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Zahl der Woche: Zulassungszahlen steigen: Mehr Motorräder auf Deutschlands Straßen unterwegs

30.03.2021 – 11:00

CosmosDirekt

Zahl der Woche: Zulassungszahlen steigen: Mehr Motorräder auf Deutschlands Straßen unterwegs


















Zahl der Woche: Zulassungszahlen steigen: Mehr Motorräder auf Deutschlands Straßen unterwegs
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Saarbrücken (ots)

- Zum 1. Januar 2021 waren in Deutschland 4,7 Millionen Krafträder zugelassen - ein Plus von 3,4 Prozent. 

Die Luft wird wärmer, der Frühling ist da – und die Sonne macht vielen Menschen Lust auf eine Fahrt mit einem motorisierten Zweirad. Das zeigen auch die Zulassungszahlen aus dem vergangenen Jahr: Insgesamt waren am 1.1.2021 4,7 Millionen Krafträder bei den Zulassungsstellen in Deutschland gemeldet, eine Steigerung von 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.[1] Im Januar und Februar 2021 kamen laut Kraftfahrt-Bundesamt insgesamt 13.670 Krafträder dazu.[2]

Viele Biker freuen sich nach den langen Wintermonaten wieder auf die Saison und werden in den kommenden Wochen ihre Maschine fit und sicher für den Straßenverkehr machen. Denn Sicherheit ist beim Motorradfahren ein ganz besonders wichtiger Faktor, weil das Zweirad ohne Knautschzone und andere Sicherheitsfunktionen weniger Schutz als ein Pkw bietet. Aufgrund der geringen Größe und teilweise hohen Geschwindigkeiten werden Motorradfahrer im Straßenverkehr außerdem leichter übersehen – besonders bei schlechten Witterungs- und Sichtbedingungen. Daher sollten sich auch Autofahrer bewusst machen, dass nun wieder mehr Zweiräder unterwegs sind und entsprechend Rücksicht nehmen. Und für Motorradfahrer selbst gilt: Vorsicht und Sicherheit geht vor Geschwindigkeit und Risiko. Zudem macht laut Isolde Klein, Versicherungsexpertin bei CosmosDirekt, eine private Unfallversicherung Sinn: „Sie unterstützt Betroffene, die nach einem Unfall mit dem Motorrad neben den gesundheitlichen Problemen auch mit einer finanziellen Belastung konfrontiert sind. Anders als die gesetzliche Unfallversicherung, die nur Unfälle auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit absichert, bietet die private Unfallversicherung auch in der Freizeit einen umfassenden Schutz.“

[1] Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt https://ots.de/uAa010

[2] Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt

https://ots.de/ZJUFN1

https://ots.de/HiFAg9

COSMOSDIREKT

CosmosDirekt ist Deutschlands führender Online-Versicherer und der Direktversicherer der Generali in Deutschland. Mit einfachen und flexiblen Online-Angeboten und kompetenter persönlicher Beratung rund um die Uhr setzt das Unternehmen neue Maßstäbe in der Versicherungsbranche. Zum Angebot zählen private Absicherung, Vorsorge und Geldanlage. Mehr als 1,8 Millionen Kunden vertrauen auf CosmosDirekt.

GENERALI IN DEUTSCHLAND

Die Generali ist die zweitgrößte Erstversicherungsgruppe im deutschen Markt mit Beitragseinnahmen von 14,3 Mrd. EUR und rund 10 Mio. Kunden Ende 2019. Als Teil der internationalen Generali Group ist die Generali in Deutschland mit den Marken Generali, CosmosDirekt und Dialog in den Segmenten Leben, Kranken und Schaden/Unfall tätig. Die Produkte der Generali Deutschland Versicherungen sind exklusiv bei der Deutschen Vermögensberatung Unternehmensgruppe erhältlich. Ziel der Generali ist es, für ihre Kunden ein lebenslanger Partner zu sein, der dank eines hervorragenden Vertriebsnetzes im Ausschließlichkeits- und Direktvertrieb sowie im Maklerkanal innovative, individuelle Lösungen und Dienstleistungen anbietet.

