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Rechtswissenschaftler Prof. Uwe Volkmann: Ausgangssperren schießen übers Ziel hinaus

14.04.2021 – 13:53

PHOENIX

Rechtswissenschaftler Prof. Uwe Volkmann: Ausgangssperren schießen übers Ziel hinaus


















Bonn (ots)

Der Rechtswissenschaftler Prof. Uwe Volkmann von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main sieht die im neuen Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Ausgangssperren als eine Maßnahme, die „über das Ziel hinausschießt“. Das sagte Volkmann im phoenix-Interview. Erst einmal gelte es zu klären, was mit den Ausgangssperren für den Infektionsschutz erreicht werden solle. „Geht es vielleicht darum, dass man Partys, von denen man immer liest, von 30 oder 40 Leuten, die sich abends treffen, verhindert? Dafür Millionen Leuten zu untersagen, abends nach 21 Uhr ihr Haus zu verlassen, das schießt vielleicht über das Ziel hinaus“, sagte der Rechtswissenschaftler. Oder gehe es nur darum, ein Zeichen zu setzen und den Menschen den Ernst der Lage zu signalisieren? „Auch das wäre ein Ziel, das so weitreichende Freiheitseinschränkungen eigentlich nicht rechtfertigt“, so Volkmann weiter.

Eine so weitreichende Einschränkung wie die nächtlichen Ausgangssperren könne man nicht allein durch Polizeikontrollen durchsetzen, dazu brauche es die Akzeptanz in der Bevölkerung. „Solche Maßnahmen müssen von den Bürgern auch aus Einsicht in die Richtigkeit befolgt werden. Und für diese Einsicht sind gerichtliche Überprüfungsverfahren meines Erachtens essentiell“, sagte der Rechtswissenschaftler. Diese Möglichkeit würde aber ausgehebelt, wenn die Vorschrift in Gesetzesform gegossen würde. Den Menschen bliebe dann nur noch auf die Straße zu gehen, wo der Protest bereits jetzt „krude und verzerrte Formen“ annehme, oder das Bundesverfassungsgericht anzurufen, doch von dort habe man bislang in der Pandemie noch „nicht sehr viel gehört“, so Volkmann.

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Bonn (ots)

Der Rechtswissenschaftler Prof. Uwe Volkmann von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main sieht die im neuen Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Ausgangssperren als eine Maßnahme, die „über das Ziel hinausschießt“. Das sagte Volkmann im phoenix-Interview. Erst einmal gelte es zu klären, was mit den Ausgangssperren für den Infektionsschutz erreicht werden solle. „Geht es vielleicht darum, dass man Partys, von denen man immer liest, von 30 oder 40 Leuten, die sich abends treffen, verhindert? Dafür Millionen Leuten zu untersagen, abends nach 21 Uhr ihr Haus zu verlassen, das schießt vielleicht über das Ziel hinaus“, sagte der Rechtswissenschaftler. Oder gehe es nur darum, ein Zeichen zu setzen und den Menschen den Ernst der Lage zu signalisieren? „Auch das wäre ein Ziel, das so weitreichende Freiheitseinschränkungen eigentlich nicht rechtfertigt“, so Volkmann weiter.

Eine so weitreichende Einschränkung wie die nächtlichen Ausgangssperren könne man nicht allein durch Polizeikontrollen durchsetzen, dazu brauche es die Akzeptanz in der Bevölkerung. „Solche Maßnahmen müssen von den Bürgern auch aus Einsicht in die Richtigkeit befolgt werden. Und für diese Einsicht sind gerichtliche Überprüfungsverfahren meines Erachtens essentiell“, sagte der Rechtswissenschaftler. Diese Möglichkeit würde aber ausgehebelt, wenn die Vorschrift in Gesetzesform gegossen würde. Den Menschen bliebe dann nur noch auf die Straße zu gehen, wo der Protest bereits jetzt „krude und verzerrte Formen“ annehme, oder das Bundesverfassungsgericht anzurufen, doch von dort habe man bislang in der Pandemie noch „nicht sehr viel gehört“, so Volkmann.

