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Jörg Meuthen: „Das ist ein großer Sieg für die AfD und den Rechtsstaat“

05.03.2021 – 12:51

AfD – Alternative für Deutschland

Jörg Meuthen: „Das ist ein großer Sieg für die AfD und den Rechtsstaat“


















Berlin (ots)

Das Verwaltungsgericht Köln hat heute auf Antrag der AfD einen Hängebeschluss erlassen, mit dem das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit sofortiger Wirkung dazu verpflichtet wird, die AfD weder als „Verdachtsfall“ noch als „gesichert extremistische Bestrebung“ einzuordnen, zu beobachten oder zu behandeln. Außerdem wurde dem Bundesamt untersagt, öffentlich bekanntzugeben, dass es die AfD als „Verdachtsfall“ oder als „gesichert extremistische Bestrebung“ einordnet, beobachtet oder behandelt. Diese Unterlassungspflicht gilt bis zum Ende des Eilverfahrens, mit dem die AfD derzeit vor dem Verwaltungsgericht Köln das Ziel verfolgt, das BfV zu den genannten Unterlassungen bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu verpflichten.

Bundessprecher Jörg Meuthen erklärt dazu:

„Das Verwaltungsgericht Köln hat heute mit sofortiger Wirkung die Beobachtung der AfD gestoppt – diese Entscheidung ist nicht nur großer Sieg für uns, sondern auch für den Rechtsstaat. Denn das Verwaltungsgericht hat gezeigt, dass das rechtswidrige Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die größte Oppositionspartei mit rechtlichen Mitteln gestoppt werden kann.

Der Verfassungsschutz ist konkret für das Durchstechen streng vertraulicher Informationen an die Medien abgewatscht worden. Die Behörde von Herrn Haldenwang dürfte sich jetzt zweimal überlegen, ob sie sich weiterhin gegen die größte Oppositionspartei im deutschen Bundestag politisch instrumentalisieren lassen will. Für uns steht fest: wir werden auch weiterhin alle Rechtsmittel ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen Umgang des BfV mit der AfD vorzugehen. Dass unsere Erfolgsaussichten dabei gut sind, hat der heutige Tag bewiesen.“

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Frei: Haft für Kinderpornographie und Kindesmissbrauch

05.03.2021 – 16:29

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Frei: Haft für Kinderpornographie und Kindesmissbrauch


















Berlin (ots)

CDU/CSU setzt sich durch: Kindesmissbrauch und Kinderpornographie sollen härter bestraft werden

Am heutigen Tag haben sich auf Druck der CDU/CSU die Rechtspolitiker der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zum Gesetzesentwurf „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ (künftig: „Sexueller Missbrauch von Kindern“) geeinigt. Dazu erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:

„Die Einigung auf diesen wichtigen Gesetzentwurf ist ein Meilenstein für den Kinderschutz in Deutschland. Dieses Gesetz ist ein klares Signal, dass der Rechtsstaat Sexualstraftaten gegen die Schwächsten unserer Gesellschaft den Kampf ansagt. Es zeigt endlich ganz deutlich: Wer Kinder missbraucht, wer Missbrauchsbilder konsumiert oder verbreitet, muss in Zukunft mit der ganzen Härte des Strafrechts rechnen. Künftig wird der Kindesmissbrauch als Verbrechen und damit im Mindestmaß mit einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet. Damit wird eine jahrelange Forderung von CDU und CSU Gesetz. Auch die Strafen für Kinderpornographie werden erheblich angehoben und die Einträge in das polizeiliche Führungszeugnis erheblich verlängert. Bei besonders schweren Sexualstraftaten gegen Kinder ist künftig auch ein dauerhafter Eintrag in das erweiterte Führungszeugnis möglich.

Eine weitere wichtige Neuerung des Gesetzentwurfs ist, dass der Erwerb, der Besitz und das Inverkehrbringen von Kindersexpuppen endlich unter Strafe gestellt werden sollen.

Besonders bedeutsam für die Verfolgung von Straftaten gegen Kinder ist es, dass wir Polizei und Staatsanwaltschaft in ihrer Arbeit stärken: Ermittler können in Fällen von sexuellen Übergriffen gegen Kinder und Kinderpornographie künftig wesentlich besser Telefon und Internet überwachen sowie Online-Durchsuchungen durchführen.