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Seit 50 Jahren ein Erfolgsmodell: die Schüler-UnfallversicherungKita-Kinder, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

29.03.2021 – 10:00

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Seit 50 Jahren ein Erfolgsmodell: die Schüler-Unfallversicherung
Kita-Kinder, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung


















Berlin (ots)

Wenn Kinder in der Kita toben, Schülerinnen auf dem Schulhof bolzen oder Studierende beim Unisport aktiv sind, passiert schnell mal ein Unfall. Dann ist es gut zu wissen, dass in diesen Fällen die Schüler-Unfallversicherung greift: Die Versicherten selbst oder ihre Eltern zahlen keine Beiträge. Die Kosten für die Heilbehandlung, die Rehabilitation und für mögliche Renten zahlt die öffentliche Hand. Auch bei Ausflügen, Exkursionen, im Hort sowie auf dem Weg von oder zur Bildungseinrichtung greift dieser Schutz. „Das ist eine gewaltige soziale Errungenschaft im Vergleich zu dem Zustand von vor 50 Jahren“, sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Am 1. April 1971 trat das „Gesetz über die Unfallversicherung der Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten“ in Kraft. Seitdem profitieren nicht nur Beschäftigte, sondern auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beim Besuch von Bildungseinrichtungen von den zwei Grundprinzipien der gesetzlichen Unfallversicherung: „Alles aus einer Hand“ und Prävention sowie Rehabilitation „mit allen geeigneten Mitteln“. Dem vorausgegangen war ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Dieser entschied 1967, dass es einem sozialen Rechtsstaat anstehe, einem Schulkind „in geeigneter Weise Fürsorge zuteilwerden zu lassen“, so die Urteilsbegründung.

Im Jahr 2019 war die Schüler-Unfallversicherung für 17,6 Millionen Versicherte zuständig, eine Zahl, die in den vergangenen 20 Jahren relativ konstant war. Deutlich gesunken ist hingegen die Zahl der Unfälle, die die Versicherten in den Bildungseinrichtungen oder auf dem Weg erlitten haben: Ereigneten sich im Jahr 1999 noch 86 Unfälle in Bildungseinrichtungen und 8,6 Wegeunfälle pro 1000 Versicherte, waren es 20 Jahre später nur noch 66,9 Unfälle und 6,2 Wegeunfälle pro 1000 Versicherte.

„Dass die Zahlen erfreulicherweise rückläufig sind, ist auch das Verdienst der nachhaltigen Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger“, so Dr. Stefan Hussy. „Wir tun viel dafür, dass Beschäftigte, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Bildungseinrichtungen sicher und gesund arbeiten, lernen und sich entfalten können.“ Präventionsleistungen wie Vorschriften und Regelungen, Schulungen, Seminare sowie verschiedenste Unterrichts- und Arbeitshilfen unterstützen die Bildungsträger dabei, gute Bedingungen zu schaffen. „Wichtig ist uns dabei der Blick auf das gesamte System sowie die Vernetzung und die Mitarbeit von sämtlichen Beteiligten. So schaffen wir es, die Themen Sicherheit und Gesundheit im Denken und Handeln aller nachhaltig zu verankern.“

Zum Jubiläum der Schüler-Unfallversicherung hat die DGUV eine Hintergrundseite im Mediencenter eingerichtet

Pressekontakt:

PRESSEKONTAKT:

Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Tel.: +49-30-130011414
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29.03.2021 – 10:00

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Seit 50 Jahren ein Erfolgsmodell: die Schüler-Unfallversicherung
Kita-Kinder, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung


















Berlin (ots)