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Der Rechtswissenschaftler Prof. Uwe Volkmann von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main sieht die im neuen Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Ausgangssperren als eine Maßnahme, die „über das Ziel hinausschießt“. Das sagte Volkmann im phoenix-Interview. Erst einmal gelte es zu klären, was mit den Ausgangssperren für den Infektionsschutz erreicht werden solle. „Geht es vielleicht darum, dass man Partys, von denen man immer liest, von 30 oder 40 Leuten, die sich abends treffen, verhindert? Dafür Millionen Leuten zu untersagen, abends nach 21 Uhr ihr Haus zu verlassen, das schießt vielleicht über das Ziel hinaus“, sagte der Rechtswissenschaftler. Oder gehe es nur darum, ein Zeichen zu setzen und den Menschen den Ernst der Lage zu signalisieren? „Auch das wäre ein Ziel, das so weitreichende Freiheitseinschränkungen eigentlich nicht rechtfertigt“, so Volkmann weiter.

Eine so weitreichende Einschränkung wie die nächtlichen Ausgangssperren könne man nicht allein durch Polizeikontrollen durchsetzen, dazu brauche es die Akzeptanz in der Bevölkerung. „Solche Maßnahmen müssen von den Bürgern auch aus Einsicht in die Richtigkeit befolgt werden. Und für diese Einsicht sind gerichtliche Überprüfungsverfahren meines Erachtens essentiell“, sagte der Rechtswissenschaftler. Diese Möglichkeit würde aber ausgehebelt, wenn die Vorschrift in Gesetzesform gegossen würde. Den Menschen bliebe dann nur noch auf die Straße zu gehen, wo der Protest bereits jetzt „krude und verzerrte Formen“ annehme, oder das Bundesverfassungsgericht anzurufen, doch von dort habe man bislang in der Pandemie noch „nicht sehr viel gehört“, so Volkmann.

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Eine so weitreichende Einschränkung wie die nächtlichen Ausgangssperren könne man nicht allein durch Polizeikontrollen durchsetzen, dazu brauche es die Akzeptanz in der Bevölkerung. „Solche Maßnahmen müssen von den Bürgern auch aus Einsicht in die Richtigkeit befolgt werden. Und für diese Einsicht sind gerichtliche Überprüfungsverfahren meines Erachtens essentiell“, sagte der Rechtswissenschaftler. Diese Möglichkeit würde aber ausgehebelt, wenn die Vorschrift in Gesetzesform gegossen würde. Den Menschen bliebe dann nur noch auf die Straße zu gehen, wo der Protest bereits jetzt „krude und verzerrte Formen“ annehme, oder das Bundesverfassungsgericht anzurufen, doch von dort habe man bislang in der Pandemie noch „nicht sehr viel gehört“, so Volkmann.

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Der Rechtswissenschaftler Prof. Uwe Volkmann von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main sieht die im neuen Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Ausgangssperren als eine Maßnahme, die „über das Ziel hinausschießt“. Das sagte Volkmann im phoenix-Interview. Erst einmal gelte es zu klären, was mit den Ausgangssperren für den Infektionsschutz erreicht werden solle. „Geht es vielleicht darum, dass man Partys, von denen man immer liest, von 30 oder 40 Leuten, die sich abends treffen, verhindert? Dafür Millionen Leuten zu untersagen, abends nach 21 Uhr ihr Haus zu verlassen, das schießt vielleicht über das Ziel hinaus“, sagte der Rechtswissenschaftler. Oder gehe es nur darum, ein Zeichen zu setzen und den Menschen den Ernst der Lage zu signalisieren? „Auch das wäre ein Ziel, das so weitreichende Freiheitseinschränkungen eigentlich nicht rechtfertigt“, so Volkmann weiter.

