Veröffentlicht am

Desperados launcht die weltweit erste Fundraising-Dance-App – eine Spendenaktion zugunsten von Europas Nightclub-Branche

22.03.2021 – 10:46

Desperados Rave to Save

Desperados launcht die weltweit erste Fundraising-Dance-App – eine Spendenaktion zugunsten von Europas Nightclub-Branche


















Desperados launcht die weltweit erste Fundraising-Dance-App - eine Spendenaktion zugunsten von Europas Nightclub-Branche
  • Bild-Infos
  • Download

Berlin (ots)

Aufgrund der aktuellen Verordnungen und des Social Distancing sind Nachtclubs noch immer geschlossen und Musikfestivals verschoben. Daher ruft Desperados weltweit alle Partygänger auf, mit der neuen App „Rave to Save“ ihre Lieblingsclubs zu unterstützen. Jeder ist dazu eingeladen, an den virtuellen Live-Partys teilzunehmen, bei denen es um mehr geht als nur ums Feiern: Das Tanzen zu Hause wird in Spenden für die Clubs umgewandelt.

Pro 1.000 Schritte, die während der Events getanzt werden, spendet Desperados 1 Euro an die Clubs, mit denen die Marke für diese Eventreihe kooperiert.

Die „Rave to Save„-App, die kostenlos von iOS- und Android-Nutzern in den App-Stores (https://apps.apple.com/us/app/rave-to-save/id1553438452 und (https://play.google.com/store/apps/details?id=com.heineken.ravetosave heruntergeladen werden kann, nutzt dafür die Schrittzählerfunktion von Smartphones, und misst, wie sehr sich die Partygänger zu Beats auf der heimischen Tanzfläche verausgaben.

App-Nutzer können die Spendensumme auf Wunsch erhöhen, indem sie zusätzlich einen direkten Beitrag an einen der ausgewählten Clubs in Deutschland, England oder Spanien spenden. Desperados erhöht die Spendensumme auf 30.000 Euro pro Event.

In Zusammenarbeit mit Beatport startet „Rave to Save“ am Samstag, den 27. März 2021 mit einem Set von DJ Purple Disco Machine und dem Opening Act Nakadia. Ab 19 Uhr kann der Stream auf dem Facebook-Account und Youtube-Channel von Beatport verfolgt werden.

Rutger van der Stegen, Global Marketing Manager von Desperados, kommentiert die Aktion mit den Worten: „Aufgrund der Tatsache, dass Nachtclubs und Veranstaltungsorte wegen der Pandemie gezwungen sind, ihre Türen monatelang zu schließen, erleidet Europas Nightlife-Sektor große Verluste. Wir bei Desperados sind der Meinung, dass wir eine Verantwortung gegenüber dieser Branche haben, die seit jeher tief in unserer DNA verwurzelt ist. Deshalb freuen wir uns sehr, Partyfans aus der ganzen Welt durch unsere „Rave to Save„-App miteinander vernetzen zu können. Indem wir zusammen tanzen, können wir alle unseren Lieblingsclubs unter die Arme greifen, damit sie ihre Türen wieder öffnen und uns alle willkommen heißen können, sobald dies wieder möglich ist.“

Rave to Save“ ist die jüngste Initiative der Marke, die das Ziel verfolgt, den Partyspirit am Leben zu erhalten. Bereits 2020 hat Desperados, zusammen mit seinem Langzeitpartner Elrow, in einer virtuellen Serie Partygänger auf der ganzen Welt zusammengebracht: Im Rahmen einer Kooperation mit 31 internationalen DJs und zwölf legendären Locations konnten insgesamt 16 Sessions in die Wohnzimmer gestreamt werden.

Die neue Partyreihe ist Teil der globalen kreativen Plattform „Go Desperados„.

Pressekontakt:

E: hannah.nottage@heineken.com

Original-Content von: Desperados Rave to Save, übermittelt

Veröffentlicht am

Desperados launcht die weltweit erste Fundraising-Dance-App – eine Spendenaktion zugunsten von Europas Nightclub-Branche

22.03.2021 – 10:46

Desperados Rave to Save

Desperados launcht die weltweit erste Fundraising-Dance-App – eine Spendenaktion zugunsten von Europas Nightclub-Branche


















Desperados launcht die weltweit erste Fundraising-Dance-App - eine Spendenaktion zugunsten von Europas Nightclub-Branche
  • Bild-Infos
  • Download

Berlin (ots)

Aufgrund der aktuellen Verordnungen und des Social Distancing sind Nachtclubs noch immer geschlossen und Musikfestivals verschoben. Daher ruft Desperados weltweit alle Partygänger auf, mit der neuen App „Rave to Save“ ihre Lieblingsclubs zu unterstützen. Jeder ist dazu eingeladen, an den virtuellen Live-Partys teilzunehmen, bei denen es um mehr geht als nur ums Feiern: Das Tanzen zu Hause wird in Spenden für die Clubs umgewandelt.

Pro 1.000 Schritte, die während der Events getanzt werden, spendet Desperados 1 Euro an die Clubs, mit denen die Marke für diese Eventreihe kooperiert.

Die „Rave to Save„-App, die kostenlos von iOS- und Android-Nutzern in den App-Stores (https://apps.apple.com/us/app/rave-to-save/id1553438452 und (https://play.google.com/store/apps/details?id=com.heineken.ravetosave heruntergeladen werden kann, nutzt dafür die Schrittzählerfunktion von Smartphones, und misst, wie sehr sich die Partygänger zu Beats auf der heimischen Tanzfläche verausgaben.

App-Nutzer können die Spendensumme auf Wunsch erhöhen, indem sie zusätzlich einen direkten Beitrag an einen der ausgewählten Clubs in Deutschland, England oder Spanien spenden. Desperados erhöht die Spendensumme auf 30.000 Euro pro Event.

In Zusammenarbeit mit Beatport startet „Rave to Save“ am Samstag, den 27. März 2021 mit einem Set von DJ Purple Disco Machine und dem Opening Act Nakadia. Ab 19 Uhr kann der Stream auf dem Facebook-Account und Youtube-Channel von Beatport verfolgt werden.

Rutger van der Stegen, Global Marketing Manager von Desperados, kommentiert die Aktion mit den Worten: „Aufgrund der Tatsache, dass Nachtclubs und Veranstaltungsorte wegen der Pandemie gezwungen sind, ihre Türen monatelang zu schließen, erleidet Europas Nightlife-Sektor große Verluste. Wir bei Desperados sind der Meinung, dass wir eine Verantwortung gegenüber dieser Branche haben, die seit jeher tief in unserer DNA verwurzelt ist. Deshalb freuen wir uns sehr, Partyfans aus der ganzen Welt durch unsere „Rave to Save„-App miteinander vernetzen zu können. Indem wir zusammen tanzen, können wir alle unseren Lieblingsclubs unter die Arme greifen, damit sie ihre Türen wieder öffnen und uns alle willkommen heißen können, sobald dies wieder möglich ist.“

Rave to Save“ ist die jüngste Initiative der Marke, die das Ziel verfolgt, den Partyspirit am Leben zu erhalten. Bereits 2020 hat Desperados, zusammen mit seinem Langzeitpartner Elrow, in einer virtuellen Serie Partygänger auf der ganzen Welt zusammengebracht: Im Rahmen einer Kooperation mit 31 internationalen DJs und zwölf legendären Locations konnten insgesamt 16 Sessions in die Wohnzimmer gestreamt werden.

Die neue Partyreihe ist Teil der globalen kreativen Plattform „Go Desperados„.

Pressekontakt:

E: hannah.nottage@heineken.com

Original-Content von: Desperados Rave to Save, übermittelt

Veröffentlicht am

Ein Sieg für die Meinungsfreiheit: Niederlage für Facebook/Instagram

18.03.2021 – 12:49

Giordano Bruno Stiftung

Ein Sieg für die Meinungsfreiheit: Niederlage für Facebook/Instagram


















Ein Sieg für die Meinungsfreiheit: Niederlage für Facebook/Instagram
  • Bild-Infos
  • Download

Flensburg/Oberwesel (ots)

Der gestern erlassene Beschluss des Landgerichts Flensburg im Rechtsstreit zwischen Amed Sherwan und „Facebook Limited“ setzt ein klares Zeichen für Meinungsfreiheit und gegen das unberechtigte Löschen von Inhalten auf Instagram und Facebook. „Scheinbare“ Verstöße gegen die „Gemeinschaftsregeln“ reichen, so die Richter, nicht aus, um Posts zu löschen oder Profile zu deaktivieren. Eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen.

