutschlands. Aktuell ist der Bestseller bereits ab 99 Euro monatlich inklusive 10.000 Euro Elektrobonus(1) erhältlich, dazu gibt es gratis derzeit einen exklusiven E Scooter von SoFlow. Der Renault ZOE schafft bis zu 395 Kilometer Reichweite im WLTP-Testzyklus und überzeugt mit zahlreichen technischen Innovationen und attraktivem Design.

PRW 08/21 · 08.03.2021

(1)Der Elektrobonus i. H. v. insgesamt 10.000 Euro umfasst 6.000 Euro Bundeszuschuss sowie 3.900 Euro Renault Anteil gemäß den Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zum Absatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen. Der Elektrobonus enthält auch die Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für den Einbau eines akustischen Warnsystems (AVAS) bei neuen Elektrofahrzeugen in Höhe von 100 Euro, www.bafa.de. Die Auszahlung des Bundeszuschusses und der AVAS-Förderung erfolgt erst nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags bei der BAFA: Diese Beträge sind bereits in die Anzahlung einkalkuliert. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nicht mit anderen Aktionen kombinierbar.

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AnsprechpartnerIN Renault:
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Weiteres obsiegendes Urteil im VW-Dieselskandal um Vierzylinder-Dieselmotor des Typs EA288 der Euro 6-Norm: Wieder Schadenersatz im VW-Dieselgate-2.0!

08.03.2021 – 11:19

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Weiteres obsiegendes Urteil im VW-Dieselskandal um Vierzylinder-Dieselmotor des Typs EA288 der Euro 6-Norm: Wieder Schadenersatz im VW-Dieselgate-2.0!


















Weiteres obsiegendes Urteil im VW-Dieselskandal um Vierzylinder-Dieselmotor des Typs EA288 der Euro 6-Norm: Wieder Schadenersatz im VW-Dieselgate-2.0!
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Mönchengladbach (ots)

Das Dieselgate 2.0 der Volkswagen AG setzt sich immer weiter fort: Auch das Landgericht Aachen hat einem geschädigten Verbraucher Schadenersatz für die Abgasmanipulationen eines T6-Bulli mit dem Euro 6-Dieselmotor EA288, dem Nachfolgemotor des Schummeldiesels der ersten Generation des Typs EA189, zugesprochen. Einmal mehr wird damit klar, dass auch der Euro 6-Dieselmotor des Typs EA288 mitten im VW-Dieselskandal steht.

Das Landgericht Aachen (Urteil vom 19.02.2021, Az.: 7 O 274/20) hat dem VW-Dieselgate 2.0 weiteren Schwung verliehen. Der Richter hat die Volkswagen AG dazu verurteilt, an den geschädigten Verbraucher 44.724,02 Euro Schadenersatz zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 6. Januar 2020 zu zahlen. Ebenso muss die Volkswagen AG der Klägerin von den Kosten in Höhe von 1.822,96 Euro freistellen, die durch die außergerichtliche Rechtsverfolgung entstanden sind, und die vollständigen Kosten des Rechtsstreits tragen.

Streitgegenständlich in dem Dieselverfahren war ein VW T6 Multivan 2.0 TDI 4-Motion (Bulli) mit dem Motortyp EA288 und der Abgasnorm Euro 6. Der geschädigte Verbraucher hat das Fahrzeug am 16. Dezember 2015 zum Preis von 65.093 Euro mit einem Kilometerstand von acht Kilometern erworben. Der Kilometerstand am 14. Januar 2021 betrug 91.373 Kilometer. Das Gericht hat die Gesamtlaufleistung auf 300.000 Kilometer festgelegt.

„Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mit einem sogenannten Thermofenster ausgestattet. Dieses hat zur Folge, dass die Abgasrückführung bei kühleren Temperaturen zurückgefahren und ein abweichender Stichoxidausstoß erzielt wird. Zudem ist ein SCR-Katalysator in den streitgegenständlichen Volkswagen-Bulli verbaut, der die Einspritzmengen des AdBlue situationsabhängig steuert“, erläutert der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Das Landgericht Aachen hat ganz deutlich herausgestellt, dass die Software zur Erkennung des Prüfstandes und zur Optimierung des Stickoxidausstoßes auf dem Prüfstand eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung darstellt. Die schädigende Handlung der Beklagten sei das Inverkehrbringen von Dieselmotoren unter Verschweigen der gesetzwidrigen Programmierung der Software, die dazu geführt habe, dass die gesetzlichen Grenzwerte nur auf dem Prüfstand, nicht aber im realen Straßenbetrieb eingehalten würden.

Die Klägerin habe substantiiert vorgetragen, dass in dem streitgegenständlichen Fahrzeug eine Umschaltlogik zur Einwirkung auf das Emissionskontrollsystem enthalten sei. Allein das Vorhandensein der Zykluserkennung deutet auf eine Abschalteinrichtung hin. Durch diesen substantiierten Vortrag obliege der beklagten Volkswagen AG die sekundäre Darlegungslast, der diese aber nicht hinreichend nachgekommen sei. Im Rahmen der sekundären Darlegungslast muss der Autohersteller sich von den Vorwürfen aktiv und mit weitreichenden Erklärungen zur Funktionsweise der Technologien entlasten. Es sei Sache der Beklagten, das Vorliegen der die unzulässigen Abschalteinrichtung begründeten Umstände substantiiert zu bestreiten. Dazu gehöre vor allem die Darlegung, aus welchen technischen Gründen die Applikation einer Fahrkurve erfolgt sei, wenn nicht im Zusammenhang mit einer Abschalteinrichtung. Denn es wäre lebensfremd anzunehmen, dass ein Autokonzern grundlos eine völlig nutzlose Softwarefunktion verwende.

Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung verweist auch auf weitere aktuelle Urteile zum VW-Dieselgate 2.0. Mit Urteil vom 12.01.2021 (Az.: 12 O 88/20) wurde die Volkswagen AG vom Landgericht Duisburg verpflichtet, an einen geschädigten Verbraucher für die Abgasmanipulationen an einem Skoda Superb 2.0 TDI mit dem Motorentyp EA288 und der Abgasnorm Euro 6 24.426,30 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 31. Juli 2020 zu zahlen und 68 Prozent der Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 17.07.2020, Az.: 11 O 190/18) wiederum hat die Volkswagen AG zu Schadenersatz für einen VW Golf VII 2.0 TDI verurteilt. Dem geschädigten Verbraucher wurden 23.863,05 Euro zuzüglich deliktischer Entziehungszinsen zugesprochen. Das Landgericht Karlsruhe (Az. 9 O 93/20) hat die Volkswagen AG zuletzt dazu verurteilt, einem geschädigten Verbraucher für einen Skoda Yeti 2.0 TDI 4×4 Schadenersatz in Höhe 15.842,64 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14. Mai 2020 zu zahlen.

Für den Rechtsanwalt ist daher klar: „Ein Gericht hat einmal mehr herausgestellt, dass auch der Euro 6-Dieselmotor des Typs EA288 mitten im VW-Dieselskandal steht. Die Volkswagen AG als Herstellerin wird immer öfter im Dieselgate 2.0 für vorsätzliche sittenwidrige Schädigung verurteilt. Käufer müssen die massiven Wertverluste und möglicherweise drohenden Fahrverbote im Dieselskandal nicht einfach hinnehmen, sondern können eben auf dem Wege der Betrugshaftungsklage ihre Fahrzeuge zurückgeben und sich dafür entschädigen lassen. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten Lösung für Dieselfahrer im Dieselgate 2.0 führt also nur über die Gerichte!“ Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich.