Eine so weitreichende Einschränkung wie die nächtlichen Ausgangssperren könne man nicht allein durch Polizeikontrollen durchsetzen, dazu brauche es die Akzeptanz in der Bevölkerung. „Solche Maßnahmen müssen von den Bürgern auch aus Einsicht in die Richtigkeit befolgt werden. Und für diese Einsicht sind gerichtliche Überprüfungsverfahren meines Erachtens essentiell“, sagte der Rechtswissenschaftler. Diese Möglichkeit würde aber ausgehebelt, wenn die Vorschrift in Gesetzesform gegossen würde. Den Menschen bliebe dann nur noch auf die Straße zu gehen, wo der Protest bereits jetzt „krude und verzerrte Formen“ annehme, oder das Bundesverfassungsgericht anzurufen, doch von dort habe man bislang in der Pandemie noch „nicht sehr viel gehört“, so Volkmann.

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Müller kritisiert Bundesnotbremse

14.04.2021 – 07:05

rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg

Müller kritisiert Bundesnotbremse


















Berlin (ots)

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller (SPD), hat den Kabinettsbeschluss zur Bundesnotbremse kritisiert.

„Wir müssen doch sehen, dass wir ein Stück Normalität zurückgewinnen. Es seien doch wichtige Erfahrungen zu sehen, wie etwas in der Gastronomie oder in der Kultur funktioniere, sagte er am Dienstag in der Sendung RBB Spezial. Er hoffe deshalb, dass diese Erfahrungen in den Beratungen des Bundestages noch Einfluss finden werden.

Müller befürwortete allerdings, dass es mit der Bundesnotbremse einen „anderen Rechtsrahmen“ gebe, der „auch ein Stück mehr juristische Sicherheit“ gibt. „Wenn in einem Bundesgesetz geregelt ist, was geht und was nicht geht, das kann auch eine Hilfe sein“, sagte Müller im RBB-Fernsehen.

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP, Wolfgang Kubicki, stellte noch einmal klar, dass die FDP das Vorhaben ablehnt. „Dass wir eine Verordnungsermächtigung des Bundes aufnehmen, die alles, was die Länder machen, konterkarieren kann, ist mit den Freien Demokraten nicht zu machen.“

Vor allem gegen eine Ausgangssperre wende sich die FDP. Mehrere Verwaltungsgerichte hätten Ausgangssperren gekippt, mit der Begründung, sie trügen zur Bekämpfung des Pandemiegeschehens nichts bei. „Das ist ein sehr massiver Eingriff in die Grundrechte“, so Kubicki. Vor dem Hintergrund, dass Ausgangssperren für die Gesamtbevölkerung gelten würden, also auch für bereits Geimpfte, sagte er weiter: Man könne „Geimpften und Genesenen, von denen keine Gefahr mehr ausgeht, nicht verbieten, nachts nach 21 Uhr auf die Straße zu gehen.“ Wenn diese nicht gesondert berücksichtigt würden, werde das Gesetz in Karlsruhe keinen Bestand haben.

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Rundfunk Berlin-Brandenburg
Politischer Talk
Tel.: +49 (0)30 979 93-24501
Ihr Rundfunkbeitrag für gutes Programm.

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Müller kritisiert Bundesnotbremse

14.04.2021 – 07:05

rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg

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Berlin (ots)

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller (SPD), hat den Kabinettsbeschluss zur Bundesnotbremse kritisiert.

„Wir müssen doch sehen, dass wir ein Stück Normalität zurückgewinnen. Es seien doch wichtige Erfahrungen zu sehen, wie etwas in der Gastronomie oder in der Kultur funktioniere, sagte er am Dienstag in der Sendung RBB Spezial. Er hoffe deshalb, dass diese Erfahrungen in den Beratungen des Bundestages noch Einfluss finden werden.

Müller befürwortete allerdings, dass es mit der Bundesnotbremse einen „anderen Rechtsrahmen“ gebe, der „auch ein Stück mehr juristische Sicherheit“ gibt. „Wenn in einem Bundesgesetz geregelt ist, was geht und was nicht geht, das kann auch eine Hilfe sein“, sagte Müller im RBB-Fernsehen.