Auslöser des Rechtsstreits war eine Fotoserie, die einen angedeuteten Kuss zwischen Amed Sherwan und dem ägyptischen Atheisten Mohamed Hisham vor verschiedenen Hintergründen zeigt, etwa vor dem Petersplatz in Rom oder der Kaaba in Mekka. Während die anderen Motive eher Erheiterung hervorriefen, sorgte das Bild vor der Kaaba für einen gewaltigen Shitstorm, bei dem zahlreiche Kritiker vor offenen Morddrohungen nicht zurückschreckten. Allerdings wurden nicht diese Drohungen gelöscht, sondern vielmehr das Instagram-Profil von Ahmed Sherwan gesperrt sowie zeitweilig auch dessen Facebook-Account.

Nach der Entsperrung bei Facebook war einer seiner Facebook-Beiträge zu der Debatte nicht mehr zu sehen, da er angeblich gegen die „Gemeinschaftsstandards“ verstoßen habe. Amed Sherwan hatte nämlich seine „Pakastani-Brüder“, welche ihn bedrohten, ironisch darüber aufgeklärt, dass sie lernen müssten, „mit der Liebe in all ihren bunten Varianten umzugehen“ und dass „selbst Allah“ seinen Account nicht „hacken“ könnte. Hiergegen forderte Sherwan am 31. Dezember 2020 Facebook Ltd. zur Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Da das Unternehmen die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen wollte, kam es zum Rechtsstreit, der mit dem bemerkenswerten Beschluss des Landgerichts Flensburg vom 17. März endete.

Ist Facebook homophob?

Wie sehr sich Facebook gegen die Unterlassungserklärung sträubte, zeigt die Tatsache, dass die Klageerwiderung von Facebook Ltd. mit allen Anlagen deutlich mehr als 2000 Seiten umfasste. Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der Amed Sherwan vor Gericht vertrat, ließ sich davon aber nicht beeindrucken, sondern ging in die Offensive. In einem Video mit dem Titel „Ist Facebook homophob?“, welches er am Vorabend des Prozesses auf YouTube veröffentlichte, machte Steinhöfel öffentlich, dass Facebook vor militanten Islamisten eingeknickt war und die Löschungen wegen des „scheinbaren“ Vorliegen eines Fake-Accounts bzw. einer „scheinbaren“ Hassrede unzulässig waren.

Besondere Aufmerksamkeit schenkte Steinhöfel dabei der Randnotiz 111 der Klageerwiderung, in der die Anwälte von Facebook LtD. darlegen, dass Menschenrechtsverletzungen gegen Homosexuelle zwar ein „ernstes Problem“ darstellen, aber Aktivisten nicht darauf angewiesen seien, dies auf Facebook oder Instagram zu artikulieren, da es dafür zahlreiche „alternative Online-Plattformen“ gäbe. Im Prinzip sagt Facebook damit, wie Joachim Steinhöfel in seinem Video ausführt: „Schert euch weg! Macht euren schwulen Kram doch bitte auf YouTube oder Twitter! – Das ist in seiner ganzen Arroganz und Doppelmoral eigentlich nur noch sprachlosmachend!“

Erfreulicherweise haben die Flensburger Richter diese Einschätzung Steinhöfels geteilt und Facebook zur Übernahme der Kosten des Verfahrens verurteilt. Die Richter rügten dabei, dass Facebook seine Fehleinschätzung nicht eingesteht, sondern weiterhin auf seiner Meinung beharrt. Klar ist nach der Entscheidung aber immerhin, dass „scheinbare“ Verstöße gegen Gemeinschaftsregeln keineswegs ausreichen, um auf Social Media-Plattformen Inhalte zu löschen oder Profile zu deaktivieren. Damit ist – zumindest im Zuständigkeitsbereich des entscheidenden Gerichts – der bisherigen löschfreudigen Praxis von Facebook/Instagram ein Riegel vorgeschoben worden. Vergleichbare Entscheidungen gibt es inzwischen auch von anderen Land- und Oberlandesgerichten.

Falsche Prioritäten

Die Giordano-Bruno-Stiftung und das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) haben den Rechtsstreit von Amed Sherwan unterstützt und neben der „Initiative für Meinungsfreiheit im Netz“ einen erheblichen Teil der Kosten übernommen, um damit einer gefährlichen Entwicklung entgegenzuwirken. Denn schon seit geraumer Zeit versuchen islamistische Netzwerke, kritische Stimmen in den sozialen Netzwerken mundtot zu machen. Darunter fallen nicht nur Morddrohungen und Beleidigungen, sondern auch gezielte und orchestrierte Meldeaktionen, die zur Sperrung von Profilen führen. Betroffen sind davon insbesondere Accounts von Ex-Muslimen und Islamkritikern.

In diesem Zusammenhang ist nicht zuletzt auch das 2017 von CDU/CSU und SPD eingeführte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zu kritisieren. Hierzu heißt es in der 2018 erschienen gbs-Broschüre „Wie muss Technik? Zur Verteidigung der Menschenrechte im Zeitalter der Digitalisierung“: „Der Staat muss und darf nur dort eingreifen, wo Gesetze eindeutig gebrochen und persönliche Rechte verletzt werden. Denn dies ist die Grundvoraussetzung jedes liberalen Rechtsstaats: In einer offenen Gesellschaft ist nicht die Freiheit begründungsbedürftig, sondern jegliche Einschränkung der Freiheit!“

Die gbs plädiert daher dafür, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz dahingehend zu revidieren, dass die übereifrige Löschung oder Sperrung rechtskonformer Inhalte mit ebenso empfindlichen Strafen belegt wird wie die ausgebliebene Löschung oder Sperrung rechtswidriger Inhalte: „Denn solange die Betreiber von Social-Media-Plattformen nur dafür zur Rechenschaft gezogen werden, dass sie zu wenig löschen, besteht ein Anreiz ‚im Zweifel gegen den Angeklagten‘ zu entscheiden, was jeder soliden Rechtspraxis und den Prinzipien der offenen Gesellschaft zuwiderläuft.“

Pressekontakt:

Elke Held / Dr. Dr. h.c. Michael Schmidt-Salomon,
https://www.giordano-bruno-stiftung.de/content/pressekontakt

Kontaktdaten anzeigen

Pressekontakt:

Elke Held / Dr. Dr. h.c. Michael Schmidt-Salomon,
https://www.giordano-bruno-stiftung.de/content/pressekontakt

Original-Content von: Giordano Bruno Stiftung, übermittelt

Veröffentlicht am

foodwatch: Bundesernährungsministerin Klöckner muss Junkfood-Werbung an Kinder verbieten – Gutachten zeigt: Bund hat Gesetzgebungskompetenz

11.03.2021 – 12:18

foodwatch e.V.

foodwatch: Bundesernährungsministerin Klöckner muss Junkfood-Werbung an Kinder verbieten – Gutachten zeigt: Bund hat Gesetzgebungskompetenz


















Berlin (ots)

Die Verbraucherorganisation foodwatch hat Bundesernährungsministerin Julia Klöckner aufgefordert, Junkfood-Werbung an Kinder zu untersagen. Die Industrie vermarkte ungesunde Lebensmittel mit Comic-Figuren auf Süßwaren-Verpackungen, mit Werbespots im Fernsehen und mit Social-Media-Stars auf Youtube oder Instagram direkt an Millionen von jungen Fans. Damit torpediere sie die Bemühungen vieler Eltern, ihre Kinder für eine gesunde Ernährung zu begeistern. Ein von foodwatch in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten zeigt, dass Frau Klöckner umfassende Werbebeschränkungen als Bundesgesetz auf den Weg bringen kann. Das Gutachten widerlegt damit die Aussagen der Ministerin, wonach nicht der Bund, sondern die Bundesländer für Kindermarketing im Bereich Hörfunk, Fernsehen und Internet verantwortlich seien.

