Veröffentlicht am

ASB fordert: Pflegebedürftige entlasten, Eigenanteil deckeln

05.03.2021 – 11:02

ASB-Bundesverband

ASB fordert: Pflegebedürftige entlasten, Eigenanteil deckeln


















Köln/Berlin (ots)

Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) als einer der größten Pflegeanbieter Deutschlands mahnt die Bundesregierung, zügig einen Gesetzentwurf für eine Pflegereform vorzulegen, damit diese noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden kann.

Der ASB drängt insbesondere auf eine Begrenzung der so genannten Eigenanteile für Pflegebedürftige in der Pflege. Hier sieht der ASB schon seit langem erheblichen Handlungsbedarf.

ASB-Hauptgeschäftsführer Dr. Uwe Martin Fichtmüller erklärt: „Eine bessere Bezahlung von Pflegekräften und eine gute Personalausstattung dürfen nicht allein zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen. Pflege darf nicht erneut zum Sozialhilferisiko werden. Deshalb brauchen wir die Pflegereform und die überfällige Begrenzung der Eigenanteile jetzt, damit diese noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden kann.“

In der stationären Pflege hat sich der durchschnittliche Eigenanteil im Bundesgebiet von monatlich 593 Euro im Januar 2018 auf 831 Euro im Januar 2021 erhöht. Regional haben sich die Eigenanteile teilweise sogar deutlich stärker erhöht: In Brandenburg stiegen sie von 506 Euro im Januar 2018 auf 784 Euro im Januar 2021 (Quelle: vdek). Dies ist eine Steigerung um 278 Euro bzw. um 55 Prozent innerhalb von drei Jahren.

Bundesweit sind weitere Erhöhungen der Eigenanteile absehbar. Sie folgen aus der angestrebten Zahlung von Tariflöhnen für Pflegekräfte und der geplanten schrittweisen Einführung eines Personalbemessungsverfahrens, welches zu einer verbesserten Personalausstattung führen soll.

„Umso wichtiger ist jetzt eine Deckelung der Eigenanteile, damit nicht immer mehr Pflegebedürftige auf die Hilfe zur Pflege angewiesen sind“, sagt Dr. Uwe Martin Fichtmüller.

Hintergrund: Was ist der Eigenanteil?

Die Pflegeversicherung ist nicht als Vollversicherung ausgelegt. Sie zahlt nur einen bestimmten Festbetrag für verschiedene Pflegeleistungen entsprechend dem jeweiligen Pflegegrad. Die Differenz zu den tatsächlichen Pflegekosten müssen insbesondere die Pflegebedürftigen, die in einem Pflegeheim leben, selbst aufbringen.

Der Betrag, den die Pflegeversicherung entsprechend des jeweiligen Pflegegrads bezahlt, reicht von 770 Euro bei Pflegegrad 2 bis zu 2.005 Euro bei Pflegestufe 5. Da dieser Betrag nicht ausreicht, um alle Pflegekosten in einem Pflegeheim zu decken, müssen pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner pro Monat im Bundesdurchschnitt 831 Euro aus der eigenen Tasche zahlen.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.asb.de/pflegereform

Pressekontakt:

Dorothee Winden
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V.
Telefon: +49 30 2325786-122
Mobil: 0172 26 20 597
E-Mail: d.winden@asb.de

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Köln/Berlin (ots)

Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) als einer der größten Pflegeanbieter Deutschlands mahnt die Bundesregierung, zügig einen Gesetzentwurf für eine Pflegereform vorzulegen, damit diese noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden kann.

Der ASB drängt insbesondere auf eine Begrenzung der so genannten Eigenanteile für Pflegebedürftige in der Pflege. Hier sieht der ASB schon seit langem erheblichen Handlungsbedarf.

ASB-Hauptgeschäftsführer Dr. Uwe Martin Fichtmüller erklärt: „Eine bessere Bezahlung von Pflegekräften und eine gute Personalausstattung dürfen nicht allein zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen. Pflege darf nicht erneut zum Sozialhilferisiko werden. Deshalb brauchen wir die Pflegereform und die überfällige Begrenzung der Eigenanteile jetzt, damit diese noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden kann.“

In der stationären Pflege hat sich der durchschnittliche Eigenanteil im Bundesgebiet von monatlich 593 Euro im Januar 2018 auf 831 Euro im Januar 2021 erhöht. Regional haben sich die Eigenanteile teilweise sogar deutlich stärker erhöht: In Brandenburg stiegen sie von 506 Euro im Januar 2018 auf 784 Euro im Januar 2021 (Quelle: vdek). Dies ist eine Steigerung um 278 Euro bzw. um 55 Prozent innerhalb von drei Jahren.