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XCMG-„Sheroes“ stellen sich dem Geschlechtergefälle und erzählen ihre inspirierende Erfolgsgeschichte

08.03.2021 – 18:32

XCMG

XCMG-„Sheroes“ stellen sich dem Geschlechtergefälle und erzählen ihre inspirierende Erfolgsgeschichte


















Xuzhou, China (ots/PRNewswire)

XCMG (000425.SZ) feiert den Internationalen Frauentag unter dem Motto „She Defines“ mit einer Woche mit besonderen Veranstaltungen. Heldinnen aus Forschung und Entwicklung, regionalen Vertriebsbüros und der Produktion teilten inspirierende Geschichten über ihre persönliche Karriere und betonten die Vielfalt und die Widerstandsfähigkeit der XCMG-Frauen.

„Die ‚Sheroes‘, die Heldinnen, von XCMG lösen eingehende Diskussionen und Resonanz zu Themen wie Karriereentwicklung von Frauen, emotionales Streben, persönliche Fähigkeiten und Werte sowie Träume in einem neuen Zeitalter aus. Bei XCMG legen wir Wert auf Vielfalt und engagieren uns für den Aufbau einer integrativen Kultur, die alle Mitarbeiter gleich behandelt, und wir fühlen uns geehrt, dass wir so viele talentierte und aufstrebende Frauen haben, die sich dem Geschlechtergefälle stellen und in der Baumaschinenbranche arbeiten“, erklärte Li Ge, stellvertretender Sekretär der XCMG Construction Machinery Co. Ltd.

Song Yu: Frauen kennen sich mit Mechanik aus

Song Yu, Forscherin bei XCMG Mining and Tunneling Machinery, leitete 2020 die Forschungs- und Entwicklungsprojekte für intelligente Bagger und Einschienbahnen der E-Serie. Ihr Team löste mehrere Engpassprobleme und meldete mehr als 10 Patente an. Der Einschienenbahn-Kran markiert einen neuen Meilenstein im Bergbau- und Tunnelbau von XCMG.

„Eine fähige Person ist nicht genug. Nur mit einem herausragenden Team können wir wirklich etwas erreichen“, erklärte Song.

Wang Xinyao: Mädchen spielen nicht nur mit Puppen

Wang Xinyao betrat vor neun Jahren eine XCMG-Beschichtungsfabrik und verbrachte unzählige Tage und Nächte damit, ihre Fähigkeiten zu perfektionieren. Wang ist heute ein unersetzlicher Teil der Maschinenbearbeitung. Sie kann eine 100-prozentige Erfolgsquote bei der Erstinspektion vorweisen und wurde inzwischen von der Inspektion durch das Werk ausgenommen.

„Coole Mädchen weinen nicht. Wir erledigen Dinge. Unsere Kranen sind nicht nur einfach zu bedienen, sondern haben auch ein ansprechendes Design“, so Wang.

Amanda Machado: Selbstmotivation und große Hürden

Amanda stieß 2011 zu XCMG Brasilien, als sie erfuhr, dass XCMG eine Fabrik in ihrer Heimatstadt Pouso Alegre baute. Sie ist die erste lokale Mitarbeiterin und hat sich von der Rezeption zur Key Account-Managerin hochgearbeitet. Im Jahr 2018 machte das Ausschreibungs- und Angebotsgeschäft des Verkaufsteams 60 Prozent des gesamten Umsatzes aus, und sie wurde sieben Jahre in Folge in die Top 10 der Mitarbeiter gewählt.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.xcmg.com, oder auf den XCMG-Seiten auf Facebook, Twitter, YouTube, LinkedIn und Instagram.

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TERMINAVISO: Live-Übertragung der BMW Group in Österreich Wirtschaftspressekonferenz 2020 am 11.März 2021 um 10.00 CET

08.03.2021 – 09:00

BMW Group in Österreich

TERMINAVISO: Live-Übertragung der BMW Group in Österreich Wirtschaftspressekonferenz 2020 am 11.März 2021 um 10.00 CET


















Salzburg (ots)

Die BMW Group in Österreich lädt zur Live-Übertragung der Wirtschaftspressekonferenz 2020 ein.

