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Abgasskandal in der Wohnmobilbranche: Wohnmobil Fiat Ducato 2 im Fokus – hoher Schadenersatz für geschädigte Verbraucher möglich!

09.03.2021 – 08:32

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Abgasskandal in der Wohnmobilbranche: Wohnmobil Fiat Ducato 2 im Fokus – hoher Schadenersatz für geschädigte Verbraucher möglich!


















Abgasskandal in der Wohnmobilbranche: Wohnmobil Fiat Ducato 2 im Fokus – hoher Schadenersatz für geschädigte Verbraucher möglich!
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Mönchengladbach (ots)

Das Landgericht Koblenz hat den Autobauer Fiat Chrysler Automobiles (FCA) für Abgasmanipulationen an einem Wohnmobil vom Typ Roller team Zefiro 266TL Fiat Ducato 2 mit 150 PS zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. In diesem Fahrzeug ist ein Dieselmotor vom Typ Multijet mit einem Hubraum von 2.2 Litern und der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Fiat Chrysler Automobiles (FCA) ist seit dem 16.01.2021 durch die Fusion mit Groupe PSA (PSA) in der Automobilholding Stellantis N.V. aufgegangen und damit für zukünftige Schadensersatzklagen verantwortlich.

Der Abgasskandal hat auch die Reisemobilbranche und damit die Wohnmobile mit Dieselmotoren erfasst. Der Autobauer Fiat Chrysler Automobiles (FCA) und sein Schwesterkonzern CNH Industrial mit der Marke Iveco sollen bei einer ganzen Reihe von kostspieligen Reise- und Wohnmobilen, Transportern und auch Diesel-Pkw in den Jahren 2014 bis 2019 mit Schummel-Software bei der Abgassteuerung gearbeitet haben. So hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nun in einem Gutachten festgestellt, dass zwei Fiat-Reise- beziehungsweise Wohnmobile der Abgasnorm Euro 5 die zulässigen Werte für den Ausstoß von giftigen Stickoxiden „bei Weitem“ übersteigen. Der Ducato 150 Multijet (Pilote G700G) beispielsweise überschreitet den erlaubten Stickoxidgrenzwert im realen Fahrbetrieb um den Faktor 6,9, der Ducato 150 Multijet (Dethleffs T7150) um das 9,9-Fache.

Jetzt hat das Landgericht Koblenz (Urteil vom 01.03.2021, Az.: 12 O 316/20) FCA verurteilt, an einen geschädigten Verbraucher einen Betrag in Höhe von 52.484,12 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Zudem muss die Beklagte den Kläger von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten des Klägers entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 3.352,86 Euro freistellen und die Kosten des Rechtsstreits tragen. Streitgegenständlich ist ein Wohnmobil vom Typ Roller team Zefiro 266TL Fiat Ducato 2 mit 150 PS. In diesem Fahrzeug ist ein von der Beklagten hergestellter Dieselmotor vom Typ Multijet mit einem Hubraum von 2.2 Litern und der Abgasnorm Euro 6 verbaut.

„Der Motor ist so konstruiert, dass die gesetzlich vorgeschriebene Abgasnachbehandlung circa 22 Minuten nach jedem Motorstart deaktiviert wird. Da der Testlauf auf einem Abgasprüfstand nach dem Neuen Europäischen Fahrzyklus nur rund 20 Minuten andauert, führt die Deaktivierung der Abgasnachbehandlung dazu, dass in der Prüfungssituation der Anschein vermittelt wird, das Fahrzeug würde den für Fahrzeuge der Euro 6-Klasse gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgrenzwerten für NOx-Mengen genügen. Das bedingt die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB“, erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Der Hintergrund laut Gericht: „Tatsächlich beträgt das reale Abgas-Emissionsverhalten (RDE) insgesamt das 9- bis 15-Fache und übersteigt somit beträchtlich die Grenzwerte, die bei 80 Milligramm pro Kilometer liegen. Im streitgegenständlichen Fahrzeug ist ein Manipulationssystem verbaut, welches zur Folge hat, dass das System nur auf dem Prüfungsstand ordnungsgemäß arbeitet, während die im Prüfungsstand erzielten Stickoxidwerte im Realbetrieb massiv überschritten werden.“

Ein wichtiger Punkt für Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung ist, dass bei Wohnmobilen die Nutzungsentschädigung nach der Gesamtlebensdauer von 25 Jahren berechnet werden kann, und nicht nur nach der Kilometerleistung. Der Kläger hatte das Wohnmobil am 23.05.2017 gekauft. Ebenso weist der Rechtsanwalt darauf hin, dass neue Klagen nicht mehr gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA) zu richten sind, sondern aufgrund der neuen Konzernstruktur gegen die Stellantis N.V. vorzugehen ist. Die Automobilholding Stellantis N.V. ist am 16.01.2021 aus der Fusion der Automobilkonzerne Groupe PSA (PSA) und Fiat Chrysler Automobiles (FCA) hervorgegangen. Der Konzern ist mit seinen 14 Marken der viertgrößte Automobilhersteller der Welt nach verkauften Fahrzeugen.

Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung betont: „Aufgrund der hohen Kaufpreise solcher Reise- und Wohnmobile können die wirtschaftlichen Schäden für geschädigte Dieselkäufer besonders groß sein. Eigentümer sollten daher die Möglichkeit einer Betrugshaftungsklage dringend prüfen, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht aufgrund der vorgenommenen Abgasmanipulationen erfolgreich durchzusetzen.“ In etwa 90 Prozent der Abgasskandal-Fälle bei Fiat Chrysler Automobiles (FCA) gehe es tatsächlich um Wohnmobile, teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit. Iveco hat aktuell folgende drei Wohnmobile im Angebot, die unter dringendem Verdacht stehen, die EU-Abgasnorm nicht einzuhalten und die Abgasreinigung unzulässig manipuliert zu haben: Daily Hi-Matic, Daily 4×4 und Eurocargo. Da Fahrgestelle und Motoren der Iveco-Wohnmobile auch bei zahlreichen anderen Marken verbaut werden – laut der Website von Iveco unter anderem bei Biomobil, Carthago, Dopfer, Niesmann Bischoff und Notin viele andere mehr –, besteht der begründete hinreichende Verdacht, dass auch Modelle dieser Anbieter die EU-Abgasnormen nicht einhalten.

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Weiteres obsiegendes Urteil im VW-Dieselskandal um Vierzylinder-Dieselmotor des Typs EA288 der Euro 6-Norm: Wieder Schadenersatz im VW-Dieselgate-2.0!

08.03.2021 – 11:19

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Weiteres obsiegendes Urteil im VW-Dieselskandal um Vierzylinder-Dieselmotor des Typs EA288 der Euro 6-Norm: Wieder Schadenersatz im VW-Dieselgate-2.0!


















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Mönchengladbach (ots)

Das Dieselgate 2.0 der Volkswagen AG setzt sich immer weiter fort: Auch das Landgericht Aachen hat einem geschädigten Verbraucher Schadenersatz für die Abgasmanipulationen eines T6-Bulli mit dem Euro 6-Dieselmotor EA288, dem Nachfolgemotor des Schummeldiesels der ersten Generation des Typs EA189, zugesprochen. Einmal mehr wird damit klar, dass auch der Euro 6-Dieselmotor des Typs EA288 mitten im VW-Dieselskandal steht.

Das Landgericht Aachen (Urteil vom 19.02.2021, Az.: 7 O 274/20) hat dem VW-Dieselgate 2.0 weiteren Schwung verliehen. Der Richter hat die Volkswagen AG dazu verurteilt, an den geschädigten Verbraucher 44.724,02 Euro Schadenersatz zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 6. Januar 2020 zu zahlen. Ebenso muss die Volkswagen AG der Klägerin von den Kosten in Höhe von 1.822,96 Euro freistellen, die durch die außergerichtliche Rechtsverfolgung entstanden sind, und die vollständigen Kosten des Rechtsstreits tragen.

Streitgegenständlich in dem Dieselverfahren war ein VW T6 Multivan 2.0 TDI 4-Motion (Bulli) mit dem Motortyp EA288 und der Abgasnorm Euro 6. Der geschädigte Verbraucher hat das Fahrzeug am 16. Dezember 2015 zum Preis von 65.093 Euro mit einem Kilometerstand von acht Kilometern erworben. Der Kilometerstand am 14. Januar 2021 betrug 91.373 Kilometer. Das Gericht hat die Gesamtlaufleistung auf 300.000 Kilometer festgelegt.

„Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mit einem sogenannten Thermofenster ausgestattet. Dieses hat zur Folge, dass die Abgasrückführung bei kühleren Temperaturen zurückgefahren und ein abweichender Stichoxidausstoß erzielt wird. Zudem ist ein SCR-Katalysator in den streitgegenständlichen Volkswagen-Bulli verbaut, der die Einspritzmengen des AdBlue situationsabhängig steuert“, erläutert der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Das Landgericht Aachen hat ganz deutlich herausgestellt, dass die Software zur Erkennung des Prüfstandes und zur Optimierung des Stickoxidausstoßes auf dem Prüfstand eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung darstellt. Die schädigende Handlung der Beklagten sei das Inverkehrbringen von Dieselmotoren unter Verschweigen der gesetzwidrigen Programmierung der Software, die dazu geführt habe, dass die gesetzlichen Grenzwerte nur auf dem Prüfstand, nicht aber im realen Straßenbetrieb eingehalten würden.