Bundesweit sind weitere Erhöhungen der Eigenanteile absehbar. Sie folgen aus der angestrebten Zahlung von Tariflöhnen für Pflegekräfte und der geplanten schrittweisen Einführung eines Personalbemessungsverfahrens, welches zu einer verbesserten Personalausstattung führen soll.

„Umso wichtiger ist jetzt eine Deckelung der Eigenanteile, damit nicht immer mehr Pflegebedürftige auf die Hilfe zur Pflege angewiesen sind“, sagt Dr. Uwe Martin Fichtmüller.

Hintergrund: Was ist der Eigenanteil?

Die Pflegeversicherung ist nicht als Vollversicherung ausgelegt. Sie zahlt nur einen bestimmten Festbetrag für verschiedene Pflegeleistungen entsprechend dem jeweiligen Pflegegrad. Die Differenz zu den tatsächlichen Pflegekosten müssen insbesondere die Pflegebedürftigen, die in einem Pflegeheim leben, selbst aufbringen.

Der Betrag, den die Pflegeversicherung entsprechend des jeweiligen Pflegegrads bezahlt, reicht von 770 Euro bei Pflegegrad 2 bis zu 2.005 Euro bei Pflegestufe 5. Da dieser Betrag nicht ausreicht, um alle Pflegekosten in einem Pflegeheim zu decken, müssen pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner pro Monat im Bundesdurchschnitt 831 Euro aus der eigenen Tasche zahlen.

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ASB-Hauptgeschäftsführer Dr. Uwe Martin Fichtmüller erklärt: „Eine bessere Bezahlung von Pflegekräften und eine gute Personalausstattung dürfen nicht allein zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen. Pflege darf nicht erneut zum Sozialhilferisiko werden. Deshalb brauchen wir die Pflegereform und die überfällige Begrenzung der Eigenanteile jetzt, damit diese noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden kann.“

In der stationären Pflege hat sich der durchschnittliche Eigenanteil im Bundesgebiet von monatlich 593 Euro im Januar 2018 auf 831 Euro im Januar 2021 erhöht. Regional haben sich die Eigenanteile teilweise sogar deutlich stärker erhöht: In Brandenburg stiegen sie von 506 Euro im Januar 2018 auf 784 Euro im Januar 2021 (Quelle: vdek). Dies ist eine Steigerung um 278 Euro bzw. um 55 Prozent innerhalb von drei Jahren.

Bundesweit sind weitere Erhöhungen der Eigenanteile absehbar. Sie folgen aus der angestrebten Zahlung von Tariflöhnen für Pflegekräfte und der geplanten schrittweisen Einführung eines Personalbemessungsverfahrens, welches zu einer verbesserten Personalausstattung führen soll.

„Umso wichtiger ist jetzt eine Deckelung der Eigenanteile, damit nicht immer mehr Pflegebedürftige auf die Hilfe zur Pflege angewiesen sind“, sagt Dr. Uwe Martin Fichtmüller.

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ASB-Hauptgeschäftsführer Dr. Uwe Martin Fichtmüller erklärt: „Eine bessere Bezahlung von Pflegekräften und eine gute Personalausstattung dürfen nicht allein zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen. Pflege darf nicht erneut zum Sozialhilferisiko werden. Deshalb brauchen wir die Pflegereform und die überfällige Begrenzung der Eigenanteile jetzt, damit diese noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden kann.“

In der stationären Pflege hat sich der durchschnittliche Eigenanteil im Bundesgebiet von monatlich 593 Euro im Januar 2018 auf 831 Euro im Januar 2021 erhöht. Regional haben sich die Eigenanteile teilweise sogar deutlich stärker erhöht: In Brandenburg stiegen sie von 506 Euro im Januar 2018 auf 784 Euro im Januar 2021 (Quelle: vdek). Dies ist eine Steigerung um 278 Euro bzw. um 55 Prozent innerhalb von drei Jahren.