Wenn Kinder in der Kita toben, Schülerinnen auf dem Schulhof bolzen oder Studierende beim Unisport aktiv sind, passiert schnell mal ein Unfall. Dann ist es gut zu wissen, dass in diesen Fällen die Schüler-Unfallversicherung greift: Die Versicherten selbst oder ihre Eltern zahlen keine Beiträge. Die Kosten für die Heilbehandlung, die Rehabilitation und für mögliche Renten zahlt die öffentliche Hand. Auch bei Ausflügen, Exkursionen, im Hort sowie auf dem Weg von oder zur Bildungseinrichtung greift dieser Schutz. „Das ist eine gewaltige soziale Errungenschaft im Vergleich zu dem Zustand von vor 50 Jahren“, sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Am 1. April 1971 trat das „Gesetz über die Unfallversicherung der Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten“ in Kraft. Seitdem profitieren nicht nur Beschäftigte, sondern auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beim Besuch von Bildungseinrichtungen von den zwei Grundprinzipien der gesetzlichen Unfallversicherung: „Alles aus einer Hand“ und Prävention sowie Rehabilitation „mit allen geeigneten Mitteln“. Dem vorausgegangen war ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Dieser entschied 1967, dass es einem sozialen Rechtsstaat anstehe, einem Schulkind „in geeigneter Weise Fürsorge zuteilwerden zu lassen“, so die Urteilsbegründung.

Im Jahr 2019 war die Schüler-Unfallversicherung für 17,6 Millionen Versicherte zuständig, eine Zahl, die in den vergangenen 20 Jahren relativ konstant war. Deutlich gesunken ist hingegen die Zahl der Unfälle, die die Versicherten in den Bildungseinrichtungen oder auf dem Weg erlitten haben: Ereigneten sich im Jahr 1999 noch 86 Unfälle in Bildungseinrichtungen und 8,6 Wegeunfälle pro 1000 Versicherte, waren es 20 Jahre später nur noch 66,9 Unfälle und 6,2 Wegeunfälle pro 1000 Versicherte.

„Dass die Zahlen erfreulicherweise rückläufig sind, ist auch das Verdienst der nachhaltigen Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger“, so Dr. Stefan Hussy. „Wir tun viel dafür, dass Beschäftigte, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Bildungseinrichtungen sicher und gesund arbeiten, lernen und sich entfalten können.“ Präventionsleistungen wie Vorschriften und Regelungen, Schulungen, Seminare sowie verschiedenste Unterrichts- und Arbeitshilfen unterstützen die Bildungsträger dabei, gute Bedingungen zu schaffen. „Wichtig ist uns dabei der Blick auf das gesamte System sowie die Vernetzung und die Mitarbeit von sämtlichen Beteiligten. So schaffen wir es, die Themen Sicherheit und Gesundheit im Denken und Handeln aller nachhaltig zu verankern.“

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Am 1. April 1971 trat das „Gesetz über die Unfallversicherung der Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten“ in Kraft. Seitdem profitieren nicht nur Beschäftigte, sondern auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beim Besuch von Bildungseinrichtungen von den zwei Grundprinzipien der gesetzlichen Unfallversicherung: „Alles aus einer Hand“ und Prävention sowie Rehabilitation „mit allen geeigneten Mitteln“. Dem vorausgegangen war ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Dieser entschied 1967, dass es einem sozialen Rechtsstaat anstehe, einem Schulkind „in geeigneter Weise Fürsorge zuteilwerden zu lassen“, so die Urteilsbegründung.

Im Jahr 2019 war die Schüler-Unfallversicherung für 17,6 Millionen Versicherte zuständig, eine Zahl, die in den vergangenen 20 Jahren relativ konstant war. Deutlich gesunken ist hingegen die Zahl der Unfälle, die die Versicherten in den Bildungseinrichtungen oder auf dem Weg erlitten haben: Ereigneten sich im Jahr 1999 noch 86 Unfälle in Bildungseinrichtungen und 8,6 Wegeunfälle pro 1000 Versicherte, waren es 20 Jahre später nur noch 66,9 Unfälle und 6,2 Wegeunfälle pro 1000 Versicherte.

„Dass die Zahlen erfreulicherweise rückläufig sind, ist auch das Verdienst der nachhaltigen Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger“, so Dr. Stefan Hussy. „Wir tun viel dafür, dass Beschäftigte, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Bildungseinrichtungen sicher und gesund arbeiten, lernen und sich entfalten können.“ Präventionsleistungen wie Vorschriften und Regelungen, Schulungen, Seminare sowie verschiedenste Unterrichts- und Arbeitshilfen unterstützen die Bildungsträger dabei, gute Bedingungen zu schaffen. „Wichtig ist uns dabei der Blick auf das gesamte System sowie die Vernetzung und die Mitarbeit von sämtlichen Beteiligten. So schaffen wir es, die Themen Sicherheit und Gesundheit im Denken und Handeln aller nachhaltig zu verankern.“