-  Datum: Donnerstag 11.03.2021 
-  Uhrzeit: 10:00 Uhr MESZ 
-  Webcast: https://www.facebook.com/BMWGroupinOesterreich/  

Die BMW Group in Österreich.

Die BMW Group ist seit über 40 Jahren ein starker Motor für den Wirtschaftsstandort Österreich. Mit Investitionen von über 7,8 Milliarden Euro seit 1977 trägt das Unternehmen seit Jahrzehnten erheblich zur wirtschaftlichen Stabilität und zum Wohlstand in unserem Land bei. Über 8.000 Menschen besitzen heute bei der BMW Group in Österreich einen attraktiven Arbeitsplatz.

Am Standort Salzburg befindet sich die BMW Austria GmbH, verantwortlich für den Vertrieb der Marken BMW, MINI und BMW Motorrad in Österreich. Die BMW Vertriebs GmbH, das Headquarter für die Region Zentral- und Südosteuropa, betreut von hier aus insgesamt zwölf europäische Länder. In Salzburg befindet sich ebenfalls das Headquarter von BMW Group Financial Services für Zentral- und Südosteuropa und damit für insgesamt elf europäische Länder. Die dazugehörige BMW Austria Bank GmbH bietet von Salzburg aus Finanzdienstleistungen und fahrzeugbezogene Versicherungen sowie Händlerfinanzierung in Österreich, Polen, Griechenland und weiteren CEEU-Ländern an. Die Alphabet Austria Fuhrparkmanagement GmbH bietet österreichischen Kunden neben individueller Beratung und Finanzierung insbesondere innovative Full-Service-Pakete für den Fuhrpark an.

Im BMW Group Werk in Steyr produzieren 4.400 Mitarbeiter im weltweit größten BMW Group Motorenwerk jährlich knapp eine Million Benzin- und Dieselmotoren. Hier befindet sich auch ein bedeutendes Entwicklungszentrum für die Erforschung und Entwicklung neuer Antriebe. Die BMW Motoren GmbH in Steyr gehört heute zu den umsatz- und exportstärksten Industrieunternehmen Österreichs.

Link zum APA-OTS Pressroom der BMW Group in Österreich:

https://www.ots.at/pressemappe/17456/bmw-group-in-oesterreich

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Head of Communications Central and Southeastern Europe
Corporate Communications and Governmental Affairs

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5020 Salzburg
Telefon: +43-662-8383-9100
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Weiteres obsiegendes Urteil im VW-Dieselskandal um Vierzylinder-Dieselmotor des Typs EA288 der Euro 6-Norm: Wieder Schadenersatz im VW-Dieselgate-2.0!

08.03.2021 – 11:19

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Weiteres obsiegendes Urteil im VW-Dieselskandal um Vierzylinder-Dieselmotor des Typs EA288 der Euro 6-Norm: Wieder Schadenersatz im VW-Dieselgate-2.0!


















Weiteres obsiegendes Urteil im VW-Dieselskandal um Vierzylinder-Dieselmotor des Typs EA288 der Euro 6-Norm: Wieder Schadenersatz im VW-Dieselgate-2.0!
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Mönchengladbach (ots)

Das Dieselgate 2.0 der Volkswagen AG setzt sich immer weiter fort: Auch das Landgericht Aachen hat einem geschädigten Verbraucher Schadenersatz für die Abgasmanipulationen eines T6-Bulli mit dem Euro 6-Dieselmotor EA288, dem Nachfolgemotor des Schummeldiesels der ersten Generation des Typs EA189, zugesprochen. Einmal mehr wird damit klar, dass auch der Euro 6-Dieselmotor des Typs EA288 mitten im VW-Dieselskandal steht.

Das Landgericht Aachen (Urteil vom 19.02.2021, Az.: 7 O 274/20) hat dem VW-Dieselgate 2.0 weiteren Schwung verliehen. Der Richter hat die Volkswagen AG dazu verurteilt, an den geschädigten Verbraucher 44.724,02 Euro Schadenersatz zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 6. Januar 2020 zu zahlen. Ebenso muss die Volkswagen AG der Klägerin von den Kosten in Höhe von 1.822,96 Euro freistellen, die durch die außergerichtliche Rechtsverfolgung entstanden sind, und die vollständigen Kosten des Rechtsstreits tragen.