Die Klägerin habe substantiiert vorgetragen, dass in dem streitgegenständlichen Fahrzeug eine Umschaltlogik zur Einwirkung auf das Emissionskontrollsystem enthalten sei. Allein das Vorhandensein der Zykluserkennung deutet auf eine Abschalteinrichtung hin. Durch diesen substantiierten Vortrag obliege der beklagten Volkswagen AG die sekundäre Darlegungslast, der diese aber nicht hinreichend nachgekommen sei. Im Rahmen der sekundären Darlegungslast muss der Autohersteller sich von den Vorwürfen aktiv und mit weitreichenden Erklärungen zur Funktionsweise der Technologien entlasten. Es sei Sache der Beklagten, das Vorliegen der die unzulässigen Abschalteinrichtung begründeten Umstände substantiiert zu bestreiten. Dazu gehöre vor allem die Darlegung, aus welchen technischen Gründen die Applikation einer Fahrkurve erfolgt sei, wenn nicht im Zusammenhang mit einer Abschalteinrichtung. Denn es wäre lebensfremd anzunehmen, dass ein Autokonzern grundlos eine völlig nutzlose Softwarefunktion verwende.

Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung verweist auch auf weitere aktuelle Urteile zum VW-Dieselgate 2.0. Mit Urteil vom 12.01.2021 (Az.: 12 O 88/20) wurde die Volkswagen AG vom Landgericht Duisburg verpflichtet, an einen geschädigten Verbraucher für die Abgasmanipulationen an einem Skoda Superb 2.0 TDI mit dem Motorentyp EA288 und der Abgasnorm Euro 6 24.426,30 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 31. Juli 2020 zu zahlen und 68 Prozent der Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 17.07.2020, Az.: 11 O 190/18) wiederum hat die Volkswagen AG zu Schadenersatz für einen VW Golf VII 2.0 TDI verurteilt. Dem geschädigten Verbraucher wurden 23.863,05 Euro zuzüglich deliktischer Entziehungszinsen zugesprochen. Das Landgericht Karlsruhe (Az. 9 O 93/20) hat die Volkswagen AG zuletzt dazu verurteilt, einem geschädigten Verbraucher für einen Skoda Yeti 2.0 TDI 4×4 Schadenersatz in Höhe 15.842,64 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14. Mai 2020 zu zahlen.

Für den Rechtsanwalt ist daher klar: „Ein Gericht hat einmal mehr herausgestellt, dass auch der Euro 6-Dieselmotor des Typs EA288 mitten im VW-Dieselskandal steht. Die Volkswagen AG als Herstellerin wird immer öfter im Dieselgate 2.0 für vorsätzliche sittenwidrige Schädigung verurteilt. Käufer müssen die massiven Wertverluste und möglicherweise drohenden Fahrverbote im Dieselskandal nicht einfach hinnehmen, sondern können eben auf dem Wege der Betrugshaftungsklage ihre Fahrzeuge zurückgeben und sich dafür entschädigen lassen. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten Lösung für Dieselfahrer im Dieselgate 2.0 führt also nur über die Gerichte!“ Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich.

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Weiteres obsiegendes Urteil im VW-Dieselskandal um Vierzylinder-Dieselmotor des Typs EA288 der Euro 6-Norm: Wieder Schadenersatz im VW-Dieselgate-2.0!

08.03.2021 – 11:19

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Weiteres obsiegendes Urteil im VW-Dieselskandal um Vierzylinder-Dieselmotor des Typs EA288 der Euro 6-Norm: Wieder Schadenersatz im VW-Dieselgate-2.0!


















Weiteres obsiegendes Urteil im VW-Dieselskandal um Vierzylinder-Dieselmotor des Typs EA288 der Euro 6-Norm: Wieder Schadenersatz im VW-Dieselgate-2.0!
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Das Dieselgate 2.0 der Volkswagen AG setzt sich immer weiter fort: Auch das Landgericht Aachen hat einem geschädigten Verbraucher Schadenersatz für die Abgasmanipulationen eines T6-Bulli mit dem Euro 6-Dieselmotor EA288, dem Nachfolgemotor des Schummeldiesels der ersten Generation des Typs EA189, zugesprochen. Einmal mehr wird damit klar, dass auch der Euro 6-Dieselmotor des Typs EA288 mitten im VW-Dieselskandal steht.

Das Landgericht Aachen (Urteil vom 19.02.2021, Az.: 7 O 274/20) hat dem VW-Dieselgate 2.0 weiteren Schwung verliehen. Der Richter hat die Volkswagen AG dazu verurteilt, an den geschädigten Verbraucher 44.724,02 Euro Schadenersatz zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 6. Januar 2020 zu zahlen. Ebenso muss die Volkswagen AG der Klägerin von den Kosten in Höhe von 1.822,96 Euro freistellen, die durch die außergerichtliche Rechtsverfolgung entstanden sind, und die vollständigen Kosten des Rechtsstreits tragen.

Streitgegenständlich in dem Dieselverfahren war ein VW T6 Multivan 2.0 TDI 4-Motion (Bulli) mit dem Motortyp EA288 und der Abgasnorm Euro 6. Der geschädigte Verbraucher hat das Fahrzeug am 16. Dezember 2015 zum Preis von 65.093 Euro mit einem Kilometerstand von acht Kilometern erworben. Der Kilometerstand am 14. Januar 2021 betrug 91.373 Kilometer. Das Gericht hat die Gesamtlaufleistung auf 300.000 Kilometer festgelegt.

„Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mit einem sogenannten Thermofenster ausgestattet. Dieses hat zur Folge, dass die Abgasrückführung bei kühleren Temperaturen zurückgefahren und ein abweichender Stichoxidausstoß erzielt wird. Zudem ist ein SCR-Katalysator in den streitgegenständlichen Volkswagen-Bulli verbaut, der die Einspritzmengen des AdBlue situationsabhängig steuert“, erläutert der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Das Landgericht Aachen hat ganz deutlich herausgestellt, dass die Software zur Erkennung des Prüfstandes und zur Optimierung des Stickoxidausstoßes auf dem Prüfstand eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung darstellt. Die schädigende Handlung der Beklagten sei das Inverkehrbringen von Dieselmotoren unter Verschweigen der gesetzwidrigen Programmierung der Software, die dazu geführt habe, dass die gesetzlichen Grenzwerte nur auf dem Prüfstand, nicht aber im realen Straßenbetrieb eingehalten würden.

Die Klägerin habe substantiiert vorgetragen, dass in dem streitgegenständlichen Fahrzeug eine Umschaltlogik zur Einwirkung auf das Emissionskontrollsystem enthalten sei. Allein das Vorhandensein der Zykluserkennung deutet auf eine Abschalteinrichtung hin. Durch diesen substantiierten Vortrag obliege der beklagten Volkswagen AG die sekundäre Darlegungslast, der diese aber nicht hinreichend nachgekommen sei. Im Rahmen der sekundären Darlegungslast muss der Autohersteller sich von den Vorwürfen aktiv und mit weitreichenden Erklärungen zur Funktionsweise der Technologien entlasten. Es sei Sache der Beklagten, das Vorliegen der die unzulässigen Abschalteinrichtung begründeten Umstände substantiiert zu bestreiten. Dazu gehöre vor allem die Darlegung, aus welchen technischen Gründen die Applikation einer Fahrkurve erfolgt sei, wenn nicht im Zusammenhang mit einer Abschalteinrichtung. Denn es wäre lebensfremd anzunehmen, dass ein Autokonzern grundlos eine völlig nutzlose Softwarefunktion verwende.

Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung verweist auch auf weitere aktuelle Urteile zum VW-Dieselgate 2.0. Mit Urteil vom 12.01.2021 (Az.: 12 O 88/20) wurde die Volkswagen AG vom Landgericht Duisburg verpflichtet, an einen geschädigten Verbraucher für die Abgasmanipulationen an einem Skoda Superb 2.0 TDI mit dem Motorentyp EA288 und der Abgasnorm Euro 6 24.426,30 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 31. Juli 2020 zu zahlen und 68 Prozent der Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 17.07.2020, Az.: 11 O 190/18) wiederum hat die Volkswagen AG zu Schadenersatz für einen VW Golf VII 2.0 TDI verurteilt. Dem geschädigten Verbraucher wurden 23.863,05 Euro zuzüglich deliktischer Entziehungszinsen zugesprochen. Das Landgericht Karlsruhe (Az. 9 O 93/20) hat die Volkswagen AG zuletzt dazu verurteilt, einem geschädigten Verbraucher für einen Skoda Yeti 2.0 TDI 4×4 Schadenersatz in Höhe 15.842,64 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14. Mai 2020 zu zahlen.

Für den Rechtsanwalt ist daher klar: „Ein Gericht hat einmal mehr herausgestellt, dass auch der Euro 6-Dieselmotor des Typs EA288 mitten im VW-Dieselskandal steht. Die Volkswagen AG als Herstellerin wird immer öfter im Dieselgate 2.0 für vorsätzliche sittenwidrige Schädigung verurteilt. Käufer müssen die massiven Wertverluste und möglicherweise drohenden Fahrverbote im Dieselskandal nicht einfach hinnehmen, sondern können eben auf dem Wege der Betrugshaftungsklage ihre Fahrzeuge zurückgeben und sich dafür entschädigen lassen. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten Lösung für Dieselfahrer im Dieselgate 2.0 führt also nur über die Gerichte!“ Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich.

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EU-Terminvorschau vom 8. bis 12. März 2021

05.03.2021 – 14:05

Europäische Kommission

EU-Terminvorschau vom 8. bis 12. März 2021


















Berlin (ots)

Die EU-Terminvorschau ist ein Service der Vertretungen der EU-Kommission in Deutschland für Journalisten. Sie kündigt vor allem Termine der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofes mit besonderer Bedeutung für Deutschland an.