„Seit Jahren bombardiert die Industrie Kinder mit Werbung für Zuckerbomben und fettige Snacks – oft an der elterlichen Kontrolle vorbei direkt auf die Smartphones junger Menschen. All die freiwilligen Vereinbarungen und höflichen Appelle von Ernährungsministerin Julia Klöckner an die Unternehmen sind offensichtlich krachend gescheitert“, erklärte Luise Molling von foodwatch. „Frau Klöckner darf sich nicht länger aus der Verantwortung stehlen: Sie kann und muss dem aggressiven Junkfood-Marketing der Lebensmittelindustrie endlich einen Riegel vorschieben.“

Laut einer heute veröffentlichten Studie der Universität Hamburg sieht ein Kind in Deutschland durchschnittlich 15 Werbespots oder -anzeigen für ungesunde Lebensmittel pro Tag. Davon entfallen 5 auf das Internet und 10 auf das Fernsehen. 92 Prozent der Spots für Lebensmittel, die Kinder in Internet und TV wahrnehmen, bewerben ungesunde Produkte wie Fast Food, Snacks oder Süßigkeiten (Fernsehen 89 Prozent, Internet 98 Prozent).

Lebensmittelkonzerne wie Coca-Cola, McDonald’s und Mondelez sowie deutsche Familienunternehmen wie Coppenrath & Wiese oder Haribo nutzen dabei vermehrt bekannte Social-Media-Stars, um zuckrige Getränke, fettige Snacks und Süßwaren gezielt an Kinder zu vermarkten. Die Unternehmen erreichen über junge Influencerinnen und Influencer auf Youtube, Tiktok oder Instagram Millionen junger Fans, wie ein Mitte Februar veröffentlichter foodwatch-Report gezeigt.

Julia Klöckner hatte zwar eingeräumt, dass Lebensmittelwerbung Kinder nicht zu einer ungesunden Ernährung verleiten sollte. Ihrer Ansicht nach seien jedoch die Bundesländer in der Verantwortung: Diese hätten vor wenigen Monaten den Medienstaatsvertrag verabschiedet und dabei keine verantwortungsbewusste Regelung zum Schutz von Kindern getroffen. Das juristische Gutachten des Rechtsanwalts Prof. Dr. Remo Klinger im Auftrag von foodwatch stellt jedoch klar: Der Bund kann sehr wohl Werbebeschränkungen einführen, da eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Lebensmittelrechts bestehe. Denn eine bundeseinheitliche Regelung zum Kindermarketing sei im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich. In gleicher Weise habe der Bund seine Kompetenz bereits beim Tabakwerbeverbot wahrgenommen.

Fehlernährung ist bei Kindern und Jugendlichen weit verbreitet. Daten des Robert Koch-Instituts zufolge verzehren Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren im Schnitt nicht einmal halb so viel Obst und Gemüse, aber mehr als doppelt so viele Süßwaren oder Snacks wie empfohlen. Aktuell gelten etwa 15 Prozent der Kinder und Jugendlichen als übergewichtig und sechs Prozent sogar als fettleibig – ihnen drohen im späteren Lebensverlauf Krankheiten wie Typ-2-Diabetes, Gelenkprobleme, Bluthochdruck und Herzerkrankungen. Jeder fünfte Todesfall in Deutschland ist laut Daten der OECD auf ungesunde Ernährung zurück zu führen.

Quellen und weiterführende Informationen:

-  Gutachten: http://ots.de/x8xIqv
-  Pressemitteilung zur Studie der Universität Hamburg: http://ots.de/lH6Riu
-  foodwatch-Report zu "Junkfluencern": www.t1p.de/junkfluencer-report
-  Klöckner-Ministerium verweist auf Verantwortung der Bundesländer: http://ots.de/pHKm5O ? 
-  OECD Länderprofil Gesundheit Deutschland 2019: http://ots.de/N5Uw0X 

Pressekontakt:

foodwatch e.V.
Dario Sarmadi
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)170 523 88 11

Kontaktdaten anzeigen

Pressekontakt:

foodwatch e.V.
Dario Sarmadi
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)170 523 88 11

Original-Content von: foodwatch e.V., übermittelt

Veröffentlicht am

Kritik an Studie zu Online- und TV-Werbung: Fokus auf einzelne Lebensmittel nicht zielführend im Kampf gegen Übergewicht

11.03.2021 – 13:35

Lebensmittelverband Deutschland e. V.

Kritik an Studie zu Online- und TV-Werbung: Fokus auf einzelne Lebensmittel nicht zielführend im Kampf gegen Übergewicht


















Berlin (ots)

Mit Blick auf die heute von der Deutschen AllianzNichtübertragbare Krankheiten (DANK) vorgestellten Studie der Universität Hamburg zu Lebensmittelwerbung in Fernsehen und Internet, die sich laut dieser an Kinder richtet, warnt der Lebensmittelverband Deutschland vor einem einseitigen Fokus im Kampf gegen Übergewicht und nicht übertragbare Erkrankungen. „Die Entwicklung von Übergewicht und Adipositas und nicht übertragbaren Erkrankungen ist multikausal bedingt. Die einseitige Fokussierung auf einzelne Faktoren wie den Konsum bestimmter Lebensmittel ist nicht zielführend und wissenschaftlich belegt der falsche Weg. Ein Werbeverbot für einzelne Lebensmittel macht die Menschen nicht schlank“, so Christoph Minhoff, Hauptgeschäftsführer beim Lebensmittelverband Deutschland. „Entscheidend sind eine ausgewogene Ernährung, die Kalorienaufnahme und auch das Thema Bewegung, vor allem im Alltag, also der gesamte Lebensstil betrachtet über einen längeren Zeitraum. Einzelne Nährstoffe beziehungsweise einzelne Lebensmittel können demnach nicht verantwortlich gemacht werden. Lebensmittel sind nicht per se gesund oder ungesund, vielmehr finden alle Lebensmittel in einer ausgewogenen Ernährung ihren Platz.“

Die Bekämpfung von Übergewicht, Adipositas und nicht übertragbaren Erkrankungen sei hingegen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. „Die Lebensmittelwirtschaft nimmt ihre gesamtgesellschaftliche Verantwortung sehr ernst und ist bereit, eine konstruktive Rolle zu spielen. Hierzu zählen zum Beispiel die ständige Weiterentwicklung der Produktpalette, eine Reihe Selbstverpflichtungen und ein starkes Engagement für einen aktiven Lebensstil.“

Daneben verweist der Lebensmittelverband Deutschland auf die strengen gesetzlichen Vorgaben für Werbung gegenüber Kindern sowie die Selbstverpflichtung der Lebensmittel- und Werbewirtschaft. Der Bereich der Werbung ist in Deutschland durch eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen detailliert geregelt. Über die gesetzlichen Regelungen hinaus übernimmt die Lebensmittelwirtschaft seit vielen Jahren aktiv Verantwortung. Im Jahr 2009 hat die Lebensmittelwirtschaft mit den im Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e. V. (ZAW) zusammengeschlossenen Organisationen gemeinsame Verhaltensregeln für die kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel aufgestellt. Demnach ist in der Markt-Kommunikation der Lebensmittelwirtschaft alles zu unterlassen, was als Aufforderung zu einer übermäßigen und einseitigen Ernährung verstanden werden könnte. Dies betrifft jede Form von Werbung, auch Online- und TV-Werbung. Bei der Gestaltung und Durchführung von Werbemaßnahmen gilt in Bezug auf die besonders schützenswerte Gruppe der Kinder und Jugendlichen ein besonders strenger Maßstab.

Darüber hinaus haben sich auf EU-Ebene eine Reihe von Unternehmen im Rahmen des sogenannten EU-Pledge weitergehende Werbebeschränkungen auferlegt. Die Hersteller haben sich im Rahmen dieser Initiative beispielsweise freiwillig verpflichtet, die Werbung an Kinder unter zwölf Jahren zu beschränken. Ein Produkt darf nur dann gegenüber Kindern unter zwölf Jahren beworben werden, wenn es alle Nährwertkriterien des EU-Pledges für die entsprechende Produktkategorie einhält. Einige Unternehmen verpflichten sich zudem, generell keine Werbung an Kinder unter sechs Jahren bzw. an Kinder unter zwölf Jahren zu richten.

