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Reine Typsache: So pflegen Sie Ihre Haut richtigNur wer seinen Hautzustand kennt, kann seine Haut optimal pflegen

19.04.2021 – 12:04

Wort & Bild Verlag – Gesundheitsmeldungen

Reine Typsache: So pflegen Sie Ihre Haut richtig
Nur wer seinen Hautzustand kennt, kann seine Haut optimal pflegen


















Reine Typsache: So pflegen Sie Ihre Haut richtig / Nur wer seinen Hautzustand kennt, kann seine Haut optimal pflegen
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Baierbrunn (ots)

Wer einen normalen Hauttyp hat, darf sich freuen: Selbst bei minimaler Pflege sieht der Teint frisch aus und fühlt sich gut an. Die Haut bildet Fett und Feuchtigkeit in optimalem Verhältnis, ganz von alleine. Doch auch sensible, trockene bis hin zu fettiger Haut sowie Mischhaut kann sich in einem guten Zustand befinden – vorausgesetzt, sie wird richtig versorgt. Wie die optimale Pflege der jeweiligen Hauttypen gelingt, zeigt das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ in seinem neuen Ratgeberbuch „Schöne Haut“.

Ein Test ermittelt den individuellen Hauttyp

Haben Sie Pickel und Mitesser? Neigen Sie zu trockenen Wangen? In einem ausführlichen Test können Leser:innen ihren persönlichen Hauttyp ermitteln, der in erster Linie genetisch festgelegt ist. Ist die Haut zum Beispiel ein Sensibelchen, sieht man das schnell im Gesicht oder am Dekolleté. Die Gründe sind vielfältig und reichen von Allergien, einer Belastung durch UV-Strahlen bis hin zu einer nicht auf den Hauttyp abgestimmten Kosmetik. Beruhigende Wirkstoffe wie Zink, Panthenol oder Aloe vera eignen sich laut dem Ratgeber speziell für sensible oder irritierte Haut. Leichte Seren und Produkte mit entspannendem Thermalwasser runden die Pflegeroutine ab.

Masken mit Fruchtsäuren bei fettiger Haut

Bei fettiger, unreiner Haut dagegen hilft eine regelmäßige Ausreinigung im Kosmetikstudio. Doch auch selbst lässt sich einiges für einen verbesserten Zustand tun: Weil dieser Hauttyp viel Talg produziert, die von den Poren nicht ausreichend abgeführt werden, entstehen Unreinheiten vor allem auf Stirn, Nase, Kinn und im unteren Wangenbereich, aber auch am Rücken oder am Dekolleté. Dieser genetisch oder auch hormonell bedingte Hautzustand lässt sich mit der passenden Kosmetik behandeln: Keine fetthaltigen Produkte verwenden, sondern auf leichte sogenannte Öl-in-Wasser-Texturen setzen. Empfehlenswert ist auch die Pflege mit Salicylsäure oder Masken mit Fruchtsäuren, die die Erneuerung der obersten Hautschicht ankurbeln und für ein geklärteres Hautbild sorgen. Wichtig: Da die Haut danach lichtempfindlicher ist, besser abends oder als Nachtpflege verwenden.

Der neue Ratgeber „Schöne Haut“ aus der Apotheken Umschau-Buchreihe bietet fundiertes Wissen über unser größtes Organ: Beginnend mit einem umfassenden Test, um den eigenen Hauttyp zu bestimmen, gibt es auf 142 Seiten jede Menge typ-, alters- und saisongerechte Hinweise zu Reinigung, Pflege und Schutz der Haut. Zwei Extra-Kapitel zu gesundem Haar und dem perfekten Make-up runden diesen übersichtlich strukturierten und fein illustrierten Ratgeber ab.

„Schöne Haut“ (ISBN 978-3-927216-56-3, 14,99 Euro) ist der sechste Band in der Reihe nach „Vegetarisch mit Genuss kochen“ (ISBN: 978-3-927216-58-7), „Heilpflanzen“ (ISBN: 978-3-927216-55-6), „Superfoods“ (ISBN 978-3-927216-57-0), „Gesunde Ernährung“ (ISBN 978-3-927216-52-5) sowie „Gesund abnehmen“ (ISBN: 978-3-927216-53-2). Alle Apotheken Umschau-Bücher sind im Handel, in Apotheken und unter https://shop.apotheken-umschau.de/ erhältlich.

Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei. Viele weitere interessante Gesundheits-News gibt es unter https://www.apotheken-umschau.de sowie auf Facebook und Instagram.

Pressekontakt:

Katharina Neff-Neudert
Tel. 089 / 744 33 360
E-Mail: presse@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de

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Wer einen normalen Hauttyp hat, darf sich freuen: Selbst bei minimaler Pflege sieht der Teint frisch aus und fühlt sich gut an. Die Haut bildet Fett und Feuchtigkeit in optimalem Verhältnis, ganz von alleine. Doch auch sensible, trockene bis hin zu fettiger Haut sowie Mischhaut kann sich in einem guten Zustand befinden – vorausgesetzt, sie wird richtig versorgt. Wie die optimale Pflege der jeweiligen Hauttypen gelingt, zeigt das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ in seinem neuen Ratgeberbuch „Schöne Haut“.