Weitere Verbesserungen hat das Bundesjustizministerium für andere Gesetzentwürfe zugesagt: So sollen in Kürze die Durchsuchungen zur Nachtzeit so erleichtert werden, dass Kinderstraftäter bei offenem Rechner erwischt werden können. Außerdem soll die Strafbarkeit von Kinderpornographie-Plattformen in Kürze verschärft werden. Zugesagt hat das Bundesjustizministerium auch, als nächstes einen Vorschlag zur Strafbarkeit von ‚Missbrauchshandbüchern‘ vorzulegen. Diese widerlichen Machwerke erläutern Interessenten, wie Kinder angelockt und möglichst ohne Verdacht auf sich selbst zu lenken missbraucht werden können. Um sicherzustellen, dass hier die Strafverfolgung auch dann greifen kann, wenn keine Bilder gezeigt werden, brauchen wir hier dringend eine Formulierung aus dem Ministerium.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Frei: Haft für Kinderpornographie und Kindesmissbrauch

05.03.2021 – 16:29

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Frei: Haft für Kinderpornographie und Kindesmissbrauch


















Berlin (ots)

CDU/CSU setzt sich durch: Kindesmissbrauch und Kinderpornographie sollen härter bestraft werden

Am heutigen Tag haben sich auf Druck der CDU/CSU die Rechtspolitiker der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zum Gesetzesentwurf „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ (künftig: „Sexueller Missbrauch von Kindern“) geeinigt. Dazu erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:

„Die Einigung auf diesen wichtigen Gesetzentwurf ist ein Meilenstein für den Kinderschutz in Deutschland. Dieses Gesetz ist ein klares Signal, dass der Rechtsstaat Sexualstraftaten gegen die Schwächsten unserer Gesellschaft den Kampf ansagt. Es zeigt endlich ganz deutlich: Wer Kinder missbraucht, wer Missbrauchsbilder konsumiert oder verbreitet, muss in Zukunft mit der ganzen Härte des Strafrechts rechnen. Künftig wird der Kindesmissbrauch als Verbrechen und damit im Mindestmaß mit einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet. Damit wird eine jahrelange Forderung von CDU und CSU Gesetz. Auch die Strafen für Kinderpornographie werden erheblich angehoben und die Einträge in das polizeiliche Führungszeugnis erheblich verlängert. Bei besonders schweren Sexualstraftaten gegen Kinder ist künftig auch ein dauerhafter Eintrag in das erweiterte Führungszeugnis möglich.

Eine weitere wichtige Neuerung des Gesetzentwurfs ist, dass der Erwerb, der Besitz und das Inverkehrbringen von Kindersexpuppen endlich unter Strafe gestellt werden sollen.

Besonders bedeutsam für die Verfolgung von Straftaten gegen Kinder ist es, dass wir Polizei und Staatsanwaltschaft in ihrer Arbeit stärken: Ermittler können in Fällen von sexuellen Übergriffen gegen Kinder und Kinderpornographie künftig wesentlich besser Telefon und Internet überwachen sowie Online-Durchsuchungen durchführen.

Weitere Verbesserungen hat das Bundesjustizministerium für andere Gesetzentwürfe zugesagt: So sollen in Kürze die Durchsuchungen zur Nachtzeit so erleichtert werden, dass Kinderstraftäter bei offenem Rechner erwischt werden können. Außerdem soll die Strafbarkeit von Kinderpornographie-Plattformen in Kürze verschärft werden. Zugesagt hat das Bundesjustizministerium auch, als nächstes einen Vorschlag zur Strafbarkeit von ‚Missbrauchshandbüchern‘ vorzulegen. Diese widerlichen Machwerke erläutern Interessenten, wie Kinder angelockt und möglichst ohne Verdacht auf sich selbst zu lenken missbraucht werden können. Um sicherzustellen, dass hier die Strafverfolgung auch dann greifen kann, wenn keine Bilder gezeigt werden, brauchen wir hier dringend eine Formulierung aus dem Ministerium.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Tillmann/Müller: Hilfsfonds für die Veranstaltungsbranche muss jetzt kommen