Betreiber von Social-Media-Plattformen wie YouTube (Google), Instagram (Facebook) oder TikTok (Bytedance) machen umfangreiche Vorgaben zur Nutzung der Plattformen. Gemäß der AGBs von Instagram und TikTok ist die Altersgruppe der Kinder unter 13 Jahren grundsätzlich von der Nutzung der Plattformen ausgeschlossen, eine Nutzung ist erst ab 13 Jahren gestattet. Die Nutzung von YouTube ist erst ab 16 Jahren gestattet, außer sie geschieht im Rahmen eines Familienkontos unter elterlicher Aufsicht, dann ab 13 Jahren. Jüngere Nutzer – und damit der Großteil der von der Universität Hamburg untersuchten Gruppe der Drei- bis 13-Jährigen – befinden sich somit entgegen der Nutzungsbedingungen auf den Plattformen. Hier liegt eine besondere Verantwortung bei den Eltern, den Social-Media-Konsum der Kinder entsprechend zu kontrollieren und zu begleiten. Daneben sollte die Entwicklung von Medienkompetenz auch Thema in Schulen und Bildungseinrichtungen sein.

Lebensmittelverband Deutschland e. V.

Der Lebensmittelverband Deutschland e. V. ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette „von Acker bis Teller“, aus Landwirtschaft, Handwerk, Industrie, Handel und Gastronomie an. Daneben gehören zu seinen Mitgliedern auch private Untersuchungslaboratorien, Anwaltskanzleien und Einzelpersonen.

Für weitere Informationen:

Lebensmittelverband Deutschland e. V.
Abteilung Öffentlichkeitsarbeit
Tel. +49 30 206143-127
presse@lebensmittelverband.de
lebensmittelverband.de
twitter.com/lmverband
facebook.com/unserelebensmittel
instagram.com/unserelebensmittel

Kontaktdaten anzeigen

Für weitere Informationen:

Lebensmittelverband Deutschland e. V.
Abteilung Öffentlichkeitsarbeit
Tel. +49 30 206143-127
presse@lebensmittelverband.de
lebensmittelverband.de
twitter.com/lmverband
facebook.com/unserelebensmittel
instagram.com/unserelebensmittel

Original-Content von: Lebensmittelverband Deutschland e. V., übermittelt

Veröffentlicht am

Kritik an Studie zu Online- und TV-Werbung: Fokus auf einzelne Lebensmittel nicht zielführend im Kampf gegen Übergewicht

11.03.2021 – 13:35

Lebensmittelverband Deutschland e. V.

Kritik an Studie zu Online- und TV-Werbung: Fokus auf einzelne Lebensmittel nicht zielführend im Kampf gegen Übergewicht


















Berlin (ots)

Mit Blick auf die heute von der Deutschen AllianzNichtübertragbare Krankheiten (DANK) vorgestellten Studie der Universität Hamburg zu Lebensmittelwerbung in Fernsehen und Internet, die sich laut dieser an Kinder richtet, warnt der Lebensmittelverband Deutschland vor einem einseitigen Fokus im Kampf gegen Übergewicht und nicht übertragbare Erkrankungen. „Die Entwicklung von Übergewicht und Adipositas und nicht übertragbaren Erkrankungen ist multikausal bedingt. Die einseitige Fokussierung auf einzelne Faktoren wie den Konsum bestimmter Lebensmittel ist nicht zielführend und wissenschaftlich belegt der falsche Weg. Ein Werbeverbot für einzelne Lebensmittel macht die Menschen nicht schlank“, so Christoph Minhoff, Hauptgeschäftsführer beim Lebensmittelverband Deutschland. „Entscheidend sind eine ausgewogene Ernährung, die Kalorienaufnahme und auch das Thema Bewegung, vor allem im Alltag, also der gesamte Lebensstil betrachtet über einen längeren Zeitraum. Einzelne Nährstoffe beziehungsweise einzelne Lebensmittel können demnach nicht verantwortlich gemacht werden. Lebensmittel sind nicht per se gesund oder ungesund, vielmehr finden alle Lebensmittel in einer ausgewogenen Ernährung ihren Platz.“

Die Bekämpfung von Übergewicht, Adipositas und nicht übertragbaren Erkrankungen sei hingegen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. „Die Lebensmittelwirtschaft nimmt ihre gesamtgesellschaftliche Verantwortung sehr ernst und ist bereit, eine konstruktive Rolle zu spielen. Hierzu zählen zum Beispiel die ständige Weiterentwicklung der Produktpalette, eine Reihe Selbstverpflichtungen und ein starkes Engagement für einen aktiven Lebensstil.“

Daneben verweist der Lebensmittelverband Deutschland auf die strengen gesetzlichen Vorgaben für Werbung gegenüber Kindern sowie die Selbstverpflichtung der Lebensmittel- und Werbewirtschaft. Der Bereich der Werbung ist in Deutschland durch eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen detailliert geregelt. Über die gesetzlichen Regelungen hinaus übernimmt die Lebensmittelwirtschaft seit vielen Jahren aktiv Verantwortung. Im Jahr 2009 hat die Lebensmittelwirtschaft mit den im Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e. V. (ZAW) zusammengeschlossenen Organisationen gemeinsame Verhaltensregeln für die kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel aufgestellt. Demnach ist in der Markt-Kommunikation der Lebensmittelwirtschaft alles zu unterlassen, was als Aufforderung zu einer übermäßigen und einseitigen Ernährung verstanden werden könnte. Dies betrifft jede Form von Werbung, auch Online- und TV-Werbung. Bei der Gestaltung und Durchführung von Werbemaßnahmen gilt in Bezug auf die besonders schützenswerte Gruppe der Kinder und Jugendlichen ein besonders strenger Maßstab.

Darüber hinaus haben sich auf EU-Ebene eine Reihe von Unternehmen im Rahmen des sogenannten EU-Pledge weitergehende Werbebeschränkungen auferlegt. Die Hersteller haben sich im Rahmen dieser Initiative beispielsweise freiwillig verpflichtet, die Werbung an Kinder unter zwölf Jahren zu beschränken. Ein Produkt darf nur dann gegenüber Kindern unter zwölf Jahren beworben werden, wenn es alle Nährwertkriterien des EU-Pledges für die entsprechende Produktkategorie einhält. Einige Unternehmen verpflichten sich zudem, generell keine Werbung an Kinder unter sechs Jahren bzw. an Kinder unter zwölf Jahren zu richten.

Betreiber von Social-Media-Plattformen wie YouTube (Google), Instagram (Facebook) oder TikTok (Bytedance) machen umfangreiche Vorgaben zur Nutzung der Plattformen. Gemäß der AGBs von Instagram und TikTok ist die Altersgruppe der Kinder unter 13 Jahren grundsätzlich von der Nutzung der Plattformen ausgeschlossen, eine Nutzung ist erst ab 13 Jahren gestattet. Die Nutzung von YouTube ist erst ab 16 Jahren gestattet, außer sie geschieht im Rahmen eines Familienkontos unter elterlicher Aufsicht, dann ab 13 Jahren. Jüngere Nutzer – und damit der Großteil der von der Universität Hamburg untersuchten Gruppe der Drei- bis 13-Jährigen – befinden sich somit entgegen der Nutzungsbedingungen auf den Plattformen. Hier liegt eine besondere Verantwortung bei den Eltern, den Social-Media-Konsum der Kinder entsprechend zu kontrollieren und zu begleiten. Daneben sollte die Entwicklung von Medienkompetenz auch Thema in Schulen und Bildungseinrichtungen sein.

Lebensmittelverband Deutschland e. V.

Der Lebensmittelverband Deutschland e. V. ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette „von Acker bis Teller“, aus Landwirtschaft, Handwerk, Industrie, Handel und Gastronomie an. Daneben gehören zu seinen Mitgliedern auch private Untersuchungslaboratorien, Anwaltskanzleien und Einzelpersonen.

