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Deutsche Umwelthilfe reicht Klage ein: Landesregierung von Manuela Schwesig verweigert Herausgabe von Informationen zur Nord Stream 2 Stiftung

26.03.2021 – 08:00

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe reicht Klage ein: Landesregierung von Manuela Schwesig verweigert Herausgabe von Informationen zur Nord Stream 2 Stiftung


















Berlin (ots)

-  Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hält Unterlagen zur Gründung der "Stiftung Klima- und Umweltschutz MV" unter Verschluss 
-  DUH reicht heute Klage gegen die Landesregierung ein, um Zugang zu den Informationen zu erhalten und Hintergründe aufklären zu können 
-  Anträge der DUH auf Herausgabe des Anerkennungsbescheids der Stiftung abgelehnt - gesetzlich garantierte Auskunftsrechte werden ausgehebelt  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt gegen die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, um den Bescheid zur Anerkennung der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ einsehen zu können. Die vom Land gegründete Stiftung soll den Weiterbau der Mega-Pipeline Nord Stream 2 absichern. Einen Antrag auf Übersendung des Anerkennungsbescheids hatte das Land zuvor abgelehnt und das Dokument auch im Widerspruchsverfahren nicht herausgegeben. Die DUH klagt deshalb nun vor dem Verwaltungsgericht Schwerin auf Basis des Umweltinformationsgesetzes (UIG) sowie des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG).

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH: „Die Landesregierung von Manuela Schwesig versucht anscheinend mit allen Mitteln, Klarheit und Transparenz über die von ihr gegründete Fake-Stiftung zu verhindern. Die Stiftung trägt das Wort Umwelt im Namen – wieso verweigert uns die Landesregierung den rechtmäßigen Zugriff auf diese umweltbezogenen Informationen? Offenbar ist die Landesregierung zum Schutz von Nord Stream 2 sogar bereit, sich über gesetzlich garantierte Informationsansprüche hinwegzusetzen. Mit unserer Klage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin fordern wir eine Aufklärung durch die Herausgabe der Unterlagen gerichtlich ein.“

Die Stiftung wurde am 7. Januar 2021 vom Land Mecklenburg-Vorpommern gegründet und bereits einen Tag später vom Justizministerium anerkannt. Auf dem Papier ist der Hauptzweck der Stiftung Klima- und Umweltschutz. Tatsächlich soll sie den Weiterbau von Nord Stream 2 absichern. Die Nord Stream 2 AG unterstützt die Stiftung langfristig mit 60 Millionen Euro. Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern steuert hingegen lediglich 200.000 Euro zu. Nach Auffassung der DUH ist der Hauptzweck der Stiftung wirtschaftlicher Natur und entsprechend nicht mit Stiftungsrecht vereinbar.

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz: „Unser Schriftverkehr mit dem Justizministerium macht deutlich: Die Landesregierung von Frau Schwesig will die Herausgabe der Unterlagen zur Stiftungsgründung um jeden Preis vermeiden. Sie schreckt dabei auch vor fragwürdigen rechtlichen Winkelzügen nicht zurück. Das ganze Konstrukt ist ohnehin hanebüchen: Die Stiftung schiebt Klimaschutz vor, um eine Mega-Pipeline für fossiles Erdgas fertig zu bauen. Dies ist ihr eigentlicher Zweck. Das offenbaren nicht zuletzt die enormen Einzahlungen der Nord Stream 2 AG. Wir fordern deshalb von Frau Schwesig, Transparenz zu schaffen, die Stiftung aufzulösen und stattdessen wirklichen Klimaschutz zu betreiben – durch den konsequenten Ausbau von Wind- und Solaranlagen in Mecklenburg-Vorpommern.“

Während die Landesregierung noch die Transparenz zur Stiftung verweigert, werden zeitgleich bereits Fakten zum Weiterbau der Pipeline geschaffen. Die Hansestadt Rostock hat laut Medienberichten jüngst einen Pachtvertrag mit einem Unternehmen geschlossen, dessen Gründungszweck der Weiterbau von Nord Stream 2 ist. Dieses Unternehmen hat auch einen Vertrag mit der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ abgeschlossen.