Ein Test ermittelt den individuellen Hauttyp

Haben Sie Pickel und Mitesser? Neigen Sie zu trockenen Wangen? In einem ausführlichen Test können Leser:innen ihren persönlichen Hauttyp ermitteln, der in erster Linie genetisch festgelegt ist. Ist die Haut zum Beispiel ein Sensibelchen, sieht man das schnell im Gesicht oder am Dekolleté. Die Gründe sind vielfältig und reichen von Allergien, einer Belastung durch UV-Strahlen bis hin zu einer nicht auf den Hauttyp abgestimmten Kosmetik. Beruhigende Wirkstoffe wie Zink, Panthenol oder Aloe vera eignen sich laut dem Ratgeber speziell für sensible oder irritierte Haut. Leichte Seren und Produkte mit entspannendem Thermalwasser runden die Pflegeroutine ab.

Masken mit Fruchtsäuren bei fettiger Haut

Bei fettiger, unreiner Haut dagegen hilft eine regelmäßige Ausreinigung im Kosmetikstudio. Doch auch selbst lässt sich einiges für einen verbesserten Zustand tun: Weil dieser Hauttyp viel Talg produziert, die von den Poren nicht ausreichend abgeführt werden, entstehen Unreinheiten vor allem auf Stirn, Nase, Kinn und im unteren Wangenbereich, aber auch am Rücken oder am Dekolleté. Dieser genetisch oder auch hormonell bedingte Hautzustand lässt sich mit der passenden Kosmetik behandeln: Keine fetthaltigen Produkte verwenden, sondern auf leichte sogenannte Öl-in-Wasser-Texturen setzen. Empfehlenswert ist auch die Pflege mit Salicylsäure oder Masken mit Fruchtsäuren, die die Erneuerung der obersten Hautschicht ankurbeln und für ein geklärteres Hautbild sorgen. Wichtig: Da die Haut danach lichtempfindlicher ist, besser abends oder als Nachtpflege verwenden.

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„Schöne Haut“ (ISBN 978-3-927216-56-3, 14,99 Euro) ist der sechste Band in der Reihe nach „Vegetarisch mit Genuss kochen“ (ISBN: 978-3-927216-58-7), „Heilpflanzen“ (ISBN: 978-3-927216-55-6), „Superfoods“ (ISBN 978-3-927216-57-0), „Gesunde Ernährung“ (ISBN 978-3-927216-52-5) sowie „Gesund abnehmen“ (ISBN: 978-3-927216-53-2). Alle Apotheken Umschau-Bücher sind im Handel, in Apotheken und unter https://shop.apotheken-umschau.de/ erhältlich.

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Ein Test ermittelt den individuellen Hauttyp

Haben Sie Pickel und Mitesser? Neigen Sie zu trockenen Wangen? In einem ausführlichen Test können Leser:innen ihren persönlichen Hauttyp ermitteln, der in erster Linie genetisch festgelegt ist. Ist die Haut zum Beispiel ein Sensibelchen, sieht man das schnell im Gesicht oder am Dekolleté. Die Gründe sind vielfältig und reichen von Allergien, einer Belastung durch UV-Strahlen bis hin zu einer nicht auf den Hauttyp abgestimmten Kosmetik. Beruhigende Wirkstoffe wie Zink, Panthenol oder Aloe vera eignen sich laut dem Ratgeber speziell für sensible oder irritierte Haut. Leichte Seren und Produkte mit entspannendem Thermalwasser runden die Pflegeroutine ab.

Masken mit Fruchtsäuren bei fettiger Haut

Bei fettiger, unreiner Haut dagegen hilft eine regelmäßige Ausreinigung im Kosmetikstudio. Doch auch selbst lässt sich einiges für einen verbesserten Zustand tun: Weil dieser Hauttyp viel Talg produziert, die von den Poren nicht ausreichend abgeführt werden, entstehen Unreinheiten vor allem auf Stirn, Nase, Kinn und im unteren Wangenbereich, aber auch am Rücken oder am Dekolleté. Dieser genetisch oder auch hormonell bedingte Hautzustand lässt sich mit der passenden Kosmetik behandeln: Keine fetthaltigen Produkte verwenden, sondern auf leichte sogenannte Öl-in-Wasser-Texturen setzen. Empfehlenswert ist auch die Pflege mit Salicylsäure oder Masken mit Fruchtsäuren, die die Erneuerung der obersten Hautschicht ankurbeln und für ein geklärteres Hautbild sorgen. Wichtig: Da die Haut danach lichtempfindlicher ist, besser abends oder als Nachtpflege verwenden.

Der neue Ratgeber „Schöne Haut“ aus der Apotheken Umschau-Buchreihe bietet fundiertes Wissen über unser größtes Organ: Beginnend mit einem umfassenden Test, um den eigenen Hauttyp zu bestimmen, gibt es auf 142 Seiten jede Menge typ-, alters- und saisongerechte Hinweise zu Reinigung, Pflege und Schutz der Haut. Zwei Extra-Kapitel zu gesundem Haar und dem perfekten Make-up runden diesen übersichtlich strukturierten und fein illustrierten Ratgeber ab.

„Schöne Haut“ (ISBN 978-3-927216-56-3, 14,99 Euro) ist der sechste Band in der Reihe nach „Vegetarisch mit Genuss kochen“ (ISBN: 978-3-927216-58-7), „Heilpflanzen“ (ISBN: 978-3-927216-55-6), „Superfoods“ (ISBN 978-3-927216-57-0), „Gesunde Ernährung“ (ISBN 978-3-927216-52-5) sowie „Gesund abnehmen“ (ISBN: 978-3-927216-53-2). Alle Apotheken Umschau-Bücher sind im Handel, in Apotheken und unter https://shop.apotheken-umschau.de/ erhältlich.

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Hörbuch-Tipp: „Miss Merkel: Mord in der Uckermark“ von David Safier – Vergesst Miss Marple, hier kommt Miss Merkel!