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Kita-Kinder, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung


















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Wenn Kinder in der Kita toben, Schülerinnen auf dem Schulhof bolzen oder Studierende beim Unisport aktiv sind, passiert schnell mal ein Unfall. Dann ist es gut zu wissen, dass in diesen Fällen die Schüler-Unfallversicherung greift: Die Versicherten selbst oder ihre Eltern zahlen keine Beiträge. Die Kosten für die Heilbehandlung, die Rehabilitation und für mögliche Renten zahlt die öffentliche Hand. Auch bei Ausflügen, Exkursionen, im Hort sowie auf dem Weg von oder zur Bildungseinrichtung greift dieser Schutz. „Das ist eine gewaltige soziale Errungenschaft im Vergleich zu dem Zustand von vor 50 Jahren“, sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Am 1. April 1971 trat das „Gesetz über die Unfallversicherung der Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten“ in Kraft. Seitdem profitieren nicht nur Beschäftigte, sondern auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beim Besuch von Bildungseinrichtungen von den zwei Grundprinzipien der gesetzlichen Unfallversicherung: „Alles aus einer Hand“ und Prävention sowie Rehabilitation „mit allen geeigneten Mitteln“. Dem vorausgegangen war ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Dieser entschied 1967, dass es einem sozialen Rechtsstaat anstehe, einem Schulkind „in geeigneter Weise Fürsorge zuteilwerden zu lassen“, so die Urteilsbegründung.

Im Jahr 2019 war die Schüler-Unfallversicherung für 17,6 Millionen Versicherte zuständig, eine Zahl, die in den vergangenen 20 Jahren relativ konstant war. Deutlich gesunken ist hingegen die Zahl der Unfälle, die die Versicherten in den Bildungseinrichtungen oder auf dem Weg erlitten haben: Ereigneten sich im Jahr 1999 noch 86 Unfälle in Bildungseinrichtungen und 8,6 Wegeunfälle pro 1000 Versicherte, waren es 20 Jahre später nur noch 66,9 Unfälle und 6,2 Wegeunfälle pro 1000 Versicherte.

„Dass die Zahlen erfreulicherweise rückläufig sind, ist auch das Verdienst der nachhaltigen Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger“, so Dr. Stefan Hussy. „Wir tun viel dafür, dass Beschäftigte, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Bildungseinrichtungen sicher und gesund arbeiten, lernen und sich entfalten können.“ Präventionsleistungen wie Vorschriften und Regelungen, Schulungen, Seminare sowie verschiedenste Unterrichts- und Arbeitshilfen unterstützen die Bildungsträger dabei, gute Bedingungen zu schaffen. „Wichtig ist uns dabei der Blick auf das gesamte System sowie die Vernetzung und die Mitarbeit von sämtlichen Beteiligten. So schaffen wir es, die Themen Sicherheit und Gesundheit im Denken und Handeln aller nachhaltig zu verankern.“

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Am 1. April 1971 trat das „Gesetz über die Unfallversicherung der Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten“ in Kraft. Seitdem profitieren nicht nur Beschäftigte, sondern auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beim Besuch von Bildungseinrichtungen von den zwei Grundprinzipien der gesetzlichen Unfallversicherung: „Alles aus einer Hand“ und Prävention sowie Rehabilitation „mit allen geeigneten Mitteln“. Dem vorausgegangen war ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Dieser entschied 1967, dass es einem sozialen Rechtsstaat anstehe, einem Schulkind „in geeigneter Weise Fürsorge zuteilwerden zu lassen“, so die Urteilsbegründung.

Im Jahr 2019 war die Schüler-Unfallversicherung für 17,6 Millionen Versicherte zuständig, eine Zahl, die in den vergangenen 20 Jahren relativ konstant war. Deutlich gesunken ist hingegen die Zahl der Unfälle, die die Versicherten in den Bildungseinrichtungen oder auf dem Weg erlitten haben: Ereigneten sich im Jahr 1999 noch 86 Unfälle in Bildungseinrichtungen und 8,6 Wegeunfälle pro 1000 Versicherte, waren es 20 Jahre später nur noch 66,9 Unfälle und 6,2 Wegeunfälle pro 1000 Versicherte.