Für weitere Informationen:

Lebensmittelverband Deutschland e. V.
Abteilung Öffentlichkeitsarbeit
Tel. +49 30 206143-127
presse@lebensmittelverband.de
lebensmittelverband.de
twitter.com/lmverband
facebook.com/unserelebensmittel
instagram.com/unserelebensmittel

Kontaktdaten anzeigen

Für weitere Informationen:

Lebensmittelverband Deutschland e. V.
Abteilung Öffentlichkeitsarbeit
Tel. +49 30 206143-127
presse@lebensmittelverband.de
lebensmittelverband.de
twitter.com/lmverband
facebook.com/unserelebensmittel
instagram.com/unserelebensmittel

Original-Content von: Lebensmittelverband Deutschland e. V., übermittelt

Veröffentlicht am

Kritik an Studie zu Online- und TV-Werbung: Fokus auf einzelne Lebensmittel nicht zielführend im Kampf gegen Übergewicht

11.03.2021 – 13:35

Lebensmittelverband Deutschland e. V.

Kritik an Studie zu Online- und TV-Werbung: Fokus auf einzelne Lebensmittel nicht zielführend im Kampf gegen Übergewicht


















Berlin (ots)

Mit Blick auf die heute von der Deutschen AllianzNichtübertragbare Krankheiten (DANK) vorgestellten Studie der Universität Hamburg zu Lebensmittelwerbung in Fernsehen und Internet, die sich laut dieser an Kinder richtet, warnt der Lebensmittelverband Deutschland vor einem einseitigen Fokus im Kampf gegen Übergewicht und nicht übertragbare Erkrankungen. „Die Entwicklung von Übergewicht und Adipositas und nicht übertragbaren Erkrankungen ist multikausal bedingt. Die einseitige Fokussierung auf einzelne Faktoren wie den Konsum bestimmter Lebensmittel ist nicht zielführend und wissenschaftlich belegt der falsche Weg. Ein Werbeverbot für einzelne Lebensmittel macht die Menschen nicht schlank“, so Christoph Minhoff, Hauptgeschäftsführer beim Lebensmittelverband Deutschland. „Entscheidend sind eine ausgewogene Ernährung, die Kalorienaufnahme und auch das Thema Bewegung, vor allem im Alltag, also der gesamte Lebensstil betrachtet über einen längeren Zeitraum. Einzelne Nährstoffe beziehungsweise einzelne Lebensmittel können demnach nicht verantwortlich gemacht werden. Lebensmittel sind nicht per se gesund oder ungesund, vielmehr finden alle Lebensmittel in einer ausgewogenen Ernährung ihren Platz.“

Die Bekämpfung von Übergewicht, Adipositas und nicht übertragbaren Erkrankungen sei hingegen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. „Die Lebensmittelwirtschaft nimmt ihre gesamtgesellschaftliche Verantwortung sehr ernst und ist bereit, eine konstruktive Rolle zu spielen. Hierzu zählen zum Beispiel die ständige Weiterentwicklung der Produktpalette, eine Reihe Selbstverpflichtungen und ein starkes Engagement für einen aktiven Lebensstil.“

Daneben verweist der Lebensmittelverband Deutschland auf die strengen gesetzlichen Vorgaben für Werbung gegenüber Kindern sowie die Selbstverpflichtung der Lebensmittel- und Werbewirtschaft. Der Bereich der Werbung ist in Deutschland durch eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen detailliert geregelt. Über die gesetzlichen Regelungen hinaus übernimmt die Lebensmittelwirtschaft seit vielen Jahren aktiv Verantwortung. Im Jahr 2009 hat die Lebensmittelwirtschaft mit den im Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e. V. (ZAW) zusammengeschlossenen Organisationen gemeinsame Verhaltensregeln für die kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel aufgestellt. Demnach ist in der Markt-Kommunikation der Lebensmittelwirtschaft alles zu unterlassen, was als Aufforderung zu einer übermäßigen und einseitigen Ernährung verstanden werden könnte. Dies betrifft jede Form von Werbung, auch Online- und TV-Werbung. Bei der Gestaltung und Durchführung von Werbemaßnahmen gilt in Bezug auf die besonders schützenswerte Gruppe der Kinder und Jugendlichen ein besonders strenger Maßstab.

Darüber hinaus haben sich auf EU-Ebene eine Reihe von Unternehmen im Rahmen des sogenannten EU-Pledge weitergehende Werbebeschränkungen auferlegt. Die Hersteller haben sich im Rahmen dieser Initiative beispielsweise freiwillig verpflichtet, die Werbung an Kinder unter zwölf Jahren zu beschränken. Ein Produkt darf nur dann gegenüber Kindern unter zwölf Jahren beworben werden, wenn es alle Nährwertkriterien des EU-Pledges für die entsprechende Produktkategorie einhält. Einige Unternehmen verpflichten sich zudem, generell keine Werbung an Kinder unter sechs Jahren bzw. an Kinder unter zwölf Jahren zu richten.

Betreiber von Social-Media-Plattformen wie YouTube (Google), Instagram (Facebook) oder TikTok (Bytedance) machen umfangreiche Vorgaben zur Nutzung der Plattformen. Gemäß der AGBs von Instagram und TikTok ist die Altersgruppe der Kinder unter 13 Jahren grundsätzlich von der Nutzung der Plattformen ausgeschlossen, eine Nutzung ist erst ab 13 Jahren gestattet. Die Nutzung von YouTube ist erst ab 16 Jahren gestattet, außer sie geschieht im Rahmen eines Familienkontos unter elterlicher Aufsicht, dann ab 13 Jahren. Jüngere Nutzer – und damit der Großteil der von der Universität Hamburg untersuchten Gruppe der Drei- bis 13-Jährigen – befinden sich somit entgegen der Nutzungsbedingungen auf den Plattformen. Hier liegt eine besondere Verantwortung bei den Eltern, den Social-Media-Konsum der Kinder entsprechend zu kontrollieren und zu begleiten. Daneben sollte die Entwicklung von Medienkompetenz auch Thema in Schulen und Bildungseinrichtungen sein.

Lebensmittelverband Deutschland e. V.

Der Lebensmittelverband Deutschland e. V. ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette „von Acker bis Teller“, aus Landwirtschaft, Handwerk, Industrie, Handel und Gastronomie an. Daneben gehören zu seinen Mitgliedern auch private Untersuchungslaboratorien, Anwaltskanzleien und Einzelpersonen.

Für weitere Informationen:

Lebensmittelverband Deutschland e. V.
Abteilung Öffentlichkeitsarbeit
Tel. +49 30 206143-127
presse@lebensmittelverband.de
lebensmittelverband.de
twitter.com/lmverband
facebook.com/unserelebensmittel
instagram.com/unserelebensmittel

Kontaktdaten anzeigen

Für weitere Informationen:

Lebensmittelverband Deutschland e. V.
Abteilung Öffentlichkeitsarbeit
Tel. +49 30 206143-127
presse@lebensmittelverband.de
lebensmittelverband.de
twitter.com/lmverband
facebook.com/unserelebensmittel
instagram.com/unserelebensmittel

Original-Content von: Lebensmittelverband Deutschland e. V., übermittelt

Veröffentlicht am

Kritik an Studie zu Online- und TV-Werbung: Fokus auf einzelne Lebensmittel nicht zielführend im Kampf gegen Übergewicht

11.03.2021 – 13:35

Lebensmittelverband Deutschland e. V.

Kritik an Studie zu Online- und TV-Werbung: Fokus auf einzelne Lebensmittel nicht zielführend im Kampf gegen Übergewicht


















Berlin (ots)

Mit Blick auf die heute von der Deutschen AllianzNichtübertragbare Krankheiten (DANK) vorgestellten Studie der Universität Hamburg zu Lebensmittelwerbung in Fernsehen und Internet, die sich laut dieser an Kinder richtet, warnt der Lebensmittelverband Deutschland vor einem einseitigen Fokus im Kampf gegen Übergewicht und nicht übertragbare Erkrankungen. „Die Entwicklung von Übergewicht und Adipositas und nicht übertragbaren Erkrankungen ist multikausal bedingt. Die einseitige Fokussierung auf einzelne Faktoren wie den Konsum bestimmter Lebensmittel ist nicht zielführend und wissenschaftlich belegt der falsche Weg. Ein Werbeverbot für einzelne Lebensmittel macht die Menschen nicht schlank“, so Christoph Minhoff, Hauptgeschäftsführer beim Lebensmittelverband Deutschland. „Entscheidend sind eine ausgewogene Ernährung, die Kalorienaufnahme und auch das Thema Bewegung, vor allem im Alltag, also der gesamte Lebensstil betrachtet über einen längeren Zeitraum. Einzelne Nährstoffe beziehungsweise einzelne Lebensmittel können demnach nicht verantwortlich gemacht werden. Lebensmittel sind nicht per se gesund oder ungesund, vielmehr finden alle Lebensmittel in einer ausgewogenen Ernährung ihren Platz.“