19.04.2021 – 09:00

Audible GmbH

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Hörbuch-Tipp: "Miss Merkel: Mord in der Uckermark" von David Safier - Vergesst Miss Marple, hier kommt Miss Merkel!
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Berlin (ots)

Anmoderationsvorschlag: 16 Jahre war sie an der Spitze, so langsam geht die Amtszeit von Bundeskanzlerin Angela Merkel nun aber zu Ende. Nach der Bundestagswahl im September will sie den Staffelstab übergeben und in Rente gehen. Und dann? Dann tritt sie in die Fußstapfen von Miss Marple und wird Mordermittlerin. Das zumindest ist die Idee von Bestsellerautor David Safier in „Miss Merkel: Mord in der Uckermark“. Oliver Heinze mit unserem aktuellen Hörbuch-Tipp der Woche.

Sprecher: Kleinfreudenstadt, am schönen Dumpfsee im Jahr 2022: Angela ist seit sechs Wochen in Rente und vertreibt sich die Zeit in der Uckermark mit langen Spaziergängen:

O-Ton 1 (Miss Merkel, 20 Sek.): „Es dürfte eine ganze Weile dauern, bis ihr Körper, der schätzungsweise dreitausend Staatsbankette überstanden hatte, wieder so etwas Ähnliches wie Fitness aufgebaut haben würde. Angela blickte auf das kleine Gewässer. Es war auf jene unscheinbare Art und Weise lieblich, die genau nach ihrem Geschmack war.

Sprecher: Immer an ihrer Seite sind Leibwächter Mike, ihr Ehemann, den sie zärtlich Puffel nennt …

O-Ton 2 (Miss Merkel, 12 Sek.): Angela liebte ihren Achim unter anderem auch dafür, dass er keine Ahnung hatte, was schick war und was nicht. Und dafür, dass er grundehrlich war, zu keiner Lüge fähig.

Sprecher: … und ihr Mops:

O-Ton 3 (Miss Merkel, 16 Sek.): „Putin hat gemacht“, verkündete eine Stimme hinter ihnen. Noch vor einem Jahr hätte dieser Satz Angela tage- wenn nicht gar wochenlang in Atem gehalten. Doch jetzt bedeutete er lediglich, dass sie ein Kackatütchen aus ihrer Blazertasche hervorkramen musste.

Sprecher: Mit dem beschaulichen Landleben ist es aber vorbei, als sie einen toten Schlossherrn entdecken: nackt in einer Ritterrüstung, in einem von innen verriegelten Weinkeller – und mit einem Zettel, auf den der Buchstabe a gekritzelt ist.

O-Ton 4 (Miss Merkel, 20 Sek.): „Was soll das bedeuten?“, fragte Mike. „Nun“, sagte Angela, die in ihrem Leben nicht gedacht hätte, dass sie mal klingen würde wie Sherlock Holmes und schon gar nicht, dass es ihr so eine Freude bereiten würde, „ich nehme an, das ist ein Hinweis auf den Mörder.“

Sprecher: Weil die anderen, inklusive Polizei, jedoch Selbstmord vermuten, übernimmt Miss Merkel kurzerhand den Fall – freudig erregt natürlich, …

O-Ton 5 (Miss Merkel, 04 Sek.): …weil es endlich wieder ein Problem gab, das sie lösen konnte!

Abmoderationsvorschlag: Ob es Angela tatsächlich gelingt, ihren ersten Mordfall in der Uckermark zu lösen, hören sie ab sofort in David Safiers „Miss Merkel: Mord in der Uckermark“ Dieses Hörbuch gibt’s nur bei Audible – und weitere Infos dazu unter www.audible.de/ep/hoerbuch-tipp.

Pressekontakt:

Audible GmbH
Silvia Jonas
Tel.: 030-310 191 132
Mail: silvia.jonas@audible.de

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Wohnen im AlterEntscheidungen deutscher Gerichte zum Thema Senioren und Immobilie

19.04.2021 – 09:00

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Wohnen im Alter
Entscheidungen deutscher Gerichte zum Thema Senioren und Immobilie


















Wohnen im Alter / Entscheidungen deutscher Gerichte zum Thema Senioren und Immobilie
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Berlin (ots)

Wir leben in einer alternden Gesellschaft. Immer öfter stellt sich die Frage, ob und unter welchen Umständen Senioren weiter in ihrer Immobilie wohnen können, wenn sie betreut werden müssen bzw. wenn Umbauten nötig werden, die auch den Bereich des Gemeinschaftseigentums betreffen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige solcher Fälle gesammelt.

Wie ist eigentlich eine Senioren-WG zu bewerten, die sich in einer größeren Eigentumswohnung eingemietet hat und dort von einer ständig anwesenden Pflegekraft betreut wird? Das musste das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Aktenzeichen 73 C 64/18) entscheiden. Die übrigen Eigentümer forderten eine Unterlassung, denn es handle sich hier um eine Nutzung der Immobilie als kommerzielles Altenheim. Doch dem schloss sich der zuständige Richter nicht an. Er ging von einer Wohnnutzung aus, denn die WG weise keinen kommerziellen Pflegeheimcharakter auf.

Die Nachbarschaft zu einem Alten- und Pflegeheim begründet keinen Entschädigungsanspruch. Anwohner hatten sich an den Geräuschen der Heimbewohner gestört und auch daran, dass diese direkt in ihren Garten blicken konnten. Auch der Lieferverkehr war ihnen ein Dorn im Auge. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 14 U 43/06) betonte, es handle sich erstens nicht um eine wesentliche Störung und zweitens sei es ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen, pflegebedürftigen Menschen ein möglichst unbeschränktes Leben zu ermöglichen.