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP, Wolfgang Kubicki, stellte noch einmal klar, dass die FDP das Vorhaben ablehnt. „Dass wir eine Verordnungsermächtigung des Bundes aufnehmen, die alles, was die Länder machen, konterkarieren kann, ist mit den Freien Demokraten nicht zu machen.“

Vor allem gegen eine Ausgangssperre wende sich die FDP. Mehrere Verwaltungsgerichte hätten Ausgangssperren gekippt, mit der Begründung, sie trügen zur Bekämpfung des Pandemiegeschehens nichts bei. „Das ist ein sehr massiver Eingriff in die Grundrechte“, so Kubicki. Vor dem Hintergrund, dass Ausgangssperren für die Gesamtbevölkerung gelten würden, also auch für bereits Geimpfte, sagte er weiter: Man könne „Geimpften und Genesenen, von denen keine Gefahr mehr ausgeht, nicht verbieten, nachts nach 21 Uhr auf die Straße zu gehen.“ Wenn diese nicht gesondert berücksichtigt würden, werde das Gesetz in Karlsruhe keinen Bestand haben.

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Göring-Eckardt (Grüne) hält Ausgangssperren für verfassungsmäßig nicht haltbar

13.04.2021 – 09:59

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Göring-Eckardt (Grüne) hält Ausgangssperren für verfassungsmäßig nicht haltbar


















Berlin/Bonn (ots)

Die Fraktionsvorsitzende von B’90/Grüne im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, sieht mögliche Ausgangssperren äußerst kritisch. „Ausgangssperren können nur das allerletzte Mittel sein, wenn alles andere nicht gewirkt hat“, erklärte die Grünen-Politikerin im phoenix-Interview. Viele Maßnahmen seien nocht nicht ausgeschöpft. „Das genau ist das Problem, das wir sehen: Es ist verfassungsgemäß wahrscheinlich nicht haltbar“, so Göring-Eckardt weiter. Alle bisherigen Gerichtsurteile hätten das bestätigt. „Entweder man macht etwas, was dann auch durch die Verfassungsjuristen bestätigt wird – aber dann muss man vorher eben alle anderen Maßnahmen getroffen haben -, oder man lässt es.“

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Göring-Eckardt (Grüne) hält Ausgangssperren für verfassungsmäßig nicht haltbar


















Berlin/Bonn (ots)

Die Fraktionsvorsitzende von B’90/Grüne im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, sieht mögliche Ausgangssperren äußerst kritisch. „Ausgangssperren können nur das allerletzte Mittel sein, wenn alles andere nicht gewirkt hat“, erklärte die Grünen-Politikerin im phoenix-Interview. Viele Maßnahmen seien nocht nicht ausgeschöpft. „Das genau ist das Problem, das wir sehen: Es ist verfassungsgemäß wahrscheinlich nicht haltbar“, so Göring-Eckardt weiter. Alle bisherigen Gerichtsurteile hätten das bestätigt. „Entweder man macht etwas, was dann auch durch die Verfassungsjuristen bestätigt wird – aber dann muss man vorher eben alle anderen Maßnahmen getroffen haben -, oder man lässt es.“

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Die Fraktionsvorsitzende von B’90/Grüne im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, sieht mögliche Ausgangssperren äußerst kritisch. „Ausgangssperren können nur das allerletzte Mittel sein, wenn alles andere nicht gewirkt hat“, erklärte die Grünen-Politikerin im phoenix-Interview. Viele Maßnahmen seien nocht nicht ausgeschöpft. „Das genau ist das Problem, das wir sehen: Es ist verfassungsgemäß wahrscheinlich nicht haltbar“, so Göring-Eckardt weiter. Alle bisherigen Gerichtsurteile hätten das bestätigt. „Entweder man macht etwas, was dann auch durch die Verfassungsjuristen bestätigt wird – aber dann muss man vorher eben alle anderen Maßnahmen getroffen haben -, oder man lässt es.“

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