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„Umso wichtiger ist jetzt eine Deckelung der Eigenanteile, damit nicht immer mehr Pflegebedürftige auf die Hilfe zur Pflege angewiesen sind“, sagt Dr. Uwe Martin Fichtmüller.

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Die Pflegeversicherung ist nicht als Vollversicherung ausgelegt. Sie zahlt nur einen bestimmten Festbetrag für verschiedene Pflegeleistungen entsprechend dem jeweiligen Pflegegrad. Die Differenz zu den tatsächlichen Pflegekosten müssen insbesondere die Pflegebedürftigen, die in einem Pflegeheim leben, selbst aufbringen.

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Der Betrag, den die Pflegeversicherung entsprechend des jeweiligen Pflegegrads bezahlt, reicht von 770 Euro bei Pflegegrad 2 bis zu 2.005 Euro bei Pflegestufe 5. Da dieser Betrag nicht ausreicht, um alle Pflegekosten in einem Pflegeheim zu decken, müssen pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner pro Monat im Bundesdurchschnitt 831 Euro aus der eigenen Tasche zahlen.

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Frei/Maag: Die Anstrengungen gegen das Coronavirus müssen weitergeführt werden

03.03.2021 – 06:44

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Frei/Maag: Die Anstrengungen gegen das Coronavirus müssen weitergeführt werden


















Berlin (ots)

Unterstützung für Familien in dieser Krisenzeit ausbauen

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf den Gesetzentwurf zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen geeinigt. Er soll am Donnerstag im Plenum beschlossen werden. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, und die gesundheitspolitische Sprecherin Karin Maag:

Thorsten Frei: „Das Gesetz zur Fortgeltung der Regelungen über die epidemische Lage ist in dieser Krisensituation ein weiterer wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Mit Augenmaß sorgt das Gesetz dafür, dass die notwendigen Regelungen zur Überwindung der Krise in der erforderlichen Weise fortgeführt werden. Damit der Bundestag in kurzen und regelmäßigen Abständen überprüft, ob diese epidemische Lage nach wie vor vorliegt, tritt diese Feststellung der epidemischen Lage künftig dann außer Kraft, wenn sie nicht spätestens binnen dreier Monate erneut bestätigt worden ist. Auch für die Zukunft gilt damit: Die Krisenbefugnisse werden auf Zeit erteilt und kommen regelmäßig, künftig sogar in festgelegten Fristen, auf den Prüfstand. Natürlich hoffen wir alle, dass diese Befugnisse letztlich nicht mehr lange vonnöten sein werden. Für den Moment aber ist es gut und auch wichtig, dass die Voraussetzungen für eine wirksame Bekämpfung der Corona-Krise fortgeführt werden können. In diesem Gesetz präzisieren wir gleichzeitig die Vorgaben für die Ländermaßnahmen, indem wir festschreiben, dass bei Erwägungen über Öffnungsschritte oder Erleichterungen insbesondere auch die Impfquote und der R-Wert zu berücksichtigen sind. Zugleich sehen wir vor, dass zum Jahresende die Maßnahmen der Krisenbekämpfung von einem unabhängigen Wissenschaftlergremium evaluiert werden. Auf diese Weise schreiben wir schon jetzt fest, dass wir unser Handeln in der Krise zum Jahresende überprüfen lassen wollen.“

Karin Maag: „Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen weiter unterstützt werden. Mindereinnahmen, die aufgrund der Corona-Pandemie entstehen, werden ausgeglichen. Das sorgt für mehr Planungssicherheit in diesen schwierigen Zeiten. Gleichzeitig halten wir an unseren pandemiebedingten Sonderregelungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige fest: So erhöhen wir bis zum Jahresende nicht nur die Pflegehilfsmittelpauschale von 40 auf 60 Euro, sondern verlängern bis Ende Juni 2021 auch die Möglichkeit für Familien, zusätzliche Pflegezeit und Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen.