Links:

Zur Klageschrift: http://l.duh.de/p210326

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

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Neue phoenix-Reihe „Alles, was Recht ist“ ab sofort in der ARD-Mediathek und auf phoenix.de abrufbar

25.03.2021 – 15:41

PHOENIX

Neue phoenix-Reihe „Alles, was Recht ist“ ab sofort in der ARD-Mediathek und auf phoenix.de abrufbar


















Neue phoenix-Reihe "Alles, was Recht ist" ab sofort in der ARD-Mediathek und auf phoenix.de abrufbar
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Bonn (ots)

War es in Ordnung, den Wettermoderator Jörg Kachelmann 2010 vier Monate in Untersuchungshaft zu nehmen? Warum endete Deutschlands spektakulärster Kunstfälscher-Prozess gegen Wolfgang Petracchi mit einem so genannten Deal? Und wieso sind die Personen, die die Bundestagsabgeordnete Renate Künast im Internet aufs Übelste beleidigt hatten, nicht sofort hart bestraft worden? Die neue phoenix Doku-Reihe „Alles, was Recht ist“ greift in fünf Folgen bekannte deutsche Strafrechtsfälle der jüngeren Vergangenheit auf und diskutiert an ihrem Beispiel wichtige juristische Fragestellungen, die – gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise – zugleich hochpolitisch sind.

Jurist:innen sind es gewöhnt, in Prozessen Antworten auf wichtige Fragen zu finden: Bei der U-Haft geht es zum Beispiel um die Frage, was wichtiger ist – Freiheit oder Sicherheit? Und was zählt bei Ermittlungsverfahren gegen Prominente mehr – Persönlichkeitsschutz oder das Informationsinteresse der Öffentlichkeit? Und wie entscheidet man bei verbalen Auseinandersetzungen – pro Ehrschutz oder pro Meinungsfreiheit? Alles eine Frage von Abwägung und Verhältnismäßigkeit – aber was bedeutet „Verhältnismäßigkeit“ überhaupt? „Alles, was Recht ist“ gibt Antworten und will den Zuschauer:innen Denkanstöße geben.

Alle Folgen der neuen Doku-Reihe sind ab sofort im phoenix-Channel der ARD-Mediathek sowie auf phoenix.de abrufbar.

Folge 1: Freiheit oder Sicherheit?

Folge 2: Persönlichkeit oder Öffentlichkeit?

Folge 3: Effizienz oder Gründlichkeit?

Folge 4: Vergeltung oder Verbesserung?

Folge 5: Meinungsfreiheit oder Beleidigung?

Autor:innen: Trieneke Klein, Gabriel Stoukalov

Kamera: Lars Schwellnus

Schnitt: Gabriel Stoukalov

Idee & Redaktion: Thomas G. Becker

Pressekontakt:

phoenix-Kommunikation
Telefon: 0228 / 9584 192
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25.03.2021 – 15:41

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Bonn (ots)

War es in Ordnung, den Wettermoderator Jörg Kachelmann 2010 vier Monate in Untersuchungshaft zu nehmen? Warum endete Deutschlands spektakulärster Kunstfälscher-Prozess gegen Wolfgang Petracchi mit einem so genannten Deal? Und wieso sind die Personen, die die Bundestagsabgeordnete Renate Künast im Internet aufs Übelste beleidigt hatten, nicht sofort hart bestraft worden? Die neue phoenix Doku-Reihe „Alles, was Recht ist“ greift in fünf Folgen bekannte deutsche Strafrechtsfälle der jüngeren Vergangenheit auf und diskutiert an ihrem Beispiel wichtige juristische Fragestellungen, die – gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise – zugleich hochpolitisch sind.

Jurist:innen sind es gewöhnt, in Prozessen Antworten auf wichtige Fragen zu finden: Bei der U-Haft geht es zum Beispiel um die Frage, was wichtiger ist – Freiheit oder Sicherheit? Und was zählt bei Ermittlungsverfahren gegen Prominente mehr – Persönlichkeitsschutz oder das Informationsinteresse der Öffentlichkeit? Und wie entscheidet man bei verbalen Auseinandersetzungen – pro Ehrschutz oder pro Meinungsfreiheit? Alles eine Frage von Abwägung und Verhältnismäßigkeit – aber was bedeutet „Verhältnismäßigkeit“ überhaupt? „Alles, was Recht ist“ gibt Antworten und will den Zuschauer:innen Denkanstöße geben.