05.03.2021 – 10:41

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Tillmann/Müller: Hilfsfonds für die Veranstaltungsbranche muss jetzt kommen


















Berlin (ots)

Mehrfach angekündigt, aber noch nicht umgesetzt

Mehrfach hat Bundesfinanzminister Scholz angekündigt, dass es einen Hilfsfonds für die Veranstaltungsbranche geben soll. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, sowie der zuständige Berichterstatter der Arbeitsgruppe Wirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Carsten Müller:

Antje Tillmann: „Geplant war, dass der 2,5 Mrd. EUR schwere Hilfsfonds Kulturveranstaltungen finanziell fördert, die sich nicht rechnen, weil die Anzahl der Zuschauer wegen der Hygienemaßnahmen begrenzt werden muss. Zum anderen sollten mit einer Art Ausfallversicherung Kulturveranstaltungen abgesichert werden. Sie sollte dann einspringen, wenn eine Veranstaltung geplant und organisiert wird, aber dann wegen Corona doch noch abgesagt werden muss.

Obwohl der Finanzminister den Hilfsfonds ausdrücklich über das Finanzministerium führen wollte, hat er ihn hier offenbar nicht zur Chefsache gemacht. Die Veranstalter und Künstler brauchen aber jetzt die Sicherheit und Unterstützung. Schon jetzt sagen viele Veranstalter und Künstler ihre Veranstaltungen für den Sommer 2021 ab, weil nicht sicher ist, ob sie sich im Sommer überhaupt rechnen oder eventuell sogar ganz abgesagt werden müssen.“

Carsten Müller: „Gerade die Kultur- und Veranstaltungsbranche hat die Corona-Krise hart getroffen.

Wenn der Fonds nicht bald kommt, haben die Veranstalter und Künstler keine dringend benötigte Planungssicherheit und es wird in diesem Jahr keine Veranstaltungen mehr geben. Das wäre ein weiterer harter Schlag für die Kulturbranche. Olaf Scholz muss jetzt liefern!“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Jörg Meuthen: „Das ist ein großer Sieg für die AfD und den Rechtsstaat“

05.03.2021 – 12:51

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Jörg Meuthen: „Das ist ein großer Sieg für die AfD und den Rechtsstaat“


















Berlin (ots)

Das Verwaltungsgericht Köln hat heute auf Antrag der AfD einen Hängebeschluss erlassen, mit dem das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit sofortiger Wirkung dazu verpflichtet wird, die AfD weder als „Verdachtsfall“ noch als „gesichert extremistische Bestrebung“ einzuordnen, zu beobachten oder zu behandeln. Außerdem wurde dem Bundesamt untersagt, öffentlich bekanntzugeben, dass es die AfD als „Verdachtsfall“ oder als „gesichert extremistische Bestrebung“ einordnet, beobachtet oder behandelt. Diese Unterlassungspflicht gilt bis zum Ende des Eilverfahrens, mit dem die AfD derzeit vor dem Verwaltungsgericht Köln das Ziel verfolgt, das BfV zu den genannten Unterlassungen bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu verpflichten.

Bundessprecher Jörg Meuthen erklärt dazu:

„Das Verwaltungsgericht Köln hat heute mit sofortiger Wirkung die Beobachtung der AfD gestoppt – diese Entscheidung ist nicht nur großer Sieg für uns, sondern auch für den Rechtsstaat. Denn das Verwaltungsgericht hat gezeigt, dass das rechtswidrige Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die größte Oppositionspartei mit rechtlichen Mitteln gestoppt werden kann.

Der Verfassungsschutz ist konkret für das Durchstechen streng vertraulicher Informationen an die Medien abgewatscht worden. Die Behörde von Herrn Haldenwang dürfte sich jetzt zweimal überlegen, ob sie sich weiterhin gegen die größte Oppositionspartei im deutschen Bundestag politisch instrumentalisieren lassen will. Für uns steht fest: wir werden auch weiterhin alle Rechtsmittel ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen Umgang des BfV mit der AfD vorzugehen. Dass unsere Erfolgsaussichten dabei gut sind, hat der heutige Tag bewiesen.“

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„hart aber fair“am Montag, 8. März 2021, 21:15 Uhr, live aus Köln

05.03.2021 – 17:46

ARD Das Erste

„hart aber fair“
am Montag, 8. März 2021, 21:15 Uhr, live aus Köln


















"hart aber fair" / am Montag, 8. März 2021, 21:15 Uhr, live aus Köln
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München (ots)

Moderation: Frank Plasberg

Das Thema: Einfamilienhäuser verbieten, Wohnungskonzerne enteignen – wie radikal soll Wohnungspolitik sein?