Zudem sorgen wir für eine Gleichbehandlung von privat krankenversicherten und gesetzlich krankenversicherten Familien, wenn es um Unterstützungsangebote im Falle von Schul- und Kitaschließungen geht. So soll der Entschädigungsanspruch auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes auch dann gelten, wenn die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wird. Dasselbe greift auch dann, wenn eine behördliche Empfehlung vorliegt, vom Besuch einer solchen Einrichtung abzusehen. Der Anspruch soll im Übrigen unabhängig davon bestehen, ob die geschuldete Arbeitsleistung nicht auch grundsätzlich im Homeoffice erbracht werden kann und ob eine Notbetreuung zur Verfügung steht. Das führt zu einer weiteren Entlastung für die von der Corona-Pandemie sehr beanspruchten Familien. Die Anspruchsdauer von insgesamt zehn Wochen pro Elternteil bzw. zwanzig Wochen für alleinerziehende Mütter oder Väter zählt ab Ende März 2021 neu.

Darüber hinaus sehen wir eine zusätzliche Prämie für Klinik-Beschäftigte vor, die einer erhöhten Arbeitsbelastung aufgrund der Versorgung von Covid-Patienten ausgesetzt waren. Damit reagieren wir auf die Tatsache, dass die zweite Welle der Pandemie viele Krankenhäuser und ihre Beschäftigten vor eine noch größere Belastung gestellt hat als die erste.“

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CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
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Die Koalitionsfraktionen haben sich auf den Gesetzentwurf zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen geeinigt. Er soll am Donnerstag im Plenum beschlossen werden. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, und die gesundheitspolitische Sprecherin Karin Maag:

Thorsten Frei: „Das Gesetz zur Fortgeltung der Regelungen über die epidemische Lage ist in dieser Krisensituation ein weiterer wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Mit Augenmaß sorgt das Gesetz dafür, dass die notwendigen Regelungen zur Überwindung der Krise in der erforderlichen Weise fortgeführt werden. Damit der Bundestag in kurzen und regelmäßigen Abständen überprüft, ob diese epidemische Lage nach wie vor vorliegt, tritt diese Feststellung der epidemischen Lage künftig dann außer Kraft, wenn sie nicht spätestens binnen dreier Monate erneut bestätigt worden ist. Auch für die Zukunft gilt damit: Die Krisenbefugnisse werden auf Zeit erteilt und kommen regelmäßig, künftig sogar in festgelegten Fristen, auf den Prüfstand. Natürlich hoffen wir alle, dass diese Befugnisse letztlich nicht mehr lange vonnöten sein werden. Für den Moment aber ist es gut und auch wichtig, dass die Voraussetzungen für eine wirksame Bekämpfung der Corona-Krise fortgeführt werden können. In diesem Gesetz präzisieren wir gleichzeitig die Vorgaben für die Ländermaßnahmen, indem wir festschreiben, dass bei Erwägungen über Öffnungsschritte oder Erleichterungen insbesondere auch die Impfquote und der R-Wert zu berücksichtigen sind. Zugleich sehen wir vor, dass zum Jahresende die Maßnahmen der Krisenbekämpfung von einem unabhängigen Wissenschaftlergremium evaluiert werden. Auf diese Weise schreiben wir schon jetzt fest, dass wir unser Handeln in der Krise zum Jahresende überprüfen lassen wollen.“

Karin Maag: „Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen weiter unterstützt werden. Mindereinnahmen, die aufgrund der Corona-Pandemie entstehen, werden ausgeglichen. Das sorgt für mehr Planungssicherheit in diesen schwierigen Zeiten. Gleichzeitig halten wir an unseren pandemiebedingten Sonderregelungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige fest: So erhöhen wir bis zum Jahresende nicht nur die Pflegehilfsmittelpauschale von 40 auf 60 Euro, sondern verlängern bis Ende Juni 2021 auch die Möglichkeit für Familien, zusätzliche Pflegezeit und Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen.

Zudem sorgen wir für eine Gleichbehandlung von privat krankenversicherten und gesetzlich krankenversicherten Familien, wenn es um Unterstützungsangebote im Falle von Schul- und Kitaschließungen geht. So soll der Entschädigungsanspruch auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes auch dann gelten, wenn die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wird. Dasselbe greift auch dann, wenn eine behördliche Empfehlung vorliegt, vom Besuch einer solchen Einrichtung abzusehen. Der Anspruch soll im Übrigen unabhängig davon bestehen, ob die geschuldete Arbeitsleistung nicht auch grundsätzlich im Homeoffice erbracht werden kann und ob eine Notbetreuung zur Verfügung steht. Das führt zu einer weiteren Entlastung für die von der Corona-Pandemie sehr beanspruchten Familien. Die Anspruchsdauer von insgesamt zehn Wochen pro Elternteil bzw. zwanzig Wochen für alleinerziehende Mütter oder Väter zählt ab Ende März 2021 neu.