Streitgegenständlich in dem Dieselverfahren war ein VW T6 Multivan 2.0 TDI 4-Motion (Bulli) mit dem Motortyp EA288 und der Abgasnorm Euro 6. Der geschädigte Verbraucher hat das Fahrzeug am 16. Dezember 2015 zum Preis von 65.093 Euro mit einem Kilometerstand von acht Kilometern erworben. Der Kilometerstand am 14. Januar 2021 betrug 91.373 Kilometer. Das Gericht hat die Gesamtlaufleistung auf 300.000 Kilometer festgelegt.

„Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mit einem sogenannten Thermofenster ausgestattet. Dieses hat zur Folge, dass die Abgasrückführung bei kühleren Temperaturen zurückgefahren und ein abweichender Stichoxidausstoß erzielt wird. Zudem ist ein SCR-Katalysator in den streitgegenständlichen Volkswagen-Bulli verbaut, der die Einspritzmengen des AdBlue situationsabhängig steuert“, erläutert der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Das Landgericht Aachen hat ganz deutlich herausgestellt, dass die Software zur Erkennung des Prüfstandes und zur Optimierung des Stickoxidausstoßes auf dem Prüfstand eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung darstellt. Die schädigende Handlung der Beklagten sei das Inverkehrbringen von Dieselmotoren unter Verschweigen der gesetzwidrigen Programmierung der Software, die dazu geführt habe, dass die gesetzlichen Grenzwerte nur auf dem Prüfstand, nicht aber im realen Straßenbetrieb eingehalten würden.

Die Klägerin habe substantiiert vorgetragen, dass in dem streitgegenständlichen Fahrzeug eine Umschaltlogik zur Einwirkung auf das Emissionskontrollsystem enthalten sei. Allein das Vorhandensein der Zykluserkennung deutet auf eine Abschalteinrichtung hin. Durch diesen substantiierten Vortrag obliege der beklagten Volkswagen AG die sekundäre Darlegungslast, der diese aber nicht hinreichend nachgekommen sei. Im Rahmen der sekundären Darlegungslast muss der Autohersteller sich von den Vorwürfen aktiv und mit weitreichenden Erklärungen zur Funktionsweise der Technologien entlasten. Es sei Sache der Beklagten, das Vorliegen der die unzulässigen Abschalteinrichtung begründeten Umstände substantiiert zu bestreiten. Dazu gehöre vor allem die Darlegung, aus welchen technischen Gründen die Applikation einer Fahrkurve erfolgt sei, wenn nicht im Zusammenhang mit einer Abschalteinrichtung. Denn es wäre lebensfremd anzunehmen, dass ein Autokonzern grundlos eine völlig nutzlose Softwarefunktion verwende.

Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung verweist auch auf weitere aktuelle Urteile zum VW-Dieselgate 2.0. Mit Urteil vom 12.01.2021 (Az.: 12 O 88/20) wurde die Volkswagen AG vom Landgericht Duisburg verpflichtet, an einen geschädigten Verbraucher für die Abgasmanipulationen an einem Skoda Superb 2.0 TDI mit dem Motorentyp EA288 und der Abgasnorm Euro 6 24.426,30 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 31. Juli 2020 zu zahlen und 68 Prozent der Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 17.07.2020, Az.: 11 O 190/18) wiederum hat die Volkswagen AG zu Schadenersatz für einen VW Golf VII 2.0 TDI verurteilt. Dem geschädigten Verbraucher wurden 23.863,05 Euro zuzüglich deliktischer Entziehungszinsen zugesprochen. Das Landgericht Karlsruhe (Az. 9 O 93/20) hat die Volkswagen AG zuletzt dazu verurteilt, einem geschädigten Verbraucher für einen Skoda Yeti 2.0 TDI 4×4 Schadenersatz in Höhe 15.842,64 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14. Mai 2020 zu zahlen.