Eine Tochter hatte ihren kranken Vater in dessen Mietwohnung aufopferungsvoll betreut. Nachdem der Mann gestorben war, wollte sie in dessen fast 50 Jahre bestehendes Mietverhältnis eintreten. Doch der Eigentümer wies darauf hin, dass kein gemeinsamer Haushalt geführt worden sei, der eventuell einen solchen Anspruch begründen könne. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 452 C 17000/17) schloss sich dieser Rechtsmeinung an. Zwar habe die Frau immer wieder in der Wohnung des Vaters übernachtet, aber ihre eigene Wohnung trotzdem nicht aufgegeben.

Anders sah es im Falle eines betagten Mieters aus, der jahrelang mit einem als Untermieter gemeldeten Freund zusammengelebt hatte. Als der Hauptmieter starb, gestattete das Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg (Aktenzeichen 7 C 39/17) dem Freund den Eintritt in den Mietvertrag. Es sei unbestritten, dass es sich hier um einen gemeinsamen, auf Dauer angelegten Haushalt gehandelt habe. Ein exklusives Nähe- oder Liebesverhältnis sei dazu nicht erforderlich.

In der Werbung für ein Bauprojekt war die Rede davon, dass die Wohnungen „seniorengerecht“ ausgestattet seien. Doch das sahen die Auftraggeber nach Fertigstellung nicht als gegeben an. So fehlten zum Beispiel die völlige Barrierefreiheit, die Begehbarkeit mit Rollator und Haltegriffe in Bad und Toilette. Nach Überzeugung des Oberlandesgerichts Koblenz (Aktenzeichen 10 U 1504/09) beinhaltet aber der werbemäßige Begriff „seniorengerecht“ das alles nicht automatisch. Vertragsbestandteil sei nur das, was sich eindeutig als Ausstattungsmerkmal ergebe.

Immer wieder spielt es vor Gericht eine Rolle, ob älteren und psychisch oder physisch stark belasteten Mieterinnen und Mietern ein Auszug zuzumuten ist. Das Landgericht Limburg (Aktenzeichen 7 T 116/20) entschied, dass alleine die latente Suizidgefahr eines 70-Jährigen nicht ausreiche, um eine Zwangsvollstreckung auf Räumung vorläufig einzustellen. Es habe eine ausreichend lange Vorbereitungszeit gegeben, um sich (auch mit ärztlicher Betreuung) auf diese gewiss schwierige Lage einzustellen.

Im Falle einer pflegebedürftigen 87-jährigen Mieterin ließ das Amtsgericht Nürnberg (Aktenzeichen 244 C 7495/18) eine Eigenbedarfskündigung und die damit verbundene Räumung der Wohnung nicht gelten. Die betagte Frau lebe seit über einem halben Jahrhundert in der Immobilie und sei in der Nachbarschaft tief verwurzelt. Zudem leide sie an einer Angststörung. In der Gesamtschau müsse man von einer unzumutbaren Härte ausgehen.

Menschen im höheren Alter sind häufig auf die Unterstützung von Familienmitgliedern und auf die professionelle Hilfe eines Pflegedienstes angewiesen. Doch diese Personen müssen auch die Möglichkeit haben, mit Hilfe eines eigenen Schlüssels in die Wohnung zu gelangen, ohne stets die Betreuten um die Türöffnung bitten zu müssen. Ein Vermieter verweigerte allerdings die Übergabe eines zusätzlichen Schlüssels für den Pflegedienst. Das Amtsgericht Gelsenkirchen (Aktenzeichen 210 C 147/13) stellte sich auf die Seite der Mieterin und ordnete die Aushändigung des Schlüssels an.

Wenn ein Handwerker eine Wohnung betreten muss, dann sind auch das Alter der Mieterin sowie deren Ängste und Befürchtungen kein Grund dafür, darauf zu verzichten. Eine 92-jährige Frau wurde vom Amtsgericht München (Aktenzeichen 418 C 18466/18) dazu verurteilt, Handwerkern für Vorarbeiten zu einem Fensteraustausch den Zutritt zu gewähren. Zumal deswegen, weil sie im Vorfeld selbst die undichten Fenster gerügt hatte.

Ein Aufzug kann nicht ohne weiteres stillgelegt werden, wenn er zum Zeitpunkt des Mietvertrages bereits vorhanden und damit Bestandteil der Mietsache war. Eine 82-Jährige, die im vierten Stock des Hauses wohnte, wollte sich nicht damit abfinden, dass ihr plötzlich kein Lift mehr zur Verfügung stand. So sah es auch das Amtsgericht München (Aktenzeichen 425 C 11160/15) und wies den Eigentümer darauf hin, dass er den vom TÜV wegen einer fehlenden Notrufeinrichtung gesperrten Aufzug wieder instandsetzen müsse.

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

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Reine Typsache: So pflegen Sie Ihre Haut richtigNur wer seinen Hautzustand kennt, kann seine Haut optimal pflegen

19.04.2021 – 12:04

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Wer einen normalen Hauttyp hat, darf sich freuen: Selbst bei minimaler Pflege sieht der Teint frisch aus und fühlt sich gut an. Die Haut bildet Fett und Feuchtigkeit in optimalem Verhältnis, ganz von alleine. Doch auch sensible, trockene bis hin zu fettiger Haut sowie Mischhaut kann sich in einem guten Zustand befinden – vorausgesetzt, sie wird richtig versorgt. Wie die optimale Pflege der jeweiligen Hauttypen gelingt, zeigt das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ in seinem neuen Ratgeberbuch „Schöne Haut“.