Die Bekämpfung von Übergewicht, Adipositas und nicht übertragbaren Erkrankungen sei hingegen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. „Die Lebensmittelwirtschaft nimmt ihre gesamtgesellschaftliche Verantwortung sehr ernst und ist bereit, eine konstruktive Rolle zu spielen. Hierzu zählen zum Beispiel die ständige Weiterentwicklung der Produktpalette, eine Reihe Selbstverpflichtungen und ein starkes Engagement für einen aktiven Lebensstil.“

Daneben verweist der Lebensmittelverband Deutschland auf die strengen gesetzlichen Vorgaben für Werbung gegenüber Kindern sowie die Selbstverpflichtung der Lebensmittel- und Werbewirtschaft. Der Bereich der Werbung ist in Deutschland durch eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen detailliert geregelt. Über die gesetzlichen Regelungen hinaus übernimmt die Lebensmittelwirtschaft seit vielen Jahren aktiv Verantwortung. Im Jahr 2009 hat die Lebensmittelwirtschaft mit den im Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e. V. (ZAW) zusammengeschlossenen Organisationen gemeinsame Verhaltensregeln für die kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel aufgestellt. Demnach ist in der Markt-Kommunikation der Lebensmittelwirtschaft alles zu unterlassen, was als Aufforderung zu einer übermäßigen und einseitigen Ernährung verstanden werden könnte. Dies betrifft jede Form von Werbung, auch Online- und TV-Werbung. Bei der Gestaltung und Durchführung von Werbemaßnahmen gilt in Bezug auf die besonders schützenswerte Gruppe der Kinder und Jugendlichen ein besonders strenger Maßstab.

Darüber hinaus haben sich auf EU-Ebene eine Reihe von Unternehmen im Rahmen des sogenannten EU-Pledge weitergehende Werbebeschränkungen auferlegt. Die Hersteller haben sich im Rahmen dieser Initiative beispielsweise freiwillig verpflichtet, die Werbung an Kinder unter zwölf Jahren zu beschränken. Ein Produkt darf nur dann gegenüber Kindern unter zwölf Jahren beworben werden, wenn es alle Nährwertkriterien des EU-Pledges für die entsprechende Produktkategorie einhält. Einige Unternehmen verpflichten sich zudem, generell keine Werbung an Kinder unter sechs Jahren bzw. an Kinder unter zwölf Jahren zu richten.

Betreiber von Social-Media-Plattformen wie YouTube (Google), Instagram (Facebook) oder TikTok (Bytedance) machen umfangreiche Vorgaben zur Nutzung der Plattformen. Gemäß der AGBs von Instagram und TikTok ist die Altersgruppe der Kinder unter 13 Jahren grundsätzlich von der Nutzung der Plattformen ausgeschlossen, eine Nutzung ist erst ab 13 Jahren gestattet. Die Nutzung von YouTube ist erst ab 16 Jahren gestattet, außer sie geschieht im Rahmen eines Familienkontos unter elterlicher Aufsicht, dann ab 13 Jahren. Jüngere Nutzer – und damit der Großteil der von der Universität Hamburg untersuchten Gruppe der Drei- bis 13-Jährigen – befinden sich somit entgegen der Nutzungsbedingungen auf den Plattformen. Hier liegt eine besondere Verantwortung bei den Eltern, den Social-Media-Konsum der Kinder entsprechend zu kontrollieren und zu begleiten. Daneben sollte die Entwicklung von Medienkompetenz auch Thema in Schulen und Bildungseinrichtungen sein.

Lebensmittelverband Deutschland e. V.

Der Lebensmittelverband Deutschland e. V. ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette „von Acker bis Teller“, aus Landwirtschaft, Handwerk, Industrie, Handel und Gastronomie an. Daneben gehören zu seinen Mitgliedern auch private Untersuchungslaboratorien, Anwaltskanzleien und Einzelpersonen.

Für weitere Informationen:

Lebensmittelverband Deutschland e. V.
Abteilung Öffentlichkeitsarbeit
Tel. +49 30 206143-127
presse@lebensmittelverband.de
lebensmittelverband.de
twitter.com/lmverband
facebook.com/unserelebensmittel
instagram.com/unserelebensmittel

Kontaktdaten anzeigen

Für weitere Informationen:

Lebensmittelverband Deutschland e. V.
Abteilung Öffentlichkeitsarbeit
Tel. +49 30 206143-127
presse@lebensmittelverband.de
lebensmittelverband.de
twitter.com/lmverband
facebook.com/unserelebensmittel
instagram.com/unserelebensmittel

Original-Content von: Lebensmittelverband Deutschland e. V., übermittelt

Veröffentlicht am

Online-Reputation: Sputnik V schlägt AstraZenecaSocial-Listening-Analyse zeigt Relevanz und Dynamik von sechs Corona-Impfstoffen im öffentlichen Diskurs

09.03.2021 – 12:31

Faktenkontor

Online-Reputation: Sputnik V schlägt AstraZeneca
Social-Listening-Analyse zeigt Relevanz und Dynamik von sechs Corona-Impfstoffen im öffentlichen Diskurs


















Online-Reputation: Sputnik V schlägt AstraZeneca / Social-Listening-Analyse zeigt Relevanz und Dynamik von sechs Corona-Impfstoffen im öffentlichen Diskurs
  • Bild-Infos
  • Download

Hamburg (ots)

AstraZeneca hat ein messbares Image-Problem: Das Covid-19-Vakzin des britisch-schwedischen Pharmakonzerns spielt bei den Impfungen in Deutschland eine mehr als doppelt so große Rolle wie der Wirkstoff von Moderna – kommt im öffentlichen Online-Diskurs derzeit aber deutlich schlechter weg. Auf einer „Reputations-Uhr“ von -1 für ausschließlich negative Nennungen bis +1 für ausschließlich positive Nennungen erreicht AstraZeneca in der zweiten Februarhälfte lediglich einen Wert von +0,04, Moderna hingegen +0,13. Selbst der noch nicht zugelassene russische Impfstoff Sputnik V kommt im selben Zeitraum im deutschsprachigen Internet auf +0,11. Das zeigt eine KI-gestützte Social-Listening-Untersuchung zu Relevanz und Dynamik von Corona-Impfstoffen im öffentlichen Diskurs. Das IMWF Institut für Management- und Wirtschaftsforschung der Faktenkontor-Gruppe analysierte dazu 245.574 Nennungen von sechs Covid-19-Vakzinen aus öffentlichen deutschsprachigen Internet-Quellen im Januar und Februar 2021, inklusive redaktioneller Seiten und Social Media.

Social Listening mit Künstlicher Intelligenz

Die Analysten durchsuchten hunderttausende öffentliche deutschsprachige Internet-Quellen nach Beiträgen zu Covid-19-Impfstoffen aus dem Zeitraum vom 04. Januar bis zum 28. Februar 2021 und werteten die Fundstellen mithilfe Künstlicher Intelligenz aus. Die KI-gestützte Textanalyse konnte die Nennungen der Impfstoffe relevanten Themenbereichen wie Wirksamkeit, Nebenwirkungen und Lieferung zuordnen und erfassen, ob sie in negativer, neutraler oder positiver Tonalität erfolgten.

BioNTech/Pfizer: Größte Sichtbarkeit

Das insgesamt stärkste Ergebnis erzielte Comirnaty. Der von dem Mainzer Unternehmen BioNTech in Kooperation mit Pfizer entwickelte Impfstoff erlangte mit 101.249 Erwähnungen im gesamten Untersuchungszeitraum die größte Sichtbarkeit. Damit entfallen 41,2 Prozent aller Erwähnungen der sechs betrachteten Impfstoffe allein auf das Produkt von BioNtech/Pfizer. Betrachtet man nur die Fundstellen in redaktionellen Online-Medien in Deutschland, steigt dieser Anteil sogar leicht auf 42,4 Prozent.