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Folge 1: Freiheit oder Sicherheit?

Folge 2: Persönlichkeit oder Öffentlichkeit?

Folge 3: Effizienz oder Gründlichkeit?

Folge 4: Vergeltung oder Verbesserung?

Folge 5: Meinungsfreiheit oder Beleidigung?

Autor:innen: Trieneke Klein, Gabriel Stoukalov

Kamera: Lars Schwellnus

Schnitt: Gabriel Stoukalov

Idee & Redaktion: Thomas G. Becker

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Freispruch für Nutzhanf: BGH-Urteil stärkt rechtliche Position für Verkauf von Nutzhanfprodukten

25.03.2021 – 12:41

European Industrial Hemp Association (EIHA)

Freispruch für Nutzhanf: BGH-Urteil stärkt rechtliche Position für Verkauf von Nutzhanfprodukten


















Brüssel / Düsseldorf (ots)

Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Rechte der deutschen Landwirte, Produzenten sowie Groß- und Einzelhändler von Nutzhanfprodukten. In seinem Urteil vom 24. März 2021 erklärt der BGH, dass der Verkauf von Hanfblüten und -blättern an Endabnehmer nicht grundsätzlich verboten ist. Die Abgabe und der Besitz von unverarbeiteten Nutzhanfprodukten an Endverbraucher fällt demnach nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), solange der vorsätzliche Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist.

Hintergrund der Entscheidung des 6. Strafsenats des BGH ist ein Urteil des Landgerichts Braunschweig über Strafbarkeit des Verkaufs von Hanftee. Die Angeklagten wurden wegen Handelns mit Betäubungsmitteln zu mehrmonatigen Freiheitsstrafen zur Bewährung verurteilt.

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 066/2021 vom 24.03.2021

Bundesgerichtshof entscheidet über Strafbarkeit des Verkaufs von Hanftee

Für die europäische Nutzhanfindustrie ist das Urteil des BGH aus Sicht der European Industrial Hemp Association (EIHA) ein existentieller Meilenstein auf dem Weg zu rechtlicher Sicherheit.

Lorenza Romanese, Geschäftsführerin der European Industrial Hemp Association (EIHA):

„Die neueste Rechtsprechung in Deutschland ist ein wichtiges Signal an alle EU-Mitgliedstaaten. Wir erleben gerade einen seit langem überfälligen Wandel bei der Beurteilung von Industriehanf. Das aktuelle Urteil in Deutschland, unsere konstruktive Zusammenarbeit mit den europäischen Kommissionen sowie der FSA (UK) und auch die von der EIHA beauftragten Toxikologie-Studien zu THC stellen die Weichen für die ‚freie Fahrt‘ unseres Sektors.“

Daniel Kruse, Präsident der European Industrial Hemp Association (EIHA):

„Das Urteil des BGH schließt den Kreis zum Urteil des EuGH von November 2020. Beide Urteile machen klar, dass Nutzhanf und Teile der Nutzhanfpflanze per se keine Betäubungsmittel sind und somit weder dem Einheitsübereinkommen noch den nationalen Betäubungsmittelgesetzen unterliegen. Dies ist nicht nur ein juristischer Paradigmenwechsel für Deutschland bei der Beurteilung von Nutzhanf und des BtMG, sondern auch richtungsweisend für einen korrekten wissenschaftlichen Umgang mit THC. Bei der betäubungsmittelrechtlichen Beurteilung, inwieweit ein Missbrauch zu Rauschzwecken denkbar ist, kann nun nicht mehr der THC-arme Nutzhanf als solcher angeklagt werden. Ab sofort kommt es vielmehr auf die tatsächliche Aufnahmemenge der psychoaktiven Substanz THC an. Das Urteil des BGH ist somit eine extrem wichtige Grundsatzentscheidungen für die erfolgreiche Entwicklung der Hanfindustrie in Europa.“

Pressekontakt:

EIHA Kommunikation D-A-CH
Daniel Kruse | EIHA-Präsident (Inhaltlich Verantwortlicher)
Rüdiger Tillmann | EIHA-Sprecher Media Relations D-A-CH
Fon +49 171 3677028 | r.tillmann@jole-newsroom.com