Auf dieser Website der Europäischen Kommission https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/health/coronavirus-response_de finden Sie immer alle aktuellen Informationen zur Reaktion der EU auf die COVID-19-Krise.

Montag, 8. März

Weltweit: Internationaler Frauentag

Zum internationalen Frauentag nimmt EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen heute an einer Diskussion des Europäischen Parlaments zum internationalen Frauentag teil. Die Kommission eröffnet heute zudem ein Portal zur Überwachung der Gleichstellungsstrategie. In einer Erklärung hat die Europäische Kommission die besondere Herausforderung der COVID-19-Pandemie für Frauen auf der ganzen Welt herausgestellt. Die Krise hat die bestehenden Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern in fast allen Lebensbereichen verschärft.

Online: Pressegespräch des Europäischen Parlaments über die Öffnung des Arbeitsmarkts für Menschen mit Behinderungen

In einem Online-Pressegespräch des Europäischen Parlaments diskutieren die Europaabgeordnete Katrin Langensiepen, der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Jürgen Dusel und die Inklusionsaktivistin Anne Gersdorff über Fehler Deutschlands und anderer EU-Staaten bei der Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt und das Ende der Behindertenwerkstätten. Das Gespräch findet von 10:00-10:45 Uhr online über das Konferenztool Cisco Webex statt. Anmeldung – ausschließlich für Vertreterinnen und Vertreter der Medien – mit Namen, E-Mail-Adresse und Medium unter presse-berlin@ep.europa.eu. Weitere Informationen hier.

Brüssel/Online: Plenartagung des Europäischen Parlaments

Themen der Plenartagung sind laut vorläufiger Tagesordnung u. a. ein mit den WTO-Regeln zu vereinbarendes CO2-Grenzausgleichssystem, die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung, die Sorgfaltspflicht und Rechenschaftspflicht von Unternehmen in deren Lieferketten, eine Reform der Bauprodukteverordnung sowie die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz. Ab 17:20 wird auf Ebs eine Debatte anlässlich des internationalen Frauentags übertragen. Weitere Informationen hier.

Dienstag, 9. März

Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung

Auf der vorläufigen Tagesordnung der Kommissionssitzung stehen die digitalen Ziele Europas bis zum Jahr 2030 sowie die humanitäre Hilfe der EU im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und darüber hinaus. Im Anschluss an die Kommissionsitzung wird es gegen 12:00 Uhr eine Pressekonferenz geben, Liveübertragung auf Europe by Satellite, Details folgen.

Brüssel/Online: Plenartagung des Europäischen Parlaments

Auf der vorläufigen Agenda der Abgeordneten steht das EU-Investitionsprogramm InvestEU, das Aktionsprogramm EU4Health im Bereich der Gesundheit (2021-2027), die Fischereiaufsicht, der Jahresbericht der Europäischen Bürgerbeauftragten, die Ausrufung der EU zum Freiheitsraum für LGBTI-Personen sowie die Rechte des Kindes. Der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, wird um 17 Uhr ein Statement zur aktuellen politischen Situation zu Georgien sowie um 18 Uhr zum Syrien-Konflikt abgeben, Live-Übertragung via Ebs+. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zu Bereitschaftszeiten bei der Feuerwehr

Ein Feuerwehrmann der Feuerwehr Offenbach am Main und die Stadt Offenbach streiten vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt darüber, ob Bereitschaftszeiten eines Einsatzleiters als Arbeitszeit zu qualifizieren sind. Das Verwaltungsgericht möchte vom EuGH wissen, ob nach der Richtlinie 2003/88 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung Bereitschaftszeiten, während deren ein Arbeitnehmer der Verpflichtung unterliegt, in Einsatzkleidung mit dem Einsatzfahrzug innerhalb von zwanzig Minuten die Stadtgrenze seiner Dienststelle zu erreichen, als Arbeitszeit anzusehen sind, obwohl der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinen Aufenthaltsort vorgegeben hat, aber der Arbeitnehmer gleichwohl in der Ortswahl und in den Möglichkeiten, sich seinen persönlichen und sozialen Interessen zu widmen, erheblich eingeschränkt ist. Weitere Informationen hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zur Urheberrechtsverletzung durch Framing

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist Trägerin der Deutschen Digitalen Bibliothek, die eine Online-Plattform für Kultur und Wissen anbietet, die deutsche Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen miteinander vernetzt. Diese Bibliothek verlinkt auf ihrer Website digitalisierte Inhalte, die in den Webportalen der zuliefernden Einrichtungen gespeichert sind. Als „digitales Schaufenster“ speichert die Bibliothek selbst nur Vorschaubilder (Thumbnails), d. h. verkleinerte Versionen der Bilder in Originalgröße. Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, eine Gesellschaft zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten an Werken der bildenden Künste in Deutschland, macht den Abschluss eines Vertrags mit der Stiftung Preußischer Kulturbesitz über die Nutzung ihres Repertoires von Werken in Form von Vorschaubildern davon abhängig, dass eine Bestimmung in den Vertrag aufgenommen wird, wonach sich die Lizenznehmerin verpflichtet, bei der Nutzung der vertragsgegenständlichen Werke und Schutzgegenstände wirksame technische Maßnahmen gegen Framing der im Portal der Deutschen Digitalen Bibliothek angezeigten Vorschaubilder dieser Werke oder dieser Schutzgegenstände durch Dritte anzuwenden. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz hält eine solche Vertragsbestimmung nicht für eine aus der Sicht des Urheberrechts angemessene Bedingung und hat vor den deutschen Gerichten Klage auf Feststellung erhoben, dass die VG Bild-Kunst verpflichtet ist, die fragliche Lizenz zu erteilen, ohne diese unter die Bedingung der Implementierung dieser technischen Maßnahmen zu stellen. Weitere Informationen hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.

Mittwoch, 10. März

Brüssel: Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung zur Konferenz zur Zukunft Europas

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, der Präsident des Europäischen Parlaments David Sassoli und der portugiesische Premierminister Antonio Costa unterzeichnen im Rahmen einer Zeremonie die Gemeinsame Erklärung zur Konferenz zur Zukunft Europas. Die EU-weite Konferenz wird den Bürgerinnen und Bürgern voraussichtlich bis zum Frühjahr 2022 die Gelegenheit geben, ihre Erwartungen an die europäische Politik zu äußern. Neben einer mehrsprachigen digitalen Plattform wird es in allen EU-Ländern physische Veranstaltungen geben, sobald es die Pandemie-Lage wieder zulässt. Europe by Satellite+ übertragt die Unterzeichnung live.

Online: Justizkommissar Reynders diskutiert bei der bayerischen Vertretung bei der EU zur Digitalpolitik

Was können der Digital Services Act und der Digital Markets Act im Hinblick auf große Internetkonzerne in Europa bewirken? Hierzu diskutiert Justizkommissar Didier Reynders auf einer Veranstaltung der Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union in Brüssel. Die Veranstaltung kann nach Anmeldung von 17:00-18:30 Uhr online verfolgt werden. Weitere Informationen hier.

Brüssel/Online: Plenartagung des Europäischen Parlaments

Themen der Plenartagung sind laut vorläufiger Tagesordnung das Europäische Semester, die Medienfreiheit in Polen und Ungarn sowie ein Maßnahmenpaket zur Erholung der Kapitalmärkte. Weitere Informationen hier.

Donnerstag, 11. März

Bremen: Pressegespräch zur Wiedereröffnung des EuropaPunkts mit Kommissionsvertreter Wojahn, Senatorin Vogt und Bürgerschaftspräsident Imhoff

Jörg Wojahn, Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, wird gemeinsam mit dem Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft Frank Imhoff und der Bremer Senatorin für Wirtschaft, Arbeit- und Europa, Kristina Vogt, an der Wiedereröffnung des EuropaPunkts in Bremen ab 14:15 Uhr teilnehmen, die live gestreamt wird, Link folgt. Im Rahmen der Eröffnung wird es auch ein Pressegespräch geben, Anmeldung bei Kristin Viezens, eMail: kristin.viezens@wae.bremen.de, Tel: (0421) 361-59090. Während seines Besuchs in Bremen trifft Jörg Wojahn auch den Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte und diskutiert mit Schülerinnen und Schülern des Hermann-Böse-Gymnasiums über aktuelle europapolitische Fragen.

Per Videokonferenz: Europäische Arzneimittel-Agentur EMA entscheidet voraussichtlich über Zulassung des Johnson & Johnson-Impfstoffs

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) wird ihre Prüfung des COVID19-Impfstoffs von Johnson & Johnson voraussichtlich heute abschließen und entscheiden, ob sie der Europäischen Kommission die Zulassung des Impfstoffes empfiehlt. Hierzu hat die EMA eine Sitzung des zuständigen Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) anberaumt. Ziel der Sitzung ist es, die letzten Daten für die Bewertung des Vakzins zu überprüfen und seine Beurteilung abzuschließen. Der Ausschuss für Humanarzneimittel ist der Ausschuss, der für die Ausarbeitung der Gutachten der EMA zu allen Fragen im Zusammenhang mit Humanarzneimitteln zuständig ist. Weitere Informationen hier, Fragen und Antworten zum Zulassungsverfahren hier. Die Europäische Kommission hatte im Oktober 2020 einen Vertrag mit Janssen Pharmaceutica NV, einem Unternehmen der Pharmasparte von Johnson & Johnson, abgeschlossen und für die 27 EU-Mitgliedstaaten bis zu 400 Mio. Dosen des Impfstoffes gesichert. Das ist genug, um 400 Mio. Menschen zu impfen.