Comirnaty: Starke Nutzung, starke Reputation

Das durch die Reputations-Uhr wiedergegebene Tonalitätssaldo von Comirnaty erreichte in den letzten zwei Wochen der Erhebung +0,14 und legte damit gegenüber der ersten Februarhälfte um 0,02 Punkte zu. Das bedeutet, Erwähnungen in positiver Tonalität haben bei BioNTech/Pfizer gegenüber negativen das stärkste Übergewicht unter den bisher zugelassenen Covid-19-Vakzinen. Comirnaty ist die dominierende Säule der bisherigen Covid-19-Impfungen in Deutschland: Laut Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums stammen 75,8 Prozent der bis Ende Februar gelieferten Impfdosen von BionTech/Pfizer und wurden bei 89,6 Prozent der bis dahin durchgeführten Impfungen verwendet.

AstraSeneca: Zweithöchste Sichtbarkeit…

16,5 Prozent der bis zum 28.02. nach Deutschland gelieferten Impfdosen stammen von AstraZeneca und wurden in 7,6 Prozent der Fälle verimpft. Mit 67.477 vereinigte AstraZeneca 27,5 Prozent aller Nennungen auf sich und erlangte so die zweithöchste Sichtbarkeit. Auf Presseseiten aus Deutschland war AstraZeneca mit einem Anteil von 25,7 Prozent der Nennungen dabei unterdurchschnittlich vertreten.

…aber schwaches Bild.

Die gute Sichtbarkeit ist für das „COVID-19 Vaccine AstraZeneca“ allerdings mit einem vergleichsweise schwachen Image verbunden. In der ersten Februarhälfte war es das einzige mit einem negativen Tonalitätssaldo von -0,02. In der zweiten Monatshälfte gelang eine Trendumkehr zu einem leicht positiven Überhang der Tonalität von +0,04.

Moderna: Kleine Mengen, großer Ruf

Das US-amerikanische „Moderna COVID-19 Vaccine“ nimmt mit einem Anteil von 7,7 Prozent der gelieferten und 2,8 Prozent der verimpften Dosen im Einsatz in Deutschland den dritten Platz ein. Gleiches gilt für die Sichtbarkeit im Online-Diskurs: Mit 51.644 kann es 21 Prozent der Nennungen für sich beanspruchen. In den redaktionellen Online-Medien aus Deutschland ist Modernas Impfstoff dabei mit 23,6 Prozent überproportional vertreten. Und auf der Reputations-Uhr erlangt er mit +0,13 Ende Februar deutlich vor AstraZeneca ein fast genauso gutes Tonalitätssaldo wie BioNTech/Pfizer mit Comirnaty.

Hot Topics: Wirksamkeit, Lieferungen und Lieferprobleme

Dominiert wird die Debatte rund um die Impfstoffe von deren Wirksamkeit, Lieferungen und Lieferproblemen. „Dabei ist zu beobachten, dass AstraZeneca seit Anfang Februar mit vielen kritischen Themen zu kämpfen hat, während bei BionNTech-Pfizer verstärkt über die laufende praktische Durchführung von Impfungen geschrieben wird“, so Jörg Forthmann, Experte für Social Listening und Geschäftsführer des Faktenkontor.

Sinopharm, Sputnik V: Geringere Sichbarkeit

Vakzine, die noch nicht im Einsatz sind, tauchen in der öffentlichen Diskussion merklich seltener auf, weisen in den geringeren Wortbeiträgen aber ebenfalls eine tendenziell positive Tonalität auf: Sinopharm bringt es auf 2.478 Erwähnungen mit einem Tonalitätssaldo Ende Februar von +0,03, Sputnik V auf 1.085 Erwähnungen und ein Saldo von +0,11. Diese positive Einschätzung fußt vor allem in den Sozialen Medien, wo der russische Impfstoff deutlich häufiger erwähnt wird als anderswo.

Stimmung wichtig für Impfbereitschaft

Dr. Roland Heintze, Geschäftsführender Gesellschafter und Reputationsexperte des Faktenkontors, sieht in der positiven Entwicklung der Tonalität aller Impfstoffe Grund zum Optimismus: „Der Impfungsgrad der Bevölkerung hängt nicht nur mit der Verfügbarkeit, sondern auch mit der Stimmung zu den Impfstoffen zusammen. Hier müssen die Hersteller in der Kommunikation noch besser werden.“

IMWF – Institut für Management- und Wirtschaftsforschung

Das IMWF wurde aus der Erfahrung heraus gegründet, dass die Ergebnisse wissenschaftlicher Ausarbeitungen und Marktanalysen für Entscheider in der Wirtschaft oftmals nicht die hinreichende Praxisnähe und Relevanz haben. In Folge dessen bleibt die Unterstützung wissenschaftlicher Institutionen durch Unternehmen oftmals hinter den Erwartungen der Lehrstühle zurück. Vor diesem Hintergrund versteht sich das IMWF als Plattform, auf der Kontakte zwischen Wissenschaft und Unternehmen geknüpft werden, die an fundierter Aufarbeitung relevanter Management- und Wirtschaftsthemen interessiert sind.

Faktenkontor: Berater für Unternehmens-und Vertriebskommunikation

Faktenkontor ist der Berater für Unternehmens- und Vertriebskommunikation. Branchenerfahrene Experten unterstützen Unternehmen aus Finanzdienstleistung, Gesundheitswirtschaft sowie der Beratungs- und Technologie-Branche darin, ihre Zielgruppen über klassische und digitale Medien sowie im persönlichen Kontakt zu erreichen. Neben Medienberatung gehören Konzeption und Umsetzung von Kampagnen sowie Social-Media-Strategien zum Leistungsspektrum. Das Faktenkontor ist zertifiziertes Mitglied der Gesellschaft der führenden PR- und Kommunikationsagenturen (GPRA) und zertifiziertes Mitglied des Hamburger Consulting Club e.V. (HCC).

Besuchen Sie unsere Website: www.faktenkontor.de.

Pressekontakt:

Dr. Roland Heintze
Faktenkontor GmbH
Ludwig-Erhard-Straße 37
D-20459 Hamburg
Tel.: 0 40/253 185-1 10
Fax: 0 40/253 185-3 10
E-Mail: Roland.Heintze@faktenkontor.de
www.faktenkontor.de

Kontaktdaten anzeigen

Pressekontakt:

Dr. Roland Heintze
Faktenkontor GmbH
Ludwig-Erhard-Straße 37
D-20459 Hamburg
Tel.: 0 40/253 185-1 10
Fax: 0 40/253 185-3 10
E-Mail: Roland.Heintze@faktenkontor.de
www.faktenkontor.de

Original-Content von: Faktenkontor, übermittelt

Veröffentlicht am

Online-Reputation: Sputnik V schlägt AstraZenecaSocial-Listening-Analyse zeigt Relevanz und Dynamik von sechs Corona-Impfstoffen im öffentlichen Diskurs

09.03.2021 – 12:31

Faktenkontor

Online-Reputation: Sputnik V schlägt AstraZeneca
Social-Listening-Analyse zeigt Relevanz und Dynamik von sechs Corona-Impfstoffen im öffentlichen Diskurs


















Online-Reputation: Sputnik V schlägt AstraZeneca / Social-Listening-Analyse zeigt Relevanz und Dynamik von sechs Corona-Impfstoffen im öffentlichen Diskurs
  • Bild-Infos
  • Download

Hamburg (ots)

AstraZeneca hat ein messbares Image-Problem: Das Covid-19-Vakzin des britisch-schwedischen Pharmakonzerns spielt bei den Impfungen in Deutschland eine mehr als doppelt so große Rolle wie der Wirkstoff von Moderna – kommt im öffentlichen Online-Diskurs derzeit aber deutlich schlechter weg. Auf einer „Reputations-Uhr“ von -1 für ausschließlich negative Nennungen bis +1 für ausschließlich positive Nennungen erreicht AstraZeneca in der zweiten Februarhälfte lediglich einen Wert von +0,04, Moderna hingegen +0,13. Selbst der noch nicht zugelassene russische Impfstoff Sputnik V kommt im selben Zeitraum im deutschsprachigen Internet auf +0,11. Das zeigt eine KI-gestützte Social-Listening-Untersuchung zu Relevanz und Dynamik von Corona-Impfstoffen im öffentlichen Diskurs. Das IMWF Institut für Management- und Wirtschaftsforschung der Faktenkontor-Gruppe analysierte dazu 245.574 Nennungen von sechs Covid-19-Vakzinen aus öffentlichen deutschsprachigen Internet-Quellen im Januar und Februar 2021, inklusive redaktioneller Seiten und Social Media.