EIHA Communications EUROPE
Victoria Troyano | EIHA Executive Assistant and Communications Officer
Fon +32 471 870659 | victoria.troyano@eiha.org

EIHA Main Office
European Industrial Hemp Association
Rue Montoyer 31 | 1000 Brussels | Belgium

EIHA Administrative Office
EIHA e. V.
Münsterstraße 336 | 40470 Düsseldorf | Deutschland

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Gerichtskrimi in Schleswig: Volkswagen AG will rechtskräftig entschiedene Akteneinsicht durch die Deutsche Umwelthilfe mit neuem Eilantrag verhindern

25.03.2021 – 10:44

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Gerichtskrimi in Schleswig: Volkswagen AG will rechtskräftig entschiedene Akteneinsicht durch die Deutsche Umwelthilfe mit neuem Eilantrag verhindern


















Berlin (ots)

Die Volkswagen AG versucht immer verzweifelter, die Dieselgate-VW-Akte beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) unter Verschluss zu halten. Erst vor wenigen Tagen hatte das Verwaltungsgericht Schleswig dem KBA ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angedroht, sollte es der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Akten nicht vollumfänglich innerhalb von zwei Wochen zur Einsicht bereitstellen. Jetzt hat der VW-Konzern Beschwerde gegen diesen Beschluss eingereicht und eine einstweilige Anordnung beantragt, mit der die Vollziehung des Beschlusses ausgesetzt werden soll.

Ein rechtskräftiges Urteil des VG Schleswig verpflichtet das KBA dazu, der DUH vollständige Einsicht in die Akten des Diesel-Abgasskandals aus dem Herbst 2015 zu gewähren. Diese Einsicht betrifft nicht nur Unterlagen zu Fahrzeugen mit dem Motor EA 189, die zu Beginn des Abgasskandals im September 2015 im Fokus standen. Vielmehr geht es auch um Dokumente zum Motor EA 288. Gegen deren Herausgabe hatte Volkswagen trotz des rechtskräftigen Urteils eine Klage eingereicht. Mittlerweile wehrt sich der Konzern in vier gegen die DUH und das KBA geführten Auseinandersetzungen gegen die Einsicht in die Akten zum Motor EA 288. Die DUH wertet dies als verzweifelten Versuch der Vertuschung unzulässiger Manipulation der Abgasreinigung, die auch am Motor EA 288 stattfand.

Millionen betrogene VW-Diesel-Käufer warten auf die seit fünf Jahren vom Kraftfahrtbundesamt verweigerte Offenlegung der VW-Dieselgate-Akte, um ihre Rechte gegen den niedersächsischen Staatskonzern durchsetzen zu können. Nachdem rechtskräftige Urteile und sogar Zwangsgeldandrohungen gegen das KBA vorliegen, muss die Verzweiflung bei VW groß sein. Anders ist es nicht zu erklären, dass man mit vier parallelen rechtlichen Verfahren verhindern will, dass die Dieselgate-Akte veröffentlicht wird„, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Erst vor wenigen Tagen hatte das VG Schleswig die Androhung eines Zwangsgeldes gegen das KBA verfügt, sollten die Unterlagen nicht binnen zwei Wochen übergeben werden. Remo Klinger, der die DUH in diesem Verfahren vertritt: „Volkswagen zieht alle Register – und wird doch scheitern. Denn rechtskräftige Urteile sind zu erfüllen. Das wird man auch in Wolfsburg lernen.“

Hintergrund:

Die DUH hatte bereits unmittelbar nach Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals Ende 2015 die Einsicht und Überlassung der VW-Dieselgate-Akten eingefordert. In diesem Schriftwechsel erläutert VW die vorgenommenen Softwaremanipulationen und das KBA macht seine rechtliche Bewertung deutlich. Daraufhin übersandte das Amt im Frühjahr 2016 eine knapp 600-seitige, praktisch komplett geschwärzte Akte und verweigerte so die Einsicht. In der Folge erhob die DUH Klage auf „Entschwärzung“ und Offenlegung aller nicht personenbezogenen Angaben.