Brüssel/Online: Plenartagung des Europäischen Parlaments

Die Abgeordneten befassen sich laut der vorläufigen Agenda mit der Reform des politischen Rahmens der EU zur Beendigung von Steuervermeidung nach den OpenLux-Enthüllungen, mit einer langfristigen Vision für ländliche Gebiete, mit der EU-Unterstützung für Afghanistan sowie mit Fällen von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Weitere Informationen hier.

Per Videokonferenz: Ratstreffen der Ministerinnen und Minister für Justiz und Inneres

Laut der vorläufigen Agenda sprechen die für Justiz und Inneres zuständigen Ministerinnen und Minister über die Aufbewahrung von elektronischen Kommunikationsdaten, die Stärkung der Anwendung der EU-Grundrechtecharta, den Bericht über die Unionsbürgerschaft und den Stand der Dinge bei der Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft. Für 16:30 Uhr ist eine Pressekonferenz vorgesehen, Live-Übertragung via Ebs. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zur Finanzierung der Straßen- und Eisenbahnverbindung über den Fehmarnbelt

Mit Beschluss vom 23. Juli 2015 genehmigte die Kommission die von Dänemark angemeldete öffentliche Finanzierung der Straßen- und Eisenbahnverbindung über den Fehmarnbelt zwischen Dänemark und Deutschland. Diese Verbindung sei wichtig zur Vollendung der großen Nord-Süd-Achse zwischen Mitteleuropa und Skandinavien und unterstütze somit ein wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse. Das Finanzierungsmodell sei daher in jedem Fall mit den EU Beihilfevorschriften vereinbar. Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland sowie die schwedische Stena Line Scandinavia haben diesen Beschluss vor dem Gericht der EU angefochten. Mit Urteilen vom 13. Dezember 2018 gab das Gericht den Klagen teilweise statt und erklärte den Kommissionbeschluss insoweit für nichtig, als die Kommission entschieden hatte, keine Einwände gegen die von Dänemark der Femern A/S für die Planung, den Bau und den Betrieb der Festverbindung über den Fehmarnbelt gewährten Maßnahmen zu erheben. Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland sowie die schwedische Stena Line Scandinavia haben gegen diese Urteile Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt, mit denen sie beantragen, die Urteile des Gerichts aufzuheben, soweit mit ihnen verschiedene ihrer Klagegründe zurückgewiesen worden seien. Weitere Informationen hier und hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.

Luxemburg: EuGH-Schlussanträge Ausstellung einer Europäischen Ermittlungsanordnung durch ein Finanzamt

Das Finanzamt Münster hat der Staatsanwaltschaft Trient (Italien) eine Europäische Ermittlungsanordnung übermittelt, mit der es in einem Ermittlungsverfahren wegen Einkommensteuerhinterziehung um Durchsuchung von Geschäftsräumen ersucht. Das Finanzamt ist der Ansicht, dass es die Europäische Ermittlungsanordnung selbst ausstellen durfte, ohne dass sie durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht validiert werden müsste. Nach deutschem Recht nehme das Finanzamt in dem Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung nämlich die Rechte und Pflichten einer Staatsanwaltschaft wahr und handele somit selbst als justizielle Behörde im Sinne der Richtlinie 2014/41 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen. Die Staatsanwaltschaft Trient hat Zweifel, ob ein Mitgliedstaat tatsächlich eine Verwaltungsbehörde wie ein Finanzamt von der Pflicht befreien kann, eine Europäische Ermittlungsanordnung validieren zu lassen, indem er sie selbst als justizielle Behörde im Sinne der Richtlinie einstuft. Sie hat daher den Gerichtshof um Auslegung der Richtlinie ersucht. Da in Italien die Anerkennung Europäischer Ermittlungsanordnungen allein Sache der Staatsanwaltschaft ist, ohne Beteiligung eines Gerichts, sieht sie sich als berechtigt an, ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof zu richten. Weitere Informationen hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.

Frankfurt/Online: Geldpolitische Sitzung des EZB-Rats

Der Rat der Europäischen Zentralbank tagt in Frankfurt. Im Anschluss an die Sitzung ist für 14:30 Uhr eine Pressekonferenz mit EZB-Präsidentin Christine Lagarde geplant, Liveübertragung auf Europe by Satellite.

Freitag, 12. März

Online: Webinar mit dem Generalsekretär des Europäischen Auswärtigen Dienstes

Wie kann sich die Europäische Union im globalen Wettbewerb der Großmächte und der politischen Systeme behaupten? Welchen Gestaltungsanspruch sollte sie haben und wer sind ihre Partner? Welche konkrete China-, Türkei- und Russlandpolitik brauchen wir? Was sind die Herausforderungen und Projekte des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) in der näheren Zukunft? Welche Rolle spielt Deutschland in diesem Kontext und wie kann es sich noch stärker einbringen? Die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland und der European Council on Foreign Relations (ECFR) laden ein zu einem Gespräch mit dem neuen Generalsekretär des EAD, Stefano Sannino. Es moderiert Jana Puglierin, Leiterin des Berliner Büros des ECFR; Jörg Wojahn, Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, begrüßt. Während des Webinars via Zoom von 12-13 Uhr gibt es die Möglichkeit mitzudiskutieren und weitere Fragen beizusteuern. Weitere Informationen hier.

Per Videokonferenz: Informelles Treffen der Innenministerinnen und -minister

Die zuständigen Ministerinnen und Minister beraten laut der vorläufigen Tagesordnung ab 10:00 Uhr in öffentlicher Sitzung über die Richtlinie über die Widerstandsfähigkeit kritischer Einrichtungen. Zudem stehen das Migrations- und Asylpaket, die Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Rückkehr und Rückübernahme sowie die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen der EU und nordafrikanischen Ländern auf der Agenda der Ministerinnen und Minister. Weitere Informationen hier, Details zu einer Presskonferenz nach dem Treffen folgen.

Pressekontakt:

Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland
Pressestelle Berlin
Unter den Linden 78
10117 Berlin

Tel.: 030 – 2280 2250

Kontaktdaten anzeigen

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EU-Terminvorschau vom 8. bis 12. März 2021

05.03.2021 – 14:05

Europäische Kommission

EU-Terminvorschau vom 8. bis 12. März 2021


















Berlin (ots)

Die EU-Terminvorschau ist ein Service der Vertretungen der EU-Kommission in Deutschland für Journalisten. Sie kündigt vor allem Termine der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofes mit besonderer Bedeutung für Deutschland an.

Auf dieser Website der Europäischen Kommission https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/health/coronavirus-response_de finden Sie immer alle aktuellen Informationen zur Reaktion der EU auf die COVID-19-Krise.

Montag, 8. März

Weltweit: Internationaler Frauentag

Zum internationalen Frauentag nimmt EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen heute an einer Diskussion des Europäischen Parlaments zum internationalen Frauentag teil. Die Kommission eröffnet heute zudem ein Portal zur Überwachung der Gleichstellungsstrategie. In einer Erklärung hat die Europäische Kommission die besondere Herausforderung der COVID-19-Pandemie für Frauen auf der ganzen Welt herausgestellt. Die Krise hat die bestehenden Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern in fast allen Lebensbereichen verschärft.

Online: Pressegespräch des Europäischen Parlaments über die Öffnung des Arbeitsmarkts für Menschen mit Behinderungen

In einem Online-Pressegespräch des Europäischen Parlaments diskutieren die Europaabgeordnete Katrin Langensiepen, der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Jürgen Dusel und die Inklusionsaktivistin Anne Gersdorff über Fehler Deutschlands und anderer EU-Staaten bei der Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt und das Ende der Behindertenwerkstätten. Das Gespräch findet von 10:00-10:45 Uhr online über das Konferenztool Cisco Webex statt. Anmeldung – ausschließlich für Vertreterinnen und Vertreter der Medien – mit Namen, E-Mail-Adresse und Medium unter presse-berlin@ep.europa.eu. Weitere Informationen hier.

Brüssel/Online: Plenartagung des Europäischen Parlaments

Themen der Plenartagung sind laut vorläufiger Tagesordnung u. a. ein mit den WTO-Regeln zu vereinbarendes CO2-Grenzausgleichssystem, die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung, die Sorgfaltspflicht und Rechenschaftspflicht von Unternehmen in deren Lieferketten, eine Reform der Bauprodukteverordnung sowie die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz. Ab 17:20 wird auf Ebs eine Debatte anlässlich des internationalen Frauentags übertragen. Weitere Informationen hier.

Dienstag, 9. März

Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung

Auf der vorläufigen Tagesordnung der Kommissionssitzung stehen die digitalen Ziele Europas bis zum Jahr 2030 sowie die humanitäre Hilfe der EU im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und darüber hinaus. Im Anschluss an die Kommissionsitzung wird es gegen 12:00 Uhr eine Pressekonferenz geben, Liveübertragung auf Europe by Satellite, Details folgen.