Social Listening mit Künstlicher Intelligenz

Die Analysten durchsuchten hunderttausende öffentliche deutschsprachige Internet-Quellen nach Beiträgen zu Covid-19-Impfstoffen aus dem Zeitraum vom 04. Januar bis zum 28. Februar 2021 und werteten die Fundstellen mithilfe Künstlicher Intelligenz aus. Die KI-gestützte Textanalyse konnte die Nennungen der Impfstoffe relevanten Themenbereichen wie Wirksamkeit, Nebenwirkungen und Lieferung zuordnen und erfassen, ob sie in negativer, neutraler oder positiver Tonalität erfolgten.

BioNTech/Pfizer: Größte Sichtbarkeit

Das insgesamt stärkste Ergebnis erzielte Comirnaty. Der von dem Mainzer Unternehmen BioNTech in Kooperation mit Pfizer entwickelte Impfstoff erlangte mit 101.249 Erwähnungen im gesamten Untersuchungszeitraum die größte Sichtbarkeit. Damit entfallen 41,2 Prozent aller Erwähnungen der sechs betrachteten Impfstoffe allein auf das Produkt von BioNtech/Pfizer. Betrachtet man nur die Fundstellen in redaktionellen Online-Medien in Deutschland, steigt dieser Anteil sogar leicht auf 42,4 Prozent.

Comirnaty: Starke Nutzung, starke Reputation

Das durch die Reputations-Uhr wiedergegebene Tonalitätssaldo von Comirnaty erreichte in den letzten zwei Wochen der Erhebung +0,14 und legte damit gegenüber der ersten Februarhälfte um 0,02 Punkte zu. Das bedeutet, Erwähnungen in positiver Tonalität haben bei BioNTech/Pfizer gegenüber negativen das stärkste Übergewicht unter den bisher zugelassenen Covid-19-Vakzinen. Comirnaty ist die dominierende Säule der bisherigen Covid-19-Impfungen in Deutschland: Laut Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums stammen 75,8 Prozent der bis Ende Februar gelieferten Impfdosen von BionTech/Pfizer und wurden bei 89,6 Prozent der bis dahin durchgeführten Impfungen verwendet.

AstraSeneca: Zweithöchste Sichtbarkeit…

16,5 Prozent der bis zum 28.02. nach Deutschland gelieferten Impfdosen stammen von AstraZeneca und wurden in 7,6 Prozent der Fälle verimpft. Mit 67.477 vereinigte AstraZeneca 27,5 Prozent aller Nennungen auf sich und erlangte so die zweithöchste Sichtbarkeit. Auf Presseseiten aus Deutschland war AstraZeneca mit einem Anteil von 25,7 Prozent der Nennungen dabei unterdurchschnittlich vertreten.

…aber schwaches Bild.

Die gute Sichtbarkeit ist für das „COVID-19 Vaccine AstraZeneca“ allerdings mit einem vergleichsweise schwachen Image verbunden. In der ersten Februarhälfte war es das einzige mit einem negativen Tonalitätssaldo von -0,02. In der zweiten Monatshälfte gelang eine Trendumkehr zu einem leicht positiven Überhang der Tonalität von +0,04.

Moderna: Kleine Mengen, großer Ruf

Das US-amerikanische „Moderna COVID-19 Vaccine“ nimmt mit einem Anteil von 7,7 Prozent der gelieferten und 2,8 Prozent der verimpften Dosen im Einsatz in Deutschland den dritten Platz ein. Gleiches gilt für die Sichtbarkeit im Online-Diskurs: Mit 51.644 kann es 21 Prozent der Nennungen für sich beanspruchen. In den redaktionellen Online-Medien aus Deutschland ist Modernas Impfstoff dabei mit 23,6 Prozent überproportional vertreten. Und auf der Reputations-Uhr erlangt er mit +0,13 Ende Februar deutlich vor AstraZeneca ein fast genauso gutes Tonalitätssaldo wie BioNTech/Pfizer mit Comirnaty.

Hot Topics: Wirksamkeit, Lieferungen und Lieferprobleme

Dominiert wird die Debatte rund um die Impfstoffe von deren Wirksamkeit, Lieferungen und Lieferproblemen. „Dabei ist zu beobachten, dass AstraZeneca seit Anfang Februar mit vielen kritischen Themen zu kämpfen hat, während bei BionNTech-Pfizer verstärkt über die laufende praktische Durchführung von Impfungen geschrieben wird“, so Jörg Forthmann, Experte für Social Listening und Geschäftsführer des Faktenkontor.

Sinopharm, Sputnik V: Geringere Sichbarkeit

Vakzine, die noch nicht im Einsatz sind, tauchen in der öffentlichen Diskussion merklich seltener auf, weisen in den geringeren Wortbeiträgen aber ebenfalls eine tendenziell positive Tonalität auf: Sinopharm bringt es auf 2.478 Erwähnungen mit einem Tonalitätssaldo Ende Februar von +0,03, Sputnik V auf 1.085 Erwähnungen und ein Saldo von +0,11. Diese positive Einschätzung fußt vor allem in den Sozialen Medien, wo der russische Impfstoff deutlich häufiger erwähnt wird als anderswo.

Stimmung wichtig für Impfbereitschaft

Dr. Roland Heintze, Geschäftsführender Gesellschafter und Reputationsexperte des Faktenkontors, sieht in der positiven Entwicklung der Tonalität aller Impfstoffe Grund zum Optimismus: „Der Impfungsgrad der Bevölkerung hängt nicht nur mit der Verfügbarkeit, sondern auch mit der Stimmung zu den Impfstoffen zusammen. Hier müssen die Hersteller in der Kommunikation noch besser werden.“

IMWF – Institut für Management- und Wirtschaftsforschung

Das IMWF wurde aus der Erfahrung heraus gegründet, dass die Ergebnisse wissenschaftlicher Ausarbeitungen und Marktanalysen für Entscheider in der Wirtschaft oftmals nicht die hinreichende Praxisnähe und Relevanz haben. In Folge dessen bleibt die Unterstützung wissenschaftlicher Institutionen durch Unternehmen oftmals hinter den Erwartungen der Lehrstühle zurück. Vor diesem Hintergrund versteht sich das IMWF als Plattform, auf der Kontakte zwischen Wissenschaft und Unternehmen geknüpft werden, die an fundierter Aufarbeitung relevanter Management- und Wirtschaftsthemen interessiert sind.

Faktenkontor: Berater für Unternehmens-und Vertriebskommunikation

Faktenkontor ist der Berater für Unternehmens- und Vertriebskommunikation. Branchenerfahrene Experten unterstützen Unternehmen aus Finanzdienstleistung, Gesundheitswirtschaft sowie der Beratungs- und Technologie-Branche darin, ihre Zielgruppen über klassische und digitale Medien sowie im persönlichen Kontakt zu erreichen. Neben Medienberatung gehören Konzeption und Umsetzung von Kampagnen sowie Social-Media-Strategien zum Leistungsspektrum. Das Faktenkontor ist zertifiziertes Mitglied der Gesellschaft der führenden PR- und Kommunikationsagenturen (GPRA) und zertifiziertes Mitglied des Hamburger Consulting Club e.V. (HCC).

Besuchen Sie unsere Website: www.faktenkontor.de.

Pressekontakt:

Dr. Roland Heintze
Faktenkontor GmbH
Ludwig-Erhard-Straße 37
D-20459 Hamburg
Tel.: 0 40/253 185-1 10
Fax: 0 40/253 185-3 10
E-Mail: Roland.Heintze@faktenkontor.de
www.faktenkontor.de

Kontaktdaten anzeigen

Pressekontakt:

Dr. Roland Heintze
Faktenkontor GmbH
Ludwig-Erhard-Straße 37
D-20459 Hamburg
Tel.: 0 40/253 185-1 10
Fax: 0 40/253 185-3 10
E-Mail: Roland.Heintze@faktenkontor.de
www.faktenkontor.de

Original-Content von: Faktenkontor, übermittelt