Mit Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 20. April 2018 (6 A 48/16) ist das KBA dazu verurteilt worden, der DUH Einsicht zu gewähren in den gesamten Schriftverkehr aus der Zeit vom 18. September 2015 bis 15. Oktober 2015 betreffend die Rückrufanordnung von VW-Dieselfahrzeugmodellen inklusive des dazu geführten Verwaltungsvorgangs. Daraufhin stellten das beklagte KBA sowie die Volkswagen AG als Beigeladene einen Antrag auf Zulassung der Berufung. Mit einem am 5. Oktober 2020 zugestellten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig wurden die Anträge abgelehnt, das Urteil von 2018 ist seitdem rechtskräftig. Es besteht nunmehr der Akteneinsichtsanspruch für die DUH.

Beim Termin der Akteneinsicht am 17. November 2020 hatte das KBA der DUH nicht nur unvollständige und dem Anschein nach willkürlich zusammengestellte Akten vorgelegt, bei denen ganz offensichtlich eine zweistellige Anzahl an Vorgängen gegenüber einer früheren Fassung des Dokuments fehlten. Die Behörde hatte sich darüber hinaus geweigert, angeforderte Kopien in dem von der DUH für notwendig angesehenen Umfang zu fertigen. Die DUH hatte daraufhin Ende November einen Antrag auf Zwangsvollstreckung des Urteils gestellt. Als Reaktion hierauf hatte die Volkswagen AG Klage und Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht eingereicht, um die Übergabe der Akten zu verhindern.

Die Dieselgate-Akten können für die seit fünf Jahren vor Zivilgerichten klagenden, von VW betrogenen Kunden von entscheidender Bedeutung sein. Allein mit der Baureihe EA 189 wurden in Deutschland 2,5 Millionen Kunden betrogen. Und das nicht nur beim Kauf der Fahrzeuge, sondern auch später durch neue aufgespielte Abschalteinrichtungen bei Software-Updates, die mit behördlichem Segen für massiv erhöhten Schadstoffausstoß sorgen.

Vor wenigen Tagen hatte das KBA der DUH einen Teil der Akten in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Akten zum Motor EA 288 fehlten jedoch immer noch. Nachdem das VG Schleswig am 16. März 2021 gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angedroht hatte, sollten die Akten nicht innerhalb von zwei Wochen vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden, beantragte VW nun die Aussetzung der Vollziehung bis zur Entscheidung seiner Klage.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

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War es in Ordnung, den Wettermoderator Jörg Kachelmann 2010 vier Monate in Untersuchungshaft zu nehmen? Warum endete Deutschlands spektakulärster Kunstfälscher-Prozess gegen Wolfgang Petracchi mit einem so genannten Deal? Und wieso sind die Personen, die die Bundestagsabgeordnete Renate Künast im Internet aufs Übelste beleidigt hatten, nicht sofort hart bestraft worden? Die neue phoenix Doku-Reihe „Alles, was Recht ist“ greift in fünf Folgen bekannte deutsche Strafrechtsfälle der jüngeren Vergangenheit auf und diskutiert an ihrem Beispiel wichtige juristische Fragestellungen, die – gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise – zugleich hochpolitisch sind.

Jurist:innen sind es gewöhnt, in Prozessen Antworten auf wichtige Fragen zu finden: Bei der U-Haft geht es zum Beispiel um die Frage, was wichtiger ist – Freiheit oder Sicherheit? Und was zählt bei Ermittlungsverfahren gegen Prominente mehr – Persönlichkeitsschutz oder das Informationsinteresse der Öffentlichkeit? Und wie entscheidet man bei verbalen Auseinandersetzungen – pro Ehrschutz oder pro Meinungsfreiheit? Alles eine Frage von Abwägung und Verhältnismäßigkeit – aber was bedeutet „Verhältnismäßigkeit“ überhaupt? „Alles, was Recht ist“ gibt Antworten und will den Zuschauer:innen Denkanstöße geben.

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Folge 1: Freiheit oder Sicherheit?

Folge 2: Persönlichkeit oder Öffentlichkeit?

Folge 3: Effizienz oder Gründlichkeit?