Brüssel/Online: Plenartagung des Europäischen Parlaments

Auf der vorläufigen Agenda der Abgeordneten steht das EU-Investitionsprogramm InvestEU, das Aktionsprogramm EU4Health im Bereich der Gesundheit (2021-2027), die Fischereiaufsicht, der Jahresbericht der Europäischen Bürgerbeauftragten, die Ausrufung der EU zum Freiheitsraum für LGBTI-Personen sowie die Rechte des Kindes. Der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, wird um 17 Uhr ein Statement zur aktuellen politischen Situation zu Georgien sowie um 18 Uhr zum Syrien-Konflikt abgeben, Live-Übertragung via Ebs+. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zu Bereitschaftszeiten bei der Feuerwehr

Ein Feuerwehrmann der Feuerwehr Offenbach am Main und die Stadt Offenbach streiten vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt darüber, ob Bereitschaftszeiten eines Einsatzleiters als Arbeitszeit zu qualifizieren sind. Das Verwaltungsgericht möchte vom EuGH wissen, ob nach der Richtlinie 2003/88 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung Bereitschaftszeiten, während deren ein Arbeitnehmer der Verpflichtung unterliegt, in Einsatzkleidung mit dem Einsatzfahrzug innerhalb von zwanzig Minuten die Stadtgrenze seiner Dienststelle zu erreichen, als Arbeitszeit anzusehen sind, obwohl der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinen Aufenthaltsort vorgegeben hat, aber der Arbeitnehmer gleichwohl in der Ortswahl und in den Möglichkeiten, sich seinen persönlichen und sozialen Interessen zu widmen, erheblich eingeschränkt ist. Weitere Informationen hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zur Urheberrechtsverletzung durch Framing

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist Trägerin der Deutschen Digitalen Bibliothek, die eine Online-Plattform für Kultur und Wissen anbietet, die deutsche Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen miteinander vernetzt. Diese Bibliothek verlinkt auf ihrer Website digitalisierte Inhalte, die in den Webportalen der zuliefernden Einrichtungen gespeichert sind. Als „digitales Schaufenster“ speichert die Bibliothek selbst nur Vorschaubilder (Thumbnails), d. h. verkleinerte Versionen der Bilder in Originalgröße. Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, eine Gesellschaft zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten an Werken der bildenden Künste in Deutschland, macht den Abschluss eines Vertrags mit der Stiftung Preußischer Kulturbesitz über die Nutzung ihres Repertoires von Werken in Form von Vorschaubildern davon abhängig, dass eine Bestimmung in den Vertrag aufgenommen wird, wonach sich die Lizenznehmerin verpflichtet, bei der Nutzung der vertragsgegenständlichen Werke und Schutzgegenstände wirksame technische Maßnahmen gegen Framing der im Portal der Deutschen Digitalen Bibliothek angezeigten Vorschaubilder dieser Werke oder dieser Schutzgegenstände durch Dritte anzuwenden. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz hält eine solche Vertragsbestimmung nicht für eine aus der Sicht des Urheberrechts angemessene Bedingung und hat vor den deutschen Gerichten Klage auf Feststellung erhoben, dass die VG Bild-Kunst verpflichtet ist, die fragliche Lizenz zu erteilen, ohne diese unter die Bedingung der Implementierung dieser technischen Maßnahmen zu stellen. Weitere Informationen hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.

Mittwoch, 10. März

Brüssel: Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung zur Konferenz zur Zukunft Europas

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, der Präsident des Europäischen Parlaments David Sassoli und der portugiesische Premierminister Antonio Costa unterzeichnen im Rahmen einer Zeremonie die Gemeinsame Erklärung zur Konferenz zur Zukunft Europas. Die EU-weite Konferenz wird den Bürgerinnen und Bürgern voraussichtlich bis zum Frühjahr 2022 die Gelegenheit geben, ihre Erwartungen an die europäische Politik zu äußern. Neben einer mehrsprachigen digitalen Plattform wird es in allen EU-Ländern physische Veranstaltungen geben, sobald es die Pandemie-Lage wieder zulässt. Europe by Satellite+ übertragt die Unterzeichnung live.

Online: Justizkommissar Reynders diskutiert bei der bayerischen Vertretung bei der EU zur Digitalpolitik

Was können der Digital Services Act und der Digital Markets Act im Hinblick auf große Internetkonzerne in Europa bewirken? Hierzu diskutiert Justizkommissar Didier Reynders auf einer Veranstaltung der Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union in Brüssel. Die Veranstaltung kann nach Anmeldung von 17:00-18:30 Uhr online verfolgt werden. Weitere Informationen hier.

Brüssel/Online: Plenartagung des Europäischen Parlaments

Themen der Plenartagung sind laut vorläufiger Tagesordnung das Europäische Semester, die Medienfreiheit in Polen und Ungarn sowie ein Maßnahmenpaket zur Erholung der Kapitalmärkte. Weitere Informationen hier.

Donnerstag, 11. März

Bremen: Pressegespräch zur Wiedereröffnung des EuropaPunkts mit Kommissionsvertreter Wojahn, Senatorin Vogt und Bürgerschaftspräsident Imhoff

Jörg Wojahn, Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, wird gemeinsam mit dem Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft Frank Imhoff und der Bremer Senatorin für Wirtschaft, Arbeit- und Europa, Kristina Vogt, an der Wiedereröffnung des EuropaPunkts in Bremen ab 14:15 Uhr teilnehmen, die live gestreamt wird, Link folgt. Im Rahmen der Eröffnung wird es auch ein Pressegespräch geben, Anmeldung bei Kristin Viezens, eMail: kristin.viezens@wae.bremen.de, Tel: (0421) 361-59090. Während seines Besuchs in Bremen trifft Jörg Wojahn auch den Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte und diskutiert mit Schülerinnen und Schülern des Hermann-Böse-Gymnasiums über aktuelle europapolitische Fragen.

Per Videokonferenz: Europäische Arzneimittel-Agentur EMA entscheidet voraussichtlich über Zulassung des Johnson & Johnson-Impfstoffs

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) wird ihre Prüfung des COVID19-Impfstoffs von Johnson & Johnson voraussichtlich heute abschließen und entscheiden, ob sie der Europäischen Kommission die Zulassung des Impfstoffes empfiehlt. Hierzu hat die EMA eine Sitzung des zuständigen Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) anberaumt. Ziel der Sitzung ist es, die letzten Daten für die Bewertung des Vakzins zu überprüfen und seine Beurteilung abzuschließen. Der Ausschuss für Humanarzneimittel ist der Ausschuss, der für die Ausarbeitung der Gutachten der EMA zu allen Fragen im Zusammenhang mit Humanarzneimitteln zuständig ist. Weitere Informationen hier, Fragen und Antworten zum Zulassungsverfahren hier. Die Europäische Kommission hatte im Oktober 2020 einen Vertrag mit Janssen Pharmaceutica NV, einem Unternehmen der Pharmasparte von Johnson & Johnson, abgeschlossen und für die 27 EU-Mitgliedstaaten bis zu 400 Mio. Dosen des Impfstoffes gesichert. Das ist genug, um 400 Mio. Menschen zu impfen.

Brüssel/Online: Plenartagung des Europäischen Parlaments

Die Abgeordneten befassen sich laut der vorläufigen Agenda mit der Reform des politischen Rahmens der EU zur Beendigung von Steuervermeidung nach den OpenLux-Enthüllungen, mit einer langfristigen Vision für ländliche Gebiete, mit der EU-Unterstützung für Afghanistan sowie mit Fällen von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Weitere Informationen hier.

Per Videokonferenz: Ratstreffen der Ministerinnen und Minister für Justiz und Inneres

Laut der vorläufigen Agenda sprechen die für Justiz und Inneres zuständigen Ministerinnen und Minister über die Aufbewahrung von elektronischen Kommunikationsdaten, die Stärkung der Anwendung der EU-Grundrechtecharta, den Bericht über die Unionsbürgerschaft und den Stand der Dinge bei der Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft. Für 16:30 Uhr ist eine Pressekonferenz vorgesehen, Live-Übertragung via Ebs. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zur Finanzierung der Straßen- und Eisenbahnverbindung über den Fehmarnbelt

Mit Beschluss vom 23. Juli 2015 genehmigte die Kommission die von Dänemark angemeldete öffentliche Finanzierung der Straßen- und Eisenbahnverbindung über den Fehmarnbelt zwischen Dänemark und Deutschland. Diese Verbindung sei wichtig zur Vollendung der großen Nord-Süd-Achse zwischen Mitteleuropa und Skandinavien und unterstütze somit ein wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse. Das Finanzierungsmodell sei daher in jedem Fall mit den EU Beihilfevorschriften vereinbar. Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland sowie die schwedische Stena Line Scandinavia haben diesen Beschluss vor dem Gericht der EU angefochten. Mit Urteilen vom 13. Dezember 2018 gab das Gericht den Klagen teilweise statt und erklärte den Kommissionbeschluss insoweit für nichtig, als die Kommission entschieden hatte, keine Einwände gegen die von Dänemark der Femern A/S für die Planung, den Bau und den Betrieb der Festverbindung über den Fehmarnbelt gewährten Maßnahmen zu erheben. Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland sowie die schwedische Stena Line Scandinavia haben gegen diese Urteile Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt, mit denen sie beantragen, die Urteile des Gerichts aufzuheben, soweit mit ihnen verschiedene ihrer Klagegründe zurückgewiesen worden seien. Weitere Informationen hier und hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.