Ein Test ermittelt den individuellen Hauttyp

Haben Sie Pickel und Mitesser? Neigen Sie zu trockenen Wangen? In einem ausführlichen Test können Leser:innen ihren persönlichen Hauttyp ermitteln, der in erster Linie genetisch festgelegt ist. Ist die Haut zum Beispiel ein Sensibelchen, sieht man das schnell im Gesicht oder am Dekolleté. Die Gründe sind vielfältig und reichen von Allergien, einer Belastung durch UV-Strahlen bis hin zu einer nicht auf den Hauttyp abgestimmten Kosmetik. Beruhigende Wirkstoffe wie Zink, Panthenol oder Aloe vera eignen sich laut dem Ratgeber speziell für sensible oder irritierte Haut. Leichte Seren und Produkte mit entspannendem Thermalwasser runden die Pflegeroutine ab.

Masken mit Fruchtsäuren bei fettiger Haut

Bei fettiger, unreiner Haut dagegen hilft eine regelmäßige Ausreinigung im Kosmetikstudio. Doch auch selbst lässt sich einiges für einen verbesserten Zustand tun: Weil dieser Hauttyp viel Talg produziert, die von den Poren nicht ausreichend abgeführt werden, entstehen Unreinheiten vor allem auf Stirn, Nase, Kinn und im unteren Wangenbereich, aber auch am Rücken oder am Dekolleté. Dieser genetisch oder auch hormonell bedingte Hautzustand lässt sich mit der passenden Kosmetik behandeln: Keine fetthaltigen Produkte verwenden, sondern auf leichte sogenannte Öl-in-Wasser-Texturen setzen. Empfehlenswert ist auch die Pflege mit Salicylsäure oder Masken mit Fruchtsäuren, die die Erneuerung der obersten Hautschicht ankurbeln und für ein geklärteres Hautbild sorgen. Wichtig: Da die Haut danach lichtempfindlicher ist, besser abends oder als Nachtpflege verwenden.

Der neue Ratgeber „Schöne Haut“ aus der Apotheken Umschau-Buchreihe bietet fundiertes Wissen über unser größtes Organ: Beginnend mit einem umfassenden Test, um den eigenen Hauttyp zu bestimmen, gibt es auf 142 Seiten jede Menge typ-, alters- und saisongerechte Hinweise zu Reinigung, Pflege und Schutz der Haut. Zwei Extra-Kapitel zu gesundem Haar und dem perfekten Make-up runden diesen übersichtlich strukturierten und fein illustrierten Ratgeber ab.

„Schöne Haut“ (ISBN 978-3-927216-56-3, 14,99 Euro) ist der sechste Band in der Reihe nach „Vegetarisch mit Genuss kochen“ (ISBN: 978-3-927216-58-7), „Heilpflanzen“ (ISBN: 978-3-927216-55-6), „Superfoods“ (ISBN 978-3-927216-57-0), „Gesunde Ernährung“ (ISBN 978-3-927216-52-5) sowie „Gesund abnehmen“ (ISBN: 978-3-927216-53-2). Alle Apotheken Umschau-Bücher sind im Handel, in Apotheken und unter https://shop.apotheken-umschau.de/ erhältlich.

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Garten, Grundstück, Haushalt: Drei Frühjahrstipps zum Steuern sparen

19.04.2021 – 13:15

Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH

Garten, Grundstück, Haushalt: Drei Frühjahrstipps zum Steuern sparen


















Garten, Grundstück, Haushalt: Drei Frühjahrstipps zum Steuern sparen
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Neustadt a. d. W. (ots)

Endlich Frühling! Viele freuen sich darauf, den Garten wieder flott zu machen, den Rasen zu mähen, die Terrasse zu erneuern oder das eigene Grundstück auf andere Art zu verschönern. Wie Sie dabei auch Steuern sparen können, zeigt Ihnen der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).

1. Einmalige Gartenarbeiten als Handwerkerleistungen absetzen: Terrasse erneuern, Innenhof pflastern, Grundstück verschönern

Viele Hobbygärtner möchten im Frühling ihren Garten neu gestalten, vielleicht eine neue Terrasse anlegen, das Grundstück ebnen oder den Hof neu pflastern. Viel Arbeit, wovon die wenigsten alles selbst machen können.

Hier können Profis helfen, wie Gärtner, Pflasterer oder Garten- und Landschaftsbauer. Dabei bleibt eine Frage: Was kann ich von der Steuer absetzen?

Die Antwort: Handelt es sich um Aushub- und Erdarbeiten, Pflanzarbeiten, Pflasterarbeiten oder umfangreiche Arbeiten zur Gartengestaltung oder Gartenpflege, kann der Besitzer die Kosten in seiner Steuererklärung als Handwerkerleistung angeben. Ob ein bereits vorhandener Garten dabei neu angelegt oder lediglich umgestaltet wird, spielt keine Rolle. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 13. Juli 2011 (Aktenzeichen: VI R 61/10). An zwei Bedingungen knüpft der BFH die Gewährung steuerlicher Vorteile für Handwerkerleistungen auf dem Grundstück:

-  Erstens: Das zum Grundstück gehörende Haus wird vom Besitzer selbst bewohnt und ist kein Neubau. Das gilt auch für Ferienhäuser oder Schrebergartenlauben, die nicht das ganze Jahr über bewohnt sind. Laut Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 9. November 2016 (Aktenzeichen: IV C 8 - S 2296-b/07/10003:008) sind Zweit-, Ferien- oder Wochenendwohnungen sogar ausdrücklich begünstigt. Auch Haushalte, die im europäischen Ausland liegen, fallen unter diese Regelung. 
-  Zweitens: Maximal 6.000 Euro Handwerkerleistungen sind begünstigt. Das Finanzamt kürzt dann die tarifliche Einkommensteuer um 20 Prozent dieser Kosten, also um bis zu 1.200 Euro.  