Die Gäste:

Aygül Özkan, Geschäftsführerin des Zentralverbands der Immobilienwirtschaft Deutschland

Amira Mohamed Ali, Die Linke, Fraktionsvorsitzende

Gerhard Matzig, Buchautor und Architektur-Journalist bei der Süddeutschen Zeitung Kai Wegner, Baupolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; Landesvorsitzender der CDU Berlin

Katja Dörner, B’90/Grüne, Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn

Im Einzelgespräch: Katja Greenfield, ist mit ihrer Familie von der Großstadt aufs Land gezogen

Politik mit anderen Mitteln: Was bringt ein harter Mietendeckel wie in Berlin? Sollen Immobilienkonzerne enteignet werden, weil die Marktwirtschaft beim Bau von billigem Wohnraum versagt? Und wird Eigenheim-Bau bald unmöglich gemacht?

Wie immer können sich Interessierte auch während der Sendung per Telefon, Fax, Facebook und Twitter an der Diskussion beteiligen und schon jetzt über die aktuelle Internet-Seite (www.hart-aber-fair.de) ihre Meinung und Fragen an die Redaktion übermitteln. Die User können über www.hartaberfair.de während der Sendung live mitreden und diskutieren. So ist „hart aber fair“ immer erreichbar: Tel. 0800/5678-678, Fax: 0800/5678-679, E-Mail: hart-aber-fair@wdr.de.

Redaktion: Torsten Beermann (WDR)

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Sylvia Limmer: Tiertransporte als Quälerei: Es besteht dringender Handlungsbedarf!

05.03.2021 – 10:52

AfD – Alternative für Deutschland

Sylvia Limmer: Tiertransporte als Quälerei: Es besteht dringender Handlungsbedarf!


















Berlin (ots)

In den Medien machten jüngst zwei im Mittelmeer herumirrende Tiertransportschiffe, die mit spanischen Rindern für den Export in die Türkei bzw. nach Libyen beladen waren, von sich reden. Angeblich ist auf beiden Schiffen die Blauzungenkrankheit ausgebrochen, weshalb kein Land die Tiere entladen wollte. Dr. Sylvia Limmer, Mitglied im EU-Ausschuss für Tiertransporte und Beisitzerin im Bundesvorstand der AfD, kommentiert dies wie folgt:

,,Es zeigt sich gerade bei Schiffstransporten von Tieren, dass die Tierschutzgesetzgebung in der EU desaströs ist: Tiere stehen bereits nach kurzer Zeit in ihren Exkrementen, die Versorgung mit Wasser und Futter ist unzureichend, die Verletzungsgefahr groß. Am Ziel angekommen, werden die Tiere häufig betäubungslos geschächtet. Mit Tierschutz hat das alles nichts zu tun.

Die Fälle der beiden besagten Tiertransportschiffe im Mittelmeer führen vor Augen, wie stiefmütterlich Tierschutz in Europa praktiziert wird. Es kann nicht sein, dass derart untaugliche Tiertransportschiffe in europäischen Häfen abgefertigt und zugelassen werden. Exporte von Tieren sind tiergerecht durchzuführen, und bestimmte Tiere, hauptsächlich Rinder, sollten gar nicht erst in Drittländer exportiert werden dürfen. Das gilt sowohl für Schiffstransporte, als auch für längere Tiertransporte über den Landweg.

Das Problem lässt sich allerdings nicht lösen, indem einzelne Mitgliedsstaaten, wie etwa Deutschland, den Transport in bestimmte Drittländer nicht mehr durchführen, weil die Abfertigung einfach in Nachbarländern stattfinden würde. Die Nutzung von GPS-Daten zur Kontrolle der Transportrouten und Ruhezeiten könnte hier Abhilfe leisten, reichte aber nicht aus, da nicht gewährleistet wäre, dass die Tiere versorgt, medizinisch betreut und rechtskonform abgeladen werden. Studien über Tiertransporte in Drittländer belegen vielmehr, dass dies praktisch kaum der Fall ist. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der gesetzlich geregelte Tierschutz nur Makulatur ist. Eine EU-weite Zertifizierung von Transportrouten sowie eine Nachschärfung bestehender gesetzlicher Regelungen erscheinen unter diesen Umständen geboten. Deutschland sollte hier als Vorbild vorangehen und hohe Standards setzen.