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Gerichtskrimi in Schleswig: Volkswagen AG will rechtskräftig entschiedene Akteneinsicht durch die Deutsche Umwelthilfe mit neuem Eilantrag verhindern

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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Gerichtskrimi in Schleswig: Volkswagen AG will rechtskräftig entschiedene Akteneinsicht durch die Deutsche Umwelthilfe mit neuem Eilantrag verhindern


















Berlin (ots)

Die Volkswagen AG versucht immer verzweifelter, die Dieselgate-VW-Akte beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) unter Verschluss zu halten. Erst vor wenigen Tagen hatte das Verwaltungsgericht Schleswig dem KBA ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angedroht, sollte es der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Akten nicht vollumfänglich innerhalb von zwei Wochen zur Einsicht bereitstellen. Jetzt hat der VW-Konzern Beschwerde gegen diesen Beschluss eingereicht und eine einstweilige Anordnung beantragt, mit der die Vollziehung des Beschlusses ausgesetzt werden soll.

Ein rechtskräftiges Urteil des VG Schleswig verpflichtet das KBA dazu, der DUH vollständige Einsicht in die Akten des Diesel-Abgasskandals aus dem Herbst 2015 zu gewähren. Diese Einsicht betrifft nicht nur Unterlagen zu Fahrzeugen mit dem Motor EA 189, die zu Beginn des Abgasskandals im September 2015 im Fokus standen. Vielmehr geht es auch um Dokumente zum Motor EA 288. Gegen deren Herausgabe hatte Volkswagen trotz des rechtskräftigen Urteils eine Klage eingereicht. Mittlerweile wehrt sich der Konzern in vier gegen die DUH und das KBA geführten Auseinandersetzungen gegen die Einsicht in die Akten zum Motor EA 288. Die DUH wertet dies als verzweifelten Versuch der Vertuschung unzulässiger Manipulation der Abgasreinigung, die auch am Motor EA 288 stattfand.

Millionen betrogene VW-Diesel-Käufer warten auf die seit fünf Jahren vom Kraftfahrtbundesamt verweigerte Offenlegung der VW-Dieselgate-Akte, um ihre Rechte gegen den niedersächsischen Staatskonzern durchsetzen zu können. Nachdem rechtskräftige Urteile und sogar Zwangsgeldandrohungen gegen das KBA vorliegen, muss die Verzweiflung bei VW groß sein. Anders ist es nicht zu erklären, dass man mit vier parallelen rechtlichen Verfahren verhindern will, dass die Dieselgate-Akte veröffentlicht wird„, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Erst vor wenigen Tagen hatte das VG Schleswig die Androhung eines Zwangsgeldes gegen das KBA verfügt, sollten die Unterlagen nicht binnen zwei Wochen übergeben werden. Remo Klinger, der die DUH in diesem Verfahren vertritt: „Volkswagen zieht alle Register – und wird doch scheitern. Denn rechtskräftige Urteile sind zu erfüllen. Das wird man auch in Wolfsburg lernen.“

Hintergrund:

Die DUH hatte bereits unmittelbar nach Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals Ende 2015 die Einsicht und Überlassung der VW-Dieselgate-Akten eingefordert. In diesem Schriftwechsel erläutert VW die vorgenommenen Softwaremanipulationen und das KBA macht seine rechtliche Bewertung deutlich. Daraufhin übersandte das Amt im Frühjahr 2016 eine knapp 600-seitige, praktisch komplett geschwärzte Akte und verweigerte so die Einsicht. In der Folge erhob die DUH Klage auf „Entschwärzung“ und Offenlegung aller nicht personenbezogenen Angaben.

Mit Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 20. April 2018 (6 A 48/16) ist das KBA dazu verurteilt worden, der DUH Einsicht zu gewähren in den gesamten Schriftverkehr aus der Zeit vom 18. September 2015 bis 15. Oktober 2015 betreffend die Rückrufanordnung von VW-Dieselfahrzeugmodellen inklusive des dazu geführten Verwaltungsvorgangs. Daraufhin stellten das beklagte KBA sowie die Volkswagen AG als Beigeladene einen Antrag auf Zulassung der Berufung. Mit einem am 5. Oktober 2020 zugestellten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig wurden die Anträge abgelehnt, das Urteil von 2018 ist seitdem rechtskräftig. Es besteht nunmehr der Akteneinsichtsanspruch für die DUH.