„Dass die Zahlen erfreulicherweise rückläufig sind, ist auch das Verdienst der nachhaltigen Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger“, so Dr. Stefan Hussy. „Wir tun viel dafür, dass Beschäftigte, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Bildungseinrichtungen sicher und gesund arbeiten, lernen und sich entfalten können.“ Präventionsleistungen wie Vorschriften und Regelungen, Schulungen, Seminare sowie verschiedenste Unterrichts- und Arbeitshilfen unterstützen die Bildungsträger dabei, gute Bedingungen zu schaffen. „Wichtig ist uns dabei der Blick auf das gesamte System sowie die Vernetzung und die Mitarbeit von sämtlichen Beteiligten. So schaffen wir es, die Themen Sicherheit und Gesundheit im Denken und Handeln aller nachhaltig zu verankern.“

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25 Prozent Versicherungs-Nachlass für Käufer des neuen Ford Mustang MACH-E

26.03.2021 – 10:00

Ford-Werke GmbH

25 Prozent Versicherungs-Nachlass für Käufer des neuen Ford Mustang MACH-E


















25 Prozent Versicherungs-Nachlass für Käufer des neuen Ford Mustang MACH-E
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Köln (ots)

-  Käufer des batterie-elektrischen Ford Mustang MACH-E erhalten 25 Prozent Extra-Nachlass auf ihre individuelle Versicherungsprämie in der Ford Auto-Versicherung für die gesamte Versicherungslaufzeit 
-  Das Angebot ist ab 1. April 2021 für Privat- als auch für Gewerbekunden gültig 
-  Extra-Nachlass gilt auf den günstigen und umfangreichen E-Tarif  

Ford bietet für den batterie-elektrischen Mustang MACH-E ab 1. April 2021 ein attraktives Versicherungsangebot der Ford Auto-Versicherung: Käufer dieses E-Fahrzeugs erhalten umfassenden Versicherungsschutz mit einem Extra-Nachlass von 25 Prozent auf ihre individuelle Kraftfahrzeughaftpflicht- und Kaskoprämie. Dieses Angebot, das über die gesamte Versicherungsdauer gültig ist, können sich sowohl Privat- als auch Gewerbekunden bei ihrer verbindlichen Fahrzeugbestellung sichern. Die Käufer eines Mustang MACH-E1) profitieren damit sowohl von diesem Aktionsangebot als auch vom umfangreichen E-Tarif der Ford Auto-Versicherung.

Die nachstehend aufgeführten Sonderleistungen für Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge sind in diesem Tarif enthalten*:

Teilkasko                                           Vollkasko 
                                                    (zusätzlich zum Teilkasko-Leistungsumfang) 
Folgeschäden am Akku nach                           Vandalismus an Wallbox/Induktionsplatte 
einem Tierbiss oder Kurzschluss bis 20.000 EUR      bis 1.500 EUR 
Diebstahl des Ladekabels während des Ladevorgangs   Allgefahren-Deckung
bzw. bei Verwahrung unter Verschluss 
Überspannungsschäden am Ladekabel 
Überspannungsschäden an elektrischen 
Fahrzeugbauteilen durch Blitzschlag bis 20.000 EUR 
Diebstahl der eigenen (fest installierten) 
Ladebox (Wallbox/Induktionsplatte) bis 1.500 EUR 

*Ein Ford Auto-Versicherung-Versicherungsangebot der Allianz Versicherungs-AG, Königinstraße 28, 80802 München, über einen Nachlass für die gesamte Vertragslaufzeit von 25 Prozent auf die jeweilige individuelle Prämie (für Haftpflicht sowie Voll- und Teilkasko; Selbstbeteiligung VK 500 EUR / TK 150 EUR), für Privat- und Gewerbekunden (ausgeschlossen sind Großkunden mit Ford Rahmenabkommen sowie gewerbliche Sonderabnehmer wie Taxi, Fahrschulen, Behörden und Risiken, die unter das Zeichnungsverbot der Allianz Versicherungs-AG fallen) bei verbindlicher Fahrzeugbestellung und Versicherungsantrag eines Ford Mustang MACH-E (Neufahrzeug sowie händlereigene Zulassung) ab 1. April 2021. Voraussetzung: Versicherungsnehmer/jüngster Fahrer mindestens 25 Jahre, mindestens Schadenfreiheitsklasse 2 (Haftplicht und Kasko). Es gelten die Allgemeinen Kraftfahrt-Bedingungen (AKB) sowie die Sonderbedingungen des Versicherers zur Ford Auto-Versicherung.