Darüber hinaus sehen wir eine zusätzliche Prämie für Klinik-Beschäftigte vor, die einer erhöhten Arbeitsbelastung aufgrund der Versorgung von Covid-Patienten ausgesetzt waren. Damit reagieren wir auf die Tatsache, dass die zweite Welle der Pandemie viele Krankenhäuser und ihre Beschäftigten vor eine noch größere Belastung gestellt hat als die erste.“

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Die Koalitionsfraktionen haben sich auf den Gesetzentwurf zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen geeinigt. Er soll am Donnerstag im Plenum beschlossen werden. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, und die gesundheitspolitische Sprecherin Karin Maag:

Thorsten Frei: „Das Gesetz zur Fortgeltung der Regelungen über die epidemische Lage ist in dieser Krisensituation ein weiterer wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Mit Augenmaß sorgt das Gesetz dafür, dass die notwendigen Regelungen zur Überwindung der Krise in der erforderlichen Weise fortgeführt werden. Damit der Bundestag in kurzen und regelmäßigen Abständen überprüft, ob diese epidemische Lage nach wie vor vorliegt, tritt diese Feststellung der epidemischen Lage künftig dann außer Kraft, wenn sie nicht spätestens binnen dreier Monate erneut bestätigt worden ist. Auch für die Zukunft gilt damit: Die Krisenbefugnisse werden auf Zeit erteilt und kommen regelmäßig, künftig sogar in festgelegten Fristen, auf den Prüfstand. Natürlich hoffen wir alle, dass diese Befugnisse letztlich nicht mehr lange vonnöten sein werden. Für den Moment aber ist es gut und auch wichtig, dass die Voraussetzungen für eine wirksame Bekämpfung der Corona-Krise fortgeführt werden können. In diesem Gesetz präzisieren wir gleichzeitig die Vorgaben für die Ländermaßnahmen, indem wir festschreiben, dass bei Erwägungen über Öffnungsschritte oder Erleichterungen insbesondere auch die Impfquote und der R-Wert zu berücksichtigen sind. Zugleich sehen wir vor, dass zum Jahresende die Maßnahmen der Krisenbekämpfung von einem unabhängigen Wissenschaftlergremium evaluiert werden. Auf diese Weise schreiben wir schon jetzt fest, dass wir unser Handeln in der Krise zum Jahresende überprüfen lassen wollen.“

Karin Maag: „Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen weiter unterstützt werden. Mindereinnahmen, die aufgrund der Corona-Pandemie entstehen, werden ausgeglichen. Das sorgt für mehr Planungssicherheit in diesen schwierigen Zeiten. Gleichzeitig halten wir an unseren pandemiebedingten Sonderregelungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige fest: So erhöhen wir bis zum Jahresende nicht nur die Pflegehilfsmittelpauschale von 40 auf 60 Euro, sondern verlängern bis Ende Juni 2021 auch die Möglichkeit für Familien, zusätzliche Pflegezeit und Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen.

Zudem sorgen wir für eine Gleichbehandlung von privat krankenversicherten und gesetzlich krankenversicherten Familien, wenn es um Unterstützungsangebote im Falle von Schul- und Kitaschließungen geht. So soll der Entschädigungsanspruch auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes auch dann gelten, wenn die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wird. Dasselbe greift auch dann, wenn eine behördliche Empfehlung vorliegt, vom Besuch einer solchen Einrichtung abzusehen. Der Anspruch soll im Übrigen unabhängig davon bestehen, ob die geschuldete Arbeitsleistung nicht auch grundsätzlich im Homeoffice erbracht werden kann und ob eine Notbetreuung zur Verfügung steht. Das führt zu einer weiteren Entlastung für die von der Corona-Pandemie sehr beanspruchten Familien. Die Anspruchsdauer von insgesamt zehn Wochen pro Elternteil bzw. zwanzig Wochen für alleinerziehende Mütter oder Väter zählt ab Ende März 2021 neu.