Beim Termin der Akteneinsicht am 17. November 2020 hatte das KBA der DUH nicht nur unvollständige und dem Anschein nach willkürlich zusammengestellte Akten vorgelegt, bei denen ganz offensichtlich eine zweistellige Anzahl an Vorgängen gegenüber einer früheren Fassung des Dokuments fehlten. Die Behörde hatte sich darüber hinaus geweigert, angeforderte Kopien in dem von der DUH für notwendig angesehenen Umfang zu fertigen. Die DUH hatte daraufhin Ende November einen Antrag auf Zwangsvollstreckung des Urteils gestellt. Als Reaktion hierauf hatte die Volkswagen AG Klage und Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht eingereicht, um die Übergabe der Akten zu verhindern.

Die Dieselgate-Akten können für die seit fünf Jahren vor Zivilgerichten klagenden, von VW betrogenen Kunden von entscheidender Bedeutung sein. Allein mit der Baureihe EA 189 wurden in Deutschland 2,5 Millionen Kunden betrogen. Und das nicht nur beim Kauf der Fahrzeuge, sondern auch später durch neue aufgespielte Abschalteinrichtungen bei Software-Updates, die mit behördlichem Segen für massiv erhöhten Schadstoffausstoß sorgen.

Vor wenigen Tagen hatte das KBA der DUH einen Teil der Akten in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Akten zum Motor EA 288 fehlten jedoch immer noch. Nachdem das VG Schleswig am 16. März 2021 gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angedroht hatte, sollten die Akten nicht innerhalb von zwei Wochen vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden, beantragte VW nun die Aussetzung der Vollziehung bis zur Entscheidung seiner Klage.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com

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VW Dieselskandal: BGH gibt Termin zu Urteilsverkündung zur Frage der Erstattung von PKW-Finanzierungskosten bekannt

23.03.2021 – 14:22

BRR Baumeister Rosing Rechtsanwälte

VW Dieselskandal: BGH gibt Termin zu Urteilsverkündung zur Frage der Erstattung von PKW-Finanzierungskosten bekannt


















Berlin (ots)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den 13. April 2021 als Termin zur Urteilsverkündung im Diesel-Revisionsverfahren VI ZR 274/20 genannt. In dem von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing geführten Verfahren geht es um die Frage der Erstattung von Finanzierungskosten beim Autokauf. In einer mündlichen Verhandlung vor dem Senat am 16. März 2021 haben die Richter bereits klar zu erkennen gegeben, dass auch diese Kosten zu erstatten sind. Eine künstliche Aufspaltung zwischen Erwerb und Finanzierung dürfe es nicht geben. Der VI. Zivilsenat wird seine Entscheidung über die Revision der Volkswagen AG gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 19. Februar 2020 (27 U 52/19) zum angegebenen Termin verkünden.

Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing: „Die mit dem Kauf eines manipulierten Dieselfahrzeugs entstandenen Nebenkosten sind als Schaden von VW zu erstatten. Die Entscheidung ist ein eindeutiges Signal für Verbraucher, weiter auf ihre Recht zu bestehen. Aufgrund der hohen Pressenachfragen werden wir als Instanzvertreter am Verkündungstermin persönlich für Interviews vor Ort sein.“

Die Klägerin hatte einen Pkw mit dem VW-Motor EA189 erworben, in den eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Sie verlangte von der Beklagten die Rückerstattung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs sowie unter anderem die Erstattung der Finanzierungskosten. Das OLG Köln hatte ihr in diesem Fall Recht gegeben, woraufhin die Gegenseite in Revision gegangen war.

Die BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing bietet auf ihrer Webseite die Möglichkeit, die Voraussetzungen für den Schadensersatzanspruch online prüfen zu lassen. Zudem gibt sie kostenlos und unverbindlich eine erste Einschätzung zur Anspruchshöhe. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auf www.diesel-gate.com.