1) Stromverbrauch des Mustang MACH-E (in kWh/100 km): 19,5 – 16,5; CO2-Emissionen (in g/km): 0#.

#Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissoien, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Die angegebenen Werte dieses Fahrzeugtyps wurden bereits anhand des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt. Bitte beachten Sie, dass für CO2-Ausstoß-basierte Steuern oder Abgaben seit dem 1. September 2018 die nach WLTP ermittelten Werte als Berechnungsgrundlage herangezogen werden.

Hinweis zu Kraftstoffverbrauch, Stromverbrauch und CO2-Emissionen:

Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.

Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG: Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei http://www.dat.de/ unentgeltlich erhältlich ist.

Ford-Werke GmbH

Die Ford-Werke GmbH ist ein deutscher Automobilhersteller und Mobilitätsanbieter mit Sitz in Köln. Das Unternehmen beschäftigt an den Standorten Köln, Saarlouis und Aachen mehr als 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Seit der Gründung im Jahr 1925 haben die Ford-Werke mehr als 47 Millionen Fahrzeuge produziert. Weitere Presse-Informationen finden Sie unter http://www.media.ford.com.

Pressekontakt:

Isfried Hennen
Ford-Werke GmbH
0221/90-17518
ihennen1@ford.com

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Sucht-Reha der Rentenversicherung wegen Alkohol, Drogen und Medikamenten

25.03.2021 – 13:12

Deutsche Rentenversicherung Bund

Sucht-Reha der Rentenversicherung wegen Alkohol, Drogen und Medikamenten


















Berlin (ots)

Die Deutsche Rentenversicherung bietet auch Rehabilitationen wegen Abhängigkeitserkrankungen an. Die Mehrzahl dieser Rehabilitationen werden aufgrund einer Alkoholabhängigkeit durchgeführt. Aus diesem Grund wurden im letzten Jahr 62 Prozent der Rehabilitationen bewilligt, gefolgt von einer Behandlung wegen Drogenabhängigkeit (37 Prozent) und wegen Medikamenten (1 Prozent). Hierauf weist die Deutschen Rentenversicherung Bund anlässlich des diesjährigen Reha-Wissenschaftlichen Kolloquiums hin, das virtuell vom 22. bis zum 25. März stattfindet.

Männer beantragen und erhalten deutlich häufiger eine Rehabilitation wegen einer Abhängigkeitserkrankung als Frauen. Das Verhältnis liegt hier bei rund 75 Prozent Männern zu 25 Prozent Frauen. Bei Männern wird die Rehabilitation zu 64 Prozent aufgrund einer Alkoholabhängigkeit in Anspruch genommen, zu 35 Prozent wegen des Konsums von Drogen und zu knapp 1 Prozent infolge einer Abhängigkeit von Medikamenten. Frauen bekommen die Rehabilitation proportional häufiger wegen einer Alkoholerkrankung als Männer. Bei ihnen liegt der Anteil bei 75 Prozent. 23 Prozent der Frauen erhalten sie wegen Drogen und 2 Prozent wegen Medikamenten.

Die meisten Rehabilitationen wegen einer Abhängigkeitserkrankung werden von Rehabilitanden aus der Altersgruppe der 30- bis 60-Jährigen in Anspruch genommen. Das Durchschnittsalter lag zuletzt bei 42,9 Jahren. Bei den unter 30-jährigen und über 60-jährigen ist die Inanspruchnahme derartiger Leistungen deutlich geringer. Durchgeführt wurden 2020 knapp 50.000 Rehabilitationen wegen einer Abhängigkeitserkrankung. Hierfür wurden von der Rentenversicherung 2020 rund 600 Millionen Euro ausgegeben.