Luxemburg: EuGH-Schlussanträge Ausstellung einer Europäischen Ermittlungsanordnung durch ein Finanzamt

Das Finanzamt Münster hat der Staatsanwaltschaft Trient (Italien) eine Europäische Ermittlungsanordnung übermittelt, mit der es in einem Ermittlungsverfahren wegen Einkommensteuerhinterziehung um Durchsuchung von Geschäftsräumen ersucht. Das Finanzamt ist der Ansicht, dass es die Europäische Ermittlungsanordnung selbst ausstellen durfte, ohne dass sie durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht validiert werden müsste. Nach deutschem Recht nehme das Finanzamt in dem Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung nämlich die Rechte und Pflichten einer Staatsanwaltschaft wahr und handele somit selbst als justizielle Behörde im Sinne der Richtlinie 2014/41 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen. Die Staatsanwaltschaft Trient hat Zweifel, ob ein Mitgliedstaat tatsächlich eine Verwaltungsbehörde wie ein Finanzamt von der Pflicht befreien kann, eine Europäische Ermittlungsanordnung validieren zu lassen, indem er sie selbst als justizielle Behörde im Sinne der Richtlinie einstuft. Sie hat daher den Gerichtshof um Auslegung der Richtlinie ersucht. Da in Italien die Anerkennung Europäischer Ermittlungsanordnungen allein Sache der Staatsanwaltschaft ist, ohne Beteiligung eines Gerichts, sieht sie sich als berechtigt an, ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof zu richten. Weitere Informationen hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.

Frankfurt/Online: Geldpolitische Sitzung des EZB-Rats

Der Rat der Europäischen Zentralbank tagt in Frankfurt. Im Anschluss an die Sitzung ist für 14:30 Uhr eine Pressekonferenz mit EZB-Präsidentin Christine Lagarde geplant, Liveübertragung auf Europe by Satellite.

Freitag, 12. März

Online: Webinar mit dem Generalsekretär des Europäischen Auswärtigen Dienstes

Wie kann sich die Europäische Union im globalen Wettbewerb der Großmächte und der politischen Systeme behaupten? Welchen Gestaltungsanspruch sollte sie haben und wer sind ihre Partner? Welche konkrete China-, Türkei- und Russlandpolitik brauchen wir? Was sind die Herausforderungen und Projekte des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) in der näheren Zukunft? Welche Rolle spielt Deutschland in diesem Kontext und wie kann es sich noch stärker einbringen? Die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland und der European Council on Foreign Relations (ECFR) laden ein zu einem Gespräch mit dem neuen Generalsekretär des EAD, Stefano Sannino. Es moderiert Jana Puglierin, Leiterin des Berliner Büros des ECFR; Jörg Wojahn, Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, begrüßt. Während des Webinars via Zoom von 12-13 Uhr gibt es die Möglichkeit mitzudiskutieren und weitere Fragen beizusteuern. Weitere Informationen hier.

Per Videokonferenz: Informelles Treffen der Innenministerinnen und -minister

Die zuständigen Ministerinnen und Minister beraten laut der vorläufigen Tagesordnung ab 10:00 Uhr in öffentlicher Sitzung über die Richtlinie über die Widerstandsfähigkeit kritischer Einrichtungen. Zudem stehen das Migrations- und Asylpaket, die Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Rückkehr und Rückübernahme sowie die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen der EU und nordafrikanischen Ländern auf der Agenda der Ministerinnen und Minister. Weitere Informationen hier, Details zu einer Presskonferenz nach dem Treffen folgen.

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Jörg Meuthen: „Das ist ein großer Sieg für die AfD und den Rechtsstaat“

05.03.2021 – 12:51

AfD – Alternative für Deutschland

Jörg Meuthen: „Das ist ein großer Sieg für die AfD und den Rechtsstaat“


















Berlin (ots)

Das Verwaltungsgericht Köln hat heute auf Antrag der AfD einen Hängebeschluss erlassen, mit dem das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit sofortiger Wirkung dazu verpflichtet wird, die AfD weder als „Verdachtsfall“ noch als „gesichert extremistische Bestrebung“ einzuordnen, zu beobachten oder zu behandeln. Außerdem wurde dem Bundesamt untersagt, öffentlich bekanntzugeben, dass es die AfD als „Verdachtsfall“ oder als „gesichert extremistische Bestrebung“ einordnet, beobachtet oder behandelt. Diese Unterlassungspflicht gilt bis zum Ende des Eilverfahrens, mit dem die AfD derzeit vor dem Verwaltungsgericht Köln das Ziel verfolgt, das BfV zu den genannten Unterlassungen bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu verpflichten.

Bundessprecher Jörg Meuthen erklärt dazu:

„Das Verwaltungsgericht Köln hat heute mit sofortiger Wirkung die Beobachtung der AfD gestoppt – diese Entscheidung ist nicht nur großer Sieg für uns, sondern auch für den Rechtsstaat. Denn das Verwaltungsgericht hat gezeigt, dass das rechtswidrige Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die größte Oppositionspartei mit rechtlichen Mitteln gestoppt werden kann.

Der Verfassungsschutz ist konkret für das Durchstechen streng vertraulicher Informationen an die Medien abgewatscht worden. Die Behörde von Herrn Haldenwang dürfte sich jetzt zweimal überlegen, ob sie sich weiterhin gegen die größte Oppositionspartei im deutschen Bundestag politisch instrumentalisieren lassen will. Für uns steht fest: wir werden auch weiterhin alle Rechtsmittel ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen Umgang des BfV mit der AfD vorzugehen. Dass unsere Erfolgsaussichten dabei gut sind, hat der heutige Tag bewiesen.“

Pressekontakt:

Alternative für Deutschland
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Telefon: 030 220 5696 50
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Jörg Meuthen: „Das ist ein großer Sieg für die AfD und den Rechtsstaat“

05.03.2021 – 12:51

AfD – Alternative für Deutschland

Jörg Meuthen: „Das ist ein großer Sieg für die AfD und den Rechtsstaat“


















Berlin (ots)

Das Verwaltungsgericht Köln hat heute auf Antrag der AfD einen Hängebeschluss erlassen, mit dem das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit sofortiger Wirkung dazu verpflichtet wird, die AfD weder als „Verdachtsfall“ noch als „gesichert extremistische Bestrebung“ einzuordnen, zu beobachten oder zu behandeln. Außerdem wurde dem Bundesamt untersagt, öffentlich bekanntzugeben, dass es die AfD als „Verdachtsfall“ oder als „gesichert extremistische Bestrebung“ einordnet, beobachtet oder behandelt. Diese Unterlassungspflicht gilt bis zum Ende des Eilverfahrens, mit dem die AfD derzeit vor dem Verwaltungsgericht Köln das Ziel verfolgt, das BfV zu den genannten Unterlassungen bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu verpflichten.

Bundessprecher Jörg Meuthen erklärt dazu:

„Das Verwaltungsgericht Köln hat heute mit sofortiger Wirkung die Beobachtung der AfD gestoppt – diese Entscheidung ist nicht nur großer Sieg für uns, sondern auch für den Rechtsstaat. Denn das Verwaltungsgericht hat gezeigt, dass das rechtswidrige Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die größte Oppositionspartei mit rechtlichen Mitteln gestoppt werden kann.

Der Verfassungsschutz ist konkret für das Durchstechen streng vertraulicher Informationen an die Medien abgewatscht worden. Die Behörde von Herrn Haldenwang dürfte sich jetzt zweimal überlegen, ob sie sich weiterhin gegen die größte Oppositionspartei im deutschen Bundestag politisch instrumentalisieren lassen will. Für uns steht fest: wir werden auch weiterhin alle Rechtsmittel ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen Umgang des BfV mit der AfD vorzugehen. Dass unsere Erfolgsaussichten dabei gut sind, hat der heutige Tag bewiesen.“

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EU-Terminvorschau vom 8. bis 12. März 2021

05.03.2021 – 14:05

Europäische Kommission

EU-Terminvorschau vom 8. bis 12. März 2021


















Berlin (ots)

Die EU-Terminvorschau ist ein Service der Vertretungen der EU-Kommission in Deutschland für Journalisten. Sie kündigt vor allem Termine der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofes mit besonderer Bedeutung für Deutschland an.

Auf dieser Website der Europäischen Kommission https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/health/coronavirus-response_de finden Sie immer alle aktuellen Informationen zur Reaktion der EU auf die COVID-19-Krise.

Montag, 8. März

Weltweit: Internationaler Frauentag

Zum internationalen Frauentag nimmt EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen heute an einer Diskussion des Europäischen Parlaments zum internationalen Frauentag teil. Die Kommission eröffnet heute zudem ein Portal zur Überwachung der Gleichstellungsstrategie. In einer Erklärung hat die Europäische Kommission die besondere Herausforderung der COVID-19-Pandemie für Frauen auf der ganzen Welt herausgestellt. Die Krise hat die bestehenden Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern in fast allen Lebensbereichen verschärft.

Online: Pressegespräch des Europäischen Parlaments über die Öffnung des Arbeitsmarkts für Menschen mit Behinderungen

In einem Online-Pressegespräch des Europäischen Parlaments diskutieren die Europaabgeordnete Katrin Langensiepen, der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Jürgen Dusel und die Inklusionsaktivistin Anne Gersdorff über Fehler Deutschlands und anderer EU-Staaten bei der Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt und das Ende der Behindertenwerkstätten. Das Gespräch findet von 10:00-10:45 Uhr online über das Konferenztool Cisco Webex statt. Anmeldung – ausschließlich für Vertreterinnen und Vertreter der Medien – mit Namen, E-Mail-Adresse und Medium unter presse-berlin@ep.europa.eu. Weitere Informationen hier.

Brüssel/Online: Plenartagung des Europäischen Parlaments

Themen der Plenartagung sind laut vorläufiger Tagesordnung u. a. ein mit den WTO-Regeln zu vereinbarendes CO2-Grenzausgleichssystem, die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung, die Sorgfaltspflicht und Rechenschaftspflicht von Unternehmen in deren Lieferketten, eine Reform der Bauprodukteverordnung sowie die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz. Ab 17:20 wird auf Ebs eine Debatte anlässlich des internationalen Frauentags übertragen. Weitere Informationen hier.