Für den Rechtsanwalt ist daher klar: „Ein Gericht hat einmal mehr herausgestellt, dass auch der Euro 6-Dieselmotor des Typs EA288 mitten im VW-Dieselskandal steht. Die Volkswagen AG als Herstellerin wird immer öfter im Dieselgate 2.0 für vorsätzliche sittenwidrige Schädigung verurteilt. Käufer müssen die massiven Wertverluste und möglicherweise drohenden Fahrverbote im Dieselskandal nicht einfach hinnehmen, sondern können eben auf dem Wege der Betrugshaftungsklage ihre Fahrzeuge zurückgeben und sich dafür entschädigen lassen. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten Lösung für Dieselfahrer im Dieselgate 2.0 führt also nur über die Gerichte!“ Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich.

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„Taxi gegen Uber & Co“: „ZDFzoom“ über das neue Mobilitätsgesetz

08.03.2021 – 17:08

ZDF

„Taxi gegen Uber & Co“: „ZDFzoom“ über das neue Mobilitätsgesetz


















"Taxi gegen Uber & Co": "ZDFzoom" über das neue Mobilitätsgesetz
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Mainz (ots)

Taxis und andere Mobilitätsanbieter streiten seit Jahren um Kosten, Kilometer und Kunden – kann das neue Gesetz für die Branche nun fairen Wettbewerb garantieren? Was bringt das Anfang März im Bundestag beschlossene Personenbeförderungsgesetz, mit dem es erstmalig einen Rechtsrahmen auch für „die Neuen“ am Mobilitätsmarkt gibt? In „ZDFzoom“ geht es am Mittwoch, 10. März 2021, 22.45 Uhr, in „Taxi gegen Uber & Co – Der Kampf um Deutschlands Straßen“ um diese Frage.

Vor wenigen Tagen hat der Bundestag das neue Gesetz ‎beschlossen, mit dem es erstmals auch für Taxi-ähnliche digitale Mobilitätsanbieter wie Uber, einen ‎gesetzlichen Rahmen gibt. Taxibetriebe kritisieren, dass die bereits bestehenden Ungleichheiten ‎damit nur noch stärker werden. Taxiunternehmen fahren zu einem festen Kilometertarif, den ‎Städte und Kommunen bestimmen. Sie müssen 24 Stunden und sieben Tage in der Woche verfügbar ‎sein und jede Fahrt annehmen, um flächendeckende Mobilität, auch auf dem Land, zu ‎gewährleisten. Das soll sich auch mit dem neuen Gesetz nicht ändern. Das ‎Bundesverkehrsministerium spricht nach jahrelangem Ringen von einem „guten ‎Kompromiss“ und „mehr Mobilität“ für alle. ‎

„ZDFzoom“-Reporter Thorsten Poppe will herausfinden, was das neue Mobilitätsgesetz für die ‎Fahrerinnen und Fahrer bedeutet, wie Expertinnen und Experten die digitalen Geschäftsmodelle bewerten ‎und wer am Ende den Preis zahlt für den andauernden Kampf um Deutschlands Straßen. ‎Wenn am Ende des Monats das neue Gesetz auch im Bundesrat eine Mehrheit findet, bedeutet ‎das: Es gibt ganz offiziell unterschiedliche Bedingungen für dieselbe Dienstleistung. ‎

Ansprechpartner: Thomas Hagedorn, Telefon: 06131 – 70-13802; Presse-Desk,
Telefon: 06131 – 70-12108, pressedesk@zdf.de 

Fotos sind erhältlich über ZDF Presse und Information, 06131 – 70-16100, und über https://presseportal.zdf.de/presse/zdfzoom

„ZDFzoom“ in der ZDFmediathek: https://zoom.zdf.de

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Neuer Ford Mustang Mach-E versus Raketentechnologie und Schwerkraft: Videoreihe zeigt Performance des E-Fahrzeugs

