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Sorgfaltspflichtengesetz muss im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden

03.03.2021 – 15:25

Deutsches Institut für Menschenrechte

Sorgfaltspflichtengesetz muss im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden


















Berlin (ots)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert Nachbesserungen am Entwurf des Sorgfaltspflichtengesetzes im parlamentarischen Verfahren. Dabei sollten besonders die Risikoanalyse entlang der gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette und die wirksame Abhilfe von Menschenrechtsverletzungen, einschließlich der Wiedergutmachung für Betroffene, stärker in den Fokus rücken.

Das Institut begrüßt, dass Unternehmen dazu verpflichtet werden sollen, sich intensiver um erkannte und gemeldete Problemlagen zu kümmern. Das Institut bedauert gleichzeitig, dass der Gesetzentwurf entscheidende Vorgaben und Grundideen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte nur in Teilen aufgreift und berücksichtigt.

Kritisiert wird, dass eine proaktive vorausschauende Risikoanalyse nur für den eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern vorgesehen wird, nicht aber für die weitere Lieferkette, wo in der Regel die größeren menschenrechtlichen Risiken liegen. Das geplante jährliche Berichtssystem für die weniger riskanten Bereiche der Lieferkette sollte auf die menschenrechtlich besonders relevanten Risiken in der tieferen Lieferkette ausgeweitet werden, damit Risiken nicht übersehen und gar nicht oder zu spät adressiert werden.

„Im Ergebnis sind deutsche Unternehmen damit weiterhin hohen menschenrechtlichen Reputationsrisiken ausgesetzt, während sie mit großem Aufwand die Bereiche der Lieferkette dokumentieren müssen, in denen die schwerwiegenden Risiken eher nicht liegen“, bemängelt das Institut.

Weiterhin kritisiert das Institut, dass der Entwurf keine zivilrechtliche Haftung von Unternehmen vorsieht und auch keine anderweitigen Vorgaben für die Wiedergutmachung macht.

„Die Rechtslage von Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen, insbesondere im Ausland, stärkt dieser Entwurf nicht. Die Schutzlücken für Betroffene zu schließen, ist jedoch gerade der Geist der UN-Leitprinzipien“, so das Institut. Darüber hinaus sollten die Vorgaben zur Abhilfe in einem Sorgfaltspflichtengesetz primär der Verwirklichung der Menschenrechte Betroffener dienen und eine Wiedergutmachung zum Schadensausgleich für Betroffene gewährleisten.

Nach Einschätzung des Instituts gelingt somit nur ein erster Einstieg in die Regulierung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten. In der bestehenden Struktur schütze der Entwurf Betroffene wenig, unterstütze aber auch Unternehmen kaum dabei, mit der Herausforderung der Achtung menschenrechtlicher Sorgfalt gut und wirkungsvoll umgehen zu können.

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Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 – 14 Mobil: 0160 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
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Gröhe: Guter Regierungsentwurf für ein Sorgfaltspflichtengesetz

03.03.2021 – 12:18

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Gröhe: Guter Regierungsentwurf für ein Sorgfaltspflichtengesetz


















Berlin (ots)

Wirksam für die Menschenrechte – umsetzbar für die Wirtschaft

Zum heutigen Kabinettsbeschluss über den Entwurf eines Sorgfaltspflichtengesetzes („Lieferkettengesetz“) erklärt der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Hermann Gröhe:

„Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt die Einigung des Bundeskabinetts auf den Entwurf für ein Sorgfaltspflichtengesetz. Der Gesetzentwurf ist eine gute Grundlage für die anstehenden parlamentarischen Beratungen.

Das Sorgfaltspflichtengesetz muss wirksam sein für die Menschenrechte und umsetzbar für die Wirtschaft. Es geht um einen verbindlichen Rechtsrahmen für eine stärkere Beachtung der Menschenrechte in der globalen Lieferkette. Zugleich ist es wichtig, dass die Bestimmungen im Gesetz nicht entwicklungspolitisch gewünschte, verantwortlich gestaltete Handels- und Investitionsbeziehungen mit Entwicklungsländern erschweren. Nach unserer Einschätzung erreicht der beschlossene Gesetzentwurf diese Ziele in hohem Maße.

Unser Ziel bleibt weiterhin eine möglichst zügige Verständigung auch in der Europäischen Union auf einen entsprechenden europäischen Rechtsrahmen.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Sorgfaltspflichtengesetz muss im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden

03.03.2021 – 15:25

Deutsches Institut für Menschenrechte

Sorgfaltspflichtengesetz muss im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden


















Berlin (ots)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert Nachbesserungen am Entwurf des Sorgfaltspflichtengesetzes im parlamentarischen Verfahren. Dabei sollten besonders die Risikoanalyse entlang der gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette und die wirksame Abhilfe von Menschenrechtsverletzungen, einschließlich der Wiedergutmachung für Betroffene, stärker in den Fokus rücken.

Das Institut begrüßt, dass Unternehmen dazu verpflichtet werden sollen, sich intensiver um erkannte und gemeldete Problemlagen zu kümmern. Das Institut bedauert gleichzeitig, dass der Gesetzentwurf entscheidende Vorgaben und Grundideen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte nur in Teilen aufgreift und berücksichtigt.

Kritisiert wird, dass eine proaktive vorausschauende Risikoanalyse nur für den eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern vorgesehen wird, nicht aber für die weitere Lieferkette, wo in der Regel die größeren menschenrechtlichen Risiken liegen. Das geplante jährliche Berichtssystem für die weniger riskanten Bereiche der Lieferkette sollte auf die menschenrechtlich besonders relevanten Risiken in der tieferen Lieferkette ausgeweitet werden, damit Risiken nicht übersehen und gar nicht oder zu spät adressiert werden.

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