2. Regelmäßige Gartenarbeiten als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen: Rasen mähen, Unkraut jäten, Hecken schneiden

Gartenbesitzer haben immer viel zu tun. So mancher Berufstätige oder auch ältere Mensch holt sich für die regelmäßigen Gartenarbeiten Hilfe vom Gärtner – und kann die Kosten dafür als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Auch hier beteiligt sich der Fiskus mit 20 Prozent. Der Unterschied zu den Handwerkerleistungen: Für haushaltsnahe Dienstleistungen können sogar bis zu 20.000 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden.

Wichtig für die Anerkennung seitens der Finanzverwaltung ist, dass die entsprechenden Rechnungen über die Dienstleistung inklusive Zahlungsbeleg vorliegen. Da seit 2017 die sogenannte Belegvorhaltepflicht gilt heißt das: Sie können die Steuererklärung zwar ohne Belege abgeben, müssen diese aber aufbewahren – also zum Beispiel die Rechnung samt passendem Kontoauszug. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass die Materialkosten getrennt von den Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten ausgewiesen sind – nur auf Letzteres erhalten Steuerzahler eine Steuervergünstigung.

3. Frühjahrsputz als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen: Fenster putzen, Gardinen waschen, Teppiche reinigen

Viele nehmen im Frühjahr Schrubber, Besen und Putzmittel in die Hand, um den eigenen Haushalt auf Vordermann zu bringen. Manche engagieren auch einen professionellen Dienstleister, der die Reinigungs- und Pflegearbeiten übernimmt. Da diese Tätigkeiten regelmäßig im Haushalt anfallen und auch von einem Haushaltsmitglied erledigt werden könnten, lassen sich die Ausgaben für den Profi als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.

Hierfür gilt, steuerlich gesehen, Folgendes: 20 Prozent der jeweils anfallenden Anfahrts-, Arbeits- und Maschinenkosten zieht das Finanzamt von der Steuerlast ab, insgesamt bis zu 4.000 Euro im Jahr. Materialkosten werden nicht berücksichtigt, deshalb sollten die verschiedenen Kostenarten in der Rechnung getrennt ausgewiesen werden. Außerdem: Die Rechnungssumme immer überweisen, denn das Finanzamt erkennt keine Barzahlung an – und das gilt auch für einmalige wie regelmäßige Gartenarbeiten, die von einem Dienstleister übernommen werden (Punkte 1 und 2).

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse

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Spazierengehen heilt die Psyche: Warum sich dranbleiben lohnt/ Wer beim Gehen neue Dinge sieht, kommt auf andere Gedanken – das beugt Depressionen vor

19.04.2021 – 10:00

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Spazierengehen heilt die Psyche: Warum sich dranbleiben lohnt/ Wer beim Gehen neue Dinge sieht, kommt auf andere Gedanken – das beugt Depressionen vor


















Spazierengehen heilt die Psyche: Warum sich dranbleiben lohnt/ Wer beim Gehen neue Dinge sieht, kommt auf andere Gedanken - das beugt Depressionen vor
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Baierbrunn (ots)

In Corona-Zeiten erlebt der Spaziergang eine Renaissance. Die kleinen Wanderungen in der Umgebung sind während der Ausgangsbeschränkungen nicht nur die oft einzige Möglichkeit, um Freunde zu treffen, körperlich aktiv zu sein, einfach rauszukommen. Sie verändern auch den Blick – und sorgen damit für neue Ideen und Lösungsansätze, berichtet das Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau.

Statt grübeln einfach losgehen

Dass Farben zu sehen, Geräusche zu hören, die Stimmung aufhellt und den Spaziergänger dazu verleitet, den Fokus auf etwas anderes zu legen, nutzt auch Dr. Alexander Brümmerhoff, Oberarzt in einer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Berlin, in seiner Therapie. Beim Herumschlendern könne man darüber sprechen, was man gerade sieht oder erlebt. „Das ist beim Spazierengehen toll. Man fängt nicht sofort bei etwas Schwerem an, sondern geht erst mal los“, erklärt Brümmerhoff.

Auch Stehenbleiben ist erlaubt. Für Oberarzt Brümmerhoff ist es sogar erwünscht: „Im Freien gelingt es viel natürlicher und effektiver, Achtsamkeitsübungen zu vermitteln und einzuüben.“ Seine Klienten sollen dann zum Beispiel langsam nacheinander jeweils fünf Dinge benennen, die sie hören, spüren oder sehen. Diese Übung helfe, sich in Momenten negativen Grübelns wieder stärker mit sich selbst zu verbinden.

Wenigstens eine Stunde pro Woche bewegen

Regelmäßige Bewegung ist daher nicht nur gut für die physische Gesundheit, beugt Herz-Kreislauf-Erkrankungen vor und stärkt Abwehrkräfte. Sie ist sorgt auch dafür, dass wir Anspannung abbauen. Das Immunsystem wird angeregt. Der Körper schüttet weniger vom Stresshormon Cortisol aus. Stattdessen steigt der Pegel an Glückshormonen. Eine norwegische Langzeituntersuchung mit fast 34 000 Probanden belegt die heilende Kraft des Spazierengehens: Zwölf Prozent aller Depressionen ließen sich vermeiden, wenn sich jeder Erwachsene wenigstens eine Stunde pro Woche bewegen würde.

Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei. Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ 4B/2021 ist aktuell in den meisten Apotheken erhältlich. Viele weitere interessante Gesundheits-News gibt es unter https://www.apotheken-umschau.de sowie auf Facebook und Instagram.