08.03.2021 – 09:10

Ford-Werke GmbH

Neuer Ford Mustang Mach-E versus Raketentechnologie und Schwerkraft: Videoreihe zeigt Performance des E-Fahrzeugs


















Köln (ots)

-  Ford veröffentlicht eine spektakuläre Videoreihe. Unter dem Motto "Versus" tritt der neue Ford Mustang Mach-E gegen vier unterschiedliche Gegner an, darunter die physikalische Schwerkraft, eine Rakete, eine mobile Boxen-Crew und die menschliche DNA 
-  Die Videos demonstrieren die Leistungsfähigkeit des batterie-elektrischen Ford Mustang Mach-E und entkräften verbreitete Vorurteile bezüglich der Reichweite von E-Fahrzeugen 
-  Der Begriff "Versus" bezieht sich auf einen Trend bei Google-Suchanfragen  

Haben Sie schon einmal gesehen, wie ein Auto die Schwerkraft überwindet und aus dem Stand an einem fallenden Kronleuchter vorbei beschleunigt, zwischen identischen Zwillingen unterscheidet oder Kopf-an-Kopf mit einer Rakete beschleunigt? In einer vierteiligen neuen Serie von Ford-Videos stellt sich der vollelektrische Mustang Mach-E genau diesen Herausforderungen. Spoiler-Alarm: Er meistert alle Aufgaben mit Erfolg.

Der neue Mustang Mach-E wurde von Grund auf neu entwickelt. Als automobiler Meilenstein verändert er unsere Wahrnehmung und zeigt, welche Leistungen ein Elektroauto vollbringen kann. Dank seiner beeindruckenden Eigenschaften ist der neue Mustang Mach-E das perfekte Fahrzeug, um die Hauptrolle in einer überraschenden Videoreihe zu übernehmen. Nicht nur, dass jede Episode wichtige Technologien hervorhebt, vielmehr korrigiert die neue Serie, wie auch das Fahrzeug selbst, häufige Vorurteile gegenüber Elektrofahrzeugen bezüglich der Reichweite und der Leistung.

Mit Stolz trägt der neue Mustang Mach-E das berühmte „Mustang“-Emblem, er ist das erste elektrifizierte Fahrzeug von Ford, das über die Gene der weltbekannten Sportwagen-Ikone verfügt. Die spektakuläre Videoreihe unterstützt die Markteinführung des Ford Mustang Mach-E in Europa, während die ersten Elektro-Mach-Es dieser Tage an Kunden in Europa ausgeliefert werden.

Mustang Mach-E stellt sich Herausforderungen – die Videoreihe im Überblick

Die in Europa veröffentlichten Videos tragen den Namen „Versus“ („Gegen“) im Titel, denn in vier Folgen tritt der Ford Mustang Mach-E gegen ebenso unterschiedlichen wie fordernden Konkurrenten an:

- Mustang Mach-E versus Schwerkraft: Sein Drehmoment ist extrem kraftvoll. Aber ist es bullig genug, um die Gesetze der Schwerkraft in Frage zu stellen? Wie der batterie-elektrische Mustang Mach-E gegen einen fallenden Kronleuchter antritt, und damit gegen die Schwerkraft. 
- Mustang Mach-E versus Rakete: Eine 3,5-Meter-Rakete hilft dabei, die beeindruckende Reichweite des vollelektrischen Fahrzeugs von bis zu 610 Kilometern (WLTP, Modell mit Extended-Range-Batterie und Heckantrieb)* zu visualisieren. 
- Mustang Mach-E versus mobile Boxen-Crew: Over-the-Air-Updates ermöglichen es, wichtige Funktionen des Mustang Mach-E jederzeit von fast überall kabellos zu aktualisieren. Kann das Fahrzeug im Wettbewerb mit einer mobilen Boxen-Crew Schritt halten, die auf der Ladefläche eines Lkw angeschnallt ist? 
- Mustang Mach-E versus DNA: Intelligente Technologien des Mustang Mach-E sind in der Lage, viele Fahrzeug-Funktionen an die Vorlieben des jeweiligen Fahrers anzupassen. Aber ist der Mustang Mach-E klug genug, zwischen identischen Zwillingen zu unterscheiden?  