Dienstag, 9. März

Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung

Auf der vorläufigen Tagesordnung der Kommissionssitzung stehen die digitalen Ziele Europas bis zum Jahr 2030 sowie die humanitäre Hilfe der EU im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und darüber hinaus. Im Anschluss an die Kommissionsitzung wird es gegen 12:00 Uhr eine Pressekonferenz geben, Liveübertragung auf Europe by Satellite, Details folgen.

Brüssel/Online: Plenartagung des Europäischen Parlaments

Auf der vorläufigen Agenda der Abgeordneten steht das EU-Investitionsprogramm InvestEU, das Aktionsprogramm EU4Health im Bereich der Gesundheit (2021-2027), die Fischereiaufsicht, der Jahresbericht der Europäischen Bürgerbeauftragten, die Ausrufung der EU zum Freiheitsraum für LGBTI-Personen sowie die Rechte des Kindes. Der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, wird um 17 Uhr ein Statement zur aktuellen politischen Situation zu Georgien sowie um 18 Uhr zum Syrien-Konflikt abgeben, Live-Übertragung via Ebs+. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zu Bereitschaftszeiten bei der Feuerwehr

Ein Feuerwehrmann der Feuerwehr Offenbach am Main und die Stadt Offenbach streiten vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt darüber, ob Bereitschaftszeiten eines Einsatzleiters als Arbeitszeit zu qualifizieren sind. Das Verwaltungsgericht möchte vom EuGH wissen, ob nach der Richtlinie 2003/88 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung Bereitschaftszeiten, während deren ein Arbeitnehmer der Verpflichtung unterliegt, in Einsatzkleidung mit dem Einsatzfahrzug innerhalb von zwanzig Minuten die Stadtgrenze seiner Dienststelle zu erreichen, als Arbeitszeit anzusehen sind, obwohl der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinen Aufenthaltsort vorgegeben hat, aber der Arbeitnehmer gleichwohl in der Ortswahl und in den Möglichkeiten, sich seinen persönlichen und sozialen Interessen zu widmen, erheblich eingeschränkt ist. Weitere Informationen hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zur Urheberrechtsverletzung durch Framing

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist Trägerin der Deutschen Digitalen Bibliothek, die eine Online-Plattform für Kultur und Wissen anbietet, die deutsche Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen miteinander vernetzt. Diese Bibliothek verlinkt auf ihrer Website digitalisierte Inhalte, die in den Webportalen der zuliefernden Einrichtungen gespeichert sind. Als „digitales Schaufenster“ speichert die Bibliothek selbst nur Vorschaubilder (Thumbnails), d. h. verkleinerte Versionen der Bilder in Originalgröße. Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, eine Gesellschaft zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten an Werken der bildenden Künste in Deutschland, macht den Abschluss eines Vertrags mit der Stiftung Preußischer Kulturbesitz über die Nutzung ihres Repertoires von Werken in Form von Vorschaubildern davon abhängig, dass eine Bestimmung in den Vertrag aufgenommen wird, wonach sich die Lizenznehmerin verpflichtet, bei der Nutzung der vertragsgegenständlichen Werke und Schutzgegenstände wirksame technische Maßnahmen gegen Framing der im Portal der Deutschen Digitalen Bibliothek angezeigten Vorschaubilder dieser Werke oder dieser Schutzgegenstände durch Dritte anzuwenden. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz hält eine solche Vertragsbestimmung nicht für eine aus der Sicht des Urheberrechts angemessene Bedingung und hat vor den deutschen Gerichten Klage auf Feststellung erhoben, dass die VG Bild-Kunst verpflichtet ist, die fragliche Lizenz zu erteilen, ohne diese unter die Bedingung der Implementierung dieser technischen Maßnahmen zu stellen. Weitere Informationen hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.

Mittwoch, 10. März

Brüssel: Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung zur Konferenz zur Zukunft Europas

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, der Präsident des Europäischen Parlaments David Sassoli und der portugiesische Premierminister Antonio Costa unterzeichnen im Rahmen einer Zeremonie die Gemeinsame Erklärung zur Konferenz zur Zukunft Europas. Die EU-weite Konferenz wird den Bürgerinnen und Bürgern voraussichtlich bis zum Frühjahr 2022 die Gelegenheit geben, ihre Erwartungen an die europäische Politik zu äußern. Neben einer mehrsprachigen digitalen Plattform wird es in allen EU-Ländern physische Veranstaltungen geben, sobald es die Pandemie-Lage wieder zulässt. Europe by Satellite+ übertragt die Unterzeichnung live.

Online: Justizkommissar Reynders diskutiert bei der bayerischen Vertretung bei der EU zur Digitalpolitik

Was können der Digital Services Act und der Digital Markets Act im Hinblick auf große Internetkonzerne in Europa bewirken? Hierzu diskutiert Justizkommissar Didier Reynders auf einer Veranstaltung der Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union in Brüssel. Die Veranstaltung kann nach Anmeldung von 17:00-18:30 Uhr online verfolgt werden. Weitere Informationen hier.

Brüssel/Online: Plenartagung des Europäischen Parlaments

Themen der Plenartagung sind laut vorläufiger Tagesordnung das Europäische Semester, die Medienfreiheit in Polen und Ungarn sowie ein Maßnahmenpaket zur Erholung der Kapitalmärkte. Weitere Informationen hier.

Donnerstag, 11. März

Bremen: Pressegespräch zur Wiedereröffnung des EuropaPunkts mit Kommissionsvertreter Wojahn, Senatorin Vogt und Bürgerschaftspräsident Imhoff

Jörg Wojahn, Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, wird gemeinsam mit dem Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft Frank Imhoff und der Bremer Senatorin für Wirtschaft, Arbeit- und Europa, Kristina Vogt, an der Wiedereröffnung des EuropaPunkts in Bremen ab 14:15 Uhr teilnehmen, die live gestreamt wird, Link folgt. Im Rahmen der Eröffnung wird es auch ein Pressegespräch geben, Anmeldung bei Kristin Viezens, eMail: kristin.viezens@wae.bremen.de, Tel: (0421) 361-59090. Während seines Besuchs in Bremen trifft Jörg Wojahn auch den Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte und diskutiert mit Schülerinnen und Schülern des Hermann-Böse-Gymnasiums über aktuelle europapolitische Fragen.

Per Videokonferenz: Europäische Arzneimittel-Agentur EMA entscheidet voraussichtlich über Zulassung des Johnson & Johnson-Impfstoffs

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) wird ihre Prüfung des COVID19-Impfstoffs von Johnson & Johnson voraussichtlich heute abschließen und entscheiden, ob sie der Europäischen Kommission die Zulassung des Impfstoffes empfiehlt. Hierzu hat die EMA eine Sitzung des zuständigen Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) anberaumt. Ziel der Sitzung ist es, die letzten Daten für die Bewertung des Vakzins zu überprüfen und seine Beurteilung abzuschließen. Der Ausschuss für Humanarzneimittel ist der Ausschuss, der für die Ausarbeitung der Gutachten der EMA zu allen Fragen im Zusammenhang mit Humanarzneimitteln zuständig ist. Weitere Informationen hier, Fragen und Antworten zum Zulassungsverfahren hier. Die Europäische Kommission hatte im Oktober 2020 einen Vertrag mit Janssen Pharmaceutica NV, einem Unternehmen der Pharmasparte von Johnson & Johnson, abgeschlossen und für die 27 EU-Mitgliedstaaten bis zu 400 Mio. Dosen des Impfstoffes gesichert. Das ist genug, um 400 Mio. Menschen zu impfen.

Brüssel/Online: Plenartagung des Europäischen Parlaments

Die Abgeordneten befassen sich laut der vorläufigen Agenda mit der Reform des politischen Rahmens der EU zur Beendigung von Steuervermeidung nach den OpenLux-Enthüllungen, mit einer langfristigen Vision für ländliche Gebiete, mit der EU-Unterstützung für Afghanistan sowie mit Fällen von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Weitere Informationen hier.

Per Videokonferenz: Ratstreffen der Ministerinnen und Minister für Justiz und Inneres

Laut der vorläufigen Agenda sprechen die für Justiz und Inneres zuständigen Ministerinnen und Minister über die Aufbewahrung von elektronischen Kommunikationsdaten, die Stärkung der Anwendung der EU-Grundrechtecharta, den Bericht über die Unionsbürgerschaft und den Stand der Dinge bei der Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft. Für 16:30 Uhr ist eine Pressekonferenz vorgesehen, Live-Übertragung via Ebs. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zur Finanzierung der Straßen- und Eisenbahnverbindung über den Fehmarnbelt

Mit Beschluss vom 23. Juli 2015 genehmigte die Kommission die von Dänemark angemeldete öffentliche Finanzierung der Straßen- und Eisenbahnverbindung über den Fehmarnbelt zwischen Dänemark und Deutschland. Diese Verbindung sei wichtig zur Vollendung der großen Nord-Süd-Achse zwischen Mitteleuropa und Skandinavien und unterstütze somit ein wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse. Das Finanzierungsmodell sei daher in jedem Fall mit den EU Beihilfevorschriften vereinbar. Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland sowie die schwedische Stena Line Scandinavia haben diesen Beschluss vor dem Gericht der EU angefochten. Mit Urteilen vom 13. Dezember 2018 gab das Gericht den Klagen teilweise statt und erklärte den Kommissionbeschluss insoweit für nichtig, als die Kommission entschieden hatte, keine Einwände gegen die von Dänemark der Femern A/S für die Planung, den Bau und den Betrieb der Festverbindung über den Fehmarnbelt gewährten Maßnahmen zu erheben. Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland sowie die schwedische Stena Line Scandinavia haben gegen diese Urteile Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt, mit denen sie beantragen, die Urteile des Gerichts aufzuheben, soweit mit ihnen verschiedene ihrer Klagegründe zurückgewiesen worden seien. Weitere Informationen hier und hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.