Pressekontakt:

Katharina Neff-Neudert
Tel. 089 / 744 33 360
E-Mail: presse@wortundbildverlag.de
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Wohnen im AlterEntscheidungen deutscher Gerichte zum Thema Senioren und Immobilie

19.04.2021 – 09:00

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Wohnen im Alter
Entscheidungen deutscher Gerichte zum Thema Senioren und Immobilie


















Wohnen im Alter / Entscheidungen deutscher Gerichte zum Thema Senioren und Immobilie
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Berlin (ots)

Wir leben in einer alternden Gesellschaft. Immer öfter stellt sich die Frage, ob und unter welchen Umständen Senioren weiter in ihrer Immobilie wohnen können, wenn sie betreut werden müssen bzw. wenn Umbauten nötig werden, die auch den Bereich des Gemeinschaftseigentums betreffen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige solcher Fälle gesammelt.

Wie ist eigentlich eine Senioren-WG zu bewerten, die sich in einer größeren Eigentumswohnung eingemietet hat und dort von einer ständig anwesenden Pflegekraft betreut wird? Das musste das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Aktenzeichen 73 C 64/18) entscheiden. Die übrigen Eigentümer forderten eine Unterlassung, denn es handle sich hier um eine Nutzung der Immobilie als kommerzielles Altenheim. Doch dem schloss sich der zuständige Richter nicht an. Er ging von einer Wohnnutzung aus, denn die WG weise keinen kommerziellen Pflegeheimcharakter auf.

Die Nachbarschaft zu einem Alten- und Pflegeheim begründet keinen Entschädigungsanspruch. Anwohner hatten sich an den Geräuschen der Heimbewohner gestört und auch daran, dass diese direkt in ihren Garten blicken konnten. Auch der Lieferverkehr war ihnen ein Dorn im Auge. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 14 U 43/06) betonte, es handle sich erstens nicht um eine wesentliche Störung und zweitens sei es ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen, pflegebedürftigen Menschen ein möglichst unbeschränktes Leben zu ermöglichen.

Eine Tochter hatte ihren kranken Vater in dessen Mietwohnung aufopferungsvoll betreut. Nachdem der Mann gestorben war, wollte sie in dessen fast 50 Jahre bestehendes Mietverhältnis eintreten. Doch der Eigentümer wies darauf hin, dass kein gemeinsamer Haushalt geführt worden sei, der eventuell einen solchen Anspruch begründen könne. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 452 C 17000/17) schloss sich dieser Rechtsmeinung an. Zwar habe die Frau immer wieder in der Wohnung des Vaters übernachtet, aber ihre eigene Wohnung trotzdem nicht aufgegeben.

Anders sah es im Falle eines betagten Mieters aus, der jahrelang mit einem als Untermieter gemeldeten Freund zusammengelebt hatte. Als der Hauptmieter starb, gestattete das Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg (Aktenzeichen 7 C 39/17) dem Freund den Eintritt in den Mietvertrag. Es sei unbestritten, dass es sich hier um einen gemeinsamen, auf Dauer angelegten Haushalt gehandelt habe. Ein exklusives Nähe- oder Liebesverhältnis sei dazu nicht erforderlich.

In der Werbung für ein Bauprojekt war die Rede davon, dass die Wohnungen „seniorengerecht“ ausgestattet seien. Doch das sahen die Auftraggeber nach Fertigstellung nicht als gegeben an. So fehlten zum Beispiel die völlige Barrierefreiheit, die Begehbarkeit mit Rollator und Haltegriffe in Bad und Toilette. Nach Überzeugung des Oberlandesgerichts Koblenz (Aktenzeichen 10 U 1504/09) beinhaltet aber der werbemäßige Begriff „seniorengerecht“ das alles nicht automatisch. Vertragsbestandteil sei nur das, was sich eindeutig als Ausstattungsmerkmal ergebe.

Immer wieder spielt es vor Gericht eine Rolle, ob älteren und psychisch oder physisch stark belasteten Mieterinnen und Mietern ein Auszug zuzumuten ist. Das Landgericht Limburg (Aktenzeichen 7 T 116/20) entschied, dass alleine die latente Suizidgefahr eines 70-Jährigen nicht ausreiche, um eine Zwangsvollstreckung auf Räumung vorläufig einzustellen. Es habe eine ausreichend lange Vorbereitungszeit gegeben, um sich (auch mit ärztlicher Betreuung) auf diese gewiss schwierige Lage einzustellen.

Im Falle einer pflegebedürftigen 87-jährigen Mieterin ließ das Amtsgericht Nürnberg (Aktenzeichen 244 C 7495/18) eine Eigenbedarfskündigung und die damit verbundene Räumung der Wohnung nicht gelten. Die betagte Frau lebe seit über einem halben Jahrhundert in der Immobilie und sei in der Nachbarschaft tief verwurzelt. Zudem leide sie an einer Angststörung. In der Gesamtschau müsse man von einer unzumutbaren Härte ausgehen.

Menschen im höheren Alter sind häufig auf die Unterstützung von Familienmitgliedern und auf die professionelle Hilfe eines Pflegedienstes angewiesen. Doch diese Personen müssen auch die Möglichkeit haben, mit Hilfe eines eigenen Schlüssels in die Wohnung zu gelangen, ohne stets die Betreuten um die Türöffnung bitten zu müssen. Ein Vermieter verweigerte allerdings die Übergabe eines zusätzlichen Schlüssels für den Pflegedienst. Das Amtsgericht Gelsenkirchen (Aktenzeichen 210 C 147/13) stellte sich auf die Seite der Mieterin und ordnete die Aushändigung des Schlüssels an.