Die Videos finden sich auf dem europäischen Ford YouTube-Kanal unter:

Mustang Mach-E vs. Schwerkraft: https://youtu.be/bLJl8qRoC1Q

Mustang Mach-E vs. Raketentechnologie: https://youtu.be/7rpwWrgBB3o

Mustang Mach-E vs. mobile Boxen-Crew: https://youtu.be/qpxN6lbSWQs

Mustang Mach-E vs. menschliche DNA: https://youtu.be/UFT8OrcsNdM

Der Begriff „Versus“ bei automobilen Google-Suchanfragen

Bei vergleichenden Google-Suchanfragen im Automobilbereich ist die Verwendung des zusätzlichen Suchbegriffs „versus“ im vergangenen Jahr um 64 Prozent gestiegen – insbesondere, wenn Elektrofahrzeuge recherchiert wurden. Dies zeigen Ergebnisse der Google Trends Survey 2020-21. Für die Video-Produzenten von Ford waren dies der perfekte Anlass und Zeitpunkt, um den Mustang Mach-E „gegen“ ungewöhnliche Herausforderer antreten zu lassen. Dabei ging es vor allem darum, Missverständnisse aufzulösen und weit verbreitete Vorurteile hinsichtlich der Reichweite und Leistung von Elektrofahrzeugen durch unterhaltsame Wissensvermittlung zu entkräften.

Die Videoserie wurde in den USA produziert und teilweise am selben Ort gedreht wie der Film „Ford versus Ferrari“ aus dem Jahr 2019, der die Geschichte von Wettbewerben erzählt, die von Ford-Fahrzeugen gewonnen wurden.

„Die europäische Markteinführung des Mustang Mach-E ist ein wichtiger Moment für das Unternehmen und ein Beweis dafür, wie Ford den Automobilmarkt der Zukunft mitgestaltet“, sagt Peter Zillig, Director, Brand & Marketing Communications, Ford of Europe. „Dieses vollelektrische Modell trägt typische Charaktermerkmale eines echten Ford Mustang. Und es kommt genau zur richtigen Zeit für die Kunden in Europa“.

Link auf Pressematerial

Pressematerial zum neuen Mustang Mach-E ist über diesen Link abrufbar: http://mustang-mach-e.fordpresskits.com/

*Stromverbrauch (in kWh/100 km): 19,5 – 16,5; CO2-Emissionen (in g/km): 0**.

** Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt.

Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissoien, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

Die angegebenen Werte dieses Fahrzeugtyps wurden bereits anhand des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zu Vergleichszwecken zurückgerechnet. Bitte beachten Sie, dass für CO2-Ausstoß-basierte Steuern oder Abgaben seit dem 1.September 2018 die nach WLTP ermittelten Werte als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Daher können für die Bemessung solcher Steuern und Abgaben andere Werte als die hier angegebenen gelten.

Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.

Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG: Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei http://www.dat.de/ unentgeltlich erhältlich ist. Für weitere Informationen siehe Pkw-EnVKV-Verordnung.

Angaben zu Reichweiten und Ladezeiten basieren auf computergestützten Simulationen des Herstellers im Rahmen der WLTP-Norm. Die Ladegeschwindigkeit der Batterie nimmt ab, je näher sie an ihre volle Ladekapazität kommt. Je nach Ladezustand der Batterie und Auslastung des Ladenetzwerks können die Ergebnisse abweichen. Die tatsächliche Reichweite kann je nach äußeren Bedingungen, Fahrweise, Wartungszustand des Fahrzeugs und dem Alter der Lithium-Ionen-Batterie variieren.

Pressekontakt:

Isfried Hennen
Ford-Werke GmbH
0221/90-17518
ihennen1@ford.com

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