Pressekontakt:

Baumeister Rosing Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Welserstr. 10-12
10777 Berlin
Thorsten Wortmann
Zentrale Pressestelle
Mail: thorsten.wortmann@rosenmeister.org

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VW Dieselskandal: BGH gibt Termin zu Urteilsverkündung zur Frage der Erstattung von PKW-Finanzierungskosten bekannt

23.03.2021 – 14:22

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VW Dieselskandal: BGH gibt Termin zu Urteilsverkündung zur Frage der Erstattung von PKW-Finanzierungskosten bekannt


















Berlin (ots)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den 13. April 2021 als Termin zur Urteilsverkündung im Diesel-Revisionsverfahren VI ZR 274/20 genannt. In dem von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing geführten Verfahren geht es um die Frage der Erstattung von Finanzierungskosten beim Autokauf. In einer mündlichen Verhandlung vor dem Senat am 16. März 2021 haben die Richter bereits klar zu erkennen gegeben, dass auch diese Kosten zu erstatten sind. Eine künstliche Aufspaltung zwischen Erwerb und Finanzierung dürfe es nicht geben. Der VI. Zivilsenat wird seine Entscheidung über die Revision der Volkswagen AG gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 19. Februar 2020 (27 U 52/19) zum angegebenen Termin verkünden.

Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing: „Die mit dem Kauf eines manipulierten Dieselfahrzeugs entstandenen Nebenkosten sind als Schaden von VW zu erstatten. Die Entscheidung ist ein eindeutiges Signal für Verbraucher, weiter auf ihre Recht zu bestehen. Aufgrund der hohen Pressenachfragen werden wir als Instanzvertreter am Verkündungstermin persönlich für Interviews vor Ort sein.“

Die Klägerin hatte einen Pkw mit dem VW-Motor EA189 erworben, in den eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Sie verlangte von der Beklagten die Rückerstattung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs sowie unter anderem die Erstattung der Finanzierungskosten. Das OLG Köln hatte ihr in diesem Fall Recht gegeben, woraufhin die Gegenseite in Revision gegangen war.

Die BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing bietet auf ihrer Webseite die Möglichkeit, die Voraussetzungen für den Schadensersatzanspruch online prüfen zu lassen. Zudem gibt sie kostenlos und unverbindlich eine erste Einschätzung zur Anspruchshöhe. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auf www.diesel-gate.com.

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VW Dieselskandal: BGH gibt Termin zu Urteilsverkündung zur Frage der Erstattung von PKW-Finanzierungskosten bekannt

23.03.2021 – 14:22

BRR Baumeister Rosing Rechtsanwälte

VW Dieselskandal: BGH gibt Termin zu Urteilsverkündung zur Frage der Erstattung von PKW-Finanzierungskosten bekannt


















Berlin (ots)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den 13. April 2021 als Termin zur Urteilsverkündung im Diesel-Revisionsverfahren VI ZR 274/20 genannt. In dem von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing geführten Verfahren geht es um die Frage der Erstattung von Finanzierungskosten beim Autokauf. In einer mündlichen Verhandlung vor dem Senat am 16. März 2021 haben die Richter bereits klar zu erkennen gegeben, dass auch diese Kosten zu erstatten sind. Eine künstliche Aufspaltung zwischen Erwerb und Finanzierung dürfe es nicht geben. Der VI. Zivilsenat wird seine Entscheidung über die Revision der Volkswagen AG gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 19. Februar 2020 (27 U 52/19) zum angegebenen Termin verkünden.

Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing: „Die mit dem Kauf eines manipulierten Dieselfahrzeugs entstandenen Nebenkosten sind als Schaden von VW zu erstatten. Die Entscheidung ist ein eindeutiges Signal für Verbraucher, weiter auf ihre Recht zu bestehen. Aufgrund der hohen Pressenachfragen werden wir als Instanzvertreter am Verkündungstermin persönlich für Interviews vor Ort sein.“

Die Klägerin hatte einen Pkw mit dem VW-Motor EA189 erworben, in den eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Sie verlangte von der Beklagten die Rückerstattung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs sowie unter anderem die Erstattung der Finanzierungskosten. Das OLG Köln hatte ihr in diesem Fall Recht gegeben, woraufhin die Gegenseite in Revision gegangen war.

Die BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing bietet auf ihrer Webseite die Möglichkeit, die Voraussetzungen für den Schadensersatzanspruch online prüfen zu lassen. Zudem gibt sie kostenlos und unverbindlich eine erste Einschätzung zur Anspruchshöhe. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auf www.diesel-gate.com.

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