Darüber hinaus sehen wir eine zusätzliche Prämie für Klinik-Beschäftigte vor, die einer erhöhten Arbeitsbelastung aufgrund der Versorgung von Covid-Patienten ausgesetzt waren. Damit reagieren wir auf die Tatsache, dass die zweite Welle der Pandemie viele Krankenhäuser und ihre Beschäftigten vor eine noch größere Belastung gestellt hat als die erste.“

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Unterstützung für Familien in dieser Krisenzeit ausbauen

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf den Gesetzentwurf zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen geeinigt. Er soll am Donnerstag im Plenum beschlossen werden. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, und die gesundheitspolitische Sprecherin Karin Maag:

Thorsten Frei: „Das Gesetz zur Fortgeltung der Regelungen über die epidemische Lage ist in dieser Krisensituation ein weiterer wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Mit Augenmaß sorgt das Gesetz dafür, dass die notwendigen Regelungen zur Überwindung der Krise in der erforderlichen Weise fortgeführt werden. Damit der Bundestag in kurzen und regelmäßigen Abständen überprüft, ob diese epidemische Lage nach wie vor vorliegt, tritt diese Feststellung der epidemischen Lage künftig dann außer Kraft, wenn sie nicht spätestens binnen dreier Monate erneut bestätigt worden ist. Auch für die Zukunft gilt damit: Die Krisenbefugnisse werden auf Zeit erteilt und kommen regelmäßig, künftig sogar in festgelegten Fristen, auf den Prüfstand. Natürlich hoffen wir alle, dass diese Befugnisse letztlich nicht mehr lange vonnöten sein werden. Für den Moment aber ist es gut und auch wichtig, dass die Voraussetzungen für eine wirksame Bekämpfung der Corona-Krise fortgeführt werden können. In diesem Gesetz präzisieren wir gleichzeitig die Vorgaben für die Ländermaßnahmen, indem wir festschreiben, dass bei Erwägungen über Öffnungsschritte oder Erleichterungen insbesondere auch die Impfquote und der R-Wert zu berücksichtigen sind. Zugleich sehen wir vor, dass zum Jahresende die Maßnahmen der Krisenbekämpfung von einem unabhängigen Wissenschaftlergremium evaluiert werden. Auf diese Weise schreiben wir schon jetzt fest, dass wir unser Handeln in der Krise zum Jahresende überprüfen lassen wollen.“

Karin Maag: „Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen weiter unterstützt werden. Mindereinnahmen, die aufgrund der Corona-Pandemie entstehen, werden ausgeglichen. Das sorgt für mehr Planungssicherheit in diesen schwierigen Zeiten. Gleichzeitig halten wir an unseren pandemiebedingten Sonderregelungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige fest: So erhöhen wir bis zum Jahresende nicht nur die Pflegehilfsmittelpauschale von 40 auf 60 Euro, sondern verlängern bis Ende Juni 2021 auch die Möglichkeit für Familien, zusätzliche Pflegezeit und Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen.

Zudem sorgen wir für eine Gleichbehandlung von privat krankenversicherten und gesetzlich krankenversicherten Familien, wenn es um Unterstützungsangebote im Falle von Schul- und Kitaschließungen geht. So soll der Entschädigungsanspruch auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes auch dann gelten, wenn die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wird. Dasselbe greift auch dann, wenn eine behördliche Empfehlung vorliegt, vom Besuch einer solchen Einrichtung abzusehen. Der Anspruch soll im Übrigen unabhängig davon bestehen, ob die geschuldete Arbeitsleistung nicht auch grundsätzlich im Homeoffice erbracht werden kann und ob eine Notbetreuung zur Verfügung steht. Das führt zu einer weiteren Entlastung für die von der Corona-Pandemie sehr beanspruchten Familien. Die Anspruchsdauer von insgesamt zehn Wochen pro Elternteil bzw. zwanzig Wochen für alleinerziehende Mütter oder Väter zählt ab Ende März 2021 neu.

Darüber hinaus sehen wir eine zusätzliche Prämie für Klinik-Beschäftigte vor, die einer erhöhten Arbeitsbelastung aufgrund der Versorgung von Covid-Patienten ausgesetzt waren. Damit reagieren wir auf die Tatsache, dass die zweite Welle der Pandemie viele Krankenhäuser und ihre Beschäftigten vor eine noch größere Belastung gestellt hat als die erste.“

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