Den Wert einer Gesellschaft erkennt man auch daran, wie sie mit ihren Tieren umgeht. Zuweilen hat man das Gefühl, dass selbst in Europa zivilisatorische Standards, die auch im Umgang mit Tieren erfüllt werden sollten, mit Füßen getreten werden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.“

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Jörg Meuthen: „Das ist ein großer Sieg für die AfD und den Rechtsstaat“

05.03.2021 – 12:51

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Jörg Meuthen: „Das ist ein großer Sieg für die AfD und den Rechtsstaat“


















Berlin (ots)

Das Verwaltungsgericht Köln hat heute auf Antrag der AfD einen Hängebeschluss erlassen, mit dem das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit sofortiger Wirkung dazu verpflichtet wird, die AfD weder als „Verdachtsfall“ noch als „gesichert extremistische Bestrebung“ einzuordnen, zu beobachten oder zu behandeln. Außerdem wurde dem Bundesamt untersagt, öffentlich bekanntzugeben, dass es die AfD als „Verdachtsfall“ oder als „gesichert extremistische Bestrebung“ einordnet, beobachtet oder behandelt. Diese Unterlassungspflicht gilt bis zum Ende des Eilverfahrens, mit dem die AfD derzeit vor dem Verwaltungsgericht Köln das Ziel verfolgt, das BfV zu den genannten Unterlassungen bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu verpflichten.

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„Das Verwaltungsgericht Köln hat heute mit sofortiger Wirkung die Beobachtung der AfD gestoppt – diese Entscheidung ist nicht nur großer Sieg für uns, sondern auch für den Rechtsstaat. Denn das Verwaltungsgericht hat gezeigt, dass das rechtswidrige Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die größte Oppositionspartei mit rechtlichen Mitteln gestoppt werden kann.

Der Verfassungsschutz ist konkret für das Durchstechen streng vertraulicher Informationen an die Medien abgewatscht worden. Die Behörde von Herrn Haldenwang dürfte sich jetzt zweimal überlegen, ob sie sich weiterhin gegen die größte Oppositionspartei im deutschen Bundestag politisch instrumentalisieren lassen will. Für uns steht fest: wir werden auch weiterhin alle Rechtsmittel ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen Umgang des BfV mit der AfD vorzugehen. Dass unsere Erfolgsaussichten dabei gut sind, hat der heutige Tag bewiesen.“

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Luczak/Lehrieder: Selbstbestimmung ist künftig zentral im Vormundschafts- und Betreuungsrecht

05.03.2021 – 10:25

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Luczak/Lehrieder: Selbstbestimmung ist künftig zentral im Vormundschafts- und Betreuungsrecht


















Berlin (ots)

Am heutigen Freitag verabschiedet der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Dazu erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, und der Berichterstatter für das Familienrecht, Paul Lehrieder:

Jan-Marco Luczak: „Mehr Selbstbestimmung für die Betroffenen – das ist der Kern der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Die rechtliche Betreuung hat künftig primär zum Ziel, die Betroffenen zu ertüchtigen, ihre eigenen Angelegenheiten selbst wahrnehmen zu können. Den Leitgedanken der Stärkung der Betroffenen konnten wir in den Beratungen noch einmal untermauern, etwa mit der Möglichkeit der Bestellung eines Betreuungsvereins auf Wunsch des Betreuten oder verbesserten prozessualen Handlungsmöglichkeiten des Betreuten. Auch im Vormundschaftsrecht rücken wir den Mündel mit seinen subjektiven Rechten stärker in das Zentrum des Verfahrens.