Wenn ein Handwerker eine Wohnung betreten muss, dann sind auch das Alter der Mieterin sowie deren Ängste und Befürchtungen kein Grund dafür, darauf zu verzichten. Eine 92-jährige Frau wurde vom Amtsgericht München (Aktenzeichen 418 C 18466/18) dazu verurteilt, Handwerkern für Vorarbeiten zu einem Fensteraustausch den Zutritt zu gewähren. Zumal deswegen, weil sie im Vorfeld selbst die undichten Fenster gerügt hatte.

Ein Aufzug kann nicht ohne weiteres stillgelegt werden, wenn er zum Zeitpunkt des Mietvertrages bereits vorhanden und damit Bestandteil der Mietsache war. Eine 82-Jährige, die im vierten Stock des Hauses wohnte, wollte sich nicht damit abfinden, dass ihr plötzlich kein Lift mehr zur Verfügung stand. So sah es auch das Amtsgericht München (Aktenzeichen 425 C 11160/15) und wies den Eigentümer darauf hin, dass er den vom TÜV wegen einer fehlenden Notrufeinrichtung gesperrten Aufzug wieder instandsetzen müsse.

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
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Reine Typsache: So pflegen Sie Ihre Haut richtigNur wer seinen Hautzustand kennt, kann seine Haut optimal pflegen

19.04.2021 – 12:04

Wort & Bild Verlag – Gesundheitsmeldungen

Reine Typsache: So pflegen Sie Ihre Haut richtig
Nur wer seinen Hautzustand kennt, kann seine Haut optimal pflegen


















Reine Typsache: So pflegen Sie Ihre Haut richtig / Nur wer seinen Hautzustand kennt, kann seine Haut optimal pflegen
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Baierbrunn (ots)

Wer einen normalen Hauttyp hat, darf sich freuen: Selbst bei minimaler Pflege sieht der Teint frisch aus und fühlt sich gut an. Die Haut bildet Fett und Feuchtigkeit in optimalem Verhältnis, ganz von alleine. Doch auch sensible, trockene bis hin zu fettiger Haut sowie Mischhaut kann sich in einem guten Zustand befinden – vorausgesetzt, sie wird richtig versorgt. Wie die optimale Pflege der jeweiligen Hauttypen gelingt, zeigt das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ in seinem neuen Ratgeberbuch „Schöne Haut“.

Ein Test ermittelt den individuellen Hauttyp

Haben Sie Pickel und Mitesser? Neigen Sie zu trockenen Wangen? In einem ausführlichen Test können Leser:innen ihren persönlichen Hauttyp ermitteln, der in erster Linie genetisch festgelegt ist. Ist die Haut zum Beispiel ein Sensibelchen, sieht man das schnell im Gesicht oder am Dekolleté. Die Gründe sind vielfältig und reichen von Allergien, einer Belastung durch UV-Strahlen bis hin zu einer nicht auf den Hauttyp abgestimmten Kosmetik. Beruhigende Wirkstoffe wie Zink, Panthenol oder Aloe vera eignen sich laut dem Ratgeber speziell für sensible oder irritierte Haut. Leichte Seren und Produkte mit entspannendem Thermalwasser runden die Pflegeroutine ab.

Masken mit Fruchtsäuren bei fettiger Haut

Bei fettiger, unreiner Haut dagegen hilft eine regelmäßige Ausreinigung im Kosmetikstudio. Doch auch selbst lässt sich einiges für einen verbesserten Zustand tun: Weil dieser Hauttyp viel Talg produziert, die von den Poren nicht ausreichend abgeführt werden, entstehen Unreinheiten vor allem auf Stirn, Nase, Kinn und im unteren Wangenbereich, aber auch am Rücken oder am Dekolleté. Dieser genetisch oder auch hormonell bedingte Hautzustand lässt sich mit der passenden Kosmetik behandeln: Keine fetthaltigen Produkte verwenden, sondern auf leichte sogenannte Öl-in-Wasser-Texturen setzen. Empfehlenswert ist auch die Pflege mit Salicylsäure oder Masken mit Fruchtsäuren, die die Erneuerung der obersten Hautschicht ankurbeln und für ein geklärteres Hautbild sorgen. Wichtig: Da die Haut danach lichtempfindlicher ist, besser abends oder als Nachtpflege verwenden.

Der neue Ratgeber „Schöne Haut“ aus der Apotheken Umschau-Buchreihe bietet fundiertes Wissen über unser größtes Organ: Beginnend mit einem umfassenden Test, um den eigenen Hauttyp zu bestimmen, gibt es auf 142 Seiten jede Menge typ-, alters- und saisongerechte Hinweise zu Reinigung, Pflege und Schutz der Haut. Zwei Extra-Kapitel zu gesundem Haar und dem perfekten Make-up runden diesen übersichtlich strukturierten und fein illustrierten Ratgeber ab.

„Schöne Haut“ (ISBN 978-3-927216-56-3, 14,99 Euro) ist der sechste Band in der Reihe nach „Vegetarisch mit Genuss kochen“ (ISBN: 978-3-927216-58-7), „Heilpflanzen“ (ISBN: 978-3-927216-55-6), „Superfoods“ (ISBN 978-3-927216-57-0), „Gesunde Ernährung“ (ISBN 978-3-927216-52-5) sowie „Gesund abnehmen“ (ISBN: 978-3-927216-53-2). Alle Apotheken Umschau-Bücher sind im Handel, in Apotheken und unter https://shop.apotheken-umschau.de/ erhältlich.

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