Die Rehabilitationen werden auch in Corona-Zeiten unter Beachtung der Hygieneregeln durchgeführt. Sie sind sowohl ambulant als auch stationär möglich und dauern durchschnittlich drei Monate. Häufig geht ihr ein Entzug im Krankenhaus voraus. „Die Rehabilitation wegen einer Abhängigkeitserkrankung zeigt nachhaltige Erfolge und hilft den Menschen auch auf längere Sicht. Über 90 Prozent der Erkrankten sind noch zwei Jahre nach Abschluss der Rehabilitation wegen einer Abhängigkeitserkrankung im Berufsleben“, so Brigitte Gross, Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Um den Behandlungserfolg zu erhöhen und einen möglichen Rückfall nach der Behandlung im Krankenhaus zu vermeiden, wurde das sogenannte Nahtlosverfahren eingeführt. Danach erfolgt die Verlegung der Patienten direkt im Anschluss an den Entzug unter Begleitung eines Mitarbeiters der Rehabilitationseinrichtung oder der Suchtberatungsstelle. „Durch den untermittelbaren Anschluss der Reha an den Entzug im Krankenhaus erreichen wir eine verbesserte Versorgung unserer Versicherten“, so Gross. Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung könnten seither schneller ins Arbeitsleben integriert und Ausfallzeiten reduziert werden. „Dies senkt die Kosten nicht nur für die Rentenversicherung, sondern für die Gesellschaft insgesamt“, sagte Gross.

Anspruch auf eine Rehabilitation wegen einer Abhängigkeitserkrankung haben Versicherte, die in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung mindestens sechs Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Neben dem Antrag sind ein Befundbericht der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes und ein Sozialbericht einer Suchtberatungsstelle beim Rentenversicherungsträger einzureichen. Die Behandlung in der Reha-Klinik berücksichtigt sowohl die körperlichen als auch die seelischen Aspekte der Abhängigkeitserkrankung. Häufige Begleiterkrankungen sind Depressionen und Angststörungen.

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Trusted Brand 2021: Debeka gehört zu den vertrauenswürdigsten Versicherern

25.03.2021 – 10:37

Debeka Versicherungsgruppe

Trusted Brand 2021: Debeka gehört zu den vertrauenswürdigsten Versicherern


















Koblenz (ots)

Die Debeka zählt zu den vertrauenswürdigsten Marken Deutschlands. Das hat eine Untersuchung der internationalen Zeitschrift Reader’s Digest in Zusammenarbeit mit Dialego, einem anerkannten Institut für Innovations-Forschung aus Aachen, ergeben. Die fünftgrößte Versicherungsgruppe Deutschlands landet bei der Trusted Brand Studie unter den TOP 5 in der Kategorie Versicherungen unter insgesamt 152 genannten Marken. In der Studie wird das Markenvertrauen in verschiedenen Produktkategorien untersucht. Die Erhebung für die bevölkerungsrepräsentative Studie fand im Januar 2021 mittels einer Online-Befragung statt. Die offene Fragestellung ermöglichte es, dass allein Konsumenten entscheiden konnten, welche Marke im puncto Vertrauen bei ihnen ganz oben steht. Die wichtigsten Leistungsdimensionen der Studie waren Qualität, Preis-Leistungs-Verhältnis, Erfüllung von Bedürfnissen, Umweltschutz, Service und Kundenzentrierung, Innovationskraft und Fortschrittlichkeit sowie Reputation und Prestige.

„Vertrauen ist für uns die Grundlage unserer täglichen Arbeit. Umso mehr freut es mich, dass ebendieses Vertrauen der Menschen in unsere Debeka so groß ist. Dem wollen wir natürlich weiterhin gerecht werden. Bei uns zählt das Füreinander. Als genossenschaftlich geprägtes Unternehmen dreht sich bei uns alles um unsere Mitglieder“, freut sich Vorstandsvorsitzender Thomas Brahm. Laut Brahm bestätigt die Studie auch andere Erhebungen, wie den Kundenmonitor Deutschland, der der Debeka ebenfalls eine Quote von 97 Prozent zufriedener Kunden bescheinigt.

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