Luxemburg: EuGH-Schlussanträge Ausstellung einer Europäischen Ermittlungsanordnung durch ein Finanzamt

Das Finanzamt Münster hat der Staatsanwaltschaft Trient (Italien) eine Europäische Ermittlungsanordnung übermittelt, mit der es in einem Ermittlungsverfahren wegen Einkommensteuerhinterziehung um Durchsuchung von Geschäftsräumen ersucht. Das Finanzamt ist der Ansicht, dass es die Europäische Ermittlungsanordnung selbst ausstellen durfte, ohne dass sie durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht validiert werden müsste. Nach deutschem Recht nehme das Finanzamt in dem Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung nämlich die Rechte und Pflichten einer Staatsanwaltschaft wahr und handele somit selbst als justizielle Behörde im Sinne der Richtlinie 2014/41 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen. Die Staatsanwaltschaft Trient hat Zweifel, ob ein Mitgliedstaat tatsächlich eine Verwaltungsbehörde wie ein Finanzamt von der Pflicht befreien kann, eine Europäische Ermittlungsanordnung validieren zu lassen, indem er sie selbst als justizielle Behörde im Sinne der Richtlinie einstuft. Sie hat daher den Gerichtshof um Auslegung der Richtlinie ersucht. Da in Italien die Anerkennung Europäischer Ermittlungsanordnungen allein Sache der Staatsanwaltschaft ist, ohne Beteiligung eines Gerichts, sieht sie sich als berechtigt an, ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof zu richten. Weitere Informationen hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.

Frankfurt/Online: Geldpolitische Sitzung des EZB-Rats

Der Rat der Europäischen Zentralbank tagt in Frankfurt. Im Anschluss an die Sitzung ist für 14:30 Uhr eine Pressekonferenz mit EZB-Präsidentin Christine Lagarde geplant, Liveübertragung auf Europe by Satellite.

Freitag, 12. März

Online: Webinar mit dem Generalsekretär des Europäischen Auswärtigen Dienstes

Wie kann sich die Europäische Union im globalen Wettbewerb der Großmächte und der politischen Systeme behaupten? Welchen Gestaltungsanspruch sollte sie haben und wer sind ihre Partner? Welche konkrete China-, Türkei- und Russlandpolitik brauchen wir? Was sind die Herausforderungen und Projekte des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) in der näheren Zukunft? Welche Rolle spielt Deutschland in diesem Kontext und wie kann es sich noch stärker einbringen? Die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland und der European Council on Foreign Relations (ECFR) laden ein zu einem Gespräch mit dem neuen Generalsekretär des EAD, Stefano Sannino. Es moderiert Jana Puglierin, Leiterin des Berliner Büros des ECFR; Jörg Wojahn, Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, begrüßt. Während des Webinars via Zoom von 12-13 Uhr gibt es die Möglichkeit mitzudiskutieren und weitere Fragen beizusteuern. Weitere Informationen hier.

Per Videokonferenz: Informelles Treffen der Innenministerinnen und -minister

Die zuständigen Ministerinnen und Minister beraten laut der vorläufigen Tagesordnung ab 10:00 Uhr in öffentlicher Sitzung über die Richtlinie über die Widerstandsfähigkeit kritischer Einrichtungen. Zudem stehen das Migrations- und Asylpaket, die Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Rückkehr und Rückübernahme sowie die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen der EU und nordafrikanischen Ländern auf der Agenda der Ministerinnen und Minister. Weitere Informationen hier, Details zu einer Presskonferenz nach dem Treffen folgen.

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Unter den Linden 78
10117 Berlin

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Jörg Meuthen: „Das ist ein großer Sieg für die AfD und den Rechtsstaat“

05.03.2021 – 12:51

AfD – Alternative für Deutschland

Jörg Meuthen: „Das ist ein großer Sieg für die AfD und den Rechtsstaat“


















Berlin (ots)

Das Verwaltungsgericht Köln hat heute auf Antrag der AfD einen Hängebeschluss erlassen, mit dem das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit sofortiger Wirkung dazu verpflichtet wird, die AfD weder als „Verdachtsfall“ noch als „gesichert extremistische Bestrebung“ einzuordnen, zu beobachten oder zu behandeln. Außerdem wurde dem Bundesamt untersagt, öffentlich bekanntzugeben, dass es die AfD als „Verdachtsfall“ oder als „gesichert extremistische Bestrebung“ einordnet, beobachtet oder behandelt. Diese Unterlassungspflicht gilt bis zum Ende des Eilverfahrens, mit dem die AfD derzeit vor dem Verwaltungsgericht Köln das Ziel verfolgt, das BfV zu den genannten Unterlassungen bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu verpflichten.

Bundessprecher Jörg Meuthen erklärt dazu:

„Das Verwaltungsgericht Köln hat heute mit sofortiger Wirkung die Beobachtung der AfD gestoppt – diese Entscheidung ist nicht nur großer Sieg für uns, sondern auch für den Rechtsstaat. Denn das Verwaltungsgericht hat gezeigt, dass das rechtswidrige Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die größte Oppositionspartei mit rechtlichen Mitteln gestoppt werden kann.

Der Verfassungsschutz ist konkret für das Durchstechen streng vertraulicher Informationen an die Medien abgewatscht worden. Die Behörde von Herrn Haldenwang dürfte sich jetzt zweimal überlegen, ob sie sich weiterhin gegen die größte Oppositionspartei im deutschen Bundestag politisch instrumentalisieren lassen will. Für uns steht fest: wir werden auch weiterhin alle Rechtsmittel ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen Umgang des BfV mit der AfD vorzugehen. Dass unsere Erfolgsaussichten dabei gut sind, hat der heutige Tag bewiesen.“

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Luczak/Lehrieder: Selbstbestimmung ist künftig zentral im Vormundschafts- und Betreuungsrecht

05.03.2021 – 10:25

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Luczak/Lehrieder: Selbstbestimmung ist künftig zentral im Vormundschafts- und Betreuungsrecht


















Berlin (ots)

Am heutigen Freitag verabschiedet der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Dazu erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, und der Berichterstatter für das Familienrecht, Paul Lehrieder:

Jan-Marco Luczak: „Mehr Selbstbestimmung für die Betroffenen – das ist der Kern der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Die rechtliche Betreuung hat künftig primär zum Ziel, die Betroffenen zu ertüchtigen, ihre eigenen Angelegenheiten selbst wahrnehmen zu können. Den Leitgedanken der Stärkung der Betroffenen konnten wir in den Beratungen noch einmal untermauern, etwa mit der Möglichkeit der Bestellung eines Betreuungsvereins auf Wunsch des Betreuten oder verbesserten prozessualen Handlungsmöglichkeiten des Betreuten. Auch im Vormundschaftsrecht rücken wir den Mündel mit seinen subjektiven Rechten stärker in das Zentrum des Verfahrens.

Zugleich passen wir die Wirklichkeit im Familienrecht in einem wichtigen Punkt an die Erwartungen der Menschen an. Ehepartner gehen bereits heute vielfach davon aus, in gesundheitlichen Notsituationen füreinander Entscheidungen treffen zu können. Tatsächlich ist das aktuell nicht möglich. Für viele Ehepaare birgt es eine böse Überraschung, in einer solchen Lage einen gerichtlichen Betreuer zu benötigen. Viele empfinden das als entmündigend. Deswegen schaffen wir nun die rechtliche Basis dafür, dass Ehepartner auch in schlechten Zeiten füreinander einstehen können. Mit dem neuen Notvertretungsrecht wird Ehegatten per Gesetz das Recht zur gegenseitigen Vertretung in gesundheitlichen Notsituationen für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten übertragen.“

Paul Lehrieder: „Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, ist ein sehr großes, ehrgeiziges und gleichsam eines der wichtigsten Reformprojekte der gesamten Legislaturperiode. Wir verbessern damit die Situation für viele Menschen, die kurz-, mittel oder sogar langfristig auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind.

Das Vormundschaftsrecht ist zwar im Laufe der Jahre immer wieder novelliert worden, stammt aber in weiten Teilen noch aus der Entstehungszeit des Bürgerlichen Gesetzbuches. In diesem Kontext waren die gesellschaftlichen Verhältnisse um das Jahr 1900 maßgeblich. Künftig werden das sogenannte Mündel und die Regelungen zur Personensorge im Zentrum stehen. Wir wollen damit einen stabilen Grundstein für die Entwicklung betroffener Kinder legen.

Auch das seit Anfang der 1990er Jahre geltende Betreuungsrecht wird verbessert – auch unter Bezugnahme aktueller Forschungsvorhaben. Zentrale Ziele der Reform sind die Stärkung der Selbstbestimmung der betroffenen Menschen im Vorfeld und innerhalb einer rechtlichen Betreuung im Sinne von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention sowie die Verbesserung der Qualität der rechtlichen Betreuung in der Anwendungspraxis. Neben dem Ehegattennotvertretungsrecht haben wir uns im parlamentarischen Verfahren für die Stärkung der Qualität ehrenamtlicher Angehörigenbetreuer eingesetzt. Angehörige machen etwa die Hälfte aller Betreuungen aus und erhalten zukünftig die Möglichkeit, auf die Beratungs- und Unterstützungsangebote von Betreuungsvereinen zurückzugreifen.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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