Zugleich passen wir die Wirklichkeit im Familienrecht in einem wichtigen Punkt an die Erwartungen der Menschen an. Ehepartner gehen bereits heute vielfach davon aus, in gesundheitlichen Notsituationen füreinander Entscheidungen treffen zu können. Tatsächlich ist das aktuell nicht möglich. Für viele Ehepaare birgt es eine böse Überraschung, in einer solchen Lage einen gerichtlichen Betreuer zu benötigen. Viele empfinden das als entmündigend. Deswegen schaffen wir nun die rechtliche Basis dafür, dass Ehepartner auch in schlechten Zeiten füreinander einstehen können. Mit dem neuen Notvertretungsrecht wird Ehegatten per Gesetz das Recht zur gegenseitigen Vertretung in gesundheitlichen Notsituationen für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten übertragen.“

Paul Lehrieder: „Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, ist ein sehr großes, ehrgeiziges und gleichsam eines der wichtigsten Reformprojekte der gesamten Legislaturperiode. Wir verbessern damit die Situation für viele Menschen, die kurz-, mittel oder sogar langfristig auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind.

Das Vormundschaftsrecht ist zwar im Laufe der Jahre immer wieder novelliert worden, stammt aber in weiten Teilen noch aus der Entstehungszeit des Bürgerlichen Gesetzbuches. In diesem Kontext waren die gesellschaftlichen Verhältnisse um das Jahr 1900 maßgeblich. Künftig werden das sogenannte Mündel und die Regelungen zur Personensorge im Zentrum stehen. Wir wollen damit einen stabilen Grundstein für die Entwicklung betroffener Kinder legen.

Auch das seit Anfang der 1990er Jahre geltende Betreuungsrecht wird verbessert – auch unter Bezugnahme aktueller Forschungsvorhaben. Zentrale Ziele der Reform sind die Stärkung der Selbstbestimmung der betroffenen Menschen im Vorfeld und innerhalb einer rechtlichen Betreuung im Sinne von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention sowie die Verbesserung der Qualität der rechtlichen Betreuung in der Anwendungspraxis. Neben dem Ehegattennotvertretungsrecht haben wir uns im parlamentarischen Verfahren für die Stärkung der Qualität ehrenamtlicher Angehörigenbetreuer eingesetzt. Angehörige machen etwa die Hälfte aller Betreuungen aus und erhalten zukünftig die Möglichkeit, auf die Beratungs- und Unterstützungsangebote von Betreuungsvereinen zurückzugreifen.“

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„hart aber fair“am Montag, 8. März 2021, 21:15 Uhr, live aus Köln

05.03.2021 – 17:46

ARD Das Erste

„hart aber fair“
am Montag, 8. März 2021, 21:15 Uhr, live aus Köln


















"hart aber fair" / am Montag, 8. März 2021, 21:15 Uhr, live aus Köln
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München (ots)

Moderation: Frank Plasberg

Das Thema: Einfamilienhäuser verbieten, Wohnungskonzerne enteignen – wie radikal soll Wohnungspolitik sein?

Die Gäste:

Aygül Özkan, Geschäftsführerin des Zentralverbands der Immobilienwirtschaft Deutschland

Amira Mohamed Ali, Die Linke, Fraktionsvorsitzende

Gerhard Matzig, Buchautor und Architektur-Journalist bei der Süddeutschen Zeitung Kai Wegner, Baupolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; Landesvorsitzender der CDU Berlin

Katja Dörner, B’90/Grüne, Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn

Im Einzelgespräch: Katja Greenfield, ist mit ihrer Familie von der Großstadt aufs Land gezogen

Politik mit anderen Mitteln: Was bringt ein harter Mietendeckel wie in Berlin? Sollen Immobilienkonzerne enteignet werden, weil die Marktwirtschaft beim Bau von billigem Wohnraum versagt? Und wird Eigenheim-Bau bald unmöglich gemacht?

Wie immer können sich Interessierte auch während der Sendung per Telefon, Fax, Facebook und Twitter an der Diskussion beteiligen und schon jetzt über die aktuelle Internet-Seite (www.hart-aber-fair.de) ihre Meinung und Fragen an die Redaktion übermitteln. Die User können über www.hartaberfair.de während der Sendung live mitreden und diskutieren. So ist „hart aber fair“ immer erreichbar: Tel. 0800/5678-678, Fax: 0800/5678-679, E-Mail: hart-aber-fair@wdr.de.

Redaktion: Torsten Beermann (WDR)

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